EAST GERMAN MAGAZINE - DEUTSCHE FINANZWIRTSCHAFT
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Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R013700090002-7
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
S
Document Page Count:
75
Document Creation Date:
December 19, 2016
Document Release Date:
August 24, 2001
Sequence Number:
2
Case Number:
Publication Date:
December 22, 1952
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
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Body:
Approved For Release 2066/10718: CIA-RDP83-00415RO1370 9 2-7
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SECURITY INFORMATION
CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY REPORT NO.
INFORMATION REPORT
East Germany
DATE DISTR. 22 December 1-952
East German Magazine -- Deutsche Finanzwirtschaft NO. OF PAGES 1
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Approved For Release 2006/10/18: CIA-RDP83-00415R013700090002-7
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irit amtlichen Nachricliten des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokrniischen. Republik
wit 8eilagen:
99DoNeue Wben-rechtO
una ?Iandbuch des
"
xauptbuchhaltexs
G. Rybalko: Die Rolle des Inter-
nationalen Wahrungsfonds and der
Internationalen Wiederaufbau-
bank in den Aggressionsplanen
der USA ........................ 1066
Werner Wilrzberger and Siegfried
Stauch: Der neue Kontenrahmen 1070
L. KeJ3lau: Das System der gegen-
seitigen Verrechnung ........ . ... 1075
Umschau
Das neue Gewand .............. 1077
Aus der Sowjetunion and den
Volksdemokratien
Das System der Finanzierung der
Investitionen in der Sowjetunion
(II. Teil) ........................ 1078
Finanzen der volkseigenen Wirtschaft
Walter Randig undWal terWiinsche:
Gefahrdung des Richtsatzplanes
durch unklare Anweisungen des .
Ministeriums fur Land- and
Forstwirtschaft ................. 1081
Hans Griittner: Die Buchung von
Forderungsverlusten ............ 1083
Staatshaushalt
Walter Halbritter and Werner
.Schmidt: Was mussen wir bei der
Anwendung der Direktive fur
die Aufstellung des Staatshaus-
haltsplanes 1953 beachten? ...... 1084
Willy Graumann: Stellungnahme
zu den kritischen Betrachtungen
fiber _ die Anlagenkartei fur das
Sachvermogen der staatlichen
Verwaltung .................... 1105
Abgaben
Gisbert Janicke: Organislert den
Kampf urn die Erfullung des Ab-
gabenplanes 1108
Notorische Steuersunder storen
die Erfullung unserer Plane ..... 1110
Banken
J. Rudiger: Brauchen wir eine Re-
form der Sicherungsubereignung? 1111
H. Gundermann: Zur Entwicklung
der Sparkassenwerbung ........ 1112
Versicherung
Werner Franke: Zur Frage des ge-
setzlichen Versicherungsschutzes
fur die volkseigenen Handels-
Unsere Volkskorrespondenten
haben das Wort ................ 1117
Anweisungen
der Abgabenverwaltung
Anweisung Nr. 205 .............. 1119
Anweisung Nr. 206, 207 ........ 1120
Fachnachrichten fur die Haupt-
buchhalter, Kontroll- and Re-
visionsorgane der volkseigenen
Wirtschaft Nr. 12 ........ (39) 1085
Abgabenblatt Nr. 15 ...... (47) 1089
Preisnachrichten Nr. 7 .... (13) 1099
JAHRGANG 6 2. OKTOBERHEPT 1952
VERKAtJPSPREIS 1,25 DM
ou _ ,85.2006/10/18 CIA-RDP83-00.45%R ,79009
Tom'
pirc ved For.ReIease 200rflG/18 :r.GI
THIS tS AN 11 4C1.OSUP T9
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Ilnenibehrl ch lbi. alle Mitarbe f.er im Finanzwesen
Finanzen and Kredit
Eine Aufsatzsammiung fur Unferridit und Praxis
Format Din A S - 920 Seiten in zwei Minden - Halbleincn - 10,- DM
Flerausgegeben fm Auftragu des hfinisteriums der Finanzen vom Institut fur Finanzwesen an der w rtsdiafts-
wissenschaftlichen Fakultat der Huinboldt?Universitat, Berlin,
Das Werk ist eine Zusarnnrenfassurtg -der widitigsten Reden, Aufsatze una Abhandlungen sowjetischer and
deutsdrer Staats- ind Wirlsdiartsfunktionare und Wirtschaftswissenschaftler. Fs ist fiir das Verstindnis des
Finanz- und Kreditwesens von gro3er Bedeutung.
G. F. DunduProw
Die Finanzplanung
Eine Anleituni fur die Praxis
Ubeisetung aus dem Russischen
Format in A 5 - 212 Seiten nut 4 dreifarbigen Diagrammen Halbleinen 3,50 DM
Der Autor behandelt in zehn Kapiteln die Fragen der Aufstellung der Finanzplane der Industrie und anderer
Zweige der Volkswirtschaft. Im IIinblick auf die Aufstellung der Finanzplane 1953 wird das Buch alien, be-
sondeis den leitenden Mitarbeitern in BeLrieb and Verwaltung, helfen, reale Finanzplane aufzustellen.
In teidit verstatdli bfiilirung 'der
Verrechnung 'vom Kaufer In den Spalten falsche An-
gaben festgestellt werden, so 1st Berl B. f. g.?V. davon
sofor't Xenntnis za geben. An Tfand der eingesetzten
J3aten in den Spalten 'der Zahlungsforderung kann dal
B. I. g. V "fe ststellen, ob der Verkaufe'r -Eatsachlich kuirz
each der Verladung der Ware die Rechnung ausgeschr e-
ben hat, wann sie an den Kaufer abges.andt wurde und ob
die Zahlungsforderung onne Verzogerung dem B. I. g. V,
zur Verredzxuing tibermittelt worden 1st. ?tellt die kon-
trolle Pest, dai3 ein. Teilnehmer wiederholt verspatet die
Rechnungen ausfertigt und wiederholt: verspatet, die
Zahlungsforderungen dem B. f. g. V zustellt, so mussen
von selten des B. f. g. V. Mal3nahmen ergriffen werden,
die die Mdngel in der Buchhaltung des-Teilnehmers auf-
decken und'beseiti.,gen.
as Kri diiir:stitut, bei dem ein Te lnehrr..er des B. f. g. V,
seln 1S.onto unterJialt, wind sirh mit der Finanzwirt-
sel'taft des kgntohthrendon Betriehes bt,ia sen_ ,m., sel ;
Wean eine, s.c iaWtferid wiederhQ1ende A.us; eichnzlg von
Systems der _ gegenseitigen Verrechnurg wird ferner
eine ncel1 ttessere.N2ntrQUe dart-ib s r ernioglicht, wie
die Betriebe der Volkswirtschaft 1hre Produktions- und
rinanzplane erfullen.
Vortelle, die sich bei der Durcbifiihrung der gegen-
seitigen Verrechnung ergeben
Im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsfiihrung
wurde die Tatigkeit des Biiros fur gegenseitige Ver-
rechnung zu einer Einrichtung, die
I. aIle iiberfalIigen Forderungen zwischen den Teilneh-
mern an der Verrechnung beseitigt,
2. die Abrechnung zwischen den Teilnehmerbetrieben in
der rationellsten Form durchfiihrt,
3. erhebliche Umlaufmittel einspart,
4. eine Einsparung von Krediten erreicht,
5. eine Einsparung von Arbeitskraften nach sich zieht,
6. this tYberweisungsnetz .der Kreditinstitute entlastet.
Sehr beachtenswert 1st be! dem System der gegenseiti-
gen Verrechnung die Tatsache, da13 sich die Umsatze
der Teilnehmer mit durchschnittlich 50 bis 60 0/o gegen-
seltig ausgleichen.
Das nachfolgende Beispiel einer Verrechnung la13t
deutlich die Einsparung an Umlaufmitteln erkennen:
Die Betriebe A, B und C haben standige Wirtschafts-
beziehungen zueinander und daher aucli standige For-
deriingen gegeneinander.
Die Betriebe
A B C
von B 50 000,- von C 70 000,- von B 130 000,-
11 C 50 000,- ? A 70000,- ? A 80 000,-
Ges. 100 000,- 140 000; 210 000,- -450000,-
Die Betriebe
A B C sollen zahlen
an B 70 000,- an A 50 000,- an A 50 000,
? C 80 000,- ? C 130 000,- ? B 70 000,-
Ges. 150 000,- 180 000; 120 000,- 450 000,-+
Nun wird der Saldo gezogen:
Kred? 100 000,- Kred. 140 000,- Kred. 210 000; -
Debet 150 000,- Debet 180 000,-Dcbet 120 000,-
Debet- Deb et- Kredit-
saldo 50 000,- saldo 40 000,- saldo 90 000,- - 180 000,--
Man sieht, daf3 der Gesamtumsatz 450 000, DM und
der Saldo insgesamt 180 000,- DM betragen. Das be-
Anl.2
Betrilft nidtt
lnvestitionen
Approved For Release 2006110/18 CIA-RDP83-004:15R01
P83-0O415R013700090002-7
Verrechnung zum .......................
Sammelauftrag Nr........................
der bean, B.f.g.V. der Garkrebo-Zentrale
yourgelegten Zahlungsforderungen
....... ....:........... .. ...,.. .............................
Benennung des Zahlungsempfsngers
. .... ., .. .. .. .......Ifd. Konto Nr. ....................
bet dam Kredttinstitut tn-.-._,-._..... ..........................
Kdt des Kontos beim B.f.g.V. Nr.
Zahlungsforderungen mit insgesamt DM_ .............?-??----????-------........-...
It. folgender Aufstellung
.. ...........................~.... 145.....-
Generaldirektor
Benennung
des Zahlers
iunterschrift)
Kreditinstitut In, der Zahlungsforderungen
IStadt) DM
700090002-7
O
Hauptbudihalter
(Unterschrift)
Approved For Release" 2006/10/18: CIA-RDP83-00415ROl
deutet, da0 sick 60 ?/o der geforderten Summe gegen-
seitig ausgleichen und nur 180 000,- DM zur Zahlung
erforderlich sind. Je grol3er der Teilnehmerkre#s ist,
um so hoher ist der Ausgleich.
Die Entlastung des tYberweisungsnetzes wird mit fol-
gendem Beispiel illustriert:
Elne im Monat Marz 1952 durchgefUhrte gegenseitige
Verrechnung registrierte 3631 Zahlungsforderungen,
von denen eine groBe Menge mehrerer Rechnungen in
einer Zahlungsforderung erfal3t wurden. Wiirden diese
Forderungen uber das t7berweisungsnetz reguliert wer-
den, so mQBten 3631 Zahlungsforderungen und viel-
leicht noch mehr auf dem Wege der tYberweisung vom
Kanto des Kaufers auf das Konto des Verkaufers be-
glichen werden. Die gegenseitige Verrechnung spart
Ummmedsau
Das neue Gewand
,,Der 25. September 1952 wird als historischer Tag in die
Geschichte des deutschen Bankgewerbes eingehen", so
schrieb der Westberliner ?Kurier" vom 26. 9. 52.
Nun, die Zeitung hat nicht so ganz unrecht. Dieser Tag
wird eingehen in die Geschichte als ein Tag, an dem
die GroBbanken, die zwei Weltkriege mitverschuldet
haben, vor der Weltoffentlichkeit rehabilitiert worden
sind. ,Rehabilitiert" von alien Taten, durch 'die sie
unsagbares Leid und Elend uber die gesamte Welt
brachten.
Nachdem der deutsche Faschismus niedergeworfen war,
war es nach dem Potsdamer Abkommen Aufgabe der
Siegermachte, die deutschen GroBbanken zu zerschlagen.
Wahrend in der damaligen sowjetischen Besaizungs-
zone dieser Punkt des Potsdamer Abkommens sofort
realisiert wurde und die Macht der Grol3banken fair
immer vernichtet wurde, ging man im Westen Deutsch-
lands einen anderen Weg.
In den drei westlichen Besatzungszonen blieben die
GroBbanken bestehen. Sie wurden zwar in 30 Regional-
banken unter anderer Firmierung aufgesplittert, hielten
aber nach wie vor ihre Aufsichtsrats- und Vorstands-
sitzungen ab. Nun endlich sind sie einen weiteren, ent-
scheidenden Schritt vorangekommen.
Die offene Remilitarisierung Westdeutschlands und der
offizielle Ausbau des westdeutschen RUstungspotentials
hat die anglo-amerikanischen Imperialisten veranlalit,
dem Drangen der deutschen Finanzmagnaten nachzu-
geben und einer Zentralisierung der GroBbanken zuzu-
stimmen. Die altbekannten Personlichkeiten unseligen
Angedenkens wie Abs, Rosier, Zinsser usw. diirfen
endlich.wieder Qffiziell in Erscheinung treten und ihr
altes Handwerk fortsetzen. Ihre ,wertvollen Erfahrun-
gen", die sie bisher nur hinter den Kulissen anwenden
konnten, haben sie selbst so ,wertvoll" gemacht, dali
man sich nicht mehr scheut, diese Kriegsverbrecher der
westdeutsdlen Bevolkerung in neuem Gewande" zu
prasent eren.
