VERFUGUNGEN UND MITTEILUNGEN
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Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00418R000500060010-5
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
C
Document Page Count:
266
Document Creation Date:
December 27, 2016
Document Release Date:
July 1, 2013
Sequence Number:
10
Case Number:
Content Type:
MISC
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CIA-RDP83-00418R000500060010-5.pdf | 21.98 MB |
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Nur Kir aeu A1qenrauw
Verliigungen and Mhieiningei
des Mhdsierinins Idr Masdfinenbau
1923 I Berlin, den 12. Dezember 1953 I Nr. 1
' Sekannimaebung
1. Grandam( des Mlnisteriums fir Maschinenbau
Durch Beschlu8 des Prisidiums des Ministerrates
der Deutschen Dernokratischen Republik vom
16.11.1953 sind die 'Ministerien ftkr Schwermaschi-
nenbau, Allgemeiner Maschinenbau und Transport-
und Landmaschinenbau aufgeltist worden.
Zugleich wurde des Ministerkun ftir Meschinenbau
gebildet.
Die Werkleiter der Betriebe, die Direktoren der
Hoch- und Fachschulen und Institute Bowie die
Direktoren der Deutschen Handelszentralen der
drat aufgelbsten Ministerien sind durch besondere
Schrelben bereits 'hiervon In Kenntnis gesetzt
worden.
Gleichzeitig wurde ihnen die Zuordnung zu den
Hauptverwaltungen bzw. Hauptabteilungen be-
kanntgegeben.
2. Lefton des Mlnisterhuns ftir Maschlnenban
Das Ministerium far Maschinenbau wird verant-
wortlich vom Minister far Maschinenbau geleitet,
dem eta Staatssekrettir ale 1. Stellvertreter und
vier weitere Stellvertreter Mr die Produktions-
bereiche
Schwermaschinenbau
Energie- und Elektromaschinenbau
Transportmittel- und Landmaschinenbau
Allgemeiner Maschinenbau
belgegeben and. Die Produktionsbereiche stellen
die Zusammenfassung der entsprechenden Haupt-
verwaltungen dar.
3. Verfigangen and 5fittellangen des Ministeriums f?r
Maseldnenban
Die ?VerfUgungen und Mitteilungen" der bisherigen
drel Ministerien fur Schwermaschinenbau, All-
gemeinen Maschinenbau turd Transportmittel- und
Landmaschinenbau erscheinen nicht mehr. Sic
schliellen mit folgenden Ausgaben:
Ministertsurn f2r fichwermaschlnenbsu:
ltd. Hr. 14
Maisie:rhos fdr Aligemelnen Maschinenbau:
ltd. Hr. 13 (Nr. 12 let nicht erschienen)
Ministeriem fir Transportmlitel- end Lad-
ltd. Na.2
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Die Anwelsungen, Verfilgungen und sonsUgen Ver-
611entlichungen ftir den Bereich des Ministeriums
filr Maschinenbau werden ab sofort in
?Verfilgungen und Mittellungen des Ministeriums
filr Maschinenbau"
bekanntgemacht.
Die in den bisherigen Verfilgungen und letteilun-
gen der drel Faeluninisterien ergangenen Vertiffent-
lichungen gelten bi, sum 31.12.1953 ftir die Be-
triebe, Hoch- und Fachschulen, Institute und Deut-
schen Handelszentralen entsprechend three ehemall-
gen ZuordnUng.
Ab 1.1.1954 haben nur noch Anweistingen, Ver-
ftigungen und sonstige Vertiffentlichungen lila die
dem Ministerium f?r Maschinenbau untersteliten
Betriebe und Institutionen GUitigkeit, die in den
"Verftigungen und Mittellungen des Ministeriums
ftir Maschinenbau" veroffentlicht sind.
Soweit Verftigungen, Anweisungen und sonstige
Mitteilungen der ehemaligen dee! Facluninisterien
such ilk dos Jahr 1954 welter Anwendung linden
Bolton, werden these zusanunengefalit und bis zum
Jahresende den Betricben und sonstigen Institutio-
nen des Ministeriums ftir Maschinenbau in einem
Ncudruck bekanntgegeben.
Zur Gewithrung Crier ordnungsgemtaien und
schnellen Bearbeitung der an die Betriebe und
sonstigen Institutionen des Ministeriums Air Ma-
schinenbau gehenden Verfilgungen und Mittellun-
gen werden den Betrieben und InstituUonen Mat
Exemplar? (4 doppelseitig und 1 einseitig gedruckt)
eines jeden Rundschrelbens zur VerfUgung gestellt.
Die Leiter der Betriebe und Institutionen skid
persOnlich dafUr verantwortlich, dun die Verfligun.
gen und Mittelltuigen our dem mit der Bearbeitung
betrauten Personenlcreis zur Kenntnis korrunen, da-
mit eine miebrauchliche Auswertung verhindert
wird.
Die Verftigungen und Mittellungen werden von der
RechtsabteRung des Ministeriums ffir Maschinenbau
bearbeitet. Anfragen und Anregungen sand der
genannten Abtellung zmuleiten.
Rau
Stellvertreter des Ministerprasidenten
und Minister fUr Maschinenbau
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INor Iiir deo Diensliebraodi
Veriiigungen and Mitteilnngen
des Minisleriums fdr Masthinenban
1953 I Berlin, den 21. Dezember 1953 I NT. 2
Durchilihning von Berichterstattungsversammiungen aniliBlich des 4. Jahrestages
des Jugendgesetzes am 8.2. 1954 in alien Betrieben,
die dem Ministerium !Ur Maschinenbau unterstellt Bind.
In alien Betrieben dessMinisteriums f?r Maschinenbau
sind In der Zeit vom I. Februar bls 20. Februar 1954
Setriebsversammlungen durchzuftihren. Zu diesen Ver-
saMMIungen berichten die Werkleiter Ober die Durch-
fiihrung dee Jugendgesetzes.
L Wel Meier Versammlungskampagoe aofl inn:
a) Die gesarnte Beleasehaft In den Betrieben, insbeson-
dere die Jugend, soli Ober die bisher erreichten
Erfolge und noch vorhandenen Mangel In der Durch-
fahrung des Jugendgesetzes informiert werden.
b) Allen Betriebeangehtirigen, insbesondere der Jugend,
Sall zu (limn Versammlungen Gelegenheit gegeben
werden, zu der bisherigen Arbeit auf dent Geblet
der Jugendfarderung Stellung zu nehmen, an nodi
vorhandenenMangeln Katlic zu Oben und Vorschlage
zur Verbesserung der Arbeit zu machen.
el Die Initiative alter Betriebsangehtlrigen, und insbe-
sondere der Jugend, soil dabei geweekt und ale zur
aktiven Mitarbeit bei der weiteren Durchfithrung des
Jugendgesetzes gewonnen werden.
Diese Berichterstattungsversammlungen anlMilich des
4. Jahrestages des Jugendgesetzes erhalten um so
groBere Bedeutung, als Bich die Jugend der Deutsrhen
Demokratischen Republik zum 2. Deutsehlandtreffen der
Jugend vorbereitet und dabel die UnterstOtzung oiler
staatlichen Stellen und Betrlebe erhalten soli.
Gleichzeitig Bonen die Versammlungen em Beitrag zur
Verwirklichung des neuen Kurses von Pallet und Regie-
rung bilden und dazu dienen, die enge Verbindung
zwischen den Werktatigen und den Staalsorganen bei
der Durehtlihrung unserer demokratischen Gesetze, be-
sonders des Jugendgesetzes. welter zu festigen.
U. Worse koasnd es bel der Durehfilbrang dieser
Betrielbsversamadmsges as:
Allen Betriebsangehorigen. Und insbesondere der Jugend,
mull an Hand der Durchfahrung des Jugendgesetzes
erlautert werden, welchen Charakter die Staatsmacht in
der Deutschen Demokratischen Republik hat. Das kann
dadurch geschehen, da0 den Versammlungsteilnehmern
erklart wird, welehe Martahmen die Arbeiter- und
Bauernregierung seit ihrem Bestehen im Interesse der
Jugend eingeleitet und durehgefithrt hat. Die Gegen-
iiberstellung der Lege der Jugend in der Zeit, zu der
bei uns nods die Monopolisten und Junker herrschten
und andererseits der Maanahmen, die seit 1945 im
Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Repu-
blik durchgeftihrt wurden. wird der Jugend Klarheit
Ober v ele Fragen des Charakters unseres Staates ver-
schaffe
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Dube' sollen vor allem die konkreten Beispiele der Lege
der Jugend von 1945 und jetzt aus dem eigenen Betrieb
oder On Verwendung linden. Darilber hinaus sollen die
Versammlungstellnehmer Ober die Auswirkungen der
arbeiter- und lugendfeindlichen Politik des Adenauer-
regimes in Westdeutschland aufgekliirt und Ober die
Arbeitslosigkeit und Ausbeutung der westdeutschen
Jugend, ihre Vergiftung mit Ami-?Kultur" und die
FOrderung faschistisMer Banden ala die Voraussetzung
zur Zwangsrekrutlerung der Jugendlichen entsprechend
den Kriegsvertragen von Bonn und Paris gesprochen
werden.
Gleichzeitig soil Ober den heroischen Kampf der Pattie-
ten und besonders der friedliebenden Jugend West-
deutsehlands gegen die Auswirkungen der verbrethe-
risehen Adenauer-Politik und f?r die friedliche Wieder-
vereinigung unseres Vaterlandes berichtet werden, den
ale gesttitzt auf die patriotischen Krtifte in der DDR
ftihren.
Die vielen guten Belspiele der Mitarbeit der Bevolke-
rung bei der Verwirklichung unserer demokratischen
Gesetze im Rahmen des neuen Kurses sollen im Betrieb
ausgewertet werden. Es soil erreicht werden, da0 elle
Betriebsangehdrigen und die gesamte Bevolkerung, ins-
besondere die Jugend, mach starker als bisher an der
Durchfilhrung des Jugendgesetzes Antell nimmt und
von sich aus Vorschlage zur Verbesserung der Arbeit
unterbreitet.
Hierbei hat die Arbeit der Kommissionen ftir Jugend-
fragen und ihrer Aktivs in den Gemeinden, Krelsen
und Bezirken besondere Bedeutung. In ihnen haben site
politisch bewuSten und In der Jugendarbeit erfahrenen
Burger unserer RepublikGelegenheit, sicth an der Lasung
der Aufgaben zur Forderung der Jugend unmittelbar zu
betelligen.
Im Mittelpunkt der 13erichte soil die Mitarbeit der
Jugend in der Produktion und im gesellschaftlichen
Leben stehen. Es soil Ober die Leistungen der jungen
Arbeiter und Angestellten beriehtet werden. Die vielen%
guten Beispiele der Mitarbeit der Jugend bei der Plan-
erf011ung sollen dabd besonders herausgestellt und zum
Ausgangspunkt der standigen Verbesserung der Arbeit
im ganzen Betrieb gemacht werden. Die Beriehte Ober
die Arbeit von Jugendbrigaden und Jugendabteilungen
sowie der FDJ-Kontrollposten sollen zum Antal) fiir die
weitere Bildung von Jugendbrigaden und -abteilungen
sowie FDJ-Kontrollposten dienen.
Dabei lot Wert darauf zu legen, daB die jungen Akti-
visten und Arbeiter in ihrer Arbeit besonders unter-
stiitzt und ihren Flihigkeiten entsprechend welter ent-
widcelt werden.
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Voraussetzung fur eine gute Arbeit der Jugendlichen 1st
ihre weitere Qualiflzierung. Es let deshalb auch not-
wendig, Ober den Stand der Berufsausbildung und die
MaBnahmen zu hirer weiteren Verbesserung zu beraten.
Entsprethend den Erfahrungen sus der Berlchterstat-
tungskampagne anlaiRich des 1 Jahrestages des Jugend-
gesetzes 1st es jedoch erforderlich, sich in den Berichten
nicht nur au( die Fragen der Berufsausbildung zu be-
schranken, sondern such elle anderen Fragen, die die
Lege der Jugend in den Betrieben betreffen,
zu besprechen und zu diskutieren.
le Lernarbeit der Jugend In den Berufs- und Fedi-
schulen Bowie in den Zirkeln des FDJ-Schuljahres soli
ebenfalls mit behandelt werden. Es kommt darauf an,
die MOglIchkeiten ftir die Weiterblidung der Jugend in
gesellschaftspolitischen und fachlichen Zirkein und
Kursen der FDJ, des Betriebes oder Ortes nods welter
autzubauen.
Neben der fachlichen Arbeit der Jugend soil em n starkes
Augenmerk auf die Entwicklung des frahlichen Jugend-
lebens und der kulturellen Bettitigung der Jugend des
Betriebes oder Ortes gelegt werden. Dabel kommt es
darauf an, dee die Jugend die entsprechenden Voraus-
setzungen zur Entwidclung ihres kulturellen Lebens
erhalt und da0 ihr bet der DurchfUhrung ihrer KuBur-
arbeit durch Fachkrafte und andere demokratische
Organisationen, wie z. B. durch die Gewerksehaft, ge-
holfen wird.
In den Betrieben, In denen die lugendlichen nods kein
Jugendheim oder Zimmer zur DurehfUhrung Hirer
Arbeit zur VerfUgung haben, soil dieses schnellstens
den betrieblichen Moglichkeiten entsprechend einge-
richtet werden.
Bei alien Fragen der DurchfOhrung des Jugendgesetzes
und der Untersttitzung der Jugend lin Betrieb mull be-
sonders auf die Bedeutung. der Jugendforderungsma13-
nehmen In der Deutschen Demokratischen Republik fUr
die Jugend in ganz Deutschland hingewiesen werden.
Die dehtige Durchfiihrung des Jugendgesetzes und der
Ubrigen Gesetze liegt nicht nur lm lnteresse der Jugend
und (ler ilbrigen Bevtlikerung in der DDR, sondern let
gleichzeitig Beispiel fur ganz Deutschland.
Wie der 1. Sekrettir des ZK der SED und Stellvertreter
des Ministerprasidenten, Walter Ulbricht, auf der
16. Tagung des ZK der SED erklarte, wird in einem
einheitlichen, friedliebenden und demokratischen
Deutschland such em n Gesetz zur groBzUgigen Forderung
der Jugend im lieruf, beim Studium, in der Ferien-
und Freizeitgestaltung und im Sport geschaf fen werden,
das der gesamten deutschen Jugend die vollen demo-
kratischen Rechte garantiert.
Alle Mannahmen zur Ftirderung unserer Jugend stehen
im engen Zusammenhang mit der Tatigkeit der Freien
Deutschen Jugend, die durch die Vorschlage die Grund-
lage :Ur das Jugendgesetz schut und deren erfolgrelche
Tatigkeit fUr die weitere Entwicklung der jungen
Generation von wesentlicher Bedeutung 1st. Es ist
deshalb selbstverstandlich, deli auch elle zuklInftigen
Maanahmen zur Durchfilhrung des Jugendgesetzes von
den Staatsorganen und Betriebsleitungen nur in engster
Zusammenarbeit mit den Leitungen des Jugendver-
60bandes clurchgefiihrt werden kttnnen und daB sie die
Unterstiltzung der FDJ-Arbeit als eine wichtige Auf-
gabe betrachten mUssen.
Dabei sot! die Hilfe bei der Vorbereitung des 2. groBen
Deutschlandtreffens der Jugend im Juni 1954 im
Mittelpunkt stehen.
Der vom Zentralrat der FDJ erlassene Aufruf an die
Jugend Deutschlands zur Vorbereitung des 2. Deutsch-
landtreffens mull deshalb bei der Vorbereitung und
Durchfilhrung dieser Versammlungen in starkstem
MaBe berUcksichtigt werden. Das gleiche trifft such far
die Arbeit unter den Kindern zu.
Die Unterstiitzung der Pionierorganisation .,Ernst
Thalmann" bei der Durchflihrung ihres Pionier-
auftrages ?Vorwarts fur das Ghick und den Frieden
unserer Helmet", die Vorbereitung und DurchfUhrung
von Ferienlagem und Ferienspielen in den Sommer-
ferien sowle die Durchfiihrung von Kinderfesten in
den Winter- und FrOhjahrsmonaten sollen deshalb
wetter verstarkt werden.
Einen wichtigen Bestandteil des Jugendgesetzes stellt
such die UnterstUtzung des Sportes und des Jugend-
wanderns dar. Neben der weiteren Unterstiltzung der
Sportbewegung durch Schaffung neuer Sport- und
Ubungsplittze soil der Gewinnung alter Sport-
begelaterten fUr den aktiven Sport und der Fordo-
rung der Wander- und Touristenbewegung mehr
Beachtung geschenkt werden.
Es kommt darauf an, daft die Jugend starker ale
bisher bei der LOsung alter Aufgaben und der Gestal-
tuna ihres zuktinftigen Lebene aktiv mitarbeltet.
Bel den Rechenschaftsberichten der Werkleiter mUssen
selbstverstandlich in erster Linie diese vorgenannten
Hauptpunkte an Hand der geleisteten Arbeit in ihrem
Betrieb erlautert werden.
Die Werkleiter werden darauf hingewiesen, dell die in
der ?Jungen Welt", in der ?Jungen Generation", dem
?Neuen Deutschland" und in anderen Zeitungen er-
scheinenden Artikel zur Vorbereitung des Deutschland-
treffens und Uber das Jugendgesetz besonders zu
be-
athten sind.
In den Berlehterstattungsversammlungen let der Die-
kussion genilgend Zeit einzurtiumen. Es kommt darauf
an, dat3 die Versammlungstelinehmer die MOglichkeit
haben, urn zu alien Fragen Stellung zu nehmen und
Vorschilige Bowie Verpflichtungen zur weiteren Durch-
ftihrung des Jugendgesetzes abgeben zu IcOnnen.
Die Erfahrungen aus der Berichterstattungskampagne
Atm 3. Jahrestag des Jugendgesetzes zeigten, dell die
Form der Zusammenfassung der gestellten Aufgaben in
einem Plan zur weiteren Durchfi/hrung des Jugend-
gesetzes richtig 1st und dazu beigetragen hat, dal3 viele
nodi vorhandene Mangel in kOrzester Zeit beseitigt
werden konnten. Deshalb werden bei der Durchfilhrung
und Auswertung der Berlchterstattungsversammlungen
anItiOlich des 4. Jahrestages des Jugendgesetzes in ellen
Betrieben die Aufgaben zur UnterstUtzung der Jugend
in einem ?Plan des Betriebes zur Vorbereitung des
Deutschlandtreffens und zur weiteren Forderung der
Jugend" zusammengefallt.
Diem Plane, die in enger Zusammenarbeit mit der Lei-
lung der FDJ-Betriebsgruppe, den Ubrigen Massen-
organisationen und der Betrlebsleitung ausgearbeitet
warden, sollen Aufgaben zur Untersditzung der Jugend
bet der Vorbereitung des Deutschlandtreffens und zur
weiteren Forderung der Jugend beinhalten. Babel soli
besonderer Wert darauf gelegt warden, daft ouch die
Mehrzahl der beschrossenen MaOnahmen zur weiteren
Forderung der Jugend scion bis zum 2. Deutschland-
treffen der Jugend im Juni 1954 erfUllt wird.
Die Plane sollen die konkrete Festlegung der einzelnen
Aufgaben sowle der dafOr perstinlich Verantwortlichen
und des Termins beinhalten und durch die Werkleitung
und die Obrigen Massenorganisationen in den Betrieben
in Anwesenheit der Jugend beschlossen werden. Diese
Aufgaben sind nach Moglichkeit in die Betriebskollek-
tivvertrage aufzunehmen.
Die Kontrolle Ober die DurchfUhrung dieser Plane Ober-
nimmt die FDJ-Leitung und die Betriebsgewerkschafts-
leitung.
Die in der Diskussion kritisierten Mangel sind sofort zu
prilfen und resell zu beseitigen. Nach der Beseitigung
groOerer Maniel 1st Offentlich Ober die durchgeftihrten
.P4a6riiihinca berichten.
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111. Beriehlerstaltung und Terndne.
Ober die durchgefiihr(en Versammlungen Bind Pro -
tokolle anzufertigen. Ste sollen im wesentlichen
folgendes beinhalten:
a) Tag und Ort der Versammlung,
b) Zahl der Teilnehmer, davon die Zahl der Jugend-
lichen,
Hauptpunkte der Diskussion,
d) Vorschltige far die Vorbereltungsmaanahmen zurn
Deutschlandtreffen und. die weitere Forderung der
Jugend im Betrleb. In dem Protokoll sind aufierdem
alle Vorschlage, die In den Versammlungen zur Ver-
besserung der Arbeit der Verwaltungsorgane gemacht
worden Rind, aufzunehmen.
Die Werkleiter haben die Aufgabe, das Protokoll und
den beschlossenen ?Plan zur Vorbereitung des Deutsch-
landtreftens und zur weiteren Forderung der Jugend"
spgtestens acht Tage nach der Durchfahrung der Ver-
sammlung, jedoch bis spotestens 28. Februar 1954, an
die zustandige Hauptverwaltung ? Abtellung Arbeit ?
elnzureichen.
Die Werklelter senden gleichzeitig eine Durchschrift des
Protokolls und den beschlossenen ?Plan zur Vorberei-
lung des DeutschlandtreSens und zur weiteren Ftirde-
rung der Jugend" an den Rat des Kreises ? Rat der
Stadt, Sachgebiet Jugendfragen.
@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
Die Hauptverwaltungen ? Abteitung Arbeit ? werten
bis zum 12. Mgrz 1854 die Berichterstattung der Werk-
leiter, die Protokolle fiber die Betriebsversammlungen
und die Paine der Betriebe zur Vorbereitung des
Deutschlandtreffens und zur weiteren Forderung der
Jugend aus und geben zum gleichen Tomlin das Er-
gebnis der Auswertung an die Hauptabteilung Arbeit
des Minister iurns filr Maschinenbau.
Die Hauptabteilung Arbeit des Ministeriums far Ma-
schinenbau hat die Aufgabe, die Berighte der Haupt-
verwaltungen bis zum 18. Mtirz 1954 auszuwerten, damit
vom Ministerium far Maschinenbau am 20. Miirz 1954
dem Amt far Jugendfragen beim Stellvertreter des
Ministerprasidenten Walter Ulbricht ilber die durch-
gefahrte Aktion und ihr Ergebnis berichtet werden
kann.
Bis zum 15. Januar 1934 berichten alle Werkleiter ihrer
zustandigen Hauptverwaltung ? Abteilung Arbeit ?
Ober den Stand der.Vorbereltung und geben gleichzeitig
den Termin der BetrIebsversammlung bekannt, damn.
rechtzeitig Vertreter des Ministeriums beauftragt wer-
den 'airmen. die an diesen Versammlungen tellnehmen.
Rau
Stellvertreter des Ministerprasidenten
!Ind Minister far Maschinenbau
VEB DeutKhet &ulna...ale,' 1236953 I A.35/53 DOR
VE13 &diner Orurkkul. Prenzlauer Al lee 36 43255
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I
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Verfiigungen und Milleilungen
des Illisisieriams fur Masddllemban
177373 , Berne, dee 30. Dezember 1933 1111
Aufgaben
des Ministerlums fur Maschlnenbau zur Durchtfthrung der Verordnung Ober die
weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der
Rechte der Gewerkschaften vom 10. 12. 1953 (GB1. 53/S. 1219)
Die Verordnung des Ministerrates Ober Weitere Ver- Ober die Durchfilhrung dieses Planes 1st vom Werk-
besserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der leiter monatlich ? jeweils bis zum 10. des folgenden
Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften vom Monate ? vor der Belegichaft im Rahmen der Rechen-
10. Dezember 1959 (GB1. 53/S. 1219) 1st em n weiterer Er- sdiaftslegung fiber die Erfilliung des BetrIebskollektIv-
folg der richtigen Politik der Regierung Bowie der vertrages zu berichten.
Leistungen unserer werktatigen Mensdien bei der Ver-
wirklichung des neuen Kurses. Zu 1/2 der Verordnung
Sle 1st von grofier nationaler Bedeutung. Urn den AbschluB der Betriebskollektivvertrlige f?r
1954 bis zum 15. 4. 1954 zu slchern und die Voraus-
Es 1st daher notwendig, dalI she Mitarbeiter des Mini- setzungen far eine termingerechte Erftillung der Kol-
steriums fOr Maschinenbau und der ihm unterstellien lektivvertrage zu schaffen, skid von der Hauptabtellung
volkseigenen Betriebe die groBe Bedeutung dieser Ver- Arbeit des Ministeriums bis zum 15. 1. 1954 Richtlinien
ordnung erkennen und Bich mit ellen Kraften ftir die auszuarbeiten, die eine kontinuierliche, auf breiter Basis
Verwirklichung der gestellten Aufgaben einsetzen. durchfilhrbare Kontrolie in alien Betrieben sichern.
Mit der Verwirklichung der gestellten Aufgaben werden
Die Hauptverwaltungsleiter sind verpflidffet, weitest-
wir einen entscheidenden Beitrag leisten far die Ver- gehend zu den Rechenschaftslegungen Ober die EMU-
besserung der Lebenshaltung der Werktatigen, fOr die lung der Betriebskollektivvertrage in den Betrieben
Sadie des Friedens und die Wiederherstellung der Ein-
Mitarbeiter aus den Hauptverwaltungen zu delegieren,
heit unseres Vaterlandes, die die von den Arbeitern und Angestellten In diesen
Diese Aufgaben werden urn so besser gellist, je starker Rechenschaftslegungen eingebrachten Vorsdilage urn-
sich die verantwortlichen Leiter auf die breiteste Mit- gehend auswerten und den Werkleitern bet der Er-
arbeit der Werktatigen stiltzen. itIllung ihrer im Betriebskollektivvertrag eingegange-
Daraus ergeben slob fOr die Arbeiter, Ingenleure und nen Verpflichtungen Hilfe erweisen.
Angestellten der Betriebe sowie Rh. die Mitarbeiter des Jeden Monet haben mindestens 2 Werkleiter unter Hin-
Ministeriums fOr Maschinenbau eine Relhe von Auf- zuziehung von Aktivisten Ober die Erf011ung der Ver-
gaben, die in folgendem Programm lestgehalten sind: pflichtungen im Betriebskollektivvertrag im KollegIum
1.
des Ministeriums filr Maschinenbau Bericht zu erstatten:
Die Einiadung hierzu erfolgt durch den Sekretlir des
Vber Mannahmen zur welteren Verbesserung Kollegiums.
der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbelter.
Zu 1/1 der Verordnung
Urn eine rationelle Verwendung der vom Staat bereit-
gestellten Mittel fOr die Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen zu gewtihrleisten, werden die Werk-
leiter verpflichtet, gemeinsam mit den Arbeitern und
Angestellten der Betriebe einen Plan Vic die Verwen-
dung dieser Mittel auszuarbeiten.
Die Summe dieser Mittel ergibt Bich aus:
a) den Investitionen filr Haupt- und Nebenanlagen,
b) dem neu zu bildenden Betriebsfonds,
C) dem Direktorenfonds,
d) der IVIobilisierung der inneren Reserven (Gemein-
schaftsleistung).
Der aufzustellende Jahresplan 1st in Quartals- und
Monatsphine aufzuteilen.
Zu 1/3 der Verordnung
Urn die bestehenden Arbeitsgesetze und die Bestim-
mungen Ober den Arbeitsschutz in ihrer Einhaltung zu
kontrollieren, werden die Werkleiter verpflichtet, die
im Stellenplan vorgesehenen Mitarbeiter Air die Ar-
beitsschutz- und Sicherheitsinspektion einzustellen una
solche Mitarbeiter, die ihre Aufgaben bisher'ungenOgend
erftillt haben, durch qualiflzierte Krafte zu ersetzen.
Die Durdfftihrung dieser Mafinahme ist his zum 10. 2.
1954 Ober den Leiter der zustandigen Hauptverwaltung
der Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des Mini-
steriums zu meiden.
Verstofle gegen die Arbeitsschutzbestimmungen sind
unter Angabe der von den Arbeitsschutzinspektoren
eingeleiteten Maflnahmen umgehend der zustandigen
Hauptverwaltung zu melden.
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ANDO
Zu 1/4 der Verordnung
Um den Kampf gegen die Ilberstundenarbeit zu ver-
Marken, wird folgendes angeordnet:
Die Arbeitskrtifteplane sind so zu gestalten, dal3 die
Produktionsdurchttihrung unter Einbaltung der ftir die
Arbeitskrafteplanung zugrunde liegenden Gesetze und
Riditlinien ohne riberstunden gewithrleistet 1st.
Ansonsten verweisen wir in dieser Frage auf die Zif-
ler I Punkt 4 der Verordnung des Ministerrates.
All. Funktleidire. die ungenehmigie Vberaisusdenarbelt
et:lessen, stud von der Primiterung aussztaddiellen.
Jecler Detrieb hat monatlich die Anzahl der geleisteten
Ilberstunden der zustlindigen Hauptverwaltung zu
melden.
Die Investitionsmittel ftir den Arbeltsschutz sind im
Rahmen der allgemeinen Investitionsauflage enthalten.
Diese Mittel 'Ind durch die Investitionsabtellungen der
Hauptverwaltungen in einem gesonderten Plan zu-
sammenzufassen und abzurechnen.
Alle weiteren zwedcgebundenen Mittel fur den Arbeits-
schutz sind ebenfalls von der Hauptabteilung Planung
und den Invest-Abteilungen der Hauptverwaltungen
zusammenzufassen unci abzurechnen.
Die Werkleiter werden verpflichtet, stimtliche Mittel,
die fUr den Arbeitsschutz vorgesehen Bind, im Betriebs-
plan und Betriebskollektivvertrag gesondert auszuwei-
Ben und in der Rediensdiaftslegung zur Durehfilhiung
cies Betriebskollektivvertrages dlesen Punkt besonders
zu behandeln.
Die Hauptabteilung Planung wird beauftragt, lin Rah-
men der bisherigen Beriehterstattung eine gesonderte
Kontrolle fiber die Verwendung der Mittel far den
Arbetteschutz zu organisieren.
Zu 1/6 der Verordming
Die Letter der Betriebe werden verpflichtet, gemeinsam
mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen und den zu-
stlindigen Gesundheltsorganen bis zum 31. 1. 1954 einen
Maanahmeplan auszuarbeiten, wie durch die Mobilisie-
rting alter vorhandenen betrieblichen und tirtlichen
Quellen eine Verbesserung der Einriditung bestehender
betrleblicher Krankenhauser, Polikliniken, Ambula-
torten und Sanittitsstellen durchgef(ihrt werden kann.
Die Hauptverwaltungen werden verpflichtet, die Durdi-
ttIhrung der itrztlichen Belhenuntersuclumgen far die
Arbeiter, besonders fUr solche, die gesundheitssch?d-
lithe durdiffihren, zu kontrollieren und bei
auftretenden Sdiwierigkeiten fiber die Arbeitsschutz-
und Sicherheitsinspektion des Ministeriums Verein-
barungen fiber die Beseitigung soldier Schwierigkeiten
mit dem Mintsierium fUr Gesundheitswesen zu treften.
Urn die Voraussetzungen zur Durchnihrung der in der
Verordnung des Mtnisterrats unter Ziffer I Punkt Sc,
Abs. 2, genannten Aufgaben zu schaffen, haben stimt-
liche Werkletter von Betrieben mit mehr ale 500 Be-
sditittigten, unter denen sich eine besonders an:43e An-
T zahl Frauen beflndet, bis zum 31. 1. 1954 ihrer zustgn-
digen Nauptverwaltung zu melden, wleviel Ruhergume
tin Betrieb vorhanden Bind und wie die Einrichtung
nodi nidit vorhandener Ruhergume aus betrieblichen
und ortlichen MItteln vorgenommen werden kann.
Die Leiter der flauptverwaltungen haben his zum
T 15. 2. 1954 zu priffen und der Leitung des Ministeriums
in beriduen, in welchen grollen Betrieben, besonders
solchen mit gesundheitsschtlacher Arbeit. die Einrich-
lung von Nachtsanatorien und Erholungsheimen drin-
aend notwendig ware.
2
Zu I/1 der Verordnung
Die Hauptverwaltungen haben bis zum 1. 3. 1954 der
Arbettsschutz- und Sicherheitsinspektion des Mini-
steriums zu melden, welehe Berufe mit besonders ge-
sundheitsschlidigenden und sdiweren Arbeitsbedingun-
gen fur einen verktirzten Arbeitstag vorzusehen sind.
Zu 1/9 der Vererdnung
Zur Steigerung der Produktion von Arbeitsschutz-
kleidung und Arbeltsschutzvorriditungen sind folgende
Malinahmen erforderlidi:
a) Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des
Ministeriums wird verptlichtet, das Ministerium filr
Arbett bet der Ausarbeitung der Kataloge tar Ar-
beitsschutzbekleidung ? entsprechend Ziffer I
Punkt 5 der Verordnung des Ministerrats ? zu
unterstUtzen und ihre Vorsthigge his zum 15.1.1954
vorzulegen.
b) Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des
Ministerlums wird verpflichtet, his Om 1, 2. 1951
festzustellen, welche Arbeitsschutzvorrichtungen
bzw. -elnrichtungen in den Betrieben des Ministe-
riums !Ur Maschinenbau notwendlg sind oder ver-
bessert werden massen.
c) Die Hauptabtellung Absatz und Export wird beau&
treat, fer die gesamte Menge der im Ministerium
f?r Maschinenbau hergestellten Arbeitsschutzvor-
richtungen von alien Ministerien und Staatssekre-
tariaten meG. sowle von der grtlichen Industrie
fiber des Staatliche Komitee 1VIaterlalversorgung
bis zum 1. 4. 1954 den &dart zu ermitteln und der T
Hauptabtellung Planung zu tibergeben.
d) Die Produktion von Arbeitsschutzvorrichtungen 1st
von der Hauptabtellung Produktion des Mlnisteriums
strengstens zu kontrollieren.
e) Die Hauptabteilung Planung hat die AbrechnUna
der Produktion von ArbeitssdiutzvorrIchtungen be-
sonders auszuweisen.
Zu 1/10 der Verordming
Die Werkleiter werden verpflichtet, gemeinsam mit den
gesellschaftlichen Organisationen, Aktivisten und den
zustandigen Abtellungsleitern oder Meistern monatlich
eine Betriebsbegehung durchzufUhren, Mal:Irishmen zur
Beseitigung aufgetretener Mangel festzulegen und die
Durchfiihrung dieser Magnahmen laufend zu kon-
trollieren.
In bestimmten Zettabstanden haben die Werkleiter
Ober die Durchfiihrung vor der Belegsehaft in be-
richten.
Zu 1/11 der Verordnung
Zur Qualillzierung der Arbeiter auf dem Geblet des
Arbeitsschutzes und der Anwendung untallsicherer
Arbeitsmethodep sind von der Arbeltsschutz- und
Sidierheitsinspektion des Ministeriums bis zum 1. 2. T
1954 Richtlinien auszuarbeiten,
Die Hauptverwaltungen haben die von der Arbeits-
schutz-und Sicherheitsinspektion ausgearbeiteten Richt-
Union auf die einzelnen Industriezweige zu konkreti-
sieren und bis zum 15. 2. 1954 den Betrieben zu Ober- T
geben.
Die Werkleiter werden verpflichtet, his zum 1. 3. 1954 T
erten Qualitizierungsplan auszuarbeiten, dessen Haupt-
punkte in den Betriebskollektivvertrag aufzunehmen
end.
Zu 1/12 der Verertinung
Die Werkleiter werden verpilichtet, gemeinsam mit den
gesellsehaftlidien Organisationen, den Arbeitern und
ingenieuren des Betriebes bis zum 31. 1. 1954 einen
Plan zur Verschonerung des Betriebsgeltindes auszu-
arbeiten.
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?
711r
Dieser Plan 1st mit der Belegschaft zu diskutieren, und
es sind Maanahmen zur Realisierung des Planes mit
Wife freiwilliger Arbeitseinslitze der Belegschaft fest-
zulegen.
Die Finanzierung der in dem Plan festgelegten
Mall-
nahmen erfolgt entsprechend Ziffer I Punkt 12c, Abs. 2
der Verordnung des Ministerrats.
Zu 1/14 der Verordnung
a) Die Hauptverwaltungen Auto- und Traktorenbau,
Lolcomotiv- und Waggonbau sowie die Wirkleitun-
lien, die ft* die Produktion der in der Verordnung
des Ministerrats vorgesehenen Autobusse und Eisen-
bahnwaggons verantwortlich sind (Merl Punkt 14a),
haben bli zum 15. 1. 1954 Mallnahmen zur termin-
und quartalsgerechtenAuslieferung dieser Fahrzeuge
einudeiten.
T b) Die Werkleiter werden beauftreat, bis zum 15.2. 1054
an die Abteilung Verkehr des Ministeriums Ober
die zustandige Abtellung Arbeit der Hauptverwal-
tung zu melden, wo em n besonderer Mengel an
Transportmaglichkeiten fUr die Arbeiter besteht, da-
mit vom MinIsteriutn cue auf die Verteilung der
neu produzierten Fahrzeuge EinfluB genommen
werden kann.
Zn 1/17 der Verordnung
Die Hauptabteilung Arbeit des Ministeriume wird be-
auftragt, In Zusammenarbeit mit der IG Metall an-
T versignelt Vorschltige auszuarbeiten, wekhe wichtigen
Betriebe fUr die Zahlung von Zusatzrenten an die Ar-
better, Angehlirigen der technischen Intelligenz und
Angestellten, die in diesen bestimmten Betrieben min-
destens 20 Jahre gearbeitet haben, in Frage kommen.
Zu 1/18 der Verordnung
Da die Verordnung. eine Erhohung der LOhne in den
Lohngruppen V bis VIII in alien den volkseigenen Be-
trieben vorsieht, in welchen 1952 (Mese Lohngruppen
nicht erhoht wurden, 1st von jeder Hauptverwaltung
T des Ministeriums unverzeglieh eine Aufstellung alter
flir die Lohnerhohung in Frage kommenden Betriebe
und die etch ergebende LohnerhOhung der Lohnsumme
ie Monet auszuarbeiten und der Hauptabtellung Arbeit
zur Zusammenfassung zu ilbergeben.
Die Erweiterung des Wohnungsbauprogramnis
Zu II/I der Verordnung
Die Investitionen ftir des Wohnungsbauprogramm wcr-
den durch die zustendigen Bezirke durchgefUhrt.
Die Leiter der Hauptverwaltungen soWle der Leiter
der Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen werden
verpflichtet zu untersuchen, welcher vordringlichste
Wohnungsbedarf in bestimmten Schwerpunkten ihres
Bereiches vorhanden 1st, land der Hauptabteilung Arbeit
unvernegliell begrtindete Vorschllige ftir die Durch-
ftihrung des Wohnungsbauprogramms zu unterbreiten.
Die Hauptabteilung Arbeit des Ministetiums hat these
Vorschltige der Hauptverwaltungen zusammenzufassen
und bei den betreffenden Bezirken durchzusetzen, daB
der Wohnungsbau in diesen Schwerpunkten besonders
gefOrdert wird und die Zuweisung von Wohnungen filr
die entsprechenden Betriebe bevorzugt erfolgt.
Die Werkleiter werden verpftiehtet zu tiberpriffen, in
welchem Rahmen sic des Wohnungsbauprogramm durch
Solidarittitseinstitze, Anfertigung von Einrichtungs-
gegenstlinden, Zurverffigungstellung von Facharbeitern
usw. tatkraftig untersditzen konnen.
-4 4
Der Stand der Wohnungsbauten. die Mr die Betriebe
des Maschinenbaus vorgesehen Bind, 1st durch die Be-
triebe laufend zu kontrollieren und darOber monatlich T
sum 25. mit der Investmeldung fiber die zustandige
Hauptverwaltung an die Hauptabteilung Planung zu
berichten.
Zu 111/3 der Verordnung
Die Werkleiter werden verpflichtet, den individuellen
Bau von Eigenheimen durch die Arbeiter und Ange-
stellten litres Betriebes im Rahmen der betrieblichen
Moglichkeiten durch Bereitstellung von Transportmit-
teln, Materialien usw. sus inneren Reserven zu unter-
stUtzen.
Uber die weltere Entwicklung der Initiative and des
Wettbewerbs der Arbeiter, Ingenieure and TechnIker
and Ober die Verbesserung der kulturellen Aafklitrangs-
arbeit unter den Arbeitern
Zu III/1 and 4 der Verordnung
Zur Regelung eller in diesen Abschnitten der Verord-
nung aufgeworfenen Fragen sind von der Hauptabtei-
lung Arbeit des Ministeriums ble zum 15. 2. 1954 Richt-
Breen Uber die weitere Verbesserung der Wettbewerbe
in unseren Betrieben auf der Grundlage der erlassenen
Bestimmungen auszuarbeiten.
Die Hauptabteilung Foisehung, Entwicklung und Kon-
struktion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der
Hauptabteilung Arbeit elm Dokument Uber die ver-
starkte Eirrftihrung und Verbreitung fortschrittlicher
Arbeitserfahrungen der Neuerer und Rationalisatoren
der Produktion sowle 'leder die breiteste Anwendung
von Verbesserungsvorschlagen ale konkrete Anieltung
ilk die Betriebe des Ministeriums fOr Maschinenbau
bis zum 91. 1. 1954 auszuarbeiten.
Zu III/5 der Verordnung
Die Mittel aus dem Direktorfonds zum Zwedce der
Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter und
Angestellten mussen volt ausgeschopft werden.
Dazu haben elle Werkleiter in Zusammenarbeit mit
der BGL ihres Betriebes viertelllihrlich einen Plan (Aber
die Verwendung dieser Mittel auszuarbeiten.
Uber die Durchttihrung dieses Planes ist die Belegschatt
monatlich in geeigneter Form (Versammlung, Aushang.
Betriebszeitung oder Betriebsfunk) zu unterrichten.
Die Hauptverwaltungen des Ministeriums werden ver-
pflichtet, die Kontrolle fiber die voile und rationelle
Ausschtlpfung des Direktorfonds zu versterken.
Zu 111/8 der Verordnung
Die Werkleiter werden verpftichtet, die regelmeflige
Durchftihrung von Produktionsberatungen in ihrem Be-
trieb zu sichern und an wichtigen Produktionsberatun-
gen selbst teilzunehmen.
Sic haben vor den Arbeitern Uber die ErfUllung der it
den Produktionsberatungen gelanten Beschltisse Rechen-
schaft abzulegen.
Die Hauptabteilung Arbeit wird beauftragt, in Zusam-
menarbeit mit der IG-Metall bis cum 15. 2. 1954 Richt- T
linien Ober die Durchfiihrung von Produktionsberatun-
gen auszuarbeiten.
En III/g der Verorduang
Zur Verbesserung der kulturellen Massenarbeit in den
Betrieben (Klubs, Bibliotheken, Kulturdiumen usw.)
wird die Hauptabteilung Arbeit beauftragt, den Be-
trieben his zum 1. 3. 1954 Hinweise far die Entwick-
lung, Forderung und Untersditzung der kulturellen und
erziehrisd,i zu 4eben.
VE8 Deuneller Zentralverler (2367153 L..) As 35/53 DIDR
Val Berliner Druckheni, Prenzlanee All.. 36 43393
i
50X1
50X1
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Die Eldon; von IndustrialistHa(en an den Akadenden
und Doebacbulen der DDR.
Zn 1V/1 der Verordnung
a) Die Hauptabtellung Hoch- und Fachschulen wird be-
auttragt, in Zusammenarbeit mit den Hauptverwal-
tungen !As zum L 3, 1951 Vorschlage auszuarbeiten,
art Welchen Hochsehuten unseres Ministeriums far
die verstarkte Heranbildung und Qualifizieruna von
Wirtschaftsfunktiontiren aUs den Reihen der Arbel-
terklasse Industrieinstitute einzurichten sind.
Qleichzeillg sind je Institut die Fachrichtungen und
die Anzahl der Platze festzulegen.
Die ausgearbeiteten Vorschlage sind dem Steals-
;kretariat Hochschulwesen bis zum 3. 1054
Obergeben.
b) De Hauptabteilung Kader wird beauftragt, in Zu-
enarbeit mit der Hauptabteilung Arbeit und
der Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen bis zum
1. 9. 1951 elnen Plan ausztiarbeiten, der folgendes
ehtbalten mull;
1. Artzahl der jahrlich an den Industrielnstituten
aUgObildenden Kader,
2. Angaben Ober des Studienziel und die Studien-
datter,
3. Aufgliederung der zu qualifizierenden Kader nach
Industriezweigen und auezubildenden Funktionen.
C) Die Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen wird
ve,rpflichtet, cut der Grundlage des von der Haupt-
aMellung Kader auszuarbeitenden Planes ent-
sprechend Abuts b nods Im III. Quartal 1954 an der
HoChschule filr Elektrotechnik, Ilmenau, und
der HochschWe f?r Maschlnenbau, Karl-Marx-
Stadt
den ersten Lehrgang zu immatrikulieren.
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Die Studienpltine und die Plane fur die LehrkOrper
end dem Minister bis zum 15..1n11 1954 zur Bestati-
sung vorzulegen.
V.
Vber Mallnabmen ear Wahrune der Rechte der Arbelier
und Angestellien durch die Gewerkiehatten
Zu V/1 der Verordnung
Die Hauptabteilung Planung wird beauttragt, gemein-
earn mit der Hauptabteilung Arbeit die Durdifilhrung
des Planes des Ministeriums Rir Maschinenbau Sir des
Jahr 1954, insbesondere den Arbeitskrafteplan, der dem
Ministerrat bereits zur Bestatigung vorliegt, mit dem
Zentralvorstand der IG-Metall eingehend zu beraten.
Dabei Bind insbesondere die MaBnahmen festzulegen,
die zur Erreichung der vorgesehenen Arbeitsproduktivi-
tat, zur Einhaltung der Durchscbnittslohne, zur Realt-
rierung des lnvestitionsplanes f?r Nebenaniagen Bowie
zur Verbesserung des Arbeiteschutzes durchgettihrt
werden mOssen.
Die Ausarbeitung der zukanftlgen Plane des Mini-
',teams fOr Maschinenbau, besonders jener Teile, die
slch auf die Arbeitsproduktivitat, die Arbeitskrafte-
planung, die Durchschnittslohne, die sozialen und kultu-
Yellen Einrichtungen sowie cut den Arbeitsschutz be-
ziehen, Bind gemeinsam mit der IG-Metall durchzu-
fUhren.
Zu V/4 der Vernitnung
Die Hauptverwaltungsleiter werden angewiesen, den
Personen, die ihre Verpflichtungen bei der Durchfilh-
lung des Betriebskollektivvertrages nicht erf011t haben,
die Quartalspramie tellweise oder ganz zu strelchen.
Schneider
Staatzsekrettir
1. Stellvertreter des Ministers
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MINIM
VEB Denim:bet Zentrabolelag (2367153 1-4) Ag 35/53 OUR
VEB Berliner Preneleuer All.. 36 43393
Eva:1-111A%
t.M.O. 1".0"..-'
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Verffigungen und Milleilungen
des Ministeriums Iiir Masthinenbau
1934 Berlin, den 8. Januar 1954 I Nr. 1
I. Kaufmannistbe Angelegenheiten
I. Berechnung und Abftlhrung der KOrper-
schaftssteuer
2. Abrechnung von Reparationslieferungen
II. Moats
3. Einschaltung des pi ivaten Grahandels im
Rahmen des Planes und Vertragssystems
III. Forschung. Entwicklung and Konstruktion
INHALT
1
2
VI. Reehts- und Vertragsangelegenheiten
a. Vorrang der Forderungen der volkseigenen
Betriebe im Konkurs private'. Schuldner 7
9. Zustandigkeit der Vertragsschiedsstelle 7
10. Abgabenrecht 8
11. Verfahren far den Wechsel in der Rechts-
tragerschaft an volkseigenen Grundstileken 14
VII. Sicherheitsinspektion
Sicherheitsbeauftragte
4. Giltekennzeichnung der Erzeugnisse
5. Zusammenarbeit mit dem Deutsche') Normen-
12.
aussehuB
11
IV. Revision
13.
II. DurchfUhrung von dokumentarischen Re-
vlsionen nach der Verordnung vom 6. 11. 1952
14.
In der VEW und Regolung des Einspruchsver-
15.
fahrens
:3
V. Arbon.
16.
7. Richtlinien Ober den Abschluil von Einzelvett
tragen im Sere[eh des Ministeriums fiji
Maschinenbau
3
17.
I. Kaufmannische
1. Berechnung und Abfiihrung der Korperschattssteuer
Das Minister urn der Finanzen, HV Wirtschaft, hat mit
Schreitten vom 28. 10. 1953 auf folgendes hingewiesen:
al Die Abgabenverwaltung des Ministeriums der Finan-
zen ist verpllichtet und berechtigt, die Berechnung
der Korperschaftssteuer in den volkseigenen Betrie-
ben nachzuprilfen und die Ktirperschaftsstcuer, wenn
sle nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
berechnet ist. neu festzustellen.
hi Die Abgabenverwaltung und die HV Wirtschaft des
Ministeriurns der Finanzen stirnmen darin tiberein,
dal; die von der Abgabenverwaltung neu festge-
setzten Betrage far KOrperst haftssteuer nicht in den
Jahresschlunbilanzen, sondem in laufender Rech-
flung zu buchen sind. Diem MafInahme ist notwen-
dig, um nicht die bei den tibergeordneten Dienst-
stellen vorliegenden und sogar zurOckliegenden Kon-
trollberichte dauernd zu andern.
50X1
Sonstlges
Altpapiersonderaktion
Anschrift des Ministeriums fiir Maschinenbau
Behandlung eingezogener Gegenstande und
Waren
Festlegung einheitlicher Speech- und Kon-
ferenztage filr die gesamte staatliche Ver-
waltung
Betriebszeitungen
14
8
9
11
It
Angelegenhelten
c) Bei der Ausfullung des Vordruckes ?Abrechnung der
Karperschaftssteuer und NettogewinnabfUhrung
VEW" ist in den Fallen, bei denen von der Abgaben-
verwaltung eine Korrektur der Korperschaftssteuer
der Vorjahre durch Kontrolibuscheld vorgenommen
wurde, folgendes zu beachten:
Im Teil I Korperschaftssteuer sind alle einzusetzen-
den Positionen lediglich auf den jeweiligen Abrech-
nungszeitraum abzustellen. Die nachgeforderte Kar-
perschaftssteuer ftir Vorjahre dart hier nicht bertick-
sichtigt werden.
1m Teil II Nettogewinnabftihrung sind die Zeilen A
1-3 ebenfalls nur auf den jeweiligen Berichtszeit-
raum abzustellen. Die in laufender Rechnung nach-
entrichtele Korperschaftssteuer f?r Vorjahre ist in
Zeile 4 einzusetzen. Damit ergibt sich der unter Be-
rticksichtigung der Nachzahlungen an KOrperschafts-
steuer noch an dos Fachministerium abzufiihrende
Nettogewinn .bzw. dadurch eingetretene Bberzahlung
an Nettogewinn.
-
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d) Der im Vordruck ?Abrechnung der Korperschafts-
steuer und Nettogewinnabfiihrung VEW- im Tell 11
?Nettogewinnabfiihrung" Zeile A 4 ausgewiesene Be-
trag let in J 7 des Kontrollberichtes unter B II.
Ziffer 5 ?Zahlungen fOr bcsondere vom Stasi fest-
gelegte Aufgaben" auszuwelsen und durch eine Full-
note zu erlitutern.
2. Abredinung von ReparatIonsIleterungen
Ned) den zur Zeit gilitigen Bestimmungen sind die Her-
stellerbetriebe von Reparationslieferungen verpflichtet.
die endgilltige Abrechnung ihrer Lieferungen Isis 30. 8.
des der Lieferung folgenden Jnhres dem Arnt filr Re-
parationen einzureichen.
Flekanntlich sind die Reparationslieferungen und -lei-
stungen der Deutschen Demokratischen Republik mit
dem 31. 12. 1953 beendet. Die Endabrechnung f?r das
Jahr 1953 kann nicht mehr bis zum vorher genannten
Zeitpunkt hinausgezogen werden. Die Betriebe werden
cieshalb hiermit angewlesen. die zur Festpreisbildung
notwendigen Antage und Unteriagen so einzureichen,
clan eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann.
Die Betriebe haben die endgiiltigen Rechnungen jeweils
spatestens bis 25. des der Lieferung folgenden Monats
dem Amt filr Reparationen zur Bezahlung einzureichen.
Das wilvde bedeuten, da0 di letzten Rechnungen filr
Reparationslieferungen des Jabs-os 1953 bin zum 25. 1. 1954
der Abwicklungsstelle des Amtes filr Reparationen vor-
licgen mtissen. Nach diesem Termin werden keinerlei
Zahlungen mehr geleistel.
II. Absatz
3. Elasebaltung des privaten Grahandels im Rshmen
des Planes und Vedrogssystems
Private Groilhfindier }airmen auf der Grundiage der
Gewerbegenehmigung des Rates des Kreises fOr den
Absatz von Spezialerzeugnissen und zur Belleferung der
privaten Einzelhandelsgeschtifte mit den im Warenbe-
rellstellungsplan ale Einzelpositionen ausgewlesenen
Waren aus volkseigener Produktion von den yolks-
elgenen Grathandelsorganen f?r einen bestimmten Zeit-
raum ala Vertragshlindler eingeschaltet werden.
Die Betriebe sind mit Zustimmung der HV-Absatzab-
tellungen berechtigt, Waren, die unter Einschaltung der
gesetzlichen Bestimmungen produziert wurden und auf
Grund von, Sonderbestimmungen nicht vertraglich ge-
bunden sind, an den privaten GroBhandel abzugeben,
wenn die zustfindige Niederlassung des staatlichen
GrolS-
handels nidst innerhalb von 8 Tagen nach Abgabe des
Angebots schriftlich die Obernahme der angebotenen
Waren zugesagt hat.
Die privaten Vertragshandler arbeiten ftir elgene Beth-
flung und mit eigenem Kapitaleinsatz und erhalten die
voile Handelsspanne. Fik die Einschaltung els Vertrags-
Windier entrichten dices eine Gebtthr, die im Vertrag
festzulegen 1st. Die Festsetzung der Geb?hren bedarf
der Genehmigung der Absatzabtellung der zustAndigen
HV im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finan-
zen, Hauptabteilung Preise.
Die Sonderbestimmungen fOr den Aufkauf landwIrt-
schaftlicher Erzeugnisse werden von den vorstehenden
Ausitihrungen nicht bertihrt.
Die unterstellten 3 DHZ Bind hiervon bereits unterrIch-
tet worden.
Forschung, Entwicklung und Konstruktion
4. Gillekennzelehnung der ErseugnIsse
Au! Grund des ? 4 Abe. 1-3 der Verordnung tiber die
Verbesserung der Qualitat der Produktion vom 24. No-
vember 1949, GB1. Nr. 10 der DDR vom 28. November
1949, in Verbindung mit der Anordnung vom 27. April
1949 Ober die Kennzelchnungspillcht industrieller Er-
zeugnisse (ZVOBI. I S. 304) Bind elle ErzeugnIsse der
ibdustriellen oder einer ihr gleichzusetzenden hand-
werkliehen Produktion hinsichtlich ihrer Gilte cu kenn-
zeichnen.
Die Kennzeichnung der Gilte erfolgt auf Grund der vom
Deutschen Amt ftir Material- und Warenprtifung her-
ausgegebenen Prilfzeugnisse gem8l3 der Verordnung ?ber
die GtItekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen
(Vierte DurchfOhrungsbestimmung zur Verordnung Ober
die Verbesserung der Qualittit der Produktion) vorn
12. Juni 1950, GBI. Nr. 87 der DDR vom 28. Juni 1950.
Insbesondere wird hierzu auf den ? 4 Abs. 3 hingewie-
sen, wonach in Angeboten und Redmungen, die sick auf
prtifpflichtlge Erzeugnisse beziehen, die Nummer und
(las Datum des Jeweils letzten Prilfzeugnisses anzugeben
skid, des skis auf die Fertigung des betreffenden Er-
zeugnisses bezieht.
Die Betriebe werden angewiesen, dieser gesetzlichen
Forderung nachzukommen, und die Prilf- bzw. Gine-
zelchen einzuholen. Es wird daher hiermit nochmals
out die Einhaltung der Gesetze aufmerksam gemacht.
lm Jahre 1954 dart kein Erzeugnis des Maschinenbaues
ohne Prilf- bzw. Gtitezeichen den Betrieb verlassen. Die
Betriebe haben such darauf zu achten, claf3 nur Materia-
lien und Aggregate von Zulieferanten verwendet wer-
den, die mit Prtif- bzw. GOtezeichen gekennzeidmet
sind. In den Liefervertritgen sind diese Forderungen
aufzunehmen.
Alle Betriebe sind cur Vorlage von Proben gegenilber
dem Deutschen Aunt !Ur Material- and WarenprOfung
verpflichtet. Bisher wurden in folgenden GesetzbItittern
Erzeugnisse der Betriebe des WM. zur Pflichtprtifung
aufgerufen:
GB1. Nr. 90 vom 18. August 1950, S. 828
(auf dens Geblete des Maschinenbaues so-
wie der Feinmecharrik/Optik)
GB1. Nr. 136 vom 8. Dezember 1950, S. 1178
(auf dem Geblete des Maschinenbaues so-
wie der Feinmechanik/Optik)
Gill. Ni. 137 vain 8. Dezember 1950, S. 1185
(auf dem Gebiete der Metallurgic, der Gull-
und Schmiedestikke sowie der Schweill-
technik)
Gill. Ni. .21 vom 21. Februar 1951, S. 114
(auf dem Geblete des Maschinenbaues so-
wie der Feinmethanik/Optik)
Fib- die Anmeidung sowie fur die Probeentnahmen und
Vorlage bei den Priddienststellen des Deutschen Amtes
ftir Material- und Warenprilfung 1st in den Betrieben
Jeweils der Leiter der GOtekontrolle verantwortlich. Die
Tedmischen Leiter mathen die Leiter der Gtitekontrolle
out cliese Pflicht aufmerksam, stellen elle diesbeztlg-
- 77.17r.-1
L,
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release
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lichen Unterlagen zur Verftigung, geben entsprechende
Anweisungen und kontrollieren diese MaBnahmen.
5. Zwiammenarbeit mit dem Deutschen Norrnenaussehuit
Er besteht Veraniassung, nochmals darauf hinzuweisen,
ciaB fOr site Betriebe und Verwaltungen der direkte
Schriftverkehr mit dem Deutschen NormenausschuB
@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
LUNA), auch mit der Zweigstelle Ust. nicht zulassig is!.
Jeder Schriftverkehr an den DNA und dessen Fachau,
schuss? 1st im Original mit einer Durehschrift an die
Staatliehe Plankommission, Zentralamt Lir Forschung
und Technik, ? Standardisierung einzureichen. Eine
Durchschrift ist auBerdem der zustandigen Hauptver-
waltung zur Kenntnisnahme zuzuleiten.
IV. Revision
6. Durehliihrung von dokumentarisdien Revisionen nach
der Verordnung vom I. 11. 1952 in der VEW und
Regelung des Einspruchsverfahrens
a) Gemli0 ? 3 der 1. DB zur Verordnung 'Ober die Fi-
nanzrevision vom 28. 1. 1953 sind die Revislonsgrup-
pen des zustlindigen Fachministerlums verpflichtet,
mindestens jiihrlIch einmal die Betriebe dokumen-
tarisch zu tkberprilfen.
b) Die Werkleiter konnen veriangen, daB ale wahrend
der Revision Ober den Stand der dokumentarischen
Prilfung unterrlehtet werden.
C) Es ist Pfticht der Revisoren, bei Beendigung der do-
kumentarischen Revision eine Abschluabesprechung
im BetrIeb durchzufehren und hierOber em n Protokoll
anzufertigen. An dieser AbschluBbesprechung haben
tellzunehmen:
Der Werkleiter,
der Hauptbuchhalter,
die Betrlebsgewerkschaftsleitung und
die Betrlebsparteiorganisation.
A.uf Antrag der Revisoren oder der Betriebsieitung
konnen aur Auskunftsertellung weitere Betrie'bsange-
horige wAhrend der Abschluilbesprechung mit heran-
gezegen werden.
d) Die Ergebnisse der Revision sind dem Betrieb be-
kanntzugeben und In einem Protokoll nlederzulegen.
e) Das RevIsionsprotokoll umfain materielle und for-
melle Beanstandungen. Der Revisor ist berechtigt,
Auflagen zur Beseitigung formeller Mange] und Ver-
stofie zu ertellen. Die Auflagen zur BeseitIgung ma-
terieller Mtingel ertellt der Revislonsgrupppenleiter.
Die Werkleiter des geprilften Betriebes sind berech-
tigt, gegen die im Revisionsprotokoll festgesteliten
und aufgezelgten MAngel und VerstoBe Einspruch zu
erheben, wenn feststeht, dal) der Revisor sich geirrt
V. Ar
7. Riddlinien Ober den Absehluil von Einzelvertragen
im Derek* des Ministeriums fur Maschinenbau
FOr die dem Ministerium fOr Maschinenbau unterste-
henden Betriebe, Schulen und anderen Instltutionen
weeden folgende vom Ministerium ftlr Aebeit und dem
Ministerium der Finanzen bestatIgte Richtlinien heraus-
gegeben:
I. Der Abschlui3 von Einzelvertrtigen erfolgt auf der
Grundlage der Verordnung vom 23. 7. 1953 tiber die
Neuregelung des Abschlusses von Einzeivertragen
mit Angehtlrigen der Intelligenz in der Deutsehen
Demokratischen Republik (GB1. S. 897).
Zu den In ? 2 der Verordnung genannten Angeheri-
gen der Intelligenz gehort folgender Personenkreis:
Personen, [Or die gema0 ? 8 und 9 der Verord-
nung vom 28. 6. 1952 tiber die Erhohung der Ge-
halter fey Wissenschaftler. Ingenieure und Tech-
hat oder die gegebenen Talsachen nicht konkret mi
Protokoll wiedergibt. Der Werkleiter kann gegen des
Protokoll In seiner Gesamtheit oder gegen elnzelne
Berichtsziffern Einspruch erheben. Es ist Pflicht des
Werkleiters, dies vor seiner Unterschrift int Protokoll
zu vermerken.
SI Die Werkleiter sind bereddigt, listen Einspruch. im
AbschluBprotokoll zu vermerken bzw. innerhalb drei
Tagen ? maBgebend tat der Poststempel ? schrift-
Itch bei dem Revislonsgruppenleiter einzureichen.
Kann die FHA nicht eingehaiten werden, so 1st ein
begrtlndeter Anirag an die Revisionsgruppe zu
stellen.
Die Frist kann big zu 10 Tagen verltingert werden.
Der Einspruch muB mit slimtlichen Unterlagen ver-
sehen sein, die die Prilfungsfeststellungen widerlegen
kOnnen. Der Revlsionsgruppenleiter kann erst nach
erfolgter PrOfung des Elnspruchs an den Werkleiter
die Beauflagungen zur Beseltigung der festgesteliten
materiellen Mengel und VerstoBe erteilen.
h) Der Revisionsgruppenielter entscheidet in erste,' In-
stanz tibee den Einspruch des Betriebes. Die Ent-
scheidung ist binnen 14 Tagen herbelzuftihren und
dem Betrleb entsprechend bekanntzugeben.
Falls der Revisionsgruppenleiter dem Einspruch nicht
oder nur tellwelse stattgibt, 1st eine Durchschrift der
Einspruchsentscheichang mit den dazugehorigen Unter-
lagen der Zentralen Revisionsleitung zu Obersenden.
I) Die Leitung des Betriebes hat das Recht, gegen die
Entscheidung des Revislonsgruppenlelters innerhalb
von 5 Tagen bet dem Leiter der HV des Fachmlniste-
riums Beschwerde zu erheben. Ober die Beschwerdc
entscheidet nach Anhtiren des Zentralen Revisions-
letters der HV-Leiter. Die Entscheidung Ober die
Beschwerde ist endgultig und dent Betrieh bInnen
10 Tagen schriftlich mitzutellen.
beit
niker in der Deutschen Demokratischen Republik
(GB]. S. 510) Einzeigehalter festgesetzt wurden.
b) Personen, die in dem als Anlage beigefOglen
Katalog aufgeftihrt sind.
3. Im Einzeivertrag sind die grundlegenden Rechte
und Pflichten der Vertragspartner festzulegen, wo-
bei unter Beriteksichtigung der Kenntnissc, Mfg-
keiten und Lelstungen, sowie der Verantwortung
des Angehdrieen der Inte.11iwinz die Ve-eiltune und
besondere FOrderungsmaBnahmen individuell Zll
vereinbaren sind, die den Einsatz seiner vollen
Arbeitskraft zur Entwicklung unserer Volksy,irt-
schaft ermOgliclien.
4. Bei der Festlegung dee Vergiltung von Einzelver-
tragen mit dem unter 2 b aufgefiihrten Personen-
kreis ist nach folgenden Grundsatzcn zu verfahren:
a) Filr die technische Intelligenz im Rahmen der
I-Gruppen gemt10 der bekannten Elnstufungs-
inerkmale.
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Ftir die padagogische Intelligenz nach der VO
vom 22. 1. 1933 fiber die Vergtitung der TatigkeIt
der Lehrkrafte an den Fachschulen (GB1. S. 202).
c) Fur die wirtschaftliche Intelligenz nach der
1. Durchfehrungsbestimmung vom 9. 10. 1933
(GB1. S. 1027) car Verordnung Ober die Neurege-
lung des Abschlusses von Einzelvertragen mit
Angeh5rigen der Intelligenz in der Deutschen
Demokratischen Republik.
6. FOrderungsmannahmen sind beim Abschlu9 von
Einzelvertragen auf folgenden Hauptgebieten zu
erwtigen:
a) Zuschlage fOr ununterbrochene Beschliftigungs-
dauer fOr Angehorige der technischen Intelligenz,
die in den Richtlinien zu Mier 4 der Durch-
ftihrungsbestimmung vom 24. 5. 1951 (GB1. S. 495)
cur Kulturverordnung erfallt sind. Dabel ist zu
beachten, bet Empflingern von Einzelgehtil-
tern nach den Bestimmungen der CI 8 und 9 der
Verordnung vom 28. 6. 1952 Ober die Erhohung
der Gehtilier f?r Wissenschaftler, Ingenieure und
TechnIker in der DDR Zuschltige Rh' ununter-
brochene Beschliftigungsdauer bereits mit dem
pers5nlichen Gehalt abgegolten sind und nicht
Im Einzelvertrag vereinbart werden dilrfen.
b) Gewahrung von Prtimien f?r erfolgrelehe Mit-
wirkung bet der Erfilllung von Produktions-
planen auf der Grundlage der Verordnung vom
21. 6. 1951 Ober die Pramienzahlung fUr des In-
genieurtechnische Personal einschlieelich dec
Meister und firr des kaufmannische Personal in
den volkseigenen und Ihnen glelchgestellten
Be-
tri8ben (GB1. S. 625) und der dazu ergangenen
I. DurchfOhrungsbestImmung vom 3. 11. 1951
MB!. S. 1015) unter Beachtung des Besehlusses
des Prisidlums des MinIsterrates vom 16. 3. 1953.
In diesem ist festgelegt, da5 bei Personen, die nach
99 8 oder 9 der VO vom 28. 6. 1952 Ober die Er-
hohung der Gehalter fur Wissenschaftler, Inge-
nieure und TechnIker erhohte Gehtilter erhalten,
die Pramlen nach dem Endsatz der Gehalts-
gruppen .11 ?bis .1 5 berechnet werden, in die sic
auf Grund der Merlcmale des Eingruppierungs-
kataloges htitten eingestuft werden milssen .und
bei Angeharigen des ingenleurtechnischen Per-
sonals und den Meistern, deren Gehalter aus
zurUckbegenden Einzelvertragen hOher liegen ale
die Stitze der VO vom 28. 6. 1952, die Quartals-
pramien wenn nichts anderes dadiber im
Einzelvertrag vereinhart ist - nach den Satzen
der 1- uncl M-Gruppen berechnet werden, in die
diese Personen. auf Grund der Merkmale des
Eingrupplerungskataloges eIngestuft sind.
ci Farderung des Vorschlags- und Erlindungs-
wesens.
d) Wohnraumgewtihrung, wenn die Erfililung dieser
Verpftichtung nach Verelnbarung mit der Abtei-
lung Wohnraumlenkung der Rate der Stadte und
Gemelnden gewlihrleistet 1st.
el Urlaubsgewtihrung nach dem Letstungsprinzip
entsprechend den Kenntnissen. Fahigkeiten und
Leistungen, sowie der Verantwortung des Ange-
horigen der Intelligenz.
Zurverfilgungstellung von ? Urlaubsplatzen be
Ausnutzung der betrieblichen urn) autterbetrieb-
lichen Moglichkeiten.
Si GesundheitsfOrsorge und Unterst(itzung im
Krankheitsfalle.
Forderung der beruflichen und gesellsehaftlichen
Weiterentwicklung und Qualifizierung.
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it Kinder. der Ausbildungsrntiglichkeiten tur
dei
k) Erhohter Ktindigungsschutz.
6. Ffir den Absehlud von Einzelvertragen gilt noch
folgendes:
Von den Leitern der VEB, Hoch- und Fachschulen
und sonstigen Institutionen sind eta der Grundlage
des els Anlage 2 der Verordnung vom 23. 7. 1953
Ober die Neuregelung des Abschlusses von Ein-
zelvertragen mit Angehttrigen der Intelligenz In der
Deutschen Demokratischen Republik bekannt-
gemachten Musters eines Einzelvertrages Vor-
schlage fiir Einzelvertrage mit den Angehorigen
der Intelligenz auszuarbeiten.
Bei der Ausarbeitung der Vorschlage filr Einzel-
vertrage sind die Erlauterungen des Einzelvertrags-
musters der RahmenrIchtlinien zur Verordnung vont
23. 7. 1953 Ober die Neuregelung des Abschlusses
von Einzelvertragen (Anlage 1 cur Verordnung)
zu beachten.
Die Vorschlage sind mit einer eingehenden Be-
grUndung in dreifacher Ausfertigung an die zustan-
dige Hauptverwaltung einzureichen. Die Hauptver-
waltung legt die Vorschltige mit nicer StellUna-
nahme dem Minister bzw. dem zustandigen Steil-
vertreter des Ministers cur Zustimmung var. Eine
Entscheidung daraber erfolgt innerhalb von vier
Wochen nach Eingang des Vorschlages.
Dec AbschluB von Einzelvertragen ist nur im
Rahmen des fOr das MinIsterium festgelegten Kon-
tingents mOglIch. Das erfordert, daB einmal our
Angehodge der Intelligenz mit besonders hervor-
ragenden Leistungen rum Abschlult eines
Einzel-
vertragcs vorgeschlagen werden, zum anderen die
Hauptverwaltungen diese Vorschltige erst nach ctn.
gehender Prilfung dem Minister bzw. dem zustan-
digen Stellvertreter des Ministers cur Zustimmung
vorlegen.
Dec Einzelvertrag 1st erst nach Zustimmung durch
den Minister bzw. Stellvertreter des Ministers von
den Vertragspartnern zu unterzelehnen. Erst mIt
diesem Zeltpunkt hitt der Einzelvertrag In Kraft.
Ein Exemplar des Einzeivedrages hat der Betrleb
bzw. die Fachsehule nach Unterzeldinung durch
die Vertragspartner an die zustandlge Hauptver-
waltung zuradczureichen.
7, Die Auflosung von Einzelvertragen kann erfolgen:
a) Durch Aufhebungsvertrag, d. h. durch tlberein-
stimmende Erkltirung balder Vertragspartner
Ober die Aufltisung des Einzelvertrages. Hterbei
braucht eine Ktindigungsfrist nicht eingehalten
zu werden.
b) Durch Ktindigung unter Einhaltung der im Ver-
trag festgelegten Kilndigungsfrist.
C) Ohne Einhaltung der KOndigungsfrist durch
fristlose Entlassung, wenn dna' der im 9 der
Verordnung vom 7. 6. 1951 fiber K(Indigungs-
recht genannten Griincle vorliegt.
Frir den Abschlui3 von Einzeivertragen mit Mit-
arbeitern des Ministeriums gilt dos tinter Ziff. 3
bis 7 Gesagte entsprechcnd.
9. Die Leiter der VEB und Fachschulen then bis curs
5. eines jeden our' em n Quartal folgenden Monats
ihrer zustandigen Hauptverwaltung mit, welche
Einzelvertrage aufgeliist wurden.
10. Die Hauptverwaltungen reichen der HA Arbeit bis
rum 8. eines jeden auf em n Quartal folgenden
Monats
a) die Zahl der bestatigten Vorschlage (Or Einzel-
vent rage,
11.
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b) die Zahl der aufgelosten Einzelvertrage
jeweils mit Angabe der Gehaltshohe nach
der Groldenordnung em:
is zu 500,? DM
von 501,? DM bis 750,? DM
751,? DM bis 1000,? DM
folgen-
1001,? DM bis 1250,? DM
1251,? DM bis 1500,? DM
1501,? DM bis 2000,? DM
2001,? DM bis 2500,? DM
2501,? DM bis 3000,? DM
tiber 3000,? DM.
Katalog
des hn Bereich des Ministeriums ftir Maschinenbau fur den
AbschluB von Einzelvertragen festgelegten Personenkreises
GemaB ? 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung vom 23. 7. 1953
Uber die Neuregelung des Abschlusses von Elnzelver-
tragen mit Angehorigen der Intelligenz in der Deut-
schen DemokratIschen Republik wird ftlr den Bereich
des MinIsteriums fUr Maschinenbau folgender fik den
Abschbai von Einzelvertritgen in Frage kommender
Personenkreis festgelegt:
1. Personenkrels, mit dem Einzeivertrage abzaschlieBen
Bind:
Nationalprelstritger,
Verdiente Techniker des Volkes,
Verddente Lehrer des VoIkea,
Empflinger von Einzelgehaltern nach den IA 8 und 9
der Verordnung vom 28. 8. 1952 Ober die Erhilhung
der Gehtilter filr Wissenschaftler, Ingenieure und
Technlker in der Deutschen Demolcratischen Re-
publik.
IL Personenkreis, mit dem Einzelvertrige abgeschios-
gen warden kannen:
I. In den Betdeben, Hoch- und Fachsthulen.
a) Angehadge der technischen Intelligenz, Di-
plomingenieure oder Ingenieure mit abge-
schlossener Hoch- oder FachschulbIldung bzw.
andere tedmische Fachkrtifte, die durch tang-
itihrige Erfahrungen dementsprediende Quall-
fikation bzw. Lelstung nachweisen ktinnen, die
konstruktiv oder schopferisch tatig sind, die
grate technische und wissenschaftliche Auf-
gaben ftir den schnelleren und planmtiBigeren
Aufbau der Industrie durchfiihren und standig
hervorragenden EinfluB auf die technisch-
wissenschaftlIche Weiterentwdeldung nehmen
und eine der folgenden Funktlonen austiben:
Werkdirektoren bzw. Werkleiter In volkswirt-
schaftlich wiehtigen bzw. Grollbetrieben (Kate-
gorien 2, 3. 4),
die den Nachweis ftthren, daB sie volkseigene
Betriebe in gesellschaftlicher, technisch-organi-
satorischer und Bkonomischer Hinsicht nach
fortsehrittlichen Grundsatze weiterent-
wIckeln und dabei planmaillg die Produktion
und Arbeitsproduktivittit stelgern.
Hauptdispatcher in volkswirtschaftlich veleta,-
gen bzw. Grallbetrieben (Kategorien 3 and 4),
die einen kontinuierlichen Produktionsablauf
entsprechend den QuartsIs-, Monats- und
Tagespltinen bei Einhaltung alter Planteile des
Betriebsplanes durch vorbeugende Mallnahmen
gewtihrleisten.
Tedmische Direktoren bzw. Technische Leiter
In volkswirtschatilich wichtigen bzw. Gra-
betrieben (iategorien 2, 3, 4),
die sttindig die Arbeitsmittel verbessern, Qua-
littitserzeugnisse nach dem moglichen Stand
der Technik und Organisation entwickeln,
die-
seiben fertigungstechnIsch und arbeitsgerecht
so planen, daiS fortschrittliche Arbeitsmethoden
In der Produktion mit Erfolg angewandt wer-
den konnen, die vorbIldliche technisch-organi-
satorische Plane ausattelten, neue Arbedts-
methoden technIsch beschrelben und ihre An-
wertdung In der Produktion begrUnden.
Produktionsdlrektoren bzw. Produktionsleiter
in volkswIrlachattach wIchligen bzw. Grafi-
, betrieben (Kategorien 3 and 4),
die standig UberdurchschnittLiche, hervor-
ragende Lelstungen nachwelsen und auf deren
Initiative in den Produktionsabtellungen nach
den Grundstitzen der wIrtschaftlichen Rech-
nungsfilhrung gearbeitet wird und fortschritt-
lithe Plane sttinclig erftillt bzw, tiberertillit
werden.
Planungrielter in volkswIrtschattach wkhtigen
bzw. GroBbetrleben (Kategorien 3 and 4),
die In eigener Verantwortung solche fort-
schrittlichen Betriebs-Kooperations- und
Re-
konstruktionspl? ausarbeiten, in welchen
bestmoglich aide Reserven an Produktlykraf-
ten erfaat sind und zur Wirkung kommen, die
den Betriebsplan, entsprechend der wirtschaft-
lichen Rechnungsfuhrung, bis auf die Brigaden
aufschltisseln.
Leiter von seibstandigen Forschungslaborato-
den oder groBen bzw. volitswirtschattlich wich-
tigen Laboratorien in Betrieben der Katego-
rien 3 und 4,
die durch hohe Fachkenntnisse volkswirt-
schaftlich besonders wertvolle Erfindungen
oder Erfahrungen unter Beradtslehtigung der
Wirtschaftlichkeit ihrer Arbelten und three
Labors durchzufilhren haben und zum Ab-
schluB bringen.
Leiter von Priitfeldern in volkswtristhaftitch
wIchtigen bzw. GroBbetrieben (Kategorien
und 4),
die volkswirtschaftlich besonders wichtige Auf-
gaben durchfUhren, welche eine Uberdurch-
schnittliche Qualifikation voraussetzen und die
hervorragende Leistungen nachweisen.
