DIE REDE VON A.A. GROMYKO STELLVERTRETENDER AUBENMINISTER DER U D S S R AUF DER KONFERENZ VON SAN FRANZISKO AM 5. SEPTEMBER 1951

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CIA-RDP83-00415R010200020011-3
Release Decision: 
RIFPUB
Original Classification: 
K
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24
Document Creation Date: 
December 16, 2016
Document Release Date: 
December 29, 2004
Sequence Number: 
11
Case Number: 
Publication Date: 
September 5, 1951
Content Type: 
REPORT
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Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 DIE REDE VON A.A.GROMYKO Stellvertretender AuBen minister der U d SS R auf der Konferenz von San Franzisko am 5. September 1951 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Werte Leserinnen und Leser! Wir uberreichen Ihnen im Wortfaut die Erklarung des Stellvertretenden Aufknministers -der SowjetUnion, A. A. Grornyko, vom 5. September 1951 auf der Konferenz in San Franzisko fiber den Friedensvertrag mit Japan, weIche von den meisten westdeutschen Zeitungen im WortIaut und InhaIt der Bevolkeruns vorenthaften wurden. Die Konferenz in San Franzisko ist deshallp fur tins Deutsche besonders bedeutungsvolf, weit - wie von amerikanischen unci westdeutschen Regierungskreisen offen erklart wurcle - der Friedensvertrag mit Japan als VorIPild fur eine geplante ?Friedensregelung" der Westmachte mit Westdeutsclitand dienen sot[. Bitte lesen Ste aufmerksam die Rede Gromykos und Sic werden fest- stetIen, da13 fast jedes Wort dieser Rede unrnittelbar auf Deutschland zu iikertrasen ist und fur unser Volk Gultigkeit hat. Beantworten Sic sich dabei blue selbst folsende Fragen: I. Gab es jemats in der GeSchichte ein Beispiel? daS bei einer internationalen Konferenz eine Partei - in diesem Falk die Regierungen der USA und den von ihnen abhansigen Staaten - salon vor Konferenzbesinn erklarte, daf es in ihrem Diktat keine AbAn- derung geben kann? Kann man von einer wirklichen Friedensregetuns in Ostasien sprechen, wenn die Meinung der Staaten, die am meisten unter des japa- nischen Aggression zu leiden Flatten - China, Indien und die So- wjetunion - nicht beruchsichtist wird und fiber 900 Millionen Mensc.hen Ostasiens nicht mitreden durfen? 3. Was far einen Frieden 'Plaudit das deutsche Volk - einen ?Frieden" mit unIDegrenzter militarischer Besetzung, wie ihn der USA-Frieden fur Japan brachte oder Abzug after Besatzungstruppen, Nationale E,inheit und tInabhansigkeit, wie sic die Sowjetunion fordert? Remilitarisieruns und Wiederaufrustung, Terrorisierung fried- liebender Menschen und Freiheit fur Kriesshetzer und Kriegs= verdiener, wie sic die USA-Besatzung fur Japan brachte, oder friedlichen Aufbau und uneingeschrankte Entwickluns der Friedenswirtschaft wie die Sowjetunion fordert? E,inipeziehung in aggressive Mititarpakte, wie die USA sic Japan und Westdeutschland aufzwingeni oder friedliche und freund- schaftliche Beziehungen zui alien \/olkern? Und nun Iesen und urteilen Sic selbst! Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R0102000200131-3 Approved For Release 2005/02/17: CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Die Rede von A. A. Gromyko mil der Konierenz von San Franzisko am 5. Sept. 1951 Herr Vorsitzender, meine Herren Delegier- ten! Die sowjetische Delegation halt es f?r unbedingt erforderlich, gleich am Anfang die Wichtigkeit der Frage eine i Friedens- vertrages mit Japan zu betonen. Die Bedeu- tung dieser Frage ist schon daraus ersicht- lich, daI3 Opfer der japanische ,a Aggression viele auf diesei Konferenz vertretene Lan- der waren, ganz zu schweigen von der Volksrepublik China, deren Volk lange Zeit hindurch den Kampf gegen den eingedrun- genen japanischen Aggressor ganz allein gefiihrt hat. Schon im Jahre 1931 drang die japanische Armee in die Mandschurei ein. Nach sechs- jahriger Besetzunq der Mandschurei, die Ja- pan in em n militarisches Aufmarsthgebiet fur eine weitere Ausdehnung der Aggression auf dem asiatischen Kontinent verwandelt hatte, brach das militaristische Japan im Jahre 1937 in Zentralchina em n und besetzte lebenswichtige Zentren Chinas. Das chinesi- sche Volk hat im Kampf gegen den japani- schen Aggressor gewaltige Opfer gebracht, und zwar sowohl materielle als auch solche an Menschenleben. Durch die Verteidigung seiner Unabhangigkeit im Kampf gegen die japanische Aggression und durch die Ueber- nahme der Hauptlast des Kampfes gegen diese Aggression, hat das chinesi- sche Volk einen unschatzbaren Beitrag zum Kampf gegen die japanischen Militaristen ge- leistet, da es dadurch den endgiiltigen Sieg der freiheitliebenden Volker beschleu- nigt hat. Die japanische Aggression gegen die WISSR Es ist gut bekannt, daB scion vor 13 Jahren das militaristische Japan die Sowjetunion im Gebiet von Wladiwostock, am Cha- san-See ilberfallen hat. Doch auch nach- dem sic die gebtihrende Abfuhr erhalten hatten, gaben die japanischen Militaristen ihre aggressiven Plane gegentiber der Sowjet- union nicht auf. Im Jahre 19.39 wiederhol- ten die aggressiven Streitkrafte Japans den Approved For Release 2005/02/17 4 Ueberfall an einer anderen Stelle im Gebiet der mongolischen Volksrepublik in der Mlle von Chalchin-Gol, mit dem Ziele eines Durchbruchs in sowjetisches Territorium. Obwohl sic auch in diesem Falle eine gebtihrende Abfuhr durch Streit- krafte der Sowjetunion erhielten, gaben die japanischen Militaristen bekanntlith trotz- dem ihre aggressiven Plane gegentiber der Sowjetunion nicht auf und machten kein Hehl daraus, daB ihr Ziel die Besetzung des sowjetischen Fernen Ostens war. Unter der japanischen Aggression hat eine Reihe anderer Staaten Asiens und des Fer- nen Ostens gelitten, darunter Indien, Birma, Indonesien und die Philip- pinen. SchlieBlich weiB audi das amerikanische Volk, was eine japanische Aggression be- deutet, denn die Erinnerung an den Ueber- fall Japans auf den Flottensttitzpunkt der USA. im Stiffen Ozean, Pearl Harbou r, ist noch ganz frisch. Dieser Ueberfall auf die USA. erweiterte des Ausmall der japani- schen Aggression. Danath veriibten die japanischen Militaristen Ueberfalle auf eine Reihe anderer Lander Asiens und des Fernen Ostens. Der Krieg dehnte sich aus und erfaBte ganz Asien. Im Verlaufe von fast fiinf- zehn Jahren wurden alle Lander Asiens und des Fernen Ostens von den japanischen Militari- sten, ems nach dem anderen, tiberfallen. Es waren -die vereinten Anstrengungen thr Grollmachte erforderlich, um die Unabhail- gigkeit der Lander, die vom japanisclien Aggressor iiberfallen worden waren, zu schtitzen und die Voraussetzungen Mr die Herstellung eines dauerhaften Friedsms im ,Ferhen Osten zu schaffen. Viele Lander Asiens und des Fernen Ostens baben bei der Verteidigung ihrer nationalen Unab- hangigkeit gegen die japanischen Militari- : diU6NIovolltSi4etaabonoi 1-3 ApprovprinpFoar.R.-1),..,inah. egritinv9im 0.241jfkgwitp4fropimoo2ooi -3 Dies alles zeigt, dah es an der Zeit 1st, die japanische Volk. Dieses hat die Rechnung durch die Zerschlagung des japanischen far die Verbrechen zu begleichen, die die Aggressors geschaffenen Verhaltnisse z u japanischen Militaristen, die Japan in den nutzen und im Fernen Osten den Aggressionskrie.g gegen ander?, Lander und Frieden herzustellen. Eben von Volker hineinzerrten, begangen haben, Di e diesem Bestreben geleitet, hat die Sowjet- nationalen In des japa- union wiederholt vorgeschlagen, praktische nischen Volkes f or der n, d a 13 Schritte zu unternehmen, die die Lasung die- zwischen Japan und den ander en ser Frage garantieren. Im Laufe der letzten Landern, insbesondere seinen Jahre schlug sic wiederholt vor, den Ab- Nachbarlandern, friedliche Be- schluh eines Friedensvertrages mit Japan ziehungen bestehen. zu beschleunigen, Es 1st selbstverstandlich, deli die Sowjetunion immer davon ausging Die sowjetische Delegation hielt as deshalb und noch haute davon ausgeht, de as ein far unbedingt notwendig, auf die Wichtig- dernokratischer Friede sein mull, der den keit der Frage des Friedensvertrages mit Interessen der Volker entspricht, und nicht Japan hinzuweisen, wail bei weitem nicht em n imperalistischer Friede, der fiir irgend alle Teilnehmer dieser Konferenz wirklich welche Kreise unersattlicher Imperialisten darum besorgt sind, das Entstehen einer vorteilhaft ist. Der Friede mull so beschaffen Situation zu verhindern, in welcher die sem, dah er wirklich den berechtigten For- japanischen Militaristen des japanische derungen der friedliebenden Staaten ent- Volk erneut auf den Weg der Aggression spricht, und zwar in erster Linie derjenigen fahren konnten, Dariiber hinaus zeugt der Staaten, die Ziel der japanischen Aggression amerikanisch-britische Entwurf eines Frie- waren, und dah er ein Wiedererstehen densvertrages mit Japan, der der Konferenz Jepans als eines aggressiven Staates nicht vorgelegt wurde, davon, &all die Verfasser gestattet, dieses Entwurfes vor allem darum besorgt Daraus folgt, dah es sich urn (-Arlen solchen sind, den Weg far eine Wiedergeburt des Friedensvertrag und um eine solche Frie- japanischen Militarismus freizumachen und densregelung mit Japan handeln mull, die Japan erneut auf den Wag der Aggression es dem japanischen Militarismus nicht ge- und der Kriegsabenteuer zu stolen. statten, von neuem sein Haupt zu erheben, und die den Frieden und die Sicherheit alter Dies gilt in erster Linie far die Lander Asiens und des Fernen Ostens US A. deren Japanpolitik wahrend der garantieren. letzten Jahre genagend Beweise dafiir bot, dah die USA.