Was also geschah an jenem ,denkwiirdigen" 25. Sep-
tember 1952? An diesem Tage hielten die drei alten
deutschen GroBbanken ihre aul3erordentlichen Haupt-
versammiungen ab und beschlossen auf Grund des Ge-
setzes fiber den Niederlassungsbereich von Kreditinsti-
tuten vom 29. 3. 52 die AusgrUndung von je drei Nach-
folgebanken. Durch die Aufteilung Westdeutsdhlands in
drei grol3e Bankbezirke mit je einer Nachfolgebank von
jeder der GroBbanken hat sich also der Wirkungs- und
Aufgabenbereich dieser Nadifolgeinstitute erheblich er-
diese Vberweisungen ein, weil sie nur die Ergebnisse
der Verrechnung fur die einzelnen Teilnehmer Qber
das t)berweisungsnetz laufen 11ii3t.
Es darf nicht unerwahnt bleiben, daB side das System
der gegenseitigen Verr'echnung, wie es beim Buro fur
gegenseitige Verrechnung bei der Zentrale der Garan-
tie- und Kredit-Bank durchgefuhrt wird, auf die lang-
jahrigen Erfahrungen der Sowjetunion stiitzt und damit
erneut der Bewets erbracht wird, daB es gilt, jede Er-
fahrung der UdSSR bei der Durchfiihrung der Auf-
gaben der sozialistischen Volkswirtschaft aufzugreifen
und bei unserem Aufbau des Sozialismus zweckmal3ig
anzuwenden2).
') Vg1. hierzu: M. Frontassjewa: ?Der bargeldlose Zahlungs-
' Verkehr in der Volkswirtschaft der UdSSR" in DFW 1952, H. 13,
8.691.
weitert; denn basher durften in den elf Landern nur je
eine Regionalbank als Vertreterin der GroBbanken
fungieren').
Nachdem man sich in den Hauptversammlungen in end-
losen Tiraden Uber die ,volkswirtschaftliche Notwen-
digkeit" dieses ?langst erwarteten Schrittes" ergossen
hatte, legte man die Eroffnungsbilanzen der ,GroB-
Wie sieht nun das ?neue Gewand" der alten Geschafte-
masher aus? Im folgenden eine t7bersicht Ober die aus-
gegriindeten Nachfolgeinstitute mit Angabe des Grund-
kapitals:
Bank-
bezirk
Deutsche Bank
Dresdner Bank
Commerzbank
Nord
Norddeutsche
Hamburger
Commerz- und
Bank AG,
Kreditbank
Disconto-Bank
Hamburg
AG, Hamburg
AG, Hamburg
20 Mill.
21 Mill.
12,5 Mill.
Grundkapital
Grundkapital
Grundkapital
West
Rheinisch-
Rhein-Ruhr-
Bankverein
Westfalische
Bank AG,
Westdeutsch-
Bank AG,
Dusseldorf
land, D issel-
Dtisseldorf
36 Mill,
dorf
40 Mill.
Grundkapital
27,5 Mill.
Grundkapital
Grundkapital
Said
Siiddeutsche
Rhein-Main-
Commerz- und
Bank AG,
Bank AG,
Creditbank
Munchen
Frankf. a. M.
AG, Frankfurt
40 Mill.
36 Mill.
a. M. 10 Mill.
Grundkapital
Grundkapital
Grundkapital
Das Verhaltnis des ehemaligen Grundkapitals zu der
Summe der Grundkapitalien der drei Nachfolger be-
tragt bei, der Deutschen Bank (160 Mill.) 10:6,25, bei dir
Dresdner Bank (150 Mill.) 10:6,2 und bei der Commerz-
bank (100 Mill.) 10:5. Der Aktiondr erhalt also auf
seinen alten Aktienbesitz neue Aktien der drei Nach-
folgebanken im Verhaltnis des Grundkapitals der Grog=
bank zur Summe der Grundkapitalien der drei Nach-
folgebanken.
Man kann daran deutlich erkennnen, dal Bich die
GroBbankaktionare gut uber die Wahrungsreform ,ge-
rettet" haben und die Lasten des Krieges, den sie finan-
zierten, auf die Schultern des ,kleineren Sparers", der
seine Ersparnisse nur 20 : 1 umgewertet erhielt, abge-
walzt haben. Interessant ist ferner die Tatsache, dal
die neuen ,T6chter" Ende Juni 1952 schon wieder 57 ?/o
aller Kredite und Einlagen der westdeutschen Ge-
') S. DFW 1952, I. Halbb., Heft 6, S. 283.
Approved For Release 2006/10/18: CIA-RDP83-00415R013700090002-7
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schaftsbanken auf sick konzentrierten. Man sight, sie
komm. en gar_z nach ihren, Eltern and wissen ihr ,Erb-
Auch die ,Frontstadt Westberlin" list natdrlich nicht
vergessen worden. Hier gibt es Tochtergesellschaften
der Nachfolgebanken; also sozusagen 'Enkelkinder der
alten Grof3hanken, and zwar sind -dies: die ?Berliner
Di,sconto-Bai7k" (:Deutsche Bank), die ,13ank fur I2ndel
und, Cewerbe" (Dresdner Bank) and die ,Bankgesell-
schaft Berlin" (Commerzbank). Diese drei Berliner Ban-
ken sind_ mit je 5 Mill. WM Aktienkaptai ausgestattet.
Wie ist nun die Reaktion der ?Bankherren"? Sind sie
zufrieden init der neuen, ihnen wieder in die Hand ge-
gebenen Macht?
Weit gefehlt; sie sehen in dem bisher E ?reichten nur die
erste Etappe ihres Weges. Sie sind schon wieder so
siegessicher, da13 sie von einem Unrecht reden, das
lhnen angetan worden ist. Von dem Unrecht namlich,
da13 sic offiziell neun Banken sind and nicht nur drei.
Aber sie versprechen es and geloben es: ,Bis der Zeit-
punkt fiir ainen neuen Aufstieg gekomrnen ist, gilt es
trotz der juristischen Trennung fur die Nachfolgeinsti-
tute, den personlichen Kohtakt zu wahren, zumal and
solange Manner am Ruder sind, die sick aus der Ver-
gangenheit das Gefuhl fur Tradition bewahrt haben."
(Tagesspiegel v. 26. 9. 52.) Will jernand Genaueres fiber
das Gefub.l fir Tradition" erfahren? ?Der Tag" vom
27. 9. 52 gibt ihm die Antwort: ?Es LiBt sich an der
deutschen 93ankgeschichte nachweisen, daB es die stan-
Das System der Finanzierung der Investitionen
Asia der Sawjetunsioii unb be#$ 4 vtlasaema[,reatien
Die nichtzentralen Mittel
1. in bestimmtes Investitionsvorhaben wird oft von
zwei Betrieben gemeinsam durchgefiih:rt; auch sind
gelegentlich an einer bestimmten von einer ,Betrieb
durchzufuhrenderi Investition mehiere andere Betriebe
interessi.ert, In d:iesen Fallen z. B. Bau eines Kultur-
,hauses, eiderStrafle, eines Anschluflgle'ses, einer Kana-
lisationsanlage - zahlen die an dieser Investition inter-
essierten Betriebe den auf sie entfallenden 'Kostenteil
fur' Rechnung des Betrieben, der die Investition
durchfUhrt.
2. Werden von den Betrieben nicht mehr benotigter An-
lagegegenstande `verai Bert, so sind die daraus erzielten
Erlose an die Bank zu iiberweisen and dienen zur Finan
zierung den Investitionen. Da Burch den Verkauf der
tlberfiussigen Aniagegegenstande der Wert des Anlage?-
veriiogens des betreffenden $etriebes vermindert wird,
soil der dabei erzielte Erlos fur die Anschaffung neuer
Anlagegegenstande in diesem Betrieb verwendet werden.
Gleichzeitig konnen die von dem and(eren Betrieb er-
worbenen Objekte von diesem pi oduktiv ausgenutzt
werden.
3. Der Investitionstrager kann bei der Durchffihrung
bestimmter Investitionen Bodenschatze gewinnen, die er
verauf3ern dart. Es handelt sick. hierbei um Boden-
Schatze, die bei der Durchfihrung bestimmter Investi-
tionsarbeiten - wie es z. B. bei dem lieu einer neuen
I ohlen- odor Erzgrube der Fall ist - nebenbei gewon-
nen werden. Die vom Investitionstrager aus diesem Ver-
a) I_ Tell die er tTh rsetzung des Artikets von K. Sekomski s.
in der Sowxetunion
digen groBen Kreditanforderungen der Industrie (sprich
Rustungsindustrie, d. Verf.) waren, die die zentral ge-
legexien Banken veranlaliten, buchstablich die Einlagen
aus dem letzten Winkel des Belches zusammenzuholen".
Kann man noch deutlicher die wahren Traditionen der
-Grolibanken beschreiben? Hier wird der deutschen Be-
vdikerung ganz ungeschminkt and hemmungslos gesagt:
Ihr, die kleinen Sparer, auf euch kommt es an. Wenn
win nicht ?aus dem letzten Winkel" euer Geld zusam-
menholen konnen, das ihr euch nach den Verlasten
zweier Kricge wieder gespart habt, wie sollen wir darn
den Britten Weltkrieg finanzieren?
Um aber das Bild abzurunden, soil Herr Dr. Plassmann
von der Deutschen Bank als letzter das Wort erhalten:
Er erklarte auf der Ilauptversammlung - wiedergege-
ben in der ,Neuen Zurcher Zeitung" v. 29. 9. 52 -, da(3
es eine Aufgabe der Staatsfi hrung sei, die geschropften
Banken wieder zu IBlut kommen zu lassen.
Nun, Herr Dr. Plassmann, die Adenauerclique wtirde
nur zu gerne ihrem Wunsche nachkommen and Ihnen
zuliebe dem deutschen Volk die grof3ten Opfer auf-
erlegen.
Der entscheidende Posten Ihrer Bilanz allerdings stimmt
nicht, and das ist die Haltung des deutschen Volkes, der
Werktatigen in Stadt and Land, im Westen and im
Osten unserer Heimat.
Sie werden es nicht zulassen, daf3 Deutschland noch
einmal fur den Profit einiger Finanzhyanen bluten muf3.
-tz.
kauf erzielten Einnahmen gehoren zu den nichtzentralen
Mitteln and sind fiir Investitionszwecke zu verwenden.
4. Bei der Raumung von Baugerf sten bzw. bei der
Errichtung von Bauten entstehen unverbrauchte Ma-
terialreste, mit denen der Investitionstrager in voller
Hohe belastet wird, Diese Materialreste konnen vom
Investitionstrager veraul3ert and die hieraus erlosten
Mittel seinem Investitionskonto zugefiihrt werden.
5. Eine weitere Kategorie der nichtzentralen Mittel, die
insbesondere bei der Beseitigung von Kriegszerstorungen
eine Rolle spielt, stellt der Wert der wiedergewonnenen
Baumaterialien dar. Beim Wiederaufbau oder bei der
Erweiterung zerstdrter Bauwerke werden durch die Ent-
trummerungs- and 11dumungsarbeiten gewisse Mengen
an Baumaterialien geborgen, z. B. Mauersteine, Bau-
eisen, Zentralheizungskdrper u. a. Diese Materialien
konnen entweder beim Aufbau des Investitionsvor-
hebens sofort verwendet oder aber verkauft werden. Im
ersten Fall wird der Wert dieser Materialien auf die
Investitionsrechnung fibertragen, wahrend irn zweiten
Fall der aus dent Verkauf erzielte Ends auf etas Konto
des Investitionstragers bei seiner Bank einzuzahlen int.
6. Eine besondere Art der nichtzentralen Mittel steilen
die Betrage dar, die von den Montage- and Baubetrieben,
die Investitionen durchfuhren, zu erstatten sind. So kon-
nen bei der Durchfuhrung der Investition (z. B. beim
Aufb su eines Industriekombinats) eine ganze Reihe zeit-
weilig benotigter Einrichtungen geschaffen werden, wie
Unterkunftsbaracken fur das Personal, Schuppen,
Geratemagazine, Verwaltungsgebaude usw. Die hieraus
resuitierenderi Kosten gehen zu Lasten des Investitions-
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Jahrgang 6 - Heft 20
tragers. Der die Investition durchfuhrende Baubetrieb
ist verpflichtet, von diesen Einrichtungen Abschreibun-
gen vorzunehmen and sie abzufuhren. A1s verbraucht
wind jedoch nur derjenige Tell der Abschreibungen
anerkannt, der fur die Unterhaltung and Reparaturen
dieser Objekte tatsachlich verwendet wurde. Der rest-
liche Tell der Abschreibungen wird grundsatzlich fiir die
Finanzierung der Investitionen auf das Konto des
Investitionstragers uberwiesen. Dieser Grundsatz ist
zweifellos richtig, denn der die Investition durchfi1hrende
Baubetrieb belastet den Investitionstrager mit den ent-
stehenden Unterhaltungs- and Reparaturkosten dieser
Objekte. Die Erstattung des nicht verbrauchten Tells der
Abschreibungen zugunsten des Investitionstragers ist
daher erforderlich.
