DIE REDE VON A.A. GROMYKO STELLVERTENDER AUFENMINISTER DER U D S S R AUF DER KONFERENZ VON SAN FRANZISKO AM 5. SEPTEMBER 1951
Document Type:
Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R010200020005-0
Release Decision:
RIFPUB
Original Classification:
K
Document Page Count:
18
Document Creation Date:
December 14, 2016
Document Release Date:
July 11, 2001
Sequence Number:
5
Case Number:
Publication Date:
September 5, 1951
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
CIA-RDP83-00415R010200020005-0.pdf | 1.34 MB |
Body:
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-R0P83-00415R010200020005-0
DIE REDE
VON
A.A.GROMYKO
Stellvertretender AuBenminister der Ud SS R
auf der
-
Konferenz von San Franzisko
am 5. September 1951
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
Werte Leserinnen und Leserl
Wir cilDerreichen Ihnen im Wortlaut die Erktarung des Stellvertretenclen
Augenministers der Sowjetunion, A. A. Groinyko, vom 5. September
1951 auf der Konferenz in San Franzisko fiber den Friedensvertrag mit
Japan, wetche von den meisten westdeutschen Zeitungen im Worttaut
Und Inhatt der Bevotkerung vorenthatten wurden. Die Konferenz in
San Franzisko 1st deshalb fur uns Deutsche besonders bedeutungsvott,
wed - wie von amerikanischen und westdeutschen Regierungskreisen
offen erklArt wurde - der Friedensvertrag mit Japan als Vorbild fur
eine geplante ?Friedensregelung" der Westmachte mit Westdeutsch [and
dienen soft.
Bitte tesen Sic aufmerksam die Rede Gromykos und Sic werclen fest=
stetten, daf. fast jedes Wort dieser Rede unmittelbar auf Deutschland
zu fibertragen 1st und fur unser Volk Gfiltigkeit hat. Beantworten Sic
sick dabei bitte setbst folgende Fragen:
I. Gab es jemals in der Geschichte einBeispici, daf bei einer inter=
nationaten Konferenz eine Partei - in diesem Falk die Regierungen
der USA und den von ihnen abhAngigen Staaten - schon vor
Konferenzbeginn erklArte, daf3 es in ihrem Diktat keine Aban-
derung geben kann? ?
Z. Kann man von einer wirklichen Friedensregetung in Ostasien sprechen,
wenn die Meinung der Stamen, die am rneisten unter des japa=
nischen Aggression zu leiclen hatten - China, Indien und die So-
wjetunion - nicht berachsichtist wird und fiber 900 Mitlionen
Menschen Ostasiens nicht mitreden dfirfen?
3 Was fur einen Frieden braucht das deutsche Volk -
einen ?Frieden" mit unbegrenzter milit4rischer Besetzung, wie
ihn der USA-Frieden fiir Japan brachte, oder Abzug atter
Besatzungstruppen, Nationale tinheit und UnabhAngigkeit, wie
sic die Sowjetunion fordert?
Remititarisierung und Wiederaufrostung, Terrorisiertmg fricd
Iiebender Menschen und Freiheit fur Kriegshetzer und Kriegs=
verdiener, wie sic die USA-Besatzung 'far Japan brachte, oder
friedlichen Aufbau und uneingeschrankte Entwicktung der
Friedenswirtschaft wie die Sowjetunion fordert?
Einbeziehung in aggressive Mititarpakte, wie die USA sic Japan
und Westdeutschiand aufzwingen, oder friedliche und freund=
schafttiche Beziehungen zu ellen Volkern?
Lind nun tesen und urteiten Sic selbsti
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R01020002000j5-0
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
Die Rede von A. A. Gromyko
auf der Konferenz von San Franzisko am 5. Sept. 1951
Herr Vorsitzender, meine Herren Delegier-
ten! Die sowjetische Delegation halt as far
unbedingt erforderlich, gleich am Anfang
die Widiligkeit der Frage eines Friedens-
vertrages mit Japan zu betonen. Die Bedeu-
tung dieser Frage ist schon daraus
daB Opfer der japanischea Aggression
viele auf dieser Konferenz vertretene Lan-
der waren, ganz zu schweigen von der
Volksrepublik China, deren Volk lange Zeit
hindurch den Kampf gegen den eingedrun-
genen japanischen Aggressor ganz allein
gefahrt hat.
Schon im Jahre 1931 drang die japanische
Armee in die Mandschurei em. Nacb sechs-
jahriger Besetzunq der Mandschurei, die Ja-
pan in em n militarisches Aufmarschgebiet f?r
eine weitere Ausdehnung der Aggression
auf dem asiatischen Kontinent verwandelt
hatte, brach das militaristische Japan im
Jahre 1937 in Zentralchina em n und besetzte
lebenswichtige Zentren Chinas. Das chinesi-
sche Volk hat im Kampf gegen den japani-
schen Aggressor gewaltige Opfer gebracht,
und zwar sowohl materielle als auch solche
an Menschenleben. Durch die Verteidigung
seiner Unabhangigkeit im Kampf gegen die
japanische Aggression und durch die Ueber-
nahme der Hauptlast des Kampfes gegen
diese Aggression, hat das chinesi-
sche Volk einen unschatzbaren
Beitrag zum Kampf gegen die
japanischen Militaristen ge-
leistet, da es dadurch den endgultigen
Sieg der freiheitliebenden Volker beschleu-
nigt hat.
Die japanische Aggression gegen die ildSSR
Es ist gut bekannt, daB schon vor 13 Jahreu
das militaristische Japan die Sowjetunion im
Gebiet von Wladiwostock, am Cha-
san-See iiberfallen hat. Doch auch nach-
dem sie die gebahrende Abfuhr erhalten
hatten, gaben die japanischen Militaristen
ihre aggressiven Plane gegeniiber der Sowjet-
union nicht auf. Im Jahre 1939 wiederhol-
ten die aggressiven Streitkrafte Japans den
Approved For Release 2001/09/10:
4
Ueberfall an einer anderen Stelle im Goblet
der mongolischen Volksrepublik in der
Nahe von Chalchin-Gol, mit dem
Ziele eines Durchbruchs in sowjetisches
Territorium. Obwohl sie auch in diesems
Falle eine gebiihrende Abfuhr durch Streit-
krafte der Sowjetunion erhielten, gaben die
japanischen Militaristen bekanntlich trotz-
dem ihre aggressiven Plane gegeniiber der
Sowjetunion nicht auf und machten kein
Hehl daraus, daB ihr Ziel die Besetzung des
sowjetischen Fernen Ostens war.'
Unter der japanischen Aggression hat eine
Reihe anderer Staaten Asiens und des Fer-
nen Ostens gelitten, darunter Indi en,
I3irma,Indonesien und die Philip-
pinen.
Schliefilich weiB auch das amerikanische
Volk,' was eine japanische Aggression be-
cleutet, denn die Erinnerung an den Ueber-
fall Japans auf den Flottenstatzpunkt der
USA. im Stillen Ozean, Pearl Harbour,
ist noch ganz frisch. Dieser Ueberfall auf die
USA. erweiterte das Ausman der japani-
schen Aggression. Danach veriibten die
japanischen Militaristen Ueberfalle auf eine
Reihe anderer Lander Asiens und des
Fernen Ostens.
Der Krieg dehnte sich aus und erfaBte ganz
Asien. Irn Verlaufe von fast fiinf-
zehn Jahren wurden alle Lander
Asiens und des Fernen Ostens
von den japanischen Militari-
sten, eins nach dem anderen,
iiberfalle n.
Es waren die vereinten Anstrengungen der
GroBmdchte erforderlich, um die Unabhan-
gigkeit der Lander, die vom japanischen
Aggressor iiberfallen worden waren, zu
schatzen und die Voraussetzunoen fiir die
Herstellung eines dauerhaften Friedens im
Fernen Osten zu schaffen. Viele Lander
Asiens und des Fernen Ostens haben bei
der yerteidigung ihrer nationalen Unab-
hangigkeit gegen die japanischen Militari-
C1412R15115MOISMIgitOlihbO020005-0
ApprovedjFalshileottiffpgieringpmii IFictRa9p20005-0
Dies alles Zeigt, daB es an der Zeit ist, die japanische Volk. Dieses hat die Rechnung
durch die Zerschlagung des japanischen fur die. Verbrechen zu begleichen, die die
Aggressors geschaffenen Verhaltnisse z u japanischen Militaristen, die Japan in den
nutzen und im.Fernen Osten den Aggressionskrieg gegen ander: Lander und
Frieden herzustellen. Eben von Volker hjneinzerrten, begangen haben. D i e
diesem Bestreben geleitet, hat die Sowjet- nationalen Interessen des japa-
union wiederholt vorgeschlagen, praktische nischen Volkes fordern, daB
Schritte zu unternehmen, die die Losung die- zwischen Japan und den anderen
ser Frage garantieren. Im Laufe der letzten Landern, in sb e sonder e seinen
Jahre schlug sic wiederholt vor, den Ab- Na c hb ar 1 ander n, f ri edli c he Be -
schluB eines Friedensvertrages mit Japan ziehungen bestehen.
zu beschleunigen. Es 1st selbstverstandlich,
daB die Sowjetunion immer davon ausging
Die sowjetische Delegation hielt es deshalb
und noch haute davon ausgeht, daB as ein
ftir unbedingt notwendig, auf die Wichtig-
demokratischer Friede sein muB, der den
keit der Frage des Friedensvertrages mit
Interessen der -Volker entspricht, und nicht
Japan hinzuweisen, wail bei weitem nicht
em n imperalistischer Friede, der filr irgend
alle Teilnehmer dieser Konferenz wirklich
welche Kreise unersattlicher Imperialisten
darum besorgt sind, das Entstehen einer
vorteilhaft ist. Der Friede muB so beschaffen
Situation zu verhindern, in welcher die
sem, daB or wirklich den berechtigten For-
japanischen Militaristen das japanische
derungen der friedliebenden Staaten ent-
Volk erneut auf den Weg der Aggression
.spricht, und zwar in erster Linie derjenigen
f?hren konnten. Dartiber hinaus zeugt der
Staaten, die Ziel der japanischen Aggression
amerikanisch-britische Entwurf eines Frie-
waren, und daB et em n Wiedererstehen
densvertrages mit Japan, der der Konferenz
Japans als eines aggressiVen Staates nicht
vorgelegt wurde, davon, daB die Verfasser
gestattet.