-Regierung gegenaber Japan Daran sind nicht nur diejenigen Staaten ihre besonderen Plane hat ? Plane, die mit interessiert, die unter der japanischen Ag- den Interessen an einer echtei Friedens- gression gelitten haben, sondern auch des regelung mit Japan nichts gemein haben. I.-Maer die Grundsatze eines Friedensvertrages mit Japan Bei der Betrachtung der Frage des Friedens- Diese Aufgabe kann erfolgreich gelost wer- vertrages mit Japan taucht vor allem die den, wenn die Teilnehmer der Konferenz Fage auf: Wie massen die Grundsatze be- von jenen Grundsatzen ausgehen, die in schaffen sem, die diesem Friedensvertrag den bekannten internationalen Vereinba- zugrunde zu legen sind? Wie soli man rungen aber Japan Ausdruck gefunden ha- sicherstellen, dah die erneute Verwandlung ben und deren Verwirklichung sicherstel- Japans in amen aggressiven Staat unmog- len warde, dah eine Wiedergeburt des lich ist,wie soli man erreichen, dah das Schick-japanischen Militarismus n cht zugela s- sal Japans nicht wieder die Militaristen in s e n wird. ihre Hand nehmen, die in Japan sdion wie- der ihr Haupt erheben und ungeniert offen Das bezieht sich vor allem auf die Abkorn- eiklaren, dal sic Revancheplane hegen? men, wie die Deklaration von Kairo von Approved For Release 2005/02/17: CIA-RDP83-00415R010200020011-35 1/2iffrirl,c1 For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 otsclamer Deklaration von 1945 und das Abkommen von Jalta von 1945, in denen die Vereinigten Staaten von Amerika, GroBbritannien, China und die Sowjet- union sowohl bezaglich des Absddusses des Krieges mit Japan wie ouch beziiglich der Friedensregelung mit Japan und seiner Urn- wandlung in einen friedliebenden demokra- tischen Staat bestimmte Verpflichtungen abernommen haben. Das bezieht sich ouch auf Abkommen, wie die Deklaration der Vereinigten Nationen vom 1. Januar 1942, nach der sich die Ver- einigten Nationen verpflichteten, mit feind- lichen Staaten, darunter auch mit Japan, keinen Separatfrieden zu schlieBen, und wie die Beschlasse der Fernostkommission (der die Sowjetunion, GroBbritannien, die USA., China, Frankreich, die Niederlande, Kanada, Australien, Neuseeland, Indien und die Philippinen als Mitglieder angehoren) ilber die grundlegende Politik gegeniiber Japan, die bereits nach der Beendigung des Krieges gegen Japan angenommen wurden. Bekanntlich ist in der Potsdamer Deklaration vom 26. Juli 1945 und in den im Einklang mit dieser Deklaration gefanten Beschlassen der Fernostkommission fiber die grundle- gende Politik hinsichtlich Japans vorgese- hen, den japanischen Militarismus auszu- rotten und die Entstehung der Vorausset- zungen far eine Wiedergeburt des Militaris- mus in Japan zu verhindern. Durch den Be- schluB der Fernostkommission ?Grundsatze der Politik hinsichtlich Japans nach der Ka- pitulation" vom 19. Juni 1947 werden Ja- pan, insbesondere bezaglich seiner Streit- krafte, strenge Beschrankungen auferlegt. In der Potsdamer Deklaration wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Macht und den EinfluB jener zu beseiti- gen, die das japanische Volk betrogen und irregefahrt haben, als sie es ?zwangen, den Weg internationaler Eroberungen einzu- schlagen". In ihr wird ferner darauf hinge- wiesen, daB MaBnahmen ergriffen werden massen, urn Japan daran zu hindern, sich erneut zu riisten und auf Eroberungen aus- zugehen. Die Abkommen? der Machte aber Japan sehen die Beseitigung des japanischen Mili- tarismus und die Neugestaltung Japans zu einem friedlichen Stoat vor, der fahig ist, ouch zu den Nachbarstaaten, die unter der japanischen Aggression besondern gelitten flatten, normale Beziehungen zu unterhal- ten. Wer tatsachlich darum bemiiht ist, eine Wiederholung der japanischen Aggres- sion zu verhindern und eine Gewahr f?r friedliche Beziehungen zwischen Japan und den anderen Staaten zu schaffen, mull sich dieses Ziel stecken. Somit ist die Aufgabe der Entmilitarisierung Japans eine der Hauptaufgaben, die durch einen Friedens- vertrag mit Japan gelost werden miissen. Das bedeutet in erster Linie, daB der Frie- densvertrag mit Japan Bestimmungen ent- halten mull, durch die die Starke der Streit- k rafte dieses Landes ? der Armee, der Ma- rine' A und Luftstreitkrafte ? begrenzt wird. Bekanntlich stellten die japanischen Milita- risten wahrend ihrer Vorbereitungen zu der Aggression gegen andere Staaten zahlen- rnal3ig starke Streitkrafte ? Armee, Marine- und Luftstreitkrafte ? auf. Kurz vor dem Ueberfall Japans out Pearl Harbour er- reic,hte die japanische Armee eine Starke von 3 200 000 Mann. Bei der Kapitulation Japans im August 1945 betrug die Starke der japanischen Armee rund 6 Millionen Mann. Allein die sogenannte Kwantung- armee, die die im Gebiet der von den japa- nischen Militaristen besetzten Mandschurei stationierte japanische Elitearrnee dar- stellte, erreichte eine Starke von fast einer Million Mann. Es versteht sich von selbst, dall alle diese unmaBig starken Streitkrafte Japans durch Ausplanderung der werktatigen Bevolke- rung unterhalten wurden. Die japanischen Militaristen, die sich nach dem Beispiel flares Aggressionspartners Hitlerdeutschland ZUM Ziel gesetzt hatten, sich ganze Lander und Volker zu Sklaven zu machen, nahmen wenig Riicksicht out die Lebensinteressen des japanischen Volkes und zogen die Steuerschraube fiir die japanische Bauern- und Arbeiterschaft immer fester, alll far die Kriegsvorbereitungen und danach far die Kriegfiihrung soviel wie nur m5glich an Mit- teln herauszupressen. Bei der Vorberoitung und dem AbschluB des iedensvertrages mit Japan mull deshalb die Aufgabe gelost werden, Garantien go- gin das Wiedererstehen des japanischen Militarismus und andere Garantien zu zuAaa-rce:,:iieLcialgr keiceavseklbib5itiffiet : CiktbiP&-orti41trikVfollita20131 d ? ger 5tieReikuselzoo5Ie2/47-: schidBen. Es ist selbstverstandlich, daf3 nach dem Abschlul3 des Friedensvertrages sdmtliche Besatzungstruppen aus Japan zu- riickgezogen werden miissen und japani- sches Gebiet nicht ftir die Unterhaltung auslandischer Militarsttitzpunkte verwendet werden darf. Das Fehlen eines eindeutig formulierten Hin- weises darauf im Friedensvertrag wurde allein schon dem Zweck einer Regelung des Friedens mit Japan widersprechen, die zur Wiederherstellung der Souverdnitdt dieses Landes fiihren soli, ebenso wie es den In- teressen der Aufrechterhaltung des Frie- dens im Fernen Osten zuwiderlaufen wdrde. Die erwdhnten Abkommen der Mdchte schen die Umgestaltung Japans in einen demokratischen Staat vor. Was the Potsdamer Deklaration forded In der Potsdamer Deklaration wird direkt darauf hingewiesen, daf3 ?die japanische Re- gierung alle Hindernisse auf dem Wege zur Neubildung end Festigung demokratischer Tendenzen im japanischen Volk beseitigen mull." Ferner heif3t es darin, daB ?die Frei- heit des Wortes, der Religion und des Den- kens sowie die Achtung vor den grundle- genden Menschenrechten hergestellt wer- den sollen." In den Besehliissen der Fern- Demokratisierung ? Dies bedeutet, daB em n Friedensvertraj mit Japan Bestimmungen enthalten mull, die di?, Verwirklichung des in der Potsdamer Dekla- ration und in den anderen Beschliissen der Machte zum Ausdruck gebrachten Prinzips der Notwendigkeit einer Wiederherstellung und Festigung der demokratisehen Tenden- zen im japanischen Volk, der Nctwendig- keit einer Demokratisierung Japans gewahr- leisten. Von groBer Bedeutung sind im Zusammen- hang mit der Vorbereitung eines Friedens- vertrages ftir Japan die Fragen, die die Entwicklung der japanischen Wirt s ch a ft betreffen. Bekanntlich wurde die japanische Wirtschaft in der Ver- gangenheit in den Dienst der militaristischen Kreise gestellt, Ihre Entwicklung wurde in dem Sinne beeinfluBt,. daB die japanische Industrie und Landwirtschaft auf die Dek- Approved For Release 2005/02/17 GIAliRDREs33-100414K192041M9z11-er Politik gegentiber Japan nach der Kapitu- lation" heiBt es: ?Das japanische Volk wird zur Entwicklung des Strebens nach indivi- duellen Freiheiten und nach Achtung vor den grundlegenden Menschenrechten, be- sonders der Religions-, Versammlung--, Ver- einigungs-, Rede- und Pressefreiheit, sowie zur Bildung demokratischer Organisationen und Vertreterkorperschaften ermutigt wer- den." Die Demokratisierung Japans ist die zweite wichtige Aufgabe, die sich die Machte noch wahrend des Krieges gegen Japan stellten. ,Da.13 man dies tat, ist durch- aus verstandlich. Im militaristischen Japan herrschte eine reaktionare Clique. Das ge- samte politische und offentlic.he Leben wurde ,von dieser Clique und von japani- schen GroBkonzernen wie Mitsubischi, Mi- tsui und anderen, die sie untersttitzten, be- herrscht. Daraus folgt, daB die Aufgabe der Entmilitarisierung