Bei der Raumung des Bauplatzes transportiert der Baud
betrieb die vorhandenen Objekte zum neuen Bauplatz
and belastet daieit den neuen Investitionstrager. Zu-
gleich erstattet er den Wert dieser Objekte dem ersten
Investitionstrager. Die hieraus von dem letzteren ert
zielten Einnahmen sind seinem Investitionskonto zuzu?
fiihren and bilden eine Queue der nicht zentralen Mittel,
7. Zu den nichtzentralen Mitteln gehoren ebenfalls die
sogenannten Gewinne produktionsfremden Charakters,
Bei der Durchfuhrung der Investitionen werden in den
meisten Fallen von den Baubetrieben auf dem Bauplatz
eine Reihe von Nebenwerkstatten unterhalten, zu denen
beisplelsweise Schlosserelen, Schmieden u. a. gehoren,
Die Produktion dieser Hilfswerkstatten wird jedoch nicht
immer in vollem Umfang fair die Durchfuhrung der
betreffenden Investition verbraucht. Somit muB der Tell
dieser Produktionskosten, die nicht fur die Durchfiih-
rung des betreffenden Investitionsvorhabens, sondern
fur fremde Zwecke verwendet werden, dern Investitions-
trager zurlickerstattet werden, da dieser mit den genann-
ten Produktionskosten dieser Nebenwerkstatten belastet
wurde. Ebenfalls sind ihm andere Einnahmen zu er-
statten, die der Baubetrieb auf dem Bauplatz evtl,
erztelen kann. Hierzu gehoren Einnahmen, die der Bau-
betrieb beispielsweise fur ausgefuhrte Autofahrten zu?
gunsten dritter Personen erzielt hat.
8. Das Investitionskonto mull schlielllich den Wert der
Arbeit enthalten, den die Bevolkerung bei der ReaIisie4
rung der Investition geleistet hat. Obwohl es sick hierbei
um unentgeltliche Leistungen handelt, stellen diese wirt-
schaftliche Werte dar, die sich im Investitionskonto
niederschlagen miissen. Die unentgeltlichen Leistungen
der Bevolkerung bet der Durchfuhrung der Investition
sled oft sehr erheblich. Insbesondere 1st hierbei die Mit+
arbeit der Bevolkerung bet der' Errichtung von Wald4
schutzstreifen, brim Bau von Straf3en and bet der Durch4
f4uhrung von Meliorationsarbeiten zu erwahnen.
Die Bankkredite
Die Bankkredite spielen bei der Finanzierung der Inve?
stitionen ihrer zahlenmafhigen Beteiligung nach' eine
verhaltnismhlig unbedeutende Rolle. Trotzdem dart der
Umfang ihrer Verwendung nicht unterschatzt werden,
da eine Anzahl der Investitionen hauptsachlich mit Hilfe
der Bankkredite durchgefuhrt wird. Der Bankkredit
wird in folgenden Fallen zur Finanzierung von Investi.
tionen verwendet:
to zur Durchfuhrung von Investitionen k6nnen die Ge-
nossenschaften Bankkredite aufnehmen, wenn ihre
elgenen Mittel zur Finanzierung der Investitionskosten
nicht ausrechen,
Ik Bankkredite werden zur Fdrderung des individuellen
Wohnungsbaues gewahrt,
$ die Kolchosen flnanzieren oft mit Hilfe der Bankkredite
den Ankauf von Zuchtvieh,
4, schlietflicl werden noch Bankkredite bet der Durchfiiii-
rung der limitfreten Investitionen gewahrt. Dies trifft
insbesondere for Investitionen der ortlichen Industrie zu,
Wahrend den Staatsbetrieben and Haushaitseinheiten
fur die Finanzierung der Investitionen grundsatzlich
nicht ruckzahlbare Mittel zur VerfUgung gestellt wer-
den, erhalten die Genossenschaften ft'rr diese Zwecke
Bankkredite. Die Anleihen zur Finanzierung der Inve-
stitionen der Genossenschaften werden im Rahmen der
langfristigen, von den einzelnen Genossenschaftszentra-
len aufgestellten Krcditfonds gewahrt. Die Laufzeit
dieser Anleihen ist auf funf Jahre festgesetzt. Die Ver-
zinsung betragt zwei bis drei Prozent.
Die langfristigen Anleihen werden von der Handelsbank
verwaltet, die die gesarnte Investitionstatigkeit der
Genossenschaften flnanziert. Die Entscheidung fiber die
Kreditgewahrung in jedem Einzelf~tll ist von der Zen-
trale der Genossenschaft im Einvernehmen mit der
Handelsbank zu treffen. Dagegen gehoren samtliche
Probleme der flnanziellen Durchfuhrung der Investitio-
nen zum Zustandigkeitsbereich der Handelsbank. Die
Bereitstellung der langfristigen Anleihen erfolgt aus
folgenden vier Quellen:
1, aus Abschreibungen, die von den Genossenschaften der
Handelsbank iiberwiesen werden, wobei - ahnlich wie
bet den Staatsbetrieben - ein Teil dieser Abschreibun-
gen fur Investititonszwecke verwendet wind,
2. aus Pflichtzahlungen, die einen Teil des fur die Finan-
zierung der Investitionen bestimmten Plangewinnes bit-
den. Auch hier ist das Verfahren ahnlich, wie es bei den
Staatsbetrieben aufgezeigt wurde,
S. aus Einzahlungen, die von den Genossenschaften auf
Grund ihrer Satzungen fur Investitionszwecke geleistet
werden. Hierzu gehoren ebenfalls die Einlagen der Ge-
nossenschaften,
4. aus Zuweisungen von Haushaltsmitteln, die zur Ergan-
zung der Fonds fur langfristige Anleihen and zur Er-
weiterurig ihrer Finanzierungsgrundlagen aus den
Staatshaushalt bereitgestellt werden.
Nicht unberucksichtigt dart aullerdem die Tatsache
bleiben, dal die der Bank zur Verfiigung stehenden
Mittel eine dauernde Steigerung aus den Riiekzahlungen
der friiher gewahrten Kredite erfahren. Die Finanzie-
rung and Kontrolle der genossenschaftlichen Investitio-
nen erfordern die Entwicklung einer entsprechenden
Banktechnik. Bei der Finanzierung der genossenschaft-
lichen Investitionen durch die Handelsbank 1st dieser die
Kontrolle der ordnungsgemaflen Durchfuhrung i ber-
tragen worden. Wenn auch die Finanzierung dieser
Investitionen aus den langfristigen Anleihen vorgenom-
men ward, and nicht aus Haushaltsmitteln, so ist die
Handelsbank zu einer nicht minder strengeren Kontrolle
bezuglich der Verwendung der gewahrten Kredite ver-
pflichtet, wie sie bet den aus dem Haushalt zu finan-
zierenden Investitionen der staatlichen Betriebe besteht.
Der individuelle Wohnungsbau sti tzt sich in erheblichem
Umfange auf die Gewahrung von Bankkrediten. Das
Problem des individuellen Wohnungsbaues hat in der
Sowjetunion eine Reihe von Entwicklungsphasen durch-
gemacht. Vor allem war die Losung der zweclcmiilli.gen
Finanzierungsmethoden des individuellen Wohnungs-
baus nicht leicht. Gegenwartig beruht er hauptsachlich
auf der industriellen HerstelIung von Bauelcmenten,
durch deren breiteste Anwendung eine bedeutende
Senkung der Baukosten ermoglicht wird.
Die Kredite fur den individuellen Wohnungsbau werden
gewahrt in Form der Lieferung samtlicher fur den Auf-
bau der Hauser erforderlichen Teile, die fabrikmalig
hergestellt werden. Nach erfolgter Lieferung aller not-
wendigen Bauelemente werden die Montagekosten vorn
Kreditnehmer getragen. Auf diese Weise entstehen in
der Sowjetunion ganze Arbeitersiedlungen. Bei der Ver-
teilung von Bauparzellen and bei der Kreditgewahrung
werden vor allem die besten Arbeiter bevorzugt. Die
Verzinsung der im Rahmen des individuellen Wohnungs-
baues gewahrten Kredite betragt nur zwei bis drei Pro-
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DEUTISCHE FINANZWIRTSCHi',F'T
zent ji:ihrlich. Die Hauser rind nach vollzogenem Aufbau
Eine besondere Art der_ Finanzierung von Investitionen
durch Baiik:kredite siellt die Kreditgewahrung fur den
art erlangtco insbesondere bei der Realisierung des Drei-
jahrplanes far die Entwicklung des Zuchtviehs eine
grol3e Bedeutung.
-Die ietzte At der Finanzierung von Investitionen_ mit
Hilfe dcr Bapkkredite ist.die Kreditgewahrung bei der
Realisierung der limitfreien Investitionen. Eshandelt
sich hierbe:i um verhaltnismai3ig kleine Investitionen
der ortlichen Industrie bad der 13auwirtschaft.
Far den gesamtenBankenapparat, deco die Finanzierung
der Investitionen, obliegt, besteht folgende Aufgaben-
teilin?:
1. Die Hanc:eisbank finanziert die gesamten Investitionen.
der 0enossenscl.aften,
^. Die Zentr:ale K:ommunalbank finanzie:rt den individu-
ellen Wol.nungs bau.
3. Die Finanzierung des Ankaufs des Zuchtviehs durch die
Kreditgewti11rung ist der Agrarbank i drtragen.
4. Die Industriebank sowie andere Bank en gewahren in
bestimmten Fallen Investitionsdarlehen. bei der Durch-
fuhrung der limitfreien Investitionen.
Xnderungen des 1:nvestitionsplanes
Um die notwendige Beweglichkeit in der Durchfuhrung,
des Investitionsplanes zu sichern - dies , gilt ins-
besopdere fiir Investitionen, deren Realisierung mehrere
Jahre dauert, sowie bei dringendem, im Verlauf eines
InveStitionsjahres unvorhergesehen au#tretendem Be-
dart -, wind eine Investitionsreserve gebildet, fiber die
die einzelnen Minister oder in bestirnmt:en Fallen auch
die, zentralen Ind ustrieverwaltungen verfugen konnen.
Die Investition'sreserve betragt fur die einzelnen Mini-
sterien drei Prozent aller geplanten Investitionsautwen-
dungen. Aus diesen Reserven werden dringende, im
Verlauf des Jahres auftretende zusatzliche Aufwendun-
gen fur die nicht restlos fertiggestellten Investitionen
des vergangenen Jahres beglichen.
Ungeachtet der zulassigen Bildung der Investitions-
reserven, uber, die nur in bestimmten Fallen von Mini-
sterien and zentralen Industrieverwaltungen disponiert
werden kann, beruht das sowjetisehe Finanzierungs-
system der Investitionen auf dem Grundsatz stronger
Plandisziplin.
Bei der Durchfizhrung der Investitionen sand in begrun-
deten Pillion folgende Anderungen des Investitionsplanes
gestattet: Zusatzliche Aufwendungen zum Investitions-
plan, die sich als dringend erweisen, konnen gewahrt
werden aus ' dem dreiprozentigen Reservefonds and aus
'17bertragung der Mittel von einem Iovestitionsvorhaben
auf ein anderes irn Rahmen der far sie festgesetzten
Piansummen. In dem letzteren Falle dart jedoch die
Erhiihung bzw. Verminderung der urspri nglich vor-
gesel enen Plansumme nicht meter. als drei Prozent
betragen. Die zulassigen Anderungen von hocizstensdrei
Prozent der Plansumme sind bedingt,durch den Urn-
stand, daf3 side manchmal bei der Realisierung der ein-
zelnen Investitionen notwendige. Lind geringe Ab-
weichungen von den urspri nglichen Kos?tenvoranschla-
gen ergeben konnen. Nur in diesen Fallen ist es den
Ministern _uezd , den Direktoren der Zentralverwal-,
tungen gestattet, diese hochstens dreiprozentige An-
derung innerhalb der Plansummen der einzelnen
Investitionen vorzunehmen. Wdhrend des Krieges wurde
these Zulassige Grenze von drei Prozent auf zehn Pro-
zent heraufgesetzt._ Bedingt war these MaBriahme durch
die sich insbesonderp in d.iescr, Zeit liau:"ig ergebenden
notwendig geworde:nen zusatzli;hen Aufwendungen, die
Quartalsplan
Ein weiteres Kennzeichen der Finanzierung der Investi-
tionen in der Sowjetunion ist die Aufstellung von
Quartalsplanen.
Neben den jahrlichen Investitionsplanen werden fur
jedes Vierteljahr Quartalsplane aufgestellt, die.den Urn-
fang der in diesem Zeitraum durchzufi hrenden Arbeiten
and die Art ihrer Finanzierung enthalten, Die Quartals-
piane beruhen auf den Angaben, die von den einzelnen
Investitionstragern gemacht werden. Hierbei haben die
Investitionstrager fur den betreffenden Zeitraum An-
gaben fiber die benbtigten Gelder and Materialien zu
machen and im einzelnen genau zu begri.inden. Die
Begrt ndung muf3 u. a. Auskunft fiber die Art der Mobili-
sierung der erforderlichen finanziellen Mittel, vor allern
durch die Ausnutzung der inneren Reserven der Investi-
tionstrager, geben.