dieses Entwurfes vor allem darum besorgt
Daraus folgt, clan es sich um amen solchen sind, den Weg fiir eine Wiedergeburt des
Friedensvertrag und urn eine solche Frie- japanischen Militarismus freizumachen und
densregelung mit Japan handeln mull, die Japan erneut auf den Weg der Aggression
es dem japanischen Militarismus nicht ge- und der Kriegsabenteuer zu stoBen.
statten, von neuem sein Haupt zu erheben,
und die den Frieden und die Sicherheit aller Dies gilt in erster Linie fur die
Lander Asiens und des Fernen Ostens U S A? deren Japanpolitik wahrend der
garantieren. letzten Jahre gentigend Beweise clef& bot,
daB die USA.-Regierung gegentiber Japan
Daran sind nicht cur diejenigen Staaten ihre besonderen Plane hat Plane, die mit
interessiert, die tinter der japanischen Ag- den Interessen an einer echte i Friedens-
gression gelitten haben, sondern auch das regelung mit Japan nichts gemein haben.
I. tlber die Grundsatze eines Friedensvertrages mit Japan
Bei der Betrachtung der Frage des Friedens- Diese Aufgabe kann erfolgreich gelost wer-
vertrages mit Japan taucht vor allem die den, wenn die Teilnehmer der Konferenz
Fage auf: Wie miissen die Grundsatze be- von jenen Grundsatzen ausgehen, die in
schaffen sem, die diesem Friedensvertrag den bekannten internationalen Vereinba-
zugrunde zu legen sind? Wie soli man rungen fiber Japan Ausdruck gefunden ha-
sicherstellen, claB die erneute Verwandlung ben und deren Verwirklichung sicherstel-
Japans in omen aggressiven Staat unmOg- len wtirde, deli eine Wiedergeburt, des
lich 1st, wie soli man erreichen, daB das Schick- japanischen Militarismus ni cht zug e las-
sal Japans nicht wieder die Militaristen in s e n wird.
.ihre Hand nehmen, die in Japan sthon wie-
der ihr Haupt erheben und ungeniert offen Das bezieht sich vor allem auf die Abkom-
eiklaren, daB sie Revancheplane hegen? men, wie die Deklaration von Kairo von
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-%
Approved For Release 2001/09/10:
1943, die Potsdamer Deklaration von 1945
und das Abkommen von Jalta von 1945, in
denen die Vereinigten Staaten von Amerika,
GroBbritannien, China und die Sowjet-
union sowohl beztiglich des Abschlusses des
Krieges mit Japan wie auch beztiglich der
Friedensregelung mit Japan und seiner Um-
wandlung in einen friedliebenden demokra-
tischen Staat bestimmte Verpflichtungen
iibernommen haben.
Das bezieht sich auch auf Abkommen, wie
die Deklaration der Vereinigten Nationen
vom 1. Januar 1942, nach der sich die Ver-
einigten Nationen verpflichteten, mit feind-
lichen Staaten, darunter auch mit Japan,
keinen Separatfrieden zu schlieBen, und
wie die Beschltisse der Fernostkommission
(der die Sowjetunion, GroBbritannien, die
USA., China, Frankreich, die Niederlande,
Kanada, Australien, Neuseeland, Indien und
die Philippinen als Mitglieder angehoren)
iiber die grundlegende Politik gegentiber
Japan, die bereits nach der Beendigung' des
Krieges gegen Japan angenommen wurden.
Bekanntlich ist in der Potsdamer Deklaration
vom 26. Jell 1945 und in den im Einklang
mit dieser Deklaration gefaBten Beschlassen
der Fernostkommission fiber die grundle-
gende Politik hinsichtlich Japans vorgese-
hen, den japanischen Militarismus auszu-
rotten und die Entstehung der Vorausset-
zungen fiir eine Wiedergeburt des Militaris-
mus in Japan zu verhindern. Durch den Be-
schluB der Fernostkommission ?Grundsatze
der Politik hinsichtlich Japans nach der Ka-
pitulation" vom 19. Juni 1947 werden Ja-
pan, insbesondere beziiglich se:71er Streit-
krafte, strenge Beschrankungen
auferlegt. In der Potsdamer Deklaration
wird auf die Notwendigkeit hingewiesen,
die Macht und den EinfluB jener zu beseiti-
gen, die das japanische Volk betrogen und
irregeftihrt haben, als sie es ?zwangen, den
Weg internationaler Eroberungen einzu-
schlagen". In ihr wird ferner darauf hinge-
wiesen, dal3 MaBnahmen ergriffen werden
mtissen, urn Japan daran zu hindern, sich
erneut zu rasten und auf Eroberungen aus-
zugehen.
Die Abkommen der Machte tiber Japan
sehen die Beseitigung des japanischen Mili-
tarismus und die Neugestaltung Japans zu
einem friedlichen Staat vor, der fahig ist,
CIA-RDP83-00415R010200020005-0
auch zu den Nachbarstaaten, die unter der
japanischen Aggression besonders gelitten
hal:ten, normale Beziehungen zu unterhal-
ten. Wer tatsachlich darum bemtiht ist,
eine Wiederholu.ng der japanischen Aggres-
sion zu verhindern und eine Gewahr ftir
friedliche Beziehungen zwischen Japan und
den anderen Staaten zu schaffen, mull sich
dieses Ziel stecken. Somit ist die Aufgabe
der Entmilitarisierung Japans eine der
Hauptaufgaben, die durch einen Friedens-
vertrag mit Japan gelost werden massen.
Das bedeutet in erster Linie, daB der Frie-
densvertrag mit Japan Bestimmungen ent-
halten mull, durch die die Starke der Streit-
krafte dieses Landes ? der Armee, der Ma-
rine- und Luftstreitkrafte ? begrenzt wird.
Bekanntlich stellten die japanischen Milita-
risten wahrend ihrer Vorbereitungen zu der
Aggression gegen andere Staaten zahlen-
maBig starke Streitkrafte ? Armee, Marine-
und Luftstreitkrafte ? auf. Kurz vor dem
Uebeyfall Japans auf Pearl Harbour er-
reichte die japanische Armee eine Starke
von 3 200 000 Mann. Bei der Kapitulation
Japans im August 1945 betrug die Starke
der japanischen Armee rund 6 Millionen
Mann. Allein die sogenannte Kwantung-
armee, die die im Gebiet der von den japa-
nischen Militaristen besetzten Mandschurei
stationierte japanische Elitearmee dar-
stellte, erreichte eine Starke von fast einer
Million Mann.
Es versteht sich von selbst, daB alle diese
unmaBig starken Streitkrafte Japans durch
Auspliinderung der werktatigen Bevolke-
rung unterhalten wurden. Die japanischen
Militaristen, die sich nach dem Beispiel
ihres Aggressionspartners Hitlerdeutschland
zum Ziel gesetzt hatten, sich ganze Lander
und Volker zu Sklaven zu machen, nahmen
'wenig- Rticksicht auf die Lebensinteressen
des japanischen Volkes und zogen die
SI euerschraube far die japanische Bauern-
und Arbeiterschaft immer fester, am fur die
Kriegsvorbereitungen und danach far die
Kriegfahrung soviel wie nur mOglich an Mit-
teln herauszupressen.
Bei der Vorbereitung und dem Abschl-aB des
Ftiedensvertrages mit Japan mull deshalb
die Aufgabe gelost werden, Garantien ge-
gen das Wiedererstehen des japanischen
Militarismus und andere Garantien zu
zA006%eler6rizaidAnitiinit1t6r: ciAlgefinegtiegolaiidobroee
B
de/0015*dPOt nkelletsV20 01/0 gfit
schlieBen. Es ist selbstverstandlich, daf3
nach dem AbschluB des Friedensvertrages
samtliche Besatzungstruppen aus Japan zu-
ruckgezogen werden miissen und japani-
sches Gebiet nicht far die Unterhaltung
auslandischer Militarstiitzpunkte verwendet
werden darf.
Das Fehlen eines eindeutig formulierten Hin-
weises darauf im Friedensvertrag wiirde
allein schon dem Zweck einer Regelung des
Friedens mit Japan widersprechen, die zur
Wiederherstellung der Souveranitat dieses
Uncles fiihren soli, ebenso wie es den In-
teressen der Aufrechterhaltung des Frie-
dens im Fernen Osten zuwiderlaufen warde.
Die erwahnten 'Abkommen der Machte
schen die Umgestaltung Japans in einen
demokratischen Staat vor.
Was die Potsdamor Deklaration fordert
In der Potsdamer Deklaration wird direkt
darauf hingewiesen, clan ?die japanische Re-
gierung alle Hindernisse auf dem Wege zur
Neubildung und Festigung demokratischer
Tendenzen im japanischen Volk beseitigen
mull." Ferner heiBt es darin, daB ?die Frei-
heit des Wortes, der Religion und des Den-
kens sowie die Achtung vor den grundle-
genden Menschenrechten hergestellt wer-
den sollen." In den Beschlassen der Fern-
Dernokratisterung ?
Dies bedeutet, daB em n Friedensvertrag, mit
Japan Bestimmungen enthalten mull, die die
Verwirklichung des in der Potsdamer Dekla-
ration und in den anderen Beschlassen der
Machte zum Ausdruck gebrachten Prinzips
der Notwendigkeit einer Wiederherstellung
und Festigung der demokratischen Tenden-
zen im japanischen Volk, der Notwendig-
keit einer Demokratisierung Japans gewahr-
leisten.