Leiter von Leitbaros far Erfindungswesen,
mit hervorragender Qualifikation und ilber-
durchschnittlichen Kenntnissen und Erfahrun-
gen, durch die sie standig besondere Lelstun-
gen auf dem Gebiet des Erfindungs- und Pa-
tentwesens sowie auf dem Gebiet der Ratio-
nalisierung und des Verbesserungswesens
nachweisen kiinnen und die maBgeblichen Ein-
fluB auf die Kostenentwicklung ihres Bikes
austkben.
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Schiffsingenieure mit Patenten C 4 bis C 6, Ks-
'Mane mit Patenten A 3. 4, 5 und 6.
Leiter der Abt. Forsehung und Entwieklung in
volkswirtschattlidi wiehtigen bzw. GroBbetrie-
ben (KatelTorien 3 und 4),
die auf Grund ihrer hervorragenden Qualifika-
tion stfindig ilberdurchschnittlithe Leistungen
nachweisen und volkswirtschaftlich besonders
wertvolle Forschungs- und Entwicklungsauf-
gabcn unter Beriicksichtigung dnr Wirtschaft-
lichkeit erfolgreich zum AbschluB bringen und
die vorbildlich die Konstruktionsunterlagen fiir
die technischc Planung und die Produktion
aufbereiten.
Leiter von groBeren Konstruktionsabteiiungen
In volkswirtsehattlieh wichtigen bzw. Groff-
betrieben (Kategorlen 3 und 4),
mit langjiihrigen Erfahrungen in der Konstruk-
tion, die auf Grund ihrer fertigungstechnischen
Kenntnisse hervorragende Leistungen in der
Durchflihrung der gestellten Aufgaben, untcr
Berticksichtigung des groaen volkswirtschaft-
lichen Nutzens, nachweisen.
Leiter von Projektierungsbtiros in volkswirt-
schattileh wichtigen bzw. GroBbetrieben (Kate-
gorien 3 end 4),
mit Uberdurchschnittlicher Quallfikation, die
sttindlg hervorragende Leistungen bei der
Projektierung umfangreicher und komplizier-
ter Anlagen bei goofier Wirtschaftlichkeit nach-
weisen und dabel die Kostenentwicklung des
Bilros bzw. der Abteilung standig verbessern.
Haupttechnologen in volkswirtschattlich wieh-
tigen haw. GroSbetrieben (Kategorien 3 und 4),
die hervorragende Leistungen auf dem Gebiet
der Produktionsvorbereitung zelgen, die ins-
besondere die technologische Vorbereitung der
Produktion fertigungs- und arbeitsgerecht so
gestalten, dal in der Produktion neue Arbeits-
methoden mit ErfoIg nngewandt werden Icon-
nen, die hervorragend mithelfen, ncue Instru-
mento (Werkzeuge, Vorrichtungen usw.) f?r
die Produktion zu schaffen, welche den anato-
misdien Gegebenheiten der Menschen Koch-
flung tragen.
Haustmerhaniker in volkswirtsehattlidt with
tigen bzw. GroBbetrieben (Kategorien 3 und 4),
die in ihrer Vcrantwortung den Einsatz der
Arbeitsmittel entsprediend dem Plan gewthr-
leisten und laufend die Reparaturzeiten und
-kosten senken, so daft die vergegenstAndlichte
Albeit (die in Form der Arbeitsmittel vor-
liegt), immer rationeller ausgenutzt wird.
Hauptenergetliter und Energiebeauttragte in
volkswirtschaftliett wichtigen bzw. GroBbetrie-
ben (Kategorien 3 und 4),
die mit Eigeninitiative die rationelle Verwen-
dung alter Encrgiearten (Elektroenergie,
Wtirme, Gas, Dampf usw.) auf Grund eines
ausgezeichneten Fachwissens durchsetzen, emn
hohes Konnen in der Bearbeitung von spezi-
fischen Energieverbrauchsnormen zeigen sowle
die Durchfilhrung der energiewirtschaftlichen
Verordnungen der Deutschen Demokratischen
Republik gewiihrleisten.
Teehnisehe und wissensehattliehe SpegaikrAtte
sowie Spezialkratte aur dem wirlschattlithen
Sektor,
die einen entschcidenden Einflulf auf die Pro-
duktion und Rentabilitat des Betriebes aus-
(filen (Einzelf5Ile).
Arbeitsdirektoren in volkswirtsehaftlieh with-
tigen bzw. GroBbetrieben (Kategorien 3 end 4),
die auf Grund der Kenntnisse der geselisdinft-
lichen und iikonomischen Zusammeniiiinge so-
wie durch eine hohe Qualifikntion auf dem
Goblet der Technologic und Arbeitsokonornie
maBge:blichen Einflua auf die Steigerung der
Arbeitsproduktivittit nehmen, unter Bertick-
sichtigung des technisch-organisatorischen
Fortschritts, der Anwendung des Leistungs-
prinzips, der Bcrufsbildung und Qualifikation
der Arbeiter sowic der Sorge urn den Men-
schen und dementsprechende Leistungen und
Erfolge nachweisen.
Angehorige der wirtschattlichen
Diplom-Wirtschaftler mil besonderen Spezial-
kenntnissen und hervorragenden Leistungen
oder andere Fachkrtifte, die durch langjahrige
Erfahrung dementsprechende Qualifikation
und Leistung nachweisen und eine der folgen-
den Funktionen ausaben:
KauttnInniedte Direktoren oder Leiter in
volkswirtsehattlish wiehligen bzw. Gro!Metric-
ben (Kategorien 3 .und 4),
die entsprechend dem Plan die Grund- und
Hilfsstoffe ftir omen kontinulerlichen Produk-
tionsablauf termingerecht bereitstellen, de
durch ihre hohe Qualifikation stlindig ent-
scheldenden EinfluB auf die Rentabilitfit des
Betriebes austiben und die die Erftillung der
Planaufgabe des Betriebes gewahrleisten.
Hauptbuehhalter in volkswirtschattlich
withti-
gee bzw. GroBbetrleben (Kategorien 3 und 4)
und in den zentralen Leitungen der DHZ,
die Bberdurchsdmittlidte Qualifikation auf-
weisen, standig bcdeutenden Einflull auf die
Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungs-
fuhrung und die Planerftillung nehmen und
die Betriebsabrechnung so gestalten, daB diose
als Grundlage fur eine operative Leitung des
Betriebes dienen kann.
Direktoren der Zentralen Leitungen der DHZ
(Diplom-Wirtschst tier),
die hervorragende Fachkentnisse besitzen und
sttindig hohe Leistungen nachweisen.
Leiter der GUtekontrolle der Betriebe der Ka-
tegorie 4,
die durch ihr tiberdurchschnittliches Fachwis-
sen die standige Hebung der Qualittit der
Erzeugnisse sichern,
e) Angehilrige der padagogisch =gen Intelli-
gens, hauptamtliehe Hoehschullehrer,
mit tiberdurchsdmittlichen technisch-wissen-
schaftlichen und padagogischen Erfahrungen,
die stAndig hervorragcnden Einfluff auf die
Entwicklung von Lchre und Erziehung
nehmen.
Faehschulleiter, Abtellungsleiter in Fads-
sdiulen und hervorragende bewithrte Each-
sehuldozenten,
die dazu beitragen, das urgsenschaftliche und
gesellschaftliche Niveau In Ausbildung der
Fachschiller zu heben und schopferisch neue
Methoden der Ausbildung anwenden.
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Lehrkombinatsielter oder Lehrbetriebsielter
von AusbildungsstItiten mil fiber 500 Lehr-
lingen.
Die Leiter milissen eine abgeschlossene Fach-
schulausbildung oder dementsprechende Kennt-
Mese haben und in der Ausbildungs- und Er-
zlehungsarbeit ?besonders hervorragende
Lci-
stungen nachweisen sowie den Nachweis der
standigen ErreHung der far ihren Bereich zu-
treffenden Tette des Betriebsplanes erbringm.
2. Im Bereleh des Ministeriums.
Mitarbeiter mit abgesehlossener Hoch- oder Fach-
sdmibildung (z. B. Diplomingenieure. Ingenieure.
Dlipomwirtschaftler) bzw. andere Facitkrafte,
die dutch langjahrIge Erfahrungen dementspre-
chende Qualifikallonen und Le'stungen
ei,on und eine der mail folgenden Funtstionen
Austiben:
a) Hauptverwaltungen:
Hauptverwallungsleiter.
Leiter der Abt. Technische Leitung.
Leiter der Produktionsableilung.
Zenlrale Ableilungen und Hauplabtellungett:
Leiter der Hauptabt. Planung.
Leiter der ilauptabl. Hoch- und Fachschulen.
Leiter der Hauptabt. Produktion.
Leiter der Hattptabt. Forschung. Entwiticlung
und Konstruktion.
Leiter der Hauptabt. Materialwirtschaft,
Leiter der Hauptabt. Finanzen und Preis?.
Leiter der Hauptabt. Export und Absatz,
Leiter der Hauptabt. Arbeit,
Leiter der Abt. Energie.
VI. Rechts- und Vertragsangelegenheiten
8. Vorrang der Forderungen der voikseigenen Betriehe
Im Konkurs privater Schuldner.
Das Mlnisterium der Finanzen ? Justitiariat ? hat in
dieser Frage folgende Grundstitze bekanntgegeben:
?Far die Rangfolge von Forderungen im Konkursver-
fahren kommen die folgenden gesetzlichen Bestimmun-
gen In Betracht:
I. Konkursordnung.
2. Verordnung Ober den Rang volkseigener Forderun-
gen Im Konkurs des Schuldners vom 25. Oktober
1951 (GB1. S. 955).
1. DurchfOhrungsbestimmung our Verordnung Ober
den Rang volkseigener Forderungen im Konkurs
des Schuldners vom 26. Mai 1952 (GB1. S.441).
4. Verordnung zur Anderung der Verordnung Ober
den Rang volkseigener Forderungen des Schuldners
vom 19. Mtirz 195Z (GBI. S.460).
2. Verordnung zur Anderung der Besteuerung und
zur Senkung des Einkommensteuertarifs (StAV)
vom 23. Jull 1953 (GB!. S. 889 ? ? 14).
Daraus erglbt stet( folgende Rangfolge von Forderungen
im Konkursverfahren:
Das nach Aussonderung fremder Gegenstande und nach
Vorzugsbefrledigung der Absonderungsberechtigten ver-
blelbende Schuldnervermogen wird der gemeinsamen
-Befriedigung der Konkursglaubiger nicht unmittelbar
zugeftihrt. Vorweg sind die Massekosten und Masse-
schulden zu berichtigen. Die Masseglaubiger bilden ins
Konkurs eine selbsttindige Gruppe der persanlichen
Glaubiger. Anders als Konkursglaubiger verfolgen sic
ihre AnsprOche unabhangig vom gemeinsamen Berrie-
dIgungsverfahren.
Es folgen nunmehr die bevorrechtigten Konkursglaubi-
ger. Vorrechtsansprtiche genieBen den Vorteil, vor alien
einfachen Konkursforderungen befriedigt zu werden.
Die Vorrechte gotten ftir die Befriedigung nun dein gc-
samten konkursbefangenen Vermogen, aber die Vol:-
rechtsglaubiger sind ouch Konkursglaubiger. Als solche
sind sie genotigt, am Konkursverfahren teilmmehmen.
sie konnen nicht etwa abgesondette Befriecligung un-
abhangig vom Konkursverfahren verlangen.
Die bevorrechligten Konkursforderungen bestehen in
nachstehender Rangfolge:
1. Lohnforderungen gent. ? 61 Ziff. 1 KO.
2. Forderungen der Abgabenbehorden (? 14 Abs. 1
StAV). Eine Abweichung ist nur in besonderen
Fallen mit Zustimmung der AbgabenbehOrden
cii-
itissig.
3. Alle Forderungen, die bei der ErOifnung des Kon-
kursverfahrens Ober das Vermtigen des Schuldnent
zum Volkseigentum gehoren (? 1 der VO ttber den
Rang volkseigener Forderungen in Konkurs des
Schuldners vont 25. Oktober 1951).
4. F'orderungen, die bet der Ertiffnung des Konkurs-
verfahrens Ober das Vermtigen des Schuldners Re-
sellschaftlichen Organisationen und solchen Genos-
sensehaften zustehen, die nut der Grundlage gesell-
schaftlichen Eigenturns arbeiten (Verordnung our
Anderung der Verordnung Ober den Rang yolks-
eigener Forderungen im Konkurs des Schuldners
vom 19. Marz 1953).
5. Die in ? 61 Ziff. 3 bin 5 KO. genannten Forderungen.
6. Es folgen die einfachen Konkursforderungen.
Zu boachten is! ? 14 Abs. 3 StAV, wonach Bich die Vor-
amtt,skeit der Fordo ungen der Abobenbehorden nut'
nut die zur Abdeckung der Abgabenforderungen zit lei-
stenden Zahlungen erstreckt, jedoch keine Wirkung auf
die Rangfolge der dinglichen Sicherung hat. Absonde-
rungsrechte werden also nicht beseitigt.
Die oboe angefiihrten Grundsatze kannen im Einver-
nehmen mit dem Ministerlum der Justlz als herrschende
Rechtslehre angeeehen werden:
9. Zustandigkeit der Vertragssdnedestelle.
Dutch die Griindung des Ministeriums Masthinen-
ban 1st gemal3 ? 6 der VO Ober die Bildung und Ttitig-
keit der Staatlichen Vertragsgerichte in der Fassung
vom 1. 7. 1953 (GBL .S. 856) die Vertragsschledsstelle
des Ministeriums ftir Maschinenbau ohne Rildcsleht nut
die Htihe des Streitwertes ftir Streitfalle zwischen Or-
ganen zustilmilig, die dem Min:stet:jun) fib Maschincs-
bau unterstehen. Entscheidungsantrage sind daher ent-
sprechend von den Betrieben des Ministeriums fOr Ma-
schinenbau und den Nicderlassungen der dem Ministe-
Mum ftir Maschinenbau unterstehenden DHZs an (re
Vertragsschiedsstelle des Ministeriums fir Maschinen-
bau zu richten.
Es 1st mit dens Stu:alit:hen Vertragsgericht bei der Re-
gii:rung der Deutschen Demokratischen Republik ab-
gesprochen worden, dull s5mtliche Verfahren, die bis
zum 1. 12. 1933 beim Staatlichen Vertragsgericht bei
der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
oder bet den Staatlichen Vertragsgerichten in den 132-
ziikcn antitingig wurden. (lurch these zu Ende gefiihrt
werden.
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4.4
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Verweisungsantrage sind fur diese Verfahren clatter
nicht zu stellen.
A.usgenommen sind Entscheidungsantrage auf Vertrags-
abschlud far des Planjahr 1954; diese werden unabhtin-
gdg von der chigen Regelung durch die Vertragsschieds-
stelle bearbeitet, soweit diese nach dent Gesetz zusttin-
dig let.
10. Abgabenreda
Nach Mittellung des Deutschen Zentralveriages liegt
von den vom Ministerium der Finanzen herausgegebe-
nen ?Anweisungen und Rundverfugungen auf dem Ge-
!Ate des Abgabenrechts" jetzt der fanfte Band vor.
welcher die 4m zweiten Halbjahr 1952 erlassenen 49 An-
weisungen und 32 Rundverftlgungen tunfaBt. Jedem
der zwel Abschn4tte, in die der Band sich gliedert, let
em n Sachregister angefilgt, des em n sdmelles Auffinden
der gesuchten Anwelsung oder Runtiverfaigung ermog-
licht. Die Anweisungen und Rundverfagungen er-
stredcen etch auf die verschiedensten Fragen des Steuer-
rechte, der Primienzahlung und der Sozialversicherung.
Der Band let von dem Buchhaus Leipzig Ober den ort-
lichen Buchhandel zurn Preise von 4,90 DM (172 Selten,
Halbleinen) zu beziehen.
11. Verfahren ffir den Wafted In der Reditstriaer-
what an volkselgenen Grundetticken.
Zur Gewithrleistung einer reibungsloaen Durchfuhrung
von Verfahren far den Wechsel in der Rechtstrfiger-
schaft an volkseigenen Grundstticken wird folgendes
verfa6t:
I. Antrtige auf Vertinderungen der Rechtstragerschaft
an volkseigenen GrundattIcken sind von den Be-
trieben nach dem mit Anordnung vom 16. 3. 1953
tiber das Verfahren bei Vertinderungen in der
Rechtstragerschaft an volkseigenen GrundstOeken
(GRI. S. 449) vorgeschriebenen Muster in drelfacher
Ausfertigung der Rechtsabtellung zuzuleiten.
Die Antragstellung let unter HInzuzlehung des zu-
standigen Justitiars vorzunehmen.
2. Die Antrage sind ordnungsgemIld auszufallen, ins-
besondere 1st auf eine genaue Angabe der kataster-
lichen Bezeichnungen zu achten. Die Antrage
massen aufierdem bereits die Zustimmungserkla-
rungen stimtlicher an den RechtstrAgerweehsel be-
teiligten Betrlebe bzw. Organe enthalten. Sowe't die
ZustirnmungserkIttrung einer HV. des Ministeriums
filr Maschinenbau erforderlich 1st, wird diese von
der Rechtsabtellung eingeholt.
3. Mit den Antragen auf Obertragung der Rechts-
trigerschaft out einen dem Ministerium fOr Ma-
schinenbau unterstehenden Betrieb let zuglelch vom
zusttindigen Betrlebsjustitlar em n vorbereiteter
Rechtstrtigernachweis in slebenfacher Ausfertigung
einzureichen. Die Ausfertigung des Rechtstrager-
nachweises 1st unter genauer Beachtung der der An-
ordnung vom 16. 3. 1953 ttber des Verfahren bet
Veranderungen in der Rechtstrigerschaft an yolks-
elgenen GrundstOcken ale Anlage B beigegebenen
Erlauterungen (GBI. 1953 S. 453) vorzunehmen. Name,
Anschrift der ausfertigenden Stelle, Ort und Tag
der Ausfertigung Bowie die Rackseite des Ftechts-
tragernachweises Bind nicht auszufallen.
Es wird welter darauf hingewlesen, dad em Rechts-
tragerwechsel nadt den Bestimmungen des ? 4 der
angegebenen Anordnung grundslitelch nur zu Be-
ginn eines Planjahres moglich 1st.
VII. Sicherheitsinspektion
12. Ilicherhellabeauftragie.
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewlesen,
dad in den Betrieben des IvElnIsteriums fur Maschinen-
ban, die entsprethend ihrer Grode und Struktur nur
einen Sicherheitsbeauftragten haben, der Hauptme-
chanlker des Betriebes mit dieser Aufgabe nicht zu be-
trauen ist. Die Funktior des Sicherheitsbeauftragten soli
raeh Maglichkeit einem Betriebsingenieur oder einem
qualifizlerten Meister des Betriebes Obertragen werden.
Der Werkleiter 1st far die Einhaltung dieser Anweisung
verantwortlich.
VIII. Sonstiges
13. Altpaplereenderakilen.
Feststellungen haben ergeben, dad von verschiedenen
Betrleben der Beschlull des Ministerrats vom 11. 6. 1053
Ober Madnahmen zur Steigeeung der Erfassung und
Aufbereitung von nichtmetallischen Altstoffen und
Nebenprodukten nicht gentIgend Beachtung gefunden
hat.
Es ergeht deshalb an die Werkleiter und Ardilvare der
Betriebe die Anweisung, sofort zusammen mit anderen
geeigneten Mitarbeitern eine Grobsichtung der Bo-
sttinde 'tires Betriebsarchivs daraufhin vorzunehmen,
inwiewelt In Beachtung der geltenden BestImmungen
aber die Aufbewahrung von Schriftgut eine Aussonde-
rung folgenden Materials maglich 1st:
a) Verpadcungsmaterial, Zeitungen, Zeitschriften, Bro-
scharen.
b) Nicht mehr verwendbare Formulare und Makulatur,
soweit diese zweiseitIg bedrudtt sind, also ftir
Zwecke des laufenden Geschtiftsverkehrs nicht mehr
verwandt werden konnen.
cg Vorhandenes Schriftgut, dos nach Obernahme des
Betriebes in des Volkseigentum entstanden 1st und
hi
nicht der zehnjahrigen Aufbewahrungsfrist gem.
HGB. ? 44 unterllegt oder des nach ? 2 Abs. h der
Anwe1sung zur Errichtung von Betriebsarchiven vom
27. 4. 1950 (MinBl. S. 43) nicht ale Archivgut von blel-
bender Bedeutung nach den Richtlinien unter II A
anzusehen 1st S. 44).
Bei dem unter Abs. b und c angegebenem Schriftgut
1st darauf zu achten, dad bei der Zufahrung zur
Altpapiersammlung die Gebote der Wachsamken
nicht verietzt werden.
Nach erfolgter Grohslchtung und ilbersichtlicher Lage-
rung nach den vorstehend genannten Gruppen in einem
gesicherten und geschlossenen Raum, 1st sofort ? evtl.
telefonlsch ? die zustandige Archivinspektion wegen
Best9tigung der Kassation des ausgesonderten Materials
in Kenntnis zu setzen.
Die DHZ Altstoffe 1st hereits (lurch dos Ministerium
filr LeIchtindustrie angewiesen worden, kein SchriftgUt
ohne Freigabebescheinigung zu abernehmen.
Nach Bestfitigung der Kassation veranladt der zustan-
dige Archivar die Verstfindigung der DHZ-Altstoffe Ober
den Beatiftragten far Innere Reserven beim Bezirk bzw.
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?
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NreIs oder der Stadt zwedts sofortiger Obernahme der
freigegebenen BestUncle.
Dartiber hinaus sind die laufenden Registraturen und
Sachgebiete anzuweisen, Zweit- und Drittschriften, nicht
mehr benOtigte Entwilrfe, Weglegesachen usw. auszu-
sondern und ebenfalls Ober den zustandigen Archival.
der Altpapieraktion zur Verfitgung zu stellen.
79. Ansehrift des MInIsterlums fur Masthinenbau.
Samtliche flIr dna Ministerium !Ur Maschinenbau be-
stimmte Post fat an tins ?Ministerium f?r Maschinen-
bau, Berlin W 1, LeipzIger Streik 5-7" zu leiten.
In der Ansehrift 1st zugleich diejenige Abteilung anzu-
geben, an die etch die betreffende Mittellung richtet, z. B.
?Ministerlum fur Maschlnenhau, HV GleBerelen.
MM. Albeit,"
oder:
?Ministerium fur Maschinenbau, HA. Kader".
15. Behandlung eIngezogener Gegenstlinde und Waren.
Der Vorsitzende des Sleetlichen Komitees f?r Material-
versorgung hat unter dem 12. Oktober 1953 eine Rund-
verRigung fiber die Behandlung eingezogener Gegen-
sttinde und Waren erlassen, die u. a. folgencles besagt:
a) FUr die Verwertung eingezogener Gegensttinde und
Waren sind diejenigen Staatlichen Organe verant-
wortlich, welehe die Slcherstellung bzw. Besdilag-
nahme veranlaBt haben. Die Mr die Verwertung
verantwortlichen Organe bzw. deren nachgeordnete
Dienstatellen haben em n UbergabefUbernahmeproto-
koll zu fertigen, dna folgende Angaben enthalten
mufl:
*Ubergebende Dienststelle (Aktenzelchen),
Warenbezelchnung (Spezifikation, Menge, Zustand),
Ubernehmende Stelle (DHZ, VEAB, Rat des Krelses
usw.),
Wertspalte und
Oberweisungskonto.
b) Produktionsmittel vie Maschinen und MetaIle (ohne
RtIdtslcht au! den Bearbeitungszustand), Schnitt-
holz, Rohstoffe ftir die chemlsche Industrie, Kohle
usw. Bind dem nfiehstgelegenen, fachlIch zustandigen
volkseigenen Handelsorgan zu Ubergeben. In Zwel-
felstallen entscheldet der zustandige Rat des Be-
zlrks, Abt. Materialversorgung, Ober die Welter-
leitung.
r) Das Handelsorgan hat die Produktionsmittel den Be-
dartstragern unter entsprechender Anrechnung auf
den Plan zuzuwelsen.
d) Schrott alter Art 1st von der abverftlgenden Dlenst-
stelle unverzUglich der nachstgelegenen Riederlas-
sung der Volkseigenen Handelszentrale Schrott zu
melden,damit dime fiber die Zuteilung des Schrotts
sogleich verftlgen kann.
Medikan)ente und ArzneimIttel sind an den von dem
Rat des Kreises, Abt. Gesundheitswesen, zu benen-
nenden Bedarfstrtiger zu Uberweisen.
fi Wertgegensttinde und Kostbarkeiten, die ganz oder
teilweise aus Edelmetall bestehen, sind der Deut-
schen Notenbank, Aufgabengebiet Edelmetalle, Ber-
lin C III, Unterwasserstr. 5-10, Ober die Bezirks-
filialen der DNB zuzuleiten.
cj Edeisteine, Halbedelsteine und GegenstAnde von be-
sonderem Kunstwert sind der Tresorverwaltung des
MinIsteriums der Finanzen, Berlin C 111. Unter-
wasserstralle 5-10, zuzufahren.
h) Die Handelsorgane bzw. die tibernehmenden Mellen
haben den Betrag des Obernahmepreises nadt Ab-
zug der genehmigten Handelsspanne an das von den
Beschlagnahmeorganen anzugebende Einnahmekonto
des Staatshaushaltes zu Uberweisen.
I& Festlegung ehtheltlleher Sweets- stud Konterenz-
tage Ilk die reunite staatliche Verwaltung.
Durch BeschluB vain 25. 10. 1951 (MinBl. Nr. 93/51) hat
der Ministcrrat einheitlIche Sprech- und Konferenztage
wle folgt festgelegt:
a) Mittwoch von 13.00 bit; 18.00 Uhr und
Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
ala Sprechtage ftir die Verwaltungsdienstatellen,
Dienstag und Donnerstag ftir Konferenzen und Sit-
zungen mit abergeordneten Dienststellen.
Dieser Anweisung wird jedoch nicht entsprochen. Es 1st
vielmehr festzustellen, daB an den Tagen, die nicht fur
den Besucherverkehr frelgegeben skid, der Verkehr
keineswegs geringer als an den Besuchertagen selbst fat.
Dadurch wird der Zweck, der mit der Festlegung von
Besuchertagen verfolgt wird, illusorisch gemacht, ab-
gesehen davon, daB eine planmaBige Abfertigung in der
Anmeldung nicht gewfihrleistet 1st.
Die Werklelter und die Leiter der sonstigen Institutio-
nen des Mlnisteriums far Vaschinenbau werden daher
elndringlichst gebeten, ihre Mitarbeiter auf den Be-
schluB des Ministerrates von Zeit zu Zeit hinzuweisen
und sle zu veranlassen, zu ihrem Tell ftlr die Einhaltung
der Besuchertage Sorge zu tragen.
Schneider
Staatssekretar
I. Stelivertreter des Ministers
17. Die Pressestelle bittet alle Betrlebe des Ministerlums
[Ur Maschlnenbau, in denen Betriebszeltungen heraus-
gegeben werden, urn regelmliffige Ubersendung von
zwei Exemplaren.
Die Zeitungen sind zu senden an die
Reglerung der Deutschen Demokrctischen Republik
Ministerium far Maschinenbau
Pressestelle
Berlin W 1
Leipziger Sir. 5-7
),EB thumb. Zeno,1?2(11(2 (2001,53 L.) Ai 35(53 LOR
VEB Berliner Druethew. Nemlevier 51Iee 3f""
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Verffigungen und Milleilungen
des Ministeriums ifir Masthinenbau
1934 I Berlin, den 13.1anner 1954 I Br. 4
Zusammenfassung der aug den Berelchen der drel guts eldsten Ministerten f?r Schwennaschlnenbau. Allgemehten
Maschlnenbau und TransporbnIttel und Landmaschinen bau welterkIn gtlitigen Vertggungen, Anwebungen und
gonitlgen VerinfentlIchungen.
IN HALT
1. Planung
1. Behandlung von statistisehem Zahlen-
material
U. Forachung, Entwicklung und Kongtruktion
2. Betriebliches Erflndungs- und Vor-
schlagswesen
3. Unterstellung der Leit-BfE und BfE
III. Raids- und Organbationstragen
4. Beschwerden der Werktatigen
5. Ardllvwesen
6. Verkehr mit ausltindischen Dienststellen
7. Geltendmachung von Schadenersatz-
ansprOchen im Strafverfahren gegen
Personen, die das Volkseigentum oder
anderes gesellschaftliches Eigentum ge-
schtidigt haben
8. Inanspruchnahme der Staatlichen No-
tariate
9. Ubersendung von Protokollen der DI-
rektions- und Abtellungsleiterbespre-
chungen der VEB
10. Postvollmachten.
11. 63eschlui3 des Prasidiums des Minister.
rates zur Neuregelung der Dienstreisen
zu volkseigenen Industrie- und Verkehrs-
betrieben vom 27. Juli 1953
12. Neuregelung der Zwangsvollstreckung
gegen volkseigene und gleichgestelite
Betriebe
13. Nomenklatur ftir VerschluBsachen
14. Kollegien der Rechtsanwilite
15. Filhrung von Dienstsiegeln
16. Neuregelung der juristischen Betreuung
der VEB und Abgrenzung des Arbeits-
bereiches der Justitiare
IV. Vertragsangelegenbelten
17. Veroffentlichungen Ober Fragen des
Vertragssystems
V. Arbeit
18. Richtlinien fUr die Planung der Ausbil-
dung und Qualifizierung
19. Richtlinie fiber die Ausarbeitung
ha-
triebtither Ausbildungsunterlagen
S.11.
S8t.
20. Richtlinie Ober die Struktur und Auf-
gaben der Tedmischen Betriebsschulen 20
12 21. Richtlinie fOr die Verglltung der Lehr-
tatigkeit an den Teehnischen Betrlebs-
schuIen 21
22. Richtlinie Ober die Anwendung der ver-
12 schiedenen Schulungsarten in den Be-
trieben 22
23. Richtlinie fUr die pticlagogische und
methodische Weiterbildung der Lehr-
krlifte 24
24. Richtlinien fUr die Ausarbeitung von
Rahmenausbildungsunterlagen 24
13
13
13
13
VI. Arbellsechutz und gicherheft
25. Richtlinien fUr die Organisierung der
Sicherheit in den Betrleben Bowie Ober
den Aufbau und die Aufgaben der
13 Sicherheitsinspektionen fOr die Betriebe
des Ministeriums ftir Maschinenbau
14 (Vergi. 3 7 der Verordnung zum Schutze
der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951,
GBI. S. 957)
14 26. Beseitigung von Mfingeln an elektri-
14 schen Anlagen in den Betrieben
27. Anweisung fur den Laufweg der UMI-
und UMI-Erganzungsmeldungen
20
28
28
14 VII. Kaderfragen
28. Veroffentlichungen fiber Kaderfragen 28
16 VUL Verkehr
15
10
10
29. Waggongestellung 28
30. Zur Be- und Entladeverordnung vom
20. Juni 1952 (Gesetzblatt Nr. 81 S. 491/
494 vom 26. Juni 1952) 29
31. Ober den bevorzugten Transport von
10 Rohstoffen fur die Produktion, Aus-
rUstungen, Baustoffen, Konstruktions-
elementen ftir die Htitten-Industrie
(Kennwort: Hilttenerz) 29
32. Transportbilanz 90
17
IX. SonstIges
93. Reparaturwerkstatt fur Dieselmotore 30
17 34. Bezeichnung industrielier Erzeugnisse
nach HerstellerbeDieben 30
18 35. Presseveroffentlichungen 30
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In den Verfilgungen uncIlliffeteilungen des Ministeriums filr Maschinenbau 1/53 vom 12. 1,10353 let festgelegt,
dad nur die in den drei aufgelosten Ministerien filr Schwermaschinenbau, Allgemeinen Maschmenbau und Trans-
portmittel- und Landmaschinenbau ergangenen Anweisungen, VerfOgungen und sonstigen VerAffentlichungen Gill-
Ligkeit behalten, die in elner besonderen iiberarbeiteten Zusammenfassung herausgegcben werden. Diese
zusammenfassende Uberarbeitung liegt tiler vor. Ab sofort sind also die in den VerfOgungen und Mitteilungen
der drel aufgelasten Ministerien ergangenen Verf(igungen, Anweisungen und sonstigen Mitteilungen miller Kraft
gesetzt, soweit ale im Folgenden nicht dargestellt sind.
I.
Planung
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewlesen, dna
alle Erhebungen, Meldungen, Sedate und Abrechnun-
gen gemtift Anordnung Ober die Neuordnung und Be-
statigung der statistischen Berichterstattung vom
21. September 1949 (ZVOBI. 1949 S. 757) bei der Staat-
lichen Zentralverwaltung fur Statistik genehmlgungs-
pflichtig sind. Zur Koordinierung des fachlichen Be-
richtswesens tat unerIttalia, daft jeder Antrag auf
Ertellung einer Genehmigung fiber die ?Hauptabtel-
lung Planung" geleitet wird. Antrage, die nicht von der
HA Planung-Plankontrolle gegengezeidmet skid, wer-
den von der Staatlichen Zentralverwaltung fur Sta-
tistlk nicht bearbeitet. Mitarbeiter, die gegen die Ge-
nehmigungspfllat verstogen, werden kilnftlg zur Ver-
antwortung gezogen.
1. Sellandlung von statbdischem Zahlenmatedal
Das Gebot der Wachsamkelt erfordert, dna Ants.Age
auf Herausgabe von statistischem Zahlenmaterial ge-
naues(ens Oberpraft werden und nur em n jeweils be-
stimmter Empfangsberechtigter Zahlenmaterial oder
Sedate von der Staatlichen Zentralverwaltung in
Empfang nehmen dad.
FOr den Bereich des Ministeriurns fur Maschinenbau
lit der Kollege Wagner von der ?Hauptabteitung Pla-
nung" fOr die Uberpritfung derartiger Ant/Age und fur
den Empfang von statIstischem Zahlenmaterial sowie
fOr dessen Weiterleitung bevollmtichtigt.
Antal& ohne Genehmlgung des Kollegen Wagner wer-
den von der Staatlichea Zentralverwaltung f?r Sta-
tIstik nicht bearbeitet.
Forschung, Entwlcklung end Konstruktlon
E. Beldebliches Banana's- und Vorseidagswesen
Zur Regelung des betriebliehen Eandungs- und Ver-
schlagswesens 1st am 13. Februar 1953 die Verordnung
Aber das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der
volkseigenen Wirtschaft (GB1. S. 293) ergangen.. In
Ausfahrung der Bestimmungen dieser Verordnung
werden insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen
dem MinIsterium-HV bzw. Hauptabtellung Forschung,
Entwidclung und Konstruktion und den Leit-Bf S und
BfE folgende Richtlinien gegeben:
1. a) AntrAge, die Patentanmeldungen aufterhalb der
DDR betreffen, mtissen an das Amt far Erfln-
dungs- und Patentwesen (Patentamt) der DDR
geriehtet und ausreichend begandet sem. Sic sind
von dem BetrIebs-03fE Ober die zusttinclige HV-Ab-
tellung Forschung und Technik ? zu leiten, die die
Antage vorher OberprOft und begutachtet.
Die HV lettet die Antrttge mit ihrer Begutachtung
an die Hauptabteilung Forschung, Entwicklung
und Konstruktion des MInisteriums, von dont
werden ale der Kommission beim Patentamt der
DDR vorgelegt. (Siehe ? 4 Ziffer 2c und 5
Ziffer 4 der 1. DB. vom 6. Februar 1953 zur Ver-
ordnung? GB1. S. 295
b) Zwecks Sicherung der PrloritAt leiten die Betriebs-
BIE eine Zweitschrift der bet ihnen elngegangenen
Erflndungen und der patentfahig erscheinenden
VerbesserungsvorsehlAge unter Benutzung der amt-
lichen Patentanmeldevordrucke innerhalb von drei
Tagen nach Erhalt an das Patentarnt der DDR.
(Siehe ? 4 Ziff. lb und ? 7 Abs. 2 der I. DB. zur
Verordnung.)
Auf die Beachtung der MerkblAtter fiir die An-
meldung von Patenten und der Richtlinien zur
Ausarbeitung dee Patentbeschreibungen und
Patentanspritche ? herausgegeben vom Patent-
amt der DDR ? wird hingewiesen. Die einge-
reichten Antage massen mit einer Eandungs-
beschreibung und Anspruchsformulierung versehen
sem.
7741T11111'
12
I
Eine Verningerung der Zustellungsfrist kann nur
mit schriftlicher Zustimmung des Einreichenden
erfolgen.
Eine DrIttschrift jeder WP-Anmeldung fat dens
fachlich zusttindigen Leit-BLE mit ellen erforder-
lichen Unterlagen sofort zuzuleiten. AuBerdcm
hat ihm das BetrIebs-BfE die RegIstrier-Nr. des
Patentamtes der DDR sofort nach Erhalt des Re-
glstrier-Bescheides zu melden. Das Leit-BfE 1st
verpflichtet, die ihm zugeleiteten Anmeldungen
an Hand seines Patentschriften- und technIsch-
wissenschaftlIchen Literatur-Archivs auf Patent-
ftihigkeit und Nutzbarkeit vorzupdifen. Die An-
meldungsunterlagen sind zusammen mit einem
Vorprtifungsbericht innerhalb von hOchstens vier
Wodsen dem Patentamt der DDR zur weiteren
Bearbeitung zuzuleiten. Gehen direkt vom Patent-
amt kommende WP-Anmeldungen In einem Be-
triebs-BfE zur Vorprafung em und hit dieses nicht
in der Lege, die Vorprtlfung selbst durchzuflihren,
so sind die Unterlagen mit Abgabebescheld an des
Patentamt der DDR vom Betriebs-BfE an seln
Leit-93fE zwedcs dortiger Vorprilfung welterzu-
leiten. (Siehe ? 8 der 1. DB. zur Verordnung.)
a) Die BfE geben jeden OberbetrieblIch nutzbar er-
scheinenden Verbesserungsvorschlag mit alien
Unterlagen und pausfAhigem Kurztext, wenn
natig mit Zelchnung oder Skizze, an ihr Leit-IIIE.
Dieses aberpraft die Vorschlagsunterlagen und
nImmt die verbreitungsfAhig erseheincnden Vor-
schltige, wenn deren Themen ganz oder (lberwle-
gend in das Fachgebiet des Leit-BfE fallen, in
den ?Erfahrungsaustausch" aut.
Vorschltige, die andere Fachgebiete betreff en, wer-
den mit alien Unterlagen vom Leit-BfE an das
fachlich zustandige Leit-BfE oder, wenn cite
solches nicht vorhanden 1st, an das fachlich zu-
standige Ministerium bzw. Staatssekretas fat
m. e. G. ? Zentrales BIE ? weitergegeben. (Siehe
?5 Ziffer 2 ri. DB. zur Verordnung.)
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Nue ?
d) Die Leit-BIE sind verp et, ftir die von 'linen
herausgegebenen ?Erfahrungsaustauschblatter" den
Gesamtnutzen eines Jen Verbesserungsvor-
schlages innerhalb von h5chstens 334 Monaten
nadi Einleitung des Erfahrungsaustausches fest-
zustellen und eine Nutzenaufstellung anzufertigen.
Die Gesamtsumme des Nutzens 1st die Basis far
die VergOtungsfestsetzung, mat der in Frage
kommenden Tabelle (siehe Anlage zur 2. DB. der
VO.? GBI. S. 297 ?). Dabel bleibt der Nutzen
und die Vergiltung im Ursprungsbetrieb auder
Ansatz.
Die Aufstellung Ober den Nachnutzen eines Verbes-
serungsvorschlages 1st zusammen mit den Nutzungs-
berichten der Betriebe, die mit der Unterschrift
des Hauptbudthalters bzw. Oberbuchhalters wr-
sehen sein mOssen, der zustlindigen LW ? Abt.
Forschung und Technik ? zuzuleiten.
Diese Mit die Aufstellungen und Unterlagen und
veranlaBt die Zahlung der Verglitung an den Vor-
schlagenden aus dem Zentralen Fonds des Mini-
steriums. (Siehe ? 5, Ziffer 3 der 1. DB. zur VO
und ? 5, Abs. 2, 7 &r 2. DE. zur VO.)
e) VergOtungsantrage ftir Erflndungen und Ver-
giltungsantrtige fOr Verbesserungsvorschltige, die
vom Werkleiter oder einem seiner Stellvertreter
eingebradtt werden, werden vom Betriebs-BfE
mit allen Unterlagen zur Genehmlgung an
die zustandige HV ? Abtellung Forschung und
Tedmik ? eingereicht. Die Nutzen-Kalkulation
Mud vom Hauptbuchhalter bzw. Oberbuch-
halter unterschrieben sein. Die Zahlung der
VergOtung erfolgt ant, wenn die Genehmi-
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gung durch das Ministerium elle 1st. Das gilt
auch, wenn der Werkleiter oder elner seiner
Stelivertreter zu einem Urheberkollektiv gehoren
(siehe ? 27 der 2. DB. zur VO).
1) Die Leit-BfE kontrollieren bei Betriebs-BfE-Ober-
prOfungen in den zugeordneten Betrieben U. a. die
laufende Durdthihrung der Anweisung beziiglich
der Lenkung des betrieblichen Ertindungs- und
Vorschlagswesens durch die ?Aufgabe der
Woche" und iibergeben einen PrOfbericht der
zustilndigen HV ? Abt. Forschung und Technik ?
und der HA Forschung, Entwidclung und Kon-
struktion.
g) Die Leit-BfE und BfE werden zur genauen Ein-
haltung dieser Richtlinien angehalten.
3. Unterstellung der Leit-BfE und HIE
Nach ? 2 der Verordnung vom 6. Februar 1953 Ober
das Erflndungs- und Vorschlagswesen in der yolks-
eigenen Wirtschaft (GBI. S. 293) sind in den volkseige-
nen und ihnen gleichgestelten Betrieben Btiros fOr
Ertindungs- und Vorschlagswesen (BM) gebildet wor-
den.
Die Betriebs-GfE und die Im Bereich des Ministeriums
f?r Maschinenbau bestehenden Leit-BfE unterstehen un-
mittelbar dem Technischen Direktor des Betriebes.
In Betrieben, die nach ihrem Strukturplan keinen
Technischen Direktor haben, sind die BfE direkt dem
Werkleiter unterstellt. Der Werkleiter bzw. Technische
Direktor lot den BfE gegentiber weisungsberechtigt.
Ihre fachliche Anleitung und Weisungen erhalten die
BfE durch das zustAndige Leit-BfE und die zustinclige
HV ? Abt. Forschung und Technik.
Rechts- und Organtsattonstragen
4. Beistwerden der Werkt5tIgen
In Ausfiihrung der Verordnung Ober die Palfung von
Vorschltigen und Beschwerden der Werkttitigen vom
6. Februar 1953 (GB1. Seite 265) wird fOr den Berelch
des Ministerlums fur Maschinenbau folgendes verfilgt:
Beschwerden, Vorschltige, Anregungen und Antrtige der
WeiktItlgen )(Omen an des Ministerium far Maschinen-
bau, Berlin W 1, Lelpziger Streik 5-7, eingereicht
werden, Notwendige personliche Vorsprachen sind an
den Besuchstagen (Mittwoch von 13 bis 18 Uhr und
Freitag von 9 bis 13 Uhr) moglich.
Diese Regelung let alien Betriebsangehtirigen in geeig-
neter Form (Aushang) bekanntzugeben. ?
5. Arehlvwesen
Es 1st iestzustellen, dad der Erhaltung des bet den
Betrieben lagternden Archivgutes nicht in alien Fallen
die notwendige Sorgf alt beigemessen wird. Es 1st des-
halb erforderlich, die Werkdirektoren bzw. Werkleiter
nods einmal auf die unbedingte Beachtung der mit der
a) Verordnung vom 13. Jun 1950 ttber das Archly-
wesen der Deutschen Demokratischen Republik
(GB1. S. 661),
ersten Anordnung vom 13. Jul' 1950 zur Durch-
fiihrung dieser Verordnung (GB1. S. 836).
Anweisung vom 27. April 1950 zur Errtchtung von
Betriebsarchiven (Min. Bl. S. 43) und
d) Bekanntmachung des Beschlusses der Koordinie-
rungs- und Kontrollstelle filr Industrie und Ver-
kehr vom 30. Dezember 1952 Ober die Hand-
habung des Archtvwesens in den volkseigenen
Betrieben, insbesondere fiber die Aufbewahrung
von Zeichnungen (Zentralblatt 1953, Seite 4)
eettebenen Bestimmungen hinzuweisen.
Die Werkdirektoren bzw. Werkleiter werden angehal-
ten, etch von der Ordnungsmtifiigkeit der Verwaltung
des in ihrem Betrieb vorhandenen Archivgutes zu
tiberzeugen und Mangel gemeinsam mit dem Betriebs-
archiver zu beseitigen.
Es wird besonders hervorgehoben, dad es unzultissig
1st, dad Mitarbeiter Akten, Pl8ne, Zeichnungen oder
sonstige Unterlagen in personlichem Besitz halten.
Diese sind vielmehr nach Bearbeitung sofort wieder
der zustendigen Registratur zuzufithren bzw. dem Be-
triebsarchivar zur Verwaltung zu Ubergeben.
6. Verkehr mit auslEndischen Dlenststelien
Es besteht Veranlassung, auf die Beachtung der Ver-
ordnung vom 22. Januar 1953 Ober den Verkehr mit
ausltinclischen Dienststellen (GB1? S. 165) und die dazu
erganotne DurchfUhrungsbestimmung hinzuweisen. Es
wird besonders hervorgehoben, dad teder Schrift-
wechsel im Shine dieser Verordnung auf dem Dienst-
wege dem Ministerium fOr Auswartige Angelegen-
heiten zuzuleiten id.
7. Geltendmachung von SchadenersatzansprOchen im
Eitrafverfahren gegen Foremen, die das Volkseigentum
oder anderes gesellsehattlIdies Elaentum gesdiadlgt
haben
Das Ministerium des Innern hat zur Geltendmachung
von Schadensersatzanspritchen im Strafverfahren gegen
Personen, die das Volkseigentum oder anderes gesell-
schaftliches Eigentum geschadigt haben, unter dem
27. Februar 1953 folgendcs verffigt:
Die ?? 268 bis 273 des Gesetzes Ober das Verfahren
in Strafsachen (Strafprozedordnung) vom 2. Oktober
1952 (GBI? S. 996) schaffen die M6glichkeit, im Rahmen
eines Strafverfahrens AnsprOche auf Ersatz des
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Schadens, der im Zus nh ang mit einem Verbrechen
alifee
entstanden let, geltend zu median. Diese Bestimmungen
haben in den Fallen, in denen das Volkseigentum
oder anderes geselischaftliches Eigentum durch Ver-
brechen geschadigt wurde, besondere Bedeutung.
Dabei mull berticksiditigt werden, dal] Rechtstrager
von Volkseigentum auf Grund ihrer Verantwortlichkeit
far die Erhaltung und die Sicherung des ihnen Ober-
tragenen Volkselgentums verellichtet sind, elle Mail-
nehmen zu ergreiten, um Schaden, die dem Volks-
elgentum durch Verbrechen zugefilgt wurden, dadurch
zu beheben oder zumindest weitgehend zu mildern, daft
der fUr den Eintritt des Schadens Verantwortliche mit
seinem Vermogen zum Schadensersatz herangezogert
wird. Bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden
Schadensersatzansprilche gotten die Rechtstrager mit
den zustandlgen Organen der Staatsanwaltschaft eng
zusammenarbeiten. Da die Geltendmachung des
Schadensersatzanspruches im Strafverfahren die beste
Gewlihr fUr die Verwirklichung der dem Volkseigen-
tum zustehenden Recite bietet und zup,leich zu einer
Vereinfachung der Tatigkeit der Geridite beitragt,
sollen die Rechtstrager von Volkseigentum in alien
derartigen Fallen von einem besonderen Verfahren
vor dem Zivilgericht Abstand nehmen und den
Schadensersatzanspruch gegen den Angeklagten stets
im Strafverfahren unmittelbar geltend machen. Dies
gilt such fUr diejenigen Mille, in denen vor Inkraft-
treten der StrafprozeBordnung bereits Schadensersatz-
ansprUche bet Zlvligeridden anhangig gemacht wur-
den. Dabel sind jedoch der Stand des Strafverfahrens
und des Zivilrechtsstreits und die Bestimmungen des
1 208 Abs.2 der StrafprozeBordnung zu berUdcsichtigen.
AuBerdem emptiehlt es etch, vor Rlickhahme der Zivil-
klage mit der zustandigen Staatsanwaltschaft die
Zweckmalligkeit der weiteren Verfolgung des Schadens-
ersatzanspruchs 1m Strafverfahren zu klaren.
Die VEB werden zur Beachtung dieser Verfilgung an-
gehalten.
& leansprueltnalune der Stastlichen Notariate
MR Verordnung vom 15. Oktober 1952 Ober die Errith-
tung und Tatigkeit des Staatlichen Notariats (0131.
S. 1055) sind Staalliche Notariate eingerichtet worden,
die zur Vornahme alter Notariatsgesddifte z. B. Be-
urkundungen, Abschlull von Grundsttidcsvertragen
berechtigt Bind.
Die VEB und sonstigen Institutionen werden angehal-
ten, filr samtliche auftretenden Notariatsgeschafte die
Einrichtungen des Staatlichen Notariats in Anspruch
zu nehmen.
9. Obersendung von Protokollen der DtrekUons- and
Abtellungsleiterbesprechungen der VEB
Die Protokolle der Direktions- und Abteilungsleiter-
besprechungen sind von den Hetrieben nur nodi in
einem Exemplar der zustandigen Hauptverwaltung zu
Ubersenden.
Die Ubersendung eines Exemplars an die Zentrale
Rednaabteilung let nicht mehr erforderlich. Dies gilt
auch fUr die Protokolle der Sitzungen der Fach-
kommissionen.
IS. Postvo1hnaditen
Vom Ministerium fOr Post- und Fernmeldewesen wird
auf die Notwendigkeit hingewlesen, Postvollmadtten
fOr den Empfang nachzuweisender Postsendungen auf
dem Zustell- bzw. Abholpostamt niederzulegen.
Die VEB werden deshalb zur Sidierung einer ord-
nungsgemaften Zustellung von Postsendungen angewle-
sen, auf dem zustandigen Postamt eine Vollmacht der
zur Annahme nachzuweisender Postsendungen Berech-
tigten nlederzulegen. Ste werden gleichzeitig darauf
hingewlesen, daft Anderungen dem Zustell- bzw. Ab-
holpostamt sofort mitzutellen skid.
14
11. Besehlun des PrlisIdluttUrts Mtnisterrates zur
Neuregelung der Dienstrelsen zu volkseigenen 1ndu-
side- und Verkehrsbetrieben vein 27. Juli 1953 (ein-
gearbeitet sind die Beschlilsse vom 10. August,
27. August und 21. September 1953)
Das Prasidium des Ministerrates hat etch mit der
Frage der Dienstreisen zu volkseigenen Industrie- und
Verkehrsbetrieben beschaftigt und den nachstehend
veroffentlichten BeschluB gefailt:
1.
Dienstreisen von Angestellten der Ministerien und
Staatssekretariate m. e. G. der zentralgeleiteten
Industrie in die Betriebe bed0rfen spezieher Ge-
nehmigungen. EineGenehmigung tat nur zu ertellen,
sofern em n klar gefaBter kurzer Plan vorgelegt wird,
aus dem eindeutig der Inhalt und des zu erreichende
Ziel des Betriebsbesuches hervorgeht.
2. Die Genehmigung erteilt:
a) Mr die Angestellten der zentralen Abteilun-
gen der Ministerien und Staatssekretariate
m. e. G. der Minister bzw. Staatssekrettir m. e. G.
bzw. en von ihm beauftragter Stellvertreter,
b) far die Angestellten der Hauptverwaltungen
der IN-Leiter oder sein Stellvertreter.
3. In der Genehmigung tat festzulegen, ob die Dlenst-
reise mit der Eisenbahn oder im PKW vorzunehmen
1st.
4. Betriebsbesuche durch Angehtirige andener Ministe-
den und Staatssekretariate m. e. G. beclarfen der
Zustimmung des fUr den Betrieb zustandlgen
Ministers bzw. Staatsseicretars m. e. G.
Die Antrage tilt derartige Betriebsbesuche sind mit
BegrUndung an den zustandigen Minister- bzw.
Staatssekrettir m. e. G. zu richten. Der Minister
bzw. Staatssekretar m. e. G. benennt erten fUr die
Bearbeitung derartiger Antrage verantwortlichen
leitenden Funktionar.
Das Betreten von Betrieben der zentralgeleiteten
volkseigenen Industrie durch Angestellte anderer
Ministerien bzw. Staatssekretariate m. e. G. ohne
eine schriftliche Genehmigung des zustandigen
Ministers bzw. Staatssekretars m. e. G. let verboten.
5. Von dieser Regelung sind allgemein ausgenommen:
a) die Minister, Stellvertreter der Minister und
Staatssekretdre,
b) die Beauftragten der sowjetischen Instanzen,
C) die Beauftragten des MinisherprasIdenten,
d) die Mitarbeiter der Kontrollstelle beim Minister-
prasidenten,
e) die Mitarbeiter der Zentralen Kommission filr
Staatliche Kontrolle, der VP und des Ministe-
riums des Innern,
4) die Vorsitzenden der Rate der Bezirke und der
Kreise, sowie die Leiter der entsprechenden
Industrieabtellungen,
g) Arbeitsschutzinspektoren und Gesundheitsinsixh-
toren zur DurchfUhrung threr gesetz!ichen
Pflichten,
h) Finanzkontrollorgane zur Austibung ihrer Auf-
trage,
1) Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission und
des Staatlichen Komitees fOr Materialversor-
gung mit festumrissenen Auftrligen.
6. Mese Regelung berUhrt nicht den Verkehr der
Partelen und Massenorganisationen mit thren Ver-
tretungen in den Betrleben.
6a Die beauftragten Mitarbeiter der Abteilungen Arbeit
und Berufsausbildung Lei den Bitten der Bezirke
und der Kreise sind berechtlgt, die Abtellungen ftir
Arbeit und den Arbeltsdirektor der volkseigenen
Betriebe ohne besonder
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tib Die beauftragten InstMgure der Abteilungen
Arbelt und Berufsausbildung bei den Oaten der
Bezirke und der Kreise Bind berechtigt, Betriebs-
berufsschulen, Lehrwerkstatten und Lehrlingswohn-
heime der volkseigenen Betriebe ohne besondere
Genehmigung aufzusuchen.
Alle -Mitarbeiter des Ministeriums ftir Maschinenbau
und dessen Betriebe werden zur Einhaltung dieser
Anweisung verpftichtet.
It Neuregelung der Zwangsvollstreckung gegen yolks-
elgene mid gleidtgestellte Betriebe
Nachstehend wird die Rundverftigung 36/53 des Mini-
steriums der Justiz vom 20. April 1953 tiber die Neu-
regelung der Zwang,svollstreckung gegen volkseigene
und gleichgestellte Betriebe bekanntgegeben:
Alle Antrage, die die Einleltung einer Vollstredcungs-
handlung gegen Rechtstrager von Volkseigentum zum
Gegenstand haben, wurden bisher vor Behandlung taut
RundverfOgung Nr. 84/52 vom 31. Juli 1952 Amtliches
Nachrichtenblatt Nr. 15 dem Ministerium der Justiz
zugeleitet. Dies let in Zukunft nicht mehr erforderlich.
Ab sofort sind diese Antrage nicht mehr dem Ministe-
rium der Justiz, sondern dem ilbergeordneten Organ
des schuldenden volkseigenen Betriebes oder der schul-
denden Dienststelle mit dem Ersuchen urn Zahlungs-
anweimung vorzulegen. Entspredtend ? 8 Abs. 1 der
Verordnung zur Angleichung von Verfahrensvorschrif-
ten auf dem Gebiete des Zivilrechts an des Gerichts-
verfassungsgesetz vom 4. Oktober 1952 (GBI. S. 989)
soli der volkseigene Betrieb in der Klageschrift des
ihm Obergeordnete Organ angeben. Auch von dem
Klager, dem GlAubiger oder dem Antragsteller let zu
verlangen, das Obergeordnete Organ des schuldenden
volkseigenen Betriebes oder der Dienststelle anzu-
geben. Gegebenenfalls soil der Antragsteller an des
Referat Staatliches Eigentum beim Rat des Kreises zur
Einholung zweckdienlicher Angaben verwiesen werden.
Antrage im Slime dieser RundverfOgung sind ins-
besondere:
Antrage auf Erteilung einer vollstredcbaren Aus-
fertigung,
Antrage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel,
Antrage auf Edell eines Vollstredcungsbefehls,
Antrage auf Erbil, eines Arrestes oder einer einst-
weiligen Verfilgung,
KostenfestsetzungsantrAge.
Der. Antrag auf Einleitung einer Vollstreckungshand-
lung 1st mit einer Abschrift des Schuldtitels oder des
Zahlungsbefehls dem Obergeordneten Organ des schul-
denden volkseigenen Betriebes oder der schuldenden
Dienststelle zu tibersenden. Bel Kosterdestsetzungs-
antragen 1st eine Ausfertigung des Kostenfestsetzung,s-
beschlusses mit einer Abschrlft des Schuldtlbels den
tibergeordneten Organen zu Obersenden.
13. Nomenklatur tar Veruhlufleachen
Ab sofort gilt im Bereiche des Ministeriums ftir
Maschlnenbau eine neue Nomenklatur fOr Versdilull-
sachen.
Im folgenden wird den Betrieben der Tell der Nomen-
klatur zur Kenntnis gebracht, der sic betrifft:
,441
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@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
"415r
Bezeldinung
VEB, Fach-
schulen und
andere
Institutionen
L Telle des Valkswirtschaftsplanes
Bruttoproduktion
Warenproduktion
Technisch-wirtschaftliche Kennzlffern
Aufnahme neuer Arten In-Prod.
Plan der Arbeitsproduktivitat,
der Arbeitskrafte, Lohn
Plan der Berufsausbildung
Plan des betrieblichen Sozialwesens
Plan des bctrieblichen Gesundheits-
wesens
Plan der kulturellen EntwIcklung in den
Betrieben
Plan der Fachschulen
Plan der Investitionen
Plan der Selbstkostensenkung
Finanzplan
Haushaltplan
Kassenplan
Generalreparaturen
Exportplan
Vorprojekte
Projekte
Forschungsplan
Plan der Standardisierung
Neue Konstruktionen und Verfahren
Sonellge Milne
Dokumentationen fOr WTZ
Rekonstruktionsplane ftir Gr.-Betr.
Entwicklungsplane (Perspektivplane fOr
einzelne Industriezwelge
Lieferpltine
Materialverbrauchsnormen
Materlaleinsatzschlussel
Betrlebspasse
Strukturplane
Stellenplane
Betriebsilsten
Regierungsauftrage
Unterlagen zu Regierungsauftregen
VD
VD
VD
VD
VD
VD
VD
VD
agt1666666686g6
VD
VVS
VD
VD
VD
GVS
VD
VD
VD
GVS
VD
IlL Berichtentattung
P 10 Monatsbericht nach Mel3werten VD
P 10 Quartalsbericht nach Abgabeprels VD
P 10a Beschaftigte und Pro-Kopf-Leistung VD
P 11 VollberIcht Produkt. mtl. VD
P 13 Halbmonatsbericht Produkt. VD
P 14 Prozentuale Erfullung mtl. VD
P 15 Tedm.-wirtschaftl. Kennzlffern VD
P 16 Aufnahme neuer industr. Produkt. VD
P 27 INV-Kontrollbericht mtl.
(IM-Bericht) VD
P 28 Kapazittitszuwachs Quartet
Generalreparaturen, 4 Stiditage VD
A 16 Export VD
A QI 1 Arbeitskrafteplan-Abrechnung,
Quartal-Kurzbericht VD
A QI 2 Arbeiskrafteplan-Abrechnung,
Vollberldit VD
Betriebliche Kultur, Gesundheits-, Sozial-,
Jugend- und Sportberichte (Halbjahrs-
meldung) VD
Berichte U. Unterlagen Ober den Betrlebs-
schutz mit vertraullchem Charakter VVS
Abschluftberichte ftir Forschungs- und
Entwidclungsarbeiten VD
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JahresabschiaberichtlitleForschungs-
und Entwidtiungsstellen (einschl.
Industrie) VD
Kaderbedarfsplan der Betriebe VVS
Operative Kontrolle der Finanz-
konsultation VD
@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
Diese Nomenklatur let im EinverstAndnis mit der zen-
tralen VerschluBsachenabteilung der Reglerungskanzlei
aufgestellt worden. Zu erwAhnen 1st, da6 die Beforde-
rung von ?vertraulichen Dienstsachen" durch Verwal-
tungswertpost vorgenommen werden mull.
14. Kolleglen der Rechtsanwillte
tinter Hinwels auf ? 4 der Verordnung Ober die BI'dung
von Kollegien der Rechtsanwillte vom 15. Mal 1953
(OBI. S. 725) teilt das Ministerium der Justiz mit, dal3
bisher in folgenden Bezirken der Deutschen Demokrati-
schen Republik folgende Kollegien der Rechtsanwalte
gegrtfridet worden sind:
1. Bezirk Halle in Hello/Scale, RathausstraBe 13,
2. Bezirk Neubrandenburg in Neubrandenburg,
Schwedenstr. 7,
3. Bezirk Potsdam in Potsdam, Stalin&Llee 58,
4. Bezirk Frankfurt/Oder in Frankfurt/Ode,., Guberter-
Mauerstr. 2,
5. Bezirk Leipzig in Leipzig CI, Dittrichring 1, HI,
6. Bezirk Erfurt in Erfurt, Regierungsstralk 73,
7. im demokratischen Sektor von GroB-Berlin in
Berlin Cl, Littenstralk 12/18.
Es wird nochmals darauf hingewlesen, daB in den
Fallen, wo die Betriebe Rechtsanwalte in Anspruch
nehmen massen, auf der Grundlage des ? 4 der ge-
nannten Verordnung die Kollegien der Rechtsanwelte
anzusprechen Bind.
Zur Klarung der Frage, in welchen Fallen die Einschal-
tuns von Rechtsanwalten erforderlich let, sind die die
Betriebe betreuenden Justitiare einzuschalten.
15. Filhrung von Dlenstslegeln
Die dem Ministerium fur Maschlnenbau unterstellten
volkseigenen Betriebe, Fads- und Hochschulen sowie
sonstIgen Inatitutionen werden darauf hingewiesen, dal
tie nicht zur Ftihrung eines Dienstsiegels berechtigt
sind. Sic benutzen gemt40 ? 6 Abs. 1 der Siegelordnung
der Deutschen Demokrataschen Republik vom 28. Mai
1953 (GBI. S. 830) omen Dienststempel (Rundstempel).
Mit diesem Rundatempel sind audi Urkunden, wie z. B.
Zeugnisse der Fads- und Hochschulen, aufierdem
Arbeltsvertrtige und andere Schriftstilcke von beson-
derer Bedeutung zu versehen.
16. Neuregelung der Jurtsttschen Betreuung der VEB
and Abgrensung des Arbeltsbereiches der Justittare
Urn eine elnwandfreie juristische Betreuung und An-
leitung im Hinblick auf das Vertragssystem Bowie die
Einhaltung der demokraUschen Gesetzlichkeit In den
Betrieben zu gewahrlefsten, ohne eine unverhaltnis-
mAillge Erhohung der Kosten der einzeinen Betriebe zu
verursachen, waren bereits in den ehemaligen Mini-
sterien Sehwermaschinenbau, Allgemeiner Masch1nen-
bau, Transportmittel und Landmaschinenbau Justitiare
eingesetzt worden, die von einem Betrieb aus mehrere
andere juristisch zu betreuen hatten.
Auch im Bereiche des Ministeriums filr Maschinenbau
wird an dieser Regelung festgehalten. Die Betriebe, in
denen Justitiare ihren Sitz haben, sinci bereits durch
entsprechende Sdireiben der zusttindigen HV-Leiter
verstandigt worden, in denen gleichzeitig im Einver-
nehmen mit dem Leiter der Rechtsabteilung der Kreis
der durch den Jewel!igen Justitiar weiterhin zu be-
treuenden Betriebe festgelegt wurde.
16
F
Diese Neuregelung erfoigte nAlifegionalen und tech-
lichen Ges chtspunkten und Ist mit Wirkung vom
1. Januar 1954 in Kraft getreten.
Der Justitiar und dessen Sachbearbelterin unterstehen
auf der Grundiage ihrer besonderen Arbeitsrechts-
verhAltnisse direkt dem Werklciter des Leitbetriebes
und werden faehlich von der Rechtsabteilung und Ver-
tragsschiedsstelle des Ministeriums filr Maschinenbau
angeleitet.
Die durch den Justitiar entstehenden Kosten sind vom
Leitbetrieb in Klasse 7 zu planen. Eine Umlage auf
die abrigen betreuten Betriebe entfallt.
Far den Justitiar isi)in dem Leitbetrieb eine Kosten-
stelle einzurichten, auf der stimtliche von dem
Justitiar cur Ausabung seiner TAtigkeit verursachten
Kosten festzuhalten mid (Gehalter, Relsekosten, Tele-
fongebahren, nicht jedoch Proze0- und Verfahrens-
gebahren, Vollstredtungskosten sowie sonstige Gebahren
far Inanspruchnahme der Mitwirkung staallicher
Organe).
Zur genauen Abgrenzung des Arbeitsbereiches der
Justitiare der Betriebe wird folgendes festgelegt:
Die Justitiare der VEB erfallen eine zwelfache Funk-
tion. Auf Grund ihrer besonderen fachlichen Betreuung
dutch das Ministerium filr Maschinenbau haben sic die
Betriebe anzuleiten, zu beraten und zu kontrollieren,
wlihrend ale in ihrer Eigenschaft ala Generalbevoll-
machtigter des Werkleiters die Interessen des VEB
nach sullen vor den Gerichten und Organen der Stant-
lichen Verwaltung zu vertreten haben.
Es 1st festzustellen, dal3 der Justitiar der volkseigenen
Wirtschaft weder Rechtsanwalt nods Verwaltungsjurist
im alien Shine oder etwa Syndikus im Sinne frilherer
kapitallstischer Unternehmungen let sondern einen
Juristen darstellt, der auf Grund seiner fachlichen ju-
ristischen Ausbildung, verbunden mit gesellschaftlichen
Kenntnissen, die Aufgabe hat, seine Rechtskenntrasse
zum Nutzen der gesamten Volkswirtschaft anzuwenden.
Insbesondere 1st der Justifier auch cur Ltisung grund-
stitzlicher organisatorischer Fragen heranzuzlehen, zu
deren Klarung er auf Grund seiner umfassenden ju-
ristischen, wirtsehaftlichen und politischen Kenntnisse
besonders geeignet 1st. Ala Hauptaufgabe far den
Justitiar der volkseigenen Wirtschaft sind zu nennen:
1. Aufgabenberelch im Batmen der Redttsabtellung.
1. Klarung von rechtlIchen Grundsatzfragen.
I. RechtlIche Unterstiltzung der Leitungen der Be-
triebe bei schwierigen Verhandlungen.
I. Rechtshilfe beim Abschlull von Vertragen jeder Art
wie z. B. bet Uberlassungs-, Pacht- und Miet-
vertrAgen.
4. Fiihrung schwleriger Rechtsstreitigkeiten einschlieB-
lich
a) Wahrnehmung der Verhandlungstermine vor den
Krels- und Bezirksgerichten sowie dem Obersten
Gericht.
b) Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
5. Schutz des Volkseigentums.
6. Beratung In Patent-, Warenzeichen- und Versiche-
rungsangelegenheiten (Haftungsfragen).
7. Durchrtihrung von RechtstriigerAnderungsverfahren
an volkseigenen Grundstikken.
8. Erledigung von Grundbuch- und liandelsiegister-
angelegenheiten.
O. Einsatz els Konkursverwalter.
10. Beratung von Angehorigen des Betriebes in Rechts-
_ , .
50X1
.i-,L-
nprlassifien in Part - Sanitized COPY Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5
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IL
Aufgabenbereich hn Rahmen der Vertrapschteds-
steUe
1.Durchsetzung des Vertragssystems In den Betrleben
a) Anleitung der Betriebe.
I. UnterstUtzung des Werkielters, Kaufm. Leiters,
der Materialversorgung und des Vertragssach-
bearbeiters in Fragen des Vertragssystems.
2. Standige Qualifizierung der Mitarbeiter im
Bereich des Vertragswesens:
a) durch konkrete Anleitung,
b) durch Seminare und Referate.
3. 0berprUfung der Antrage an das Staatliche
Vertragsgericht und die Vertragssdtieds-
stelle usw.
4. Vertretung vor dem Staatlichen Vertrags-
gericht, Vertragsschiedsstelle usw. bei grund-
slitzlichen Entscheidungen.
b) KontroUe des Vertragesystems.
1. Uberprtifung.des Abschlusses von Vertragen.
2. Uberprtifung der rethtzeitigen Anderungs-
und Aufhebungsantrage.
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3. UberprUfung der ErniRung der geschlossenen
Vertrage:
a) Absatz,
b) Versorgung.
4. Durchfiihrung von Ermittlungen Ober die
Schwierigkeiten bel VertragserfUllung bzw.
Ursachen der Richter/Ullunff
2. Entwicklung des Vertragssystems
a) Studium der okonomischen Grundiagen in der
Deutschen Demokratischen Republik.
b) Wissenschaftliche Durcharbeitung der Bestim-
mungen des Vertragssystems.
C) Einflu3nahme auf die Entwicklung der Bestim-
mungen des Vertragssystems durch:
1. Vorsthlage fUr die Verbesserung der Arbeit:
s) der Vertragsgerldite,
b) der Ministerien,
c) der Betriebe.
2. Vorschlage fUr gesetzliche Regelungen und
Anweisungen In bezug auf des yertragssyetem.
IV. Vertragsangelegenhelten
it Veraffentllchungen liber Fragen des Vertragssystems
Eine erschOpfende Zusammenfassung eller titer Fragen
dee Vertragssystems ergangenen VerOffentlichungen
V. Ar
18. Richtlisle far die Planung der Ausbildung und
Qualifizierung
Der Ministerratsbeschlu0 vom 16. November 1953 ?ober
die Auflosung der ehemaligen Ministerien fUr Schwer-
maschinenbau, Transportmittel- und Landmaschinen-
bau und Allgemeincr Maschinenbau macht es erforder-
lich, eine Einheitlichkeit im gesamten System der Er-
wachsenenqualifizierung zu schaf fen.
In DurchfOhrung der ?Verordnung Ober die Ausbildung
unit Qualifizierung der Arbeiter in den volkseigenen
und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 5. Marz 1053
(Gesetzbl. S. 406, ? 10), werden Mr den Geschaftsbereich
des Ministeriums fUr Maschinenbau nachstehende
Richtlinien filr verbindlich erklart:
1. Die Planting der Ausbildung und Qualifizierung.
Ale Grundlage fUr eine systematische Ausbildung
und Qualifizierung der Arbeiter und Angesteliten in
den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrie-
ben client eine exakte Planung nach den Erforder-
nissen des Produktionsprogrammes. Die Planung der
Ausbildung und Qualifizierung erfolgt auf der
Grundiage der Planteile 56/1 und 56/2 des Betriebs-
planes 1954 (s. Erlauterungen zum Betrlebsplan 1954
der ehemaligen drei Maschinenbauministerien).
Die Ausarbeitung des PlanteRes 56/1 erfolgt durch
die Abtellung stir Arbelt (Arbeitskrafteplanung und
-lenkung) in Verblndung mit dem Beauftragten des
Arbeitsgebietes ftir Erwachsenenquallfizierung des
Betriebes. Dadurch wird eine planmanige Lenkung
der Ausbildung und Qualifizierung erreicht.
Bei der Deckung des Arbeitskraltebedaries an
Facharbeitern sind in erster Linie die ausiernenden
Lehrlinge zu berticksichtigen.
Parilber hinaus sMd alle die Arbeiter zu qualifizie-
ren, die zur Teilnahme an SchulungsmaiMahmen
beret sind. Die Initiative der Werktatigen, etch zu
qualifizieren, dart also nicht gehemmt, sondern mull
In jeder Weise gefordert werden. Jedoch mull man
darauf aufmerksam machen, dull, sofern eine Quail-
wird demnachst In einem Sonderdrudt der VerfUgun-
gen und Mitteilungen des Ministeriums Itir Maschinen-
bau erfolgen.
belt
fizierung tiber den festgelegten Plan hinaus erfolgt,
em n Einsatz in entsprechenden Arbeitsstellen (Lohn-
gruppen) nicht In jedem FaIle IntigIrch sein wird.
Die Ausarbeitung des Plantelies 56/2 erfolgt durdi
den Beauftragten ftir Erwaehsenenqualifizierung des
Betriebes, sofern eine TBS vorhanden 1st, gemeinsam
mit ihr. Dieser Plan baut auf den Ergebnissen des
Plantelies 56/1 aid und erfordert eine enge Zusam-
menarbelt mit der Arbeitskrafteplanung und der
operativen Technologic
Die Qualifizierung fur den derzeitigen Arbeiteplatz
hat vorrangige Bedeutung, da der grate Tell unserer
Arbeiter ftir these Qualifizierung in Frage kommt.
Obwohl die PrUfung in der Ablegung der prak-
Meilen und theoretischen Kenntnisse nicht oblige-
torisch durchzuftihren tat, sondem unter Wahrung
des Prinzips der Freiwilligkett erfolgen mull, hat
sich jedoch jeder Betrieb dam Ziel zu setzen, die
Qualifizierung Mr den derzeitigen Arbeitsplatz zu
einem bestimmten Zeitpunkt 100%ig abzuschliefien.
Aus dlesem Grunde sind daher unter c)
rung fUr den derzeitigen Arbeltsplatz) mindestens
10% der Produktionsarbeiter und des Hilfspersonals
? gegUedert nach Berufen und Lohngruppen ? zu
planen. Ft1r Betriebe, die Ober eine TBS verftigen,
sind mindestens 15% der Produktionsarbeiter
des Hilfspersonals einzusetzen.
Die Qualifizierung fUr den derzeitigen Arbeitsplatz
hat in den einzeinen Hauptverwaltungen in nach-
stehenden Berufen vordringlich zu erfolgen (s. An-
lage 1).
g. Finanzlerung.
Laut ? 9 der obengenannten Verordnung sind die
erforderlichen Mittel UM die Ausbildung und Quali-
flzierung der Produktionsarbeiter und des Hiif s-
personals aus der Position ?Sonstige produktions-
bedingte Kosten" des Betriebsplanes bereitzustellen.
Des weiteren sind auf Grund der ?Verordnung fiber
die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebens-
bedingungen der Arbeiter und der Rechte der Ge-
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i. JTI150X1
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Nue
werkschaften" vom 10. Dezember 1933 (Abschnitt III,
Absatz 7) Mittel sue dem Direktortonds II fiir die
Verstdrkung der technischen Schulung (Lehr- und
Lernmittel) zur Verfiigung zu stellen.
Auf der Grundiage der Bilanz der Ausbildung und
Qualifizierung der Arbeiter 1st em Kostenanschlag
(s. Plante 56/2) fOr die gesamte Ausbildung unci
Qualifizierung der Arbeiter aufzustellen.
Ale Beredmungsgrundlage sollte dabei folgendes
dienen:
a) Gehalt filr den Leiter - und hauptamtlichen
Dozenten,
b) Gehalt filr des Verwaltungspersonal.
(Die VergOtung hat nach den Gehaltsgruppen
K III ? Sachbearbeiter ? und K II ? Steno-
typistin fOr Berlin K VIII und K V des jeweils
gOltigen BKV, zu erfolgen. Anzahl der Pianstellen
siehe Stellenplan)
C) Honorare filr nebenamtliche Dozenten,
d) Vergiltung der Instrukteure filr die praktische
Unterweisung,
e) sitchliche Kosten (10% der Gesamtsumme),
1) 40 Unterrichtswochen im Planjahr,
g) 2 Stunden Unterricht pro Woche,
h) hauptamtliche Dozenten 22 Stunden Pflicht-
unterricht pro Woche,
I) die Zahl der in diner Klasse zusammengetafiten
Schiller.
Die Vergiltung der unter a), c) und d) angefiihrten
Personen erfolgt nach der ?Richtlinie fur die Ver-
gtitung der Lehrtatigkeit an den Teohnlschen Be-
triebsschulen".
Der hlichste Satz pro Auszubildenden bzw. zu Quail-
ftzlerenden betr? DM 100,?, bei einer Ausbildungs-
dauer von 40 Wochen lm Planjahr und 2 Stunden
Unterricht pro Woche.
Nach Mittoilung des Ministeriums der Finanzen sind
die TBS im Sinne des ? 1, Ziffer 1 b, der 1. Durch-
fithrungsbestimmung zur Abgabeverordnung vom
29. Januar 1953 ale Staatliche Schulen anerkannt.
Danach erhalten die Leiter und die hauptamtlichen
Lehrkrafte einen steuerfreien Pauschalbetrag in
Mlle von 20% des nach der Tabelle zu versteuern-
den monatlichen Einkommens, hachstens jedoch
DM 200,?.
3.Qualladenutg der sonstigen lieschliftigien
Wtihrend in den Pitinen 58/1 und 513/2 our die Pro-
duktionsarbeiter und das Hilfspersonal in den Lohn-
gruppen I bis VIII aufgefuhrt werden, let ftir das
tibrige Personal (kaufmtinnisches, technischos
Personal, Normenbearbeiter U. dgl.) eine gesonderte
Planung vorzunehmen.
Die Abteilung fOr Arbeit der Betriebe hat fur die
sonstigen Beschftftlgten einen gesonderten Qualifi-
derungsplan und Kostenanschlag auszuarbetten und
der zustandigen Hauptverwaltung einzureichen.
Darunter fallen u. a.:
Vorbereitungslehrgange fur Meister zur Auf-
nahme des Fachschulabendstudiums,
Qualifizierungslehreinge tUr Normenbearbeiter
sowie fOr Mitarbeiter in WIrtschaft und Ver-
waltung U. dgl.
Die Ausbildung zum Meister, Technlker und
Ingenieur kann nach Bestattgung durch das Stasis-
sekretariat fOr Hochschulwesen, Hauptabtellung
Fachschulwesen, und einem VertragsabschluB
mit der entsprechenden Fachschule durch
die TtlIS
fur das Direktstudium an den Fachschulen gelten-
den Lehrplanen durchgefOhrt werden. Dieser
Personenkreis 1st nicht vom Plan zu erfassen.