Die die Investitioen finanzierenden Banken sind ver-
pflichtet, die Angaben der Investitionstrager fiber den
flnanziellen Bedarf far das betreffende Quartal zu i ber-
priifen, wobei sie insbesondere darauf zu achten haben,
dal3 die Angaben mit dem Investitionsplan iibereinstim-
men and dal3 die Investitionstrager eigene Reserven in
vollem Umfange eingesetzt haben. Eine . wirkungs-
voile and termingerechte Mobilisierung der inneren
Reserven, die dem Investitionstrager zur Verfiigung
stehen, ist eine wichtige Voraussetzung fur die Bereit-
stellung der Haushaltsmittel. Wie bereits weiter oben
unterstrichen wurde, sind die Investitionstrager zur
Ausnutzur_g eigener flnanzieller Reserven verpflichtet,
da sie erst dann das Recht haben, don ungedeckten
Betrag vom Haushalt anzufordern.
Finanzierung der Generalreparaturen
Ein weiterer Abschnitt des Finanzierungssystems der
Investitionen in der UdSSR ist die Finanzierung der
Generalreparaturen. Die Finanzierung der General-
reparaturen beruht auf der Akkumulation des far diesen
Zweck bestimmten Teils der Abschreibungen durch die
einzelnen Betriebe. Aus diesem Grunde tritf die Not-
wendigkeit der zusatzlichen. Finanzierung der General-
reparaturen nur inAusnahmefallen auf. Die far General-
reparaturen bestimmten Abschreibungen werden auf
besonderen Konten bei der Staatsbank gesammelt, von
w o sie je nach Bedarf von den Betrieben angefordert
werden.
Ergibt sich nach Jahresschlul3 auf den Konten far die
Finanzierung der Generalreparaturen ein lYberschuf3, so
wird dieser auf das nachste Jahr i bertragen, wodurch
sich die gesamten far diesen Zeitraum bestimmten Mittel
erhbhen. Es wiry von den Betrieben jedoch grundsatz-
lich verlangt, daf3 sie die Mittel fur Generalreparaturen
and Unterhaltungskosten der Anlagegegenstande in
vollem Umfange ausnutzen, da nur hierdurch die richtige
Pflege gewahrleistet and somit ein vorzeitiger Verschleil3
des Anlagevermogens verhindert werden kann.
In begrOndeten Fallen kann die Staatsbank, die zur Kon-.
trolle der gesamten Finanzwirtschaft der Betriebe ver-
pflichtet ist and daher deren wirtschaftliche Lage kennt,
ihnen fur die Finanzierung der Generalreparaturen
Kredite gewahren. Dies geschieht in den Fallen, in
denen die sich Ober das ganze Jahr erstreckenden Ab-
schreibungen mit den anfallenden Reparaturkosten nicht
Schritt halten and somit ein vorubergehend zusatz-
licher Finanzbedarf auftritt. Der gewahrte Kredit ist in
diesen Fallen vom Betrieb zu gegebener Zeit aus den
f berwiesenen Abschreibungen der Staatsbank zurUck-
zuerstatten.
Finanzierung der liinitfreien Investitionen'
Eine wichtige Voraussetzung fur den planmafligen Ab-
lauf der Investitionsarbeiten bildet das Verbot der
Durchfilbrung der Investitionen auf3erhalb des Planes.
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Jahrgang 6 ? Heft 20
Dieser Grundsatz ist zugleich eine wichtige Bedingung
fur die rechtzeitige and ausreichende Bereitstellung des
Materials, der flnanziellen Mittel and der erforderlichen
Arbeitskrafte, da nur hierdurch die voile Realisierung
des Investitionsplanes gewahrleistet wird.
In der Praxis kann sich jedoch die Notwendigkeit der
Durchfuhrung einer Reihe kleinerer Investitionen
ergeben, die im Investitionsplan nicht enthalten sind.
Da eine nachtragliche Einbeziehung derartiger Vorhaben
in den Investitionsplan ein verhaltnismallig komplizier-
tes Verfahren zur nachtraglichen Bereitstellung der
erforderlichen finanziellen Mittel and die damit ver-
bundene Anderung der Materialversorgungsplane fur
die bereits geplanten Investitionen nach sich ziehen
wurde, wird diese Frage operativ aullerhalb der beste-
henden Jahresplane fur Investitionen gelost. Deshalb
werden auf Grund der gemaclrten Erfahrungen die limit-
freien Investitionen in einer besonderen Form durch-
gefuhrt, die weder im gesamten Plan noch in den ort-
lichen Planen enthalten Sind. Um eine inoglichst schnelle
Durchfuhrung der limitfreien Investitionen zu gewahr-
leisten, wurde die Entscheidung fiber ihre Zulassung,
Realisierung and Finanzierung unmittelbar den daran
interessierten Wirtschaftsorganen sowie ihren vorgesctz-
ten Dienststellen iiberlassen.
Die limitfreien Investitionen zeichnen sich durch
folgende drei Merkmale aus:
1. durch einen verhaltnismal3ig geringen Umfang der
damit verbundenen Investitionsarbeiten bzw. der
Anschaffungen,
2. durch kurzbefristete wirtschaftliche Zweckbestim-
mung, die der Durchf0hrung dieser Investitionen zu-
grunde liegen,
3. durch den Grundsatz der ausschlief3lichen Eigen-
flnanzierung der die limitfreien Investitionen durch-
fii.hrenden Wirtschaftseinheiten.
Nachstehend werden diese drel Merkmale der limit-
freien Investitionen naher erlautert:
Zu 1
Die limitfreien Investitionen haben einen verhaltnismallig
geringen Umfang. Ohne auf die in den einzelnen Volks-
wirtschaftszweigen geltenden Normen fur die wertmaflige
Hohe der limitfreien Investitionen naher einzugehen,
wollen wir uns auf die Feststellung beschranken, daB diese
limitfreien Investitionen eine gewisse Bedeutung lediglich
bei genossenschaftlichen Investitionen and in der ortlichen
Industrie erlangt haben. Dagegen spielen sie fast keine
Rolle in der Grundstoffindustrie, wo die Investitionen in
der Regel grofle Aufwendungen erfordern and deshalb
standig ein fester Bestandteil des staatlichen Planes sind.
Einen grof3eren Umfang haben hier nur die limitfreien In-
vestitionen, die aus Mitteln des Direktorfonds finanziert
wcrden.
Der fur die meisten Zweige der Volkswirtschaft fur ver-
hindlich erklarte wertmal3ige Hochstumfang, Us zu dam
limitfreie Investitionen durchgefiihrt werden konnen, be-
iduft sich im Einzelfall auf 150 000 Rubel.
Zu 2
Da die limitfreien Investitionen in der Regel einen kleinen
Uinfang haben, werden die flnanziellen Mittel zu ihrer
Durchfdhrung nur fur einen sehr kurzen Zeitraum bereit-
gestellt. Dies ist bedingt durch ihre kurzfristige Realisie-
rung and die angestrebte schnellste Nutzung der fertig-
gestellten Objekte. So ist as auch moglich, data die limit-
freien Investitionen nach erfolgter Inbetricbnahme Pro-
duktionswerte schaffen, die in einer sehr kurzen Zeit den
Ausgleich fur die gemachten Aufwendungen herbeifiihren.
Es ist ein feststehender Grundsatz, dal3 die limitfreien In=
vestitionen bereits innerhalb eines Jahres einen wirtschaft-
lichen Nutzcn erbringen mussen, der zumindest den Wert
der Aufwendungen darstellt, der fur ihre Ferligstellung
aufgewendet wurde.
Zu 3
Die limitfreien Investitionen konnen nur aus eigenen Mit-
teln der Betriebe finanziert werden. Diese Mittel stammen
aus verschiedenen Quellen, dlrfen jedoch bestimmte fest-
gesetzte Betrage nicht uberschreit:en. Mittel, die fiir die
Finanzierung der Planinvestitionen vorgesehen sind,
konnen fiir limitfreie Investitionen nicht verwendet wer-
den. Eine Ausnahme bilden hierbei Mittel des Direktor-
fonds, die in den Produktionsbetrieben aus den erzielten
Gewinnen gebildet werden and entsprechend ihrer Zweck-
bestimmung zum Teil fur die Finanzierung der Planinvesti-
tionen and der limitfreien Investitionen verwendet werden
konnen. Die Hohe des Direktorfonds ist in den einzelnen
Zweigen der Volkswirtschaft unterschiedlich. Sie betragt
1 his 21/o des Plangewinnes find etwa 10 0/0 des Oberplan-
gewinnes. Wahrend ein Tell des Direktorfonds fur die Pra-
miierung der hesten Arbeiter and Angestellten bestimmt
ist, kann der Rest fiir die Finanzierung der Investitionen
verwendet werden, die sozialen, kulturellen and Wohn-
zweeken dienen.
In bestimmten Fallen kann fur die Finanzierung der limit-
freien Investitionen ein Bankkredit gewahrt werden, and
zwar dann, wenn die Akkumulation der fur die Finanzie-
rung erforderlichen zusatzlichen Mittel im Betrieb langere
Zeit dauert. Der gewdhrte Kredit wird entsprechend dem
Tempo der Mobilisierung der inneren Reserven des Be-
triebes zuruckgezahlt.
Finansen aer volkseigenen Wirtscaat
Gsefahrdung des Richtsatzplanes durch unklare Anweisungen
des Ministeriums fur Land- and Forstwirtschaft
Walter Randig and Walter Wiinsche, Lobau (Sachsen)
Die Staatlichen Kreiskontore fur landwirtschaftlichen
Bedarf wurden Anfang 1952 gegrundet and der ort-
lichen Wirtschaft angeschlossen. Auch sie mussen
ei.gene Betriebspldne fur das Jahr 1952 aufstellen. Da
es sich um Neugrundungen handelte, standen ihnen
weder vergleichbare Rlanzahlen aus den Vorjahren
zur Verfilgung, nosh konnten ihnen far 1952 irgend-
.welche Kontrollziffern von der IHauptabteilung Planung
and Statistik im Ministerium far Land- and Forst-
wirtschaft angegeben werden.
Nachdem uns die Erlauterungen mit den Betriebsplan-
formularen zugingen, fand am 27. and 28. Mai 1952
beim damaligen sachsischen Ministerium fur Land- and
Forstwirtschaft eine Arbeitstagung statt, auf der die
einzelnen Schwerpunkte des Betriebsplanes besprochen
wurden. In dieser Arbeitstagung wurde vor allem dar-
auf hingewiesen, dal3 Dungemittelgeschafte im ersten
Halbjahr als Vermittlungs- and vom zweiten Halbjahr
ab als Streckengeschaft zu planen sind. Auch auf einer
weiteren Arbeitstagung am 12. Juni 1952 im ehemaligeil
sachsischen Ministerium der Finanzen wurde diese Art
der Planung der Dungemittellieferungen fur richtig
befunden. Der Termin fur die Einreichung der Be-
triebsplane wurde auf den 23. Juni 1952 festgelegt. Die
Betriebsplane wurden termingemal3 beim Dezernat
Finanzen der ortlichen Wirtschaft eingereicht and von
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Approved For Rel.ease.2006/10/1 8 CIA=R_DP83-004158013700090002-7
Di;UTSC'HE FINI NZW11R.T$CHAFT
verantwortlichen Funktionaren der StaatIichen Kreis- durch die Staatlichen Kreiskontore entstehen uns er-
kontore iiberprufen mussen und nicht einfach ein- hOhte Kosten, die der Kostenplan des Betriebsplanes
seitig der Deutschen . Handels-Zentrale nachtraglich wiederum nicht vorsah. Diese erstrecken sich auf
ihre Zustirnmung geben durfen, ohne sich uber die a) erhdhte Bankzinsen.fur We Inanspruchnahme eines
ungunstigen Auswirkungen klar zu sein. Statt lessen zusatzlichen Richtsatzplankredites,
wurde uns in der Arbeitsanweisung ]Jr. 31/52 von der b) Einstellung einer zusatzlichen Arbeitskraft (Aus-
Hauptabteilung Planung und Statistik mitgeteilt, daf3 stellen und Buchen von etwa zweihundert Aus-
wirab 1. August 1952 It. Rundschreiben Nr. 66 der Deut- gangsrechnungen pro Monat und die Uberwachung
sehen Handels-Zentrale Chemie die Berechnung der des Zahlungseinganges).