Von, groBer Bedeutung shad im Zusammen-
hang mit der Vorbereitung eines Friedens-
vertrages far Japan die Fragen, die die
Entwicklung der japanischen
Wir tsch a ft betreffell. Bekanntlich
wurde die japanische Wirtschaft in der Ver-
gangenheit in den Dienst der militaristischen
Kreise gestellt. Ihre Entwicklung wurde in
dem Sinne beeinfluBt, daB die japanische
Industrie und Landwirtschaft auf die Dek-
01A0RIDP843413416RO*0204020035410r
Politik gegenaber Japan nach der Kapitu-
lation" heillt es: ?Das japanische Volk wird
zur Entwicklung des Strebens nach indivi-
duellen Freiheiten. und nach Achtung vor
den grundlegenden Menschenrechten, be-
sonders der Religions-, Versammlungr-, Ver-
einigungs-, Rede- und Pressefreiheit, sowie
zur Bildung demokratischer Organisationen
und Vertreterkorperschaften ermutigt wer-
den."
Die Demokratisierung Japans ist
die zweite wichtige Aufgabe, die sich die
Machte noch wahrend des Krieges gegen
Japan stellten,. Dail man dies tat, ist durch-
aus verstandlich. Im militaristischen Japan
herrschte eine reaktionare Clique. Das ge-
samte politische und offentliche Leben
wurde von dieser Clique und von japani-
schen Grol3konzemen wie Mitsubischi, Mi-
tsui und anderen, die sie untersttitzten, be-
herrscht. Daraus folgt, daf3 die Aufgabe der
Entmilitarisierung Japans und der Verhin-
clerung eines Wiedererstehens des japani-
schen Militarismus untrennbar mit der Auf-
gabe der Demokratisierung des politischen
und gesellschaftlichen Lebens des Landes,
mit der Aufgabe der Schaffung demokrati-
scher Zustande in Japan verbunden ist, un-
ter denen des Schicksal des Landes nicht
von der Willkar einer Gruppe reaktionarer
Militaristen abhangt.
nicht Militarisierung
kmng des Rtistungsbedarfs vorbereitet wur-
den. Charakteristisch war far die japani-
sche Wirtschaft sowohl vor dem Kriege als
auch wahrend des Krieges ihre Militarisie-
rung, wodurch die lebensnotwendigen Be-
darfnisse des japanischen Volkes vernach-
lassigt wurcien. Die wichtigsten Mittel in
Industrie und Landwirtschaft wurden fiir die
Pro duktion von Waffen und strategisch
wichtigem Material, nicht aber far die Be-
friedigung der Beclarfnisse der friedlichen Be-
vOlkerung verwandt. Daraus ergibt sich,
.daf3 der Friedensvertrag mit Japan Bestim-
mungen enthalten mull, die neben den Be-
schr4nkungen far die japanischen Streit-
krafte auch die Verhinderung einer Milita-
risierung der japanischen Wirtschaft vor-
sehen. Gleichzeitig darf der Friedensver-
trap die Entwicklung einer japanischen Frie-
denswirtschaft nicht hemmen.
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-07
JOREfilftEhafthi3t*M AWN ?iNn: W0047900 5APtitia9 ?A? qingan
Dieses Prinzip wurde bereits in der Pots-
demer Deklaration formuliert, die bekannt-
lich von den USA, Grof3britannien, China
und der UdSSR unterzeichnet wurde. Von
diesem Prinzip der Potsdamer Deklara-
tion ausgehend, stellte die Sowjetregierung
bereits im September 1948 in der Fernost-
kommission den Antrag, daB auBer dem
Verbot der Wiederherstellung und Errich-
tung einer japanischen Rastungsindustrie
und der Schaffung einer entsprechenden
Kontrolle fiir die Einhaltung dieses Verbots
der Wiederherstellung und Entwicklung
einer japanischen Friedensindustrie, die die
Befriedigung der Bedarfnisse der japani-
schen Bevolkerung sowie die Entwicklung
der Handelsbeziehungen Japans zu anderen
Landern gemaB dem Bedarf der japanischen
Friedensindustrie zum Ziel hat, keine Gren-
zen gesetzt werden sollen.
In ihren Anmerkungen vom 7. Mai dieses
Jahres zu dem vorher von der USA-Regie-
rung mitgeteilten Entwurf eines Friedens-
vertrages far Japan bestand die Sowjet-
regierung, von dem erwahnten Prinzip aus-
gehend, darauf, daB Japan in der Entwick-
lung seiner Friedenswirtschaft keinerlei Be-
schrankungen auferlegt und alle Beschran-
kungen hinsichtlich des Handels Japans mit
anderen Staaten aufgehoben werden.
Mull man lang und breit daraber reden, dal3
die Gewahrleistung einer unbegrenzten Ent-
wicklung der Friedenswirtschaft Japans und
die Entwicklung seines AuBenhandels nicht
nur im Interesse der Aufrechterhaltung des
Friedens im Fernen Osten und der Wieder-
herstellung gutnachbarlicher Beziehungen
zwischen Japan und den anderen Staaten,
sondem auch im Interesse des japanischen
Volkes liegt? Eine solche Entwicklung der
Wirtschaft Japans wiirde dem japanischen
Volk zum ersten Male die Moglichkeit
ether Hebung seines Wohlstandes erschlie-
Ben. Gegen die Aufnahme solcher Be-
stimmungen in den japanischen Friedens-
vertrag kannen nur diejenigen Einwande er-
heben, die die japanische Wirtschaft zu
knebeln und sie in Abhangigkeit von den
Interessen auslandischer Monopole zu brin-
gen bemilht sind ? jene, die bestrebt sind,
auch in Zukunff die Entwicklung der japa-
nischen Wirtschaft nicht auf die Befriedi-
gung der Bediirfnisse des japanischen Vol-
8Approved For Release 2001/09/10:
Wirtschaftsbeziehungen Japans zu anderen
Staaten zu lenken, sondern auf die Milita-
risierung Japans und auf die Anpassung sei-
ner Wirtschaft an die Plane f?r einen neuen
Krieg im Fernen Osten, die von einigen
GroBmachten geschmiedet werden.
USA suchen in Japan billige Arbeitskrtifte
Eine gesunde Friedenswirtschaft Japans
vriirde es ermoglichen, die von einer Reihe
von Staaten, die von der japanischen Be-
setzung betroffen waren, erhobenen berech-
tigten Forderungen nach Ersatz des ihnen von
dem japanischen Aggressor zugefagien
Schadens ohne Schwierigkeiten zu befrie-
dig en. Das zu erfiillen, wiirde Japan ver-
lialtnismaBig leichier fallen, als wenn as
diesen Schaden unmittelbar durch Verwen-
dung der Arbeitskraft der japanischen Be-
valkerung begleichen mallteewie es in dem
amerikanisch-britischen Entwurf vorgese-
hen ist. Es ist nicht schwer, sich darilber
klar zu werden, von welchen Erwagungen
der in dem Entwurf enthaltene Vorschlag
bestimmt wurde. Er wurde durch das Be-
streben veranlaBt, die billige Arbeitskraft
des japanischen Arbeil ers und Bauern aus-
zunutzen, ohne Riicksicht darauf, daf3 diese
fiir Japan nachteilige Form des Schaden-
ersatzes dem Lande einen bedeutenden Tail
seiner Produktivkrafte entzieht. Diese
Form ist nicht filr jene Lander von Vorteil,
die berechtigte Ansprache out Ersatz "des
ihnen zugefagten Schadens durch Japan er-
heben; denn diese Lander naben einen
UeberfluB an Arbeitskraften. Sie ist rth
einige Grol3machte von Vorteil, die sich
durch Ausnutzung der billigen Arbeitskraft
der Japaner bereichern wollen.
Die territorialen Fragen milssen gelost werden
Der Friedensvertrag mit Japan mull selbst-
verstandlich eine Reihe von t err it o-
rial en F r ag en 'Risen, die mit der Erie-
densregelung mit Japan verbunden sind.
Bekanntlich abernahmen die USA, GroB-
britannien, China und die Sowjetunion auch
in dieser Hinsicht bestimmteVerpflchtungen.
Diese Verpflichtungen sind in der Dekla-
ration von Kairo, in der Potsdamer Deklara-
tion sowie im Abkommen von Jalta nieder-
el
a- DP83-00415R010200020005-0
Approved
Taiwan gehtirt zu China
In dieSem Abkommen fanden die v011ig un-
bestreibaren Rechte Chinas, jetzt der
Volksrepublik China, auf die Gebiete ihre
Anerkennung, die noch heute von China ab-
getrennt sind. Es ist nicht zu bestreiten,
daft die von alters her zu China gehoren-
den, jetzt losgetrennten Gebiete, wie die In-
sel Taiwan (Formosa), die Pesca do -
res-Inseln, die Paracelsus-In-
seln und andere chinesische Gebiete, der
Chinesischen Republik zurackgegeben wer-
den massen.
Ebenso unbestreitbai sind die Rechte der
Sowjetunion auf den Sadteil der Insel S a -
ch alin und auf ale in ihrer Nahe liegen-
For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
den Inseln sowie auf die Kurilen, die
jetzt unter der Souveranitat der Sowjetunion
stehen.
Deshalb darf es bei der Losimg der terri-
torialen Fragen im Rahmen der Vorberei-
tungen zu dem Friedensvertrag mit Japan
keine Unklarheit geben, wenn man, von den
unbestreitbaren Rechten der Staaten auf die
Gebiete ausgeht, die Japan mit Waffenge-
waft an sich gerissen hatte.
Das sind die Hauptprinzipien, diemn Ueberein-
stimmung mit den bereits vorliegenden inter-
nationalen Abkommen dem Friedensvertrag
mit Japan zugrunde gelegt werdm miissen
und deren Verwirklichung die Herstellung
eires dauerhaften Friedens im Fernen Osten
bedeuten warde.
