VERFUGUNGEN UND MITTEILUNGEN

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Collection: 
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP83-00418R000500060010-5
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
C
Document Page Count: 
266
Document Creation Date: 
December 27, 2016
Document Release Date: 
July 1, 2013
Sequence Number: 
10
Case Number: 
Content Type: 
MISC
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP83-00418R000500060010-5.pdf21.98 MB
Body: 
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Nur Kir aeu A1qenrauw Verliigungen and Mhieiningei des Mhdsierinins Idr Masdfinenbau 1923 I Berlin, den 12. Dezember 1953 I Nr. 1 ' Sekannimaebung 1. Grandam( des Mlnisteriums fir Maschinenbau Durch Beschlu8 des Prisidiums des Ministerrates der Deutschen Dernokratischen Republik vom 16.11.1953 sind die 'Ministerien ftkr Schwermaschi- nenbau, Allgemeiner Maschinenbau und Transport- und Landmaschinenbau aufgeltist worden. Zugleich wurde des Ministerkun ftir Meschinenbau gebildet. Die Werkleiter der Betriebe, die Direktoren der Hoch- und Fachschulen und Institute Bowie die Direktoren der Deutschen Handelszentralen der drat aufgelbsten Ministerien sind durch besondere Schrelben bereits 'hiervon In Kenntnis gesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihnen die Zuordnung zu den Hauptverwaltungen bzw. Hauptabteilungen be- kanntgegeben. 2. Lefton des Mlnisterhuns ftir Maschlnenban Das Ministerium far Maschinenbau wird verant- wortlich vom Minister far Maschinenbau geleitet, dem eta Staatssekrettir ale 1. Stellvertreter und vier weitere Stellvertreter Mr die Produktions- bereiche Schwermaschinenbau Energie- und Elektromaschinenbau Transportmittel- und Landmaschinenbau Allgemeiner Maschinenbau belgegeben and. Die Produktionsbereiche stellen die Zusammenfassung der entsprechenden Haupt- verwaltungen dar. 3. Verfigangen and 5fittellangen des Ministeriums f?r Maseldnenban Die ?VerfUgungen und Mitteilungen" der bisherigen drel Ministerien fur Schwermaschinenbau, All- gemeinen Maschinenbau turd Transportmittel- und Landmaschinenbau erscheinen nicht mehr. Sic schliellen mit folgenden Ausgaben: Ministertsurn f2r fichwermaschlnenbsu: ltd. Hr. 14 Maisie:rhos fdr Aligemelnen Maschinenbau: ltd. Hr. 13 (Nr. 12 let nicht erschienen) Ministeriem fir Transportmlitel- end Lad- ltd. Na.2 50X1 Die Anwelsungen, Verfilgungen und sonsUgen Ver- 611entlichungen ftir den Bereich des Ministeriums filr Maschinenbau werden ab sofort in ?Verfilgungen und Mittellungen des Ministeriums filr Maschinenbau" bekanntgemacht. Die in den bisherigen Verfilgungen und letteilun- gen der drel Faeluninisterien ergangenen Vertiffent- lichungen gelten bi, sum 31.12.1953 ftir die Be- triebe, Hoch- und Fachschulen, Institute und Deut- schen Handelszentralen entsprechend three ehemall- gen ZuordnUng. Ab 1.1.1954 haben nur noch Anweistingen, Ver- ftigungen und sonstige Vertiffentlichungen lila die dem Ministerium f?r Maschinenbau untersteliten Betriebe und Institutionen GUitigkeit, die in den "Verftigungen und Mittellungen des Ministeriums ftir Maschinenbau" veroffentlicht sind. Soweit Verftigungen, Anweisungen und sonstige Mitteilungen der ehemaligen dee! Facluninisterien such ilk dos Jahr 1954 welter Anwendung linden Bolton, werden these zusanunengefalit und bis zum Jahresende den Betricben und sonstigen Institutio- nen des Ministeriums ftir Maschinenbau in einem Ncudruck bekanntgegeben. Zur Gewithrung Crier ordnungsgemtaien und schnellen Bearbeitung der an die Betriebe und sonstigen Institutionen des Ministeriums Air Ma- schinenbau gehenden Verfilgungen und Mittellun- gen werden den Betrieben und InstituUonen Mat Exemplar? (4 doppelseitig und 1 einseitig gedruckt) eines jeden Rundschrelbens zur VerfUgung gestellt. Die Leiter der Betriebe und Institutionen skid persOnlich dafUr verantwortlich, dun die Verfligun. gen und Mittelltuigen our dem mit der Bearbeitung betrauten Personenlcreis zur Kenntnis korrunen, da- mit eine miebrauchliche Auswertung verhindert wird. Die Verftigungen und Mittellungen werden von der RechtsabteRung des Ministeriums ffir Maschinenbau bearbeitet. Anfragen und Anregungen sand der genannten Abtellung zmuleiten. Rau Stellvertreter des Ministerprasidenten und Minister fUr Maschinenbau 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 INor Iiir deo Diensliebraodi Veriiigungen and Mitteilnngen des Minisleriums fdr Masthinenban 1953 I Berlin, den 21. Dezember 1953 I NT. 2 Durchilihning von Berichterstattungsversammiungen aniliBlich des 4. Jahrestages des Jugendgesetzes am 8.2. 1954 in alien Betrieben, die dem Ministerium !Ur Maschinenbau unterstellt Bind. In alien Betrieben dessMinisteriums f?r Maschinenbau sind In der Zeit vom I. Februar bls 20. Februar 1954 Setriebsversammlungen durchzuftihren. Zu diesen Ver- saMMIungen berichten die Werkleiter Ober die Durch- fiihrung dee Jugendgesetzes. L Wel Meier Versammlungskampagoe aofl inn: a) Die gesarnte Beleasehaft In den Betrieben, insbeson- dere die Jugend, soli Ober die bisher erreichten Erfolge und noch vorhandenen Mangel In der Durch- fahrung des Jugendgesetzes informiert werden. b) Allen Betriebeangehtirigen, insbesondere der Jugend, Sall zu (limn Versammlungen Gelegenheit gegeben werden, zu der bisherigen Arbeit auf dent Geblet der Jugendfarderung Stellung zu nehmen, an nodi vorhandenenMangeln Katlic zu Oben und Vorschlage zur Verbesserung der Arbeit zu machen. el Die Initiative alter Betriebsangehtlrigen, und insbe- sondere der Jugend, soil dabei geweekt und ale zur aktiven Mitarbeit bei der weiteren Durchfithrung des Jugendgesetzes gewonnen werden. Diese Berichterstattungsversammlungen anlMilich des 4. Jahrestages des Jugendgesetzes erhalten um so groBere Bedeutung, als Bich die Jugend der Deutsrhen Demokratischen Republik zum 2. Deutsehlandtreffen der Jugend vorbereitet und dabel die UnterstOtzung oiler staatlichen Stellen und Betrlebe erhalten soli. Gleichzeitig Bonen die Versammlungen em Beitrag zur Verwirklichung des neuen Kurses von Pallet und Regie- rung bilden und dazu dienen, die enge Verbindung zwischen den Werktatigen und den Staalsorganen bei der Durehtlihrung unserer demokratischen Gesetze, be- sonders des Jugendgesetzes. welter zu festigen. U. Worse koasnd es bel der Durehfilbrang dieser Betrielbsversamadmsges as: Allen Betriebsangehorigen. Und insbesondere der Jugend, mull an Hand der Durchfahrung des Jugendgesetzes erlautert werden, welchen Charakter die Staatsmacht in der Deutschen Demokratischen Republik hat. Das kann dadurch geschehen, da0 den Versammlungsteilnehmern erklart wird, welehe Martahmen die Arbeiter- und Bauernregierung seit ihrem Bestehen im Interesse der Jugend eingeleitet und durehgefithrt hat. Die Gegen- iiberstellung der Lege der Jugend in der Zeit, zu der bei uns nods die Monopolisten und Junker herrschten und andererseits der Maanahmen, die seit 1945 im Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Repu- blik durchgeftihrt wurden. wird der Jugend Klarheit Ober v ele Fragen des Charakters unseres Staates ver- schaffe 50)6 Dube' sollen vor allem die konkreten Beispiele der Lege der Jugend von 1945 und jetzt aus dem eigenen Betrieb oder On Verwendung linden. Darilber hinaus sollen die Versammlungstellnehmer Ober die Auswirkungen der arbeiter- und lugendfeindlichen Politik des Adenauer- regimes in Westdeutschland aufgekliirt und Ober die Arbeitslosigkeit und Ausbeutung der westdeutschen Jugend, ihre Vergiftung mit Ami-?Kultur" und die FOrderung faschistisMer Banden ala die Voraussetzung zur Zwangsrekrutlerung der Jugendlichen entsprechend den Kriegsvertragen von Bonn und Paris gesprochen werden. Gleichzeitig soil Ober den heroischen Kampf der Pattie- ten und besonders der friedliebenden Jugend West- deutsehlands gegen die Auswirkungen der verbrethe- risehen Adenauer-Politik und f?r die friedliche Wieder- vereinigung unseres Vaterlandes berichtet werden, den ale gesttitzt auf die patriotischen Krtifte in der DDR ftihren. Die vielen guten Belspiele der Mitarbeit der Bevolke- rung bei der Verwirklichung unserer demokratischen Gesetze im Rahmen des neuen Kurses sollen im Betrieb ausgewertet werden. Es soil erreicht werden, da0 elle Betriebsangehdrigen und die gesamte Bevolkerung, ins- besondere die Jugend, mach starker als bisher an der Durchfilhrung des Jugendgesetzes Antell nimmt und von sich aus Vorschlage zur Verbesserung der Arbeit unterbreitet. Hierbei hat die Arbeit der Kommissionen ftir Jugend- fragen und ihrer Aktivs in den Gemeinden, Krelsen und Bezirken besondere Bedeutung. In ihnen haben site politisch bewuSten und In der Jugendarbeit erfahrenen Burger unserer RepublikGelegenheit, sicth an der Lasung der Aufgaben zur Forderung der Jugend unmittelbar zu betelligen. Im Mittelpunkt der 13erichte soil die Mitarbeit der Jugend in der Produktion und im gesellschaftlichen Leben stehen. Es soil Ober die Leistungen der jungen Arbeiter und Angestellten beriehtet werden. Die vielen% guten Beispiele der Mitarbeit der Jugend bei der Plan- erf011ung sollen dabd besonders herausgestellt und zum Ausgangspunkt der standigen Verbesserung der Arbeit im ganzen Betrieb gemacht werden. Die Beriehte Ober die Arbeit von Jugendbrigaden und Jugendabteilungen sowie der FDJ-Kontrollposten sollen zum Antal) fiir die weitere Bildung von Jugendbrigaden und -abteilungen sowie FDJ-Kontrollposten dienen. Dabei lot Wert darauf zu legen, daB die jungen Akti- visten und Arbeiter in ihrer Arbeit besonders unter- stiitzt und ihren Flihigkeiten entsprechend welter ent- widcelt werden. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 50X1 Voraussetzung fur eine gute Arbeit der Jugendlichen 1st ihre weitere Qualiflzierung. Es let deshalb auch not- wendig, Ober den Stand der Berufsausbildung und die MaBnahmen zu hirer weiteren Verbesserung zu beraten. Entsprethend den Erfahrungen sus der Berlchterstat- tungskampagne anlaiRich des 1 Jahrestages des Jugend- gesetzes 1st es jedoch erforderlich, sich in den Berichten nicht nur au( die Fragen der Berufsausbildung zu be- schranken, sondern such elle anderen Fragen, die die Lege der Jugend in den Betrieben betreffen, zu besprechen und zu diskutieren. le Lernarbeit der Jugend In den Berufs- und Fedi- schulen Bowie in den Zirkeln des FDJ-Schuljahres soli ebenfalls mit behandelt werden. Es kommt darauf an, die MOglIchkeiten ftir die Weiterblidung der Jugend in gesellschaftspolitischen und fachlichen Zirkein und Kursen der FDJ, des Betriebes oder Ortes nods welter autzubauen. Neben der fachlichen Arbeit der Jugend soil em n starkes Augenmerk auf die Entwicklung des frahlichen Jugend- lebens und der kulturellen Bettitigung der Jugend des Betriebes oder Ortes gelegt werden. Dabel kommt es darauf an, dee die Jugend die entsprechenden Voraus- setzungen zur Entwidclung ihres kulturellen Lebens erhalt und da0 ihr bet der DurchfUhrung ihrer KuBur- arbeit durch Fachkrafte und andere demokratische Organisationen, wie z. B. durch die Gewerksehaft, ge- holfen wird. In den Betrieben, In denen die lugendlichen nods kein Jugendheim oder Zimmer zur DurehfUhrung Hirer Arbeit zur VerfUgung haben, soil dieses schnellstens den betrieblichen Moglichkeiten entsprechend einge- richtet werden. Bei alien Fragen der DurchfOhrung des Jugendgesetzes und der Untersttitzung der Jugend lin Betrieb mull be- sonders auf die Bedeutung. der Jugendforderungsma13- nehmen In der Deutschen Demokratischen Republik fUr die Jugend in ganz Deutschland hingewiesen werden. Die dehtige Durchfiihrung des Jugendgesetzes und der Ubrigen Gesetze liegt nicht nur lm lnteresse der Jugend und (ler ilbrigen Bevtlikerung in der DDR, sondern let gleichzeitig Beispiel fur ganz Deutschland. Wie der 1. Sekrettir des ZK der SED und Stellvertreter des Ministerprasidenten, Walter Ulbricht, auf der 16. Tagung des ZK der SED erklarte, wird in einem einheitlichen, friedliebenden und demokratischen Deutschland such em n Gesetz zur groBzUgigen Forderung der Jugend im lieruf, beim Studium, in der Ferien- und Freizeitgestaltung und im Sport geschaf fen werden, das der gesamten deutschen Jugend die vollen demo- kratischen Rechte garantiert. Alle Mannahmen zur Ftirderung unserer Jugend stehen im engen Zusammenhang mit der Tatigkeit der Freien Deutschen Jugend, die durch die Vorschlage die Grund- lage :Ur das Jugendgesetz schut und deren erfolgrelche Tatigkeit fUr die weitere Entwicklung der jungen Generation von wesentlicher Bedeutung 1st. Es ist deshalb selbstverstandlich, deli auch elle zuklInftigen Maanahmen zur Durchfilhrung des Jugendgesetzes von den Staatsorganen und Betriebsleitungen nur in engster Zusammenarbeit mit den Leitungen des Jugendver- 60bandes clurchgefiihrt werden kttnnen und daB sie die Unterstiltzung der FDJ-Arbeit als eine wichtige Auf- gabe betrachten mUssen. Dabei sot! die Hilfe bei der Vorbereitung des 2. groBen Deutschlandtreffens der Jugend im Juni 1954 im Mittelpunkt stehen. Der vom Zentralrat der FDJ erlassene Aufruf an die Jugend Deutschlands zur Vorbereitung des 2. Deutsch- landtreffens mull deshalb bei der Vorbereitung und Durchfilhrung dieser Versammlungen in starkstem MaBe berUcksichtigt werden. Das gleiche trifft such far die Arbeit unter den Kindern zu. Die Unterstiitzung der Pionierorganisation .,Ernst Thalmann" bei der Durchflihrung ihres Pionier- auftrages ?Vorwarts fur das Ghick und den Frieden unserer Helmet", die Vorbereitung und DurchfUhrung von Ferienlagem und Ferienspielen in den Sommer- ferien sowle die Durchfiihrung von Kinderfesten in den Winter- und FrOhjahrsmonaten sollen deshalb wetter verstarkt werden. Einen wichtigen Bestandteil des Jugendgesetzes stellt such die UnterstUtzung des Sportes und des Jugend- wanderns dar. Neben der weiteren Unterstiltzung der Sportbewegung durch Schaffung neuer Sport- und Ubungsplittze soil der Gewinnung alter Sport- begelaterten fUr den aktiven Sport und der Fordo- rung der Wander- und Touristenbewegung mehr Beachtung geschenkt werden. Es kommt darauf an, daft die Jugend starker ale bisher bei der LOsung alter Aufgaben und der Gestal- tuna ihres zuktinftigen Lebene aktiv mitarbeltet. Bel den Rechenschaftsberichten der Werkleiter mUssen selbstverstandlich in erster Linie diese vorgenannten Hauptpunkte an Hand der geleisteten Arbeit in ihrem Betrieb erlautert werden. Die Werkleiter werden darauf hingewiesen, dell die in der ?Jungen Welt", in der ?Jungen Generation", dem ?Neuen Deutschland" und in anderen Zeitungen er- scheinenden Artikel zur Vorbereitung des Deutschland- treffens und Uber das Jugendgesetz besonders zu be- athten sind. In den Berlehterstattungsversammlungen let der Die- kussion genilgend Zeit einzurtiumen. Es kommt darauf an, dat3 die Versammlungstelinehmer die MOglichkeit haben, urn zu alien Fragen Stellung zu nehmen und Vorschilige Bowie Verpflichtungen zur weiteren Durch- ftihrung des Jugendgesetzes abgeben zu IcOnnen. Die Erfahrungen aus der Berichterstattungskampagne Atm 3. Jahrestag des Jugendgesetzes zeigten, dell die Form der Zusammenfassung der gestellten Aufgaben in einem Plan zur weiteren Durchfi/hrung des Jugend- gesetzes richtig 1st und dazu beigetragen hat, dal3 viele nodi vorhandene Mangel in kOrzester Zeit beseitigt werden konnten. Deshalb werden bei der Durchfilhrung und Auswertung der Berlchterstattungsversammlungen anItiOlich des 4. Jahrestages des Jugendgesetzes in ellen Betrieben die Aufgaben zur UnterstUtzung der Jugend in einem ?Plan des Betriebes zur Vorbereitung des Deutschlandtreffens und zur weiteren Forderung der Jugend" zusammengefallt. Diem Plane, die in enger Zusammenarbeit mit der Lei- lung der FDJ-Betriebsgruppe, den Ubrigen Massen- organisationen und der Betrlebsleitung ausgearbeitet warden, sollen Aufgaben zur Untersditzung der Jugend bet der Vorbereitung des Deutschlandtreffens und zur weiteren Forderung der Jugend beinhalten. Babel soli besonderer Wert darauf gelegt warden, daft ouch die Mehrzahl der beschrossenen MaOnahmen zur weiteren Forderung der Jugend scion bis zum 2. Deutschland- treffen der Jugend im Juni 1954 erfUllt wird. Die Plane sollen die konkrete Festlegung der einzelnen Aufgaben sowle der dafOr perstinlich Verantwortlichen und des Termins beinhalten und durch die Werkleitung und die Obrigen Massenorganisationen in den Betrieben in Anwesenheit der Jugend beschlossen werden. Diese Aufgaben sind nach Moglichkeit in die Betriebskollek- tivvertrage aufzunehmen. Die Kontrolle Ober die DurchfUhrung dieser Plane Ober- nimmt die FDJ-Leitung und die Betriebsgewerkschafts- leitung. Die in der Diskussion kritisierten Mangel sind sofort zu prilfen und resell zu beseitigen. Nach der Beseitigung groOerer Maniel 1st Offentlich Ober die durchgeftihrten .P4a6riiihinca berichten. 1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 111. Beriehlerstaltung und Terndne. Ober die durchgefiihr(en Versammlungen Bind Pro - tokolle anzufertigen. Ste sollen im wesentlichen folgendes beinhalten: a) Tag und Ort der Versammlung, b) Zahl der Teilnehmer, davon die Zahl der Jugend- lichen, Hauptpunkte der Diskussion, d) Vorschltige far die Vorbereltungsmaanahmen zurn Deutschlandtreffen und. die weitere Forderung der Jugend im Betrleb. In dem Protokoll sind aufierdem alle Vorschlage, die In den Versammlungen zur Ver- besserung der Arbeit der Verwaltungsorgane gemacht worden Rind, aufzunehmen. Die Werkleiter haben die Aufgabe, das Protokoll und den beschlossenen ?Plan zur Vorbereitung des Deutsch- landtreftens und zur weiteren Forderung der Jugend" spgtestens acht Tage nach der Durchfahrung der Ver- sammlung, jedoch bis spotestens 28. Februar 1954, an die zustandige Hauptverwaltung ? Abtellung Arbeit ? elnzureichen. Die Werklelter senden gleichzeitig eine Durchschrift des Protokolls und den beschlossenen ?Plan zur Vorberei- lung des DeutschlandtreSens und zur weiteren Ftirde- rung der Jugend" an den Rat des Kreises ? Rat der Stadt, Sachgebiet Jugendfragen. @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Die Hauptverwaltungen ? Abteitung Arbeit ? werten bis zum 12. Mgrz 1854 die Berichterstattung der Werk- leiter, die Protokolle fiber die Betriebsversammlungen und die Paine der Betriebe zur Vorbereitung des Deutschlandtreffens und zur weiteren Forderung der Jugend aus und geben zum gleichen Tomlin das Er- gebnis der Auswertung an die Hauptabteilung Arbeit des Minister iurns filr Maschinenbau. Die Hauptabteilung Arbeit des Ministeriums far Ma- schinenbau hat die Aufgabe, die Berighte der Haupt- verwaltungen bis zum 18. Mtirz 1954 auszuwerten, damit vom Ministerium far Maschinenbau am 20. Miirz 1954 dem Amt far Jugendfragen beim Stellvertreter des Ministerprasidenten Walter Ulbricht ilber die durch- gefahrte Aktion und ihr Ergebnis berichtet werden kann. Bis zum 15. Januar 1934 berichten alle Werkleiter ihrer zustandigen Hauptverwaltung ? Abteilung Arbeit ? Ober den Stand der.Vorbereltung und geben gleichzeitig den Termin der BetrIebsversammlung bekannt, damn. rechtzeitig Vertreter des Ministeriums beauftragt wer- den 'airmen. die an diesen Versammlungen tellnehmen. Rau Stellvertreter des Ministerprasidenten !Ind Minister far Maschinenbau VEB DeutKhet &ulna...ale,' 1236953 I A.35/53 DOR VE13 &diner Orurkkul. Prenzlauer Al lee 36 43255 50X1 I Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Verfiigungen und Milleilungen des Illisisieriams fur Masddllemban 177373 , Berne, dee 30. Dezember 1933 1111 Aufgaben des Ministerlums fur Maschlnenbau zur Durchtfthrung der Verordnung Ober die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften vom 10. 12. 1953 (GB1. 53/S. 1219) Die Verordnung des Ministerrates Ober Weitere Ver- Ober die Durchfilhrung dieses Planes 1st vom Werk- besserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der leiter monatlich ? jeweils bis zum 10. des folgenden Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften vom Monate ? vor der Belegichaft im Rahmen der Rechen- 10. Dezember 1959 (GB1. 53/S. 1219) 1st em n weiterer Er- sdiaftslegung fiber die Erfilliung des BetrIebskollektIv- folg der richtigen Politik der Regierung Bowie der vertrages zu berichten. Leistungen unserer werktatigen Mensdien bei der Ver- wirklichung des neuen Kurses. Zu 1/2 der Verordnung Sle 1st von grofier nationaler Bedeutung. Urn den AbschluB der Betriebskollektivvertrlige f?r 1954 bis zum 15. 4. 1954 zu slchern und die Voraus- Es 1st daher notwendig, dalI she Mitarbeiter des Mini- setzungen far eine termingerechte Erftillung der Kol- steriums fOr Maschinenbau und der ihm unterstellien lektivvertrage zu schaffen, skid von der Hauptabtellung volkseigenen Betriebe die groBe Bedeutung dieser Ver- Arbeit des Ministeriums bis zum 15. 1. 1954 Richtlinien ordnung erkennen und Bich mit ellen Kraften ftir die auszuarbeiten, die eine kontinuierliche, auf breiter Basis Verwirklichung der gestellten Aufgaben einsetzen. durchfilhrbare Kontrolie in alien Betrieben sichern. Mit der Verwirklichung der gestellten Aufgaben werden Die Hauptverwaltungsleiter sind verpflidffet, weitest- wir einen entscheidenden Beitrag leisten far die Ver- gehend zu den Rechenschaftslegungen Ober die EMU- besserung der Lebenshaltung der Werktatigen, fOr die lung der Betriebskollektivvertrage in den Betrieben Sadie des Friedens und die Wiederherstellung der Ein- Mitarbeiter aus den Hauptverwaltungen zu delegieren, heit unseres Vaterlandes, die die von den Arbeitern und Angestellten In diesen Diese Aufgaben werden urn so besser gellist, je starker Rechenschaftslegungen eingebrachten Vorsdilage urn- sich die verantwortlichen Leiter auf die breiteste Mit- gehend auswerten und den Werkleitern bet der Er- arbeit der Werktatigen stiltzen. itIllung ihrer im Betriebskollektivvertrag eingegange- Daraus ergeben slob fOr die Arbeiter, Ingenleure und nen Verpflichtungen Hilfe erweisen. Angestellten der Betriebe sowie Rh. die Mitarbeiter des Jeden Monet haben mindestens 2 Werkleiter unter Hin- Ministeriums fOr Maschinenbau eine Relhe von Auf- zuziehung von Aktivisten Ober die Erf011ung der Ver- gaben, die in folgendem Programm lestgehalten sind: pflichtungen im Betriebskollektivvertrag im KollegIum 1. des Ministeriums filr Maschinenbau Bericht zu erstatten: Die Einiadung hierzu erfolgt durch den Sekretlir des Vber Mannahmen zur welteren Verbesserung Kollegiums. der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbelter. Zu 1/1 der Verordnung Urn eine rationelle Verwendung der vom Staat bereit- gestellten Mittel fOr die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewtihrleisten, werden die Werk- leiter verpflichtet, gemeinsam mit den Arbeitern und Angestellten der Betriebe einen Plan Vic die Verwen- dung dieser Mittel auszuarbeiten. Die Summe dieser Mittel ergibt Bich aus: a) den Investitionen filr Haupt- und Nebenanlagen, b) dem neu zu bildenden Betriebsfonds, C) dem Direktorenfonds, d) der IVIobilisierung der inneren Reserven (Gemein- schaftsleistung). Der aufzustellende Jahresplan 1st in Quartals- und Monatsphine aufzuteilen. Zu 1/3 der Verordnung Urn die bestehenden Arbeitsgesetze und die Bestim- mungen Ober den Arbeitsschutz in ihrer Einhaltung zu kontrollieren, werden die Werkleiter verpflichtet, die im Stellenplan vorgesehenen Mitarbeiter Air die Ar- beitsschutz- und Sicherheitsinspektion einzustellen una solche Mitarbeiter, die ihre Aufgaben bisher'ungenOgend erftillt haben, durch qualiflzierte Krafte zu ersetzen. Die Durdfftihrung dieser Mafinahme ist his zum 10. 2. 1954 Ober den Leiter der zustandigen Hauptverwaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des Mini- steriums zu meiden. Verstofle gegen die Arbeitsschutzbestimmungen sind unter Angabe der von den Arbeitsschutzinspektoren eingeleiteten Maflnahmen umgehend der zustandigen Hauptverwaltung zu melden. 50X1 Declassified in in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ANDO Zu 1/4 der Verordnung Um den Kampf gegen die Ilberstundenarbeit zu ver- Marken, wird folgendes angeordnet: Die Arbeitskrtifteplane sind so zu gestalten, dal3 die Produktionsdurchttihrung unter Einbaltung der ftir die Arbeitskrafteplanung zugrunde liegenden Gesetze und Riditlinien ohne riberstunden gewithrleistet 1st. Ansonsten verweisen wir in dieser Frage auf die Zif- ler I Punkt 4 der Verordnung des Ministerrates. All. Funktleidire. die ungenehmigie Vberaisusdenarbelt et:lessen, stud von der Primiterung aussztaddiellen. Jecler Detrieb hat monatlich die Anzahl der geleisteten Ilberstunden der zustlindigen Hauptverwaltung zu melden. Die Investitionsmittel ftir den Arbeltsschutz sind im Rahmen der allgemeinen Investitionsauflage enthalten. Diese Mittel 'Ind durch die Investitionsabtellungen der Hauptverwaltungen in einem gesonderten Plan zu- sammenzufassen und abzurechnen. Alle weiteren zwedcgebundenen Mittel fur den Arbeits- schutz sind ebenfalls von der Hauptabteilung Planung und den Invest-Abteilungen der Hauptverwaltungen zusammenzufassen unci abzurechnen. Die Werkleiter werden verpflichtet, stimtliche Mittel, die fUr den Arbeitsschutz vorgesehen Bind, im Betriebs- plan und Betriebskollektivvertrag gesondert auszuwei- Ben und in der Rediensdiaftslegung zur Durehfilhiung cies Betriebskollektivvertrages dlesen Punkt besonders zu behandeln. Die Hauptabteilung Planung wird beauftragt, lin Rah- men der bisherigen Beriehterstattung eine gesonderte Kontrolle fiber die Verwendung der Mittel far den Arbetteschutz zu organisieren. Zu 1/6 der Verordming Die Letter der Betriebe werden verpflichtet, gemeinsam mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen und den zu- stlindigen Gesundheltsorganen bis zum 31. 1. 1954 einen Maanahmeplan auszuarbeiten, wie durch die Mobilisie- rting alter vorhandenen betrieblichen und tirtlichen Quellen eine Verbesserung der Einriditung bestehender betrleblicher Krankenhauser, Polikliniken, Ambula- torten und Sanittitsstellen durchgef(ihrt werden kann. Die Hauptverwaltungen werden verpflichtet, die Durdi- ttIhrung der itrztlichen Belhenuntersuclumgen far die Arbeiter, besonders fUr solche, die gesundheitssch?d- lithe durdiffihren, zu kontrollieren und bei auftretenden Sdiwierigkeiten fiber die Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des Ministeriums Verein- barungen fiber die Beseitigung soldier Schwierigkeiten mit dem Mintsierium fUr Gesundheitswesen zu treften. Urn die Voraussetzungen zur Durchnihrung der in der Verordnung des Mtnisterrats unter Ziffer I Punkt Sc, Abs. 2, genannten Aufgaben zu schaffen, haben stimt- liche Werkletter von Betrieben mit mehr ale 500 Be- sditittigten, unter denen sich eine besonders an:43e An- T zahl Frauen beflndet, bis zum 31. 1. 1954 ihrer zustgn- digen Nauptverwaltung zu melden, wleviel Ruhergume tin Betrieb vorhanden Bind und wie die Einrichtung nodi nidit vorhandener Ruhergume aus betrieblichen und ortlichen MItteln vorgenommen werden kann. Die Leiter der flauptverwaltungen haben his zum T 15. 2. 1954 zu priffen und der Leitung des Ministeriums in beriduen, in welchen grollen Betrieben, besonders solchen mit gesundheitsschtlacher Arbeit. die Einrich- lung von Nachtsanatorien und Erholungsheimen drin- aend notwendig ware. 2 Zu I/1 der Verordnung Die Hauptverwaltungen haben bis zum 1. 3. 1954 der Arbettsschutz- und Sicherheitsinspektion des Mini- steriums zu melden, welehe Berufe mit besonders ge- sundheitsschlidigenden und sdiweren Arbeitsbedingun- gen fur einen verktirzten Arbeitstag vorzusehen sind. Zu 1/9 der Vererdnung Zur Steigerung der Produktion von Arbeitsschutz- kleidung und Arbeltsschutzvorriditungen sind folgende Malinahmen erforderlidi: a) Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des Ministeriums wird verptlichtet, das Ministerium filr Arbett bet der Ausarbeitung der Kataloge tar Ar- beitsschutzbekleidung ? entsprechend Ziffer I Punkt 5 der Verordnung des Ministerrats ? zu unterstUtzen und ihre Vorsthigge his zum 15.1.1954 vorzulegen. b) Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsinspektion des Ministerlums wird verpflichtet, his Om 1, 2. 1951 festzustellen, welche Arbeitsschutzvorrichtungen bzw. -elnrichtungen in den Betrieben des Ministe- riums !Ur Maschinenbau notwendlg sind oder ver- bessert werden massen. c) Die Hauptabtellung Absatz und Export wird beau& treat, fer die gesamte Menge der im Ministerium f?r Maschinenbau hergestellten Arbeitsschutzvor- richtungen von alien Ministerien und Staatssekre- tariaten meG. sowle von der grtlichen Industrie fiber des Staatliche Komitee 1VIaterlalversorgung bis zum 1. 4. 1954 den &dart zu ermitteln und der T Hauptabtellung Planung zu tibergeben. d) Die Produktion von Arbeitsschutzvorrichtungen 1st von der Hauptabtellung Produktion des Mlnisteriums strengstens zu kontrollieren. e) Die Hauptabteilung Planung hat die AbrechnUna der Produktion von ArbeitssdiutzvorrIchtungen be- sonders auszuweisen. Zu 1/10 der Verordming Die Werkleiter werden verpflichtet, gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen, Aktivisten und den zustandigen Abtellungsleitern oder Meistern monatlich eine Betriebsbegehung durchzufUhren, Mal:Irishmen zur Beseitigung aufgetretener Mangel festzulegen und die Durchfiihrung dieser Magnahmen laufend zu kon- trollieren. In bestimmten Zettabstanden haben die Werkleiter Ober die Durchfiihrung vor der Belegsehaft in be- richten. Zu 1/11 der Verordnung Zur Qualillzierung der Arbeiter auf dem Geblet des Arbeitsschutzes und der Anwendung untallsicherer Arbeitsmethodep sind von der Arbeltsschutz- und Sidierheitsinspektion des Ministeriums bis zum 1. 2. T 1954 Richtlinien auszuarbeiten, Die Hauptverwaltungen haben die von der Arbeits- schutz-und Sicherheitsinspektion ausgearbeiteten Richt- Union auf die einzelnen Industriezweige zu konkreti- sieren und bis zum 15. 2. 1954 den Betrieben zu Ober- T geben. Die Werkleiter werden verpflichtet, his zum 1. 3. 1954 T erten Qualitizierungsplan auszuarbeiten, dessen Haupt- punkte in den Betriebskollektivvertrag aufzunehmen end. Zu 1/12 der Verertinung Die Werkleiter werden verpilichtet, gemeinsam mit den gesellsehaftlidien Organisationen, den Arbeitern und ingenieuren des Betriebes bis zum 31. 1. 1954 einen Plan zur Verschonerung des Betriebsgeltindes auszu- arbeiten. -50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ? 711r Dieser Plan 1st mit der Belegschaft zu diskutieren, und es sind Maanahmen zur Realisierung des Planes mit Wife freiwilliger Arbeitseinslitze der Belegschaft fest- zulegen. Die Finanzierung der in dem Plan festgelegten Mall- nahmen erfolgt entsprechend Ziffer I Punkt 12c, Abs. 2 der Verordnung des Ministerrats. Zu 1/14 der Verordnung a) Die Hauptverwaltungen Auto- und Traktorenbau, Lolcomotiv- und Waggonbau sowie die Wirkleitun- lien, die ft* die Produktion der in der Verordnung des Ministerrats vorgesehenen Autobusse und Eisen- bahnwaggons verantwortlich sind (Merl Punkt 14a), haben bli zum 15. 1. 1954 Mallnahmen zur termin- und quartalsgerechtenAuslieferung dieser Fahrzeuge einudeiten. T b) Die Werkleiter werden beauftreat, bis zum 15.2. 1054 an die Abteilung Verkehr des Ministeriums Ober die zustandige Abtellung Arbeit der Hauptverwal- tung zu melden, wo em n besonderer Mengel an Transportmaglichkeiten fUr die Arbeiter besteht, da- mit vom MinIsteriutn cue auf die Verteilung der neu produzierten Fahrzeuge EinfluB genommen werden kann. Zn 1/17 der Verordnung Die Hauptabteilung Arbeit des Ministeriume wird be- auftragt, In Zusammenarbeit mit der IG Metall an- T versignelt Vorschltige auszuarbeiten, wekhe wichtigen Betriebe fUr die Zahlung von Zusatzrenten an die Ar- better, Angehlirigen der technischen Intelligenz und Angestellten, die in diesen bestimmten Betrieben min- destens 20 Jahre gearbeitet haben, in Frage kommen. Zu 1/18 der Verordnung Da die Verordnung. eine Erhohung der LOhne in den Lohngruppen V bis VIII in alien den volkseigenen Be- trieben vorsieht, in welchen 1952 (Mese Lohngruppen nicht erhoht wurden, 1st von jeder Hauptverwaltung T des Ministeriums unverzeglieh eine Aufstellung alter flir die Lohnerhohung in Frage kommenden Betriebe und die etch ergebende LohnerhOhung der Lohnsumme ie Monet auszuarbeiten und der Hauptabtellung Arbeit zur Zusammenfassung zu ilbergeben. Die Erweiterung des Wohnungsbauprogramnis Zu II/I der Verordnung Die Investitionen ftir des Wohnungsbauprogramm wcr- den durch die zustendigen Bezirke durchgefUhrt. Die Leiter der Hauptverwaltungen soWle der Leiter der Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen werden verpflichtet zu untersuchen, welcher vordringlichste Wohnungsbedarf in bestimmten Schwerpunkten ihres Bereiches vorhanden 1st, land der Hauptabteilung Arbeit unvernegliell begrtindete Vorschllige ftir die Durch- ftihrung des Wohnungsbauprogramms zu unterbreiten. Die Hauptabteilung Arbeit des Ministetiums hat these Vorschltige der Hauptverwaltungen zusammenzufassen und bei den betreffenden Bezirken durchzusetzen, daB der Wohnungsbau in diesen Schwerpunkten besonders gefOrdert wird und die Zuweisung von Wohnungen filr die entsprechenden Betriebe bevorzugt erfolgt. Die Werkleiter werden verpftiehtet zu tiberpriffen, in welchem Rahmen sic des Wohnungsbauprogramm durch Solidarittitseinstitze, Anfertigung von Einrichtungs- gegenstlinden, Zurverffigungstellung von Facharbeitern usw. tatkraftig untersditzen konnen. -4 4 Der Stand der Wohnungsbauten. die Mr die Betriebe des Maschinenbaus vorgesehen Bind, 1st durch die Be- triebe laufend zu kontrollieren und darOber monatlich T sum 25. mit der Investmeldung fiber die zustandige Hauptverwaltung an die Hauptabteilung Planung zu berichten. Zu 111/3 der Verordnung Die Werkleiter werden verpflichtet, den individuellen Bau von Eigenheimen durch die Arbeiter und Ange- stellten litres Betriebes im Rahmen der betrieblichen Moglichkeiten durch Bereitstellung von Transportmit- teln, Materialien usw. sus inneren Reserven zu unter- stUtzen. Uber die weltere Entwicklung der Initiative and des Wettbewerbs der Arbeiter, Ingenieure and TechnIker and Ober die Verbesserung der kulturellen Aafklitrangs- arbeit unter den Arbeitern Zu III/1 and 4 der Verordnung Zur Regelung eller in diesen Abschnitten der Verord- nung aufgeworfenen Fragen sind von der Hauptabtei- lung Arbeit des Ministeriums ble zum 15. 2. 1954 Richt- Breen Uber die weitere Verbesserung der Wettbewerbe in unseren Betrieben auf der Grundlage der erlassenen Bestimmungen auszuarbeiten. Die Hauptabteilung Foisehung, Entwicklung und Kon- struktion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Arbeit elm Dokument Uber die ver- starkte Eirrftihrung und Verbreitung fortschrittlicher Arbeitserfahrungen der Neuerer und Rationalisatoren der Produktion sowle 'leder die breiteste Anwendung von Verbesserungsvorschlagen ale konkrete Anieltung ilk die Betriebe des Ministeriums fOr Maschinenbau bis zum 91. 1. 1954 auszuarbeiten. Zu III/5 der Verordnung Die Mittel aus dem Direktorfonds zum Zwedce der Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter und Angestellten mussen volt ausgeschopft werden. Dazu haben elle Werkleiter in Zusammenarbeit mit der BGL ihres Betriebes viertelllihrlich einen Plan (Aber die Verwendung dieser Mittel auszuarbeiten. Uber die Durchttihrung dieses Planes ist die Belegschatt monatlich in geeigneter Form (Versammlung, Aushang. Betriebszeitung oder Betriebsfunk) zu unterrichten. Die Hauptverwaltungen des Ministeriums werden ver- pflichtet, die Kontrolle fiber die voile und rationelle Ausschtlpfung des Direktorfonds zu versterken. Zu 111/8 der Verordnung Die Werkleiter werden verpftichtet, die regelmeflige Durchftihrung von Produktionsberatungen in ihrem Be- trieb zu sichern und an wichtigen Produktionsberatun- gen selbst teilzunehmen. Sic haben vor den Arbeitern Uber die ErfUllung der it den Produktionsberatungen gelanten Beschltisse Rechen- schaft abzulegen. Die Hauptabteilung Arbeit wird beauftragt, in Zusam- menarbeit mit der IG-Metall bis cum 15. 2. 1954 Richt- T linien Ober die Durchfiihrung von Produktionsberatun- gen auszuarbeiten. En III/g der Verorduang Zur Verbesserung der kulturellen Massenarbeit in den Betrieben (Klubs, Bibliotheken, Kulturdiumen usw.) wird die Hauptabteilung Arbeit beauftragt, den Be- trieben his zum 1. 3. 1954 Hinweise far die Entwick- lung, Forderung und Untersditzung der kulturellen und erziehrisd,i zu 4eben. VE8 Deuneller Zentralverler (2367153 L..) As 35/53 DIDR Val Berliner Druckheni, Prenzlanee All.. 36 43393 i 50X1 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release Die Eldon; von IndustrialistHa(en an den Akadenden und Doebacbulen der DDR. Zn 1V/1 der Verordnung a) Die Hauptabtellung Hoch- und Fachschulen wird be- auttragt, in Zusammenarbeit mit den Hauptverwal- tungen !As zum L 3, 1951 Vorschlage auszuarbeiten, art Welchen Hochsehuten unseres Ministeriums far die verstarkte Heranbildung und Qualifizieruna von Wirtschaftsfunktiontiren aUs den Reihen der Arbel- terklasse Industrieinstitute einzurichten sind. Qleichzeillg sind je Institut die Fachrichtungen und die Anzahl der Platze festzulegen. Die ausgearbeiteten Vorschlage sind dem Steals- ;kretariat Hochschulwesen bis zum 3. 1054 Obergeben. b) De Hauptabteilung Kader wird beauftragt, in Zu- enarbeit mit der Hauptabteilung Arbeit und der Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen bis zum 1. 9. 1951 elnen Plan ausztiarbeiten, der folgendes ehtbalten mull; 1. Artzahl der jahrlich an den Industrielnstituten aUgObildenden Kader, 2. Angaben Ober des Studienziel und die Studien- datter, 3. Aufgliederung der zu qualifizierenden Kader nach Industriezweigen und auezubildenden Funktionen. C) Die Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen wird ve,rpflichtet, cut der Grundlage des von der Haupt- aMellung Kader auszuarbeitenden Planes ent- sprechend Abuts b nods Im III. Quartal 1954 an der HoChschule filr Elektrotechnik, Ilmenau, und der HochschWe f?r Maschlnenbau, Karl-Marx- Stadt den ersten Lehrgang zu immatrikulieren. @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Die Studienpltine und die Plane fur die LehrkOrper end dem Minister bis zum 15..1n11 1954 zur Bestati- sung vorzulegen. V. Vber Mallnabmen ear Wahrune der Rechte der Arbelier und Angestellien durch die Gewerkiehatten Zu V/1 der Verordnung Die Hauptabteilung Planung wird beauttragt, gemein- earn mit der Hauptabteilung Arbeit die Durdifilhrung des Planes des Ministeriums Rir Maschinenbau Sir des Jahr 1954, insbesondere den Arbeitskrafteplan, der dem Ministerrat bereits zur Bestatigung vorliegt, mit dem Zentralvorstand der IG-Metall eingehend zu beraten. Dabei Bind insbesondere die MaBnahmen festzulegen, die zur Erreichung der vorgesehenen Arbeitsproduktivi- tat, zur Einhaltung der Durchscbnittslohne, zur Realt- rierung des lnvestitionsplanes f?r Nebenaniagen Bowie zur Verbesserung des Arbeiteschutzes durchgettihrt werden mOssen. Die Ausarbeitung der zukanftlgen Plane des Mini- ',teams fOr Maschinenbau, besonders jener Teile, die slch auf die Arbeitsproduktivitat, die Arbeitskrafte- planung, die Durchschnittslohne, die sozialen und kultu- Yellen Einrichtungen sowie cut den Arbeitsschutz be- ziehen, Bind gemeinsam mit der IG-Metall durchzu- fUhren. Zu V/4 der Vernitnung Die Hauptverwaltungsleiter werden angewiesen, den Personen, die ihre Verpflichtungen bei der Durchfilh- lung des Betriebskollektivvertrages nicht erf011t haben, die Quartalspramie tellweise oder ganz zu strelchen. Schneider Staatzsekrettir 1. Stellvertreter des Ministers 50X1 MINIM VEB Denim:bet Zentrabolelag (2367153 1-4) Ag 35/53 OUR VEB Berliner Preneleuer All.. 36 43393 Eva:1-111A% t.M.O. 1".0"..-' Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Verffigungen und Milleilungen des Ministeriums Iiir Masthinenbau 1934 Berlin, den 8. Januar 1954 I Nr. 1 I. Kaufmannistbe Angelegenheiten I. Berechnung und Abftlhrung der KOrper- schaftssteuer 2. Abrechnung von Reparationslieferungen II. Moats 3. Einschaltung des pi ivaten Grahandels im Rahmen des Planes und Vertragssystems III. Forschung. Entwicklung and Konstruktion INHALT 1 2 VI. Reehts- und Vertragsangelegenheiten a. Vorrang der Forderungen der volkseigenen Betriebe im Konkurs private'. Schuldner 7 9. Zustandigkeit der Vertragsschiedsstelle 7 10. Abgabenrecht 8 11. Verfahren far den Wechsel in der Rechts- tragerschaft an volkseigenen Grundstileken 14 VII. Sicherheitsinspektion Sicherheitsbeauftragte 4. Giltekennzeichnung der Erzeugnisse 5. Zusammenarbeit mit dem Deutsche') Normen- 12. aussehuB 11 IV. Revision 13. II. DurchfUhrung von dokumentarischen Re- vlsionen nach der Verordnung vom 6. 11. 1952 14. In der VEW und Regolung des Einspruchsver- 15. fahrens :3 V. Arbon. 16. 7. Richtlinien Ober den Abschluil von Einzelvett tragen im Sere[eh des Ministeriums fiji Maschinenbau 3 17. I. Kaufmannische 1. Berechnung und Abfiihrung der Korperschattssteuer Das Minister urn der Finanzen, HV Wirtschaft, hat mit Schreitten vom 28. 10. 1953 auf folgendes hingewiesen: al Die Abgabenverwaltung des Ministeriums der Finan- zen ist verpllichtet und berechtigt, die Berechnung der Korperschaftssteuer in den volkseigenen Betrie- ben nachzuprilfen und die Ktirperschaftsstcuer, wenn sle nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berechnet ist. neu festzustellen. hi Die Abgabenverwaltung und die HV Wirtschaft des Ministeriurns der Finanzen stirnmen darin tiberein, dal; die von der Abgabenverwaltung neu festge- setzten Betrage far KOrperst haftssteuer nicht in den Jahresschlunbilanzen, sondem in laufender Rech- flung zu buchen sind. Diem MafInahme ist notwen- dig, um nicht die bei den tibergeordneten Dienst- stellen vorliegenden und sogar zurOckliegenden Kon- trollberichte dauernd zu andern. 50X1 Sonstlges Altpapiersonderaktion Anschrift des Ministeriums fiir Maschinenbau Behandlung eingezogener Gegenstande und Waren Festlegung einheitlicher Speech- und Kon- ferenztage filr die gesamte staatliche Ver- waltung Betriebszeitungen 14 8 9 11 It Angelegenhelten c) Bei der Ausfullung des Vordruckes ?Abrechnung der Karperschaftssteuer und NettogewinnabfUhrung VEW" ist in den Fallen, bei denen von der Abgaben- verwaltung eine Korrektur der Korperschaftssteuer der Vorjahre durch Kontrolibuscheld vorgenommen wurde, folgendes zu beachten: Im Teil I Korperschaftssteuer sind alle einzusetzen- den Positionen lediglich auf den jeweiligen Abrech- nungszeitraum abzustellen. Die nachgeforderte Kar- perschaftssteuer ftir Vorjahre dart hier nicht bertick- sichtigt werden. 1m Teil II Nettogewinnabftihrung sind die Zeilen A 1-3 ebenfalls nur auf den jeweiligen Berichtszeit- raum abzustellen. Die in laufender Rechnung nach- entrichtele Korperschaftssteuer f?r Vorjahre ist in Zeile 4 einzusetzen. Damit ergibt sich der unter Be- rticksichtigung der Nachzahlungen an KOrperschafts- steuer noch an dos Fachministerium abzufiihrende Nettogewinn .bzw. dadurch eingetretene Bberzahlung an Nettogewinn. - Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 d) Der im Vordruck ?Abrechnung der Korperschafts- steuer und Nettogewinnabfiihrung VEW- im Tell 11 ?Nettogewinnabfiihrung" Zeile A 4 ausgewiesene Be- trag let in J 7 des Kontrollberichtes unter B II. Ziffer 5 ?Zahlungen fOr bcsondere vom Stasi fest- gelegte Aufgaben" auszuwelsen und durch eine Full- note zu erlitutern. 2. Abredinung von ReparatIonsIleterungen Ned) den zur Zeit gilitigen Bestimmungen sind die Her- stellerbetriebe von Reparationslieferungen verpflichtet. die endgilltige Abrechnung ihrer Lieferungen Isis 30. 8. des der Lieferung folgenden Jnhres dem Arnt filr Re- parationen einzureichen. Flekanntlich sind die Reparationslieferungen und -lei- stungen der Deutschen Demokratischen Republik mit dem 31. 12. 1953 beendet. Die Endabrechnung f?r das Jahr 1953 kann nicht mehr bis zum vorher genannten Zeitpunkt hinausgezogen werden. Die Betriebe werden cieshalb hiermit angewlesen. die zur Festpreisbildung notwendigen Antage und Unteriagen so einzureichen, clan eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann. Die Betriebe haben die endgiiltigen Rechnungen jeweils spatestens bis 25. des der Lieferung folgenden Monats dem Amt filr Reparationen zur Bezahlung einzureichen. Das wilvde bedeuten, da0 di letzten Rechnungen filr Reparationslieferungen des Jabs-os 1953 bin zum 25. 1. 1954 der Abwicklungsstelle des Amtes filr Reparationen vor- licgen mtissen. Nach diesem Termin werden keinerlei Zahlungen mehr geleistel. II. Absatz 3. Elasebaltung des privaten Grahandels im Rshmen des Planes und Vedrogssystems Private Groilhfindier }airmen auf der Grundiage der Gewerbegenehmigung des Rates des Kreises fOr den Absatz von Spezialerzeugnissen und zur Belleferung der privaten Einzelhandelsgeschtifte mit den im Warenbe- rellstellungsplan ale Einzelpositionen ausgewlesenen Waren aus volkseigener Produktion von den yolks- elgenen Grathandelsorganen f?r einen bestimmten Zeit- raum ala Vertragshlindler eingeschaltet werden. Die Betriebe sind mit Zustimmung der HV-Absatzab- tellungen berechtigt, Waren, die unter Einschaltung der gesetzlichen Bestimmungen produziert wurden und auf Grund von, Sonderbestimmungen nicht vertraglich ge- bunden sind, an den privaten GroBhandel abzugeben, wenn die zustfindige Niederlassung des staatlichen GrolS- handels nidst innerhalb von 8 Tagen nach Abgabe des Angebots schriftlich die Obernahme der angebotenen Waren zugesagt hat. Die privaten Vertragshandler arbeiten ftir elgene Beth- flung und mit eigenem Kapitaleinsatz und erhalten die voile Handelsspanne. Fik die Einschaltung els Vertrags- Windier entrichten dices eine Gebtthr, die im Vertrag festzulegen 1st. Die Festsetzung der Geb?hren bedarf der Genehmigung der Absatzabtellung der zustAndigen HV im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finan- zen, Hauptabteilung Preise. Die Sonderbestimmungen fOr den Aufkauf landwIrt- schaftlicher Erzeugnisse werden von den vorstehenden Ausitihrungen nicht bertihrt. Die unterstellten 3 DHZ Bind hiervon bereits unterrIch- tet worden. Forschung, Entwicklung und Konstruktion 4. Gillekennzelehnung der ErseugnIsse Au! Grund des ? 4 Abe. 1-3 der Verordnung tiber die Verbesserung der Qualitat der Produktion vom 24. No- vember 1949, GB1. Nr. 10 der DDR vom 28. November 1949, in Verbindung mit der Anordnung vom 27. April 1949 Ober die Kennzelchnungspillcht industrieller Er- zeugnisse (ZVOBI. I S. 304) Bind elle ErzeugnIsse der ibdustriellen oder einer ihr gleichzusetzenden hand- werkliehen Produktion hinsichtlich ihrer Gilte cu kenn- zeichnen. Die Kennzeichnung der Gilte erfolgt auf Grund der vom Deutschen Amt ftir Material- und Warenprtifung her- ausgegebenen Prilfzeugnisse gem8l3 der Verordnung ?ber die GtItekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen (Vierte DurchfOhrungsbestimmung zur Verordnung Ober die Verbesserung der Qualittit der Produktion) vorn 12. Juni 1950, GBI. Nr. 87 der DDR vom 28. Juni 1950. Insbesondere wird hierzu auf den ? 4 Abs. 3 hingewie- sen, wonach in Angeboten und Redmungen, die sick auf prtifpflichtlge Erzeugnisse beziehen, die Nummer und (las Datum des Jeweils letzten Prilfzeugnisses anzugeben skid, des skis auf die Fertigung des betreffenden Er- zeugnisses bezieht. Die Betriebe werden angewiesen, dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen, und die Prilf- bzw. Gine- zelchen einzuholen. Es wird daher hiermit nochmals out die Einhaltung der Gesetze aufmerksam gemacht. lm Jahre 1954 dart kein Erzeugnis des Maschinenbaues ohne Prilf- bzw. Gtitezeichen den Betrieb verlassen. Die Betriebe haben such darauf zu achten, claf3 nur Materia- lien und Aggregate von Zulieferanten verwendet wer- den, die mit Prtif- bzw. GOtezeichen gekennzeidmet sind. In den Liefervertritgen sind diese Forderungen aufzunehmen. Alle Betriebe sind cur Vorlage von Proben gegenilber dem Deutschen Aunt !Ur Material- and WarenprOfung verpflichtet. Bisher wurden in folgenden GesetzbItittern Erzeugnisse der Betriebe des WM. zur Pflichtprtifung aufgerufen: GB1. Nr. 90 vom 18. August 1950, S. 828 (auf dens Geblete des Maschinenbaues so- wie der Feinmecharrik/Optik) GB1. Nr. 136 vom 8. Dezember 1950, S. 1178 (auf dem Geblete des Maschinenbaues so- wie der Feinmechanik/Optik) Gill. Ni. 137 vain 8. Dezember 1950, S. 1185 (auf dem Gebiete der Metallurgic, der Gull- und Schmiedestikke sowie der Schweill- technik) Gill. Ni. .21 vom 21. Februar 1951, S. 114 (auf dem Geblete des Maschinenbaues so- wie der Feinmethanik/Optik) Fib- die Anmeidung sowie fur die Probeentnahmen und Vorlage bei den Priddienststellen des Deutschen Amtes ftir Material- und Warenprilfung 1st in den Betrieben Jeweils der Leiter der GOtekontrolle verantwortlich. Die Tedmischen Leiter mathen die Leiter der Gtitekontrolle out cliese Pflicht aufmerksam, stellen elle diesbeztlg- - 77.17r.-1 L, Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 50X1 @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part- Sanitized Copy Approved for Release lichen Unterlagen zur Verftigung, geben entsprechende Anweisungen und kontrollieren diese MaBnahmen. 5. Zwiammenarbeit mit dem Deutschen Norrnenaussehuit Er besteht Veraniassung, nochmals darauf hinzuweisen, ciaB fOr site Betriebe und Verwaltungen der direkte Schriftverkehr mit dem Deutschen NormenausschuB @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 LUNA), auch mit der Zweigstelle Ust. nicht zulassig is!. Jeder Schriftverkehr an den DNA und dessen Fachau, schuss? 1st im Original mit einer Durehschrift an die Staatliehe Plankommission, Zentralamt Lir Forschung und Technik, ? Standardisierung einzureichen. Eine Durchschrift ist auBerdem der zustandigen Hauptver- waltung zur Kenntnisnahme zuzuleiten. IV. Revision 6. Durehliihrung von dokumentarisdien Revisionen nach der Verordnung vom I. 11. 1952 in der VEW und Regelung des Einspruchsverfahrens a) Gemli0 ? 3 der 1. DB zur Verordnung 'Ober die Fi- nanzrevision vom 28. 1. 1953 sind die Revislonsgrup- pen des zustlindigen Fachministerlums verpflichtet, mindestens jiihrlIch einmal die Betriebe dokumen- tarisch zu tkberprilfen. b) Die Werkleiter konnen veriangen, daB ale wahrend der Revision Ober den Stand der dokumentarischen Prilfung unterrlehtet werden. C) Es ist Pfticht der Revisoren, bei Beendigung der do- kumentarischen Revision eine Abschluabesprechung im BetrIeb durchzufehren und hierOber em n Protokoll anzufertigen. An dieser AbschluBbesprechung haben tellzunehmen: Der Werkleiter, der Hauptbuchhalter, die Betrlebsgewerkschaftsleitung und die Betrlebsparteiorganisation. A.uf Antrag der Revisoren oder der Betriebsieitung konnen aur Auskunftsertellung weitere Betrie'bsange- horige wAhrend der Abschluilbesprechung mit heran- gezegen werden. d) Die Ergebnisse der Revision sind dem Betrieb be- kanntzugeben und In einem Protokoll nlederzulegen. e) Das RevIsionsprotokoll umfain materielle und for- melle Beanstandungen. Der Revisor ist berechtigt, Auflagen zur Beseitigung formeller Mange] und Ver- stofie zu ertellen. Die Auflagen zur BeseitIgung ma- terieller Mtingel ertellt der Revislonsgrupppenleiter. Die Werkleiter des geprilften Betriebes sind berech- tigt, gegen die im Revisionsprotokoll festgesteliten und aufgezelgten MAngel und VerstoBe Einspruch zu erheben, wenn feststeht, dal) der Revisor sich geirrt V. Ar 7. Riddlinien Ober den Absehluil von Einzelvertragen im Derek* des Ministeriums fur Maschinenbau FOr die dem Ministerium fOr Maschinenbau unterste- henden Betriebe, Schulen und anderen Instltutionen weeden folgende vom Ministerium ftlr Aebeit und dem Ministerium der Finanzen bestatIgte Richtlinien heraus- gegeben: I. Der Abschlui3 von Einzelvertrtigen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung vom 23. 7. 1953 tiber die Neuregelung des Abschlusses von Einzeivertragen mit Angehtlrigen der Intelligenz in der Deutsehen Demokratischen Republik (GB1. S. 897). Zu den In ? 2 der Verordnung genannten Angeheri- gen der Intelligenz gehort folgender Personenkreis: Personen, [Or die gema0 ? 8 und 9 der Verord- nung vom 28. 6. 1952 tiber die Erhohung der Ge- halter fey Wissenschaftler. Ingenieure und Tech- hat oder die gegebenen Talsachen nicht konkret mi Protokoll wiedergibt. Der Werkleiter kann gegen des Protokoll In seiner Gesamtheit oder gegen elnzelne Berichtsziffern Einspruch erheben. Es ist Pflicht des Werkleiters, dies vor seiner Unterschrift int Protokoll zu vermerken. SI Die Werkleiter sind bereddigt, listen Einspruch. im AbschluBprotokoll zu vermerken bzw. innerhalb drei Tagen ? maBgebend tat der Poststempel ? schrift- Itch bei dem Revislonsgruppenleiter einzureichen. Kann die FHA nicht eingehaiten werden, so 1st ein begrtlndeter Anirag an die Revisionsgruppe zu stellen. Die Frist kann big zu 10 Tagen verltingert werden. Der Einspruch muB mit slimtlichen Unterlagen ver- sehen sein, die die Prilfungsfeststellungen widerlegen kOnnen. Der Revlsionsgruppenleiter kann erst nach erfolgter PrOfung des Elnspruchs an den Werkleiter die Beauflagungen zur Beseltigung der festgesteliten materiellen Mengel und VerstoBe erteilen. h) Der Revisionsgruppenielter entscheidet in erste,' In- stanz tibee den Einspruch des Betriebes. Die Ent- scheidung ist binnen 14 Tagen herbelzuftihren und dem Betrleb entsprechend bekanntzugeben. Falls der Revisionsgruppenleiter dem Einspruch nicht oder nur tellwelse stattgibt, 1st eine Durchschrift der Einspruchsentscheichang mit den dazugehorigen Unter- lagen der Zentralen Revisionsleitung zu Obersenden. I) Die Leitung des Betriebes hat das Recht, gegen die Entscheidung des Revislonsgruppenlelters innerhalb von 5 Tagen bet dem Leiter der HV des Fachmlniste- riums Beschwerde zu erheben. Ober die Beschwerdc entscheidet nach Anhtiren des Zentralen Revisions- letters der HV-Leiter. Die Entscheidung Ober die Beschwerde ist endgultig und dent Betrieh bInnen 10 Tagen schriftlich mitzutellen. beit niker in der Deutschen Demokratischen Republik (GB]. S. 510) Einzeigehalter festgesetzt wurden. b) Personen, die in dem als Anlage beigefOglen Katalog aufgeftihrt sind. 3. Im Einzeivertrag sind die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner festzulegen, wo- bei unter Beriteksichtigung der Kenntnissc, Mfg- keiten und Lelstungen, sowie der Verantwortung des Angehdrieen der Inte.11iwinz die Ve-eiltune und besondere FOrderungsmaBnahmen individuell Zll vereinbaren sind, die den Einsatz seiner vollen Arbeitskraft zur Entwicklung unserer Volksy,irt- schaft ermOgliclien. 4. Bei der Festlegung dee Vergiltung von Einzelver- tragen mit dem unter 2 b aufgefiihrten Personen- kreis ist nach folgenden Grundsatzcn zu verfahren: a) Filr die technische Intelligenz im Rahmen der I-Gruppen gemt10 der bekannten Elnstufungs- inerkmale. 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part- Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP Ftir die padagogische Intelligenz nach der VO vom 22. 1. 1933 fiber die Vergtitung der TatigkeIt der Lehrkrafte an den Fachschulen (GB1. S. 202). c) Fur die wirtschaftliche Intelligenz nach der 1. Durchfehrungsbestimmung vom 9. 10. 1933 (GB1. S. 1027) car Verordnung Ober die Neurege- lung des Abschlusses von Einzelvertragen mit Angeh5rigen der Intelligenz in der Deutschen Demokratischen Republik. 6. FOrderungsmannahmen sind beim Abschlu9 von Einzelvertragen auf folgenden Hauptgebieten zu erwtigen: a) Zuschlage fOr ununterbrochene Beschliftigungs- dauer fOr Angehorige der technischen Intelligenz, die in den Richtlinien zu Mier 4 der Durch- ftihrungsbestimmung vom 24. 5. 1951 (GB1. S. 495) cur Kulturverordnung erfallt sind. Dabel ist zu beachten, bet Empflingern von Einzelgehtil- tern nach den Bestimmungen der CI 8 und 9 der Verordnung vom 28. 6. 1952 Ober die Erhohung der Gehtilier f?r Wissenschaftler, Ingenieure und TechnIker in der DDR Zuschltige Rh' ununter- brochene Beschliftigungsdauer bereits mit dem pers5nlichen Gehalt abgegolten sind und nicht Im Einzelvertrag vereinbart werden dilrfen. b) Gewahrung von Prtimien f?r erfolgrelehe Mit- wirkung bet der Erfilllung von Produktions- planen auf der Grundlage der Verordnung vom 21. 6. 1951 Ober die Pramienzahlung fUr des In- genieurtechnische Personal einschlieelich dec Meister und firr des kaufmannische Personal in den volkseigenen und Ihnen glelchgestellten Be- tri8ben (GB1. S. 625) und der dazu ergangenen I. DurchfOhrungsbestImmung vom 3. 11. 1951 MB!. S. 1015) unter Beachtung des Besehlusses des Prisidlums des MinIsterrates vom 16. 3. 1953. In diesem ist festgelegt, da5 bei Personen, die nach 99 8 oder 9 der VO vom 28. 6. 1952 Ober die Er- hohung der Gehalter fur Wissenschaftler, Inge- nieure und TechnIker erhohte Gehtilter erhalten, die Pramlen nach dem Endsatz der Gehalts- gruppen .11 ?bis .1 5 berechnet werden, in die sic auf Grund der Merlcmale des Eingruppierungs- kataloges htitten eingestuft werden milssen .und bei Angeharigen des ingenleurtechnischen Per- sonals und den Meistern, deren Gehalter aus zurUckbegenden Einzelvertragen hOher liegen ale die Stitze der VO vom 28. 6. 1952, die Quartals- pramien wenn nichts anderes dadiber im Einzelvertrag vereinhart ist - nach den Satzen der 1- uncl M-Gruppen berechnet werden, in die diese Personen. auf Grund der Merkmale des Eingrupplerungskataloges eIngestuft sind. ci Farderung des Vorschlags- und Erlindungs- wesens. d) Wohnraumgewtihrung, wenn die Erfililung dieser Verpftichtung nach Verelnbarung mit der Abtei- lung Wohnraumlenkung der Rate der Stadte und Gemelnden gewlihrleistet 1st. el Urlaubsgewtihrung nach dem Letstungsprinzip entsprechend den Kenntnissen. Fahigkeiten und Leistungen, sowie der Verantwortung des Ange- horigen der Intelligenz. Zurverfilgungstellung von ? Urlaubsplatzen be Ausnutzung der betrieblichen urn) autterbetrieb- lichen Moglichkeiten. Si GesundheitsfOrsorge und Unterst(itzung im Krankheitsfalle. Forderung der beruflichen und gesellsehaftlichen Weiterentwicklung und Qualifizierung. 83-00418R000500060010-5 it Kinder. der Ausbildungsrntiglichkeiten tur dei k) Erhohter Ktindigungsschutz. 6. Ffir den Absehlud von Einzelvertragen gilt noch folgendes: Von den Leitern der VEB, Hoch- und Fachschulen und sonstigen Institutionen sind eta der Grundlage des els Anlage 2 der Verordnung vom 23. 7. 1953 Ober die Neuregelung des Abschlusses von Ein- zelvertragen mit Angehttrigen der Intelligenz In der Deutschen Demokratischen Republik bekannt- gemachten Musters eines Einzelvertrages Vor- schlage fiir Einzelvertrage mit den Angehorigen der Intelligenz auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung der Vorschlage filr Einzel- vertrage sind die Erlauterungen des Einzelvertrags- musters der RahmenrIchtlinien zur Verordnung vont 23. 7. 1953 Ober die Neuregelung des Abschlusses von Einzelvertragen (Anlage 1 cur Verordnung) zu beachten. Die Vorschlage sind mit einer eingehenden Be- grUndung in dreifacher Ausfertigung an die zustan- dige Hauptverwaltung einzureichen. Die Hauptver- waltung legt die Vorschltige mit nicer StellUna- nahme dem Minister bzw. dem zustandigen Steil- vertreter des Ministers cur Zustimmung var. Eine Entscheidung daraber erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Vorschlages. Dec AbschluB von Einzelvertragen ist nur im Rahmen des fOr das MinIsterium festgelegten Kon- tingents mOglIch. Das erfordert, daB einmal our Angehodge der Intelligenz mit besonders hervor- ragenden Leistungen rum Abschlult eines Einzel- vertragcs vorgeschlagen werden, zum anderen die Hauptverwaltungen diese Vorschltige erst nach ctn. gehender Prilfung dem Minister bzw. dem zustan- digen Stellvertreter des Ministers cur Zustimmung vorlegen. Dec Einzelvertrag 1st erst nach Zustimmung durch den Minister bzw. Stellvertreter des Ministers von den Vertragspartnern zu unterzelehnen. Erst mIt diesem Zeltpunkt hitt der Einzelvertrag In Kraft. Ein Exemplar des Einzeivedrages hat der Betrleb bzw. die Fachsehule nach Unterzeldinung durch die Vertragspartner an die zustandlge Hauptver- waltung zuradczureichen. 7, Die Auflosung von Einzelvertragen kann erfolgen: a) Durch Aufhebungsvertrag, d. h. durch tlberein- stimmende Erkltirung balder Vertragspartner Ober die Aufltisung des Einzelvertrages. Hterbei braucht eine Ktindigungsfrist nicht eingehalten zu werden. b) Durch Ktindigung unter Einhaltung der im Ver- trag festgelegten Kilndigungsfrist. C) Ohne Einhaltung der KOndigungsfrist durch fristlose Entlassung, wenn dna' der im 9 der Verordnung vom 7. 6. 1951 fiber K(Indigungs- recht genannten Griincle vorliegt. Frir den Abschlui3 von Einzeivertragen mit Mit- arbeitern des Ministeriums gilt dos tinter Ziff. 3 bis 7 Gesagte entsprechcnd. 9. Die Leiter der VEB und Fachschulen then bis curs 5. eines jeden our' em n Quartal folgenden Monats ihrer zustandigen Hauptverwaltung mit, welche Einzelvertrage aufgeliist wurden. 10. Die Hauptverwaltungen reichen der HA Arbeit bis rum 8. eines jeden auf em n Quartal folgenden Monats a) die Zahl der bestatigten Vorschlage (Or Einzel- vent rage, 11. 4 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-IR nPRq_nne IQpnr-Incr,,,,?? Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 b) die Zahl der aufgelosten Einzelvertrage jeweils mit Angabe der Gehaltshohe nach der Groldenordnung em: is zu 500,? DM von 501,? DM bis 750,? DM 751,? DM bis 1000,? DM folgen- 1001,? DM bis 1250,? DM 1251,? DM bis 1500,? DM 1501,? DM bis 2000,? DM 2001,? DM bis 2500,? DM 2501,? DM bis 3000,? DM tiber 3000,? DM. Katalog des hn Bereich des Ministeriums ftir Maschinenbau fur den AbschluB von Einzelvertragen festgelegten Personenkreises GemaB ? 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung vom 23. 7. 1953 Uber die Neuregelung des Abschlusses von Elnzelver- tragen mit Angehorigen der Intelligenz in der Deut- schen DemokratIschen Republik wird ftlr den Bereich des MinIsteriums fUr Maschinenbau folgender fik den Abschbai von Einzelvertritgen in Frage kommender Personenkreis festgelegt: 1. Personenkrels, mit dem Einzeivertrage abzaschlieBen Bind: Nationalprelstritger, Verdiente Techniker des Volkes, Verddente Lehrer des VoIkea, Empflinger von Einzelgehaltern nach den IA 8 und 9 der Verordnung vom 28. 8. 1952 Ober die Erhilhung der Gehtilter filr Wissenschaftler, Ingenieure und Technlker in der Deutschen Demolcratischen Re- publik. IL Personenkreis, mit dem Einzelvertrige abgeschios- gen warden kannen: I. In den Betdeben, Hoch- und Fachsthulen. a) Angehadge der technischen Intelligenz, Di- plomingenieure oder Ingenieure mit abge- schlossener Hoch- oder FachschulbIldung bzw. andere tedmische Fachkrtifte, die durch tang- itihrige Erfahrungen dementsprediende Quall- fikation bzw. Lelstung nachweisen ktinnen, die konstruktiv oder schopferisch tatig sind, die grate technische und wissenschaftliche Auf- gaben ftir den schnelleren und planmtiBigeren Aufbau der Industrie durchfiihren und standig hervorragenden EinfluB auf die technisch- wissenschaftlIche Weiterentwdeldung nehmen und eine der folgenden Funktlonen austiben: Werkdirektoren bzw. Werkleiter In volkswirt- schaftlich wiehtigen bzw. Grollbetrieben (Kate- gorien 2, 3. 4), die den Nachweis ftthren, daB sie volkseigene Betriebe in gesellschaftlicher, technisch-organi- satorischer und Bkonomischer Hinsicht nach fortsehrittlichen Grundsatze weiterent- wIckeln und dabei planmaillg die Produktion und Arbeitsproduktivittit stelgern. Hauptdispatcher in volkswirtschaftlich veleta,- gen bzw. Grallbetrieben (Kategorien 3 and 4), die einen kontinuierlichen Produktionsablauf entsprechend den QuartsIs-, Monats- und Tagespltinen bei Einhaltung alter Planteile des Betriebsplanes durch vorbeugende Mallnahmen gewtihrleisten. Tedmische Direktoren bzw. Technische Leiter In volkswirtschatilich wichtigen bzw. Gra- betrieben (iategorien 2, 3, 4), die sttindig die Arbeitsmittel verbessern, Qua- littitserzeugnisse nach dem moglichen Stand der Technik und Organisation entwickeln, die- seiben fertigungstechnIsch und arbeitsgerecht so planen, daiS fortschrittliche Arbeitsmethoden In der Produktion mit Erfolg angewandt wer- den konnen, die vorbIldliche technisch-organi- satorische Plane ausattelten, neue Arbedts- methoden technIsch beschrelben und ihre An- wertdung In der Produktion begrUnden. Produktionsdlrektoren bzw. Produktionsleiter in volkswIrlachattach wIchligen bzw. Grafi- , betrieben (Kategorien 3 and 4), die standig UberdurchschnittLiche, hervor- ragende Lelstungen nachwelsen und auf deren Initiative in den Produktionsabtellungen nach den Grundstitzen der wIrtschaftlichen Rech- nungsfilhrung gearbeitet wird und fortschritt- lithe Plane sttinclig erftillt bzw, tiberertillit werden. Planungrielter in volkswIrtschattach wkhtigen bzw. GroBbetrleben (Kategorien 3 and 4), die In eigener Verantwortung solche fort- schrittlichen Betriebs-Kooperations- und Re- konstruktionspl? ausarbeiten, in welchen bestmoglich aide Reserven an Produktlykraf- ten erfaat sind und zur Wirkung kommen, die den Betriebsplan, entsprechend der wirtschaft- lichen Rechnungsfuhrung, bis auf die Brigaden aufschltisseln. Leiter von seibstandigen Forschungslaborato- den oder groBen bzw. volitswirtschattlich wich- tigen Laboratorien in Betrieben der Katego- rien 3 und 4, die durch hohe Fachkenntnisse volkswirt- schaftlich besonders wertvolle Erfindungen oder Erfahrungen unter Beradtslehtigung der Wirtschaftlichkeit ihrer Arbelten und three Labors durchzufilhren haben und zum Ab- schluB bringen. Leiter von Priitfeldern in volkswtristhaftitch wIchtigen bzw. GroBbetrieben (Kategorien und 4), die volkswirtschaftlich besonders wichtige Auf- gaben durchfUhren, welche eine Uberdurch- schnittliche Qualifikation voraussetzen und die hervorragende Leistungen nachweisen. Leiter von Leitbaros far Erfindungswesen, mit hervorragender Qualifikation und ilber- durchschnittlichen Kenntnissen und Erfahrun- gen, durch die sie standig besondere Lelstun- gen auf dem Gebiet des Erfindungs- und Pa- tentwesens sowie auf dem Gebiet der Ratio- nalisierung und des Verbesserungswesens nachweisen kiinnen und die maBgeblichen Ein- fluB auf die Kostenentwicklung ihres Bikes austkben. 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release50-Yr 20'@13/NK1:aMRDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 6 @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Schiffsingenieure mit Patenten C 4 bis C 6, Ks- 'Mane mit Patenten A 3. 4, 5 und 6. Leiter der Abt. Forsehung und Entwieklung in volkswirtschattlidi wiehtigen bzw. GroBbetrie- ben (KatelTorien 3 und 4), die auf Grund ihrer hervorragenden Qualifika- tion stfindig ilberdurchschnittlithe Leistungen nachweisen und volkswirtschaftlich besonders wertvolle Forschungs- und Entwicklungsauf- gabcn unter Beriicksichtigung dnr Wirtschaft- lichkeit erfolgreich zum AbschluB bringen und die vorbildlich die Konstruktionsunterlagen fiir die technischc Planung und die Produktion aufbereiten. Leiter von groBeren Konstruktionsabteiiungen In volkswirtsehattlieh wichtigen bzw. Groff- betrieben (Kategorlen 3 und 4), mit langjiihrigen Erfahrungen in der Konstruk- tion, die auf Grund ihrer fertigungstechnischen Kenntnisse hervorragende Leistungen in der Durchflihrung der gestellten Aufgaben, untcr Berticksichtigung des groaen volkswirtschaft- lichen Nutzens, nachweisen. Leiter von Projektierungsbtiros in volkswirt- schattileh wichtigen bzw. GroBbetrieben (Kate- gorien 3 end 4), mit Uberdurchschnittlicher Quallfikation, die sttindlg hervorragende Leistungen bei der Projektierung umfangreicher und komplizier- ter Anlagen bei goofier Wirtschaftlichkeit nach- weisen und dabel die Kostenentwicklung des Bilros bzw. der Abteilung standig verbessern. Haupttechnologen in volkswirtschattlich wieh- tigen haw. GroSbetrieben (Kategorien 3 und 4), die hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Produktionsvorbereitung zelgen, die ins- besondere die technologische Vorbereitung der Produktion fertigungs- und arbeitsgerecht so gestalten, dal in der Produktion neue Arbeits- methoden mit ErfoIg nngewandt werden Icon- nen, die hervorragend mithelfen, ncue Instru- mento (Werkzeuge, Vorrichtungen usw.) f?r die Produktion zu schaffen, welche den anato- misdien Gegebenheiten der Menschen Koch- flung tragen. Haustmerhaniker in volkswirtsehattlidt with tigen bzw. GroBbetrieben (Kategorien 3 und 4), die in ihrer Vcrantwortung den Einsatz der Arbeitsmittel entsprediend dem Plan gewthr- leisten und laufend die Reparaturzeiten und -kosten senken, so daft die vergegenstAndlichte Albeit (die in Form der Arbeitsmittel vor- liegt), immer rationeller ausgenutzt wird. Hauptenergetliter und Energiebeauttragte in volkswirtschaftliett wichtigen bzw. GroBbetrie- ben (Kategorien 3 und 4), die mit Eigeninitiative die rationelle Verwen- dung alter Encrgiearten (Elektroenergie, Wtirme, Gas, Dampf usw.) auf Grund eines ausgezeichneten Fachwissens durchsetzen, emn hohes Konnen in der Bearbeitung von spezi- fischen Energieverbrauchsnormen zeigen sowle die Durchfilhrung der energiewirtschaftlichen Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik gewiihrleisten. Teehnisehe und wissensehattliehe SpegaikrAtte sowie Spezialkratte aur dem wirlschattlithen Sektor, die einen entschcidenden Einflulf auf die Pro- duktion und Rentabilitat des Betriebes aus- (filen (Einzelf5Ile). Arbeitsdirektoren in volkswirtsehaftlieh with- tigen bzw. GroBbetrieben (Kategorien 3 end 4), die auf Grund der Kenntnisse der geselisdinft- lichen und iikonomischen Zusammeniiiinge so- wie durch eine hohe Qualifikntion auf dem Goblet der Technologic und Arbeitsokonornie maBge:blichen Einflua auf die Steigerung der Arbeitsproduktivittit nehmen, unter Bertick- sichtigung des technisch-organisatorischen Fortschritts, der Anwendung des Leistungs- prinzips, der Bcrufsbildung und Qualifikation der Arbeiter sowic der Sorge urn den Men- schen und dementsprechende Leistungen und Erfolge nachweisen. Angehorige der wirtschattlichen Diplom-Wirtschaftler mil besonderen Spezial- kenntnissen und hervorragenden Leistungen oder andere Fachkrtifte, die durch langjahrige Erfahrung dementsprechende Qualifikation und Leistung nachweisen und eine der folgen- den Funktionen ausaben: KauttnInniedte Direktoren oder Leiter in volkswirtsehattlish wiehligen bzw. Gro!Metric- ben (Kategorien 3 .und 4), die entsprechend dem Plan die Grund- und Hilfsstoffe ftir omen kontinulerlichen Produk- tionsablauf termingerecht bereitstellen, de durch ihre hohe Qualifikation stlindig ent- scheldenden EinfluB auf die Rentabilitfit des Betriebes austiben und die die Erftillung der Planaufgabe des Betriebes gewahrleisten. Hauptbuehhalter in volkswirtschattlich withti- gee bzw. GroBbetrleben (Kategorien 3 und 4) und in den zentralen Leitungen der DHZ, die Bberdurchsdmittlidte Qualifikation auf- weisen, standig bcdeutenden Einflull auf die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungs- fuhrung und die Planerftillung nehmen und die Betriebsabrechnung so gestalten, daB diose als Grundlage fur eine operative Leitung des Betriebes dienen kann. Direktoren der Zentralen Leitungen der DHZ (Diplom-Wirtschst tier), die hervorragende Fachkentnisse besitzen und sttindig hohe Leistungen nachweisen. Leiter der GUtekontrolle der Betriebe der Ka- tegorie 4, die durch ihr tiberdurchschnittliches Fachwis- sen die standige Hebung der Qualittit der Erzeugnisse sichern, e) Angehilrige der padagogisch =gen Intelli- gens, hauptamtliehe Hoehschullehrer, mit tiberdurchsdmittlichen technisch-wissen- schaftlichen und padagogischen Erfahrungen, die stAndig hervorragcnden Einfluff auf die Entwicklung von Lchre und Erziehung nehmen. Faehschulleiter, Abtellungsleiter in Fads- sdiulen und hervorragende bewithrte Each- sehuldozenten, die dazu beitragen, das urgsenschaftliche und gesellschaftliche Niveau In Ausbildung der Fachschiller zu heben und schopferisch neue Methoden der Ausbildung anwenden. 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Lehrkombinatsielter oder Lehrbetriebsielter von AusbildungsstItiten mil fiber 500 Lehr- lingen. Die Leiter milissen eine abgeschlossene Fach- schulausbildung oder dementsprechende Kennt- Mese haben und in der Ausbildungs- und Er- zlehungsarbeit ?besonders hervorragende Lci- stungen nachweisen sowie den Nachweis der standigen ErreHung der far ihren Bereich zu- treffenden Tette des Betriebsplanes erbringm. 2. Im Bereleh des Ministeriums. Mitarbeiter mit abgesehlossener Hoch- oder Fach- sdmibildung (z. B. Diplomingenieure. Ingenieure. Dlipomwirtschaftler) bzw. andere Facitkrafte, die dutch langjahrIge Erfahrungen dementspre- chende Qualifikallonen und Le'stungen ei,on und eine der mail folgenden Funtstionen Austiben: a) Hauptverwaltungen: Hauptverwallungsleiter. Leiter der Abt. Technische Leitung. Leiter der Produktionsableilung. Zenlrale Ableilungen und Hauplabtellungett: Leiter der Hauptabt. Planung. Leiter der ilauptabl. Hoch- und Fachschulen. Leiter der Hauptabt. Produktion. Leiter der Hattptabt. Forschung. Entwiticlung und Konstruktion. Leiter der Hauptabt. Materialwirtschaft, Leiter der Hauptabt. Finanzen und Preis?. Leiter der Hauptabt. Export und Absatz, Leiter der Hauptabt. Arbeit, Leiter der Abt. Energie. VI. Rechts- und Vertragsangelegenheiten 8. Vorrang der Forderungen der voikseigenen Betriehe Im Konkurs privater Schuldner. Das Mlnisterium der Finanzen ? Justitiariat ? hat in dieser Frage folgende Grundstitze bekanntgegeben: ?Far die Rangfolge von Forderungen im Konkursver- fahren kommen die folgenden gesetzlichen Bestimmun- gen In Betracht: I. Konkursordnung. 2. Verordnung Ober den Rang volkseigener Forderun- gen Im Konkurs des Schuldners vom 25. Oktober 1951 (GB1. S. 955). 1. DurchfOhrungsbestimmung our Verordnung Ober den Rang volkseigener Forderungen im Konkurs des Schuldners vom 26. Mai 1952 (GB1. S.441). 4. Verordnung zur Anderung der Verordnung Ober den Rang volkseigener Forderungen des Schuldners vom 19. Mtirz 195Z (GBI. S.460). 2. Verordnung zur Anderung der Besteuerung und zur Senkung des Einkommensteuertarifs (StAV) vom 23. Jull 1953 (GB!. S. 889 ? ? 14). Daraus erglbt stet( folgende Rangfolge von Forderungen im Konkursverfahren: Das nach Aussonderung fremder Gegenstande und nach Vorzugsbefrledigung der Absonderungsberechtigten ver- blelbende Schuldnervermogen wird der gemeinsamen -Befriedigung der Konkursglaubiger nicht unmittelbar zugeftihrt. Vorweg sind die Massekosten und Masse- schulden zu berichtigen. Die Masseglaubiger bilden ins Konkurs eine selbsttindige Gruppe der persanlichen Glaubiger. Anders als Konkursglaubiger verfolgen sic ihre AnsprOche unabhangig vom gemeinsamen Berrie- dIgungsverfahren. Es folgen nunmehr die bevorrechtigten Konkursglaubi- ger. Vorrechtsansprtiche genieBen den Vorteil, vor alien einfachen Konkursforderungen befriedigt zu werden. Die Vorrechte gotten ftir die Befriedigung nun dein gc- samten konkursbefangenen Vermogen, aber die Vol:- rechtsglaubiger sind ouch Konkursglaubiger. Als solche sind sie genotigt, am Konkursverfahren teilmmehmen. sie konnen nicht etwa abgesondette Befriecligung un- abhangig vom Konkursverfahren verlangen. Die bevorrechligten Konkursforderungen bestehen in nachstehender Rangfolge: 1. Lohnforderungen gent. ? 61 Ziff. 1 KO. 2. Forderungen der Abgabenbehorden (? 14 Abs. 1 StAV). Eine Abweichung ist nur in besonderen Fallen mit Zustimmung der AbgabenbehOrden cii- itissig. 3. Alle Forderungen, die bei der ErOifnung des Kon- kursverfahrens Ober das Vermtigen des Schuldnent zum Volkseigentum gehoren (? 1 der VO ttber den Rang volkseigener Forderungen in Konkurs des Schuldners vont 25. Oktober 1951). 4. F'orderungen, die bet der Ertiffnung des Konkurs- verfahrens Ober das Vermtigen des Schuldners Re- sellschaftlichen Organisationen und solchen Genos- sensehaften zustehen, die nut der Grundlage gesell- schaftlichen Eigenturns arbeiten (Verordnung our Anderung der Verordnung Ober den Rang yolks- eigener Forderungen im Konkurs des Schuldners vom 19. Marz 1953). 5. Die in ? 61 Ziff. 3 bin 5 KO. genannten Forderungen. 6. Es folgen die einfachen Konkursforderungen. Zu boachten is! ? 14 Abs. 3 StAV, wonach Bich die Vor- amtt,skeit der Fordo ungen der Abobenbehorden nut' nut die zur Abdeckung der Abgabenforderungen zit lei- stenden Zahlungen erstreckt, jedoch keine Wirkung auf die Rangfolge der dinglichen Sicherung hat. Absonde- rungsrechte werden also nicht beseitigt. Die oboe angefiihrten Grundsatze kannen im Einver- nehmen mit dem Ministerlum der Justlz als herrschende Rechtslehre angeeehen werden: 9. Zustandigkeit der Vertragssdnedestelle. Dutch die Griindung des Ministeriums Masthinen- ban 1st gemal3 ? 6 der VO Ober die Bildung und Ttitig- keit der Staatlichen Vertragsgerichte in der Fassung vom 1. 7. 1953 (GBL .S. 856) die Vertragsschledsstelle des Ministeriums ftir Maschinenbau ohne Rildcsleht nut die Htihe des Streitwertes ftir Streitfalle zwischen Or- ganen zustilmilig, die dem Min:stet:jun) fib Maschincs- bau unterstehen. Entscheidungsantrage sind daher ent- sprechend von den Betrieben des Ministeriums fOr Ma- schinenbau und den Nicderlassungen der dem Ministe- Mum ftir Maschinenbau unterstehenden DHZs an (re Vertragsschiedsstelle des Ministeriums fir Maschinen- bau zu richten. Es 1st mit dens Stu:alit:hen Vertragsgericht bei der Re- gii:rung der Deutschen Demokratischen Republik ab- gesprochen worden, dull s5mtliche Verfahren, die bis zum 1. 12. 1933 beim Staatlichen Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik oder bet den Staatlichen Vertragsgerichten in den 132- ziikcn antitingig wurden. (lurch these zu Ende gefiihrt werden. 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 4.4 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5' Verweisungsantrage sind fur diese Verfahren clatter nicht zu stellen. A.usgenommen sind Entscheidungsantrage auf Vertrags- abschlud far des Planjahr 1954; diese werden unabhtin- gdg von der chigen Regelung durch die Vertragsschieds- stelle bearbeitet, soweit diese nach dent Gesetz zusttin- dig let. 10. Abgabenreda Nach Mittellung des Deutschen Zentralveriages liegt von den vom Ministerium der Finanzen herausgegebe- nen ?Anweisungen und Rundverfugungen auf dem Ge- !Ate des Abgabenrechts" jetzt der fanfte Band vor. welcher die 4m zweiten Halbjahr 1952 erlassenen 49 An- weisungen und 32 Rundverftlgungen tunfaBt. Jedem der zwel Abschn4tte, in die der Band sich gliedert, let em n Sachregister angefilgt, des em n sdmelles Auffinden der gesuchten Anwelsung oder Runtiverfaigung ermog- licht. Die Anweisungen und Rundverfagungen er- stredcen etch auf die verschiedensten Fragen des Steuer- rechte, der Primienzahlung und der Sozialversicherung. Der Band let von dem Buchhaus Leipzig Ober den ort- lichen Buchhandel zurn Preise von 4,90 DM (172 Selten, Halbleinen) zu beziehen. 11. Verfahren ffir den Wafted In der Reditstriaer- what an volkselgenen Grundetticken. Zur Gewithrleistung einer reibungsloaen Durchfuhrung von Verfahren far den Wechsel in der Rechtstrfiger- schaft an volkseigenen Grundstticken wird folgendes verfa6t: I. Antrtige auf Vertinderungen der Rechtstragerschaft an volkseigenen GrundattIcken sind von den Be- trieben nach dem mit Anordnung vom 16. 3. 1953 tiber das Verfahren bei Vertinderungen in der Rechtstragerschaft an volkseigenen GrundstOeken (GRI. S. 449) vorgeschriebenen Muster in drelfacher Ausfertigung der Rechtsabtellung zuzuleiten. Die Antragstellung let unter HInzuzlehung des zu- standigen Justitiars vorzunehmen. 2. Die Antrage sind ordnungsgemIld auszufallen, ins- besondere 1st auf eine genaue Angabe der kataster- lichen Bezeichnungen zu achten. Die Antrage massen aufierdem bereits die Zustimmungserkla- rungen stimtlicher an den RechtstrAgerweehsel be- teiligten Betrlebe bzw. Organe enthalten. Sowe't die ZustirnmungserkIttrung einer HV. des Ministeriums filr Maschinenbau erforderlich 1st, wird diese von der Rechtsabtellung eingeholt. 