DIE REDE VON A.A. GROMYKO STELLVERTRETENDER AUBENMINISTER DER U D S S R AUF DER KONFERENZ VON SAN FRANZISKO AM 5. SEPTEMBER 1951
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Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R010200020011-3
Release Decision:
RIFPUB
Original Classification:
K
Document Page Count:
24
Document Creation Date:
December 16, 2016
Document Release Date:
December 29, 2004
Sequence Number:
11
Case Number:
Publication Date:
September 5, 1951
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
CIA-RDP83-00415R010200020011-3.pdf | 3.65 MB |
Body:
Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3
DIE REDE
VON
A.A.GROMYKO
Stellvertretender AuBen minister der U d SS R
auf der
Konferenz von San Franzisko
am 5. September 1951
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Werte Leserinnen und Leser!
Wir uberreichen Ihnen im Wortfaut die Erklarung des Stellvertretenden
Aufknministers -der SowjetUnion, A. A. Grornyko, vom 5. September
1951 auf der Konferenz in San Franzisko fiber den Friedensvertrag mit
Japan, weIche von den meisten westdeutschen Zeitungen im WortIaut
und InhaIt der Bevolkeruns vorenthaften wurden. Die Konferenz in
San Franzisko ist deshallp fur tins Deutsche besonders bedeutungsvolf,
weit - wie von amerikanischen unci westdeutschen Regierungskreisen
offen erklart wurcle - der Friedensvertrag mit Japan als VorIPild fur
eine geplante ?Friedensregelung" der Westmachte mit Westdeutsclitand
dienen sot[.
Bitte lesen Ste aufmerksam die Rede Gromykos und Sic werden fest-
stetIen, da13 fast jedes Wort dieser Rede unrnittelbar auf Deutschland
zu iikertrasen ist und fur unser Volk Gultigkeit hat. Beantworten Sic
sich dabei blue selbst folsende Fragen:
I. Gab es jemats in der GeSchichte ein Beispiel? daS bei einer internationalen Konferenz eine Partei - in diesem Falk die Regierungen
der USA und den von ihnen abhansigen Staaten - salon vor
Konferenzbesinn erklarte, daf es in ihrem Diktat keine AbAn-
derung geben kann?
Kann man von einer wirklichen Friedensregetuns in Ostasien sprechen,
wenn die Meinung der Staaten, die am meisten unter des japa-
nischen Aggression zu leiden Flatten - China, Indien und die So-
wjetunion - nicht beruchsichtist wird und fiber 900 Millionen
Mensc.hen Ostasiens nicht mitreden durfen?
3. Was far einen Frieden 'Plaudit das deutsche Volk -
einen ?Frieden" mit unIDegrenzter militarischer Besetzung, wie
ihn der USA-Frieden fur Japan brachte oder Abzug after
Besatzungstruppen, Nationale E,inheit und tInabhansigkeit, wie
sic die Sowjetunion fordert?
Remilitarisieruns und Wiederaufrustung, Terrorisierung fried-
liebender Menschen und Freiheit fur Kriesshetzer und Kriegs=
verdiener, wie sic die USA-Besatzung fur Japan brachte, oder
friedlichen Aufbau und uneingeschrankte Entwickluns der
Friedenswirtschaft wie die Sowjetunion fordert?
E,inipeziehung in aggressive Mititarpakte, wie die USA sic Japan
und Westdeutschland aufzwingeni oder friedliche und freund-
schaftliche Beziehungen zui alien \/olkern?
Und nun Iesen und urteilen Sic selbst!
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Die Rede von A. A. Gromyko
mil der Konierenz von San Franzisko am 5. Sept. 1951
Herr Vorsitzender, meine Herren Delegier-
ten! Die sowjetische Delegation halt es f?r
unbedingt erforderlich, gleich am Anfang
die Wichtigkeit der Frage eine i Friedens-
vertrages mit Japan zu betonen. Die Bedeu-
tung dieser Frage ist schon daraus ersicht-
lich, daI3 Opfer der japanische ,a Aggression
viele auf diesei Konferenz vertretene Lan-
der waren, ganz zu schweigen von der
Volksrepublik China, deren Volk lange Zeit
hindurch den Kampf gegen den eingedrun-
genen japanischen Aggressor ganz allein
gefiihrt hat.
Schon im Jahre 1931 drang die japanische
Armee in die Mandschurei ein. Nach sechs-
jahriger Besetzunq der Mandschurei, die Ja-
pan in em n militarisches Aufmarsthgebiet fur
eine weitere Ausdehnung der Aggression
auf dem asiatischen Kontinent verwandelt
hatte, brach das militaristische Japan im
Jahre 1937 in Zentralchina em n und besetzte
lebenswichtige Zentren Chinas. Das chinesi-
sche Volk hat im Kampf gegen den japani-
schen Aggressor gewaltige Opfer gebracht,
und zwar sowohl materielle als auch solche
an Menschenleben. Durch die Verteidigung
seiner Unabhangigkeit im Kampf gegen die
japanische Aggression und durch die Ueber-
nahme der Hauptlast des Kampfes gegen
diese Aggression, hat das chinesi-
sche Volk einen unschatzbaren
Beitrag zum Kampf gegen die
japanischen Militaristen ge-
leistet, da es dadurch den endgiiltigen
Sieg der freiheitliebenden Volker beschleu-
nigt hat.
Die japanische Aggression gegen die WISSR
Es ist gut bekannt, daB scion vor 13 Jahren
das militaristische Japan die Sowjetunion im
Gebiet von Wladiwostock, am Cha-
san-See ilberfallen hat. Doch auch nach-
dem sic die gebtihrende Abfuhr erhalten
hatten, gaben die japanischen Militaristen
ihre aggressiven Plane gegentiber der Sowjet-
union nicht auf. Im Jahre 19.39 wiederhol-
ten die aggressiven Streitkrafte Japans den
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Ueberfall an einer anderen Stelle im Gebiet
der mongolischen Volksrepublik in der
Mlle von Chalchin-Gol, mit dem
Ziele eines Durchbruchs in sowjetisches
Territorium. Obwohl sic auch in diesem
Falle eine gebtihrende Abfuhr durch Streit-
krafte der Sowjetunion erhielten, gaben die
japanischen Militaristen bekanntlith trotz-
dem ihre aggressiven Plane gegentiber der
Sowjetunion nicht auf und machten kein
Hehl daraus, daB ihr Ziel die Besetzung des
sowjetischen Fernen Ostens war.
Unter der japanischen Aggression hat eine
Reihe anderer Staaten Asiens und des Fer-
nen Ostens gelitten, darunter Indien,
Birma, Indonesien und die Philip-
pinen.
SchlieBlich weiB audi das amerikanische
Volk, was eine japanische Aggression be-
deutet, denn die Erinnerung an den Ueber-
fall Japans auf den Flottensttitzpunkt der
USA. im Stiffen Ozean, Pearl Harbou r,
ist noch ganz frisch. Dieser Ueberfall auf die
USA. erweiterte des Ausmall der japani-
schen Aggression. Danath veriibten die
japanischen Militaristen Ueberfalle auf eine
Reihe anderer Lander Asiens und des
Fernen Ostens.
Der Krieg dehnte sich aus und erfaBte ganz
Asien. Im Verlaufe von fast fiinf-
zehn Jahren wurden alle Lander
Asiens und des Fernen Ostens
von den japanischen Militari-
sten, ems nach dem anderen,
tiberfallen.
Es waren -die vereinten Anstrengungen thr
Grollmachte erforderlich, um die Unabhail-
gigkeit der Lander, die vom japanisclien
Aggressor iiberfallen worden waren, zu
schtitzen und die Voraussetzungen Mr die
Herstellung eines dauerhaften Friedsms im
,Ferhen Osten zu schaffen. Viele Lander
Asiens und des Fernen Ostens baben bei
der Verteidigung ihrer nationalen Unab-
hangigkeit gegen die japanischen Militari-
: diU6NIovolltSi4etaabonoi 1-3
ApprovprinpFoar.R.-1),..,inah. egritinv9im 0.241jfkgwitp4fropimoo2ooi -3
Dies alles zeigt, dah es an der Zeit 1st, die japanische Volk. Dieses hat die Rechnung
durch die Zerschlagung des japanischen far die Verbrechen zu begleichen, die die
Aggressors geschaffenen Verhaltnisse z u japanischen Militaristen, die Japan in den
nutzen und im Fernen Osten den Aggressionskrie.g gegen ander?, Lander und
Frieden herzustellen. Eben von Volker hineinzerrten, begangen haben, Di e
diesem Bestreben geleitet, hat die Sowjet- nationalen In des japa-
union wiederholt vorgeschlagen, praktische nischen Volkes f or der n, d a 13
Schritte zu unternehmen, die die Lasung die- zwischen Japan und den ander en
ser Frage garantieren. Im Laufe der letzten Landern, insbesondere seinen
Jahre schlug sic wiederholt vor, den Ab- Nachbarlandern, friedliche Be-
schluh eines Friedensvertrages mit Japan ziehungen bestehen.
zu beschleunigen, Es 1st selbstverstandlich,
deli die Sowjetunion immer davon ausging
Die sowjetische Delegation hielt as deshalb
und noch haute davon ausgeht, de as ein
far unbedingt notwendig, auf die Wichtig-
dernokratischer Friede sein mull, der den
keit der Frage des Friedensvertrages mit
Interessen der Volker entspricht, und nicht
Japan hinzuweisen, wail bei weitem nicht
em n imperalistischer Friede, der fiir irgend
alle Teilnehmer dieser Konferenz wirklich
welche Kreise unersattlicher Imperialisten
darum besorgt sind, das Entstehen einer
vorteilhaft ist. Der Friede mull so beschaffen
Situation zu verhindern, in welcher die
sem, dah er wirklich den berechtigten For-
japanischen Militaristen des japanische
derungen der friedliebenden Staaten ent-
Volk erneut auf den Weg der Aggression
spricht, und zwar in erster Linie derjenigen
fahren konnten, Dariiber hinaus zeugt der
Staaten, die Ziel der japanischen Aggression
amerikanisch-britische Entwurf eines Frie-
waren, und dah er ein Wiedererstehen
densvertrages mit Japan, der der Konferenz
Jepans als eines aggressiven Staates nicht
vorgelegt wurde, davon, &all die Verfasser
gestattet,
dieses Entwurfes vor allem darum besorgt
Daraus folgt, dah es sich urn (-Arlen solchen sind, den Weg far eine Wiedergeburt des
Friedensvertrag und um eine solche Frie- japanischen Militarismus freizumachen und
densregelung mit Japan handeln mull, die Japan erneut auf den Wag der Aggression
es dem japanischen Militarismus nicht ge- und der Kriegsabenteuer zu stolen.
statten, von neuem sein Haupt zu erheben,
und die den Frieden und die Sicherheit alter Dies gilt in erster Linie far die
Lander Asiens und des Fernen Ostens US A. deren Japanpolitik wahrend der
garantieren. letzten Jahre genagend Beweise dafiir bot,
dah die USA.-Regierung gegenaber Japan
Daran sind nicht nur diejenigen Staaten ihre besonderen Plane hat ? Plane, die mit
interessiert, die unter der japanischen Ag- den Interessen an einer echtei Friedens-
gression gelitten haben, sondern auch des regelung mit Japan nichts gemein haben.