II. Amerikanisch-englischer Entwurf kein Friedens-
vertrag, sondem. em Pakt der Kriegsvorbereitung
Es erhebt sich. die Frage, inwieweit der
amerikanisch-britische Friedensvertragsent-
werf far Japan den Prinzipien entspricht, die
in den entsprechenden Abkommen der alli-
ierten Machte hinsichtlich Japans formuliert
wurden, und folglich, inwiefern er den Inter-
essen der Aufrechterhaltung des Friedens
im Fernen Osten entspricht.
In diesem Zusammenhang ist in erster Linie
die Frage erlaubt, rob dieser Entwurf irgend-
welche Garantien gegen die Wiederher-
stellung Japans als eines aggressiven Staa-
tes enthalt. Leider gibt es darin in die-
ser Hinsicht keinerlei Garan-
tien. Daft der Entwurf keinerlei Garan
lien gegen das Wiedererstehen des japa-
niichen Militarismus enthalt, bezeugt allein
die' Tatsache, daft er far den Umfang der
Streitkrafte Japans keinerlei Beschrankun-
gen festlegt. Es ist indessen allgemein be-
kannt, daft in den Friedensvertragen, die
nach dem zweiten Weltkrieg mit anderen
Staaten geschlossen wurden, besonders in
dem Friedensvertrag mit Italian, klare und
genaue Bestimrnungen enthalten sind, die
den Umfang der Streitkrafte der entspre-
chenden Staaten bestimmte Grenzen setzen.
Japan allerdings erhalt in dieser Hinsicht
im Vergleich zu den anderen Staaten eine
priviligierte Stellung, obgleich daftir kein
Grund vorliegt.
Somit steht der amerikanisch-britische Ent-
Approved For Release 2001/09/10
wurf in krassem VViderspruch zu denjenigen
Grundsatzen, auf deren Grundlage ein ech-
ter Friedensvertrag mit Japan abgeschlos-
sen werden kann, der den Frieden im Fer-
nen Osten garantiert und Schutz gegen eine
Wiederholung der japanischen Aggression
bietet.
Dieser ,Entwurf steht aufterdem im Wider-
spruch zu den Beschlassen der Fernostkorn-
mission, die erst im Jahre 1947 in dem er-
wahnten Dokument, ?die Grundsatze der
Politik gegentiber Japan nach der Kapitu-
lation" die Aufgabe gestellt hat, ?die phy-
sische und geistige Entmilitarisierung Ja-
pans zu vollenden, turd zwar auf dem Wege
der Durchfiihrung einer Reihe von MaBriah-
men, die die Einfahrung einer strengen
Kontrolle, die vollstandige Entwaffnung so-
wie eine Wirtschaftsreform fordern, und de.
ren Ziel darin besteht, Japan der M8glich-
keit, amen Krieg zu f?hren, zu berauben, die
militaristischen Einflasse auszuschalten und
eine strenge Rechtsprechung in bezug auf
die Kriegsverbrecher durchzuftihren." Dieser
BeschluB wurde von alien Mitgliedstaaten
der Fernostkommission gebilligt: Australien,
Kanada, China, Frankreich, Indien, den
Niederlanden, Neuseeland, den Philippinen,
der UdSSR, GroBbritannien und den USA.
Die Verfasser des amerikanisch-britischen
Entwurfs far den Friedensvertrag mit Japan
sind bemtiht, die Bedeutung dieser Tat-
CIA-RDP83-00415R010200020005-0
,r
Approved For Release 2001/09/10:
sache abzuSchwachen, indem sie darauf hin-
weisen, daB der BeschluB der Feinostkorn-
mission angeblich nur far den Zeitraum bis
zum AbschluB des Friedensvertrages mit
Japan Bedeutung habe. Es bedarf jedoch
keiner groBen Anstrengung, um die vollige
Haltlosigkeit dieser Bemahungen autzuzei-
Ja,panische Soldn
Schon aus der Tatsache geht ganz klar her-
vor, daft der BeschluB der Fernostkommis-
sion natarlich auch die gesamte Nachkriegs-
zeit in Betracht zieht. Der -imerikanisch-
britische Entwurf far den Friedensvertrag
mit Japan liegt auf der gleichen Ebene, wie
die gegenwartige Praxis der amerikanischen
Besatzungsbehorden in Japan in bezug auf
die Neugrandung verschiedenartiger milita-
ristischer Organisationen, die Errichtung
und Erweiterung von Land-, See- und
Luftstatzpunkten ? in Japan, in bezug
auf die Neuaufstellung eines japa-
nischen Landheeres, japanischer Luft-
und Seestreitkrafte sowie hinsichtlich der
ehemaligen japanischen Militararsenale, die
erweitert und modernisiert werden. Schon
jetzt wird die japanische Industrie immer
mehr auf die Herstellung von Waffen und
kriegswichtigem Material umgestellt. Die
Material- und Menschenreserven Japans
werden von den USA bei ihrer militarischen
Intervention in Korea, die rechtswidrig un-
ter der Flagge der UN durchgeffihrt wird,
in breitestem Mafia ausgenutzt.
Alle diese MaBnahmen, die von der USA-
Regierung in Japan durchgefiihrt werden,
zeigen ebenso wie der von uns hier eror-
terte Entwurf des Friedensvertrages mit
Japan, daB die USA-Regierung gemeinsam
mit anderen Staaten abernommene Verpflich-
tung, die Wiedergeburt eines aggressiven
japanischen Staates nicht zuzulassen,
ignoriert.
Nur USA an Japans Militarlsten interesstert
Die USA-Regierung tritt far ?die Wiederher-
stellung des japanischen Militarismus em.
Dagegen massen diejenigen Staaten entschie-
den protestieren, die an der Sicherung eines
wahrhaften Friedens im Fernen Osten wirk-
lich interessiert sind. Daher ist im ameri-
kanisch-britischen Entwurf keine Garantie
gegen die Wiedergeburt des japanischen Mi-
litarismus entlialten_und keine Gazwati.e.iiti
Approved For Keiease 2uultuw
10
CIA-RDP83-00415R010200020005-0
gen. Es gentigt zum Beispiel, darauf hinzu-
weisen, daB in diesem BeschluB auf die
Manahmen Bezug genommen wird, die
durchgefahrt werden massen, ?urn Japan
der Moglichkeit zu berauben, amen Krieg
zu fiihren."
er im Koreakrieg
die Sicherheit der Lander, die unter der Ag-
gression des militaristischen Japan gelitten
haben, obgleich darin eine der Hauptauf-
gaben bei der Vorbereitung des Friedens-
vertrages mit Japan bestehen mull:
fin amerikanisch-britischen Entwurf 1st der
Beitritt Japans zu den Milit arblocks
vorgesehen, die unter der Fahrung der USA
gebildet wurden und deren Zweck mit den
Interessen der Erhaltung des Frie-
dens im Fernen Osten nichts ge-
m ein hat. Es 1st bekannt, welches Ziel
damit verfolgt wird, daB im Entwurf des
Friedensvertrages Bestimmungen enthalten
sind, die den AbschluB von Militarabkom-
men zwischen Japan und anderen Staaten
vorsehen. Die USA-Regierung will errei-
chen, daB die Frage des Abschlusses eines
Militarabkommens zwischen den USA und
Japan schon im Friedensvertrag im voraus
entschieden werde und daB auf diese Weise
sc:hon beim AbschluB des Friedensvertrages
mit Japan das Schicksal des Landes als
amerkanischer Militarstiltzpunkt im voraus
bestimmt werde.
Die Aufgabe, die Wiedergebart des japa-.
nischen Militarismus nicht zuzulassen, und
die Sicherheit derjenigen Lander, die unter
der japanischen Aggression gelitten haben,
zu garantieren, wird von den USA durch den
Abschlufi von Militarabkommen mit Japan
ersetzt. Es ist nicht schwer, zu begreifen,
daB der AbschluB eines solchen Abkom-
mens Japan noch mehr zur Wiedererwek-
kung des Militarismus drangen und noch
mehr die militaristischen Kreise in Japan
beganstigen wird, die ohne Rticksicht auf
die nationalen Interessen des japanischen
Volkes bereft sind, sich in neue Krieg s-
abenteuer gegen die Nachbar-
staaten einzulassen.
Der amerikanisch-britische Entwurf des
Friedensvertrages mit Japan drangt Japan
diA4krifileNotntskoivo2000litintcbe
Approved ,For Release 2001/09/10
Gruppierung einzutreten, die gegen die
Nachbarstaaten Japans und in erster Linie
gegen 'die Sowjetunion und die Volksrepu-
, blik China gerichtet ist. Dies ist zum Bei-
spiel aus der Tatsache ersichtlich, deli die
Teilnahme solcher Staaten wie der Volks-
republik China und der Sowjetunion an
dem Milifarabkornmen, das in dem amerika-
nisch-britischen Entwurf vorgesehen ist, aus-
geschlossen ist.
thgen kbennen Aggressionspltine nicht tarnen
-
Es ist unmaglich den wahren Charakter die-
ser Forderung, deren Ziel es ist, Japan durch
die Vorpflichtung zur Teilnahme an der von
den USA gefiihrten Gruppierung schon jetzt
an Hamden und FiiBen zu binden, durch
irgendwelche liignerischen Phrasen vom
Recht Japans. auf ?individuelle und kollek-
tive Selbstverteidigung" zu tarnen, da I ? r
Japan keinerlei Bedrohung
dutch die Nachbarstaaten be-
st eht. Dip in diesen Bedingungen ent-
baltene Bezugnahme auf die Notwendigkeit
far Japan, irgendwelchen militarischen Grup-
pierungen mit dem angeblichen Ziel . der
Selbstverteidigung beizutreten, entbehrt je-
der Grundlage. Die Hinweise auf die an-
geblich fiir Japan existierende Notwendig-
Amerikanischer Ent
Bekanntlich ist in den 'Friedensvertragen,
die nach dem zweiten Weltkrieg abgeschlos-
sen wurden, darunter im Friedensvertrag
mit Italien, genau festgelegt, daB die Be-
setzung in einer moglichst kurzen Frist be-
endet werden mu13, auf jeden Fall nicht spa-
ter als 90 Tage nach Inkrafttreten des Frie-
densvertrages. Der amerikanisch-britische
Entwurf (Art. 6) enthalt formal eine solche
Bestimmung. Im gleichen Artikel jedoch ist
die Rede von der MOglichkeit, Streitkrafte
auf dem japanischen Territoriam zu belas-
sen, ,,in Uebereinstimmung mit oder als
Folge irgehdeines zweiseitigen oder mehr-
seitigen Abkommens, das zwischen Japan
einerseits und einer oder mehreren verbiin-
deten Machten andererseiA abgeschlossen
worden ist oder abgeschlossen werden kann."