3. Mit den Antragen auf Obertragung der Rechts- trigerschaft out einen dem Ministerium fOr Ma- schinenbau unterstehenden Betrieb let zuglelch vom zusttindigen Betrlebsjustitlar em n vorbereiteter Rechtstrtigernachweis in slebenfacher Ausfertigung einzureichen. Die Ausfertigung des Rechtstrager- nachweises 1st unter genauer Beachtung der der An- ordnung vom 16. 3. 1953 ttber des Verfahren bet Veranderungen in der Rechtstrigerschaft an yolks- elgenen GrundstOcken ale Anlage B beigegebenen Erlauterungen (GBI. 1953 S. 453) vorzunehmen. Name, Anschrift der ausfertigenden Stelle, Ort und Tag der Ausfertigung Bowie die Rackseite des Ftechts- tragernachweises Bind nicht auszufallen. Es wird welter darauf hingewlesen, dad em Rechts- tragerwechsel nadt den Bestimmungen des ? 4 der angegebenen Anordnung grundslitelch nur zu Be- ginn eines Planjahres moglich 1st. VII. Sicherheitsinspektion 12. Ilicherhellabeauftragie. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewlesen, dad in den Betrieben des IvElnIsteriums fur Maschinen- ban, die entsprethend ihrer Grode und Struktur nur einen Sicherheitsbeauftragten haben, der Hauptme- chanlker des Betriebes mit dieser Aufgabe nicht zu be- trauen ist. Die Funktior des Sicherheitsbeauftragten soli raeh Maglichkeit einem Betriebsingenieur oder einem qualifizlerten Meister des Betriebes Obertragen werden. Der Werkleiter 1st far die Einhaltung dieser Anweisung verantwortlich. VIII. Sonstiges 13. Altpaplereenderakilen. Feststellungen haben ergeben, dad von verschiedenen Betrleben der Beschlull des Ministerrats vom 11. 6. 1053 Ober Madnahmen zur Steigeeung der Erfassung und Aufbereitung von nichtmetallischen Altstoffen und Nebenprodukten nicht gentIgend Beachtung gefunden hat. Es ergeht deshalb an die Werkleiter und Ardilvare der Betriebe die Anweisung, sofort zusammen mit anderen geeigneten Mitarbeitern eine Grobsichtung der Bo- sttinde 'tires Betriebsarchivs daraufhin vorzunehmen, inwiewelt In Beachtung der geltenden BestImmungen aber die Aufbewahrung von Schriftgut eine Aussonde- rung folgenden Materials maglich 1st: a) Verpadcungsmaterial, Zeitungen, Zeitschriften, Bro- scharen. b) Nicht mehr verwendbare Formulare und Makulatur, soweit diese zweiseitIg bedrudtt sind, also ftir Zwecke des laufenden Geschtiftsverkehrs nicht mehr verwandt werden konnen. cg Vorhandenes Schriftgut, dos nach Obernahme des Betriebes in des Volkseigentum entstanden 1st und hi nicht der zehnjahrigen Aufbewahrungsfrist gem. HGB. ? 44 unterllegt oder des nach ? 2 Abs. h der Anwe1sung zur Errichtung von Betriebsarchiven vom 27. 4. 1950 (MinBl. S. 43) nicht ale Archivgut von blel- bender Bedeutung nach den Richtlinien unter II A anzusehen 1st S. 44). Bei dem unter Abs. b und c angegebenem Schriftgut 1st darauf zu achten, dad bei der Zufahrung zur Altpapiersammlung die Gebote der Wachsamken nicht verietzt werden. Nach erfolgter Grohslchtung und ilbersichtlicher Lage- rung nach den vorstehend genannten Gruppen in einem gesicherten und geschlossenen Raum, 1st sofort ? evtl. telefonlsch ? die zustandige Archivinspektion wegen Best9tigung der Kassation des ausgesonderten Materials in Kenntnis zu setzen. Die DHZ Altstoffe 1st hereits (lurch dos Ministerium filr LeIchtindustrie angewiesen worden, kein SchriftgUt ohne Freigabebescheinigung zu abernehmen. Nach Bestfitigung der Kassation veranladt der zustan- dige Archivar die Verstfindigung der DHZ-Altstoffe Ober den Beatiftragten far Innere Reserven beim Bezirk bzw. 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ? Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 NreIs oder der Stadt zwedts sofortiger Obernahme der freigegebenen BestUncle. Dartiber hinaus sind die laufenden Registraturen und Sachgebiete anzuweisen, Zweit- und Drittschriften, nicht mehr benOtigte Entwilrfe, Weglegesachen usw. auszu- sondern und ebenfalls Ober den zustandigen Archival. der Altpapieraktion zur Verfitgung zu stellen. 79. Ansehrift des MInIsterlums fur Masthinenbau. Samtliche flIr dna Ministerium !Ur Maschinenbau be- stimmte Post fat an tins ?Ministerium f?r Maschinen- bau, Berlin W 1, LeipzIger Streik 5-7" zu leiten. In der Ansehrift 1st zugleich diejenige Abteilung anzu- geben, an die etch die betreffende Mittellung richtet, z. B. ?Ministerlum fur Maschlnenhau, HV GleBerelen. MM. Albeit," oder: ?Ministerium fur Maschinenbau, HA. Kader". 15. Behandlung eIngezogener Gegenstlinde und Waren. Der Vorsitzende des Sleetlichen Komitees f?r Material- versorgung hat unter dem 12. Oktober 1953 eine Rund- verRigung fiber die Behandlung eingezogener Gegen- sttinde und Waren erlassen, die u. a. folgencles besagt: a) FUr die Verwertung eingezogener Gegensttinde und Waren sind diejenigen Staatlichen Organe verant- wortlich, welehe die Slcherstellung bzw. Besdilag- nahme veranlaBt haben. Die Mr die Verwertung verantwortlichen Organe bzw. deren nachgeordnete Dienstatellen haben em n UbergabefUbernahmeproto- koll zu fertigen, dna folgende Angaben enthalten mufl: *Ubergebende Dienststelle (Aktenzelchen), Warenbezelchnung (Spezifikation, Menge, Zustand), Ubernehmende Stelle (DHZ, VEAB, Rat des Krelses usw.), Wertspalte und Oberweisungskonto. b) Produktionsmittel vie Maschinen und MetaIle (ohne RtIdtslcht au! den Bearbeitungszustand), Schnitt- holz, Rohstoffe ftir die chemlsche Industrie, Kohle usw. Bind dem nfiehstgelegenen, fachlIch zustandigen volkseigenen Handelsorgan zu Ubergeben. In Zwel- felstallen entscheldet der zustandige Rat des Be- zlrks, Abt. Materialversorgung, Ober die Welter- leitung. r) Das Handelsorgan hat die Produktionsmittel den Be- dartstragern unter entsprechender Anrechnung auf den Plan zuzuwelsen. d) Schrott alter Art 1st von der abverftlgenden Dlenst- stelle unverzUglich der nachstgelegenen Riederlas- sung der Volkseigenen Handelszentrale Schrott zu melden,damit dime fiber die Zuteilung des Schrotts sogleich verftlgen kann. Medikan)ente und ArzneimIttel sind an den von dem Rat des Kreises, Abt. Gesundheitswesen, zu benen- nenden Bedarfstrtiger zu Uberweisen. fi Wertgegensttinde und Kostbarkeiten, die ganz oder teilweise aus Edelmetall bestehen, sind der Deut- schen Notenbank, Aufgabengebiet Edelmetalle, Ber- lin C III, Unterwasserstr. 5-10, Ober die Bezirks- filialen der DNB zuzuleiten. cj Edeisteine, Halbedelsteine und GegenstAnde von be- sonderem Kunstwert sind der Tresorverwaltung des MinIsteriums der Finanzen, Berlin C 111. Unter- wasserstralle 5-10, zuzufahren. h) Die Handelsorgane bzw. die tibernehmenden Mellen haben den Betrag des Obernahmepreises nadt Ab- zug der genehmigten Handelsspanne an das von den Beschlagnahmeorganen anzugebende Einnahmekonto des Staatshaushaltes zu Uberweisen. I& Festlegung ehtheltlleher Sweets- stud Konterenz- tage Ilk die reunite staatliche Verwaltung. Durch BeschluB vain 25. 10. 1951 (MinBl. Nr. 93/51) hat der Ministcrrat einheitlIche Sprech- und Konferenztage wle folgt festgelegt: a) Mittwoch von 13.00 bit; 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr ala Sprechtage ftir die Verwaltungsdienstatellen, Dienstag und Donnerstag ftir Konferenzen und Sit- zungen mit abergeordneten Dienststellen. Dieser Anweisung wird jedoch nicht entsprochen. Es 1st vielmehr festzustellen, daB an den Tagen, die nicht fur den Besucherverkehr frelgegeben skid, der Verkehr keineswegs geringer als an den Besuchertagen selbst fat. Dadurch wird der Zweck, der mit der Festlegung von Besuchertagen verfolgt wird, illusorisch gemacht, ab- gesehen davon, daB eine planmaBige Abfertigung in der Anmeldung nicht gewfihrleistet 1st. Die Werklelter und die Leiter der sonstigen Institutio- nen des Mlnisteriums far Vaschinenbau werden daher elndringlichst gebeten, ihre Mitarbeiter auf den Be- schluB des Ministerrates von Zeit zu Zeit hinzuweisen und sle zu veranlassen, zu ihrem Tell ftlr die Einhaltung der Besuchertage Sorge zu tragen. Schneider Staatssekretar I. Stelivertreter des Ministers 17. Die Pressestelle bittet alle Betrlebe des Ministerlums [Ur Maschlnenbau, in denen Betriebszeltungen heraus- gegeben werden, urn regelmliffige Ubersendung von zwei Exemplaren. Die Zeitungen sind zu senden an die Reglerung der Deutschen Demokrctischen Republik Ministerium far Maschinenbau Pressestelle Berlin W 1 Leipziger Sir. 5-7 ),EB thumb. Zeno,1?2(11(2 (2001,53 L.) Ai 35(53 LOR VEB Berliner Druethew. Nemlevier 51Iee 3f"" 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Verffigungen und Milleilungen des Ministeriums ifir Masthinenbau 1934 I Berlin, den 13.1anner 1954 I Br. 4 Zusammenfassung der aug den Berelchen der drel guts eldsten Ministerten f?r Schwennaschlnenbau. Allgemehten Maschlnenbau und TransporbnIttel und Landmaschinen bau welterkIn gtlitigen Vertggungen, Anwebungen und gonitlgen VerinfentlIchungen. IN HALT 1. Planung 1. Behandlung von statistisehem Zahlen- material U. Forachung, Entwicklung und Kongtruktion 2. Betriebliches Erflndungs- und Vor- schlagswesen 3. Unterstellung der Leit-BfE und BfE III. Raids- und Organbationstragen 4. Beschwerden der Werktatigen 5. Ardllvwesen 6. Verkehr mit ausltindischen Dienststellen 7. Geltendmachung von Schadenersatz- ansprOchen im Strafverfahren gegen Personen, die das Volkseigentum oder anderes gesellschaftliches Eigentum ge- schtidigt haben 8. Inanspruchnahme der Staatlichen No- tariate 9. Ubersendung von Protokollen der DI- rektions- und Abtellungsleiterbespre- chungen der VEB 10. Postvollmachten. 11. 63eschlui3 des Prasidiums des Minister. rates zur Neuregelung der Dienstreisen zu volkseigenen Industrie- und Verkehrs- betrieben vom 27. Juli 1953 12. Neuregelung der Zwangsvollstreckung gegen volkseigene und gleichgestelite Betriebe 13. Nomenklatur ftir VerschluBsachen 14. Kollegien der Rechtsanwilite 15. Filhrung von Dienstsiegeln 16. Neuregelung der juristischen Betreuung der VEB und Abgrenzung des Arbeits- bereiches der Justitiare IV. Vertragsangelegenbelten 17. Veroffentlichungen Ober Fragen des Vertragssystems V. Arbeit 18. Richtlinien fUr die Planung der Ausbil- dung und Qualifizierung 19. Richtlinie fiber die Ausarbeitung ha- triebtither Ausbildungsunterlagen S.11. S8t. 20. Richtlinie Ober die Struktur und Auf- gaben der Tedmischen Betriebsschulen 20 12 21. Richtlinie fOr die Verglltung der Lehr- tatigkeit an den Teehnischen Betrlebs- schuIen 21 22. Richtlinie Ober die Anwendung der ver- 12 schiedenen Schulungsarten in den Be- trieben 22 23. Richtlinie fUr die pticlagogische und methodische Weiterbildung der Lehr- krlifte 24 24. Richtlinien fUr die Ausarbeitung von Rahmenausbildungsunterlagen 24 13 13 13 13 VI. Arbellsechutz und gicherheft 25. Richtlinien fUr die Organisierung der Sicherheit in den Betrleben Bowie Ober den Aufbau und die Aufgaben der 13 Sicherheitsinspektionen fOr die Betriebe des Ministeriums ftir Maschinenbau 14 (Vergi. 3 7 der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951, GBI. S. 957) 14 26. Beseitigung von Mfingeln an elektri- 14 schen Anlagen in den Betrieben 27. Anweisung fur den Laufweg der UMI- und UMI-Erganzungsmeldungen 20 28 28 14 VII. Kaderfragen 28. Veroffentlichungen fiber Kaderfragen 28 16 VUL Verkehr 15 10 10 29. Waggongestellung 28 30. Zur Be- und Entladeverordnung vom 20. Juni 1952 (Gesetzblatt Nr. 81 S. 491/ 494 vom 26. Juni 1952) 29 31. Ober den bevorzugten Transport von 10 Rohstoffen fur die Produktion, Aus- rUstungen, Baustoffen, Konstruktions- elementen ftir die Htitten-Industrie (Kennwort: Hilttenerz) 29 32. Transportbilanz 90 17 IX. SonstIges 93. Reparaturwerkstatt fur Dieselmotore 30 17 34. Bezeichnung industrielier Erzeugnisse nach HerstellerbeDieben 30 18 35. Presseveroffentlichungen 30 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 In den Verfilgungen uncIlliffeteilungen des Ministeriums filr Maschinenbau 1/53 vom 12. 1,10353 let festgelegt, dad nur die in den drei aufgelosten Ministerien filr Schwermaschinenbau, Allgemeinen Maschmenbau und Trans- portmittel- und Landmaschinenbau ergangenen Anweisungen, VerfOgungen und sonstigen VerAffentlichungen Gill- Ligkeit behalten, die in elner besonderen iiberarbeiteten Zusammenfassung herausgegcben werden. Diese zusammenfassende Uberarbeitung liegt tiler vor. Ab sofort sind also die in den VerfOgungen und Mitteilungen der drel aufgelasten Ministerien ergangenen Verf(igungen, Anweisungen und sonstigen Mitteilungen miller Kraft gesetzt, soweit ale im Folgenden nicht dargestellt sind. I. Planung Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewlesen, dna alle Erhebungen, Meldungen, Sedate und Abrechnun- gen gemtift Anordnung Ober die Neuordnung und Be- statigung der statistischen Berichterstattung vom 21. September 1949 (ZVOBI. 1949 S. 757) bei der Staat- lichen Zentralverwaltung fur Statistik genehmlgungs- pflichtig sind. Zur Koordinierung des fachlichen Be- richtswesens tat unerIttalia, daft jeder Antrag auf Ertellung einer Genehmigung fiber die ?Hauptabtel- lung Planung" geleitet wird. Antrage, die nicht von der HA Planung-Plankontrolle gegengezeidmet skid, wer- den von der Staatlichen Zentralverwaltung fur Sta- tistlk nicht bearbeitet. Mitarbeiter, die gegen die Ge- nehmigungspfllat verstogen, werden kilnftlg zur Ver- antwortung gezogen. 1. Sellandlung von statbdischem Zahlenmatedal Das Gebot der Wachsamkelt erfordert, dna Ants.Age auf Herausgabe von statistischem Zahlenmaterial ge- naues(ens Oberpraft werden und nur em n jeweils be- stimmter Empfangsberechtigter Zahlenmaterial oder Sedate von der Staatlichen Zentralverwaltung in Empfang nehmen dad. FOr den Bereich des Ministeriurns fur Maschinenbau lit der Kollege Wagner von der ?Hauptabteitung Pla- nung" fOr die Uberpritfung derartiger Ant/Age und fur den Empfang von statIstischem Zahlenmaterial sowie fOr dessen Weiterleitung bevollmtichtigt. Antal& ohne Genehmlgung des Kollegen Wagner wer- den von der Staatlichea Zentralverwaltung f?r Sta- tIstik nicht bearbeitet. Forschung, Entwlcklung end Konstruktlon E. Beldebliches Banana's- und Vorseidagswesen Zur Regelung des betriebliehen Eandungs- und Ver- schlagswesens 1st am 13. Februar 1953 die Verordnung Aber das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft (GB1. S. 293) ergangen.. In Ausfahrung der Bestimmungen dieser Verordnung werden insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen dem MinIsterium-HV bzw. Hauptabtellung Forschung, Entwidclung und Konstruktion und den Leit-Bf S und BfE folgende Richtlinien gegeben: 1. a) AntrAge, die Patentanmeldungen aufterhalb der DDR betreffen, mtissen an das Amt far Erfln- dungs- und Patentwesen (Patentamt) der DDR geriehtet und ausreichend begandet sem. Sic sind von dem BetrIebs-03fE Ober die zusttinclige HV-Ab- tellung Forschung und Technik ? zu leiten, die die Antage vorher OberprOft und begutachtet. Die HV lettet die Antrttge mit ihrer Begutachtung an die Hauptabteilung Forschung, Entwicklung und Konstruktion des MInisteriums, von dont werden ale der Kommission beim Patentamt der DDR vorgelegt. (Siehe ? 4 Ziffer 2c und 5 Ziffer 4 der 1. DB. vom 6. Februar 1953 zur Ver- ordnung? GB1. S. 295 b) Zwecks Sicherung der PrloritAt leiten die Betriebs- BIE eine Zweitschrift der bet ihnen elngegangenen Erflndungen und der patentfahig erscheinenden VerbesserungsvorsehlAge unter Benutzung der amt- lichen Patentanmeldevordrucke innerhalb von drei Tagen nach Erhalt an das Patentarnt der DDR. (Siehe ? 4 Ziff. lb und ? 7 Abs. 2 der I. DB. zur Verordnung.) Auf die Beachtung der MerkblAtter fiir die An- meldung von Patenten und der Richtlinien zur Ausarbeitung dee Patentbeschreibungen und Patentanspritche ? herausgegeben vom Patent- amt der DDR ? wird hingewiesen. Die einge- reichten Antage massen mit einer Eandungs- beschreibung und Anspruchsformulierung versehen sem. 7741T11111' 12 I Eine Verningerung der Zustellungsfrist kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Einreichenden erfolgen. Eine DrIttschrift jeder WP-Anmeldung fat dens fachlich zusttindigen Leit-BLE mit ellen erforder- lichen Unterlagen sofort zuzuleiten. AuBerdcm hat ihm das BetrIebs-BfE die RegIstrier-Nr. des Patentamtes der DDR sofort nach Erhalt des Re- glstrier-Bescheides zu melden. Das Leit-BfE 1st verpflichtet, die ihm zugeleiteten Anmeldungen an Hand seines Patentschriften- und technIsch- wissenschaftlIchen Literatur-Archivs auf Patent- ftihigkeit und Nutzbarkeit vorzupdifen. Die An- meldungsunterlagen sind zusammen mit einem Vorprtifungsbericht innerhalb von hOchstens vier Wodsen dem Patentamt der DDR zur weiteren Bearbeitung zuzuleiten. Gehen direkt vom Patent- amt kommende WP-Anmeldungen In einem Be- triebs-BfE zur Vorprafung em und hit dieses nicht in der Lege, die Vorprtlfung selbst durchzuflihren, so sind die Unterlagen mit Abgabebescheld an des Patentamt der DDR vom Betriebs-BfE an seln Leit-93fE zwedcs dortiger Vorprilfung welterzu- leiten. (Siehe ? 8 der 1. DB. zur Verordnung.) a) Die BfE geben jeden OberbetrieblIch nutzbar er- scheinenden Verbesserungsvorschlag mit alien Unterlagen und pausfAhigem Kurztext, wenn natig mit Zelchnung oder Skizze, an ihr Leit-IIIE. Dieses aberpraft die Vorschlagsunterlagen und nImmt die verbreitungsfAhig erseheincnden Vor- schltige, wenn deren Themen ganz oder (lberwle- gend in das Fachgebiet des Leit-BfE fallen, in den ?Erfahrungsaustausch" aut. Vorschltige, die andere Fachgebiete betreff en, wer- den mit alien Unterlagen vom Leit-BfE an das fachlich zustandige Leit-BfE oder, wenn cite solches nicht vorhanden 1st, an das fachlich zu- standige Ministerium bzw. Staatssekretas fat m. e. G. ? Zentrales BIE ? weitergegeben. (Siehe ?5 Ziffer 2 ri. DB. zur Verordnung.) Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part- Sanitized Copy Approved for Release Nue ? d) Die Leit-BIE sind verp et, ftir die von 'linen herausgegebenen ?Erfahrungsaustauschblatter" den Gesamtnutzen eines Jen Verbesserungsvor- schlages innerhalb von h5chstens 334 Monaten nadi Einleitung des Erfahrungsaustausches fest- zustellen und eine Nutzenaufstellung anzufertigen. Die Gesamtsumme des Nutzens 1st die Basis far die VergOtungsfestsetzung, mat der in Frage kommenden Tabelle (siehe Anlage zur 2. DB. der VO.? GBI. S. 297 ?). Dabel bleibt der Nutzen und die Vergiltung im Ursprungsbetrieb auder Ansatz. Die Aufstellung Ober den Nachnutzen eines Verbes- serungsvorschlages 1st zusammen mit den Nutzungs- berichten der Betriebe, die mit der Unterschrift des Hauptbudthalters bzw. Oberbuchhalters wr- sehen sein mOssen, der zustlindigen LW ? Abt. Forschung und Technik ? zuzuleiten. Diese Mit die Aufstellungen und Unterlagen und veranlaBt die Zahlung der Verglitung an den Vor- schlagenden aus dem Zentralen Fonds des Mini- steriums. (Siehe ? 5, Ziffer 3 der 1. DB. zur VO und ? 5, Abs. 2, 7 &r 2. DE. zur VO.) e) VergOtungsantrage ftir Erflndungen und Ver- giltungsantrtige fOr Verbesserungsvorschltige, die vom Werkleiter oder einem seiner Stellvertreter eingebradtt werden, werden vom Betriebs-BfE mit allen Unterlagen zur Genehmlgung an die zustandige HV ? Abtellung Forschung und Tedmik ? eingereicht. Die Nutzen-Kalkulation Mud vom Hauptbuchhalter bzw. Oberbuch- halter unterschrieben sein. Die Zahlung der VergOtung erfolgt ant, wenn die Genehmi- @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 gung durch das Ministerium elle 1st. Das gilt auch, wenn der Werkleiter oder elner seiner Stelivertreter zu einem Urheberkollektiv gehoren (siehe ? 27 der 2. DB. zur VO). 1) Die Leit-BfE kontrollieren bei Betriebs-BfE-Ober- prOfungen in den zugeordneten Betrieben U. a. die laufende Durdthihrung der Anweisung beziiglich der Lenkung des betrieblichen Ertindungs- und Vorschlagswesens durch die ?Aufgabe der Woche" und iibergeben einen PrOfbericht der zustilndigen HV ? Abt. Forschung und Technik ? und der HA Forschung, Entwidclung und Kon- struktion. g) Die Leit-BfE und BfE werden zur genauen Ein- haltung dieser Richtlinien angehalten. 3. Unterstellung der Leit-BfE und HIE Nach ? 2 der Verordnung vom 6. Februar 1953 Ober das Erflndungs- und Vorschlagswesen in der yolks- eigenen Wirtschaft (GBI. S. 293) sind in den volkseige- nen und ihnen gleichgestelten Betrieben Btiros fOr Ertindungs- und Vorschlagswesen (BM) gebildet wor- den. Die Betriebs-GfE und die Im Bereich des Ministeriums f?r Maschinenbau bestehenden Leit-BfE unterstehen un- mittelbar dem Technischen Direktor des Betriebes. In Betrieben, die nach ihrem Strukturplan keinen Technischen Direktor haben, sind die BfE direkt dem Werkleiter unterstellt. Der Werkleiter bzw. Technische Direktor lot den BfE gegentiber weisungsberechtigt. Ihre fachliche Anleitung und Weisungen erhalten die BfE durch das zustAndige Leit-BfE und die zustinclige HV ? Abt. Forschung und Technik. Rechts- und Organtsattonstragen 4. Beistwerden der Werkt5tIgen In Ausfiihrung der Verordnung Ober die Palfung von Vorschltigen und Beschwerden der Werkttitigen vom 6. Februar 1953 (GB1. Seite 265) wird fOr den Berelch des Ministerlums fur Maschinenbau folgendes verfilgt: Beschwerden, Vorschltige, Anregungen und Antrtige der WeiktItlgen )(Omen an des Ministerium far Maschinen- bau, Berlin W 1, Lelpziger Streik 5-7, eingereicht werden, Notwendige personliche Vorsprachen sind an den Besuchstagen (Mittwoch von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr) moglich. Diese Regelung let alien Betriebsangehtirigen in geeig- neter Form (Aushang) bekanntzugeben. ? 5. Arehlvwesen Es 1st iestzustellen, dad der Erhaltung des bet den Betrieben lagternden Archivgutes nicht in alien Fallen die notwendige Sorgf alt beigemessen wird. Es 1st des- halb erforderlich, die Werkdirektoren bzw. Werkleiter nods einmal auf die unbedingte Beachtung der mit der a) Verordnung vom 13. Jun 1950 ttber das Archly- wesen der Deutschen Demokratischen Republik (GB1. S. 661), ersten Anordnung vom 13. Jul' 1950 zur Durch- fiihrung dieser Verordnung (GB1. S. 836). Anweisung vom 27. April 1950 zur Errtchtung von Betriebsarchiven (Min. Bl. S. 43) und d) Bekanntmachung des Beschlusses der Koordinie- rungs- und Kontrollstelle filr Industrie und Ver- kehr vom 30. Dezember 1952 Ober die Hand- habung des Archtvwesens in den volkseigenen Betrieben, insbesondere fiber die Aufbewahrung von Zeichnungen (Zentralblatt 1953, Seite 4) eettebenen Bestimmungen hinzuweisen. Die Werkdirektoren bzw. Werkleiter werden angehal- ten, etch von der Ordnungsmtifiigkeit der Verwaltung des in ihrem Betrieb vorhandenen Archivgutes zu tiberzeugen und Mangel gemeinsam mit dem Betriebs- archiver zu beseitigen. Es wird besonders hervorgehoben, dad es unzultissig 1st, dad Mitarbeiter Akten, Pl8ne, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen in personlichem Besitz halten. Diese sind vielmehr nach Bearbeitung sofort wieder der zustendigen Registratur zuzufithren bzw. dem Be- triebsarchivar zur Verwaltung zu Ubergeben. 6. Verkehr mit auslEndischen Dlenststelien Es besteht Veranlassung, auf die Beachtung der Ver- ordnung vom 22. Januar 1953 Ober den Verkehr mit ausltinclischen Dienststellen (GB1? S. 165) und die dazu erganotne DurchfUhrungsbestimmung hinzuweisen. Es wird besonders hervorgehoben, dad teder Schrift- wechsel im Shine dieser Verordnung auf dem Dienst- wege dem Ministerium fOr Auswartige Angelegen- heiten zuzuleiten id. 7. Geltendmachung von SchadenersatzansprOchen im Eitrafverfahren gegen Foremen, die das Volkseigentum oder anderes gesellsehattlIdies Elaentum gesdiadlgt haben Das Ministerium des Innern hat zur Geltendmachung von Schadensersatzanspritchen im Strafverfahren gegen Personen, die das Volkseigentum oder anderes gesell- schaftliches Eigentum geschadigt haben, unter dem 27. Februar 1953 folgendcs verffigt: Die ?? 268 bis 273 des Gesetzes Ober das Verfahren in Strafsachen (Strafprozedordnung) vom 2. Oktober 1952 (GBI? S. 996) schaffen die M6glichkeit, im Rahmen eines Strafverfahrens AnsprOche auf Ersatz des 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Schadens, der im Zus nh ang mit einem Verbrechen alifee entstanden let, geltend zu median. Diese Bestimmungen haben in den Fallen, in denen das Volkseigentum oder anderes geselischaftliches Eigentum durch Ver- brechen geschadigt wurde, besondere Bedeutung. Dabei mull berticksiditigt werden, dal] Rechtstrager von Volkseigentum auf Grund ihrer Verantwortlichkeit far die Erhaltung und die Sicherung des ihnen Ober- tragenen Volkselgentums verellichtet sind, elle Mail- nehmen zu ergreiten, um Schaden, die dem Volks- elgentum durch Verbrechen zugefilgt wurden, dadurch zu beheben oder zumindest weitgehend zu mildern, daft der fUr den Eintritt des Schadens Verantwortliche mit seinem Vermogen zum Schadensersatz herangezogert wird. Bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden Schadensersatzansprilche gotten die Rechtstrager mit den zustandlgen Organen der Staatsanwaltschaft eng zusammenarbeiten. Da die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches im Strafverfahren die beste Gewlihr fUr die Verwirklichung der dem Volkseigen- tum zustehenden Recite bietet und zup,leich zu einer Vereinfachung der Tatigkeit der Geridite beitragt, sollen die Rechtstrager von Volkseigentum in alien derartigen Fallen von einem besonderen Verfahren vor dem Zivilgericht Abstand nehmen und den Schadensersatzanspruch gegen den Angeklagten stets im Strafverfahren unmittelbar geltend machen. Dies gilt such fUr diejenigen Mille, in denen vor Inkraft- treten der StrafprozeBordnung bereits Schadensersatz- ansprUche bet Zlvligeridden anhangig gemacht wur- den. Dabel sind jedoch der Stand des Strafverfahrens und des Zivilrechtsstreits und die Bestimmungen des 1 208 Abs.2 der StrafprozeBordnung zu berUdcsichtigen. AuBerdem emptiehlt es etch, vor Rlickhahme der Zivil- klage mit der zustandigen Staatsanwaltschaft die Zweckmalligkeit der weiteren Verfolgung des Schadens- ersatzanspruchs 1m Strafverfahren zu klaren. Die VEB werden zur Beachtung dieser Verfilgung an- gehalten. & leansprueltnalune der Stastlichen Notariate MR Verordnung vom 15. Oktober 1952 Ober die Errith- tung und Tatigkeit des Staatlichen Notariats (0131. S. 1055) sind Staalliche Notariate eingerichtet worden, die zur Vornahme alter Notariatsgesddifte z. B. Be- urkundungen, Abschlull von Grundsttidcsvertragen berechtigt Bind. Die VEB und sonstigen Institutionen werden angehal- ten, filr samtliche auftretenden Notariatsgeschafte die Einrichtungen des Staatlichen Notariats in Anspruch zu nehmen. 9. Obersendung von Protokollen der DtrekUons- and Abtellungsleiterbesprechungen der VEB Die Protokolle der Direktions- und Abteilungsleiter- besprechungen sind von den Hetrieben nur nodi in einem Exemplar der zustandigen Hauptverwaltung zu Ubersenden. Die Ubersendung eines Exemplars an die Zentrale Rednaabteilung let nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch fUr die Protokolle der Sitzungen der Fach- kommissionen. IS. Postvo1hnaditen Vom Ministerium fOr Post- und Fernmeldewesen wird auf die Notwendigkeit hingewlesen, Postvollmadtten fOr den Empfang nachzuweisender Postsendungen auf dem Zustell- bzw. Abholpostamt niederzulegen. Die VEB werden deshalb zur Sidierung einer ord- nungsgemaften Zustellung von Postsendungen angewle- sen, auf dem zustandigen Postamt eine Vollmacht der zur Annahme nachzuweisender Postsendungen Berech- tigten nlederzulegen. Ste werden gleichzeitig darauf hingewlesen, daft Anderungen dem Zustell- bzw. Ab- holpostamt sofort mitzutellen skid. 14 11. Besehlun des PrlisIdluttUrts Mtnisterrates zur Neuregelung der Dienstrelsen zu volkseigenen 1ndu- side- und Verkehrsbetrieben vein 27. Juli 1953 (ein- gearbeitet sind die Beschlilsse vom 10. August, 27. August und 21. September 1953) Das Prasidium des Ministerrates hat etch mit der Frage der Dienstreisen zu volkseigenen Industrie- und Verkehrsbetrieben beschaftigt und den nachstehend veroffentlichten BeschluB gefailt: 1. Dienstreisen von Angestellten der Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. der zentralgeleiteten Industrie in die Betriebe bed0rfen spezieher Ge- nehmigungen. EineGenehmigung tat nur zu ertellen, sofern em n klar gefaBter kurzer Plan vorgelegt wird, aus dem eindeutig der Inhalt und des zu erreichende Ziel des Betriebsbesuches hervorgeht. 2. Die Genehmigung erteilt: a) Mr die Angestellten der zentralen Abteilun- gen der Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. der Minister bzw. Staatssekrettir m. e. G. bzw. en von ihm beauftragter Stellvertreter, b) far die Angestellten der Hauptverwaltungen der IN-Leiter oder sein Stellvertreter. 3. In der Genehmigung tat festzulegen, ob die Dlenst- reise mit der Eisenbahn oder im PKW vorzunehmen 1st. 4. Betriebsbesuche durch Angehtirige andener Ministe- den und Staatssekretariate m. e. G. beclarfen der Zustimmung des fUr den Betrieb zustandlgen Ministers bzw. Staatsseicretars m. e. G. Die Antrage tilt derartige Betriebsbesuche sind mit BegrUndung an den zustandigen Minister- bzw. Staatssekrettir m. e. G. zu richten. Der Minister bzw. Staatssekretar m. e. G. benennt erten fUr die Bearbeitung derartiger Antrage verantwortlichen leitenden Funktionar. Das Betreten von Betrieben der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie durch Angestellte anderer Ministerien bzw. Staatssekretariate m. e. G. ohne eine schriftliche Genehmigung des zustandigen Ministers bzw. Staatssekretars m. e. G. let verboten. 5. Von dieser Regelung sind allgemein ausgenommen: a) die Minister, Stellvertreter der Minister und Staatssekretdre, b) die Beauftragten der sowjetischen Instanzen, C) die Beauftragten des MinisherprasIdenten, d) die Mitarbeiter der Kontrollstelle beim Minister- prasidenten, e) die Mitarbeiter der Zentralen Kommission filr Staatliche Kontrolle, der VP und des Ministe- riums des Innern, 4) die Vorsitzenden der Rate der Bezirke und der Kreise, sowie die Leiter der entsprechenden Industrieabtellungen, g) Arbeitsschutzinspektoren und Gesundheitsinsixh- toren zur DurchfUhrung threr gesetz!ichen Pflichten, h) Finanzkontrollorgane zur Austibung ihrer Auf- trage, 1) Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission und des Staatlichen Komitees fOr Materialversor- gung mit festumrissenen Auftrligen. 6. Mese Regelung berUhrt nicht den Verkehr der Partelen und Massenorganisationen mit thren Ver- tretungen in den Betrleben. 6a Die beauftragten Mitarbeiter der Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung Lei den Bitten der Bezirke und der Kreise sind berechtlgt, die Abtellungen ftir Arbeit und den Arbeltsdirektor der volkseigenen Betriebe ohne besonder 50X1 npriaccifipri in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release tib Die beauftragten InstMgure der Abteilungen Arbelt und Berufsausbildung bei den Oaten der Bezirke und der Kreise Bind berechtigt, Betriebs- berufsschulen, Lehrwerkstatten und Lehrlingswohn- heime der volkseigenen Betriebe ohne besondere Genehmigung aufzusuchen. Alle -Mitarbeiter des Ministeriums ftir Maschinenbau und dessen Betriebe werden zur Einhaltung dieser Anweisung verpftichtet. It Neuregelung der Zwangsvollstreckung gegen yolks- elgene mid gleidtgestellte Betriebe Nachstehend wird die Rundverftigung 36/53 des Mini- steriums der Justiz vom 20. April 1953 tiber die Neu- regelung der Zwang,svollstreckung gegen volkseigene und gleichgestellte Betriebe bekanntgegeben: Alle Antrage, die die Einleltung einer Vollstredcungs- handlung gegen Rechtstrager von Volkseigentum zum Gegenstand haben, wurden bisher vor Behandlung taut RundverfOgung Nr. 84/52 vom 31. Juli 1952 Amtliches Nachrichtenblatt Nr. 15 dem Ministerium der Justiz zugeleitet. Dies let in Zukunft nicht mehr erforderlich. Ab sofort sind diese Antrage nicht mehr dem Ministe- rium der Justiz, sondern dem ilbergeordneten Organ des schuldenden volkseigenen Betriebes oder der schul- denden Dienststelle mit dem Ersuchen urn Zahlungs- anweimung vorzulegen. Entspredtend ? 8 Abs. 1 der Verordnung zur Angleichung von Verfahrensvorschrif- ten auf dem Gebiete des Zivilrechts an des Gerichts- verfassungsgesetz vom 4. Oktober 1952 (GBI. S. 989) soli der volkseigene Betrieb in der Klageschrift des ihm Obergeordnete Organ angeben. Auch von dem Klager, dem GlAubiger oder dem Antragsteller let zu verlangen, das Obergeordnete Organ des schuldenden volkseigenen Betriebes oder der Dienststelle anzu- geben. Gegebenenfalls soil der Antragsteller an des Referat Staatliches Eigentum beim Rat des Kreises zur Einholung zweckdienlicher Angaben verwiesen werden. Antrage im Slime dieser RundverfOgung sind ins- besondere: Antrage auf Erteilung einer vollstredcbaren Aus- fertigung, Antrage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, Antrage auf Edell eines Vollstredcungsbefehls, Antrage auf Erbil, eines Arrestes oder einer einst- weiligen Verfilgung, KostenfestsetzungsantrAge. Der. Antrag auf Einleitung einer Vollstreckungshand- lung 1st mit einer Abschrift des Schuldtitels oder des Zahlungsbefehls dem Obergeordneten Organ des schul- denden volkseigenen Betriebes oder der schuldenden Dienststelle zu tibersenden. Bel Kosterdestsetzungs- antragen 1st eine Ausfertigung des Kostenfestsetzung,s- beschlusses mit einer Abschrlft des Schuldtlbels den tibergeordneten Organen zu Obersenden. 13. Nomenklatur tar Veruhlufleachen Ab sofort gilt im Bereiche des Ministeriums ftir Maschlnenbau eine neue Nomenklatur fOr Versdilull- sachen. Im folgenden wird den Betrieben der Tell der Nomen- klatur zur Kenntnis gebracht, der sic betrifft: ,441 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 "415r Bezeldinung VEB, Fach- schulen und andere Institutionen L Telle des Valkswirtschaftsplanes Bruttoproduktion Warenproduktion Technisch-wirtschaftliche Kennzlffern Aufnahme neuer Arten In-Prod. Plan der Arbeitsproduktivitat, der Arbeitskrafte, Lohn Plan der Berufsausbildung Plan des betrieblichen Sozialwesens Plan des bctrieblichen Gesundheits- wesens Plan der kulturellen EntwIcklung in den Betrieben Plan der Fachschulen Plan der Investitionen Plan der Selbstkostensenkung Finanzplan Haushaltplan Kassenplan Generalreparaturen Exportplan Vorprojekte Projekte Forschungsplan Plan der Standardisierung Neue Konstruktionen und Verfahren Sonellge Milne Dokumentationen fOr WTZ Rekonstruktionsplane ftir Gr.-Betr. Entwicklungsplane (Perspektivplane fOr einzelne Industriezwelge Lieferpltine Materialverbrauchsnormen Materlaleinsatzschlussel Betrlebspasse Strukturplane Stellenplane Betriebsilsten Regierungsauftrage Unterlagen zu Regierungsauftregen VD VD VD VD VD VD VD VD agt1666666686g6 VD VVS VD VD VD GVS VD VD VD GVS VD IlL Berichtentattung P 10 Monatsbericht nach Mel3werten VD P 10 Quartalsbericht nach Abgabeprels VD P 10a Beschaftigte und Pro-Kopf-Leistung VD P 11 VollberIcht Produkt. mtl. VD P 13 Halbmonatsbericht Produkt. VD P 14 Prozentuale Erfullung mtl. VD P 15 Tedm.-wirtschaftl. Kennzlffern VD P 16 Aufnahme neuer industr. Produkt. VD P 27 INV-Kontrollbericht mtl. (IM-Bericht) VD P 28 Kapazittitszuwachs Quartet Generalreparaturen, 4 Stiditage VD A 16 Export VD A QI 1 Arbeitskrafteplan-Abrechnung, Quartal-Kurzbericht VD A QI 2 Arbeiskrafteplan-Abrechnung, Vollberldit VD Betriebliche Kultur, Gesundheits-, Sozial-, Jugend- und Sportberichte (Halbjahrs- meldung) VD Berichte U. Unterlagen Ober den Betrlebs- schutz mit vertraullchem Charakter VVS Abschluftberichte ftir Forschungs- und Entwidclungsarbeiten VD 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release JahresabschiaberichtlitleForschungs- und Entwidtiungsstellen (einschl. Industrie) VD Kaderbedarfsplan der Betriebe VVS Operative Kontrolle der Finanz- konsultation VD @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Diese Nomenklatur let im EinverstAndnis mit der zen- tralen VerschluBsachenabteilung der Reglerungskanzlei aufgestellt worden. Zu erwAhnen 1st, da6 die Beforde- rung von ?vertraulichen Dienstsachen" durch Verwal- tungswertpost vorgenommen werden mull. 14. Kolleglen der Rechtsanwillte tinter Hinwels auf ? 4 der Verordnung Ober die BI'dung von Kollegien der Rechtsanwillte vom 15. Mal 1953 (OBI. S. 725) teilt das Ministerium der Justiz mit, dal3 bisher in folgenden Bezirken der Deutschen Demokrati- schen Republik folgende Kollegien der Rechtsanwalte gegrtfridet worden sind: 1. Bezirk Halle in Hello/Scale, RathausstraBe 13, 2. Bezirk Neubrandenburg in Neubrandenburg, Schwedenstr. 7, 3. Bezirk Potsdam in Potsdam, Stalin&Llee 58, 4. Bezirk Frankfurt/Oder in Frankfurt/Ode,., Guberter- Mauerstr. 2, 5. Bezirk Leipzig in Leipzig CI, Dittrichring 1, HI, 6. Bezirk Erfurt in Erfurt, Regierungsstralk 73, 7. im demokratischen Sektor von GroB-Berlin in Berlin Cl, Littenstralk 12/18. Es wird nochmals darauf hingewlesen, daB in den Fallen, wo die Betriebe Rechtsanwalte in Anspruch nehmen massen, auf der Grundlage des ? 4 der ge- nannten Verordnung die Kollegien der Rechtsanwelte anzusprechen Bind. Zur Klarung der Frage, in welchen Fallen die Einschal- tuns von Rechtsanwalten erforderlich let, sind die die Betriebe betreuenden Justitiare einzuschalten. 15. Filhrung von Dlenstslegeln Die dem Ministerium fur Maschlnenbau unterstellten volkseigenen Betriebe, Fads- und Hochschulen sowie sonstIgen Inatitutionen werden darauf hingewiesen, dal tie nicht zur Ftihrung eines Dienstsiegels berechtigt sind. Sic benutzen gemt40 ? 6 Abs. 1 der Siegelordnung der Deutschen Demokrataschen Republik vom 28. Mai 1953 (GBI. S. 830) omen Dienststempel (Rundstempel). Mit diesem Rundatempel sind audi Urkunden, wie z. B. Zeugnisse der Fads- und Hochschulen, aufierdem Arbeltsvertrtige und andere Schriftstilcke von beson- derer Bedeutung zu versehen. 16. Neuregelung der Jurtsttschen Betreuung der VEB and Abgrensung des Arbeltsbereiches der Justittare Urn eine elnwandfreie juristische Betreuung und An- leitung im Hinblick auf das Vertragssystem Bowie die Einhaltung der demokraUschen Gesetzlichkeit In den Betrieben zu gewahrlefsten, ohne eine unverhaltnis- mAillge Erhohung der Kosten der einzeinen Betriebe zu verursachen, waren bereits in den ehemaligen Mini- sterien Sehwermaschinenbau, Allgemeiner Masch1nen- bau, Transportmittel und Landmaschinenbau Justitiare eingesetzt worden, die von einem Betrieb aus mehrere andere juristisch zu betreuen hatten. Auch im Bereiche des Ministeriums filr Maschinenbau wird an dieser Regelung festgehalten. Die Betriebe, in denen Justitiare ihren Sitz haben, sinci bereits durch entsprechende Sdireiben der zusttindigen HV-Leiter verstandigt worden, in denen gleichzeitig im Einver- nehmen mit dem Leiter der Rechtsabteilung der Kreis der durch den Jewel!igen Justitiar weiterhin zu be- treuenden Betriebe festgelegt wurde. 16 F Diese Neuregelung erfoigte nAlifegionalen und tech- lichen Ges chtspunkten und Ist mit Wirkung vom 1. Januar 1954 in Kraft getreten. Der Justitiar und dessen Sachbearbelterin unterstehen auf der Grundiage ihrer besonderen Arbeitsrechts- verhAltnisse direkt dem Werklciter des Leitbetriebes und werden faehlich von der Rechtsabteilung und Ver- tragsschiedsstelle des Ministeriums filr Maschinenbau angeleitet. Die durch den Justitiar entstehenden Kosten sind vom Leitbetrieb in Klasse 7 zu planen. Eine Umlage auf die abrigen betreuten Betriebe entfallt. Far den Justitiar isi)in dem Leitbetrieb eine Kosten- stelle einzurichten, auf der stimtliche von dem Justitiar cur Ausabung seiner TAtigkeit verursachten Kosten festzuhalten mid (Gehalter, Relsekosten, Tele- fongebahren, nicht jedoch Proze0- und Verfahrens- gebahren, Vollstredtungskosten sowie sonstige Gebahren far Inanspruchnahme der Mitwirkung staallicher Organe). Zur genauen Abgrenzung des Arbeitsbereiches der Justitiare der Betriebe wird folgendes festgelegt: Die Justitiare der VEB erfallen eine zwelfache Funk- tion. Auf Grund ihrer besonderen fachlichen Betreuung dutch das Ministerium filr Maschinenbau haben sic die Betriebe anzuleiten, zu beraten und zu kontrollieren, wlihrend ale in ihrer Eigenschaft ala Generalbevoll- machtigter des Werkleiters die Interessen des VEB nach sullen vor den Gerichten und Organen der Stant- lichen Verwaltung zu vertreten haben. Es 1st festzustellen, dal3 der Justitiar der volkseigenen Wirtschaft weder Rechtsanwalt nods Verwaltungsjurist im alien Shine oder etwa Syndikus im Sinne frilherer kapitallstischer Unternehmungen let sondern einen Juristen darstellt, der auf Grund seiner fachlichen ju- ristischen Ausbildung, verbunden mit gesellschaftlichen Kenntnissen, die Aufgabe hat, seine Rechtskenntrasse zum Nutzen der gesamten Volkswirtschaft anzuwenden. Insbesondere 1st der Justifier auch cur Ltisung grund- stitzlicher organisatorischer Fragen heranzuzlehen, zu deren Klarung er auf Grund seiner umfassenden ju- ristischen, wirtsehaftlichen und politischen Kenntnisse besonders geeignet 1st. Ala Hauptaufgabe far den Justitiar der volkseigenen Wirtschaft sind zu nennen: 1. Aufgabenberelch im Batmen der Redttsabtellung. 