I.-Maer die Grundsatze eines Friedensvertrages mit Japan
Bei der Betrachtung der Frage des Friedens- Diese Aufgabe kann erfolgreich gelost wer-
vertrages mit Japan taucht vor allem die den, wenn die Teilnehmer der Konferenz
Fage auf: Wie massen die Grundsatze be- von jenen Grundsatzen ausgehen, die in
schaffen sem, die diesem Friedensvertrag den bekannten internationalen Vereinba-
zugrunde zu legen sind? Wie soli man rungen aber Japan Ausdruck gefunden ha-
sicherstellen, dah die erneute Verwandlung ben und deren Verwirklichung sicherstel-
Japans in amen aggressiven Staat unmog- len warde, dah eine Wiedergeburt des
lich ist,wie soli man erreichen, dah das Schick-japanischen Militarismus n cht zugela s-
sal Japans nicht wieder die Militaristen in s e n wird.
ihre Hand nehmen, die in Japan sdion wie-
der ihr Haupt erheben und ungeniert offen Das bezieht sich vor allem auf die Abkorn-
eiklaren, dal sic Revancheplane hegen? men, wie die Deklaration von Kairo von
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1/2iffrirl,c1 For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3
otsclamer Deklaration von 1945
und das Abkommen von Jalta von 1945, in
denen die Vereinigten Staaten von Amerika,
GroBbritannien, China und die Sowjet-
union sowohl bezaglich des Absddusses des
Krieges mit Japan wie ouch beziiglich der
Friedensregelung mit Japan und seiner Urn-
wandlung in einen friedliebenden demokra-
tischen Staat bestimmte Verpflichtungen
abernommen haben.
Das bezieht sich ouch auf Abkommen, wie
die Deklaration der Vereinigten Nationen
vom 1. Januar 1942, nach der sich die Ver-
einigten Nationen verpflichteten, mit feind-
lichen Staaten, darunter auch mit Japan,
keinen Separatfrieden zu schlieBen, und
wie die Beschlasse der Fernostkommission
(der die Sowjetunion, GroBbritannien, die
USA., China, Frankreich, die Niederlande,
Kanada, Australien, Neuseeland, Indien und
die Philippinen als Mitglieder angehoren)
ilber die grundlegende Politik gegeniiber
Japan, die bereits nach der Beendigung des
Krieges gegen Japan angenommen wurden.
Bekanntlich ist in der Potsdamer Deklaration
vom 26. Juli 1945 und in den im Einklang
mit dieser Deklaration gefanten Beschlassen
der Fernostkommission fiber die grundle-
gende Politik hinsichtlich Japans vorgese-
hen, den japanischen Militarismus auszu-
rotten und die Entstehung der Vorausset-
zungen far eine Wiedergeburt des Militaris-
mus in Japan zu verhindern. Durch den Be-
schluB der Fernostkommission ?Grundsatze
der Politik hinsichtlich Japans nach der Ka-
pitulation" vom 19. Juni 1947 werden Ja-
pan, insbesondere bezaglich seiner Streit-
krafte, strenge Beschrankungen
auferlegt. In der Potsdamer Deklaration
wird auf die Notwendigkeit hingewiesen,
die Macht und den EinfluB jener zu beseiti-
gen, die das japanische Volk betrogen und
irregefahrt haben, als sie es ?zwangen, den
Weg internationaler Eroberungen einzu-
schlagen". In ihr wird ferner darauf hinge-
wiesen, daB MaBnahmen ergriffen werden
massen, urn Japan daran zu hindern, sich
erneut zu riisten und auf Eroberungen aus-
zugehen.
Die Abkommen? der Machte aber Japan
sehen die Beseitigung des japanischen Mili-
tarismus und die Neugestaltung Japans zu
einem friedlichen Stoat vor, der fahig ist,
ouch zu den Nachbarstaaten, die unter der
japanischen Aggression besondern gelitten
flatten, normale Beziehungen zu unterhal-
ten. Wer tatsachlich darum bemiiht ist,
eine Wiederholung der japanischen Aggres-
sion zu verhindern und eine Gewahr f?r
friedliche Beziehungen zwischen Japan und
den anderen Staaten zu schaffen, mull sich
dieses Ziel stecken. Somit ist die Aufgabe
der Entmilitarisierung Japans eine der
Hauptaufgaben, die durch einen Friedens-
vertrag mit Japan gelost werden miissen.
Das bedeutet in erster Linie, daB der Frie-
densvertrag mit Japan Bestimmungen ent-
halten mull, durch die die Starke der Streit-
k rafte dieses Landes ? der Armee, der Ma-
rine' A und Luftstreitkrafte ? begrenzt wird.
Bekanntlich stellten die japanischen Milita-
risten wahrend ihrer Vorbereitungen zu der
Aggression gegen andere Staaten zahlen-
rnal3ig starke Streitkrafte ? Armee, Marine-
und Luftstreitkrafte ? auf. Kurz vor dem
Ueberfall Japans out Pearl Harbour er-
reic,hte die japanische Armee eine Starke
von 3 200 000 Mann. Bei der Kapitulation
Japans im August 1945 betrug die Starke
der japanischen Armee rund 6 Millionen
Mann. Allein die sogenannte Kwantung-
armee, die die im Gebiet der von den japa-
nischen Militaristen besetzten Mandschurei
stationierte japanische Elitearrnee dar-
stellte, erreichte eine Starke von fast einer
Million Mann.
Es versteht sich von selbst, dall alle diese
unmaBig starken Streitkrafte Japans durch
Ausplanderung der werktatigen Bevolke-
rung unterhalten wurden. Die japanischen
Militaristen, die sich nach dem Beispiel
flares Aggressionspartners Hitlerdeutschland
ZUM Ziel gesetzt hatten, sich ganze Lander
und Volker zu Sklaven zu machen, nahmen
wenig Riicksicht out die Lebensinteressen
des japanischen Volkes und zogen die
Steuerschraube fiir die japanische Bauern-
und Arbeiterschaft immer fester, alll far die
Kriegsvorbereitungen und danach far die
Kriegfiihrung soviel wie nur m5glich an Mit-
teln herauszupressen.
Bei der Vorberoitung und dem AbschluB des
iedensvertrages mit Japan mull deshalb
die Aufgabe gelost werden, Garantien go-
gin das Wiedererstehen des japanischen
Militarismus und andere Garantien zu
zuAaa-rce:,:iieLcialgr keiceavseklbib5itiffiet : CiktbiP&-orti41trikVfollita20131
d ? ger 5tieReikuselzoo5Ie2/47-:
schidBen. Es ist selbstverstandlich, daf3
nach dem Abschlul3 des Friedensvertrages
sdmtliche Besatzungstruppen aus Japan zu-
riickgezogen werden miissen und japani-
sches Gebiet nicht ftir die Unterhaltung
auslandischer Militarsttitzpunkte verwendet
werden darf.
Das Fehlen eines eindeutig formulierten Hin-
weises darauf im Friedensvertrag wurde
allein schon dem Zweck einer Regelung des
Friedens mit Japan widersprechen, die zur
Wiederherstellung der Souverdnitdt dieses
Landes fiihren soli, ebenso wie es den In-
teressen der Aufrechterhaltung des Frie-
dens im Fernen Osten zuwiderlaufen wdrde.
Die erwdhnten Abkommen der Mdchte
schen die Umgestaltung Japans in einen
demokratischen Staat vor.
Was the Potsdamer Deklaration forded
In der Potsdamer Deklaration wird direkt
darauf hingewiesen, daf3 ?die japanische Re-
gierung alle Hindernisse auf dem Wege zur
Neubildung end Festigung demokratischer
Tendenzen im japanischen Volk beseitigen
mull." Ferner heif3t es darin, daB ?die Frei-
heit des Wortes, der Religion und des Den-
kens sowie die Achtung vor den grundle-
genden Menschenrechten hergestellt wer-
den sollen." In den Besehliissen der Fern-
Demokratisierung ?
Dies bedeutet, daB em n Friedensvertraj mit
Japan Bestimmungen enthalten mull, die di?,
Verwirklichung des in der Potsdamer Dekla-
ration und in den anderen Beschliissen der
Machte zum Ausdruck gebrachten Prinzips
der Notwendigkeit einer Wiederherstellung
und Festigung der demokratisehen Tenden-
zen im japanischen Volk, der Nctwendig-
keit einer Demokratisierung Japans gewahr-
leisten.
Von groBer Bedeutung sind im Zusammen-
hang mit der Vorbereitung eines Friedens-
vertrages ftir Japan die Fragen, die die
Entwicklung der japanischen
Wirt s ch a ft betreffen. Bekanntlich
wurde die japanische Wirtschaft in der Ver-
gangenheit in den Dienst der militaristischen
Kreise gestellt, Ihre Entwicklung wurde in
dem Sinne beeinfluBt,. daB die japanische
Industrie und Landwirtschaft auf die Dek-
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GIAliRDREs33-100414K192041M9z11-er
Politik gegentiber Japan nach der Kapitu-
lation" heiBt es: ?Das japanische Volk wird
zur Entwicklung des Strebens nach indivi-
duellen Freiheiten und nach Achtung vor
den grundlegenden Menschenrechten, be-
sonders der Religions-, Versammlung--, Ver-
einigungs-, Rede- und Pressefreiheit, sowie
zur Bildung demokratischer Organisationen
und Vertreterkorperschaften ermutigt wer-
den."