Es ist klar, clal3 die Klausel fiber den Ab-
zug der Okkupationstruppen in 90 Tagen
eine leere und nichtssagende Phrase ist,
die gani offensichtlich gebraucht wurde,
um naive Menschen fiber die wirkliche Be-
: CIA-RDP83-00415R010200020005-0
keit, Militarabkommen und Biindnisse mit
anderen Staaten zu schlieBen unter dem
Vorwand, dies werde von den Interessen der
Selbstverteidigung Japans diktiert, sind urn
so lacherlicher, als Japan bekanntlich im
Laufe eines Jahrhunderts keinem Ueberfall
von irgendeiner Seite ausgesetzt war.
Diese Hinweise werden offensichtlich tinter-
nommen, urn die offentliche Meinung iiber
die wahren Ziele irrezhfiihren, die die Ver-
fasser des amerikanisch-britischen Entwurfs
mit der Einbeziehung Japans in ihie aggres-
siven Militargruppierungen verfolgen, dean
diese Ziele haben nichts gemein mit der
Erhaltung des Friedens im Fernen Osten.
Die im amerikanisch-britischen Entwurf des
Friedensvertrages vorgesehene Einbezie-
hung Japans in die militaischen Gruppierun-
gen midi eine Beunruhigung auf seiten der-
jenigen Staaten hervorrufen, die an der Er-
haltung und Wahrung des Friedens im Fer-
nen Osten wirklich interessiert sind.
In diesem Zusammenhang ist es unerlaB-
lich, auch die Frage des Abzugs der Be-
satzungstruppen aus Japan und die Frage
der Nichtzulassung der Schaffung auslandi-
scher? Militarstiitzpunkte auf japanischem
Territorium zu beriihren,
wurf mit Hintertiiren
deutung dieses Artikels des Entwurfs irre-
zufiihren, ihre wahre Bedeutung liegt darin,
daB Japan schon jetzt Abkommen aufge-
drangt werden, nach denen es sich im vor-
aus verpflichtet, entsprechend den aggres-
siven Planen der USA, im Fernen Osten.sein
Territorium zur Schaffung von Stiitzpunk-
ten fur die amerikanischen Land-, Marine-
und Luftstreitkrafte zur Verftigung zu stel-
len. Wer wine nicht, daB schon seit- lan-
gerer Zeit zwischen der USA-Regierung und
der derzeitigen japanischen Regierung Ver-
hahdlungen daraber gefiihrt werden, dali
die amerikanischen Besatzungstruppen in
Japan belassen und daB militarische Stiitz-
punkte der USA ouch nach AbschluB des
Friedensvertrages mit Japan unterhalten
werden sollen. ?Wer white nicht, doll im
Zuge dieser Verhandlungen die japanische
Regierung einem starken Druck von seiten
der USA ausgesetzt ist, unter deren tatsach-
licher Kontrolle zur Zeit das politische und
wirtschaftliche Leben des Landes StehO
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-91
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
schen Volk, dem eigentlichen Herren dieser
Chinas Rechte werden groblich verletzt Gebiete, zurtickgegeben werden.
Was den Teil des amerikanisch-britischen In dem Versuch, die souveranen Rechte der
Entwurfs far den Friedensvertrag mit Japan Sowjetunion auf Sild-Sachalin und die in
betrifft, der sich auf die territorialen Fragen seiner Nahe liegenden Inseln sowie auf die
bezieht, so halt es die Delegation der UdSSR Kurilen, die schon jetzt unter der Souvera-
far unerlaBlich, zu erklaren, daB dieser Ent- nitat der Sowjetunion stehen, gleichfalls
wurf groblichst die unbestreitbaren Rechte groblichst zu verletzen, beschrankt sich der
verletzt, die China auf eine Rtickgabe der Entwurf lediglich auf den Verzicht Japans
integrierenden Teile des chinesischen Terri- auf die Rechte, Rechtsgrundlagen und An-
toriums hat, die die japanischen Militaristen sprilche auf diese Territorien, wobei er die
von China losgerissen haben ? die Insel hi storische Zngehorigkeit dieser Territorien
Taiwan, die Pescadores-Inseln, die Paracel- und die unbestreitbare Pflicht Japans, die
sus-Inseln und andere Inseln. Der Entwurf Souveranitat der Sowjetunion auf diese Teile
enthalt lediglich einen Hinweis aber Ja- des Territoriums der UdSSR anzuerkennen,
pans Verzicht auf diese Gebiete, schweigt verschweigt.
jedoch bewuf3t fiber das Schicksal dieser
Territorien. Wir sprechen gar nicht davon, &Al die USA
und GroBbritannien, die seinerzeit die De-
Faktisch aber ist Taiwan und sind die ge- klaration von Kairo und Potsdam sowie das
nannten Inselgruppen von den USA be- Abkommen von Jalta unterzeichnet haben,
s et z t , und diese Aggressionsakte wollen clurch einen solchen Vorschlag hinsichtlich
die USA in dem hier zur Erorterung stehen- der territorialen Fragen den Wag grobster
den Friedensvertragsentwurf legalisieren. Verletzungen der Verpflichtungen be-
Das Schicksal dieser Territorien mull jedoch schreiten, die sie in diesem internationalen
ganz klar sein ? sie massen dem chinesi- Abkommen tibernommen hatten.
Washingtons Annexionspolitik auf Kosten Japans
Der amerikanisch-britische Entwurf sieht die trag mit Japan gestellt werden massen ?
Aberkennung der Souveranitat Japans tiber ungeachtet der Tatsache, dal3 in der Pots-
die Riukiu- und Bonin-Inseln sowie aber darner Deklaration auf die Notwendigkeit
die Rosario-, Volcano-, Paracelsus-, Vela-, der Demokratisierung Japans direkt hinge-
Markus- und Daito-Inseln und ihre Ein- wiesen wird.
gliederung in die Verwaltung
der USA v or, angeblich, wail die Treu- Hexenjagd auf Dernokraten
handerschaft der Vereinten Nationen tiber
die Inseln errichtet werden soll. Es ist je- In den Beschltissen der Fernostkommission
clod; bekannt, daB eine solche Lostrennung ist ebenfalls ? wie wir bereits ausgeftihrt
der genannten Inseln von Japan ni ch t haben ? die Rede von der Notwendigkeit,
vorgesehen ist ? weder in den erwahnten das japanische Volk bei der Bildung ?demo-
Abkommen der Machte noch in den Be- kratischer Organisationen und Vertreter-
schlassen des Sicherheitsrates, der allein karperschaften" zu unterstiitzen und es zur
das Recht hat, Entscheidungen fiber die Treu- A chtung der grundsatzlichen Menschen-
handerschaft in einem Gebiet von strategi- rechte zu veranlassen. Wie in dieser Hin-
scher Bedeutung zu treffen? Dies bedeutet sicht die augenblickliche Lage in Japan ist, ist
also, daB die Forderung, die der amerika- zum Beispiel daraus zu ersehen, daB im Laufe
nisch-britische Entwurf enthalt, willktir- der.ganzen Besatzungszeit mit Zustimmung
lich und rechtswidrigist. und direkter Unterstatzung der amerikani-
schen Besatzung03ehorden Repressalien ge-
Vergeblich werden wir im amerikanisch- gen die japanischen Gewerkschaften, gegen
britischen Entwurf des Friedensvertrages Be- die demokratischen Parteien und gegen her-
stimmungen suchen, die sich auf die Demo- vorragende demokratische Persanlichkeiten
kratisierung Japans beziehen. Auch in die- Japans sowie gegen die fortschrittlichen
ser Hinsicht entspricht der Entwurf nicht japanischen Presseorgane angewandt wor-
dAlpTifiViagnsrlkeigaln6diri6Wrir: CiA1-11151D83-00415R010200020005-0
12
. .ApPAPRedifforhEtahantjet000 1 /09/1 0
In diesem Entwurf verlautet auBerdem nichts
von der Unzulassigkeit der Tatsache, daB
in Japan militaristische und faschistische
Organisationen eller Art ins Leben gerufen
werden, wobei die Gefahr um so realer ist,
als viele solcher Organisationen bereits of-
fen tatig sind. Dies alles steht im Wider-
spruch, zu dem direkten Hinweis in dem Be-
schluB der Fernostkommission, daB ?alle
Organisationen, die vom Geist des Militaris-
mus und der Aggression durchdrungen sind,
energisch unterdriickt werden sollen". Dies
alles veranlaBt uns, ernstlich daraber nach-
zudenken, worauf die Urheber des amerika-
: 01411-REIR88310041613104020002,00054)
hinaus wollen und auf welchen Weg sie Ja-
pan drangen wollen.
Aus ? einer sorgfaltigen Analyse des ameri-
kanisch-britischen Friedensvertragsentwurfs
ergibt sich mit volliger Klarheit, dun dieser
Entwurf nicht nur die Wiedergeburt des ja-
panischen Militarismus vorsieht, womit die
reale Gefahr einer Wiederholung der japa-
nischen Aggression gegeben ist, sondern
auch darauf berechnet ist, die Militaristen
und Reaktionare, die Japan b?-!reits einmal
in eine nationale Katastrophe hineintrieben,
erneut ans Staatsruder zu brin-
g e n .