InternatsmtiBige Qualifizierungslchrgange, die an
haushaltsgebundenen Schulen durchgeftihrt werden,
sind nicht von diesem Plan zu erfassen, da diose
Schulen ilber omen eigenen Haushaltsplan vcrftigen.
Die Teilnahme an Schulungsmafinahmen der demo-
kratischen Padden und Massenorganisationen linden
in diesem Plan ebenfalls keine Berilcksiditigung.
Mittel ftir diesen Personenkreis dOrfen pro Kopf den
Betrag von DM 60.? im Planjahr nicht Obersteigen,
und sind im Finanzplan ale Globalsumme auszu-
weisen.
Das It. Rahmenstellenplan filr die TBS erforderlich?
Personal wird sue den vom Betrieb aufzuwendenden
Mitteln ftir die Ausbildung und Qualifizierung ent-
lohnt und let im Arbeitskrafteplan unter der Rubrik
?Beschaftigte in sich selbst finanzierende Einrichtun-
gen des Betriebes" aufzunehmen.
Der Plan 56/2 fOr Produktionsarbeiter und Hilts-
personal sowie der QualifIzierungsplan fur die
sonstigen Beschtiftigten sind in einfacher Ausferti-
gung termingemaI3 der Abteilung f?r Arbeit der zu-
stlindigen Hauptverwaltung elnzureichen.
4.1Kosienverredmung der Tedmischen Betriebsschulen
mit ihren Augenstellen.
Samtliche zu drier TBS gehlirenden Betriebe (Aufien-
stellen) tragen anteilmaf3ig gemeinsam mit dem
Basisbetrieb die anfallenden Kosten:
a) Gehalt (hauptamtliche Dozenten und Verwaltungs-
personal),
b) Honorare fOr nebenamtliche Dozenten,
c) Stichliche Kosten.
12. Richtlinie fiber die Ausarbeitung betrieblicher Aus-
bildungsunterlagen
Die Voraussetzungen fOr eine systematische Ausbildung
und Qualifizierung und die Hebung des technischen und
kulturellen Niveaus der Arbeiter bleten betriebliche
Ausbildungsunterlagen, die das Ziel, den Umfang und
den Ablaut der Ausbildung und Qualifizierung
genauestens festlegen.
Bezilglich der Durchfilhrung der Verordnung vom
5. Mtirz 1953 (Gesetzblatt S. 406) ? 10, Absatz 2, Ziffer b,
sind sofort folgende MaBnahmen einzuletten:
1. Die Betriebe des Mintsteriums fOr Maschinenbau
arbeiten far die Berufe, auf die aloft die betriebliche
Ausbildung und Qualifizierung erstreckt, Ausbil-
dungsunterlagen aus (s. Rahmenausbildungsunter-
lage des ehemaligen Ministerlums ftir Allgemelnen
Maschinenbau, Darla ?Dreher").
2. Verantwortlich fOr die Ausarbeitung der Ausbil-
dungsunterlagen sind in den Betrieben, die aber
eine Tedmische Betriebsschule verfOgen, bzw. die
einer Technischen Betriebsschule angeschlossen
sind, die Leiter der Tedmischen Betriebsschule.
In alien anderen Betrieben 1st der Direktor f?r Ar-
beit bzw. der Leiter der Abteilung tar Arbeit ver-
antwortlich.
3. Die Ausbildungsunterlagen Bind im Kollektiv zu er-
arbeiten. Fur das Kollektiv windfolgende Zusam-
mensetzung empfohlen:
Leiter der TBS talc Verantwortlicher),
Fachdozenten der TBS und Angehorige der
technischen Intelligenz,
Vertreter der Betriebssektion der Kammer der
Technik,
als Fachschulabendstudium
ill4 1-1.:!Ink"rg
tett,
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Meister mit langjahrigE Berufspraxis,
Aktivisten,
Bearbeiter des Referates Erwachsenenqualifizie-
rung.
4. Zur Ausarbeitung der Unterlagen 1st es zwedc-
maBig, daft die Betriebe sich mit anderen Be-
trieben litres Produktionszweiges In Verbindung
setzen, urn gemeinsam die in Ihren Betrleben
vorkommenden Berufe die Ausbildungsunterlagen
zu erarbeiten. Es wird empfohlen, ale Anleitung far
die Ausarbeltung von Ausbildungsunterlagen sich
der Lehrplarre des Stastssekretartats f?r Berufsaus-
bildung der jeweiligen Berufsgruppe zu bedienen.
5. Im Rahmen der Ausbliclung und Quallfizierung
end folgende Unterlagen zu erarbelten:
a) die Qualifikations-Charakterie(ik.
Die Qualifikations-Charakterlstik muff eine Be-
schreibung der auszufahrenden Arbeit eines be-
stimmten Berutes und einer bestirnmten Lohn-
gruppe Bowie der Kenntnisse und Fertigketten,
die far deren Ausfahrung erforderlich sind, ent-
halten. Ste mull also far jeden Beruf unci jade
Lohngruppe gesondert ausgearbeitet werden.
Hierbei kannen sich die Betriebe auf die bereits
durchgefahrten Arbeitsplatzanalysen, wie^sie im
Sonderrundschreiben 10/7/52 gefordert werden,
statzen.
b) Lehrplan far den praktischen Unterricht.
Der Lehrplan ftir den prakttschen Unterricht
baut auf der Qualifikations-Charakteristik der
etnzelnen Lohngruppen auf. Er mua alle Tang-
keiten enthalten, die in den einzelnen Lohn-
gruppen vorkommen und auf Grund der Quail-
fikations-Charakteristik vermittelt werden
molten.
Bei der Ausarbeltung dieser Lehrplane sind
weitestgehend die Lehrplane des Staatssekre-
tarlats fiir Berufsausbildung heranzuziehen.
c) Lehrplan far den theoretischen Unterrlcht.
Der Lehrplan far den theoretisdien Unterridit
wind auf der Grundlage des Lehrplanes far den
praktischen Unterricht entwickelt. Auch hierzu
sind die Lehrplane des Staatssekretarlats far
Berufsausbildung heranzuzlehen.
Far den theoretischen Unterricht werden
folgende Lehrfacher vorgeschlagen:
Fachkunde,
Werkstoffkunde,
Fachredmen,
Fachzeichnen.
Ab Lohngruppe V zusatzlich Betriebelehre,
Naturwissenschaften (Physik, Chemie).
d) Stoffplan far den Geselischaftswissenschaft- und
Deutsch-Unterricht.
Dieser Plan wurde bereits verbindlich von dem
Mlnisterium far Volksbildung herausgegeben.
Der Unterricht erfolgt nach diesem Plan und hat
insgesamt em n Viertel der AusbIldungszcit zu
umfassen. Die Plane sind sinngemall ent-
sprechend der verschiedenen Schulungsdauer
anzuwenden.
e) Der Stunden- und Stoffverteilungsplan.
Dieser Plan legt die Anzahl der Stunden und
den zu vermittelnden Stuff Mr die einzelnen
Lehrfacher fest. (Far den theoretisthen Unter-
richt nach Stunden, far die praktischen Linter-
weisungen nach Tagen, Wochen oder Monaten.)
1) Die Prilfungsanforderungen.
Urn eine standige Obersidd ilber d e Ausbliclung
und Qualifizierung zu erhalten und die Er-
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use'
reichung des Ausbildungszleles zu sichern und
zu kontrollieren, sind Zwischen- und Abschluil-
prilfungen durchzufahren Zentralblatt S. 379).
Die Prafungsanforderungen werden auf Grund
der Qualifikations-Charakteristiken ausgear-
beitet.
Bei Ablegung der Facharbeiterprafung verwei-
sen wir auf ?5 9-19 der ?Prilfungsordnung filr
Zwischen- und Facherbeiterprafungen" vom
5. Mal 1953 (Zentralbl. S. 224).
6. Bei der Ausarbeltung der Lehrplane let zu berack-
sichtigen, daft:
a) In den Lehrplanen die Verblndung von Theorie
und Praxis gewahrlelstet let, d. h. die Lehrpitine
massen nach Maglichkeit so koordiniert wet-
den, daft der praktischen Unterweisung unmittel-
bar der theoretische Unterricht des betreffenden
Lehrfaches vorangeht,
b) die Lehrplane eine stufenweise Ausbildung ge-
wahrlelsten, d h. die Anforderungen in den
elnzelnen Lohngruppen massen auf den Anfor-
derungen der vorhergehenden Lohngruppe auf-
bauen,
c) die Lehrplane eine folgerichtige Ausbildung er-
mbglichen, d, Is. eine Vermittlung des Lehr-
stories vom Einfachen suns Kompilderten
bringen,
d) in den Lehrplanen die Ubermittlung der fort-
schrittlIchen Arbeltsmethoden garantiert wird.
7. Es let zu empfehlen, eine Stoffsammlung zu erar-
beiten, die die Stoffgliederung umfailt und die
das Wesentlichste des den Harem zu vermittelnden
Lehrstoffes zum Ausdruck bringt. In denjenigen
Fachern, filr welche keine entsprechende Fach-
literatur vorhanden ist, soli die Stoffsammlung dem
Borer zur Verftigung gestellt oder in den Grund-
ztigen vom Dozenten diktiert werden.
8. Die Hauptverwaltungen bestimmen, far welche Be-
rule vordringlich mit der Ausarbeltung der Aus-
bildungsunterlagen begonnen werden soli und be-
auftragen die entsprechenden Betriebe.
Zwecks Koordinlerung der von den Betrieben aus-
gearbeiteten Ausbildungsunterlagen hat jede
Hauptverwaltung eine Kommission zu bilden, die
die Aufgabe hat, die Ausbildungsunterlagen Inner-
halb der Hauptverwaltung abzustimmen.
Die Kommissionen stehen unter der Anleltung der
Abteilung far Arbeit / Erwachsenenquallazierung
der jeweiligen Hauptverwaltung. rennin tar die
Bildung der Kommissionen: 15. Februar 1954.
9. Die von den Komrnisslonen der Hauptverwaltungen
tiberarbeiteten Ausbildung,sunterlagen Bind an-
schlieftend 1nnerhalb des Produktionsbereiches ab-
zustimmen.
Zu diesem Zweck tat far jeden Produktionsbereldt
em Fachausschua zu bilden, der etch cue den Lei-
tern der unter 8. gebildeten Kommission zusam-
mensetzt.
Auflerdem &Ind Vertreter der Hammer der Technik
hinzuzuziehen. Mit der Bildung, Anleitung und
regelmaaigen Elnberufung des Fachausschusses Bo-
wie der Abstimmung der Ausbildungsunterlagen
werden beauftragt:
Far den Produktionsberetch Schwermaschinenbau
die Hauptverwaltung Ausrastung filr die Schwer-
Industrie,
far den Produktionsbereich Transportmittel- und
Landmaschinenbau die Hauptvenvaltung Lok- und
Waggonbau,
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?4 E 19ENTIAL I
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ftir den Produktionsbereich Energie- und Kraft-
maschinen die Hauptverwaltung Elektromaschinen-
bau,
fUr den Produktionsbereich Allgemelner Maschinen-
bau die Hauptverwaltung Radio- und Fernmeide-
technik.
Termin ftir die Bildung des Fachausschusses:
1. Mainz 1954.
10. Zur Koordinierung der Ausbildungsunteriagen
innerhalb des gesamten Bereiches Maschtnenbau
und anderen Ministerien ist von der Hauptabtel-
lung fUr Arbeit em n ?Zentraler Fachausschul3 f?r
Erwachsenenqualifizierung" des Ministeriums ftir
Masehinenbau zu bilden.
Der Zentrale FachausschuLl best/Mgt die Ausbil-
dungsunteriagen, die dann ala verbindlich ftir die
gesamte Ausbildung und Qualifizierung in den Be-
trieben getten.
Termin: 15. Mtlrz 1954,
11. Mit der Ausarbeitung der Ausbildungsunterlagen ist
sofort zu beginnen.
Die unter 9. genannten Hauptverwaltungen reichen
bin zum 25. jeden Moneta die Oberarbeiteten Aus-
bildungsunteriagen ftir den jewelligen Produktions-
bereich ftlr mindestens zwel Berufe an die Haupt-
abteilung ftir Arbeit zur Bestatigung em.
Erstmalig bin zum 25. Mars 1954.
N. RichtStile Ober die Struktur and Aufgaben der
Technisaben Betrlebsschulen.
In der Verordnung Uber cite Ausbildung und
Qualifizie-
rung der Arbeiter in den volkseigenen und ihnen gleich-
gesteliten Betrieben vom 5. Mitrz 1953 heiBt es unter
$ 7, Absatz 1 und 2:
Zur DurchfOhrung sifmtlicher schulischer Mall-
nahmen Sir die Ausbildung und Qualifizierung der
Arbeiter alnd in den volkswirtschaftlich wichtigsten
Betrieben der einzeinen Wirtschaftszwelge Tech-
nische Betriebsschulen einzurichten. Die Betriebs-
volkshochschulen Bind in Technische Betriebsschulen
umzuwandeln.
Die Technische Betriebsschule unterscheidet sich von
einer Volkshochschuie dadurch, dal
a) der Technischen Betriebsschule em n hauptamtlicher
Leiter und je nach Grafie hauptamtliche Lehrkrafte
und Verwaltungspersonal zur VerfUgung stehen,
b) die Technische Betriebsschule theoretischen und
praktischen Unterricht erteilt,
c) die Technische Betriebsschule berechtigt ist, Zwi-
schen- und AbschluBprilfungen zur Ablegung der
praktischen und theoretischen Kenntnisse In den
einzelnen Lohngruppen durchzufiihren.
Die erforderlichen Finanzmittel file die Technische Be-
triebsschule skid nun der Position ?Sonstige produk-
tionsbedingte Kosten" zu dedcen und auf Gruad ? 9 der
oben angefithrten Verordnung in den Betriebspitinen
bereitzustellen.
Vom Rentabilittitsprinzip ausgehend, wird es nicht in
alien Ftillen moglich sem, die bereits bestehenden Tech-
nischen Betriebsschuten auch weiterhin bestehen zu
lessen. Gegebenenfalls IcOnnen diese in Aufienstellen
anderer Technischer Betriebsschuien umgewandelt
warden.
1. Einrichtung von Techntsthen Betrlebssehulen
Die Hauptverwaltungen sind filr die Einrichtung
von Technischen Betriebsschulen in nachfolgend auf-
gefilhrten Betrieben verantwortlich:
(siehe Anlage 2).
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Nine
Die Zuordnung der VE-Betriebe zu den Technischen
Betriebsschulen ala Auttenstellen nehmen die zusttin-
digen Hauptverwaltungen in Form einer Anweisung
an die Betrlebe vor.
2. Aufgaben der Technischen Betrlebsschulen
Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung und Quali-
fizierung der Arbeiter hat die Technische Betriebs-
schule folgende Aufgaben:
a) Schulung slier Arbeiter des Betriebes nach der
von der Ableilung Arbeit festgelegten Planzahl
nut der Grundlage der erarbeiteten QualifIka-
tions-Charakteristiken und den erforderlichen
Pridungsanforderungen (s. Richtlinie fur die
Planung der Ausbildung und Qualifizierung).
b) DurchfUhrung stimtlicher schulischer Matinahmen
und Festlegung der verschiedenen Schulungsarten
c) Ausarbeitung der erforderlichen Stoffpitine mit
dem daftir im Betrieb bestehenden Kollektiv
(s. Richtlinie fUr die Ausarbeitung betrieblicher
Ausbildungsunteriagen).
d) Gewinnung von Angehtirigen der technischen
Intelligenz, Aktivisten und hochqualifizierten Ar-
beitern ala Lehrkrafte ftir den theoretischen
Unterricht bzw. ale Instrukteure far die pratc-
tische Unterweisung,
Die Auswahl des genannten Personenkreises ist
durch em n Kollektiv vorzunehmen, weiches Bich
folgendermaften zusammensetzen sollte:
Werkdirektor bzw. Werklelter,
Arbeitsdirektor bzw. Leiter der Abtellung f?r
Arbeit,
Kaderielter,
BGL-Vorsitzender,
Vertreter geselischaftlicher Organisationen,
Leiter der Tedmischen Betriebsschule.
e) Anleitung und Kontrolle der ihr angeschlossenen
Aufienstellen,
Anieltung und Qualifizierung der Lehrkrlifte
und Instrukteure in padagogischer und metho-
discher Hinsfeht
(s. Riehtlinie ftir die plidagogische und metho-
dische Weiterbildung der Lehrkrtifte).
g) Durdiftihrung der Zwischen- und AbschluBprti-
fung nach der vom Ministerium fUr Arbeit her-
ausgegebenen Prtifungsordnung (s. Zentraiblatt
S. 379).
h) Auswertung der durchgefUhrten Lehrglinge.
3. Rahmenstrukturplan der TednUsehen Betriebs-
schulen.
Entsprechend ? 7, Absatz 3, der Verordnung unter-
steht die Technische Betriebsschule dem Afteits-
direktor bzw. dem Leiter der Abteilung Arbeit des
Betriebes unmittelbar.
Stellvertreter
Artieitsdireliter
Ltr. der At,. I Arbeit
Leiter der TBS
-dr
VerwelturigaAnnest.
Lehrlorlirte
MILIN:hiphin..
Sehreildiraft
WIEN renn
AuSenetell
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Anzahl der AuBenstellen sliPeAnweisung der zu-
stfindigen Hauptverwaltung,
Anzahl der Verwaltungsstelten siehe Stellenplan.
4. Aufgabenbereich des Personals der TechnIschen
Betrlebsschulen
Der TechnIschen Betriebsschule steht sin Leiter vor,
der entsprechende fachliche und organisatorische
Fahigkeiten besitzen mull. Er 1st verantwortlich f?r
die gesamte Leitung der Technischen Betriebsschule
hinsichtlich der ideologischen, ptidagogischen, orga-
nisatorischen und verwaltungstedmischen Arbeit,
insbesondere:
a) fOr die Schaffung drier Organisation, die der
THS eine gute fachliche Qualiflderung der Ar-
better in der Produktion und Verwaltung ge-
wiihrleistet,
b) fUr einen regelmlithgen Erfahrungsaustausch mit
gleichartigen Betrieben und anderen TBS, um zu
einer laufenden Arbeitsverbesserung zu kommen,
C) ffir die Qualiflzierung der Lehr}crate und In-
strukteure,
d) ftir alio Qualifiderungslehrgange. Patenschafts-
vertrage, 1ndividuelle und Brigaden-Schulung,
Aktivistenschulen sowie filr die Arbeit des
Sekretariats der Tedmischen Betriebsschule,
e) air die Anweisung der Honorer? fur nebenamt-
liche Dozent,en.
Dartiber hinaus tat eine enge Zusammenarbeit mit
dem Direktor fur Arbeit bzw. dem Leiter der Ab-
tellung filr Arbeit, der Kaderabteilung, den Abtel-
lungsleitern sowie den gesellschaftlichen Organise-
tionen unbedingt erforderlich.
f) Pik die Gewlihrleistung drier einheitlichen AU5-
bIldung im Bereich der TBS ist em n ?Rat ftir
Ausbildung und Qualiflzierung der Werktatigen"
zu bilden, der Bich wie folgt zusammensetzt:
Leiter der TBS.
Verantwortlicher fOr die Ausbildung und
Qualifizierung des Betriebes,
VerantwortlIcher far die Ausbildung und
Qualiflzierung der Aullenstellen,
haupt- und nebenamtliche Dozenten,
geeignete Kollegen des Betriebes (z. B. Be-
triebsberufsschullehrer, Ausblidungsleiter, An-
gehdrige der technischen Intelligenz).
Der Rat Ind mindestens monatlich eine Arbeits-
besprechung durch, in der entsprechend seiner Auf-
gabenstellung insbesondere Fragen fOr Gewahr-
leistung einer einheitlichen Ausbildung im Bereich
der TBS zu behandeln sind. Ftagen, die im Rahmen
Mese! Kollektivs nicht geltist werden /airmen, sind
durch den Leiter der TBS dem Verantwortlichen
fOr Erwachsenenqualiflzierung der zusaindigen
Hauptverwaltung zuzuleIten.
Stellversreter.
a) Er vertritt den Leiter der Tedmischen Betriebs-
schule wahrend seiner Abwesenheit in alien
Fragen.
b) Er 1st verantwortlich filr den Gesellschafts-
wissenschaft- und Deutsch-Unterricht und die
Qualifizierung der Lehrkr5fte und Instrukteure
in geselischaftlicher Hinsicht.
(FUr seine besondcnen Aufgaben 1st der 10
IGBI. S. 263/53) anzuwenden.)
Die Lehrkrafte.
a) Attsarbeitung betriebsnaher Ausbildungsunterlagen
ftlr die Fachgebiete, fiir die von dem Ministerium
und Fachschulen nodi keine Rahmenplitne heraus-
gegeben worden sind.
-wes-
b) Erweiterung der Rahmenplane der Ministerien und
Fachschulen nut die betrieblichen Verhaltnisse und
Ausarbeitung von Stoffplanen fur die Unterrichts-
filcher.
c) Durchf(ihrung des Unterrichts in alien laufenden
Lehrgangen.
d) Teilnahme an den Schulungen der Lehrkrafte, die
sich vor allem mit der plidagogischen Weiterbildung
befassen.
Sachbearbeiter ftir die Verwaltungsarbeit.
Der Sachbearbeiter verwaltet samtliche Lehr-, Lern-
mittel- und die Stoffsammlungen. Er 1st verantwort-
lich:
a) filr die gesamte Qualifizierungs-Lehrkrafte- und
Instrukteurkartel,
b) fin' den Raumverteilungsplan,
C) Mr die Eriedigung des anfallenden Schriftverkehre.
5. Rahmenitellenplan
Planstellen bet einer Zahl Auszubildenden von:
300
?500
Leiter 1
500
?600
1
600
?800
I
800
?1000
1000
?1600
1
Stellvertreter
1
1
1
1
Lehrkrafte
2-4
Verw. Sachbearbeiter ?
1
SchretbkrAfte 1
1
1
1
1,
Bei mehr els 1600 Auszublidenden bzw. zu Qualifizie-
renden tat im Einvernehmen mit der zusttindigen
Hauptverwaltung der Stellenplan entsprechend zu
erweitern.
21. RiehtlInien ffir die Vergetung der LehrtitIgkelt an
den TechnIschen Betziebssehulen
1. Die Vergutung der hauptberuflichen Lehrkrafte hat
nach der ?Verordnung fur die Vereitung der Tatig-
keit der Lehrkrtifte an den Fachschulen" vom
22. Januar 1953 (GBI. S. 202) und der dazu erlasse-
nen 1. DurchfOhrungsbestimmung der Verordnung
ilber die Vergittung der Lehrkrtifte an den Foch-
schulen vom 6. Februar 1953 (GBI. S. 263) zu er-
folgen.
Die VergUtung kann erfolgen durch Anwendung:
a) der Tabelien H und IV (Gruppe 2 und 4).
Die Festlegung des Grundgehaltes mull ent-
sprechend dem Ausbildungsstand der einzelnen
Lehrkrtifte vorgenommen werden.
Zum Beispiel:
Fachschullehrer ohne abgeschiossene Aus-
bildung,
Fachschullehrer ml t abgesdilossener Aus-
bildung.
Ale abgeschlossene Ausbildung filr Fachschul-
lehrer gilt:
Fachschullehrerausbildung
an Instituten oder Fachschulen mit Fach-
schullehrerprtifung. Universittlts- und Hoch-
schulbildung (drei- bis vierjahriges abge-
schlossenes Studium) vor und nach dem
8. Mai 1945.
Alle anderen Lehrkrafte gehtiren in die Gruppe
?Fachschullehrer ohne abgeschlossene Ausbil-
dung" (s. ?1 der 1. Durchftihrungshestimmung).
Die Einstufung in die entsprechende Dienstalters-
stufe (Dienstjahre) erfoigt nach ? 2 der 1.Durch-
iiihrungsbestImmung (GBI. S. 263).
Schulleiter und deren Stellvertreter, die nach den
Gruppen II und IV vergatet werden, erhalten
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ftlr ihre Tatigkeltlee sprechend der Schillerzahl
atzlich zu Jhrem Grundgehalt eine Stellen-
zulage (GB1. S.206, Anlage 2),
b) der Tabelle VII (Gruppe 7).
Die Vergtitung nach der Tabelie VII (Gruppe 7)
kann nur erfolgen, sofern es sic urn Lehrkrafte
handelt, die nachweislich
Diplomingeni eure,
Ingenieure,
Techniker
sind.
Bei der Festlegung der Vergiltungsstufe ftlr these
Gruppe tat streng nach den Tatigkeitsmerkmalen
zu verfahren (s. GB1. S.208, Anlage 3).
Die Stelienzulage filr Schulleiter und deren Stell-
vertreter dart filr diese Gruppe nicht gezahlt
werden (s. ? 3 der 1. Durchfiihrungsbestimmung
1GB1. S. 2631).
2. Nebenberufliche Lehrkrafte, die eine Qualiflkation
der Gruppe 4 besltzen (?? 1 und 3 der Verord-
nung) erhalten eine VergLitung von 10,? DM pro
Stunde.
Nebenberufliche Lehrkrafte, die eine Qualiflkation
der Gruppe 2 besitzen, erhalten eine Vergthtung
von 7,50 DM pro Stunde.
Die Gehtilter und Honorare der haupt- und neben-
beruflichen Lehrkrafte sind aus Betriebsmitteln
?Sonstige produktionsbedingte Kosten" zu bezahlen
(s. Richtlinie Ober die Ausbildung und Qualifizie-
rung der Arbeiter).
Wurden den Leitern der TBS bzw. den Lehrkraften
bisher hohere Gehtilter gezahlt, ale in dieser Ver-
giltungsrichtlinie festgelegt, so sind die hOheren
GehaltestItze weiterzuzahlen.
3. Verglitung der Instrukteure ftir die praktischen
Unterweisungen.
Aktivisten und hochqualiflzierte Arbeiter, die ala
Instrukteure die praktische Unterweisung der Ar-
better durchftihren, erhalten eine Vergtitung, wenn
die Verpflichtungen des Qualillzierungsvertrages er-
ftillt wurden und der zu Qualiflzierende die Zwi-
schen- bzw. AbschluOprO(ung bestanden hat.
(Nach bestandener Zwischenprtifung sind der bis-
herigen Leistung entsprechend Teilbetrtige der unten
genannten Vergtitungssatze ala Abschlag zu zahlen.)
Die Vergiltung betragt bei der Ausbildung von
Arbeitern,
a) die ale Berufsfremde neu in den Betrieb ein-
treten und far bestimmte Tatigkeiten ausgebildet
werden,
b) die bereits im Betrieb beschaftigt sind und nut
Grund von Umstellungen in einem anderen ihrer
jetzigen Tatigkeit nicht verwandten Beruf arbei-
ten werden,
c) die vom Ungelernten zum Angelernten ausgebil-
det werden,
d) ftir die Qualiflzierung am derzeitigen Arbeits-
plats,
bel ether Aus- bei individueller bei Brigaden-
bilclungsdauer Schulung schulung
von: je Person: je Person:
1 Monet
2 Monaten
3 Monaten
4 Monaten
5 Monaten
6 Monaten
je weiteren
3 Monaten
22
Die VergOtung betragt bel eineritaliflzierung von
Arbeitern,
a) die vom angelernten zum Facharbeiter entwickelt
werden,
b) die in einem zweiten verwandten Bend quail-
fiziert werden
bet einer Aus- bei individueller
bildungsdauer Schulung
von: je Person:
1 Monat
2 Monaten
3 Monaten
4 Monaten
5 Monaten
6 Monaten
je weiteren
3 Monaten
15,?DM
20,? DM
25,?DM
30,?DM
35,?DM
40,? DM
bei Brigaden-
schtdung
je Person:
6,?DM
8,? DM
10,?DM
12,?DM
14,?DM
18,?DM
30,?DM 12,? DM
Bel der Qualifizierung in Spezialkursen zur Erlan-
gung der ftir die Beherrschung elner neuen Tech-
nolo& und aeuer ProduktionsausrOstungen not-
wendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sind die
Honorarsatze ftir nebenberufliche Lehrkdifte zu-
grunde zu legen.
22. Riehtlinien fiber die Anwendung der verschiedenen
Schulungsarten in den Betrieben.
In Durchflihrung der Verordnung tlber die Ausbildung
und Qualiflzierung der Arbeiter in den volkseigenen
und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 5. Mtirz 1953
(GB!. S.406), ? 10, Absatz 2, Ziffer f, let far alle Be-
triebe des Ministeriums f?r Maschinenbau folgende
Richtlinie verbindlich:
1. Die Sebulungsarten.
And Grund der Vielfilltigkeit in der Ausbildung und
Qualiflzierung der Arbeiter wird und mull auch die
Anwendung der Schulungsarten verschicdenartig
sein und bedarf somit ether sorgfaltigen Auswahl.
Die Auswahl der versdaledenen Schulungsarten
richtet sich nach der Art des zu behandelnden
Stoffes und nach den gegebenen betrieblichen Mog-
lichkeiten.
Die hauptstichlidasten Schulungsarten sind:
1. individuelle Schulung,
2. Brigadensdiulung,
3. Aktivistenschulung,
4. Schulung in Kursen,
5. Spezialkurse.
Von den obengenannten Schulungsarten let die in-
dividuelle und Brigadenschulung 1m grofien Ausma0
zu entwickeln. Dlese Schulungen ktinnen durch
Ubernahme von Selbstverpflichtungen oder durch
Abschlu0 von Qualifizierungsvertrbgen, die das Ziel,
den Umfang und die Dauer der Ausbildung und
Qualiflzierung genau festlegen, von qualiflzier-
ten Arbeitern, Brigadieren, Meistern usw. durd.-
gefiihrt werden.
II. Die Anwendung tend Durehtilhrung der Schulungs-
arten.
1. Individuelle Schulung.
10.?DM 4,?DM Die indlviduelle Schulung verlauft im Rahmen
15,? DM 6,?DM des Produktionsprogramms und wird direkt am
20,?DM 8,?DM Arbeitsplatz durchgefdhrt. Der Arbeiter wird
25,?DM 10,?DM einem Instrukteur, der aus den ReIhen der gush--
30,?DM 12,? DM flziertesten Arbeiter, BrIgadiere oder Meister
35,? DM 14,? DM ausgewahlt wird, zugeteilt. Der Instrukteur ver-
mitten dem Auszubildenden auf der Grundlage
25,?DM 10,? DM eines Schulungsprogrammes die notwendigen
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praktischen Fertigkeitenr der AuszublIdende
nach Beendigung der Schulung ausfiihren wird.
Der Instrukteur zeigt dem Auszubildenden an-
schaulich die Handgriffe der auszufithrenden Ar-
beitsgange, die richtige und gewissenhafte Aus-
nutzung der Maschinen und Vorridttungen.
Der Instrukteur Uberwacht ohne eigene Arbeits-
unterbrechung die Arbeit seines &Milers, weist
auf Fehler bel der Ausfiihrung der Arbeitsgange
hin und zeigt, wle man sie beseitigen mull. Die
theoretische Schulung, welche im Schulungspro-
gramm mit enthalten let, kann bel der Aus-
bildung von Arbeitern in einfachen Berufen
ebenfalls vom Instrukteur durchgeftihrt werden.
Bei Arbeitern, die eine individuelle Schulung im
gleichen Beruf erhalten, kann der theoretische
UnterrIcht in Gruppen durchgeftihrt werden.
Bei komplIzierten Berufen mull die theoretische
Schulung nach einem besonderen Plan von spe-
ziell ernannten Lehrkraften, und zwar parallel
mit der praktischen Schulung, durchgefUhrt
werden.
2. Brigadenschulung.
Die Brigadenschulung unterscheidet sich nach
Ihrem Inhalt nicht wesentlich von der indivi-
duellen Schulung. Dec Unterschied liegt ledig-
itch in der Organisationsform. Die Brigaden-
schulung kann je nach den Betriebsbedingungen
In zwei Formen durchgefUhrt werden:
a) Dumb Elnweisung des Auszubildenden in eine
Produktionsbrigade.
Die Produktionsbrigade ilbernimmt die Ver-
pflichtung oder schlient omen QualifikatIons-
vertrag ab, einlge Arbeiter, je nach GroBe der
Produktionsbrigade, auszubilden bzw. zu
qualifizieren.
Es let zwedtmaBig, nicht weniger als drei und
nicht mehr ale Vint Auszubildende In eine
Produktionsbrigade aufzunehmen. Die Verant-
wortung ftir die Ausbildung in den festgesetz-
ten Fristen tragt der Brigadier bzw. em n aus
der. Relhe der Produktionsbrigade ausgewahl-
ter qualiflzierter Arbeiter.
b) Durch Schaffung einer besonderen Lehrbrigade
mit einem Brigadier als Leiter.
Diese Art der Brigadenschulung hat vor der
unter a und der lndividuellen Schulung In-
sofern gewisse Vorteile, ale sie die Maglich-
keit zu einer folgerichtigen Erlernung der
Produktionsprozesse gibt. Die groBere Folge-
richtigkeit der praktischen Schulung wird
bier dadurch erreicht, daB ftir die Lehrbrlga-
den gemalit dem vorhandenen Lehrprogramm
In jedem Stadium der produktionstechnIschen
Schulung entsprechende Produktionsauftrage
ausgewahlt werden 'carmen. Hierbei mach es
sich erforderlich, dall die Abteilung fUr Arbeit
den technischen und Produktionsleiter zu Rate
zieht und RUddrage nimmt, ob die Moglich-
keit des EInsatzes einer Lehrbrigade ge-
geben
3. Aktivistenschulen.
FOr die Massentibernahme der fortschrittlichen
Arbeitsmethoden werden Aktivistenschulen orga-
nisiert, in denen etwa zwel bis drel theoretische
Schulungen und die praktische Unterweisung an
dem Arbeitsplatz durchgefithrt werdon.
Die Aktivistenschulen haben 1m wesentlichen die
Aufgabe, die Arbeitsverfahren der Aktivisten,
Neuerer und sowjetische Arbeitsmethoden den
SchUlem zu vermitteln.
@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
Besonders notwendig und wichtirOr es, daB die
besonderen Arbeitsverfahren und die Methoden
der Neuerer richtig festgestellt sind, urn den
Plan filr die DurchRihrung der Aktivistenschulen
folgerichtig zusammenzustellen (s. Handbuch des
Gewerkschaftsfunktionars Selte Ill ? Beschlu0
des Bundesvorstandes des FDGB Ober die Bil-
dung von Aktivistenschulen).
4. Schulung in Kursen.
Das Hauptkennzeichen der Schulung in Kursen 1st
der hohe Anteil des theoretischen Unterrichts, der
sich starker der standigen Schulung anpaBt. Dieser
Charakter des theoretischen Unterrichts und sell)
hotter Anteil an der Gesamtschulungszeit 1st haunt-
sachlidi darauf zurUckzuf0hren, da3 bier die neuen
Arbeiter gewahnlich in komplizierten Berufen sus-
gebildet werden, als dies bel den anderen Schulungs-
arten moglieh 1st, oder aber in solchen Berufen, in
denen die Arbeitsbedingungen die Durchfilhrung
der praktischen Unterwelsung am Arbeitsplatz er-
schwert.
Zum Unterschied von den anderen Schulungsarten,
die vornehmlich praktischen Charakter tragen und
am Arbeitsplatz durchgefahrt werden, mtissen die
Schulungen In .Kursen soweit wle maglith in beson-
dere ausgerilsteten Lehrkablnetten unter weitgehend-
ster Ausnutzung von Anschauungs- und Lehrmitteln
durehgefuhrt werden.
In Kursen werden besonders die sum Facharbeiter
zu Quallflzierenden und die Arbeltergruppen jener
Berufe ausgebildet, die auBer vorhandenen prakti-
.
schen Erfahrungen nods eine emsthafte theoretische
Ausbildung erfordern.
Bel der DurchfOhrung der Schulung In Kursen, die
1m Gegensatz zu anderen Schulungsarten nicht dlrekt
am Arbeitsplatz ausgefithrt werden, 1st darauf zu
achten, dali such die praktlsche Unterweisung
parallel sum theoretischen Unterricht durch elnen
Instrukteur ouch der Methode der individuellen und
Brigadenschulung durchgeftihrt wird.
5. Spezialkurse.
Eine wichtige Form der betrieblichen Qualiflzierung
der Arbeiterkader sind die Spezialkurse. Diese Spe-
zialkurse sind zu organisleren und dienen sum An-
eignung und Beherrschung der neuen technologischen
Prozesse, damn die einzelnen Arbeitergruppen
schneller die notwendigen Kenntnisse und Fertig-
keiten der neuen AusrUstungen erlernen und sich
eine neue Produktion.stechnologie erarbeiten.
Ferner dienen sie stir Verwirklichung von Massen-
maBnahmen, wle z. B. Einsparung von Elektroener-
gle, Heizmaterial, Rohstoffen usw.
Die Spezialkurse end In den Betrieben entsprechend
der konkreten Thematik des Unterrichts zu benennen.
Die sich aus den betrleblichen BedUrfnissen ergeben-
den Unterweisungsprogramme sind jeweils auf emn
Problem zu beschranken. Es empflehlt filch, nicht
aligemeinbildende Richer (Fachrechnen, Chemie,
Physik, Deutsch usw.) darin aufzunehmen, denn es
sollen our bestlmrnte Fragen behandelt werden.
Die Spezialkurse werden von ingenieurtechnischen
Mitarbeitern auflerhalb der Arbeitszeit durchgefUhrt
und haben den Charakter eines theoretischen Unter-
richts nach einem Programm, das im eigenen Betrieb
aufgestellt wird. Mese Programme Bind nach Mag-
lichkeit von nicht mehr als einem Morat Unterrithts-
dauer bei 10 bis 30 Stunden aufzustelien.
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iNsw
in. Zusammenfassung.
Alle hier aufgezeigten Schulungsarten sind je nach dem
entsprechenden fachlithen Niveau fiir elle Auszubilden-
den und zu Qualiftzlerenden anzuwenden und werden
mit der Abiellung ftir Arbeit und der TBS, in Betrieben
ohne TBS Mit dem fur die Qualiftzlerung und Aus-
bildung Verantwortlichen festgelegt.
Neben den genannten Aufgaben, die der planmtiBigen
Ausbildung und Qualifizierung dienen, tat die Frage der
Weiterentwicklung der Menschen in der Produktion
nodi nicht abgeschlossen. Es wird angeregt, dal3 aul3er
der planmABIgen Sehulung Patensthaften zur Qualift-
zierung von Arbeitern im Rahmen des Wettbewerbes,
d. h. von Mann zu Mann und von Brigade zu Brigade,
von Abteilung zu Abtellung, ilbernommen und durch-
gefUhrt werden.
ElehtUnle far die padagogisdie und methodisehe
WelterbIldnag der LehrkrAfte.
Hach der Verordnung Ober die Ausbildung und Qualift-
zierung der Arbeiter in den volkselgenen und Ihnen
gleichgestellten Betrieben vorn 5. Marz 1953 ? 8,
Absatz 3d, tat der Leiter der Technischen Betriebsschule
verpflichtet, die haupt- und nebenberuflichenLehrkrAfte
sowle Instrukteure plidagogisch und methodisth anzu-
leiten.
Ale Erglinzung hierzu wird folgende Richtlittle e;lassen:
Aufgaben der Leitung der Technischen Betriebsschulen.
1. FOr die plidagogische und methodische Weiterbildung
der haupt- und nebenberuflithen Lehrkrtifte inner-
halb des Bereiches der Technischen Betriebsschule 1st
der Leiter der Technischen Betrlebsschule volt ver-
? antwortlich.
Die Leitung der plidagogischen Weiterbildung kann
edner Lehrkraft mit abgesehiossener plidagogischer
Ausbildung Obertragen werden.
Gleichzeitig hat der Leiter der Technischen Be-
triebsschule dieQualiftzlerungsbeauftragten der ihnen
angeschlossenen Betriebe (siehe Anweisung der zu-
standigen Hauptverwaltung) bet der pildagogischen
Weiterblidung Ihrer Lehrkrtifte zu unterstUtzen.
2. Zur Orgardsferung und Durchftihrung der padago-
gischen und methodischen Schulung 1st der ?Rat ftir
Ausbildung und Qualiftzierung der Werkttitigen"
s. Richtlinie Ober die Struktur und Aufgaben der
TBS, Absntz 4 Ziff. 1) hinzuzuziehen und urn eine
Lehrkraft mit abgeschlossener pAdagogischer Aus-
bildung zu erweitern.
2.1 Der Rat richtet em n organisiertes Selbstshtdium
fur die Gebiete: Gesellschaftswissenschaften,
Plidagogik und Psycho'ogle em n und ftihrt monat-
lich Seminare durch.
2.2 Im Jahre sind fathgruppenweise (Mr die Lehr-
krtifte der allgemeinbildenden Filcher, der natur-
wissenschaftlichen Richer und berufskundlichen
Richer) 2 Lehrproben von hochqualifizierten
Lehrkrtiften zu halten, an denen die jeweiligen
LehrkrAfte tellnehmen. tin Anschlui3 an die
Lehrproben hat eine intensive Auswertung der-
selben zu erfolgen.
Teilnehmer der pAdagogischen und methodischen
Schulungen.
1. Allehauptberuflichen LehrkrAfte sind zur Tellnahme
an der padagogischen und methodischen Welter-
blIdung verpflichtet.
Soweit die hauptberuflichen LehrkrAfte nods keine
abgeschlossene pAdagogische Ausbildung besitzen,
schafft die padagogische Weiterbildung die Voraus-
setzung, die Fachschullehrerprtifung nazis den gelten-
50-Yr 2013/07/01 C IA-R D P83-00418 R000500060010-5
Nnor
den Bestimmungen des Staatssekretariats filr Hoch-
schulwesen ? Hauptabteilung Fachschulwesen ?
abzulegen.
2. Es mull erreitht werden, elle nebenberuflichen Lehr-
krafte und Instrukteure zur Teilnahme an den pad-
agogischen und methodischen Schulungen zu ge-
winnen.
24. RIchtlinten far die Ausarbe1tung von Rahmen-
ausbadungsunterlagen.
Ms Muster flit* den Aufbau von Rahmenbildungsunter-
lagen dienen die Unteriagen fUr den Beruf ?Dreher"
der Lohngruppen II bis VII.
Ala Ifilfsmaterial sind zu verwenden:
1. Lehrpitine (Kompendien) des Staatssekretarlats ftir
Berufsausbildung fUr site Lehrberufe bel der Aus-
arbeftung der Lohngruppen I bis V.
2, Die Quallftkations-Charakterlstiken Mr die einzelnen
Berate.
Auf folgende Punkte let besonders zu achten:
1. DieStundenveriellung auf die einzelnen Lohngruppen
In den auszuarbeitenden Rahmenlehrplanen richtet
slch nazis der Dauer der Ausbildung bis zum Fach-
arbeiter. Beim ?Dreher" wurden 340 Std. theoretischer
Unterrleht bis Lohngruppe V eingesetzt. Zugrunde
gelegt wurde ffir den Beruf ?Dreher" der Lehrpian
des Staatssekretarlats fOr Berufsausbildung mit
24 Monsters Lehrzeit.
Bei Berufen, die eine Itingere Lehrzeit erfordern, let
die Stundenzahl der theoretisehen Ausbildung ent-
sprechend zu erhfthen.
2. Flit' Berufe mit gleicher Ausbildungsdauer wie
Dreher sind fUr die einzelnen Lohngruppen die
gleichen Zeiten der theoretischen Ausbildung elnzu-
halten.
3. Die Unterrichtsfacher Gesellschaftswissenschaft, Be-
triebslehre, Deutsch, Naturwissenschaften (Phylik,
Chemie) sowle die Prtifungsanforderungen sind aus
ciftm Rahmenlehrplan Dreher zu Ubernehmen, auch
/Ur die Lohngruppen VI und VII.
4. Die Ausbildungsdauer mull in einem bestImmten
Verhtiltnis zum theoretischen Unterricht stehen:
40 Wochen bet 2-standigem Unterricht = 80 Std.=
1 Ausbildungsjahr,
20 Wochen bel 4-stOncligem Unterricht = 80 Std. =
AusbildungsJahr,
40 Wochen bel 4-stUndtgem Unterricht =180 Std. =
1 Ausbildungsjahr,
5. Es ist darauf zu achten, dee die Unterrichtsstunden
gradzahlig sind, da der Unterricht jeweils 2 Std. =
1 Doppeistunde betrAgt.
6. Bei Anlernberufen 1st die Anzahl der Stunden aus
der Rahmenausbildungsunterlage ?Dreher" (Lohn-
gruppen 1 Ns IV) entsprechend zu Ilbernehmen.
Anlage 1
Die Qualifizierung fur den derzeitigen Arbeitsplatz hat
im Bereich der einzelnen Hauptverwaltungen in nails-
stehenden Berufen vordringlich zu erfolgen:
HV Ausrastung far Schwerindustrle
Stahlbauschlosser, Spitzendreher, E-SchweiBer
RV Ausrustung fur Chemle, Keramtk und Nahrungs-
mIttellndustrle
A-SchweiBer, Lehmformer, Bohrwerksdreher, Ver-
tikalbohrer, Karusselidreher, Langhobler, Bleiltfter,
'soberer, Rol'rEchlosser
24 ALI
nI,ccifiarl in Part - sanitized CODV Approved for Release
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%ow
NV Ausrtistung far Textil- und polygraphische
Industrie
Fraser, Nobler, Bohrer, Monteure
NV Ausrllstung far Werkzeugmasehinenbau
Spitzendreher, Karusselldreher, Bohrwerksdreher,
Horizontaldreher, Langhobler, Schaber, Maschinen-
schlosser (Endmontage far Verzahnungsmaschinen
und Lehrenbohrwerke)
HV Gleaerelen
Former, Kernmacher, Modellbauer
HY Kessel- und Turbinenban
Rohrbieger, A- und E-SchweiBer
NV Elektromasehinenbau
Elektromonteure, Elektromaschinenbauer, Elektro-
mechaniker, Trafobauer, Ankerwickler, Spulen-
widder, Schlosser, Blechschlosser, Werkzeugmacher,
Dreher, Nobler, Fraser,Bohrer, Later, Bandagierer,
Stanzer, A- und E-Schweiaer
NV Sehiffsbau
Schiffselektriker, Schiffsmaschinenschlosser, Stahl-
schiffbauer, Rohrschlosser, Leichtmetallschiffs-
schlosser, Meter, Stemmer, Kesselschiniede, Span-
tenbleger, A- und E-Schweillier
HV Automobil- und Traktorenban
Motorenschlosser, Autoelektriker, Blechschlosser,
Karosseriebauer, Spitzendreher, Hobler, Fraser,
Bohnverker, Polsterer, A- und E-SchweiBer
HV Lok- unit Waggonbau
Kesselschmiede, Rohrschlosser, Spitzendreher,
Nobler, Fraser, Bohrwerker, A- und E-Schwell3er,
SchweiBbrenner
HV Landmasehlnenbau
Schmiede, Maschinenschlosser, Landmaschinen-
schlosser, Spitzendreher, Nobler, Fraser, A- und E-
SchwelBer
NV Radio und Fernmeldetechnlk
Frequenzmechaniker, Feinmechaniker, Fernmelde-
monteure
HV Feinmeehanik mid Opt 1k
Optiker, Dreher, Werkzeugmacher, Schlosser,
Glasveredler
NV Hebei- und Apparatebau
Zieher, Weilltbearboiter, Porzellonschleifer, Por-
zellandreher, PorzellangieLier, Presser, Ablsollerer
far Kabellertigung
NV LeichtmaschInenbau
Harter, Schmiede, Revolverdreher, Metallschleifer
und -polierer, Werkzeugschleifer, Chirurgmechani-
ker, Werkzeugmacher, Blechschlosser, Installateure,
Former, Kokillengiefier, Heizungsmonteure
EIV Eisen-, Bleck- und MetalWaren
Werkzeugmacher, Dreher, Nobler, Schweiller
Anlage 2
Die Hauptverwaltungen end Mr die Einrichtung von
Technischen Betriebsschulen in nachfolgend aufgen,hr-
ten Betrieben verantwortlich:
HV Ausrastimg Kir Schwerindustrio
VEB Schwermasdanenbau ,,Heinrich Rau", Wildau
VEB Kranbau Eberswaide, Eberswalde
VEB Maschinenfabrik, Nordhausen
VEB Leipziger Stahlbau- und Verzinkerei,
Leipzig W 35
VEB Forderaniagen Kothen, K6then
NV
HV
NV
HV
NV
HV
NV
NV
HV
VEB Sachsischer Bracken- und Stahlhochbau,
Dresden A 27
VEB Ernst-Thalmann-Werke, Magdeburg
VEB Werk ?Bleichert", Leipzig
Ausrastung far Chemie, Keramik und Nabrungs-
mittelindustrie
VEB Maschinen- und Apparatebau Stailfurt,
Stafifurt
VEB Tabak- und 1ndustriemaschinen, Dresden A24
VEB Maschinenfabrik, HalleiSaale
VEB Werk ?Polystus", Dessau
Ausrastung tar Textil- und polygraphisehe
Industrie
VEB Buchbindereimaschinen Leipzig, Leipzig C 5,
VEB Spinnerelmaschinen, Karl-Marx-Stadt
Ausrastung far Werkzeugmasehinenbau
VEB Groadrehmaschinenbau ?B. Mai", Karl-Marx-
Stadt
VEB Gradrehmaschinenbau ?7. Oktober", Berlin-
Weillensee
VEB Werkzeugmaschinenfabrik ?Union", Gera
VEB Werkzeugmaschinenfabrik, Aschersieben
VEB Maschinenfabrik ?John Scheer", Meuselwitz
VEB Drehmaschinenwerk, Leipzig C 1
VEB Feinstmaschinenbau, Dresden A 36
VEB Bohrmaschinenfabrik Saalfeld, Saalfeld
VEB Blechbearbeitungsmaschinenwerke, Aue
VEB Werk ?Henry Pets", Erfurt
Glefiereien
VEB Keulahtitte, Krauschwitz
Kugel- und Turblnenbau
VEB Bergmann-Borsig, Berlin-Wilhelmsruh
VEB Dampfkesseibau Meerane. Meerane
VEB Dampfkesseibau Ubigau, Dresden N 30
VEB Mitteldeutscher Feuerungsbau, Leipzig-Holz-
hausen
VEB Dampfkesselbau, Hohenthurm/Sa.-Anh.
VEB Turbinenbau Dresden, Dresden N15
VEB Maschinenfabrik, Gorlitz
Kraft- und Arbeitsmasehlnenbau
VEB Dieselmotorenwerk, Rostodc
VEB Kompressoren- und Pumpeuwerke, Halle
VEB Maschinenbau Halberstadt, Halberstadt
VEB Zwlckauer Maschinenfabrik, Zwickau
VEB Karl-Liebknecht-Werk, Magdeburg
Elektromasehinenbau
VEB Lokomotivbau ? Elektrotechnische Werke
?Hans Beimier", Hennigsdorf/Osth.
VEB Transformatorenwerk ?Karl Liebknecht",
Berlin-Oberschbneweide
VEB Transformatoren- und Rantgenwerk,
Dresden N30
VEB Sachsenwerk Niedersedlitz, Niedersedlitz
Schiffbau
VEB Yachtwerft Berlin, Berlin-Kapenidc
VEB Staatswerft Rothensee,
Magdeburg Rothensee
VEB Volkswerft Stralsund, Stralsund
VEB Neptunvverft, Rostock
VEB Warnowwerft, Warnemilnde
VEB Waggonbau Niesky, Niesky/OL.
VEB Peenewerft Wolgast, Weigast
Automobil- und Traktorenbau
VEB Fahrzeug- und Geratewerk Simson, Suhl
VEB Schlepperwerk Brandenburg, Brandenburg/
Havel
VEB Kraftfahrzeugwerk Phanomen, Zittau/Sa.
VEB Karosseriewerk Dresden, Dresden A 16
VEB Schlepperwerk Nordhausen, Nordhausen/Harz
VF11 Automobilfabrik EMW Eisenach Eisenach
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' I
VEB Kraftfahtzeugwerk Horth, ZwIdtau/Sa.
VEB Fahrzeugteilewerk Fichtel U. Sachs,
Reichenbach/Vogtl.
HV Lokomotiv- und Waggonbau
VEB Waggonbau Ammendorf, Ammendorf/HaLle/
Seale
VEB Waggonbau Dessau, Dessau/Sa.-Anh.
VEB Wagoonbau Niesky, Niesky/OL.
VEB Waggonbau Bautzen, Bautzen/Sa.
VEB Waggonbau Garlitz,litz/Sa.
VEB Lokomotivbau Karl Marx Babelsberg,
Babelsberg/Brdbg.
HY LandmaschInenhau
VEB Bodenbearbeitungsgerntewerk Leipzig,
Leipzig W31
VEB Mahdrescherwerk Weimar, Weimar/ThUr.
HV Babel- und Apparatebau
VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschane-
welde
VEB KeramLsche Werke Hermsdorf, Hermsdorf/
Thar.
VEB Elektro-Apparatewerk Ji W.Stalin, Berlin-
Treptow
HV Radio- und Fernmeldetechnik
VEB Glahlampenwerk Berlin, Berlin 0 17
VEB Werk fUr Fernmeldewesen HF, Berlin-Ober-
schaneweide
VEB Funkwerk Kopenidc, Berlin-Kopenick
VEB Fernmeldewerk Leipzig, Leipzig 0 27
VEB Funkwerk Erfurt, Erfurt
VEB Sachsenwerk Radeberg, Radeberg
HV Fehtmcchanik/Optik
VEB Carl Zeiss Jena, Jena/Thilr.
VEB Jenaer Glaswerk Schott U. Gen., Jena/ThUr.
VEB Rathenower Optische Werke, Rathenow
VEB Schreibmaschinenwerke, Dresden N 6
VEB Zeiss-Ikon Dresden, Dresden A 21
VEB Baromaschinen-Werk Karl-Marx-Stadt,
Karl-Marx-Stadt
VEB Bilromaschinenwerk Rheinmetall,
Sommerda/Thar.
VEI3 Optima Bilromaschinenwerk, Erfurt
VEB Klement Gottwald Uhren- und Maschinen-
fabrik Ruhla, Ruhla/ThUr.
HY Leichtmaschinenbau
VEB Schwerarmaturenwerk Magdeburg ,,Erich
Weinert", Magdeburg
VEB Transmasch. Vorm. Schumann & Co.,
Leipzig
HV Etsen-, Biech- und Metallwaren
VEB Ernst-Thtilmann-Werke, Suhl/ThUr.
VI. Arbeitsschutz und Sicherheit
25. Richtlinien ftir die Organisierung der Sicherhelt in
den Betrieben sowie ilber den Aufbau und die Auf-
gaben der Sicherheitsinsitektionen far die Betriebe
des Ministerlums fUr Maschinenbau (VgL 5 7 der
Verordnung sum Schutze der Arbeitskraft vom
25. Oktober 1951, OBI. 8. 957).
L Organktierung der Sicherheit in den Betrieben.
1
(1) Far die Arbeitssicherheit, insbesondere die tech-
nische Sicherheit in den Betrieben, im folgenden Sicher-
heit genannt, tragen die Werkleiter die Verantwortung.
(2) Neben den Werkleitern Bind die Aufslchtspersonen,
die Abteilungsleiter, Meister und Brigadiere und sonstl-
gen Personen, denen besondere Befugnisse (ibertragen
end, Innerhalb der Omen zugeteliten Arbeitsbereiche far
die Sicherheit verantwortlich.
(3) Die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Personen werden
durch Sicherheitsinspektionen angeleitet, beraten und
unterstatzt.
?
In die Betriebskolleicivvertdige sind besondere Be-
stimmungen und Verpflichtungen zur Gewnrleistung
der Sicherheit aufzunehmen.
IL Anfbau der Sicherheitstospektionen
?3
Far alle dem Ministerium filr Maschinenbau unter-
stellten Betriebe sowie far die ihnen gleichgesteliten
Betriebe sind Sicherheitsinspektionen zu errichten.
?4
Die neue Struktur der Hauptsicherheitsinspektion
wird in einer der ntichsten Nummern der Verfagungen
und Mittellungen des Mlnisteriums fur Maschinenbau
bekanntgegeben.
?5
In alien Schwerpunktbetrieben und Betrieben mit iiber
1000 Beschaftigten miissen Sicherheitsinspektionen ein-
gesetzt werden, die dem Werkleiter unmittelbar unter-
stehen. Die SicherhelLsinspektionen sind in der Regel
in Betrieben
a) bis zu 4000 Beschaftigten mit einem Slcherheits-
inspektor
b) mit mehr els 4000 Beschaftigten mit zwel Sicherheits-
inspekloren
zu besetzen.
6
Den Sicherheitsinspektoren sind die notwendlgen Hilts-
krtifte (Stenotypistin, wenn notwendig Sadthearbetter)
je nazis Art der Produktion und Betriebsardage zur Ver-
filgung zu stellen.
7
Fur Betriebe mit weniger ala 1000 Beschtiftigte 1st emn
Slcherheitsbeauftragter einzusetzen, sofern nicht die Art
der Produktion oder Betriebsanlagen einen Slcherheits-
inspektor erforderlich macht. Der Sicherheitsbeauftragte
untersteht dem Werklelter unmIttelbar.
?8
In Betrieben, in denen Sicherheitsinspektionen einge-
richtet werden und bisher Arbeitsschutz- oder Sicher-
heitsingenieure ihre Tfitigkeit ausllbten, werden diese
als Sicherheltsinspektoren eingesetzt.
IIL Aufgaben der Sicherbeitsinspektionen
?
Die Hauptsicherheitsittspektion hat folgende Aufgaben:
a) Anleitung und fachliche Weiterbildung der Sicher-
heitsorgane,
b) Anwendung der neuesten sicherheitstechnischen Er-
kenntnisse und der sicherheitstechnischen Vorschrif-
ten bet der Planung, ErrIchtung, Erweiterung
und Veranderung von Arbeitsstiitten, Betriebsan-
lagen und Betriebseinrichtungen,
c) Uberwachung der Herstellung der Produktionsmittel
(Maschinen usw.), damit diese den fortschrittlichen
sicherheitstechnischen Erkenntnissen und den Arbeits-
schutzbestimmungen entspredlen,
:',77777 77...rn? H
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Erfahrungsaustausches soNleAuswertung der ge- Ingenieuren, Meistern, Brigadiererrusw. laufend
wonnenen Erkenntnisse in enger Zusammenarbeit Schulungen Ober Arbeitssdiutzbestimmungen durch-
mit den Organen des Staatlichen Arbeitsschutzes und zuftkhren.
der IG
d) ginrichtung und Durchfll' eines umfassenden 12. Mit ellen im Benet, verantworna.? ?Lunescga, w
e) wissenschaftlidie Untersttltzung zur Erforschung von
Gefahrenquellen und deren Beseitigung.
? 10
Zur Durchfiihrung der im ? 9 genannten Aufgaben 1st
die Hauptsicherheitsinspektion berechtigt und ver-
pflichtet, die Betriebe fertdauernd zu tlberwachen, ihnen
Hinweise zu erteilen und sie zweckentsprediend zu
beraten.
? 11
Die betriebUchen Sicherheitsinspektionen haben die Auf-
gabe:
1. Die Werkleiter bet der Organisierung und Durch-
fUhrung der technischen Sicherhedt zu beraten und
zu unterstiltzen sowie filr die standigeVerbesserung
der Betriebssicherheit zu sorgen, damit Betriebs-
stbrungen und Unftille verrnieden werden.
2. Oberwachung alley im Betrieb beflndlichen Maschl-
nen, Krtine, elektrischen Anlagen, elektrischen
SchweiBgerate, Azetylen-Anlagen und Gerate,
Kessel, Heizungsanlagen, Absaug- und Beltiftungs-
anlagen, Fahrzeuge, Garagen, Lagerdlume, Spritz-
raume usw. durchzufahren.
3. Die wahrend der Uberwachung festgestellten Man-
gel und notwendIgen Anderungen durch die zustUn-
digery Betriebsabteilungen beheben zu lessen.
4. Bel der Planung von Neu- oder Umbauten an
Betrlebsanlagen zu kontrollieren, ob elle Arbeits-
schutzbesUmmungen eingehalten werden.
5. Die Investitions- oder kaufmannischen Abteilungen
zu veranlassen, die benotigten Mittel filr Arbeits-
schutz im Investplan, Generalreparaturplan und
Finanzplan !Or das laufende Jahr einzuplanen.
6, Zu veranlassen, dal) vorgeschriebene Abnahmen
oder Oberprtlfungen an Betriebsanlagen und
richtungen termingemal3 durch die Arbeitsschutz-
inspektion vorgenonunen werden.
Die dazu erforderlichen Unterlagen wie Zeichnun-
gen, statistische Berechnungen, AbnahmebUcher
und Karteibltitter sind zu beschaffen und ordnungs-
gemlifi zu ftlhren. Falls die Unterlagen in einer
anderen Abteilung geftihrt werden, ist eine standige
Kontrolle notwendig.
7. Die im Betrieb durchgefilhrte Produktion zu tiber-
prilfen, damit these den fortschrittlichen sicherheits-
technischen ErkenntnIssen und Arbeltsschutz-
bestimmungen entspricht.
8. Konstruktionsburos ? soweit ale sich im Betrieb
bellnden ? sind zu verpflichten, vor AbschluB einer
Konstruktion die Sicherheltsinspektion beratend
hinzuzuziehen.
9. Alla in dem Betrieb eingehenden Produktionsmittel
(Maschinen, Aggregate usw.) zu tiberprilfen, ob ale
den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Erst
Mut Freigabe durch den Sicherheitsinspektor oder
-beauftragten dOrfen die Produktionsmittel in der
Produktion verwendet werden.
10. Alle vom Betrieb reparierten Produktionsmittel zu
tiberprUfen. Erst nach Frelgabe durch den Steller-
heitsinspektor oder dessen Beauftragten dilrfen die
Produktionsmittel wieder in Betrieb genommen
werden.
11. File besonders gefahrvolle Arbeitsverfahren tech-
nische Betriebsvorschriften mit Einversttindnis der
Bezirksarbeitsschutzinspektion herauszugeben.
13. An Produktions- und Werkleitungssitzungen, die
den Betrieb und die eigene Produktion betreffen,
tellzunehmen, urn die Wichtigkeit des Arbeits-
schutzes in diesen Sitzungen darzustellen.
14. Mindestens einmal im Monet der gesamten Werk-
leltung einen Bericht Uber den technisch-sicherheit-
lichen Stand des Betriebes zu geben.
15. Die Werkleitung zu veranlassen, die notwendigen
Arbeitsschutzbestimmungenzu beschaffen und daily
zu sorgen, da0 in alien Abteilungen die entsprectien-
den Bestimmungen ausgelegt werden.
16. Eine Bibliothek einzurichren, die neben den Ge-
setzen, Verordnungen, Bestimmungen, Abhand-
lungen usw. elle BUcher und Elroschtlren enthIllt,
deren Inhalt sich mit arbeitsachutztechnischen,
sicherheitstechnischen und gesundheitstedmischen
Fragen befallt, sofern these auf den Betrieb zu-
treffen.
17. Sidi daftly ednzusetzen, daB die Belegschaft des
Betriebes zur Einreichung von Verbesserungsvor-
schlagen auf dem Gebiet des Arbettsschutzes tinge-
regt wird, daB verwertbare Vorsdilttge gebtihrend
pramilert, im Betrieb eingeftihrt und, soweit Ober-
betriebliches Interesse besteht, die Vorschltige publi-
tea werden.
18. Alle neueingestellten Kolleginnen und Kollegen
tiber die Mr den Betrieb und Arbeitsplatz
geltenden technischen Sicherheitsvorschriften,
Arbeitssdrutzbestimmungen und Dienstanweisungen
zu belehren.
19. Bei alien BetriebsunfAllen mit schwerem oder tot-
lichem Ausgan,g sofort die Hauptsicherheitsinspek-
don im Ministerium fernschriftlich oder telefonisch
zu verstandigen.
20. Eine Jahrestatistik zu Jaren, die Aufschluti gibt
Uber Unftille in den einzelnen Monaten, an den
verschiedenen Wochentagen, zu einzelnen Tages-
zeiten, in versdriedenen Lebensjahren und in ver-
schiedenen Berufsjahren, getrennt nach MAnnern
und Frauen.
21. Die Unfallstatistik nach UMI monatlich in Zusam-
menerbeit mit der Abteilung Plankontrolle auszu-
arbelten und ausgewertet mit einer kurzen Analyse
bis zum 22. des darauffolgenden Monate an die Ab-
teilung Arbeit der zustandigen HV einzusenden.
22. Den deweillgen Unfallstand In graphischer Dar-
stellung der Belegschaft zur Kenntnis zu bringen.
Sofern im Betrieb eine Betriebszeitung erscheint.
Bind in dieser Analysen Uber eingetretene Unflille,
deren Ursachen und die Moglichkeit einer ktinftigen
Verhinderung zu veroffentlidien.
23. Beim Einkauf von Farben, Chemikalien und Ver-
dtinnungsmitteln, vor allem bei neuartigen Ersatz-
stoffen, deren Zusammensetzung unbekannt 1st, und
bel der Verarbeitung gesundheitsschtldigend wir-
ken kann, Fertigungsanalysen des Warenprtlf-
amtes zu beschaffen. Die 83esdraffung der entspre-
chenden Filtereinsatze fUr Atemschutzgertite mull
danach vorgenommen werden.
24. Bel Beurteilung der Gewahrung von zustitzlichem
Urlaub, von Erschwerniszuschlagen, von Milchzu-
teilungen, von kostenlosen Getrtinken in Arbeits-
stiltten mit hoher Temperatur usw. mull die Sicher-
heitsinspektion beratend mitwirken.
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28. Beset/Igen' von Milniit an elektrischen Aulagen
in den Betrieben.
Bel Betrlebsbegehungen dutch die Arbeitsinspektionen
und ASK geben immer wieder kleinere Schaden und
Mtingel zu Beanstandungen AnlaI3. F?r eden Sicher-
heitsinspektor oder -beauftragten mud es beschamend
wirken, wenn dieser aut derartige Fehler und Miingel
aufmerksam gemacht wird.
Solche Fehler und Mangel sind insbesondere:
1. Eteschadlgte und zerbrochene Stecker, Steckdosen 12.
und Schutter.
2. Fehlende Schutz-Kontaktsteckdosen im Betrieb und
an Maschinen. Fehlende Schutzstecker an Elektro-
Werkzeugen, mangelhafte Kabelfestigung an Stek-
kern und Gerlitedosen, Hebelschalter mit offenem
Saints.
3. Fehlende bertihrungsschutzsichere Fassungen. Feh-
lende oder beschltdigte Uberglocken an Leuchten.
Fehlende oder mangelhatte Zugentlastung beim
Anschluil beweglicher Leitungen an Gertiten,
Apparaten, Veritingerungskabein und Helzkorpern.
4. Fehiende und unleserliche Kennzeichnung von
Schaltstellungen an Hebelschaltern, Anlassern und
Reglern. Fehlende Bezeldmungen von Stromkrelsen,
Schaltern, Schaitgeraten und Apparaten.
5. Fehlende oder rtiangelhafte Erdung von metallenen
GehAusen von Schaltern und Steekdosen, Motoren
und Gerliten. Verrostete Leitungsrohre, beschticligte,
unbenutzte und behelfsmaffige Leitungen. Unvor-
schrlitsmillige Leitungseintithrungen und An-
sr:Masse. Fehlende Docket von Abzweig- und Vet-
tellungsdosen.
fl. Gefllcicte, reparierte und beschtidigte Sicherungen.
Fehlende PaBschrauben In Sicherungselementen.
7. Fehlender Schutz von Leitungen oberhalb der Full-
Wen und lin Handbereich.
8. Versctunutzung von Motoren, Anlassern, Reglern,
Schaltkasten und Verteilungen.
9. Unvorschriftsm5131geHandlampen, besondersStecker,
Kabekinschlua, Ubergtodce, Drahtschutzkorb, Be-
rahrungsschutzfassung, Schutztransformator !Or
Kleinspannung, besonders unverwechselbarer
Stacker.
10. Nicht ausreichende Beleuchtung von Batmen,
Gtingen, TrepPen und Kellern. _
11. Beschadigte und nicht ordnungsgemade Eintithrung
bet Dachstandern. Schadhafte Einftihrungspfeiffen
19.
14.
bet Frelleitungen in Gebiiude eschtidigte Isola-
toren an Freileitungen und Leitungen im Freien.
Unterlassene Entfernung von Zweigen und Asten
in unmittelbarer Mlle von elektrischen Frelleitun-
gen. Fehlende Warnungsschilder an Zugtingen von
Dachstandern, Leitungen tlber Dachern und an
diesen selbst
Fehlende Warnschilder an Freileitungsmasten bet
Wegekreuzungen.
Schmtitzige und nesse Kabelkantile unter Tage.
Nicht einwandfrei befestigte Kabel. Fehlende Kenn-
zeichnung der Kabel und &Mende Erdung von
Kabelmuffen, Motoren und Gerliten. Fehlende 01-
fililung von Schaltern, Schtitzen, Sicherungen und
Transforznatoren.
Verstellter Zugang zu Maschinen, Schalt- und Ver-
tellungsaniagen sowie Bedlenungsgtingen, Auf-
bewahrung von Kleidungsstticken, Materiallen,
Werkzeugen, Oltassern und Kannen, Fahrdidern
und derg,Idchen In gefahrbringender Mille von
unter Spannung stehenden, gegen Beriihrung nicht
geschiitzten elektrischen Anlageteilen, Schaltan-
lagen, elektrischen Betriebsdiumen U. &
Fehlen von Warnungsschlidern, Betriebsvorschriften,
Anleitungen zur ersten Hilte, Anweisungen zur
Lbschung von Branden, Feuerlaschern, Sandklisten
mit Schautel, Schaltstangen, Kurzschliellern und
Erdungssellen, Schaltpilinen usw.
Die Sicherheitsinspektoren oder Beauftragten der
Betriebe Bind fur die Beseitigung der Mingel ver-
antwortlich.
27. Aoweliung Kir den LBW weg der II MI - dad
UMI-Eridinsungsineldungen
1.
Betrleb
In Betrieben mit hauptamtlichen Arbefesschutz-
beauftragten werden die UMI- und DMI-Ergin-
zungsmeldungen vom Arbeltsschutzbeauftragten In
Verbindung mit dem Sicherheitsinspektor ausge-
arbeitet und an die zustandige Hauptverwaltung,
Abt. Arbeit (Arbeitsschutz), bis zum 22. des darauf-
folgenden Monats bzw. Quartets gesandt.
2. Hauptverwaltung
Die Abteilung Arbeit (Arbeitsschutz) der Haupt-
verwaltung verdichtet die Meldungen Hirer Betriebe
auf einem Formblatt (UMI- bzw. UMI-Erganzungs-
meldung) und leitet die Zusammenfassung an die
Zentrale Abteilung Arbeltesthutz und Hauptsidter-
heitsinspektion zur Auswertung welter.
VU. Kaderfragen
VeraffentUdumgen Ober Kadertragen.
Eine Zusammenfassung der Ober Kaderfragen in den
aufgeltieten Ministerien ergangenen Verbffentlichungen
VIH. V
Waprongestellung.
Dec steigende Warenverkehr zwingt die Reichsbahn,
listen zur Verftigung stehenden Transportraum so ein-
zusetzen, dai3 lebenswichtige und Exportgilter in der
Waggonstelltolge den Vorrang erhalten. Die Betriebe
mtissen daher ihre monatlichen Waggonanmeldungen
5uPerst gewissenhaft vornehmen.
Erh5it der Betrieb die taut Kontingent vorgesehenen
Waggons nicht, so let wt e folgt zu verfahren:
wird in einer der ntichsten Ausgaben der ?VerfOgungen
und Mittellungen" erfolgen.
erkehr
Dec Betrieb wendet sich unter Hinwels auf die Dring-
lichkeit zuerst an die &Oldie Reichsbahn-Gaterabferti-
gung bel gleichzeitiger Einschaltung des zustandigen
Reichsbahnamtes.
1st eine Gestellung des gewtinschten Transportraumes
church diese Steffen nicht m5glich, setzt der Betrieb
shit mit dem Bezirkstransportausschul3 beim Rat des
zustandigen Bezirkes, Abteilung Verkehr, in Ver-
binduna.
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Nor Nee
Sind die Bemilhungen each bet dieser SteIle erfolglos
geblieben, so let der Vizepritisident der zusttinchgen
Reichsbahndirektion anzusprechen, welcher Mr die
Waggondispositionen in seinem Bereich verantwort-
Itch 1st.
Erst wenn auch hier nichts Positives erreicht worden
let, kOnnen zentrale Stelien eingeschaltet werden. Es
let also in letzter Instanz die Ze nt rale Abtei-
lung Verkehr des Ministeriums filr
Mame hinenbau anzusprechen.
Die Gutart, Waggonzahl und -gattung, Bestimmungs-
bahnhof bzw. bet Exporten des Bestimmungsland und
des fill* den betreffenden Monat von der Reichsbahn
erhaltene Kontingent sind dabei unbedingt anzugeben.
Der Minister ftir Eisenbahnwesen hat angeordnet, daft
AntrAge out Waggongeetellung our dann vom Mini-
sterium air Eisenbahnwesen berildcsichtigt werden,
wenn der vorbezeichnete Weg eingehalten worden 1st.
Dims Verfahren 1st daher von den Betrieben unbe-
dingt einzuhalten.
80. Zoe Be- und Entladeverordnung vom 20. Junl 1952.
(Gesetzblat( Nr. 81 Belle 401-494 vom 28.Junl 1952.)
Die ErfUllung der Transportpltine hAngt 1m wesent-
lichen davon ab, wie die von der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Ver-
ordnungen befolgt und in der Praxis angewendet
werden.
GrundsAtzhch sind die in der Be- und Entiadeverord-
nuns festgesetzten Ladefristen einzuhalten.
Die durch die Ubersehreitung der Ladefristen entstan-
denen Standgelder werdest von den staatliche8 Organen
registriert.
Die nod) bel vielen Betrieben verhilltnismtiBig hohen
Standgelder lessen darauf schlieBen, dell organise-
torische MAngel die Be- und Entladungen verztlgern.
Aix organisatorlsche MAngel sind z. B. zu bezeichnen:
znangelhafte Vorkehrungen ftir den Fall grtiBeter eta-
weiser Eingtinge von beladenen Waggons zur Entiadung
110W10 schlechter Zustand und ReparaturbedUrftigkett
werkseigener Be-'und Entladeeinrichtungen.
Dadurch wird der Ablaut der Transporte gehemmt,
die Ladefristen Oberschritten und Standgelder ver-
ursacht.
Urn den Transportablauf Neel,/ zu halten und Stand-
gelder zu vermeiden, haben die Betriebe entsprechende
Be- und Entladekolonnen sicherzustellen und die Be-
und Entladeeinrichtungen out einen betriebsftlhigen
Zustand zu bringen bzw, far den Fall stofiweiser Ma-
tertaleingtinge vortibergehende Lagermilglichkeiten zu
schaffen. Diese Lagermtiglichkeiten mUssen so gewahit
werden, daB selbst bei vortlbergehendem Anstalt von
werkseigenen Transportmitteln und Einrichtungen
Wagenstandgelder vermieden werden.
Abgesehen von den eingangs aufgefiihrten MAngeln,
die e.3 zu beseitlgen gilt, Bind nicht she Standgeld-
erhebungen out em n Verschulden der Verlader zurtick-
zuftihren.
Vorankilndigungs- und Bereitstellungszeiten sind sorg-
hiltig zu Uberwachen und zeitlich festzuhaiten. Die Be-
triebe mtissen zu jeder Zeit bereit sein, Vorankilndi-
Hung und endgilltige Benachrithtigung entgegenzuneh-
men, UM sofort vorbereitende MaOnahmen ftir die
Be- und Entladung treffen zu konnen. Werden Wagen
von der Hahn ohne Voranktindigung our Be- oder
Entladung bereitgestelit, gilt die Bereitstellung als Vor-
ankOndigung, des heiSt, daft die Be- oder Entladefrist
erst nach Ablauf der Vorankiindigungsfrist beginnt.
Standgeldredmungen sind genau zu Oberprilfen, ob
bet der Entstehung von LadefristUberschreitungen
Grtinde vorgelegen haben, die eine Standgelderhebung
nicht rechtfertigen.
EinsprOche gegen Standgeldrechnungen sind innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnungen schriftlich
und begriindet an die ortliche zustAndige Reichsbahn-
giiterabfertigung zu richten.
Die VorankUndigungsfrift betrtigt 2 Stunden, jedoch
bei zweischichtig arbeitenden Betrieben betrtigt
diese Frist ab Stunde 16 his Stunde 2, 4 Stunden
(Stunde 3, 3 Stunden) und ab Stunde 4 wieder 2 Stun-
den, bei einschichtig arbeitenden Betrieben ab
Stunde 16 bis Stunde 1, 6 Stunden (Stunde 2, 4 Stun-
den, Stunde 3, 3 Stunden) und ab Stunde 4 wieder
2 Stunden.
Ala einschichtig oder zweischichtig arbeitend sind
solche Betriebe anzuschen, die in der Mehrzahl der
Woche em- oder zweischichtig arbeiten.
ZuschlagsfrBten zu den gesetzlidien Ladefristent
Filr die Entladung von RRy-Wagen (80 t Lade-
gewicht), wenn der Waggon rAumlich oder ladegewichts-
mfiBig voll ausgenutzt 1st, wird eine Zuschlagsfrist von
2 Stunden gewAhrt.
F?r Braunkohlenfilterasche, Bunakalk, gemahlenen
Branntkalk, LOschkatk, Gips, Kohlenstaub und Zement,
samtliche in loser Schtittung. Zuschlags-
frist 6 Stunden.
Filr Kessel- und Topfwagen
!Ur die Beladung:
mit diinnfitissIgem Gut 0 Stunden
mit mittelflUssigem Gut 8 Stunden
mit dickiltissigem Gut 12 Stunden
far die Entladung:
mit diinniiiissigem Gut 12 Stunden
mit mittelfliissigem Gut 24 Stunden
mit dickflassigem Gut 30 Stunden
Mr Asphalt, DestillationsrUdcstAnde NVD und P13,
Fettschlamm (Soapstock), Harze, Kaltleim, Paraffin,
Peche, Stahlwerksteer, Straflenbaubindemittel (Heintnr)
und Welehmacher, Bitumen und Weichpech our
Entladefrist 72 Stunden.