Die Demokratisierung Japans ist
die zweite wichtige Aufgabe, die sich die
Machte noch wahrend des Krieges gegen
Japan stellten. ,Da.13 man dies tat, ist durch-
aus verstandlich. Im militaristischen Japan
herrschte eine reaktionare Clique. Das ge-
samte politische und offentlic.he Leben
wurde ,von dieser Clique und von japani-
schen GroBkonzernen wie Mitsubischi, Mi-
tsui und anderen, die sie untersttitzten, be-
herrscht. Daraus folgt, daB die Aufgabe der
Entmilitarisierung Japans und der Verhin-
derung eines Wiedererstehens des japani-
schen Militarismus untrennbar mit der Auf-
gabe der Demokratisierung des politischen
und gesellschaftlichen Lebens des Landes,
mit der Aufgabe der Schaffung demokrati-
scher Zustande in Japan verbunden ist, un-
ter denen das Schicksal des Landes nicht
von der Willktir einer Gruppe reaktiondrer
Militaristen abhangt.
nicht Militarisierung
lo,ng des Rtistungsbedarfs vorbereitet wur-
den. Charakteristisch war ftir die japani-
sche Wirtschaft sowohl vor dem Kriege als
ouch wahrend des Krieges ihre Militarisie-
rung, wodurch 'die lebensnotwendigen Be-
diirfnisse des japanischen Volkes vernach-
lassigt wurden. Die wichtigsten Mittel in
Industrie und Landwirtschaft wurden filr die
Produktion von Waffen end strategisch
wichtigem Material, nicht aber ftir die Be-
friedigung der Bediirfnisse der friedlichen Be-
v6lkerung verwandt. Daraus ergibt sich,
doff der Friedensvertrag mit Japan Bestim-
mungen enthalten mull, die neben den Be-
schrankungen ftir die japanischen Streit-
krafte auch die Verhinclerung einer Milita-
risierung der japanischen Wirtschaft vor-
sehen. Gleichzeitig darf der Friedensver-
trap die Entwicklung einer japanischen Frie-
denswirtschaft nicht hemmen.
: CIA-RDP83-00415R010200020011-3
JaAmicaiitftnciaruNtanimmidiew
Dieses Prinzip wurde bereits in der Pots-
dEmer Deklaration formuliert, die bekannt-
lich von den USA, GroBbritannien, China
und der UdSSR unterzeichnet wurde. Von
diesem Prinzip der Potsdamer Deklara-.
tion ausgehend, stellte die Sowjetregierung
hereits im September 1948 in der Fernost-
kommission den Antrag, daB auBer dem
Verbot der Wiederherstellung und Errich-
tung einer japanischen Rilstungsindustrie
und der Schaffung einer entsprechenden
Kontrolle far die Einhaltung dieses Verbots
der Wiederherstellung und Entwicklung
einer japanischen Friedensindustrie, die die
Befriedigung der Bedarfnisse der japani-
schen BevOlkervng sowie die Entwicklung
der Handelsbeziehungen Japans zu anderen
Landern gernaB dem Bedarf der japanischen
Friedensindustrie zum Ziel hat, keine Gren-
zen gesetzt werden sollen.
In ihren Anmerkungen vom 7. Mai dieses
Jahres zu dem vorher von der USA-Regie-
rung mitgeteilten Entwurf eines Friedens-
vertrages far Japan bestand die Sowjet-
regierung, von dem erwahnten Prinzip aus-
gehend, darauf, daB Japan in der Entwick-
lung seiner Friedenswirtschaft keinerlei Be-
schrankunnen auferlegt und alle Beschran-
kungen hinsichtlich des Halidels Japans mit
anderen Staaten aufgehoben werden.
Mali man tang. und breit dariiber reden, daB
die Gewahrleistung einer unbegrenzten Ent-
wicklung der Friedenswirtschaft Japans und
die Entwicklung seines AuBenhandels nicht
nur im Interesse der Aufrechterhaltung des
Friedens im Fernen Osten und der Wieder-
herstellung gutnachbarlicher Beziehungen
zwischen Japan und den anderen Staaten,
sendern auch im Interesse des japanischen
Volkps liegt? Eine solche Entwicklung der
Wirtschaft Japans wiirde dem japanischen
Volk zum ersten Male die Moglichkeit
ether Hebung seines Wohlstandes erschlie-
Ben. Gegen die Aufnahme solcher Be-
stimmungen in den japanischen Friedens-
vertrag k8nnen nur diejenigen Einwande er-
heben, die die japanische Wirtschaft zu
knebeln und sie in Abhangigkeit von den
Interessen_ auslandischer Monopole zu brin-
gen bemaht sind ? jene, die bestrebt sind,
auch in Zukunft die Entwicklung der japa-
nischen Wirtschaft nicht auf dig Befriedi-
gung cler Bediirfnisse des japanischen Vol-
Approved For Release 2005/02/17:
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: -KIP8e3/100415R00240002aCt411+n
Wirtschaftsbeziehungen Japans zu anderen
Staaten zu lenken, sondern auf die Milita-
risierung Japans und auf die Anpassung sei-
ner Wirtschaft an die Plane far einen neuen
Krieg im Fernen Osten, die von einigen
GroBmachten geschmiedet werden.
USA suchen in Japan billige Arbeitskrdite
Eine gesunde Friedenswirtschaft Japans
wiirde es ermoglichen, die von einer Reihe
von Staaten, die von der japanischen Be-
setzung betroffen waren, erhobenen berech-
tigten Forderungen nach Ersatz des ihnen von
dem japanischen Aggressor zugefiigten
Schadens ohne Schwierigkeiten zu befrie-
digen. Das zu erf alien, wiirde Japan ver-
haltnismaBig leichter fallen, als wenn es
diesen Schaden unmittelbar durch Verwen-
dung der Arbeitskraft der japanischen Be-
viilkerung begleichen intiBte, wie es in dem
amerikanisch-britischen Entwurf vorgese-
hen ist. Es ist nicht schwer, sich darner
klar zu werden, von welchen Erwagungen
der in dem Entwurf enthaltene Vorschlag
bestimmt wurde. Er wurde durch das Be-
streben veranlafit, die billige Arbeitskraft
des japanischen Arbeiters und Bauern aus-
zunutzen, ohne Riicksicht darauf, daB diese
far Japan nachteilige Form des Schaden-
ersatzes dem Lande einen bedeutenden Teil
seiner Produktivkrafte entzieht. Diese
Form ist nicht far jene Lander von Vorteil,
die berechtigte Anspr?che auf Ersatz des
ilmen zugefagten Schadens durch Japan er-
heben; denn diese Lander i.aben einen
UeberfluB an Arbeitskraften. Sic ist fin
einige GroBmachte von Vorteil, die sich
durch Ausnutzung der billigen Arbeitskraft
der Japaner bereichern wollen.
Die territorialen Fragen mlissen gelost werden
Der Friedensvertrag mit Japan mull selbst-
verstandlich eine Reihe von t errit o-
rialen Fr agen lOsen, die mit der Frie-
densregelung mit Japan verbunden sind.
Bekanntlich iibernahmen die USA, GroB-
britannien, China und die Sowjetunion auch
in dieser Hinsicht bestimmte Verpflchtungen.
Diese Verpflichtungen sind in der Dekla-
ration von Kairo, in der Potsdamer Deklara-
tion sowie im Abkommen von Jalta nieder-
gelegt.
CIA-RDP83-00415R010200020011-3
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Taiwan Ohl zu China den Inseln sowie auf die Kurilen, die
jetzt unter der Souveranitat der Sowjetunion
In diesem Abkommen fanden die vallig un-
bestreibaren Rechte Chinas, jetzt der
Volksrepublik China, auf die Gebiete ihre
Anerkennung, die noch heute von China ab-
getrennt sind. Es 1st nicht zu bestreiten,
daB die von alters her zu China gehoren-
den, jetzt losgetrennten Gebiete, wie die In-
set Taiwan (Formosa), die Pe sc ado-
res-Inseln, die Paracelsus-In-
s e 1 n und andere chinesische Gebiete, der
Chinesischen Republik zuriickgegeben wer-
den miissen.
Ebenso unbestreitbar sind die Rechte der
Sowjetunion auf den Siidteil der Insel S a -
c halin und auf alle in ihrer Nahe liegen-
stehen,
Deshalb darf es bei der Losing der terri7
torialen Fragen im Rahmen der Vorberei-
tungen zu dem Friedensvertrag mit Japan
keine Unklarheit geben, wenn man von den
unbestreitbaren Rechten der Staaten auf die
Gebiete ausgeht, die Japan mit Waffenge-
wait an sich gerissen hatte.
Das sind die Hauptprinzipien, die in Ueberein-
stimmung mit den bereits vorliegenden inter-
nationalen Abkommen dem Friedensvertrag
mit Japan zugrunde gelegt wer miissen
und deren Verwirklichung die Herstellung
eires dauerhaften Friedens im Fernen Osten
bedeuten wiirde,
Amerikanisch-englischer Entwurf kein Friedens-
vertrag, sondern em n Pakt der Kriegsvorbereitung
Es erhebt sich die Frage, inwieweit der
amerikanisch-britische Friedensvertragsent-
wurf far Japan den Prinzipien entspricht, die
in den entsprechenden Abkommen der alli-
ierten Machte hinsichtlich Japans formuliert
wurden, und folglich, inwiefern er den Inter-
essen der Aufrechterhaltung des Friedens
im Fernen Osten entspricht, ?
In diesem Zusammenhang 1st in erster Linie
die Frage erlaubt, ob dieser Entwurf irgend-
welche Garantien gegen die - Wiederher-
stellung Japans als eines aggressiven Staa-
tes enthalt. Leider gibt es darin in die-
s e r Hinsicht keinerlei Garan-
ti en. DaB der Entwurf keinerlei Garan-
tien gegen das Wiedererstehen des japa-
nischen Militarismus enthalt, bezeugt allein
die Tatsache, da13 er fiir den Umfang der
Streitkrafte Japans keinerlei Beschrankun-
gen festlegt. Es ist indessen allgemein be-
kannt, daB in den Friedensvertragen, die
nach dent zweiten Weltkrieg " mit anderen
Staaten geschlossen wurden, besonders in
dem Friedensvertrag' mit Italien, klare und
genaue Bestimmungen enthalten sind, die
den Umfang der Streitkrafte der entspre-
chenden Staaten bestimmte Grenzen setzen.
Japan allerdings erhalt in dieser Hinsicht
im Vergleich zu -den anderen Staaten eine
priviligierte Stellung, obgleich daft:1r kein
Grund vorliegt,
Somit steht der amerikanisch-britische Ent-
wurf in krassem Widerspruch zu denjenigen
Grundsatzen, auf deren Grundlage em n ech-
ter Friedensvertrag mit Japan abgeschlos-
sen werden kann, der den Frieden im Fer-
nen Osten garantiert und Schutz gegen eine
Wiederholung der japanische n Aggression
bietet.
Dieser Entwurf steht auBerdem im Wider-
spruch z'u den Beschliissen der Fernostkom-
mission, die erst im Jahre 1947 in dem er-
wahnten Dokument, ?die Grundsatze der
Politik gegenilber Japan nach der Kapitu-
lation" die Aufgabe gestellt hat, ?die phy-
sische und geistige Entrailitarigierung Ja-
pans zu vollenden, und zwar riff dem Wege
der Durchfiihrung einer Reibe von MaBnah-
men, die die Einfahrung einer strengen
Kontrolle, die vollstandige Entwaffnung so-
wie eine Wirtschaftsreform fordern, und de-
ren Ziel darn besteht, Japan der Moglich-
keit, omen Krieg zu f?hren, zu berauben, die
militaristischen Einflusse auszuschalten und
eine strenge Rechtsprechung in bezug auf
die Kriegsverbrecher durchzufiihren." Dieser
Beschlul3 wurde von alien Mitgliedstaaten
der Fernostkommission gebilligt: Australien,
Kanada, China, Frankreich, Indian, den
Niederlanden, Neuseeland, den Philippinen,
der UdSSR, Grof3britannien und den USA.