Amerlkanischer Entwurf
von den Interessen der Monopole diktlert
Ernste Aufmerksamkeit verdienen schlieBlich
diejenigen Bestimmungen des amerikanisch-
britischen Entwurfs, dte den Wirtschafts-
fragen gewidmet sind. Was die Wirt-
schaftsfragen anbetrifft, so wird in dem Ent-
wurf das Hauptaugenmerk auf die Veranke-
rung der wirtschaftlichen Privilegien ge-
richtet, die einige Staaten, in erster Linie
die USA, nach dem Kriege und wahrend der
Beset7ung des Landes in Japan erhielten. In
dem Entwurf sind genau ausgearbeitete Be-
stimmungen enthalten, in denen die Beibe-
haltung der fahrenden Stellung der auslan-
dischen Monopole in der japanischen Wirt-
schaft vorgesehen ist. Dies triff I auf die
jananische Industrie, auf die japanische
Schlffahrt, auf den AuBenhandel Japans und
auf die Garantie verschiedener Rechte und
Ansprache auslandischer Firrnen und juri-
stischer Personen gegenaber Japan zu.
Gleichzeitig wird in dem Vertragsentwurf
mit keinem Wort die Notwendigkeit er-
wahnt, far Japan die ungehinderte Entwick-
lung seiner Friedensindustrie und seines
AuBenhandels, die Entwicklung seiner
Schiffahrt und seines Handelsschiffbaues zu
sichern. Dies kann man keinesfalls als einen
Zufall bezeichnen. Kein Geheimnis ist es,
wer daran interessiert ist, die japanische
Industrie in die Zange zu nehmen und
die japanischen Markte mit auslandischen
Industrieerzeugnissen zu ilberschwemmen.
USA wollen keine Gleichberechtigung fiir Japan
Vergebens werden wir in diesem Entwurf
nach irgendwelchen Hinweisen darauf Aus-
Approved For Release 2001/09/10:
schau halten, dal3 Japan gleichberechtigt
mit den anderen Staaten zu den Rohstoff-
quellen zugelassen werden soil, obgleich
dies in der Potsdamer Deklaration direkt
vorgesehen ist. Eine solche Bestimmung
enthalt der Entwurf deshalb nicht, well sie
fiir die USA und far GroBbritannien, die
samiliche Hauptrohstoffquellen der Welt an
sich zu reifien versuchen, unvorteilhaft ist.
Deshalb kann der der Konferenz vorgelegte
amerikanisch-britische Friedens yertragsent-
wurf far Japan in keiner Weise zur Reqe-
lung der Frage des Friedens mit Japan die-
nen und nicht im geringsten die Gewahr de-
lft/ bieten, daB sich eine japanische Aggres-
sion in Zukunft nicht wiederholt. Der ameri-
kanisch-britische Vertragsentwurf kann und
wird keinen einzigen Staat zufriedenstel-
len, der nicht mit Worten, sondern mit Ta-
ten far die Errichtung eines dauerhaften
Friedens und far die 13eseitigung der Gefahr
eines neuen Krieges eintritt.
Besonders kann em n solcher Entwurf nicht
die Lander Asiens und des Fetnen Ostens
befriedigen, deren \Talker die Folgen der ja-
panischen Aggression am st4rksten am
eigenen Leibe versparten und die die Wie-
dergeburt des japanischen Militarismus, der
filr die friedliche Existenz der Nachbarlan-
der Japans im Fernen Osten eine standige
Gefahr darstellt, nicht zulassen konnen.
Dies ist auch der Grund daftir, weshalb der
amerikanisch-britische Entwurf einer Reihe
von Landern ? der Volksrepublik China,
Indien, Birma und -einigen anderen Staaten
CIA-RDP83-00415R010200020005-03
--Apiarovecifgortfteleasge2804/09110-: GIA-RDR8314)0416m1112011412110115-iait
lung gegeben hat.
China urteilte gerecht
In ihren Erklarungen vom 15. August beur-
teilte die Zentrale Volksregierung der
Volksrepublik China den amerikanisch-bri-
tischen Vertragsentwurf absolut gerecht,
wenn sie sich dahingehend aufierte,
daB ?dieser Vertrag in Wirklich-
keit em n .Vertrag fiber Vorbereitun-
gen zu einem neuen Kriege und nicht emn
echter Friedensvertrag ist" und daB er ?fur
die Volker Asiens eine Bedrohung bedeutet,
den Frieden und die Sicherheit in der gan-
zen Welt verletzt und die Inter-?.ssen des ja-
panischen Volkes schadigt."
Bekanntlich verurteilte auch die Regierung
Indiens den amerikanisch-britischen Ent-
wurf, als sie erklarte, daB sie an diesem
Vertrage nicht mitarbeiten konne, weil die
in ihm vorgesehene ?Regelung" nur den Un-
willen breiter Schichten des japanischen
Volkes hervorruft und weil er die Ursache
kiinftiger Zwistigkeiten und eines mOgli-
chen Konfliktes im Fernen Osten sein
mtisse.
Gromykos programmatische SchluBfolgerung
Zusammenfassend kann man an Hand des
amerikanisch-britischen Friedensvertrags-
entwurfes folgende Schliisse ziehen:
1. Der Entwurf enthalt keinerlei Garantien
gegen die Wiedergeburt des japanischen
Militarismus und gegen die Umwandlung
Japans in amen aggressiven Staat. Der
Entwurf enthalt keine Garantien fur die Si-
cherheit der Lander, die unter der Aggres-
sion des militarischen Japan zu leiden hat-
ten. Der Entwurf schafft die Voraussetzun-
gen ftir eine Wiedergeburt des japanischen
Militarismus und fur die Gefahr einer Wie-
derholung der japanischen Aggression.
2. Der Vertragsentwurf sieht faktisch kei-
nen Abzug der auslandischen Besatzungs-
tiuppen vor. Er sichert im Gegenteil die wei-
tere Stationierung der auslandischen Streit-
krafte im japanischen Staatsgebiet und die
Beibehaltung der auslandischen Militarstfitz-
punkte in Japan auch nach der Unter
zeichnung des Frieclensvertrages.
Unter dem Vorwand der Selbstverteidigung
den USA. vor.
3. Der Vertragsentwurf enthalt nicht nur
keinerlei Verbot eines Beitritts Japans zu. ,
Koalitionen, die gegen irgendeinen der
Staaten gerichtet sind, die sich am Krieg
gegen das militaristische Japan beteiligt
hatten, sondern er ebnet Japan sogar noch
den Weg far eine Beteiligung an den ag-
gressiven Blocks im Fernen Osten, die unter
der Ftihrung der USA. geschaffen werden.
4 Der Vertragsentwurf enthalt keinerlei Be-
stimmungen tiber die Demokratisierung Ja-
pans und fiber die Gewahrleistung demokra-
tischer Rechte fur des japanische Volk. Dar-
aus ergibt sich die direkte Gefahr, daB die
faschistischen- Verhaltnisse der Vorkriegs-
zeit in Japan wiederhergestellt werden.
5. Der Vertragsentwurf verstofit auf des
groblichste gegen die wohlbegriindeten
Rechte des chinesischen Volkes uf emen
unveraufierlithen Tell Chinas ? auf Taiwan.
(Formosa), die Pescadores- und die Paracel-
sus-Inseln und die anderen Gebsete, die
durch die japanische Aggressiin von China
losgerissen wurden.
6. Der Vertragsentwurf widerspricht den
Verpflichtungen, die die USA. und GroB-
britannien ins Abkommen von Jalta in bezug
auf die Riickgabe Sachalins und die Abtre-
tung der Kurilen an die Sowjetunion tiber-
nommen haben,
7. Zahlreiche wirtschaftliche Bestimmungen
laufen darauf . hinaus, den auslandischen
Monopolen ? in erster Linie den amerika-
nischen ? die von ihnen wahrend der Be-
satzungszei t erworbenen Privilegien zu
sichern, die japanische Wirtschaft gerat in
eine sklavische Abhangigkeit von diesen
auslandischen Monopolen.
8. Der Entwurf ignoriert faktisch die berech-
tigten Forderungen der von der japanischen
Besetzung betroffenen Staaten auf Ersatz des
ihnen zugeltigten Schadens durch Japan.
Gleichzeitig zwingt er Japan eine Form der
Reparationsleistungen auf, die Japan v?llig
versklavt, indern or einen Schadenersatz
unmittelbar durch die Arbeit der japanischen
Bevolkerung vorsieht.
9. Der amerikanisch-britische Entwurf ist
kein Vertrag des Friedens, sondern emn
Vertrag tiber die Vorbereitung eines neuen
Japans sieht der Entwurf den Beitritt Japans Krieges im Fern en Osten.
14Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
. Approveder /Mrs 'Atta1211734
Vorbereitungen des Frie-
densvertrages mit Japan
Es ist nicht schwer, sich GewiBheit Ober die
"Tatsache zu verschaffen, daB der amerika-
nisch-britische Friedensvertragsentwurf fiir
Japan nicht nur keine Garantien gegen eine
Wiedergeburt des japanischen Militarismus
voisieht, sondern im Gegente I die Voraus-
setzungen fur eine Wiedergeburt Japans
als aggressiver Staat schafft. Dies taut sich
daraus erklaren, daB die Plane der Urheber
des amerikanisch-britischen Entwurfs hin-
sichtlich Japans nichts mit der Aufgabe ge-
mein haben, em n Wiedererstehen des japa-
nischen Militarismus zu verhindern und den
Trieden und die Sicherheit der von der japa-
nischen Aggression betroffenen Staaten zu
gewahrleisten.