Dber den bevorzugten Transport von Bobstoffen
far die Produktion, Ausrlistungen, Baustoffen,
Kortstruktionselementen far die Hattentndustrle
(Kennwort: ?Hattenerz".
Gem011 MinisterratsbeschluB vom 22. Januar 1953 hat
des Ministerium far Schwerindustrie VertrAge mit den
Verkehrstrtigern Uber den bevorzugten Transport von
Rohstoffen ftir die Produktion, AusrUstungen, Bau-
stoffen, Konstruktionselementen far die Hilttenindudtrie
abgeschlossen, die unter dem Kennwort ?H lIttener z"
elurchzufilhren
Die Betriebe des Ministeriums filr Maschinenbau wer-
den angewiesen, im Bedarfsfalle den benotigten Trans-
portraum unter Angabe des Kennwortes bei dem Art-
lichen VEB Kraftverkehr oder der ortlichen ATG-Aufien-
stelle, bet Schiffstransporten bei der Auftenstelle der
DSU, anzumelden.
Bei dauernder Inanspruchnahme der VerkehrstrAger
sind entsprechende Transportraumvertrage mit den
VerkehrstrAgern abzuschlie0en.
Die erste Anmeldung (VerkehrstrAger Kraftverkehr
und Schiffahrt), die sich auf Leistunger. und Lieferun-
gen erstreckt, 1st fiir die Zeit vom 1. Januar 1954 bis
?.?
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Die Anmeidungen fiir die folgenden Quartale haben
jeweils bis zur Mitte des laufenden QuartsIs zu er-
folgen.
Be! Transporten durch die Eisenbahn 1st der bentStigte
Waggonraum unter Angabe des Kennwortes mit der
monatlichen T 1 E-Meldung anzufordern.
32. Transportbilanz.
Die bisher am 5. eines jeden Monats clurch die Betriebe
des ehemaligen Ministeriums fUr Aligemeinen Mudd-
nenbau zu meidende Transportbilanz, registriert am
15. .Juni 1953 unter G 0 ? 583/21, entfAllt ab sofort.
Dafilr sind von alien Betrieben die in dern Schrelben
des ersten Stelivertreters des Ministers, Staa(ssekrettirs
Schneider, vom 15. Dezember 1853 unter Elf fer II a?d
aufgefiihrten Punkte monatlich termingernAB zu meiden.
Dieser Schreiben 1st bereits alien Betrieben augegangen.
Anfragen rind an die Zentr.-Abt. Verkehr zu richten.
IX. Sonstlges
33. Reparaturwerkstatt f?r Diesehnotore
Au! Grund eines Beschlusses des Ministerrats wurde
im VEB Dieselmotorenwerk, Rostock, Schwaaner-
Land-Stra0e 200 eine Reparaturwerkstatt f?r Diesel-
motore eingerichtet.
Ersatzteile werden in diesem Werk angefertigt bzw.
berehafft.
Urn jedoch die Reparaturm8glictikeit zu prtlfen und
den frilhesten Liefertermin festzustellen, 1st es not-
wendig, vorher mit der Reparaturwerkstatt in Ver-
bindung zu treten.
Dies? Anfrage mutt die voraussiddlichen SchAden,
technische Daten des Motors, sowie Typ, Banjahr,
Zyl.-Zahl, PS-Leistung und den gewilnschten Liefer-
termin enthalten.
Be! anfallenden Dieselmotorreparaturen werden die
Betriebe gebeten, diese ausschlieBlich in der oben-
erwtihnten Reparaturwerkstatt ausfUhren zu lessen.
34. Bezelchnung Industrieller Erzeugnisse nach Her-
etellerbetrieben
Die Koordinierungs- und Kontrollstelle fUr Industrie
und Verkehr hat durch Deschlue vom 9. September 1953
festgelegt, deo die Erzeugnisse der volkseigenen Be-
triebe neben der allgemeinen ehemaligen Verwaltungs-
bezeichnung, wie z. B. EKM, WMW usw. obligatorisch
den Namen des Herstellerbetrlebes tragen mUssen.
Die Betriebe werden angewiesen, ab sofort entsprechend
dieser Anordnung zu verfahren.
35. Pressevertiffentlidiungen
Es bestehen Unklarheiten darilber, weiche Veroffent-
lichungen, die Mr die Presse bestimmt und von Mit-
arbeitern der Betriebe und des Ministeriums verfaat
rind, fiber des Pressereferat des Ministeriums zu leiten
rind.
Urn eine elndeutige Abgrenzung herbeizuftihren, wird
folgendes festgelegt:
1. Alle Artikel, die von Mitarbeitern des Ministeriums
fUr Maschinenbau geschrieben werden und im Zu-
sammenhang mit Ihrer beruflichen TAtigkeit stehen,
rind dem Pressereferat des Ministeriums zuzuleiten,
da s nach Absprache mit den fachlich zusttindigen
Stellen fiber die Weiterleitung der Artlkel an die
Publikationsorgane entscheidet.
2. Artikel, die von den Mitarbeitern der Betriebe und
anderer dem MinIsterium Rh' Maschinenbau unter-
stellten Institutionen velfaBt rind, milssen dann
fiber des Pressereferat des Ministeriume geleitet
werden, wenn ale
a) betriebliche Angelegenheiten behandeln, die Ihrem
Inhalt nach vertraulich sind (z. B. Angaben fiber
Neuentwidclungen, Planziffern)
b) nach Inhalt und Form (z. B. durch Beiffigung
der Funktion Werkloiter des VEB zum
Namen des Vcrfassers) die Meinung des betref-
fenden Betrlebes oder des betreffenden Institute
darzustellen geeignet Bind.
Nicht hierunter fallen dieWillensttuBerungen der
Gesamtbelegschaft des Betriebes oder der In-
stitute (Volkskorrespondenz),
Mese Regelung Mete einmal Gewlihr, dafi des
Prinzip der Kritlk und Selbstkritik Bich ungehindert
entfalten kann und daB zum anderen keine Bei-
trlige den Publikationsorgancn zugeleitet werden,
die Angaben fiber betriebliche geheimzuhaltende
Angelegenheiten enthalten. Zugleich wird die Mog-
lichkeit einer Verbreitung des Erfahrungsaustausches
zwischen den Betrieben geschaffen.
Rau
Stelivertreter des Ministerprgsidenten
und Minister flit Maschinenbau
VEB Devircha ZenteeleerLea (2012/54K6) A 16/34 DOB
VEB Berliner Druckbens, Prenelauer Alin 36 43815
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INur lUr deirtaltusigebraudi
Verffigungen und Milleilungen
des Ministeriums idr Masthinenhaa
1934 1 Berlin, den 27. Januar 1934
Nr. 2
Anordnung
ilber die Aufgaben des Ministeriums fur Maschinenbau zur Forderung
der Produktion von VerbrauchsgUtem fiir die Bevolkerung
In der Verordnung ilber die Erhohung und Verbesse-
rung der Produktion von VerbraudisgOtern filr die Be-
erung, die vom Ministerrat am 17. Dezember 1953
angenommen wurde, wird unter anderem festgestellt,
da3 die Betriebe des Ministeriums fur Masehinenbau
in ungenOgendem MalIe die Produktion von Massen-
bedarfsgUtern organisiert haben. Diego Feststellung 1st
richtig und trifft insbesondere auf die Betriebe des
Schwermaschlnenbaues zu.
Urn die Verpflichtungen, die sich Mr die Betriebe des
Ministeriums ftir Maschinenbau aus dieser Verordnung
ergeben, zu erf?llen, sind folgende Mafinahmen not-
wendig:
1. Unter dem Vorsitz meines Stellvertreters, A. Wun-
derlich, wird elne sttindige Kommission gebildet,
deren Aufgabe es ist, monatlich den Fortschritt der
Arbeit auf dem Geblete der Organisierung der Pro-
duktion von Giltern fOr den Massenbedarf zu
kontrollieren und die Linie der Albeit ftir den horn-
menden Zeitraum festzulegen. Zu Mitgliedern die-
ser Kommission berufe ich die Leiter der Haupt-
abtellungen Export und Absatz, Produktion, Ma-
terialwirtschaft und Planung. Als Sekrettir dieser
Kommission berufe ich den Abtellungsleiter fill' Be-
volkerungsbedarf in der Hauptabteilung Export und
Absatz.
2. Die Hauptabtellung Export und Absatz 1st verant-
wortlich Bit' die Koordirderung eller laufenden Auf-
gaben. die sich filr das Ministerium aus der gestel-
gerten Produktion von GUtern fur den Massen-
bedarf ergeben. In den Hauptverwaltungen und Be-
trleben tlbernehmen die Abteilungen Absatz dies?
Funktion.
3. Die Hauptabteilung Export und Absatz hat in Zu-
sammenarbeit mit den ihr nachgeordneten Abtei-
lungen Absatz insbesondere die folgenden Aufgaben
zu losen:
a) Die Ermittlung des Bedarfs von Verbrauchs-
gOtern filr die Bevolkerung, die noch nicht ins
Produktionsplan vorgesehen sind und in diesen
aufgenommen werden miissen.
b) Die Ausarbeitung von Vorschlfigen ftir die Auf-
nahme der Produktion neuer Erzeugnisse des
Massenbedarfs.
c) Die Organisation des Absatzes dieser Erzeug-
rdsse.
d) Auf die Welter- und HOherentwicklung der be-
reits in Produktion befindlichen Erzeugnisse im
Sinne der gesteigerten AnsprUche unscrer Be-
viilkerung einzuwirken.
4. Die Hauptabteilung Planung hat in Zusammenarbeit
mit den ihr nachgeordneten Abteilungen Planung
die folgenden Aufgaben zu losen:
a) Es sind die. Voraussetzungen datur zu schaften,
daB stimtliche in der Verordnung des Minister-
rats vom 17. Dezember 1953 vorgesehenen Post-
Bonen in der festgelegten Holm in die Produk-
tionsplane der Hauptverwaltungen einbezogen
werden. Der Plan Pik die Massenbedarfsgther
mull bis zum 30. Januar 1954 aufgestellt sein.
b) Die Plankontrolle erhtilt die Aufgabe, die Durch-
fUltrung der Abrechnung der Plane der Er-
zeugung von Massenbedarfsgiltern zu organi-
sieren.
C) Die von der Hauptabteilung Export und Absatz
Bowie von den ihr twchgeordneten Abteilungen
Absatz zustitzlich angeregte Herstellung von
Gtitern des Massenloedarfs planmaGig zu er-
fassen und die Abrechnung zu organisieren.
5. Die Hauptabteilung Produktion hat in Zusammen-
arbeit mit den ihr nachgeordneten Abteilungen Pro-
duktion die folgenden Aufgaben zu losen:
a) Nachdem die Termine fOr die Neuaufnahme von
Produktionen fur den Massenbedarf festgelegt
sind, hat die Produktionsleitung dafOr zu sorgen,
daB chess Termine unter alien Umsttinden ein-
gehalten werden.
b) Sie 1st verantwortlich daftir, daB nach den von
thr gegebenen Richtlinien in den Bdtrieben
Fristenpltine aufgestelit werden, deren Ablaut
durch die Produktionsleitung kontrolliert wird.
8. Die Hauptabteilung Materialwirtschaft wird beauf-
tragt
a) zu kontrollieren, ob die in der Anordnung des
Ministers fin Maschinenbau vom 18. Janu,..r 1951,
Absatz 1, festgelegte Verpflichtung zur Zweek-
bindung von Kontingenten und deren Abdeckung
aus den zugewiesenen Materialfonds durch die
Leiter der Hauptverwaltungen befolgt wird;
b) deur zu sorgen, clan Mehranforderungen nach
Absatz II geprtift und gegebenenfalls abgedeckt
word n
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-Now' Nor
C) den Hauptverwaltungen bis zum 15. Mgrz 1934
eine einheitliche, bindende Direktive zu geben,
nach der in den Hauptverwaltungen und Bettie-
ben, die im Absatz 10 der Verordnung fiber die
Erholiung und Verbesserung der Produktion von
Verbrauchsgiitern hit' die Bevolkerung vom
17. Dezember 1953 (Gesetzblatt Nr. 135.53 von)
31. Dezember 1953, Seite 1315) geforderte geson-
derte Auswertung und Abrechnung der Kon-
tingente fiir die Produktion von Massenbedarfs-
gUtern vorzunehmen 1st.
7. Erzeugnisse des Massenbedarfs, die zur Fertigung
keinen besonderen Aufwand an Werkzeugen, Vor-
richtungen und Maschinen erfordern, ktinnen von
den Betrieben in eigener Verantwortlichkeit untet
der Voraussetzung in die Produktion genommen
werden, dafl der Absatz durch Vertrage mit bet-
lichen Handelsorganen geregelt 1st.
8. Miter des Massenbedarfs, die komplizierter tech-
rdscher Natur sind, wie beisplelsweise Haushalt-
k0hIschrtinke oder UniversalktIchenmaschinen,
mtissen vor Aufnahme der Produktion durch die
Hauptabteilung Export und Absatz freigegeben wer-
den. Es zeigt filch gegenwartig, daS in einer Reihe
von Betrieben kostspielige Entwicklungen f?r tins
giciche Erzeugnis vorangetrieben werden. Das ba-
deutet, dal) mit unterschiedlichem Aufwand das
gleiche Ziel verfolgt wird. cite Moglichkeiten
Wiit-
licher Massenproduktion eingeschrlinkt werden und
dadurch nichtvertretbare volksuirtschaftliche Vee-
luste entstehen. Aus diesem Grund a ist bei Erzeug-
nissen, zu deren Herstellung em n grbilerer Aufwand
an Werkzeugen und Vorriehtungen und in der Regal
auch die Kooperation mehrerer Betriebe notwendig
1st, die Einwilligung der Hauptabteilung Export und
Absatz erforderlich.
9. Die Leiter der Hauptverwaltungen und Betriebe
werden mit Nachdruck auf die sie betreffenden
Bc-
stimmungen der Verordnung des Ministerrats vom
17. Dezember 1953 hingewiesen. Die Hauptableilung
Export und Absatz 1st von mit' beauftragt, zu kon-
trollieren, ob die Beschlilsse des Ministerrats in den
verschiedenen Arbeitsbereichen des Ministeriums
genau und piinktlich durchgefOhrt werden.
Rau
Stellvertreter des Miniaterprasidenten
und Minister fur Maschinenbau
VEB De.isaKt Z4.1441y4,144 (2021154 La) A 1454 DDR
VEB Berliner Driackh4u4 Prerulaver Allee 43933
50X1
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Nur far den HaPiggetn-771idi
Verffigungen und Milleilungen
des Minisleriums ifir Masthinenbau
1954 Berlin, den 28. Januar 1954
Nr. 3
Richtlinie
zur Erarbeitung eines Rahmenkataloges des Fachministeriums und von
Betriebskatalogen fur Erschwerniszuschlage 111r Betriebe des Maschinenbaues
Nach der Verordnung zum Schutze der Arbettskraft
vom 25. Oktober 1951 (GB1. S. 957) sind she Arbeits-
stfitten, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen und
Arbeitsmittel so zu errtchten, zu unterhalten und zu
vervollkarnmnen, clal3 ate gilnstige Arbeilsbedingungen
und cln gefahrloses Arbeiten gewAhrleisten.
Die GewAhrung von Erschwerniszuschttlgen gersilil ? 10
der Verordnung tiber die Wahrung der Rechte der
Werktiltigen und fiber die Regelung der Entlohnung der
Arbeiter und Angestellten vom 20. Mai 1952 (Gill.
S. 377) soil kein Ersatz filr mangelhafte Arbeitsbedin-
gungen sem. Grundslitzlich mull es des 13estreben alter
sem, die Arbeltsbedingungen stAndlg its verbessern und
so zu gestalten, daft der Forderung der Verordnung
zum Schutze der Arbeltskraft Rechnung getragen wird.
Nur in den Fallen, iii denen nach Anwendung eller
arbeitssehutz- und sleherheitstechnischen MaBnahmen
eine Gesundheltssehlidigung oder eine unter erschwer-
ten Arbeitsbedingungen auszuf0hrende Arbeit unver-
meldlich 1st, besteht Anspruch auf Zahlung eines Zu-
schlage.s.
Das MinisterWm f?r Arbett hat dotter elle Mirgsterien
und Staatssekretarlate verpflichtet, einen Entwurf
eines Rahmenkataloges nach einheitlichen GrundsAtzen
Aber die Gewtihrung von ErschwerrAszuschlAgen III13-
zun rbel ten. In dem Rahmenkatalog milssen alle Er-
schwernisse enthalten sem, die entsprechend der Struk-
ter des Wirtschaftszwelges auftreten.
Der Entwurf (Anloge) wird den Betrieben zur weiteren
Mitarbeit und Erglinzung zugeleitet und wurde zuvor
lin Ministerlum filr Arbeit von einer Fachkommission
ilberprilft und koordinicrt. In der bisherigen Form
1st der Entwurf unvollkommen und enthAlt flue Bei-
Zur Vervollstfindigung let die Mitarbeit alter
Betriebe notwendig.
Die Richtlinte und der Entwurf des Rahmenkataloges
wurde auf einer Arbeitstagung tinter Mitwirkung von
Aktivisten, Ingcnieuren. Sicherheitsinspektoren und
ASK-Vorsitzenden aus einer Reihe von Betricben so-
we von Vertretern des Zentralvorstandes der IG. Me-
tall ilberarbeitet.
Es tat daher neck% folgender RiehtlInle zu verfahreni
I. Linter Beachtung und Anwendung nachslehender
RegeIn mtissen samtliche Betriebe des Maschinen-
baues, in denen Erschwerniszusehlage gczahlt wer-
den, einen
k4V,'
'MAL
Bettiebskahdog
nach dem Muster des ilberprilften Katalogentwurfs
(Anlage) ausarbetten.
Der Betriebskatalog client zur ErgAnzung des
Rahmenkataloges und let zwecks Oberprilfung und
Koordinicrung der Abteilung Arbeit der zustAndl-
gen Hauptverwaltung des Ministeriums bis zum
20. Februar 1054 zuzuleiten.
2. Der BetrIebskatalog mud enlhallem
a) Die Angabe des betrleblichen Arbeltsplatzes
oder die TAtigkeit, filr die eine Erschwerniszu-
lage gezahlt werden mull.
b) Die gegenwArtig gezahlte Hulse des Zuschlages
auf den Zettlohn oder Leistungsgrundlohn in
Prozent pro Stunde bzw. die PfennigbetrAge je
nach der bisherigen betrleblichen Regclung.
Genaue Vorsehlage Ober die HAM der Er-
schwerniszuschltige, die auf Grund besonders er-
sthwerter Arbeilsbedingungen Aber die aufge-
zeigten Richtsittze (von ? bis) hinausgehen,
milssen entsprechend begrilndet werden. Ste
unterllegen der Genehmigung des Fachministe-
rlums unter Mitwirkung dcs Zentralvorstandes
der IG Metall.
c) Die Anzahl der Arbeitcr und Angestellten, die
unter erschwerten und gesundheitsschtidigen-
den Bedingungen arbeiten.
3. Erschwernisse besonderer Art, die einmalig nut-
treten oder nicht vorauszusehen waren, sled den
Betriebskatalogen als Ergartzung hinzuzufilgen, Die
Erganzungen bechlrfen der Zustimmung der Ab-
teilung fiir Arbeit des Rates des Stadt- oder Land-
kreises und der Abteilung Arbeit der Haupiver-
waltung des Mintsteriums.
Bis zur Bestatigung des Nachtrages (ErgAnzung)
zuin Betriebskatalog ist der Betrieb berechtigt, die
von der Betriebskommission festgelegten ZuschlAge
zu zahlen. Letztere verlieren die Gilltigkeit nach
Bestatigung des Nachtrages (ErgAnzung).
4. Zur Ausarbeitung des Betriebskataloges entspre-
chend der Eingruppierungsmerkmale A, B und C
und der in) Entwurf des Rahmenkataloges aufge-
zeigten Gliederung sowie zur Festlegung der Zu-
schlagshithe mull eine Kommission gebildet werden,
welcher nachstehende betriebliche und gewerk-
schaftliche Organe angehoren:
1. Der Sicherheitsinspekior bzw. -beauftragte fiir
die technische Sicherheit.
5uX1 '
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2. Abtellungsleiter odCirliTteister.
3. Der zustandige Mitarbeiter ("Mine und sozidle
Fragen) Abteilung Arbeit.
4. Der zustiindige Vertreter der ASK oder emn
anderes Mitglied der BGL.
5. Ein Mitglied der Kommission Arbeit und
Lohne.
5. Die Komrnission hat die Eingruppierung nur nach
Besichtigung des Arbeitsplatzes festzulegen.
Bei schwierigen Entscheidungen in Hinsicht gesund-
heitsschacligender Arbeiten ist der Betriebsarzt hin-
zuziehen.
0. Als Anhang zum Betriebskatalog ist anzugeben,
welche Manahmen der Betrieb im Jahre 1954
durchfahrt, urn Arbeiten unter erschwerten oder ge-
sundheitsschadigenden Bedingungen weltestgehend
einzusehrlinken.
7. Gleichfalls ist die in einem Monat aufgewendete
Gesamtsumme fur Erschwerniszuschlage zu be-
nennen.
8. Die Abteilung Arbeit der Hauptverwaltung hat bis
sum 5. Mars 1954 die Entwiirfe der Betriebskataloge
zu erganzen und die von den Betrleben aufgezeigten
Beispiele nach dem Entwurf des Rahmenkataioges
In Llbereinstimmung zu bringen.
9. Die Abteilung Arbeitsschutz und Hauptsieherheits-
inspektion des Ministeriums hat die Dbereinstim-
mung zwischen den Hauptverwaltungen bis zum
15. Mara 1954 durchzuftihren.
10. Nach der Gesamtkoordinierung der erweiterten
Rahmenkataioge zwischen alien Wirtschaftszwelgen
im Ministerium thy Arbeit und deren Bestatigung
hat die Abteilung Arbeitsschutz und Hauptsieher-
heitsinspektIon die Vervielfaltigung und den Ver-
T sand an die Betriebe bis zum 31. Mara 1954 zu
organisieren.
Die Mitarbeit einer Fachkommission des Mini-
steriums !Or Maschinenbau ist bel der Koordinterung
in Zusammenarbeit mit dem Zentralvorstand der
IG Metall zu gewahrleisten.
11. Die Betriebe haben die Cberarbeitung der Betriebs-
kataloge nach dem bestatigten Rahmenkatalog vor-
zunehmen und der Abteilung Arbeit bei der Haupt-
verwaltung bis zum 15. April 1954 cur Bestatigung
In zwelfacher Ausfertigung zu unterbreiten.
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12. Die 13estatigung der Betriebsaillrge ist von der
Abteilung Arbeit der Ilauptverwaltung bis zum
30. April 1954 abzuschlieBen.
13. Der Betriebskatalog ist ftir das laufende Planjahr
gtiltig.
Regeln fur die Ausarbeitung des Kataioges
I. Zuschilige werden nur (Ur Ersehwernisse ge-
zahlt, sofern diese nicht bereits bei der Ein-
stufung der Arbeit in die Lohneruppe bertieltsich-
tigt wurden. So hat beispielsweise em
Besch?flg-
tor, der auf Grund von besonders ersdtwerten
Arbeitsbedingungen bereits in eine hohere Lohn-
gruppe eingestuft wurde, keincn Anspruch auf
omen Erschwerniszuschlag.
Dime Regeiung wird erst mit Einftihrung des Wirt-
schaftszweig-Lohngruppenkatalogcs wirksam.
11. Erschwerniszuschla -go werden nur fib die tata!ich-
liehe der aufiretenden Erschwernisse
gezahlt. Bei teilweiser Beseitigung von gesund-
heitsschadigenden Einfliissen oder erschwerien
Arbeitsbedingungen ist der Zuschlag entsprechend
zu tindern.
III. Erschwerniszuschlage werden an Arbeiter und An-
gestellte gezahlt, die unter erschwerten Arbeits-
bedingungen oder unter dem EinfluB gesundheits-
sehadigender Stoffe arbeiten miissen.
Inhaber von Einzeivertragen mit Sondergehriltern,
die Ober den Einstufungen der Gehaltsgruppen 1 V
Heger', sind hlervon ausgeschlossen.
IV. Die im Jahre 1053 im Betrieb aufgewendete
&amine zur Zahlung von Erschwerniszuschlagen
darf im Pianjahr 1954 in keinem Palle tiber-
schritten werden.
Ausnahmen gotten nur, wenn durch betriebilehe
Neueinrichtungen oder tedmische Vertinderungen
andere Arbeitsvoraussetzungen entstehen.
V. Zur Einfilhrung der Kataloge fib Erschwernis-
zuschlage wird vom Ministerium f?r Arbeit eine
zentrale Richtlinie herausgegeben. Bis ZLL dies=
Zeitpunkt gelten in den Betrieben die bestehen-
den Regelungen.
Schneider
Staatssekretar
1. Stellvertreter des Ministers
Anlage zur Richtllnie liber Erschwernlszusddlige ram 15. 1. 1954
Entwurf
Gilltig fits
RAHMEN-KATALOG
fur Erschwerniszuschlage
die Betriebe des Mascbinenbaues file das PlanJahr 1854
Ersehwerniszusehllige werden gezablt:
A. Bei Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
Des sind Arbeiten, die Ober das normale Mari berufs-
beclingter Erschwernisse hinausgehen und dadurch eine
eihebliche keirperliche Mehrbelastung erfordern oder
die unter besonders schwierigen Arbeitsbedingungen
ausgefiihrt werden mussen.
Dazu gehoren insbesondere:
1. Arbeiten in HOhen, bet denen cur Ausftihrung die
persiinliehe Sicherung der Betriebshandwerker und
demon Helfer durch Halteleinen oder Sicherheits-
gurte erforderlich ist.
(siehe Beispiele)
14
2. Arbeiten in engen und niedrigen Raumen. die
Uberwiegend in gebtickter bzw. liegender Korpc?-
lage ausgefiihrt werden mOssen und zusdtzlich thr
den persOnlichen Schutz der Beschdfligten Arbeits-
schutzkleidung bzw. Atemschutzmasken erfordern.
(siehe Beispiele)
3. Arbeiten, bei denen die Beschdftigten beldstigenden
Gasen, grofier Staubentwicklung, stark schmutzen-
den bzw. schddlichen Stoffen, Erschillterungen oder
Larmintensitaten von Ober CO Phon (Wellen-
schwingungen) ausgesetzt sind.
(Von der Akademie der Wissenschaften, ?Hein-
rich-Herz-Institut", Berlin-Adlershof, }airmen Mes-
sungen filr Wellen- und Schwingungsforschung
durchgefiihrt werden.)
1
50X1
W I&
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war
Erschwerniszuschldge , schmutzige Arbeiten
werden nur gezahlt sofern die Konzentration
der Verschmutzung nachweislich gesundheitsschg-
digende Auswirkung hat.
(siehe Beisplele)
4. Arbeiten, die unter Benutzung von Atempchutz-
masken, Frischluft- oder Sauerstoff-Geroten durch-
gefart werden.
(Eine Gewahrung der Zuschlage kommt nur filr
den Zeitraum der Arbeitsverrichtung bei Inan-
spruchnahme der Atemschutzmasken bzw. Atem-
schutzgerate in Betradit.)
(siehe Beispiele)
5. Arbeiten, die unter hoher Warmeelnwirkung aus-
gefart werden.
(siehe Beispiele)
8. Arbelten unter Einwirkung der Kalte.
(slehe Beispiele)
7. Arbelten unter EinfluLt von stehender oder sprit-
hender Hasse, die elne Verwendung von Gummi-
schutzkleiclung unbedingt erforderlich machen.
(siehe Beispiele)
8. Arbelten bei Beleuchtung, die dne Uberanstren-
gung der Augen zur Folge haben.
(slehe Beispiele)
8. Arbelten unter atmospharlschem Uberdruck.
(siehe Beispiele)
10. Montagearbeiten im Bergbau unter Tage.
(siehe Beispiele)
B. Bei Einwirkung gesundheltsschadigender
Stone.
Ala gesundheltsschadigende Elnwirkung 1st der direkte
Umgang mit Stollen fltissiger, fester oder gasformlger
Art anzusehen, der eine Starung oder Schadigung des
menschlIchen Organismus nachweislich zur Folge hat.
Gesundheitsschadigende Arbeiten sind insbesondere:
Arbeiten, bel denen Beschliftigte der Einwirkung von
nachstehend aufgeftihrten gesundheitsschadlgenden
Steffen oder Strahlen ausgesetzt sind:
a) Blei und dessen Ver-
bindungen
z. B. BleRater, Homogenverbleler,
Arbeiter in Akkumulatorenfabri-
ken, bei Verarbeitung von Biel-
farben, Bleihattenarbelter, Ar-
better bel der Entfernung blei-
haltiger Anstriche, BleigleBer,
Nieter und Gegenhalter, sofern
Mennige verwendet wird.
b)Blaustlure ? Zyaniden
z. B. 1m Umgang mit Zyaniden
in Hartereien.
c) Asbeststaub
z. B. Aufbereitung und Verarbei-
tung von Asbest.
d) Benzol, Tubuol, Xylol
z. B. Farbspritzer, Tankreiniger.
e)FluBsilure
z. B. bei der Verwendung zum
Atzen von Glas.
RirlItatre f5r
Errchwernisrurchlair
in-,.
@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
ErschwermsnachiNge
in %
Halogenkohlen-
wasserstoffe
dazu gehoren u. a. Tetrachlor-
iithan, Tetrachlorkohlenstotf,
Trichlorathylen, Dichlorathan,
Chlorbenzole;
z. B. Triwascher, Farbspritzcr. 5-10
g)Kadmium und seine Ver-
bindungen
z. B. bel der galvanischen Ver-
arbeitung. 5-10
h) Kohlenoxyd
z. B. Arbeiten an Gasgeneratoren
und an Gasleitungen. 10-13
Gasstocher, bei Anwendung eincr
Atemschutzmaske. 20
1) Mangan und seine Ver-
bindungen
z. B. bei der Herstellung von
Trockenelementen. Entladearbel-
ten von Braunstein. 5-10
1) Methanol
z. B. Farbspritzer. 5-10
k) Nitrose-Gase
z. B. beim Metalibrennen. 3-10
1) Quarzstaub
z. B. bei der Herstellung von Pro-
dukten far technische Zwecke
der Keramik-, Korund- und Por-
zellanindustrie, Trockenschielfer,
Sandstrahlblaser. 5-15
(Hierbei kommen nur Arbeits-
verrichtungen In Frage, bel
denen die Arbeiter doer stall-
digen oder Oberwiegenden Ge-
fithrdung bel fehlender oder un-
gentlgender Absaugung ausge-
setzt sind.)
ml Quecksilber und dessen
Verblndungen
z. B. bei der Herstellung von
Gleichrichtern, Hohensonnen, Ra-
dio- und Rontgenrohren.
n)Strahlen
z. B. Arbeiten unter unkontrol-
lierbarer Einwirkung von ultra-
vloletten oder Rontgen-Strahlen. 10-15
20-25
In vorgenannten Beispielen mull nachwelsbar eine tat-
stichliche Gefahrdung vorliegen. In den Fallen, in
denen mit diesen Stoffen in geschlossenen Apparaturen
und im kontinuierlichen Arbeitsverfahren gearbeitet
10-15 wird, so da0 die schadlichen Stoffe weder in Gas-,
Staub- noch Dampfform an die Beschaftigten gelangen
konnen, entflillt die Zahlung eines Zuschlages. Das
gleiche trifit Cu, wenn ausreichende Be- und Ent-
10-15 laftungsanlagen, &Riche Absaugungen usw. vorhanden
sind.
C. Bei ekelerregender Arbeit.
5-10 Ekelerregende Arbeit 1st solche Arbeit, die durch An-
Wick, Geruch oder Berahrung eine ekelerregende Wir-
5-10 kung auf den Beschaftigten ausiibt. Ekelerregende Ar-
belt wird hauptsachlich in der pharmazeutischen In-
dustrie und zum Tell in der betrieblichen Hygiene auf-
treten.
5-10 (siehe Beisplele)
15
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A. Be! Arbelten unter erschwerten Bedingungen
(Weitere Betriebsbeispiele sind unter Anwendung des Musters aufzuftihren)
lid.
Nr.
Auszutibende TatigkeitRichtsitze
bzw.
betrlebl. Arbeitsplatz
fur
Erschwemiszuschl.
in %
Gemlike Hoke des
Zuschl. in `..'.O cd.m.
,Piennigbd'ILR.'
brzw. neue vor-
schlige
ruhlt neu
Anzahl d. Beschift.,
ftir die Erschw.-
Zuschlige gezehlt
werden .
1
2
3
4
5
Belspiele zu Al
1 Ftir Arbeiten auf Ditchern fiber 95? Neigungswinkel
unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmung Nr. 331 8-15
2 EU Turmarbeiten, an Schomsteinen u. A.
in /When von 15 bis 25 m
Uber 25 m 15
8 FUT' Arbeiten auf Leitern und Masten sowie Htinge-
und Schwebegerilsten, die in Hohen Ober 15 bis 25 m
fiber dem Erdboden ausgefOhrt werden 10
'Ether 25 m 15
4 Ftir Arbeiten, die mit Sicherheitsgtirtel oder Sicher-
heitsleine ausgefUhrt werden mOssen
5 Filr Arbeiten an Freileitungen, die Starkstromleitungen,
verkehrsreiche StraBen oder Bahnanlagen kreuzen 10-15
Ftir Arbeiten an Kran- oder tihnlichen Anlagen, coweit
ale auf Hangebrticken, Auslegem oder SchwebegerUsten
ausgefUhrt werden
7 Auswechseln von FangbIticken, FOhrungsschuhen,
Seilen an Fahrsttihien und Kranen 10-15
8 Generalreinigung von Fahrstuhischtichten 8-10
Ftir Entrostungsarbeiten oder Streichen von fret-
stehenden Stahlhochkonstruktionen 10-15
10 FOr Abbrucharbeiten in Hohen
von 15 bis 25 m 10
tiber 25 m 15
10
8-15
5-10 ?
BeIsplele zu A
11 Streichen von Innenwandungen bei geschlossenen Be-
hfiltern, Rohrieltungen und dgl. in tiberwlegend ge-
btidcter oder liegender KOrperiage 15
(bei weniger kOrperlicher Behinderung) 10
12 Far Reparaturarbeiten in Kesseln, Turbinen und tihn-
lichen Schitchten bei unzultinglicher Beitiftung 10
(unter stark erschwerten Bedingungen) 15
13 Reinigung von Kesseln, Rohren, Industriewasserbe-
htiltern, die von Innen begangen werden milssen 10-15
14 Ftir Schweifiarbeiten unter erschwerten Bedingungen,
z. B. in engen Bitumen bei kOrperlieher Behinderung,
an Dedcen tiber Kopf, Doppeibiiden, Tanks oder gleich-
artigen Behttltern bet Atembehinderung ohne ktinst-
Oche oder nattlyliche Entltiftung 10-15
(bel erforderlicher Verwendung rifler Atemschutzmaske) 20
15 Innenreinigung von Transformatoren und Olschalter-
kesseln sowle von Transformatorenkernen 5-10
lieLszdele so AS
18 Far Arbeiter, die Azetylenaniagen reinigen und be-
dienen
(nur fur den Ze:traum der Arbeitsbeanspruchung)
17 Filr Entladen von tiberhitzter, st3rk gasender Grude
19 ElektroschweiBer in Schwei9boxen bei nicht einwand-
freer Atemausilbung und bei fehlender Absaugung
bzw. naturlicher Entlilftung
19 Fur Schweiflarbeiten an verzinkten Teilen
(in geschlossenen Batmen ohne ausreichende Ent-
ftu ng)
Schiffbau unter erschwerten Bedingungen)
5-10
10
5-10
5--10
10-15
18 50X1
.tffit,
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Lfd.
Nr.
werdenhlese
Auszu(lbende Tatigkeit
bzw.
betriebl. Arbeitsplatz
Riclusgtze fur
Erschwerniszuschl.
in ',.',.
Zuschl. in .,,, oder
Plennighotrioen
ber.v. neue Vor-
m
fur rlie Erschw.-
ZuschIgge gezahlt
2 3
4 5
20 Kranfahrer in Giefierelen, die wahrend des Gia-
prozesses unter Einwirkung der Olen-, Gie13- und 01-
sandgase stehen
21 Abbau alter Zentralheizungskessel und isollerter Rohr-
leitungen
22 Entrostungsarbeiten in engen Bitumen, Kesseln, Roh-
ren und sonstigen Behtiltern
23 Be- und Entladearbeiten durch Band bei starker Staub-
entwicklung
(Zement, Bindemittel, Staubkohlen usvv.)
(bet starker ktirperlicher Beanspruchung und erforder-
licher Verwendung einer Atemschutzmaske)
24 Arbeiten mit stark schmutzenden Stoffen, z. B. Teer,
Klebemasse
29 Fur Arbeiten mit Glas- und Schlackenwolle
28 Far Arbelten mit Prefiluftstonwerkzeugen, z. B. Nie-
ter, Nietstemmer beim Kesselbau und Stahlkonstruk-
Bonen, Betonstemmer
(PreOluftnieter mit kleinen Revolvem .kommen bier-
bet nicht in Betracht)
27 FOr Gufiputzer mit Pralufthammer bet Gragull-
stticken und starker Staubentwicklung bei der Ent-
kernung
Betsp1ele zu A9
28 Fur Arbeiten, die mit Atemschutzmasken gegen ge-
sundheitsschfidlgende Gase und Otimpfe Bowie gegen
Bttiube ausgefOhrt werden mtissen
(bet starker korperlidier Beanspruchung)
29 FLir Spritzlackierarbeiten oder ftir Arbeiten mit beson-
ders gesundheitsschtidlichen Losungsmitteln, wenn eine
starke Abdunstung und eine unzureichende Absaugung
vorliegt
80 Filr Arbeiten, die mit Frischluft- oder Sauerstoffge-
rtiten durchgefilhrt werden
Belzplele zu AS
81 Bei standigen Arbeiten mit kOrperlich leichter Bean-
spruchung, die unter Einwirkung von Warme oder
Hitze bel produktionsbedingten Temperaturen
von 35-40?C
von 40-45?C
von 45-50?C
Ober 50?C
bel kOrperlich schwerer Arheit
(Reparaturarbeiten U. it)
von 35-40?C
von 40--45? C
von 45-50?C
Ober 50?C
durchgefiihrt werden.
Hlerzu gehliren insbesondere:
82 tleizen bet zeitweil!ger erh9hter Wtirmeeinwirkung
einschl. Kohlefahren von Feuerungsanlagen mit Hand-
beschiekung (mindestens 3t taglich) sofern diese Er-
schwernisse nicht bereits in der Lohngruppe abgc-
gotten wercien.
93 Filr (lberwiegende Arbeiten bet produktionsbedingten
Raumtemperaturen von ? bis
10
5-10
5-10
5-10
15
5-10
5-10
5-10
10
10
15
10
15
10
12
15
20
12
15
20
25
Prozentstitze
dieser Beispiele
sind entspre-
chend den Tem-
peraturen und
der manuellen
Beanspruchung
einzusetzen.
17
50X1
I
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-0041RPnnncnnnann n
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Ltd.
Nr.
Auszutibende Tiitigkeit
bzw. -
betriebl. Arbeitsplatz
Richtsitze fur
Erschwernisruschl.
in %
Gezahlte Ebb e des
Zuschl. in % rchr
Piennighetrann
bezw. neue VOr.
schlage
gerehli neu
Anzahl d. Beschigt.,
for d e Ereehw..
Zuschlage gezahtt
werden
2
3
4
5
84 Far Arbetten in Heizkanalanlagen bet Temperaturen
von ? bis
85 Far Reparaturarbeiten an kurz vorher auner Betrieb
gesetzten Feuerungen von ? bis
96 Far Reinigungsarbeiten des Fuchses (het9e Asche) bet
Temperaturen von ? bis
87 Ftir Reinigung von Wasserrohrkesseln oder Kesseln
tihnlicher Bauart unter erschwerten Bcdingungen und
Warmeeinwirkung von ? bis
88 Ftir Beseitigung von Betriebsstbrungen und Austah-
rung von Reparaturen an Hochleistungskesseln unter
erschwerten Bedingungen bet Temperaturen von ? bis
89 Far Ofenmaurer beim Ausbessern von heiDen Kupol-
&en bet Temperaturen von ? bis
Beisplele zu A 6
40 Bei Arbetten in Kahlraumen, die der Lagerung von
Materiallen oder LebensmIttein dtenen und einer
stltn-
digen Temperatur unter 0? unterliegen
11 Far Montagearbeiten an Hochspannungsmasten und
Freileitungen bet Schneesturm oder bei Temperaturen
unter C
Belaplele zu A 1
42 Arbetten unter EinwIrkung von Hasse, die gesurwthelts-
schadigend sind oder unter besonders erschwerten
Arbeltsbedingungen ausgeftihrt werden mttssen
48 Far Arbetten, bei denen die Arbetter im Schlamm oder
Wasser in Erdgruben arbeiten
Belspiele zu A8
44 Arbetten bei Notlicht in dunklen Ritumen, in die kein
Tagesitcht eindringt
Beleplele ZU A9
45 Bet Catssonarbelten (Sinkkasten)
46 Bei Taucherarbetten
Belspiele au A 10
47 Bei Durchfiihrung von Montagearbeiten tm Bergbau
unter Tage
10-15
15-20
10-15
10-15
5? 8
Betrlebsbel-
spiele und
Ho-
he der Prozent-
gaze sind von
den Bartel=
einzuarbetten.
B. Bei Einwirkung gesundheitsschadigender Stoffe.
Einzelbetspiele massen von den Betrieben entsprechend
den aufgezeigten Berufen und Tatigkeitsmerkmalen
spezifiziert aufgegeben werden.
25
C. Bet ekelerregender Arbeit.
48 Bei Entleerung von Abortaniagen oder Klargruben 25-50
49 Bel Repat aturarbeiten an verstopf ten Hausan-
schlilssen, Abflutileitungen und Aborten 15-30
50 Reinigung von Kanalen. Abwasserantagen, Foul-
schlammaniagen, Rechenreinigung 10-20
VEB Deuterber Zentralverles (2021/54 Ls) A 16154 CDR
VEB Berliner Drucilmur. Prenelauer Mee 43933
50X1
-
b1 111-4
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Nur Ifir den Dienstgebraudi
Veribigungen und Mitteilun en
des Ministeriums fur Masthinenbau
1954 L
Berlin, den 6. Mhz 1954 Nr. 5
IN HALT
Selo
L Plnanzen und Preise
1. Kontenrahmen 1954 33
2, Verordnung tiber MaBnahmen zur Siche-
rung des Nutzeisenaufkommens aus
Schrott 33
3. Direktive fiber die Verwendung und
Abrechnumg des Lohnfonds in den Be-
trieben der sozialistischen Wirtschaft
und den Haushaltsorganisationen
Sone
14. Richtlinien zum BeschluB fiber MaB-
nahmen zur Metalleinsparung in der
gesamten Wirtschaft 39
VI. Planung
15. Auswertung und weitere Behandlung
der Betriebspasse 39
VII. Arbeit
33 16. Entlohnung der Betriebshandwerker 40
VIII. Arbeitsschutz und Sicherheit
17. Arbeitstagungen der Sicherheitsinspek-
ton bzw. -beauftragten 40
18. Arbeitsschutzbestimmung 870 (Acetylen-
erzeugungsanlagen) 40
19. Freischalten von Hochspannungsanlagen 40
20. Unfalle an Stanzen 40
21. Genehmigung von neuen Maschinen und
Bauprojekten sowie Erweiterungshauten 40
4. Anordnung fiber die Riickgabe und Be-
rechnung von Leihverpackung vom
20. November 1953 34
6. Direktive zur Kontrolle der Lohn- und
35
Materialscheine
IL Export und Absatz
6. Angabe der Schltisselnummern gemdB
?Schitisselliste 1954 zum Warenumsatz-
uncl Warenbereitstellungsplan" auf Rech-
nungen und Lieferscheinen ftir Waren-
lieferungen an den Einzelhandel
7. Verkehr mit auslAndischen Handels-
organisationen und privaten Firmen
ennzeichnung von Exportauftrdgen an
Unterlieferanten
Forschung, Entwickiung und Konstruktion
9. SchweiBerausbildung und Terminplan
des ZIS Halle
IV, Recht
10. Zu.schlag ftir gesundheitsgefahrliche Ar-
belt an Angestellte, weiche Sondergehalt
beziehen
11. Neuregelung des Verfahrens bei lianciels-
registereintragungen der volkseigenen
Betriebe 37
12. Mitftihrung von Akten und sonstigen
Unterlagen bei Dienstreisen 38
37
37
37
37
IX. Materialwirtschaft
22. Direktive an die Betriebe des Mini-
steriums fur Maschinenbau Ober Ver-
sorgung mit Metallurgie-Erzeugnissen
23. Anfragen und Berichte an die
HA Materialwirtschaft
X. Revision
24. Werkktichen
XI. Verkehr
25. Eisenbahn
37 26. Kraftverkehr
V. Vertragsange1egenheiten
13. 03eschlua des Prdsidiums des Minister-
rates vom 14. Januar 1954 tiber Behand-
lung zurtickliegender Vertragsstrafen 38
XII. Sonstiges
27. ABC der Finanzvvirtschaft
28. Verteilung der ?Verftigungen und Mit-
teilungen" des Ministeriums ftir Ma-
schinenbau
29. Sitzverlegung mehrerer Hauptverwal-
tungen
30. Broschtire tiber die Maschinenbau-
konferenz
40
41
42
42
43
43
43
44
44
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50X1
Annex In F( t(
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Noe
I. Finanzen und Preise
1. Kontenrahmen 1054
Zum Zwecke der Vereinfachung und Zeiterspamis wird
kein ibesonderer Fachkontenrahmen herausgegeben, so
da auf Grund des in dern ,Besitz der Betriebe befind-
lichen Zentralblattes die Konten einzurichten sind.
Weitere benotigte Exemplare des Zentralblattes sind
direkt vom Verlag zu beschaffen.
Es wird den Betrieben empfohlen, zusfitzlich folgende
Konten unverbindlich zu f?hren:
Klasse 0: 0000
0001
00900
00901
Gebaude
Gebaudeeinrichtungen
Verschlei13 der Gebaude
Verschleif3 der Gebaudeeinrichtungen
Klasse 2: 2694 Forderungen an Betriebsangehorige
26940 aus per Ultimo zuviel gezahlten
Lohnen
26941 aus Reisekostenvorschassen
2696 Forderungen ftir verauslagtes
Krankengeld
2697 Forderungen aus Konventionalstrafen
und. Verzugszinsen
2750 Werkzefuge, Modelle, Vorrichtungen
?und Lehren kreditfinanziert
2751 Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen
und Lehren eigenfinanziert
286 Abrechnungskonto far soziale Ein-
richtungen
Klasse 3: 3100 iBezogene Teile
3101 Zulieferungen
3102 Kooperation
3190 Grundmaterial ftir Ausschu13, Nach-
arbeit und Mehraufwand far ungeeig-
36190 Quartalspramien auf Grund KVO
36191 Pramien auf Grund personlicher
Konten
3953 Umlagen ftir Schulungen
Masse 4: 495 Abrechnung von Werkzeugen, Vor-
richtungen und Modellen, die als
Sonderkosten auf Kostentrager direkt
zu verrechnen sind
Klasse 6: 6353 Pramien far aussortiertes Nutzeisen
65000 Eigenverbrauch von Hauptleistungen
tiber Kontenklasse 3 zu buchen
65001 Eigenverbrauch von Hauptleistungen
tiber andere Kontenklassen .zu buchen
65010 Produktionskosten des Eigen-
verbrauches far tiber Kontenklasse 3
zu buchende Leistungen
65011 Produktionskosten des Eigen-
verbrauches ftir aber andere Konten-
klassen zu buchende Leistungen
65200 Eigenverbrauch von Nebenleistungen
? aber Kontenklasse 3 zu buchen
65201 Eigenverbrauch von Nebenleistungen
aber andere Kontenklassen zu buchen
65210 Produktionskosten des Eigen-
verbrauches fiir Ober Kontenklasse 3
zu buchende Leistungen
65211 Produktionskosten des Eigen-
verbrauches fur tiber andere Konten-
klassen zu buchende Leistungen
Klasse '7: 7320 Vertragsstrafen aus Warenlieferungen
und Leistungen
7321 Vertragsstrafen aus Leihverpackung
Soweit far die Gruppe 75 Tiefen-
gliederungen vorgenommen werden,
parallel zur Gruppe 70
7820 Vertragsstrafen aus Warenlieferungen
und Leistungen
7821 Vertragsstrafen aus Leihverpackung
Klasse 8: 8012 Far EisenguB
8013 Far sonstigen Eigenverbrauch bei
GieBereien.
80220 Ergebnis aus der Abrechnung von Be-
triebsgemeinkosten, materialabhangig
80221 Ergebnis aus der Abrechnung von Be-
triebsgemeinkosten, lohnabhangig
80260 Gemeinkosteneinsparung der Normen-
tibererfallung
80261 Ergebnis aus der Anderung des tech-
nologischen Prozesses
80262 Ergebnis aus der Abweichung von
Normen-Selbstkosten zu Plan-Selbst-
kosten
Es ist moglich, bei Bedarf weitere Tiefengliederungen
gemal3 der jeweiligen Struktrur durchzuftihren.
2. Verordnung fiber Mannahmen zur Sicherung des
Nutzeisenaufkommens aus Schrott.
In ? 4 Ziffer 2 der Verordnung aber MaBnahmen zur
Sicherung des Nutzeisenaufkommens aus Schrott ist
festgelegt, dal3 eine Pramiierung far aussortiertes Nutz-
eisen aus dem Verkaufserlos zu zahlen ist. Diese Pra-
mien ?sind zu erfassen unter Konto Nr. 6353 ?Pramie
aussortiertes Nutzeisen". Uber die Kostenart Nr. 3619
konnen die Ausgaben nicht gebucht werden, da sie nicht
als Kostenart finanziert werden, sondem aus dem Ver-
kaufserlos zu decken sind. Zu zahlen sind diese Pramien
nur in den Fallen, in denen aus dem vom Betrieb be-
reits als Schrott bezeichneten Bestand durch nochmalige
Durchsicht von einer bestipunten Gruppe qualiflzierter
Facharbeiter Nutzeisen aussortiert wird.
3. Direktive Ober die Verwendung und Abrechnung
des Lohnfomis in den Betrieben der sozialistischen
Wirtsc.haft und den Haushaltsorganisationen.
Die laufend und gewissenhaft durchgefahrte Lohn-
fondskontrolle ist em n wertvolles Werkzeug zur standi-
gen Beobachtung des Planablaufes. Unbedingte Plan-
disziplin ist notwendig, urn unserer demokratischen Re-
gierung die Moglichkeit zu geben, weitere erhebliche
Verbesserungen des Lebensstandards unserer gesamten
Bevolkerung durchzufahren.
Die gesetzliche Grundlage far die Kontrolle ist die An-
ordnung des Ministeriurns der Finanzen tiber die Ver-
wendung und Abrechnung des Lohnfonds in den Be-
trieben der sozialistischen Wirtschaft und den Haus-
haltsorganisationen und die hierzu ergangene 1. Durch-
fahrungshestimmung ftir alle Betriebe des Ministe-
riums far Maschinenbau. Far die ab 1. Januar 1954 in
Volkseigentum tibernommenen ehemaligen SAG-Be-
triebe sind diese Bestimmungen sinngemal3 anzuwenden.
Die Betriebe des Ministeriums filr Maschinenbau haben
dabei folgendes zu beachten:
1. Der Lohnfonds setzt sich zusammen aus:
a) der It. Arbeitskralteplan far die geplante Praduk-
tion festgesetzten Lohnsumme far Produktions-
arbeiter (Betriebsplan 1954, Plan 54, Blatt 2,
lid. Nr. 15, 1 Sp. 5. Ftir DHZ-Betriebsplan 1954,
Plan 51, Tell II, lid. Nr. 1, Sp. 13) zuziiglich der
Lohnsumme far die Lager- und Transportarbeiter
der Absatzabteibung,
b) den Mitteln far alle sonstigen Beschaftigten laut
Arbeitskrafteplan und ftir die aus Haushalts-
mitteln zu ,Entlohnenden sowie den Mitteln laut
Arbeitskrafteplan far Beschaftigte in sich selbst
33
50X1
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,
Nape
nicht eingehalien werden konnte (zum Beispiel Waren-
stau bei den Niederlassungen der DHZ), ist die Ent-
sc.heidung des Staatlichen Vertragsgerichtes herbeizu-
f?hren.
Zu ? 6, Abs. 4 tier Anordtrang:
Die Rtickgabefrist verl?ert sich weiter
3. bei, Lge.rgutrtiekse.ndesperren bis zur Aufhebung der
Sperre,
2. be! Zulieferung verpackter Teile ftir Investobjekte,
* die vor Einbau nicht aus der Verpackung genommen
werden konnen, his zum erfoLgten Einbau,
3. bei Einsendungen zu Reparaturen, wobei die Ver-
packung gleichzeitig Aufbewahrungsbehalter ist und
ftir die Rticksendung verwendet wird, bis zur Be-
endigung der Rep.stratur,
4. bei Trorruneln, auf denen Kabel, Seile usw. bis zu
ihrer Verlegung lager n mtissen, bis zur erfolgten
Verlegung.
Liegen die Voraussetzungen der Punkte 1 bis 4 vor, so
hat tier EmpfaInger sofort dem Lieferer schriftliche
,hat
zu geben. Dieser Nachricht sind schriftliche
Bestatigungen von den Stellen, die die Verzogerung
verursac,ht haben, beizufiigen, zum Beispiel der Reichs-
bahn bei Leergutrticksenciesperren, bei Investauftrdgen
der Oberbauleitung des Objekts, bei Reparaturen dep
technischen Leiters des mpfangerbetriebes.
Werden die angegebenen Grtinde durch den Lieferer
anerkannt, ist em n Entscheidungsantrag bei den Staat-
lichen Vertragsgerichten nicht zu stellen.
Diese Falle gelten gemLif3 ? 7, Abs. 2, als Ausnahme-
falle. In diesen Fallen sind dem Empfanger keine Ver-
tragsstrafen zu berechnen, wohl aber sind dem Lieferer
ftir jeden anigefangenen Monat 20 Prozent des bereits
In Rechnung gestellten Wertminderungsbetrages zu
zahlen, zum Beispiel bei Kabeltrommeln des ftir
180 Tage angesetzten Wertminderungsbetrages.
ZU , Abs. 5 der Anordnung:
Die Rtickgabefristen ftir Kabeltrommeln werden his zu
180 Tage, filr die Verwendung von Kisten an Anlagen-
und Fernmeldeanlagenbaubetriebe bis zu 90 Tage ver-
l?ert. Ktirzere Rtickgabefristen kOnnen vereinbart
werden.
Zu ? 11 der Anorelnung:
Die Einhaltung dieser Bestimmung ist genauestens zu
beachten,
5. Direktive zur Kontrolle der Lohn- und Material-
Now? seheine.
Die in unserer volkseigenen Wirtschaft geschaffenen
Werte dienen der standigen Verbesserung des Lebens-
standards unserer Bevolkerung. Wir sind den Werk-
tatigen gegentiber verpflichtet, die Betriebe vor Ver-
lusten zu schtitzen, die durch schlechtes, gedankenloses
Arbeiten, zum Tell aber durch direkten Betrug von
seiten gewissenloser Elemente entstehen. Wie bei Kon-
trollen in verschiedepen Betrieben festgestellt wurde,
Wird dieser Zustand (lurch Mangel in der Betriebs-
organisation begtinstigt. Urn solche Vorkommnisse in
Zukunft auszuschalten und den wirtschaftlich giinstigen
Weg fur die Kontrolle der Lohn- und Materialscheine
zu schaffen, sind die Werkleiter verpflichtet, eine Be-
triebsnnweisung herauszugeben, die grandsatzlich
folgende Punkte zum Inhalt haben mud:
1, Die Ausstellung von Lohn- und Materialscheinen
fiir Produktionsgrundarbeiten erfolgt ausschlialich
durch die technolegische Abteilung. Die Lohnscheine
sind v011stdndig ausgefilllt (Lohngruppe, Norm-
zeiten usw.) entsprechend der Arbeitsplanstamm-
karte von der technologischen Abteilung, tiber die
Produktionsleitung weiterzugeben. Erganzungen
seitens der Betriebsabteilungen sind nicht vorzu-
nehmen. Handschriftliche Scheine von anderen
teilungen dtirfen nicht' 15eTiefert bzw. verredinet
.werden. Eine Ausnalirrie konnen ledigfich die
Scheine ftir Ausschul3 und Nacharbeiten sowie die
Zusatzscheine bei Planabweichungen biklen, welche
In den produzierenden Abteilungen unter Kontrolle
des Betriebstechnologen ausgestellt werden. Be!
geringfilgigen Nacharbeiten (ohne Materialent-
.-nahme) ist durch den Giitekontrolleur ? statt der
bisherigen TGE (Techn. Gtite-Ermittlung) Melciung
? sofort der Nacharbeitungsschein tinter Kontrolle
des Betriebstechnologen auszustellen, urn den
Nachlauf einzelner Stticke der Serie bzw. die Pro-
duktion der gesamten Serie nicht zu verzogern.
2. KOnnen vorgegebene Arbeiten aus irgendwelchem
Grunde nicht zum Abschlui3 ?gebracht werden, das
heidt wenn feststeht, dad die Arbeiten nicht weiter
durchgefiihrt werden, so sind die Lohnscheine an
den Herausgeber, je nach der Organisationsform
(Meister, Terminverfolger, Arbeitsvorbereiter) zu-
rtickzugeben.
Auf die bisher geleistete Arbeit 1st Abschlag zu
zahlen. Die Produktionsleitung hat den Schliedungs-
auftrag zu geben, und stirntliche Lohn- und Material-
scheme sind sofort der Betriebsabrechnung zuzu-
leiten.
3. Erforderliche Zuschldge bei Planabweichungen
(t.lbermaterial, Einzelfertigung, fehlende Vorrich-
tungen, Werkzeuge, Zeichnungen usw.) sind sofort
bei Beginn der Arbeit bzw. beim Erkennen der Er-
schwernis zu beantragen. Sptitere Reklamationen
sind nicht zu berticksichtigen. Die Zuschlage sind
nur yam verantwortlichen TAN-Bearbeiter zu
geben.
4. Noch in der Werkstatt befindliche Lohnschein-
Reserven sind sofort aus den Abteilungen heraus-
zunehmen und der Betriebsabrechnung zuzustellen,
das heif3t also, die Lohnscheine, far die am Arbeits-
platz keine zu verrichtende Arbeit vorliegt. Die
Durchfiihrung dieser Aktion hat die Produktions-
leitung vorzunehmen. Dabei mull die Abstimmung
mit der Nachkalkulation gewahrleistet werden.
5. Es mud angestrebt werden, dad nur die Arbeits-
scheine am Arbeitsplatz vorhanden sind, fur die
tatslichlich gearbeitet wird. Be! Arbeitsverrichtun-
gen, die kurze Zeiten benotigen, sind entsprechende
Arbeitsscheine vorzugeben. Die Arbeitsverteilung
mull durch die Produktionsleitung so gelenkt wer-
den, dad fur jeden Arbeitsplatz Arbeiten Air eine
achtsttindige Arbeitszeit vorbereitet sind.
6. Arbeitsscheine, die ftir langere Zeit nicht be-
nOtigt werden, sind im Werkstattbiiro aufzube-
wahren und bei Bedarf wieder in die Werkstatt zu
geben. Zu beachten sind dabei die Lohnscheine, ftir
die Abschlag zu zahlen ist. Die Abschlagscheine sind
auf dem Hauptschein aufzutragen und tiber das
Lohnbtiro sofort der Nachkalkulation zuzuleiten.
Soweit es sich als betriebsnotwendig erweist, k?n-
nen such Restscheine fiir die noch zu fertigende
Stakzahl ausgeschrieben werden.
7. Urn unberechtigte Zahlung von Lohngruppenaus-
gleich zu verhindern, ist der Meister zu verpflichten,
bei Abzeichnung des Lohnscheines zur Verrechnung
darauf zu achten, da13 der Lohnschein fur d e n Kol-
legen zur Verrechnung kommt, der die Arbeit auch
wirklich ausgefilhrt hat. Die Arbeitsorganisailon ist
so zu gestalten, dad der kollege entsprechend seiner
Lohngruppe mit Arbeit versorgt wird. Es ist,beson-
derer Wert darauf zu legen, dad aus dem Lohn-
schein Beginn und Ende der verbrauchten Zeit er-
sichtlich ist. Diese Angaben sind von dem Faoh-
arbeiter einzusetzen. Die verbrauchten Zeiten
mtissen von der Bruttolohnabrechnung der Gesamt-
anwesenheitszeit gegentibergestellt werden, ,Diffe-
50X1
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Export und Ato'satz
6. Angabe der SchIfisseInumnaern gernall ?SchlfisseI-
.11!fte 1.04zpin Waxenunisatz- und 'Warenbereitstel-
lnngsplan" ? Rechnungen und Lieferscheinen fiir
Warefilieterungen an den Einzelhandel.
Das be's, ondere:qewicht, das In Durchfiihrung des neuen
Kurses, auf eine ausreichende, sortimentsgerechte Ver-
dsorgUng der Bevellkerung mit Nahrun.gsgiltern und In-
ustriewaren zu' legen 1st, wingt das Ministerium ftir
Handel und Versorgung zu ether sorgfaltigen Analyse
des jewelligen Erftillungsstandes der Warenbereitstel-
lungsplane far den Einzelhandel.
Urn die Genaui4keit der periodischen nerichterstattung
des tmzelhandels aber die Planerftillung zu erh?hen,
1st es erfordertchl daB alle Produktions- und Grof3-
hande,lsbetrie&,' die Warentieferungen an den Einzel-
handel dUrchfren, auf Rechrnirigen tnid Lieferschei-
nen aufier den mi Gesetzblatt Nr. 129/52 geforderten
MindestaXablitje Artikel auch die Zutreffende Schltis-
selnunanier gerriaB ?SchItisselliste 1954 zum Warenum-
satz- .und, WaireSbereitstellungsplan" anfahren.
Wi weisen daher die dem Mthisteriurn Unterstellten
Produk.tions- und GroBhandelsbetriebe an, entsprechend
,derr obtgen Vorderung des Ministeriurns far Handel und
v
15e1 der flechnun
legung an den Einzel-
handelgung'
zu verfahren.
Die.,Schlqssellie 195.4 rum Warenumsatz- und Waren-
bereitstellungsplan fur den Einzelhandel 1st in zwei
Teilen erschienen-'
A =_ Nahrungs- und GenuBmittel
'Tell B industriewaren.
ie ist unter diesen. Bezeichnungen unmittelbar fiber
den. Vo-rclruck-Leitverlag Halle, Halle/Saale, Robert-
Blum-Strade zu beziehen
rkehr intt auslindischen Kandelsorganisationen
-Or va en 'rmen.
uTitiehtige, Auslegung der Verordnung vom 22. Ja-
ntir tiber den Veriehr Mit aiislandisChen Dienst-
Ste4ren ,c1a13 Anfragen priVater Firmen
des::Auslandes in bezug auf den Abschlul3 Von Auflen-
. ? ?
Arr .... ?
'handelsgeschaften unbearbeitet ?blieben. ES* wird des-
halb darauf hingewiesen, daf3 die Verordnung vom
22. Januar 1953 fiber den Verkehr mit auslandischen
Dienststellen inur einen direkten Verkehr der Betriebe
mit staatlichen Organen und Vertretern anderer Staaten
sowie mit zwischenstaatlichen oder ahnlichen internatio-
nalen Organisationen und Institutionen 4111 In- und
Ausland verbietet, wahrend der direkte yetkehr der
Betriebe mit privaten Firmen des Auslandes von den
IBestimmungen dieser Verordnung nicht erfaBt wird.
Der direkte Verkehr mit privaten Firmen des Aus-
landes 1st erlaubt und wird zum Zwecke der Erweite-
rung des Auf3enhandels gefordert. (In diesem Zusam-
menhang sei auf die Verordung vom 17. Dezember 1953
tiber die Durchfahrung von Exportauftragen ? Export-
ordnung ? GB1. Nr. 134 hingewiesen.) Gleichzeitig
wird darauf aufmerksam gemacht, daB it. Dienstan-
weisung Nr. 045/53 des Ministeriurns ,ftir Auf3enhandel
und Innerdeutschen Handel die Exportbetriebe der
Deutschen Demokratischen Republik im Interesse einer
beschleunigten Durchfithrung von Exportgeschaften
auch ohne ibesonklere Genehmigung in technischen und
kaufmannischen Fragen mit Organen des AuBenhandels
der befreundeten Lander gemal3 den Bedingungen der
Exportauftrage fiber die Nachrichtenmittel der Post
verkehren konnen. Hierbei sind die gesetzlichen Bestim-
mungen fiber die Zulassung zum Telegramm-, Fern-
sprech- und Fernschreibverkehr mit dem Ausland zu
beachten (Verordnung vom 3. August 1950 aber die Zu-
lassung zum zwischenstaatlichen Telegramm_ - und Fern-
sprechverkehr, GB1. 50/740).
8. Kennzeichnung von Exportauftragen an Unter-
lieferanten.
Bei der Kontrolle von ,Exportauftragen wurde in ver-
8chieglen,ep. PetLieben festgestellt, daB bei Auftragen an
Unterlieferanten nicht zuerkaiiiieri7g17-66"es sich hier-
bei urn einen Exportauftrag handelt.
Aus diesem ,Grunde it es notwendig, samtliche Auf-
tragsformulare an Unterlieferanten deutlich zu kenn-
zeichnen, damit ersichtlich 1st, daf3 es sich um einen
Exportauftrag handelt.
III. Forschung Entwicklung und Konstruktion
9. SelmielBerausbildung und Terminplan
des
An Zentralinstitut fiir Schweif3technik der Deutschen
Derndkratischen Republik, Halle/Saale, Kiithener Str. 4g,
werden lauf end praktische Lehrgange zur Qualiflzie-
rug; von gchvveigern und theoretische Lehrgange zur
schWeiBtechniichen Ausbildung von technischem Perso-
nal bis berauf'zu Schweif3fachingenieuren durchgefahrt.
Praktische Lehrgange im LichtbogenschweiBen werden
auBerdem Von der AnBeristelle Finsterwalde ides Zen-
tralinstitutes (Anschrift: Zentralinstitut der DDR,
AuBenstelle Finsterwalde, Finsterwalde/NL, Breit-
scheidstr.) durchgeftihrt.
Betriebe, die Schweif3er beschaftigen, fordern z'wecks
Propagierung der Lehrgange die Terminplane an bzw.
unterstatzen die Qualifizierung und weitere Ausbildung
auf ,diesem Gebiet in jeder Weise,
IV!Recht
I
Zusdilag f?r gesundhelisgeffihrliche Arbeit` an Lantimaschthenbau und die ?Bildung des Ministeriums
far Maschinenbau macht eine Neuregelung des Ver-
fahrens far Eintragungen der volkseigenen Betriebe im
Register der volkseigenen Wirtschaft notwendig.
I. Berichtigung der Eintragnng des iibergeordneten
Verwaltungsorgans.
Durch die Anderung des tibergeordneten Verwal-
tungsorgans sind die die Betriebe betr-effenden Han-
delsregistereintragungen unrichtig ,geworden.
Die Justitiare werden deshalb angewiesen, fiir den
von ihnen betreuten (Betrieb ? mit Ausnahme der
ehemaligen SAG-Betriebe, ftir die eine besondere
, AngesteKte, welche Sondergehalt beziehen.
Das Ministepurn fUr Arbeit ? Abt. Arbeitsrecht ? hat
auf Ardrage folgende Stellung eingenommen:
" Durch die Sondergehalter (?? B und 9 der Verord-
' voln"28.',Iinii 1952) sind alle Anspr?che auf Zu-
?age Air? schwere oder -gesundheitsgefahrliche
Arbeit abgegOlten."
Neuregelung des Verfahrens bei Handelsregister
eintragungen der volkseigenen Betriebe.
a
Auflosun&der Ministerien far SchWer 'rilaschinenbau,
emeinen -1/Lasehinenbau tind TranspOrtmittel- und
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Regelung getroffen wird ? BerichtigungsantrAge
an den zustandigen Rat des Kreises, Abt. Staatliches
Eigentum, zweifach auszufertigen und die Antrage
zur Bestatigung und Siegelung an die zustandige
Hauptverwaltung zu senden. Die Hauptverwaltung
leitet em n Antragsexemplar an den im Antrag ge-
nannten zustdndigen Rat des Kreises ,bzw. der Stadt.
Ein Antragsexemplar verbleibt bei der Hauptver-
verwaltunge
Der Rechtsabteilung ist von den Justitiaren ftir die
von ihnen betreuten Betriebe bis zum 31. Merz 1954
von der erfolgten Antragsstellung Meldung zu er-
statten.
Es wird darauf hingewiesen, dee nur das Ministe-
rium und die zustandige Hauptverwaltung, aber
nicht der Produktionsbereich als tibergeordnetes
Verwaltungsorgan eingetragen werden.
IL Verfahren bet Anderung der Betriebsbezeichnung
und des vertretungsbereehtigten Personenkreises
Bei Verenderung der Betriebsbezeichnung, Auflo-
sung und Griindung von Betrieben, sowie bei Ande-
rungen des vertretungsberechtigten Personenkreises
sind von dem volkseigenen Betrieb gemee ? 6 der
4. DB vom 7. April 1952 zur VO Ober Manahmen
zur Einfiihrung des Prinzips der wirtschaftlichen
Rechnungsfiihrung in den Betrieben der volkseigenen
Wirtschaft (GB1. S. 290/52) Antrege auf Handels-
registerberichtigung zu stellen.
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hinge-
wiesen, dee die Antrage auch wenn es sich urn
Ersteintragungen handelt ? yarn volkseigenen Be-
trieb und nicht vom tibergeordneten Organ zu
stellen sind.
Die Antrage sind von dem den Betrieb betreuenden
justitiar gegenzuzeichrien und dann nicht wie bisher
der, Reehtsabteilung zuzuleiten, sondern zweifach
direld ? &?iesandige Hauptverwaltung des Mi-
nisteriums fer Maschinenbau zu senden. Diese lel-
tet die Antrage nach erfolgter Bestatigung und Sie-
gelurig an den zustandigen Rat des Kreises bzw. der
Stadt welter.
12. Mitfiihrung von Akten und sonstigen Unterlagen
bei Dienstreisen
Aus gegebener Veranlassung wird die bereits im Mo-
natsrundschreiben 10/52 des ehem. Ministeriums fur
Maschinenbau abgedruckte Anordnung nochmals ver-
offentlicht. Diese Anordnung ist in den Betrieben und
sonstigen Institutionen des Ministeriums filr Maschinen-
bau nochmals ellen Mitarbeitern in geeigneter Form
bekannt zu geben. Die Leiter haben daftir Sorge zu
tragen, deli die strikte Durchfiihrung dieser Anordnung
in ihren Bereichen gewehrleistet ist.
Anordnung
fiber die Mitffihrung von Akten und sonstigen
Unterlagen fiir Dienstreisen
Im Interesse der Sicherheit und der Vermeidung von
Schaden der staatlidien Verwaltung und volkseigenen
Wirtschaft, die durch den Verlust von Akten sowie son-
stigen Unterlagen und Dokumenten entstehen konnen
und zum Schutz gegen Saboteure lend Agenten wird
folgendes angeordnet:
I.
Jeder Beschaftigte der staatlichen Verwaltung und der
volkseigenen Wirtschaft mule ? wenn er auf Diener
reisen Akten oder sonstige Unterlagen bei sich fiihrt ?
im 1Besitz einer Bescheirtigung seize
IL
Aus der Bescheinigung mull ?neben den Personallen
hervorgehen, welche Akten oder sonstige Unterlagen
mitgeftihrt werden. Die Bescheinigung mull die gleiche
Unterschrift und dasselbe Dienstsiegel tragen wie der
Dienstauftrag. Sie gilt nur in Verbindung mit dem
Dienst- bzw. Betriebsausweis und dem Dienstauftrag,
deren Nummer in der Bescheinigung aufgefeihrt sein
miissen.
Unterschriftsberechtegt sind nur der Dienststellen- bzw.
Betriebsleiter, HA- und Abteilungsleiter.
Jeder in der staatlichen Verwaltung und in der yolks-
eigenen Wirtschaft Beschaftigte, der nach dem 1. No-
vember 1952 auBerhalb des Sitz,es seiner Dienststelle
oder seines Betriebes mit Aktenmaterial angetroffen
'wird, hat mit dem Entzug des Aktenmaterials und
Sicherheitsgewahrsam bis zur Klerung der naheren Urn-
starele zu rechnen.
IV.
Zur Durchfuhrung von Kontrolle,n sind die Organe der
Deutschen Volk.spolizei und das Amt fer Zoll und Kon-
trolle des Warenverkehrs berechtigt, sofern sie sich ent-
sprechend ausweisen.
V.
Diese Anordnung bezieht sich nur auf Akten und son-
stige Unterlagen, die nicht Verschlul3sachen sind.
Fur Verschluesachen gelten besondere, von der Regie-
rungskanzlei der DDR, Zentrale VS-Abteilung, heraus-
gegebene Richtlinien.
VI.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 4. Oktober 1952
V. Vertragsangelegenheiten
18. BeskluB des Priisidiums des Ministerrates vom
14. Januar 1954 iiber Behandlung zurilekliegender
Vertragsstrafen
1. Das Presidium des Ministerrats hat am 14. Januar
1954 folgenden Beschlue gefafit:
Vertragsstrafen einschliel3lich Verzugszinsen aus Ver-
tragen, die vor dem 1. Juli 1953 abgeschlossen wur-
den, sind nicht zu zahlen, sofern die Vertragsstrafen
bis zum 31. Oktober 1953 fallig geworden sind.
Die bei den Staatlichen Vertragsgerichten bereits an-
keingig gemachten entsprechenden Verfahren sind
einzustellen.
Ausgenornmen hiervon sind Vertragsstrafen, die
wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Qualitat
getordert werden.
sif
? gez.: St oph
Minister des Innern
Bereits gezahlte Vertragsstrafen kennen nicht zu-
rtickgefordert werden.
2. Zur Durchfuhrung vorstehenden Beschlusses werden
folgende Erlauterungen und Anweisungen gegeben:
I.
a) Der Beschlue flndet auf alie Vertragsstrafen An-
wendung, die nach den 03estimmungen der VO
fiber die Einfiihrung des Allgemeinen Vertrags-
systems vom 6. Dezember 1951 (GB1. S. 1141) und
fiber die Einfiihrung des Vertragssystems fer
Nahrungsgtiter vom 28. Juni 1951 (GM. S. 647)
und ihre Durcheilhrungsbestimmungen wegen
1. Lieferverzuges,
2. Annahmeverzu,ges,
sere'
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fiunden . versptiete
Be-
ibe ct'er Ver7sanddisposit1onen, verspatete
eliduiig der ReChnung) fallig geworclen
fallen atich solche Vertragsstra en arunter,
41g, auf Grund esonderer gesetzlicher Bestim-
trittrigetilz.' ilber 'die Rtickgabe von Ver-
packungsmitteln) fallig geworden sind, aber nicht
die In Ab,Salz 3 des Beschlusses erwahnten Ver-
irggSSitnfen wegen Nichteinhaltung der verein-
rjeji qra:litat: Fallig im Sinne dieses Beschlusses
74riVertradistidfen im Zeitpunkt der Vertrags-
ii zung,
h) Ver_ugszinsen im Sinne dess sch usse si a
te 1 lle
Verzugszinsen getnaf3 ? 4 Abs. 6 der 6. DB zur
Vljnanz\7irtschaft volkseigenpr Betriebe vom_
15: Juli 1949 (G81. S. 618). Hierzu gehoren auch
,Ansprdcliekaus ? 1 Abs. 5c der 2. DB zur VO Uber
-
die Sinai r n esA Ilgemeinen Vertragssystems
'9. A '11952 (GBI. S 793). Nicht darunter
11e?T B; Forderungen nut Zinsen 'vvegen ver-
ateter A1f?hr?? r? Arnortisationsbeitraigen
fm" 2usamrnenhang mit Anspriichen aus
erediffeitigter Bereicherung.
SOweit VertragsStrafen entfallen, k6nnen Strafen und
Disziplinarstrafen (? 10 Abs. 1 und 2 der VO illoer die
Bildung und Tatigkeit des StVG in der Form vom
1. Juli 1953) aus Anlaa dieses Sachverhaltes in schwer-
Wiegenden Fallen von wirtschaftspolitischer Bedeutung
noch ausgesprochen werden; soweit auf sie bereits er-
kannt ist,ibleiben sie bestehen.
VI.
Soweit Vertragsstrafen (Verzugszinsen) nicht zu zahlen
sind, werden die deswegen anhangigen Verfahren durch
Beschluf3 eingestellt. Kosten (Geblihren und Auslagen)
werden in.soweit nicht erhoben.
VII.
1st em n Verfahren tiber die Forderungen gleicher Art
(VI) durch einen Schiedsspruch oder eine Einigung be-
endet und hat der zur Zahlung Verpflichtete noch nicht
gezahlt, so wird auf seinen Antrag der Fortfall der
Zahlungspflicht durch Beschluf3 festgestellt.
Durch den Fort! all der Zahlungspflicht wird die Forde-
rung auf Bezahlung der Kosten (Gebilhren und Aus-
Iagen) nicht bertihrt.
nter Ve gsren ween Nichteinhaltung der ver-
inbirten:quantat" fallen auch Lieferungen, die wegen
bweichungen- orf" vereinbarten Sorten beanstandet
wortlen sind, sowie Lieferungen, denen zugesicherte
igenschalten fehlen.
VIII.