Die Verfasser des amerikanisch-britischen
Entwurfs far den Friedensvertrag mit Japan
sind bemiiht, die Bedeutung dieser Tat-
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cache abzuschwachen, indem sie darauf hin-
weisen, daB der lieschluB der Feinostkom-
mission angeblich nur far den Zeitraum bis
2um AbschluB des Friedensvertrages mit
Japan Bedeutung habe. Es bedarf jedoch
keiner groBen Anstrengung, um die vallige
Haltlosigkeit dieser Bemahungen aufzuzei-
gen. Es geniigt zum Beispiel, darauf hinzu-
weisen, deli in diesem BeschluB auf die
MaI3nahmen Bezug genommen wird, die
durchgeftihrt werden mtissen, ,,um Japan
der Moglichkeit zu berauben, einen Krieg
zu f?hren."
Japanische Soldner im Koreakrieg
Schon aus der Tatsache geht ganz klar her-
vor, daf3 der BeschluB der Fernostkommis-
sion natarlich auch die gesamte Nachkriegs-
zeit in Betracht zieht. Der amerikanisch-
britische Entwurf far den Friedensvertrag
mit Japan liegt auf der gleichen Ebene, wie
die gegenwartige Praxis der amerikanischen
Besatzungsbehorden in Japan in bezug auf
die Neugrandung verschiedenartiger .milita-
ristischer Organisationen, die Errichtung
und Erweiterung von Land-, See- und
Luftstatzpunkten in Japan, in bezug
auf die Neuaufstellung eines japa-
nischen Landheeres, japanischer Luft-
und Seestreitkrafte sowie hinsichtlich der
ehemaligen japanischen Militararsenale, die
erweitert und modernisiert werden. Schon
jetzt wird die japanische Industrie immer
mehr auf die Herstellung von Waffen und
kriegswichtigem Material umgestellt. Die
Material- und Menschenreserven Japans
werden von den USA bei ihrer militarischen
Intervention in Korea, die rechtswidrig un-
ter der Flagge der UN durchgefahrt wird,
in breitestem MaBe ausgenutzt.
Alle diese MaBnahmen, die von der USA-
Regierung in Japan durchgefahrt werden,
zeigen ebenso wie der von uns hier eror-
terte Entwurf des Friedensvertrages mit
Japan, daB die USA-Regierung gemeinsam
mit anderen Staaten abernommene Verpflich-
tung, die Wiedergeburt eines aggressiven
japanischen Staates nicht zuzulassen,
ignoriert,
Nur USA an Japans Militaristen interessiert
Die USA-Regierung tritt far die Wiederher-
stellung des japanischen Militarismus em.
Dagegen mtissen diejenigen Staaten entschie-
den protestieren, die an der Sicherung eines
wahrhaften Friedens im Fernen Osten wirk-
lich interessiert sind. Daher 1st im ameri-
kanisch-britischen Entwurf keine Garantie
gegen die Wiedergeburt des japanischen Mi-
litarismus enthalten und keine Garantie far
10
die Sicherheit der Lander, die unter der Ag-
gression des militaristischen Japan gelitten
haben, obgleich darin eine der Hauptauf-
gaben bei der Vorbereitung des Friedens-
vertrages mit Japan bestehen mull.
Im amerikanisch-britischen Entwurf ist der
Beitritt Japans zu den Mi lit a r hi o ck s
vorgesehen, die unter der Ftihrung der USA
gebildet wu'rden und deren Zweck mit den
Interessen der Erhaltung des Frie-
dens im Fernen Osten nichts ge-
m e in hat. Es 1st bekannt, welches Ziel
damit verfolgt wird, daB im Entwurf ? des
Friedensvertrages Bestimmungen enthalten
sind, die den AbschluB von Militarabkom-
men zwischen Japan und anderen Staaten
vorsehen. Die USA-Regierung will errei-
chen, deli die Frage des Abschlusses eines
Militarabkommens zwischen den USA und
Japan schon im Friedensvertrag im voraus
entschieden werde und daB auf diese Weise
schon beim AbschluB des Friedensvertrages
mit Japan das Schicksal des Landes abs
amerkanischer Militarstatzpunkt im voraus
bestimmt werde.
Die Aufgabe, die Wiedergebart des japa-
nischen Militarismus nicht zuzulassen, und
die Sicherhat derjenigen Lander, die unter
der japanischen Aggression gelitten haben,
zu garantieren, wird von den USA durch den
AbschluB von Militarabkonamen mit Japan
ersetzt. Es 1st nicht schwer, zu begreifen,
daB der AbschluB eines solchen Abkom-
mens Japan noch mehr zur Wiedererwek-
kung des Militarismus drangen und noch
mehr die militaristischen Kreise in Japan
begtinstigen wird, die ohne Rticksicht auf
die nationalen Interessen des japanischen
Volkes bereit sind; sich in ne ue K rie g s-
abenteuer gegen die Nachbar-
staaten einzulassen.
Der amerikanisch-britische Entwurf des
Friedensvertrages mit Japan drangt Japan
die Verpflichtung auf, in die militarische
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keit, Militarabkommen und Bandnisse mit
anderen Staaten zu schliel3en unter dem
Vorwand, dies werde von den Interessen der
Selbstverteidigung Japans diktiert, sind um
so lacherlicher, als Japan bekanntlich im
Laufe eines Jahrhunderts keinem Ueberfall
von irgendeiner Seite ausgesetzt war.
Diese Hinweise werden offensichtlich unter-
nommen, urn die offentliche Meinung tiber
die wahren Ziele irrezufahren, die die Ver-
fa sser cies amerikanisch-britischen Entwurfs
mit der Einbeziehung Japans in ihie aggres-
siven Militargruppierungen verfolgen, denri
diese Ziele haben nichts gemein mit der
Erhaltung des Friedens im Fernen Osten.
Die im amerikanisch-britischen Entwurf des
Friedensvertrages vorgesehene Einbezie-
hung Japans in die militaischen Gruppierun-
gen mull eine Beunruhigung auf seiten der-
jenigen Staaten hervorrufen, die an der Er-
haltung und Wahrung des Friedens im Fer-
nen Osten wirklich interessiert sind.
In diesem Zusammenhang ist es unerlaB-
lich, auch die Frage des Abzugs der Be-
satzungstruppen aus Japan und die Frage
der Nichtzulassung der Schaffung auslandi-
scher Militarstiltzpunkte auf japanischem
Territorium zu berahren.
Gruppierung einzutreten, die gegen die
Nachbarstaaten Japans und in erster Linie
gegen die Sowjetunion und die Volksrepu-
bilk China gerichtet ist. Dies ist zum Bei-
spiel aus der Tatsache ersichtlich, daB die
Teilnahme solcher Staaten wie der Volks-
republik China und der Sowjetunion an
dem Militarabkommen, des in dem amerika-
nisch-britischen Entwurf vorgesehen ist, aus-
geschlossen ist.
ttigen ktinnen AggressionspItine nicht tarnen
Es ist unmoglich den wahren Charakter die-
ser Forderung, deren Ziel es ist, Japan durch
die Verpflichtung zur Teilnahme an der von
den USA gefahrten Gruppierune schon jetzt
an Handen und Fallen zu binden, durch
irgendwelche Hignerischen Phrasen vom
Recht Japans auf ?individuelle und kollek-
five Selbstverteidigung" zu tarnen, da f ti r
Japan keinerlei Bedrohung
durch die Nachbarstaaten be-
st e ht. Die in diesen Bedingungen ent-
haltene Bezugnahme auf die Notwendigkeit
far Japan, irgendwelchen militarischen Grup-
pierungen mit dem angeblichen Ziel der
Selbstverteidigung beizutreten, entbehrt je-
der Grundlage. Die Hinweise auf die an-
geblich far Japan existierende Notwendig-
Amerikanischer Ent
Bekanntlich ist in den Friedensvertragen,
die nach dem zweiten Weltkrieg abgeschlos-
sen wurden, darunter im Friedensvertrag
mit Italien, genau festgelegt, daB _die Be-
setzung in einer moglichst kurzen Frist be-
endet werden mull, auf jeden Fall nicht spa.-
ter als 90 Tage nach Inkrafttreten des Frie-
densvertrages. Der amerikanisch-britische
Entwurf (Art 6) enthalt formal eine solche
Bestimmung. Im gleichen Artikel jedoch ist
die Rede von der Maglichkeit, Streitkrafte
auf dem japanischen Territoriam zu belas-
sen, ,,in Uebereinstimmung mit oder als
Folge irgendeines zweiseitigen oder mehr-
seitigen Abkommens, das zwischen Japan
einerseits und einer oder mehreren verbtin-
deten Machten andererseits abgeschlossen
worden ist oder abgeschlossen warden kann."
Es ist klar, dall die Klausel fiber den Ab-
zug der Okkupationstruppen in 90 Tagen
eine leere und nichtssagende Phrase ist,
die ganz offensichtlich gebraucht wurde,
urn naive Menschen aber die wirkliche Be-
wurf mit Hintertiiren
deutung dieses Artikels des Entwurfs irre-
zuffihren. Ihre wahre Bedeutung liegt darin,
daB Japan schon jetzt Abkommen aufge-
drangt werden, nach denen es sich im vor-
aus verpflichtet, entsprechend den aggres-
siven Planen der USA, im Fernen Osten sein
Territorium zur Schaffung von Statzpunk-
ten fiir die amerikanischen Land-, Marine-
und Luftstreitkrafte zur Verftigung zu stel-
len. Wer waBte nicht, daB schon seit lan-
gerer Zeit zwischen der USA-Regierung und
der derzeitigen japanischen Regierung Ver-
handlungen daraber gefahrt werden, daB
die amerikanischen Besatzungstrup pen in
Japan belassen und daB militarische Statz-
punkte der USA auch nach AbschluB des
Friedensvertrages mit Japan unterhalten
werden sollen. Wer wiiBte nicht, daB im
Zuge dieser Verhandlungen die japanische
Regierung einem starken Druck von seiten
der USA ausgesetzt ist, unter deren tatsach-
licher Kontrolle zur Zeit des politische und
wirtschaf niche Leben des Landes steht?
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Chinas Rechte werden grdblich verletzt
schen Volk, dem eigentlichen Herren dieser
Gebiete, zurackgegeben warden.