1. Klarung von rechtlIchen Grundsatzfragen. I. RechtlIche Unterstiltzung der Leitungen der Be- triebe bei schwierigen Verhandlungen. I. Rechtshilfe beim Abschlull von Vertragen jeder Art wie z. B. bet Uberlassungs-, Pacht- und Miet- vertrAgen. 4. Fiihrung schwleriger Rechtsstreitigkeiten einschlieB- lich a) Wahrnehmung der Verhandlungstermine vor den Krels- und Bezirksgerichten sowie dem Obersten Gericht. b) Vertretung vor den Arbeitsgerichten. 5. Schutz des Volkseigentums. 6. Beratung In Patent-, Warenzeichen- und Versiche- rungsangelegenheiten (Haftungsfragen). 7. Durchrtihrung von RechtstriigerAnderungsverfahren an volkseigenen Grundstikken. 8. Erledigung von Grundbuch- und liandelsiegister- angelegenheiten. O. Einsatz els Konkursverwalter. 10. Beratung von Angehorigen des Betriebes in Rechts- _ , . 50X1 .i-,L- nprlassifien in Part - Sanitized COPY Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release IL Aufgabenbereich hn Rahmen der Vertrapschteds- steUe 1.Durchsetzung des Vertragssystems In den Betrleben a) Anleitung der Betriebe. I. UnterstUtzung des Werkielters, Kaufm. Leiters, der Materialversorgung und des Vertragssach- bearbeiters in Fragen des Vertragssystems. 2. Standige Qualifizierung der Mitarbeiter im Bereich des Vertragswesens: a) durch konkrete Anleitung, b) durch Seminare und Referate. 3. 0berprUfung der Antrage an das Staatliche Vertragsgericht und die Vertragssdtieds- stelle usw. 4. Vertretung vor dem Staatlichen Vertrags- gericht, Vertragsschiedsstelle usw. bei grund- slitzlichen Entscheidungen. b) KontroUe des Vertragesystems. 1. Uberprtifung.des Abschlusses von Vertragen. 2. Uberprtifung der rethtzeitigen Anderungs- und Aufhebungsantrage. @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 3. UberprUfung der ErniRung der geschlossenen Vertrage: a) Absatz, b) Versorgung. 4. Durchfiihrung von Ermittlungen Ober die Schwierigkeiten bel VertragserfUllung bzw. Ursachen der Richter/Ullunff 2. Entwicklung des Vertragssystems a) Studium der okonomischen Grundiagen in der Deutschen Demokratischen Republik. b) Wissenschaftliche Durcharbeitung der Bestim- mungen des Vertragssystems. C) Einflu3nahme auf die Entwicklung der Bestim- mungen des Vertragssystems durch: 1. Vorsthlage fUr die Verbesserung der Arbeit: s) der Vertragsgerldite, b) der Ministerien, c) der Betriebe. 2. Vorschlage fUr gesetzliche Regelungen und Anweisungen In bezug auf des yertragssyetem. IV. Vertragsangelegenhelten it Veraffentllchungen liber Fragen des Vertragssystems Eine erschOpfende Zusammenfassung eller titer Fragen dee Vertragssystems ergangenen VerOffentlichungen V. Ar 18. Richtlisle far die Planung der Ausbildung und Qualifizierung Der Ministerratsbeschlu0 vom 16. November 1953 ?ober die Auflosung der ehemaligen Ministerien fUr Schwer- maschinenbau, Transportmittel- und Landmaschinen- bau und Allgemeincr Maschinenbau macht es erforder- lich, eine Einheitlichkeit im gesamten System der Er- wachsenenqualifizierung zu schaf fen. In DurchfOhrung der ?Verordnung Ober die Ausbildung unit Qualifizierung der Arbeiter in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 5. Marz 1053 (Gesetzbl. S. 406, ? 10), werden Mr den Geschaftsbereich des Ministeriums fUr Maschinenbau nachstehende Richtlinien filr verbindlich erklart: 1. Die Planting der Ausbildung und Qualifizierung. Ale Grundlage fUr eine systematische Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter und Angesteliten in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrie- ben client eine exakte Planung nach den Erforder- nissen des Produktionsprogrammes. Die Planung der Ausbildung und Qualifizierung erfolgt auf der Grundiage der Planteile 56/1 und 56/2 des Betriebs- planes 1954 (s. Erlauterungen zum Betrlebsplan 1954 der ehemaligen drei Maschinenbauministerien). Die Ausarbeitung des PlanteRes 56/1 erfolgt durch die Abtellung stir Arbelt (Arbeitskrafteplanung und -lenkung) in Verblndung mit dem Beauftragten des Arbeitsgebietes ftir Erwachsenenquallfizierung des Betriebes. Dadurch wird eine planmanige Lenkung der Ausbildung und Qualifizierung erreicht. Bei der Deckung des Arbeitskraltebedaries an Facharbeitern sind in erster Linie die ausiernenden Lehrlinge zu berticksichtigen. Parilber hinaus sMd alle die Arbeiter zu qualifizie- ren, die zur Teilnahme an SchulungsmaiMahmen beret sind. Die Initiative der Werktatigen, etch zu qualifizieren, dart also nicht gehemmt, sondern mull In jeder Weise gefordert werden. Jedoch mull man darauf aufmerksam machen, dull, sofern eine Quail- wird demnachst In einem Sonderdrudt der VerfUgun- gen und Mitteilungen des Ministeriums Itir Maschinen- bau erfolgen. belt fizierung tiber den festgelegten Plan hinaus erfolgt, em n Einsatz in entsprechenden Arbeitsstellen (Lohn- gruppen) nicht In jedem FaIle IntigIrch sein wird. Die Ausarbeitung des Plantelies 56/2 erfolgt durdi den Beauftragten ftir Erwaehsenenqualifizierung des Betriebes, sofern eine TBS vorhanden 1st, gemeinsam mit ihr. Dieser Plan baut auf den Ergebnissen des Plantelies 56/1 aid und erfordert eine enge Zusam- menarbelt mit der Arbeitskrafteplanung und der operativen Technologic Die Qualifizierung fur den derzeitigen Arbeiteplatz hat vorrangige Bedeutung, da der grate Tell unserer Arbeiter ftir these Qualifizierung in Frage kommt. Obwohl die PrUfung in der Ablegung der prak- Meilen und theoretischen Kenntnisse nicht oblige- torisch durchzuftihren tat, sondem unter Wahrung des Prinzips der Freiwilligkett erfolgen mull, hat sich jedoch jeder Betrieb dam Ziel zu setzen, die Qualifizierung Mr den derzeitigen Arbeitsplatz zu einem bestimmten Zeitpunkt 100%ig abzuschliefien. Aus dlesem Grunde sind daher unter c) rung fUr den derzeitigen Arbeltsplatz) mindestens 10% der Produktionsarbeiter und des Hilfspersonals ? gegUedert nach Berufen und Lohngruppen ? zu planen. Ft1r Betriebe, die Ober eine TBS verftigen, sind mindestens 15% der Produktionsarbeiter des Hilfspersonals einzusetzen. Die Qualifizierung fUr den derzeitigen Arbeitsplatz hat in den einzeinen Hauptverwaltungen in nach- stehenden Berufen vordringlich zu erfolgen (s. An- lage 1). g. Finanzlerung. Laut ? 9 der obengenannten Verordnung sind die erforderlichen Mittel UM die Ausbildung und Quali- flzierung der Produktionsarbeiter und des Hiif s- personals aus der Position ?Sonstige produktions- bedingte Kosten" des Betriebsplanes bereitzustellen. Des weiteren sind auf Grund der ?Verordnung fiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebens- bedingungen der Arbeiter und der Rechte der Ge- 17 i. JTI150X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R00050006001 h-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Nue werkschaften" vom 10. Dezember 1933 (Abschnitt III, Absatz 7) Mittel sue dem Direktortonds II fiir die Verstdrkung der technischen Schulung (Lehr- und Lernmittel) zur Verfiigung zu stellen. Auf der Grundiage der Bilanz der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter 1st em Kostenanschlag (s. Plante 56/2) fOr die gesamte Ausbildung unci Qualifizierung der Arbeiter aufzustellen. Ale Beredmungsgrundlage sollte dabei folgendes dienen: a) Gehalt filr den Leiter - und hauptamtlichen Dozenten, b) Gehalt filr des Verwaltungspersonal. (Die VergOtung hat nach den Gehaltsgruppen K III ? Sachbearbeiter ? und K II ? Steno- typistin fOr Berlin K VIII und K V des jeweils gOltigen BKV, zu erfolgen. Anzahl der Pianstellen siehe Stellenplan) C) Honorare filr nebenamtliche Dozenten, d) Vergiltung der Instrukteure filr die praktische Unterweisung, e) sitchliche Kosten (10% der Gesamtsumme), 1) 40 Unterrichtswochen im Planjahr, g) 2 Stunden Unterricht pro Woche, h) hauptamtliche Dozenten 22 Stunden Pflicht- unterricht pro Woche, I) die Zahl der in diner Klasse zusammengetafiten Schiller. Die Vergiltung der unter a), c) und d) angefiihrten Personen erfolgt nach der ?Richtlinie fur die Ver- gtitung der Lehrtatigkeit an den Teohnlschen Be- triebsschulen". Der hlichste Satz pro Auszubildenden bzw. zu Quail- ftzlerenden betr? DM 100,?, bei einer Ausbildungs- dauer von 40 Wochen lm Planjahr und 2 Stunden Unterricht pro Woche. Nach Mittoilung des Ministeriums der Finanzen sind die TBS im Sinne des ? 1, Ziffer 1 b, der 1. Durch- fithrungsbestimmung zur Abgabeverordnung vom 29. Januar 1953 ale Staatliche Schulen anerkannt. Danach erhalten die Leiter und die hauptamtlichen Lehrkrafte einen steuerfreien Pauschalbetrag in Mlle von 20% des nach der Tabelle zu versteuern- den monatlichen Einkommens, hachstens jedoch DM 200,?. 3.Qualladenutg der sonstigen lieschliftigien Wtihrend in den Pitinen 58/1 und 513/2 our die Pro- duktionsarbeiter und das Hilfspersonal in den Lohn- gruppen I bis VIII aufgefuhrt werden, let ftir das tibrige Personal (kaufmtinnisches, technischos Personal, Normenbearbeiter U. dgl.) eine gesonderte Planung vorzunehmen. Die Abteilung fOr Arbeit der Betriebe hat fur die sonstigen Beschftftlgten einen gesonderten Qualifi- derungsplan und Kostenanschlag auszuarbetten und der zustandigen Hauptverwaltung einzureichen. Darunter fallen u. a.: Vorbereitungslehrgange fur Meister zur Auf- nahme des Fachschulabendstudiums, Qualifizierungslehreinge tUr Normenbearbeiter sowie fOr Mitarbeiter in WIrtschaft und Ver- waltung U. dgl. Die Ausbildung zum Meister, Technlker und Ingenieur kann nach Bestattgung durch das Stasis- sekretariat fOr Hochschulwesen, Hauptabtellung Fachschulwesen, und einem VertragsabschluB mit der entsprechenden Fachschule durch die TtlIS fur das Direktstudium an den Fachschulen gelten- den Lehrplanen durchgefOhrt werden. Dieser Personenkreis 1st nicht vom Plan zu erfassen. InternatsmtiBige Qualifizierungslchrgange, die an haushaltsgebundenen Schulen durchgeftihrt werden, sind nicht von diesem Plan zu erfassen, da diose Schulen ilber omen eigenen Haushaltsplan vcrftigen. Die Teilnahme an Schulungsmafinahmen der demo- kratischen Padden und Massenorganisationen linden in diesem Plan ebenfalls keine Berilcksiditigung. Mittel ftir diesen Personenkreis dOrfen pro Kopf den Betrag von DM 60.? im Planjahr nicht Obersteigen, und sind im Finanzplan ale Globalsumme auszu- weisen. Das It. Rahmenstellenplan filr die TBS erforderlich? Personal wird sue den vom Betrieb aufzuwendenden Mitteln ftir die Ausbildung und Qualifizierung ent- lohnt und let im Arbeitskrafteplan unter der Rubrik ?Beschaftigte in sich selbst finanzierende Einrichtun- gen des Betriebes" aufzunehmen. Der Plan 56/2 fOr Produktionsarbeiter und Hilts- personal sowie der QualifIzierungsplan fur die sonstigen Beschtiftigten sind in einfacher Ausferti- gung termingemaI3 der Abteilung f?r Arbeit der zu- stlindigen Hauptverwaltung elnzureichen. 4.1Kosienverredmung der Tedmischen Betriebsschulen mit ihren Augenstellen. Samtliche zu drier TBS gehlirenden Betriebe (Aufien- stellen) tragen anteilmaf3ig gemeinsam mit dem Basisbetrieb die anfallenden Kosten: a) Gehalt (hauptamtliche Dozenten und Verwaltungs- personal), b) Honorare fOr nebenamtliche Dozenten, c) Stichliche Kosten. 12. Richtlinie fiber die Ausarbeitung betrieblicher Aus- bildungsunterlagen Die Voraussetzungen fOr eine systematische Ausbildung und Qualifizierung und die Hebung des technischen und kulturellen Niveaus der Arbeiter bleten betriebliche Ausbildungsunterlagen, die das Ziel, den Umfang und den Ablaut der Ausbildung und Qualifizierung genauestens festlegen. Bezilglich der Durchfilhrung der Verordnung vom 5. Mtirz 1953 (Gesetzblatt S. 406) ? 10, Absatz 2, Ziffer b, sind sofort folgende MaBnahmen einzuletten: 1. Die Betriebe des Mintsteriums fOr Maschinenbau arbeiten far die Berufe, auf die aloft die betriebliche Ausbildung und Qualifizierung erstreckt, Ausbil- dungsunterlagen aus (s. Rahmenausbildungsunter- lage des ehemaligen Ministerlums ftir Allgemelnen Maschinenbau, Darla ?Dreher"). 2. Verantwortlich fOr die Ausarbeitung der Ausbil- dungsunterlagen sind in den Betrieben, die aber eine Tedmische Betriebsschule verfOgen, bzw. die einer Technischen Betriebsschule angeschlossen sind, die Leiter der Tedmischen Betriebsschule. In alien anderen Betrieben 1st der Direktor f?r Ar- beit bzw. der Leiter der Abteilung tar Arbeit ver- antwortlich. 3. Die Ausbildungsunterlagen Bind im Kollektiv zu er- arbeiten. Fur das Kollektiv windfolgende Zusam- mensetzung empfohlen: Leiter der TBS talc Verantwortlicher), Fachdozenten der TBS und Angehorige der technischen Intelligenz, Vertreter der Betriebssektion der Kammer der Technik, als Fachschulabendstudium ill4 1-1.:!Ink"rg tett, 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release Meister mit langjahrigE Berufspraxis, Aktivisten, Bearbeiter des Referates Erwachsenenqualifizie- rung. 4. Zur Ausarbeitung der Unterlagen 1st es zwedc- maBig, daft die Betriebe sich mit anderen Be- trieben litres Produktionszweiges In Verbindung setzen, urn gemeinsam die in Ihren Betrleben vorkommenden Berufe die Ausbildungsunterlagen zu erarbeiten. Es wird empfohlen, ale Anleitung far die Ausarbeltung von Ausbildungsunterlagen sich der Lehrplarre des Stastssekretartats f?r Berufsaus- bildung der jeweiligen Berufsgruppe zu bedienen. 5. Im Rahmen der Ausbliclung und Quallfizierung end folgende Unterlagen zu erarbelten: a) die Qualifikations-Charakterie(ik. Die Qualifikations-Charakterlstik muff eine Be- schreibung der auszufahrenden Arbeit eines be- stimmten Berutes und einer bestirnmten Lohn- gruppe Bowie der Kenntnisse und Fertigketten, die far deren Ausfahrung erforderlich sind, ent- halten. Ste mull also far jeden Beruf unci jade Lohngruppe gesondert ausgearbeitet werden. Hierbei kannen sich die Betriebe auf die bereits durchgefahrten Arbeitsplatzanalysen, wie^sie im Sonderrundschreiben 10/7/52 gefordert werden, statzen. b) Lehrplan far den praktischen Unterricht. Der Lehrplan ftir den prakttschen Unterricht baut auf der Qualifikations-Charakteristik der etnzelnen Lohngruppen auf. Er mua alle Tang- keiten enthalten, die in den einzelnen Lohn- gruppen vorkommen und auf Grund der Quail- fikations-Charakteristik vermittelt werden molten. Bei der Ausarbeltung dieser Lehrplane sind weitestgehend die Lehrplane des Staatssekre- tarlats fiir Berufsausbildung heranzuziehen. c) Lehrplan far den theoretischen Unterrlcht. Der Lehrplan far den theoretisdien Unterridit wind auf der Grundlage des Lehrplanes far den praktischen Unterricht entwickelt. Auch hierzu sind die Lehrplane des Staatssekretarlats far Berufsausbildung heranzuzlehen. Far den theoretischen Unterricht werden folgende Lehrfacher vorgeschlagen: Fachkunde, Werkstoffkunde, Fachredmen, Fachzeichnen. Ab Lohngruppe V zusatzlich Betriebelehre, Naturwissenschaften (Physik, Chemie). d) Stoffplan far den Geselischaftswissenschaft- und Deutsch-Unterricht. Dieser Plan wurde bereits verbindlich von dem Mlnisterium far Volksbildung herausgegeben. Der Unterricht erfolgt nach diesem Plan und hat insgesamt em n Viertel der AusbIldungszcit zu umfassen. Die Plane sind sinngemall ent- sprechend der verschiedenen Schulungsdauer anzuwenden. e) Der Stunden- und Stoffverteilungsplan. Dieser Plan legt die Anzahl der Stunden und den zu vermittelnden Stuff Mr die einzelnen Lehrfacher fest. (Far den theoretisthen Unter- richt nach Stunden, far die praktischen Linter- weisungen nach Tagen, Wochen oder Monaten.) 1) Die Prilfungsanforderungen. Urn eine standige Obersidd ilber d e Ausbliclung und Qualifizierung zu erhalten und die Er- @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 use' reichung des Ausbildungszleles zu sichern und zu kontrollieren, sind Zwischen- und Abschluil- prilfungen durchzufahren Zentralblatt S. 379). Die Prafungsanforderungen werden auf Grund der Qualifikations-Charakteristiken ausgear- beitet. Bei Ablegung der Facharbeiterprafung verwei- sen wir auf ?5 9-19 der ?Prilfungsordnung filr Zwischen- und Facherbeiterprafungen" vom 5. Mal 1953 (Zentralbl. S. 224). 6. Bei der Ausarbeltung der Lehrplane let zu berack- sichtigen, daft: a) In den Lehrplanen die Verblndung von Theorie und Praxis gewahrlelstet let, d. h. die Lehrpitine massen nach Maglichkeit so koordiniert wet- den, daft der praktischen Unterweisung unmittel- bar der theoretische Unterricht des betreffenden Lehrfaches vorangeht, b) die Lehrplane eine stufenweise Ausbildung ge- wahrlelsten, d h. die Anforderungen in den elnzelnen Lohngruppen massen auf den Anfor- derungen der vorhergehenden Lohngruppe auf- bauen, c) die Lehrplane eine folgerichtige Ausbildung er- mbglichen, d, Is. eine Vermittlung des Lehr- stories vom Einfachen suns Kompilderten bringen, d) in den Lehrplanen die Ubermittlung der fort- schrittlIchen Arbeltsmethoden garantiert wird. 7. Es let zu empfehlen, eine Stoffsammlung zu erar- beiten, die die Stoffgliederung umfailt und die das Wesentlichste des den Harem zu vermittelnden Lehrstoffes zum Ausdruck bringt. In denjenigen Fachern, filr welche keine entsprechende Fach- literatur vorhanden ist, soli die Stoffsammlung dem Borer zur Verftigung gestellt oder in den Grund- ztigen vom Dozenten diktiert werden. 8. Die Hauptverwaltungen bestimmen, far welche Be- rule vordringlich mit der Ausarbeltung der Aus- bildungsunterlagen begonnen werden soli und be- auftragen die entsprechenden Betriebe. Zwecks Koordinlerung der von den Betrieben aus- gearbeiteten Ausbildungsunterlagen hat jede Hauptverwaltung eine Kommission zu bilden, die die Aufgabe hat, die Ausbildungsunterlagen Inner- halb der Hauptverwaltung abzustimmen. Die Kommissionen stehen unter der Anleltung der Abteilung far Arbeit / Erwachsenenquallazierung der jeweiligen Hauptverwaltung. rennin tar die Bildung der Kommissionen: 15. Februar 1954. 9. Die von den Komrnisslonen der Hauptverwaltungen tiberarbeiteten Ausbildung,sunterlagen Bind an- schlieftend 1nnerhalb des Produktionsbereiches ab- zustimmen. Zu diesem Zweck tat far jeden Produktionsbereldt em Fachausschua zu bilden, der etch cue den Lei- tern der unter 8. gebildeten Kommission zusam- mensetzt. Auflerdem &Ind Vertreter der Hammer der Technik hinzuzuziehen. Mit der Bildung, Anleitung und regelmaaigen Elnberufung des Fachausschusses Bo- wie der Abstimmung der Ausbildungsunterlagen werden beauftragt: Far den Produktionsberetch Schwermaschinenbau die Hauptverwaltung Ausrastung filr die Schwer- Industrie, far den Produktionsbereich Transportmittel- und Landmaschinenbau die Hauptvenvaltung Lok- und Waggonbau, 50X1 ?4 E 19ENTIAL I Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ ftir den Produktionsbereich Energie- und Kraft- maschinen die Hauptverwaltung Elektromaschinen- bau, fUr den Produktionsbereich Allgemelner Maschinen- bau die Hauptverwaltung Radio- und Fernmeide- technik. Termin ftir die Bildung des Fachausschusses: 1. Mainz 1954. 10. Zur Koordinierung der Ausbildungsunteriagen innerhalb des gesamten Bereiches Maschtnenbau und anderen Ministerien ist von der Hauptabtel- lung fUr Arbeit em n ?Zentraler Fachausschul3 f?r Erwachsenenqualifizierung" des Ministeriums ftir Masehinenbau zu bilden. Der Zentrale FachausschuLl best/Mgt die Ausbil- dungsunteriagen, die dann ala verbindlich ftir die gesamte Ausbildung und Qualifizierung in den Be- trieben getten. Termin: 15. Mtlrz 1954, 11. Mit der Ausarbeitung der Ausbildungsunterlagen ist sofort zu beginnen. Die unter 9. genannten Hauptverwaltungen reichen bin zum 25. jeden Moneta die Oberarbeiteten Aus- bildungsunteriagen ftir den jewelligen Produktions- bereich ftlr mindestens zwel Berufe an die Haupt- abteilung ftir Arbeit zur Bestatigung em. Erstmalig bin zum 25. Mars 1954. N. RichtStile Ober die Struktur and Aufgaben der Technisaben Betrlebsschulen. In der Verordnung Uber cite Ausbildung und Qualifizie- rung der Arbeiter in den volkseigenen und ihnen gleich- gesteliten Betrieben vom 5. Mitrz 1953 heiBt es unter $ 7, Absatz 1 und 2: Zur DurchfOhrung sifmtlicher schulischer Mall- nahmen Sir die Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter alnd in den volkswirtschaftlich wichtigsten Betrieben der einzeinen Wirtschaftszwelge Tech- nische Betriebsschulen einzurichten. Die Betriebs- volkshochschulen Bind in Technische Betriebsschulen umzuwandeln. Die Technische Betriebsschule unterscheidet sich von einer Volkshochschuie dadurch, dal a) der Technischen Betriebsschule em n hauptamtlicher Leiter und je nach Grafie hauptamtliche Lehrkrafte und Verwaltungspersonal zur VerfUgung stehen, b) die Technische Betriebsschule theoretischen und praktischen Unterricht erteilt, c) die Technische Betriebsschule berechtigt ist, Zwi- schen- und AbschluBprilfungen zur Ablegung der praktischen und theoretischen Kenntnisse In den einzelnen Lohngruppen durchzufiihren. Die erforderlichen Finanzmittel file die Technische Be- triebsschule skid nun der Position ?Sonstige produk- tionsbedingte Kosten" zu dedcen und auf Gruad ? 9 der oben angefithrten Verordnung in den Betriebspitinen bereitzustellen. Vom Rentabilittitsprinzip ausgehend, wird es nicht in alien Ftillen moglich sem, die bereits bestehenden Tech- nischen Betriebsschuten auch weiterhin bestehen zu lessen. Gegebenenfalls IcOnnen diese in Aufienstellen anderer Technischer Betriebsschuien umgewandelt warden. 1. Einrichtung von Techntsthen Betrlebssehulen Die Hauptverwaltungen sind filr die Einrichtung von Technischen Betriebsschulen in nachfolgend auf- gefilhrten Betrieben verantwortlich: (siehe Anlage 2). 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Nine Die Zuordnung der VE-Betriebe zu den Technischen Betriebsschulen ala Auttenstellen nehmen die zusttin- digen Hauptverwaltungen in Form einer Anweisung an die Betrlebe vor. 2. Aufgaben der Technischen Betrlebsschulen Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung und Quali- fizierung der Arbeiter hat die Technische Betriebs- schule folgende Aufgaben: a) Schulung slier Arbeiter des Betriebes nach der von der Ableilung Arbeit festgelegten Planzahl nut der Grundlage der erarbeiteten QualifIka- tions-Charakteristiken und den erforderlichen Pridungsanforderungen (s. Richtlinie fur die Planung der Ausbildung und Qualifizierung). b) DurchfUhrung stimtlicher schulischer Matinahmen und Festlegung der verschiedenen Schulungsarten c) Ausarbeitung der erforderlichen Stoffpitine mit dem daftir im Betrieb bestehenden Kollektiv (s. Richtlinie fUr die Ausarbeitung betrieblicher Ausbildungsunteriagen). d) Gewinnung von Angehtirigen der technischen Intelligenz, Aktivisten und hochqualifizierten Ar- beitern ala Lehrkrafte ftir den theoretischen Unterricht bzw. ale Instrukteure far die pratc- tische Unterweisung, Die Auswahl des genannten Personenkreises ist durch em n Kollektiv vorzunehmen, weiches Bich folgendermaften zusammensetzen sollte: Werkdirektor bzw. Werklelter, Arbeitsdirektor bzw. Leiter der Abtellung f?r Arbeit, Kaderielter, BGL-Vorsitzender, Vertreter geselischaftlicher Organisationen, Leiter der Tedmischen Betriebsschule. e) Anleitung und Kontrolle der ihr angeschlossenen Aufienstellen, Anieltung und Qualifizierung der Lehrkrlifte und Instrukteure in padagogischer und metho- discher Hinsfeht (s. Riehtlinie ftir die plidagogische und metho- dische Weiterbildung der Lehrkrtifte). g) Durdiftihrung der Zwischen- und AbschluBprti- fung nach der vom Ministerium fUr Arbeit her- ausgegebenen Prtifungsordnung (s. Zentraiblatt S. 379). h) Auswertung der durchgefUhrten Lehrglinge. 3. Rahmenstrukturplan der TednUsehen Betriebs- schulen. Entsprechend ? 7, Absatz 3, der Verordnung unter- steht die Technische Betriebsschule dem Afteits- direktor bzw. dem Leiter der Abteilung Arbeit des Betriebes unmittelbar. Stellvertreter Artieitsdireliter Ltr. der At,. I Arbeit Leiter der TBS -dr VerwelturigaAnnest. Lehrlorlirte MILIN:hiphin.. Sehreildiraft WIEN renn AuSenetell 50X1 20 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Anzahl der AuBenstellen sliPeAnweisung der zu- stfindigen Hauptverwaltung, Anzahl der Verwaltungsstelten siehe Stellenplan. 4. Aufgabenbereich des Personals der TechnIschen Betrlebsschulen Der TechnIschen Betriebsschule steht sin Leiter vor, der entsprechende fachliche und organisatorische Fahigkeiten besitzen mull. Er 1st verantwortlich f?r die gesamte Leitung der Technischen Betriebsschule hinsichtlich der ideologischen, ptidagogischen, orga- nisatorischen und verwaltungstedmischen Arbeit, insbesondere: a) fOr die Schaffung drier Organisation, die der THS eine gute fachliche Qualiflderung der Ar- better in der Produktion und Verwaltung ge- wiihrleistet, b) fUr einen regelmlithgen Erfahrungsaustausch mit gleichartigen Betrieben und anderen TBS, um zu einer laufenden Arbeitsverbesserung zu kommen, C) ffir die Qualiflzierung der Lehr}crate und In- strukteure, d) ftir alio Qualifiderungslehrgange. Patenschafts- vertrage, 1ndividuelle und Brigaden-Schulung, Aktivistenschulen sowie filr die Arbeit des Sekretariats der Tedmischen Betriebsschule, e) air die Anweisung der Honorer? fur nebenamt- liche Dozent,en. Dartiber hinaus tat eine enge Zusammenarbeit mit dem Direktor fur Arbeit bzw. dem Leiter der Ab- tellung filr Arbeit, der Kaderabteilung, den Abtel- lungsleitern sowie den gesellschaftlichen Organise- tionen unbedingt erforderlich. f) Pik die Gewlihrleistung drier einheitlichen AU5- bIldung im Bereich der TBS ist em n ?Rat ftir Ausbildung und Qualiflzierung der Werktatigen" zu bilden, der Bich wie folgt zusammensetzt: Leiter der TBS. Verantwortlicher fOr die Ausbildung und Qualifizierung des Betriebes, VerantwortlIcher far die Ausbildung und Qualiflzierung der Aullenstellen, haupt- und nebenamtliche Dozenten, geeignete Kollegen des Betriebes (z. B. Be- triebsberufsschullehrer, Ausblidungsleiter, An- gehdrige der technischen Intelligenz). Der Rat Ind mindestens monatlich eine Arbeits- besprechung durch, in der entsprechend seiner Auf- gabenstellung insbesondere Fragen fOr Gewahr- leistung einer einheitlichen Ausbildung im Bereich der TBS zu behandeln sind. Ftagen, die im Rahmen Mese! Kollektivs nicht geltist werden /airmen, sind durch den Leiter der TBS dem Verantwortlichen fOr Erwachsenenqualiflzierung der zusaindigen Hauptverwaltung zuzuleIten. Stellversreter. a) Er vertritt den Leiter der Tedmischen Betriebs- schule wahrend seiner Abwesenheit in alien Fragen. b) Er 1st verantwortlich filr den Gesellschafts- wissenschaft- und Deutsch-Unterricht und die Qualifizierung der Lehrkr5fte und Instrukteure in geselischaftlicher Hinsicht. (FUr seine besondcnen Aufgaben 1st der 10 IGBI. S. 263/53) anzuwenden.) Die Lehrkrafte. a) Attsarbeitung betriebsnaher Ausbildungsunterlagen ftlr die Fachgebiete, fiir die von dem Ministerium und Fachschulen nodi keine Rahmenplitne heraus- gegeben worden sind. -wes- b) Erweiterung der Rahmenplane der Ministerien und Fachschulen nut die betrieblichen Verhaltnisse und Ausarbeitung von Stoffplanen fur die Unterrichts- filcher. c) Durchf(ihrung des Unterrichts in alien laufenden Lehrgangen. d) Teilnahme an den Schulungen der Lehrkrafte, die sich vor allem mit der plidagogischen Weiterbildung befassen. Sachbearbeiter ftir die Verwaltungsarbeit. Der Sachbearbeiter verwaltet samtliche Lehr-, Lern- mittel- und die Stoffsammlungen. Er 1st verantwort- lich: a) filr die gesamte Qualifizierungs-Lehrkrafte- und Instrukteurkartel, b) fin' den Raumverteilungsplan, C) Mr die Eriedigung des anfallenden Schriftverkehre. 5. Rahmenitellenplan Planstellen bet einer Zahl Auszubildenden von: 300 ?500 Leiter 1 500 ?600 1 600 ?800 I 800 ?1000 1000 ?1600 1 Stellvertreter 1 1 1 1 Lehrkrafte 2-4 Verw. Sachbearbeiter ? 1 SchretbkrAfte 1 1 1 1 1, Bei mehr els 1600 Auszublidenden bzw. zu Qualifizie- renden tat im Einvernehmen mit der zusttindigen Hauptverwaltung der Stellenplan entsprechend zu erweitern. 21. RiehtlInien ffir die Vergetung der LehrtitIgkelt an den TechnIschen Betziebssehulen 1. Die Vergutung der hauptberuflichen Lehrkrafte hat nach der ?Verordnung fur die Vereitung der Tatig- keit der Lehrkrtifte an den Fachschulen" vom 22. Januar 1953 (GBI. S. 202) und der dazu erlasse- nen 1. DurchfOhrungsbestimmung der Verordnung ilber die Vergittung der Lehrkrtifte an den Foch- schulen vom 6. Februar 1953 (GBI. S. 263) zu er- folgen. Die VergUtung kann erfolgen durch Anwendung: a) der Tabelien H und IV (Gruppe 2 und 4). Die Festlegung des Grundgehaltes mull ent- sprechend dem Ausbildungsstand der einzelnen Lehrkrtifte vorgenommen werden. Zum Beispiel: Fachschullehrer ohne abgeschiossene Aus- bildung, Fachschullehrer ml t abgesdilossener Aus- bildung. Ale abgeschlossene Ausbildung filr Fachschul- lehrer gilt: Fachschullehrerausbildung an Instituten oder Fachschulen mit Fach- schullehrerprtifung. Universittlts- und Hoch- schulbildung (drei- bis vierjahriges abge- schlossenes Studium) vor und nach dem 8. Mai 1945. Alle anderen Lehrkrafte gehtiren in die Gruppe ?Fachschullehrer ohne abgeschlossene Ausbil- dung" (s. ?1 der 1. Durchftihrungshestimmung). Die Einstufung in die entsprechende Dienstalters- stufe (Dienstjahre) erfoigt nach ? 2 der 1.Durch- iiihrungsbestImmung (GBI. S. 263). Schulleiter und deren Stellvertreter, die nach den Gruppen II und IV vergatet werden, erhalten 21 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ftlr ihre Tatigkeltlee sprechend der Schillerzahl atzlich zu Jhrem Grundgehalt eine Stellen- zulage (GB1. S.206, Anlage 2), b) der Tabelle VII (Gruppe 7). Die Vergtitung nach der Tabelie VII (Gruppe 7) kann nur erfolgen, sofern es sic urn Lehrkrafte handelt, die nachweislich Diplomingeni eure, Ingenieure, Techniker sind. Bei der Festlegung der Vergiltungsstufe ftlr these Gruppe tat streng nach den Tatigkeitsmerkmalen zu verfahren (s. GB1. S.208, Anlage 3). Die Stelienzulage filr Schulleiter und deren Stell- vertreter dart filr diese Gruppe nicht gezahlt werden (s. ? 3 der 1. Durchfiihrungsbestimmung 1GB1. S. 2631). 2. Nebenberufliche Lehrkrafte, die eine Qualiflkation der Gruppe 4 besltzen (?? 1 und 3 der Verord- nung) erhalten eine VergLitung von 10,? DM pro Stunde. Nebenberufliche Lehrkrafte, die eine Qualiflkation der Gruppe 2 besitzen, erhalten eine Vergthtung von 7,50 DM pro Stunde. Die Gehtilter und Honorare der haupt- und neben- beruflichen Lehrkrafte sind aus Betriebsmitteln ?Sonstige produktionsbedingte Kosten" zu bezahlen (s. Richtlinie Ober die Ausbildung und Qualifizie- rung der Arbeiter). Wurden den Leitern der TBS bzw. den Lehrkraften bisher hohere Gehtilter gezahlt, ale in dieser Ver- giltungsrichtlinie festgelegt, so sind die hOheren GehaltestItze weiterzuzahlen. 3. Verglitung der Instrukteure ftir die praktischen Unterweisungen. Aktivisten und hochqualiflzierte Arbeiter, die ala Instrukteure die praktische Unterweisung der Ar- better durchftihren, erhalten eine Vergtitung, wenn die Verpflichtungen des Qualillzierungsvertrages er- ftillt wurden und der zu Qualiflzierende die Zwi- schen- bzw. AbschluOprO(ung bestanden hat. (Nach bestandener Zwischenprtifung sind der bis- herigen Leistung entsprechend Teilbetrtige der unten genannten Vergtitungssatze ala Abschlag zu zahlen.) Die Vergiltung betragt bei der Ausbildung von Arbeitern, a) die ale Berufsfremde neu in den Betrieb ein- treten und far bestimmte Tatigkeiten ausgebildet werden, b) die bereits im Betrieb beschaftigt sind und nut Grund von Umstellungen in einem anderen ihrer jetzigen Tatigkeit nicht verwandten Beruf arbei- ten werden, c) die vom Ungelernten zum Angelernten ausgebil- det werden, d) ftir die Qualiflzierung am derzeitigen Arbeits- plats, bel ether Aus- bei individueller bei Brigaden- bilclungsdauer Schulung schulung von: je Person: je Person: 1 Monet 2 Monaten 3 Monaten 4 Monaten 5 Monaten 6 Monaten je weiteren 3 Monaten 22 Die VergOtung betragt bel eineritaliflzierung von Arbeitern, a) die vom angelernten zum Facharbeiter entwickelt werden, b) die in einem zweiten verwandten Bend quail- fiziert werden bet einer Aus- bei individueller bildungsdauer Schulung von: je Person: 1 Monat 2 Monaten 3 Monaten 4 Monaten 5 Monaten 6 Monaten je weiteren 3 Monaten 15,?DM 20,? DM 25,?DM 30,?DM 35,?DM 40,? DM bei Brigaden- schtdung je Person: 6,?DM 8,? DM 10,?DM 12,?DM 14,?DM 18,?DM 30,?DM 12,? DM Bel der Qualifizierung in Spezialkursen zur Erlan- gung der ftir die Beherrschung elner neuen Tech- nolo& und aeuer ProduktionsausrOstungen not- wendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sind die Honorarsatze ftir nebenberufliche Lehrkdifte zu- grunde zu legen. 22. Riehtlinien fiber die Anwendung der verschiedenen Schulungsarten in den Betrieben. In Durchflihrung der Verordnung tlber die Ausbildung und Qualiflzierung der Arbeiter in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 5. Mtirz 1953 (GB!. S.406), ? 10, Absatz 2, Ziffer f, let far alle Be- triebe des Ministeriums f?r Maschinenbau folgende Richtlinie verbindlich: 1. Die Sebulungsarten. And Grund der Vielfilltigkeit in der Ausbildung und Qualiflzierung der Arbeiter wird und mull auch die Anwendung der Schulungsarten verschicdenartig sein und bedarf somit ether sorgfaltigen Auswahl. Die Auswahl der versdaledenen Schulungsarten richtet sich nach der Art des zu behandelnden Stoffes und nach den gegebenen betrieblichen Mog- lichkeiten. Die hauptstichlidasten Schulungsarten sind: 1. individuelle Schulung, 2. Brigadensdiulung, 3. Aktivistenschulung, 4. Schulung in Kursen, 5. Spezialkurse. Von den obengenannten Schulungsarten let die in- dividuelle und Brigadenschulung 1m grofien Ausma0 zu entwickeln. Dlese Schulungen ktinnen durch Ubernahme von Selbstverpflichtungen oder durch Abschlu0 von Qualifizierungsvertrbgen, die das Ziel, den Umfang und die Dauer der Ausbildung und Qualiflzierung genau festlegen, von qualiflzier- ten Arbeitern, Brigadieren, Meistern usw. durd.- gefiihrt werden. II. Die Anwendung tend Durehtilhrung der Schulungs- arten. 1. Individuelle Schulung. 10.?DM 4,?DM Die indlviduelle Schulung verlauft im Rahmen 15,? DM 6,?DM des Produktionsprogramms und wird direkt am 20,?DM 8,?DM Arbeitsplatz durchgefdhrt. Der Arbeiter wird 25,?DM 10,?DM einem Instrukteur, der aus den ReIhen der gush-- 30,?DM 12,? DM flziertesten Arbeiter, BrIgadiere oder Meister 35,? DM 14,? DM ausgewahlt wird, zugeteilt. Der Instrukteur ver- mitten dem Auszubildenden auf der Grundlage 25,?DM 10,? DM eines Schulungsprogrammes die notwendigen 50X1 I I Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release praktischen Fertigkeitenr der AuszublIdende nach Beendigung der Schulung ausfiihren wird. Der Instrukteur zeigt dem Auszubildenden an- schaulich die Handgriffe der auszufithrenden Ar- beitsgange, die richtige und gewissenhafte Aus- nutzung der Maschinen und Vorridttungen. Der Instrukteur Uberwacht ohne eigene Arbeits- unterbrechung die Arbeit seines &Milers, weist auf Fehler bel der Ausfiihrung der Arbeitsgange hin und zeigt, wle man sie beseitigen mull. Die theoretische Schulung, welche im Schulungspro- gramm mit enthalten let, kann bel der Aus- bildung von Arbeitern in einfachen Berufen ebenfalls vom Instrukteur durchgeftihrt werden. Bei Arbeitern, die eine individuelle Schulung im gleichen Beruf erhalten, kann der theoretische UnterrIcht in Gruppen durchgeftihrt werden. Bei komplIzierten Berufen mull die theoretische Schulung nach einem besonderen Plan von spe- ziell ernannten Lehrkraften, und zwar parallel mit der praktischen Schulung, durchgefUhrt werden. 2. Brigadenschulung. Die Brigadenschulung unterscheidet sich nach Ihrem Inhalt nicht wesentlich von der indivi- duellen Schulung. Dec Unterschied liegt ledig- itch in der Organisationsform. Die Brigaden- schulung kann je nach den Betriebsbedingungen In zwei Formen durchgefUhrt werden: a) Dumb Elnweisung des Auszubildenden in eine Produktionsbrigade. Die Produktionsbrigade ilbernimmt die Ver- pflichtung oder schlient omen QualifikatIons- vertrag ab, einlge Arbeiter, je nach GroBe der Produktionsbrigade, auszubilden bzw. zu qualifizieren. Es let zwedtmaBig, nicht weniger als drei und nicht mehr ale Vint Auszubildende In eine Produktionsbrigade aufzunehmen. Die Verant- wortung ftir die Ausbildung in den festgesetz- ten Fristen tragt der Brigadier bzw. em n aus der. Relhe der Produktionsbrigade ausgewahl- ter qualiflzierter Arbeiter. b) Durch Schaffung einer besonderen Lehrbrigade mit einem Brigadier als Leiter. Diese Art der Brigadenschulung hat vor der unter a und der lndividuellen Schulung In- sofern gewisse Vorteile, ale sie die Maglich- keit zu einer folgerichtigen Erlernung der Produktionsprozesse gibt. Die groBere Folge- richtigkeit der praktischen Schulung wird bier dadurch erreicht, daB ftir die Lehrbrlga- den gemalit dem vorhandenen Lehrprogramm In jedem Stadium der produktionstechnIschen Schulung entsprechende Produktionsauftrage ausgewahlt werden 'carmen. Hierbei mach es sich erforderlich, dall die Abteilung fUr Arbeit den technischen und Produktionsleiter zu Rate zieht und RUddrage nimmt, ob die Moglich- keit des EInsatzes einer Lehrbrigade ge- geben 3. Aktivistenschulen. FOr die Massentibernahme der fortschrittlichen Arbeitsmethoden werden Aktivistenschulen orga- nisiert, in denen etwa zwel bis drel theoretische Schulungen und die praktische Unterweisung an dem Arbeitsplatz durchgefithrt werdon. Die Aktivistenschulen haben 1m wesentlichen die Aufgabe, die Arbeitsverfahren der Aktivisten, Neuerer und sowjetische Arbeitsmethoden den SchUlem zu vermitteln. @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Besonders notwendig und wichtirOr es, daB die besonderen Arbeitsverfahren und die Methoden der Neuerer richtig festgestellt sind, urn den Plan filr die DurchRihrung der Aktivistenschulen folgerichtig zusammenzustellen (s. Handbuch des Gewerkschaftsfunktionars Selte Ill ? Beschlu0 des Bundesvorstandes des FDGB Ober die Bil- dung von Aktivistenschulen). 4. Schulung in Kursen. Das Hauptkennzeichen der Schulung in Kursen 1st der hohe Anteil des theoretischen Unterrichts, der sich starker der standigen Schulung anpaBt. Dieser Charakter des theoretischen Unterrichts und sell) hotter Anteil an der Gesamtschulungszeit 1st haunt- sachlidi darauf zurUckzuf0hren, da3 bier die neuen Arbeiter gewahnlich in komplizierten Berufen sus- gebildet werden, als dies bel den anderen Schulungs- arten moglieh 1st, oder aber in solchen Berufen, in denen die Arbeitsbedingungen die Durchfilhrung der praktischen Unterwelsung am Arbeitsplatz er- schwert. Zum Unterschied von den anderen Schulungsarten, die vornehmlich praktischen Charakter tragen und am Arbeitsplatz durchgefahrt werden, mtissen die Schulungen In .Kursen soweit wle maglith in beson- dere ausgerilsteten Lehrkablnetten unter weitgehend- ster Ausnutzung von Anschauungs- und Lehrmitteln durehgefuhrt werden. In Kursen werden besonders die sum Facharbeiter zu Quallflzierenden und die Arbeltergruppen jener Berufe ausgebildet, die auBer vorhandenen prakti- . schen Erfahrungen nods eine emsthafte theoretische Ausbildung erfordern. Bel der DurchfOhrung der Schulung In Kursen, die 1m Gegensatz zu anderen Schulungsarten nicht dlrekt am Arbeitsplatz ausgefithrt werden, 1st darauf zu achten, dali such die praktlsche Unterweisung parallel sum theoretischen Unterricht durch elnen Instrukteur ouch der Methode der individuellen und Brigadenschulung durchgeftihrt wird. 5. Spezialkurse. Eine wichtige Form der betrieblichen Qualiflzierung der Arbeiterkader sind die Spezialkurse. Diese Spe- zialkurse sind zu organisleren und dienen sum An- eignung und Beherrschung der neuen technologischen Prozesse, damn die einzelnen Arbeitergruppen schneller die notwendigen Kenntnisse und Fertig- keiten der neuen AusrUstungen erlernen und sich eine neue Produktion.stechnologie erarbeiten. Ferner dienen sie stir Verwirklichung von Massen- maBnahmen, wle z. B. Einsparung von Elektroener- gle, Heizmaterial, Rohstoffen usw. Die Spezialkurse end In den Betrieben entsprechend der konkreten Thematik des Unterrichts zu benennen. Die sich aus den betrleblichen BedUrfnissen ergeben- den Unterweisungsprogramme sind jeweils auf emn Problem zu beschranken. Es empflehlt filch, nicht aligemeinbildende Richer (Fachrechnen, Chemie, Physik, Deutsch usw.) darin aufzunehmen, denn es sollen our bestlmrnte Fragen behandelt werden. Die Spezialkurse werden von ingenieurtechnischen Mitarbeitern auflerhalb der Arbeitszeit durchgefUhrt und haben den Charakter eines theoretischen Unter- richts nach einem Programm, das im eigenen Betrieb aufgestellt wird. Mese Programme Bind nach Mag- lichkeit von nicht mehr als einem Morat Unterrithts- dauer bei 10 bis 30 Stunden aufzustelien. 