Japans und der Verhin- derung eines Wiedererstehens des japani- schen Militarismus untrennbar mit der Auf- gabe der Demokratisierung des politischen und gesellschaftlichen Lebens des Landes, mit der Aufgabe der Schaffung demokrati- scher Zustande in Japan verbunden ist, un- ter denen das Schicksal des Landes nicht von der Willktir einer Gruppe reaktiondrer Militaristen abhangt. nicht Militarisierung lo,ng des Rtistungsbedarfs vorbereitet wur- den. Charakteristisch war ftir die japani- sche Wirtschaft sowohl vor dem Kriege als ouch wahrend des Krieges ihre Militarisie- rung, wodurch 'die lebensnotwendigen Be- diirfnisse des japanischen Volkes vernach- lassigt wurden. Die wichtigsten Mittel in Industrie und Landwirtschaft wurden filr die Produktion von Waffen end strategisch wichtigem Material, nicht aber ftir die Be- friedigung der Bediirfnisse der friedlichen Be- v6lkerung verwandt. Daraus ergibt sich, doff der Friedensvertrag mit Japan Bestim- mungen enthalten mull, die neben den Be- schrankungen ftir die japanischen Streit- krafte auch die Verhinclerung einer Milita- risierung der japanischen Wirtschaft vor- sehen. Gleichzeitig darf der Friedensver- trap die Entwicklung einer japanischen Frie- denswirtschaft nicht hemmen. : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 JaAmicaiitftnciaruNtanimmidiew Dieses Prinzip wurde bereits in der Pots- dEmer Deklaration formuliert, die bekannt- lich von den USA, GroBbritannien, China und der UdSSR unterzeichnet wurde. Von diesem Prinzip der Potsdamer Deklara-. tion ausgehend, stellte die Sowjetregierung hereits im September 1948 in der Fernost- kommission den Antrag, daB auBer dem Verbot der Wiederherstellung und Errich- tung einer japanischen Rilstungsindustrie und der Schaffung einer entsprechenden Kontrolle far die Einhaltung dieses Verbots der Wiederherstellung und Entwicklung einer japanischen Friedensindustrie, die die Befriedigung der Bedarfnisse der japani- schen BevOlkervng sowie die Entwicklung der Handelsbeziehungen Japans zu anderen Landern gernaB dem Bedarf der japanischen Friedensindustrie zum Ziel hat, keine Gren- zen gesetzt werden sollen. In ihren Anmerkungen vom 7. Mai dieses Jahres zu dem vorher von der USA-Regie- rung mitgeteilten Entwurf eines Friedens- vertrages far Japan bestand die Sowjet- regierung, von dem erwahnten Prinzip aus- gehend, darauf, daB Japan in der Entwick- lung seiner Friedenswirtschaft keinerlei Be- schrankunnen auferlegt und alle Beschran- kungen hinsichtlich des Halidels Japans mit anderen Staaten aufgehoben werden. Mali man tang. und breit dariiber reden, daB die Gewahrleistung einer unbegrenzten Ent- wicklung der Friedenswirtschaft Japans und die Entwicklung seines AuBenhandels nicht nur im Interesse der Aufrechterhaltung des Friedens im Fernen Osten und der Wieder- herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Japan und den anderen Staaten, sendern auch im Interesse des japanischen Volkps liegt? Eine solche Entwicklung der Wirtschaft Japans wiirde dem japanischen Volk zum ersten Male die Moglichkeit ether Hebung seines Wohlstandes erschlie- Ben. Gegen die Aufnahme solcher Be- stimmungen in den japanischen Friedens- vertrag k8nnen nur diejenigen Einwande er- heben, die die japanische Wirtschaft zu knebeln und sie in Abhangigkeit von den Interessen_ auslandischer Monopole zu brin- gen bemaht sind ? jene, die bestrebt sind, auch in Zukunft die Entwicklung der japa- nischen Wirtschaft nicht auf dig Befriedi- gung cler Bediirfnisse des japanischen Vol- Approved For Release 2005/02/17: 8 : -KIP8e3/100415R00240002aCt411+n Wirtschaftsbeziehungen Japans zu anderen Staaten zu lenken, sondern auf die Milita- risierung Japans und auf die Anpassung sei- ner Wirtschaft an die Plane far einen neuen Krieg im Fernen Osten, die von einigen GroBmachten geschmiedet werden. USA suchen in Japan billige Arbeitskrdite Eine gesunde Friedenswirtschaft Japans wiirde es ermoglichen, die von einer Reihe von Staaten, die von der japanischen Be- setzung betroffen waren, erhobenen berech- tigten Forderungen nach Ersatz des ihnen von dem japanischen Aggressor zugefiigten Schadens ohne Schwierigkeiten zu befrie- digen. Das zu erf alien, wiirde Japan ver- haltnismaBig leichter fallen, als wenn es diesen Schaden unmittelbar durch Verwen- dung der Arbeitskraft der japanischen Be- viilkerung begleichen intiBte, wie es in dem amerikanisch-britischen Entwurf vorgese- hen ist. Es ist nicht schwer, sich darner klar zu werden, von welchen Erwagungen der in dem Entwurf enthaltene Vorschlag bestimmt wurde. Er wurde durch das Be- streben veranlafit, die billige Arbeitskraft des japanischen Arbeiters und Bauern aus- zunutzen, ohne Riicksicht darauf, daB diese far Japan nachteilige Form des Schaden- ersatzes dem Lande einen bedeutenden Teil seiner Produktivkrafte entzieht. Diese Form ist nicht far jene Lander von Vorteil, die berechtigte Anspr?che auf Ersatz des ilmen zugefagten Schadens durch Japan er- heben; denn diese Lander i.aben einen UeberfluB an Arbeitskraften. Sic ist fin einige GroBmachte von Vorteil, die sich durch Ausnutzung der billigen Arbeitskraft der Japaner bereichern wollen. Die territorialen Fragen mlissen gelost werden Der Friedensvertrag mit Japan mull selbst- verstandlich eine Reihe von t errit o- rialen Fr agen lOsen, die mit der Frie- densregelung mit Japan verbunden sind. Bekanntlich iibernahmen die USA, GroB- britannien, China und die Sowjetunion auch in dieser Hinsicht bestimmte Verpflchtungen. Diese Verpflichtungen sind in der Dekla- ration von Kairo, in der Potsdamer Deklara- tion sowie im Abkommen von Jalta nieder- gelegt. CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Taiwan Ohl zu China den Inseln sowie auf die Kurilen, die jetzt unter der Souveranitat der Sowjetunion In diesem Abkommen fanden die vallig un- bestreibaren Rechte Chinas, jetzt der Volksrepublik China, auf die Gebiete ihre Anerkennung, die noch heute von China ab- getrennt sind. Es 1st nicht zu bestreiten, daB die von alters her zu China gehoren- den, jetzt losgetrennten Gebiete, wie die In- set Taiwan (Formosa), die Pe sc ado- res-Inseln, die Paracelsus-In- s e 1 n und andere chinesische Gebiete, der Chinesischen Republik zuriickgegeben wer- den miissen. Ebenso unbestreitbar sind die Rechte der Sowjetunion auf den Siidteil der Insel S a - c halin und auf alle in ihrer Nahe liegen- stehen, Deshalb darf es bei der Losing der terri7 torialen Fragen im Rahmen der Vorberei- tungen zu dem Friedensvertrag mit Japan keine Unklarheit geben, wenn man von den unbestreitbaren Rechten der Staaten auf die Gebiete ausgeht, die Japan mit Waffenge- wait an sich gerissen hatte. Das sind die Hauptprinzipien, die in Ueberein- stimmung mit den bereits vorliegenden inter- nationalen Abkommen dem Friedensvertrag mit Japan zugrunde gelegt wer miissen und deren Verwirklichung die Herstellung eires dauerhaften Friedens im Fernen Osten bedeuten wiirde, Amerikanisch-englischer Entwurf kein Friedens- vertrag, sondern em n Pakt der Kriegsvorbereitung Es erhebt sich die Frage, inwieweit der amerikanisch-britische Friedensvertragsent- wurf far Japan den Prinzipien entspricht, die in den entsprechenden Abkommen der alli- ierten Machte hinsichtlich Japans formuliert wurden, und folglich, inwiefern er den Inter- essen der Aufrechterhaltung des Friedens im Fernen Osten entspricht, ? In diesem Zusammenhang 1st in erster Linie die Frage erlaubt, ob dieser Entwurf irgend- welche Garantien gegen die - Wiederher- stellung Japans als eines aggressiven Staa- tes enthalt. Leider gibt es darin in die- s e r Hinsicht keinerlei Garan- ti en. DaB der Entwurf keinerlei Garan- tien gegen das Wiedererstehen des japa- nischen Militarismus enthalt, bezeugt allein die Tatsache, da13 er fiir den Umfang der Streitkrafte Japans keinerlei Beschrankun- gen festlegt. Es ist indessen allgemein be- kannt, daB in den Friedensvertragen, die nach dent zweiten Weltkrieg " mit anderen Staaten geschlossen wurden, besonders in dem Friedensvertrag' mit Italien, klare und genaue Bestimmungen enthalten sind, die den Umfang der Streitkrafte der entspre- chenden Staaten bestimmte Grenzen setzen. Japan allerdings erhalt in dieser Hinsicht im Vergleich zu -den anderen Staaten eine priviligierte Stellung, obgleich daft:1r kein Grund vorliegt, Somit steht der amerikanisch-britische Ent- wurf in krassem Widerspruch zu denjenigen Grundsatzen, auf deren Grundlage em n ech- ter Friedensvertrag mit Japan abgeschlos- sen werden kann, der den Frieden im Fer- nen Osten garantiert und Schutz gegen eine Wiederholung der japanische n Aggression bietet. Dieser Entwurf steht auBerdem im Wider- spruch z'u den Beschliissen der Fernostkom- mission, die erst im Jahre 1947 in dem er- wahnten Dokument, ?die Grundsatze der Politik gegenilber Japan nach der Kapitu- lation" die Aufgabe gestellt hat, ?die phy- sische und geistige Entrailitarigierung Ja- pans zu vollenden, und zwar riff dem Wege der Durchfiihrung einer Reibe von MaBnah- men, die die Einfahrung einer strengen Kontrolle, die vollstandige Entwaffnung so- wie eine Wirtschaftsreform fordern, und de- ren Ziel darn