Dungemittellieferungen von den Staatlichen Kreis- Neben diesen betrieblichen Schwierigkeiten wird durch
kontoren selbst ;urchfuhren und die Rechnungsbetrage die Neuregelung in der Fakturierung der Materialver-
im RE-Verfahren einziehen mf flten, soweit der da- brauch unnoti
Mindestbetrag von 5000,- DIvl erreicht ware. g gesteigert. Die bisher fdr den gesamten
malige die wenigsten Dungemittellieferungen an unsere Geschaftsablauf verwandten Auftragsatze werden nicht
Dauei?lichen Handesgenossens chief n :.ind vol.kseigenerl mehr voll ausgenutzt, und fur die Rechnungslegung der
Guter die Mindestgrenze von 5000,- DM, spater Kreiskontore an die Bauerlichen Handelsgenossen-
3000,-- DM, erreichten, sollten wir n.acli Ansicht .der schaften sind neue Formulare erforderlich. Dies be-
Hatptabtellung Planting und Statiytik al.e Warenliefe- deutet in der gesamten Republik einen erheblichen
rungen eir..schlieillich Diingemittel an einen Abnehmer, Mehrverbrauch an Material.
die innerhalb dreier Tage erfolgten, auf einer Rech- Um den 'Fiinfjahrplan moglichst vorfristig zu erfullen,
Hung fdkturieren; das hat jedoch zur Folge, daf3 durch ist es erforderlich, da3 jeder Betrieb auf das spar-
die verspatete Fakturierung die Laufzeit der Forde- sarnete wirtschaftet und jede Moglichkeit ausnutzt,
rungen verlangert wird, der festgelegte Richtsatz- Geld, Material und Zeit einzusparen. Es ist unserer
plankredit nicht ausreicht und ein Bankkrcdit Mir Ansicht nach daher nicht vertretbar und widerspricht
iiberfallige Forderungen in Ansprucli genommen werden der wirtschaftlichen Rechnungsfuhrung, wenn notwen-
muB. Aulierdem muf3te die gesamte Betriebsorgani- dige Planungen innerhalb einer kurzen Frist mehrmals
cation umgestellt werden. Eine genaue Abgrenzung der umgestof3en und die aufzustellenden Plane wiederholt
Umsatze,und eine klare Ubersicht uber die Wirtschaft- von Grtfnd auf neu uberarbeitet werden mussen.
pfiiehtet, die bereits als Vermitt.lungsgeschiifte geplanten a e s- on ra e ausgestellten Uberweisungs -
auftrage von uns nicht immer akzeptiert werden
Dungemittellieferungen selbst zu iakturieren; die; Sam- konnen. Dadurch entstehen der Deutschen Handels-
melbetrage sollten von ihr uber das Banken Inkasso Zentrale hohe iiberfallige Forderungen, fiir welche uns
be,. uns laufexid eingezogen werden. Der Deutschen keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden
Handels-Zentrale Chemie war ea s,heinbar moglich, durfen, da den Staatlichen Kreiskontoren fur eventuell
sieh fiber die eben erwahnte Anweiisung der Haupt- eintretende finanzielle Schwierigkeiten keine Schuld
abteilung Planting und Statistik hinwegzusetzen. Die gegeben werden kann.
Hauptabteilung Planung und Statistik hatte die Vor-
sefilage der Deutschen Handels-Zentrale mit einigen 2. Durch die Fakturierung der Dungemittellieferungen
wurden die Plane erneut eingereicht und am 10. August 1.. Der Richtsatzplankredit umfaflt die Finanzierung der
1952 ale vorlaufige Finanzierungegrundlage durch den Dtingemittelgeschafte nicht. Er wird fast volli.g fiir die
Rat des_ Landkreises Lobau - Dezernat Finanzen - Deckung der Verbindlichkeiten sowie Finanzierung der
bestatigt: anderweitigen Warenbestande und der Forderungen in
Wir glaubten nun, fur 1952 eine Arbe.itsgrundlage Bowie Anspruch genommen. Es mul3te somit bei der Deutschen
reale Planzahlen zu besitzen. Inzwischen gab am Notenbank ein zusatzlicher Richtsatzplankredit bean-
4. August 1952 die Deutsche Handels-Zentrale Chemie tragt werden. Soilte dieser jedoch nicht bewilligt wer-
alas Rundschreiben Nr. 66 heraus, das sich auf die Ver- den, was anzunehmen ist, so werden die von der Deut-
ordnung uber das Banken-Inkasso stutzt und uns vex- schon H nd 1 Z t 1
den, 'ine muhevolle und kostspielige Kleinarbeit. Nun Storungen im gesamten Geschaftsablauf ein:
ur anc un orstwirtsc a t in enler notion Arbeits- ersehnte Banken-Inkasso keinen Grund, das Verfahren
anweisun 1~Tr. 25/52, die am 26. Juni 1952 bei uns eln- der Dungemittellieferungen fur 1952 zu andern. Die
iraf, mit, dal3 die Berechnung der Diingemittelliefe- Eauerlichen Handelsgenossenschaften und voikseigenen
rungen is 31. Dezember 1952 lurch die Deutsche Guter haben schon lange der Deutschen Handels-Zen-
Harndelszentrale Chemie weiterhin direkt an die Bauer- trale ihr freiwilliges Einverstandnis fur die Abbuchung
lichen Handelsgenossenschaften erfolgt und da13 dem- der Dfingemittelrechnungsbetrage gegeben. Dieses Ver-
zufolge Dungemittelgeschafte fur 1952 nicht als Strecken-, bereits
fahren entsprach dem Sinn und Zweek nach
sohdern als Vermittlungsgeschafte zu planen sind. Die den Rechnungseinzugsverfahren und versetzte die
bereits eingereichten Eetriebsplane wurden also zuriick- Deutsche Handels-Zentrale schon immer in die Lage,
gegeben und muliten auf Grund der nachtraglich her- fristgemaf3 in den Besitz ihrer Forderungen zu ge-
ausgegebenen Anweisung umgearbeitet werden. Von langen.
1 1Iem war eine vollstandige Neubearbeitung der Waren-
bewegungs- und Richtsatzplane notweidig. Da hierfiir Durch die von der Hauptabteilung Planting und Sta-
'keire neuen Formulare zur Verfugung Standen, muf3ten tistik entgegen ihren vorherigen Anweisungen ge-
die Plane (in funffacher Ausfertiguri.g) i berklebt wer- troffenen erneuten Entscheidungen treten folgende
e
ungen ware nur lurch un-
Finanzeri weitergegeben. Kurz danach teilte ._uns die n6tige Mehrarbeit zu erreichen. Nach unserer Ansicht
Hauptabteilung Planung und Statistik in Ministerium bot die Verordnung vorn 24. Juli 1952 uber das lang-
f.. . I, a v f, f
`dort derv ehemaligen sachsischen . Ministerium der lichkeit der einzeIn- Abt
il
?Die Abenteure4 aus dem Lager der imperialistischen Aggressoren, die um ihrer Profite . willen die
Volker in ein Blutbad stiirzen wolleu, zu bandigen und zu isolieren - das ist die Hauptaufgabe der
gesamten fortschrittlicbenmid friedliebenden. Menschheit."
..us dem Rechenschaftsbericht des ZK der KPdSU (B) an den XIX. Parteitag.
er}cht des Sekretars G. M. Matenkow)
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DEOTSCHE FINANZWIBTSCHAFT
Die Buchung von Forderungsverlusten
Hans Griittner, Halle
Der an rich sehr zu begriif3ende Artikel des Kollegen
Friedrich Rasmus*), der ein Thema anschneidet, das in
der Praxis schon viel Kopfzerbrechen and Streit ver-
ursacht hat, bedarf in einigen Punkten der Erganzung
and Richtigstellung.
Soweit es sich um Forderungen innerhalb der Deutschen
Demokratischen Republik handelt, sollte man die
Frage, wann ausgebucht werden kann, wenn zwar die
Schuld nicht getilgt, aber auch eine Tilgung nach Lage
der Sache nicht zu erwarten ist, ganz darauf abstellen,
ob es verantwortet werden kann, auf die Beitreibung
ilberhaupt nosh Mittel zu verwenden bzw. ob noch
irgendwelche Aussicht besteht, die Forderung in abseh-
barer Zeit zu realisieren.
Der vom Kollegen Rasmus unter Ziffer I seines Bei-
trages formulierte Grundsatz sollte daher zweck-
mafligerweise so lauten:
,,Forderungen werden ausgebucht, wenn feststeht, daf3
sie entweder fur immer oder doch fur eine nicht ab-
sehbare Zeit uneinbringlich sind. Der Nachweis 1st
gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung fruchtlos,
eine Lohn- bzw. sonstige Forderungspfdr dung nicht
moglich ist and auch das Offenbarungseidverfahren
ohne Erfolg bleibt; ferner, wenn die Forderung im
Konkurs ausfdllt. Gegebenenfalls ist hier derjenige
Tell der Forderung auszubuchen, der im Konkurs nach
Angaben des Konkursverwalters nicht mehr realisiert
werden kann. Eine Forderung ist auch dann auszu-
buchen, wenn die Kosten der Zwangsvollstreckung
and des Offenbarungseids den bestenfalls einzutrei-
benden Betrag iibersteigen oder die vollige Aussichts-
losigkeit der Zwangsvollstreckung durch eigene Er-
mittlungen oder an Hand behordlicher Nachricht fest-
gestellt worden ist."
Die Beschrankung des letzten Satzes auf Forderungen
his zu 20 DM halten wir fur unzweckmaBig, da
auch bei hoheren Betragen die gleichen Erwagungen
Platz greifen mussen. Es wird zugegeben, dab durch
die hier vorgeschlagene Formulierung den Betriebs-
leitungen eine ziemlich grof3e Bewegungsfreiheit bei
der Beurteilung der Sachlage gegeben wird. Da jede
solche Ausbuchung sich aber auf das Ergebnis aus-
wirkt, dUrfte keine Betriebsleitung geneigt sein, eher
an die Ausbuchung zu denken, als bis tatsachlich die
tYberzeugung besteht, dab die Forderung nicht mehr
realisierbar ist. Urn noch eine zusatzliche Sicherung
einzuschalten, konnte beim VEB noch erganzt werden:
,,Die Ausbuchung b- arf der Zustimmung des Kontroll-
ausschusses."
Hinsichtlich der Ausbuchung von Westforderungen sei
zunachst darauf hingewiesen, dab die Verweisungen
auf das Gesetz zur Regelung des innerdeutselren Zah-
lungsverkehrs zwei Druckfehler enthalten. Einmal mull
es riehtig heillen ,GBI. 1951, S. 897", zurn andern steht
der Hinweis auf die der Notenbank gewahrten zusatz-
lichen Befugnisse nfcht im Abs. 4, sondern im Abs. 2
des ? 8.
Dem Kollegen Rasmus ist nun aber be! der Auslegung
des Gesetzes bzw. der 2. DB. unseres Erachtens ein
Irrtum unterlaufen, der aber wiederum begriindet ist
in der unkiaren Gesetzesfassung. Er behauptet, dab
neben dem Finanzministerium auch die DN sich bei
der Frage, ob ein Titel zu erwirken ist oder nicht, ein-
schalten konne. Devon ist aber im Gesetz nichts gesagt.
Dort heil3t es im ? 8 lediglich, dab derartige Forderun-
*) S. DFW 1952, Heft 16, Seite 878
gen bei der DN anzumelden seien and dab these ver-
langen konne, daB ihr derartige Forderungen ii.ber-
tragen odor nach ihren Weisungen v e r w e n d e t
werden. Hier geht es also lediglich um die V e r w e r -
t u n g solcher Forderungen, aber nicht um ihre Fest-
stellung oder Sicherung. Dafiir ist neben dem For-
derungsinhaber allein das Finanzministerium zustan-
dig, das bei VerfUgungen uber angemeldete Geld-
forderungen - and dazu gehort schlief3lich auch die
Ausbuchung - seine vorherige Zustimmung geben
mull.
Die Meinung, dab hier die DN einzuschalten ist, wird
offenbar genahrt durch die Formulierung des ? 10 der
2. DB zurn Gesetz uber den innerdeutschen Zahlungs-
verkehr. Man iibersieht dabei, dab auch dort lediglich
davon gesprochen wird, dab das E r 16 s ch e n einer
angemeldeten Forderung von der DN vor ihrer Aus-
tragung in den Geschaftsbuchern b e s t a t i g t (nicht
genehmigt!) sein mull (wobei man aber offenbar
irrtiimlich davon ausgeht, dab eine Ausbuchung in
jedem Fall einem Erloschen der Forderung gleichzu-
setzen ist, obwohl das keineswegs der Fall ist!). Der
Zweck der Bestimmung ist dock sicherlich der, zu ver-
hindern, dab die Notenbank Forderungen noch in ihren
Akten weiterfilhrt, die bereits erloschen sind. Der
Schlul3 des ? 10 der 2. DB mit seinem Hinweis auf ? 8
Abs. 2 betrifft dagegen nicht die Notenbank, sondern
das Finanzministerium, da dieses and nicht die Noten-
bank eine Zustimmung zu Verfugungen uber eine
solche Forderung geben mull. Bei der Formulierung
des ? 10 liegt es aber natUrlich nahe, den ganzen Satz
auf die DN zu beziehen, doch ist das bei naherer Prd-
fung nicht haltbar. Auch in den Erlauterungen and Er-
ganzungen zu den Veranlagungsrichtlinien 1951 ist
daher der Hinweis zu Ziffer 32 (Absatz 6) falsch, der
von der Genehmigung der Ausbuchung durch die DN
spricht. Vielmehr ist hier das Finanzministerium zu-
standig. Man sieht aber, wohin unklare Formulierun-
gen in Gesetzestexten fiihren konnen. Hatte man hinter
,,und nach ? 8 Absatz 2 des Gesetzes" and vor ,geneh=
migt werden" noch eingefiigt ?vom Finanzministerium",
ware der Irrtum nicht entstanden.