Die Hauptinteressenten wurden ausgeschlossen
Diejenigen Staaten, die besonders stark
-unter der japanischen Aggression gelitten
haben und: die de.shalb besonders daran
interessiert sind, daB eine Wiederholung
dieser Aggression verhindert wird, sind von
der Beteiligung an der Vorbereitung des
Priedensvertrages mit Japan ausgeschlossen
-worden, und zwar trotz der Tatsache, daB
das Verfahren fiir die Vorbereitung des
Friedensvertrages mit Japan im Potsdamer
Abkommen festgelegt worden war, durch
das der AuBenministerrat der fiinf Grofi-
machte ? UdSSR., USA., China, GroBb'd-
tannien und Frankreich ? bestatigt wurde,
"und in der bekannten Deklaration der alli-
ierten Nationen vom 1. Januar 1942, welche
vorsah, daB mit Staaten, die sich im Kriege
mit den alliierten und assoziierten Nationen
befanden keine separaten Friedensvertrage
abgeschlossen werden sollen. Im Potsdamer
Abkommen heiat es ausdriicklich, daB der
AuBenministerrat in erster Linie zur
Ldi-
stung der ?Vorbereitungsarbeiten fur die
Friedensregelung" geschaffen wird und daB
bei dem Entwurf entsprechender Friedens-
vertrage ?der Rat aus Mitgliedern bestehen
wird, die diejenigen Stanton vertreten, wel-
che die Kapitulatiollsbedingungen ftir den
Feindstaat unterschrieben haben, auf den
sick die betreffende Aufgabe bezieht". Somit
gibt es in der Frage ilber das Verfahren fiir
die Vorbereitung des Friedensvertrages mit
Approved For Release 2001109/10:
: CIA-RDP03-pOil 10i 020003901A-QJapan keinernar eiten. je
die nicht nur mit Worten, sondern auch mit
Taten ihre Verpflichtungen einhalten, die
sie in internationalen Abkommen iibernom-
men haben, miissen das in diesem Abkom-
men far die Vorbereitung des Friedensver-
trages mit Japan festgelegte Verfahren ge-
nau befolgen.
USA und GroBbritannien wollen diktieren
Nichts kann die Tatsache rechtfertigen, deli
die Regierungen der USA. und GroBbri-
tanniens die Vorbereitung des Friedensver-
trages in ihre Hand genommen haben und
jetzt andere Staaten zum AbschluB des von
ihnen vorbereiteten separaten Vertrages
mit Japan drangen.
Es ist angebracht, hier daran zu erinnern,
daB eben dieses Verfahren seinerzeit im
Zusammenhang mit der Vorbereitung der
Fri edensvertrage mit Italian, Bulgarien,
Ungarn, Rumanien und Finnland Anwen-
dung gefunden hat. Wie damns zu ersehen
ist, bestatigt auch die Erfahrung, wie ge-
rechtfertigt die Forderung der Sowjetunion
und die Forderung der Volksrepublik China
ist, deren Regierung wiederholt ihren Stand-
punkt dahin geduBert hat, daB es unbedingt
erforderlich ist, bei der Vorbereitung des
Friedensvertrages mit Japan streng das
Verfahren einzuhalten, das die Aufgabe der
Vorbereitung des Friedensvertrages dem
AuBenministerrat ilbertragt.
Wie schon beim AbschluB der Friedensver-
trage mit den anderen Landern, miissen an
der Vorbereitung des Friedensvertrages mit
Japan selbstverstandlich auch alle anderen
Lander teilnehmen, die am Krieg gegen Ja-
pan teilgenommen haben.
Die Sowjetregierung hat in dieser Bezie-
hung einen entsprechenden Vorschlag be;
reits im Jahre 1947 in einer Note an die da-
malige chinesische Regierung am 30. Dezem-
ber 1947 und in einer Note an die Re-
gierung GroBbritanniens am 4. Januar 1948
gemacht.
Die USA.=Regierung, die sich das Recht an-
gemat hat, bei der Vorbereitung des Frie-
densvertrages mit Japan die Initiative zu
ergreifen, widerspricht bekanntlich, entge-
gen den ilbernommenen Verpflithtungen,
energisch der Uebertragung der Vorberei-
tung des ?Friedensvertrages an den AuBen-
CIA-RDP83-00415R010200020005-015
Approved For Release 2001/09/10:
mirfts^terrat. Zur Verteidigung dieser Hal-
tung wird das Argument angeftihrt, daB emn
solches Verfahren angeblich die Vorberei-
tung des Friedensvertrages aufhalten wtirde.
Die Unhaltbarkeit einer solchen Behauptung
1st jedoch offensichtlich, woftir zum Beispiel
die Tatsache spricht, daB es sich gerade des-
halb, weil diese Aufgabe vom Aufienmini-
sierrat durchgefiihrt wurde, in den anderen
Fallen schon vor vier Jahren als mOglich
erwiesen hat, Friedensvertrage mit den er-
wahnten ftinf Landern abzuschlieBen.
Die Regierungen der Vereinigten Staaten
und GroBbritanniens, die einen gemeinsa-
C hina mull
Das chinesische Volk, das gezwungen war,
einen langjahrigen und schweren Krieg mit
dem in sein Territorium eingedrungenen
militaristischen Japan zu f?hren, hat aufier-
ordentlich schwere Opfer in diesem Kampfe
gebracht. Daher darf die Regierung der
Volksrepublik China, als einzige rechtma-
Bige Wortfiihrerin des Willens dos chinesi-
schen Volkes, von der Vorbereitung des
Friedensvertrages mit Japan nicht fernge-
halten werden. Die Sowjetregierung teilt in
dieser Frage vollkommen den Standpunkt,
der in entsprechenden Erklarungen von der
Regierung der Volksrepublik China, insbe-
sondere in ihrer Erklarung vom 22. Mai
und in der Erklarung vom 15. August dieses
Jahres, zum Ausdruck gebracht worden ist,
mid besteht auf der vollen Teilnahme der
Volksrepublik China an der Vorbereitung
und der Erorterung des Friedensvertrages
mit Japan. Die gleichen Staaten, die, den
USA. und GroBbritannien folgend, bereit
sind, den Friedensvertrag ohne Teilnahme
der Volksrepublik China, Indiens und Bir-
mas, welche besonders an der Friedensrege-
lung interessiert sind, zu unterzeichnen,
tibernehmen eine schwere Verant-
wortung ftir die Folgen eines so
ungerechten und rechtswidri-
gen Aktes.
In welcher Lage befindet sich zur Zeit diese
Konferenz in San Franzisko?
Die Regierungen der Vereinigten Staaten
von Amerika und GroBbritanniens haben
die Konferenz vor die Tatsache gestellt,
daB China an der Vorbereitung und Diskus-
sillgiSsrgarr6Prikg6Wg leinnfift
16
CIA-RDP83-00415R010200020005-0 ?
men Entwurf ftir den Friedensvertrag vor-
gelegt haben, haben einen anderen Weg
beschritten, indern sie von Anbeginn zu
Unrecht sowohl die Sowjetunion als auch
die Volksrepublik China von jeder Mitwir-
kung an der Vorbereitung des Friedensver-
trages ausgeschlossen haben, ohne deren
Teilnahme von einer Regelung der Frage
des Friedens mit Japan nicht die Rede sein
kann. Die Sowjetregierung hat die Aufmerk-
samke't der USA.-Regierung darauf bereits in
ihren Bemerkungen vom 7. Mai zum ameri-
kanischen Entwurf des Friedensvertrages
sowie in ihrer Note vom 10. Juni dieses
Jahres gerichtet.
teilnehmen
teilgenommen hat noch teilnimmt. Es 1st
klar, daB bei einer solchen Sachlage eine
wirkliche Friedensregelung im Fernen Osten
nicht erreicht werden wird. Glaubt man
denn, daB sich damit gerade die VOlker
abfinden warden, die offen and frei ihre
Gefahle der Gerechtigkeit und ihr Streben
zum Frieden zwischen den Volkern zum
Ausdruck bringen kOrnien?
Die Teilnahme an der San-Franzisko-Kon-
ferenz haben Indien und Birma abgelehnt,
die den amerikanisch-britischen Entwurf ftir
unannehmbar erklart haben. Dies bedeutet,
daB nicht nur China, sondem ouch Indien,
die die wichtigsten Staaten Asiens sind, von
der Teilnahme an der Vorbereitung und Er-
6rterung des Entwurfs Mr den Friedensver-
trag mit Japan, den die USA. und GroBbri-
tannien den Teilnehmern dieser Konferenz
aufdrangen, ferngehalten worden sind. Sind
denn solcheHancllungen nicht diskreditierend
fiir die Verfasser dieses Bntwurfs, und be-
deutet dies nicht den Bankrott einer solchen
Mink?
Warum die Sowjetunion teilnahm
Die Sowjetunion hat die Teilnahnie an der
San-Franzisko-Konferenz nicht abgelehnt.
Dies erklart sich aus der Notweridgkeit,
alien horbar die reine Wahrheit fiber den
amerikanisch-britischen Entwurf zu sagen
und diesem Entwurf die Forderungen filr
ellen solchen Friedensvertrag mit Japan
gegenaberzustellen, der den Interessen der
Friedensregelung im Fernen Osten tatsach-
lich entspricht und der Festigung des all-
: CIMRDP113e404ftR010200020005-0
Approved Iiir.ltrgsvaiggiA:ecid,,e-ippovigitizrocgoo020005-0
Mit Rticksicht darauf, da13 der amerikanisch-
britische Entwurf fiir einen Friedensvertrag
mit Japan nicht den FOrderurigen gerecht
wird, die fiir den Friedensvertrag mit Japan
gestellt .werden, schlagt die Sowjetdelega-
tion .vor, den von den Regierungen der
USA. und Grabritanniens der Konferenz
vorgelegten Friedensvertragsentwurf fol-
gendermaBen abzuandern:
1. Zu Artikel 2
a) An Stelle der Punkte ?b" und ?f" soil emn
Punkt in folgender Fassung einbezogen
werden:
?Japan anerkennt die voile Souveranitat der
Volksrepublik China iiber die Mandschurei,
(Aber die Insel Taiwan (Formosa) mit alien
anl:egenden Inseln, iiber die Pescadores-In-
seln, die Pratas-Inseln, die Paracelsus-
rinseIn, die Amphitriten-Gruppe und die
'Maxfield-Bank und ilber die?Nanschaschiun-
-tau-Inseln einschliehlich der Spratley-Inseln,
und verzichtet auf alle Rechte, Rechtstitel
und Anspriiche auf die in diesem Artikel
genannten Gebiete."
b) Punkt. ?c" soil folgende Fassung erhal-
ten:
?Japan anerkennt die voile Souveranitat der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
tiber den siidlichen Tail der Insel Sachalin
mit alien anliegenclen Inseln sowie ilber die
Kurilen, und verzichtet auf alle Rechte,
Rechtstitel und Anspr?che auf diese Gebiete."