besteht, Japan der Moglich- keit, omen Krieg zu f?hren, zu berauben, die militaristischen Einflusse auszuschalten und eine strenge Rechtsprechung in bezug auf die Kriegsverbrecher durchzufiihren." Dieser Beschlul3 wurde von alien Mitgliedstaaten der Fernostkommission gebilligt: Australien, Kanada, China, Frankreich, Indian, den Niederlanden, Neuseeland, den Philippinen, der UdSSR, Grof3britannien und den USA. Die Verfasser des amerikanisch-britischen Entwurfs far den Friedensvertrag mit Japan sind bemiiht, die Bedeutung dieser Tat- 9 Approved For Release 2005/02/17: CIA-RDP83-00415R010200020011 3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 cache abzuschwachen, indem sie darauf hin- weisen, daB der lieschluB der Feinostkom- mission angeblich nur far den Zeitraum bis 2um AbschluB des Friedensvertrages mit Japan Bedeutung habe. Es bedarf jedoch keiner groBen Anstrengung, um die vallige Haltlosigkeit dieser Bemahungen aufzuzei- gen. Es geniigt zum Beispiel, darauf hinzu- weisen, deli in diesem BeschluB auf die MaI3nahmen Bezug genommen wird, die durchgeftihrt werden mtissen, ,,um Japan der Moglichkeit zu berauben, einen Krieg zu f?hren." Japanische Soldner im Koreakrieg Schon aus der Tatsache geht ganz klar her- vor, daf3 der BeschluB der Fernostkommis- sion natarlich auch die gesamte Nachkriegs- zeit in Betracht zieht. Der amerikanisch- britische Entwurf far den Friedensvertrag mit Japan liegt auf der gleichen Ebene, wie die gegenwartige Praxis der amerikanischen Besatzungsbehorden in Japan in bezug auf die Neugrandung verschiedenartiger .milita- ristischer Organisationen, die Errichtung und Erweiterung von Land-, See- und Luftstatzpunkten in Japan, in bezug auf die Neuaufstellung eines japa- nischen Landheeres, japanischer Luft- und Seestreitkrafte sowie hinsichtlich der ehemaligen japanischen Militararsenale, die erweitert und modernisiert werden. Schon jetzt wird die japanische Industrie immer mehr auf die Herstellung von Waffen und kriegswichtigem Material umgestellt. Die Material- und Menschenreserven Japans werden von den USA bei ihrer militarischen Intervention in Korea, die rechtswidrig un- ter der Flagge der UN durchgefahrt wird, in breitestem MaBe ausgenutzt. Alle diese MaBnahmen, die von der USA- Regierung in Japan durchgefahrt werden, zeigen ebenso wie der von uns hier eror- terte Entwurf des Friedensvertrages mit Japan, daB die USA-Regierung gemeinsam mit anderen Staaten abernommene Verpflich- tung, die Wiedergeburt eines aggressiven japanischen Staates nicht zuzulassen, ignoriert, Nur USA an Japans Militaristen interessiert Die USA-Regierung tritt far die Wiederher- stellung des japanischen Militarismus em. Dagegen mtissen diejenigen Staaten entschie- den protestieren, die an der Sicherung eines wahrhaften Friedens im Fernen Osten wirk- lich interessiert sind. Daher 1st im ameri- kanisch-britischen Entwurf keine Garantie gegen die Wiedergeburt des japanischen Mi- litarismus enthalten und keine Garantie far 10 die Sicherheit der Lander, die unter der Ag- gression des militaristischen Japan gelitten haben, obgleich darin eine der Hauptauf- gaben bei der Vorbereitung des Friedens- vertrages mit Japan bestehen mull. Im amerikanisch-britischen Entwurf ist der Beitritt Japans zu den Mi lit a r hi o ck s vorgesehen, die unter der Ftihrung der USA gebildet wu'rden und deren Zweck mit den Interessen der Erhaltung des Frie- dens im Fernen Osten nichts ge- m e in hat. Es 1st bekannt, welches Ziel damit verfolgt wird, daB im Entwurf ? des Friedensvertrages Bestimmungen enthalten sind, die den AbschluB von Militarabkom- men zwischen Japan und anderen Staaten vorsehen. Die USA-Regierung will errei- chen, deli die Frage des Abschlusses eines Militarabkommens zwischen den USA und Japan schon im Friedensvertrag im voraus entschieden werde und daB auf diese Weise schon beim AbschluB des Friedensvertrages mit Japan das Schicksal des Landes abs amerkanischer Militarstatzpunkt im voraus bestimmt werde. Die Aufgabe, die Wiedergebart des japa- nischen Militarismus nicht zuzulassen, und die Sicherhat derjenigen Lander, die unter der japanischen Aggression gelitten haben, zu garantieren, wird von den USA durch den AbschluB von Militarabkonamen mit Japan ersetzt. Es 1st nicht schwer, zu begreifen, daB der AbschluB eines solchen Abkom- mens Japan noch mehr zur Wiedererwek- kung des Militarismus drangen und noch mehr die militaristischen Kreise in Japan begtinstigen wird, die ohne Rticksicht auf die nationalen Interessen des japanischen Volkes bereit sind; sich in ne ue K rie g s- abenteuer gegen die Nachbar- staaten einzulassen. Der amerikanisch-britische Entwurf des Friedensvertrages mit Japan drangt Japan die Verpflichtung auf, in die militarische Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011 3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 keit, Militarabkommen und Bandnisse mit anderen Staaten zu schliel3en unter dem Vorwand, dies werde von den Interessen der Selbstverteidigung Japans diktiert, sind um so lacherlicher, als Japan bekanntlich im Laufe eines Jahrhunderts keinem Ueberfall von irgendeiner Seite ausgesetzt war. Diese Hinweise werden offensichtlich unter- nommen, urn die offentliche Meinung tiber die wahren Ziele irrezufahren, die die Ver- fa sser cies amerikanisch-britischen Entwurfs mit der Einbeziehung Japans in ihie aggres- siven Militargruppierungen verfolgen, denri diese Ziele haben nichts gemein mit der Erhaltung des Friedens im Fernen Osten. Die im amerikanisch-britischen Entwurf des Friedensvertrages vorgesehene Einbezie- hung Japans in die militaischen Gruppierun- gen mull eine Beunruhigung auf seiten der- jenigen Staaten hervorrufen, die an der Er- haltung und Wahrung des Friedens im Fer- nen Osten wirklich interessiert sind. In diesem Zusammenhang ist es unerlaB- lich, auch die Frage des Abzugs der Be- satzungstruppen aus Japan und die Frage der Nichtzulassung der Schaffung auslandi- scher Militarstiltzpunkte auf japanischem Territorium zu berahren. Gruppierung einzutreten, die gegen die Nachbarstaaten Japans und in erster Linie gegen die Sowjetunion und die Volksrepu- bilk China gerichtet ist. Dies ist zum Bei- spiel aus der Tatsache ersichtlich, daB die Teilnahme solcher Staaten wie der Volks- republik China und der Sowjetunion an dem Militarabkommen, des in dem amerika- nisch-britischen Entwurf vorgesehen ist, aus- geschlossen ist. ttigen ktinnen AggressionspItine nicht tarnen Es ist unmoglich den wahren Charakter die- ser Forderung, deren Ziel es ist, Japan durch die Verpflichtung zur Teilnahme an der von den USA gefahrten Gruppierune schon jetzt an Handen und Fallen zu binden, durch irgendwelche Hignerischen Phrasen vom Recht Japans auf ?individuelle und kollek- five Selbstverteidigung" zu tarnen, da f ti r Japan keinerlei Bedrohung durch die Nachbarstaaten be- st e ht. Die in diesen Bedingungen ent- haltene Bezugnahme auf die Notwendigkeit far Japan, irgendwelchen militarischen Grup- pierungen mit dem angeblichen Ziel der Selbstverteidigung beizutreten, entbehrt je- der Grundlage. Die Hinweise auf die an- geblich far Japan existierende Notwendig- Amerikanischer Ent Bekanntlich ist in den Friedensvertragen, die nach dem zweiten Weltkrieg abgeschlos- sen wurden, darunter im Friedensvertrag mit Italien, genau festgelegt, daB _die Be- setzung in einer moglichst kurzen Frist be- endet werden mull, auf jeden Fall nicht spa.- ter als 90 Tage nach Inkrafttreten des Frie- densvertrages. Der amerikanisch-britische Entwurf (Art 6) enthalt formal eine solche Bestimmung. Im gleichen Artikel jedoch ist die Rede von der Maglichkeit, Streitkrafte auf dem japanischen Territoriam zu belas- sen, ,,in Uebereinstimmung mit oder als Folge irgendeines zweiseitigen oder mehr- seitigen Abkommens, das zwischen Japan einerseits und einer oder mehreren verbtin- deten Machten andererseits abgeschlossen worden ist oder abgeschlossen warden kann." Es ist klar, dall die Klausel fiber den Ab- zug der Okkupationstruppen in 90 Tagen eine leere und nichtssagende Phrase ist, die ganz offensichtlich gebraucht wurde, urn naive Menschen aber die wirkliche Be- wurf mit Hintertiiren deutung dieses Artikels des Entwurfs irre- zuffihren. Ihre wahre Bedeutung liegt darin, daB Japan schon jetzt Abkommen aufge- drangt werden, nach denen es sich im vor- aus verpflichtet, entsprechend den aggres- siven Planen der USA, im Fernen Osten sein Territorium zur Schaffung von Statzpunk- ten fiir die amerikanischen Land-, Marine- und Luftstreitkrafte zur Verftigung zu stel- len. Wer waBte nicht, daB schon seit lan- gerer Zeit zwischen der USA-Regierung und der derzeitigen japanischen Regierung Ver- handlungen daraber gefahrt werden, daB die amerikanischen Besatzungstrup pen in Japan belassen und daB militarische Statz- punkte der USA auch nach AbschluB des Friedensvertrages mit Japan unterhalten werden sollen. Wer wiiBte nicht, daB im Zuge dieser Verhandlungen die japanische Regierung einem starken Druck von seiten der USA ausgesetzt ist, unter deren tatsach- licher Kontrolle zur Zeit des politische und wirtschaf niche Leben des Landes steht? 