Was den Teil des ainerikanisch-britischen In dem Versuch, die souveranen Rechte der
Entwurfs ftir den Friedensvertrag mit Japan Sowjetunion auf Siid-Sachalin und die in
betrifft, der sich auf die territorialen Fragen seiner Nahe liegenden Inseln sowie auf die
bezieht, so halt es die Delegation der UdSSR Kurilen, die schon jetzt unter der Souvera-
far unerlaf3lich, zu erklaren, daB dieser Ent- nitat der Sowjetunion stehen, gleichfalls
wurf groblichst die unbestreitbaren Rechte groblichst zu verletzen, beschrankt sich der
verletzt, die China auf eine Riickgabe der Entwurf lediglich auf den Verzicht Japans
integrierenden Teile des chinesisclien Terri- auf die Rechte, Rechtsgrundlagen und An-
toriums hat, die die japanischen Militaristert spriiche auf diese Territorien, wobei er die
von China losgerissen haben ? die Inset historische Zugehorigkeit dieser Territorien
Taiwan, die Pescadores-Inseln, die Paracel- und die unbestreitbare Pflicht Japans, die
sus-Inseln und andere Inseln. Der Entwurf Souveranitat der Sowjetunion auf diese Teile
enthalt lediglich einen Hinweis fiber Ja- des Territoriums der UdSSR anzuerkennen,
pans Verzicht auf diese Gebiete, schweigt verschweigt.
jedoch bewuf3t Ober das Scincksal diesel
Territorien. Wir sprechen gar nicht davon, daf3 die USA
und GroBbritannien, die seinerieit die De-
Faktisch aber ist Taiwan und sind die ge- kla ration von Kairo und Potsdam sowie des
nannten Inselgruppen von den USA be- Abkommen von Jalta unterzeichnet haben,
set zt, und diese Aggressionsakte wollen durch einen solchen Vorschlag hinsichtlich
die USA in dem hier zur Erorterung stehen- der territorialen Fragen den Weg grobster
den Friedensvertragsentwurf legalisieren. Verletzungen der Verpflichtungen be-
Das Schicksal dieser Territorien mith jedoch schreiten, die sie in diesem internationalen
ganz klar sein ? sie miissen dem chinesi- Abkommen tibernommen hatten.
Washingtons Annexionspolitik au! Kosten Japans
Der amerikanisch-britische Entwurf sieht die trag mit Japan gestellt werden miissen ?
Aberkennung der Souveranitat Japans iiber ungeachtet der Tatsache, dar3 in der Pots-
die Riukiu- und Bonin-Inseln sowie tiber darner Deklaration auf die Notwendigkeit
die Rosario-, Volcano-, Paracelsus-, Vela-, der Demokratisierung Japans direkt hinge-
Markus- und Daito-Inseln und ihre Ein- wiesen wird.
gliederung in die Verwaltung
der USA vor, angeblich, well die Treu-
handerschaft der Vereinten Nationen aber
die Inseln errichtet werden soil. Es ist je-
doch bekannt, daB eine solche Lostrennung
der genannten Inseln von Japan nicht
vorgesehen ist wader in den erwahnten
Abkommen der Machte noch in den Be-
schliissen des Sicherheitsrates, der allein
das Recht hat, Entscheidungen fiber die Treu-
handerschaft in einem Gebiet von strategi-
scher Bedeutung zu treffen. Dies bedeutet
also, daB die Forderung, die der amerika-
nisch-britische Entwurf enthalt, willkar-
lich und rechtswidrig ist.
Vergeblich werden win im amerikanisch-
britischen Entwurf des Friedensvertrages Be-
stimmungen suchen, die sich auf die Demo-
kratisierung Japans beziehen. Auch in die-
ser Hinsicht entspricht der Entwurf nicht
den Forderungen, die an einen Friedensver-
Hexenjagd nut Demokraten
In den Beschlassen der Fernostkommission
ist ebenfalls ? wie wir bereits ausgefiihrt
haben ? die Rede von der Notwendigkeit,
dos japanische Volk bei der Bildung ?demo-
kratischer Organisationen und Vertreter-
korperschaften" zu unterstiitzen und es zur
Achtung der grundsatzlichen Menschen-
rechte zu veranlassen. Wie in dieser Hin-
sicht die augenblickliche Lage in Japan ist, ist
zum Beispiel daraus zu ersehen, daB im Laufe
der ganzen Besatzungszeit mit Zustimmung
und direkter Unterstatzung der amerikani-
schen Besatzungsbeharden Repres3alien ge-
gen die japanischen Gewerkschaften, gegen
die demokratischen Parteien und gegen her-
vorragende demokratische Perstinlichkeiten
Japans sowie gegen die fortschrittlichen
japanischen Presseorgane angewandt won-
den sind.
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? .PTREpmrsaiEarhiNeatehap05/02/17 :
In diesem Entwurf verlautet auBerdem nichts
von der Unzulassigkeit der Tatsache, daB
in Japan militaristische und faschistische
Organisationen aller Art ins Leben gerufen
werden, wobei die Gefahr um so realer ist,
als viele solcher Organisationen bereits of-
fen tatig sind. Dies alles steht im Wider-
spruch zu dem direkten Hinweis in dem Be-
schluB der Fernostkommission, daB ?alle
Organisationen, die von' Geist des Militaris-
mus und der Aggression durchdrungen sind,
energisch unterdriickt werden sollen". Dies
alles veranlaBt uns, ernstlich darner nach-
zudenken, worauf die Urheber des amerika-
ClAr-RDR8ar00416Ril1e200020044143
hinaus wollen und auf welchen Weg sie Ja-
pan drangen wollen.
Aus einer sorgfaltigen Analyse des ameri-
kanisch-britischen Friedensvertragsentwurfs
ergibt sich mit v011iger Klarheit, daB dieser
Entwurf nicht nur die Wiedergeburt des ja-
panischen Militarismus vorsieht, womit die
reale Gefahr einer Wiederholung der japa-
nischen Aggression gegeben ist, sondern
auch darauf berechnet ist, die Militaristen
und Reaktionare, die Japan to.reits einmal
in eine nationale Katastrophe hineintrieben,
erneut ens Staatsruder zu brin-
gen.
Amerikanischer Entwurf
von den Interessen der Monopole diktiert
Ernste Aufmerksamkeit verdienen schliefflich
diejenigen Bestimmungen des amerikanisch-
britischen Entwurfs, die den Wirtschafts-
fragen gewidmet sind. Was die Wirt-
schaftsfragen anbetrifft, so wird in dem Ent-
wurf das Hauptaugenmerk auf die Veranke-
rung der wirtschaftlichen Privilegien ge-
richtet, die emige Staaten, in erster Linie
die USA, nach dem Kriege und wahrend der
Besetzung des Landes in Japan erhielten. In
dem Entwurf sind genau ausgearbeitete Be-
stimmungen enthalten, in denen die Beibe-
haltung der fiihrenden Stellung der auslan-
dischen Monopole in der japanischen Wirt-
schaft vorgesehen ist. Dies trifft auf die
iananische Industrie, auf die japanische
Schlfahrt, auf den AuBenhandel Japans unci
auf die Garantie verschiedener Rechte und
Anspr?che auslandischer Firmen und juri-
stischer Personen gegenfiber Japan zu.
Gleichzeitig wird in dem Vertragsentwurf
mit keinem Wort die Notwendigkeit er-
wahnt, fiir Japan die ungehinderte Entwick-
lung seiner Friedensindustrie und seines
Aul3enbandels, die Entwicklung seiner
Schiffahrt und seines Handelsschiffbaues zu
sichern. Dies kann man keinesfalls als einen
Zufall bezeichnen. Kein Geheimnis ist es,
wer daran interessiert ist, die japanische
Industrie in die Zange zu nehmen und
die japanischen Markte mit auslandischen
Industrieerzeugnissen zu aberschwemmen.
USA wollen keine Gleichberechtigung iiir Japan
Vergebens werden wir in diesem Entwurf
nach irgendwelchen Hinweisen darauf Aus-
. Approved For Release 2005/02/17:
schau halten, daB Japan gleichberechtigt
mit den anderen Staaten zu den Rohstoff-
quellen zugelassen werden soli, obgleich
dies in der Potsdamer Deklaration direkt
vorgesehen ist. Eine solche Bestimmung
enthalt der Entwurf deshalb nicht, weil sic
far die USA und far GroBbritannien, die
samtliche Hauptrohstoffquellen der Welt an
sich zu reiBen versuchen, unvorteilhaft ist.
Deshalb kann der der Konferenz vorgelegte
amerikanisch-britische Friedens,Tertragsent-
wurf far Japan in keiner Weise zur Reqe-
lung der Frage des Friedens mit Japan die-
nen und nicht im geringsten die Gewahr da-
fur bieten, daB sich eine japanische Aggres-
sion in Zukunft nicht wiederholt. Der ameri-
kanisch-britische Vertragsentwurf kann und
wird keinen einzigen Staat zufriedenstel-
len, der nicht mit Worten, sondern mit Ta-
ten tar die Errichtung eines dauerhaften
Friedens und fur die Beseitigung der Gefahr
eines neuen Krieges eintritt.
Besonders kann em n solcher Entwurf nicht
die Lander Asiens und des Fetnen Ostens
befriedigen, deren Volker die Folgen der ja-
panischen Aggression am starksten am
eigenen Leibe versparten und die die Wie-
dergeburt des japanischen MilitarisMus, der
far die friedliche Existenz der Nachbarlan-
der Japans im Fernen Osten eine standige
Gefahr darstellt, nicht zulassen konnen.
Dies ist auch der Grund dafiir, weshalb der
amerikanisch-britische Entwurf einer Reihe
von Landern ? der Volksrepublik China,
Indien, Birma und einigen anderen Staaten
CIA-RDP83-00415R010200020011-313
--ApproVedifuorReleasei(21105102/471-:
tung g.egeben hat.
China urteilte gerecht
In ihren Erklarungen vom 15. August beur-
teilte die Zentrale Volksregierung der
Volksrepublik China den amerikanisch-bri-
tischen Vertragsentwurf absolut gerecht,
wenn sie sich dahingehend aullerte,
daf3 ? ?dieser Vertrag in Wirklich-
keit em n Vertrag fiber Vorbereitun-
gen zu einem neuen Kriege und nicht emn
echter Friedensvertrag ist" und dal3 er ,,far
die Volker Asians eine Bedrohung bedeutet,
den Frieden und die Sicherheit in der gan-
zen Welt verletzt und die Inter .ssen des ja-
panischen Volkes schadigt."
Bekanntlich verurteilte auch die Regierung
Indiens den amerikanisch-britischen Ent-
wurf, als sie erklarte, daI3 sie an diesem
Vertrage nicht mitarbeiten Urine, wail die
in ihm vorgesehene ?Regelung" nur den Un-
willen breiter Schichten des japanischen
Volkes hervorruft und weil er die Ursache
klinftiger Zwistigkeiten und eines mogli-
chen Konfliktes im Fernen Osten sein
masse.