2. Zu Artikel 3
Der Artikel soil folgende Fassung erhalten:
?Die Souveranitat Japans wird sich auf emn
Gebiet erstrecken, das aus den Inseln Hon-
siu, Kiusiu, Sokoku, Hokkaido sowie aus
den Riukiu-, Bonin-, Rosario-, Volcano-,
Pares-Vela-, Marcus-, Tsusima- und den
anderen Inseln besteht, die bis zum 7. De-
zember 1941 zu Japan gehorten, mit Aus-
nahme jener Gebiete und Inseln, die in Ar-
tikel 2 erwahnt wurden."
3. Zu Artikel 6
Punkt ?a" soli folgende Fassung erhalten:
? ?Alle Streitkrafte der alliierten und assozi-
ierten Machte werden ii moglichst ,kurzer
Frist, jecloch spatestens 90 Tage nach In-
krafttreten des gegenwhrtign Vertrages,
aus Japan zuriickgezogen. Danadi wird
Approved For Release 2001/09/10:
keine einzige der alliierten oder assoziier-
ten Machte, auch keine andere auslandische
Macht auf japanischem Gebiet Truppen oder
Militarstiitzpunkte haben.''
4. Zu Artikel 14
Punkt ?a" und Unterpunkt 1 desselben
Punktes sollen durch folgenden Wortlaut
ersetzt werden:
,,Japan iibernimmt die Verpflichtung, die
Verluste zu er3etzen, die durch milittirisdie
Operationen gegen die alliierten oder asso-
ziierten Machte sowie ?durch Besetzung des
Gebietes einiger alliierter oder assoziierter
Machte verursacht wurden. Das AusmaB und
die Quellen fiir die Aufbringung der von
Japan zu zahlenden Reparationen sollen auf
einer Konferenz der interessierten Staaten
unter unbedingter Beteiligung der Lander,
die der japanischen Besetzung unterworfen
waren, und zwar: der Volksrepublik
China, Indonesiens, der Philippinen und
Birmas und mit Einladung Japans zu
dieser Konferenz ? besprochen werden."
5. Zu Artikel 23
An Stelle der Punkte ?a" und ?b" soil emn
Punkt folgender Fassung einbezogen wer-
den:
.?Der vorliegende Vertrag wird von den
Staaten ratifiziert werden, die ihn unter-
zeichnen werden, einschlieBlich Japans, und
er wird fiir alle Staaten, die ihn danach rati-
fizieren, in Kraft treten, wenn die Ratifi-
kationsurkunden von Japan und der Mehr-
heit der folgenden Staaten, einschliefflich
der Vereinigten Staaten von Amerika, der
Sowjetunion, der Volksrepublik China und
des Vereinigten Konigreidis von Grof3bri-
tannien und Nordirland, zur Verwahrung
gegeben wurden, und .zwar: Australian,
Biima, Kanada, Ceylon, Frankreich, Indien,
Indonesien, die Niederlande, die Mongoli-
sche Volksrepublik, Neuseeland, Pakistan,
die Philippinen, des Vereinigte Konigreich
von Grofibritannien und Nordirland, die
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
die Volksrepublik China und die Vereinigten
Staaten von Amerika. Es wird fur jeden
Staat, der ihn spater ratifiziert, von dem
Aucienblick an in Kraft treten, in dem die
Ratifkationsurkunde zur Aufbewahrung
gegeben wurde."
CIA-RDP83-00415R010200020005-0
17
6.%RrpvtiLfmrineiluit?9,91/09/10 : QIA-RDP83-120415R010200020005-0
tiugzeuge, mit einer Gesamtmannschafts-
?Japan verpflichtet sich, alle Hindernisse
auf dem Weg zur Wiederherstellung und
Festigung demokratischer Tendenzen tel
japanischen Volk zu beseitigen und alle
MaBnahmen zu ergreifen, die erforderlich
sind, urn eine Gewahr clafar zu schaffen,
daB alle Personen, die unter japanischer
Rechtsprechung stehen, ohne Unterschied
der Rasse, des Geschlechts, der Sprache
oder der Religion, die Menschenrechte und
die grundsatzlichen Freiheiten geniefSen,
einschlefflich der Rede-, Presse- und Publi-
kationsfreiheit, der Religions- und Ver-
svmmlungsfreiheit sowie der Freiheit der
pclitischen Ueberzeugung.?
7. Neuer Artikel (unter Kapitel 4):
?Japan verpflichtet sich, das Wiedererstehen
faschistischer und militaristischer Organisa-
tionen, sei es politischer, militarischer oder
halbmilitarischer Organisationen, deren
Ziel es ist, das Volk seiner demokratischen
Rechte zu berauben, auf japanischem Ge-
biet nicht zuzulassen."
Die milittirischen Bestimmungen
8. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Japan verpflichtet sich, keine Koalitionen
oder Militarbandnisse einzugehen, die gegen
irgendeine Macht gerichtet sind, die mit
ihren Streitkraften am Krieg gegen Japan
teilgenommenn hat."
9. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Die Bewaffnung der japanischen Land-,
Luft- und Seescreitkrafte wird strengen Be-
schrankungen unterworfen warden, so daB
sie aussthlieBlich den Aufgaben der Selbst-
verteidigung entspricht.
In Uebereinstimmung mit dem oben Dar-
gelegten ist es 'Japan gestattet, Streitkrafte,
einschlieBlich Grvzschutz und Gendarmerie,
zu unterhalten, de nicht starker sind
a) Landheer, einschlieBlich Flakartillerie,
mit einer Gesamtstarke von 150 000 Mann;
b) Kriegsflotte mit einer Starke von 25 000
Mann und einer Gesamttonnage von 75 000
Tonnen;
c) Luftstreitkrafte, darunter die Luftstreit-
krafte der Kriegsflotte, mit 200 Jagd- und
Aufklarungsflugzeugen sowie 150 Trans-
port-, Seerettungs-, Uebungs- und Verbin-
dungsflugzeugen, einschlieBlich der Reserve-
starke von 20 000 Mann.
Japan darf keine Flugzeuge haben oder er-
werben, die als Bombenflugzeuge geeignet
sind.
d) Die Gesamtzahl der mittleren und schwe-
ren Panzer in den japanischen Streitkraften
darf 200 nicht iibersteigen.
e) Die Mannschaftsstarke der Streitkrafte
wird in jedem Falle das Kampfpersonal so-
wie das nicht far den Kampfeinsatz be-
stimmte Personal und das Stabspersonal
mit einschlieBen."
10. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
,,Es ist Japan verboten, in irgendeiner Form
eine militarische Ausbildung der Bevolke-
rung in einem Umfang vorzunehmen, der
die Erfordernisse der Streitkrafte abersteigt,
deren Aufrechterhaltung Japan durth den
noch zu numerierenden Artikel des vorlie-
genden Vertrags, in dem AusmaB der Streit-
kcafte Japans festgelegt ist, gestattet ist."
111. Neuer Artikel (unter Kapitel 3):
?Japan darf weder besitzen, noch produ-
zieren, noch damit Versuche anstellen:
(1) Alle Arten von Atomwaffen und andere
Mittel zur Massenvernichtung von Men-
schen, einschliefilich bakteriologischer und
chemischer Waffen;
(2) mit eigenem Antrieb fliegende Geschosse
oder Apparate, die ferngelenkt werden
(mit Ausnahme von Torpedos und Torpedo-
apparaten, die die normale Bewaffnung der
in vorliegendem Vertrag zugelassenen
Kriegsschiffe darstellen);
(3) Geschatze, die eine Reichweite von
inehr als 30 Kilometer haben;
(9) Seeminen oder Torpedos ohne Kontakt-
ziindung;
(5) Torpedos, die bemannt werden kOnnen."
12. Neuer Artikel (unter Artikel 4)
?Japan werden keinerlei Beschrankungen
in der Entwicklung seiner Friedensindustrie
sowie in der Entwicklung des Handels Ja-
pans mit anderen Staaten und in bezug
auf seinen Zutritt zu den Rohstoffvorraten
entsprechend den Bedilrfnissen der Frie-
denswirtschaft Japans auferlegt. Im gleichen
MaBe werden Japan keinerlei Beschrankun-
gen in der Entwicklung seiner Handels-
schiffahrt und seines Handelsschiffbaues
auferlegt."
Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0
18
\ Approved For Release 2001/09/10
13. Neuer Artikel (unter Artikel 3):
? (1) Die La-Perouse-Meerenge und
die Nemuro-Meerenge, langs der
gesamten japanischen Kilste sowie die
Meerengen von Tsugaru und Tsusima mi-is-
sen entmilitarisiert werden. Diese
Meerengen werden immer far die Durch-
fahrt von ,Handelsschiffen aller Lander offen
? sein.
: CIA-RDP83-00415R010200020005-0
(2) Die in Punkt 1 dieses Artikels erwahn-
t.en Meerengen durfen nUr far die Durch-
fahrt jener Kriegsschiffe geoffnet werden,
die den an die Japanische See angrenzenden
Machten gehoren."
Die Sowjetdelegation ersucht die Konferenz-
teilnehmer, diese Vorschlage der Sowjetre-
gierung zu erortern.
Vberreicht durch:
Gesellschaft Mr Deutsch-Sowletische Freundschaft
Apprbved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0