11 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Chinas Rechte werden grdblich verletzt schen Volk, dem eigentlichen Herren dieser Gebiete, zurackgegeben warden. Was den Teil des ainerikanisch-britischen In dem Versuch, die souveranen Rechte der Entwurfs ftir den Friedensvertrag mit Japan Sowjetunion auf Siid-Sachalin und die in betrifft, der sich auf die territorialen Fragen seiner Nahe liegenden Inseln sowie auf die bezieht, so halt es die Delegation der UdSSR Kurilen, die schon jetzt unter der Souvera- far unerlaf3lich, zu erklaren, daB dieser Ent- nitat der Sowjetunion stehen, gleichfalls wurf groblichst die unbestreitbaren Rechte groblichst zu verletzen, beschrankt sich der verletzt, die China auf eine Riickgabe der Entwurf lediglich auf den Verzicht Japans integrierenden Teile des chinesisclien Terri- auf die Rechte, Rechtsgrundlagen und An- toriums hat, die die japanischen Militaristert spriiche auf diese Territorien, wobei er die von China losgerissen haben ? die Inset historische Zugehorigkeit dieser Territorien Taiwan, die Pescadores-Inseln, die Paracel- und die unbestreitbare Pflicht Japans, die sus-Inseln und andere Inseln. Der Entwurf Souveranitat der Sowjetunion auf diese Teile enthalt lediglich einen Hinweis fiber Ja- des Territoriums der UdSSR anzuerkennen, pans Verzicht auf diese Gebiete, schweigt verschweigt. jedoch bewuf3t Ober das Scincksal diesel Territorien. Wir sprechen gar nicht davon, daf3 die USA und GroBbritannien, die seinerieit die De- Faktisch aber ist Taiwan und sind die ge- kla ration von Kairo und Potsdam sowie des nannten Inselgruppen von den USA be- Abkommen von Jalta unterzeichnet haben, set zt, und diese Aggressionsakte wollen durch einen solchen Vorschlag hinsichtlich die USA in dem hier zur Erorterung stehen- der territorialen Fragen den Weg grobster den Friedensvertragsentwurf legalisieren. Verletzungen der Verpflichtungen be- Das Schicksal dieser Territorien mith jedoch schreiten, die sie in diesem internationalen ganz klar sein ? sie miissen dem chinesi- Abkommen tibernommen hatten. Washingtons Annexionspolitik au! Kosten Japans Der amerikanisch-britische Entwurf sieht die trag mit Japan gestellt werden miissen ? Aberkennung der Souveranitat Japans iiber ungeachtet der Tatsache, dar3 in der Pots- die Riukiu- und Bonin-Inseln sowie tiber darner Deklaration auf die Notwendigkeit die Rosario-, Volcano-, Paracelsus-, Vela-, der Demokratisierung Japans direkt hinge- Markus- und Daito-Inseln und ihre Ein- wiesen wird. gliederung in die Verwaltung der USA vor, angeblich, well die Treu- handerschaft der Vereinten Nationen aber die Inseln errichtet werden soil. Es ist je- doch bekannt, daB eine solche Lostrennung der genannten Inseln von Japan nicht vorgesehen ist wader in den erwahnten Abkommen der Machte noch in den Be- schliissen des Sicherheitsrates, der allein das Recht hat, Entscheidungen fiber die Treu- handerschaft in einem Gebiet von strategi- scher Bedeutung zu treffen. Dies bedeutet also, daB die Forderung, die der amerika- nisch-britische Entwurf enthalt, willkar- lich und rechtswidrig ist. Vergeblich werden win im amerikanisch- britischen Entwurf des Friedensvertrages Be- stimmungen suchen, die sich auf die Demo- kratisierung Japans beziehen. Auch in die- ser Hinsicht entspricht der Entwurf nicht den Forderungen, die an einen Friedensver- Hexenjagd nut Demokraten In den Beschlassen der Fernostkommission ist ebenfalls ? wie wir bereits ausgefiihrt haben ? die Rede von der Notwendigkeit, dos japanische Volk bei der Bildung ?demo- kratischer Organisationen und Vertreter- korperschaften" zu unterstiitzen und es zur Achtung der grundsatzlichen Menschen- rechte zu veranlassen. Wie in dieser Hin- sicht die augenblickliche Lage in Japan ist, ist zum Beispiel daraus zu ersehen, daB im Laufe der ganzen Besatzungszeit mit Zustimmung und direkter Unterstatzung der amerikani- schen Besatzungsbeharden Repres3alien ge- gen die japanischen Gewerkschaften, gegen die demokratischen Parteien und gegen her- vorragende demokratische Perstinlichkeiten Japans sowie gegen die fortschrittlichen japanischen Presseorgane angewandt won- den sind. Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 ? .PTREpmrsaiEarhiNeatehap05/02/17 : In diesem Entwurf verlautet auBerdem nichts von der Unzulassigkeit der Tatsache, daB in Japan militaristische und faschistische Organisationen aller Art ins Leben gerufen werden, wobei die Gefahr um so realer ist, als viele solcher Organisationen bereits of- fen tatig sind. Dies alles steht im Wider- spruch zu dem direkten Hinweis in dem Be- schluB der Fernostkommission, daB ?alle Organisationen, die von' Geist des Militaris- mus und der Aggression durchdrungen sind, energisch unterdriickt werden sollen". Dies alles veranlaBt uns, ernstlich darner nach- zudenken, worauf die Urheber des amerika- ClAr-RDR8ar00416Ril1e200020044143 hinaus wollen und auf welchen Weg sie Ja- pan drangen wollen. Aus einer sorgfaltigen Analyse des ameri- kanisch-britischen Friedensvertragsentwurfs ergibt sich mit v011iger Klarheit, daB dieser Entwurf nicht nur die Wiedergeburt des ja- panischen Militarismus vorsieht, womit die reale Gefahr einer Wiederholung der japa- nischen Aggression gegeben ist, sondern auch darauf berechnet ist, die Militaristen und Reaktionare, die Japan to.reits einmal in eine nationale Katastrophe hineintrieben, erneut ens Staatsruder zu brin- gen. Amerikanischer Entwurf von den Interessen der Monopole diktiert Ernste Aufmerksamkeit verdienen schliefflich diejenigen Bestimmungen des amerikanisch- britischen Entwurfs, die den Wirtschafts- fragen gewidmet sind. Was die Wirt- schaftsfragen anbetrifft, so wird in dem Ent- wurf das Hauptaugenmerk auf die Veranke- rung der wirtschaftlichen Privilegien ge- richtet, die emige Staaten, in erster Linie die USA, nach dem Kriege und wahrend der Besetzung des Landes in Japan erhielten. In dem Entwurf sind genau ausgearbeitete Be- stimmungen enthalten, in denen die Beibe- haltung der fiihrenden Stellung der auslan- dischen Monopole in der japanischen Wirt- schaft vorgesehen ist. Dies trifft auf die iananische Industrie, auf die japanische Schlfahrt, auf den AuBenhandel Japans unci auf die Garantie verschiedener Rechte und Anspr?che auslandischer Firmen und juri- stischer Personen gegenfiber Japan zu. Gleichzeitig wird in dem Vertragsentwurf mit keinem Wort die Notwendigkeit er- wahnt, fiir Japan die ungehinderte Entwick- lung seiner Friedensindustrie und seines Aul3enbandels, die Entwicklung seiner Schiffahrt und seines Handelsschiffbaues zu sichern. Dies kann man keinesfalls als einen Zufall bezeichnen. Kein Geheimnis ist es, wer daran interessiert ist, die japanische Industrie in die Zange zu nehmen und die japanischen Markte mit auslandischen Industrieerzeugnissen zu aberschwemmen. USA wollen keine Gleichberechtigung iiir Japan Vergebens werden wir in diesem Entwurf nach irgendwelchen Hinweisen darauf Aus- . Approved For Release 2005/02/17: schau halten, daB Japan gleichberechtigt mit den anderen Staaten zu den Rohstoff- quellen zugelassen werden soli, obgleich dies in der Potsdamer Deklaration direkt vorgesehen ist. Eine solche Bestimmung enthalt der Entwurf deshalb nicht, weil sic far die USA und far GroBbritannien, die samtliche Hauptrohstoffquellen der Welt an sich zu reiBen versuchen, unvorteilhaft ist. Deshalb kann der der Konferenz vorgelegte amerikanisch-britische Friedens,Tertragsent- wurf far Japan in keiner Weise zur Reqe- lung der Frage des Friedens mit Japan die- nen und nicht im geringsten die Gewahr da- fur bieten, daB sich eine japanische Aggres- sion in Zukunft nicht wiederholt. Der ameri- kanisch-britische Vertragsentwurf kann und wird keinen einzigen Staat zufriedenstel- len, der nicht mit Worten, sondern mit Ta- ten tar die Errichtung eines dauerhaften Friedens und fur die Beseitigung der Gefahr eines neuen Krieges eintritt. Besonders kann em n solcher Entwurf nicht die Lander Asiens und des Fetnen Ostens befriedigen, deren Volker die Folgen der ja- panischen Aggression am starksten am eigenen Leibe versparten und die die Wie- dergeburt des japanischen MilitarisMus, der far die friedliche Existenz der Nachbarlan- der Japans im Fernen Osten eine standige Gefahr darstellt, nicht zulassen konnen. Dies ist auch der Grund dafiir, weshalb der amerikanisch-britische Entwurf einer Reihe von Landern ? der Volksrepublik China, Indien, Birma und einigen anderen Staaten CIA-RDP83-00415R010200020011-313 --ApproVedifuorReleasei(21105102/471-: tung g.egeben hat. China urteilte gerecht In ihren Erklarungen vom 15. August beur- teilte die Zentrale Volksregierung der Volksrepublik China den amerikanisch-bri- tischen Vertragsentwurf absolut gerecht, wenn sie sich dahingehend aullerte, daf3 ? ?dieser Vertrag in Wirklich- keit em n Vertrag fiber Vorbereitun- gen zu einem neuen Kriege und nicht emn echter Friedensvertrag ist" und dal3 er ,,far die Volker Asians eine Bedrohung bedeutet, den Frieden und die Sicherheit in der gan- zen Welt verletzt und die Inter .ssen des ja- panischen Volkes schadigt." Bekanntlich verurteilte auch die Regierung Indiens den amerikanisch-britischen Ent- wurf, als sie erklarte, daI3 sie an diesem Vertrage nicht mitarbeiten Urine, wail die in ihm vorgesehene ?Regelung" nur den Un- willen breiter Schichten des japanischen Volkes hervorruft und weil er die Ursache klinftiger Zwistigkeiten und eines mogli- chen Konfliktes im Fernen Osten sein masse. Gromykos programmatische Schlu3folgerung Zusamrnenfassend kann man an Hand des amerikanisch-britischen Friedensvertrags- entwurfes folgende Schlasse ziehen: 1. Der Entwurf enthalt keinerlei Garantien gegen die Wiedergeburt des . japanischen Militarismus und gegen die Umwandlung Japans in amen aggressiven Staat. Der Entwurf enthalt keine Garantien fiir die Si- cherheit der Lander, die unter der Aggres- sion des militarischen Japan zu leiden hat- ten. Der Entwurf schafft die Voraussetzun- gen far eine Wiedergeburt des japanischen Militarismus und far die Gefahr einer Wie- derholung der japanischen Aggression. 