Gromykos programmatische Schlu3folgerung
Zusamrnenfassend kann man an Hand des
amerikanisch-britischen Friedensvertrags-
entwurfes folgende Schlasse ziehen:
1. Der Entwurf enthalt keinerlei Garantien
gegen die Wiedergeburt des . japanischen
Militarismus und gegen die Umwandlung
Japans in amen aggressiven Staat. Der
Entwurf enthalt keine Garantien fiir die Si-
cherheit der Lander, die unter der Aggres-
sion des militarischen Japan zu leiden hat-
ten. Der Entwurf schafft die Voraussetzun-
gen far eine Wiedergeburt des japanischen
Militarismus und far die Gefahr einer Wie-
derholung der japanischen Aggression.
2. Der Vertragsentwurf sieht faktisch kei-
nen Abzug der auslandischen Besatzungs-
truppen vor. Er sichert im Gegenteil die wei-
tare Stationierung der auslandischen Streit-
krafte im japanischen Staatsgebiet und die
Beibehaltung der auslandischen
Milit?tfltz-
punkte in Japan auch nach der Unter
zeichnung des Friedensvertrages.
Unter dem Vorwand der Selbstverteidigung
Japans sieht der Entwurf den Beitritt Japans
14 Approved For Release 2005/02/17
c14-13DEP3A9k15%11PACIPMA1)-Alt
den USA. vor.
3. Der Vertragsentwurf enthalt nicht nur
keinerlei Verbot eines Beitritts Japans zu
Koalitionen, die gegen irgendeinen der
Staaten gerichtet sind, die sich am Krieg
gegen das militaristische Japan beteiligt
hatten, sondern er ebnet Japan sogar noch
den Wag far eine Beteiligung an den ag-
gressiven Blocks im Fernen Osten, die unter
der Fahrung der USA, geschaffen werden.
4. Der Vertragsentwurf enthalt keinerlei Be-
stimmungen ither die Demokratisierung Ja-
pans und Ober die Gewahrleistung demokra-
tischer Rechte far das japanische Volk. Dar-
aus ergibt sich die direkte Gefahr, dal3 die
fa schistischen Verhaltnisse der Vorkriegs-
zeit in Japan wiederhergestellt warden.
5. Der Vertragsentwurf verstoBt auf das
groblichste gegen die wohlbegrandeten
Rechte des chinesischen Volkes auf emen
unverauBerlichen Teil Chinas ? auf Taiwan
(Formosa), die Pescadores- und die Paracel-
sus-Inseln und die anderen Gebiete, die
clinch die japanische Aggressim von China
losgerissen wurden.
6. Der Vertragsentwurf widerspricht den
Verpflichtungen, die die USA. und Gra-
britannien im Abkommen von Jalta in bezug
auf die Rtickgabe Sachalins und die Abtre-
lung der Ktirilen an die Sowjetunion fiber-
nommen haben.
7. Zahlreiche wirtschaftliche Bestimmungen
laufen darauf hinaus, den auslandischen
Monopolen ? in erster Linie den amerika-
nischen ? die von ihnen wahrend der Be-
sa tzungszeit erworbenen Privilegien zu
sichern, die japanische Wirtschaft gerat in
eine sklavische Abhangigkeit von diesen
auslandischen Monopolen.
8. Der Entwurf ignoriert faktisch die berech-
tigten Forderungen der von der japanischen
Besetzung betroffenen Staaten auf Ersatz des
ihnen zugefugten Schadens durch Japan.
Gleichzeitig zwingt or Japan eine Form der
Reparationsleistungen auf, die Japan vollig
versklavt, indem er einen Schadenersatz
unrnittelbar durch die Arbeit der japanischen
Be vOlkerung vorsieht.
9. Der amerikanisch-britische Entwurf 1st
kein Vertrag des Friedens, sondern emn
Vertrag fiber die Vorbereitung eines neuen
Krieges im Fernen Osten.
CIA-RDP83-00415R010200020011-3
2/17 : CIA
-P81-0941RRlO2OO?20Ol1-3
nmJapan 1eei iarheitenDieienig
en,
Vorbereitungen des Frie- die nicht nur mit Worten, sondern auchmfl
Taten Hire Verpflichtungen einhalten, die
densvertrages mit Japan sie in internationalen Abkommen abernom-
men haben, massen das in diesem Abkom-
Es ist nicht schwer, sich GewiBheit iiber die men far die Vorbereitung des Friedensver-
Tatsache zu versthaffen, da13 der amerika- trages mit Japan festgelegte Verfahren ge-
misch-britische Friedensvertragsentwurf far nau befolgen.
Japan nicht nur keine Garantien gegen One
Wiedergeburt des japanischen Militarismus USA und Gronbritannien wollen diktieren
yorsieht, sondern im Gegente I die Voraus- Nidits kann die Tatsache rechtfertigen, daB
setzungen far eine Wiedergeburt Japans die Regierungen der USA. und GroBbri-
als aggressiver Staat schafft. Dies lam sich tanniens die Vorbereitung des Friedensver-
daraus erklaren, daB die Plane der Urheber trages in ihre Hand genommen haben und
,des amerikanisch-britischen Entwurfs hill- jetzt andere Staaten zum Abschlut3 des von
sichtlich Japans nichts mit der Aufgabe ge- ihnen vorbereiteten separaten Vertrages
mein haben, em n Wiedererstehen des japa- mit Japan drangen.
nischen Militarismus zu verhindern und den
Frieden und die Sicherheit der von der japa- Es ist angebracht, hier daran zu erinnern,
nischen Aggression betroffenen Staaten zu daB eben dieses Verfahren seinerzeit im
gewahrleisten. Zusammenhang mit der Vorbereitung der
Fri edensvertrage mit Italien, Bulgarien,
Die Hauptinteressenten wurden ausgeschlossen Ungarn, Rumanian und Finnland Anwen-
dung gefunden hat. Wie dames zu ersehen
Diejenigen Staaten, die besonders stark ,
ist, bestatigt auch die Erfahrung, wie ge-
'enter der japanischen Aggression gelitten
rechtfertigt die Forderung der Sowjetunion
haben und die deshalb besonders daran
und die Forderung der Volksrepublik China
interessiert sind, daB eine Wiederholung
ist, deren Regierung wiederholt ihren Stand-
dieser Aggression verhindert wird, sind von
punkt dahin geduBert hat, daB as unbedingt
der Beteiligung an der Vorbereitung des
erforderlich ist, bei der Vorbereitung des
Friedensvertrages mit Japan ausgeschlossen
Friedensvertrages mit Japan streng das
worden, und zwar trotz der Tatsache, clan
Verfahren einzuhalten, das die Aufgabe der
das Verfahren far die Vorbereitung des Vorbereitung des Friedensvertrages dem
Friedensvertrages mit Japan im Potsdamer
AuBenministerrat abertragt.
Abkommen festgelegt worden war, durch ?
das der AuBenministerrat der fanf GroI3- Wie schon beim AbschluI3 der Friedensver-
machte ? UdSSR., USA., China, GroBb?ri- trage mit den anderen Landern, massen an
tannien und Frankreich ? bestatigt wurde, der Vorbereitung des Friedensvertrages mit
und in der bekannten Deklaration der alli- Japan selbstverstandlich auch alle anderen
ierten Nationen vom 1. Januar 1942, welche Lander teilnehmen, die am Krieg gegen Ja-
vorsah, daB mit Staaten, die sich im Kriege pan teilgenommen haben.
mit den alliierten und assoziierten Nationen Die Sowjetregierung hat in dieser Bezie-
befanden keine separaten Friedensvertrage hung einen entsprechenden Vorschlag be-
abgeschlossen werden sollen. Im Potsdamer reits im Jahre 1947 in einer Note an die da-
Abkommen heiBt es ausdracklich, dal3 der malige chinesische Regierung am 30. Dezem-
Aufienministerrat in erster Linie zur bar 1947 und in einer Note an die Re-
stung der ?Vorbereitungsarbeiten far die gierung GroBbritanniens am 4. Januar 1948
Priedensregelung' geschaffen wird und daB gemacht.
bei dem Entwurf entsprechender Friedens-
vertrage ?der Rat aus Mitgliedern bestehen Die USA.-Regierung, die sick das Recht an-
wird, die diejenigen Staaten vertreten, wel- gemaBt hat, bei der Vorbereitung des Frie-
che die Kapitulationsbedingungen far den densvertrages mit Japan die Initiative zu
Feindstaat unterschrieben haben, auf den ergreifen, widerspritht bekanntlich, entge-
sich die betreffende Aufgabe bezieht". Somit gen den abernommenen Verpflichtungen,
gibt es in der Frage fiber das Verfahren far energisch der Uebertragung der Vorberei-
die Vorbereitung des Friedensvertrages mit tung des Friedensvertrages_ an Aufien-
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ministerrat. Zur Verteidigung dieser i-ial-
tung wird das Argument angefahrt, dab emn
solches Verfahren angeblich die Vorberei-
tung des Friedensvertrages aufhalten warde.
Die Unhaltbarkeit einer solchen Behauptung
ist jedoch offensichtlich, wofiir zum Beispiel
die Tatsache spricht, daB es sich gerade des-
halb, weil diese Aufgabe vom AuBenmini-
sierrat durchgefahrt wurde, in den anderen
Fallen schon vor vier Jahren als moglich
erwiesen hat, Friedensvertrage mit den er-
wahnten fiinf Landern abzuschliefien.
Die Regierungen der Vereinigten Staaten
und GroBbritanniens, die einen gemeinsa-
China mull
Das chinesische Volk, das gezwungen war,
einen langjahrigen und schweren Krieg mit
dem in sein Territorium eingedrungenen
militaristischen Japan zu fahren, hat aul3er-
ordentlich schwere Opfer in diesem. Kampfe
gebracht. Daher darf die Regierung der
Volksrepublik China, als einzige rechtma-
Bige Wortfahrerin des Willens des chinesi-
schen Volkes, von der Vorbereitung des
Friedensvertrages mit Japan nicht fernge-
halten werden. Die Sowjetregierung teilt in
dieser Frage vollkommen den Standpunkt,
der in entsprechenden Erklarungen von der
Regierung der Volksrepublik China, insbe-
sondere in ihrer Erklarung vom 22. Mai
und in der Erklarung vom 15. August dieses
Jahres, zum Ausdruck gebracht worden ist,
und besteht auf der vollen Teilnahme der
Volksrepublik China an der Vorbereitung
und der Erorterung des Friedensvertrages
mit Japan. Die gleichen Staaten, die, den
USA. und Groilbritannien folgend, bereit
sind, den Fried ensvertrag ohne Teilnahme
der Volksrepublik China, In:liens und Bir-
mas, welche besonders an der Friodensrege-
lung interessiert sind, zu unterzeichnen,
ilbernehmen eine schwere Verant-
wortung far die Folgen eines so
ungerechten und rechtswidri-
gen Aktes.