Entsprechend den vorstehenden Ausfuhrungen miil3te
daher die vorn Kollegen Rasmus vorgeschlagene For-
mulierung richtig heihen:
,Bei Forderunger gegen Schuldner, die in West-
deutschland oder Westberlin wohnhaft bzw. nach dort
verzogen sind, ist gegebenenfall.s die Ausbuchung helm
Finanzministerium oder der von diesem daffir vor-
gesehenen Stelle (bei VEB dem zustdndigen Kontroll-
ausschufl) zu beantragen. Das Finanzministerium (bzw.
der Kontrollausschuf3) kann bestimmen, daf3 zuvor ein
vollstreckbarer Titel erwirkt werden muf3, um die
Verjdhrung zu unterbrechen. Dabei ist vom Finanz-
ministerium stets zu prilfen, ob die dadurch erforder-
lich werdenden Aufwendungen des Bet?iebes in trag-
barem Verhdltnis zu dem bestenfalls zu erwartenden
Ergebnis stehen."
Zum SchluB sei noch einmal darauf hingewiesen, dab
die Ausbuchung an sich noch kein Erloschen der For-
derung bewirkt. Es handelt sich vielmehr um eine be-
sonders fur volkseigene Betriebe oft dringend not-
wendige buchtechnische Maf3nabme, um be! der Aus-
stattung mit Umlaufmitteln nicht von vollig irrealen
Grundlagen auszugehen. Grundsatzlich wird doch von
jeder in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen For-
derung angenommen, dab sie auch kurzfristig zu reali-
1083
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Approved For R e e 10/18 I 'RDP83-O04 5RO13700090002-
sleren 1st. Oa das aber bet Westforderungen und den
anderen oben genannten Forderungen in keinem Fal]e
zutrifft, mull das such besonders berucksiehtigt
werden. Des geschieht entweder durch voile Wert-
berldl tigung Oder, da ein solclles Verfahren In der
.laudiung.
'leach 'dgr,Ausbuchung besteht die Forderung aber
welter, es sei denn, daB sie lurch Vereinbaryng zwi-
sdien. G15ubigei und Sehuld,ner er,lischt cider der
Glaubiger von Bich aus auf seinen Anspruch verzichtet.
Die Ausbuchung als solche Kann aber normalerweise
keineswegs als solcher Verzicha gewertet werden, son-
dern der Glaubiger wird, wenn er erf5hrt; daB der
Schuldner wiec'er zahlungsfahig geworden ist, zweifel-
los die Forderungr erneut geltend machen wollen. Ob
er damit Erfolg hat, hdngt nun alierdings davon ab, ob
lbm der Schuid nor nicht die Einrede der Verjahrung
entgegensetzen kann und auch tatsaclilich, entgegen-
setzt. Um, das zu verhindern, ist die Erwirkung eines
vollstreckbaren Titels erforderlich, dureh den dann fur
30 Jabre die Verjahrung aufgeschoben wird.
Die weitverbreitete Ansicht, daB mit der Verjahrung
die Forderung erlischt, ist aus dem gegenwartig gelten-
den Rech' nicht zu begrunden. Vielmehr liegt es allein
bairn Schaldner, ob er sich auf die Verjahrung berufen
will. Er kann aber auch nach Eintritt, der Verjahrung
zahlen und dadurch nun endgUltig die Forderung zum
Erloschen bringen.
Geht, man also davon'aus, daf3 die Ausbuchung allein
normalerweise Hoch nicht zum Eritischen einer For-
derung f ihrt, so ist as durchaus richtig, wenn eine
Oberwachung der ausgebuchten Forderung erfolgt. Nur
sollte man dabei, wie Kollege Rasmus sehr richt]g
nachweist, etwas mehr Rucksicht auf die Erforder-
nisse der Praxis nehmen und evtl, tiberlegen, ob die
Kontrglle solcher Forderungen, zurninclest soweit as sich
um Forderungen der volkseigenen Wirtschaft handelt,
taatsf alwshalf
nicllt einer besonderen Institution zu ubertragen
ware, um die Betriebe zu entlasten.
A n m. d. R e d.: Das Ministerium der Finanzen wird in
einer der naehsten Nummern eine Erlauterung zur An-
weisung Nr. 44/1952 veriiffentliehen, welche die in den
Betrieben bestehenden Fragen biilsichtlich der Aus-
buehung von Forderungen, aueh ohne Erwirkung eines
vollstreckbaren Titels, klaren wird.
Das ist keine wirtscha?t?iehe Reehnungsfuhrung')
In einer Stellungnahme stellt die VVEAB Grog-Berlin
fest, das die aus Rumanien eingefiahrten Handels-
klasseneier zum grof3en Teil hart an der unteren
Grenze der Gewichtsklasse D liegen.
Ein1 Sortieren der Eier nach GroBenklassen kann
nach den gesetzlichen Bestimmungen, entgegen den
WUnschen der VVEAB, noch nicht durchgefi.ihrt werden.
Diese Sortierung erscheint notwendig, um endlich zu
e]nem gerechten Eierpreis zu kommen. Das Ministerium
der Finanzen sollte sich dieser Frage, die hauptsachlich
elne Frage der Preisbildung ist, einmal energisch an-
nehmen.
Zu dem Fehlen von Eiern in der Verpackung teilt die
VVEA13 mit, daB nach Einfuhrung der Handstempelung
bei ihr alle Kisten mit Originalinhalt herausgehen. So-
lange die Kisten aber nur genagelt werden, ist dem
Transportdiebstahl Tur und Tor geoffnet. Weiter stellt
die VVEAB fest, daB die HO die Kisten oft Behr nach-
lhssig auspackt, so daB im zuruekkommenden Leergut
oft nochganze Lagen (36 Stuck) unausgepackt vorge-
funden werden! Da das Leergut beim Transport moist
nicht so vorsichtig behandelt wird und auch nicht be-
handelt zu werden braucht wie die vollen Eierkisten,
sind diese. Eier verloren. Hier dUrfte die HO eine
grollere Sorgfalt an den Tag legen.
') Slehe DFW 1952, II. Halbb., Heft 15, S. 790.
Was nflssen wirbei der Anwendung der Direktive fur die
Aufstellung des Staatshaushaltsplanes 1953 beachten?
Walker iHalbritter ulad Werner Sehmidt,
Die Planung des Staatshaushaites 1953 hat bei alien
Haushaltsorganis:ationen begonnen. Es 1st der . erste
Staatshaushaltsplan des Aufbaues des Sozialismus in
der Deutschen Demokratischen Republik,
Fur alle an der Aufstellung des Planes beteiligten Mit-
arbeiter besteiien jetzt besondere Verpflichiungen.
Die Virektive fur die Aufstellung des Staatshaushalts-
planes 1953 bringt unmil3verstandLich zum Ausdruck,
daB die Hauptaufgabe des Stnatshaushaltsplanes 1953
darin besteht:
a) fiir die Erweiterung der Betriebe des Schwermaschinen-
baues, des Bergbaues, der Metalluigie und der Energie-
erzeugung die groflen erforderlichen Investitionsmittel
bereitzuslcllen;
b) das Biindnis der Arbeiterklasse mit den werktatigen
Bauern dadurch zu festigen, daB den Iandwirtschaft-
lichen Prod uktiionsgenossenschafteu weitgehende Hilfe
gewahrt wird;
C) die Verbesserutlg der Lebenslage der Werktatigen, wie
sie in der Verordnung der Regierung vona 28. Jul! 1952
Ober die Erhohung der Arbeitslbhne fiir qualifizierte
Arbeiter In den wichtigsten Industriezweigen festgelegt
iat und sick im Jahre 1953 in voller Hbhe auswirkt, zu
flnarizieren.
1,084
Wiihrend die Werktatigen der Deutschen Demokratischen
Republik fur den Aufbau des Sozialismus arbeiten und so
im Herzen Europas das Beispiel fur die Moglichkeit einer
Entwicklung in Frieden und Wohlstand schaffen, sind im
westlichen Teil unseres Vaterlandes die deutschen und die
anglo-amerikanisehen Imperialisten en-isig bemuht, aus
Westdeutschland eine Aggressions basis gegen das Friedens-
lager und damit auch gegen die Errungenschaften unsexes
Aufbaues zu machen. Die Verteidigung der Errungen-
schaften in unserer Republik, die Sicherung unseres sozia-
listisehen Aufbaues und die Erhaltung des Friedens erfor-
dern daher
d) Die Finanzierung nationaler Streitkrafte.
Der Staatshaushalt 1953 hat zur Losung dieser Auf-
gaben die flnanziellen Mittel bereitzustellen. Mit der
Hilfe der Werktatigen in der Deutschen Demokratischen
Republik werden die Voraussetzungen geschaffen, die
es dem Staatshaushaltsplan 1953 ermiiglichen, seiner
Aufgabe gerecht zu werden.
Taglich berichten unsere Zeitungen daruber, mit
welcher Begeisterung die Werktatigen in der Deutschen
Dernokratischen Republik an den Aufbau des Sozialis-
mus herangehen und wie ihre schbpferische Initiative
wachst. Fortsetzung auf Seite 1101
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Fachnachrichten fur die Hauptbuchhalter, Kontroll.
und Revisionsorgane der volkseigenen Wirtschaft
Inhal#siibersichd
Sette
Anweisung Nr. 221/52. Abfuhrung tibersehilssiger Umlaufmittel ...................... (1085) 39
Berichtigung der Anweisung Nr. 177/57.. ...................................................... (1085) 39
Auswirkung der Lohn- and Gehaltserhohungen auf Grund der Verordnungen vom
28. Junt 1952 bet der Abrechnung von Zusatzleistungen .................................. (1085) 39
Aktivierung von Generalrepa.raturen - Richtlinlen fiir Kraftfahrzeuge - Rund-
verfiigung Nr. 186/52 . .......................................................................... (1086) 40
Hinweis der Abgabenverwaltung: Berichtigungsbuchungen - Direktorfonds (1086) 40
Richtlinien tiber (lieAbreebnung der Aufwendungen fur die Lehrlingsausbildung in
den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft .............................................. 1087) 41
Betr.: Abfuhrung uberschiissiger Umlaufmittel 1952 in Kraft gesetzt.
Um die Abfuhrung der ubersch(issigen Umlaufmittel durch
die Betriebe zu beschleunigen, ergeht auf Grund eines
Beschlusses der Regierung vom 31. Juli 1952 folgende An-
weisung:
1. t)berschussige Umlaufmittel im. Sinne dieser Anweisung
sind:
a) die im bestatigten Richtsatzplan 1952 (Jahresdurch-
schnitt) als solche ausgewiesen sind,
b) die It. Beschluf3 der Regierung vom 12. Juni 1952 zu-
satzlich beauflagten einzusparenden Umlaufmittel.
Sofern ein bestatigter Richtsatz fur 1952 noch nicht
vorliegt, ist zunachst der vorlaufige Richtsatzplan his
zum Eintreffen des bestatigten Planes 1952 zur Be-
rechnung heranzuziehen. _
2. Die Abfuhrung der Umlaufmittel hat zu erfolgen:
zu la) auf Grund des Richtsatzplanes his zurn 5. des
betr. Monats, and zwai nach dern Jahresdurch-
schnitt, sofcrn nicht in den bestatigten Kassen-
pie 15ur'clifilhrung der Verg illung tiler Gen.uf3unbrauc -
barmachun it in die Spalten 17 his 20 des tbgeanderten
Vvrdrttcks Muster 4 VwO - Anmeldung von Branntwein -
einz itragex ' l`sf'ehe Aniage). Die Ausful lung einer Ver-
Anmel"dung
'orbudi
Branntw6in-.Xb'fer1iSungsbuch Abt......... ........ ~r ---------
Branntwein?Lagerbuch Abt.---------------------------------- Nr-------- ---------------
Steuer-1~1r... ........._...
Anmeldung von Branntwein
eus der Brennerei de
.... .... ...................
its der Reidmtgungsanstak de ???. -?
...............
d a . ... i.+r.a':w ,w........ .l ....... ..... .....
eUs dem Branntweinlager ..... ??--
Satz der
Branntwein-
-:1 steu3r
-. -: - 4 E
- ??.. ...............
r?~... ........................................... dA 5 ~ranniweiCllageC de ...... :.. ....... ..... .. .
fig... .
to ....... ........ ....... .,
jh den freien V.erkeiir
nnenseite
der Gefafye
abzuferti-
Ifd,
Art des
eende
Zahl
Nr.
Branntweins
Weingeist-
and Art
- menge
befiind
DM Pf
14
......
jrtt ? fberfuhrung
Betrag
der zu entrichtenden
Branntweinsteuer
DM Pf
15
Roh-
gewidht
gallungsanmeldung nacl Muster 18 VwO ist nicht er-
forderlich.