2. Der Vertragsentwurf sieht faktisch kei- nen Abzug der auslandischen Besatzungs- truppen vor. Er sichert im Gegenteil die wei- tare Stationierung der auslandischen Streit- krafte im japanischen Staatsgebiet und die Beibehaltung der auslandischen Milit?tfltz- punkte in Japan auch nach der Unter zeichnung des Friedensvertrages. Unter dem Vorwand der Selbstverteidigung Japans sieht der Entwurf den Beitritt Japans 14 Approved For Release 2005/02/17 c14-13DEP3A9k15%11PACIPMA1)-Alt den USA. vor. 3. Der Vertragsentwurf enthalt nicht nur keinerlei Verbot eines Beitritts Japans zu Koalitionen, die gegen irgendeinen der Staaten gerichtet sind, die sich am Krieg gegen das militaristische Japan beteiligt hatten, sondern er ebnet Japan sogar noch den Wag far eine Beteiligung an den ag- gressiven Blocks im Fernen Osten, die unter der Fahrung der USA, geschaffen werden. 4. Der Vertragsentwurf enthalt keinerlei Be- stimmungen ither die Demokratisierung Ja- pans und Ober die Gewahrleistung demokra- tischer Rechte far das japanische Volk. Dar- aus ergibt sich die direkte Gefahr, dal3 die fa schistischen Verhaltnisse der Vorkriegs- zeit in Japan wiederhergestellt warden. 5. Der Vertragsentwurf verstoBt auf das groblichste gegen die wohlbegrandeten Rechte des chinesischen Volkes auf emen unverauBerlichen Teil Chinas ? auf Taiwan (Formosa), die Pescadores- und die Paracel- sus-Inseln und die anderen Gebiete, die clinch die japanische Aggressim von China losgerissen wurden. 6. Der Vertragsentwurf widerspricht den Verpflichtungen, die die USA. und Gra- britannien im Abkommen von Jalta in bezug auf die Rtickgabe Sachalins und die Abtre- lung der Ktirilen an die Sowjetunion fiber- nommen haben. 7. Zahlreiche wirtschaftliche Bestimmungen laufen darauf hinaus, den auslandischen Monopolen ? in erster Linie den amerika- nischen ? die von ihnen wahrend der Be- sa tzungszeit erworbenen Privilegien zu sichern, die japanische Wirtschaft gerat in eine sklavische Abhangigkeit von diesen auslandischen Monopolen. 8. Der Entwurf ignoriert faktisch die berech- tigten Forderungen der von der japanischen Besetzung betroffenen Staaten auf Ersatz des ihnen zugefugten Schadens durch Japan. Gleichzeitig zwingt or Japan eine Form der Reparationsleistungen auf, die Japan vollig versklavt, indem er einen Schadenersatz unrnittelbar durch die Arbeit der japanischen Be vOlkerung vorsieht. 9. Der amerikanisch-britische Entwurf 1st kein Vertrag des Friedens, sondern emn Vertrag fiber die Vorbereitung eines neuen Krieges im Fernen Osten. CIA-RDP83-00415R010200020011-3 2/17 : CIA -P81-0941RRlO2OO?20Ol1-3 nmJapan 1eei iarheitenDieienig en, Vorbereitungen des Frie- die nicht nur mit Worten, sondern auchmfl Taten Hire Verpflichtungen einhalten, die densvertrages mit Japan sie in internationalen Abkommen abernom- men haben, massen das in diesem Abkom- Es ist nicht schwer, sich GewiBheit iiber die men far die Vorbereitung des Friedensver- Tatsache zu versthaffen, da13 der amerika- trages mit Japan festgelegte Verfahren ge- misch-britische Friedensvertragsentwurf far nau befolgen. Japan nicht nur keine Garantien gegen One Wiedergeburt des japanischen Militarismus USA und Gronbritannien wollen diktieren yorsieht, sondern im Gegente I die Voraus- Nidits kann die Tatsache rechtfertigen, daB setzungen far eine Wiedergeburt Japans die Regierungen der USA. und GroBbri- als aggressiver Staat schafft. Dies lam sich tanniens die Vorbereitung des Friedensver- daraus erklaren, daB die Plane der Urheber trages in ihre Hand genommen haben und ,des amerikanisch-britischen Entwurfs hill- jetzt andere Staaten zum Abschlut3 des von sichtlich Japans nichts mit der Aufgabe ge- ihnen vorbereiteten separaten Vertrages mein haben, em n Wiedererstehen des japa- mit Japan drangen. nischen Militarismus zu verhindern und den Frieden und die Sicherheit der von der japa- Es ist angebracht, hier daran zu erinnern, nischen Aggression betroffenen Staaten zu daB eben dieses Verfahren seinerzeit im gewahrleisten. Zusammenhang mit der Vorbereitung der Fri edensvertrage mit Italien, Bulgarien, Die Hauptinteressenten wurden ausgeschlossen Ungarn, Rumanian und Finnland Anwen- dung gefunden hat. Wie dames zu ersehen Diejenigen Staaten, die besonders stark , ist, bestatigt auch die Erfahrung, wie ge- 'enter der japanischen Aggression gelitten rechtfertigt die Forderung der Sowjetunion haben und die deshalb besonders daran und die Forderung der Volksrepublik China interessiert sind, daB eine Wiederholung ist, deren Regierung wiederholt ihren Stand- dieser Aggression verhindert wird, sind von punkt dahin geduBert hat, daB as unbedingt der Beteiligung an der Vorbereitung des erforderlich ist, bei der Vorbereitung des Friedensvertrages mit Japan ausgeschlossen Friedensvertrages mit Japan streng das worden, und zwar trotz der Tatsache, clan Verfahren einzuhalten, das die Aufgabe der das Verfahren far die Vorbereitung des Vorbereitung des Friedensvertrages dem Friedensvertrages mit Japan im Potsdamer AuBenministerrat abertragt. Abkommen festgelegt worden war, durch ? das der AuBenministerrat der fanf GroI3- Wie schon beim AbschluI3 der Friedensver- machte ? UdSSR., USA., China, GroBb?ri- trage mit den anderen Landern, massen an tannien und Frankreich ? bestatigt wurde, der Vorbereitung des Friedensvertrages mit und in der bekannten Deklaration der alli- Japan selbstverstandlich auch alle anderen ierten Nationen vom 1. Januar 1942, welche Lander teilnehmen, die am Krieg gegen Ja- vorsah, daB mit Staaten, die sich im Kriege pan teilgenommen haben. mit den alliierten und assoziierten Nationen Die Sowjetregierung hat in dieser Bezie- befanden keine separaten Friedensvertrage hung einen entsprechenden Vorschlag be- abgeschlossen werden sollen. Im Potsdamer reits im Jahre 1947 in einer Note an die da- Abkommen heiBt es ausdracklich, dal3 der malige chinesische Regierung am 30. Dezem- Aufienministerrat in erster Linie zur bar 1947 und in einer Note an die Re- stung der ?Vorbereitungsarbeiten far die gierung GroBbritanniens am 4. Januar 1948 Priedensregelung' geschaffen wird und daB gemacht. bei dem Entwurf entsprechender Friedens- vertrage ?der Rat aus Mitgliedern bestehen Die USA.-Regierung, die sick das Recht an- wird, die diejenigen Staaten vertreten, wel- gemaBt hat, bei der Vorbereitung des Frie- che die Kapitulationsbedingungen far den densvertrages mit Japan die Initiative zu Feindstaat unterschrieben haben, auf den ergreifen, widerspritht bekanntlich, entge- sich die betreffende Aufgabe bezieht". Somit gen den abernommenen Verpflichtungen, gibt es in der Frage fiber das Verfahren far energisch der Uebertragung der Vorberei- die Vorbereitung des Friedensvertrages mit tung des Friedensvertrages_ an Aufien- Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R0102000Z0011-3 15 Approved For Release 2005/02/17 ministerrat. Zur Verteidigung dieser i-ial- tung wird das Argument angefahrt, dab emn solches Verfahren angeblich die Vorberei- tung des Friedensvertrages aufhalten warde. Die Unhaltbarkeit einer solchen Behauptung ist jedoch offensichtlich, wofiir zum Beispiel die Tatsache spricht, daB es sich gerade des- halb, weil diese Aufgabe vom AuBenmini- sierrat durchgefahrt wurde, in den anderen Fallen schon vor vier Jahren als moglich erwiesen hat, Friedensvertrage mit den er- wahnten fiinf Landern abzuschliefien. Die Regierungen der Vereinigten Staaten und GroBbritanniens, die einen gemeinsa- China mull Das chinesische Volk, das gezwungen war, einen langjahrigen und schweren Krieg mit dem in sein Territorium eingedrungenen militaristischen Japan zu fahren, hat aul3er- ordentlich schwere Opfer in diesem. Kampfe gebracht. Daher darf die Regierung der Volksrepublik China, als einzige rechtma- Bige Wortfahrerin des Willens des chinesi- schen Volkes, von der Vorbereitung des Friedensvertrages mit Japan nicht fernge- halten werden. Die Sowjetregierung teilt in dieser Frage vollkommen den Standpunkt, der in entsprechenden Erklarungen von der Regierung der Volksrepublik China, insbe- sondere in ihrer Erklarung vom 22. Mai und in der Erklarung vom 15. August dieses Jahres, zum Ausdruck gebracht worden ist, und besteht auf der vollen Teilnahme der Volksrepublik China an der Vorbereitung und der Erorterung des Friedensvertrages mit Japan. Die gleichen Staaten, die, den USA. und Groilbritannien folgend, bereit sind, den Fried ensvertrag ohne Teilnahme der Volksrepublik China, In:liens und Bir- mas, welche besonders an der Friodensrege- lung interessiert sind, zu unterzeichnen, ilbernehmen eine schwere Verant- wortung far die Folgen eines so ungerechten und rechtswidri- gen Aktes. In welcher Loge befindet sich zur Zeit diese Konferenz in San Franzisko? Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und Grol3britanniens haben die Konferenz vor die Tatsache gestellt, daB China an der Vorbereitung und Diskus- :,,Slrfk-M,q3f-SOnn5q,,qmpgRpcp4T3 gelegt haben, haben einen anderen Weg beschritten, indem sin von Anbeginn zu Unrecht sowohl die Sowjetunion als auch die Volksrepublik China von jeder Mitwir- kung an der Vorbereitung des Friedensver- trages ausgeschlossen haben, ohne deren Teilnahme von einer Regelung der Frage des Friedens mit Japan nicht die Rede sein karin. D:e Sowjetregierung hat die Aufmerk- sanike:t der USA.-Regierung darauf bereits in ihren Bemerkungen vom 7. Mai zum ameri- kanischen Entwurf des Friedensvertrages sowie in ihrer Note vom 10. Juni dieses Jahres gerichtet. tellnehmen teilgenommen hat noch teilnimmt. Es ist klar, daB bei einer solchen Sachlage eine wirkliche Friedensregelung im Fernen Osten nicht erreicht werden wird. Glaubt man clenn, daB sich damit gerade die Volker abfinden werden, die offen .dnd fret ihre Gefahle der Gerechtigkeit und ihr Streben zum Frieden zwischen den Volkern zum Ausdruck bringcn konnen? Die Teilnahme an der San-Franzisko-Kon- ferenz haben Indien und Birma abgelehnt, die den amerikanisch-britischen Entwurf fur unannehmbar erklart haben. Dies bedeutet, dal3 nicht nur China, sondem audi Indien, die die wichtigsten Staaten Asiens sind, von der Teilnahme an der Vorbereitung und Er- orterung des Entwurfs fiir den Friedensver- trag mit Japan, den die USA. und GroBbri- tannien den Teilnehmern dieser Konferenz aufdrangen, ferngehalten warden sind. Sind denn solche Handlungen nicht diskreditierend ftir die Verfasser dieses Entwurfs, und be- deutet dies nicht den Bankrott einer solchen Politik? Warum die Sowjetunion teilnahm Die Sowjetunion hat die Teilnahme an del San-Franzisko-Konferenz nicht abgelehnt. Dies erklart sich aus der Notwendigkeit, alien harbor die reine Wahrheit liber den amerikanisch-britischen Entwurf zu sagen und cliesem Entwurf. die Forderungen fiir einen solchen Friedensvertrag mit Japan gegeniiberzustellen, der den ,Interessen der Friedensregelung im Fernen Osten tatsach- lich entspricht und der Festigung des all- silippleisNYeildnvRawfigidinntildtr: ciAlli3P851268?444610200020011-3 16 Approved Eor lieleas.er 2005/Q2117 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 IV. Dle vorsemage tier mmletunion Mit Racksicht darauf,. daB der amerikanisdi- britische Entwurf far einen Friedensvertrag mit Japan nicht den Forderungen gerecht wird, die far den Friedensvertrag mit Japan gestellt warden, schlagt die Sowjetdelega- tion vor, den von den Regierungen der USA. und GroBbritanniens der Konferenz vorgelegten Friedensvertragsentwurf fol- gendermaBen abzuandern: 1. Zu Artikel 2 a) An SteIle der Punkte ?b" und ?f" soli emn Punkt in folgender Fassung einbezogen werden: Japan anerkennt die voile Souveranitat der Volksrepublik China iiber die Mandschurei, aber die Insel Taiwan (Formosa) mit alien anl:egenden Inseln, ilber die Pescador,,,s-In- seln, die Pratas-Inseln, die Paracelsus- Inseln, die Amphitriten-Gruppe und die Maxfield-Bank und fiber die Nanschaschiun- tau-Inseln einschlieBlich der Spratley-Inseln, und verzichtet auf alle Rechte, Rechtstitel und Anspr?che auf die in diesem Artikel genannten Gebiete." b) Punkt ?c" soli folgende Fassung erhal- ten: ?Japan anerkennt die voile Souveranitat der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken fiber den siidlichen Teil der Insel Sachalin mit alien anliegenden Inseln sowie tither die Kurilen, und verzichtet auf alle Rechte, Rechtstitel und Anspr?che auf diese Gebiete." 2. Zu Artikel 3 Der Artikel soli folgende Fassung erhalten: ?Die Souveranitat Japans wird sidi auf emn Gebiet erstrecken, das aus den Inseln Hon- siu, Kiusiu, Sokoku, Hokkaido sowie aus den Riukiu-, Bonin-, Rosario-, Volcano-, Pares-Vela-, Marcus-, Tsusima- und den anderen Inseln besteht, die bis zum 7. De- zember 1941 zu Japan. gehorten, mit Aus- nahme jener Gebiete und Inseln, die in Ar- tikel 2 erwahnt wurden." 3. Zu Artikel 6 Punkt ?a" soil folgende Fassung erhalten: ?Alle Streitkrafte der alliierten und assozi- ierten Machte werden in moglichst kurzer Frist, jedoch spatestens 90 Tage nach In- krafttreten des gegenwartigm Vertrages, aus Japan zurackgezogen. Danach wird Approved For Release 2005/02/17: keine einzige der alliierten oder assoziier- ten Machte, auch keine andere auslandische Macht auf japanischem Gebiet Truppen oder Militarstiitzpunkte haben." 4. Zu Artikel 14 Punkt ?a" und Unterpunkt 1 desselben Punktes sollen durch folgenden Wortlaut ersetzt werden: ?Japan abernimmt die Verpflichtung, die Verluste zu ersetzen, die durch militarische Operationen gegen die alliierten oder asso- ziierten Machte sowie durch Besetzung des Gebietes einiger alliierter oder assoziierter Machte verursadit wurden. Das Ausma und die Quellen far die Aufbringung der von Japan zu zahlenden Reparationen sollen auf einer Konferenz der interessierten Staaten unter unbedingter Beteiligung der Lander, die der japanisc_hen Besetzung unterworfen waren, und zwar: der Volksrepublik China, Indonesiens, der Philippinen und Birmas ? und mit Einladung Japans zu dieser Konferenz besprochen werden." 5. Zu Artikel 23 An Stelle der Punkte ?a" und ?b" soli emn Punkt folgender Fassung einbezogen wer- den: ?Der vorliegende Vertrag wird von den Staaten ratifiziert werden, die ihn unter- zeichnen werden, einschlieBlich Japans, und er wird far alle Staaten, die ihn danach rati- fizieren, in Kraft treten, wenn die Ratifi- kationsurkunden von Japan und der Mehr- heit der folgenden Staaten, einschlieBlich der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjetunion, der Volksrepublik China und des Vereinigten Konigreichs von GroBbri- tannien und Nordirland, zur Verwahrung gegeben wurden, und zwar: Australien, Birma, Kanada, Ceylon, Frankreich, Indian, Indonesien, die Niederlande, die Mongoli- sche Volksrepublik, Neuseeland, Pakistan, die Philippinen, des Vereinigte Konigreich von GroBbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Volksrepublik China und die Vereinigten Staaten von Amerika. Es wird fiir jeden Staat, der ihn spater ratifiziert, von dem Augenblick an in Kraft treten, in dem die Ratifkationsurkunde zur Aufbewahrung gegeben wurde." CIA-RDP83-00415R010200020011-317 6AME9vtilikEpruNikwaW5/02/17 ?Japan verpflichtet sich, alle Hindernisse auf dem Wag zur Wiederherstellung und Festigung demokratischer Tendenzen im japanischen Volk zu beseitigen und alle Mafinahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, urn eine Gewahr cigar zu schaffen, daB alle Personen, die unter japanisdier Rechtsprechung stehen, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion, die Menschenrechte und die grundsatzlichen. Freiheiten genieBen, einschleBlich der Rede-, Presse- und Publi- kationsfreiheit, der Religions- und Ver- sommlungsfreiheit sowie der Freiheit der pclitischen Ueberzeugung." 7. Neuer Artikel (unter Kapitel 4): ?Japan verpflichtet sich, das Wiedererstehen faschistischer und militaristischer Organisa- tionen, sei es politischer, milltdrischer oder halbmilitarischer Organisationen, deren Ziel es ist, das Volk seiner demokratischen Rechte zu berauben, auf japanischem Go- blet nicht zuzulassen." : CANBygp 3ppLlV5?1?? 9992c P 1irieiGentnali;ci s - starke von 20 000 Mann, Japan darf keine Flugzeuge haben oder er- werben, die als Bombenflugzeuge geeignet sind. d) Die Gesamtzahl der mittleren und schwe- ren Panzer in den japanischen Streitkraften darf 200 nicht iibersteigen. e) Die Mannschaftsstarke der Streitkrafte wird in jedem Falle das Kampfpersonal so- wie das nicht fiir den Kampfeinsatz be- stimmte Personal und das Stabspersonal mit einschlieBen." 10. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Es ist Japan verboten, in irgendeiner Form eine militarische Ausbildung der Bevolke- rung in einem Umfang vorzunehmen, der die Erfordernisse der Streitkrafte abersteigt, deren Aufrechterhaltung Japan durch den noch zu numerierenden Artikel des vorlie- genden Vertrags, in dem AusmaB der Streit- krafte Japans festgelegt ist, gestattet ist." 11. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Japan darf weder besitzen, noch produ- zieren, noch damit Versuche anstellen: (1) Alle Arten von Atomwaffen und andere Mittel zur Massenvernichtung von Men- schen, einschlieBlich bakteriologischer und chemischer Waffen; (2) mit eigenem Antrieb fliegende Geschosse oder Apparate, die ferngelenkt werden (mit Ausnahme von Torpedos und Torpedo- apparaten, die die normale Bewaffnung der in vorliegendem Vertrag zugelassenen Kriegsschiffe darstellen); (3) Geschiitze, die eine Reichweite von mehr als 30 Kilometer haben; (4) Seeminen oder Torpedos ohne Kontakt- zandung; (5) Torpedos, die bemannt werden konnen." 