In welcher Loge befindet sich zur Zeit diese
Konferenz in San Franzisko?
Die Regierungen der Vereinigten Staaten
von Amerika und Grol3britanniens haben
die Konferenz vor die Tatsache gestellt,
daB China an der Vorbereitung und Diskus-
:,,Slrfk-M,q3f-SOnn5q,,qmpgRpcp4T3
gelegt haben, haben einen anderen Weg
beschritten, indem sin von Anbeginn zu
Unrecht sowohl die Sowjetunion als auch
die Volksrepublik China von jeder Mitwir-
kung an der Vorbereitung des Friedensver-
trages ausgeschlossen haben, ohne deren
Teilnahme von einer Regelung der Frage
des Friedens mit Japan nicht die Rede sein
karin. D:e Sowjetregierung hat die Aufmerk-
sanike:t der USA.-Regierung darauf bereits in
ihren Bemerkungen vom 7. Mai zum ameri-
kanischen Entwurf des Friedensvertrages
sowie in ihrer Note vom 10. Juni dieses
Jahres gerichtet.
tellnehmen
teilgenommen hat noch teilnimmt. Es ist
klar, daB bei einer solchen Sachlage eine
wirkliche Friedensregelung im Fernen Osten
nicht erreicht werden wird. Glaubt man
clenn, daB sich damit gerade die Volker
abfinden werden, die offen .dnd fret ihre
Gefahle der Gerechtigkeit und ihr Streben
zum Frieden zwischen den Volkern zum
Ausdruck bringcn konnen?
Die Teilnahme an der San-Franzisko-Kon-
ferenz haben Indien und Birma abgelehnt,
die den amerikanisch-britischen Entwurf fur
unannehmbar erklart haben. Dies bedeutet,
dal3 nicht nur China, sondem audi Indien,
die die wichtigsten Staaten Asiens sind, von
der Teilnahme an der Vorbereitung und Er-
orterung des Entwurfs fiir den Friedensver-
trag mit Japan, den die USA. und GroBbri-
tannien den Teilnehmern dieser Konferenz
aufdrangen, ferngehalten warden sind. Sind
denn solche Handlungen nicht diskreditierend
ftir die Verfasser dieses Entwurfs, und be-
deutet dies nicht den Bankrott einer solchen
Politik?
Warum die Sowjetunion teilnahm
Die Sowjetunion hat die Teilnahme an del
San-Franzisko-Konferenz nicht abgelehnt.
Dies erklart sich aus der Notwendigkeit,
alien harbor die reine Wahrheit liber den
amerikanisch-britischen Entwurf zu sagen
und cliesem Entwurf. die Forderungen fiir
einen solchen Friedensvertrag mit Japan
gegeniiberzustellen, der den ,Interessen der
Friedensregelung im Fernen Osten tatsach-
lich entspricht und der Festigung des all-
silippleisNYeildnvRawfigidinntildtr: ciAlli3P851268?444610200020011-3
16
Approved Eor lieleas.er 2005/Q2117 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3
IV. Dle vorsemage tier mmletunion
Mit Racksicht darauf,. daB der amerikanisdi-
britische Entwurf far einen Friedensvertrag
mit Japan nicht den Forderungen gerecht
wird, die far den Friedensvertrag mit Japan
gestellt warden, schlagt die Sowjetdelega-
tion vor, den von den Regierungen der
USA. und GroBbritanniens der Konferenz
vorgelegten Friedensvertragsentwurf fol-
gendermaBen abzuandern:
1. Zu Artikel 2
a) An SteIle der Punkte ?b" und ?f" soli emn
Punkt in folgender Fassung einbezogen
werden:
Japan anerkennt die voile Souveranitat der
Volksrepublik China iiber die Mandschurei,
aber die Insel Taiwan (Formosa) mit alien
anl:egenden Inseln, ilber die Pescador,,,s-In-
seln, die Pratas-Inseln, die Paracelsus-
Inseln, die Amphitriten-Gruppe und die
Maxfield-Bank und fiber die Nanschaschiun-
tau-Inseln einschlieBlich der Spratley-Inseln,
und verzichtet auf alle Rechte, Rechtstitel
und Anspr?che auf die in diesem Artikel
genannten Gebiete."
b) Punkt ?c" soli folgende Fassung erhal-
ten:
?Japan anerkennt die voile Souveranitat der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
fiber den siidlichen Teil der Insel Sachalin
mit alien anliegenden Inseln sowie tither die
Kurilen, und verzichtet auf alle Rechte,
Rechtstitel und Anspr?che auf diese Gebiete."
2. Zu Artikel 3
Der Artikel soli folgende Fassung erhalten:
?Die Souveranitat Japans wird sidi auf emn
Gebiet erstrecken, das aus den Inseln Hon-
siu, Kiusiu, Sokoku, Hokkaido sowie aus
den Riukiu-, Bonin-, Rosario-, Volcano-,
Pares-Vela-, Marcus-, Tsusima- und den
anderen Inseln besteht, die bis zum 7. De-
zember 1941 zu Japan. gehorten, mit Aus-
nahme jener Gebiete und Inseln, die in Ar-
tikel 2 erwahnt wurden."
3. Zu Artikel 6
Punkt ?a" soil folgende Fassung erhalten:
?Alle Streitkrafte der alliierten und assozi-
ierten Machte werden in moglichst kurzer
Frist, jedoch spatestens 90 Tage nach In-
krafttreten des gegenwartigm Vertrages,
aus Japan zurackgezogen. Danach wird
Approved For Release 2005/02/17:
keine einzige der alliierten oder assoziier-
ten Machte, auch keine andere auslandische
Macht auf japanischem Gebiet Truppen oder
Militarstiitzpunkte haben."
4. Zu Artikel 14
Punkt ?a" und Unterpunkt 1 desselben
Punktes sollen durch folgenden Wortlaut
ersetzt werden:
?Japan abernimmt die Verpflichtung, die
Verluste zu ersetzen, die durch militarische
Operationen gegen die alliierten oder asso-
ziierten Machte sowie durch Besetzung des
Gebietes einiger alliierter oder assoziierter
Machte verursadit wurden. Das Ausma und
die Quellen far die Aufbringung der von
Japan zu zahlenden Reparationen sollen auf
einer Konferenz der interessierten Staaten
unter unbedingter Beteiligung der Lander,
die der japanisc_hen Besetzung unterworfen
waren, und zwar: der Volksrepublik
China, Indonesiens, der Philippinen und
Birmas ? und mit Einladung Japans zu
dieser Konferenz besprochen werden."
5. Zu Artikel 23
An Stelle der Punkte ?a" und ?b" soli emn
Punkt folgender Fassung einbezogen wer-
den:
?Der vorliegende Vertrag wird von den
Staaten ratifiziert werden, die ihn unter-
zeichnen werden, einschlieBlich Japans, und
er wird far alle Staaten, die ihn danach rati-
fizieren, in Kraft treten, wenn die Ratifi-
kationsurkunden von Japan und der Mehr-
heit der folgenden Staaten, einschlieBlich
der Vereinigten Staaten von Amerika, der
Sowjetunion, der Volksrepublik China und
des Vereinigten Konigreichs von GroBbri-
tannien und Nordirland, zur Verwahrung
gegeben wurden, und zwar: Australien,
Birma, Kanada, Ceylon, Frankreich, Indian,
Indonesien, die Niederlande, die Mongoli-
sche Volksrepublik, Neuseeland, Pakistan,
die Philippinen, des Vereinigte Konigreich
von GroBbritannien und Nordirland, die
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
die Volksrepublik China und die Vereinigten
Staaten von Amerika. Es wird fiir jeden
Staat, der ihn spater ratifiziert, von dem
Augenblick an in Kraft treten, in dem die
Ratifkationsurkunde zur Aufbewahrung
gegeben wurde."
CIA-RDP83-00415R010200020011-317
6AME9vtilikEpruNikwaW5/02/17
?Japan verpflichtet sich, alle Hindernisse
auf dem Wag zur Wiederherstellung und
Festigung demokratischer Tendenzen im
japanischen Volk zu beseitigen und alle
Mafinahmen zu ergreifen, die erforderlich
sind, urn eine Gewahr cigar zu schaffen,
daB alle Personen, die unter japanisdier
Rechtsprechung stehen, ohne Unterschied
der Rasse, des Geschlechts, der Sprache
oder der Religion, die Menschenrechte und
die grundsatzlichen. Freiheiten genieBen,
einschleBlich der Rede-, Presse- und Publi-
kationsfreiheit, der Religions- und Ver-
sommlungsfreiheit sowie der Freiheit der
pclitischen Ueberzeugung."
7. Neuer Artikel (unter Kapitel 4):
?Japan verpflichtet sich, das Wiedererstehen
faschistischer und militaristischer Organisa-
tionen, sei es politischer, milltdrischer oder
halbmilitarischer Organisationen, deren
Ziel es ist, das Volk seiner demokratischen
Rechte zu berauben, auf japanischem Go-
blet nicht zuzulassen."
: CANBygp 3ppLlV5?1?? 9992c P 1irieiGentnali;ci s -
starke
von 20 000 Mann,
Japan darf keine Flugzeuge haben oder er-
werben, die als Bombenflugzeuge geeignet
sind.
d) Die Gesamtzahl der mittleren und schwe-
ren Panzer in den japanischen Streitkraften
darf 200 nicht iibersteigen.
e) Die Mannschaftsstarke der Streitkrafte
wird in jedem Falle das Kampfpersonal so-
wie das nicht fiir den Kampfeinsatz be-
stimmte Personal und das Stabspersonal
mit einschlieBen."
10. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Es ist Japan verboten, in irgendeiner Form
eine militarische Ausbildung der Bevolke-
rung in einem Umfang vorzunehmen, der
die Erfordernisse der Streitkrafte abersteigt,
deren Aufrechterhaltung Japan durch den
noch zu numerierenden Artikel des vorlie-
genden Vertrags, in dem AusmaB der Streit-
krafte Japans festgelegt ist, gestattet ist."
11. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Japan darf weder besitzen, noch produ-
zieren, noch damit Versuche anstellen:
(1) Alle Arten von Atomwaffen und andere
Mittel zur Massenvernichtung von Men-
schen, einschlieBlich bakteriologischer und
chemischer Waffen;
(2) mit eigenem Antrieb fliegende Geschosse
oder Apparate, die ferngelenkt werden
(mit Ausnahme von Torpedos und Torpedo-
apparaten, die die normale Bewaffnung der
in vorliegendem Vertrag zugelassenen
Kriegsschiffe darstellen);
(3) Geschiitze, die eine Reichweite von
mehr als 30 Kilometer haben;
(4) Seeminen oder Torpedos ohne Kontakt-
zandung;
(5) Torpedos, die bemannt werden konnen."