28 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ iNsw in. Zusammenfassung. Alle hier aufgezeigten Schulungsarten sind je nach dem entsprechenden fachlithen Niveau fiir elle Auszubilden- den und zu Qualiftzlerenden anzuwenden und werden mit der Abiellung ftir Arbeit und der TBS, in Betrieben ohne TBS Mit dem fur die Qualiftzlerung und Aus- bildung Verantwortlichen festgelegt. Neben den genannten Aufgaben, die der planmtiBigen Ausbildung und Qualifizierung dienen, tat die Frage der Weiterentwicklung der Menschen in der Produktion nodi nicht abgeschlossen. Es wird angeregt, dal3 aul3er der planmABIgen Sehulung Patensthaften zur Qualift- zierung von Arbeitern im Rahmen des Wettbewerbes, d. h. von Mann zu Mann und von Brigade zu Brigade, von Abteilung zu Abtellung, ilbernommen und durch- gefUhrt werden. ElehtUnle far die padagogisdie und methodisehe WelterbIldnag der LehrkrAfte. Hach der Verordnung Ober die Ausbildung und Qualift- zierung der Arbeiter in den volkselgenen und Ihnen gleichgestellten Betrieben vorn 5. Marz 1953 ? 8, Absatz 3d, tat der Leiter der Technischen Betriebsschule verpflichtet, die haupt- und nebenberuflichenLehrkrAfte sowle Instrukteure plidagogisch und methodisth anzu- leiten. Ale Erglinzung hierzu wird folgende Richtlittle e;lassen: Aufgaben der Leitung der Technischen Betriebsschulen. 1. FOr die plidagogische und methodische Weiterbildung der haupt- und nebenberuflithen Lehrkrtifte inner- halb des Bereiches der Technischen Betriebsschule 1st der Leiter der Technischen Betrlebsschule volt ver- ? antwortlich. Die Leitung der plidagogischen Weiterbildung kann edner Lehrkraft mit abgesehiossener plidagogischer Ausbildung Obertragen werden. Gleichzeitig hat der Leiter der Technischen Be- triebsschule dieQualiftzlerungsbeauftragten der ihnen angeschlossenen Betriebe (siehe Anweisung der zu- standigen Hauptverwaltung) bet der pildagogischen Weiterblidung Ihrer Lehrkrtifte zu unterstUtzen. 2. Zur Orgardsferung und Durchftihrung der padago- gischen und methodischen Schulung 1st der ?Rat ftir Ausbildung und Qualiftzierung der Werkttitigen" s. Richtlinie Ober die Struktur und Aufgaben der TBS, Absntz 4 Ziff. 1) hinzuzuziehen und urn eine Lehrkraft mit abgeschlossener pAdagogischer Aus- bildung zu erweitern. 2.1 Der Rat richtet em n organisiertes Selbstshtdium fur die Gebiete: Gesellschaftswissenschaften, Plidagogik und Psycho'ogle em n und ftihrt monat- lich Seminare durch. 2.2 Im Jahre sind fathgruppenweise (Mr die Lehr- krtifte der allgemeinbildenden Filcher, der natur- wissenschaftlichen Richer und berufskundlichen Richer) 2 Lehrproben von hochqualifizierten Lehrkrtiften zu halten, an denen die jeweiligen LehrkrAfte tellnehmen. tin Anschlui3 an die Lehrproben hat eine intensive Auswertung der- selben zu erfolgen. Teilnehmer der pAdagogischen und methodischen Schulungen. 1. Allehauptberuflichen LehrkrAfte sind zur Tellnahme an der padagogischen und methodischen Welter- blIdung verpflichtet. Soweit die hauptberuflichen LehrkrAfte nods keine abgeschlossene pAdagogische Ausbildung besitzen, schafft die padagogische Weiterbildung die Voraus- setzung, die Fachschullehrerprtifung nazis den gelten- 50-Yr 2013/07/01 C IA-R D P83-00418 R000500060010-5 Nnor den Bestimmungen des Staatssekretariats filr Hoch- schulwesen ? Hauptabteilung Fachschulwesen ? abzulegen. 2. Es mull erreitht werden, elle nebenberuflichen Lehr- krafte und Instrukteure zur Teilnahme an den pad- agogischen und methodischen Schulungen zu ge- winnen. 24. RIchtlinten far die Ausarbe1tung von Rahmen- ausbadungsunterlagen. Ms Muster flit* den Aufbau von Rahmenbildungsunter- lagen dienen die Unteriagen fUr den Beruf ?Dreher" der Lohngruppen II bis VII. Ala Ifilfsmaterial sind zu verwenden: 1. Lehrpitine (Kompendien) des Staatssekretarlats ftir Berufsausbildung fUr site Lehrberufe bel der Aus- arbeftung der Lohngruppen I bis V. 2, Die Quallftkations-Charakterlstiken Mr die einzelnen Berate. Auf folgende Punkte let besonders zu achten: 1. DieStundenveriellung auf die einzelnen Lohngruppen In den auszuarbeitenden Rahmenlehrplanen richtet slch nazis der Dauer der Ausbildung bis zum Fach- arbeiter. Beim ?Dreher" wurden 340 Std. theoretischer Unterrleht bis Lohngruppe V eingesetzt. Zugrunde gelegt wurde ffir den Beruf ?Dreher" der Lehrpian des Staatssekretarlats fOr Berufsausbildung mit 24 Monsters Lehrzeit. Bei Berufen, die eine Itingere Lehrzeit erfordern, let die Stundenzahl der theoretisehen Ausbildung ent- sprechend zu erhfthen. 2. Flit' Berufe mit gleicher Ausbildungsdauer wie Dreher sind fUr die einzelnen Lohngruppen die gleichen Zeiten der theoretischen Ausbildung elnzu- halten. 3. Die Unterrichtsfacher Gesellschaftswissenschaft, Be- triebslehre, Deutsch, Naturwissenschaften (Phylik, Chemie) sowle die Prtifungsanforderungen sind aus ciftm Rahmenlehrplan Dreher zu Ubernehmen, auch /Ur die Lohngruppen VI und VII. 4. Die Ausbildungsdauer mull in einem bestImmten Verhtiltnis zum theoretischen Unterricht stehen: 40 Wochen bet 2-standigem Unterricht = 80 Std.= 1 Ausbildungsjahr, 20 Wochen bel 4-stOncligem Unterricht = 80 Std. = AusbildungsJahr, 40 Wochen bel 4-stUndtgem Unterricht =180 Std. = 1 Ausbildungsjahr, 5. Es ist darauf zu achten, dee die Unterrichtsstunden gradzahlig sind, da der Unterricht jeweils 2 Std. = 1 Doppeistunde betrAgt. 6. Bei Anlernberufen 1st die Anzahl der Stunden aus der Rahmenausbildungsunterlage ?Dreher" (Lohn- gruppen 1 Ns IV) entsprechend zu Ilbernehmen. Anlage 1 Die Qualifizierung fur den derzeitigen Arbeitsplatz hat im Bereich der einzelnen Hauptverwaltungen in nails- stehenden Berufen vordringlich zu erfolgen: HV Ausrastung far Schwerindustrle Stahlbauschlosser, Spitzendreher, E-SchweiBer RV Ausrustung fur Chemle, Keramtk und Nahrungs- mIttellndustrle A-SchweiBer, Lehmformer, Bohrwerksdreher, Ver- tikalbohrer, Karusselidreher, Langhobler, Bleiltfter, 'soberer, Rol'rEchlosser 24 ALI nI,ccifiarl in Part - sanitized CODV Approved for Release 50X1 L. I @ 50-Yr 2013/07/01 CIA-RDP83-00418R00050006001u-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 %ow NV Ausrtistung far Textil- und polygraphische Industrie Fraser, Nobler, Bohrer, Monteure NV Ausrllstung far Werkzeugmasehinenbau Spitzendreher, Karusselldreher, Bohrwerksdreher, Horizontaldreher, Langhobler, Schaber, Maschinen- schlosser (Endmontage far Verzahnungsmaschinen und Lehrenbohrwerke) HV Gleaerelen Former, Kernmacher, Modellbauer HY Kessel- und Turbinenban Rohrbieger, A- und E-SchweiBer NV Elektromasehinenbau Elektromonteure, Elektromaschinenbauer, Elektro- mechaniker, Trafobauer, Ankerwickler, Spulen- widder, Schlosser, Blechschlosser, Werkzeugmacher, Dreher, Nobler, Fraser,Bohrer, Later, Bandagierer, Stanzer, A- und E-Schweiaer NV Sehiffsbau Schiffselektriker, Schiffsmaschinenschlosser, Stahl- schiffbauer, Rohrschlosser, Leichtmetallschiffs- schlosser, Meter, Stemmer, Kesselschiniede, Span- tenbleger, A- und E-Schweillier HV Automobil- und Traktorenban Motorenschlosser, Autoelektriker, Blechschlosser, Karosseriebauer, Spitzendreher, Hobler, Fraser, Bohnverker, Polsterer, A- und E-SchweiBer HV Lok- unit Waggonbau Kesselschmiede, Rohrschlosser, Spitzendreher, Nobler, Fraser, Bohrwerker, A- und E-Schwell3er, SchweiBbrenner HV Landmasehlnenbau Schmiede, Maschinenschlosser, Landmaschinen- schlosser, Spitzendreher, Nobler, Fraser, A- und E- SchwelBer NV Radio und Fernmeldetechnlk Frequenzmechaniker, Feinmechaniker, Fernmelde- monteure HV Feinmeehanik mid Opt 1k Optiker, Dreher, Werkzeugmacher, Schlosser, Glasveredler NV Hebei- und Apparatebau Zieher, Weilltbearboiter, Porzellonschleifer, Por- zellandreher, PorzellangieLier, Presser, Ablsollerer far Kabellertigung NV LeichtmaschInenbau Harter, Schmiede, Revolverdreher, Metallschleifer und -polierer, Werkzeugschleifer, Chirurgmechani- ker, Werkzeugmacher, Blechschlosser, Installateure, Former, Kokillengiefier, Heizungsmonteure EIV Eisen-, Bleck- und MetalWaren Werkzeugmacher, Dreher, Nobler, Schweiller Anlage 2 Die Hauptverwaltungen end Mr die Einrichtung von Technischen Betriebsschulen in nachfolgend aufgen,hr- ten Betrieben verantwortlich: HV Ausrastimg Kir Schwerindustrio VEB Schwermasdanenbau ,,Heinrich Rau", Wildau VEB Kranbau Eberswaide, Eberswalde VEB Maschinenfabrik, Nordhausen VEB Leipziger Stahlbau- und Verzinkerei, Leipzig W 35 VEB Forderaniagen Kothen, K6then NV HV NV HV NV HV NV NV HV VEB Sachsischer Bracken- und Stahlhochbau, Dresden A 27 VEB Ernst-Thalmann-Werke, Magdeburg VEB Werk ?Bleichert", Leipzig Ausrastung far Chemie, Keramik und Nabrungs- mittelindustrie VEB Maschinen- und Apparatebau Stailfurt, Stafifurt VEB Tabak- und 1ndustriemaschinen, Dresden A24 VEB Maschinenfabrik, HalleiSaale VEB Werk ?Polystus", Dessau Ausrastung tar Textil- und polygraphisehe Industrie VEB Buchbindereimaschinen Leipzig, Leipzig C 5, VEB Spinnerelmaschinen, Karl-Marx-Stadt Ausrastung far Werkzeugmasehinenbau VEB Groadrehmaschinenbau ?B. Mai", Karl-Marx- Stadt VEB Gradrehmaschinenbau ?7. Oktober", Berlin- Weillensee VEB Werkzeugmaschinenfabrik ?Union", Gera VEB Werkzeugmaschinenfabrik, Aschersieben VEB Maschinenfabrik ?John Scheer", Meuselwitz VEB Drehmaschinenwerk, Leipzig C 1 VEB Feinstmaschinenbau, Dresden A 36 VEB Bohrmaschinenfabrik Saalfeld, Saalfeld VEB Blechbearbeitungsmaschinenwerke, Aue VEB Werk ?Henry Pets", Erfurt Glefiereien VEB Keulahtitte, Krauschwitz Kugel- und Turblnenbau VEB Bergmann-Borsig, Berlin-Wilhelmsruh VEB Dampfkesseibau Meerane. Meerane VEB Dampfkesseibau Ubigau, Dresden N 30 VEB Mitteldeutscher Feuerungsbau, Leipzig-Holz- hausen VEB Dampfkesselbau, Hohenthurm/Sa.-Anh. VEB Turbinenbau Dresden, Dresden N15 VEB Maschinenfabrik, Gorlitz Kraft- und Arbeitsmasehlnenbau VEB Dieselmotorenwerk, Rostodc VEB Kompressoren- und Pumpeuwerke, Halle VEB Maschinenbau Halberstadt, Halberstadt VEB Zwlckauer Maschinenfabrik, Zwickau VEB Karl-Liebknecht-Werk, Magdeburg Elektromasehinenbau VEB Lokomotivbau ? Elektrotechnische Werke ?Hans Beimier", Hennigsdorf/Osth. VEB Transformatorenwerk ?Karl Liebknecht", Berlin-Oberschbneweide VEB Transformatoren- und Rantgenwerk, Dresden N30 VEB Sachsenwerk Niedersedlitz, Niedersedlitz Schiffbau VEB Yachtwerft Berlin, Berlin-Kapenidc VEB Staatswerft Rothensee, Magdeburg Rothensee VEB Volkswerft Stralsund, Stralsund VEB Neptunvverft, Rostock VEB Warnowwerft, Warnemilnde VEB Waggonbau Niesky, Niesky/OL. VEB Peenewerft Wolgast, Weigast Automobil- und Traktorenbau VEB Fahrzeug- und Geratewerk Simson, Suhl VEB Schlepperwerk Brandenburg, Brandenburg/ Havel VEB Kraftfahrzeugwerk Phanomen, Zittau/Sa. VEB Karosseriewerk Dresden, Dresden A 16 VEB Schlepperwerk Nordhausen, Nordhausen/Harz VF11 Automobilfabrik EMW Eisenach Eisenach Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 50X1 25 @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ' I VEB Kraftfahtzeugwerk Horth, ZwIdtau/Sa. VEB Fahrzeugteilewerk Fichtel U. Sachs, Reichenbach/Vogtl. HV Lokomotiv- und Waggonbau VEB Waggonbau Ammendorf, Ammendorf/HaLle/ Seale VEB Waggonbau Dessau, Dessau/Sa.-Anh. VEB Wagoonbau Niesky, Niesky/OL. VEB Waggonbau Bautzen, Bautzen/Sa. VEB Waggonbau Garlitz,litz/Sa. VEB Lokomotivbau Karl Marx Babelsberg, Babelsberg/Brdbg. HY LandmaschInenhau VEB Bodenbearbeitungsgerntewerk Leipzig, Leipzig W31 VEB Mahdrescherwerk Weimar, Weimar/ThUr. HV Babel- und Apparatebau VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschane- welde VEB KeramLsche Werke Hermsdorf, Hermsdorf/ Thar. VEB Elektro-Apparatewerk Ji W.Stalin, Berlin- Treptow HV Radio- und Fernmeldetechnik VEB Glahlampenwerk Berlin, Berlin 0 17 VEB Werk fUr Fernmeldewesen HF, Berlin-Ober- schaneweide VEB Funkwerk Kopenidc, Berlin-Kopenick VEB Fernmeldewerk Leipzig, Leipzig 0 27 VEB Funkwerk Erfurt, Erfurt VEB Sachsenwerk Radeberg, Radeberg HV Fehtmcchanik/Optik VEB Carl Zeiss Jena, Jena/Thilr. VEB Jenaer Glaswerk Schott U. Gen., Jena/ThUr. VEB Rathenower Optische Werke, Rathenow VEB Schreibmaschinenwerke, Dresden N 6 VEB Zeiss-Ikon Dresden, Dresden A 21 VEB Baromaschinen-Werk Karl-Marx-Stadt, Karl-Marx-Stadt VEB Bilromaschinenwerk Rheinmetall, Sommerda/Thar. VEI3 Optima Bilromaschinenwerk, Erfurt VEB Klement Gottwald Uhren- und Maschinen- fabrik Ruhla, Ruhla/ThUr. HY Leichtmaschinenbau VEB Schwerarmaturenwerk Magdeburg ,,Erich Weinert", Magdeburg VEB Transmasch. Vorm. Schumann & Co., Leipzig HV Etsen-, Biech- und Metallwaren VEB Ernst-Thtilmann-Werke, Suhl/ThUr. VI. Arbeitsschutz und Sicherheit 25. Richtlinien ftir die Organisierung der Sicherhelt in den Betrieben sowie ilber den Aufbau und die Auf- gaben der Sicherheitsinsitektionen far die Betriebe des Ministerlums fUr Maschinenbau (VgL 5 7 der Verordnung sum Schutze der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951, OBI. 8. 957). L Organktierung der Sicherheit in den Betrieben. 1 (1) Far die Arbeitssicherheit, insbesondere die tech- nische Sicherheit in den Betrieben, im folgenden Sicher- heit genannt, tragen die Werkleiter die Verantwortung. (2) Neben den Werkleitern Bind die Aufslchtspersonen, die Abteilungsleiter, Meister und Brigadiere und sonstl- gen Personen, denen besondere Befugnisse (ibertragen end, Innerhalb der Omen zugeteliten Arbeitsbereiche far die Sicherheit verantwortlich. (3) Die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Personen werden durch Sicherheitsinspektionen angeleitet, beraten und unterstatzt. ? In die Betriebskolleicivvertdige sind besondere Be- stimmungen und Verpflichtungen zur Gewnrleistung der Sicherheit aufzunehmen. IL Anfbau der Sicherheitstospektionen ?3 Far alle dem Ministerium filr Maschinenbau unter- stellten Betriebe sowie far die ihnen gleichgesteliten Betriebe sind Sicherheitsinspektionen zu errichten. ?4 Die neue Struktur der Hauptsicherheitsinspektion wird in einer der ntichsten Nummern der Verfagungen und Mittellungen des Mlnisteriums fur Maschinenbau bekanntgegeben. ?5 In alien Schwerpunktbetrieben und Betrieben mit iiber 1000 Beschaftigten miissen Sicherheitsinspektionen ein- gesetzt werden, die dem Werkleiter unmittelbar unter- stehen. Die SicherhelLsinspektionen sind in der Regel in Betrieben a) bis zu 4000 Beschaftigten mit einem Slcherheits- inspektor b) mit mehr els 4000 Beschaftigten mit zwel Sicherheits- inspekloren zu besetzen. 6 Den Sicherheitsinspektoren sind die notwendlgen Hilts- krtifte (Stenotypistin, wenn notwendig Sadthearbetter) je nazis Art der Produktion und Betriebsardage zur Ver- filgung zu stellen. 7 Fur Betriebe mit weniger ala 1000 Beschtiftigte 1st emn Slcherheitsbeauftragter einzusetzen, sofern nicht die Art der Produktion oder Betriebsanlagen einen Slcherheits- inspektor erforderlich macht. Der Sicherheitsbeauftragte untersteht dem Werklelter unmIttelbar. ?8 In Betrieben, in denen Sicherheitsinspektionen einge- richtet werden und bisher Arbeitsschutz- oder Sicher- heitsingenieure ihre Tfitigkeit ausllbten, werden diese als Sicherheltsinspektoren eingesetzt. IIL Aufgaben der Sicherbeitsinspektionen ? Die Hauptsicherheitsittspektion hat folgende Aufgaben: a) Anleitung und fachliche Weiterbildung der Sicher- heitsorgane, b) Anwendung der neuesten sicherheitstechnischen Er- kenntnisse und der sicherheitstechnischen Vorschrif- ten bet der Planung, ErrIchtung, Erweiterung und Veranderung von Arbeitsstiitten, Betriebsan- lagen und Betriebseinrichtungen, c) Uberwachung der Herstellung der Produktionsmittel (Maschinen usw.), damit diese den fortschrittlichen sicherheitstechnischen Erkenntnissen und den Arbeits- schutzbestimmungen entspredlen, :',77777 77...rn? H 50X11 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Erfahrungsaustausches soNleAuswertung der ge- Ingenieuren, Meistern, Brigadiererrusw. laufend wonnenen Erkenntnisse in enger Zusammenarbeit Schulungen Ober Arbeitssdiutzbestimmungen durch- mit den Organen des Staatlichen Arbeitsschutzes und zuftkhren. der IG d) ginrichtung und Durchfll' eines umfassenden 12. Mit ellen im Benet, verantworna.? ?Lunescga, w e) wissenschaftlidie Untersttltzung zur Erforschung von Gefahrenquellen und deren Beseitigung. ? 10 Zur Durchfiihrung der im ? 9 genannten Aufgaben 1st die Hauptsicherheitsinspektion berechtigt und ver- pflichtet, die Betriebe fertdauernd zu tlberwachen, ihnen Hinweise zu erteilen und sie zweckentsprediend zu beraten. ? 11 Die betriebUchen Sicherheitsinspektionen haben die Auf- gabe: 1. Die Werkleiter bet der Organisierung und Durch- fUhrung der technischen Sicherhedt zu beraten und zu unterstiltzen sowie filr die standigeVerbesserung der Betriebssicherheit zu sorgen, damit Betriebs- stbrungen und Unftille verrnieden werden. 2. Oberwachung alley im Betrieb beflndlichen Maschl- nen, Krtine, elektrischen Anlagen, elektrischen SchweiBgerate, Azetylen-Anlagen und Gerate, Kessel, Heizungsanlagen, Absaug- und Beltiftungs- anlagen, Fahrzeuge, Garagen, Lagerdlume, Spritz- raume usw. durchzufahren. 3. Die wahrend der Uberwachung festgestellten Man- gel und notwendIgen Anderungen durch die zustUn- digery Betriebsabteilungen beheben zu lessen. 4. Bel der Planung von Neu- oder Umbauten an Betrlebsanlagen zu kontrollieren, ob elle Arbeits- schutzbesUmmungen eingehalten werden. 5. Die Investitions- oder kaufmannischen Abteilungen zu veranlassen, die benotigten Mittel filr Arbeits- schutz im Investplan, Generalreparaturplan und Finanzplan !Or das laufende Jahr einzuplanen. 6, Zu veranlassen, dal) vorgeschriebene Abnahmen oder Oberprtlfungen an Betriebsanlagen und richtungen termingemal3 durch die Arbeitsschutz- inspektion vorgenonunen werden. Die dazu erforderlichen Unterlagen wie Zeichnun- gen, statistische Berechnungen, AbnahmebUcher und Karteibltitter sind zu beschaffen und ordnungs- gemlifi zu ftlhren. Falls die Unterlagen in einer anderen Abteilung geftihrt werden, ist eine standige Kontrolle notwendig. 7. Die im Betrieb durchgefilhrte Produktion zu tiber- prilfen, damit these den fortschrittlichen sicherheits- technischen ErkenntnIssen und Arbeltsschutz- bestimmungen entspricht. 8. Konstruktionsburos ? soweit ale sich im Betrieb bellnden ? sind zu verpflichten, vor AbschluB einer Konstruktion die Sicherheltsinspektion beratend hinzuzuziehen. 9. Alla in dem Betrieb eingehenden Produktionsmittel (Maschinen, Aggregate usw.) zu tiberprilfen, ob ale den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Erst Mut Freigabe durch den Sicherheitsinspektor oder -beauftragten dOrfen die Produktionsmittel in der Produktion verwendet werden. 10. Alle vom Betrieb reparierten Produktionsmittel zu tiberprUfen. Erst nach Frelgabe durch den Steller- heitsinspektor oder dessen Beauftragten dilrfen die Produktionsmittel wieder in Betrieb genommen werden. 11. File besonders gefahrvolle Arbeitsverfahren tech- nische Betriebsvorschriften mit Einversttindnis der Bezirksarbeitsschutzinspektion herauszugeben. 13. An Produktions- und Werkleitungssitzungen, die den Betrieb und die eigene Produktion betreffen, tellzunehmen, urn die Wichtigkeit des Arbeits- schutzes in diesen Sitzungen darzustellen. 14. Mindestens einmal im Monet der gesamten Werk- leltung einen Bericht Uber den technisch-sicherheit- lichen Stand des Betriebes zu geben. 15. Die Werkleitung zu veranlassen, die notwendigen Arbeitsschutzbestimmungenzu beschaffen und daily zu sorgen, da0 in alien Abteilungen die entsprectien- den Bestimmungen ausgelegt werden. 16. Eine Bibliothek einzurichren, die neben den Ge- setzen, Verordnungen, Bestimmungen, Abhand- lungen usw. elle BUcher und Elroschtlren enthIllt, deren Inhalt sich mit arbeitsachutztechnischen, sicherheitstechnischen und gesundheitstedmischen Fragen befallt, sofern these auf den Betrieb zu- treffen. 17. Sidi daftly ednzusetzen, daB die Belegschaft des Betriebes zur Einreichung von Verbesserungsvor- schlagen auf dem Gebiet des Arbettsschutzes tinge- regt wird, daB verwertbare Vorsdilttge gebtihrend pramilert, im Betrieb eingeftihrt und, soweit Ober- betriebliches Interesse besteht, die Vorschltige publi- tea werden. 18. Alle neueingestellten Kolleginnen und Kollegen tiber die Mr den Betrieb und Arbeitsplatz geltenden technischen Sicherheitsvorschriften, Arbeitssdrutzbestimmungen und Dienstanweisungen zu belehren. 19. Bei alien BetriebsunfAllen mit schwerem oder tot- lichem Ausgan,g sofort die Hauptsicherheitsinspek- don im Ministerium fernschriftlich oder telefonisch zu verstandigen. 20. Eine Jahrestatistik zu Jaren, die Aufschluti gibt Uber Unftille in den einzelnen Monaten, an den verschiedenen Wochentagen, zu einzelnen Tages- zeiten, in versdriedenen Lebensjahren und in ver- schiedenen Berufsjahren, getrennt nach MAnnern und Frauen. 21. Die Unfallstatistik nach UMI monatlich in Zusam- menerbeit mit der Abteilung Plankontrolle auszu- arbelten und ausgewertet mit einer kurzen Analyse bis zum 22. des darauffolgenden Monate an die Ab- teilung Arbeit der zustandigen HV einzusenden. 22. Den deweillgen Unfallstand In graphischer Dar- stellung der Belegschaft zur Kenntnis zu bringen. Sofern im Betrieb eine Betriebszeitung erscheint. Bind in dieser Analysen Uber eingetretene Unflille, deren Ursachen und die Moglichkeit einer ktinftigen Verhinderung zu veroffentlidien. 23. Beim Einkauf von Farben, Chemikalien und Ver- dtinnungsmitteln, vor allem bei neuartigen Ersatz- stoffen, deren Zusammensetzung unbekannt 1st, und bel der Verarbeitung gesundheitsschtldigend wir- ken kann, Fertigungsanalysen des Warenprtlf- amtes zu beschaffen. Die 83esdraffung der entspre- chenden Filtereinsatze fUr Atemschutzgertite mull danach vorgenommen werden. 24. Bel Beurteilung der Gewahrung von zustitzlichem Urlaub, von Erschwerniszuschlagen, von Milchzu- teilungen, von kostenlosen Getrtinken in Arbeits- stiltten mit hoher Temperatur usw. mull die Sicher- heitsinspektion beratend mitwirken. 27 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R0005onnRnnin_ Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 28. Beset/Igen' von Milniit an elektrischen Aulagen in den Betrieben. Bel Betrlebsbegehungen dutch die Arbeitsinspektionen und ASK geben immer wieder kleinere Schaden und Mtingel zu Beanstandungen AnlaI3. F?r eden Sicher- heitsinspektor oder -beauftragten mud es beschamend wirken, wenn dieser aut derartige Fehler und Miingel aufmerksam gemacht wird. Solche Fehler und Mangel sind insbesondere: 1. Eteschadlgte und zerbrochene Stecker, Steckdosen 12. und Schutter. 2. Fehlende Schutz-Kontaktsteckdosen im Betrieb und an Maschinen. Fehlende Schutzstecker an Elektro- Werkzeugen, mangelhafte Kabelfestigung an Stek- kern und Gerlitedosen, Hebelschalter mit offenem Saints. 3. Fehlende bertihrungsschutzsichere Fassungen. Feh- lende oder beschltdigte Uberglocken an Leuchten. Fehlende oder mangelhatte Zugentlastung beim Anschluil beweglicher Leitungen an Gertiten, Apparaten, Veritingerungskabein und Helzkorpern. 4. Fehiende und unleserliche Kennzeichnung von Schaltstellungen an Hebelschaltern, Anlassern und Reglern. Fehlende Bezeldmungen von Stromkrelsen, Schaltern, Schaitgeraten und Apparaten. 5. Fehlende oder rtiangelhafte Erdung von metallenen GehAusen von Schaltern und Steekdosen, Motoren und Gerliten. Verrostete Leitungsrohre, beschticligte, unbenutzte und behelfsmaffige Leitungen. Unvor- schrlitsmillige Leitungseintithrungen und An- sr:Masse. Fehlende Docket von Abzweig- und Vet- tellungsdosen. fl. Gefllcicte, reparierte und beschtidigte Sicherungen. Fehlende PaBschrauben In Sicherungselementen. 7. Fehlender Schutz von Leitungen oberhalb der Full- Wen und lin Handbereich. 8. Versctunutzung von Motoren, Anlassern, Reglern, Schaltkasten und Verteilungen. 9. Unvorschriftsm5131geHandlampen, besondersStecker, Kabekinschlua, Ubergtodce, Drahtschutzkorb, Be- rahrungsschutzfassung, Schutztransformator !Or Kleinspannung, besonders unverwechselbarer Stacker. 10. Nicht ausreichende Beleuchtung von Batmen, Gtingen, TrepPen und Kellern. _ 11. Beschadigte und nicht ordnungsgemade Eintithrung bet Dachstandern. Schadhafte Einftihrungspfeiffen 19. 14. bet Frelleitungen in Gebiiude eschtidigte Isola- toren an Freileitungen und Leitungen im Freien. Unterlassene Entfernung von Zweigen und Asten in unmittelbarer Mlle von elektrischen Frelleitun- gen. Fehlende Warnungsschilder an Zugtingen von Dachstandern, Leitungen tlber Dachern und an diesen selbst Fehlende Warnschilder an Freileitungsmasten bet Wegekreuzungen. Schmtitzige und nesse Kabelkantile unter Tage. Nicht einwandfrei befestigte Kabel. Fehlende Kenn- zeichnung der Kabel und &Mende Erdung von Kabelmuffen, Motoren und Gerliten. Fehlende 01- fililung von Schaltern, Schtitzen, Sicherungen und Transforznatoren. Verstellter Zugang zu Maschinen, Schalt- und Ver- tellungsaniagen sowie Bedlenungsgtingen, Auf- bewahrung von Kleidungsstticken, Materiallen, Werkzeugen, Oltassern und Kannen, Fahrdidern und derg,Idchen In gefahrbringender Mille von unter Spannung stehenden, gegen Beriihrung nicht geschiitzten elektrischen Anlageteilen, Schaltan- lagen, elektrischen Betriebsdiumen U. & Fehlen von Warnungsschlidern, Betriebsvorschriften, Anleitungen zur ersten Hilte, Anweisungen zur Lbschung von Branden, Feuerlaschern, Sandklisten mit Schautel, Schaltstangen, Kurzschliellern und Erdungssellen, Schaltpilinen usw. Die Sicherheitsinspektoren oder Beauftragten der Betriebe Bind fur die Beseitigung der Mingel ver- antwortlich. 27. Aoweliung Kir den LBW weg der II MI - dad UMI-Eridinsungsineldungen 1. Betrleb In Betrieben mit hauptamtlichen Arbefesschutz- beauftragten werden die UMI- und DMI-Ergin- zungsmeldungen vom Arbeltsschutzbeauftragten In Verbindung mit dem Sicherheitsinspektor ausge- arbeitet und an die zustandige Hauptverwaltung, Abt. Arbeit (Arbeitsschutz), bis zum 22. des darauf- folgenden Monats bzw. Quartets gesandt. 2. Hauptverwaltung Die Abteilung Arbeit (Arbeitsschutz) der Haupt- verwaltung verdichtet die Meldungen Hirer Betriebe auf einem Formblatt (UMI- bzw. UMI-Erganzungs- meldung) und leitet die Zusammenfassung an die Zentrale Abteilung Arbeltesthutz und Hauptsidter- heitsinspektion zur Auswertung welter. VU. Kaderfragen VeraffentUdumgen Ober Kadertragen. Eine Zusammenfassung der Ober Kaderfragen in den aufgeltieten Ministerien ergangenen Verbffentlichungen VIH. V Waprongestellung. Dec steigende Warenverkehr zwingt die Reichsbahn, listen zur Verftigung stehenden Transportraum so ein- zusetzen, dai3 lebenswichtige und Exportgilter in der Waggonstelltolge den Vorrang erhalten. Die Betriebe mtissen daher ihre monatlichen Waggonanmeldungen 5uPerst gewissenhaft vornehmen. Erh5it der Betrieb die taut Kontingent vorgesehenen Waggons nicht, so let wt e folgt zu verfahren: wird in einer der ntichsten Ausgaben der ?VerfOgungen und Mittellungen" erfolgen. erkehr Dec Betrieb wendet sich unter Hinwels auf die Dring- lichkeit zuerst an die &Oldie Reichsbahn-Gaterabferti- gung bel gleichzeitiger Einschaltung des zustandigen Reichsbahnamtes. 1st eine Gestellung des gewtinschten Transportraumes church diese Steffen nicht m5glich, setzt der Betrieb shit mit dem Bezirkstransportausschul3 beim Rat des zustandigen Bezirkes, Abteilung Verkehr, in Ver- binduna. 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Nor Nee Sind die Bemilhungen each bet dieser SteIle erfolglos geblieben, so let der Vizepritisident der zusttinchgen Reichsbahndirektion anzusprechen, welcher Mr die Waggondispositionen in seinem Bereich verantwort- Itch 1st. Erst wenn auch hier nichts Positives erreicht worden let, kOnnen zentrale Stelien eingeschaltet werden. Es let also in letzter Instanz die Ze nt rale Abtei- lung Verkehr des Ministeriums filr Mame hinenbau anzusprechen. Die Gutart, Waggonzahl und -gattung, Bestimmungs- bahnhof bzw. bet Exporten des Bestimmungsland und des fill* den betreffenden Monat von der Reichsbahn erhaltene Kontingent sind dabei unbedingt anzugeben. Der Minister ftir Eisenbahnwesen hat angeordnet, daft AntrAge out Waggongeetellung our dann vom Mini- sterium air Eisenbahnwesen berildcsichtigt werden, wenn der vorbezeichnete Weg eingehalten worden 1st. Dims Verfahren 1st daher von den Betrieben unbe- dingt einzuhalten. 80. Zoe Be- und Entladeverordnung vom 20. Junl 1952. (Gesetzblat( Nr. 81 Belle 401-494 vom 28.Junl 1952.) Die ErfUllung der Transportpltine hAngt 1m wesent- lichen davon ab, wie die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Ver- ordnungen befolgt und in der Praxis angewendet werden. GrundsAtzhch sind die in der Be- und Entiadeverord- nuns festgesetzten Ladefristen einzuhalten. Die durch die Ubersehreitung der Ladefristen entstan- denen Standgelder werdest von den staatliche8 Organen registriert. Die nod) bel vielen Betrieben verhilltnismtiBig hohen Standgelder lessen darauf schlieBen, dell organise- torische MAngel die Be- und Entladungen verztlgern. Aix organisatorlsche MAngel sind z. B. zu bezeichnen: znangelhafte Vorkehrungen ftir den Fall grtiBeter eta- weiser Eingtinge von beladenen Waggons zur Entiadung 110W10 schlechter Zustand und ReparaturbedUrftigkett werkseigener Be-'und Entladeeinrichtungen. Dadurch wird der Ablaut der Transporte gehemmt, die Ladefristen Oberschritten und Standgelder ver- ursacht. Urn den Transportablauf Neel,/ zu halten und Stand- gelder zu vermeiden, haben die Betriebe entsprechende Be- und Entladekolonnen sicherzustellen und die Be- und Entladeeinrichtungen out einen betriebsftlhigen Zustand zu bringen bzw, far den Fall stofiweiser Ma- tertaleingtinge vortibergehende Lagermilglichkeiten zu schaffen. Diese Lagermtiglichkeiten mUssen so gewahit werden, daB selbst bei vortlbergehendem Anstalt von werkseigenen Transportmitteln und Einrichtungen Wagenstandgelder vermieden werden. Abgesehen von den eingangs aufgefiihrten MAngeln, die e.3 zu beseitlgen gilt, Bind nicht she Standgeld- erhebungen out em n Verschulden der Verlader zurtick- zuftihren. Vorankilndigungs- und Bereitstellungszeiten sind sorg- hiltig zu Uberwachen und zeitlich festzuhaiten. Die Be- triebe mtissen zu jeder Zeit bereit sein, Vorankilndi- Hung und endgilltige Benachrithtigung entgegenzuneh- men, UM sofort vorbereitende MaOnahmen ftir die Be- und Entladung treffen zu konnen. Werden Wagen von der Hahn ohne Voranktindigung our Be- oder Entladung bereitgestelit, gilt die Bereitstellung als Vor- ankOndigung, des heiSt, daft die Be- oder Entladefrist erst nach Ablauf der Vorankiindigungsfrist beginnt. Standgeldredmungen sind genau zu Oberprilfen, ob bet der Entstehung von LadefristUberschreitungen Grtinde vorgelegen haben, die eine Standgelderhebung nicht rechtfertigen. EinsprOche gegen Standgeldrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnungen schriftlich und begriindet an die ortliche zustAndige Reichsbahn- giiterabfertigung zu richten. Die VorankUndigungsfrift betrtigt 2 Stunden, jedoch bei zweischichtig arbeitenden Betrieben betrtigt diese Frist ab Stunde 16 his Stunde 2, 4 Stunden (Stunde 3, 3 Stunden) und ab Stunde 4 wieder 2 Stun- den, bei einschichtig arbeitenden Betrieben ab Stunde 16 bis Stunde 1, 6 Stunden (Stunde 2, 4 Stun- den, Stunde 3, 3 Stunden) und ab Stunde 4 wieder 2 Stunden. Ala einschichtig oder zweischichtig arbeitend sind solche Betriebe anzuschen, die in der Mehrzahl der Woche em- oder zweischichtig arbeiten. ZuschlagsfrBten zu den gesetzlidien Ladefristent Filr die Entladung von RRy-Wagen (80 t Lade- gewicht), wenn der Waggon rAumlich oder ladegewichts- mfiBig voll ausgenutzt 1st, wird eine Zuschlagsfrist von 2 Stunden gewAhrt. F?r Braunkohlenfilterasche, Bunakalk, gemahlenen Branntkalk, LOschkatk, Gips, Kohlenstaub und Zement, samtliche in loser Schtittung. Zuschlags- frist 6 Stunden. Filr Kessel- und Topfwagen !Ur die Beladung: mit diinnfitissIgem Gut 0 Stunden mit mittelflUssigem Gut 8 Stunden mit dickiltissigem Gut 12 Stunden far die Entladung: mit diinniiiissigem Gut 12 Stunden mit mittelfliissigem Gut 24 Stunden mit dickflassigem Gut 30 Stunden Mr Asphalt, DestillationsrUdcstAnde NVD und P13, Fettschlamm (Soapstock), Harze, Kaltleim, Paraffin, Peche, Stahlwerksteer, Straflenbaubindemittel (Heintnr) und Welehmacher, Bitumen und Weichpech our Entladefrist 72 Stunden. Dber den bevorzugten Transport von Bobstoffen far die Produktion, Ausrlistungen, Baustoffen, Kortstruktionselementen far die Hattentndustrle (Kennwort: ?Hattenerz". Gem011 MinisterratsbeschluB vom 22. Januar 1953 hat des Ministerium far Schwerindustrie VertrAge mit den Verkehrstrtigern Uber den bevorzugten Transport von Rohstoffen ftir die Produktion, AusrUstungen, Bau- stoffen, Konstruktionselementen far die Hilttenindudtrie abgeschlossen, die unter dem Kennwort ?H lIttener z" elurchzufilhren Die Betriebe des Ministeriums filr Maschinenbau wer- den angewiesen, im Bedarfsfalle den benotigten Trans- portraum unter Angabe des Kennwortes bei dem Art- lichen VEB Kraftverkehr oder der ortlichen ATG-Aufien- stelle, bet Schiffstransporten bei der Auftenstelle der DSU, anzumelden. Bei dauernder Inanspruchnahme der VerkehrstrAger sind entsprechende Transportraumvertrage mit den VerkehrstrAgern abzuschlie0en. Die erste Anmeldung (VerkehrstrAger Kraftverkehr und Schiffahrt), die sich auf Leistunger. und Lieferun- gen erstreckt, 1st fiir die Zeit vom 1. Januar 1954 bis ?.? 23 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Die Anmeidungen fiir die folgenden Quartale haben jeweils bis zur Mitte des laufenden QuartsIs zu er- folgen. Be! Transporten durch die Eisenbahn 1st der bentStigte Waggonraum unter Angabe des Kennwortes mit der monatlichen T 1 E-Meldung anzufordern. 32. Transportbilanz. Die bisher am 5. eines jeden Monats clurch die Betriebe des ehemaligen Ministeriums fUr Aligemeinen Mudd- nenbau zu meidende Transportbilanz, registriert am 15. .Juni 1953 unter G 0 ? 583/21, entfAllt ab sofort. Dafilr sind von alien Betrieben die in dern Schrelben des ersten Stelivertreters des Ministers, Staa(ssekrettirs Schneider, vom 15. Dezember 1853 unter Elf fer II a?d aufgefiihrten Punkte monatlich termingernAB zu meiden. Dieser Schreiben 1st bereits alien Betrieben augegangen. Anfragen rind an die Zentr.-Abt. Verkehr zu richten. IX. Sonstlges 33. Reparaturwerkstatt f?r Diesehnotore Au! Grund eines Beschlusses des Ministerrats wurde im VEB Dieselmotorenwerk, Rostock, Schwaaner- Land-Stra0e 200 eine Reparaturwerkstatt f?r Diesel- motore eingerichtet. Ersatzteile werden in diesem Werk angefertigt bzw. berehafft. Urn jedoch die Reparaturm8glictikeit zu prtlfen und den frilhesten Liefertermin festzustellen, 1st es not- wendig, vorher mit der Reparaturwerkstatt in Ver- bindung zu treten. Dies? Anfrage mutt die voraussiddlichen SchAden, technische Daten des Motors, sowie Typ, Banjahr, Zyl.-Zahl, PS-Leistung und den gewilnschten Liefer- termin enthalten. Be! anfallenden Dieselmotorreparaturen werden die Betriebe gebeten, diese ausschlieBlich in der oben- erwtihnten Reparaturwerkstatt ausfUhren zu lessen. 34. Bezelchnung Industrieller Erzeugnisse nach Her- etellerbetrieben Die Koordinierungs- und Kontrollstelle fUr Industrie und Verkehr hat durch Deschlue vom 9. September 1953 festgelegt, deo die Erzeugnisse der volkseigenen Be- triebe neben der allgemeinen ehemaligen Verwaltungs- bezeichnung, wie z. B. EKM, WMW usw. obligatorisch den Namen des Herstellerbetrlebes tragen mUssen. Die Betriebe werden angewiesen, ab sofort entsprechend dieser Anordnung zu verfahren. 35. Pressevertiffentlidiungen Es bestehen Unklarheiten darilber, weiche Veroffent- lichungen, die Mr die Presse bestimmt und von Mit- arbeitern der Betriebe und des Ministeriums verfaat rind, fiber des Pressereferat des Ministeriums zu leiten rind. Urn eine elndeutige Abgrenzung herbeizuftihren, wird folgendes festgelegt: 1. Alle Artikel, die von Mitarbeitern des Ministeriums fUr Maschinenbau geschrieben werden und im Zu- sammenhang mit Ihrer beruflichen TAtigkeit stehen, rind dem Pressereferat des Ministeriums zuzuleiten, da s nach Absprache mit den fachlich zusttindigen Stellen fiber die Weiterleitung der Artlkel an die Publikationsorgane entscheidet. 2. Artikel, die von den Mitarbeitern der Betriebe und anderer dem MinIsterium Rh' Maschinenbau unter- stellten Institutionen velfaBt rind, milssen dann fiber des Pressereferat des Ministeriume geleitet werden, wenn ale a) betriebliche Angelegenheiten behandeln, die Ihrem Inhalt nach vertraulich sind (z. B. Angaben fiber Neuentwidclungen, Planziffern) b) nach Inhalt und Form (z. B. durch Beiffigung der Funktion Werkloiter des VEB zum Namen des Vcrfassers) die Meinung des betref- fenden Betrlebes oder des betreffenden Institute darzustellen geeignet Bind. Nicht hierunter fallen dieWillensttuBerungen der Gesamtbelegschaft des Betriebes oder der In- stitute (Volkskorrespondenz), Mese Regelung Mete einmal Gewlihr, dafi des Prinzip der Kritlk und Selbstkritik Bich ungehindert entfalten kann und daB zum anderen keine Bei- trlige den Publikationsorgancn zugeleitet werden, die Angaben fiber betriebliche geheimzuhaltende Angelegenheiten enthalten. Zugleich wird die Mog- lichkeit einer Verbreitung des Erfahrungsaustausches zwischen den Betrieben geschaffen. Rau Stelivertreter des Ministerprgsidenten und Minister flit Maschinenbau VEB Devircha ZenteeleerLea (2012/54K6) A 16/34 DOB VEB Berliner Druckbens, Prenelauer Alin 36 43815 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 INur lUr deirtaltusigebraudi Verffigungen und Milleilungen des Ministeriums idr Masthinenhaa 1934 1 Berlin, den 27. Januar 1934 Nr. 2 Anordnung ilber die Aufgaben des Ministeriums fur Maschinenbau zur Forderung der Produktion von VerbrauchsgUtem fiir die Bevolkerung In der Verordnung ilber die Erhohung und Verbesse- rung der Produktion von VerbraudisgOtern filr die Be- erung, die vom Ministerrat am 17. Dezember 1953 angenommen wurde, wird unter anderem festgestellt, da3 die Betriebe des Ministeriums fur Masehinenbau in ungenOgendem MalIe die Produktion von Massen- bedarfsgUtern organisiert haben. Diego Feststellung 1st richtig und trifft insbesondere auf die Betriebe des Schwermaschlnenbaues zu. Urn die Verpflichtungen, die sich Mr die Betriebe des Ministeriums ftir Maschinenbau aus dieser Verordnung ergeben, zu erf?llen, sind folgende Mafinahmen not- wendig: 1. Unter dem Vorsitz meines Stellvertreters, A. Wun- derlich, wird elne sttindige Kommission gebildet, deren Aufgabe es ist, monatlich den Fortschritt der Arbeit auf dem Geblete der Organisierung der Pro- duktion von Giltern fOr den Massenbedarf zu kontrollieren und die Linie der Albeit ftir den horn- menden Zeitraum festzulegen. Zu Mitgliedern die- ser Kommission berufe ich die Leiter der Haupt- abtellungen Export und Absatz, Produktion, Ma- terialwirtschaft und Planung. Als Sekrettir dieser Kommission berufe ich den Abtellungsleiter fill' Be- volkerungsbedarf in der Hauptabteilung Export und Absatz. 