Beschwerden tiber Entscheidungen der Staatlichen Ver-
tragsgerichte in den Bezirken sind unabhangig von der
vorstehenden Regelung nach wie vor dem StVG bei der
Regierung der DDR vorzulegen.
er rAgss ra en einschlieBlich VerziigSzinsenfOrderungeri
Vertra en die nach dem 1. Juli 1953 geschlOssen
eei
e en ?es -611-66.WiliRigige Verfahren werden fzt.
ren, Lifl VerfrigsSfrafen auch Eindere For-
en Z. 13. `ZahlungSforderungen, Forderungen aus
p usw. umfassen, ?werden
dieser fortgefiihrt. Desgleichen
werden VPMEreit'in'denen Anspr?che geltend gemacht
?weise vom Ministerratsbeschluf3
trOffen Werden,-inSoweit fortgefiihrt.
IV.
Vertragsstmfen elnschlie13lich Verztigszinsenforderungen
aus Vertrligen, die vor dem 1. Juli 1953 geschlossen
en, bleiben bestehen, soweit sie sich auf Lieferun-
gen oder Leistungen beziehen, die nach dem 31. Oktober
1E43 failig wurden.
Ao4htingige Verfahren werden auch insoweit fortgesetzt.
Soweit Verfahren noch nicht anhangig gemacht worden
sind, bietet der MinisterratsbeschluB die Grundlage zur
Ausbuchung von Vertragsstrafenforderungen. Soweit
Vertragssstrafen, die unter den Ministerratsbeschluf3
fallen, noch nicht berechnet sirvd, 1st von einer Berech-
nung abzusehen.
14. Richtlinien zum Beschlun fiber Mafinahmen zur
Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft
, Es wird auf die Richtlinien zum BeschluB fiber
Mall-
rtahmen zur MetalleinsParting in der gesamten Wirt-
schaft vom 1. Januar 1954 (GB1. S. 73 Nr. 10) verwiesen,
die in Verwirklichung des Beschlusses des PrOsidiums
des Ministerrates vom 26. Februar 1953 iiber MaI3nahmen
,zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GB1.
S. 379) ergangen sind. Besondere Beachtung ist den Be-
stimmungen ,unter III zu geben.
PIa111111
Auswertung und vveitere Behandlung aer BetriebS- tlie.Ausgabe aes Betrielispasses fur den nenstgebrauch
rf
nur unter Einhaltung der Verschluf3sachenbestim-
mungen an nadistehend gdnannten Personenkreis in
den Betrieben erfolgen:
Werkleiter,
Technischer Leiter,
Pr6diations1eiter,
Planungsleiter,
Kaufmannischer Leiter,
Arbeitsdirektor.
Entliehene Betriebspasse sind taglich an die Verschluf3-
sachen-Abteilung zurtickzugeben.
.Dip.,BetriebSpAsse sind getria.f3 03esch1u13 27/44 des Pra-
. datums des-MiniiterrateS vom 27. August 1953 ?geheime
V schrudsaChen' und als solche zu ibehandeln.
Betriebspgsse'fiir jeden Betrieb vdr-
handen semi NVoliel eine Ausfertigung im Panwrschrank
des Leiteri deg 'Betrlebes 'und eine Ausfertigung in
Verschlutsachen-Abteilung des Mini-
ste;urn1bei ii.airptVerWaltungen, die ihren Sitz auBer-
halb Berlids 'haben; verschluf3sicher in diesen Haupt-
verwaltungen) aufzubewahren sind.
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ppriringrinndrw,n
_
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Ftir die ordnungsgemaBe Aufbewahrung und Benutzung
der .Ausfertigung des Betriebspasses im Betrieb ist der
Werkleiter verantwortlich.
Urn die Betriebspasse auf dem laufenden zu halten,
sind halbjghrlich, erstmalig am 1. Juli 1954, von den
13etrieben alle Veranderungen der fir das laufende
Planjahr im BetriebspaB enthaltenen Angaberi formlos
an die zustanclige HV per Einschreiben zu melden.
Die Erganzung des Betriebspasses erfolgt im Mini-
sterium durch die Planungsleiter der zustandigen
Hauptverwaltungen, im Betrieb durch den Planungs-
leiter.
VII. Arbeit
Lohntafel des Hauptproduktionszweiges des Eietriebes
bzw. der iBetriebsabteilung erfolgen kann.
Die Entlohpung der ,Betriebshandwerker nach den Wirt-
schaftszweigen ihrer Tartig,keit, zurn Beispiel die Ent-
lohnung eines Betriebsschlossers nach dem Lohnsatz
eines Facharbeiters im Wirtschaftszweig tibrige Metall-
industrie ist in keinem Palle zulassig."
16. Entlohnung der Betriebshandwerker
Auf Veranlassung des Ministeriums ftir Arbeit wird
folgendes bekanntgemacht:
?Es ibesteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daf3 die
Entlohnung der Betriebshandwerker nach wie vor
unter Berticksichtigung ihrer Tatigkeit nur nach der
VIII. Arbeitsschutz und Sicherheit
1. Arbeitstagungen der Sicherheitsinspektion
bzw. -beauftragten.
Die Abteilung Arbeitsschutz und Hauptsicherheits-
inspektion hat die Betriebe in Arbeitsgruppen aufgeteilt,
urn die Schulung und Qualifizierung der Sicherheits-
inspektoren zu 145rdern. Des iweiteren werden die Tagun-
gen der Arbeitsgruppen zu einem Erfahrungsaustausch
f?hren.
Die Arbeitstagungen werden regelmanig alle zehn
Wochen in einem anderen )Betrieb der jeweiligen Ar-
beitsgruppe stattfinden.
Die Werkleiter ?sind verpflichtet, den Sicherheits-
inspektor oder -beauftragten sowie den 1. Vorsitzenden
der Arbeitsschutzkommission zu diesen Tagungen zu
entsenden. Bei Nichterscheinen der Vorgenannten wer-
den sich die Werkleiter der Betriebe zu verantworten
ha ben. ,
18. Arbeitsschutzbestimmung 870 (Acetylenerzeugungs-
anlagen).
Aus gegebener Veranlassung bzw. durch Inbetrieb-
setzung nicht geprilfter Ace tylenerzeugungsanlagen
weisen wlr nochmals auf die Beachtung der Arbeits-
schutzbestimmung 870 hin.
19. Freischalten von Rochspannungsanlagen
Infolge der Hartung von schweren elektrischen Unfallen
durch vorzeitiges Wiederzuschalten der Spannung wird
hierrnit angeordnet:
Ftir jede Freischaltung in Hochspannungsanlagen ist
eine schriftliche Bestatigung des beteiligten Energie-
betriebes und :Montagebetriebes notwendig, ohne die
die freigeschalteten und geerdetert Anlagenteile nicht
betreten bzw. ohne die die fertiggestellten Anlagenteile
nicht wieder zugeschaltet werden dtirfen.
Ftir die Ausfiihrung dieser schriftlichen Bestatigung
hat als Muster das Formblatt A zu dienen, das in der
Anweisung fur Betrieb und tberwachung von Stark-
stromanlagen vom Staatssekretariat ftir Energie im Ein-
vernehmen mit dem Ministerium filr Arbeit heraus-
gegeben worden ist (Ausgabe Mai 1953, S. 27, zu be-
ziehen durch den VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin).
20. Unfiille an Stanzen
Zwei Unfalle an Stamen geben Veranlassung, auf zwei
Maschinen gleichen Typs hinzuweisen, bei denen aus
gleichen Grtinden Unfalle entstehen k8nnten. Es handelt
sich um die Maschinen vom Hersteller Albert M ti lie r,
Plauen/V, AMP 60 to ? Fabr.-Nr. 345 und 119 (1949).
Beide Maschinen hatten Zweihandeinrtickung und
waren erst mehrere Stunden in Betrieb. Im ersteren
Falle versagte die Nachschlagsicherung infolge Feder-
bruches, im zweiten hatte sich der Federtrager, emn
Bolzen von 10 mm Durchmesser, aus dem Gabelkopf
geltist.
Im Zusammenhang damit wird empfohlen, diese Siche-
rungsfedern auf Ruhespannung einzubauen, d. h. ahn-
lich wie in einer elektrischen Anlage, die mit Ruhestrom
arbeitet und bei Stromunterbrechung alarmiert, sollte
man auch das .Gewicht des Pressebars zur Selbst-
sperrung verwenden mid die Federspannung ,nur zur
Ausl8sung des Hubs benutzen. Wenn dann die Feder
ibricht, mill3te die Maschine sofort zum Stillstand
kommen.
21. Genehmigung von neuen Maschinen- und Bau-
projekten sowie Erweiterungsbauten
Die Werkleiter sind verpflichtet, neue Maschinen- und
Bauprojekte sowie Erweiterungen vor ,Beginn der Aus-
ftihrung der Bauaufsichtsbehorde, der ortlichen Dienst-
stelle der HV DVP, HA Feuerwehr .und der Bezirks-
Arbeitsschutzinspektion zur 13egutachtung und Ge-
nehmigung vorzulegen, urn nachtragliche Anderungen
zu vermeiden und deren hohe Kosten einzusparen.
IX. Materialwirtschaft
22. Direktive an die Betriebe des Ministeriums flir
Maichinenbau iiber Versorgung mit Metallurgie-
Erzeugnissen
Im Ministerrat der Regierung der Deutschen Demo-
kratischen Republik ist vor einigen Tagen em BeschluB
beraten und angenommen worden, der sich eingehend
mit den Frager der Verbesserung der Qualitat in der
Eisen- und Siahlindustrie befal3t. Dieser Beschlul3
verlangt vom Ministerium fiir Schwerinclustrie u. a.
eine allgemeine Verbesserung der Qualitdt von Walz-
Material. Dazu soil auch der Erfahrtmgsaustausch der
Walzwerke untereinander und mit den Bedarfstragern,
40
also vor allem mit den Betrieben des Maschinenbaues,
(Alger gestaltet werden.
Das Ministerium ftir Maschinenbau bzw. die ihm an-
vertrauten volkseigenen Betriebe sind verpflichtet, die
Losung der gestellten Aufgaben zu untersttitzen.
Folgende Hinweise sind dazu besonders zu beachten:
I.
Es ist notwendig, dal3 das. Abnahmematerial slier
Dimensionen nur dort verwendet wird, wo Abn.ahme-
und Qualitatsvorschriften, deren Umfang vein Betrieb
nicht beeinfluBt werden kann, das zwingend vor-
"are
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50X1
'
Chre Einhaltung des Qualitatsstandes des sondem den ,Betrie "'ben aufzeigen,
-
zengnissep rnuI3 yersueht werden, von ilberspitzten
=.1?? .
,Anforelerunigen abzukornmen, die vielfach nur das
trgebnis 'emer langen Tradition sind. Dies sold pi"
z. B. augh bei Qualitatsblechen in Anwendung bringen.
Man rritiB in den Betrieben genauestens tiberprtifen
ob an Stelle von SM-Material nicht auch Material
In Thomas-Qualitat Verwendung finden kann. Das
trifft vor alien Dingen bei F'ormstahl und bei grobem
Stabstahl (Winkeleisen) zu. Die Betriebe mtissen es
yerstehen, diese Hinweise auszuwerten, damit das
soeben genannte Material far die Zwecke des
IVIaschinenbaues in weitaus grof3erem Umfang Ver-
endung finden kann.
Solange die den Betrieben abergebenen Kontingente
noch nicht nach einzelnen Qualitaten (I a II a, Wild-
Ina3 u. a.) unterteilt sind, haben die Leiter der Betriehe
Von sh aus die Aeilung der Kontingente tinter
eaChtung "des tinier Punkt 1 Gesagten? nach Quail-
,
tatsgruppen in eigener Verantwortung vorzunehrnen.
Jeder Betrieb inul3 zu der Einsicht koznrnen daB man
nicht an bestimrnten Qualitaten ,und bestimmten
Pornnaten festhalten soli wenn eine Ausweichmoglich-
keit besteht, Die Erfahrung hat gezeigt, daf3, wenn das
bestellIe ;Vlaterial nicht bereitgestellt werden konnte,
die Betriebe ebenso auf andere Qualitaten und Formate
abergegangen sind und sich dadurch eines groBen
grias ibrer_ mwteriamescliaffungsschwierigkeiten ent-
ledigt haben. So sollte man z. B. bei den-i Bezug von
Grobblechen von vornherein aberprtifen, ob fiir be-
_
stimnate Zwecke nicht auch die Verwendung eines
Wildrna13-Grobbleches moglich ist. Diese 131eche haben
lin burchscJinitt eine Nutzfla,ctie von 1,5 m2 wahrend
Mindestnutzflache tra2 hetragt. Dieses Material ist
bei de ie ,15lingen der DHZ ? Metallurgie
In Leipzig, Magdeburg und StaBfurt in vielen Galen
t" ke aufend "
74111-111**110p,-41!,
Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium ftlr
trio, der Staatlichen Plankommission meld
.1*Wrzenbau werden in_Ktirze
oii mgente nach einzeinen Qualitaten unterteilt.
abet iSt die Matwirkung der Betriebe und die Aus-
wertUng ihrer Erfahrimgen sehr wichiig.
Es ist erforderlich, der HA Materialwirtschaft des
Ministeriums far Maschinenbau die betrieblichen Er-
fahrungen laufend zu tibermitteln. Die Betriebe, die in
, der Behandlung dieser Frage gute und sehr gute Er-
folge aufzuweisen haben, werden besonders ausge-
zeichnet.
*ore
41,1e Betriebe massen aberprafen, ob die Vielzahi der
einzelnen A.brnessungen und Gaten in ihrem 13ereich
nicht eingeengt werden kann. Man mull sigh mehr auf
die gangigsten Abmessungen und Gaten'conzentrieren,,
so daB Zwischenclimensionen nach Maglichkeit ails dem,
Walzprogramrn herausfallen kannen. So z. B. beim
3edarf von Formstahl-Profilen aber NP 18. Als sehr
VOrteilhaft wird sich dies bei der Realisierung von
kleinen Mengen herausstellen, da sich dann bei den
gancielsorganen des Ministeriums far Schwerinclustrie
der Klqnbeclarf auch our auf, die gangigsten Abmes-
en Und Gaten konzentrieren. wird.
,Jecle Umsteljung der Walzen in den Stahl- und Walz-
vverkeri gelit auf Kosten der Walzleistung. Die vom
Idinisterium far Schwerindustrie herausgegebene
tandortliste Eisen und Stahl und das zu erwartende
Herst&Itungsprogramm sollen nicht Anlaf3 sein, daf3 sich
die einz,elnen petribe bei der, Aufgabe ihrer Bestelk-
lungen in vielen Abmessungen und Gate verlieren
moglichkeiten bei uns bestehen.
Viele Betriebe des Ministeriums far Maschinenbau
haben in bezug auf Einengung des Abmessungs- und
bereits hervorragende Arbeit ge-
welche Herstellungs-
leistet.
Hier mull man ankpapfen und tinter geschicktester
Ausnutzung slier Maglichkeiten von Konstruktion und
Fertigung eine entscheidende Einengung des Sorthnents
erreichen. Diese Aufgabe haben besonders die Tech-
nischen Leiter der Ilauptverwaltungen und der Be-
triebe sowie die Leiter der Konstruktionsbilros.
IV.
Eine entscheidende Hilfe ist far die Betriebe des
Ministeriums far Schwerindustrie die rechtzeitige Ein-
reichung von spezifizierten Bestellungen ftir die ein-
zelnen Quartale. Je frillier die Absatz- und Handels-
organe des Ministeriums ftir Schwerindustrie tin Besitz
von spezifizierten ,Bestellungen sind, urn so sidle-
rer sind die Liefermoglichkeiten und urn so besser
kann das Ministerium far Schwerindustrie Material-
dispositionen treffen. Das gilt sowohl far das DDR-
Aufkommen als such filr Lieferungen aus Importen.
Es wird von den Arbeitem, Ingenieuren, Wirtschaft-
lern und Werkleitern der Betriebe des Ministeriums Air
Maschinenbau erwartet, da13 sie diese Ilinweise beach-
ten, die helfen, tiber einige Materialschwierigkeiten
hinwegzukommen und die Erftillung der ihnen tiber-
tragenen Aufgaben zu sichern.
23. Anfragen und Beriehte an die HA MateriaIwirtschaft
Die HA Materialwirtschaft im Miniderium far Ma-
schinenbau erhalt ebr viel,e Schreiben und Anfragen
deren B_PaYbertung und BpantwortunLihr,selbst nicht
inaktich drereil Weltecgtbe an die 121aupfver-
waltungen oder sonstiger zustandiger Stellen sowohl
die Arbeit des Sekretariates der HA Materialwirtschaft
sehr erschwert als auch die Erledigung selbst stark
verzogert.
4
?Es wird daher gebeten, folgende 1-linweise im Interesse
der Verbesserung des Arbeitsa,blaufes i? beachten:
1. Grundsatzlich wenden sich die tariebe mit alien
Fragen der Materialversorgung und Materialkontin-
.
gentierung an die far sie fachlich zustandige Haupt-
verwaltung.
Beispiele der Anschrift:
Ministeriurn far Maschinenbau,
HV Werkzeugrnaschinenbau,
Abt. Materialversorgung,
Berlin W1, Leipziger StraBe 5-7
2. 1st die direkte Einsendung von Meldungen, Bench-
ten, Statistiken usw. an die HA Materialwirtschaft
ausdrticklich vorgeschrieben, oder ist aus zwingen-
den Grtinden der unmittelbare schriftliche Ver-
kehr mit der HA Materialwirtschaft unbedingt
erforderlich, wird urn Verwendung folgender An-
schrift gebeten:
. -
Mintsteriurn far lyi!schmenbal,
aterialwirschaft,
Berlin W 1, Leipziger StraBe 5-77
Der Anschrift hinzuzuftigen 1st die Bezeichnung
der Gruppen der HA Materialwirtschaft far die die
en bestimmt sind und, von clenen die
Bearbeitung erwartet wird.
50X1
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X. Revision
Selbstkosten zu verrechnen sind, wurde mit dem
Ministerium der Finanzen HV Finanzrevision abge-
sprochen, daB auner den genannten Aufwendungen
auch die laufende Instandhaltun,g tiber Konto 450
? andere Gemeinkosten ? zu buchen sind.
24. Werkkilehen
Entgegen der irn Zentralblatt Nr. 14 vom 25. April 1953
veroffentlichen Anweisung, wonach bei Aufwendungen
Air die Werkkiiche nur Abschreibungen, Heizung, Ener-
gie und Wasser als andere Gemeinkosten zu Lasten der
25. Eisenbahn
a) Lokal-Transportraumvertrage
XI. Verkehr
15. des Vormonats an die Zentrale Abtellung Ver-
kehr des Ministeriums ftir Maschinenbau zu
senden.
1. Urn die Gestellung des von den Betrieben bend-
tigten Waggonraumes zu sichern, hat das Mini-
sterium fiir Maschinenbau mit dem Ministerium
ftir Eisenbahnwegen einen Global-Transport-
raumvertrag ftir das Planjahr 1954 abgeschlossen.
2. Auf Grund dieses Vertrages werden alle Be-
triebe verpflichtet, bis spatestens 31. Marz 1954
Lokal-Transportraumvertrage mit dem zustandi-
gen Reichsbahnamt abzuschlienen. Auszugehen 1st
dabei von dem der Zentralen Abteilung Verkehr
mitgeteiiten Waggonraumbedarf ftir das Jahr 1954.
Sollte sich dieser in der Zwischenzeit verandert
haben, dann 1st nach sorgfaltiger Uberprtifung
der nunmehrige Waggonraumbedarf zur Grund-
lage des Lokal-Transportraumvertrages zu
machen.
3. Die Versender haben den Waggonraurn der
Reichsbahn kontinuierlich, d. h. auf alle Tage
des Monats gleichmanig verteilt ? wobei eine
Toleranz ? 10 % zulassig 1st ? in Anspruch zu
nehmen und voll auszunutzen.
Da dies bei den Betrieben des Ministeriums ftir
Maschinenbau aus produktionstechnischen Griin-
den nicht in jedem Fall moglich 1st, wurde in
dem Global-Transportraumvertrag festgelegt, daB
unter Anlegung eines strengen MaBstabes die
Betriebe mit dem zustandigen Reichsbahnamt
vereinbaren ktinnen, daB der Vertrag als erftillt
gilt, wenn am Monatsende die gebundene Wagen-
zahl voTi beladen bzw. gestellt wurde. Das Mini-
sterium fur Eisenbahnwesen weist die Reichs-
bahnareter entsprechend an.
4. Die I3etriebe sind verpflichtet, unmittelbar nach
Abschlun em n Exemplar des Lokal-Transport-
raumvertrages der Zentralen Abteilung Verkehr
des Ministeriums fur Maschinenbau zu tiber-
senden.
5. Die Betriebe des Ministeriums fur Maschinenbau
melden ihren monatlichen Waggonraumbedarf
dezentral bis zum 15. des Vormonats (erstmalig
zum 15. April 1954), getrennt nach Gutarten, unter
Angabe der Transporteinrichtungen bei dem ftir
den Versand zustandigen Reichsbahnamt an. Die
daftir notwendigen Transportbedarfsanmeldungen
E 1 konnen vom zustaindigen Reichsbahnamt be-
zogen werden. Bei dieser Stelle liegt ebenfalls die
neue Nomenklatur, auf Grund deren die
Transportbedarfsanmeldungen ausgestellt werden
mtissen, zur Einsicht var.
6. Die laut Schreiben des 1.Stellvertreters des Mi-
nisters vom 15. Dezember 1953 geforderten monat-
lichen Meldungen II a, b und d (Punkt c entfallt)
sind ab April in Form eines neutralen Durch-
schlages der E-1-Meldung ebenfalls bis zum
b) Be- und Entladung
Auch dem Transportwesen stehen im Jahr der
groBen Initiative erhohte Transportaufgaben bevor.
Das erfordert, den die Versender und Empfanger
von Giitern durch verstarkten Einsatz von Trans-
portkolonnen und bessere Arbeitsorganisation im
gleichmaBigen Tag- und Nachteinsatz auch an
Sonn- und Feiertagen die giinstigsten Be- und Ent-
ladezeiten erreichen. Die konsequente Beachtung der
VO vom 20. Juni 1952 fiber die Be- und Entladung
von Eisenbahn-Gtiterwagen (BG1. S. 491) nebst
Durchfiihrungsbestimmungen sind Air die ver-
ladende Wirtschaft verbindlich und zwingend.
Zusatzlich 1st beim Versand von schweren Gegen-
standen, wie z. B. Tragern, Briickentellen, Maschi-
nen u. a. zweckmaBig, daB der Versender den Emp-
f anger so rechtzeitig benachrichtigt, den dieser die
erforderlichen Entladevorbereitungen treffen kann.
C) Wagenstandsgelder
Die 154,4swerluAg der Kontrollberichte der Betriebe
lat3t erkerinen, din ver-sebiedentlich noch verhalt-
nismanig hohe Standgeldbetrage anfallen. Diese zu
vermeiden, mull ktinftig als eine der vordringlich-
sten Aufgaben angesehen werden. Stillstande der
Transportmittel, vor aliens der Eisenbahnwagen,
schadigen unsere Volkswirtschaft.
Zur Austibung einer laufenden Kontrolle ange-
fallener Wagenstandsgelder ist erforderlich, clan die
Betriebe sich in jedem Falle Protokolle fiber die
Zeit der Voranktindigung und Bereitstellung der
Waggons anfertigen, urn eventuell Einsprtiche
gegentiber der Deutschen Reichsbahn jederzeit be-
legen zu konnen.
Ausnahmsweise wird kein Standgeld erhoben filr
Wagen, die bei Uberschreitung der Ladefrist noch
mit dem fahrplanmaBigen Abgangszug ,befordert
werden konnen.
d) Bauvorhaben
Bei der Durchfiihrung groBerer Bauvorhaben mit
Anschlungleis haben sich standig Mangel dadurch
ergeben, den bei der Projektierung die Be- und
Entladekapazitaten sowohl des Werkes als auch des
zustandigen Gilterbahnhofes nicht berticksichtigt
wurden, was nach Fertigstellung zu Verzogerungen
des Wagenumlaufs fiihrte.
Es 1st deshalb erforderlich, clan vor Beginn eines
groneren Bauvorhabens die zustandige Reichsbahn-
direktion davon Kenntnis erhalt und mit dieses Be-
und Entladekapazitat sowie die Aufstellungsmog-
lichkeiten fur zugeffihrte Waggons sowohl des
Empfangsbahnhofes als auch des Werkes geklart
werden.
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Me 471. BaU,vb?4fliten .erantWortlichen
Orhalb des
f- Ma 'hinenb
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14 ' sP. jae"se zifime?
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hetInifi 'I?SFerrt.ere'lL. ds 1V.iirkister.' iv,
,e . 1-...ctaing vom -1.6 - P. ,,..r.Pisenbahnipvr'l
40 , r 1' ' ?'Jaennu.ar 1951 die'
et
? Kra;fjygruor re-ch-e:nind_ "
e,Wieserir '..""..- "9-1041-P1'41.rektione '
P entsp
Es bestelit Veranlassung erneut auf die Ministeriats-
Jaeschlipse vom, 30, April 1953 und 20. August 1953 die
ItiCht befriptet sincl hinztiweisen. Auch irn Planja r
1954 kind die ii diesert Beschlii.ssen angeordneten MaB-
nehmen nun Zwecke der Befriedigung des stanolig
ateigenden !Transportraurnbedarfs durchzufiihren. Zwar
itonnte der volkseigene IATericv'erkehr ;eine Leisturigen
? irn W. qvartal 1953 im Verhaltni; zuna IT. Quartal urn
86 steigernAecloch kann und muB dur' ch rationellsten
'nsati r vorhanderien FehrzeuglciPazitaten eine
weitere St,eigerung erzielt werden. Dazu dienen vor
allern folgende MaBnahrnen:
Abfertigurile?LSiltertransporte
Auf der Konfcrenz des Kraftverkehrs und Stral3en-
wesens in Eisenach ist von den Vertretern des ge-
werblichen Kraftverkehrs Klage dartiber gefiihrt
worden, daB die reibungslose Abnahme von Giiter-
transporten auBerhalb der normalen Arbeitszeit
nicht gesichert sei und auch am Tage es mitunter
mehr als eine Stunde (lettere, ehe die Fahrzeuge
tkberlAupt da s Werkgelande befahren konnten.
- ? , ,
1.14er ,1-4 die ?I70.?. vom 1. DezeMbe; 1953
tiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der Arbeiter und die Rechte
der Gewerkschaften (GB1. S. 1213) milssen die
Werke durch geeignete organisatoriiche 1ViaBnahmen
Vorsorge treffen, daf3 auch ohne tTherstundenarbeit
die jederzeitige A.bnahme. von utert ansporten
geSichert 1st. Mannahmen zur schrielleren Abferti-
'We
Vila der Giitertransporte miissen auf Grund ge-
meinsamer Beratungcn zwischen Werkleitung, der
13GL und dem Betriebsschutz getroffen werden, ohne
daf3 dabei das Gebot der unbectingten Wachsamkeit
verletzt wird.
) Mehrschichtsystem
pptriqbe sind verpflichtet, bei Aufforderung
durch 4?erkehrsverwakturigen in jedern Falle
cles Mehrschichtsystem ftir die werkeigenen Fehr-
zeuge sowohl far den eigenen ala auch far den
Bedarf Drifter einzufiihren. Fragen der Oberschnei-
dung des Arbeitskrafteplans, des Lohnfonds und cter
Nekenkosten sind ,mit ,der zustandigen Abieffung
'Verkehr,des Rates 4es Beifrices abziisprechen.
Werkfahr erneinschaften
den en mif mehreren Betrfeben eines oder
erv Wirtschafikzwel's sind zur besseren Aus-
der vorhancenen WeRlahrreuge unter An-
Lind unter Anweisung des Staatssekretariafes
raltverkehr uncl StraBenweseg. bzw. den A.13-
en Verkehr der Rate der Bezirke Werkfa r-
meinschaften zu bilden. Auf Grund der vor ahem
rkl ds Mirnater4imSturf, elchtindustrie
vOr4egenden Erfahrungen haben sich zwei Typen
von Werkfahrgemeinschaften herausgebildet.
? Beim' Typ I verbleiben die Fahrzeuge bei den bis-
herigen Rechtitraiern, jedoch erfolgt deren Einsatz
naCh yolkswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch
einen ,zentralen Ein.satzleiter, bei dem der Transport-
utin6e4arfvorker :entsprechend anzumelden 1st.
? 'W; '
Bei _55
m 31/ stellt die Fahrgemeinsc aft eine r Wrt
-
&chef* inheit der ihr epgeschlossenen Betriebe der
d'erbeitet nach den Grundsatzen. der wirtschaft-
ltell?Fn,,liechnungsfiihrung.
Die Abteilungen V'erkehr der Rate der Bezirke sind
Verqlichtet, in Fragen der Sildung von Werkfakir-
?gemeinsChaften die erforderliche Anregung und
Unterstiftzung zu geben.
,
LKW-Meldestellen der VVB Deutsche
Spedition
Zum Zwecke der Vermeidung von LeerfArten sind
die Betriebe verpflichtet, ihre Kraftfahrer anzu-
weisen, bei Durchfiihrung entsprechender Fahrten
folgende bisher 13estehenden LKW-7Meldestellen der
VVE3 Deutsche Sedition anzulaufen, soiern diese
iz unmitteibarer ?r hrro e liegen:
Berlin-Adlershof,
RadickestraBe 55 Tel. 64 11 27
Dresden N 6, ?
Leipziger StraBe ter 5-16 69
Erfurt,
SchmidtstedterstraBe 28 Tel. 50 30
Halle, ?
Delitzsch,er StraBe 40 Tel.- 290 04
Karl-Marx-Stadt,
-11auRtgiiterbahnhof
Tel. 4 50 41
Leipzig Cl,
Brandenburger StraBe 1
Tel. 6 43 51, App. 05
Magdeburg, HellsiraBe 14 TeL 8051-53
Zwickau,
KohlenstraBe 10
(am Hauptbahnhof) Tel. 23 57-59
1.7nalahangig von der volkswirtschaftlichen Bedeu-
tung dieser lVfeldestellen haben die tetriebe dadurch
eine Moglichkeit, den Unkostenfiktor der Fahr-
zeuge herabzusetzen und damit ale Selbstkosten
zu senken.
XU. Sonstiges
P.Ipanzwtrtsehaft
? r ?isg Die Wirtscha t" wurde clas AC er
.? ,
ttchgt .1.1.?,e'sal4egehen."In dieiem ABC 1st ale
uellepanghe a tiber Verfilgungen Verorclnungen,-de-? -
noranungen, In ormationsdienst u. a. enthalten.
se s 'iteilenverzeichnis 1st em n "-WiChtiges Arbeifs-
mitto t1 iieAbteilungen des Betriebes die mit den
0. a. Vorschriften Iaufend zu tun haben? Den Betrieben
wird der Gebrauch des Verzeichnisses empfohlen.
28. Vertefiting der ?Verfilg-ungen und lite-nun:gen" des
Vaidilnenhau
"Die Vertelltmg der ?Verfilgungen und Mitteihmgen" er-
folgt durch die Poststelle..
Es erhatten:
Betriebe und Zentrale,Leiturigen der f5HZ f??f Exem-
plere,
Niederlassungen der )HZ, Hoch- und Fachschulen
Institute je zwei Eicernplare.
50X1
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Hiervon erhalten, soweit eine Ausgabe der ?Verftigungen
und Mitteilungen" mehrere Punkte enthalt, die Betriebe
und Niederlassungen der DHZ em n einseitig bedrucktes
Exemplar. Dieses Exemplar kann zerschnitten und den
einzelnen Abteilungen tiberlassen werden.
Reklamationen wegen Verteilung der Rundschreiben
sind an die Poststelle zu richten.
29. Sitzverlegung mehrerer Hauptverwaltungen
Nachfolgende Hauptverwaltungen haben ihren Sitz
verlegt, und ziwar:
HV Leichtmaschinenbau
Halle, Waisenhausring 9, Telefon: 7887,
F. S. 4408.
HV Eisen, ,Blech- und MetaLlwaren
Karl-Marx-Stadt, Friedrich-Engels-Str. 83,
Telefon: 46 661, F. S. 5,546,
HV Landmaschinenbau
Leipzig S 3, Bernhard-Goring-Str. 64,
Telefon: 34186.
44
Im Ministerium fiir Maschinenbau, Berlin W 1, Leip-
ziger Stral3e 5-7, verbleibt ftir samtliche der genannten
Hauptverwaltungen eine Operativgruppe.
30. Broschiire iiber die Maschinenbaukonferenz
In den nachsten Tagen erfolgt die Auslieferung der
Broschtire mit dem Referat des Ministers ftir Maschinen-
bau, den Diskussionsbeitragen und dem Schluf3wort auf
der Maschinenbaukonferenz. Die Broschtire wird den
Werkleitern in ftinf Exemplaren direct zugestellt.
Die Werkleiter sind verpflichtet, an Hand dieses Ma-
terials eine Auswertung der Konferenz in Betriebs-
versammlungen wie auch bei der Ausarbeitung des
Betriebsprogramms vorzunehmen.
Rau
Stellvertreter des Ministerprasidenten
und Minister ftir Ma,schinenbau
?
4r?
',got
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?
`ewe
VEB Deutecher Zentralverlae (2082/54 Ko. 16/54 DDR
VEB Berliner Druckhaue Prenzlener Allee 4471
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Verlag i gen und Milleilungen
des Mildsterinms fur Masddnenban
1954 I Berlin, den 24. 915rz 1934
IN HALT
I. Mansell and Preis.
1. Kreditridttlinien
2. Finanzberichterstattung 1954
3. Lohn- und Gehaltsvorschtisse
4, Betrlabsfonds
IL Export und Absatz
5. Anordnung Ober die MaBnahmen zur
Erftillung der Exportvemflidnungen
im Jatura 1954
6. Anordnung Ober die Durchftihrung der
Leipziger Messe 19$4
7. Anordnung zur DurchfUhrung der Aus-
stellung ?Maschinenbauer auf neuem
Kurz" vom 28. Marz bis 11. April 1954
In Berlin, Sporthalle
8. Exportwerbung
Herstenung von Massenbedarfsgiltern
hochster Qualltat
10. Direktive an die Betriebe des Ministe-
riums filr Maschinenbau fiber die. Zu-
sammenarbeit mit dem Staatlichen
Vermittlungskontor Stir Maschinen- und
Metallreserven
Matertalwirtsohaft
11. Pramlen far Metalleinsparung
IV. Forooltung, EntwIddung und Homdruktion
12. Einftihrung automatisdier SchweiBver-
fahren, insbesondere der UP-Schwel-
Bung in den 13etrieben des Ministe-
dums filr Maschinenbau
47
51
61
51
I NT. 6
Saito
V. Hoch- und Fachschulen
13. Anweisung zur Vorbereitung und
Durchfilhrung des Berufspraktikums
der Studenten an Universitaten und
Hochschulen 57
14. Verleihung der Berufsbezeichnung
?Meister, Tedmiker und Ingenieur" It.
GBI. 10/1953 58
VI. Planung
15. MaBnahmen zur DurcIsfilhrung der
51 Vereinheitlichung der Vordrucke un
Zusttindigkeitsbereich des Vordruck-
52 Leitverlages Weimar 58
VII. Hader
16. Erweiterung des Kreises der Nomen-
klatur-Funktionare in den Betrieben
des Ministeriums ftir Maschinenbau 59
VIII. Arbeitsschutz und Sicherheit
17. Vorbeugung gegen Katastrophentalle 60
54
54
55
55
IX. Produktion
18. Angaben fiber KapazittitsermittIungen
und Ether andere wichtige Unterlagen 60
X. Haushalt
19. Bargeldumsatzplane 60
20. Erstattung von Auslagen durch das
Ministerium ftir Maschinenbau 60
XI. Nachtrag
21. Arbeitsschutz und tedmische Sicherheit 61
22. Richtlinie Mr die Aufnahme von Ent-
wicklungen komplizierter technischer
66 Erzeugnisse des Massenbedarfs 131
L Finanzen und Preise
1.HreintriebtlinIen
Um den Setrieben einen Oberlin& fiber die Kredit-
gewiihrung far 1nvestitionen zu geben, werden nach-
stehend die zur Zeit bestehenden Mgglichkeiten erltiutert.
Studeritzedite
A. Kredite zur Beschaffung von Werkzeugen emschL
Pitt- und Megwerkzeugen, Modellen, Vorrichtungen
und Lehren durch die Deutsdie Notenbank It. Mini-
sterratsbeschlun vom 7. September 1953.
1. Der Antrag wird bei der zusttindigen Nieder-
lassung der DN gest!, wad mull die Unt!rschrif t
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Antrage fiber 100 000 DM bedtirfen der ZustIm-
mung des Fachministeriums.
Antritge fiber 500 000 DM bedilrfen aufierdem der
Zustimmung des Ministeriums der Finanzen.
(Antragsverfahren wie bet Sonderkrediten.)
2. Die Kreditantrage sind getrennt zu stellen air
die Finanzlerung anzusdiaffender GegenstAnde,
die
a) der Neuaufnahme bzw. Erweiterung der Pro-
duktion oder Qualitatsverbesserung,
b) der Rationalisierung &erten.
(Hierzu redmet die Anscha/fung von Blind-
......nslmvviaanentrsron 1
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Declassified in Part - Sanitized.C2py_Approved for Release
kann die kostenerhiThende Umredmung des
Kreditbetrages ohne Nachweis der Einsparung
von Plankosten erfolgen. In diesen Fallen
mull aber die Preiserhohung von der zustan-
digen Preisbehorde genehmigt sum. Der Be-
trieb hat dieses bei der Antragstellung nach-
zuweisen.
Auf keinen Fall darf the kostenerhohende
Umrechnung zu Laster, des Plangewinns
gehen und damit die Einnahmen des Staats-
haushaltes schmalern.
F?r Kredite mit einer Laufzeit bis zu zwei
Jahren 1st die DIB zustandig.
C. Kredite zur Beschaffung von Grundmitteln zur Pro-
duktIon von Massenbedarfsglitenn und zur Rational!-
Wrung dieser Produktion fiber 50 000 DM durch die
Deutsche Investitionsbank It. MinisterratsbeschluB
vom 27. Januar 1954.
1. Die Kredite werden den Betrieben der VEW bis
zu zwel, in Ausnahmefallen bis zu drei Jahren
gewahrt.
2. Die Kredite sind unter Aufrechterhaltung der
RentabilitOt aus den eingesparten Kosten und
den Amortisationen der beschafften Grundmittel
zu tilgen.
Die Kredite Bind mit 5% zu verzinsen.
3. Dle Hergabe von Krediten ist far folgende
Zwecke zulassig:
a) Zur Beschaffung von AusrUstungen, Maschinen
lend Gertiten usw. zur Errichtung der Abtei-
lung filr Massenbedarfsgilter und zur Ratio-
nalisierung der Produktion von Massen-
beclarfsgtiltern Uber 50 000 DM im Einzelfall.
b) Zur Mechanisierung und Rationalisierung in
den volkseigenen Produktionsbetrieben, so-
Welt dadurch unmittelbar oder mittelbar die
ProduktIon von Massenbedarfsgtitern oder
ExportgUtern erhoht wird.
C) Zur Mechanisierung und Rationalisierung in
den volkseigenen Handelsbetrieben (z. B. Ala-
packvorrIchtungen, SchneUwaagen).
4. Die Antrage sind in jedem Falle der zustandigen
Fatale der DIB zur Stellunignahme und Begut-
achtung vorzulegen. fiber Antrage bis zu 100 000
DM entscheidet der Leiter der zustandigen Filiale.
Ober Antrage bis zu 500 000 DM entscheidet die
Zentrale der DIB.
pher Antrage ilber 500 000 DM entscheidet des
Prasidium des Ministerrats.
Die Antrage Ober 100 000 DM sind mit der
Steliungnahme der zustandigen Finale der DIB
dem Faduninisterium (lber die zustandige HV
zuzulelten.
5. Die Antrage milssen folgende Angaben enthalten:
a) Beschreibung der anzuschaffenden Grund-
mittel und Zwedc der Verwendung.
b) Rentabilitatsberedmung gemiiii ZVBL 23/53,
Setts 285.
c) Nachweis der Lieferbereitschaft des Ver-
kaufers.
d) Erklarung des Lieferanten, dali anclere ver-
tragliche Verpfliehtungen durch die Lieferung
nicht gesttirt werden.
e) Angaben liber andere Sonderkredite bei der
DN bzw. DIB.
1) Ate Anlage zum Kreditantrag ist em n kon-
kreter Ruckzahlungsplan einzureidwn, in dem
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Amortuarionsi
sparungen ausgewiesen werden.
Es ist in jedem Falle zwedcmliaig, sich vor
Antragstellung mit den zustandigen FilIalen der
DN bzw. DIB abzusprechen.
II. Vorfinanziening von planmailigen Generalrepara-
(uren in der volkseigenen Wirtschaft.
1. Der Generalreparaturtrager kann Antrag auf Vor-
fthanzierungskredit (Sonderkredit) filr planmtiflige
Generalreparaturen stellen, wenn die zur Durch-
fiihrung der genehmigten Generalreparaturen be-
notigten Mittel die bereits angesammelten Amortise-
tionsbetrage Eir Generalreparaturen tibersteigen.
Die Vorfinanzierungskredite (Eiden jedoch die H6he
der Jahresplansumme an Amortisationen Rh' Gene-
ralreparaturen abztiglich der bereits far genehmigte
Generalreparaturen verausgabten und der auf dem
Sonderbankkonto ?Generalreparaturen" angesamrnel-
ten Mittel nicht tibersteigen.
Ftir die Kreditgewahrung ist Voraussetzung, dali bis
zum Zeitpunkt der Antragstellung die Amortisations-
betrage ftir Generalreparaturen dem Plan ent-
sprechend auf des Sonderbankkonto ?General-
reparaturen" tibertragen wurden.
2. Die Generalreparaturtrager haben der kontofilhren-
den Niederlassung der DN einen Kreditantrag einzu-
reichen, aus dem hervorgehen mull:
Beispiel: DM
a) Amortisationsbetrag fiir General-
reparaturen im Planjahr 60 000,?
b) Stand der Zuftihrungen auf General-
reparaturkonto am Tage der Antrag-
stellung per 30.6. 30 000,?
aa) falliges Soil 30 000,?
bb) 1st
c) Verbrauch bis Tag der Antragstellung 10 000,?
d) Hohe des beantragten Vorflmanzierungs-
kredites
Halle der Generalreparatur
Durch Eigenmittel zu flnanzieren
Beantragter Kredit
e) Tilgungsplan
Vier Monate a 5000,?
Kurze BegrUndung des Kreditantrages.
Der Kreditantrag ist vom Werkleiter und Haupt-
buchhalter zu unterschreiben.
Zur Kontrolle der Angaben des Betriebes ist das
Formblatt 93 des Betriebsplanes 1954 (Amortisations-
und Gewinnverwenclungsplan) heranzuziehen. theses
Formblatt ist den kontoftiihrenden Niederlassungen
zu tibergeben.
3. Fill. die Vorflnanzierungskredite getten die normalen
Zinssatze (5% bzw. 6% p. a.).
4. Ubergangsregelung.
Bis zum Eingang der Formblatter 93 des Betriebs-
planes 1954 bei der Niederlassung konnen Vor-
flnanzierungskredite unter folgender Voraussetzung
gewahrt werden:
Die Kreditantrage sind vom Plantrager mit der
Bestatigung zu versehen, dali die zu finanzierenden
Generalreparaturen in den Betriebsplan (General-
reparaturplan) 1954 eingehen und durch die plan-
matiligen Amortisationsbetrage ftir Generalrepara-
turen 1954 finanziert werden. In der tibergangszeit
kann auf die Angaben nach Ziff. 2 dieses Rund-
schreibens verzichtet werden. Die Angaben sired un-
mittelbar reach Elngang des Fonnblattes 93 vom
Be-
tsleb nadizuholen.
? 49
@ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-0041FiRnnnnnnAnnin_g
40 000,-
20 000,-
20 000,-
20 000,?
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Richtsatzplankredit
Die Betriebe haben folgende Formblatter cies bestittigten
Betrlebsplanes den ortlich zustandigen Niederlassungen
der DN zu ilbergeben:
Plan 81,1 Richtsatzplan
Plan 81,3 Planung der standigen Passive, Zu- und
Abfiihrungen von Umlaufmitteln
Plan 00,5 Darstellung der Beziehungen zum Staats-
haushalt
Die Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Indu-
strie, die far 1954 keinen Jahreskassenplan (Plan 82)
aufstellen, haben einen monatlichen operativen Kassen-
plan anzufertigen und diesen der ortlich zustaindigen
Niederlassung der DN einzureichen.
Dec Text des Bestatigungsvermerkes auf dem an die
Niederlassung einzureichenden Richtsatzpianes (Plan 81,1)
lautet wle folgt:
?Bestatigter Richtsatzplan auf Grund des bestatigten
Betriebsplanes 1954".
Auf den Formblattern 81,3 und 00,5 1st nur em n Vermerk
des Betriebes erforderlich, aus dem hervorgeht, dal) die
Zahlen mit denen des bestatigten Betriebsplanes ilber-
einstinunen.
IV. Aufstellung typischer Werkzeuge, die It. Ab-
seltnitt 1 A sus Kreditmitteln zu beschaffen sind.
1. Modelle (Kokillen, Metall- und Holzmodelle far
Grundformen, Kopierstacke und Muster).
2. Speztalformen und Formenkasten (Fred- und Spritz-
formen, Gesenke).
3. Jegliche Art von Vorrichtungen (rum Bohren,
Frasen, Schleifen, Biegen, Stanzen, Herten, Nieten,
zur Montage, Kontrolle usw.).
4. Jegliche Me13- und Prefgerate (Miltrometer, Mikro-
skope, Kreiselpumpen, PrUfeinrichtungen optischer
und elektrischer Art, Lehren usw.).
5. Jegliche Werkzeuge far spanabhebende und span-
lose Formung (Schneid- und Reibwerkzeuge, Zieh-,
Stanz- und Pragewerkzeuge, Spezialwerkzeuge,
Praluftwerkzeuge).
G. Htirtereigertite (GlillitOpfe,Salzbadhartetiegel, Gliih-
ktisten).
7. Elnriehtungen zur Oberdlachenveredelung der Er-
zeugnisse (Galvanotechnik).
8. ProduktionshilLsmaschinen zur Produktionssteige-
rung.
9. Walzen (glatte und Proftlwalzen, Pragewalzen).
10. Spritzzylirtder, Kolbendilsen, Spritzsdmecken.
11. Bodentrockner.
12. Sandmischer, SandkAnuner.
13. Zeichenrnaschinen.
14. Kleinere Zusdmittmasdhinen fiir Bleche, Rund-
stable, Handbohrmasthinen, Handschleifrnaschinen.
15. Schweilleinrichtungen.
18. Elektrische Ausrtistungen, Trocken-Gieichrichter,
Kondensatoren.
17. Spezialvorrichtungen.
18. Rundtisctte.
19. Rinfache Hebewerkzeuge und Vorrichtungen f?r
Hebewerkzeuge.
20. Rinfache innerbetrieblidie Transportmittel,
21. KleInere Maschinenaggregate wie Kompressoren,
Drudtpumpen und Antriebselemente.
22. Spezialtrocknungseinrichtungen.
23. Sonderbearbeitungseinriditungen far Typen In der
Produktion.
24. Sandstrahlgertite.
25. Einrichtungen fur Sonderverfahren (Tauchbader,
Farbspritzkabinen).
28. Brennschneidgerlite mit Zubehtir.
27. SteHagen.
28. Pallungen,
29. Unterbau und Antriebsvorrichtungen.
V. Richtlinien Aber die GewAhrung von Krediten zur
Finanzierung der Lohnkosten, die den Betrieben, die
Bauletstungen austUhren, Infolge der Schleebtwetter-
regelung Im I. Quantal 1959 bei Investfflonsban-
vorhaben entstehen.
Zur Finanzierung der Lohnkosten, die den Betrieben,
die Bauleistungen ausfiihren, durch die Anwendung der
tariflichen Sthlechtwetterregelung infolge des unvorher-
gesehenen starken und langeren Ktilteeinbrudis ent-
stehen, wird in Durchfiihrung des Beschlusses des Prti-
sidiurns des Ministerrates vont 11. Februar 1954 fol-
gendes angewiesen:
1. Die Deutsche Investitionsbank kann den Betrleben
zur Finanzierung der ihnen bei der Durdiftihrung
von Investitionsbauvorhaben in der Zeit vont
1. .Januar 1954 bis 31. Marz 1954 auf Grund der tarlf-
lich angewendeten Schlechtwetterregelung entstan-
(enon und nods nicht erstatteten bzw. noch ent-
stehenden Lohinkosten Kredite gewahren.
Voraussetzung ftir die Gewahrung der Kredite 1st,
da0 die dem Investitionstrager laut Kostenplan zur
Finanzierung der Schlechtwetterregelung zur Ver-
filgung gestellten Mittel erschopft sind.
2. Grundlage far die Kreditierung der Lohnkosten
infolge Schlechtwetterregelung Bind die von den Be-
trieben an die zustandigen Zweigstellen nut den
Namen der Deutschen Investitionsbank ausgestellten
Rechnungen, die folgendes enthalten mussen:
a) Investitionsvorhaben bzw. Investitionsobjekt,
b) Zeitraum der Abrechnung,
c) Ausfallstunden nach Anzahl und DM, gegliedert
welt Lohngruppen,
d) Bestatigung des Betriebes, dal) die in Rechnung
gestellten. Ausfallstunden mit den nadi der
Lohnabrechnung gezahlten (lbereinstimmen.
3. Die Berechnung der Lohnkosten hat mit folgenden
preisrechtlich zulassigen Zuschlagsatzen zu erfolgen:
a) bei volkseigenen Baubetrieben,
gemaii Anlage 7 bzw. 8 der Ersten Durchfilh-
rungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 209
(GB!. Nr. 18/53),
b) bei privaten Baubetrieben und Bauhandwerk,
gem80 Verftigung vom 2. Manz 1953 fiber die
Lohnregelung bei Sehlechtwetter (Zm. Nr. 9/53).
4. Die Betriebe haben die Rerimungen dem Investi-
tionstrager zur Prilfung vorzulegen.
Nach erfolgter Prtifung hat der Investitionstrager
zu bestatigen:
a) die Richtigkeit der Anzahl der Ausfellstunden,
b) die Richtigkeit der In Ansatz gebrachten Lohn-
gruPPen,
C) dna Vorliegen eines Bauleistungsvertrages ftir
ties Bauvorhaben oder Bauobjekt,
d) dad die Arbeitskrafte, fur weiche die Lohne in
Rechnung gestelit werden, vor Began dieser
Schlechtwetterregelung out der Baustelle re-
gistriert waren,
e) dad der Baubetrieb dem zustandigen Amt f(ir
Arbelt diese Arbeitskratte zum vorilbergehenden
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anderweitigen Einsat Verfilgung gestellt hat
und
I) daB die hierftir vorgesehenen Planmittel er-
schopft sind.
5. Die Mr die Schlechtwetterregelung von der Deut-
schen Investitionsbank gewahrten Kredite gehen
nicht in dna Anlagevermogen der Investitionstrager
em n und flnden keine Anrechnung auf den Lohn-
fonds der volkseigcnen Betriebe.
8. Die Kredite werden nach den Richtlinien der Deut-
scherz Investitionsbank gewahrt.
2. Finanzbertdderstattung 1954
Durch die Staatliche Zentralverwaltung far Statistik
sind die rteuen Formulare fur die Finanzberichterstat-
tung 1954 den Betrieben zugeteitet worden.
Da fin Jahre 1954 unbeclingt em n weiterer Fortschritt
In der kurzfristigen Abrechnung erzielt werden mull,
Wird einer Abgabe des FM-Berichtes am 15. Arbeits-
tag nicht mehr zugestimmt, sondern die FM-Berichte
mtissen am 15. Kalendertag des dem Berichtszeitraurn
olgenden Monats bei den im Verteiler genannten Stel-
len vorliegen.
Wir weisen darauf bin, da13 dieser Termin unbedingt
eingehalten werden mull und clan Terminverlangerun-
gen keirnesfalls gegeben werden.
Die Hauptverwaltungen haben die Berichte vom 15. bis
22. Kalendertag thelich bei der HA Finanwn und Preise,
zwecks Weitergabe an die Staatliche Zentralverwaltung
f?r Statistik, abzugeben. Am 23. Kalendertag ist, ent-
II. Export
6. Anordnung ilber die Malinahtnen cur ErniBung der
Exportverpflichtungen tin Jahre 1954.
Der Exportplan des Ministeriums filr Maschinenbau ist
urn Jahre 1953 flue mit 89% erfillit worden. Dieser
mangelhafte Erftiliungsstand des Exportplanes tragt
nicht dazu bel, das Vertrauensverhaltnis zu den
Handelspartnern der Deutsehen Demokratischen Repu-
blik zu festigen. Selbst unter Berticksichtigung be-
stehender Schwierigkeiten entspricht dieser Stand der
EditRung des Exportplanes keineswegs den tatsfich-
lichen, in der Maschinenbau-lndustrie vorhandenen
Moglichkeiten. Er ist vielmehr (An Zeugnis davon, daf3
In den Hauptverwaltungen und in den Betrieben noch
nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht dis-
poniert 'wird, daf3 kein entschiedener Kampf um die
Erfilliung von eingegangenen Verpflichtungen gefiihrt
wird, dila slier auch in der Vergangenheit leichtfertig
die Verpflichtungen cur Ausfithrung von Exportauf-
tragen ibernommen wurden, ohne daB die Voraus-
setzungen filr eine-Einhaltung der Termine der ab-
geschlossenen Vertriige bestanden.
Nath den Feststellungen des Ministeriurns f?r AuBen-
handel sand Innerdeutschen Handel sinci die Rtickstande
an Exportlieferungen noch wesentlich holier als die in
Berichten der Betriebe ausgewiesenen. Daraus geht
hervor, da13 im Bereich des Ministeriums noch keine zu-
sammenfassende einwandfreie Ubersicht Ober ein-
gegangene Exportverpflichtungen bests lit und die Kon-
trolle Ober die EditHung der eingegangenen Verpflich-
tungen ungenUgend ausgetibt wurde.
Eine Voraussetzung tilt die disziplinierte Ausfiihrung
der wesentlids groBeren Exportverpflichtungen des
Jahres 1934 ist die rOcksichtslose Aufdeckung aller in
den Hauptverwaltungen und Betrieben vorhandenen
Schwtichen und die Einiettung von MaBnahmen zu ihrer
Beseitigung. Daritber hinaus ist es notwendig, die filr
die Versaumnisse des Jahres 1953 Verantwortlichen zu
belehren und gegebenenfalls cur Verantwortung zu
sleben.
sprechend dem bekannteci Scher se HV-Zusammen-
stellung je Betrieb zweifach anztagefern.
3. Lohn- und Gehaitsvorschilsse
im EieschluB des Prasidiums des Ministerrates vom
28. 1. 1954 wurde festgelegt, daf3 die Auszahlung von
Lohn- und Gehaltsvorschussen in den Betrieben und
Verwaltungen wahrend der Monate Januar bis Marx
1954 auf em n MindestmaB zu reduzieren ist.
Die mit den Lohn- und Gehaltsempfangern zu verein-
barenden Rileiczahlungen von Vorschiissen sind in den
Monaten Januar?Marz voll zu realisieren, d. h., emn
Lohn- oder Gehaltsvorschuf3 ist in jedem Fall bei der
darauffolgenden Lohn- und Gehaltszahlung in Abzug
zu bringen.
In begriindeten Ausnahmefallen ist die in den Betrte-
ben bestehende Kasse der gegenseitigen Hilfe in An-
spruch zu nehmen. Der Hauptbuchhalter des Betriebes
hat die Einhaltung des Beschlusses zu kontrollieren. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daf3
der Beschluf3 nicht nur im I. Quartet 1954 Gilltigkeit
besitzt.
4. Betriebsfonds
Urn Klarheit Ober die Bildung des Betriebsfonds zu
schaffen, wird mitgeteilt, daf3 in den volkseigenen I3e-
trieben der Betriebsfonds in line von 1% der Amorti-
sationsraten gebildet wird. Die ehemaligen SAG-Be-
triebe bilden den Betriebsfonds in H6he von 0,5% der
Surnme der Mieten und Pachten. Dec Fonds verbleibt
im Betrieb.
Nahere Anweisungen ergehen noch.
und Absatz
Urn die Voraussetzungen dafar zu schaffen, daf3 die Ex-
portverpflichtungen des Jahres 1954 nach Menge, Quail-
tat, Sortiment und zu den festgelegten Terminen ediillt
werden, sind im Bereich des Ministeriums ftlr
1VIaschinenbau in der nachsten Zeit folgende Aufgaben
zu Ibsen:
1. Entsprechend der von der Hauptabteilung Export
und Absatz ausgearbeiteten Instruktion Ober den
Stand der Auftragserteilung in den Betrieben sind
von den Leitern der Hauptverwaltungen die Siche-
rungen daftir zu treffen, daB im Bereich der Haupt-
verwaltung eine umfassende Ubersicht tiber den
Stand der den Betrieben erteilten Exportauftrage
vorhanden ist. Aus der Abrechnung des Export-
planes des Jahres 1953 ergibt sin, daf3 diese not-
wendige Voraussetzung in vielen Hauptverwaltun-
gen nicht gegeben war.
2. Die Erfahrungen aus der Abrechnung des Export-
planes des Jahres 1953 beweisen weiter, da0 eine
Reihe von Hauptverwaltungen keine Ubersicht fiber
den Stand der Realisierung der in ihren Betrieben
vorliegenden Exportauftrage hatten. Aus diesem
Grunde ist es notwendig, daB die Leiter der Haupt-
verwaltungen darauf achten, daB die von der
Hauptabteilung Export und Absatz entwlekelte
Realisierungsmeldung von den Betrieben ptinktlich
und gewissenhaft unter Beachtung der in der
Instruktion erteilten Hinweise ausgeftillt wird. Die
Absatzabteilungen werden verpflichtet, die Meldun-
gen zusammenzufassen und auszuwerten, wodurch
der Hauptverwaltungsleiter die Mtiglichkeit hat,
sids monatlich einen Gesamttiberblick Ober die
Realisierung der der Hauptverwaltung erteilten
Auftrage zu verschaffen. Die Realisierungsmeldung
gibt andererseits die Moglidikeit, kurzfristig ver-
tragsbrOchige Betriebe der Hauptverwaltung zu er-
kennen und der Situation entsprechende
Mail-
nahmefl einzuleiten. Durch die Neuordnung und Zu-
sammenfassung des Lieferplaries und der Realisle-
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scruenene bisherige Me!dungen in Wegfall, so daB
arbeitsmaBig eine Erleichterung eintritt Andere
Meldungen sind mit der alleinigen Ausnahme der
Dispatchermeldungen unzulassig.
3. Die Produktionsleitungen der Hauptverwaltungen
werden verpflichtet, die Frstenplane laufend zu
kontrollieren. Dadurch ist es moglich, termin-
gefahrdete Auftrage rechtzeitig zu erkennen und
Mafinahmen zu treffen, die die Einhaltung der ver-
traglich vereinbarten Termine garantieren.
4. Durch die Produktionsleitungen der Hauptverwal-
tungen 1st der Ablauf der Plane der Kooperation zu
kontrollieren, um dadurch be, Exportauftragen, die
das Ergebnis kooperativer Zusammenarbeit elner
Gruppe von Betrieben sind, die Voraussetzungen
far die Termineinhaltung zu schaffen und Zeitver-
luste durch entsprechende operative Mal3nahmen
auszugleichen.
5. 1m Jahre 1953 wurden von Betrieben einer Reihe
von Hauptverwaltungen viele Vertriige leichtfertig
abgeschlossen. Durch die Hauptverwaltungen hat
eine Kontrolle dartiber zu erfolgen, da3 die Ver-
trage mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit zum
Abschluf3 gebracht werden. Das bedeutet, dal3 die
Festlegung von Lieferterminen sorgfaltig erfolgen
mull. Selbstverstlindlich miissen im Interesse
unserer auslandischen Handelspartner die Termine
so kurzfristig wie maglich gewahlt werden. Sicher-
heitsfristen dtirfen nicht in Anspruch genommen
werden. .Aber ebenso notwendig ist es auch, sich
unter Beachtung alter Faktorfn auf einen Termin
festzulegen, der gehalten werden kann und mull.
Es gibt viele Auftrage aus dem Bereich des Mini-
steriums filr Maschinenbau, the bereits Mitte ver-
gangenen Jahres Wig waren, aber bis zum Ende
des Jahres 1953 nicht realisiert wurden. Jetzt hat
man far dlese Vertrage neue Liefertermine an-
gegeben, die in der Mitte des Jahres 1954 liegen.
Solche lechtfertigen Terminsetzungen erschattern
das Vertrauen der auslhndischen Handelspartner zu
uns.
13. Der Abschluf3 eines Vertrages und die Festlegung
verbindllcher Liefertermine fiber einen Expertauf-
trag dart erst nach der Klarung alter technischen
und konstruktiven Fragen des betreffenden Auf-
trages erfolgen. (BeschluB des Ministerrats vom
14. September 1953, 2. e). Wenn technische und kon-
struktive Probleme nicht endidiltig geklart sind,
so kann die Terminfestsetzung nur unter Vorbehalt
erfolgen. Ebenso ist es erforderl)ch, dal3 bei der An-
nahme von Auftragen, deren Konstruktion vom
Auftraggeber gestellt wird, die technische Doku-
mentatIon des Auftrages bei Abschlu3 des endgiil-
tigen Vertrages vorhanden ist.
7. Exportauftrage, deren Ausfahrung von Materialzu-
lieferungen aus dem Inland oder deren Ausliefe-
rung auch abhtingig ist von der Lieferung komplet-
ter Aggregate, sind in der Form zu sichern, dal3
nods wahrend der Vertragsverhandlungen Gewifi-
heft aber die Liefermoglichkeiten geschaffen wird
und da3 unmittelbar nach Abschlul3 des Export-
auftrages mit den Zulieferenten Vertrfige ge-
schlossen werden.
Exportauftrage, deren Ausfahrung von Material-
zulieferungen aus dem Ausland abhlingig ist, sind
in der Form zu sichern, da6 nodi wahrend der Ver-
handlungen zurn AbseilluI3 des Auftrages von der
DIA-Fachanstalt die termingemalk Lieferung der
Importmaterialien zugesagt wird. Nach Abschluf3
des Exportauftrages sind entsprechende Vertrage
mit dem DIA abzuschlielkn.
brauchten Grande fiir die loomeinhaltung von Ter-
minen, die in der sich immer wiederholenden
Redensart ihren Ausdruck finden: ?Die Zulieferung
des Materials erfolgte verspatet", nicht anerkannt
werden, wenn nicht gleichzeitig der Nachwels da-
erbracht wird, dal3 die Zulieferungen kurzfristig
nach Absehlul3 des Exportauftrages vertraglich ge-
bunden wurden und dal3 bei Nichteinhaltung der zu-
gesagten Lieferfristen die gesetzlidi vorgeschdebene
Konventionalstrafe berechnet wurde.
8.
Die Bedeutung, die die Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik der Erfallung der Export-
verpflichtungen beimillt, kommt in der Verordnung
fiber die Durchfuhrung von Exportauftragen vom
17. Dezember 1953 und dem Beschlul3 vom 14. Sep-
tember 1953 zum Ausdruck. Die Leiter der Haupt-
verwaltungen haben ihre Betriebe standig darauf
aufmerksam zu machen, clan der gesarnte Produk-
tionsplan des Betriebes /as nicht erfilllt gilt und
daf3 Pramiierungen der Betriebss und Produktions-
leitungen entfallen, wenn die Exportauftrage nicht
quantitats-, termin- und qualitatsgerecht erfilllt
wurden.
9. Die Leiter der Hauptverwaltungen werden von mir
besonders darauf hingewiesen, dal3 die im Jahr
1953 von den DIA-Fachanstalten durchgeftihrten
Qualitatsprafungen entfallen. Die Betriebe liber-
nehmen also gegenaber den Aufienhandelsorganen
die Verpflichtung, in eigener Verantwortlichkeit
die durch Exportauftrage bestellten Erzeugnisse in
einwandfreier QuaIda zu liefern. Die Betriebsleiter
miissen unmil3verstandlich darauf hingewiesen
werden, da3 eine Beeinflussung der Giitekontrol-
leure der Betriebe, qualitritsmaBig nicht einwand-
freie Erzeugnisse zum Versand zu bringen, unstatt-
haft ist und solche Betriebsleiter mit dem Gesetz in
Konflikt bringt.
10. Die Hauptabteilung Export und Absatz ist von mir
beauftragt, durch entsprechende Vereinbarung mit
den DIA-Fachanstalten alle von auslandischen Be-
ziehern vorgebrachten Reklamationen, deren Ur-
sache in der Arbeit des Betriebes bzw. des Ministe-
riums far Maschinenbau liegt, sorgfaltig zu bear-
beiten und durch die von ihr veranlaten Ma13-
nahmen die Garantien zu schaffen, da3 der Grund
soldier Reklamationen in Zukunft wegfallt.
11. Die von den Betrieben gemeldeten Rackstande der
Enfallung der Exportplane 1953 mtissen von den
Hauptverwaltungen sorgfaltig und kritisch Ober-
praft werden. Die Leiter der Hauptverwaltungen
massen sich bewuat sem, da3 eine grandliche
Untersuchung, Aufdeckung und Beseitigung aller
Schwachen, die im Jahre 1953 zu verzeichnen
waren, die besten Voraussetzungen filr die Erft11-
lung der Exportverpflichtungen des Jahres 1954
schafft. Dabei mull man sich konsequent mit den
oft sehr fadenscheinigen und oberflachlichen Be-
grandungen mancher Betriebe ftir die unerfallten
Verpflichtungen auseinaindersetzen.
12. Die Werksleiter werden darauf hingewiesen, dat3
sie nicht das Redd haben, Exportauftrage abzu-
lehnen, wenn die Planposition des Exportauftrages
im Froduktionsplan des Betriebes enthalten ist. Die
Ablehnung eines Exportauftrages bedarf der Zu-
stimmung des Ministers far Maschinenbau bzw.
dessen Stellvertreter. Die Vorlage zur Entscheidung
erfolgt durch die Hauptabteilung Export und Ab-
satz.
6. Anordnung fiber die Durctiffthrung der LeinIger
Meese Mt
Die LeIpziger Messe findet In der Zeit vom 5. 9. bis
15. 9. 1954 ala Gebrauchs- und Verbrauchsgatermesse
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LctIlIDLC, WICISCnartilehen Veran-
staltungen dieses Jahres im gesamtdeutschen und
internationalen MaBstabe darstellen und insbesondere
der Forderung des AuBenhandels dienen. Durch die
feste Verknlipfung der wirtschaftlichen Beziehungen zu
den Landern des demokratischen Weltmarktes wird sie
dazu beitragen, die Vertiefung des neuen Kurses in der
Deutschen Demokratischen Republik zu ermOglichen.
?Durch den Ausbau des Absatzes der Erzeugnisse
unserer Industrie auf den Markten der kapitalistischen
'Ander werden wir den Nachweis ftir unsere Konkur-
renzfahigkeit ftihren und gleichzeitig demonstrieren,
da0 wir mit Nachdruck filr die Verbesserung fried-
licher Handelsbeziehungen zu alien Landern eintreten.
Wahrend in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt
der Leipziger Messe vor allem die Weiterentwidclung
von Erzeugnissen unserer Schwerindustrie stand, wer-
den bel der kommenden Messe die Errungenschaften
der Pont& des neuen Kurses unserer Regierung in
der Gestalt von vielen hochgualifizierten Erzeugnissen
des Massenbedarfs des Gesicht der Messe stlirker beein-
flussen. Diese Messe wird zum Spiegelbild der wirt-
sehaftlichen Weiterentwicklung und des Aufschwungs
des Lebensstandands der Werktatigen in der Deutschen
Demokratischen Republik werden. Auch in den be-
freundeten Volksdemokratien vollzieht sich eine 9hn-
lithe Dadurch ergeben sich erhohte Mag-
lichkeiten des Exports von Giitern des Massenbedarfs.
Die Betriebe des Ministeriums ftir Maschinenbau
mtissen sich auf diese Messe sehr gut vorbereiten und
sich dabei von der Erkenntnis leiten lassen, daB als emn
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blattes (DIN A 4 Querformaiazu meiden. Bei der
Wahl der zur Ausstellung kommenden Erzeugnisse
1st auf die Wiinsche der AuBenhandelsorgani-
sationen besondere Rildrsicht zu nehmen. Die Ab-
satzabteilungen der Hauritverwaltungen ver-
gewissern sich bei den ftir sie zustiindigen Fach-
anstalten des DIA Ober des-sin besondere Wiinsche
und geben dann eine entsprechende Anleitung an
die Betrie.be.
2. Von dem Hauptverwaltungsleiter ist eine 1)ber-
priifung der Listen vorzunehmen und bis zum
30. April 1954 der DA Export und Absatz die end-
gtiltig festgelegte Liste, mit der Untersch rift des
Hauptverwaltungsleiters versehen. einzureichen.
3. Die Wahl der Ausstellungserzeugnisse ist nach
folgenden Gesichtspunkten durchzufiihren:
a) Die Maschinen massen konstruktiv ausgereift,
technisdi erprobt und in jeder Bezipung aus-
stellungswiirdig sein.
ih Die Maschinen mOssen sofort, in jedem Falie
aber noch im Jahre 1954 in Serien lieferbar sein.
? Bis zum Messebeginn mtissen ftir she ausgestell-
ten Erzeugnisse die Werksabgabepreise fest-
liegen.
ch Die vergangenc Messe hat gezeigt, daB zur Aus-
weitung des Exportes die Auswahl derMaschinen
so getroffen werden mull, daf3 technologische
Arbeitsablaufe, d. h. die geschlossene Zusam-
menfassung von Maschinen in der Folge eines
Arbeitsprozesses gezeigt werden. (Fertigungs-
straBen)
Hauptverwaltung
Aufstellung der Ausstellungsobjekte
Ipziger Meese vom 5. 9. Ms 15. 9. 1954
Blatt
Plan-
Plan-
position
Bezeichnung
des Erzeugnisses
Nummer
der
Ausstellungs-
halle
Freigelande
Genehmigter
Werksabgabe-
preis
DM
Kosten fOr
Masse-
aufbereitung
DM
Erfolg dieser Messe verbucht warden mull eta
bedeutend vergroBerter Umfang unserer Exportauftrage
im Jahre 1955. Die Betriebe des Ministeriums fur
Maschinenbau milssen alle Anstrengungen unter-
nehmen, urn in Leipzig mit Spitzenleistungen aus jeder
Sparte des Ministeriums filr Maschinenbau aufzu-
warten. Als Ergebnis dieser Anstrengungen werden wir
dam Abschlasse far die Produktion unserer Betriebe
far des Michste Jahr verzeidmen kannen, die eine
stetige Weiterbeschaftigung eller unserer Betriebe
garantieren. Eine Vergroaerung des AuBenhandels-
volumens ermoglicht uns eine groBere Eiafuhr von Roh-
stoffen, Halbtabrikaten und Konsutngittern, wodurch
die Voraussetzungen filr eine weitere Verbesserung der
Lebenslage unserer Bevolkerung gesehaffen werden.
Um in diesem Sinne die Voraussetzungen fiir eine
erfolgreiche Durchfahrung der Letpziger Messe zu
schaffen, sind folgende Aufgaben zu losen:
I. Die von den Betrieben des Ministeriums far
Maschinenbau far die Messe ausgewahlten Erzeug-
nisse sind bis ztun Si. Mks 1954 an die Absatzsbtei-
lung der sustindlgen Hanptverwaltung unter Be-
nprinqsifiaci in Part - Sanitized Copy Approved for Release
Auf diese Weise wird, wie die vergangene Messe
umsatzinOBig bewiesen hat, crreicht, daB das
Hauptaugenmerk der Messeinteressenten auf die
Lieferung kompletter Anlagen gerichtet wird
und nicht auf die Bestellung von einzelnen
Spezialmaschinen.
? Fiir die Erzeugnisse mtissen wahrend der Messe
Werbematerialien in Form von Prospekten vor-
liegen.
f) Handelt es sich bei dem Ausstellungssitick urn
em n Erzeugnis neuer Konstruktion oder urn die
Verbesserung einer alteren Ausfiihrung, so let in
dem beiliegenden Formblatt in der Spalte ,,Be-
merkung" eine entsprechende Eintragung vorzu-
nehmen. AuBerdem ist als Anlage eine kurze
technische Begrtindung beizulegen, in der die
Vorzage der neuen Konstruktion gegentlber der
alten begriindet werden.
4. In vielen Betrieben wird die Giltekontrolle nods
nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit
durchgefahrt. Aus diesem Grunde 1st es notwendig,
dal-I in jeder Hauptvertvaltung em n Giltekontroll-
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wandfreie Qualitat der Messecrzeugnisse verantv.:ort-
lich ist. Die Tatigkeit dieses Kollektivs hat sich
nicht nur auf die Kontrolle des Fertigerzeugnisses
zu erstrecken, sondern es mull auch die Kontrolle
der Teilaggregate vornehmen, damit in jedem FaIle
em n exportreifes Aggregat zur Messe kommt. Der
Leiter theses Gatekontroll-Kollektivs ist bis zum
30. 4.1954 der HA Export und Absatz zu benennen.
5. Far die Ausstellungsflache jeder Hauptverwaltung
out der Technischen Messe ist eine Modellsohau
anzufertigen. Hinsichtlich der Standgestaltung hat
sloth eine solche Schau ala wertvolles Arbeitsmittel
erwiesen und gewahrleistet beim Messeaufbau eine
erhebliche Kostenersparnis. Die Modellschau mull
bis zum 15. 5. 1954 durch die Hauptverwaltungs-
leiter abgenommen werden.
6. Alle Ausstellungsstadce sind mit dem Namen des
Hersteflerbetriebes bzw. durch die Fabrikmarke
kenntlich zu machen.
7. Die Absatzleiter der Hauptverwaltungen stimmen
rich spatesten.s 14 Tage vor Messebeginn mit den
Staatlichen Handelsorganisationen bber die aus-
gestellten Erzeugnisse ab, damit in Fragen des
Verkaufes eine Ubereinstimmung besteht.
8. FUr die diesjahrige Messe ist wieder eine intensive
polltische Sichtwerbung durchzufahren. Die Losung
far die Slchtwerbung wird Mitte Juni 1954 durch
dos Leipziger Messeamt bekanntgegeben.
9. Die Messehallen stehen ab 1. Jul] 1954 fiir den Auf-
bau der Sttinde den Betrieben zur Verfagung.
Die Aufbauarbeiten massen bis zum 3. 9. 1954
durchgefahrt seln. Am 4. 9. 1954 erfolgt die Ab-
nahme der Kollektiv-Stande durch den Minister.
Genauer Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.
10. Die Verantwortung ftir die Organisation der Leip-
ziger Messe llegt bei der HA Export und Absatz.
7. Anordnung zur Durehtlihrung der Ausstellung
?Masehlnenbauer out neuem Kurs" vom 28. MArz
bis 11. April 1954 In Berlin, Sporthalle.
In einem humor .grolleren Umfange gehen die Betriebe
des Maschinenbaues aus Anlaf3 des IV. Parteitages der
Partel der Arbeiterklasse die Verpflichtung em, kurz-
fristig neue, mit einer hohen Technik. ausgertistete Ge-
brauchsgater zu produzteren.
Auf Vorschlag der Sozialistischen Einheitspartei
Deutschlands ? Betriebsparteiorganisation des Ministe-
hums ? wird festgelegt, diese beispielhafte Initiative
In einer Ausstellung zusammenzufassen. Die Durch-
fahrung erfolgt im Zeitraum des Parteitages. Sie soil
gleichzeitig die getroffenen MaOnahmen zur Verord-
nung vain 17. 12. 1953 ilber die Erhohung und Ver-
besserung der Produktion von Gebrauchsgiitern an-
sehaulich darstellen.
In Ergiinzung der durch die Leiter der Ilauptverwal-
tungen bereits in die Wege geleiteten MaLinahmen wird
auf folgendes verwiesen:
1. Organisation
Zur Ausstellung sind zu bringen:
a) Konsumgater, die infolge des neuen Kurses his
zu Beginn des Parteitages neu in die Serien-
produktion aufgenommen wurden.
b) Konsumgilter, die in ihrer Gestalhing, Ausfilh-
rung und Technik den gesteigerten Anspriichen
unserer Bevolkerung gerecht werdend, weiter
entwickelt wurden.
Hierbel sind durch die Gegenfibetstellung der
alten und neuen Austahrung die Verlinderungen
bescoders hervorzuheben.
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Erzeugnissen, die im Lattet dieses Jahres in die
Produktion gehen.
Es ist vorgesehen, dafl die wesentlichsten Exponate
von den Vertretern der in Frage kommenden Be-
triebe selbst vorgefahrt werden.
Ferner ist em n anschauliches Bad Ober die Ent-
wicklung dieser Gebrauchsgilter zu geben. Hierbei
ist besonders hervorzuheben die Auswertung von
Verbesserungsvorschlagen, die Ergebnisse durchge-
gefahrter Wettbewerbe sowie die Verwendung von
Abfallmaterial oder Austauschstoffen. Hierzu gehort
auch die Einfluanahme der gesellschaftlichen KrAfte
in den Betrieben auf die Durdaiihrung dieser
Arbeiten.
Neue Haushaltsgerate sind in besonderen Vorfah-
rungen zu zeigen und zur Diskussion zu stellen.
Es ist daftir Sorge zu tragen, claa far diese Erzeug-
nisse bereits Prospekte und Kataloge tinter An-
gabe der Fabrikmarken ? vorliegen. Ober Beztls-
maglichkeiten und Preise sind Informationen zu
geben.
In Erganzung dieser Ausstellen,g wird cin sport-
belies Rahmenprogramm sowie em n Verkauf von
Neuheiten durch die HO-Industriewaren zur Durch-
fahrung gelangen.
IL Teilnehmer
Die Leiter der Hauptvenvaltungen haben fest-
zulegen, welche Betriebe ,bzw. Entwicklungs- und
Konstruktionsbtiros ihres Bereiches far eine Tell-
nahme in Frage kommen. Hierbei ist anzugeben,
welche Erzeugnisse. Plane und Modelle ausgestellt
und vorgefahrt werden.