12. Neuer Artikel (unter Artikel 4)
?Japan werden keinerlei Beschrankungen
in der Entwicklung seiner Friedensindustrie
sowie in der Entwfcklung des Handels Ja-
pans mit anderen Staaten und in bezug
auf seinen Zutritt zu den Rohstoffvorraten
entsprechend den Bedurfnissen der Frie-
denswirtschaft Japans auferlegt. Tm gleichen
Mafie werden Japan keinerlei Beschrankun-
gen in der Entwicklung seiner Handels-
schiffahrt und seines Handelsschiffbaues
auferlegt."
Die milittirischen Bestimmungen
8. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Japan verpflichtet sich, keine Koalitionen
oder Militarbilndnisse einzugehen, die gegen
irgendeine Madit gerichtet sind, die mit
ihren Streitkraften am Krieg gegen Japan
teilgenommenn hat."
9. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Die Bewaffnung der japanischen Land-,
Luft- und Seestreitkrafte wird strengen Be-
schrankungen unterworfen warden, so daB
sie ausschlieBlich den Aufgaben der Selbst-
verteidigung entspricht.
In Uebereinstimmung mit dem oben Dar-
gelegten ist es Japan gestattet, Streitkrafte,
einschlieBlich Grenzschutz und Gendarmerie,
zu unterhalten, de nicht starker sind als:
a) Landheer, einschlieBlich Flakartillerie,
mit einer Gesamtstarke von 150 000 Mann;
b) Kriegsflotte mit einer Starke von 25 000
Mann und einer Gesamttonnage von 75 000
Tonnen;
c) Luftstreitkrafte, darunter die Luftstreit-
krafte der Kriegsflotte, mit 200 Jagd- und
Aufklarungsflugzeugen sowie 150 Trans-
port-, Seerettungs-, Uebungs- und Verbin-
dungsflugzeugen, einschlieBlich der Reserve-
18Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3
Approved For Release 2005/02/17
13. Neuer Artikel (unter Artikel 3):
? (1) Die La-Perouse-Meerenge und
die Nemuro-Meerenge, langs der
gesamten japanischen Kiiste sowie die
Meerengen von Tsugaru und Tsusima
m?s-
sen entmilitarisiert warden, Diese
Meerengen werden immer ftir die Durch-
fahrt von Handelsschiffen aller Lander offen
sem.
?
tberreicht durch:
CIA-RDP83-00415R010200020011-3
(2) Die in Punkt 1 dieses Artikels erwahn-
ten Meerengen durfen nur far die Durch-
fahrt jener Kriegsschiffe geoffnet werden,
die den an die Japanische See angrenzenden
Machten gehoren."
, Die Sowjetdelegation ersucht die Konferenz-
teilnehmer, diese Vorschlage der Sowjetre-
gierung zu erortern.
Gesellschaft fur Deutsch-Sowietische Freundschaft
Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3
Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3
schli
Erfiillt von tiefer Sorge um die nationale Zukunft unseres
,Ve.terlandes haben wir Teilnehmer der II0Landes-De1egierten-Kon-
fere= der "Gesellschaft filr Deutsch - Sowjetische Preundschaft"
Landesgruppe Hamburg zu der gegenwtirtigen lege Stellung genomma,n.
In ernster Beratung sind wir zu der Auffassung gelangt?dass
die national? Zukunft unsexes Volkes Dar gesichert werden kann?
wenn es gelingt, den Prieden zu sieherno
Der Priede in Europa kann aber nur durch die demokratische
Einigung Deutschle.nds and den Abbohluss eines Priedenavertrages
gesiehert werden,
In dieser so ernsten Schicksalsfrage des deutschen Volkes
weist una der Appell der Volkskammer- der D-eutschen Demokratisehen
Republik den 'Wog der beschritten werden mass um die nationals
Binheit unseres Volkes herzustellen und zu einem Priedensvertrag
mit ge.nz Deutschland gelangen1 der den Frieden in ERrope.
gayantiert,
Zur selben Zeit unterstr, aber such der grosse Freund des
Outschen Volkes and der beat 6 Kiimpfer ttt amen dauerhaften Frieden
Ser STALIN in seinem letzten. Interview zur, Frage der Atomwaffe?
noch einmal den unbedingten Priedenswillen der Sowjetunion, indem
er segte:
"Die Sowjetunion denkt nicht clareak jemala die
U.A0A. oder irgendein anderes Lana zu aberfallen."
Das aIin.,-Interview waist unb aber auch noeh einmal Behr
deutlick.,tarauf hin, in. welch grosser Gefahr unser .1ToIk schwebt.
Unsere Verantwortung gegenliber unserem Volke verpflichtet
miss
1,0 Die Volkskammererkl&rung jeden eleutarlien Menet:hen
zur Kenntnis zu. bringen,
20) Unsere Anstrengungen zu. vervielicaltigen um die Anti-
sowjethetze zu zerschlagen.
3.) Jeden Deutschen davon zu itherzeugen, dess nur auf
diesem Wege die Einheit unseres Vaterlandes herge-
stellt und der Fried? Suropa gesichert wdrden kanzl.
Da Antisowjethetze Kriegshetze ist, und sich gegen dee
deutsche Volk selbst richtet? muss die Gesellsch.aft fur Deutsch-
Sowjetische Preundschaft zu einer breiten nationalen Kaupforganis
sation wewden.
Die ismer starker werdende Autoritlit and da.s standie waohsende
Ansehen der So4iittulion bei den &sun, schafft fur die Arbeit
der Gesellschaft ftir Deutsch8ew3etisch.e Freuzdachaft auBserordent-
1104 ganstige Voraussetztulgeno
Trotzdem die Gewellschaft far Deutaoh-Sowje?bische Freu.ndsehaft
in Hamburg auf teinige beachtliche Erfolge mrtickblicken kann,
zeigt sich aber doch bei der kritischen Ueberprilfung, dass noch
ornate Viangel und Schwliehen. in unserer Arbeit bestehen.
Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R01020002b011-3
Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 ,
Sie,bostehen woontlichon dsx'Int.
340) Das- EigarZWnn.Oor- Grundoinnel'xn it nur so4r..mangelhAft .
4 ,, . .
Djo U...y4'slAcho dt!.far ist dAS.:Trebien einer engeh
Verbtod44:RLzwisab.,A.)-A I_,eitu)Aga:ta.MltgIJ.edschaft 'arid der
all( tcc1d
TR-J47,:-* hAban, es nicht 7ermo.Ixtipl die volefeindlichekatisovtlet:-
hatizeu entlaxven. undie vZu zerscb.laseto
UnSare 7sohwaoh() besteav in der strafliehea-Vernachlas-.-
sigung 1..t in:den Tietribene
) j 6,4:419:cl Li1Lefl 'n:14. ht plalimaSS g se a rb e it et
5,,) Die ? hal.?:' a e r f'Q ry;4flC1Iflg der
Mansol-ist nooh zu schwach antwickeito -
Aas die eer Lase e:rgaben s ich far die Irian a es gruive Hamburg
olge ado A utsaben,
4.) Die .41.4nti a ow (Ate t zeahutp tra tel (.3 el' id e lo gi s ohm
iegsverbere it wage n zu. entlarven wad zi z erschiageni; Um -
'dem it et:eon-der wicht igt en Hind er Eno zu be.ae it is enp
1be bi t zt; tloch. (je:c Mobi. t3ier.zrg der Mae sen
e 24,e1bewusst en Km. um die net one. e Eihj.t j VI e ge
Stehtv
2) AJM A.ktp.1.. ?nen' (10-r fort hri oh an. :',1'71,1 b ehde te
(Luc: er Ea V pike o n ur, Una bliattigkeit
Wad ecioi.. zu, unt a r
3? ) a..1,11..a b Err ir:.1.6.1:11;i:C1). e I-dell &band 'der- _
bi shax,ig art rb it Z.
Hb E' ITraf n Tflin,1-letten. 111.12 t4rer
OrEezir.tti. Crri e.:tAac sfi,:ihigo Le it ungen, schaffe _ Die Me thode
deT .A bu iV tJ3 d uns ere Ein.l.eitenI in V?' irkAngs-0
bereillh nu; e Irterf, r..!-/i..1.,14-cllen 7., n't;:r...u:o. Kampf es se 8011. die H
.A.ht 1 o.c..A.vj the t z ?
- VI:L..1, Do le, gl n. .IIIan e 8,, renz der
Gesell iiu i'at ob.--.8 abi? 8 C.41.0 P.r.' laud s chaf. t ,;; La e a grupv e: -
HAmburte,
.1111' tard641 --a11a un?,;.c a a A utgabey.). 20.1 e rfin.1 en !lad so' -
die Ge a ell schett . einor r iYoij]. .Komirf: or ga al sat ion zu, et?t
'
(1,-;?,1:v SowjetuniOn ?4'e..yrci-rarta z ut, Kampf ?1...3,ar de 1 FrLederil
Very:arts :tan :Kempf utia. , dici tLnhei t =sexes Isratirlandes
die de utcn owj et is-oho 'Fr a undscbeSt
Hambt4c8.9 dOn. 28 aktobor 1951
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Gesohdftsordnan g:
01?0010.11.641.011.....ft....111041,1.11II 4111111,???11.41.11.1....11,..k. ',WOW
1. Die 'ftrtmelduagen. sind sohriftitch eiazureibhen,
Falls dIA Konferenz nicht waders beschlieset7 betrUgt lie
Redezeit 15 Minuten,
2 Antrdge ausser dea zur Gesohafteordtun$0 sin& sehriftIieh
einzurpichen und-mUsbsa falls aie zur Yerhandiung kommeh
sollenv von mindestene '0 Delogierten UnterstUtzt werdene
34 Bei ler Verhandlung gonqgend unterstRtzter Antpdigev erhalt
zuerst der Antragsteller :tar Begrfindung da s Wort,
40 Bei Antragen zur 4esohdftmordmngl genqgt die'Unterstil4ung
von,3 Delegierten,
Bei AntriAgen aul Ochluss der Debatte oder Vertagungler
Iconferenz faMlt ctn. Redner fUr.and gegen das Wort.
Dee Wort mar Geschaft0ordaung, 4A1ird ausner der Reihenfolge
vergemerkten Redner erteilt?
Personliehe LeMerkungen sin liar am Sehluns der. Debatte
5' Besehlasse warden mit Stirilonmehrholt gefasste
Bei ?timmep.gleichheit gilt der Antrag als abgelehnte
6. Wenn ein Delegierter die KOnferenz vorzeitig varldsst,
so hat er,dionen der Konferenzleituvg anzuzeigene
Die Namen der Delegierton sind in dem Protokoll zu
vermerkea.
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