2. Die Hauptabtellung Export und Absatz 1st verant- wortlich Bit' die Koordirderung eller laufenden Auf- gaben. die sich filr das Ministerium aus der gestel- gerten Produktion von GUtern fur den Massen- bedarf ergeben. In den Hauptverwaltungen und Be- trleben tlbernehmen die Abteilungen Absatz dies? Funktion. 3. Die Hauptabteilung Export und Absatz hat in Zu- sammenarbeit mit den ihr nachgeordneten Abtei- lungen Absatz insbesondere die folgenden Aufgaben zu losen: a) Die Ermittlung des Bedarfs von Verbrauchs- gOtern filr die Bevolkerung, die noch nicht ins Produktionsplan vorgesehen sind und in diesen aufgenommen werden miissen. b) Die Ausarbeitung von Vorschlfigen ftir die Auf- nahme der Produktion neuer Erzeugnisse des Massenbedarfs. c) Die Organisation des Absatzes dieser Erzeug- rdsse. d) Auf die Welter- und HOherentwicklung der be- reits in Produktion befindlichen Erzeugnisse im Sinne der gesteigerten AnsprUche unscrer Be- viilkerung einzuwirken. 4. Die Hauptabteilung Planung hat in Zusammenarbeit mit den ihr nachgeordneten Abteilungen Planung die folgenden Aufgaben zu losen: a) Es sind die. Voraussetzungen datur zu schaften, daB stimtliche in der Verordnung des Minister- rats vom 17. Dezember 1953 vorgesehenen Post- Bonen in der festgelegten Holm in die Produk- tionsplane der Hauptverwaltungen einbezogen werden. Der Plan Pik die Massenbedarfsgther mull bis zum 30. Januar 1954 aufgestellt sein. b) Die Plankontrolle erhtilt die Aufgabe, die Durch- fUltrung der Abrechnung der Plane der Er- zeugung von Massenbedarfsgiltern zu organi- sieren. C) Die von der Hauptabteilung Export und Absatz Bowie von den ihr twchgeordneten Abteilungen Absatz zustitzlich angeregte Herstellung von Gtitern des Massenloedarfs planmaGig zu er- fassen und die Abrechnung zu organisieren. 5. Die Hauptabteilung Produktion hat in Zusammen- arbeit mit den ihr nachgeordneten Abteilungen Pro- duktion die folgenden Aufgaben zu losen: a) Nachdem die Termine fOr die Neuaufnahme von Produktionen fur den Massenbedarf festgelegt sind, hat die Produktionsleitung dafOr zu sorgen, daB chess Termine unter alien Umsttinden ein- gehalten werden. b) Sie 1st verantwortlich daftir, daB nach den von thr gegebenen Richtlinien in den Bdtrieben Fristenpltine aufgestelit werden, deren Ablaut durch die Produktionsleitung kontrolliert wird. 8. Die Hauptabteilung Materialwirtschaft wird beauf- tragt a) zu kontrollieren, ob die in der Anordnung des Ministers fin Maschinenbau vom 18. Janu,..r 1951, Absatz 1, festgelegte Verpflichtung zur Zweek- bindung von Kontingenten und deren Abdeckung aus den zugewiesenen Materialfonds durch die Leiter der Hauptverwaltungen befolgt wird; b) deur zu sorgen, clan Mehranforderungen nach Absatz II geprtift und gegebenenfalls abgedeckt word n 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-0041FIRnnncnnnRnnin g Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 -Now' Nor C) den Hauptverwaltungen bis zum 15. Mgrz 1934 eine einheitliche, bindende Direktive zu geben, nach der in den Hauptverwaltungen und Bettie- ben, die im Absatz 10 der Verordnung fiber die Erholiung und Verbesserung der Produktion von Verbrauchsgiitern hit' die Bevolkerung vom 17. Dezember 1953 (Gesetzblatt Nr. 135.53 von) 31. Dezember 1953, Seite 1315) geforderte geson- derte Auswertung und Abrechnung der Kon- tingente fiir die Produktion von Massenbedarfs- gUtern vorzunehmen 1st. 7. Erzeugnisse des Massenbedarfs, die zur Fertigung keinen besonderen Aufwand an Werkzeugen, Vor- richtungen und Maschinen erfordern, ktinnen von den Betrieben in eigener Verantwortlichkeit untet der Voraussetzung in die Produktion genommen werden, dafl der Absatz durch Vertrage mit bet- lichen Handelsorganen geregelt 1st. 8. Miter des Massenbedarfs, die komplizierter tech- rdscher Natur sind, wie beisplelsweise Haushalt- k0hIschrtinke oder UniversalktIchenmaschinen, mtissen vor Aufnahme der Produktion durch die Hauptabteilung Export und Absatz freigegeben wer- den. Es zeigt filch gegenwartig, daS in einer Reihe von Betrieben kostspielige Entwicklungen f?r tins giciche Erzeugnis vorangetrieben werden. Das ba- deutet, dal) mit unterschiedlichem Aufwand das gleiche Ziel verfolgt wird. cite Moglichkeiten Wiit- licher Massenproduktion eingeschrlinkt werden und dadurch nichtvertretbare volksuirtschaftliche Vee- luste entstehen. Aus diesem Grund a ist bei Erzeug- nissen, zu deren Herstellung em n grbilerer Aufwand an Werkzeugen und Vorriehtungen und in der Regal auch die Kooperation mehrerer Betriebe notwendig 1st, die Einwilligung der Hauptabteilung Export und Absatz erforderlich. 9. Die Leiter der Hauptverwaltungen und Betriebe werden mit Nachdruck auf die sie betreffenden Bc- stimmungen der Verordnung des Ministerrats vom 17. Dezember 1953 hingewiesen. Die Hauptableilung Export und Absatz 1st von mit' beauftragt, zu kon- trollieren, ob die Beschlilsse des Ministerrats in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Ministeriums genau und piinktlich durchgefOhrt werden. Rau Stellvertreter des Miniaterprasidenten und Minister fur Maschinenbau VEB De.isaKt Z4.1441y4,144 (2021154 La) A 1454 DDR VEB Berliner Driackh4u4 Prerulaver Allee 43933 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418RnnnsnnnRnn1n_gl Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Nur far den HaPiggetn-771idi Verffigungen und Milleilungen des Minisleriums ifir Masthinenbau 1954 Berlin, den 28. Januar 1954 Nr. 3 Richtlinie zur Erarbeitung eines Rahmenkataloges des Fachministeriums und von Betriebskatalogen fur Erschwerniszuschlage 111r Betriebe des Maschinenbaues Nach der Verordnung zum Schutze der Arbettskraft vom 25. Oktober 1951 (GB1. S. 957) sind she Arbeits- stfitten, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen und Arbeitsmittel so zu errtchten, zu unterhalten und zu vervollkarnmnen, clal3 ate gilnstige Arbeilsbedingungen und cln gefahrloses Arbeiten gewAhrleisten. Die GewAhrung von Erschwerniszuschttlgen gersilil ? 10 der Verordnung tiber die Wahrung der Rechte der Werktiltigen und fiber die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten vom 20. Mai 1952 (Gill. S. 377) soil kein Ersatz filr mangelhafte Arbeitsbedin- gungen sem. Grundslitzlich mull es des 13estreben alter sem, die Arbeltsbedingungen stAndlg its verbessern und so zu gestalten, daft der Forderung der Verordnung zum Schutze der Arbeltskraft Rechnung getragen wird. Nur in den Fallen, iii denen nach Anwendung eller arbeitssehutz- und sleherheitstechnischen MaBnahmen eine Gesundheltssehlidigung oder eine unter erschwer- ten Arbeitsbedingungen auszuf0hrende Arbeit unver- meldlich 1st, besteht Anspruch auf Zahlung eines Zu- schlage.s. Das MinisterWm f?r Arbett hat dotter elle Mirgsterien und Staatssekretarlate verpflichtet, einen Entwurf eines Rahmenkataloges nach einheitlichen GrundsAtzen Aber die Gewtihrung von ErschwerrAszuschlAgen III13- zun rbel ten. In dem Rahmenkatalog milssen alle Er- schwernisse enthalten sem, die entsprechend der Struk- ter des Wirtschaftszwelges auftreten. Der Entwurf (Anloge) wird den Betrieben zur weiteren Mitarbeit und Erglinzung zugeleitet und wurde zuvor lin Ministerlum filr Arbeit von einer Fachkommission ilberprilft und koordinicrt. In der bisherigen Form 1st der Entwurf unvollkommen und enthAlt flue Bei- Zur Vervollstfindigung let die Mitarbeit alter Betriebe notwendig. Die Richtlinte und der Entwurf des Rahmenkataloges wurde auf einer Arbeitstagung tinter Mitwirkung von Aktivisten, Ingcnieuren. Sicherheitsinspektoren und ASK-Vorsitzenden aus einer Reihe von Betricben so- we von Vertretern des Zentralvorstandes der IG. Me- tall ilberarbeitet. Es tat daher neck% folgender RiehtlInle zu verfahreni I. Linter Beachtung und Anwendung nachslehender RegeIn mtissen samtliche Betriebe des Maschinen- baues, in denen Erschwerniszusehlage gczahlt wer- den, einen k4V,' 'MAL Bettiebskahdog nach dem Muster des ilberprilften Katalogentwurfs (Anlage) ausarbetten. Der Betriebskatalog client zur ErgAnzung des Rahmenkataloges und let zwecks Oberprilfung und Koordinicrung der Abteilung Arbeit der zustAndl- gen Hauptverwaltung des Ministeriums bis zum 20. Februar 1054 zuzuleiten. 2. Der BetrIebskatalog mud enlhallem a) Die Angabe des betrleblichen Arbeltsplatzes oder die TAtigkeit, filr die eine Erschwerniszu- lage gezahlt werden mull. b) Die gegenwArtig gezahlte Hulse des Zuschlages auf den Zettlohn oder Leistungsgrundlohn in Prozent pro Stunde bzw. die PfennigbetrAge je nach der bisherigen betrleblichen Regclung. Genaue Vorsehlage Ober die HAM der Er- schwerniszuschltige, die auf Grund besonders er- sthwerter Arbeilsbedingungen Aber die aufge- zeigten Richtsittze (von ? bis) hinausgehen, milssen entsprechend begrilndet werden. Ste unterllegen der Genehmigung des Fachministe- rlums unter Mitwirkung dcs Zentralvorstandes der IG Metall. c) Die Anzahl der Arbeitcr und Angestellten, die unter erschwerten und gesundheitsschtidigen- den Bedingungen arbeiten. 3. Erschwernisse besonderer Art, die einmalig nut- treten oder nicht vorauszusehen waren, sled den Betriebskatalogen als Ergartzung hinzuzufilgen, Die Erganzungen bechlrfen der Zustimmung der Ab- teilung fiir Arbeit des Rates des Stadt- oder Land- kreises und der Abteilung Arbeit der Haupiver- waltung des Mintsteriums. Bis zur Bestatigung des Nachtrages (ErgAnzung) zuin Betriebskatalog ist der Betrieb berechtigt, die von der Betriebskommission festgelegten ZuschlAge zu zahlen. Letztere verlieren die Gilltigkeit nach Bestatigung des Nachtrages (ErgAnzung). 4. Zur Ausarbeitung des Betriebskataloges entspre- chend der Eingruppierungsmerkmale A, B und C und der in) Entwurf des Rahmenkataloges aufge- zeigten Gliederung sowie zur Festlegung der Zu- schlagshithe mull eine Kommission gebildet werden, welcher nachstehende betriebliche und gewerk- schaftliche Organe angehoren: 1. Der Sicherheitsinspekior bzw. -beauftragte fiir die technische Sicherheit. 5uX1 ' Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2. Abtellungsleiter odCirliTteister. 3. Der zustandige Mitarbeiter ("Mine und sozidle Fragen) Abteilung Arbeit. 4. Der zustiindige Vertreter der ASK oder emn anderes Mitglied der BGL. 5. Ein Mitglied der Kommission Arbeit und Lohne. 5. Die Komrnission hat die Eingruppierung nur nach Besichtigung des Arbeitsplatzes festzulegen. Bei schwierigen Entscheidungen in Hinsicht gesund- heitsschacligender Arbeiten ist der Betriebsarzt hin- zuziehen. 0. Als Anhang zum Betriebskatalog ist anzugeben, welche Manahmen der Betrieb im Jahre 1954 durchfahrt, urn Arbeiten unter erschwerten oder ge- sundheitsschadigenden Bedingungen weltestgehend einzusehrlinken. 7. Gleichfalls ist die in einem Monat aufgewendete Gesamtsumme fur Erschwerniszuschlage zu be- nennen. 8. Die Abteilung Arbeit der Hauptverwaltung hat bis sum 5. Mars 1954 die Entwiirfe der Betriebskataloge zu erganzen und die von den Betrleben aufgezeigten Beispiele nach dem Entwurf des Rahmenkataioges In Llbereinstimmung zu bringen. 9. Die Abteilung Arbeitsschutz und Hauptsieherheits- inspektion des Ministeriums hat die Dbereinstim- mung zwischen den Hauptverwaltungen bis zum 15. Mara 1954 durchzuftihren. 10. Nach der Gesamtkoordinierung der erweiterten Rahmenkataioge zwischen alien Wirtschaftszwelgen im Ministerium thy Arbeit und deren Bestatigung hat die Abteilung Arbeitsschutz und Hauptsieher- heitsinspektIon die Vervielfaltigung und den Ver- T sand an die Betriebe bis zum 31. Mara 1954 zu organisieren. Die Mitarbeit einer Fachkommission des Mini- steriums !Or Maschinenbau ist bel der Koordinterung in Zusammenarbeit mit dem Zentralvorstand der IG Metall zu gewahrleisten. 11. Die Betriebe haben die Cberarbeitung der Betriebs- kataloge nach dem bestatigten Rahmenkatalog vor- zunehmen und der Abteilung Arbeit bei der Haupt- verwaltung bis zum 15. April 1954 cur Bestatigung In zwelfacher Ausfertigung zu unterbreiten. @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 12. Die 13estatigung der Betriebsaillrge ist von der Abteilung Arbeit der Ilauptverwaltung bis zum 30. April 1954 abzuschlieBen. 13. Der Betriebskatalog ist ftir das laufende Planjahr gtiltig. Regeln fur die Ausarbeitung des Kataioges I. Zuschilige werden nur (Ur Ersehwernisse ge- zahlt, sofern diese nicht bereits bei der Ein- stufung der Arbeit in die Lohneruppe bertieltsich- tigt wurden. So hat beispielsweise em Besch?flg- tor, der auf Grund von besonders ersdtwerten Arbeitsbedingungen bereits in eine hohere Lohn- gruppe eingestuft wurde, keincn Anspruch auf omen Erschwerniszuschlag. Dime Regeiung wird erst mit Einftihrung des Wirt- schaftszweig-Lohngruppenkatalogcs wirksam. 11. Erschwerniszuschla -go werden nur fib die tata!ich- liehe der aufiretenden Erschwernisse gezahlt. Bei teilweiser Beseitigung von gesund- heitsschadigenden Einfliissen oder erschwerien Arbeitsbedingungen ist der Zuschlag entsprechend zu tindern. III. Erschwerniszuschlage werden an Arbeiter und An- gestellte gezahlt, die unter erschwerten Arbeits- bedingungen oder unter dem EinfluB gesundheits- sehadigender Stoffe arbeiten miissen. Inhaber von Einzeivertragen mit Sondergehriltern, die Ober den Einstufungen der Gehaltsgruppen 1 V Heger', sind hlervon ausgeschlossen. IV. Die im Jahre 1053 im Betrieb aufgewendete &amine zur Zahlung von Erschwerniszuschlagen darf im Pianjahr 1954 in keinem Palle tiber- schritten werden. Ausnahmen gotten nur, wenn durch betriebilehe Neueinrichtungen oder tedmische Vertinderungen andere Arbeitsvoraussetzungen entstehen. V. Zur Einfilhrung der Kataloge fib Erschwernis- zuschlage wird vom Ministerium f?r Arbeit eine zentrale Richtlinie herausgegeben. Bis ZLL dies= Zeitpunkt gelten in den Betrieben die bestehen- den Regelungen. Schneider Staatssekretar 1. Stellvertreter des Ministers Anlage zur Richtllnie liber Erschwernlszusddlige ram 15. 1. 1954 Entwurf Gilltig fits RAHMEN-KATALOG fur Erschwerniszuschlage die Betriebe des Mascbinenbaues file das PlanJahr 1854 Ersehwerniszusehllige werden gezablt: A. Bei Arbeiten unter erschwerten Bedingungen Des sind Arbeiten, die Ober das normale Mari berufs- beclingter Erschwernisse hinausgehen und dadurch eine eihebliche keirperliche Mehrbelastung erfordern oder die unter besonders schwierigen Arbeitsbedingungen ausgefiihrt werden mussen. Dazu gehoren insbesondere: 1. Arbeiten in HOhen, bet denen cur Ausftihrung die persiinliehe Sicherung der Betriebshandwerker und demon Helfer durch Halteleinen oder Sicherheits- gurte erforderlich ist. (siehe Beispiele) 14 2. Arbeiten in engen und niedrigen Raumen. die Uberwiegend in gebtickter bzw. liegender Korpc?- lage ausgefiihrt werden mOssen und zusdtzlich thr den persOnlichen Schutz der Beschdfligten Arbeits- schutzkleidung bzw. Atemschutzmasken erfordern. (siehe Beispiele) 3. Arbeiten, bei denen die Beschdftigten beldstigenden Gasen, grofier Staubentwicklung, stark schmutzen- den bzw. schddlichen Stoffen, Erschillterungen oder Larmintensitaten von Ober CO Phon (Wellen- schwingungen) ausgesetzt sind. (Von der Akademie der Wissenschaften, ?Hein- rich-Herz-Institut", Berlin-Adlershof, }airmen Mes- sungen filr Wellen- und Schwingungsforschung durchgefiihrt werden.) 1 50X1 W I& Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release war Erschwerniszuschldge , schmutzige Arbeiten werden nur gezahlt sofern die Konzentration der Verschmutzung nachweislich gesundheitsschg- digende Auswirkung hat. (siehe Beisplele) 4. Arbeiten, die unter Benutzung von Atempchutz- masken, Frischluft- oder Sauerstoff-Geroten durch- gefart werden. (Eine Gewahrung der Zuschlage kommt nur filr den Zeitraum der Arbeitsverrichtung bei Inan- spruchnahme der Atemschutzmasken bzw. Atem- schutzgerate in Betradit.) (siehe Beispiele) 5. Arbeiten, die unter hoher Warmeelnwirkung aus- gefart werden. (siehe Beispiele) 8. Arbelten unter Einwirkung der Kalte. (slehe Beispiele) 7. Arbelten unter EinfluLt von stehender oder sprit- hender Hasse, die elne Verwendung von Gummi- schutzkleiclung unbedingt erforderlich machen. (siehe Beispiele) 8. Arbelten bei Beleuchtung, die dne Uberanstren- gung der Augen zur Folge haben. (slehe Beispiele) 8. Arbelten unter atmospharlschem Uberdruck. (siehe Beispiele) 10. Montagearbeiten im Bergbau unter Tage. (siehe Beispiele) B. Bei Einwirkung gesundheltsschadigender Stone. Ala gesundheltsschadigende Elnwirkung 1st der direkte Umgang mit Stollen fltissiger, fester oder gasformlger Art anzusehen, der eine Starung oder Schadigung des menschlIchen Organismus nachweislich zur Folge hat. Gesundheitsschadigende Arbeiten sind insbesondere: Arbeiten, bel denen Beschliftigte der Einwirkung von nachstehend aufgeftihrten gesundheitsschadlgenden Steffen oder Strahlen ausgesetzt sind: a) Blei und dessen Ver- bindungen z. B. BleRater, Homogenverbleler, Arbeiter in Akkumulatorenfabri- ken, bei Verarbeitung von Biel- farben, Bleihattenarbelter, Ar- better bel der Entfernung blei- haltiger Anstriche, BleigleBer, Nieter und Gegenhalter, sofern Mennige verwendet wird. b)Blaustlure ? Zyaniden z. B. 1m Umgang mit Zyaniden in Hartereien. c) Asbeststaub z. B. Aufbereitung und Verarbei- tung von Asbest. d) Benzol, Tubuol, Xylol z. B. Farbspritzer, Tankreiniger. e)FluBsilure z. B. bei der Verwendung zum Atzen von Glas. RirlItatre f5r Errchwernisrurchlair in-,. @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ErschwermsnachiNge in % Halogenkohlen- wasserstoffe dazu gehoren u. a. Tetrachlor- iithan, Tetrachlorkohlenstotf, Trichlorathylen, Dichlorathan, Chlorbenzole; z. B. Triwascher, Farbspritzcr. 5-10 g)Kadmium und seine Ver- bindungen z. B. bel der galvanischen Ver- arbeitung. 5-10 h) Kohlenoxyd z. B. Arbeiten an Gasgeneratoren und an Gasleitungen. 10-13 Gasstocher, bei Anwendung eincr Atemschutzmaske. 20 1) Mangan und seine Ver- bindungen z. B. bei der Herstellung von Trockenelementen. Entladearbel- ten von Braunstein. 5-10 1) Methanol z. B. Farbspritzer. 5-10 k) Nitrose-Gase z. B. beim Metalibrennen. 3-10 1) Quarzstaub z. B. bei der Herstellung von Pro- dukten far technische Zwecke der Keramik-, Korund- und Por- zellanindustrie, Trockenschielfer, Sandstrahlblaser. 5-15 (Hierbei kommen nur Arbeits- verrichtungen In Frage, bel denen die Arbeiter doer stall- digen oder Oberwiegenden Ge- fithrdung bel fehlender oder un- gentlgender Absaugung ausge- setzt sind.) ml Quecksilber und dessen Verblndungen z. B. bei der Herstellung von Gleichrichtern, Hohensonnen, Ra- dio- und Rontgenrohren. n)Strahlen z. B. Arbeiten unter unkontrol- lierbarer Einwirkung von ultra- vloletten oder Rontgen-Strahlen. 10-15 20-25 In vorgenannten Beispielen mull nachwelsbar eine tat- stichliche Gefahrdung vorliegen. In den Fallen, in denen mit diesen Stoffen in geschlossenen Apparaturen und im kontinuierlichen Arbeitsverfahren gearbeitet 10-15 wird, so da0 die schadlichen Stoffe weder in Gas-, Staub- noch Dampfform an die Beschaftigten gelangen konnen, entflillt die Zahlung eines Zuschlages. Das gleiche trifit Cu, wenn ausreichende Be- und Ent- 10-15 laftungsanlagen, &Riche Absaugungen usw. vorhanden sind. C. Bei ekelerregender Arbeit. 5-10 Ekelerregende Arbeit 1st solche Arbeit, die durch An- Wick, Geruch oder Berahrung eine ekelerregende Wir- 5-10 kung auf den Beschaftigten ausiibt. Ekelerregende Ar- belt wird hauptsachlich in der pharmazeutischen In- dustrie und zum Tell in der betrieblichen Hygiene auf- treten. 5-10 (siehe Beisplele) 15 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 A. Be! Arbelten unter erschwerten Bedingungen (Weitere Betriebsbeispiele sind unter Anwendung des Musters aufzuftihren) lid. Nr. Auszutibende TatigkeitRichtsitze bzw. betrlebl. Arbeitsplatz fur Erschwemiszuschl. in % Gemlike Hoke des Zuschl. in `..'.O cd.m. ,Piennigbd'ILR.' brzw. neue vor- schlige ruhlt neu Anzahl d. Beschift., ftir die Erschw.- Zuschlige gezehlt werden . 1 2 3 4 5 Belspiele zu Al 1 Ftir Arbeiten auf Ditchern fiber 95? Neigungswinkel unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmung Nr. 331 8-15 2 EU Turmarbeiten, an Schomsteinen u. A. in /When von 15 bis 25 m Uber 25 m 15 8 FUT' Arbeiten auf Leitern und Masten sowie Htinge- und Schwebegerilsten, die in Hohen Ober 15 bis 25 m fiber dem Erdboden ausgefOhrt werden 10 'Ether 25 m 15 4 Ftir Arbeiten, die mit Sicherheitsgtirtel oder Sicher- heitsleine ausgefUhrt werden mOssen 5 Filr Arbeiten an Freileitungen, die Starkstromleitungen, verkehrsreiche StraBen oder Bahnanlagen kreuzen 10-15 Ftir Arbeiten an Kran- oder tihnlichen Anlagen, coweit ale auf Hangebrticken, Auslegem oder SchwebegerUsten ausgefUhrt werden 7 Auswechseln von FangbIticken, FOhrungsschuhen, Seilen an Fahrsttihien und Kranen 10-15 8 Generalreinigung von Fahrstuhischtichten 8-10 Ftir Entrostungsarbeiten oder Streichen von fret- stehenden Stahlhochkonstruktionen 10-15 10 FOr Abbrucharbeiten in Hohen von 15 bis 25 m 10 tiber 25 m 15 10 8-15 5-10 ? BeIsplele zu A 11 Streichen von Innenwandungen bei geschlossenen Be- hfiltern, Rohrieltungen und dgl. in tiberwlegend ge- btidcter oder liegender KOrperiage 15 (bei weniger kOrperlicher Behinderung) 10 12 Far Reparaturarbeiten in Kesseln, Turbinen und tihn- lichen Schitchten bei unzultinglicher Beitiftung 10 (unter stark erschwerten Bedingungen) 15 13 Reinigung von Kesseln, Rohren, Industriewasserbe- htiltern, die von Innen begangen werden milssen 10-15 14 Ftir Schweifiarbeiten unter erschwerten Bedingungen, z. B. in engen Bitumen bei kOrperlieher Behinderung, an Dedcen tiber Kopf, Doppeibiiden, Tanks oder gleich- artigen Behttltern bet Atembehinderung ohne ktinst- Oche oder nattlyliche Entltiftung 10-15 (bel erforderlicher Verwendung rifler Atemschutzmaske) 20 15 Innenreinigung von Transformatoren und Olschalter- kesseln sowle von Transformatorenkernen 5-10 lieLszdele so AS 18 Far Arbeiter, die Azetylenaniagen reinigen und be- dienen (nur fur den Ze:traum der Arbeitsbeanspruchung) 17 Filr Entladen von tiberhitzter, st3rk gasender Grude 19 ElektroschweiBer in Schwei9boxen bei nicht einwand- freer Atemausilbung und bei fehlender Absaugung bzw. naturlicher Entlilftung 19 Fur Schweiflarbeiten an verzinkten Teilen (in geschlossenen Batmen ohne ausreichende Ent- ftu ng) Schiffbau unter erschwerten Bedingungen) 5-10 10 5-10 5--10 10-15 18 50X1 .tffit, Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Lfd. Nr. werdenhlese Auszu(lbende Tatigkeit bzw. betriebl. Arbeitsplatz Riclusgtze fur Erschwerniszuschl. in ',.',. Zuschl. in .,,, oder Plennighotrioen ber.v. neue Vor- m fur rlie Erschw.- ZuschIgge gezahlt 2 3 4 5 20 Kranfahrer in Giefierelen, die wahrend des Gia- prozesses unter Einwirkung der Olen-, Gie13- und 01- sandgase stehen 21 Abbau alter Zentralheizungskessel und isollerter Rohr- leitungen 22 Entrostungsarbeiten in engen Bitumen, Kesseln, Roh- ren und sonstigen Behtiltern 23 Be- und Entladearbeiten durch Band bei starker Staub- entwicklung (Zement, Bindemittel, Staubkohlen usvv.) (bet starker ktirperlicher Beanspruchung und erforder- licher Verwendung einer Atemschutzmaske) 24 Arbeiten mit stark schmutzenden Stoffen, z. B. Teer, Klebemasse 29 Fur Arbeiten mit Glas- und Schlackenwolle 28 Far Arbelten mit Prefiluftstonwerkzeugen, z. B. Nie- ter, Nietstemmer beim Kesselbau und Stahlkonstruk- Bonen, Betonstemmer (PreOluftnieter mit kleinen Revolvem .kommen bier- bet nicht in Betracht) 27 FOr Gufiputzer mit Pralufthammer bet Gragull- stticken und starker Staubentwicklung bei der Ent- kernung Betsp1ele zu A9 28 Fur Arbeiten, die mit Atemschutzmasken gegen ge- sundheitsschfidlgende Gase und Otimpfe Bowie gegen Bttiube ausgefOhrt werden mtissen (bet starker korperlidier Beanspruchung) 29 FLir Spritzlackierarbeiten oder ftir Arbeiten mit beson- ders gesundheitsschtidlichen Losungsmitteln, wenn eine starke Abdunstung und eine unzureichende Absaugung vorliegt 80 Filr Arbeiten, die mit Frischluft- oder Sauerstoffge- rtiten durchgefilhrt werden Belzplele zu AS 81 Bei standigen Arbeiten mit kOrperlich leichter Bean- spruchung, die unter Einwirkung von Warme oder Hitze bel produktionsbedingten Temperaturen von 35-40?C von 40-45?C von 45-50?C Ober 50?C bel kOrperlich schwerer Arheit (Reparaturarbeiten U. it) von 35-40?C von 40--45? C von 45-50?C Ober 50?C durchgefiihrt werden. Hlerzu gehliren insbesondere: 82 tleizen bet zeitweil!ger erh9hter Wtirmeeinwirkung einschl. Kohlefahren von Feuerungsanlagen mit Hand- beschiekung (mindestens 3t taglich) sofern diese Er- schwernisse nicht bereits in der Lohngruppe abgc- gotten wercien. 93 Filr (lberwiegende Arbeiten bet produktionsbedingten Raumtemperaturen von ? bis 10 5-10 5-10 5-10 15 5-10 5-10 5-10 10 10 15 10 15 10 12 15 20 12 15 20 25 Prozentstitze dieser Beispiele sind entspre- chend den Tem- peraturen und der manuellen Beanspruchung einzusetzen. 17 50X1 I Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-0041RPnnncnnnann n Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Ltd. Nr. Auszutibende Tiitigkeit bzw. - betriebl. Arbeitsplatz Richtsitze fur Erschwernisruschl. in % Gezahlte Ebb e des Zuschl. in % rchr Piennighetrann bezw. neue VOr. schlage gerehli neu Anzahl d. Beschigt., for d e Ereehw.. Zuschlage gezahtt werden 2 3 4 5 84 Far Arbetten in Heizkanalanlagen bet Temperaturen von ? bis 85 Far Reparaturarbeiten an kurz vorher auner Betrieb gesetzten Feuerungen von ? bis 96 Far Reinigungsarbeiten des Fuchses (het9e Asche) bet Temperaturen von ? bis 87 Ftir Reinigung von Wasserrohrkesseln oder Kesseln tihnlicher Bauart unter erschwerten Bcdingungen und Warmeeinwirkung von ? bis 88 Ftir Beseitigung von Betriebsstbrungen und Austah- rung von Reparaturen an Hochleistungskesseln unter erschwerten Bedingungen bet Temperaturen von ? bis 89 Far Ofenmaurer beim Ausbessern von heiDen Kupol- &en bet Temperaturen von ? bis Beisplele zu A 6 40 Bei Arbetten in Kahlraumen, die der Lagerung von Materiallen oder LebensmIttein dtenen und einer stltn- digen Temperatur unter 0? unterliegen 11 Far Montagearbeiten an Hochspannungsmasten und Freileitungen bet Schneesturm oder bei Temperaturen unter C Belaplele zu A 1 42 Arbetten unter EinwIrkung von Hasse, die gesurwthelts- schadigend sind oder unter besonders erschwerten Arbeltsbedingungen ausgeftihrt werden mttssen 48 Far Arbetten, bei denen die Arbetter im Schlamm oder Wasser in Erdgruben arbeiten Belspiele zu A8 44 Arbetten bei Notlicht in dunklen Ritumen, in die kein Tagesitcht eindringt Beleplele ZU A9 45 Bet Catssonarbelten (Sinkkasten) 46 Bei Taucherarbetten Belspiele au A 10 47 Bei Durchfiihrung von Montagearbeiten tm Bergbau unter Tage 10-15 15-20 10-15 10-15 5? 8 Betrlebsbel- spiele und Ho- he der Prozent- gaze sind von den Bartel= einzuarbetten. B. Bei Einwirkung gesundheitsschadigender Stoffe. Einzelbetspiele massen von den Betrieben entsprechend den aufgezeigten Berufen und Tatigkeitsmerkmalen spezifiziert aufgegeben werden. 25 C. Bet ekelerregender Arbeit. 48 Bei Entleerung von Abortaniagen oder Klargruben 25-50 49 Bel Repat aturarbeiten an verstopf ten Hausan- schlilssen, Abflutileitungen und Aborten 15-30 50 Reinigung von Kanalen. Abwasserantagen, Foul- schlammaniagen, Rechenreinigung 10-20 VEB Deuterber Zentralverles (2021/54 Ls) A 16154 CDR VEB Berliner Drucilmur. Prenelauer Mee 43933 50X1 - b1 111-4 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Nur Ifir den Dienstgebraudi Veribigungen und Mitteilun en des Ministeriums fur Masthinenbau 1954 L Berlin, den 6. Mhz 1954 Nr. 5 IN HALT Selo L Plnanzen und Preise 1. Kontenrahmen 1954 33 2, Verordnung tiber MaBnahmen zur Siche- rung des Nutzeisenaufkommens aus Schrott 33 3. Direktive fiber die Verwendung und Abrechnumg des Lohnfonds in den Be- trieben der sozialistischen Wirtschaft und den Haushaltsorganisationen Sone 14. Richtlinien zum BeschluB fiber MaB- nahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft 39 VI. Planung 15. Auswertung und weitere Behandlung der Betriebspasse 39 VII. Arbeit 33 16. Entlohnung der Betriebshandwerker 40 VIII. Arbeitsschutz und Sicherheit 17. Arbeitstagungen der Sicherheitsinspek- ton bzw. -beauftragten 40 18. Arbeitsschutzbestimmung 870 (Acetylen- erzeugungsanlagen) 40 19. Freischalten von Hochspannungsanlagen 40 20. Unfalle an Stanzen 40 21. Genehmigung von neuen Maschinen und Bauprojekten sowie Erweiterungshauten 40 4. Anordnung fiber die Riickgabe und Be- rechnung von Leihverpackung vom 20. November 1953 34 6. Direktive zur Kontrolle der Lohn- und 35 Materialscheine IL Export und Absatz 6. Angabe der Schltisselnummern gemdB ?Schitisselliste 1954 zum Warenumsatz- uncl Warenbereitstellungsplan" auf Rech- nungen und Lieferscheinen ftir Waren- lieferungen an den Einzelhandel 7. Verkehr mit auslAndischen Handels- organisationen und privaten Firmen ennzeichnung von Exportauftrdgen an Unterlieferanten Forschung, Entwickiung und Konstruktion 9. SchweiBerausbildung und Terminplan des ZIS Halle IV, Recht 10. Zu.schlag ftir gesundheitsgefahrliche Ar- belt an Angestellte, weiche Sondergehalt beziehen 11. Neuregelung des Verfahrens bei lianciels- registereintragungen der volkseigenen Betriebe 37 12. Mitftihrung von Akten und sonstigen Unterlagen bei Dienstreisen 38 37 37 37 37 IX. Materialwirtschaft 22. Direktive an die Betriebe des Mini- steriums fur Maschinenbau Ober Ver- sorgung mit Metallurgie-Erzeugnissen 23. Anfragen und Berichte an die HA Materialwirtschaft X. Revision 24. Werkktichen XI. Verkehr 25. Eisenbahn 37 26. Kraftverkehr V. Vertragsange1egenheiten 13. 03eschlua des Prdsidiums des Minister- rates vom 14. Januar 1954 tiber Behand- lung zurtickliegender Vertragsstrafen 38 XII. Sonstiges 27. ABC der Finanzvvirtschaft 28. Verteilung der ?Verftigungen und Mit- teilungen" des Ministeriums ftir Ma- schinenbau 29. Sitzverlegung mehrerer Hauptverwal- tungen 30. Broschtire tiber die Maschinenbau- konferenz 40 41 42 42 43 43 43 44 44 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 50X1 Annex In F( t( Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Noe I. Finanzen und Preise 1. Kontenrahmen 1054 Zum Zwecke der Vereinfachung und Zeiterspamis wird kein ibesonderer Fachkontenrahmen herausgegeben, so da auf Grund des in dern ,Besitz der Betriebe befind- lichen Zentralblattes die Konten einzurichten sind. Weitere benotigte Exemplare des Zentralblattes sind direkt vom Verlag zu beschaffen. Es wird den Betrieben empfohlen, zusfitzlich folgende Konten unverbindlich zu f?hren: Klasse 0: 0000 0001 00900 00901 Gebaude Gebaudeeinrichtungen Verschlei13 der Gebaude Verschleif3 der Gebaudeeinrichtungen Klasse 2: 2694 Forderungen an Betriebsangehorige 26940 aus per Ultimo zuviel gezahlten Lohnen 26941 aus Reisekostenvorschassen 2696 Forderungen ftir verauslagtes Krankengeld 2697 Forderungen aus Konventionalstrafen und. Verzugszinsen 2750 Werkzefuge, Modelle, Vorrichtungen ?und Lehren kreditfinanziert 2751 Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Lehren eigenfinanziert 286 Abrechnungskonto far soziale Ein- richtungen Klasse 3: 3100 iBezogene Teile 3101 Zulieferungen 3102 Kooperation 3190 Grundmaterial ftir Ausschu13, Nach- arbeit und Mehraufwand far ungeeig- 36190 Quartalspramien auf Grund KVO 36191 Pramien auf Grund personlicher Konten 3953 Umlagen ftir Schulungen Masse 4: 495 Abrechnung von Werkzeugen, Vor- richtungen und Modellen, die als Sonderkosten auf Kostentrager direkt zu verrechnen sind Klasse 6: 6353 Pramien far aussortiertes Nutzeisen 65000 Eigenverbrauch von Hauptleistungen tiber Kontenklasse 3 zu buchen 65001 Eigenverbrauch von Hauptleistungen tiber andere Kontenklassen .zu buchen 65010 Produktionskosten des Eigen- verbrauches far tiber Kontenklasse 3 zu buchende Leistungen 65011 Produktionskosten des Eigen- verbrauches ftir aber andere Konten- klassen zu buchende Leistungen 65200 Eigenverbrauch von Nebenleistungen ? aber Kontenklasse 3 zu buchen 65201 Eigenverbrauch von Nebenleistungen aber andere Kontenklassen zu buchen 65210 Produktionskosten des Eigen- verbrauches fiir Ober Kontenklasse 3 zu buchende Leistungen 65211 Produktionskosten des Eigen- verbrauches fur tiber andere Konten- klassen zu buchende Leistungen Klasse '7: 7320 Vertragsstrafen aus Warenlieferungen und Leistungen 7321 Vertragsstrafen aus Leihverpackung Soweit far die Gruppe 75 Tiefen- gliederungen vorgenommen werden, parallel zur Gruppe 70 7820 Vertragsstrafen aus Warenlieferungen und Leistungen 7821 Vertragsstrafen aus Leihverpackung Klasse 8: 8012 Far EisenguB 8013 Far sonstigen Eigenverbrauch bei GieBereien. 80220 Ergebnis aus der Abrechnung von Be- triebsgemeinkosten, materialabhangig 80221 Ergebnis aus der Abrechnung von Be- triebsgemeinkosten, lohnabhangig 80260 Gemeinkosteneinsparung der Normen- tibererfallung 80261 Ergebnis aus der Anderung des tech- nologischen Prozesses 80262 Ergebnis aus der Abweichung von Normen-Selbstkosten zu Plan-Selbst- kosten Es ist moglich, bei Bedarf weitere Tiefengliederungen gemal3 der jeweiligen Struktrur durchzuftihren. 2. Verordnung fiber Mannahmen zur Sicherung des Nutzeisenaufkommens aus Schrott. In ? 4 Ziffer 2 der Verordnung aber MaBnahmen zur Sicherung des Nutzeisenaufkommens aus Schrott ist festgelegt, dal3 eine Pramiierung far aussortiertes Nutz- eisen aus dem Verkaufserlos zu zahlen ist. Diese Pra- mien ?sind zu erfassen unter Konto Nr. 6353 ?Pramie aussortiertes Nutzeisen". Uber die Kostenart Nr. 3619 konnen die Ausgaben nicht gebucht werden, da sie nicht als Kostenart finanziert werden, sondem aus dem Ver- kaufserlos zu decken sind. Zu zahlen sind diese Pramien nur in den Fallen, in denen aus dem vom Betrieb be- reits als Schrott bezeichneten Bestand durch nochmalige Durchsicht von einer bestipunten Gruppe qualiflzierter Facharbeiter Nutzeisen aussortiert wird. 3. Direktive Ober die Verwendung und Abrechnung des Lohnfomis in den Betrieben der sozialistischen Wirtsc.haft und den Haushaltsorganisationen. Die laufend und gewissenhaft durchgefahrte Lohn- fondskontrolle ist em n wertvolles Werkzeug zur standi- gen Beobachtung des Planablaufes. Unbedingte Plan- disziplin ist notwendig, urn unserer demokratischen Re- gierung die Moglichkeit zu geben, weitere erhebliche Verbesserungen des Lebensstandards unserer gesamten Bevolkerung durchzufahren. Die gesetzliche Grundlage far die Kontrolle ist die An- ordnung des Ministeriurns der Finanzen tiber die Ver- wendung und Abrechnung des Lohnfonds in den Be- trieben der sozialistischen Wirtschaft und den Haus- haltsorganisationen und die hierzu ergangene 1. Durch- fahrungshestimmung ftir alle Betriebe des Ministe- riums far Maschinenbau. Far die ab 1. Januar 1954 in Volkseigentum tibernommenen ehemaligen SAG-Be- triebe sind diese Bestimmungen sinngemal3 anzuwenden. Die Betriebe des Ministeriums filr Maschinenbau haben dabei folgendes zu beachten: 1. Der Lohnfonds setzt sich zusammen aus: a) der It. Arbeitskralteplan far die geplante Praduk- tion festgesetzten Lohnsumme far Produktions- arbeiter (Betriebsplan 1954, Plan 54, Blatt 2, lid. Nr. 15, 1 Sp. 5. Ftir DHZ-Betriebsplan 1954, Plan 51, Tell II, lid. Nr. 1, Sp. 13) zuziiglich der Lohnsumme far die Lager- und Transportarbeiter der Absatzabteibung, b) den Mitteln far alle sonstigen Beschaftigten laut Arbeitskrafteplan und ftir die aus Haushalts- mitteln zu ,Entlohnenden sowie den Mitteln laut Arbeitskrafteplan far Beschaftigte in sich selbst 33 50X1 nprlassifieci in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 , Nape nicht eingehalien werden konnte (zum Beispiel Waren- stau bei den Niederlassungen der DHZ), ist die Ent- sc.heidung des Staatlichen Vertragsgerichtes herbeizu- f?hren. Zu ? 6, Abs. 4 tier Anordtrang: Die Rtickgabefrist verl?ert sich weiter 3. bei, Lge.rgutrtiekse.ndesperren bis zur Aufhebung der Sperre, 2. be! Zulieferung verpackter Teile ftir Investobjekte, * die vor Einbau nicht aus der Verpackung genommen werden konnen, his zum erfoLgten Einbau, 3. bei Einsendungen zu Reparaturen, wobei die Ver- packung gleichzeitig Aufbewahrungsbehalter ist und ftir die Rticksendung verwendet wird, bis zur Be- endigung der Rep.stratur, 4. bei Trorruneln, auf denen Kabel, Seile usw. bis zu ihrer Verlegung lager n mtissen, bis zur erfolgten Verlegung. Liegen die Voraussetzungen der Punkte 1 bis 4 vor, so hat tier EmpfaInger sofort dem Lieferer schriftliche ,hat zu geben. Dieser Nachricht sind schriftliche Bestatigungen von den Stellen, die die Verzogerung verursac,ht haben, beizufiigen, zum Beispiel der Reichs- bahn bei Leergutrticksenciesperren, bei Investauftrdgen der Oberbauleitung des Objekts, bei Reparaturen dep technischen Leiters des mpfangerbetriebes. Werden die angegebenen Grtinde durch den Lieferer anerkannt, ist em n Entscheidungsantrag bei den Staat- lichen Vertragsgerichten nicht zu stellen. Diese Falle gelten gemLif3 ? 7, Abs. 2, als Ausnahme- falle. In diesen Fallen sind dem Empfanger keine Ver- tragsstrafen zu berechnen, wohl aber sind dem Lieferer ftir jeden anigefangenen Monat 20 Prozent des bereits In Rechnung gestellten Wertminderungsbetrages zu zahlen, zum Beispiel bei Kabeltrommeln des ftir 180 Tage angesetzten Wertminderungsbetrages. ZU , Abs. 5 der Anordnung: Die Rtickgabefristen ftir Kabeltrommeln werden his zu 180 Tage, filr die Verwendung von Kisten an Anlagen- und Fernmeldeanlagenbaubetriebe bis zu 90 Tage ver- l?ert. Ktirzere Rtickgabefristen kOnnen vereinbart werden. Zu ? 11 der Anorelnung: Die Einhaltung dieser Bestimmung ist genauestens zu beachten, 5. Direktive zur Kontrolle der Lohn- und Material- Now? seheine. Die in unserer volkseigenen Wirtschaft geschaffenen Werte dienen der standigen Verbesserung des Lebens- standards unserer Bevolkerung. Wir sind den Werk- tatigen gegentiber verpflichtet, die Betriebe vor Ver- lusten zu schtitzen, die durch schlechtes, gedankenloses Arbeiten, zum Tell aber durch direkten Betrug von seiten gewissenloser Elemente entstehen. Wie bei Kon- trollen in verschiedepen Betrieben festgestellt wurde, Wird dieser Zustand (lurch Mangel in der Betriebs- organisation begtinstigt. Urn solche Vorkommnisse in Zukunft auszuschalten und den wirtschaftlich giinstigen Weg fur die Kontrolle der Lohn- und Materialscheine zu schaffen, sind die Werkleiter verpflichtet, eine Be- triebsnnweisung herauszugeben, die grandsatzlich folgende Punkte zum Inhalt haben mud: 1, Die Ausstellung von Lohn- und Materialscheinen fiir Produktionsgrundarbeiten erfolgt ausschlialich durch die technolegische Abteilung. Die Lohnscheine sind v011stdndig ausgefilllt (Lohngruppe, Norm- zeiten usw.) entsprechend der Arbeitsplanstamm- karte von der technologischen Abteilung, tiber die Produktionsleitung weiterzugeben. Erganzungen seitens der Betriebsabteilungen sind nicht vorzu- nehmen. Handschriftliche Scheine von anderen teilungen dtirfen nicht' 15eTiefert bzw. verredinet .werden. Eine Ausnalirrie konnen ledigfich die Scheine ftir Ausschul3 und Nacharbeiten sowie die Zusatzscheine bei Planabweichungen biklen, welche In den produzierenden Abteilungen unter Kontrolle des Betriebstechnologen ausgestellt werden. Be! geringfilgigen Nacharbeiten (ohne Materialent- .-nahme) ist durch den Giitekontrolleur ? statt der bisherigen TGE (Techn. Gtite-Ermittlung) Melciung ? sofort der Nacharbeitungsschein tinter Kontrolle des Betriebstechnologen auszustellen, urn den Nachlauf einzelner Stticke der Serie bzw. die Pro- duktion der gesamten Serie nicht zu verzogern. 2. KOnnen vorgegebene Arbeiten aus irgendwelchem Grunde nicht zum Abschlui3 ?gebracht werden, das heidt wenn feststeht, dad die Arbeiten nicht weiter durchgefiihrt werden, so sind die Lohnscheine an den Herausgeber, je nach der Organisationsform (Meister, Terminverfolger, Arbeitsvorbereiter) zu- rtickzugeben. Auf die bisher geleistete Arbeit 1st Abschlag zu zahlen. Die Produktionsleitung hat den Schliedungs- auftrag zu geben, und stirntliche Lohn- und Material- scheme sind sofort der Betriebsabrechnung zuzu- leiten. 