Die Nachpr0fung der ausreichenden Vergallung odor Ge-
nuf3unbrauchbarmachung hat nach ? 31 Ziff II TB zu er-
folgen and ist in der Spalte 20 wie folgt zu vermerken:
,,Vergallung gepriift".
Wertn Gefafte von nicht mehr als 50 Ltr. Inhalt benutzt
werden, kann die Spindelprobe entfallen.
6. Auch wahrend des Transports von der Lieferstelle zur
Verwend tingsstelle haftet der Bezieher fur die auf dem
Branntwein ruhende Steuer. Besondere Vorkommnisse da-
bei, die. eine Minderung der Weingeistmenge verursacht
haben, sind dem Betriebsftnanzamt sofort anzuzeigen.
Sofern ein Aufsichtsbuch (Muster 20 VwO) zu fuhren ist,
mull die Branntweinmenge sofort nach Eintreffen tin
Empfangsbetrieb vom Verwender in den Spalten 1, 2 and 6
angeschrieben wet-den.
Berlin, den 2. September 1952 Ministerium der Finanzen
B 3873 - VII/E 2 Ku/Scha, Abgabenverwaltung
Zeichen
and
hummer
Guth
Anlage zur Rundverfiigung Nr. 243
/Muster 4
(VwO 4)
Branntwein-Steuersatz je hl W .......................
a) vorarntlich
b) bei der Ab-
'fertieung
c). eichnmtlidd
ermitteltes
Eigengewidit
Abfertigungs-
Rein
gewicht
Schein-
rare
Starke in
Gewichts-
hundert-
teilen
wave
Starke
n
Gewi chts-
nundert-
teilen
2 Innenselte
Vergal'u , ng / Genuf3unbrauchbarmachung
des Vergallungsmittels/Zusatz-
stoffs, mit dam die Weingeist-
menge ISp. 13) vermischt
worden ist
Menge
I oder kg
Vermerke uber Zahl,
Art and Beschaffenheit
der Verschliisse
an dem Vergallungsmittel
Zusatzstoff,
Wiederanlegung
der Versdilusse usw.
48 (101
Aroved For Releese~ 0001/1#111?,
Nr. des
Nachweis-
buches
oder Tag der
Sollstellung
-
CLA DP 0,0415 01.30190002-7
Warme-
grade
Bemer-
kungen
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ABGABENBLATT
Rundverfugung Nr. 244/1952
Bett.: Versendung von unter Steueraufsicht stehendem
Branntwein and seine weitere Behandlung bei der
Empfangsstelle
Zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit wird auf Grund
des ? 178 BranntwMonG. das Versendungsverfahren von
unter Steueraufsicht stehendem Branntwein, die Behand-
lung von steuerbegtinstigtem Branntwein bei der Emp-
fangsstelle - auch Teilabfertigungen - and die Ein-
sendung von Proben zu Untersuchungszwecken wie folgt
geregelt:
A. Versendungsverfahren
1. Fur die Versendung von unter Steueraufsicht stehendem
Branntwein sind ab 1. September 1952 Branntweinbegleit-
scheine nach den Mustern. der Anlagen 1 and 2 (Vordrucke
VII Brtw. 13 a and 13 b) zu verwenden. Die bisher ale
Branntweinbegleitschein benutzten Formulare kopnen
neben den neuen Vordrucken noch bis zum 30. September
1952 aufgebraucht werden.
2. Die unter 1. genannten Vordrucke sind nicht bei der Ver-
sendung von Rohbranntwein von den Brennereien an die
Ubernahmebetriebe (Reinigungsanstalten, Sammellager
usw.) zu verwenden. Hierfir ist ein ?Branntweinbegleit-
schein nur Air Brennereien"vorgesehen, der bereits mit
Rundverfugung Nr. 208/1951 611/VII-51 Ho/Schd, vom
11. September 1951 angekundigt wurde and den Landes-
flnanzdirektionen auch zugeleitet worden lst. Uber die An-
wendung dieses Vordruckes ergeht noch cine besondere
Verfugung. Big dahin sind weiterhin ,Branntwciniiber-
nahmebescheinigungen" nach Muster 28 BO bei der Ver-
sendung von Rohbranntwein zu benutzen. k
3. Fur jeden, in zweifacher Ausfertigung auszustellenden
Branntweinbegleitschein let je ein Formular der unter 1.
genannten Vordrucke zu verwendin. Hiervon 1st der Vor-
druck VII Brtw. 13 a (Anlage 1) - zweiseitig - zum Ver-
bleib bei der Ausfertigungsstelle (Beleg zum Branntwein-
begleitschein-Ausfertigungsbuch) bestimmt, wahrend der
Vordruck VII Brtw. 13 b (Anlage 2) - vierseitig - die
Sendung begleitet and dann Beleg zum Branntweinbegleit-
schein-Empfangsbuch wird.
4. Fur die Ausfertigung and Erledigung der Begleitscheine
sowie die Behandlung der Begleitscheinsendungen unter-
wegs gelten weiterhin die Bestimmungen der ?? 1 bis :39
VwO, soweit nachstehend keine abweichende Regelung ge-
troffen 1st.
5. Bei den Empfangsstellen 1st ab 1. Oktober 1952 ein
Branntweinbegleitschein-Empfangsbuch nach dem Muster
der Anlage 3 (Vordruck Brtw. 31) zu f6hren, in dem das
bisherige Branntweinbegleitschein-Empfangsbuch (Muster 2
VwO) and das Anschreibebuch fiber die Verwendung von
Branntwein zu ermalligten Verkaufspreisen (Muster 19
VwO) zusammengefallt sind.
6. Ein Branntweinbegleitschein-Empfangsbuch nach 5.
braucht nicht gefiihrt zu werden, wenn es sich um Ver-
sendungen von Branntwein im Reinigungs- and Lager-
betrieb der VVB Spiritus (Umlagerungen zwischen Reini-
gungsanstalten, Groillagern and Branntweinvertriebs-
lagern) handelt. In diesen Fallen gelten folgende Ab-
weichungen von dem normalen Verfahren:
Bei der Ausfertigungsstelle mu3.- auf3er den
Eintragungen im Branntweinbegleitschein-Ausfertigungs-
buch - im Branntweinlagerbuch (Muster 9 VwO) die
Nummer des Branntweinbegleitscheins angegeben werden.
Bei der Empfangsstelle ist
a) der Branntweinbegleitschein als Beleg zum Branntwein-
lagerbuch zu nehmen, in dessen Spalten 3 and 4 die
Nummer des Begleitscheins and die Ausfertigungsstelle
anzugeben sind; z. B. ,Begl.-Sch. 56, Lichtenberg";
b) auf der ersten Seite des Begleitscheins unter Ziffer V
(Erledigung) statt ?Branntweinbegleitschein-Empfangs-
buch" zu setzen ?Branntweinlagerbuch";
c) in Spalte 4 des Erledigungsscheins das Wort ,Empfangs-
buch" durch ,Lagerbuch" zu ersetzen.
Die von der VVB Spiritus and ihren Betrieben ausgestellten
Vex fiigungsscheine sind nunmehr auschlielllich fur deren
eigene Zwecke bestimmt, brauchen ab 1. Oktober 1952 von
den Abfertigungsangestellten nicht mehr ausgefullt zu
werden and sind auch nicht mehr als Beleg zum Brannt-
weinbegleitschein zu? nehmen. Dag Rundschreiben der
Spiritus-Inspektion (Direktion) Monopolamt V 7155-A-23
vom 30. Dezember 1950 wird in diesem Zusammenhang auf-
gehoben.
7. Fur die Behandlung von Fehl- and Mehrmengen, die
eventuell bei der Versendung entstehen, sind die Bestim-
mungen unserer Rundverfugung Nr. 110/51 - VII/63 V 7155
Ku/A vom 12. Juni 1951 weiterhin anzuwenden.
8. Unabhangig von einer eventuellen weiteren Behandlung
des Branntweins (siehe unter B) sind bei der Gestellung
der Branntweinsendung am Empfangsort (Empfangsstelle)
die Schlul3abfertigung der gesamten Branntweinmenge vor-
zunehmen, der Prufungsbefund in Ziffer VII des Beglcit-
scheins einzutragen and die Ergebnisse der Vor- and
Schluf3abfertigung in Ziffer IX des Begleitscheins gegen-
uherzustellen. In Erweiterung des ? 99 (2) VwO kann bei
der Scnluf3abfertigung die nochmalige Feststellung der
Weingeistmenge entfallen and die bei der Vorabfertigung
ermittelte Menge angenommen werden, wenn die Ver-
sdilasse unverletzt sind, keine Anzeichen auf eine wider-
rechtliche Entnahme von Branntwein schliel3en lassen and
die Gesamtweingeistmenge der Branntweineinsendung
280 1W nicht iibersteigt. In die Spalten 10-16 let dann ein
entsprechender Hinweis einzutragen. Das Versendungs-
verfahren ist mit dieser Wiedergestellung beendet, and
der Begleitschein muf3 erledigt werden (Eintragung in das
Branntweinbegleitschein-Empfangsbuch, Absendung des Er-
ledigungsscheins, s. Ablage des Begleitscheins usw.) auch
wenn fiber die gesamte bzw. eine Teilmenge des Brannt-
weins ein Auszug aus dem Begleitschein gefertigt warden
ist. Nur wenn Ermittlungen wegen Fehl- odor Mehrmengen
anzustellen sind bzw. ein Strafverfahren eingeleitet 1st,
muf3 die Erledigung his zu deren Abschluf3 zuruckgestellt
werden.
9. Im Zusammenhang mit der Einfuhrung des neuen Ver-
sendungsverfahrens werden auch das Branntweinbegleit-
schein-Ausfertigungsbuch - Muster 1 VwO - and der Er-
le-digungsschein - Muster 6 VwO - mit geringen Ab-
anderungen neu herausgegeben. Die Vordrucknummern
lauten: Filr das Branntweinbegleitschein Ausfertigungsbuch
VII Brtw. 11" and fur den Erledigungsschein ,,VII
Brtw. 16".
Die alten Formulare konnen jedoch noch weiterhin ver-
wendet werden, nachdem sie entsprechend geandert and
erganzt worden sind.
B. Behandlung von steuerbegunstigtem Branntwein
1. Die weitere Behandlung des Branntweins bei der Emp-
fangsstelle 1st vom Empfanger des Branntweins in Zif-
fer XII des Begleitscheins unter Angabe der Weingeist-
menge zu beantragen.
Bei der Durchfiihrung ist zu beachten:
a) Soll der Branntwein in eine Reinigungsanstalt odor in
ein Lager aufgenommen werden, 1st wie unter 6. an-
gegeben zu verfahren. -
b) Wenn der Branntwein mit anderen Mitteln als Essig un-
vollstandig vergallt, zu Genuf3zwecken unbrauchbar ge-
macht odor unter standiger amtlicher Uberwa.chung ver-
arbeitet werden soil, sind die Angaben hierzu von den
Abfertigungsangestellten in Ziffer VIII des Begleit-
scheins einzutragen. Die Durchfiihrung der Vergallung,
Genuliunbrauchbarmachung Oder Verarbeitung hat nach
den hierfUr erlassenen Bestimmungen and den ent-
sprechenden Vorschriften der TB zu erfolgen.
Bel der standigen amtlichen Uberwachung ist jedoch
darauf' zu achten, dad alle aus dem Branntwein her-
gestellten Erzeugnisse, von denen nach den geltenden
Bestimmungen Proben einzusenden sind, einzeln na-
mentlich in die Spalte 23 des Begleitscheins eingetragen
werden mussen and die Mengen der jeweils entnomme-
nen Proben in der Spalte 24 anzugeben sind. Erzeugnisse,
von denen keine Proben eingesandt zu werden brauchen,
sind gleichfalls namentlich aufzuftihren. Wenn diese
Namen jedoch aus den betrieblichen Unterlagen des Ver-
wenders ersichtlich sind, genugt ein entsprechendcr Hin-
weis auf diese Unterlagen in der Spalte 23.
c) Wird eino Vergallung des Branntweins mit Essig bean-
tragt, so ist eine Einlage zur - Vergallung mit Essig"
nach dem Muster der Anlage 4 (Vordruck Brtw. 34) in
den Begleitschein - Ober Ziffer VIII and TX - anzu-
stempeln. - -
Fur die Durchfuhrung der Vergallung sind die Vor-
schriften des ? 114 VwO and des ? 28 TB madgebend.
Die Muster 18 and 24 VwO sind durch die vorstehende Re-
gelung hinfallig geworden and nach dem 1. Oktober 1952
nicht mehr zu benutzen. Auch die Bestimmungen unserer
Rundverfugung Nr. 2911951 - VII/63-V 7153 A - vom
26. Februar 1951 sind gleichfalls iiberholt and nicht mehr
anzuwenden.