Diese Unterlagen sind unter ?Beachtung der den
Hauptverwaltungen bereits tibergebenen Richtlinien
zusamxnenzustellen und der HA Export und Absatz
zu tibergeben.
Finanzierung
Die Bereastellung der erforderlichen Mittel hat
anteilmaBig aus den Konten far Messen und Wer-
bung der einzeinen Hauptverwalttngen zu erfolgen.
Die Inanspruchnahme und Abrechnung erfolgt tlber
die Leiter dieser Abteilungen nach den far die
Durchfiihrung der Leipziger Messe festgelegten
Grundsatzen.
IV. Durchtlihrung
Die HA Export und Absatz ist verantwortlich far
die Organisation some werbetechnische Gestaltung
dieser Ausstellung. Sie hat filr diesen Zweck die bei
den einzelnen Hauptverwaltt ngen bestehenden
Gruppen far Werbung und Messe heranzuziehen.
Bis zum 6. Marz hatte sie dem 1. Stellvertreter des
Ministers, Staatssekretar Schneider, zur Bestati-
gung vorzulegen:
1. den Lage- und Gestaltungsplan,
2. die Exponatenlisten geordnet nods den Haupt-
verwaltungen und der festgelegten Gliederung,
3. den Finanzplan.
Es wird erwartet, daLl alle Maschinenbauer, Kon-
strtkteure und Techniker graate Anstrengungen
untemehmen, damit durch diese Ausstellung unser
gemeinsamer Wille dokumentiert wird, schnell zu
einem besseren Leben zu gelangen.
Die Beteiligung mull zur Ehre der Betriebe des
Maschinenbaues werden.
8. ExPortwerbung
Zur Steigerung des Exportes 1st es notwendig, daft WM
den Betrieben eine erweiterte Werbung dt rchgefithrt
wird. Es wird darauf hingewlesen, daD die Zeitschrlft
?Deutscher Export" ala Organ der Kammer far AuBen-
handel die Erzeugnisse unserer Industrie in alien Hint
Erdteilen propagiert.
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In folgenden Ausgaben w. ese Zeitschrift veroffent-
licht:
1. ?Deutscher Export"
2. ?German Export"
3. ?Exportation Allemande"
4. ?Njemetzki-Export"
5. ?Exportaclon Allemanha"
far das deutsche Sprach-
gebiet
fiir des englischeSprach-
gebiet
far das franzasische
Sprachgebiet, insbeson-
dere far den Nahen
Osten
far die UdSSR wad
Volltsclemokratien
fur das spanische Sprach-
gebiet, insbesondere air
Mittel- und Sadamerika
The Zeitschrlft erscheint monatlich illustriert in einem
Umfang von etwa 100 Seiten. Der Anzeigenil steht
alien Betrieben zur Werbung fer ihre Erzeugnisse zur
Verfageng. Dartiber hinaus besteht die Moglichkeit,
kw:Lentos ftir die Betriebe technische Besehreibungen
und Abhandlungen fiber neue Erzeugnisse einsetzen zu
lessen. Unter den Wirtschaftsnachrich ten werden laufend
die Meklungen Ober neue Erzeugnisse oder groftere Ex-
portabschltIsse veraffentlicht. Desgleichen werden neue
Entwicklungen besprochen, die nut Messen und Aus-
stellungen gezeigt werden.
Ftir Betriebe, die Vertretengen his Ausland vergeben
wollen, werden ebenfalls kostenlos diese Vertreterge-
suche bekanntgegeben.
Sits der Redaktion der Zeitschrift ?Deutscher Export"
ist:
Berlin W 8
Franzasische Streik 53-57.
9. Herstellung von Massenbedartsgiitern hochster
Qualltat
Die Kolleginnen und Kollegen des
VEB Me0gerlite- und Annaturenwerk ?Karl
Marx" Magdeburg
und des VEB Chemische Maschinenbauwerke Rudis-
leben
haben Mel) an Ehren des 4. Parteitages der Sozialisti-
schen Einheitspartei Deutschlands unter der Losung
?Kampf gegen das Primitive"
an alle Betriebe des Ministeriums ffir Maschinenbau ge-
wandt, nur Massenbedarfsgater hoehster Qualit5t her-
zustellen.
Der Aufruf enthtilt die Aufforderung, von der Produk-
Hon von Haarnadeln, Ofenrohren mid Feuerhaken
atntukommen und nur die brauchbarsten, beaten Lund
preiswertesten Bedarfsgiiter zu produzieren, die die
BevdIkerung wilnscht.
Mese Forderung wird vom Ministerium far Maschinen-
ban nut das lebhafteste unters(iltzt.
in unseren Maschinenbaubetrieben sind genagend her-
vorragende Facharbeiter, Aktivisten, Techniker, Kon-
strukteure utul Wissenschaftler vorhanden, die jederzeit
in der Lege sind, qualitlitsmatlig gute und preiswerte
Mater des Massenbedarfs zu konstruieren,zuentwickeln
und au produzieren.
JederMaschinenbaubetrieb mud in der Loge sein, neben
seiner Hauptproduktion mindestens einen .Artikel herzu-
stetter% der den hochsten geschmaddichen und quali-
tittsmattigen Anspriidien gentigt.
10. Direktive an die Betrie ea Ministeriuma Mir
Masehineribau fiber die agrinmenarbeit mit dem
Staatlichen Vermittitutgskontor fur Maschinen- und
Metafireserven.
Die Anfgaben des Staatlichen Vermittluingskontors far
Maschinen- und Metallreserven sind in der Verordnung
vom 7. 1. 1954, veroffentlieht im Gesetzblatt Nr. 8, S. 42,
festgelegt. Es ist erforderlich, daft' jeder Werkleiter sich
mit dem Text dieser Verordnung eingehend vertiaut
macht und die hieraus entstehenden Verpflichtungen
und Aufgaben des Betriebes mit ellen leitenden Mit-
arbeitern des ihm anvertrauten Betriebes durchspricht.
Durchfiihrungsbestimmungen zur Verordnung werden
in Kilrze veraffentlicht.Verordnung und Durchfiihrungs-
bestirnmun gen bilden also die Arbeitsgrundlage filr die
Betriebe des Maschinenbaues und des Staatl. Vermitt-
lungskontors.
Das Staatliche Vermittlungskontor hat vor allern die
Aufgabe, den Betrieben des Maschinenbaues beim Ab-
bau der Oberplarribestande und bei der Abdeckung von
Bedarfswansehen behiLflich zu sem. Es kann diese Auf-
gaben nun erfallen, wenn elle Betriebe des Maschinen-
baues der in der Verordnung niedergelegtenAnbietungs-
pflicht alien Oberplanbestande naehkommen und etch
von dem Grundsatz leiten lessen, (tail in die Betriebe
nur das Material gehort, das zur Sicherung der Produk-
tionsauftrdge notig ist. Das gilt vor allem far die
Vorratsmengen. Es ist unzulassig, Maschinen und Me-.
tallreserven in der Hoffnung zu horten, daft irgendwann
einmal Auftrage kommen, far die diese Reserven ge-
braveht werden, Dabei mutt inter Beachtung alter
Prinzipien einer verantwortungsvollen Betrie-bsleitung
mit dem Betriebsegoismus em n far allemal gebrochen
werden. Wenn also das Staatliche Vermittlungskontor
sich an Sie wendet und gegebenenfalls in Ihrem Betrieb
kontrolliert, ob wirklich alle Dberplanbestande, die lm
wesentlichen im ? 1 der noda zu veroffentlichenden
Ersten Durchfahrungsbestimmung speziftziert sind, an-
geboten wurden, so milssen Sic diese Kontrolle als eine
Hilfe betrachten.
Angebote nehmen folgende Stellen des Staatlichen Ver-
mittlungskontors far Maschinen- und Metallreserven
entgegen:
a) Far metallurgische Erzeugnisse
das Staatliche Vermittlungskontor Berlin,
Berlin NO 55, Greifswalder Str. 207,
fiir site tibrigen Bestande
das Staatliche Vermittlungskontor Leipzig,
Leipzig CI, Erich-Weinert-Platz 3-4.
Angebote sind ner an die-se beiden Stellen zu richten
und nicht an die iibrigen Zweigkontore des Staatlichen
Vermittlungskontors, die andere Aufgaben zu erfallen
haben.
Das Staatliche Vermittlungskontor Mat wie sehon sein
Name sagt ? eine verrnittelnde Tatigkeit aus, das heil3t,
es kauft nicht selbst Bberplanbestande, sondern as ver-
mittelt deren Umsetzung. Notig ist, da0 die den Be-
trieben zugehenden besondercn Angebotskarten einschl.
der Sehltaseheine sorgftiltig und in ellen Angaben aus-
geftilit werden. Es ist farmer notig zu beat:Men, da0
fiber angebotene Best5nde nicht ohne Zustimmung des
Staatlichen Vermittlungskontors verfilgt werden dart.
Das Staatliche Vermittlengskontor wird jedem yolks-
eigenen Betrieb in Kdrze die Verrnittlungsbetlingungen
sowie das erforderliehe Angebotsmaterial in ausreithen-
der Menge zur Verfilgung stellen.
Weil das nod' nicht in vollem Umfange gesdiehen ist,
soil diese Direktive as Ihnen ermOglichen, mit dem
Staatlichen Vermittlungskoritor zu arbeiten und soil Ste
davon tiberzeugen, da0 die Mitarbeit jedes Betriebes
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an den Aufgaben des Stas.??.....en Vermittlungskontors
unmittelbar der gesamten volkseigenen Industrie und
den Privatbetrieben zugute kornmt, die bei der Burch-
Iiihrung des neuen Kurses, des beilit also bel der Her-
stellung von Massenbedarfsgiitern, besondere Aufgaben
durchzuftihren habett, Es wird daber von alien Betrieben
erwartet, da6 sie in jedem Palle die Aufgaben richtig
erkennen und ihre Erfahrun, n der Zusammen-
arbeit mit dem Staatlichen Verstifittlungskontor Bowie
ihre Vorschlfige fiir eine Verbesserung der gemeinsamen
Arbeit der
Hauptabteilung Export und Absatz
des Ministeriums f?r Maschinenbau
zugehen Lassen.
ilL Materialwirtschaft
11. Primden Mr MetaBemoaning
Gemth3 Abadmitt 11 der Richtlinien fiir die Gewahrung
von Pahnten ftir Metalleinsparungen vom 9. Mal 1953
(Z14). S. 223) werden Einsparungen von Metall, die auf
Grund von Erflndungen und Vorschlagen erzielt werden,
atm dem neu gebildeten Pramienfonds der Ministerien
Die Betriebe haben deshalb, wie in der Richt-
linie den Antrag zur Prdrnienzahlung bei
dem Bearbeiter von Material-Verbraudip-Normen der
zustAndtgen IW einzurelchen.
Der Antrag 1st vierfach auszustellen.
2 Exemplare ''werden dem Ministerium eingereicht,
1 Exemplar erhalt der Leiter der Materialversorgung
der Betriebe,
1 Exemplar erhillt des BFE des Antragstellers.
Jeder Antrag mug enthalten:
1. Welehe Material-Verbrauchs-Norm oder Material-
Etnsatzliste wurde zugrunde gelegt bei der Berech-
nung der Prtimie?
Wann und von wem wurde these Material-
Verbrauchs-Norm bestatigt?
2. Liegt keine Material-Verbrauchs-Norm vor, so rind
die notwendigen Unterlagen einzeschicken, danut
des Ministerium in der Lege ist, eine Material-
Verbrauchs-Norm entsprechentl dem vat der Erfln-
dung oder dem Verbesserungsvorsthlag erreichten
Stand der Technik aufzustellert.
3. Der Gegenstand ist genau so spezifizieren, das heith
des Gewicht des eingesparten Materials und die Art
desselben rind anzugeben, Bei Legierungen ? mit
Ausnahme von Stahl ? sind die Anteile der eln-
zelnen Metalle prozentual aufzufilhren.
4. Weiterhin rind die durch die Umstellung bedingten
Kosten, ausgenommen der Werkstoffkosten, anzu-
geben.
Die Regelung unter Punkt 2 entbindet die Betriebe nicht
davon, Materialverbrauchsnormen zu schaffen; sie ist
nur getroffen, urn neu auftretende FAile auf Grund von
gleieher Produktion anderer Betriebe oder bei Vorlage
der Konstruktionszeichnceigen volliger Neuproduktion
beurteilen zu konnen.
Prlimienantrage fer Einsparungen bel bereits Ringer
laufender Produktion, fiir die abet noch keine Material-
verbrauchsnormen auf Grund von Nachliissigkeit des
Betriebes vorliegen, werden nicht berildcsichtigt.
Das BEE des Betriebes hat die Unterlagen tiber den
Erfindungs- bzw. Verbesserungsvorschlag beizufilgen.
Der Antrag mull der Verbrauchs-Normen-Kommisslon
des Betriebes vorgelegen haben und vom Vorsitzenden
derselben unterzeichnet sein.
Dec Technische Direktor hat durch Utriterschrift die
fachliche und der Hauptbuchhalter die rechnerlsche
Richtigkeit zu bestatigen.
Blase Anweisung ist zumindest durch Aushang der Be-
legschaft bekanntzugeben.
IV. Forschung, Entwicklung und Konstruktion
12. Ebtfebrung automatiseher Schwelfiverfahren, ins-
besondere der 11P-SchwelOung In den Betrieben des
Mlnisteriums f?r Maschinenbau
Vom Ministerium Air Maschinenbau wurde des Zentral-
Institut filr Schwelfitechnik, Halle/Saale N 10, verant-
wortlIch mit der Entwicklung und E,nfiihrung der UP-
Schweigung In den Fertigungsbetrieben der DDR be-
auftragt. Zur Durchfilhrung dieser Aufgabe wird yam
Zentralinstitut filr SchweiBtechnik folgendes mitgeteilt:
1. Lteferwog von UP-Schwelflptdver
Die nererriditete Schweittpulverfabrik in Weitl-
wasser hat ihre Produktion aufgenommen. Bestel-
lungen auf UP-Schweil3pulver !airmen iiber die
DHZ-Chemie, Abt. SchweiBbedarf, aufgegeben
werden.
2. 13P-Sdawelltdrabt
Der SchwelBdraht wird vom Betrieb Kjellberg,
Finsterwalde, vertrieben. Um die erforderliche
Qualitat zu garantieren, wird die Autlenstelle
Finsterwalde des ZIS Halle die Giitekontrolle
durchfithren. Idle von dem Betrieb Kjellberg ange-
Beferten Sendungen mUssen em n Wel kattest, des von
der VS-AuBenstelle Finsterwalde bestatigt wurde,
vorweisen.
56
3. Einftihrung der UP-SchwelBung In den Betrieben
des Ministeriums Him Masehinenbau
Die beabsichtigte Einftihrung der UP-SchweiBung
in den Betrieben der DDR ist in engster Zusam-
menarbeit mit dem ZIS-Halle durchzufiihren. Das
ZIS-Halle wurde vein Ministerium angewiesen, den
Betrieben bei der Einftihrung beratend stir Seite zu
stehen und jede Untersttitzung zu gewahren. Urn
den Betrieben noch welter zu helfen, wird eine
Instruktecrbrigade zusammengestellt, die den An-
lauf der UP-Schwei6ung in den Betrieben unter-
stiltzt.
4. Ztdassung von abnalunepflidatIgen HP-geschweffIten
Kesseln und BehlUtern
Das Ministerium file Arbett, Abt. Technische ITher-
wachung, ist an der Einftihrung, Weiterentwicklung
und Zulassung der UP-Schwelfiung tin Kessel- und
Behalterbau sehr stark interesslert und unterstOtzt
die Mattnahmen des ZIS weitgehendst. Es wurde
vereinbart, daB den Antragen zur Zulassung der
UP-SchwelBung em n PrOf protokoll des ZIS belgeftigt
wird, sue dem ersiehtlich ist, dal die beantragte
UP-SchweiBung in den Betrieben den geforderten
GOtewerten entspricht.
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5. EInsala der Maher iendeten Gerate und
Steuerung der WelterentwIrklung der
IJP-Seliweldung
Es wurde vom Zentralinstitut far Schweilhechnik
festgestellt, dad nur em n geringer Teil der zur Zeit
In den Betrieben befIndlichen Gerate entsprechend
der Leisteng dieser Gerate ausgenutzt wird. Das
ZIS wurde beauftragt, die bereits in Betrieb beflnd-
lichen Gerate festzustelkn end den Betrieben bei
der weiteren Entwicklung der UP-SchweiOung be-
ratend zur Seite zu stehen.
Das ZIS Halle bearbeitet zur Zeit die Einfiihrung
der UP-SchweiBung im Kessel- und Behalterbau,
Stahl- und Kranbau sciwie fbau, wobei vorge-
sehen ist, in jedem Fertigunrgebiet einen Muster-
betrieb far automatisches UP-SchweiBen zu schaffen.
Die dort ge,sammelten Erfahrungen werden laufend
vom ZIS im Rahrnen des Erfahrungsaustausches
durch die Arbeitsgruppe UP beim ZIS bekannt-
gegeben.
Es wird den Betrieben, die an der Einfahrung und
Weiterentwicklung der UP-Schweillung Interesse
haben, empfohlen, Einladungen zu diesem Erfah-
rungsaustausch beim ZIS anzufordern.
V. Hoch- und Fachschulen
12. Attweisung zur Vorbereltung taut Durehrtihrung
des Berutspraktikums der Studenten an Universi-
Men und Hoebschulen
Die melte Entwicklung der Friedensindustrie in der
Deutschen Demokratischen Republik stelit insbesondere
an die techniach-wissenschaftlichen Kader immer hiihere
Anforderungen. An den Hochschuien und Universitaten
tier Deutschen Demokratischen Republik wird daher ?
damit dlesen Anforderungen Redmung getragen wird ?
em n standiger Kampf urn die .Erreichung htichster
StudienergebnIsse gefahrt.
Bin wichtiges Mittel zur Erreichung dieses Zieles 1st die
unbedingte Anwendung des Prinzips der Verbindung
von Theorie und Praxis. Bet der Anwendung dieses
Prinzips haben Insbesondere die Betriebe des Maschinen-
baues durch Bereitstellung von Praktikaplatzen und
Organisation der Durthfahrung des Praktikums im Be-
trieb wichtige Aufgaben zu erfallen. Damit des Berufs-
praktikum lm Jahre 1954 entsprechend den Forderungen
der Regierung vorbereitet und durchgeftihrt wird, ist
nachfolgende Anweisung eingehancl zu studieren. Es
sind stile Madnahmen zu treffen, die zur Losung der
Aufgaben erforderlich werden.
I. Aufgaben, Form und Flnauzierung des Bernts-
praktikums
Bel der Vorbereitung des Praktikums 1st zu beachten,
dad vier verschiedene Arten des Praktikums gesetzlich
festgelegt sind:
1. Das obligatortsche Vorpraktikum (Dauer em n halbes
Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Immatrikula-
tion an).
&us Durchfiihrung dieses Praktikums sind in der
Beget alle immatrikulierten Sltdenten verpflichtet,
die noch keine praktische Tiitigkeit im Betrieb
nachweisen konnen. In der Mehrzahl handelt es
aids urn Absolventen der Oberschuien. Das oblige-
torische Vorpraktikum wird enter der Anleitung
tier Hochschulen durchgefiihrt. Es stela den ersten
Ausbildungsabschnitt der Studierenden dar, in dem
die grundlegenden Arbeiten. Fertigungsmethoden
end betrieblichen Zusammenharage entsprechend der
gewahlten Studienrichtung verrnittelt werden.
Studenten, die sich in einem soichen Vorpraktikum
befinden, erhelten von der Universitet oder Hoch-
schule ihr Stipendium entsprechend den Stipendien-
richtlinien. Dem Betrieb entsterit keine finanzielle
Belastung.
2. DRS obligatorische Berufspraktikurn (Dauer sechs
Wochen).
Es dient der Vertiefung tier im Vorpraktikum end
im vorangegangenen Studium erworbenen Kennt-
nisse. Es Iindet am Ende eines jeden Studienjahres,
in der Reuel von Mitte Juni his Ende Juli statt (im
Jahre 1954 in der Zeit vom 14. Juni bis 24. Juld.
Diese Praktikanten erhalten wahrend der Dauer
des 13erufspraktikums ebenfalls ihr Stipendium
welter. Die Gewahrung von Zuschlagen fur den
zweiten Wohnsitz wird nods gesetzlich geregelt
Dern Betrieb entstehen keine Mehrkosten.
3. Das Vorpraktikum von einem Jahr und 'anger.
Es wird u. a. im Bergbau und in der Forstwirtschaft
durchgefahrt. Diese Praktikanten sind far das Stu-
diem nur vorgemerkt, jedoch nicht immatrikuliert,
end leisten ihr Praktikum nach den Ausbildungs-
riehtlinien der betreffenden Hochschule ab. Hach
den zur Zeit noch geltenden Bestimmungen erhaiten
die Vorpraktikanten 125,? DM durch den Betrieb
ausgezahlt abzeglich der Sozialversicherung.
Eine Neuregelung 1st in Vorbereitung.
4. Das langfristige Berufspraktikum.
Es wird in der Landwirtschaft, in den Rechtswissen-
schaften und in der Eisenhilttenkunde durchgefiihrt.
Die Studenten erhalten von der Universitet oder
Hochschule ebenfalls ihr Stipendium, so dad dent
Betrieb keine finanzielle Belastung entsteht.
Wahrend der Dauer des Praktikums gelten filr die
Praktikanten die jeweilige Dienstordnung des Betriebes
sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere
aber die Arbeitszeit und den Arbeitsschutz.
II. Mailnahmen des Betriebes zur Vorbereitung des
Berurspraktikums
1. Da eine zentrale Erfassung end Verteilung der
Praktikaplatee unzweckmadig 1st, sind die Hoch-
schulen und Universittiten angewiesen, unmittelbar
mit den Betrieben Verbindtsng aufzunehmen und
fiir die Bereitstellung der Platve auf der Gnindlage
der bereits bestehenden Verbindungen Sorge zu
tragen. Betriebe, die bisher noch keine Praktikanten
betreuten, haben unverzaglich zu prtifen, weiche
Moglichkeiten zur Aufnahme von Praktikanten be-
stehen. Dabei 1st zu beachten, dad bei der Ermitt-
lung von Praktikaplatzen nicht nur die Abteilungen
der Produktion, sondern auch alle anderen Abtei-
lungen berticksichtigt werden (Praktikentenplatze
far Betriebswirtschaftler, Chemiker, Physiker, Ma-
thematiker usw.). Die den Betrieben far die Er-
fassung der technisch-wissenschaftlichen Fachkrafte
abergebene Nomenklatur far Hochschulen zeigt, far
welche Fachrichtungen Praktikaplatze bentitigt
werden.
Die Erfahrungen haben gelehrt, da0 die Hochschulen
in der Vergangenheit nicht immer in der Lege
waren, die erforderlichen Praktikaplatze zu er-
mitteln, obwohl durchaus noch Betriebe vorhanden
waren, die Praktikaplatze zur Verfilgung stellen
konnten. Damft eine restlose Erfassung eller Palk-
tikapletze erfolgen kann, skid durch die Betriebe
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Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen des Mini- organisationen heranzuziehen.Wkommt darauf an.
- ?
steriums ftir Maschinenbau zu melden. Die Meldung dull die Studenten zu dem Bewatsein erzogen
multi die Nomenklaturnummer, die Fachrichtung werden, im Auftrage der Arbeiter- und Bauern-
und die Anzahl der freien P1Aire enthalten. macht zu studieren und durch die Tat beweisen, da0
2. Zur ordnungsgemABen Durchfiihrung des Berufs- sie sich in Aufklarungseinstitzen der Nationslen
praktikums im Betrieb let der Leiter der Abteilung Front usw. aktiv an dem Kampf urn die Wieder-
Arbeit durch den Werkleiter zu beauftragen. Der herstellung der Einheit Deutschlands auf demokra-
Leiter der Abteilung Arbeit liberninunt insbeson- tischer Grundlage beteiligen.
dere die Aufgaben der sozialen und kulturellen Be- 5. Disziplinarvergehen der Praktikanten sind unver-
treuung der Studenten. Fiir die fachliche und ge- zilglich der Hochschrle zu melden und zuvor im
sellschaftliche Erzielurng und Ausbildung der Stu- Praktikantenkollektiv des Betriebes zu behandeln.
denten 1st nach Moglichkeit der A.usbildungsleiter 6. Bei AbschluB des Berufspraktikums 1st durch den
des Lehrbetriebes zu verpfliditen. Verantwortlichen ftir des Berufspraktikum unter
3. Die Hocluduilen sind angewiesen, den Betrieben Hinzuziehung der Werkleitung, der Leiter der Be-
die Anzahl der wohnraummaBig unternbringenden triebsabteilungen sowie der gesellschaftlichen Or-
Studenten rechtzeitig mitzuteilen, damit die Be- ganisationen eine Aussprache mit den Praktikanten
schaffung der erforderlichen Quartiere rechtzeitig durdizufilhren, in der die Auswertung vorgenommen
erfolgen kann, wird. Der Bericht tiber die Auswertung des Beruts-
4. Die Hoduatulen Obergeben den Betrieben die praktikums 1st der Hochschule zu Obermitteln.
Praktikaplane, die durch die Verantwortlichen far? 14. Verleihung der Berufsbezeidmung ?Meister, Tech-
die Ausbildung der Praktikanten entsprechend den tinter und Ingenieur" It. G131. 10/1953
VerhAltnissen des Betriebes zu fiberarbeiten sind. Die Anzahl der dem Ministerium ftir Maschinenbau ein-
In diesen Plan sind Lehrunterweisungen, Konsul- gereichten Antrage auf Befreiung von der Sonder-
tationen und eine Absdiluebesprechung mit Aus- priifung beweist, dee von den meisten Werkleitem die
wertung des Praktikums aufzunehmen. Bedeutung des ? 5 der 2. Durchfahrungsbesthrunung zur
5. Nath Festlegung des Ausbildungsplanes sand durch Anordnung Ober die Bildung ether HA filr Fachschul-
den Verantwortlichen far des Berufspraktikum die wesen beim Staatssekretariat fiir Hochschulwesen vallig
Leiter der entsprechenden Abteilungen noch vor verkarint wird.
Elntreffen der Praktikanten mit dein Ausbildungs- Es heiat darin, dal3 nur is, Einzelfallen, bet au3er-
plan vertraut zu machen, damit die ordnungsgemage gewOhnlichen Leistungen und entsprechend langer er-
DurchfOhrung des Praktikums In den Abteilungen folgreicher Tatigkeit, eine Befrelung von der Sonder-
gewahrleistet 1st. Es 1st untersagt, die Praktikanten prilfung meglich 1st.
anderweitig ala im Ausbildungsplan vorgesehen, zu Bei den bisher eingereichten Antragen sind fast aus-
beschaftign. schilefilich die Voraussetzung,en zur Verleihung einer
Berufsbezeidmung nicht gegeben. Deshalb mull eine
Dunhttihrung des Praktikums genaue Uberprilfung der Antrage gesichert werden. Urn
1. Das Berufspraktikum 1st nut einer Betriebsbesich- elle bisher aufgetretenen Mangel auszuschlieBen, wird
Ugung und einem Einfilhrungsvortrag in die vom Minister ftir Maschimenbau folgende Neuregelvng
Arbeitsweise des Betriebes und seine Struktur zu in der Bearbeitung angewiesen:
ertiffnen. Die Praktikanten sind bei der Einweisung Die bereits vorliegenden Antrage werden zurildcgesandt.
in die Abtellungen durch den jeweiligen Abteilungs- Die Werkleiter prilfen unter Hinzuziehung der Betriebs-
leiter mit den Arbeitsschutz- urLd Sicherheits- sektion der Kammer der Technik nochmals. ob bel ihren
bestimmungen vertraut zu machen. Bewerbern die zur Verleihung einer Berufsbezeichnung
2. Von den Praktikanten 1st em Praktikantenbuch notwendigen Kenntnisse vorliegen. Sie sind ftir jeden
n zu
Vorschlag volt verantwortlich und reichen folgende
ftihren, in des laufend Berichte 'Ober die Ausbildung
Unterlagen an eine Fachschule des Ministeriums ftir
eingetragen werden. Der Praktikant 1st bei der
Fehrung des Praktikuntenbuches anzuleiten und
Maschinenbau dm, an der die entsprechende Fach-
zu
kontrollieren. Die Eintragungen sind regelmaffig richtung gelehrt wird:
entsprechend den Weisungen der Hochschule vor-
1. Ausfiihrlich begrtindeter Antrag. aus dem die Quell-
zunehmen.
fikation des Kollegen genau ersichtlich tat, unter-
zeichnet vom Werkleiter und Technischen Leiter,
3. Zur Erreichung hachster Ausbildvngsergebnisse sind
den Studenten durch die Verantwortlichen Per des 2. Fachliche und gesellschaftliche Beurteilung durch
die Kaderabteilung und BGL des Betriebes.
Berufspraktikum bzw. die Leiter der Abteilungen
klar umrissene Aufgaben zu stellen, ler deren ord- 3. Ausfehrlicher handschriftlicher Lebenslauf.
nungsgemalle Losung der Praktikant dem Auftrag- 4. Liickenloser Tatigkeitsnachweis und Nachweis tiber
geber gegentiber rechenschaftspflichtig 1st. Der Er- beauchte Schulen und Lehrgange.
fahrungsaustavech zwischen BetriebsangehorIgen 5. Beglaubigte Abschriften samtlicher Berufszeugnisse.
und Praktikanten 1st zu organisieren. Den Prakti- Die Fachschule stellt fest, ob die Verleihung einer Be-
kanten 1st der Besuch von Fadwortragen der rufsbezeichnung ohne Sonderprafung magnets fat und
Kammer der Technik usw. zu ermliglichen. legt beftirwortete Antrage der HA Hoch- und Fachschu-
4. Eine besondere Aufgabe des Verantwortlichen filr len zur Bestatigung vor, die die entspredaenden Urkun-
die Durchfithrung des Berufspraktakums tat die den ausstellt.
VI. Planung ?
15. Mullnahuseu aur Durdgilhrung der Vereinhelt- %resells bisher nods nicht des notwendige Augenmerk
Ihitung der Vardrucke ha ZustindIgkeitsbereich des gesdienkt. Die Tatsache, dal3 allein im Zustandigkeits-
Vordrutdk-Leltverleges Wdmar. bereich des Vordruck-Leitverlages Weimar trotz der bis-
Softens des Ministeriums Aar Masddnenbau wurde der her teilweise geleisteten Vereinheitlichungsarbeit north
Vereinheithchung und Verminderung des Vordru*.--.436% der hergestellten Vordrucke Sondervordrucke der
-
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erforderlich, in ZusammenMit mit dern Vordruck-
Leitverlag Weimar folgende Manahmen durehzu-
fahren:
einzeinen Betriebe und V tungen sind maciil es 2. Arbeitstagungen
a) Urn die Vereinheitlichuirder Vordrucke be-
stimrnter Sachgebiete vornehmen zu konnen,
fin-
den unter Hinzuziehung des Vordruck-Leltver-
lases Weimar von Zeit zu Zeit Arbeitstagungen
statt, zu denen Fachleute des betreffenden Sach-
gebietes aus der Industrie delegiert werden.
Zeitpunkt und Ort der Tagungen werden vom
Beauftragten des Ministeriums im Einvernehmen
nut dem Vordruck-Leitverlag Weimar festgelegt.
C) The Einladung zu diesen Tagungen ergeht abet
die Beauftragten der einzelnen Hauptverwaltun-
gen rechtzeitig an die in Frage kommenden Kol-
legen aus je einem Grofi-, und Klein-
betrieb sowie an die entsprechende Abtellung
der Hauptverwaltung, um der Koordinierung
zwischen Hauptverwaltung und Betrieb Rech-
flung zu tragen.
3. Ergebnls
a) Die im Verlauf der Arbeitstagungen entwiekel-
ten veretnheitlichten Vordrucke werden von dem
Beauftragten der Hauptverwaltung bestAtigt und
durch Bekanntmachung far verbindlich erldint.
b) Der Vordruck-Lei(verlag Weimar legt dieselben
als Lagervordrucke unter seiner ftinfstelligen
Bestellnummer im Dreimonatsbedarf auf.
c) Das Industrie-Vordruck-Verzeichnis des Vor-
druck-Leitverlages Weimar (Ausgabe 1. Dezem-
ber 1953) gibt alien Vordruck-Bedarfstragern
Kenntnis Ober die in den Bereich des Vordruck-
Leitverlages Weimar fallenden Sachgebiete. So-
welt dean Vordruck-Leitverlag die Betriebsan-
schriften bekannt waren, ist die Zusendung des
Vordruckverzeichnisses bereits Anfang Dezem-
ber erfolgt. Je nach Mf all neuentwIckelter Vor-
drucke gibt der Vordruck-Leitverlag Weimar
ErgAnzungen zum Industrie-Vordruck-Ver-
zelehnis heraus.
1. Verantwortllehkeft
a) Als Beauftragter far die ordnungsgembile Durch-
fahrung der Vereinheitlidiungsarbeit im Bereich
des Ministeriums ftir Maschinerrbau wird die
Kali. Basiliee, HA Planung, benannt
b) Ftir die Durchtlihrung der Arbeiten innerhalb
der einzelnen Hauptverwaltungen sine! in der Je-
weillgem Abteilung Planung ebenfalls Beauf-
tragte eingesetzt, und zwar far die
1. HIT Ausrastung far Schwerindustrie Koll.
Bell
2. HV Ausrilstung ftir Chemie, Keramik- und
Nahrungsmittelindustrie, Roll. Lemmel
3. HV Ausr(lstung filr Textil, polygr. Industrie,
Koll. Pohlmann
9. HV Werkzeugmaschinenbau, Koll. Madre]
5. I-1V Gieflereien, Katt Fritsch
8. HV Kessel- und Turbinenbau, Koll. Raethel
7. By Kraft- und Arbeitsmaschinenbau, Koll.
Manthei
8. HV Elektromaschinenbau, Koll. Tuschy
9. HV SchiLfbau, Koll. Kunert
10. HV Auto- und Traktorenbau. Koll. Schatz
11. HV Lokornotiv- und Waggonbau, Koll.
Besedce
12. HV Landmaschinenbau Koll. Baacke
13. HV Kabel- und Apparatebau, Koll. Scholz
14. HV Radio- und Fernmeldetechnik, Koll. Kal-
denhoven
15. HV Leichtmaschinenbau, Roll. Gattert
10. HV Eisen, Blech- und Metallwaren, Koll.
Hofmann
17. HV Feinmechanik / Optik, Roll. Richter
c) Dartiber hinans sind alle Betriebe des Ministe-
riurns far Maschinenbau zur Mitarbeit bei der
Sehaffung von Lagervordrucken verpflichtet,
d. Is., sic haben die Aufgabe, die entsprechen-
den Fachkrilfte zu den einberuferien Arbeits-
tagungen zu entsenden sowie alle VorschlAge,
die eine Vereinfachung des Vordruckwesens der
Sachgebiete des Vordrudt-Leitverlages Weimar
bedeuten, diesem mit entsprechendem Menu-
skriptentwurf zuzuleiten.
4. Answertung
Der Vordrudc-Leitverlag Weimar 1st verpflichtet
worden, dem Mlnisterium laufend vierteljahrlich
bekanntzugeben, wieviel Vordrucke vereinheitlicht
worden sind und welche Ersparnis sich durch den
Wegfall der Sondervordrucke far den Bereich des
Ministeriums ergibt.
Die rege Mitarbeit eller Betriebe bei der Durchfilh-
rung dieses Programms wird third) Einftihrung ein-
heitlich gestalteter Vondrucke eine Vereinfachung
der Arbeitsorganisation Bowie eine erhebliche Ein-
sparung an Material und Verwaltungskosten ermog-
Lichen.
VII. Kader
It Erwellerung des Brazes der Nomenklatur-Funktio-
late In den Beideben deS Allnisterlums tfir
Mastednenban
In Erkermtnis der politischen Notwe_ndigkeit wurde der
Kreis der Nomenklatur-Funktiontire nach gewissen
Schwerpunkten erweitert
Dlese Maanahme bringt eine wesentliche Hilfe und
Unterstiltzung far die Betriebe, gewahrleistet eine ein-
wandfnele As-belt der Kader-Abteilungen des Ministe-
rluma far Maschinenbau und fiihrt zu einer Erhilhung
der Wachsamkeit
Der Kreis der bisher der Nomenklatur der jeweiligen
Hauptverwaltung unterliegenden Funktionare
Werkdirektor bzw. Werkleder
Techrtischer Direktor bzw. Techni.sdier Leiter in Leipzig durchgefahrten Tagung der Kaderleiter
Hauptbuchhalter ---bereits entsprechend unterrichtet worden.
Arbeitsdirektor bzw. Leiter der Abt. Arbeit
Kaderleiter
ist mit sofortiger Wirkung auf folgende Funktiontire
erweitert worden;
Kaufmtirmischer Direktor bzw. Kaufmlinnischer
Leiter
Produktionslelter
Planungsleiter
Chefdispatcher oder Hauptdispatcher.
Die entspreehenden Nomenklaturantritge mit den Unter-
lagen sind von den Betrieben bis zum 31. Man 1054 an
die Kader-Abt, der zustiindigen Hauptverwaltung eln-
zureichen.
Die Kaderleiter der Betriebe sind auf der Ende Februar
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florlaccifipri in
17. Verbeugeng gegen Katastrophenflifte
Urn Katastrophenftille zu vermeiden. werden die Sicher-
heitsinspektoren der Betriebe des Ministeriums filr
Maschinenbau angewiesen, in ihren Betrieben Schwer-
punktlisten ? soweit noch nicht vorhanden ? aufzu-
stellen, in denen an crater Stelle die Aggregate und
Maschinen aufgefithrt werden, die besonders stark be-
ansprucht sind.
Alle tiberwachungspflichtigen Anlagen des Betriebes
"Ind vierteljiihrlich vom Sicherheitsinspektor in Ver-
bindung mit dem Hauptmechaniker zu Oberprtifen.
Diese Uberprilfung 1st unabhlingig von denen der Tech-
nischen Uberwachung des staatlichen Arbeitsschutzes
durchzu(iihren und soil dazu dienen, diese St&ien zu
unterstiltzen.
Besonderes Augenmerk 1st auf die monatliche Prilfung
der Anschlaginittel zu richten.
Die bei der vierteljahrlichen Uberprtlfung festgestellten
Mange' sind im Protokoll festzuhalten und zu heselti-
gen. Besonders schwere Weigel sind der Abt. Acbeits-
schutz und Hauptsicherheitsinspektion mitzuteilen.
IX. Produktion
18. Annaben fiber Kapazhitsermitilungen und fiber
mindere Yovichtige Unterlagen
Angaben Ober Kapazitlitsermittlungen und Ober andere
widstige Unterlagen dtirfen von Mitarbeitern des Mini-
sterlums nicht in der Form von persdelichen Notizen
gefilhrt werden. Vielmehr hit in jedern Fall vom Werk-
leiter em n Protokoll aufzustellen, des nach den Bestim-
mungen von vertnaulichen Dienstsachan oder vertrau-
lichen Verschlui3sachen dem Mitaiabeiter des Ministe-
riums zuzustellen lit.
Die Anordnung hiertiber 1st jeweils bei der Auftrags-
erteilung durch den HV-Leiter oder einen seiner leiten-
den Mitarbeiter zu geben.
Wird zur Kapazittitsermittlung oder tihnlich wichtigen
Aufgaben eine Gruppe von mehreren Mitarbeitern ein-
gesetzt, so 1st ausddiddich der verantwortliche Leiter
zu bestimmen, der sowohl ftir die sichere Aufbewah-
rung der Unterlagen am Besprediungsort, als auch f?r
thre sichere tiberbringung in des Ministerium und ihre
Aufbewahrung dortselbst volt verantwortlich 1st.
X. Haushalt
19. Bergeldunuateplane
Die WIrksamkeit der Kontmlle der Deutschen Noten-
bank wird dadurch beeintraditigt, da0 den Banken die
bestatigten Bargeldumsatzplane erst im Laufe jedes
Planquartals zur Verftigung stehen. Diese wichtige Ar-
beitsgrundlage mull jedoch so rechtzeitig vorliegen, daB
bereits zu Seem jeder Planperiode, d. h. vom ersten
Werktage jedes Quartals an, die Kontrolle der Plan-
erfillturig dumb die Banken sowie ihre operative Ein-
schaltung mit dem Ziel der Beseltigung von Planwidrig-
keiten in vollem Urnfange Welch 1st. Eine Voraus-
setzung hierfilr let die Vorverlegung der Einreichungs-
termine filr die der Bargeldumsatzplanung zugrunde-
liegenden BargeIdplane bei den Kreditinstituten.
Wir tragen den Grundsatzen des neuen Rechnungs-
wesens in den Betrieben dadurch Rechnung, dell wir
den Ekireichungstermin filr die Erfilllungsmeldung zum
Bargeldplan zurtkicverlegen.
Das Presidium des Ministerrates der Deutschen Demo-
kratisdten Republik hat mit Besdllull vom 28. vorigen
Moneta die Deutsche Notenbenk ermachtigt, In Ab-
tinderung der ?? 3 und 5 der 2. DB zum Gesetz Ober
die Deutsche Notenbank vont 15. 11. 1951 mit den
planungspftichtigen Betrieben, Verwaltungen used Orga-
nisationen neue Vereinbarungen himichtlith der Ein-
reichungstermine der Bargeldpitine und der Ede!lungs-
meldungen zum Bargeldplan su troffers. Es wird daher
Anweisung erteilt, da0 die mit der Bargeldplanung be-
auftragten Abteilungen der dem Ministerium ftir Ma-
schinenbau nachgeordneten bargelciplanungspfliditigen
Betriebe Verwaltungen used Onlanisellonen
a) bis zum 1. Werktage der Monate Februar, Mai,
August und November dem kontoftihrenden Kredit-
institut ftir das folgende Quartal einen Bargeldplan
in einfacher Ausfertigung einzureichen haben. Diese
rtegelung gilt erstmalig am 3. 5. 54 far den Bargeld-
plan Ilk des III. Quartet 1954.
b) Bis zum 9. Werktage jedes Monats dem kontoftihren-
den Kreditinstitut die Erftillung des Bargeldplanes,
die Inanspruchnahrne des Lohnfonds sowie die Er-
ftillung der Produktions-, Warenumsatz- bzw.
Lel-
stungsauflage fik den Vormonat nadi den von der
Deutschen Notenbank ergangenen Anweisungen zu
melden 1st. these Weisung gilt erstmalig ilk die Er-
ftillungsmeldung zum Bargeldplan ftir den Monet
Februar 1954, die bis zum 9. Werktage des Monats
Mars der Bank vorliegen muBte. Die Betriebe und
Institutionen sind von dem zustencligen Kreditinsti-
tut hiervon bereits rechtzeitig unterridttet wooden.
28. Erstattung von Atudonen durch das NUM
Eine Erstattung von Auslagen der Betriebe und nach-
geordneten Dienststellen, wie Gehaltsanteile, Abord-
nungsgelder und de. kann nur dam durch die ZA
Haushalt erfolgen, wenn v or dem Antall der Kosten
eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen
dem Betrieb und der austlindigen Kaderabtig. des Pdf51
sowle der ZA Haushalt getroffen wurde.
Gerneinkosten- oder sonstige Zusthlege (Verwaltungs-
kostenztrschlage turw .) konnen nicht erstattet werden, da
dem MLIN1 els Haushaltsorganisation hierfikr keine
Mittel zur Vertilgung stehen. Die Bestimmungen der
Reisekostenanordnung vom 19. 10. 1953 massen serum
eingetudten werden; des gleiche gilt far die Gestellung
von Kraftwagen used dgl.
'St
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iNett.1111d9
22. Arbeltsschutz and technhtehe Sicberheit
Die Dberprufung einer Reihe Betriebe des Ministeriums
ftir Maschinenbau hat ergeben, da6 den Fragen des
Arbeitsschutzes und der tedmischen Sicherheit der An-
lagen eine ungenagende Aufmerksamkeit geschenkt
wird.
Es wird daher angeordnet:
1. Die Werkleiter sind verpflichtet, in Verbindung mit
dem Vorsitzenden der BGL und dem Vorsitzenden
der ASK in alien Abteilungen bzw. Werksteilen
Kommtssionen aus den Reihen der Arbeiter, Bri-
gadiere und Meister zu bilden mit der Aufgabe, die
Oberprilfung der Einhaltung der Arbeitschutz-
Einrichtungen und hinsichtlich der technischen
Sicherheit durchzuftihren.
2. Insbesondere zu priden 1st der Zustand der Krline,
Seile, ausreichende Ventilation, Schutzvorrichtungen
an Maschinen, richtige Stapelung von sperrigen
Materialien, elektrische Einrichtungen und Leitun-
gen auf Bertihrungsgefahr, Lagerung von Acetylen-
flaschen, giftigen Farbstoffen, Einhaltung der Vor-
schriften des Arbeitsschutzes und der Bedienung in
Kesselhttusern.
3. Unter Anleitung des Sicherheitsinspektors sind von
den Kommissionen Mannahmeplane zur Beseitigung
der festgestellten Mfingel auszuarbeiten ,und die
Durchftlhrung zu kontrollieren.
4. Soweit die Beseitigung von Gefahrenquellen und
gesundheitsschadigenden Ursachen die Durchfilh-
rung von Investitionen erfordem, sind, soweit die
erforderlichen Mallnahmen nicht aus Mittein des
Direktorenfonds durchgeftihri werden konnen, ent-
sprechende Vonschlage far den Investitionsplan 1955
auszuarbeiten. In besonders dringenden Fallen 1st
gesonderter Antrag mit ausreichender Begrtindung
an die zustandige HV elnzureichen.
5. In Fallen, in denen die DHZ die Belieferung der
Kontingente an Arbeitsschutzkleidung ganz oder
teilweise ablehnen und von side aus Kontingent-
kUrzungen durchfiihren, 1st umgehend Mitteilung
an die Abteilung Arbeit der zustandigen Haupt-
verwaltung zu geben.
22. Rithtlinie fiir die Aufnahme von Entwicklungen
komplizierter tedmischer Erzeugnisse deo Massen-
bedarts.
Um Doppelentwicklungen von Verbrauchsgiltern zu ver-
meidan und die Entwicklung technisch vollkommener
VerbrauchsgUter zu gewahrleisten, werden in Ergiln-
zung der Anordnung tiber die A.ufgaben des Ministe-
riums ftir Maschinenbau zur Forderung der Produktion
von Verbrauchsgihenn fur die Bevolkerung gem?
?Verftigungen und Mitteilungen des Ministeriums f?r
Maschinenbau Nr. 2, vom 27. Januar 1954" folgende
Richtlinien festgelegt:
1. Entwicklung und Fertigung von zustitzlichen tech-
nisch komplizierten Verbrauchsgiitern dUrfen nur
von Betrieben aufgenommen werden, deren Be-
triebserfahrungen und technische Einrichtungen
eine fachgemaBe Herstellung der gewlihlten
Konsumgilter gewahrleisten.
2. Vor Aufnahme der Entwicklung technisch kompli-
zierter Massenbedarfsgtiter 1st das Thema bei der
HA Forschung, Entwicklung und Konstruktion
anzumelden, die nach Abstimmung mit der HA
Export und Absatz eine Freigabe zur Konstruktion
erteilt.
3. Ober die fertiggestellte Konstruktion 1st vom Betrieb
em Gutachten durch die Fachkomrnission der ent-
sprechenden Fachriditung einzuholen.
Die Freigabe fur die Produktion wird von der HA
Export und Absatz linter Beracksichtigung des Gut-
achtens erteilt.
Rau
Stellvertreter des Ministerprasidenten
und Minister fur Masthinenbau
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INor liir des Diessigebrawa I
Verffigungen und Mitteilungen
des Minisleriums fir Illasthinenbau
1954 I
Berlin, den 30 Thin 1954
Anweisung zur Handhabung des Vertragssystems
INHALT
h) Die Vertragsstrafe
I) Verspatungszinsen
j) Erg5nzung, Anderung oder Auf-
hebung des Vertrages
aa) Aligemeines
bb) Zustiinmung des Ministcriums bei
Vertragsanderungen
3. Besondere Mustervertrage
Vertragsbeziehungen mit dem Val
Deutscher Innen- und Auflenhandel
b) Vertragsbeziehungen tiber die Aus-
fiihrung von Entwurfsarbeiten
(Projektierungs- und Konstruktions-
arbeiten)
C) Weitere Mustervertrage
4. Globalvertrage
5. Regierungsauftrage
Vorwort
1. TEIL
Die Vertragsbeziehungett
Swe
I. Der Vertragsabsehluit
(31
U. Die Vertragspartner
70
I. VEB?VEB
70
2. VEB?DHZ
70
a) Lagergeschaft
71)
b) Streckengeschaft
70
C) Vermittlungsgeschaft
70
3. VEB ?DIA
70
a) Realisierung des Importpianes
70
b) Realisierung des Exportplanes
71
4. VEB?Privatbetriebe
71
III. Der Vertrag
71
1. Die Form der Vertrage
71
2. Der Inhalt der Vertrage, insbesondere
des Mustervertrages
72
a) Allgemeines
72
b) Vertragsgegenstand
72
C) Preis
72
d) Termine
72
aa) Allgemeines
bb) Schrauben, Muttern, Federn,
Normteile und Werkzenge
72
72
e) Verpflichtungen des Lieferers
73
aa) Allgemeines
73
bb) Versandpflicht
73
cc) Rechnungserteilung
73
Verpflichtungen des Bestell.ers
73
aa) Abnahmeverpflichtung
73
bb) Zahlungsverpflichtung
73
cc) Versanddisposition
dd) Riickgabe von Verpackungs-
material
73
73
K1 Garantie und Mangelhaftung
74
aa) Allgemeines
bb) Garantiebestimmungen der 5. DB
zur VVO
74
75
Declassified in
cc) Ersatz der Bearbeitungskosten
bei Gull- und Schmiedesttidten
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2. TEIL
Das Schiedsverfahren
I. Das Vertragsgericht
1. Aufgaben der Vertragsgerichte
2. Gliederung der Vertragsgerichte
3. Zustandigkeit der Vertragsgerichte
a) Staatliches Vertragsgericht bei der
Regierung der DDR
b) Staatliche Vertragsgerichte in den
Bezirken
c) Vertragsschiedsstelle
d) Vertragsgerichte ? ordentl. Gerichte
e) Besonderheit: Regierungsauftrage
II. Das Verfahren
1. Verhandiungen vor Einleitung des Ver-
fahrens
a) Ausschiipfung der EinigungsmOglich-
keiten
Einigungsvorschlag an die Vertrags-
sch iedsstelle
Solt,
75
71;
71;
77
77
78
78
78
78
78
78
78
78
78
79
79
79
79
80
80
80
KO
go
2. Vorbcreitung des Vcrfahrens
81
a) Antrag auf Erkiffnung des Verfahrens
81
b) Antrag auf schriftliche Entscheidung
81
c) Erkliirung des Antragsgegners
d) Einigungsvorschlag seitens der Ver-
t ragssch iedsstel le
81
81
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e) Vereinfachtes Verfahren
Verfahren von Amts wegen
g) Kontrolle der Verfahren duron die
Justitiare
3. Die Verhandlung
4. Befugnisse der Vertragsgeridite
a) Ordnungsstrafen
b) Auferlegung von Terminkosten
C) Auskunftserstattung
d) Bestrafung von Mitarbeitern
Bestrafung bei schuldhafter Ver-
letzung der Vertrags- oder Plan-
dIsziplin
IlL Reehtsmittel
1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen:
a) des Staatlichen Vertragsgerichtes bei
der Regierung der DDR
,ieate
82 b) der Staatlidien Vertragsgerichte in
den Bezirken
c) der Vertragsschiedsstelle
2. Rechtsbehelf: Erinnerung
82
82
82
82
82
82
83
83
IV. Die Kasten des Verfahrens
I. Geb?hren
2. Auslagen
3. Ffilligkeit der Geb?hren
Vollstreckung
1. Zwangsstrafen
83 2. Zwangsbuchungsantrag
83
83
83
84
84
84
84
und Auslagen 84
Anhang
Zusammenstellung der das Vertragssystem be-
treffenden Gesetze, Verordnungen und An-
83 ordnungen
Abkfirzungen
VV0.= Verordnung tiber die Einfiihrung
des Allgemeinen Vertragssystems
air Warenlieferungen in der
volkseigenen und der ihr gleich-
gestellten Wirtschaft vom 6. De-
zember 1951 (GB!. 1051, S. 1141).
6. DB. VVO 6. Durchfuhrungsbestimmung zur
Verordnung iiber die Einfiihrung
des Allgcmeinen Vertragssystems
fiir Warenlieferungen in der
volkseigenen und der ihr gleich-
gestellten Wirtschaft vom 23. De-
zember 1953 (GB!. 1954, S. 21 If).
VOStVG = Verordnung ilber die Bildung und
Tatigkeit des Staatlichen Ver-
tragsgerichtes in der Fassung vom
1. Juli 1953 (GB!. 1953, S. 855 ff.).
Verf.0= Verfahrensordnung fiir das Staat-
Vertragsgericht in der Fas-
sung vom 1. Juli 1953 (G81. 1953,
S. (158 ft.).
Geb?hren- und Vollzugsordnung
filr das Staatliche Vertragsgericht
vom 27. November 1952 (GB1.1952,
S. 1255 ff.).
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1. Das Vertragssystem stellte eine bisher unbekannte
Regelung von vertraglichen Beziehungen innerhalb der
volkseigenen Wirtschaft dar. Daraus ergab sich, dal} die
getroffenen Bestimmungen nicht immer den Erforder-
nissen der Wirtschaft entsprachen. Es war deshalb not-
wendig, laufend neue gesetzliche Bestimmungen oder
Anordnungen zu erlassen bzw. bereits ergangene ab-
zuandern, urn das Vertragssystern den sich ebenfalls
Irn Laufe der Entwicklung andeinden wirtsdiaftlichen
Bechirfnissen anzupassen und Z11 verbessern. Unver-
meldlich war hierbei, daB Frage!' auftauchten, die zu-
weilen Unsicherheit brachten und der Klarung be-
durften.
Diese Anweisung soli daher die zahlreichen Anweisun-
gen des ehemaligen Ministeriums f?r Maschinenbau und
der ehemaligen Ministerien filr Sdiwermaschinenbau,
Allgemelnen Maschinenbau und Transportmittel- und
Landmaschinenbau auf den neuesten Stand bringen,
zusammenfassen und besonders den Mitarbeitern des
Ministeriums und der Betriebe einen Uberblick Ober
das gesamte Vertragssystem geben. Es ist nicht /nog-
samtliche Zweifelsfragen zu behandeln, da sich in
vielen Fallen erst eine einheitliche Spruchpraxis der
Staatlichen Vertragsgerichte herausbilden mull. Soweit
dennoch zu Zweifelsfallen SteBurg genommen wird, ist
zu beachten, dal3 die Vertragsgerichte unter Umstanden
zu elner anderen Auffassung kommen kOnnen, wie
tiberhaupt die Vertragsgerichte an frillier ergangene
Entscheidungen nicht gebunden sind.
Die dieser Anweisung entgegenstehenden bisher ergan-
gcnen Anweisungen sind nicht mehr anzuwenden.
II. Die Einfilhrung des Vertragssystems wurde im Zu-
sammenhang mit der Einftihrung des Prinzips der wirt-
schaftlichen Rechnungsftihrung auf Anregung der
6. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Ein-
heltspartel Deutschlands und der EntschlieBung in der
flnanzpolitischen Konferenz vom 17. und 19. September
1951 (abgedruckt in ?Deutsche Finanzwirtschaft"
Nr. 17/18, 1951, S. 203) beschlossen. Das Prinzip der
wirtschaftlichen Rechnungsfijhrung erforderte, daf3 die
volkseigenen Betriebe Rechtspersanlichkeit erlangten.
Hierdurch werden sic in die Lage versetzt, Schuldver-
haltnisse in Form von Vertragen begrtinden zu }carmen.
Gesetzliche Grundlage fiir den AbschluB von Vertragen
bildet die Verordnung Ober die Einftihrung des All-
gemeinen Vertragssystems ftir Warenlieferungen in der
volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft
vom 16. Dezember 1951 (GBI. S. 1141) sowie die im An-
hang einzeln aufgeftihrten Verordnungen, die durch
zahlreiche Anordnungcn und Anweisungen des naheren
erlautert wurden.
Diese Verordnungen in ihrer Gesamtheit sollen der
Weiterentwicklung des Prinzips der wirtschaftlichen
Rechnungsfahrung dienen. Da der Betrieb nach dem
Prinzip der wirtsehaftlichen Rechnungsfiihrung die ihm
Obertragenen Aufgaben selbstanclig durchzufahren hat,
mull er Vertrage ftir die zu seiner Produktion erforder-
lichen Materialien abschlieBen und ebenfalls den Absatz
seiner Erzeugnisse durch auf moglichst lange Sicht ge-
schlossene Vertrage sichern. Bei der Durchfilhrung des
Vertragssystems haben alto Verantwortlichen als staats-
und planbewuf3te Wirtschaftsfunictionare zu handeln.
Das Vertragssystem soil die irrige Auffassung vom
Selbstlauf des Planes beseitigen. Der Vertrag ist die
beste Verbindung von Planaufgabe und der durch sie
bedingten Planungsakte mit dem Prinzip der wirtschaft-
lichen Rechnungsfahrung und tibt eine regulierende
Funktion innerhalb unscrer volkseigenen Wirtschaft
aus. Planungsakte und Vertrag bestimmen in ihrer Ge-
samtheit die Beziehungen zwischen den Vertragspart-
nern. (Vgl. Such, Staat und Hecht, 1. Jahrgang, Heft 1/2,
zu einigen Fragen des Vertragssystems.)
Eine besondere Bedeutung hat das Vertragssystems zur
Verwirklichung des neuen Kurses bekommen. Es ist
Aufgabe der Vertragsschiedsstelle des Ministeriums ftir
Maschinenbau und alter Mitarbeiter des Ministeriums
und der Betriebe, sich des Vertragssystems bevorzugt
zur Steigerung der Produktion von Massenbedarfs-
gtitern zu bedienen.
1. Tell: Die Vertragsbeziehungen
1. Der Vertragsabschluft.
Der AbschluB der Vertrage mull gemaf3 ? 2 der VO Ober
die Einfiihrung des Allgemeinen Vertragssystems spa-
testens einen Monet nach Bekanntwerden der Plan-
aufgaben erfolgt sem. Bei nachtraglichen Planaufgaben
milssen die Vertrage unverztiglich nach Bekanntgabe
geschlossen werden (? 2 VV0). Hierbei ist gemaB ? 2
der 1. Durchfiihrungsbestimnnung zur 17V0 the nber-
gnbe der Planprojekte als Zeitpunkt der Bekanntgabe
der Planaufgaben anzusehen. Die erste Durchfiihrungs-
bestimmung regelt im einzelnen, in welcher Iliihe die
Betriebe und Handelsorganisationen Vertrage abzu-
schlieften haben.
Die Verpflichtung zum Vertragsabsdaufl besteht grund-
satzlith in Hahe der Planaufgabe, selbst dann, wenn
Zweifel bestehen, ob diese Vertrage eingehalten werden
kannen, weil beispielsweise die Materialzulieferung
mach nicht gesichert ist. Erst wenn diese Zweifel zur
GewiBheit werden, kann der VertragsabschluB verwei-
gert werden. Es besteht dann allerdings die Verpflich-
tuna, die Herabsetzung der Planaufgabe zu beantragen.
Auch far Lieferungen oder Leis tungen, die im Produk-
tionsplan nicht enthalten sind (sogenannteGefalligkeits-
vertrago, sind Vertrage nach dem Vertragssystem ab-
zuschlieBen. Gleiches gilt ftir Lieferungen aus Ober-
planbestanden, Submissionen und ahnlichem. Vertrage
brauchen nicht abgeschlossen zu werden ftir Kleinst-
mengen, wenn der Abschluf3 eines formlichen Vertrages
dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsfiihrung
widersprechen wiirde.
Die Termine und sonstigenVertragsbedingungen milssen
in Zusammenarbeit beider Vertragspartner verein-
bart werden. Ein Diktat von Bedingungen ist unzu-
lassig. Der Bestimmung durch die Vertragspartner
unterliegen allerdings nicht Termine, die gesetzlich, bei-
spielsweise durch den Volkswirtschaftsplan, bestimmt
sind.
Fiir plankontingentierte Waren flndet die Richtlinie
iiber die Verteilung und Realisierung der Materialkon-
tingente 1954 vom 21. August 1953 (ZB1. S. 403) An-
wendung. Eine AbschluBpflicht besteht nur, wenn durch
den Besteller eine gilltige Bezugsbereehtigung vorgelegt
wird. Der AbschluB von Vorvertragen 1st zuIti..ssig. Der
Lieferer ist abet verpflichtet, trotz des Vorliegens der-
artiger Vorvertrage dafilr zu sorgen, daB diejenigen Be-
delict, die bereits eine Bezugsberechtigung vorweisen
}carmen, vorrangig beliefert werden. Sind .Kontingente
. 1.9
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stimmung in den Vertrag aufzunehmen: schen volkselgenen und ihnen gleicngesielisen tsesrieuen
..Der Sestetler verpflichtet sich, fin' die Beschaf-
lung einer Bezugsberechtigung Sorge zu tragen.
Kann diese bis ZUM . Datum let einzusetzen)
nicht vorgelegt werden, so wird der Vertrag un-
wirksame
Filr die volkseigenen Aniagenbaubetriebe trifft die An-
ordnung der StaattichenPlankommission fiber die Arbeit
der zentral geleiteten volkseigenen Anlagenbaubetriebe
far die Errichtung elektrotedinischer Anlagen vom
10. Mai 1952 eine besondere Begetting. Diese Regetung
it den Anlagenbaubetrieben zugegangen. Den Betrie-
ben erwAchst hieraus die nicht, beim Vertragsabschluf3
auf die Einhaltung der Sonderbestirnmungen zu achten.
Hiernach haben die InvestitionstrAger irn Rahmen ihrer
im Plan festgelegten Investitionsaufgaben mit den An-
lagenbaubetrieben Iiir die Erriehtung elektrotechnischer
Anlagen Vertrage abzuschlieBert, in denen die Durch-
tilhrung, Materialbereitstellung unci Finanzierung fest-
zulegen 1st. Einzelheiten (Kontingente, Zahl u. a.) er-
geben sich aus dieser Anordnung.
Planungsakte, dies sind Anweisangen, die sich auf die
Planung beziehen, begrtinden nur die Verpflichtung zum
Vertragsabschluf3 bzw. zur Anderung oder Aufhebung
des Vertrages. Eine rechtsverbindliehe Vereinbarung
kommt erst durch die Einigung der Vertragspartner
zustande, das heiBt, die Vertragspartner sind auch dann
verpflichtet, einen Vertrag zu schliellen bzw. den ge-
schlossenen Vertrag zu lindern, wenn [lurch die Pro-
duktionsleitung fUr beide Partncr verbindliche Termine
festgelegt worden sind.
Die Warenproduktion dart erst begonnen werden, wenn
deren Absatz durch AuftrAge gesichert 1st. Die Auf-
nahme der Produktion ohne Vertrag bedarf der schrift-
lichen Genehmigung des Ministers, der these an die zu-
stlindlgen HV-Leiter delegieren kann. Der Absatz ohne
Vertrag 1st in jedem Fall unzulbssig (? 3, Abs. 4 VV0).
Der Vertragspartner, demgegeniiber em n Vertrags-
abschluA verweigert oder verziigert wird, mull beim
Vertragsgericht oder bei der Vertragsschiedsstelle einen
Antrag auf ErOffnung eines Verfahrens gegen den stlu-
migen Partner stellen (vgl. B II Da).
Die Werkleiter milssen sites Erforderliche veranlassen,
um die Versorgung des Betriebes mit Material und den
Absatz Ihrer Erzeugnisse durch VertragsabschlUsse
sicherzustellen. Aufgabe der zustandigen Hauptverwal-
lung 1st es, festzustellen, ob die gesdslossenen Vertrlige
den Planaufgaben des Betriebes oder den zugestellten
Kontingenten entsprechen. Der Werkleiter mull sich be-
wunt sein, daf3 er nur durch stlindige Kontrolle der
Vertragsabschltisse und Durchfiihrung der Vertrlige in
seinem Betrieb zur Erffillung der sich fiir seinen Be-
trieb aus dem Volkswirtschaftsplan ergebenden Auf-
gaben beitragen kann.
LAM das Verhalten eines Betrie)aes eine grobliche Ver-
letzung der Plandisziplin erkennen, wird das Vertrags-
gericht von sich aus gegen ihn en Verfahren gemaii ? 6
der Verfahrensondnung Or das Staatiiche Vertrags-
gericht vom 6. Miirz 1952 in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. Juli 1953 (GB1. S. 859) einleiten.
Die Schuldigen konnen dartiber hinaus nazis ? 9 der
Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948
(ZVOBI. S. 439) in der Fassung der VO zur Anderung
der VO Libel. die Bestrafung von Verst,513en gegen die
Wirtschaftsordnung vom 29. Oktober 1953 (GRI. S. 1077)
bestraft warden.
II Vertragspartner.
Der BesdiluB Ober die Ordnung der Materialversorgung
vom 21. August /952 (GB1. S. 767) erstrebt im Interesse
einer Beschleunigung und Vertelligung des Warenver-
ohne Einschaltung der Handelszentralen. PlanmilBle
organisiert wird der direkte Warenverkehr der yolks
eigenen Betriebe untereinander durch die Absatzabtei-
lungen des Ministeriums.
1. VEB ? VEB
Die vertragliche 13indung des Materialbedarfs eines
Produktionsbetriebes erfolgt grundsatzlich untnittel-
bar mit dem Herstellerbetrieb. Vornussetzung hter-
fiir 1st ledoch, (MB die ins Mindestmengenverzeich-
nis genannten Mengen erreicht werden. Wird die
vorgeschriebene Menge nicht erreicht, 1st der Bedarf
bei der Niederlassung der fachlich zustandlgen DHZ
zu decken. In den zwischen den DHZ und den Ab-
salzabteilungen zur Abgrenzung der Zustandigkeits-
bereiche abgestimmten Mindestrnengenlisten werden
festgelegt:
a) Planpositionen, die ohne Iffieksicht auf die Lie-
fermenge unmittelbar mit dens Herstellerbetrieb
vertraglich zu binden sind;
b) Planpositionen, die ohne Rticksicht auf die Lie-
fermenge nur mit den Nieder 1 a ssungen
der fachlich zustAndigen DHZ vertraglich zu bin-
den sind.
2. VEB ? DHZ
Die Deutschen Handelszentralen unterscheiden drei
Arten von Gesell/then. Diese wickein sich wle folgi
ab:
a)Lagergesch Aft
Die DHZ schlief3t einen Absatzvertrag mit dem
Lieferwerk und nimmt die Erzeugnisse aid ihr
Lager. Auf der anderen Seite schtlef3t sic elnen
Versorgungsvertrag mit einem BedarfstrAger.
Die Lieferung erfolgt ab Lager.
b) Streckengeschlift
Die DHZ schliefh einen Vertrag mit einem Lie.
ferwerk und einen Vertrag mit einem Bedarfs-
trliger. Die Lieferung erfolgt direkt zwischen
Lieferwerk und Bedarfstrtiger. Die Redmungs-
erteilung erfolgt durch die zustandige Nieder
lassung der DHZ.
c)Vermittlungsgeschlift
Die DHZ vermittelt ein Geschaft. Der Vertrags-
abschlut3 und die Lieferung erfolgt unmittelbar
zwischen Lieferwerk und Bedarfstragen Ver-
tragspartner sind Lieferwerk und Bedarfstrfiger.
Der Vertrag bei Vermittlungsgeschliften dart
erst dann geschlossen werden, wenn em n Vey-
mittlungsauftrag der DHZ vorliegt.
Balm Lager und Streekengeschaft sind die Nieder-
lassungen der Handelszentralen, die gem8t3 ? 4
Abs. 2 der Verordnung fiber die Verbesserung der
Arbeit der Handelszentralen vom 6. Dezember 1951
(GBI. S. 1145) selbstondige juristische Personen sind.
Vertragspartner. Wenn die Zentrale Leitung der
DHZ beim VertragsabschluB mitwirkt, dents ge-
schieht dies nur im Auftrage der Niederlassungen
3. VEB ? DIA
a) Realisierung des Importplanes.
Im ? 2 der Verordnung iiber das Einfuhrverfah-
ren fur den AuBenhandel und Innerdeutschen
Handel vom 9. November 1952 (OBI. S. 881) 1st
festgelegt, wer Vertragspaitner der einzelnen
Importlieferungen mit den Fachanstalten Deut-
seller Innen- und AuBenhandel 1st.
dieser Verordnung erging die erste Durcliffih-
rungsbestimmung zur Verordnung Ober das Ein-
fuhrverfahren fur den AuBenhandel und Inner-
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In der the List e der einzelnen Warenpositionen
verdffentlicht 1st. Im ? 2 Abs. 2 sind Ausnahmen
von Warenpositionen festgelegt, the nur bei den
Deutschen Handelszentralen zu bestehen sind.
(Vgl. auch 2. und 3. Durchfahrungsbestimmung
zur VO fiber this Einfuhrrerfahren usw. vom
24. Februer [GB). S. 4091 bzw vont 8. Juni
1953 (GB). S. 80014
bi Realisierung des Exportplanes.
Die Verwirklichung des Exportplanes wird durch
die Verordnung Ober die Durehfahrung von Ex-
portaufli agen - - E-wertordnung rem 17. De-
zember 1933 (GBI. S. 1312) gesichert. Hier-
nach werden Exps.tauftrage in ihrer Wertigkeit
den Regierungsauftragen gleichgesetzt. Sie sind
also vorrangig auszufiituen und gegebenenfalls
sind Fertigungen anderei Art zurtickzustellen.
Glelehes gilt fur Unter- Lind Zulieferungen. Ina
Gegensatz al den eigentlichen Regierungsauftra-
gen werden aber Vertrtige abgeschlossen, die
den Bestimmungen des Allgerneinen Vertrags-
systems unterliegen. Hierbei ist zu beachten,
((LIB forrnliche Vertrage nicht abgeschlossen wer-
den, sondem daft die Exportauftrage selbst each
Unterzeichnung durch den Lieferer als Vertrage
gelten. Hinsichtlich des Verfahrens cur Ert,eilung
der Exportauftrage und des Abschlusses der Ver-
trtige werden noch Ausfahrungsbestimmungen
ergehen.
Im Gegensatz rum allgerneinen Vertragssystem
konnen nicht termingemaB erfallte Exportauf-
trage annulliert werden, allerdings mull das
Ministeriurn, dem der Lieferer untersteht, zu-
stimmen. Die aus der Annullierung entstehenden
Kosten hat der Lieferbetrieb zu tragen. In den
Fallen, In denen Exportauftrage aus Granden
unnulliert warden, die das zustandige VEH DIA
zu vertreten hat, hat dieses alle hieraus en
stehenden Kosten zu tragen ? 13! Sinngem813 das
gleiche gilt bei Mtingelragen ?? 13 und 14 Ex-
portordnung.
Es wird unterschieden zwischen:
1. Eigengeschtiften der VEH Deutscher Innen- und
AuBenhandel. Hier bestehen Vertragsbeziehungen
zwischen dem auslandischen Kunden und den VEH
Deutscher Innen- und Auflenhandel einerseits und
dem Hersteller und den VEH Deutscher Innen- unci
AuBenhandel andererseits. Unmittelbare Vertrags-
beziehungen zwischen dem Hersteller und dem aus-
Itindischen Kunden bestehen nicht.
2. Elgengeschtifte der volkseigenen und der ihnen
glelchgestellten Betriebe und der privaten Industrie-
und Handwerksbetriebe. Hier bestehen Vertrags-
beziehungen unmittelbar zwischen dem auslandi-
schen Kunden und dem Herstellerbetrieb. Die Ver-
teage werden jedoch erst durch die Genehmigung
des Ministeriums ftir AuBenhandel und Innerdeut-
schen Handel bzw. der von ihm beauttragten Organe
rechtswirksam. Bei Streitigkeiten aus derartigen
Vertragen sind also die Vertragsgerichte nicht zu.
Eine Pramiierung der Betriebs- und Produktions-
leitungen Bann nicht erfolgen, wenn die Export-
verpflichtungen nicht vertragsgerecht errant werden.
4. VEB ? Privatbetriebe
Filr den Absatz der Erzeugnisse der privaten In-
dustrie trifft die VO fiber die Neuregelung dee Ver-
tragsbeziehungen der privaten Industriebetriebe
vom 29. Oktober 1953 (GB1. S. 1078) eine Regelung.
(reattoi ? 3 ktmnen Vertrag,s1rafen veleftlbart
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strafen besteht aber ilicht. Es sind aber Bedingun-
gen zu vereinbaren, insbesondere Ober Mengen.
Sortimente, Qualitkt, Versandart, Lieferfristen und
Preise. Im tibrigen sind genehmigte Formblatter f?r
den Vertragsabschla zu verwenden. Diese Ver-
tritge sind durch die Vertragskontore nach Entrich-
lung einer Gebahr zu registrieren. Daraber, ob die
Vertrtige erst durch die Registrierung rechtswirk-
sam werden, ist nichts gesagt. Da in der VO Ober
die Reorganisation der Staatlichen Vertragskontore
rum 23. Oktober 1952 (GB1. S. 1095) aber eine der-
artige Bestimmung enthalten war, ist zu schlteBen.
daft Vertrage such ohne Registrierung durch die
Vertragskontere rechtswirksam warden.
Die Belieferung von privaten Betrieben ist, sowed
(.?, die Planung betrifft, im ? 2 der VO geregelt.
Fur Liefervectrage, bei denen private Betriebe Ab-
nehmer sind, dilate die VO sinngemaB ebenfalls
zutreffen, das heifh insbesondere, daft hier Vertrags-
strafen zwar vereinbart werden konnen, aber nicht
massen. Eine Verpflichtung zum VertragsabschluB
ftir volkseigene Betriebe mit Privalbetrieben dilate
nicht bestehen. (Hber die Zustandigkeit der Staat-
lichen Vertragsgerichte bzw. der ordentliehen Ge-
richte bei Streitigkeiten val. unten 2. Teil, I 1.)
Bei Vertragen mit Privatbetrieben ist folgender Zu -
satz zum Vertrag aufzunehmen:
?Das Eigenturn an dem Vertragsgegenstand
geht erst nach Eingang der letzten Zahlung
lauf den Besteller Ober"
Der Vertrag:
Die Form der Vertrlige:
Nadi ? 4 Abs. 1 VVO sind ilber die Vertrage Ur-
kunden 71.1 errichten und von beiden Vertragspart-
nern zu unterzeichnen. Vertrage mit einem Liefer-
wert bis zu 5000,? DM konnen in der Form brief-
licher Vereinbarung abgeschlossen werden.
Die brieflichen Vereinbarungen mussel) ebenfalls
die genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes,
den Preis, die Liefertermine, die Vorpflichtung des
Lieferers cur Rechnungserteilung und die Verpflich-
tuna des Bestellers cur Bezahlung enthalten. Ge-
gebenenfalls }carmen besondere Liefer- und Ab-
nahmebedingungen aufgefahrt werden. Act den
brieflichen Vereinbarungen sind auBerdem folgende
Stempel anzubringen:
?Die vorliegende Bestellung gilt als angenom-
men, wenn nicht bis zum widersprochen
wird. Ira abrigen gelten die Bestimmungen
der ?? 4 bis 10 des Mustervertrages (Mini-
sterialblatt Nr. 3 vom 30 Januar 1952). In Ab-
anderung des ? 9 des Mustervertrages gelten
die im ? 2 der 6. DB cur VVO mom 27. Dezem-
ber 1953 (GBI. 54 S. 21) genannten Vertrags-
strafen als vereinbart. An Stelle des ? 10 tritt
? 8 der 6. DB VVO."
Soweit gewollt empfiehlt sich der wehere Zusatz:
?Vertragsstralen wegen Zahlungsverzuges
werden nidat vereinbart."
Es ist eine angemessene Frist zu setzen, die min-
destens 14 Tage betragen mull. Diese Widerspruchs-
klausel ist durch vorliegende Dienstanweisung nun
verbindlich filr die Betriebe und Niederlassungen
der DHZ, die dem Ministerium fur Maschinenbau
unterstehen. Untersteht emit Vertragspartner einem
anderen Ministerlum, 1st die Widerspruchsklausel
nicht zu verwenden, da die Vertragsgerlehte deren
Anwendung auBerhalb des Bereiches des Mini-
? itims far Maschinenbau far unzulassig halten
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a) AI1gerneines:
Der Inhalt der VertrAge wird insbesondere durch
die VVO selbst und (lama durch die 6. DB vom
23. Dezember 1953 (GB1. 54, S. 21) festgelegt.
Veriragsvereinbarungen, die diesen Bestimmun-
gen entgegenstehen, sind nichtig. Es wurde emn
Mustervertrag mit Allgemeinen Lieferbedingun-
gen am 10. Januar 1952 veroffentlicht (MB).
Nr. 3/52, S. 7). Er ist verbindlidi ftir die Bereiche
der aus der Unterzeichnung ersichtlichen Mini-
sterien. Schon aus der Bezeidmung ?Musterver-
trag" geht jedoch hervor, daet die Vertragspart-
ner Abweichungen, die sich allerdings imRahmen
der gesetzlichen Bestimmungen halten miissen,
vereinbaren konnen. Eine AbschluBpflicht zu den
vom Mustervertrag abweichenclen Bestimmungen
besteht jedoch nur dann, wenn besondere Liefer-
bedingungen im Zentralblatt vertiffentlidi wor-
den sind, denen vor Vertiffentlichung die betel-
ligten Ministerien zugestimmt haben miissen.
Durch das Erscheinen der 6. DB zur VVO sind
such der Mustervertrag sowie eine Reihe von
Lieferbedingungen anderungsbedurfrig geworden.
Der 6. DB entsprechende Abweichungen vom
Mustervertrag und von Lieferbedingungen
klin-
nen zwischen den Parteien vereinbart werden.
Es empflehlt sich, folgenden Stempelaufdruck
den bestehenden Vertragsmustern aufzupragen:
?Die Bestimmungen der 6. DB zur VVO vom
23. Dezember 1953 (GB1. 54, S. 21) gelten ent-
sprechend."