3. Erforderliche Zuschldge bei Planabweichungen (t.lbermaterial, Einzelfertigung, fehlende Vorrich- tungen, Werkzeuge, Zeichnungen usw.) sind sofort bei Beginn der Arbeit bzw. beim Erkennen der Er- schwernis zu beantragen. Sptitere Reklamationen sind nicht zu berticksichtigen. Die Zuschlage sind nur yam verantwortlichen TAN-Bearbeiter zu geben. 4. Noch in der Werkstatt befindliche Lohnschein- Reserven sind sofort aus den Abteilungen heraus- zunehmen und der Betriebsabrechnung zuzustellen, das heif3t also, die Lohnscheine, far die am Arbeits- platz keine zu verrichtende Arbeit vorliegt. Die Durchfiihrung dieser Aktion hat die Produktions- leitung vorzunehmen. Dabei mull die Abstimmung mit der Nachkalkulation gewahrleistet werden. 5. Es mud angestrebt werden, dad nur die Arbeits- scheine am Arbeitsplatz vorhanden sind, fur die tatslichlich gearbeitet wird. Be! Arbeitsverrichtun- gen, die kurze Zeiten benotigen, sind entsprechende Arbeitsscheine vorzugeben. Die Arbeitsverteilung mull durch die Produktionsleitung so gelenkt wer- den, dad fur jeden Arbeitsplatz Arbeiten Air eine achtsttindige Arbeitszeit vorbereitet sind. 6. Arbeitsscheine, die ftir langere Zeit nicht be- nOtigt werden, sind im Werkstattbiiro aufzube- wahren und bei Bedarf wieder in die Werkstatt zu geben. Zu beachten sind dabei die Lohnscheine, ftir die Abschlag zu zahlen ist. Die Abschlagscheine sind auf dem Hauptschein aufzutragen und tiber das Lohnbtiro sofort der Nachkalkulation zuzuleiten. Soweit es sich als betriebsnotwendig erweist, k?n- nen such Restscheine fiir die noch zu fertigende Stakzahl ausgeschrieben werden. 7. Urn unberechtigte Zahlung von Lohngruppenaus- gleich zu verhindern, ist der Meister zu verpflichten, bei Abzeichnung des Lohnscheines zur Verrechnung darauf zu achten, da13 der Lohnschein fur d e n Kol- legen zur Verrechnung kommt, der die Arbeit auch wirklich ausgefilhrt hat. Die Arbeitsorganisailon ist so zu gestalten, dad der kollege entsprechend seiner Lohngruppe mit Arbeit versorgt wird. Es ist,beson- derer Wert darauf zu legen, dad aus dem Lohn- schein Beginn und Ende der verbrauchten Zeit er- sichtlich ist. Diese Angaben sind von dem Faoh- arbeiter einzusetzen. Die verbrauchten Zeiten mtissen von der Bruttolohnabrechnung der Gesamt- anwesenheitszeit gegentibergestellt werden, ,Diffe- 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 7i34:7 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Export und Ato'satz 6. Angabe der SchIfisseInumnaern gernall ?SchlfisseI- .11!fte 1.04zpin Waxenunisatz- und 'Warenbereitstel- lnngsplan" ? Rechnungen und Lieferscheinen fiir Warefilieterungen an den Einzelhandel. Das be's, ondere:qewicht, das In Durchfiihrung des neuen Kurses, auf eine ausreichende, sortimentsgerechte Ver- dsorgUng der Bevellkerung mit Nahrun.gsgiltern und In- ustriewaren zu' legen 1st, wingt das Ministerium ftir Handel und Versorgung zu ether sorgfaltigen Analyse des jewelligen Erftillungsstandes der Warenbereitstel- lungsplane far den Einzelhandel. Urn die Genaui4keit der periodischen nerichterstattung des tmzelhandels aber die Planerftillung zu erh?hen, 1st es erfordertchl daB alle Produktions- und Grof3- hande,lsbetrie&,' die Warentieferungen an den Einzel- handel dUrchfren, auf Rechrnirigen tnid Lieferschei- nen aufier den mi Gesetzblatt Nr. 129/52 geforderten MindestaXablitje Artikel auch die Zutreffende Schltis- selnunanier gerriaB ?SchItisselliste 1954 zum Warenum- satz- .und, WaireSbereitstellungsplan" anfahren. Wi weisen daher die dem Mthisteriurn Unterstellten Produk.tions- und GroBhandelsbetriebe an, entsprechend ,derr obtgen Vorderung des Ministeriurns far Handel und v 15e1 der flechnun legung an den Einzel- handelgung' zu verfahren. Die.,Schlqssellie 195.4 rum Warenumsatz- und Waren- bereitstellungsplan fur den Einzelhandel 1st in zwei Teilen erschienen-' A =_ Nahrungs- und GenuBmittel 'Tell B industriewaren. ie ist unter diesen. Bezeichnungen unmittelbar fiber den. Vo-rclruck-Leitverlag Halle, Halle/Saale, Robert- Blum-Strade zu beziehen rkehr intt auslindischen Kandelsorganisationen -Or va en 'rmen. uTitiehtige, Auslegung der Verordnung vom 22. Ja- ntir tiber den Veriehr Mit aiislandisChen Dienst- Ste4ren ,c1a13 Anfragen priVater Firmen des::Auslandes in bezug auf den Abschlul3 Von Auflen- . ? ? Arr .... ? 'handelsgeschaften unbearbeitet ?blieben. ES* wird des- halb darauf hingewiesen, daf3 die Verordnung vom 22. Januar 1953 fiber den Verkehr mit auslandischen Dienststellen inur einen direkten Verkehr der Betriebe mit staatlichen Organen und Vertretern anderer Staaten sowie mit zwischenstaatlichen oder ahnlichen internatio- nalen Organisationen und Institutionen 4111 In- und Ausland verbietet, wahrend der direkte yetkehr der Betriebe mit privaten Firmen des Auslandes von den IBestimmungen dieser Verordnung nicht erfaBt wird. Der direkte Verkehr mit privaten Firmen des Aus- landes 1st erlaubt und wird zum Zwecke der Erweite- rung des Auf3enhandels gefordert. (In diesem Zusam- menhang sei auf die Verordung vom 17. Dezember 1953 tiber die Durchfahrung von Exportauftragen ? Export- ordnung ? GB1. Nr. 134 hingewiesen.) Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daB it. Dienstan- weisung Nr. 045/53 des Ministeriurns ,ftir Auf3enhandel und Innerdeutschen Handel die Exportbetriebe der Deutschen Demokratischen Republik im Interesse einer beschleunigten Durchfithrung von Exportgeschaften auch ohne ibesonklere Genehmigung in technischen und kaufmannischen Fragen mit Organen des AuBenhandels der befreundeten Lander gemal3 den Bedingungen der Exportauftrage fiber die Nachrichtenmittel der Post verkehren konnen. Hierbei sind die gesetzlichen Bestim- mungen fiber die Zulassung zum Telegramm-, Fern- sprech- und Fernschreibverkehr mit dem Ausland zu beachten (Verordnung vom 3. August 1950 aber die Zu- lassung zum zwischenstaatlichen Telegramm_ - und Fern- sprechverkehr, GB1. 50/740). 8. Kennzeichnung von Exportauftragen an Unter- lieferanten. Bei der Kontrolle von ,Exportauftragen wurde in ver- 8chieglen,ep. PetLieben festgestellt, daB bei Auftragen an Unterlieferanten nicht zuerkaiiiieri7g17-66"es sich hier- bei urn einen Exportauftrag handelt. Aus diesem ,Grunde it es notwendig, samtliche Auf- tragsformulare an Unterlieferanten deutlich zu kenn- zeichnen, damit ersichtlich 1st, daf3 es sich um einen Exportauftrag handelt. III. Forschung Entwicklung und Konstruktion 9. SelmielBerausbildung und Terminplan des An Zentralinstitut fiir Schweif3technik der Deutschen Derndkratischen Republik, Halle/Saale, Kiithener Str. 4g, werden lauf end praktische Lehrgange zur Qualiflzie- rug; von gchvveigern und theoretische Lehrgange zur schWeiBtechniichen Ausbildung von technischem Perso- nal bis berauf'zu Schweif3fachingenieuren durchgefahrt. Praktische Lehrgange im LichtbogenschweiBen werden auBerdem Von der AnBeristelle Finsterwalde ides Zen- tralinstitutes (Anschrift: Zentralinstitut der DDR, AuBenstelle Finsterwalde, Finsterwalde/NL, Breit- scheidstr.) durchgeftihrt. Betriebe, die Schweif3er beschaftigen, fordern z'wecks Propagierung der Lehrgange die Terminplane an bzw. unterstatzen die Qualifizierung und weitere Ausbildung auf ,diesem Gebiet in jeder Weise, IV!Recht I Zusdilag f?r gesundhelisgeffihrliche Arbeit` an Lantimaschthenbau und die ?Bildung des Ministeriums far Maschinenbau macht eine Neuregelung des Ver- fahrens far Eintragungen der volkseigenen Betriebe im Register der volkseigenen Wirtschaft notwendig. I. Berichtigung der Eintragnng des iibergeordneten Verwaltungsorgans. Durch die Anderung des tibergeordneten Verwal- tungsorgans sind die die Betriebe betr-effenden Han- delsregistereintragungen unrichtig ,geworden. Die Justitiare werden deshalb angewiesen, fiir den von ihnen betreuten (Betrieb ? mit Ausnahme der ehemaligen SAG-Betriebe, ftir die eine besondere , AngesteKte, welche Sondergehalt beziehen. Das Ministepurn fUr Arbeit ? Abt. Arbeitsrecht ? hat auf Ardrage folgende Stellung eingenommen: " Durch die Sondergehalter (?? B und 9 der Verord- ' voln"28.',Iinii 1952) sind alle Anspr?che auf Zu- ?age Air? schwere oder -gesundheitsgefahrliche Arbeit abgegOlten." Neuregelung des Verfahrens bei Handelsregister eintragungen der volkseigenen Betriebe. a Auflosun&der Ministerien far SchWer 'rilaschinenbau, emeinen -1/Lasehinenbau tind TranspOrtmittel- und Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R0005onrAnnin_ Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Regelung getroffen wird ? BerichtigungsantrAge an den zustandigen Rat des Kreises, Abt. Staatliches Eigentum, zweifach auszufertigen und die Antrage zur Bestatigung und Siegelung an die zustandige Hauptverwaltung zu senden. Die Hauptverwaltung leitet em n Antragsexemplar an den im Antrag ge- nannten zustdndigen Rat des Kreises ,bzw. der Stadt. Ein Antragsexemplar verbleibt bei der Hauptver- verwaltunge Der Rechtsabteilung ist von den Justitiaren ftir die von ihnen betreuten Betriebe bis zum 31. Merz 1954 von der erfolgten Antragsstellung Meldung zu er- statten. Es wird darauf hingewiesen, dee nur das Ministe- rium und die zustandige Hauptverwaltung, aber nicht der Produktionsbereich als tibergeordnetes Verwaltungsorgan eingetragen werden. IL Verfahren bet Anderung der Betriebsbezeichnung und des vertretungsbereehtigten Personenkreises Bei Verenderung der Betriebsbezeichnung, Auflo- sung und Griindung von Betrieben, sowie bei Ande- rungen des vertretungsberechtigten Personenkreises sind von dem volkseigenen Betrieb gemee ? 6 der 4. DB vom 7. April 1952 zur VO Ober Manahmen zur Einfiihrung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsfiihrung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GB1. S. 290/52) Antrege auf Handels- registerberichtigung zu stellen. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hinge- wiesen, dee die Antrage auch wenn es sich urn Ersteintragungen handelt ? yarn volkseigenen Be- trieb und nicht vom tibergeordneten Organ zu stellen sind. Die Antrage sind von dem den Betrieb betreuenden justitiar gegenzuzeichrien und dann nicht wie bisher der, Reehtsabteilung zuzuleiten, sondern zweifach direld ? &?iesandige Hauptverwaltung des Mi- nisteriums fer Maschinenbau zu senden. Diese lel- tet die Antrage nach erfolgter Bestatigung und Sie- gelurig an den zustandigen Rat des Kreises bzw. der Stadt welter. 12. Mitfiihrung von Akten und sonstigen Unterlagen bei Dienstreisen Aus gegebener Veranlassung wird die bereits im Mo- natsrundschreiben 10/52 des ehem. Ministeriums fur Maschinenbau abgedruckte Anordnung nochmals ver- offentlicht. Diese Anordnung ist in den Betrieben und sonstigen Institutionen des Ministeriums filr Maschinen- bau nochmals ellen Mitarbeitern in geeigneter Form bekannt zu geben. Die Leiter haben daftir Sorge zu tragen, deli die strikte Durchfiihrung dieser Anordnung in ihren Bereichen gewehrleistet ist. Anordnung fiber die Mitffihrung von Akten und sonstigen Unterlagen fiir Dienstreisen Im Interesse der Sicherheit und der Vermeidung von Schaden der staatlidien Verwaltung und volkseigenen Wirtschaft, die durch den Verlust von Akten sowie son- stigen Unterlagen und Dokumenten entstehen konnen und zum Schutz gegen Saboteure lend Agenten wird folgendes angeordnet: I. Jeder Beschaftigte der staatlichen Verwaltung und der volkseigenen Wirtschaft mule ? wenn er auf Diener reisen Akten oder sonstige Unterlagen bei sich fiihrt ? im 1Besitz einer Bescheirtigung seize IL Aus der Bescheinigung mull ?neben den Personallen hervorgehen, welche Akten oder sonstige Unterlagen mitgeftihrt werden. Die Bescheinigung mull die gleiche Unterschrift und dasselbe Dienstsiegel tragen wie der Dienstauftrag. Sie gilt nur in Verbindung mit dem Dienst- bzw. Betriebsausweis und dem Dienstauftrag, deren Nummer in der Bescheinigung aufgefeihrt sein miissen. Unterschriftsberechtegt sind nur der Dienststellen- bzw. Betriebsleiter, HA- und Abteilungsleiter. Jeder in der staatlichen Verwaltung und in der yolks- eigenen Wirtschaft Beschaftigte, der nach dem 1. No- vember 1952 auBerhalb des Sitz,es seiner Dienststelle oder seines Betriebes mit Aktenmaterial angetroffen 'wird, hat mit dem Entzug des Aktenmaterials und Sicherheitsgewahrsam bis zur Klerung der naheren Urn- starele zu rechnen. IV. Zur Durchfuhrung von Kontrolle,n sind die Organe der Deutschen Volk.spolizei und das Amt fer Zoll und Kon- trolle des Warenverkehrs berechtigt, sofern sie sich ent- sprechend ausweisen. V. Diese Anordnung bezieht sich nur auf Akten und son- stige Unterlagen, die nicht Verschlul3sachen sind. Fur Verschluesachen gelten besondere, von der Regie- rungskanzlei der DDR, Zentrale VS-Abteilung, heraus- gegebene Richtlinien. VI. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 4. Oktober 1952 V. Vertragsangelegenheiten 18. BeskluB des Priisidiums des Ministerrates vom 14. Januar 1954 iiber Behandlung zurilekliegender Vertragsstrafen 1. Das Presidium des Ministerrats hat am 14. Januar 1954 folgenden Beschlue gefafit: Vertragsstrafen einschliel3lich Verzugszinsen aus Ver- tragen, die vor dem 1. Juli 1953 abgeschlossen wur- den, sind nicht zu zahlen, sofern die Vertragsstrafen bis zum 31. Oktober 1953 fallig geworden sind. Die bei den Staatlichen Vertragsgerichten bereits an- keingig gemachten entsprechenden Verfahren sind einzustellen. Ausgenornmen hiervon sind Vertragsstrafen, die wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Qualitat getordert werden. sif ? gez.: St oph Minister des Innern Bereits gezahlte Vertragsstrafen kennen nicht zu- rtickgefordert werden. 2. Zur Durchfuhrung vorstehenden Beschlusses werden folgende Erlauterungen und Anweisungen gegeben: I. a) Der Beschlue flndet auf alie Vertragsstrafen An- wendung, die nach den 03estimmungen der VO fiber die Einfiihrung des Allgemeinen Vertrags- systems vom 6. Dezember 1951 (GB1. S. 1141) und fiber die Einfiihrung des Vertragssystems fer Nahrungsgtiter vom 28. Juni 1951 (GM. S. 647) und ihre Durcheilhrungsbestimmungen wegen 1. Lieferverzuges, 2. Annahmeverzu,ges, sere' Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 fiunden . versptiete Be- ibe ct'er Ver7sanddisposit1onen, verspatete eliduiig der ReChnung) fallig geworclen fallen atich solche Vertragsstra en arunter, 41g, auf Grund esonderer gesetzlicher Bestim- trittrigetilz.' ilber 'die Rtickgabe von Ver- packungsmitteln) fallig geworden sind, aber nicht die In Ab,Salz 3 des Beschlusses erwahnten Ver- irggSSitnfen wegen Nichteinhaltung der verein- rjeji qra:litat: Fallig im Sinne dieses Beschlusses 74riVertradistidfen im Zeitpunkt der Vertrags- ii zung, h) Ver_ugszinsen im Sinne dess sch usse si a te 1 lle Verzugszinsen getnaf3 ? 4 Abs. 6 der 6. DB zur Vljnanz\7irtschaft volkseigenpr Betriebe vom_ 15: Juli 1949 (G81. S. 618). Hierzu gehoren auch ,Ansprdcliekaus ? 1 Abs. 5c der 2. DB zur VO Uber - die Sinai r n esA Ilgemeinen Vertragssystems '9. A '11952 (GBI. S 793). Nicht darunter 11e?T B; Forderungen nut Zinsen 'vvegen ver- ateter A1f?hr?? r? Arnortisationsbeitraigen fm" 2usamrnenhang mit Anspriichen aus erediffeitigter Bereicherung. SOweit VertragsStrafen entfallen, k6nnen Strafen und Disziplinarstrafen (? 10 Abs. 1 und 2 der VO illoer die Bildung und Tatigkeit des StVG in der Form vom 1. Juli 1953) aus Anlaa dieses Sachverhaltes in schwer- Wiegenden Fallen von wirtschaftspolitischer Bedeutung noch ausgesprochen werden; soweit auf sie bereits er- kannt ist,ibleiben sie bestehen. VI. Soweit Vertragsstrafen (Verzugszinsen) nicht zu zahlen sind, werden die deswegen anhangigen Verfahren durch Beschluf3 eingestellt. Kosten (Geblihren und Auslagen) werden in.soweit nicht erhoben. VII. 1st em n Verfahren tiber die Forderungen gleicher Art (VI) durch einen Schiedsspruch oder eine Einigung be- endet und hat der zur Zahlung Verpflichtete noch nicht gezahlt, so wird auf seinen Antrag der Fortfall der Zahlungspflicht durch Beschluf3 festgestellt. Durch den Fort! all der Zahlungspflicht wird die Forde- rung auf Bezahlung der Kosten (Gebilhren und Aus- Iagen) nicht bertihrt. nter Ve gsren ween Nichteinhaltung der ver- inbirten:quantat" fallen auch Lieferungen, die wegen bweichungen- orf" vereinbarten Sorten beanstandet wortlen sind, sowie Lieferungen, denen zugesicherte igenschalten fehlen. VIII. Beschwerden tiber Entscheidungen der Staatlichen Ver- tragsgerichte in den Bezirken sind unabhangig von der vorstehenden Regelung nach wie vor dem StVG bei der Regierung der DDR vorzulegen. er rAgss ra en einschlieBlich VerziigSzinsenfOrderungeri Vertra en die nach dem 1. Juli 1953 geschlOssen eei e en ?es -611-66.WiliRigige Verfahren werden fzt. ren, Lifl VerfrigsSfrafen auch Eindere For- en Z. 13. `ZahlungSforderungen, Forderungen aus p usw. umfassen, ?werden dieser fortgefiihrt. Desgleichen werden VPMEreit'in'denen Anspr?che geltend gemacht ?weise vom Ministerratsbeschluf3 trOffen Werden,-inSoweit fortgefiihrt. IV. Vertragsstmfen elnschlie13lich Verztigszinsenforderungen aus Vertrligen, die vor dem 1. Juli 1953 geschlossen en, bleiben bestehen, soweit sie sich auf Lieferun- gen oder Leistungen beziehen, die nach dem 31. Oktober 1E43 failig wurden. Ao4htingige Verfahren werden auch insoweit fortgesetzt. Soweit Verfahren noch nicht anhangig gemacht worden sind, bietet der MinisterratsbeschluB die Grundlage zur Ausbuchung von Vertragsstrafenforderungen. Soweit Vertragssstrafen, die unter den Ministerratsbeschluf3 fallen, noch nicht berechnet sirvd, 1st von einer Berech- nung abzusehen. 14. Richtlinien zum Beschlun fiber Mafinahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft , Es wird auf die Richtlinien zum BeschluB fiber Mall- rtahmen zur MetalleinsParting in der gesamten Wirt- schaft vom 1. Januar 1954 (GB1. S. 73 Nr. 10) verwiesen, die in Verwirklichung des Beschlusses des PrOsidiums des Ministerrates vom 26. Februar 1953 iiber MaI3nahmen ,zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GB1. S. 379) ergangen sind. Besondere Beachtung ist den Be- stimmungen ,unter III zu geben. PIa111111 Auswertung und vveitere Behandlung aer BetriebS- tlie.Ausgabe aes Betrielispasses fur den nenstgebrauch rf nur unter Einhaltung der Verschluf3sachenbestim- mungen an nadistehend gdnannten Personenkreis in den Betrieben erfolgen: Werkleiter, Technischer Leiter, Pr6diations1eiter, Planungsleiter, Kaufmannischer Leiter, Arbeitsdirektor. Entliehene Betriebspasse sind taglich an die Verschluf3- sachen-Abteilung zurtickzugeben. .Dip.,BetriebSpAsse sind getria.f3 03esch1u13 27/44 des Pra- . datums des-MiniiterrateS vom 27. August 1953 ?geheime V schrudsaChen' und als solche zu ibehandeln. Betriebspgsse'fiir jeden Betrieb vdr- handen semi NVoliel eine Ausfertigung im Panwrschrank des Leiteri deg 'Betrlebes 'und eine Ausfertigung in Verschlutsachen-Abteilung des Mini- ste;urn1bei ii.airptVerWaltungen, die ihren Sitz auBer- halb Berlids 'haben; verschluf3sicher in diesen Haupt- verwaltungen) aufzubewahren sind. )eclassified in Part- Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDPRfl_nnai ppriringrinndrw,n _ Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Ftir die ordnungsgemaBe Aufbewahrung und Benutzung der .Ausfertigung des Betriebspasses im Betrieb ist der Werkleiter verantwortlich. Urn die Betriebspasse auf dem laufenden zu halten, sind halbjghrlich, erstmalig am 1. Juli 1954, von den 13etrieben alle Veranderungen der fir das laufende Planjahr im BetriebspaB enthaltenen Angaberi formlos an die zustanclige HV per Einschreiben zu melden. Die Erganzung des Betriebspasses erfolgt im Mini- sterium durch die Planungsleiter der zustandigen Hauptverwaltungen, im Betrieb durch den Planungs- leiter. VII. Arbeit Lohntafel des Hauptproduktionszweiges des Eietriebes bzw. der iBetriebsabteilung erfolgen kann. Die Entlohpung der ,Betriebshandwerker nach den Wirt- schaftszweigen ihrer Tartig,keit, zurn Beispiel die Ent- lohnung eines Betriebsschlossers nach dem Lohnsatz eines Facharbeiters im Wirtschaftszweig tibrige Metall- industrie ist in keinem Palle zulassig." 16. Entlohnung der Betriebshandwerker Auf Veranlassung des Ministeriums ftir Arbeit wird folgendes bekanntgemacht: ?Es ibesteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daf3 die Entlohnung der Betriebshandwerker nach wie vor unter Berticksichtigung ihrer Tatigkeit nur nach der VIII. Arbeitsschutz und Sicherheit 1. Arbeitstagungen der Sicherheitsinspektion bzw. -beauftragten. Die Abteilung Arbeitsschutz und Hauptsicherheits- inspektion hat die Betriebe in Arbeitsgruppen aufgeteilt, urn die Schulung und Qualifizierung der Sicherheits- inspektoren zu 145rdern. Des iweiteren werden die Tagun- gen der Arbeitsgruppen zu einem Erfahrungsaustausch f?hren. Die Arbeitstagungen werden regelmanig alle zehn Wochen in einem anderen )Betrieb der jeweiligen Ar- beitsgruppe stattfinden. Die Werkleiter ?sind verpflichtet, den Sicherheits- inspektor oder -beauftragten sowie den 1. Vorsitzenden der Arbeitsschutzkommission zu diesen Tagungen zu entsenden. Bei Nichterscheinen der Vorgenannten wer- den sich die Werkleiter der Betriebe zu verantworten ha ben. , 18. Arbeitsschutzbestimmung 870 (Acetylenerzeugungs- anlagen). Aus gegebener Veranlassung bzw. durch Inbetrieb- setzung nicht geprilfter Ace tylenerzeugungsanlagen weisen wlr nochmals auf die Beachtung der Arbeits- schutzbestimmung 870 hin. 19. Freischalten von Rochspannungsanlagen Infolge der Hartung von schweren elektrischen Unfallen durch vorzeitiges Wiederzuschalten der Spannung wird hierrnit angeordnet: Ftir jede Freischaltung in Hochspannungsanlagen ist eine schriftliche Bestatigung des beteiligten Energie- betriebes und :Montagebetriebes notwendig, ohne die die freigeschalteten und geerdetert Anlagenteile nicht betreten bzw. ohne die die fertiggestellten Anlagenteile nicht wieder zugeschaltet werden dtirfen. Ftir die Ausfiihrung dieser schriftlichen Bestatigung hat als Muster das Formblatt A zu dienen, das in der Anweisung fur Betrieb und tberwachung von Stark- stromanlagen vom Staatssekretariat ftir Energie im Ein- vernehmen mit dem Ministerium filr Arbeit heraus- gegeben worden ist (Ausgabe Mai 1953, S. 27, zu be- ziehen durch den VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin). 20. Unfiille an Stanzen Zwei Unfalle an Stamen geben Veranlassung, auf zwei Maschinen gleichen Typs hinzuweisen, bei denen aus gleichen Grtinden Unfalle entstehen k8nnten. Es handelt sich um die Maschinen vom Hersteller Albert M ti lie r, Plauen/V, AMP 60 to ? Fabr.-Nr. 345 und 119 (1949). Beide Maschinen hatten Zweihandeinrtickung und waren erst mehrere Stunden in Betrieb. Im ersteren Falle versagte die Nachschlagsicherung infolge Feder- bruches, im zweiten hatte sich der Federtrager, emn Bolzen von 10 mm Durchmesser, aus dem Gabelkopf geltist. Im Zusammenhang damit wird empfohlen, diese Siche- rungsfedern auf Ruhespannung einzubauen, d. h. ahn- lich wie in einer elektrischen Anlage, die mit Ruhestrom arbeitet und bei Stromunterbrechung alarmiert, sollte man auch das .Gewicht des Pressebars zur Selbst- sperrung verwenden mid die Federspannung ,nur zur Ausl8sung des Hubs benutzen. Wenn dann die Feder ibricht, mill3te die Maschine sofort zum Stillstand kommen. 21. Genehmigung von neuen Maschinen- und Bau- projekten sowie Erweiterungsbauten Die Werkleiter sind verpflichtet, neue Maschinen- und Bauprojekte sowie Erweiterungen vor ,Beginn der Aus- ftihrung der Bauaufsichtsbehorde, der ortlichen Dienst- stelle der HV DVP, HA Feuerwehr .und der Bezirks- Arbeitsschutzinspektion zur 13egutachtung und Ge- nehmigung vorzulegen, urn nachtragliche Anderungen zu vermeiden und deren hohe Kosten einzusparen. IX. Materialwirtschaft 22. Direktive an die Betriebe des Ministeriums flir Maichinenbau iiber Versorgung mit Metallurgie- Erzeugnissen Im Ministerrat der Regierung der Deutschen Demo- kratischen Republik ist vor einigen Tagen em BeschluB beraten und angenommen worden, der sich eingehend mit den Frager der Verbesserung der Qualitat in der Eisen- und Siahlindustrie befal3t. Dieser Beschlul3 verlangt vom Ministerium fiir Schwerinclustrie u. a. eine allgemeine Verbesserung der Qualitdt von Walz- Material. Dazu soil auch der Erfahrtmgsaustausch der Walzwerke untereinander und mit den Bedarfstragern, 40 also vor allem mit den Betrieben des Maschinenbaues, (Alger gestaltet werden. Das Ministerium ftir Maschinenbau bzw. die ihm an- vertrauten volkseigenen Betriebe sind verpflichtet, die Losung der gestellten Aufgaben zu untersttitzen. Folgende Hinweise sind dazu besonders zu beachten: I. Es ist notwendig, dal3 das. Abnahmematerial slier Dimensionen nur dort verwendet wird, wo Abn.ahme- und Qualitatsvorschriften, deren Umfang vein Betrieb nicht beeinfluBt werden kann, das zwingend vor- "are Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 50X1 ' Chre Einhaltung des Qualitatsstandes des sondem den ,Betrie "'ben aufzeigen, - zengnissep rnuI3 yersueht werden, von ilberspitzten =.1?? . ,Anforelerunigen abzukornmen, die vielfach nur das trgebnis 'emer langen Tradition sind. Dies sold pi" z. B. augh bei Qualitatsblechen in Anwendung bringen. Man rritiB in den Betrieben genauestens tiberprtifen ob an Stelle von SM-Material nicht auch Material In Thomas-Qualitat Verwendung finden kann. Das trifft vor alien Dingen bei F'ormstahl und bei grobem Stabstahl (Winkeleisen) zu. Die Betriebe mtissen es yerstehen, diese Hinweise auszuwerten, damit das soeben genannte Material far die Zwecke des IVIaschinenbaues in weitaus grof3erem Umfang Ver- endung finden kann. Solange die den Betrieben abergebenen Kontingente noch nicht nach einzelnen Qualitaten (I a II a, Wild- Ina3 u. a.) unterteilt sind, haben die Leiter der Betriehe Von sh aus die Aeilung der Kontingente tinter eaChtung "des tinier Punkt 1 Gesagten? nach Quail- , tatsgruppen in eigener Verantwortung vorzunehrnen. Jeder Betrieb inul3 zu der Einsicht koznrnen daB man nicht an bestimrnten Qualitaten ,und bestimmten Pornnaten festhalten soli wenn eine Ausweichmoglich- keit besteht, Die Erfahrung hat gezeigt, daf3, wenn das bestellIe ;Vlaterial nicht bereitgestellt werden konnte, die Betriebe ebenso auf andere Qualitaten und Formate abergegangen sind und sich dadurch eines groBen grias ibrer_ mwteriamescliaffungsschwierigkeiten ent- ledigt haben. So sollte man z. B. bei den-i Bezug von Grobblechen von vornherein aberprtifen, ob fiir be- _ stimnate Zwecke nicht auch die Verwendung eines Wildrna13-Grobbleches moglich ist. Diese 131eche haben lin burchscJinitt eine Nutzfla,ctie von 1,5 m2 wahrend Mindestnutzflache tra2 hetragt. Dieses Material ist bei de ie ,15lingen der DHZ ? Metallurgie In Leipzig, Magdeburg und StaBfurt in vielen Galen t" ke aufend " 74111-111**110p,-41!, Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium ftlr trio, der Staatlichen Plankommission meld .1*Wrzenbau werden in_Ktirze oii mgente nach einzeinen Qualitaten unterteilt. abet iSt die Matwirkung der Betriebe und die Aus- wertUng ihrer Erfahrimgen sehr wichiig. Es ist erforderlich, der HA Materialwirtschaft des Ministeriums far Maschinenbau die betrieblichen Er- fahrungen laufend zu tibermitteln. Die Betriebe, die in , der Behandlung dieser Frage gute und sehr gute Er- folge aufzuweisen haben, werden besonders ausge- zeichnet. *ore 41,1e Betriebe massen aberprafen, ob die Vielzahi der einzelnen A.brnessungen und Gaten in ihrem 13ereich nicht eingeengt werden kann. Man mull sigh mehr auf die gangigsten Abmessungen und Gaten'conzentrieren,, so daB Zwischenclimensionen nach Maglichkeit ails dem, Walzprogramrn herausfallen kannen. So z. B. beim 3edarf von Formstahl-Profilen aber NP 18. Als sehr VOrteilhaft wird sich dies bei der Realisierung von kleinen Mengen herausstellen, da sich dann bei den gancielsorganen des Ministeriums far Schwerinclustrie der Klqnbeclarf auch our auf, die gangigsten Abmes- en Und Gaten konzentrieren. wird. ,Jecle Umsteljung der Walzen in den Stahl- und Walz- vverkeri gelit auf Kosten der Walzleistung. Die vom Idinisterium far Schwerindustrie herausgegebene tandortliste Eisen und Stahl und das zu erwartende Herst&Itungsprogramm sollen nicht Anlaf3 sein, daf3 sich die einz,elnen petribe bei der, Aufgabe ihrer Bestelk- lungen in vielen Abmessungen und Gate verlieren moglichkeiten bei uns bestehen. Viele Betriebe des Ministeriums far Maschinenbau haben in bezug auf Einengung des Abmessungs- und bereits hervorragende Arbeit ge- welche Herstellungs- leistet. Hier mull man ankpapfen und tinter geschicktester Ausnutzung slier Maglichkeiten von Konstruktion und Fertigung eine entscheidende Einengung des Sorthnents erreichen. Diese Aufgabe haben besonders die Tech- nischen Leiter der Ilauptverwaltungen und der Be- triebe sowie die Leiter der Konstruktionsbilros. IV. Eine entscheidende Hilfe ist far die Betriebe des Ministeriums far Schwerindustrie die rechtzeitige Ein- reichung von spezifizierten Bestellungen ftir die ein- zelnen Quartale. Je frillier die Absatz- und Handels- organe des Ministeriums ftir Schwerindustrie tin Besitz von spezifizierten ,Bestellungen sind, urn so sidle- rer sind die Liefermoglichkeiten und urn so besser kann das Ministerium far Schwerindustrie Material- dispositionen treffen. Das gilt sowohl far das DDR- Aufkommen als such filr Lieferungen aus Importen. Es wird von den Arbeitem, Ingenieuren, Wirtschaft- lern und Werkleitern der Betriebe des Ministeriums Air Maschinenbau erwartet, da13 sie diese Ilinweise beach- ten, die helfen, tiber einige Materialschwierigkeiten hinwegzukommen und die Erftillung der ihnen tiber- tragenen Aufgaben zu sichern. 23. Anfragen und Beriehte an die HA MateriaIwirtschaft Die HA Materialwirtschaft im Miniderium far Ma- schinenbau erhalt ebr viel,e Schreiben und Anfragen deren B_PaYbertung und BpantwortunLihr,selbst nicht inaktich drereil Weltecgtbe an die 121aupfver- waltungen oder sonstiger zustandiger Stellen sowohl die Arbeit des Sekretariates der HA Materialwirtschaft sehr erschwert als auch die Erledigung selbst stark verzogert. 4 ?Es wird daher gebeten, folgende 1-linweise im Interesse der Verbesserung des Arbeitsa,blaufes i? beachten: 1. Grundsatzlich wenden sich die tariebe mit alien Fragen der Materialversorgung und Materialkontin- . gentierung an die far sie fachlich zustandige Haupt- verwaltung. Beispiele der Anschrift: Ministeriurn far Maschinenbau, HV Werkzeugrnaschinenbau, Abt. Materialversorgung, Berlin W1, Leipziger StraBe 5-7 2. 1st die direkte Einsendung von Meldungen, Bench- ten, Statistiken usw. an die HA Materialwirtschaft ausdrticklich vorgeschrieben, oder ist aus zwingen- den Grtinden der unmittelbare schriftliche Ver- kehr mit der HA Materialwirtschaft unbedingt erforderlich, wird urn Verwendung folgender An- schrift gebeten: . - Mintsteriurn far lyi!schmenbal, aterialwirschaft, Berlin W 1, Leipziger StraBe 5-77 Der Anschrift hinzuzuftigen 1st die Bezeichnung der Gruppen der HA Materialwirtschaft far die die en bestimmt sind und, von clenen die Bearbeitung erwartet wird. 50X1 41 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 X. Revision Selbstkosten zu verrechnen sind, wurde mit dem Ministerium der Finanzen HV Finanzrevision abge- sprochen, daB auner den genannten Aufwendungen auch die laufende Instandhaltun,g tiber Konto 450 ? andere Gemeinkosten ? zu buchen sind. 24. Werkkilehen Entgegen der irn Zentralblatt Nr. 14 vom 25. April 1953 veroffentlichen Anweisung, wonach bei Aufwendungen Air die Werkkiiche nur Abschreibungen, Heizung, Ener- gie und Wasser als andere Gemeinkosten zu Lasten der 25. Eisenbahn a) Lokal-Transportraumvertrage XI. Verkehr 15. des Vormonats an die Zentrale Abtellung Ver- kehr des Ministeriums ftir Maschinenbau zu senden. 1. Urn die Gestellung des von den Betrieben bend- tigten Waggonraumes zu sichern, hat das Mini- sterium fiir Maschinenbau mit dem Ministerium ftir Eisenbahnwegen einen Global-Transport- raumvertrag ftir das Planjahr 1954 abgeschlossen. 2. Auf Grund dieses Vertrages werden alle Be- triebe verpflichtet, bis spatestens 31. Marz 1954 Lokal-Transportraumvertrage mit dem zustandi- gen Reichsbahnamt abzuschlienen. Auszugehen 1st dabei von dem der Zentralen Abteilung Verkehr mitgeteiiten Waggonraumbedarf ftir das Jahr 1954. Sollte sich dieser in der Zwischenzeit verandert haben, dann 1st nach sorgfaltiger Uberprtifung der nunmehrige Waggonraumbedarf zur Grund- lage des Lokal-Transportraumvertrages zu machen. 3. Die Versender haben den Waggonraurn der Reichsbahn kontinuierlich, d. h. auf alle Tage des Monats gleichmanig verteilt ? wobei eine Toleranz ? 10 % zulassig 1st ? in Anspruch zu nehmen und voll auszunutzen. Da dies bei den Betrieben des Ministeriums ftir Maschinenbau aus produktionstechnischen Griin- den nicht in jedem Fall moglich 1st, wurde in dem Global-Transportraumvertrag festgelegt, daB unter Anlegung eines strengen MaBstabes die Betriebe mit dem zustandigen Reichsbahnamt vereinbaren ktinnen, daB der Vertrag als erftillt gilt, wenn am Monatsende die gebundene Wagen- zahl voTi beladen bzw. gestellt wurde. Das Mini- sterium fur Eisenbahnwesen weist die Reichs- bahnareter entsprechend an. 4. Die I3etriebe sind verpflichtet, unmittelbar nach Abschlun em n Exemplar des Lokal-Transport- raumvertrages der Zentralen Abteilung Verkehr des Ministeriums fur Maschinenbau zu tiber- senden. 5. Die Betriebe des Ministeriums fur Maschinenbau melden ihren monatlichen Waggonraumbedarf dezentral bis zum 15. des Vormonats (erstmalig zum 15. April 1954), getrennt nach Gutarten, unter Angabe der Transporteinrichtungen bei dem ftir den Versand zustandigen Reichsbahnamt an. Die daftir notwendigen Transportbedarfsanmeldungen E 1 konnen vom zustaindigen Reichsbahnamt be- zogen werden. Bei dieser Stelle liegt ebenfalls die neue Nomenklatur, auf Grund deren die Transportbedarfsanmeldungen ausgestellt werden mtissen, zur Einsicht var. 6. Die laut Schreiben des 1.Stellvertreters des Mi- nisters vom 15. Dezember 1953 geforderten monat- lichen Meldungen II a, b und d (Punkt c entfallt) sind ab April in Form eines neutralen Durch- schlages der E-1-Meldung ebenfalls bis zum b) Be- und Entladung Auch dem Transportwesen stehen im Jahr der groBen Initiative erhohte Transportaufgaben bevor. Das erfordert, den die Versender und Empfanger von Giitern durch verstarkten Einsatz von Trans- portkolonnen und bessere Arbeitsorganisation im gleichmaBigen Tag- und Nachteinsatz auch an Sonn- und Feiertagen die giinstigsten Be- und Ent- ladezeiten erreichen. Die konsequente Beachtung der VO vom 20. Juni 1952 fiber die Be- und Entladung von Eisenbahn-Gtiterwagen (BG1. S. 491) nebst Durchfiihrungsbestimmungen sind Air die ver- ladende Wirtschaft verbindlich und zwingend. Zusatzlich 1st beim Versand von schweren Gegen- standen, wie z. B. Tragern, Briickentellen, Maschi- nen u. a. zweckmaBig, daB der Versender den Emp- f anger so rechtzeitig benachrichtigt, den dieser die erforderlichen Entladevorbereitungen treffen kann. C) Wagenstandsgelder Die 154,4swerluAg der Kontrollberichte der Betriebe lat3t erkerinen, din ver-sebiedentlich noch verhalt- nismanig hohe Standgeldbetrage anfallen. Diese zu vermeiden, mull ktinftig als eine der vordringlich- sten Aufgaben angesehen werden. Stillstande der Transportmittel, vor aliens der Eisenbahnwagen, schadigen unsere Volkswirtschaft. Zur Austibung einer laufenden Kontrolle ange- fallener Wagenstandsgelder ist erforderlich, clan die Betriebe sich in jedem Falle Protokolle fiber die Zeit der Voranktindigung und Bereitstellung der Waggons anfertigen, urn eventuell Einsprtiche gegentiber der Deutschen Reichsbahn jederzeit be- legen zu konnen. Ausnahmsweise wird kein Standgeld erhoben filr Wagen, die bei Uberschreitung der Ladefrist noch mit dem fahrplanmaBigen Abgangszug ,befordert werden konnen. d) Bauvorhaben Bei der Durchfiihrung groBerer Bauvorhaben mit Anschlungleis haben sich standig Mangel dadurch ergeben, den bei der Projektierung die Be- und Entladekapazitaten sowohl des Werkes als auch des zustandigen Gilterbahnhofes nicht berticksichtigt wurden, was nach Fertigstellung zu Verzogerungen des Wagenumlaufs fiihrte. Es 1st deshalb erforderlich, clan vor Beginn eines groneren Bauvorhabens die zustandige Reichsbahn- direktion davon Kenntnis erhalt und mit dieses Be- und Entladekapazitat sowie die Aufstellungsmog- lichkeiten fur zugeffihrte Waggons sowohl des Empfangsbahnhofes als auch des Werkes geklart werden. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R00050006001 n_s Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Me 471. BaU,vb?4fliten .erantWortlichen Orhalb des f- Ma 'hinenb 11 . ,...:,.. 14 ' sP. jae"se zifime? len ,Betrieb;,,w ,eipes bc 8 hi. . ..Yer.lpflichtel d? -----''').' . _. .,, , _.,enuntlaufs' erf?es'-i-' ' or,,.... ? c_, eigliven- vva m , $4441111g INTC.,,K6 " ' einzuhalt ' ' ?,t..e.,, ' -': -- hetInifi 'I?SFerrt.ere'lL. ds 1V.iirkister.' iv, ,e . 1-...ctaing vom -1.6 - P. ,,..r.Pisenbahnipvr'l 40 , r 1' ' ?'Jaennu.ar 1951 die' et ? Kra;fjygruor re-ch-e:nind_ " e,Wieserir '..""..- "9-1041-P1'41.rektione ' P entsp Es bestelit Veranlassung erneut auf die Ministeriats- Jaeschlipse vom, 30, April 1953 und 20. August 1953 die ItiCht befriptet sincl hinztiweisen. Auch irn Planja r 1954 kind die ii diesert Beschlii.ssen angeordneten MaB- nehmen nun Zwecke der Befriedigung des stanolig ateigenden !Transportraurnbedarfs durchzufiihren. Zwar itonnte der volkseigene IATericv'erkehr ;eine Leisturigen ? irn W. qvartal 1953 im Verhaltni; zuna IT. Quartal urn 86 steigernAecloch kann und muB dur' ch rationellsten 'nsati r vorhanderien FehrzeuglciPazitaten eine weitere St,eigerung erzielt werden. Dazu dienen vor allern folgende MaBnahrnen: Abfertigurile?LSiltertransporte Auf der Konfcrenz des Kraftverkehrs und Stral3en- wesens in Eisenach ist von den Vertretern des ge- werblichen Kraftverkehrs Klage dartiber gefiihrt worden, daB die reibungslose Abnahme von Giiter- transporten auBerhalb der normalen Arbeitszeit nicht gesichert sei und auch am Tage es mitunter mehr als eine Stunde (lettere, ehe die Fahrzeuge tkberlAupt da s Werkgelande befahren konnten. - ? , , 1.14er ,1-4 die ?I70.?. vom 1. DezeMbe; 1953 tiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und die Rechte der Gewerkschaften (GB1. S. 1213) milssen die Werke durch geeignete organisatoriiche 1ViaBnahmen Vorsorge treffen, daf3 auch ohne tTherstundenarbeit die jederzeitige A.bnahme. von utert ansporten geSichert 1st. Mannahmen zur schrielleren Abferti- 'We Vila der Giitertransporte miissen auf Grund ge- meinsamer Beratungcn zwischen Werkleitung, der 13GL und dem Betriebsschutz getroffen werden, ohne daf3 dabei das Gebot der unbectingten Wachsamkeit verletzt wird. ) Mehrschichtsystem pptriqbe sind verpflichtet, bei Aufforderung durch 4?erkehrsverwakturigen in jedern Falle cles Mehrschichtsystem ftir die werkeigenen Fehr- zeuge sowohl far den eigenen ala auch far den Bedarf Drifter einzufiihren. Fragen der Oberschnei- dung des Arbeitskrafteplans, des Lohnfonds und cter Nekenkosten sind ,mit ,der zustandigen Abieffung 'Verkehr,des Rates 4es Beifrices abziisprechen. Werkfahr erneinschaften den en mif mehreren Betrfeben eines oder erv Wirtschafikzwel's sind zur besseren Aus- der vorhancenen WeRlahrreuge unter An- Lind unter Anweisung des Staatssekretariafes raltverkehr uncl StraBenweseg. bzw. den A.13- en Verkehr der Rate der Bezirke Werkfa r- meinschaften zu bilden. Auf Grund der vor ahem rkl ds Mirnater4imSturf, elchtindustrie vOr4egenden Erfahrungen haben sich zwei Typen von Werkfahrgemeinschaften herausgebildet. ? Beim' Typ I verbleiben die Fahrzeuge bei den bis- herigen Rechtitraiern, jedoch erfolgt deren Einsatz naCh yolkswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen ,zentralen Ein.satzleiter, bei dem der Transport- utin6e4arfvorker :entsprechend anzumelden 1st. ? 