2. Wenn im Anschluf3 an die Schlullabfertigung die gesamte
Branntweinmenge nicht sofort vergallt, genuf3unbreuchbar
gemacht odor verarbeitet wird (Teilabfertigung), ist fiber die
verbleibende Branntweinmenge (Restmenge) ein ?Auszug
aus dem Branntweinbegleitschein" in einfacher Ausferti-
gung auszustellen. Hierzu ist der Vordruck VTI Brtw. 13 b
(Muster Anlage 2) zu verwenden and den Bediirfnissen
entsprechend zu dndern. Die Angabe einer Gestellungstrist
fist nicht notwendig.
Durch seine Unterschrift unter Ziffer II b) des Begleit-
schein-Auszuges verpflichtet sick der Begleitscheinnehmer,
den im Auszug bezeichneten Branntwein bis zur endguiti-
gen Abfertigung an einem vom Finanzamt bestimmten Ort
aufzubewahren, die daran befindlichen Verschitisse unver-
letzt zu erhalten and ihn in Gestalt and Menge unver-
andert wicder vorzufuhren. Gleichzeitig ubernimmt or die
Haftung fur die auf dem Branntwein ruhende Steuer.
(11091) 49
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Approved For Release 2006/10/18 : CIA-RDP83-00415R013700090002-7
ist in Spalte 13 des I3ranntweinbegleitschein-F,nipfangsbuchs
zu vernierker.. Der Auszug. selbst verbleibt beiin Finanz-
amt und wire. nach seiner Erledigung As Beleg zum Emp-
fangsbuch genommen. Sofern in Ziffer VIII des Begleit-
scheins genii.gend Faun fur die Eintragungen vorhanden
ist, konrien im Bedarfsfalle mit einem Auszug auch mehrere
Teilabfertigungen vorgenornmen werden. Falls erforderlich,
sind weitere Ausziige auszustellcn.
Wenn bei der Wiedervorfuhrung des Branntweins die
Verschlilsse an den Gefaflen unverletzt sind und auch sonst
keine Anzeichen darauf schliet3en Lassen, dad eine vor-
schriftswidriie Entnalime von Branntwein stattge.fundeti
hat,. kann die nochrnallge Feststellung der Weingeistmenge
unterbleiben. In diesem Falle it ein entsprechender Ver-
merk in die Spalte 18 des Begleitschein-Auszuges einzu-
tragen. Die Geruchs- und Gesclimackprufung nach ? 6 TB
hat4edoch vor jeder Teilabferligung zu erfolgen.
3. Die bishe;- im .Anschrelbebuch" nach Muster 19 VwO
enthaltenen Angaben sind, soweit noch benotigt, nunmehr
sus dem Branntweinbegleitschein bzW. demn Branntwein-
begleitschein-Empfangsbuch ersicht.lich. Lin ?Anschreibe-
bueh fiber die Verwendung von Branntwein zu ermal3igten
Verkaufspreisen" ist daher ab 1. Oktcber 1952 nicht mehr
zu fuhren.
'Muster 3 (VwO ? 4) y
4. In Abanderung der Ziffer 3 unserer Rundverfiagung
Nr. 90/1952 - B 3850/VII-E 12 Ku/Seha. vom 13. Mach 1952
ist bei der Verarbeitung von steuerbegunstigtem Brannt-
wein unter standiger amtlicher Uberwachung ein Aufsichts-
buch nach Muster 20 VwO nicht mehr zu fiihren. Im Be-
darfsfalle kann das Finanzamt anordnen, daf3 uber die Ver-
wendung der aus dem Branntwein hergesteilten Erzeug-
nisse besondere Anschreibungen vorzunehmen sind.
Uber die Fiihrung von Aufsichtsbuchern bei der Verwen-
dung von unvollstandig vergalltem oder genuliunbrauchbar
gemachtem Branntwein gelten die Bestimmungen der
Rundverfugungen Nr. 197/1951 vom 4. September 1951 und
Nr. ;Z/1952 vom 13. Marz 1952 weiterhin in vollem Umfange.
G. Einsendung von Proben zu Untersuchungszwecken
Bei der Einsendung von Proben zu Untersuchungszwecken
(? 36 GB and ? 1 TB) an die Untersuchungs- und Lehr-
anstalt der Oberfinanzdirektion von Gro(-Berlin ist - nach
Erhalt der Vordrucke - jeder Sendung ein ,Begleitschrei-
ben Mir Probeeinsendungen" nach dem Muster der Anlage 5
(Vordruck Briw. 35) beizufugen. Bei Einsendung von Pro-
ben an andere Untersuchungsstellen kann dieses Begleit-
schreiben gleichfails verwendet werden.
Berlin, den 30. August 1952 Ministerium der Finanzen
B 3818 Abgabenverwaltung
3873 - 3877 VIIiE 2 Ku/Scha/Hf. Wolff
Anlage 1 zur 12undverfueung Nr.244'195:
BranntwelnbegleIIts em I.. .......................
und welter wie 1. Seite der Anlage 2 zur Rundverliigung Nr. 244/1952
V1. Priifungsbefund bei der Ausfertigungsstell--
Zahl
Roh-
Eigcn-
De
s Brann
tweins
-
und Art
gewicht
gewicht
Rein-
Schein-
WBrme-
wahre
Weis-
Vermerke iberZahl,
sowle
der
der
Gef?:lle:
gewicht
bare
grad
Starke
geist-
Art und Lage der an-
Zeichen
Gefal}e,
a} vor-
Starke
in Ge-
menge
gelegten Verschlusse,
und
amtlich
in Ge-
wichts-
amtliche Begleitung,
Nurnmei
b) bei
widtts-
hundert-
Probebelastung der
der,
der Ab-
hundert-
teilen
Gleiswaage, Ergebnis
Gefilfjc
fertigung
teilen
der wiederholten ein.
c) eidr-
zelnen Verwiegungen
amtlich
des Kesselwagens
ittelt
erm
it
(Spalten 2 und 3) usw.
k
kg
ITV
.'1
2
2i
4
5
7
8
9.
Atllage 5 zur Rundverfiigung Nr. 244/1952
Vorderseite
'den 19........
Ai ........................................ ................
in ..._ :.....:.::.
Begleitschreiben fur Probeneinsendungen
Bei ................................................. ......................... ...................................... .............
ist / Sind heute folgende Probe(n) entnommen worden:
Lfd.
Nr.
gezeid;nung der Probe
'lusammensetzurg der Probe
Menge
ccm/g
UmsdrlicIlung
(Art und Anzahl)
Zeichen
der Versdtltisse
verarbeitete
Branntweinmenge
1W
2
---
3
4
5
6
-
7
-
Brtw, 33 Begleitschreiben fur.Probencinsemdungen
50 (1092)
Approved For Release 200611.0/18 CIA-RDP83-00415R013700090002-7
Approved For Release 2006/10/18: CIA-RDP83-00415R013700090002-7
aktivieren. Nahere Auskiinfte fiber die technische Durchfuhrung dieser Akti-
vierungen erteilen die Unterabteilungen Abgaben bei den Raten der Stadte
and Kreise.
Zu der Frage, ob der Aufwand fur Ersatzbeschaffung an Decken and
Schlauchen fur Kraftfahrzeuge zu aktivieren ist Oder als Kosten gebucht wer-
den kann, ist zu sagen, daB eine Aktivierung zu erfolgen hat, wenn die Auf-
wendungen hierfur im Rahmen einer Generalreparatur anfallen. Beim Aus-
wechseln einzelner Reifen and Schlauche auBerhalb einer Generalreparatur,
soweit these bei der DHZ Oder HO, also nicht zu Schwarzmarktpreisen, er-
worben sind (s. Ziff. 43 VR 1951), kann der Aufwand hierfiir als Kosten ge-
bucht werden. 25/2363
U EWE RTU U G
Die Beriicksichtigung von Betriebsvorrichtungen bei der Ermitt-
lung des Einheitswertes des Betriebsvermogens
1. Begriff der Betriebsvorrichtungen
Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (BewG) sind Fabrikgrund-
stficke ohne Riicksicht darauf, ob sie selbstandige wirtschaftliche Einheiten des
Grundvermogens oder als Betriebsgrundstiicke wirtschaftliche Untereinheiten
des Betriebsvermogens sind, nach den Vorschriften uber die Bewertung des
Grundvermogens zu bewerten (?? 50 and ff. BewG).
Die Bewertung des Grundvermogens erstreckt sich auf den Grund and Boden
einschlieBlich der Bestandteile (insbesondere Gebaude) and des Zubehdrs (? 50
[1] Satz 1 BewG).
Der zweite Tell des Absatzes 1 des ? 50 BewG schlieBt jedoch eine groBe Gruppe
von Bestandteilen and Zubehor ausdri cklich von der Zugehorigkeit zurn Grund-
vermdgen aus. Das sind ?die Maschinen and sonstigen Vorrichtungen aller Art,
die zu einer Betriebsanlage gehoren, such wenn sie wesentliche Bestandteile
(des Grund and Bodens) sind". Diese Vorrichtungen werden unter der Bezeich-
nung ,Betriebsvorrichtungen" zusammengefaBt.
Bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermogens sind demnach
Betriebsgrundstileke mit dem festgestellten Einheitswert anzusetzen, wahrend
die Bewertung der Maschinen and sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu
einer Betriebsanlage gehoren, nach den besonderen Bewertungsvorschriften fi r
das Betriebsvermogen (?? 54 bis 66 BewG) zu erfolgen hat.
Hinsichtlich der Maschinen werden in der Praxis kaum Zweifel auftauchen, ob
sie als Bestandteile des Grund and Bodens zum Grundvermogen zu rechnen
sind oder ob sie zum Betriebsvermogen gehoren. Die Zurechnung zum Betriebs-
vermogen ergibt sich hier meist aus der Zweckbestimmung der Anlage. Ma-
schinen sind deshaib immer als zum Betriebsvermogen gehorend angesehen
worden, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grund and Bodens, d. h.
mit ihm fest verbunden sind. Hinsichtlich der son.stigen Vorrichtungen besteht
these Eindeutigkeit der Zurechnung in der Praxis nicht, da es sich in der Regel
um Baulichkeiten handelt, deren Abgrenzung von den Gebauden nicht offen-
kundig gegeben ist.
Das BewG hat den Begriff ,Betriebsvorrichtungen" nicht definiert. Auch im
Bewertungsrecht ist in der Vergangenheit eine soiche Definition nicht ent-
wickelt worden. Eine genaue Umreillung des Begriffes 'st allein deshalb prak-
tisch unmoglich, weil durch die Entwicklung der Technik laufend neue Be-
triebsvorrichtungen geschaffen werden. Man kann feststellen, daB zu den Be-
triebsvorrichtungen alle Vorrichtungen gehbren, die dem Betrieb dienen and
nicht Gebaude sind.
Die Entscheidung der Frage, ob eine sonstige Vorrichtung, die, wie wir bereits
festgestellt haben, meist Baulichkeiten sind, Bestandteile des Grund- and Bo-
dens, also zum Grundstdck zu rechnen and mit diesem zusammen zu bewerten
Approved For Release 2006/10/18: CIA-RDP83-004158013700090002-7
Approved For Release 2006/10/18: CIA-RDP83-00415R013700090002-7
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Oder als bewegliches Betriebsvermogen gesondert zu bewerten ist, hangt davon
ab. ob die Vorrichtung ais Gebaude anzusprechen ist oder nicht.
Nach dem Bewertunggesetz ist ein Gebaude ein Bauwerk, das den Zweck hat,
Personen, Tieren oder Sachen dur.h raumliche UmschlieBung Schutz gegen
aullere Einfliisse zu gewahren and mit dem Grund and Boden fest verbunden
ist. Weiterhin mud es von einiger Bestandigkeit sein.
Das Wesen eines Gebaudes liegt demnach darin, daB es in fester Verbindung
mit dem Grund und Boden einen bestimmten Raum fiber diesen uuischiieBt. In
den Fallen, in denen die Umscihllei3ung unmitteibar einer in ihr belndlichen
Betriebsanlage dient, also notwendiger Bestandteil der Betriebsanlage selbst ist,
mud die Gebaudeeigenschaft verneint werden. Diese Baulichkeiten Sind zu
den Betriebsvorrichtungen zu rechnen.
Es ware faisch, den Begriff ,Betriebsvorrichtungen" deswegen, weil er in der
gesetziicnen Vcrsciuift unmittelbar auf das vYort ?Masc,inen" folgt lne e d
dahingehend auszulegen, daB es sich um maschinenahniiche Vorrichtungen han-
deln musse. Hierunter sind vielmehr alie Anlagen zu verstehen, die von
Menschenhand geschaffen Sind and als Betriebsanlage eines Grundstuckes ver-
wendet werden and keine Gebaude sine.
iT_ Typischee Beisniele fiir Betriebsvorrichtungen
Wir sehen aus den obigen Ausfiihrungen, dal es haufig nicht leicht sein wird,
zu entscheiden, ob eine bestimmte Betriebsanlage ein ,Gebaude" m. Sinne des
Bewertungsrechtes darstelit Oder ob sic ais ,constige Vorrichtung" als beweg-
licnes Betriebsvermogen fur sich zu beweren ie