12. Neuer Artikel (unter Artikel 4) ?Japan werden keinerlei Beschrankungen in der Entwicklung seiner Friedensindustrie sowie in der Entwfcklung des Handels Ja- pans mit anderen Staaten und in bezug auf seinen Zutritt zu den Rohstoffvorraten entsprechend den Bedurfnissen der Frie- denswirtschaft Japans auferlegt. Tm gleichen Mafie werden Japan keinerlei Beschrankun- gen in der Entwicklung seiner Handels- schiffahrt und seines Handelsschiffbaues auferlegt." Die milittirischen Bestimmungen 8. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Japan verpflichtet sich, keine Koalitionen oder Militarbilndnisse einzugehen, die gegen irgendeine Madit gerichtet sind, die mit ihren Streitkraften am Krieg gegen Japan teilgenommenn hat." 9. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Die Bewaffnung der japanischen Land-, Luft- und Seestreitkrafte wird strengen Be- schrankungen unterworfen warden, so daB sie ausschlieBlich den Aufgaben der Selbst- verteidigung entspricht. In Uebereinstimmung mit dem oben Dar- gelegten ist es Japan gestattet, Streitkrafte, einschlieBlich Grenzschutz und Gendarmerie, zu unterhalten, de nicht starker sind als: a) Landheer, einschlieBlich Flakartillerie, mit einer Gesamtstarke von 150 000 Mann; b) Kriegsflotte mit einer Starke von 25 000 Mann und einer Gesamttonnage von 75 000 Tonnen; c) Luftstreitkrafte, darunter die Luftstreit- krafte der Kriegsflotte, mit 200 Jagd- und Aufklarungsflugzeugen sowie 150 Trans- port-, Seerettungs-, Uebungs- und Verbin- dungsflugzeugen, einschlieBlich der Reserve- 18Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Approved For Release 2005/02/17 13. Neuer Artikel (unter Artikel 3): ? (1) Die La-Perouse-Meerenge und die Nemuro-Meerenge, langs der gesamten japanischen Kiiste sowie die Meerengen von Tsugaru und Tsusima m?s- sen entmilitarisiert warden, Diese Meerengen werden immer ftir die Durch- fahrt von Handelsschiffen aller Lander offen sem. ? tberreicht durch: CIA-RDP83-00415R010200020011-3 (2) Die in Punkt 1 dieses Artikels erwahn- ten Meerengen durfen nur far die Durch- fahrt jener Kriegsschiffe geoffnet werden, die den an die Japanische See angrenzenden Machten gehoren." , Die Sowjetdelegation ersucht die Konferenz- teilnehmer, diese Vorschlage der Sowjetre- gierung zu erortern. Gesellschaft fur Deutsch-Sowietische Freundschaft Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 schli Erfiillt von tiefer Sorge um die nationale Zukunft unseres ,Ve.terlandes haben wir Teilnehmer der II0Landes-De1egierten-Kon- fere= der "Gesellschaft filr Deutsch - Sowjetische Preundschaft" Landesgruppe Hamburg zu der gegenwtirtigen lege Stellung genomma,n. In ernster Beratung sind wir zu der Auffassung gelangt?dass die national? Zukunft unsexes Volkes Dar gesichert werden kann? wenn es gelingt, den Prieden zu sieherno Der Priede in Europa kann aber nur durch die demokratische Einigung Deutschle.nds and den Abbohluss eines Priedenavertrages gesiehert werden, In dieser so ernsten Schicksalsfrage des deutschen Volkes weist una der Appell der Volkskammer- der D-eutschen Demokratisehen Republik den 'Wog der beschritten werden mass um die nationals Binheit unseres Volkes herzustellen und zu einem Priedensvertrag mit ge.nz Deutschland gelangen1 der den Frieden in ERrope. gayantiert, Zur selben Zeit unterstr, aber such der grosse Freund des Outschen Volkes and der beat 6 Kiimpfer ttt amen dauerhaften Frieden Ser STALIN in seinem letzten. Interview zur, Frage der Atomwaffe? noch einmal den unbedingten Priedenswillen der Sowjetunion, indem er segte: "Die Sowjetunion denkt nicht clareak jemala die U.A0A. oder irgendein anderes Lana zu aberfallen." Das aIin.,-Interview waist unb aber auch noeh einmal Behr deutlick.,tarauf hin, in. welch grosser Gefahr unser .1ToIk schwebt. Unsere Verantwortung gegenliber unserem Volke verpflichtet miss 1,0 Die Volkskammererkl&rung jeden eleutarlien Menet:hen zur Kenntnis zu. bringen, 20) Unsere Anstrengungen zu. vervielicaltigen um die Anti- sowjethetze zu zerschlagen. 3.) Jeden Deutschen davon zu itherzeugen, dess nur auf diesem Wege die Einheit unseres Vaterlandes herge- stellt und der Fried? Suropa gesichert wdrden kanzl. Da Antisowjethetze Kriegshetze ist, und sich gegen dee deutsche Volk selbst richtet? muss die Gesellsch.aft fur Deutsch- Sowjetische Preundschaft zu einer breiten nationalen Kaupforganis sation wewden. Die ismer starker werdende Autoritlit and da.s standie waohsende Ansehen der So4iittulion bei den &sun, schafft fur die Arbeit der Gesellschaft ftir Deutsch8ew3etisch.e Freuzdachaft auBserordent- 1104 ganstige Voraussetztulgeno Trotzdem die Gewellschaft far Deutaoh-Sowje?bische Freu.ndsehaft in Hamburg auf teinige beachtliche Erfolge mrtickblicken kann, zeigt sich aber doch bei der kritischen Ueberprilfung, dass noch ornate Viangel und Schwliehen. in unserer Arbeit bestehen. Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R01020002b011-3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 , Sie,bostehen woontlichon dsx'Int. 340) Das- EigarZWnn.Oor- Grundoinnel'xn it nur so4r..mangelhAft . 4 ,, . . Djo U...y4'slAcho dt!.far ist dAS.:Trebien einer engeh Verbtod44:RLzwisab.,A.)-A I_,eitu)Aga:ta.MltgIJ.edschaft 'arid der all( tcc1d TR-J47,:-* hAban, es nicht 7ermo.Ixtipl die volefeindlichekatisovtlet:- hatizeu entlaxven. undie vZu zerscb.laseto UnSare 7sohwaoh() besteav in der strafliehea-Vernachlas-.- sigung 1..t in:den Tietribene ) j 6,4:419:cl Li1Lefl 'n:14. ht plalimaSS g se a rb e it et 5,,) Die ? hal.?:' a e r f'Q ry;4flC1Iflg der Mansol-ist nooh zu schwach antwickeito - Aas die eer Lase e:rgaben s ich far die Irian a es gruive Hamburg olge ado A utsaben, 4.) Die .41.4nti a ow (Ate t zeahutp tra tel (.3 el' id e lo gi s ohm iegsverbere it wage n zu. entlarven wad zi z erschiageni; Um - 'dem it et:eon-der wicht igt en Hind er Eno zu be.ae it is enp 1be bi t zt; tloch. (je:c Mobi. t3ier.zrg der Mae sen e 24,e1bewusst en Km. um die net one. e Eihj.t j VI e ge Stehtv 2) AJM A.ktp.1.. ?nen' (10-r fort hri oh an. :',1'71,1 b ehde te (Luc: er Ea V pike o n ur, Una bliattigkeit Wad ecioi.. zu, unt a r 3? ) a..1,11..a b Err ir:.1.6.1:11;i:C1). e I-dell &band 'der- _ bi shax,ig art rb it Z. Hb E' ITraf n Tflin,1-letten. 111.12 t4rer OrEezir.tti. Crri e.:tAac sfi,:ihigo Le it ungen, schaffe _ Die Me thode deT .A bu iV tJ3 d uns ere Ein.l.eitenI in V?' irkAngs-0 bereillh nu; e Irterf, r..!-/i..1.,14-cllen 7., n't;:r...u:o. Kampf es se 8011. die H .A.ht 1 o.c..A.vj the t z ? - VI:L..1, Do le, gl n. .IIIan e 8,, renz der Gesell iiu i'at ob.--.8 abi? 8 C.41.0 P.r.' laud s chaf. t ,;; La e a grupv e: - HAmburte, .1111' tard641 --a11a un?,;.c a a A utgabey.). 20.1 e rfin.1 en !lad so' - die Ge a ell schett . einor r iYoij]. .Komirf: or ga al sat ion zu, et?t ' (1,-;?,1:v SowjetuniOn ?4'e..yrci-rarta z ut, Kampf ?1...3,ar de 1 FrLederil Very:arts :tan :Kempf utia. , dici tLnhei t =sexes Isratirlandes die de utcn owj et is-oho 'Fr a undscbeSt Hambt4c8.9 dOn. 28 aktobor 1951 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 Gesohdftsordnan g: 01?0010.11.641.011.....ft....111041,1.11II 4111111,???11.41.11.1....11,..k. ',WOW 1. Die 'ftrtmelduagen. sind sohriftitch eiazureibhen, Falls dIA Konferenz nicht waders beschlieset7 betrUgt lie Redezeit 15 Minuten, 2 Antrdge ausser dea zur Gesohafteordtun$0 sin& sehriftIieh einzurpichen und-mUsbsa falls aie zur Yerhandiung kommeh sollenv von mindestene '0 Delogierten UnterstUtzt werdene 34 Bei ler Verhandlung gonqgend unterstRtzter Antpdigev erhalt zuerst der Antragsteller :tar Begrfindung da s Wort, 40 Bei Antragen zur 4esohdftmordmngl genqgt die'Unterstil4ung von,3 Delegierten, Bei AntriAgen aul Ochluss der Debatte oder Vertagungler Iconferenz faMlt ctn. Redner fUr.and gegen das Wort. Dee Wort mar Geschaft0ordaung, 4A1ird ausner der Reihenfolge vergemerkten Redner erteilt? Personliehe LeMerkungen sin liar am Sehluns der. Debatte 5' Besehlasse warden mit Stirilonmehrholt gefasste Bei ?timmep.gleichheit gilt der Antrag als abgelehnte 6. Wenn ein Delegierter die KOnferenz vorzeitig varldsst, so hat er,dionen der Konferenzleituvg anzuzeigene Die Namen der Delegierton sind in dem Protokoll zu vermerkea. e______ NaMet?errorroo#00 0000004 4.4WM.OqUIWOM...h.oMewx**...M,OMWOMO,.d.00?WOWW0W orirne d j3?,, j_ ?Nanle:Govv000?0 ?00000001 ? ;.' KreiS:dttatorN 00.o0a0 .03 Kreis:?.?. 0 0 4? 0 0 # * Gruppe 4 900#,004r94 Grupp0:00???????? 0? ? 0 0 .0.011..WIOM* 0110,41,1 .10?11111H110 o.r tme I d. ta, n or tme ' Name: 94449 KteiS004o00-4#09090106r904 ? Name , ????????????????? Kreis 0000400444?0404,4./ GrttplArip.rgyqd,gr.13ejga,sp,20gl.P02/17:CIA-RDP83-0031:4,3R0113,24:18920044143????.4 # Approved For Release 2005/02/17 : CIA-RDP83-00415R010200020011-3 T E. .441.444.444,144444.4,,444m e V, ? ye.V.11.4 6'41'1% '7.. `1", :?? '3 '64 ' Ajar.: ? 1.;;;iout aor5 P2.7'5.:51,:tiltlx.r.16 2 ae 4-11,01.11111. SVC" 41 1). 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