Soweit gewollt, empflehlt sich wiederum der Zu-
satz:
?Vertragsstrafen wegen Zahlungsverzuges
werden nicht vereinbart."
Fur laufende Vertrage, bei deren AbschluB die
6. DB noch nicht beriicksichtigt wurde, mull eine
der 6. DB entsprechende Anderung gemail ? 8
Abs. 4 der 6. DB VVO vereinbart werden. Hier-
bei empfiehlt es sich, omen der obenerwahnten
Stempel bei der Abanderungsvereinbarung zu
verwenden.
1st von den Partnern entgegen den Bestimmun-
gen des Vertragssystems em n Vertrag abgeschlos-
sen worden, der die zwingenden Bestimmungen
nicht enthalt, so haben die Staatlichen Vertrags-
gerichte den dem Gesetz entsprechenden Zustand
wiederherzustellen, des hei0t, daft die zwingen-
den Bestimmungen, insbesondere die Ober die
Zahlung von Vertragsstrafen als vereinbart an-
genommen werden, es sei denn, daf3 em n oder
beide Vertragspartner den AbschluB nach dem
Vertragssystem ausdriicklith nicht gewollt haben.
Auf diese Vertrfige linden die zivilrechtlichen
Bestimmungen des BGB, HGB und sonstigen
aullerhalb des Vertragssystems erlassenen Ge-
setze Anwendung. Hier ist besonders die 6. DB
zur VO Uber die Finanzwirtsdraft der volkseige-
nen Betriebe vom 17. Juli 1949 (ZVOB1. 49,
S. 548) zu beachten, the u. a. urn ? 4 Abs, 5
besondere Mangelrtigefristen festlegt. In jedem
Falle besteht die Maglidakeit, daB Disziplinar-
strafen ausgeworfen werden kOnnen.
Bedingungen, die die Wirksamkeit des Vertrages
oder die vereinbarten Termine von einer recht-
zeitigen Zulieferung des Vormat erials abhtingig
machen oder gegen gesetzliche Bestimmungen
verstoBen, sind unzulassig und nichtig.
b) Vertragsgegenstand:
Der Vertragsgegenstand ist nada Position, Waren-
nummer? Bezeichnung der Ware, Giite, Sorte,
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e) Preis:
Im ? I Abs. 2 des Mustervertrages war ursprting-
Bch die Preisgenehmigung anzugeben. Auf Grund
der Preisverordnung Nr. 339 vom 29. Dezember
1953 (GB1. 54, S. 69) ist die Angabe der Preis-
genehmigung nicht mehr erforderlich.
Ausfiihrungen Ober des Verhfiltnis von Preis-
recht und Vertrag sind in ?Deutsche Finanzwirt-
schaft" Heft 1/54, S. 1, gemacht worden. Fur den
Bereich des Masdiinenbaues sind Kalkulations-
vorschriften ver8ffentlicht in der Preisverord-
nung Nr. 341 ? Verordnung Ober die Kalku-
lationsvorschriften zum Zwecke der Prelsbildung
der volkseigenen Betriebe des Maschinenbaues
vom 26. Januar 1954 (GRI. S. 101) sowie die hier-
zu erschienene 1. Durchfiihrungsbestimmung vom
26. Januar 1954 (GB1. S. 101).
Da eine unexakte Kalkulation einen Verstol3
gegen die Vertragsdisziplin darstellt, haben die
Vertragsgerichte die Meglichkeit, Disziplinar-
strafen gegen die fur die nicht gewissenhaft er-
folgte Vorkalkulation Verantwortlichen auszu-
werfen.
Die 20. DB zur VO Ober die Finanzwirtschaft
der volkseigencn Betriebe ? Finanzierung lang-
fristiger Einzelfertigungen ? vom 22. Mai 1951
(GB1. S. 497) bestimmt im ? 8 Abs. 4, ftir In-
vestitionen filr die langfristige Einzelfertigun-
gen erforderlich sind, dal) dann eine Dberzahlung
nicht erfolgen darf, wenn die Preisdifferenz die
Folge eines Dberschreitens der im Kosten-
anschlag vorgesehenen Leistungen und Preise
darstellt.
d) Termine:
aa) Allgemeines.
Es sind grundsatzlich den Pliinen entspre-
chende, kontinuierliche, f?r Serienproduk-
tion mindestens monatliche Liefertermine,
die keine unbegrilndeten Sicherheiten cnt-
halten, zu vereinbaren. Die Liefertermine
sind konkret zu benennen (z. B. 10., 25. 2.
usw.).
Auch filr Vertrage tiber die Lieferung von
Erzen und metallurgischen Erzeugnissen
mull entgegen dem ? 3 der Anordnung Ober
die Vertragsregelung ftir den Absatz von
Erzen und metallurgischen Erzeugnissen im
Planjahr 1954 vom 28. Oktober 1954 (ZBi.
S. 509) auf Vertragsabschlal zu monatlichen
Lieferterminen bestanden werden. Der Nach-
weis von Lieferanteilen (Walzquoten) ist nicht
erforderlich.
bb) Schrauben, Muttern, Federn, Normteile und
Werkzeuge.
Fiir die Schrauben, Muttern, Federn, Norm-
teile und Werkzeuge herstellenden Betriebe
gilt folgende Sonderregelung:
I. Bestellungen Ober Schrauben, Muttern,
Federn, Normteile und Werkzeuge sind
von den Bedarfstragern bei den Nleder-
lassungen der DHZ Maschinen- und Fahr-
zeugbau bzw. bei den Herstellerbetrieben
12 Wochen vor Beginn desjenigen Quar-
tals, in dem die Lieferung gewiinscht wird,
aufzugeben.
2. Die Niederlassungen der DHZ Maschinen-
und Fahrzeugbau werden verpflichtet, Be-
stellungen 8 Wochen vor Beginn desjeni-
_gen Quartals, in dem die Lieferung ver-
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tresteller den Vertragsgegenstand selbst ab-
bau werden verpflichtet, samthdie Bestel- holt, 1st moglich.
lungen in einem Vertrag zusammenzu-
fassen. ce)Rechnungserteilung.
3 Erfolgen die Bestellungen rechtzeitig, so
sind die Werkzeugfabriken verpflichtet,
entsprechend diesen Bestellungen einen
Fertigungsplan. und die Schrauben, Mut-
tern, Federn und Normteile herstellenden
Betriebe einen Maschinenbelegungsplan
aufzustellen. Der DlIZ Maschinen- und
Fahrzeugbau sind 20 Tage 'or Quartals-
beginn die diesem Fertigungsplan ent-
sprechenden Liefertermine mitzuteilen.
Der Vertragsabschluf3 hat zu den dem
Fertigungsplan entsprechenden Terminen
zu erfolgen. Erbringen die Hersteller-
betriebe den Nachweis, daB sie wegen
fehlender Kapazitat nicht in der Lage
sind, gewisse Bestellungen filr das fol-
gende Quartet im Fertigungsprogramm
aufzunehmen, so sind sie berechtigt, die
Vertragsangebote zuriickzustellen und ftir
des nachstfolgende Quarts! zu bertick-
sichtigen.
4. Die Bedarfstrtiger konnen von den Nie-
derlassungen der DHZ nur Termine for-
dern, die den Terminen, die die Nieder-
lassungen der DHZ auf Grund der Fer-
tigungsprogramme bzw. BelegungsplOne
mit den Herstelterbetrieben vereinbart
haben, entsprechen.
5. Die Niederlassungen der DHZ Maschinen-
und Fahrzeugbau sind berechtigt, Bestel-
lungen von Bedarfstrtigern, die nicht frist-
gemdfl aufgegeben worden sind, erst ftir
des darauffolgende Quartal zu beriielt-
sichtigen.
6. UnberOhrt bleiben Regierungsauftrilge
und Auftrfige, die auf Weisung des Mini-
steriums vordringlicih erfUllt werden
mtlssen.
e) Verpflichtungen des Lieferers:
aa) Allgemeines.
Der Lieferer 1st verpflichtet, den Vertrags-
gegenstand entsprechend den in ? 2 des
Mustervertrages vereinbarten Lieferterminen
zur Auslieferung zu bringen. Der Lieferer
hat seine Verpflichtung erf(illt, wenn er den
Vertragsgegenstand zu den angegebenen Ter-
minen zum Versand gebracht hat. Die Zeit
des Transportes geht zu Lasten des Bestel-
lers. Eine vorfristige Lieferung 1st mit Ruck-
sicht auf die Finanzplanung des Bestellers
nur auf Grund einer besonderen vertrag-
lichen Vereinbarung moglich. Diese kann im
? 2 Absatz 2 des Mustervertrages erfolgen.
bb) Versandpflicht:
Der Lieferer 1st verpflichtet, den Vertrags-
gegenstand zu versenden. (Vgl. Anordnung
der Deutschen Wirtschaftskommission fiber
die Versandverpflictitung von Waren und die
Einfiihrung eines Warenbegleitscheines vom
2. 12. 48 ? ZVOBI. S. 560 ?1
Der Lieferer hat seiner Versandpflicht ge-
ntligt, wenn er den Vertragsgegenstand dem
Spediteur oder dem Transportfiihrer Ober-
geben hat. Der Versand erfolgt auf Kosten
und auf Gefahr des Bestellers. (VC. ? 6
Dor Lieferer 1st vernflichtet. dem Hosteller
binnen 2 Tagen nach dem Versand des Ver-
tragsgegenstandes Rechnung zu erteilen. (? 2
Abs. 5 des Mustervertrages) Filr den Inhalt
der Rechnungen 1st die VO fiber die Ausstel-
lung und den Inhalt der Rechnungen firr
Warenlieferungen und Leistungen vom
11. 9. 52 (GBI. S. 859) und die dazu ergangene
Anordnung (ZR!, 1953. Seite 219) mal3gebend.
Hiernach 1st der Lieferer abweichend vom
Mustervertrag verpflichtet, binnen 3 Tagen
nada dem Versand Rechnung zu erteilen.
F) Verpflichtun gen des Bestellers.
aa) Abnahmeverpflichtung.
Der Besteller 1st verpflichtet, den Vertrags-
gegenstand bei Anlieferung entgegenzuneh-
men, selbst wenn nicht vertragsgerecht ge-
liefert wurde. Unter Entgegennahme wird
die rein korperliche Annahme verstanden.
Dartiber hinaus hat er die Ware abzuneh-
men, d. h. die vertragsgemdf3e Lieferung an-
zuerkennen. Daraus ergibt sich, dali der Ver-
tragsgegenstand unverzOglich geprOft und
offene MAngel unverztiglich gertigt werden
mOssen.
Besondere Abnahmebedingungen konnen Im
? 3 Abs. 2 des Mustervertrages vereinbart
werden.
bb) Zahlungsverpflichtung.
Der Besteller 1st verpflichtet, die ihm erteilte
Rechnung zu bezahlen.
Die Zahlung hat innerhalb einer Frist von
15 Tagen nach Rechnungserteilung zu er-
folgen. Mangelrugen befreien nicht von der
fristgemaBen Bezahlung des Rechnungs-
betrages. Vgl. im Obrigen die Verordnung
Ober des Bankinkasso ? Rechnungseinzugs-
verfahren ? vom 17. 7. 52 (GB!. S. 609).
cc) Versanddispositionen.
Der Besteller 1st verpflichtet. dem Lieferer
spatestens 2 Wochen vor Ablauf der verein-
barten Lieferfrist seine Versanddispositionen
zuzusenden, soweit dime sich nicht aus dem
Vertrage ergebcn. Bei zulassiger vorfristiger
Lieferung hat er diese unverztiglich nach
Kenntnis der Lieferbereitschaft dem Lieferer
bekanntzugeben. Kommt der Besteller dieser
Verpflichtung nicht nach. 1st der Lieferer be-
rechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten
des Bestellers zu lagern. AuBerdem 1st der
Lieferer berechtigt, mit diesem Zeitpunkt
Rechnong zu erteilen. Der Liefertermin ver-
schiebt sich zugunsten des Lieferers um die
Zeit, urn die sich der Eingang der Versand-
dispositionen verztigert hat.
dd) Rtickgabe von Verpackungsmaterial.
Die Verpflichtung zur Riickgabe des Ver-
packungsmaterials ergibt sich aus der An-
ordnung Ober die Rtickgabe und Berechnung
von Leihverpackung vom 20. 11. 53 (GB!.
S. 1175).
Hier 1st folgendes zu beachten:
zu ? 1 der Anordnung:
Verpadcungsmittel im Sinne der Anordnung sind
solche Gegenstande, die zum mehrmaligen Ver-
sand der Waren benutzt werden und als Leih-
Mustervertrag.) ---4pos-guides Lieferanten kenntlich gemacht slnd. In
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S II rl r. A n t.
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zeichnet sein. Eine inrechnungstellung von Ver-
earkungsmitteln. die nicht gekennzeichnet sind,
&nip nicht erfolgen. Nur gekennzeidmetes Leih-
gut genief3t den SeltAitz der Anordnung vorn
20. 11. 53.
Schalbretter. Versteifungen tend iihnliches gelten
nicht als Leihgut. Diese Teile sullen jedoch mit
dem Leihgut wieder zuriiekresandt werden, clenn
such diese Materialien sind pfleglich zu behan-
deln. Spulen gelten ais Ware.
Zu ? 2 Abs. 2 uni 3 der Anordnung:
Bei der Berechnung des Abnutzungsbetrages ist
our die Wertminderung in Ansatz zu bringen.
Die Berechnung weiterer Gebithren. Pfandgelder
oder die Erteilung von Gutschriften ist nicht
statthaft. Fiir Kabeltrommeln sind die branche-
Ohlichen Satze der Wertrninderung. in der Regel
23% des Anschaffunrswertes zu berechnen.
Zu ? 6 Abs. la der Annrcinung:
Mese Rikkgabefrist gilt wain bei der Spezial-
verpackung (Verpackiing. die nor dutch einen
Monteur des Werkes geriffnet wcrden darf, oder
die his zum Kunden mitgeht). In den Fallen, in
cienen die ROckgabefr st unverschuldet nicht ein-
gehalten werden konnte (z. B. Warenstau bei den
Niederlassungen der DHZ) ist die Entscheidung
des Staatlichen Vertragsgerichtes herbeizuliihren.
Zu ? 6 Abs. 4 der Anordnung:
Die Rtickgabefrist veriangert sich welter
I. bel LeergutrOcksendesperren his cur Auf-
hebung der Sperry.
2 bet Zulieferung verpackter Teile fur Invest-
objekte, die vor Einbau nicht aus der Ver-
packung genornmen werden krinnen, his zum
erfolgten Einbau,
3 bei Einsendungen zu Reparaturen, wobei die
Verpadcung gleichzeitig Aufbewahrungsbehal-
ter ist und filr die Rticksendung verwandt
wird, his cur Beendigung tier Reparatur,
4 bei Trommeln. aul denen Kabel, Seile usw.
his zu ihrer Verlegung lagern milssen. bis cur
erfolgten Verlegung.
Liegen die Voraussetzungen der Punkte 1-4 vor,
so hat der Empfanger itofort dem Lieferer schrift-
lithe zu gotten. Dieser Nachricht sind
schriftliche Bestatigurgen von den Stellen, die
die Verztigerung verursacht haben, beizuftigen.
zum Beispiel der Reichsbahn bei Leergutrtick-
sendesperren. bei Investauftrtigen der Oberbau-
leitung des Objektes, bei Reparaturen des tech-
nischen Leiters des Empfangerbctriebes. Werden
die angegebenen Grande dumb den Lieferer an-
erkannt, ist em n Entscheidungsantrag bet den
Staatlichen Vertragsgerichten nicht zu stellen
Diese Falle gelten gernall ? 7 Abs. 2 ala Aus-
nahmeftille. In diesen Fallen sind dem Empfan-
ger keine Vertragsstrafen zu berechnen, wohl
aber sind dem Lieferer fiir jeden angefangenen
Monat 20% des berets in Reehnung gestellten
Wertminderungsbetrages zu zahlen. z. B. bei
Kabeitrommeln des fiir 180 Tage angesetzten
Wertminderungsbetrages.
Zu ? 6 Abs. 5 der Anordnung:
Die Rtieltgabefristen fiir Kabeltrommeln werden
his zu 180 Tagen, ftlr die Versendung von Kisten
an Anlagen- und Fernmeldeanlagenbaubetriebe
bis zu 90 Tagen veritingert. Kilrzere Riieltsbe-
fristen kbnnen vereinbart werden.
stens zu beachten.
Garantie- und Mangelhaftiing
as) Allgemeines.
In ? 8 des Mustervertrages sind die Richt-
linien fiir Mangelringen festgelcgt. Es wird
zwischen offenen Lind vercleekten Mangein
untersehieclen. Dem Fachkundigen sofort
erkennbare Mtingel (offend) sind umgehend.
splitestens jedoch innerhalb 15 Tagen nach
Entgegennahme des Vertragsgegenstandes
dem Lieferer sehriftlich nnzuzeigen. Nicht
erkennbare (verdeckte) uledrnotechr-
zaglich nach Feststellung.
innerhalb einer AusschluBfrist von 6 Mu-
naten, schriftlich anzuzeigen.
Nach der Anordnung fiber 11.(faBnahmen cur
Verbesserung der Qualitiit der Blechproduk-
tion vorn 15. August 1932 (GB1. S. 753) ?iS
Abs. 2 sind Qualitatsbennstandungen bei der
Lieferung von Blechen hinnen sechs Woehen
nach erfolgter Lieferung geltend zu machen.
Diese Bestimmung soli jedoch offenbar nut.
far offene Mtingel Anwendurg finden.
Welter muB gerntifl ? 20 dieser Anordnung
die Beanstandung der Zentralen Qualitats-
stelle gemeldet werden. Unterbleibt die's'
Beanstandung, so krinnen Ersatzanspriiche
gegen den Lieferer nicht mehr ltend ge
macht werden.
Nach Ablaut' der Mangelrilrefrist krinnen
Anspr?che nicht mehr erhoben werden.
set denn, daB der Lieferer die Mange) ore-
listig hat (?? 477. 618 BGB,
? 377 IIGB).
Es bieibt den Vertregspartnern unbenom-
men, langere ala im Mustervertrag %tor-
gesehene Garantiefristen und Mangelrage-
fristen zu vereinbnren. Dies empflehlt ski)
besonders drum, wenn die Tnbetriebnahme
eines Aggregates einen langeren Zeltrimm
beansprucht, als die each dem Muster-
vertrng beslirnmte Gnrantiefrist ausmachen
win-de. 1st eine derartige Verningerung nicht
vereinbart worden und wird drst naeh In-
betriebnahme und damit nach Ablauf der
Mangelrilgefrist der Mange' entdeckt, so hat
der Besteller die Kosten, die sich ails der
Beseitigung des Mangels ergeben, zu tragen.
Bei Vertragsverhaltnissen zwischen yolks-
eigenen Betrieben hat der Hosteller dos
Becht. die Beseitigung des Mangels oder
Ersatzlieferung zu forciern. In besonderen
Fallen steht ihm dos Becht der Minderiing
(Herabsetzung des Kaufpreises) Cu.
Der Rticktritt very, Vertraffe (Wandlung) ist
mit Ausnahme des im ? 2, Abs. I et der 6 DB
zur VVO Bestir': mten
?,vird auf ? 6 Abs. 4 und ? 7 VVO ver-
wiesen. Eine Minderung kommt nor in den
Fallen in Betracht, in denen der Besteller
den nicht mangelfreien Vertragsgegenstand
verwenden kann.
Neben der gesetzlichen Manc,ielhaftung kann
zwischen den Vertrogspartnern eine Ga-
ramie vereinbart werden. Die Garantie
wird far einen bestimmten zu iiewahr-
leistenden Zustanct vereinbart.
(Z.13. Laufzeit eines Wegens. Brennclauei
einer Glithbirne, Erbringurn einer bestimm-
ten Leistung !Ur eine bestimmte Dauer
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zu beachten dad dc Miingelrugetru:
bei Gua- und Schrniedestucken nur drei
Monate betragt (III Ziffer 8 der Richtllnien)
Da der Lieferbetrieb gemiia 111 Zlffer 4 ver-
ptlichtet 1st, den Bezleher darauf hin-
zuweisen, an welthen SteIlen eines Gua-
bzw. Schmiedestackes maglicherweise ver-
deckte Mangel vorhanden sein kOnnen, mull
aus dieser Bestirnmung gefolgert werden.
daD er sum Sdiadensersatz (ebernahme der
Bearbeitungskosten) schon dann verpflichtet
1st, wenn er diesen Hinweis unterifif3t.
Welter 1st zu beachten, dali Gewiehtsmengen,
die das vertraglich vereinbarie Gewlcht
abersteigen, weder berechnet noch kontin-
gentsmaaig abgedeckt werden darfen.
Mehrkosten, die bei der Bearbeitung da-
durch entstehen, daa das Liefergewicht die
vertraglich vereinbarte Gewichtstoleran7
ilbersteigt, sind vom Lieferbetrieb zu
tragen. Bei Serienbestellung 1st die Vor-
ablieferung eines Ausfallmusters zu ver-
einbaren.
hi Die Vertragsstrafe.
Ein wesentlieher Bestandteil des Vertrages ist
die Vereinbarung iliber die Zahlung von Vertrags-
strafen bei Verletzung der sich aus dem Vertrag
ergebenden Verpflichtungen. Durch die Vertrags-
strafe werden Ansprache auf Erfallung des
Vertrages und auf Schadensersatz nicht ails-
geschlossen. Die Vertragsstrafe 1st in Rechnung
7.11 stellen, wenn der Tatbestand des ? 2 der
6. DB verwirklicht 1st, d, h. bel Verzug bei der
Lieferung, dem Abruf, der Mitteilung der Vet-
sanddisposition, der Rechnungsertellung oder
bel der Entgegen- oder Abnahme des Vertrags-
gegenstandes in Hobe von 0,1%. Bet Nicht-
einhaltung der Vereinbarungen aber Sorte,
Gilte und sonstlge Eigenschaften sind de,.
Wertes des Vertragsgegenstandes oder des be-
,traohfifeennen Teiles des Vertragsgegenstandes 711
Welter slnd 5% des ,Wertes des Vertragsgegen
standes zu zahlen, wenn infolge von Umstanden,
die em n Vertragspartner zu vertreten hat, dem
anderen Vertragspartner die Lieferung oder
Abnahme nicht mehr grgiglich oder nicht mehr
zumutbar 1st, d. h. wenn das ErfallungsInteresse
weggefallen 1st.
Eine .Erklarung des tibergeondneten Organs
? 2 Abs. 2 6. DB VVO hat der Vertrags-
strafenglaubiger jedoch nur in den Fallen bei-
zubringen, in denen er Vertragsstrafe mit der
Behauptung fordert, dad ihm die Lieferung bzw.
Abnahme nicht mehr zugemutet werden Winne
Wird die Vertragsstrafe auf die Unmtiglichkeii
der Lieferung oder Abnahme etwa wegen Kon-
tingentsverfall gestat7t. so 1st eine Erkliirung
nicht erforderlich.
.,Die Vertragsstrafe bringt besonders geuthcji
die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-
erzieherische Funktion unseres demokratischen
Staates zurn Ausdrudc. Ste it ein wirksarne<
Mittel, urn cite Arbeitsmethoden unserer Wirt-
schaftsorgane zu verbessern. die Vcrtrags- und
'Unlit die Plandisziplin zu erhOhen and die Lei-
tungen unserer Wirtschaftsorgane dazu zu er-
7.iehen, die vertraglIch iibernotnmenen Verpilich
tungen einzuhalten und bei ihrer Begriindung
und Erftillung stets den gesamten Vorgang der
Planung zu beachten." (Such, Stant und Rect.
I. Jg. Heft 1/2 S. 84.) Die 6. DB, die die 2. DB
vorn 19.Aug.52 (081.5. 793) aufhebt, beseitigt die
('C)
Garanttebk mungen der 3. 1)13 cur VVO.
Besondere Garantiebestimmungen gelten
zwLst.hen dem VEH DIA und den Lieferern
nach der 5. DB cur VVO vorn B. Juni 1953
(081, S. 803).
Nadi Auskunft des Staatlichen Komitee.s jar
Materialversorgurg soli die 5, DB far die
Vereinbarung eon Garantiefristen elnen
Rahmen aufstellen. In ihr sind daher nicht
elle branchebecling,ten Besonderheiten sat-
geftibrt.
Die in der 5. DB festgelegten Garantie-
fristen sind auf cler Grundlage eines ein-
schichtigen Betriebes zu gewahren. Die in,
? 2 genannten Garantiefristen gelten such
Dir Zulleferungen. Der Zulieferer braucht
jedoch elne GarantiefrIst, die die fiir ihn
gesetzlich festgelegte aberschreitet, such
dann nicht zu vereinbaren, wenn fur den
Endausileferer eine la ngere G a ran tfefrist
besteht.
Ersatz von Bearbeitingskosten be! Gull- und
Schmieclest Ucken.
Die Bekanntmachung des Beschlusses Ober
Mal3nahmen zur IVietalleinsparung in der
gesamten Wirtschaf t vom 26. Februar 1953
(0131, S. 379) besag:t unter Abschnitt XII.
dell bel mange1hafter Lieferung nicht our
das Material, sondem such die aus der
mangelhaf ten Lieferung entstehenden Kosten
durch den Lleferbetrieb zu ersetzen sind.
Welter hat das Lleferwerk auch die zustitz-
lichen Bearbeitungskosten zu tragen, wenn
die gemaa Normenblatt bestellte und er-
rechnete Tonnage tiberschritten wird. Richt-
mien zu diesem BeschluB sind am I. Januar
1954, 0131. 10, Sette 73, erschienen. Der
Absatz III Ziffer 5 klart bisher bestehende
Streltfragen dahingenend, daft neben der
Verpflichtung, kostenlosen Ersatz far Aus-
schuf3stticke zu leisten, in den Fallen, in
denen verdeekte Mangel vorliegen, nutzlos
aufgewandte Bearbeitungskosten vom Lie-
ferer nur dann zu tragen sind, wenn ale auf
Verschulden zurildczufehren sind. Bei reinen
Matertalfehlern, die gemat3 den tech-
nischen Lieferbedingungen festgestellt
werden milssen, sind Bearbeitungskosten
durch den Lieferer nicht zu zahlen.
Anders 1st es bei offenen Mangeln (III
ZIffer 5 der 'Ilichtlinien). Hier 1st vor Beginn
der Bearbeitung elne .Entscheldung des
Lieferbetrlebes darabee einzuholen, oh dieser
die Kosten filr die N'achbearbeitung fiber-
nlmmt oder kostenlos Ersatz liefert. Wird
mit der Bearbeitung begonnen, ohne daft
urn Entscheidung des Lieferers nachgesucht
wurde, miissen die Bearbeitungskosten vom
Besteller getragen werden.
Wird die Gbernahme der Bearbeitungs-
kosten durch den Lieferbetrieb abgelehnt.
so kann der Besteller die Gull- bzw.
Schmiedestiicke bearbeiten and ilber die
abernahme der Bearbeitungskosten eine
Entschetdung des Staatlichen Vertrags-
gerichtes herbelfahren,
Auch bet verdeekten Mangeln 1st gema13
Miler 7 die Bearbeitung einzustellen, wenn
em n Mangel erkennbar wird. Audi tiler mull
dann entspreehend der Bestimmung zu
Ziffer 5 verfahren warden.
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starren VorschrtisrOn iiber die Bcrechnung von
Mindestvertragsstrafen dadurch, dad von der
Berechnun,g abgesehen werden kann, wenn die
Vertragsstrafe aus einem Vertrage monatlich
den Betrag von DM 13,? nicht iibersteigt. (? 4,
6. DB), Zur 6, DB vergl. Gerhard Hauser ,,Neue
Bestirrunungen im Allgemeinen Vertragssystem"
(?Die Wirtschaft" Nr. 6, Sette 5).
Welter gibt der ? 5 der 6. DB die Maglichkeit,
auf eine fallig gewordene Vertragsstrafe zu ver-
zichten, wenn sie insgesamt DM 100,? nicht
ilbersteigt und der Berechtigte annehmen kann,
daft em n Verschulden seines Vertragspartners
nicht vorliegt.
Mud er aber der Annahme sem, daft em n Ver-
schulden bet seinem Vertragspartner vorliegt,
dad f er auf die Vertragsstrafe nicht verzichten.
Es gilt also abgesehen von den obigen Auc-
nahmen, der Grundsatz, clan auf Vertragsstrafen
nicht verzichtet werden darf, ebenso ist eine
Verrechnung von Vertragsstrafen unzul5ss1g.
Die Bestimmung, daft eine Mindestvertragsstrafe
In Rabe von DM 10,? zu vereinbaren ist, ist
damit fortgefallen. Die Vertragsstrafen gerntift
? 2a, d. h, wegen Verzuges bei der Lieferung,
dom Abruf, der Mittellung der Versanddisposi-
Hones, der Rechnungerteilung oder bet der Ent-
gegen- oder Abnahme des Vertragsgegenstandes
In Rohe von 0,1% sind t5glich, und etwa wegen
Zahlungsverzuges vereinbarte Vertragsstrafen
sind monatlich zu berechnen (? 4, 6. DB).
Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung der Ver-
ein,barungen titer Sorte, Gilte und sonstige zu-
gesicherte Eigenschaften sawie bei Wegfall des
ErfUllungsinteresses (? 2 Abs, lb und c) in Rohe
von 5% sind unverzLiglich, d, is. ohne schuldhaf-
tes &germ zu berechnen.
Die nicht fristgemafte Berechnung der Vertrags-
strafe hat keine Verwiricang des Anspruches
zur Folge. Die Einhaltung der Berechnungs-
fristen ist allerdings dadurch gesichert, daa die
Vertragsgerichte die Verletzung dieser Vorschrift
clureh Strafen ahnden 'carmen.
Die Vertragsstrafenforderung gilt ala anerkannt,
wenn der Empfanger der Rechnung nicht inner-
halb eines Monats nach Zustellung schriftlich bei
semen, Vertragspartner Einspruch eingelegt hat.
Dec Anspruch desjenigen Vertragspartners, der
die Rechnung erteilt hat, erlischt, wenn er nicht
innerhalb ether Frist von 6 Monaten nach Ab-
laut der Berechnungsfrist Entscheidungsantrag
beim Staatlichen Vertragsgericht gesiellt hat (? 4
Abs. 2, 6. DB VVO). Auch die linterlassung der
Einreichung des Entscheidungsantrages innerhalb
dieser Frist kann durch Strafes geahndet wer-
den, da sic eine Verletzung der Vertragsdisziplin
darstellt.
Die Aussdilul3frist beginnt jeweils nach dem
Ende desjenigen Monats zu tauten, der auf den
Monat foLgt, in dem der Verzug eingetreten ist.
13eispiet:
lAefertermin 5. 8. Gleichgiiltig, oh nun der Lte-
ferverzug in, August oder erst spater beendet
wird, 1st die Vertragsstrafe spatestens Ms zum
30. 9. erstmalig oder endgiiltig zu herechnen. Der
Entscheldungsantrag kann dams spatestens his
zum 31. 3. des folgenden Jahres gestellt werden.
Der Anspruch ist nach Ablaut dieser Zeit nicht
verjahrt, sondem vollIg untergegangen.
78
Fallig geworden Vertragsstrafe dann,
wenn der mit Vertragsstrafe bedrohte Zustand
eingetreten 1st.
Far die Einhaltung der Ausschlunfristen 1st, wie
auch bei anderen Fristen, nicht die Absendung,
sondern das Zugehen der Erkl5rung magebend.
Zugegangen ist eine Erkttirung dann, wenn sie
in den Empfangsbereich desjenigen, dem gegen-
fiber die Erklarung abgegeben werden soil, ge-
kommen ist.
Von der Zahlung der Vertragsstrafe kann nur
des Staatliche Vertragsgericht oder die Vertrags-
schiedsstelie befreien, wenn der Nachweis gefiltirt
ist, dad der Verpflichtete alles in seiner Macht
stehende getan hat, urn den Vertrag zu erfilllen
und die aufgetretenen Schwierigkeiten zu be-
seitigen. Hierbei trifft auch den Besteller die
Verpftichtung, den Lieferer, wenn dieser in Lie-
Serschwierigkeiten gekommen ist, so welt wie
moglich zu unterstdtzen. Vertragsstrafen }carmen
bei offensichtlichen Fehlern In der Berechnung
allerdings ohne Befreiung durch die Vertrags-
gerichte ausgebucht werden.
In den Fallen, in denen eine Katie von Zullefe-
cern his zum Endauslieferer vorliegt, 1st as nicht
maglich, dad Vertragsstrafenforderungen auf den
Zulieferer in, Wege der Schadenersatzforderung
abgewalzt werden. Die Vertragsgerichte beurtel-
len jedes Vertragsverhhltnis gesondert nach dem
VerschuldensprInzip. Wird festgestellt, daft den
Endauslieferer an der verspfiteten Lieferung kein
Verschulden trifft, weil der Zulieferer versptitet
geliefert hat, so kann der Endauslieferer zur Zah-
lung der Vertragsstrafen nicht verpflichtet wer-
den, wohl aber kann der Zulieferer, wenn diesen
ein Verschulden trifft, zur Zahlung verpflichtet
werden. Eine ?Kettenreaktion" trill also nicht eth.
Der ? 9 Abs. 3 der VVO ist dahin auszulegen, daft
die 6. DB Anwendung findet, wenn Ansprftche
der im Absatz 3 genannten Art erstmalig oder
weiterhin gegentiber dem Vertragspartner oder
dem Staatlichen Vertragsgericht geltend gemacht
werden. Damit hat die 6. DB zur VVO generell
rackwirkende Kraft.
i)Versptitungszinsen.
Dec ? 3 der 6. DB gibt die Moglichkeit, Vertrags-
strafe wegen Zahlungsverzuges nach frelem Er-
messen in beliebiger Halle zu vereinbaren. Ein
Zwang zur Vereinbarung derartiger Vertrags-
strafen besteht nicht. Der hier erstmalig auf-
tauchende Begriff der ?Verspatungszinsen" weist
darauf bin, daft eine Anderung der Vorschriften
des ? 4 Abs. 6 der 6. DB zur VO (iber die Finanz-
wirtschaft der volkseigenen Betriebe beabsich-
tigt ist. Der Begriff ?Verspatungszinsen" wird in
dieser Ab5nderungsverordnung gekl5rt werden.
Mit Racksicht auf die zu erwartende Neuregelung
haben die StaatlIchen Vertragsgerichte in emer
Vielzahl von Fallen den Vertragspartnern bet
Streitigkeiten Einigungen vorgeschlagen, nach
denen in der Beget 6% Zinsen j5hrlich gezahlt
werden
j) Ergtinzung, Anderung oder Auf-
hebung des Vertrages.
aa) Allgemeines.
Nath ? 8 der 6. DB, die ;such Insoweit den
* 10 des Mustervertrages aufhebt, 1st der
Vertrag zu lindern,.werm die ihm zugrunde
Begende Planaufgabe des Lleferers oder des
Bestellers getindert oder zurUckgezogen wird.
Der Verfall von KontIngenten sowie die
Streit:hung von Investmitteln 1st elner Ande-
rung der Planaufgabe gleichzusetzen.
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uac 1,111.1r1,111K Mtn I geLcuu urt .1[u, mauler'
die Vertragspartner eine Anderung des Ver-
trages vereinbaren.
Die Vertrdge sind weiterhin zu andern oder
aufzuheben, wenn beide far die Vertrags-
partner zustandigen Minister oder Staats-
sekretare auf Vorschlag eines Vertragspart-
ners die Aufhebung des Vertrages anordnen.
(? 8, Abs. 4, 6. DB.)
Erganzungen, Anderungen und Aufhebungen
des Vertrages bediirfen der Schriftform. In
den Fallen, wo der Vertrag (lurch Anderung
der Planaufgabe geandert oder aufgehoben
werden mull, oder dieses durch den Minister
oder Staatssekretar angeordnet worden ist,
hat die schriftlich zu erfolgende Anderung
oder Aufhebung des Vertrages nur noch fest-
stellende Wirkung.
Anderungsantrage sind dem Vertragspartner
unverztiglich dann zu stellen, wenn erkannt
wird, daf3 eine rechtzeitige Lieferung nicht
maglich sein wird. Stimmt der Vertragspart-
ner der Anderung zu, so gilt die Anderung
rtickwirkend von dem Zeitpunkt an als ver-
einbart, in dem das Anderungsangebot dem
Vertragspartner zugegangen ist. Dartiber hin-
aus hat eine Anderung keine rackwirkende
Kraft, d. h. daf3 die bis zur Anderung bereits
thing gewordenen Vertragsstrafen berechnet
werden massen. Das rechtzeitige Ersuchen
urn eine Vertragsaufhebung oder Anderung
dient der Information des N'ertragspartners
tiber die eingetretenen Schwierigkeiten und
hat den Zweck, diesen zu entsprechenden
Disponierungen oder zur Hilfeleistung bei der
ErfUllung des Vertrages zu veranlassen.
Die zum Erschelnen der VO ((her die Bildung
und Tatigkeit des Staatlichen Vertragsgerich-
tes in der Fassung vom 1. 7. 53 (GB1. S. 855)
ging die Spruchpraxis der Vertragsgerichte
dahin. daB eine Verpflichtung zur Zahlung
der Vertragsstrafe in der Regel schon dann
ausgesprochen wurde, wenn der Vertrags-
partner die rechtzeitige And rungoder Auf-
hebung des Vertrages unterlassen hat. Jetzt
sprechen die Vertragsgerichre in der Regel
gemtiB ? 10 der VO ilber die Bildung und
Tatigkeit der Staatlichen Vertragsgerichte
far diese Rifle Strafen aus, die an den Haus-
halt abgefiihrt werden mtissen. Damit erken-
nen die Vertragsgerichte jetzt auf Verpflich-
tung zur Zahlung der Vertragsstrafe nur noch
dann, wenn em n Verschulden festgestellt wird,
welches far den Lieferverzug oder die sonsti-
gen mit Vertragsstrafe bedrohten Tat-
bestande ursifichlith gewesen ist.
bb) Zustimmung des Ministerrums
bei Vertragslinderungen.
Gemtla ? 8 der 6. DB ist das Erfordernis der
Zustimmung durch den Minister oder Staats-
sekretlir zu Vertragsanderungen weggefallen.
Gemaa ? 8, Abs. 2 kannen ftir bestimmte
Falle die Minister und Staatssekretare die
Rechtswirksamkeit einer solchen Verein-
barung 'von ihrer Zustimrnung abhangig
machen.
FOr den Bereich des Ministeriums far Ma-
schinenbau wird angeordnet, daB bei der
Anderung folgender Vertrage 'die Zustim-
mung des Ministers erforderlich 1st:
z. tmermeprogramm,
3. Metallurgie-Programm,
4. Eau schwerer Werkzeugmaschinen,
5. Lieferungen, bei denen besondere Ver-
pfliehtungen der NVerkleiter vorliegen,
6. Lieferungen, deren Termin im Staats-
plan bestimmt ist.
Weiter wird gemaIl ? 8 Abs. 3 der 6. DB VVO
angeordnet, daB die Zustimmung zur Vertrags-
aufhebung mit Ausnahme derjenigen Falle er-
teilt wird, ftir die auch die Zustimmung zur Ver-
tragsanderung erforderlich ist.
Wird durch eine vorgeschlagene Vertragsande-
rung die Verpflichtung des Bestellers nicht ge-
frihrdet, so hat dieser dem Anderungsantrag
stattzugcben. Es ist aber darauf zu achten, da0
eine Vertragsanderung oder -aufhebung nur
dann vereinbart werden darf, wenn die Erftillung
der Planeufgeben nicht geftihrdet wird (? 8
Abs. 2, 6. DB VVO).
Kommt es zu keiner Vertragsanderung zwischen
den Vertragspartnern, so bleibt es beim alien
Vertrage. Die Vertragsgerichte haben jedoch die
MOglichkeit, Ordnungs- oder Disziplinarstrafen
auszuwerfen, wenn festgestellt wird, daB emn
Vertragspartner leichtfertig eine ihm angebotene
Vertragsanderung abgelehnt hat. Wird einer
angebotenenVertragsanderung nicht zugestimmt,
so kann der Lieferer die fur ihn zustandige Ab-
satzabteilung unter Darlegung des Sachverhaltes
van der zu erwartendenVerspatung unterrichten.
Die Absatzabteilungen haben nach Racksprache
mit der Produktionsleitung zu tiberprtifen, ob es
erforderlich ist, geeignete Schritte bei dem Ober-
geordneten Organ desBestellers zu unternehmen.
Unabhangig hiervon hat derjenige Vertrags-
partner, dessen Planerftillung durch die voraus-
sichtlich verspatete Lieferung gefahrdet ist, die
far ihn zustandige Produktionsleitung formlos
zu benachrichtigen, damit gegebenenfalls Abhilfe
geschaffen werden kann.
Zur Erreichung der Zustimmung des Ministe-
riums far Maschinenbau ist in den Fallen, wo die
Zustimmung des Ministeriums ftir Vertragsande-
rungen erforderlich ist, wie folgt zu verfahren:
1. Absatzvertrage
Die Zustimmung zur Aufhebung oder Ande-
rung von Absatzvertragen ist bei der Absatz-
abteilung der ftir den Betrieb zustandigen
Hauptverwaltung zu beantragen. Die Absatz-
abteilungen haben sich, falls sie aus eigener
Sachkenntnis eine Zustimmung nicht erteilen
kannen, mit der Produktionsleitung in Ver-
bindung zu setzen.
2. Versorgungsvertrage
Die Zustimmung zur Aufhebung oder Ande-
rung von Versorgungsvertragen ist bel der
Produktionsleitung der Mr den Betrieb zu-
standigen Hsuptverwaltung zu beantragen.
Diese hat sich gegebenenfalls mit der ihr zu-
geordneten Absatzabteilung in Verbindung
zu setzen.
Es wird darauf hingewiesen, daB Antrage auf
Zustimmung nur dann einzureichen sind, wenn
der andere Vertragspartner der Vertragsande-
rung zugestimmt hat.
3. Besondere Mustervertrige
Allgemein verbindlich sind Lieferbedingungen nur dann,
wenn sic die Zustimmung der Ministerien und Staats-
_sekretariate gefunden haben, den die Hauptver-
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Maher unterstehen ..venn sie im Zentralblatt der
DDR bekanntgemacht worden sind ? 1 8. DB zur
VVO Innerhalb des Ministeriums ftir Maschinenbau
wird an der Ausarbeitung von Lieferbedingungen und
Mustervertragen fiir mehrere Gruppen von Erzeugnissen
gearbeitet. Die Vediffentlichung dieser Lieferbedingun-
gen wird im Laufe des Jahres erfolgen.
at Vertragsbeziehungen mit dem VEH Deutsdier Innen-
und Aullenhandel
Die neu erschienene Exportorcinung wird die Aus-
arbeitung von neuen Vertragsmustern zur Folge
haben, His dahin 1st die Bekanntmadiung fiber die
GOltigkeit des Mustervertrages mit Allgerneinen
Lieferbedingungen !fir die Fachanstaiten Deutsdier
Innen- und Aullenhandel vom 1. April 1952 (Min.B1.
S. 39) mallgebend.
Vertragsbeziehungen dber die Austilhrung von Ent-
wurfsarbetten (Projektierungen) and Konstruktions-
arbeiten.
FOr diese VertragsverhOltnisse ist fiir die Betriebe
des Mlinisteriums fur Maschinenbau der im Sonder-
rundschreiben Nr. 8/2/52 des ehemaligen Ministe-
dims f?r Maschinenbau verillfentlichte Musterver-
trag verbindlich. Hierbei 1st zu beachten, daft dieser
Mustervertrag filr bautechnIsche Projektierungs-
arbeiten keine Anwendung findet.
Weltere Mustervertrage,
1. Weitere Mustervertrage oder besondere Liefer-
bedingungen bestehen ftir Vertragsbeziehungen
mit der Bauindustrie filr die fftiernahme und
Durchftihrung von Bauarbeiten,
2, Vertragsbeziehungen Ober bautechnisehe Pro-
jektferungsarbeiten.
3. Vertragsbeziehungen Ober Bauarheiten der An-
lagenbau-Betrlebe.
4. Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Reichs-
balm und der volkseigenen Schiffahrt iiber
Transport raum.
5. Fur die Vertragsverhilltnisse hir Liefevungen
der Haupterzeugnisse der Kohlenindustrie.
Fiir Giefiereierzeugnisse und Modelle.
7. Emallleerzeugasse.
Die Fundstellen fOr diese Liefervertrtige dud im An-
hang angegeben,
4. Olobalvertage (Verwaltungsvereinbarungen)
Zwischen zentralen Organen der volkseigenen oder der
ihr glelchgestellten Wirtschaft kdnnen Vertrage Ober
globale Lleferungen (GlobeIvertrage) geschlossen wee-
den (? I, Abs. 2 VVO). Vertragspartner eines Global-
vertrages 1st daher niemals em n Betrieb oder eine Nie-
derlassung der DHZ, sondem Vertragspartner kiionen
nor die Ministerien, Staatssekretariate oder deren
Hauptverwaltung sowie die Zentralen Lettungen der
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DHZ sein. Der Globalver iiidet die Grundiage liii
die nach dein Mustervertrartzdschen den volkseigenen
Betrieben untereinander bzw. mit den Zweignfeder-
tassungen der DHZ schlieBenden Vertritge.
Die Globalvertrage sind demnach Verwaltungsverem-
barungen und stellen keine wirtschaftlidien Vertrtige
clan Der Plan- bzw. Kontingenttriiger wird durch (liege
Verwaltungsvereinbarung verpflichtet. fin' den Ab-
schluli der einzeinen Liefervertrage seiner untergeord-
neten Betriebe zu sorgen und aufzustelien, was 1'011
diesen einzelnen Betrieben bezogen bzw. geliefert wer-
den soil. Die Giobalvertriige habcn also cum Inhalt, die
Verwaltungsmalinahmen, die von den einzeinen Mini-
sterien zu treffen sind, wig Kontingentanweisting. Au!
stellung eines Lieferplanes u.sw.
Feiner sullen sie eine Kontrolle der unterstellten Be,
triebe sichern, damn diese such den in diesen Verwal-
tungsmallnahmen getroffenen Anweisungen nach-
itomrnen,
3. RegierungsauftrAge
File die Durchftihrting von Regierungsauftragen ist die
Verordnung tiber die Erteilung und Durehldhrung von
Regierungsauftrbgen worn 17. 12. 1953 (GBI., S. 13071
mafigebend. Regierungsauftrage werden im Rahmen
des Volltswirtsdiaftsplanes durch
I. dos Ministerium des Innern,
2. die HA Regierungsauftriige beim Staatlichen Komitee
f?r Materialversorgung
erteilt. Die Regierungsauttrfige werden direkt an the
zustandigen Minister oder Staatssekretariate gegeben,
die fur die Durchfilhrung der Regierungsauftrilge ver-
antwortlich sind. Diese wiederum haben den Auftrag
an die Betriebe weiterzugeben und den Leiter dieses
Betriebes fiir die termingerechte und qualittitsgemillie
Durchfiihrung des Regierungsauftrages zu verpflichten.
Der Leiter des mit der Auftragsdurdiftihrung verpflich-
teten Betriebes kann innerhalb 10 Tagen Einspruch
gegen die im Auftrag genannten Liefertermine oder
Qualitatsbestimmungen sehriftlich geltend machen,
Den Auftrtigen liegen besondere Lieferbedingungen zu-
grunde, die die Verpflichtung zur Zahlung von Vertrags-
strafen f?r bestimmte Tatbestande enthalten. F?r Zu-
lieferungen zu Regierungsauftriigen sind VertrAge abzu-
schliefien, Diesen Vertragen werden ebenfalls die
Lieferbedingungen zu Regierungsauftragen zugrunde
gelegt. Fitt' Zulieferungen zu Regierungsauftragen gill
sinngemail das gleiche wie filr die RegierungsauftrOge
selbst.
Fiir Regierungsauftrage sind die Bestimmungen des
Aligemeinen Vertragssystems nieht anwendbar. Es id
auch fOr Streitigkeiten der Rechtsweg ausgeschlossen:
jedoch entscheidet die Vertragsschiedste/le gemiiii einer
getroffenen Vereinbarung Ober Streitigkeiten aus Zu-
liefervertragen, wenn beide Vertragspartner dem Mini-
sterium fur Masdiinenbau unterstehen.
2. Tell: Das Schtedsverfahren
funter Berticksichtigung der Verordnung vom 8.12.1951
dber die Bildung und Tatigkeit des Staatliehen Ver-
tragsgerichtes in der Fassung der Bekanntmachung worn
1.7.1953 (GRI. S. 855), der Verfahrensordnung fiir das
Sleetfiche Vertragsgericht worn 6.3.195:1 in der Fassung
der Bekartintmachung worn 1. 7.1953 (GBI. S. 858) und der
8. Durchfiihrungsbestimmung zur Vero.rdnung Ober die
Einftih rung des Allgemei nen Vert ragssys toms filr Waren-
lieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichge-
stellten Wirtschaft worn 23.12.1953 (GB!. 1954 S 21),I
I.Das V ertragsgericht.
1. Aufgabeth der Vertragegerichle.
Streittlille zwischen Vertragspflichtigen entspre-
chend der Verordnung von 8.12.1951 Ober die-Bins?
fiihrung des Allgemeinen Vertragssystems tin
Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr
gleichgestellten Wirtschaft (GB!. S. 1141) werden
durch das Staatlithe Vertragsgericht entschieden
oder geschlichtet. Das Staatliche Vertragsgericht hat
die Aufgabe, die Einfuhrung des Allgemvinen Ver-
tragssystems zu besdileunigen und die Vertrags- und
Plandisziplin zu gewlihrleisten und zu heben
? 1 VOStVG).
2. 011ederting der Vertragsgeridite.
Das Staatliche Vertragsgericht gliedert sich in.
das StaatlIche Vertragsgericht bet
der Regierung der Deutschen Demo-
kt..atischenRepublik;
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brise Staatlich,a Vertragsgerichte in
den Bezirken;
c) die Vertragsschiedsstellen bei den
Ministerien und Staatssekretariaten der Deut-
schen Demokiatischen Republik, denen Organe
der volkseigenen Wirtschaft unterstehen.
(Vgl. ? 2 VOStVG.)
Zustandigkelt der Vertragsgerichte.
a) Das Staatliche Vertragsgericht bei
der Regieruing der Deutschen Demo-
kratischen Republik ist zustandig
in 1. Instanz fur Streitfalle, die nicht vor die
Vertragsgerichte in den Bezirken oder die
Vertragsschiedsstellen gehoren;
in 2. Instanz far die Verhandlung und Entschei-
dung Ober das Rechtsmittel der Beschwerde
gegen die Entscheidungen der Vertragsge-
richte in den Bezirken.
Das Staatliche Vertragsgericht bet der Regierung
der Deutschen Demokratisdien Republik kann
such in Fallen, in denen die Entscheidung eines
Streitfalles von grundslitzlicher Bedeutung ist,
den Streitfall ohne Rticksicht auf seine Zu-
stiindigkeit an sich ziehen. (Vgl. a '7 VOStVG.)
in Die Vertragsgerichte in den Bezir-
ken sind zustandig Dir
Streitfalle, bet denen die Vertragspartner zur
&Mellen Industrie des gleichenBezirkes gehbren,
und zwar ohne RticksiehL auf den Wert des
Streltgegenstandes;
bei denen die Vertragspartner weder
cur ortlichen Industrie des gleichen Bezirkes
gehdren noch dem gleichen Ministerium oder
Staatasekretariat unterstehen, wenn der Wert
desStreitgegertstandes 100 000 DM In Streitftillen,
die sich bel den Vertragsverhandlungen ergeben,
oder 10 000 DM in sopstigen Streitfallen nicht
aberstelgt,
(Va). a 5 VOStVG.)
iHierbei richtet sich die baliehe Zustandigkeit
nach dem Sitz des cur Lieferung oder Leistung
Verpflichteten (Sitz des Schuldners;, und in
Streitftillen, die sich bei den Vertragsverhand-
lungen ergeben, nach dem Sitz des Vertragspart-
ners, der zum AbschluB des Vertrages verpflich-
tet warden soil.
(Val. ? 8 VOStVG.)
r) Die Vertragsschiedsstelle des Mini-
steriums f?r Maschinenbau ist zu-
standig
ohne Racksicht auf die H6he des Streitwertes ffir
Streltfalle zwischen Organen, die dem Ministe-
rium far Masehinenbau unterstehen.
Mal. a 6 VOStVG.)
Vertragsgerichte iirdentliche
Gerichte.
A. Vertragsgerichte.
Zur Zustandigkeit der Vertragsgendite gehoren:
I. si Streitigkeiten ausVertragen zwischen yolks-
eigenen und ihnen gleichgestellten Betrie-
ben titter Warentieferungen, die im Rahmen
des allgemeinen Vertragssystems abge-
schlossen worden sind.
Neben Warenlieferungsvearagen gehoren
nach der 1. Durchftihrungsbestimmung cur
Verordnum vom 6. Dezember 1951 Ober die
Einftihrung des allgemeinen Vertrags-
systems vom 21. Marz 1952 (GB). S. _la.
50-Yr 2013/07/01: CIA- R D P83-00418 R000500060010-5
und der 3. Durdieteihrungsbestiniatuna von,
20. August 1952 (G13), S. 794) hierat such
Vertrage fiber Dienstleistungen, Bauleist Li n-
gen und Transportratim.
Streitigkeiten zwischen volkseigenen und
ihnen gieichgestellten Betrieben, aus Ve--
tragen, die zwar nicht ins Rahmcn des tinge-
rneinen Vertragssystems abgeschlossen wor-
den sind, jedoch genauso wie diese un-
mittelbar der Durchftihrung der W irtsch a ft s-
and Finanzpliine dionon. 1-lierher geharen
insbesondere Kreditvertrage zwischen volks-
eigenen Betrieben rind der Deutschen
Notenbank sowie nberlassungsvertrage
Ober bewegliche Sachem insbesondere Pro-
duktionsmittel.
2.a) Streitigkeiten zwischen volkseigenen und
genossenschaftlichen Betrieben (Konsurn-
genossenschaf ten, Landwirtschaftliche Pro-
duktionsgenossenschaften, Bauerliche Tian-
delsgenossenschaften) aus Vertragen, die
zwischen ihnen im Rahmen des aligetneinen
Vertragssystems abgeschlossen worden sind.
Streitigkeiten aus sonstigen Vertragen
zwischen volkseigenen unci genossenschaft-
lichen Betrieben wie unter 1
Hierher gelairen insbesondere: Kreditver-
trage zwischen Landwirtschaftlichen Pro-
duk t ionsgenossenschaften und der Deutschen
Bauernbank, und Arbeitsvertrage zwischen
den MTS und den Landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften; farrier Ver-
trage zwischen der VEAB und den volks-
eigenen Gatern oder den Landwirtschaft-
lichen Froduktionsgenossenschaften fiber
die Pflichtablieferung und den Verkauf
landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Streitigkeiten aus Vertragen zwischen
volkseigenen und Privatbetrieben (privaten
Inclustriebetrieben und produzierenden
Handwerksbetrieben), die tiber das Stast-
lithe abgeschlossen worden
stad.
Fitt. alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsver-
haltnissen ist das Staatliche Vertragsgerlcht zu-
standig. Far die Durchfiihrung soldier Prozesse
bei den Gerichten ist deshalb nach ? 9 GVG die
Unzulassigkeit des Rechtsweges auszusprechen.
B. Ordentliche Gerichte.
I. Die Gerichte sind zustandig fur alle anderen
Streitigkeiten tin Bereich der volkseigenen
und ihnen gleidigestellten Wirtschaft; ins-
besondere also far Streitfalle aus Ver-
tragen auBerhalb des allgemeinen Vertrags-
systems, wie:
Mietvertragen,
Versicherungsvertragen,
Frachtvertrligen (einschl. der Streitig-
keiten fiber Liegegelder bei Schiffeini
Streitigkeiten fiber Wagenstandsgelder
bei der Eisenbahn gehoren nicht cur
Zn-
sthndigkeit der Gerichte. Ste werden,
soweit ate im Zusammenhang mit Trans-
portraumvertragen stehen, dureh das
Staatliche Vertragsgericht en tschieden. Die
anderen Falle entscheidet nach der Ver-
ordnung Ober die Be- und Entladvng von
Etsenbahn-Gtiterwagen vom 20. Juni 1951
(GB). S. 491) die Reichsbahn in eigener
Zustandigkeit
Dberlasstmgsvertragen fiber Grundstticke.
tAterre.-MW,S,
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Ansprucrie aus ungerechtfertigter Be-
reicherung,
AnsprOche aus unerlaubter Handlung.
2. Das gleiche gilt fur Streitigkeiten zwischen
volkseigenen und genossenschaftlichen Be-
trieben.
C. Begetting der Zustandigkeit rod' der Ver-
ordnung Ober die Neuregelung der Vertrags-
beziehungen der privaten Industriebetriebe
vom 29. Oktober 1953 (GBI. S. 1078).
a) Das Staatliche Vertragsgericht ist nicht
zustandig !fir Streitigkeiten Ober den Ab-
schlufl von Vertragen nach der Verord-
nung vom 29. Oktober 1953 (GB1. S. 1078).
Das-ergibt sich aus den ?? 1 und 4 dieser
Verordnung.
b) Das Staatliche Vertragsgericht ist zu-
standig far alle Streitfalle, die sich aus
den gem88 ? 1 Abs. 1 a abgeschlossenen
Vertitgen ergeben. has sind Streitftille
zwischen privaten Industriebetrieben und
Betrieben der volkseigenen und der ihr
gleichgestellten Wirtschaft.
c) FOr Streitigkeiten zwtschen volkseigenen
Betrieben und privaten Handelsbetrieben
ist das Gericht zustandig, wenn der Ver-
tragsgegenstand nicht zum Bereiche der
NahrungsgOter gehort.
d) Streitigkeiten zwischen privaten Industrie-
betrieben und privaten Handels- und son-
stIgen Privatbetrieben fallen in die Zu-
standigkeit der ordemliehen Gerichte und
konnen nur durch die ordentlichen Ge-
richte entschieden werden.
e)Besonderheit: Regie rungsauftrage.
Ftir Regierungsauftrage und deren Unter- und
Zulleferungsauftrage gilt folgende Regelung:
Bel Streitigkeiten zwischen Betrieben, die dem
Ministerium fOr Maschinenbau unterstehen, ent-
scheidet die Vertragsschiedsstelle des Ministe-
riums fOr Maschinenbau.
Zwischen Betrieben verschiedener Ministerien
bzw. Staatssekretariaten ist
bei Streitigkeiten Ober Vertragsabschluf3 Ober
die Produktionsleitung das ;Indere Ministerium
anzusprechen
(Pr8sidiumsbeschlul3 des Ministerrates vom
4. Mai 1953, in Verftigungen und Mitteilungen
des Ministeriums fur Allgemeinen Maschinen-
bau Nr. 8/1953, II 1);
bei Streitigkeiten fiber Vertragsstrafen eine
Einigung der betreffenden Vertragsschiedsstellen
herbelzullihren. Kommt eine Einigung nicht zu-
stande, entscheidet eine zu bildende Kommis-
sion. Die Betriebe des Ministeriums filr Ma-
schinenbau wenden sich also immer in diesen
Fallen an die Vertragsschiedsstelle.
IL Das Vertahren.
Grundslitzlich haben elle Betriebe bei Vertragsstreitig-
keiten, Grundsatzfragen des Vertragssystems und An-
tr5gen an das Vertragsgericht ihre Justitiare einzu-
schalten.
Verhandlungen vor FJnIcitung des Vexfahrens.
a) Ausachtipfung der Einigungs-
mitglIchkeiten.
Bever von den Vertragspartnern das Vertrags-
gericht angerufen wird, haben Bich die betreffen-
Al11.31 MCI DIM/ VIC ?UaLUIIUI5CLZUUDIilflLV
und bei VertragsabschlOssen die Obergeordneten
Stellen zunlichst einzuschalten. Dabel sollen elle
EinigungsmOglichkeiten zwischen den Vertrags-
partnern ausgenutzt werden.
Insbesondere ist die zustandige Hauptverwaltung
um ihr Einschreiten bei den in ihr Aufgaben-
bereich faller,den Fragen (wie Materialschwie-
rigkeiten, Anderungsantrlige, Auslastung der
Kapazitat des einzeknen Betriebes, Vergebung
der Auftrage als Lohnauftrage in andere Be-
triebe, Ausleihung von Aggregaten usw.) zu er-
suchen. Mehr Gewicht mull auf die unbedingt
notwendigen Produktionsbesprechungen beider
Vertragspartmer zur Abstimmung der beider-
seitigen volkswirtschaftlichen Belange gelegt
werden.
Das Vertragsgericht ist in der Beget nicht zu-
standig bei Terminstreitigkeiten. In diesen
Mien haben sich die Vertragspartner mit der
Bitte urn Festlegung der Liefertermine an die
Absatzabteilung ihrer zustlindigen Hauptverwal-
bung zu wenden, die sich gegebenenfalls mit der
Produktionsleitung in Verbindung setzen
Die Niederlassungen der DHZ haben bei Termin-
streitigkeiten die Absatzabteilung der Haupt-
verwaltung einzuschalten, der der Lieferbetrieb
untersteht.
Wird bet dem Vertragsgericht em n Verfahren an-
hangig gemacht, bel dem es urn Terminstreitig-
keiten geht, so ist stets der Nachweis (Deer die
erfolglos gebliebene Einigung und die Einschal-
tung der Absatzabteilung bzw. Produktions-
leitung der zustandigen Hauptverwaltung softens
des Antragstellers zu fiihren.
b)Einigungsvorschlag an das Ver-
tragsgericht.
Bei Vertragsstreittgkeiten, ilber die in ahnlichen
Fallen bereits durch das Vertragsgericht ent-
schieden worden ist, soli vor Einleitung eines
Verfahrens durch Verhandlungen zwischen den
Vertragspartnern eine Einigung erzielt werden.
Bei Zustandekommen einer Einigung 1st diese
schriftlich formuliert
a) unter kurzer Wiedergabe des der Streitsache
zugrundeliegenden Tatbestandes,
b) des Einigungsvorschlages,
c) der Aninahmeerklarung des Einigungsvor-
schlages beide:* Vertragspartner,
d) der Unterschriften der Leiter beider Betriebe
oder deren verantwortlichen Vertreter,
e) der linterschriften der Justitiare
dem Vertragsgericht zur Bestatigung zu unter-
breiten. Diese Eicnigungen sind drelfach dem
Vertragsgericht vorzulegen. Je em n bestlitigtes
Exemplar wird den Vertragspartnern zurtick-
gesandt, wahrend das dritte Exemplar bet dem
Vertragsgeridd verbleibt.
Ein einseitiger Verzicht auf Vertragsstrafe tat
unzulassig. Zu beadden 1st hierbei, dad einmal
nach ? 4 Abs. 1 Satz 2 der 8. DB VVO von der
Beredmung der Vertragsstrafe abgesehen wer-
den kann, wenn die Vertragsstrafe wegen der
Verletzung von Verpflichtungen aus einem Ver-
trage monatlich den Betrag von 10,? DM often-
bar nicht Ohersteigt. Zum anderen darf nada ? 5
der 8. DB VVO auf eine fallig gewordene Ver-
tragsstrafe nur verzichtet werden, wenn sie
wetgen der Verletzung von Verpflichtungen aus
*Mean Vertrage Msgesamt nidtt mehr ale 100,?DM
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betragt und ckee....serechtigte annehmen kann,
dal) em Verschulden seines Vertragspartners
nicht vorliegt. In diesen Fallen bedarf as nicht
der Bestatigung durch das Vertragsgericht.
the von dem Vertragsgericht bestetigte Einigung
hat dann dieselbe Wirkung wie em n von dem
Vertragsgericht unterbreiteterEinigungsvorsdilag.
2. Vorbereltung des Verfahrens.
a) Antrag auf ErOffnung des Ver-
fahrens.
Sind alle Einigungsmoglichkeiten zwischen den
Vertragspartnenn erschtipft worden und konnte
keine Einigung erzielt werden, mull elm Antrag
auf Ediffnung eines Verfahrens beim Vertrags-
gericht gestelit werden. Dabei mull streng be-
achtet werden, daft elle Antrage fiber den Justi-
tiar zu leiten sind. Dieser hat die Antrege zu
Oberprtifen, gegenzuzeichnen und an das Ver-
tragsgericht weiterzugeben. Seitens der Vertrags-
gerichte :werden keine Antrage mehr angenom-
men, wenn nicht dieser Weg eingehalten
warden ist.
Der Antrag hat sthriftlich zu erfolgen,
Der Antrag hat Cu enthalten:
a) die gonaue Bezeichnung der Vertragspartner
end ihrer Leiter,
b) die Angabe der (ibergeordneten Organe der
Vertragspartner (Ministerium, Produktions-
bereich, Hauptverwaltung),
c) die genaue Bezeichnung des von dem Antrag-
steller geltend gemachten Anspruches, fiber
den entschieden werden
d) die Angabe des Streitwerees,
e) em n genauer, in gedrengter Form geschilderter
Sachverhalt, aus dem der geltend gemachte
Anspruch und die Einwendungen des An-
tragsgegners hervorgehen,
f) die Angabe der Kontonummer, der Kennziffer
und der zustandigen Niederlassung der Deut-
schen Notenbank,
Dem Antrage auf Einleitung des Verfahrens
messen Abschriften der Vertrage und eller son-
stigen, sich auf den Streitf all beziehenden Ur-
kunden beigefilgt werden. Soweit em urkund-
licher .Beweis nicht erbraeht werden konn, sind
andere Beweismittel zu beriennen. Die Urschrif-
ten von Beweismitteln, die sich im Besitz des
Antragstellers beftnden, sind in der milndlichen
Verhandlung vorzuiegen (vgl. ? 5 Verf.-0).
Mit dem Antrage auf Ereffnung eines Verfah-
rens Ober Streitfalle, die bei den Vertrags-
verhandiungen entstanden sind, sind vorzulegon:
a) der Vertragsentwurf, iiber den der Streit geht,
b) eine Darstellung der Meinungsverschieden-
heiten,
c) Abschriften des gesamten, sich auf den Streit-
fall beziehenden Schriftwechsels,
d) die allgemeinen Lieferbedingungen, welche
filr die zugrunde liegenden planmeftigen
Liefer- und AbnahmeverPflichtungen gelten
(vgl. ? 16 Verf.0).
Die Bestimmung zu d) endet nur dorm An-
wendung, wenn von dem Mustervertrag ab-
weidiende Allgemeine Liefer- tend Leistungs-
bedingungen dem Vertrage zugrunde liegen.
Der klagende Vertragspartner hat
bei mehreren beklagten Vertragspartnern ftir
jeden Vertragspartner je eine Abschrift,
b) bei einem beklagten Vertragspartner eine Ab-
sdirift der Antragssehrift und der ihr anbe-
genden Urkuincli,.weetzuffigen, die den be-
klagten Vertragspartnern durch das Vertrags-
gericht zugestellt werden.
Die Antrage auf Einleitung eines Verfahrens
sind direkt an das jeweils zustandige Vertrags-
gericht zu richten und weiterzuieiten.
1st das Staatliche Vertragsgericht in den Bc-
zirken oder bei der Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik zustandig, so mat der
Vertragsschiedsstelle nur in Fallen von grund-
satzlicher Bedeutung eine Abschrift des Antrages
zur Kenntnisnahme zu abei?senden. Der weitere
Schriftverkehr 1st dann ohne Ubersendung einer
Abschrift an die Vertragsschiedsstelle zu fithren.
Zu beachten 1st, daft nach ? 4, 6. DB VVO der
Anspruch auf Vertragsstrafe innerhalb ether
Ausschlul3frist von sechs Monaten beim Vertrags-
gericht geltend zu machen 1st. Die AussehluB-
hist beginnt dabei mit Ablauf der Frist, die
fiir die Berechnung der Vertragsstrafe vorge-
schrieben 1st. Flir Anspriiehe, die bis zum 31. De-
zember 1953 entstanden sind, endet die Aus-
schluBfrist am 30. Juni 1954.
b) Antrag auf schriftliche Entschei-
dung.
Bei verhaltnismaftig geklartem Sachverhalt oder
bei geringem Streitwert sollen die Justitiare bei
den Betrieben darauf hinwirken, daft em n Antrag
auf schriftliche Entscheidung bet dem Vertrags-
gericht gestelit wird. In diesem Palle mull der
Antrag auf Ereffnung eines Verfahrens nods
den Antrag auf schriftliche Entscheidung ent-
halten.
Beantragt em n Vertragspartner Entscheidung im
schriftliehen Verfahren oder halt das Vertrags-
gericht eine schriftliche Entscheidung auf Grund
der beigebrachten Beweismittel oder durch-
gefithrten Ermittlungen ftir gerechtfertigt, so
zieht das Vertragsgericht die Einverstandnis-
erklarung unter Setzung ether Ausschluftfrist
von dem anderen Vertragspartner bei. Antwortet
innerhaib der von der Vertragsschiedsstelle fest-
gesetzton Frist der Vertragspartner nicht, so gilt
sein Einverstandnis far die schriftliche Ent-
scheidung. Ein verspatetes Eingehen der Ant-
wort kann in der Regel im Interesse der Be-
schleunigung der Verfahren von der Vertrags-
schiedsstelle nicht berecicsichtigt werden.
c) Erkiarung des Antragsgegnera.
Wenn ein Antrag auf Entiffnung cities Verfah-
rens bei dem Vertragsgericht eingegangen 1st, so
wird dem Antragsgegner der Antrag mit den er-
forderlichen Unterlagen zugestellt. Der Antrags-
gegner hat sich innerhalb der vom Vertrags-
gericht festgesetzten Frist zu dem gesteliten
Antrag zu erklaren und die Beweismittel ffir
seine Behauptungen zu benennen bzw. beizu-
ftigen. Bei weiterein Schriftwechsel konnen die
Vertragspartner die Schriftsiitze unmittelbar der
Gegenpartei oder den Gegenparteien und nach
Moglichkeit such dem far die Gegenpartei zu-
standigen Justitiar zustellen. Auf dem an das
Vertragsgericht gerichteten Schriftsatz 1st die
Zustellung an die Gegenpartei zu vermerken.
ell Einigungsvorschlag seitens der
Vertragsschiedsstelle.
1st em Verfahren eingeleitet, unterbreitet die
Vertragsschiedsstelle, wenn diese der Uberzeu-
gong 1st, daft der Sadeverhalt genCigend gekltirt
1st, den Vertragspartnern einen Einigungs-
vorschlag. Deshalb mtissen such im Antrag schon
die Einwendungen des Antragsgegners enthalten
sein (vgl. ? 15 Verf.0).
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der Mindestgrenze des RE-Verfahrens ? zur
Zeit. 500,? DM ? liegen, liegt eta Redfisschutz-
bedUrfnis des Glaubigerbetriebes vor, und hier
soli dem antragstellenden Glaubiger im Wege
der Leistungsaufforderung oder durch schrift-
fiche Entscheidung des Vertragsgerichtes geholfen
werden.
Der Streitwertberechnung 1st die Rohe des
geltend gemachten Anspruchs zugrunde zu legen.
3. Die Verhandlung.
Wird von dem Vertragsgericht Termin zur mUncl-
lichen Verhandlung anberaumt, so werden die Ver-
tragspartner schriftlich geladen (vgl. ? 8 Verf.0).
Die Leiter der Vertragspartner sind verpflichtet,
entweder selbst zu erscheinen oder sich bel den
Verhandlungen dwelt verantwortliche, mit dem
Gegenstand des Streitfalles vertraute Angestelite
vertreten zu lessen. Die Vertretungsbefugnis ki
dabei schriftlich nachzuweisen.
Erscheinen zum rerhandlungstermin trotz Ladung
Vertreter der Vertragspartner nicht, so kann fiber
den Streitfall in ihrer Abwesenheit entschieden
werden.
Vertreter der Vertragspartner, die mit dem Gegen-
stand des Streitfalles nicht genagend vertraut sind,
werden von dem Vertragsgericht zuriickgewiesen.
Das Vertragsgericht kann clam trotzdem verhan-
deln und entscheiden (vgl. ? 11 Verf.0).
Zu beachten 1st hierbei, daa der schuldhaft au.s-
gebliebenen oder nicht ordnungsgema3 vertretenen
Partei pine Sondergebbhr auferlegt werden kann
(vgl. ? 7 CVO).
Zur Vorbereitung der milndlichen Verhandlung
gehOrt auch, dell der Antragsteller bei Vertrags-
strafen deren genaue .Berechnung bis zum Tage der
mtindlichen Verhandlung vorweisen kann.
Nach erfolgter mundlicher Verhandlung macht das
Vertragsgericht den Vertragspartnern einen Eini-
gungsvorschlag oder trifft eine Entscheidung (vgl.
?? 8, 15 Verf.0).
Die Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte
sind sofort wirksam. Die Entscheidungen der Ver-
tragsschiedsstelle werden durch Bestatigung des
Ministers oder Staatssekrettirs wirksam
(? 13 VOStGV).
4. Befugnisse der Vertragsgerlehte.
a) Ordnungsstrafen.
Samtliche vom Vertragsgericht angeordneten
MaBnahmen konnen durch Ordnungsstrafen er-
zwungen werden (vgl. ? 14 Verf.0.), wie das Er-
scheinen der Vertragspartner zur mtindlithen
Verhandlung, bei Beriditerstattungen, ErmItt-
lungsauftragen urw. Es handelt skit hierbei urn
eine verfahrensrechtliche Strafe, die der glatten
und reibungslosen DurchfUhrung der Schteds-
verfahren der Vertragsgerichte dienen soli. Ste
kann nach vorheriger Androhung sowohl gegen
Partner (juristische Personen) ala such gegen
physische Personen (Zeugen, Sachverstlinclige.
Schiedsrichter) verhangt werden. Die Ordnungs-
strafe 1st der HtShe nach nicht begrenzt und wird
auf Grund frelen schiedsrichterlichen Ermessens
verhangt.
13) Auferlegung von Terminkosten.
Erscheint zum Verhandlungstermin trotz recht-
zeitiger Ladung em n Schledsrichter nicht, so Item
des Vertragsgericht ihm die den Parteien durch
Wahrnehmung des Terinins entstandenen
Kosten auferlegen. Dasselbe gill fUr Sachvers(tin
partnern bet dem Einigungsvorschlag eine Frlst,
innerhalb dieser Einspruch erhoben werden
kann. Erfolgt kein Einspruch innerhalb dieser
Frist, wird der Einigungsvorschlag reehtskraftig.
e) VereinfachtesVerfahren.
Bei Streitffillen mit einem Streltwert bis zu
1000 DM, mit Ausnahme von Streitfallen wegen
des Abschlusses von Vertragen, kann em n verein-
fachtes Verfahren seitens des Vertragsgerichtes
durchgettihrt werden. Auf Grand des Antrages
wird dem Aritragsgegner eine Leistungsaufforde-
rung, d. h. eine Aufforderung, die mit dem An-
trag begehrte Leistung innerhalb zehn Tagen zu
erbrIngen, zugestellt.
Gegen die Leistungsaufforderung 1st innerhalb
einer Woche nach Zustellun?g der Einspruch zu-
ifissig, Er 1st bei der Stelle einzulegen, welche die
Leistungsaufforderung erlassen hat. Wird Ein-
spruch nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, so
hat die Letstungsaufforderung die Wirkung
einer rechtskraftigen Entscheiclung (vgl. ? 10
Verfahren von Amts wegen.
Das Vertragsgericht leitet in den Fallen, in
denen eine grObliche Verletzung der Plandisziplin
beim AbschluEl oder bel der Durelfithrung von
Vertragen ihm gemeldet wird, eta Verfahren
ein. Dies gilt insbesondere, wenn die Vertrags-
partner der gesetzlich bestehenden Pfllcht zu-
wider keine Vertrage abschlieflen oder die Ein-
ziehung fling gewordener Vertragsstrafen unter-
lessen (vgl. ? 6 Verf.O.:.
Den Vertragspartneun wird dann eine Ein-
leitungsschrift seitens des Vertragsgerichtes zu-
gestellt (vgl. ? 7 Veil.%
g)Kontrolle der Verfahren durch die
Justitiare.
Jeder Justifier lot verpflichtet, eine karteiartige
Aufstellung alter von seinen Betrieben einge-
reichten Verfahren zu ftlhren, urn dadurch eine
Kontrolle austiben zu ktinnert Vor allem hat
dadurch der Justifier auch die MOglichkeit, Ver-
fahren mit demselben Antragsgrund zu verbin-
den und gemeinsam einzureichen, sofern die
Vertragspartner dem Ministerium filr Maschinen-
bau unterstehen.
Es mull erreicht werden, dali moglichst in einer
Verhandlung der gesamte Fragenkomplex ent-
schieden werden kann.
Ebenso 1st die Forderting von Vertragsstrafen
mit etwaigen Schadensersatzforderungen zu ver-
binden. Bei Antrag auf Schadensersatz 1st nach-
zuweisen, inwiefern und in welchem Umfange
der Schaden entstandhn 1st.
Besonders zu beachten 1st, dell die in einem
Vertragsverhaltnis von zwei Vertragspartnern
entstandene Vertragsstrafe nicht auf andere
Vertragspartner, wie Lieferer veal Vortnaterlailen,
abgewaizt werden kann (keine Kettenreaktionfi.
astir elm Schiedsverfahren zwisdien volkseigenen
Betrieben untereinander liegt dann kein Rechts-
schutzloedUrfnis vor, wenn der Schuldner Teil-
nehmer am RE-Verfahren 1st und der unstreitige
Betrag die Mindestgrenze des RE-Verfahrens ?
zur Zeit 500,? DM ? tiberschrettet. In diesem
Faille tat der Glaubigerbetrieb auf das RE-
Verfahren zu verweisen, das fUr das Rechts-
schutzbedUrfnis des GlAubigers hinreichende
Grundlage
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vercagung des verhandltaigstermins erforderlich
wird (vgl. ? 11 Abs. 4 Verf.0).
C.) Auskunftserstattung.
Da des Vertragsgericht alle zur AufkIttrung eines
Streitfalles dienlichen Ermittlungon anzustellen
hat, kann es zu diesem Zwecke von jeder Seite,
auch von alien Organen der Staatlichen Verwal-
tung und der Verwaltung der volkseigenen und
ihr gleichgestellten Wirtsithaft, Vorlage von Ur-
kunden und gutachtlidien Aullerungen fordern,
die sich auf den Streitfall beziehen, sowie jede
Person, deren Angaben zur AufklArung des
Sachverhaltes dienen konnen, zu Aussagen vet-
pfl
Wer hierbei vorsAtzlich oder fahritissig die vom
Vertragsgericht geforderten Auskiinfte unrichtig
oder irrefahrend erstattet, kann gemtiB ? 9 der
Wirtsehaftsstrafverordnung vom 23. September
1948 (ZVOBI. S. 439) bestraft 'werden (val. ? 13
Verf.0).
d) Bestrafung von Mitarbeitern.
Die Vertragsgerichte sind ,berechtigt, Leiter oder
andere verantwortliche Mitarbeiter der yolks-
eigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft,
die die Plan- oder Vertragsdiszipiin schuldhaft
verletzt haben, mit DIszmiinarstrafen in Rohe
Ms zu einem Monatsgehalt zu belegen. Diese
DiszIplinarstrafe ist die sogenannte perstinliche
DIzziplinarstrafe fur Betriebsleiter und andere
verantwortliche Mitarbeiter, welche durch ihr
Verhalten die Plan- und Vertragsdisziplin
schuldhaft verletzt haben
Der Vorsitzende des Staatlichen Vertrags-
gerichtes bei der Regierung der Deutschen De-
mokratischen Republik ist berechtigt, Mitarbeiter
der staatlichen Verwaltungsorgane, die die Plan-
oder Vertragsdisziplin schuldhaft verletzt haben.
mit Disziplinarstrafen in }lithe bis zu einem
Monatsgehalt zu belegen. ,Dasselbe Recht haben
die Vorsitzenden der Vartragsgerichte in den
Bezirken gegenaber den Mitarbeitern der Art-
lichen staatlichen Verwaltungsorgane (vgl. ? 10
Abs. 2 und 3 VOStVG).
e) Bestrafung bei schuldhafter Vet-
letzung der Vertrags- oder Plan-
diszi p11 n.
Die Vertragsgerichte sind berechtigt, einen Ver-
tragspartner auch dann zur Zahlung einer ange-
messenen Strafe zu verpfliehten, wenn er die
Vertrags- oder Plandisziplin schuldhaft verletzt
hat, sein Verhalten aber vertraglich nicht unter
Strafe gestellt ist. Damit 1st eine gesetzlidie
Grundiage geschaffen wordexi, die die Einhaltung
der Vertrags- und PlandiEziplin garantieren wird
(? 10 Abs. 1 VOStVG).
Diese Strafe ist der Htihe nach nicht begrenzt.
Die Festsetztmg der Hobe der Strafe ist dem
freien schiedsrichterlichen Ermessen tiberlassen.
Diese unpersOnliche Strafe wird vom Vertrags-
gericht selbst eingezogen und direkt an den
Haushait abgeftihrt.
Zu beadden ist hierbei, dal3 diese Strafe fiir
solche Vertrag,sverletzungen zu verhangen sein
wird, die vertraglich nicht unter Strafe gestelit
sind, also z. B. ftir Unterlassung der rechtzeitigen
Vertragsanderung und f?r iihnliche Verst813e, die
bisher entweder durch eine Minderung der Ver-
tragsstrafe oder durch eine entsprechende
Kostenlastverteilung gealindet wort:len _
50-Yr 2013/07/01: C IA-R D P83-00418 R000500060010-5
letzung der Plan- oder TVertragsdisziplin fest, die
nach den geltenden Gesetzen der gerichtlidten
Strafverfolgung unterliegt, so erstatten sie gegen
den Schuldigen Stra[anzeige (vgl. ? 10 Abs. 4
VOStVG).
111.Rechtemittel
1. Rechtemiltel gegen Enleeheidungen:
a) des Staatlichen Vertragsgerichtes
bei der Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik:
Gegen die Entscheidungen des Staatlichen Vet-
tragsgerichtes bei der Regierung der Deutsdien
Demokratischen Republik ist kein Reditsmittel
zul5ssig.
Die Regierung der Deutschen Demokratischen
Republik kann jedoch in Ausnahmefallen Ent-
scheidungen des Staatlichen Vertragsgerichtes
bei der Regierung der Deutschen Demokratischen
Republik aufheben, andern oder eine nochmalige
Oberpriifung anordnen. Will em Vertragspartner
die Anderung oder Aufhebung einer redits-
krtiftigen Entscheiciung veranlassen, so hat er die
zur Prilfung erforderlichen Unteriagen mit aus-
reichender Begrtindung dem Minister odei
Staatssekrettir tiber die Vertragsschiedsstelle zu
ilbermitteln. Zur Stellung des Antrages bel der
Regienung der Deutschen ,Demokratischen Repu-
blik ist our der Minister oder Staatssekretar be-
rechtigt. Der Antrag ist innerhalb eines Monats
nach Zustellung der Entscheidung einzubringen
(vgl. ? 15 VOSTVG).
b) der Staatlichen Vertragsgerichte
in den Bezirken:
Gegen die Entscheidungen der Staatlichen Vet-
tragsgeriehte in den Bezirken ist b1nnen flint
Tagen nach erfolgter Zustellung der Entsdiel-
dung die Beschwerde an das Staatliche Vertrags-
gericht bei der Regierung der Deutschen Demo-
kratischen Republik zulassig.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen und zu
begriinden. Sic muB erkennen lassen, welche Ab-
iinderung der angefochtenen Entscheidung be-
gehrt wird (vgl. ? 21 Verf.0).
Die Beschwerdefrist beginnt an dem dem Zu-
stellungstage folgenden Tage. 1st der letzte Tag
der .Beschwerdefrist em n Sonntag oder ein steal-
itch anerkannter Feiertag, so ist der darauf-
folgende Werktag letzter Fristtag. Die
BeschWerdefrist kann seitens des Vertrags-
gerldites nicht verlangert werden.
Eine Wiedereicrisetzung gegen die Versilumung
der Beschwerdefrist flndet nicht statt.
Zur Beschwerde berechtigt ist der durch die
Entscheidung sich beschwert fahlende Vertrags
partner.
el der Vertragsschiedsstelle:
Gegen Entscheidungen der Vertragssdnedssielle
ist die Beschwerde nicht zulAssig.
(Vergl. ? 22 Verf0.)
Entscheidungen der Vertragsschiedsstelle warden
durch BestAtigung des Ministers oder Steals -
sekretars wirlcsam.
(Vergl. ? 13 VOStVG.)
Die Vertragspartner .ktinnen vor der Bestatigunic
beim Minister oder Staatssekrettir Etnwande
gegen die Entscheidungen erheben.
Die Vertragspartner miLssen slch hierbei In der
Veithndlung die Erhebung der Eire
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wande vorbehaftith und dlese innerhalb von film/
Tagen beim Minister oder Staatssekretar er-
hoben haben.
(Vergl. ? 22 Abs. 2 Verfa
Gegen die Verbangung von Ordnungs-, Zwangs-
uncl Disziplinarstraferrgibt es keine Beschwerde.
Ebenso ist die ablehnende Verbigung des Kom-
missionsvorsitzenden, em n Verfahren zu ertiffnen,
unanfechtbar,
2. Reddsbehelf: Erhtnerung.
Gegen die Kostenrechnung, den Kostenfestsetzungs-
beschluB, der auf Antrag eine Erstattung der Aug-
lagen zwischen den Parteien rtelt, die Festsetzung
von Zeugen- und Sachverstandigengebtihren sowie
die Berechnung von Reisekosten, Tagegeldern und
Dbernachtungsgeldern ist die Erinnerung zulassig.
(Vergl, 114 GVO.)
Die Erinnerung ist in analoger Anwendung des
? 104 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen,
welche mit der Zustellung des Beschlusses beginnt,
zu erheben. Sp5ter eingehende Erinnerungen kOnnen
von der Vertragsschiedsstelle nicht berticksichtigt
werden.
Mit der Erinnerung karm in keinem Fall gegen die
Kostenlast angegangen werden, Die Verteilung der
Kostenlast liegt im Ermessen der Vertragsschieds-
stelle, sofern das Verfahren durch Beschlu3 ge-
schlossen und somit durch Beschluf3 fiber die Kosten
entschieden wird. Gegen die Tragung der Kosten
kann der betroffene Vertragspartner nut. das
Rechtsmittel einlegen, welches gegen die Ent-
scheldung, die die Hauptsac.he betrifft, zulassig ist.
IV. Die Kasten des Verfahrens.
Das Verfahren vor dern Vertragsgerieht ist gebtihren-
pflichtig (vergl. ? 14 VOStVG). Gebehren und Auslagen
werden nach der Gebtihren- und Vonzugsordnung fur
das Staatliche Vertragsgericht vont 27. November 1952
(GBI S. 1255) erhoben.
1. Gebtibren.
Bei Streitsachen Ober Forderungen aus abgeschlos-
senen Vertragen werden die Geb?hren nach dem
Wert des Streitgegenstandes erhoben. Die Mindest-
gebtichr betrtigt dabel 30,? DM (vergl. ? 2 GVO).
Bei Streitsachen, die ledigbch den AlzschluB von
Vertragen aura Gegenstand haben, wird eine Fest-
gebtihr von 100,? DM bis 5000,-- DM erhoben
(vergl. ? 3 GVO).
Nach ? 5 GVO konnen die Gebithren aus ? 3 GVO
auf das Doppelte erhtiht werden, wenn in der vor-
geschriettenen Frist von 30 Tagen nach Bekannt-
gabe der Planauflage kein Vertrag abgeschlossen
1st und der Antrag auf Eroffnung eines Verfahrens
nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach
Ablaut der 30tegigen Frist gestellt worden ist.
Gebithren werden von dem Vex tragsgericht nicht
erhoben, wenn der Antrag unmittelbar nach Ober-
reichung mit Zustimmung des Vertragsgerichtes
zurilckgenommen wird, ohne daB eine Tat igkeit des
Vertrag,sgerichtes stattgefunden hat. Die Gebithren
ermaBigen sich auf die Halfte, wenn der Antrag
nach Seem" einer Tatigkeit des Vertragsgerichts
mit dessen Zustimmung zurilckgenommen wird
(vergl, ? 6 GVO).
Das VertragsgerIcht kann einer Panel, deren
schuldhaftes Verhalten die Vertag-ang einer miind-
lichen Verhandlung notwendig macht, eine Sonder-
gebuhr auferlegen (vengl. ? 7 GVO). -
04
2. Auslagen.
An Auslagen werden von dem Vertragsgerlcht er-
hoben:
a) Telegrammgebithren,
Geb?hren !Ur Ferngesprache nach auswartigen
Orten,
C) Zeugen- und Sachverstandigengebuhren,
d) Post,gebahren filr Zustellungen von Amts wegen
(vergl. ? 10 GVO).
Eine Erstattung der Auslagen zwischen den Par-
teien findet regelmaBig nicht statt. Das Vertrags-
gericht kann bei schikantiser oder rnutwilliger
Rechtsaustibung der schuldigen Panel die Er-
stattung der Auslagen der Gegenpartei auferlegen,
die in diesem Falle einen Antrag stellen mut)
(vergl. ?? 12, 13 GVO).
3, Filligkeit der Gebiihren und Auslagen.
Gebiihren und Auslagen werden faliig, sobald eine
endgtiltige Entscheidung aber die Kosten ergangen
oder das Verfahren durch Einigung, Zurile.knahme
oder anderweitige Erledigung beendet 1st (yang!.
? 17 GVO).
Die durch Entscheidungen begrtindete VerpRichtung
zur Zahlung von Gebehren ussd Auslagen erlischt,
soweit die Entscheidung aufgehoben oder ab-
geandert wird (vergl. ? 20 GVO).
V. Vollstreckung.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die in den Ent-
scheidungen festgelegten MaBnahmen zu den vor-
geschriebenen Terminen durehzuliihren. Unterlafk oder
verzhgert em Vertragspartner die Durchftihrung dieser
MaBnahrnen, so kann die Leistung im Anweisungs-
verfahren erzwungen und der sdumige Vertragspartner
mit einer Geldstrafe belegt werden. Die gleiche Re-
gelung gilt fiir die vor dem Vertrags,gericht erfolgten
Einigungen (vergl. ? 13 VOStVG).
1. Zwangsstrafen.
Fiihrt ein Vertragspartner We in einer Entschei-
dung festgelegten Mafinahmen nicht durch, so wird
ihm ? unter Androhung einer Zwangsstrafe eine
Frist gesetzt. Nach erfolglosem Fristablauf hat der
stiumige Vertragspartner die Zwangsstrafe zu ent-
riehten.
(Vergl. ? 23 Verf0.)
Es handelt sich also nicht urn MaBnahmen wahrend
des Verfahrens, sondern urn MaBnahmen der Ver-
tragsgerichte, die auf Grund der ergangenen Ent-
scheidung nach Schluf) des Verfahrens von den
Vertragspartnern durchzufahren sind. Die Zwangs-
strafe dient somit zur Erzwingung einer durch das
Vertragsgericht in der Entscheidung angeordneten
Mafinahme. Sie richtet sich gegen die Vertrags-
partner, also gegen juristische Personen, und ist
eine unpersonliche Strafe. Vom Vertragsgericht
kann sie in leder Htthe festgelegt werden.
2. Zwangsbuehungsantrag.
Die in Einigungen und Entscheidungen fest-
gelegten Vertragsstrafen sind an den Vertrags-
partner direkt zu entrichten.
(Vergl. ? 24 Abs, 2 Verf0.)
Das Vertragsgeridd ist grundsatzlich nicht be-
rechtigt, Ratenzahlungen fUr die Bezahlung von
Vertragsstrafen zu gewahren.
Zah1t der zur Entrichtung der Vertragsstrafe ver-
ptlichtete Partner tnnerhalb der besttmmten Fest
die Vertragsstrafe nicht, so mull dies der die Ver-
triasstrafe fordernde Vertragspartner dem Ver-
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tragsschiedsstelle Mittellung Ober erfolgte Zwangs-
buchungen zu geben, damit das Verfahren
abgeschlossen werden kann.
dann bei der zustandigen Niederlassung der
Deutschen Notenbank einen Zwangsbuchungs-
antrag.
Um im Vollstreckungsverfahren die Zwangs-
buchungsantr5ge sofort stellen zu lainnen, ist es
erforderlich, daft bet Beginn des Verfahrens schon
beide VertragsPartner dem Vertragsgericht
a) thre zustandige Niederlassung der Deutsehen
Notenbank,
b) ihre Kennziffer, und
C) die Nurruner titres Bankkontos
mIttellen.
Nur eine genaue Beachtung dieser Bestimmungen
garantiert em n ordnungsmafliges und schnelles Verfahren
und hilft den Vertragspartnern, unnotige Kosten zu
vermeiden.
Anhang
1. Elnlithrungs-Verordnungen und Durehttlhrungs-
Bestimmungen.
a) Verordnung Ober die E infiihru rig des Allgerneinen
Vertragssystems fur Warenlieferungen in der
volkselgenen und der ihr gleichgestellten Wirt-
schaft vom 6. Dezember 1951 (GB1. 51/1141)
b) 1. DB hierzu vom 21. 3.52 (GB!. 52/323)
C) 2. DB hierzu vom 19. 8. 52 (GB!. 52/793)
(aufgehoben)
d) 3. DB blerzu vom 20. 8.52 (GB!. 52/794)
e) 4. DB hierzu vom 18. 5. 53 (GB1. 53/735)
I) 5. DB hierzu yam 6. 6. 53 (GB!. 53/803)
g) 6. DB hierzu vom 23.12.53 (GB1.54/21 )
h) Verordnung Ober die Bildung und Tatigkeit des
Staatlichen Vertragsgericbts vom 6. Dezember
1951 in der Neufassung vom 1. Juli 1953
(GB!. 53/855)
I) Verfahrensordnung Ric das Staatliche Vertrags-
gerIcht vom 8. Manz 1952 in der Neufassung vom
1. Juli 1953 (GB!. 53/858).
j) Gebilhren- und Vollzugsordnung filr das Staat-
Oche Vertragsgericht vom 27. November 1952
(GB!. 52/1255).
2. Mustervertrlige und Lieferbedingungen.
a) Bekanntmachung eines Mustervertrages fiir all-
gemeine Lieferbedingungen vom 10. Januar 1952
(MirtI31. 52/7)
Berichtigung hierzu: Mm BI. 52/38
b) Bekanntmachung Ober die Gititigkeit des Muster-
vertrages mit angemeinen Lieferbedingungen
filr die Fachanstalten des DIA vom 1. April 1952
(MinBl. 52/39)
c) Bekanntmachung der allgerneinen Bedingungen
der volkseigenen Bauindustrie filr die 'Ober-
nahme und DurchfUhning von Br.uarbeiten
(ABB) nebst Mustervertrag vom 31. Mai 1952
(MinBl. 52/75).
d) Bekarattmachung von allgemeinen Bedingungen
filr bautechnische Projektierungsarbeiten nebst
Mustervertrag vom 23. Juli 1952 (MinBl. 52/113).
e) Bekanntmachung von Sonderbestimmungen fiir
Giaerelerzeugnisse und Modelle vom 22. De-
zember 1952 (ZB1. 53/6).
Berichtlgung hierzu: ZBL 53/150.
I) Bekanntmachung von Baubedingungen der yolks-
eigenen Artlagenbau-Betriebe der Elektrotechalk
vom 24. November 1932 52/191).
Rau,
Stellvertreter des Mlnisterprasidenten
und Minister fiir Maschinenbau
g) Bekanntmachung Ober allgemeine Bedingungen
fur die Haupterzeugnisse der Kohlenindustrie
yam 28. April 1953 (ZB1. 53/191).
h) Bekanntmachung der allgemeinen Lieferbedin-
gungen fur die volkseigene Filzindustrie 'worn
17. April 1953 (ZB1. 53/172).
i) Bekanntmachung von Sonderbestimmungen fiir
Emailleerzeugnisse ftir die chemische und Nah-
rungsmittelindustrie vom 20. Juni 1953 (ZBI.
53/297).
I) Bekanntmachung der allgemeinen Lieferbedin-
gungen fib: den Absehluf3 von Transportraurn-
Vertr5gen mit den volkseigenen Kraftverkehrs-
betrieben und mit den Autotransport-Gemein-
schaften vom 3. Juli 1953 (ZB1. 53/334).
3. Deutsche Handelszentralen
a) Anderung der Verordnung iiher die Verbesserung
der Arbeit der Deutschen Handelszentralen vom
22. Januar 1953 (GBI. 53/167).
b) 1. DB hierzu vom 7.2.52 (GB!. 52/15!)
e) 2. DB hierzu van 8.2.52 (GB!. /152)
(Ber. S. 186)
d) 3. DB hierzu vom 17.6.52 (GBL /500)
e) 4. DB hierzu vom 28.8.52 (GB!. /530)
1) 5. DB hierzu vom 7.5.53 (GB!. 53/710)
0)
Preisverordnung Nr. 232 vom 1. Marz 1952 -
GB!. 52/197 - Verordnung iiber die Provisionen
der DHZ Rir die Mitwirkung beim AbschluO und
bei der Abwicklung von Vertrtigen.
4. Export und Import.
a) Verordnung Ober die Einfiihrung des neuen
AuBenhandels-Verfahrens filr Export vom
30. Juni 1950 - GB!. 50/639 -, anliegend All-
gemeine Lieferbedingungen und AlLgemeine Auf-
tragsbedingungen (aufgehoben durch ? 23 der
Exportordnung).
b) Bekanntmachung der Neufassung der Verord-
flung titer die Einfiihrung des neuen AufSen-
harndels-Verfahrens filr Export vom 31. Januar
1951 (GB!. 51/57) (aufgehoben durch ? 23 der
Exportordnung).
c) 1. Durchfiihrungsbestimmung zur Verordnung
titter die Elnfiihrung des neuen Augenhandels-
Verfahrens fur Export vont 17. April 1951
(GB1. 51/304).
d) 2. Durchfiihrungsbestinunung zur Verordnung
titer die Einfahrung des neuen Auflenhandels-
Verfahrens fOr Export vom 26. Mai 1951 (GB1.
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e) i. Durchfithrungsbestimmung zur Verordnung
tiber die Einftihrung des neuen AuBenhandels-
Verfahrens fiir Export vom 12. November 1951
(GB!. 51!1041, Ber. 1952 S. 73).
1) Bekanntmachung der Richtlinien tir die Bear-
beitung von Importantagen llber Warenbeztige
aus dem Ausland und Westdeutschdand sowie
Westberlin vom I. Juli 1952 (MinBl. 52/105).
g) Verordnung Ober das Einfuhrverfahren ftir den
AuBenhandel und Inrterdeutschen Handel vom
18. September 1952 (GB!. . 52/861).
Is) Verordnung tiber die Durchfuhrung yore Export-
auftriigen - Exportordrumg VOTT1 IT- Dezem-
ber 1953 (GB!. 53/1312).
5. VEB - private Wirtschaft.
a) Anordnung tiber die Regelung der Vertrags-
beziehungen zwischen privaien Betrieben und
volkseigenen sowle genossenschaftlichen Betrie-
ben und anderen Organisationen vom 18. Mai
1949 (ZVOB1. 49/385).
b) I. DB hierzu vom 111.5.49 (2VOBL 49/385)
C) 2. DB .hierzu vom 15. 6. 49 (1VOBI. 49/469)
d) 3. fiB hierzu vom 3.8.49 (ZVOBI. 49/604)
e) Anweisung fiber die Durchfiihmng der Anord-
nung Ober die Regelung der Vertragsbeziehungen
zwischen privaten Betrieben und volkseigenen.
@ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5
sowie genossenschaftlichen Betrieben und ancle-
ren Organisationen vom 12. August 1949 (ZVOBI
? 49/615).
I) Verordnung tiber die Neuregelung der Vertrags-
beziehungen der privaten Industrlebetriebe vom
29. Oktober 1911 (GB!. 53 1078).
Preisordnung Nr. 233 vom 5. MArz 1952 (GB1.
52/204).
6. Sonstige Bestimmungen,
a) 8. DB zur VO titer die Finanzwirtschaft der
volkseigenen Betriebe vom 15. Jut) 1949 (ZVB1
49/548).
b) Verordnung tiber die Erteilung und Durchfiih-
?i rung von Regierungsauftrligen vom 17. Dezember
1953 (GB1. 53/1307).
C) Richtlinien Ober die Verteilung und Realisierung
der Matenialkontingente 1954 vom 21. August
1953 (ZB1. 53/403).
d) Verordnung ikber Mallnahmen zur Sicherung
des Schrottaufkommens vom 6. August 1953 (GB!.
53/923).
e) Beltanntmachung des Besdllusses des Prasidiums
des Micnisterrates tiber Mallnahmen zur Metall-
einsparung in der gesamten Wirtschaft vom
28. Februar 1953 (GB1. 53/379)
sowie
Richtlinien hierzu vom 1. Januar 1954 (GB!
54/73).
VEB Deutsche, Z.pnerskerlag (202154 La) A 16/54 DDR
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INur ler den Diendgebranda 1
404
Verfligungen und Mitteilungen
des Minis' eriums fur Masthinenhau
1?101MIMMII?
1954. I Berlin, den 2. April 1954
I Nr. 7
Betr.: Auswahl zum Studium an den Arbeiter-und-Bauern-Fakultaten und den
Fachschulen des Ministeriums f tir Maschinenbau
Die Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokrati-
schen Republik haben die Aufgabe, Kader fUr unsere
Volkswirtschaft heranzubilden, die fahig und bereit
sind, das groBe Werk des friedlichen Aufbaues (lurch-
zuflihren und zu vollenden.
Die Lehrkrafte an unseren Hoch- und Fachschulen
waren in den vergangenen Jahren bemtiht, die Jugend-
lichen zu allseitig entwiekelten Perstinlichkeiten und
aufrechten Patrioten zu erziehen, die ihrer Heimat.
ihrem Volk und ihrer Regierurtg treu ergeben sind, die
Freunde der Sowjetunion, der Lander der Volksdemo-
kratien und alter friedliebenden und fortschrittlichen
Menschen sind, die ihre ganze Personlichkeit im Kampf
um den Frieden und urn em n einheitliches, friedlieben-
des, demokratisches und unabhangiges Deutschland ein-
setzen. Dali diese Bernilhungen von Erfolg begleitet
sind, zelgen heute Tausende meuer Kader in der Pro-
duktien, in den Konstruktions- und Entwicklungsbtiros
und in der Verwaltung durch groBe Taten in der Ent-
wieklung unserer Friedensindustrie. Diese Erfolge, die
nicht zuletzt das Ergebnis der Ausbildungs- und Erzie-
hungsarbeit an den Hoch- and Fachschulen sind, diirfen
nicht die nods vorhandenen Mange! in der Erziehungs-
arbeit beschemigen. Welche Mange! sind das?
1. Die Erziehungsarbeit an den Hoch- und Fachschulen
wird losgelOst von der 1?roduktion durchgefiihrt.
Die Tatsache, daB bereits mit der Delegierung der
ErziehungsprozeB an den Hods- oder Fachschulen
eingeleitet wird, findet keine Beachtung.
2. Trotz groBer Anstrengungen ist es nicht gelungen,
jeden Studenten so zu erziehen, daf3 er sich bewuBt
ist, dal) er im Auftrage der Arbeiter- und Bauern-
macht an der Schule studiert und sein Studium eine
hohe Auszeichnung darstellt.
3. Die Delegierungen geschehen formal. Die Beurtei-
lungen durrh die Kaderabteilungen geben nicht ein
klares Bud des zukiinftigen Hoch- oder Fach-
whalers. Die Auswahl filr das Studium berticksich-
tigt nicht die Entwicklung der bestcar Facharbeite-
rinnen und Facharbeiter.
4. Die mangelhafte Auswahl und das Fehlen elates
Unterstiltzung der Schulen durch die Betriebe ftihrt
dazu, dap der Prozentsatz der wahrend des Sta-
diums Ausscheidenden ziemlich hoch ist. Das be-
deutet unverantwortliche Mehrausgabe an Stipen-
dien.
Es kommt jetzt darauf an,diepolitisch-
ideologische Erziehungsarbeit an den
Hoch- und Fachschulen mit Unter-
stirtzung der Betriebe so zu verbessern,
cla13 das Erziehungsziel der demokrati-
schen Schule bei jedem Studierenden
erreicht wird
Folgende Aufgaben sind zu losers:
I. Es mull eine sorgfaltige Auswahl der zu delegieren-
den Kader erfolgcn. Aus diesem Grunde ist in jedem
Betrieb eine Auswahlkommission zu bilden. Sic be-
steht aus:
Kaderleiter, Direktor fur Arbeit, Vertreter der Par-
teien und gesellschaftlichen Organisationen, Ausbil-
dungsleiter, Vertreterinnen des Frauenausschusses.
2. Die Delegierung zum Studium wird in einer Beleg-
schafts- oder Abteilungsversammlung des Betriebes
und in feierlicher Form durchgeftihrt, in der dem
Studierenden klar gemacht wird, daf3 er im Auf-
trage der Arbeiter- und Bauernmacht, im Auftrage
des Betriebes zum Studium delegiert wird.
3. Dem Studierenden mull bei der feierlichen Ver-
abschiedung em n ordentlicher Studienauftrag erteilt
werden. In ihm wird Cr von den Arbeitern und An-
gestellten des Betriebes verpflichtet, dein Studien-
auftrag an der Schule zu erfirilen. Der Studierende
hat von der Belegschaft des Betriebes fiber sein
Studium Rechenschaft abzulegen.
4. Die Hoch- oder Fachschulen geben dem delegieren-
den Betrieb nach jedem Studienjahr eine Ein-
schatzung der Leistungen des Studierenden, insbe-
sondere Ober die gesellsehaftlichen Leistungen. Bei
hervorragenden Leistungen ist der Studierende vom
Betrieb einzuladen, damit ihm die Anerkennung
der Arbeiter fiir seine Leistungen ausgesprochen
werden kann. Such-, wertvolle Sach- oder Geld-
pramien sind als Auszeichnung vorzusehen.
5. Bei mangelhaften Leistuingon veran1aBt der Be-
trieb, daB der Studierende vor der Belegschaft oder
Abteilung in einer Versammlung Rechenschaft Ober
seine Schwachen ablegt, und er auf seine ilber-
nommene Verpflichtung ernsthaft aufmerksam ge-
macht wird.
6 Bei auBerordentlich mangelhafter Leistung und
Disziplinarvergehen von schwerwiegender Bedeu-
tung ist der Betrieb verpflichtet, den Studierenden
von der Schule zurrickzubemdern. In einer Beleg-
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ziehungsnel gestellt wird
Nach einer erfolgreichen Erziehunssarbeit im Be-
trieb kann evtl. zu einem spaterert Zeitpunkt noch-
mals eine Delegierung ausgesprochen werden.
Diese Mannahmen sind em n entscheidender Beitrag der
Betriebe zur Unterstiitzung der Hoch- und Fachschulen
Es wird von jedem Werkdirektor und Weekleiter er-
wartet, dad er entsprechend diesen Prinzipien handelt
und die anliegenden Auswahl-Richtlinien in seiner Al-
beit beachtet!
Richtlinien
Rh die Auswahl mid Delegierung zum Hoch- und Fachschulstudium
A. Fachschulen
I. Vorbereltung zum Facbscbulatudium
An den Fachschulen wird in diesem Jahre bei alien Auf-
nahmeprilfungen em n einheitliches Niveau verlangt. Das
bedeutet, daf3 die delegierten Kollegen entsprechende
Vorkenntnisse haben mtissen. Es wird deshalb voraus-
gesetzt, dell der delegierte Fachschiiler folgende Kcnnt-
!noise aufweisen kann:
a) Die Facharbeiterpriifung mull mit gutem Erfolg ab-
gelegt worden sein. Delegierte, die in den Monaten
JunliJuli ihre Facharbeiterprtifung ablegen, milssen
auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewahr
geben, daf3 sie ihre Facharbeiterpriifung mit dem
Pradikat ?gut" bestehen. Die fachliche, theoretische
und gesellschaftliche Beurteilung soli das Ergebnis
von mindestens 80 Prozent Erftillung in den einzel-
nen Ffichern aufweisen.
b) Der Stoff, der nach den Ausbildungskompendien des
Staatssekretariats fiir Berufsausbildung verlangt
wird, mud von den einzelnen Sditilern beherrscht
werden, wobei besondere Kenntnisse auf den Gebie-
ten Mathematik, Physik, techn. Zeichnen, Fachkunde
und Gesellschaftswissenschaften verlangt werden.
c) Die Fachschulen erwarten, daB sich die delegierten
Kollegen durch aktive gesellschaftliche Mitarbeit an
der Schule ausgezeichnet haben und gewillt sind,
sich das hbehstmogliche Mall an Wissen anzueignen.
d) Von jedem Fachschtiler wird erwartet, daf3 er in
moralischer Hinsicht vorbildlich ist. Er mull seine
Interessen denen des Kollektivs unterordnen und
sich den Beschlilssen des Kollektivs ftigen.
el Die Direktoren fur Arbeit werden beauftragt, die zu
delegierenden Kollegen in Vorbereitungslehrgangen
tan den Technischen Betriebsschulen zusammemu-
fassen und den Stoff der Ausbildungskompendien zu
vertiefen.
Dartiberhinaus wird empfohlen, daB die besten
Ingenieure, Meister, Brigadiere und hochqualifizicrte
Facharbeiter Patenschaften iiber die zu delegieren-
den Kollegen Obernehmen, damit diese mit den tech-
nischen Problemen weitgehend vertraut gemacht
werden. Hierbei sind in erster Linie solche Grund-
kenntnisse zu vermittelin, die ftir einen zukiinftigen
Ingenieur von besonderer Wichtigkeit sind (z. B.
Werkstoffoormen und Werkstoffpnifutng. Kenntnisse
von den einfachen tectmologischen Prozessen, Kennt-
nisse Ober die Funktion der einzelnen Aggregate des
jeweiligen Industriezweiges, Kenntnisse fiber die
wirtschaftliche Fertigung usw.). In kleineren Betrie-
ben. wo nicht die Metglichkeit einer Vorbereitung im
Rahmen eines Zirkels gegeben ist, mud auf alle
Falle die Vorbereitung durch Ubemahme von indivi-
duellen Patenschaften erfolgen.
f)Die Fachsrhulen werden den Betrieben auf Anforde-
rung Prospektmaterial zur Verfiigung stellen, aus
denen ersichtlich ist, welche Fachgebiete an den
einzelnen Fachschulen gelehrt wurclen. ww die Stu-
dienplane aufgebaut sind, welche speziellen Kennt-
nisse verlangt werden und welche Berufsoussichten
die zuktinftigen Ingenieure in den einzelnen Indu-
striezweigen haben.
g) Die Fachschulen werden Werbekommissionen in die
einzelnen Betriebe entsenden, damit jeder einzeltie
Interessent die Moglichkeit hat, sich nach Einzel-
heiten zu erkundigen. Diese Werbekommissionen
werden gleichzeitig vor den jungen Facharbeiterin-
nen und Facharbeitern Aufkidrungsvortrtige halten
und ihnen einen Einblick in das schulische Leben
geben.
h) Alle Fachschulen des Ministeriums fiir Maschinen-
bau fiihren in den Monaten Marz und April einen
?Tag der offenen 'rift" durch. Nicht die leitenden
Funktionare sollen die Schule an diesem Tage be-
suchen, sondem die zum Studium vorgeschlagenen
Kollegen des Betriebes.
i) Um die Arbeit der Auswahlkommission zu erleich-
tern, werden einzelne Schulen Tonbandaufnahmen
filr den Werkfunk zur Verfiigung stellen.
k) Die Kaderabteilungen der Betriebe reichen folgende
Unterlagen an die Kaderabteilung der Fachschule
ein:
I. Aufnahmeantrag (diese werden von den jeweili-
gen Fachschulen zur Verftigung gestellt).
2. Zwei Lichtbilder.
3. Ausftihrliche fachliche, gesellschaftliche und
eharakterliche Beurteilung.
4 Delegierungssehreiben des Betriebes.
5 Abschriften samtlicher Zeugnisse Ober bisher
besuchte Schulen und iiber den Abschluf3 der Be-
rufsausbildung.
6. Bescheinigung des Arztes, daB der Bewerber frei
von ansteckenden Krankheiten 1st.
7. Polizeiliches Fithrungsmugnis.
I) Vorschlage zur Delegierung k6nnen vom Kaderlei-
ter, von den Abteilungsleitern der einzelnen Be-
triebs-Abteilungen und von den Parteien und
Massenorganisationen unterbreitet werden. Das Dele-
gierungssehreiben mull die Unterschriften des Kader-
leiters, des BGL-Vorsitzenden und gegebenenfalls
die des Ausbildungsleiters bzw. des Vorsitzenden der
jeweiligen Partei oder Massenorganisation auf-
weisen.
m)Folgender Terminkalender wird fiir verbindlich
erklart:
30. April 1954 Anmeldeschluf3 ? bis zu diesem Zeit-
punkt milissen sdmtliche Unterlagen
bei der Kaderabteilung der jeweiligon
Fachschule vorliegen.
1.-15. Mai Uberprilfung der Bewerbungsunter-
lagen durch die Kaderabteilung der
Fachschule unci Einladuing zur Auf-
nahmepilifung.
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15. Mai bis
31. Mai Durchfiihrung und Auswertung der
Aufnahmeprilfungen.
1.-30,Juni Benachrithtigung der Bewerber fiber
Zulassungen zum Fachschulstudium.
1. September Beginn des Studiums
n) Bei der Werbung haben die Betriebe besonderen
Wert auf the Gewinnung von Arbeiter- und Bauern-
kindenn und die Delegierung von F'acharbeiterinnen
zu legen.
IL StudienmoglichkeIten
the genauen Anschritten der jeweiligen Fachschulen
sind aus dem ?Verzetehnts der dem Ministerium far
Masehinenbau unterstehender volkseigenen Betriebe
sowie der Hoch- und Fachschulen" zu ersehen. Zum
1. September werden an den einzelnen Fachschulen Be-
wetter itir folgende Fachgebiete aufgenommen:
Name and Ansehrift
der helm:Mile:
FS far Schwermaschinenbau
Bautzen, Schilleranlagen 1
FS /Br Schwermaschinenbau
und Elektrotechnik
Berlin-Lichtenberg,
Marktstr, 11/13
FS Eir Schwermaschlnenbau
Bernburg, Kothener Str, 1/3
FS 11.1r Schwermaschinen-
bau, Elektrotechnik und
Feinmechanik
Dresden A 18, Elisenstr. 25
FS ffir Feinmechanik und
Uhrentechnik
Glashiltte/Sa., E.-Thalm.-
Str. 17
FS fur Schienenfahrzeuge
GdrlItz, Goethestr. 5/7
FS !Or Feinmechanik und
Optik
Jena, Carl-Zei13-Platz
FS fikr Augenoptik
?Hermann Pistor"
Jena, Carl-ZeiB-Platz
FS filr Schwermaschinenbau
unci Elektrotechnik
Karl-Marx-Stadt,
Stratle der Nationen
FS ftir Schwermaschinenbau
Karl-Marx-Stadt,
Annaberger Str. 1/9
FS fur Werkzeugmaschinen-
bau
Karl-Marx-Stadt,
Erfensehlager Str.
FS filr Werkstofftedmik
und Materialprilfung
Karl-Marx-Stadt,
Schefrelstr. 110
Fachrielktung:
Forderteehnik
Hebezeuge
Technologie des Maschi-
nenbaues, Elektromaschi-
nenbau
Elektr. Anlagen und Ge-
rhte
Funkgerate
Fernmeldegertite
Kfiltetechnik
Chem. Apparate und Be-
hiilterbau
Nahrungs- und Genuf3-
mittelmaschinen
Elektr. Anlagen und
Gerate
Schweilheehnik
Kabel und Leitungen
Bilromaschinen
Uhrentechnik
Bilramaschinen
Lokomotiv- U. Waggon-
bau
Optische Gerhte
Augenoptik (2 Jahre)
Spanlose Formung
Textilmaschinen
Bau-, Keramik- u. Gies-
maschinen
Whrmeversorgung u. Ge-
sundheitstechn ik ?
'Wassermeister
Werkzeugmaschinen
Holzbearbeitungs-
niaschinen
'Werkstofftectunik und
Materialpriifung
FS fur GieBerettechnik
..Georg Schwarz"
Leipzig W 34, Gerh.-Ellr.Str.
FS fill' Landmaschinenbau
Leipzig W31,
Am Lausner Weg
FS filr Schwermaschinenbau
Leipzig C 1, Dimitroffstr. 13
FS ftir Schwermaschinenbau
Magdeburg, Am Krokern-
tor la
FS fiir Kraft- und Arbeits-
maschinen
MeiBen,
Weinbohlaer Str. 11
FS fur Elektrotechnik
?Fritz Selbmann"
Mittweida, Technikumplatz
FS fur Schwermaschinenbau
?Walter Ulbricht"
Rofiwein, Dobelner Str. 65
FS fiar Schwermasehinenbau
Sehmalkalden,
Blechhammer 4
FS !Ur Elektromasehinenbau
?Hanno Gunther"
Velten-Hohensehopping
FS fur Schiffsbautechnik
Warnemfinde, Richard-
Wagner-Str.
FS fin' Schwermasehinenbau Walzwerksmasehi nen
Wildau, Friedr.-Engels-
Str. 55/64
F'S f?r Schiffsbautechnik
Wismar, Ulmenstr. 15
GieLlereitechnik
Landmaschifnenbau
Polypraphische Maschi-
nen
Ingenieurwirtschaftler
Metallurgieausriistung
Kraft- und Arbeits-
maschinen
Technologie der Elektro-
feinwerksteehnik
Fernmeldegerate
Elektrowtirme
Funkgeratebau
Licht- u. Rohrentechnik
Elektr. Anlagen und Ge-
rate
Kabel und Leitungen
Transformatorenbau
Fordertechnik
Hebezeuge
Stahlkonstruktion
Schweilhechnik
Technologie des Maschi-
nenbaues
Technologic, des Elektro-
maschinenbaues
Elektrofahrzeuge
Elektromaschinenbau
Schiffbau
Schiffsmaschinenbau
Schiffbau
Schiffsmaschinenbau
Schiffselektrik
FS fur Kraftfahrzeugbau Kraftfahrzeugbau
Zwickau, Lessingstr. 15 Kraftfahrzeuginstand-
setzung
Karosseriebau
Urn den groBen Bedarf bestimmter Inclustriezweige
decken zu konnen, wird vorgeschlagen, verstarktes
Augenmerk auf folgende Fachgebiete zu legen:
Holzbearbeitungsmasehinen,
Ban-, Keramik- und Glasmaschinen,
SchweiBtechnik, GieBereitedmik,
Technologie des Maschinenbaues,
Ingenieurwirtschaftler,
Landmaschinenbau.
111. Allgemeine Hinweise
a) Das Studium erstreckt sich ill den einzeinen Fach-
gebieten fiber 3 (drei) Jahre und schlieSt mit der
lngenieuerprlifung ab.
I,) Die Fachschider ktinnen Stipendien nach den gesetz-
Lehen Bestimmungen (GBI. 1,1954) erhalten. Stipen-
dienantrhge werden den Fachschijlern nach bestan-
dener Aufnahmeprfifung zugesandt.
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C) Das Studienjahr umfaBt 38 Unterrichtswochen. wobel
der Unterricht an der Fachschule am 30. 8. eines
juden Jahres endet. Zwischen dein 1. und 2., dem 2.
und 3. Studienjahr wird ein gelenktes Berufsprakti-
kum von 4 Wochen durchgefiihrt,
d) 171c Schiller sind, sowed sic Stipendium erhalten.
gegen Krankheit und Unfan volt versichert.
t) Schalern. die kein Stipendium erhalten. kann in be-
schrtinktem MaBe GebiihrenerlaB gew5hrt werden.
I) Fachschuler, die kein Stipendium erhalten and denen
keine Gebtihren erlassen werden. haben Studien-
gebiihren zu zahlen. Sic betragen fib. die
Hauptfachrichtung Schwermaschinenbau
DM 200.? pro Studienjahr
Hauptfachrichtung Schiffbau
DM 200.? pro Studienjahr
Hauptfachrichtung Fahrzeugbau
DM 180.? pro Studienjahr
Hauptfachrichtung Lancimasehinenbau
DM 180,? pro Studienjahr
Hauptfachrichtung Elektintechnik
DM 180,? pro Studienjahr
,Hauptfachrichtung Allg. Maschinenbau
DM 180.? pro Studienjahr
g) Den glasverarbeitenden Betrieben des Ministeriums
ffirMaschinenbau wird empfohlen.Facharbeiterinnen
und Facharbeiter aus den entspreehenden Flerufen
cur Ingenieurausbildung an die Fachschule
far technische Glasverarbeitung,
Ilmenau, Wallgraben 8? Fernruf 2474 ?
zit sender).
h) Es wird auf die Zeitschrift ?Der Maschinenbau".
Verlag die Wirtschaft, Berlin, Heft 3 und 4/1954,
verwiesen, in denen Aufsfitze iiber das Fachsehul-
studium erscheinen. Den Betrieben wird vorge-
schlagen, die Zeitschrift ?Die Fachschule", Fachbuch-
verlag GmbH. Leipzig, laufend zu beziehen, urn liber
die Fragen des Fachschulstudiums unterrichtet zu
seln.
B. Arbeiter- and Bauernfakuitaten
I, Voraussetzungen fiir die Aufnahme:
Ausgezeichnete Arbeitsleistungen, erfolgreiche Nina rbeit
in einer der Massenorganisationen, rilekhattlose Aner-
kennung unseres demokratischen Striates und Bereil-
willigkeit, am Aufbau des Sozialismus in der Deutschen
Demokratischen Republik mitzuarbeiten.
U. Aufgenommen werden:
a) Kinder von Arbeitern, Landarbeitern and werk-
tatigen Bauerd. Arbeiter und Lanciarbeiter im
Since dieser Richt/inien sind Personen, die minde-
stens seit dem 1. Januar 1942 als Arbeiter in der
Industrie oder Landwirtschaft tatig rind oder his
cum 8. Mai 1945 thug waren.
Werktfitige Bauern im Sinne dieser Richtlinien rind
Personen, die entweder Mitglieder der Landwirt-
sehaftlichen Produktion.sgenossenschaften sind oder
deren nu(zbares Grundeigentum in der Hegel 20 ha
mutterer Bodenklasse nicht tibersteigt and die vor-
wiegend ohne fremde Arbeitskrfifte arbeiten.
b) Kandidaten, die vont Bundesvorstand des FDGB
als Aktivisten anerkannt wooden sind.
c) In Ausnahmeffillen Kinder von Personen, die durch
Gesetze oder Verordnuingen der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik besonders zu
fordern sind. Diese Ausnahmen bediirfen einer Ge-
nehmigurtp; der Zentralen Auswahlkommission
unter dem Vorsitz eines Vcrtreters des Staats-
sekretariats fiir Hochschulwesen.
ebrige Bestimmungen
a) Kandidaten fur this Arbeiter- und Bauernstudium
miissen in der Regal das 17. Lebensjahr vollendet
and dfirfen this 30. Lebensjahr nicht iiberschritten
haben,
b) An den Arbeiter- und Bauernfakultaten werdcn nur
Personen zugelassen, die von den Betriebskommis-
sionen der Betriebe oder von den dcmokratischen
Massenorganisationen vargeschlagen and delegiert
werden.
c) Der Besuch der Arbeiter- und Bauernfakultal setzt
den erfolgreichen Absch/u0 der Grundschule voraus.
dl Kandidaten, die in einem Lehrverbfiltnis stehen und
dieses vol Beginn des Stadiums am 1, September
nicht beenclen, kiinnen nicht zugelassen werden.
a) Fin Wechsel von der Oberschule cur Arbeiter- und
Bauernfakultat hit nicht statthaft.
IV. Auswahlverfahren
a) Die Betriebskommission width die geeigneten Kandi-
daten aus und ithersendet deren Unterlagen an die
custandige Arbeiter- und Bauernfakultat.
b) Die Aufnahmekommission der ABF iiberprilft die
eingereichten Unterlagen und entscheidet Ober die
Zulassung zur Aufnahmeprilfung. Die Unterlagen
der abgelehnten Bewerber werden mit einer Be-
grandung der Ablehnung und Vorschlfigen f?r andere
Bildungsmnglichkeiten an die Betriebskommission
curiickgesandt. Die Unterlagen der curUckgestellten
Bewerber bleiben mit Ausnahme der Originalzeug-
nisse an den ABF.
Be) Einspriichen gegen den Beschluf) der Aufnahme-
kommission entscheidet die Zentrale Kommission
beim Staatssekretariat f?r Hochschulwesen.
c. Die Aufnahmeprilfungen an den Arbeiter- und Bauern-
fakultaten bestehen aus einem schriftlichen und
einem mandlichen Tail. Sic werden in der Zeit vow
1, bis 24. April 1954 durchgefiihrt.
d) Bis spatestens 30, April 1954 teilt die Arbeiter- und
Bauernfakulta den Betriebskommissionen mit,
welche Kandidaten die Aufnahmeprilfung bestanden
oder nicht bestanden haben.
e) Daraufhin schlagt die Betriebskommission die Kandi-
daten am 1, oder 8. Mai der gesamten Belegscha(t
oder Voliversammlung oder in don Grofibetrieben der
AGL-Gruppe cur Delegierung vor. Jeder von der
Belegsehaft delegierte Kandidat erhfilt vom Betrieb
eine Delegierungsurkunde.
f) Hat der Kandidat die Aufnahmepriifung bestanden
und wird er vom Betrieb cum Studium delegiert, so
wird er cum ABF-Studium zugelassen.
g) Kandidaten, die hervorragende gesellschaftliche und
berufliche Leistungen aufzuweisen haben, aber
fachlich den Anforderungen an em n Arbeiter- und
Bauernstudium noch nicht von genfigen, warden
wahrend der Zeit ihrer Kandidatur bis cum Beginn
des Studiums von der ABF fachlich besonders be-
raters und betreut.
VEB tIz.ntiszZ,sazdu (20)254 Ka.) A. 16 54151:M
%TB Berliner Druckheur, Pre/wiener Alice 36 55047
Ra u
Stellvertreter des Ministerpritsidenten
und Minister fur Maschinenbau
Creeereenewoecine..
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Veriiigvingen und Milicidungen
des Ministeriums iiir Masthinenban
1954 I
Berlin, den 6. April 1954 I Nr. 9
Nachstehend wird alien Werkleitern und den Belegschaf ten die EntschlieBung und em n Beschluti der Konfererts
der Maschinenbaubetriebe zur Steigerung der Rentabilitat bekannt gemacht.
Die Leitung des Ministeriums macht alien Werkleitern der Betriebe des Ministeriums fiir Maschinenbau die Durch-
fiihrung des Beschlusses dieser Konferenz our Pflicht.
ENTSCHLIESSUiVG
der Konferenz der Masehinenbauer zur Steigerung der
Rentabilitiit der Masehinenbaubetriebe.
Die Arbeiterklasse und alle Werktiitigen in Stadt und
Land der Deutschen Demokratischen Republik, darunter
ouch die Maschinenbaucr, machen grof3e Anstrengungen,
urn im Jahr der grofien Initiative durch die Verwirk-
lichung des neuen Kurses von I'artei und Regierung
nisch die Lebenslagc der gesamten werktdtigen Be-
vollterung in unserer Republik 211 verbessern und die
Deutsche Demokratische Republik ala unerschtitterliches
Bollwerk der groBen nationalen Bewegung fOr die Kin-
twit und den Frieden Deutschlands immer mehr zu
festigen.
Die Arbeiterinnen und Arbeiter der M.asehinenbau-
betriebe konnen und werden hierzu durch allseitige
Erfullung und Dbererftillung des Vol.kswirtschaftsplanes
1959 einen entscheidenden Beitiag leisten.
Grof3e Erfolge wurden bereits von den Maschinenbauern
in den vergangenen Jahren errangen. Die Produktion
wurde weit tiber den Vorkriegsstand gesteigert, das
Sortiment erweitert, die Qualitdt verbessert, die Selbst-
kosten gesenkt und die Gewinnabfiihrung in steigen-
dem Marie vermehrt.
Die Durchfiihrung volkswirtschaftlich wichtiger Auf-
gsben, wie z. B. Investitionen our Erweiterung der Pro-
duktionskapazithten, Verbesserung der sozialen, hygieni-
schen und kulturellen Einrichtungen sowie MaBnahmen
our Erhohung des Acbeitsschuizes und der Sicherheit
unserer Werktdtigen in den Betrieben, konnte jedoch
in noch schnellerem Tempo eriolgen, wenn eine Reihe
von Betrieben ihren Verpfliehtungen gegentiber dem
Staat hinsichtlich der allseitigen Planerftillung und ins-
besondere der Gewinnabltihrung besser nachkommen
wiirden.
Dec neue Kurs. die Politik der Regierung Grotewohl,
durch Preissenkungen und Lohnerhohungen die Lebens-
Inge der Werktinigen rather ci steigern, erfordern, daB
ouch die ttnanziellen Verpflichtungen oiler volltseigenen
Betriebe gegentiber dem Arbeiter- end fiauernstaat un-
bedingt erftillt werden. Fur die Betriebe des Mini-
Rau
Stellvertrteter des Ministerprtisidenten
und Minister ftir Maschinenbau
steriums fur Masehinenbau ergibt sich daraus die pa-
triotische Aufgabc, nicht our mehr und besser, sondern
ouch billiger zu produzieren.
Alle Maschinenbauer mussen sich in ihrer thglichen
Arbeit davon leiten lassen, unserem Staat zur Dural-
ftihrung des neuen Kurses mehr finanzielle Mittel durch
Erreichung und Steigerung der Rentabilittit, durch Er-
hiihung der Gewinnabfiihrung zur Verfugung zu stellen.
Die Werkleiter milssen ihre hohe Verantwortung filr
die Erreichung dieses groflen Zieles erkennen und ihre
besondere Verpflichtung darin schen, in engster Zu-
sammenarbeit mit den gesellschaftlichen Orgrmisationen,
insbesondere den Gewerkschaften, die umnittelbare
Interessiertheit und die aktive Mitarbeit aiir Work-
tatigen in den Betrieben zur Erreichung und Steigerung
der Rentabilitat zu organisieren.
Durch eine breite ideologische Aufklarungsarbeit, unter
Einschaltung von Presse, Funk und Film, lit this Ver-
standnis der Werktdtigen (tic die Fragen der Rentabill-
tdt und der Kostengestaltung, vor allem /Or die Selbst-
kostensenkung zu wecken und em n konsequenter Kampf
gegen alle Betriebsverluste, ftir hochste Sparsamkeit
und Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsf0h-
rung zu f?hren.
Wenn alle Maschinenbauer these Ziele und Aufgaben
zu ihrer eigenen Sache machen, wird der Kampf um
die Steigerung der Rentabilitat zum Wohle aller Werk-
tatigen in der Deutschen Demokratischen Republik er-
folgreich sein.
IL
Eine zentrale Aufgabe alter Maschinenbaubetriebe und
der Hauptverwaltungen des Ministeriums lit die Er-
reichung und stiindige Steigerung der Rental:9BM. Die
geforderte erhohte Gewinnabftihrung an unseren Staat
ist nur zu erreichen, wenn die Gewinnbetriebe noch
mehr Gewinn abfehren und die Verlustbetriebe In Ge-
winnbetriebe umgewandelt werden. Unsere Atrfgabe
besteht daher darin, das Sparsamkeitsregime, die wirt-
schaftliche Rechnungsfiihrung zum obersten Grundsatz
bei der Mobilisierung der Werktatigen und der Organi-
sierung der Arbeitsprozesse filr die Planerftillung zu
machen. Hierzu ist es notwendig, die Voraussetzungen
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ftir eine allseitige Planer: g in den Maschinenbau-
betrieben zu schaffen und dfrPlanung, die Organisation
der Arbeitsprozesse, die Technologie, die Materialspezi-
flzierung, Sestetlung und Bereitstellung, die Projektie-
rung und Konstruktion wie suds die Organisierung der
Kontrollen darauf abzustellen.
Die Belegschaften und Werkleitungen rthissen sich in
Ihrer gesamten Arbeit von dem BewuBtsein leaten
lassen, dad es nicht nur gilt, die matedellen Produk-
Uonsgrundlagen strindig zu festgen und zu erweitern,
sondern auch die finanzielle Kraft unserer Deutschen
Demokratischen Republik unablassig zu erhdhen.
Dabel beeteht die Hauptaufgabe der Maschinenbau-
betriebe darin, elle die Rentabilitat hernmenden Fak-
toren und Verlustquellen zu beseitigen. Hierzu 1st er-
forderlich, dad die Werkleitungen und Belegschaften
sich nicht einsedig nur auf die Planerfiillung der Pro-
duktionsaufgaben orientieren, sondern zugleich standig
der Verbesserung des Betriebsergebnisses und der Er-
ftillung der Finanzplane, der Durchsetzung der wirt-
schaftlichen ftechnungsftihrung und eines strengen
Sparsamkeitsregimes ihre ganze Aufmerksamkeit wid-
men. Es sind elle Anstrengungen darauf zu richten,
da6 die Fragen der wirtschaftlichen RechnungsfUhrung
und der Rentabilitat nicht mehr els eine ressortmaffige
kaufmannIsche Angelegenheit angesehen werden, son-
dem ala eine Aufgabe, urn die jeder einzelne Maschinen-
bauer an seinem Arbeitsplatz kampfen mull. Die start-
dige Kontrolle Ether das Produktions- und Betriebs-
ergebnis mull im Mittelpunkt der Arbeit der Beleg-
schaften, insbesondere der Werkleitungen und der
Gewerkschaften, stehen. Urn das zu ermOglichen, 1st es
notwendig, in alien Betrieben em n wirksames und schnell
die Ergebnisse aufzeigendes Rechnungswesen zu orga-
nisieren. Auch das dart nicht nur die Aufgabe der kauf-
mtinnischen Leiter und Buchhalter sem, sondern er-
fordert die UnterstOtzung und Kritik der gesamten
Belegsthaft. Die Arbeits- und Produktionsprozesse sind
so zu organisleren, da0 StilLstands.. und Wartezeiten und
andere Verlustquellen beseitigt und die Kosten immer
mehr gesenkt werden.
Fite die Werkleitungen der Maschinenbaubetriebe, die
Hauptverwaltungen und zentralen Organe des Mini-
stetiums ftir Maschinenbau ergeben sich eine Reihe von
Mafinahmen, deren Durchftihrung .n alien .Betrieben die
Verbesserung des Betriebsergebnisses ermOglichen wird.
WU' rufen alle Werkleiter turf, zur Erreichung und
Steigerung der Rentabilitlit die Krafte und Anstren-
gungen der gesamten Belegschaft auf folgende Ma13-
nahmen zu konzentrieren:
I. Die entscheidende Aufgabe der Werkleitungen be-
steht darin, f?r ihren Betrieb einen klaren Dberblick
Ober alle Kostenfaktoren und die Verlustquellen zu
schaffen. Die Kostenfaktoren und Verlustquellen sind
in Belegschaftsversammlungen und Produktionsbera-
tungen den Werkttitigen der Betriebe aufzuzeigen
und gemelnsam mit ihnen Manahmen zur Verringe-
rung der Kosten und Beseitigung von Verlustquellen
zu beraten und durch die Werkleitungen gemeinsam
mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbeson-
dere den Gewerkschaften, Matinahmepitine aufzu-
Diese mOssen die Aufgaben, the Verantwortlichen
und die Tern:One enthalten, die zur Erreidsung und
Steigerung der Rentabilittit, zur Senkung der Selbst-
kosten usw. erforderlich sind. Ober die Durchfuhrung
dieser Mallnahmeplane 1st eine strenge Kontrolle
/38
und mindestens eine monatlic ridsterstattung in
der Werkleitung mit den Leffer/S der Abteilungen
und der Bereiche sowie in Belegschaftsversammlun-
gen sicherzustellen und in Zusammenarbeit mit den
gesellschaftliehen Organisationen und den Beleg-
schaften die Aufgaben filr die einzelnen Bereiche.
Abteilungen usw. der Betriebe zur Verbesserung des
Finanzergebnisses festztdegen.
2. Die Betriebs- und Arbeitsorganisation 1st zu Ober-
prilfen und so zu verbessern, daft em reibungsloser
Produktionsflufl erreicht wird, der die standige Sen-
kung der Selbstkosten und die Verbilligung der Pro-
duktion
3. In alien Betrieben sind die Technologie und die
technologischen Prozesse so zu gestalten und zu ver-
bessern, daft sie eine rationelle Produktion gewahr-
leisten. Es 1st erforderlich, da0 die technologischen
Abteilungen der Betriebe durch die Werkleiter mit
qualiflzierten Krtiften besetzt werden.
4. Durch Einhaltung der Qualitiitsvorschriften und
durch die Senkung bzw. Beseitigung des Ausschusses
sind die hier rum Teil nods entstehenden Verlust-
quellen zu beseitigen. Dazu 1st erforderlich, dal]
durch die Werkleitungen eine wirksame und strenge
Giitekontrolle organislert wird und die Gewahrung
von Pramien such an die Einhaltung der Gilte- und
Qualitatsvorschriften gebunden wird.
5. In den Maschinenbaubetrieben ist eine grundlegende
Verbesserung der Materialwirtschaft zu erreichen.
Die Werkleitungen mtissen sichern, dal3 eine arbeits-
fahige Abt. Materialwirtschaft in ihren Betrieben
eine ehrliche Materialpolitik betreibt, eine recht-
zeitige Materialspeziflzierung, Bestellung und Bereit-
stellung organisiert, she Oberplanbestande abbaut
und neue vermeidet und den Materialeingang und
Ausgang einer stfindigen wirksamen Kontrolle unter-
zieht, so dafi im Betrieb stets em n kLarer Oberblick
Ober die Materialsituatlon besteht.
8. Durch Ausnutzung eller Produktions- und Material-
reserven und durch Schaffung von Abteilungen fIlr
Massenbedarfsgilter mtissen die Werkleitungen und
Belegschaften der Maschlnenbaubetriebe zugieich
alle Moglichkeiten zur Verbesserung des Betriebs-
ergebnisses und der Rentabilitot ausschdpfen.
7. Entsprechend derVerordnung vain 10.Dezember1953
fiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der
Gewerkschaften haben die Werkleitungen eine den
Gesetzen entsprechende Lohnpolitik zu sichern und
durch standige Erhohung der Arbeitsmoral und der
Arbeitsdisziplin sowie durch Senkung und Vermel-
dung von Dberstunden die Einhaltung des Lohn-
fonds und des Arbeitskrafteplanes finanzielle Ver-
luste zu vermeiden.
8. Durch breite Forderung und EntfaBung der Neuerer-,
Erfinder- und Rationalisatorenbewegung sind die
Vorschlage der Werktatigen tilt' die bessere und WM-
gere Gestaltung der Produktion in den Betrieben
auszuwerten. Die Werkleiter milssen sich auf diem
grofle Kraft und die Fahigkeiten der Arbeiterinnen
und Arbeiter in den Maschinenbaubetrieben syste-
matise!) stirtzen und die schopferische Kritik der
Maschinenbauer bewuBt organisieren. Die Aktivisten-
und Neuererbewegung 1st eine der groBten Quellen
zur Steigerung der Rentabilitat. Die Werkleiter wer-
den verpflichtet, die Ergebnisse dieser Bewegung
sowie die Ergebnisse der Wettbewerbe zur Verbesse-
rung der RentabilitAt laufend auszuwerten.
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9. Eine vordringlich :fgabe alter Maschinenbau- schtidliche Auffassungen fib Fragen der Rents-
betriebe besteht de, des zahlenmellige Verhaltnis bilitthsverbesserung zu
zwischen Produktionsarbeitern und den tibrigen Re
Welter erscheint es dringend erforderlich, -Seimlen der
achtiftigten zugunsten der ersteren zu verbessem
wirtschaftlichen Rechnungsfiihrung" durch die Gewerk-
und besonders durch Beschrankung der Verwaitun-
schaften zu organisieren, in denen die Arbeiterinnen
gen der Betriebe auf des mindest notwendige Mali
und Arbeiter mit den wichtigsten Fragen der valise:haft-
des Betrlebsergebnis wesentlich zu verbessern.
lichen Rechnungsfiihrung, der Rentabilitlit, der Kosten-
Die Werkleitungen und Hauptverwaltungen werden gestaltung usw. vertraut gemacht werden. Der Sozia-
aufgefordert, gemeinsam mit den Gewerkschaften in listische Wettbewerb 1st welter zu entfalten. Hierbei ist
den Maschinenbaubetrieben eine breite Massenbewe- es notwendig, die Werkttitigen auf die Durchfiihrung
gung zur Steigerung der RentabilitAt unter Zugrunde- solcherWettbewerbe hinzulenken, die der Steigerung der
legung der vorgenannten Aufgaben zu entwickeln. Rentabilitat durch Erhohung der Umschlagsgeschwin-
Die Hauptverwaltungen Bind verptlichtet, diese Be- digkeit der Umlaufmittel, durch Senkung der Uberplan-
besttinde und der Selbstkosten, durth Verbesserung der
wegung mit alien Mitteln zu fordern und die Anstren-
Arbeitsorganisation und durch Steigerung der QuaMgt
gungen der Belegschaften bedeutend wirksamer als bis-
und Senkung des Material- und Energleverbraucha usw.
her zu unterstiltzen und insbesondere den Betrieben
bel Beseitigung auBerbetrieblicher Verlustquellen jeg-
dienen.
lithe HiHe zu leisten.
Von den Hauptverwaltungen 1st eine Patenschafts-
bewegung zur gegenseitigen Hilfe zu organisieren. Durch
Ubernahrne von Patenschaften der besten rentabel
arbeitenden Betriebe 1st den Verlustbetrieben eine
systematische Hilfe zu geben, urn sie in einem bestimm-
ten Zeitabschnitt zu Gewinnbetrieben zu machen. Hier-
zu rntissen von den Hauptverwaltungen Vergleiche Ether
des Finanzergebnis gleichartiger Betriebe angestellt
werden und in den bedeutendsten Verlustbetrieben
Untersuchungen zur Feststellung der Hauptverlust-
quellen durch Kollektivs der Hauptverwaltungen durch-
geftihrt werden. In Zusamenarbeit mit der HA Finanzen
Mild von den Hauptverwaltungen kampferische und
fortschrittlithe Finanzplane ftir alle Betriebe aufzu-
stellen. Es 1st em n System okonomischer Kennziffern zu
erarbeiten, das es den Hauptverwaltungen ermOglicht,
die wirtschaftliche und flnanzielle Entwidclung ihrer
Betriebe genau zu verfolgen und zur Verbesserung des
Betriebsergebnisses helfend einzugreifen. Durch recht-
zeitige Aufstellung und Bestatigung des Produktions-
planes ist die rentable Durchfehrung der Produktion zu
erleic:htern und zu gewahtleisten.
Die Teilnehmer der Konferenz der Maschinenbauer zur
Steigerung der Rentabilitat rufen elle Belegschaften und
Werkleitungen der Maschinenbaubetriebe auf, die in
dieser Entschliefiung enthaltenen Aufgaben in alien
Betrieben des Maschinenbaus zu verwirklichen und eine
breite Bewegung der Maschinenbauer zur Steigerung
der Rentabilittit zu entfalten.
Der erfolgreiche Kampf um die Erreichung und Steige-
rung der Rentabilitat in den Maschinenbaubetrieben ist
eine patriotische Verpflichtung der Maschinenbauer im
gegenwtirtigen Ringen urn die Einheit und den Frleden
unseres Vaterlandes.
Berlin, den 20. Mtirz 1954.
BESCHLUSS
der Konferenz der Maselnnenbaubetrlebe zur Stelgerung
der Rentab111194.
Durch die zentralen ?ream des Ministeriums sind Ober-
prilfungen zur Verbesserung der Vor- und Nachkalku- Die auf der heutigen Konferenz der Maschinenbau-
Litton, der Orgamsation der Giitekontrolle, der Speziali-
betriebe zur Steigerung der Ftentabilltilt anweeenden
sierung der Maschinenbaubetriebe, der Preisgestaltung, Werkleiter und Vertreter der Betriebe Obernehmen die
der Planmethodik, der Beschleunigung der Projektie-
Verpflichtung, in ihren Betrieben den Kampf gegen elle
rungs- und Konstruktionsarbeiten, der produktiven
Verlustquellen um die Errelchung und Steigerung der
Auslastung der Lehrwerksttitten usw. durchzufiihren. Rentabilitat mit Hilfe eller Werktlitigen mid der gesell-
Ferner sind die Erfahrungen der Wirtschaftsmethoden schaftlichen Organisationen zu entfalten. Das Mel dieser
der ehemaligen SAG-Betriebe und der sowjetischen
Bewegung 1st, dad die Maschinenbaubetriebe ohne staat-
Maschinenbaubetriebe zu studieren und ftir die Steige- lithe Zuschtisse arbeiten und an den Staat in wachsen-
rung der Rentabilittit und die Verbesserung der Wirt- dem Matte Gewinn abfiihren,
schaftsfilhrung unserer Maschinenbaubetriebe auszu- Wir rufen die Werkleiter und Belegschaften eller
Werten. Maschinenbaubetriebe und dartiber litmus elle Betriebe
Die Gewerkschaften werden ersucht, in alien Betrieben der volkseigenen Wirtschaft ruff, in ihren Betrieben ein
und Betriebsabteilungen n Zusammenerbeit mit den Kampfprogramm mit konkrete erpflichtungen ftlr die
Werkleitungen und Produktionsleitungen des Betriebes Verbesserung des Betriebsergebni es aufzustellen. Die-
und den Hauptverwaltungen des Ministeriums die regel- set Kampfprogramm ist von den Werkleltungen in Zu-
rnaBige Durchfiihrung von Produktionsberatungen zu sammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen
organisteren und diese zum wichtigsten Forum der Ent- und mit den Belegschaften zu beraten und die Ober-
faltung der Kritik und Selbstkritik und der Mobilisie- nahme konkreter Verpflichtungen ffir die Erreichung
rung der Belegschaften Mr die Steigerung der Produk- und Steigerung der Rentabilitht bis zum 21. April 1954,
dem Grtindungstag tier Sonalistischen Einhedspartel
tion und der Rentabilitat zu machen.
Dem Zentralvorstand der IG Metall wird empfohlen, Dcutschlands, an die Hauptverwaltungsieiter mitzuteilen.
die Gewerkschaftsleitungen aufzufordern, eine breite Die von den Maschinenbaubetrieben eingegangenen
Aufkitirungsarbeit In den .Betrieben Ober die Bedeutung Verpflichtungen werden durch des stAndige Rentabili-
der Reetabilittitssteigerung und die Aufgaben der Be- thtskollektiv des Ministeriums zusammengefafit und
legschaften in den Betrieben zu entfalten und hierzu durch eine Delegation ala Gesamtverpflichtung der
Gruppenversammlungen durchfiihren zu Lassen. Es ist Maschincnbauer dem PrAsidenten unserer Republik,
notwendig, elnen energischen Kampf gegen falsche und Wilhelm Pied, Oberreicht.
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Die Konferenz beauftragtavolgende Rollegen mit der
Obergahe unserer Verpfliditung an den Staatsprasi-
denten:
Werkleiter Altenbrand,
VEB EAW ?J. W. Stalin'
Werkleiter DelMetro.
VEB Fritz-Heckert-Werk, Karl-Marx-Stadt
Werkleiter Kaiser,
VEB Grolkirelunaschinenbau 7. Oktober, Berlin
Werkleiter Druf,
Waniowerft
Werkleiter Thieme,
VEB Fortschritt, Neustadt
Werkleiter Behrend,
VEB Schwermaschlnenbau ?Heinrich Rau", Wilda u
Werkleiter Schmiedecke,
VEB Kraftfahrzeugwerk ,,Ernst Grube", Werdau
Werkleiter Eberhardt,
VEB Stern-Radio-StaRturt
Werklei ter Seikrit,
VEB Lokbau Karl-Marx-Werk Babeishert
Werkleiter Lente,
VEB Hans Beimler, Hennigsdorf
Werkleiter Kitt,
VEB Elektromotorenwerk Dessau
Stellvertreter des Ministers Alfred Wunderlich
und bittet den Minister, die Leitung dieser Delegation
zu fibernehmen.
Berlin, den 20. Miirz 1954.
P (2139)A. 16/54 DOR
vtle All.. 45155
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NKr ler dem Diems!gebrauil
Verffigungen und Milleilungen
des Minisleriums iiir Masddnenbau
11???????????????
1934 I Berlin, den 15. April 1954
INHALT
I. FInanzen und Prate
1. Lehrlingsabrechnung f?r das Jahr 1954 92
2. Finanzierung der betrmblichen Kultur-,
Sozial-, Gesundheits- und Nachwuchs-
Einrichtungen der ab 1954 in Volks-
eigentum ilbernommenen SAG-Betriebe 93
3. Rahmenrichtlinien tur die Durchfiihrung
der Vor- und Nachkalkulation in den
Betrieben
4. Erganzungen und Erlauterungen zur
Direktive fiber die Verwendung und
Abrechnung des Lohnfonds in den Be-
trieben der sozialistischen Wirtschaft
und den Haushaltsorganisationen
(Erschienen In Nr. 5, Ziffer 3, dieses
Blattes.). 94
5. Kontrollbericht per 31. Marz 1954 95
15. BeschluB des Prasidiums des Minister-
rates zur Neuregelung der Dienstreisen
zu volkseigenen Industrie- und Ver-
? kehrsbetrieben vom 27. Juli 1953
16. Verordnung tiber die Erweiterung des
17. Kollegien der Rechtsanwtilte
93
Versicherurngsschutzes bei Unfallen vom
4.Februar 1954 (GB!. 54/169)
18. Zuschlage fiir ununterbrochene Beschtifti-
IL Planung
8. Industrieberichtersta ttung
7. Erhebungen und Anforderungen von
Berichten
IIL Arbeit
8. Richtlinien zur Massenkontrolle fiber
die Einhaltung der Verpfiichtungen im
BKV 1954
9 Beschaftigung von Jungfacharbeitern im
erIernten Beruf
10. Errichttsng von Bethebsferienlagern fiir
die Kinder der AngehOrigen unserer
volkseigenen Betriebe
11. Dbennahme der Ausarbeitung bautech-
nischer Aushihrungszeichnungen dumb
die Bauindustrie fir Investitionsvor-
haben 1954
IV. Hoch- und Fachschulen
95
95
95
96
97
98
12. Zusammenarbeit zw+schen den techni-
schen Betriebsschuten und den Abteilun-
gen fiir Fachschulabendstudiurn 99
13. Grtindung von lioctischulen 99
V. Recht
14. Warenzeichengesetz 100
gung
100
100
IN)
lull
VI. Vertragsangelegenheiten
19. Beschlufl des Prlisidiums des Minister-
rates vom 14. Januar 1954
100
20. Angabe der Ilbergeordneten Organe bei
Antragen an die Staatlichen Vertrags-
gerichte
21. Verzicht auf Vertragsstrafen gegen Ver-
tragspartner der privaten Industrie 101
VII. Verkehr
22. Transportplanungs - Verordnung vom
4. Marz 1954 (GB!. S. 281)
23. Bevorratungs-Transporte
24. Schiffsgtinstige Transporte
25. Kfz.-Ersatzteilbeschaffung
101
102
102
102
VIII. Export und Absatz
26. Vordrucke ?Lieferplan und ?Realisie-
rungsmeldung" 103
IX. Sonstiges
27. Unterrichtung der Mitarbeiter des Mini-
steriums und der Betriebe Ober die In
den ?VerRigungen und Mittedungen"
enthaltenen Vertiffontlichunarrn
28. Handbuch fiir den Werklorter
29. Anschrift der HV Landmaschinenbau
30. ?Verfilgungen und Mitteilungen des
Ministeriums fur Maschinenbau"
31. Druddehlerberichtigung
101
II,:!
X. Nachtrag - Verkehr
32. Wagenstand- und Liegegelder 103
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1. Pinanzen und Preise
1. Lehrlingzabrechnung ffir du Jahr 1954 cad
In der Planung 'Mr das Jahr ,95-4. a urm, lc ten bei produktiver Leistung unter den Plan
Regelung getrof AWL
48 790 ,,140 525 ?
Die betrtettsnotwendige Le/II-n/404am A urn& run.), einem
Prozentsatz, der von den iiVen den 13,-triebm ant-- 700 150 produktiv 200
50 175
gegeben wurde, von den Produktiorn-Grundarbeitern 375 (45) 700X
sommaa.
ermittelt. Dieser Anteil wurde als Kosten in der Konten-
175 (7) 200--
gruppe 45 geplant. Der Oberschiellende Tell wurde in 6. Fall
der Klasse 7 geplant.
Niedrigere Kosten bei geplanter produktiver Leistung
Dumb Mese Regelung ergeben sich in der Ist-Abrech-
konnen, grundsatzlich dargestellt werden. Die einzeinen
nung viele Falle, die bier, ohne jedodi alle benennen zu 48 4410100Xx1.5500 _ 106,--
200
Mille werden ttber Kontengruppe 48 gezeigt. Betriebe, 400 ! 200 produktiv
100 (45)
die die Gruppe 48 nicht mehr fiihren, entnehmen die 100 (7) 200
Werte der Betriebsabrechnung. Die Buchung erfolgt
dann fiber das Ausgleichskonto der Klasse 3 7. Fall
Niedrigere Kosten bei produktiver Leistung unter
tgeispIel
den Plan
Plan 1954 48
Anzahl Tom. 350 i 100 produktiv
Produktions- 16827:55 ((475)
)
i10004 I
grundarbeiter
? Lehrlinge 21
500 it. Fall
Davon betriebs- 0
notwendig 15% (45) I2f1 210!, oduktive Leistung
und ilberschie8ende
Tell (7) igskosten
Plan-Abrectinung
48 500 Kosten 150 Lehi Ige 5,--
500 200 produktiv 200 Lehrlinge
175 (45) 500 KostenX 50 Lehrlg(.?
125 (7) 200 Lehrlinge
lst-Abreehnung.
125,-
1. Fall
Anderung der produktiven Leistung tine,. den Plan
48
1
500 300 produktiv
75 (45)
123 (7)
100 ,
375 ?
Niedrigere Kosten bei
den Plan
48
450 250 produktiv
07,5 (45)
112,5(1)
350)(150 _
..-:....aa_
200
350X50
= 87,5
=s:
200
produktiver
Leistung fiber
450X150
---- 337,5
200
===
450X50
= 112,5
200
=110112601=
9, Fall
Anderung dee Produktionsgrundarbeiter. Keine Ande-
rung der geplanten Kasten, procluktive Leistung und
Letnlingszahl (1200 statt 1000)
48
300 1 200 produktiv
250 (45)
50 (7) 200
10. Fall
125,? Anderung der Produktlonsgrundarbeiter unter den Plan,
Keine Anderung der geplanten Kostcn, produktive
Leistung und Lehrlingszahl (BOO statt 1000)
48 500X120 ? 308,?
- ?.......?
500 i 200 produktiv 201)
1 100 (45) 500X00 = 200,?
xnacs=asns
AO ;,,, i50 - 375,? 200 (7) 200
200
500X50 125,? 11. Fall
200 Anderung der Lehrlinge unter den Plan. Keine Ande-
rung der geplanten Kosten, produktive Leistung und
Produktionsgrundarbeiter (170 statt 200)
500X180 '= 460,-
200 =no
500X20
2. Fall
Anderung der produktiven LmNiunt outer den Plan
48
500 100 produ
275 (45)
125 co
3. Fall
Hohere Kosten bei geplanter produktiver Leistung 48 500X150 141,2
500 1 200 produktiv 170
4e ,i00 x150 4110
1 241,2 (45) 500%20 - 588
550 1 200 produktiv 200 ; 58.8 (7) 170 ---.?=vd=1=
1 212,5 (45) 550 X150 137,5
i 117,5)7) :(00 12. Fall
Anderung der Lehrlinge Ober den Plan li.,.:?ne Ande-
4. Fall ,ung der geplante') Kosten, produktive Leisttmg und
Flohere Kosten bei produktiver Leistung 515,1- den Plan Produktionsgrundarbeiter (220 statt 200)
48 1101 '-,.158 4,i0,? 48 5001