'W; ' Bei _55 m 31/ stellt die Fahrgemeinsc aft eine r Wrt - &chef* inheit der ihr epgeschlossenen Betriebe der d'erbeitet nach den Grundsatzen. der wirtschaft- ltell?Fn,,liechnungsfiihrung. Die Abteilungen V'erkehr der Rate der Bezirke sind Verqlichtet, in Fragen der Sildung von Werkfakir- ?gemeinsChaften die erforderliche Anregung und Unterstiftzung zu geben. , LKW-Meldestellen der VVB Deutsche Spedition Zum Zwecke der Vermeidung von LeerfArten sind die Betriebe verpflichtet, ihre Kraftfahrer anzu- weisen, bei Durchfiihrung entsprechender Fahrten folgende bisher 13estehenden LKW-7Meldestellen der VVE3 Deutsche Sedition anzulaufen, soiern diese iz unmitteibarer ?r hrro e liegen: Berlin-Adlershof, RadickestraBe 55 Tel. 64 11 27 Dresden N 6, ? Leipziger StraBe ter 5-16 69 Erfurt, SchmidtstedterstraBe 28 Tel. 50 30 Halle, ? Delitzsch,er StraBe 40 Tel.- 290 04 Karl-Marx-Stadt, -11auRtgiiterbahnhof Tel. 4 50 41 Leipzig Cl, Brandenburger StraBe 1 Tel. 6 43 51, App. 05 Magdeburg, HellsiraBe 14 TeL 8051-53 Zwickau, KohlenstraBe 10 (am Hauptbahnhof) Tel. 23 57-59 1.7nalahangig von der volkswirtschaftlichen Bedeu- tung dieser lVfeldestellen haben die tetriebe dadurch eine Moglichkeit, den Unkostenfiktor der Fahr- zeuge herabzusetzen und damit ale Selbstkosten zu senken. XU. Sonstiges P.Ipanzwtrtsehaft ? r ?isg Die Wirtscha t" wurde clas AC er .? , ttchgt .1.1.?,e'sal4egehen."In dieiem ABC 1st ale uellepanghe a tiber Verfilgungen Verorclnungen,-de-? - noranungen, In ormationsdienst u. a. enthalten. se s 'iteilenverzeichnis 1st em n "-WiChtiges Arbeifs- mitto t1 iieAbteilungen des Betriebes die mit den 0. a. Vorschriften Iaufend zu tun haben? Den Betrieben wird der Gebrauch des Verzeichnisses empfohlen. 28. Vertefiting der ?Verfilg-ungen und lite-nun:gen" des Vaidilnenhau "Die Vertelltmg der ?Verfilgungen und Mitteihmgen" er- folgt durch die Poststelle.. Es erhatten: Betriebe und Zentrale,Leiturigen der f5HZ f??f Exem- plere, Niederlassungen der )HZ, Hoch- und Fachschulen Institute je zwei Eicernplare. 50X1 Declassified in Part Sanitized Copy Approved for Release a 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500-660010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Hiervon erhalten, soweit eine Ausgabe der ?Verftigungen und Mitteilungen" mehrere Punkte enthalt, die Betriebe und Niederlassungen der DHZ em n einseitig bedrucktes Exemplar. Dieses Exemplar kann zerschnitten und den einzelnen Abteilungen tiberlassen werden. Reklamationen wegen Verteilung der Rundschreiben sind an die Poststelle zu richten. 29. Sitzverlegung mehrerer Hauptverwaltungen Nachfolgende Hauptverwaltungen haben ihren Sitz verlegt, und ziwar: HV Leichtmaschinenbau Halle, Waisenhausring 9, Telefon: 7887, F. S. 4408. HV Eisen, ,Blech- und MetaLlwaren Karl-Marx-Stadt, Friedrich-Engels-Str. 83, Telefon: 46 661, F. S. 5,546, HV Landmaschinenbau Leipzig S 3, Bernhard-Goring-Str. 64, Telefon: 34186. 44 Im Ministerium fiir Maschinenbau, Berlin W 1, Leip- ziger Stral3e 5-7, verbleibt ftir samtliche der genannten Hauptverwaltungen eine Operativgruppe. 30. Broschiire iiber die Maschinenbaukonferenz In den nachsten Tagen erfolgt die Auslieferung der Broschtire mit dem Referat des Ministers ftir Maschinen- bau, den Diskussionsbeitragen und dem Schluf3wort auf der Maschinenbaukonferenz. Die Broschtire wird den Werkleitern in ftinf Exemplaren direct zugestellt. Die Werkleiter sind verpflichtet, an Hand dieses Ma- terials eine Auswertung der Konferenz in Betriebs- versammlungen wie auch bei der Ausarbeitung des Betriebsprogramms vorzunehmen. Rau Stellvertreter des Ministerprasidenten und Minister ftir Ma,schinenbau ? 4r? ',got Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized' Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ? `ewe VEB Deutecher Zentralverlae (2082/54 Ko. 16/54 DDR VEB Berliner Druckhaue Prenzlener Allee 4471 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-'Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Verlag i gen und Milleilungen des Mildsterinms fur Masddnenban 1954 I Berlin, den 24. 915rz 1934 IN HALT I. Mansell and Preis. 1. Kreditridttlinien 2. Finanzberichterstattung 1954 3. Lohn- und Gehaltsvorschtisse 4, Betrlabsfonds IL Export und Absatz 5. Anordnung Ober die MaBnahmen zur Erftillung der Exportvemflidnungen im Jatura 1954 6. Anordnung Ober die Durchftihrung der Leipziger Messe 19$4 7. Anordnung zur DurchfUhrung der Aus- stellung ?Maschinenbauer auf neuem Kurz" vom 28. Marz bis 11. April 1954 In Berlin, Sporthalle 8. Exportwerbung Herstenung von Massenbedarfsgiltern hochster Qualltat 10. Direktive an die Betriebe des Ministe- riums filr Maschinenbau fiber die. Zu- sammenarbeit mit dem Staatlichen Vermittlungskontor Stir Maschinen- und Metallreserven Matertalwirtsohaft 11. Pramlen far Metalleinsparung IV. Forooltung, EntwIddung und Homdruktion 12. Einftihrung automatisdier SchweiBver- fahren, insbesondere der UP-Schwel- Bung in den 13etrieben des Ministe- dums filr Maschinenbau 47 51 61 51 I NT. 6 Saito V. Hoch- und Fachschulen 13. Anweisung zur Vorbereitung und Durchfilhrung des Berufspraktikums der Studenten an Universitaten und Hochschulen 57 14. Verleihung der Berufsbezeichnung ?Meister, Tedmiker und Ingenieur" It. GBI. 10/1953 58 VI. Planung 15. MaBnahmen zur DurcIsfilhrung der 51 Vereinheitlichung der Vordrucke un Zusttindigkeitsbereich des Vordruck- 52 Leitverlages Weimar 58 VII. Hader 16. Erweiterung des Kreises der Nomen- klatur-Funktionare in den Betrieben des Ministeriums ftir Maschinenbau 59 VIII. Arbeitsschutz und Sicherheit 17. Vorbeugung gegen Katastrophentalle 60 54 54 55 55 IX. Produktion 18. Angaben fiber KapazittitsermittIungen und Ether andere wichtige Unterlagen 60 X. Haushalt 19. Bargeldumsatzplane 60 20. Erstattung von Auslagen durch das Ministerium ftir Maschinenbau 60 XI. Nachtrag 21. Arbeitsschutz und tedmische Sicherheit 61 22. Richtlinie Mr die Aufnahme von Ent- wicklungen komplizierter technischer 66 Erzeugnisse des Massenbedarfs 131 L Finanzen und Preise 1.HreintriebtlinIen Um den Setrieben einen Oberlin& fiber die Kredit- gewiihrung far 1nvestitionen zu geben, werden nach- stehend die zur Zeit bestehenden Mgglichkeiten erltiutert. Studeritzedite A. Kredite zur Beschaffung von Werkzeugen emschL Pitt- und Megwerkzeugen, Modellen, Vorrichtungen und Lehren durch die Deutsdie Notenbank It. Mini- sterratsbeschlun vom 7. September 1953. 1. Der Antrag wird bei der zusttindigen Nieder- lassung der DN gest!, wad mull die Unt!rschrif t Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ Antrage fiber 100 000 DM bedtirfen der ZustIm- mung des Fachministeriums. Antritge fiber 500 000 DM bedilrfen aufierdem der Zustimmung des Ministeriums der Finanzen. (Antragsverfahren wie bet Sonderkrediten.) 2. Die Kreditantrage sind getrennt zu stellen air die Finanzlerung anzusdiaffender GegenstAnde, die a) der Neuaufnahme bzw. Erweiterung der Pro- duktion oder Qualitatsverbesserung, b) der Rationalisierung &erten. (Hierzu redmet die Anscha/fung von Blind- ......nslmvviaanentrsron 1 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized.C2py_Approved for Release kann die kostenerhiThende Umredmung des Kreditbetrages ohne Nachweis der Einsparung von Plankosten erfolgen. In diesen Fallen mull aber die Preiserhohung von der zustan- digen Preisbehorde genehmigt sum. Der Be- trieb hat dieses bei der Antragstellung nach- zuweisen. Auf keinen Fall darf the kostenerhohende Umrechnung zu Laster, des Plangewinns gehen und damit die Einnahmen des Staats- haushaltes schmalern. F?r Kredite mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren 1st die DIB zustandig. C. Kredite zur Beschaffung von Grundmitteln zur Pro- duktIon von Massenbedarfsglitenn und zur Rational!- Wrung dieser Produktion fiber 50 000 DM durch die Deutsche Investitionsbank It. MinisterratsbeschluB vom 27. Januar 1954. 1. Die Kredite werden den Betrieben der VEW bis zu zwel, in Ausnahmefallen bis zu drei Jahren gewahrt. 2. Die Kredite sind unter Aufrechterhaltung der RentabilitOt aus den eingesparten Kosten und den Amortisationen der beschafften Grundmittel zu tilgen. Die Kredite Bind mit 5% zu verzinsen. 3. Dle Hergabe von Krediten ist far folgende Zwecke zulassig: a) Zur Beschaffung von AusrUstungen, Maschinen lend Gertiten usw. zur Errichtung der Abtei- lung filr Massenbedarfsgilter und zur Ratio- nalisierung der Produktion von Massen- beclarfsgtiltern Uber 50 000 DM im Einzelfall. b) Zur Mechanisierung und Rationalisierung in den volkseigenen Produktionsbetrieben, so- Welt dadurch unmittelbar oder mittelbar die ProduktIon von Massenbedarfsgtitern oder ExportgUtern erhoht wird. C) Zur Mechanisierung und Rationalisierung in den volkseigenen Handelsbetrieben (z. B. Ala- packvorrIchtungen, SchneUwaagen). 4. Die Antrage sind in jedem Falle der zustandigen Fatale der DIB zur Stellunignahme und Begut- achtung vorzulegen. fiber Antrage bis zu 100 000 DM entscheidet der Leiter der zustandigen Filiale. Ober Antrage bis zu 500 000 DM entscheidet die Zentrale der DIB. pher Antrage ilber 500 000 DM entscheidet des Prasidium des Ministerrats. Die Antrage Ober 100 000 DM sind mit der Steliungnahme der zustandigen Finale der DIB dem Faduninisterium (lber die zustandige HV zuzulelten. 5. Die Antrage milssen folgende Angaben enthalten: a) Beschreibung der anzuschaffenden Grund- mittel und Zwedc der Verwendung. b) Rentabilitatsberedmung gemiiii ZVBL 23/53, Setts 285. c) Nachweis der Lieferbereitschaft des Ver- kaufers. d) Erklarung des Lieferanten, dali anclere ver- tragliche Verpfliehtungen durch die Lieferung nicht gesttirt werden. e) Angaben liber andere Sonderkredite bei der DN bzw. DIB. 1) Ate Anlage zum Kreditantrag ist em n kon- kreter Ruckzahlungsplan einzureidwn, in dem Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Amortuarionsi sparungen ausgewiesen werden. Es ist in jedem Falle zwedcmliaig, sich vor Antragstellung mit den zustandigen FilIalen der DN bzw. DIB abzusprechen. II. Vorfinanziening von planmailigen Generalrepara- (uren in der volkseigenen Wirtschaft. 1. Der Generalreparaturtrager kann Antrag auf Vor- fthanzierungskredit (Sonderkredit) filr planmtiflige Generalreparaturen stellen, wenn die zur Durch- fiihrung der genehmigten Generalreparaturen be- notigten Mittel die bereits angesammelten Amortise- tionsbetrage Eir Generalreparaturen tibersteigen. Die Vorfinanzierungskredite (Eiden jedoch die H6he der Jahresplansumme an Amortisationen Rh' Gene- ralreparaturen abztiglich der bereits far genehmigte Generalreparaturen verausgabten und der auf dem Sonderbankkonto ?Generalreparaturen" angesamrnel- ten Mittel nicht tibersteigen. Ftir die Kreditgewahrung ist Voraussetzung, dali bis zum Zeitpunkt der Antragstellung die Amortisations- betrage ftir Generalreparaturen dem Plan ent- sprechend auf des Sonderbankkonto ?General- reparaturen" tibertragen wurden. 2. Die Generalreparaturtrager haben der kontofilhren- den Niederlassung der DN einen Kreditantrag einzu- reichen, aus dem hervorgehen mull: Beispiel: DM a) Amortisationsbetrag fiir General- reparaturen im Planjahr 60 000,? b) Stand der Zuftihrungen auf General- reparaturkonto am Tage der Antrag- stellung per 30.6. 30 000,? aa) falliges Soil 30 000,? bb) 1st c) Verbrauch bis Tag der Antragstellung 10 000,? d) Hohe des beantragten Vorflmanzierungs- kredites Halle der Generalreparatur Durch Eigenmittel zu flnanzieren Beantragter Kredit e) Tilgungsplan Vier Monate a 5000,? Kurze BegrUndung des Kreditantrages. Der Kreditantrag ist vom Werkleiter und Haupt- buchhalter zu unterschreiben. Zur Kontrolle der Angaben des Betriebes ist das Formblatt 93 des Betriebsplanes 1954 (Amortisations- und Gewinnverwenclungsplan) heranzuziehen. theses Formblatt ist den kontoftiihrenden Niederlassungen zu tibergeben. 3. Fill. die Vorflnanzierungskredite getten die normalen Zinssatze (5% bzw. 6% p. a.). 4. Ubergangsregelung. Bis zum Eingang der Formblatter 93 des Betriebs- planes 1954 bei der Niederlassung konnen Vor- flnanzierungskredite unter folgender Voraussetzung gewahrt werden: Die Kreditantrage sind vom Plantrager mit der Bestatigung zu versehen, dali die zu finanzierenden Generalreparaturen in den Betriebsplan (General- reparaturplan) 1954 eingehen und durch die plan- matiligen Amortisationsbetrage ftir Generalrepara- turen 1954 finanziert werden. In der tibergangszeit kann auf die Angaben nach Ziff. 2 dieses Rund- schreibens verzichtet werden. Die Angaben sired un- mittelbar reach Elngang des Fonnblattes 93 vom Be- tsleb nadizuholen. ? 49 @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-0041FiRnnnnnnAnnin_g 40 000,- 20 000,- 20 000,- 20 000,? Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Richtsatzplankredit Die Betriebe haben folgende Formblatter cies bestittigten Betrlebsplanes den ortlich zustandigen Niederlassungen der DN zu ilbergeben: Plan 81,1 Richtsatzplan Plan 81,3 Planung der standigen Passive, Zu- und Abfiihrungen von Umlaufmitteln Plan 00,5 Darstellung der Beziehungen zum Staats- haushalt Die Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Indu- strie, die far 1954 keinen Jahreskassenplan (Plan 82) aufstellen, haben einen monatlichen operativen Kassen- plan anzufertigen und diesen der ortlich zustaindigen Niederlassung der DN einzureichen. Dec Text des Bestatigungsvermerkes auf dem an die Niederlassung einzureichenden Richtsatzpianes (Plan 81,1) lautet wle folgt: ?Bestatigter Richtsatzplan auf Grund des bestatigten Betriebsplanes 1954". Auf den Formblattern 81,3 und 00,5 1st nur em n Vermerk des Betriebes erforderlich, aus dem hervorgeht, dal) die Zahlen mit denen des bestatigten Betriebsplanes ilber- einstinunen. IV. Aufstellung typischer Werkzeuge, die It. Ab- seltnitt 1 A sus Kreditmitteln zu beschaffen sind. 1. Modelle (Kokillen, Metall- und Holzmodelle far Grundformen, Kopierstacke und Muster). 2. Speztalformen und Formenkasten (Fred- und Spritz- formen, Gesenke). 3. Jegliche Art von Vorrichtungen (rum Bohren, Frasen, Schleifen, Biegen, Stanzen, Herten, Nieten, zur Montage, Kontrolle usw.). 4. Jegliche Me13- und Prefgerate (Miltrometer, Mikro- skope, Kreiselpumpen, PrUfeinrichtungen optischer und elektrischer Art, Lehren usw.). 5. Jegliche Werkzeuge far spanabhebende und span- lose Formung (Schneid- und Reibwerkzeuge, Zieh-, Stanz- und Pragewerkzeuge, Spezialwerkzeuge, Praluftwerkzeuge). G. Htirtereigertite (GlillitOpfe,Salzbadhartetiegel, Gliih- ktisten). 7. Elnriehtungen zur Oberdlachenveredelung der Er- zeugnisse (Galvanotechnik). 8. ProduktionshilLsmaschinen zur Produktionssteige- rung. 9. Walzen (glatte und Proftlwalzen, Pragewalzen). 10. Spritzzylirtder, Kolbendilsen, Spritzsdmecken. 11. Bodentrockner. 12. Sandmischer, SandkAnuner. 13. Zeichenrnaschinen. 14. Kleinere Zusdmittmasdhinen fiir Bleche, Rund- stable, Handbohrmasthinen, Handschleifrnaschinen. 15. Schweilleinrichtungen. 18. Elektrische Ausrtistungen, Trocken-Gieichrichter, Kondensatoren. 17. Spezialvorrichtungen. 18. Rundtisctte. 19. Rinfache Hebewerkzeuge und Vorrichtungen f?r Hebewerkzeuge. 20. Rinfache innerbetrieblidie Transportmittel, 21. KleInere Maschinenaggregate wie Kompressoren, Drudtpumpen und Antriebselemente. 22. Spezialtrocknungseinrichtungen. 23. Sonderbearbeitungseinriditungen far Typen In der Produktion. 24. Sandstrahlgertite. 25. Einrichtungen fur Sonderverfahren (Tauchbader, Farbspritzkabinen). 28. Brennschneidgerlite mit Zubehtir. 27. SteHagen. 28. Pallungen, 29. Unterbau und Antriebsvorrichtungen. V. Richtlinien Aber die GewAhrung von Krediten zur Finanzierung der Lohnkosten, die den Betrieben, die Bauletstungen austUhren, Infolge der Schleebtwetter- regelung Im I. Quantal 1959 bei Investfflonsban- vorhaben entstehen. Zur Finanzierung der Lohnkosten, die den Betrieben, die Bauleistungen ausfiihren, durch die Anwendung der tariflichen Sthlechtwetterregelung infolge des unvorher- gesehenen starken und langeren Ktilteeinbrudis ent- stehen, wird in Durchfiihrung des Beschlusses des Prti- sidiurns des Ministerrates vont 11. Februar 1954 fol- gendes angewiesen: 1. Die Deutsche Investitionsbank kann den Betrleben zur Finanzierung der ihnen bei der Durdiftihrung von Investitionsbauvorhaben in der Zeit vont 1. .Januar 1954 bis 31. Marz 1954 auf Grund der tarlf- lich angewendeten Schlechtwetterregelung entstan- (enon und nods nicht erstatteten bzw. noch ent- stehenden Lohinkosten Kredite gewahren. Voraussetzung ftir die Gewahrung der Kredite 1st, da0 die dem Investitionstrager laut Kostenplan zur Finanzierung der Schlechtwetterregelung zur Ver- filgung gestellten Mittel erschopft sind. 2. Grundlage far die Kreditierung der Lohnkosten infolge Schlechtwetterregelung Bind die von den Be- trieben an die zustandigen Zweigstellen nut den Namen der Deutschen Investitionsbank ausgestellten Rechnungen, die folgendes enthalten mussen: a) Investitionsvorhaben bzw. Investitionsobjekt, b) Zeitraum der Abrechnung, c) Ausfallstunden nach Anzahl und DM, gegliedert welt Lohngruppen, d) Bestatigung des Betriebes, dal) die in Rechnung gestellten. Ausfallstunden mit den nadi der Lohnabrechnung gezahlten (lbereinstimmen. 3. Die Berechnung der Lohnkosten hat mit folgenden preisrechtlich zulassigen Zuschlagsatzen zu erfolgen: a) bei volkseigenen Baubetrieben, gemaii Anlage 7 bzw. 8 der Ersten Durchfilh- rungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 209 (GB!. Nr. 18/53), b) bei privaten Baubetrieben und Bauhandwerk, gem80 Verftigung vom 2. Manz 1953 fiber die Lohnregelung bei Sehlechtwetter (Zm. Nr. 9/53). 4. Die Betriebe haben die Rerimungen dem Investi- tionstrager zur Prilfung vorzulegen. Nach erfolgter Prtifung hat der Investitionstrager zu bestatigen: a) die Richtigkeit der Anzahl der Ausfellstunden, b) die Richtigkeit der In Ansatz gebrachten Lohn- gruPPen, C) dna Vorliegen eines Bauleistungsvertrages ftir ties Bauvorhaben oder Bauobjekt, d) dad die Arbeitskrafte, fur weiche die Lohne in Rechnung gestelit werden, vor Began dieser Schlechtwetterregelung out der Baustelle re- gistriert waren, e) dad der Baubetrieb dem zustandigen Amt f(ir Arbelt diese Arbeitskratte zum vorilbergehenden 60 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 anderweitigen Einsat Verfilgung gestellt hat und I) daB die hierftir vorgesehenen Planmittel er- schopft sind. 5. Die Mr die Schlechtwetterregelung von der Deut- schen Investitionsbank gewahrten Kredite gehen nicht in dna Anlagevermogen der Investitionstrager em n und flnden keine Anrechnung auf den Lohn- fonds der volkseigcnen Betriebe. 8. Die Kredite werden nach den Richtlinien der Deut- scherz Investitionsbank gewahrt. 2. Finanzbertdderstattung 1954 Durch die Staatliche Zentralverwaltung far Statistik sind die rteuen Formulare fur die Finanzberichterstat- tung 1954 den Betrieben zugeteitet worden. Da fin Jahre 1954 unbeclingt em n weiterer Fortschritt In der kurzfristigen Abrechnung erzielt werden mull, Wird einer Abgabe des FM-Berichtes am 15. Arbeits- tag nicht mehr zugestimmt, sondern die FM-Berichte mtissen am 15. Kalendertag des dem Berichtszeitraurn olgenden Monats bei den im Verteiler genannten Stel- len vorliegen. Wir weisen darauf bin, da13 dieser Termin unbedingt eingehalten werden mull und clan Terminverlangerun- gen keirnesfalls gegeben werden. Die Hauptverwaltungen haben die Berichte vom 15. bis 22. Kalendertag thelich bei der HA Finanwn und Preise, zwecks Weitergabe an die Staatliche Zentralverwaltung f?r Statistik, abzugeben. Am 23. Kalendertag ist, ent- II. Export 6. Anordnung ilber die Malinahtnen cur ErniBung der Exportverpflichtungen tin Jahre 1954. Der Exportplan des Ministeriums filr Maschinenbau ist urn Jahre 1953 flue mit 89% erfillit worden. Dieser mangelhafte Erftiliungsstand des Exportplanes tragt nicht dazu bel, das Vertrauensverhaltnis zu den Handelspartnern der Deutsehen Demokratischen Repu- blik zu festigen. Selbst unter Berticksichtigung be- stehender Schwierigkeiten entspricht dieser Stand der EditRung des Exportplanes keineswegs den tatsfich- lichen, in der Maschinenbau-lndustrie vorhandenen Moglichkeiten. Er ist vielmehr (An Zeugnis davon, daf3 In den Hauptverwaltungen und in den Betrieben noch nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht dis- poniert 'wird, daf3 kein entschiedener Kampf um die Erfilliung von eingegangenen Verpflichtungen gefiihrt wird, dila slier auch in der Vergangenheit leichtfertig die Verpflichtungen cur Ausfithrung von Exportauf- tragen ibernommen wurden, ohne daB die Voraus- setzungen filr eine-Einhaltung der Termine der ab- geschlossenen Vertriige bestanden. Nath den Feststellungen des Ministeriurns f?r AuBen- handel sand Innerdeutschen Handel sinci die Rtickstande an Exportlieferungen noch wesentlich holier als die in Berichten der Betriebe ausgewiesenen. Daraus geht hervor, da13 im Bereich des Ministeriums noch keine zu- sammenfassende einwandfreie Ubersicht Ober ein- gegangene Exportverpflichtungen bests lit und die Kon- trolle Ober die EditHung der eingegangenen Verpflich- tungen ungenUgend ausgetibt wurde. Eine Voraussetzung tilt die disziplinierte Ausfiihrung der wesentlids groBeren Exportverpflichtungen des Jahres 1934 ist die rOcksichtslose Aufdeckung aller in den Hauptverwaltungen und Betrieben vorhandenen Schwtichen und die Einiettung von MaBnahmen zu ihrer Beseitigung. Daritber hinaus ist es notwendig, die filr die Versaumnisse des Jahres 1953 Verantwortlichen zu belehren und gegebenenfalls cur Verantwortung zu sleben. sprechend dem bekannteci Scher se HV-Zusammen- stellung je Betrieb zweifach anztagefern. 3. Lohn- und Gehaitsvorschilsse im EieschluB des Prasidiums des Ministerrates vom 28. 1. 1954 wurde festgelegt, daf3 die Auszahlung von Lohn- und Gehaltsvorschussen in den Betrieben und Verwaltungen wahrend der Monate Januar bis Marx 1954 auf em n MindestmaB zu reduzieren ist. Die mit den Lohn- und Gehaltsempfangern zu verein- barenden Rileiczahlungen von Vorschiissen sind in den Monaten Januar?Marz voll zu realisieren, d. h., emn Lohn- oder Gehaltsvorschuf3 ist in jedem Fall bei der darauffolgenden Lohn- und Gehaltszahlung in Abzug zu bringen. In begriindeten Ausnahmefallen ist die in den Betrte- ben bestehende Kasse der gegenseitigen Hilfe in An- spruch zu nehmen. Der Hauptbuchhalter des Betriebes hat die Einhaltung des Beschlusses zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daf3 der Beschluf3 nicht nur im I. Quartet 1954 Gilltigkeit besitzt. 4. Betriebsfonds Urn Klarheit Ober die Bildung des Betriebsfonds zu schaffen, wird mitgeteilt, daf3 in den volkseigenen I3e- trieben der Betriebsfonds in line von 1% der Amorti- sationsraten gebildet wird. Die ehemaligen SAG-Be- triebe bilden den Betriebsfonds in H6he von 0,5% der Surnme der Mieten und Pachten. Dec Fonds verbleibt im Betrieb. Nahere Anweisungen ergehen noch. und Absatz Urn die Voraussetzungen dafar zu schaffen, daf3 die Ex- portverpflichtungen des Jahres 1954 nach Menge, Quail- tat, Sortiment und zu den festgelegten Terminen ediillt werden, sind im Bereich des Ministeriums ftlr 1VIaschinenbau in der nachsten Zeit folgende Aufgaben zu Ibsen: 1. Entsprechend der von der Hauptabteilung Export und Absatz ausgearbeiteten Instruktion Ober den Stand der Auftragserteilung in den Betrieben sind von den Leitern der Hauptverwaltungen die Siche- rungen daftir zu treffen, daB im Bereich der Haupt- verwaltung eine umfassende Ubersicht tiber den Stand der den Betrieben erteilten Exportauftrage vorhanden ist. Aus der Abrechnung des Export- planes des Jahres 1953 ergibt sin, daf3 diese not- wendige Voraussetzung in vielen Hauptverwaltun- gen nicht gegeben war. 2. Die Erfahrungen aus der Abrechnung des Export- planes des Jahres 1953 beweisen weiter, da0 eine Reihe von Hauptverwaltungen keine Ubersicht fiber den Stand der Realisierung der in ihren Betrieben vorliegenden Exportauftrage hatten. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daB die Leiter der Haupt- verwaltungen darauf achten, daB die von der Hauptabteilung Export und Absatz entwlekelte Realisierungsmeldung von den Betrieben ptinktlich und gewissenhaft unter Beachtung der in der Instruktion erteilten Hinweise ausgeftillt wird. Die Absatzabteilungen werden verpflichtet, die Meldun- gen zusammenzufassen und auszuwerten, wodurch der Hauptverwaltungsleiter die Mtiglichkeit hat, sids monatlich einen Gesamttiberblick Ober die Realisierung der der Hauptverwaltung erteilten Auftrage zu verschaffen. Die Realisierungsmeldung gibt andererseits die Moglidikeit, kurzfristig ver- tragsbrOchige Betriebe der Hauptverwaltung zu er- kennen und der Situation entsprechende Mail- nahmefl einzuleiten. Durch die Neuordnung und Zu- sammenfassung des Lieferplaries und der Realisle- _ 61 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 scruenene bisherige Me!dungen in Wegfall, so daB arbeitsmaBig eine Erleichterung eintritt Andere Meldungen sind mit der alleinigen Ausnahme der Dispatchermeldungen unzulassig. 3. Die Produktionsleitungen der Hauptverwaltungen werden verpflichtet, die Frstenplane laufend zu kontrollieren. Dadurch ist es moglich, termin- gefahrdete Auftrage rechtzeitig zu erkennen und Mafinahmen zu treffen, die die Einhaltung der ver- traglich vereinbarten Termine garantieren. 4. Durch die Produktionsleitungen der Hauptverwal- tungen 1st der Ablauf der Plane der Kooperation zu kontrollieren, um dadurch be, Exportauftragen, die das Ergebnis kooperativer Zusammenarbeit elner Gruppe von Betrieben sind, die Voraussetzungen far die Termineinhaltung zu schaffen und Zeitver- luste durch entsprechende operative Mal3nahmen auszugleichen. 5. 1m Jahre 1953 wurden von Betrieben einer Reihe von Hauptverwaltungen viele Vertriige leichtfertig abgeschlossen. Durch die Hauptverwaltungen hat eine Kontrolle dartiber zu erfolgen, da3 die Ver- trage mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit zum Abschluf3 gebracht werden. Das bedeutet, dal3 die Festlegung von Lieferterminen sorgfaltig erfolgen mull. Selbstverstlindlich miissen im Interesse unserer auslandischen Handelspartner die Termine so kurzfristig wie maglich gewahlt werden. Sicher- heitsfristen dtirfen nicht in Anspruch genommen werden. .Aber ebenso notwendig ist es auch, sich unter Beachtung alter Faktorfn auf einen Termin festzulegen, der gehalten werden kann und mull. Es gibt viele Auftrage aus dem Bereich des Mini- steriums filr Maschinenbau, the bereits Mitte ver- gangenen Jahres Wig waren, aber bis zum Ende des Jahres 1953 nicht realisiert wurden. Jetzt hat man far dlese Vertrage neue Liefertermine an- gegeben, die in der Mitte des Jahres 1954 liegen. Solche lechtfertigen Terminsetzungen erschattern das Vertrauen der auslhndischen Handelspartner zu uns. 13. Der Abschluf3 eines Vertrages und die Festlegung verbindllcher Liefertermine fiber einen Expertauf- trag dart erst nach der Klarung alter technischen und konstruktiven Fragen des betreffenden Auf- trages erfolgen. (BeschluB des Ministerrats vom 14. September 1953, 2. e). Wenn technische und kon- struktive Probleme nicht endidiltig geklart sind, so kann die Terminfestsetzung nur unter Vorbehalt erfolgen. Ebenso ist es erforderl)ch, dal3 bei der An- nahme von Auftragen, deren Konstruktion vom Auftraggeber gestellt wird, die technische Doku- mentatIon des Auftrages bei Abschlu3 des endgiil- tigen Vertrages vorhanden ist. 7. Exportauftrage, deren Ausfahrung von Materialzu- lieferungen aus dem Inland oder deren Ausliefe- rung auch abhtingig ist von der Lieferung komplet- ter Aggregate, sind in der Form zu sichern, dal3 nods wahrend der Vertragsverhandlungen Gewifi- heft aber die Liefermoglichkeiten geschaffen wird und da3 unmittelbar nach Abschlul3 des Export- auftrages mit den Zulieferenten Vertrfige ge- schlossen werden. Exportauftrage, deren Ausfahrung von Material- zulieferungen aus dem Ausland abhlingig ist, sind in der Form zu sichern, da6 nodi wahrend der Ver- handlungen zurn AbseilluI3 des Auftrages von der DIA-Fachanstalt die termingemalk Lieferung der Importmaterialien zugesagt wird. Nach Abschluf3 des Exportauftrages sind entsprechende Vertrage mit dem DIA abzuschlielkn. brauchten Grande fiir die loomeinhaltung von Ter- minen, die in der sich immer wiederholenden Redensart ihren Ausdruck finden: ?Die Zulieferung des Materials erfolgte verspatet", nicht anerkannt werden, wenn nicht gleichzeitig der Nachwels da- erbracht wird, dal3 die Zulieferungen kurzfristig nach Absehlul3 des Exportauftrages vertraglich ge- bunden wurden und dal3 bei Nichteinhaltung der zu- gesagten Lieferfristen die gesetzlidi vorgeschdebene Konventionalstrafe berechnet wurde. 8. Die Bedeutung, die die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik der Erfallung der Export- verpflichtungen beimillt, kommt in der Verordnung fiber die Durchfuhrung von Exportauftragen vom 17. Dezember 1953 und dem Beschlul3 vom 14. Sep- tember 1953 zum Ausdruck. Die Leiter der Haupt- verwaltungen haben ihre Betriebe standig darauf aufmerksam zu machen, clan der gesarnte Produk- tionsplan des Betriebes /as nicht erfilllt gilt und daf3 Pramiierungen der Betriebss und Produktions- leitungen entfallen, wenn die Exportauftrage nicht quantitats-, termin- und qualitatsgerecht erfilllt wurden. 9. Die Leiter der Hauptverwaltungen werden von mir besonders darauf hingewiesen, dal3 die im Jahr 1953 von den DIA-Fachanstalten durchgeftihrten Qualitatsprafungen entfallen. Die Betriebe liber- nehmen also gegenaber den Aufienhandelsorganen die Verpflichtung, in eigener Verantwortlichkeit die durch Exportauftrage bestellten Erzeugnisse in einwandfreier QuaIda zu liefern. Die Betriebsleiter miissen unmil3verstandlich darauf hingewiesen werden, da3 eine Beeinflussung der Giitekontrol- leure der Betriebe, qualitritsmaBig nicht einwand- freie Erzeugnisse zum Versand zu bringen, unstatt- haft ist und solche Betriebsleiter mit dem Gesetz in Konflikt bringt. 10. Die Hauptabteilung Export und Absatz ist von mir beauftragt, durch entsprechende Vereinbarung mit den DIA-Fachanstalten alle von auslandischen Be- ziehern vorgebrachten Reklamationen, deren Ur- sache in der Arbeit des Betriebes bzw. des Ministe- riums far Maschinenbau liegt, sorgfaltig zu bear- beiten und durch die von ihr veranlaten Ma13- nahmen die Garantien zu schaffen, da3 der Grund soldier Reklamationen in Zukunft wegfallt. 11. Die von den Betrieben gemeldeten Rackstande der Enfallung der Exportplane 1953 mtissen von den Hauptverwaltungen sorgfaltig und kritisch Ober- praft werden. Die Leiter der Hauptverwaltungen massen sich bewuat sem, da3 eine grandliche Untersuchung, Aufdeckung und Beseitigung aller Schwachen, die im Jahre 1953 zu verzeichnen waren, die besten Voraussetzungen filr die Erft11- lung der Exportverpflichtungen des Jahres 1954 schafft. Dabei mull man sich konsequent mit den oft sehr fadenscheinigen und oberflachlichen Be- grandungen mancher Betriebe ftir die unerfallten Verpflichtungen auseinaindersetzen. 12. Die Werksleiter werden darauf hingewiesen, dat3 sie nicht das Redd haben, Exportauftrage abzu- lehnen, wenn die Planposition des Exportauftrages im Froduktionsplan des Betriebes enthalten ist. Die Ablehnung eines Exportauftrages bedarf der Zu- stimmung des Ministers far Maschinenbau bzw. dessen Stellvertreter. Die Vorlage zur Entscheidung erfolgt durch die Hauptabteilung Export und Ab- satz. 6. Anordnung fiber die Durctiffthrung der LeinIger Meese Mt Die LeIpziger Messe findet In der Zeit vom 5. 9. bis 15. 9. 1954 ala Gebrauchs- und Verbrauchsgatermesse nna-Inecifiari in Part - Sanitized Com Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy App LctIlIDLC, WICISCnartilehen Veran- staltungen dieses Jahres im gesamtdeutschen und internationalen MaBstabe darstellen und insbesondere der Forderung des AuBenhandels dienen. Durch die feste Verknlipfung der wirtschaftlichen Beziehungen zu den Landern des demokratischen Weltmarktes wird sie dazu beitragen, die Vertiefung des neuen Kurses in der Deutschen Demokratischen Republik zu ermOglichen. ?Durch den Ausbau des Absatzes der Erzeugnisse unserer Industrie auf den Markten der kapitalistischen 'Ander werden wir den Nachweis ftir unsere Konkur- renzfahigkeit ftihren und gleichzeitig demonstrieren, da0 wir mit Nachdruck filr die Verbesserung fried- licher Handelsbeziehungen zu alien Landern eintreten. Wahrend in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt der Leipziger Messe vor allem die Weiterentwidclung von Erzeugnissen unserer Schwerindustrie stand, wer- den bel der kommenden Messe die Errungenschaften der Pont& des neuen Kurses unserer Regierung in der Gestalt von vielen hochgualifizierten Erzeugnissen des Massenbedarfs des Gesicht der Messe stlirker beein- flussen. Diese Messe wird zum Spiegelbild der wirt- sehaftlichen Weiterentwicklung und des Aufschwungs des Lebensstandands der Werktatigen in der Deutschen Demokratischen Republik werden. Auch in den be- freundeten Volksdemokratien vollzieht sich eine 9hn- lithe Dadurch ergeben sich erhohte Mag- lichkeiten des Exports von Giitern des Massenbedarfs. Die Betriebe des Ministeriums ftir Maschinenbau mtissen sich auf diese Messe sehr gut vorbereiten und sich dabei von der Erkenntnis leiten lassen, daB als emn roved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 blattes (DIN A 4 Querformaiazu meiden. Bei der Wahl der zur Ausstellung kommenden Erzeugnisse 1st auf die Wiinsche der AuBenhandelsorgani- sationen besondere Rildrsicht zu nehmen. Die Ab- satzabteilungen der Hauritverwaltungen ver- gewissern sich bei den ftir sie zustiindigen Fach- anstalten des DIA Ober des-sin besondere Wiinsche und geben dann eine entsprechende Anleitung an die Betrie.be. 2. Von dem Hauptverwaltungsleiter ist eine 1)ber- priifung der Listen vorzunehmen und bis zum 30. April 1954 der DA Export und Absatz die end- gtiltig festgelegte Liste, mit der Untersch rift des Hauptverwaltungsleiters versehen. einzureichen. 3. Die Wahl der Ausstellungserzeugnisse ist nach folgenden Gesichtspunkten durchzufiihren: a) Die Maschinen massen konstruktiv ausgereift, technisdi erprobt und in jeder Bezipung aus- stellungswiirdig sein. ih Die Maschinen mOssen sofort, in jedem Falie aber noch im Jahre 1954 in Serien lieferbar sein. ? Bis zum Messebeginn mtissen ftir she ausgestell- ten Erzeugnisse die Werksabgabepreise fest- liegen. ch Die vergangenc Messe hat gezeigt, daB zur Aus- weitung des Exportes die Auswahl derMaschinen so getroffen werden mull, daf3 technologische Arbeitsablaufe, d. h. die geschlossene Zusam- menfassung von Maschinen in der Folge eines Arbeitsprozesses gezeigt werden. (Fertigungs- straBen) Hauptverwaltung Aufstellung der Ausstellungsobjekte Ipziger Meese vom 5. 9. Ms 15. 9. 1954 Blatt Plan- Plan- position Bezeichnung des Erzeugnisses Nummer der Ausstellungs- halle Freigelande Genehmigter Werksabgabe- preis DM Kosten fOr Masse- aufbereitung DM Erfolg dieser Messe verbucht warden mull eta bedeutend vergroBerter Umfang unserer Exportauftrage im Jahre 1955. Die Betriebe des Ministeriums fur Maschinenbau milssen alle Anstrengungen unter- nehmen, urn in Leipzig mit Spitzenleistungen aus jeder Sparte des Ministeriums filr Maschinenbau aufzu- warten. Als Ergebnis dieser Anstrengungen werden wir dam Abschlasse far die Produktion unserer Betriebe far des Michste Jahr verzeidmen kannen, die eine stetige Weiterbeschaftigung eller unserer Betriebe garantieren. Eine Vergroaerung des AuBenhandels- volumens ermoglicht uns eine groBere Eiafuhr von Roh- stoffen, Halbtabrikaten und Konsutngittern, wodurch die Voraussetzungen filr eine weitere Verbesserung der Lebenslage unserer Bevolkerung gesehaffen werden. Um in diesem Sinne die Voraussetzungen fiir eine erfolgreiche Durchfahrung der Letpziger Messe zu schaffen, sind folgende Aufgaben zu losen: I. Die von den Betrieben des Ministeriums far Maschinenbau far die Messe ausgewahlten Erzeug- nisse sind bis ztun Si. Mks 1954 an die Absatzsbtei- lung der sustindlgen Hanptverwaltung unter Be- nprinqsifiaci in Part - Sanitized Copy Approved for Release Auf diese Weise wird, wie die vergangene Messe umsatzinOBig bewiesen hat, crreicht, daB das Hauptaugenmerk der Messeinteressenten auf die Lieferung kompletter Anlagen gerichtet wird und nicht auf die Bestellung von einzelnen Spezialmaschinen. ? Fiir die Erzeugnisse mtissen wahrend der Messe Werbematerialien in Form von Prospekten vor- liegen. f) Handelt es sich bei dem Ausstellungssitick urn em n Erzeugnis neuer Konstruktion oder urn die Verbesserung einer alteren Ausfiihrung, so let in dem beiliegenden Formblatt in der Spalte ,,Be- merkung" eine entsprechende Eintragung vorzu- nehmen. AuBerdem ist als Anlage eine kurze technische Begrtindung beizulegen, in der die Vorzage der neuen Konstruktion gegentlber der alten begriindet werden. 4. In vielen Betrieben wird die Giltekontrolle nods nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit durchgefahrt. Aus diesem Grunde 1st es notwendig, dal-I in jeder Hauptvertvaltung em n Giltekontroll- @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ wandfreie Qualitat der Messecrzeugnisse verantv.:ort- lich ist. Die Tatigkeit dieses Kollektivs hat sich nicht nur auf die Kontrolle des Fertigerzeugnisses zu erstrecken, sondern es mull auch die Kontrolle der Teilaggregate vornehmen, damit in jedem FaIle em n exportreifes Aggregat zur Messe kommt. Der Leiter theses Gatekontroll-Kollektivs ist bis zum 30. 4.1954 der HA Export und Absatz zu benennen. 5. Far die Ausstellungsflache jeder Hauptverwaltung out der Technischen Messe ist eine Modellsohau anzufertigen. Hinsichtlich der Standgestaltung hat sloth eine solche Schau ala wertvolles Arbeitsmittel erwiesen und gewahrleistet beim Messeaufbau eine erhebliche Kostenersparnis. Die Modellschau mull bis zum 15. 5. 1954 durch die Hauptverwaltungs- leiter abgenommen werden. 6. Alle Ausstellungsstadce sind mit dem Namen des Hersteflerbetriebes bzw. durch die Fabrikmarke kenntlich zu machen. 7. Die Absatzleiter der Hauptverwaltungen stimmen rich spatesten.s 14 Tage vor Messebeginn mit den Staatlichen Handelsorganisationen bber die aus- gestellten Erzeugnisse ab, damit in Fragen des Verkaufes eine Ubereinstimmung besteht. 8. FUr die diesjahrige Messe ist wieder eine intensive polltische Sichtwerbung durchzufahren. Die Losung far die Slchtwerbung wird Mitte Juni 1954 durch dos Leipziger Messeamt bekanntgegeben. 9. Die Messehallen stehen ab 1. Jul] 1954 fiir den Auf- bau der Sttinde den Betrieben zur Verfagung. Die Aufbauarbeiten massen bis zum 3. 9. 1954 durchgefahrt seln. Am 4. 9. 1954 erfolgt die Ab- nahme der Kollektiv-Stande durch den Minister. Genauer Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben. 10. Die Verantwortung ftir die Organisation der Leip- ziger Messe llegt bei der HA Export und Absatz. 7. Anordnung zur Durehtlihrung der Ausstellung ?Masehlnenbauer out neuem Kurs" vom 28. MArz bis 11. April 1954 In Berlin, Sporthalle. In einem humor .grolleren Umfange gehen die Betriebe des Maschinenbaues aus Anlaf3 des IV. Parteitages der Partel der Arbeiterklasse die Verpflichtung em, kurz- fristig neue, mit einer hohen Technik. ausgertistete Ge- brauchsgater zu produzteren. Auf Vorschlag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ? Betriebsparteiorganisation des Ministe- hums ? wird festgelegt, diese beispielhafte Initiative In einer Ausstellung zusammenzufassen. Die Durch- fahrung erfolgt im Zeitraum des Parteitages. Sie soil gleichzeitig die getroffenen MaOnahmen zur Verord- nung vain 17. 12. 1953 ilber die Erhohung und Ver- besserung der Produktion von Gebrauchsgiitern an- sehaulich darstellen. In Ergiinzung der durch die Leiter der Ilauptverwal- tungen bereits in die Wege geleiteten MaLinahmen wird auf folgendes verwiesen: 1. Organisation Zur Ausstellung sind zu bringen: a) Konsumgater, die infolge des neuen Kurses his zu Beginn des Parteitages neu in die Serien- produktion aufgenommen wurden. b) Konsumgilter, die in ihrer Gestalhing, Ausfilh- rung und Technik den gesteigerten Anspriichen unserer Bevolkerung gerecht werdend, weiter entwickelt wurden. Hierbel sind durch die Gegenfibetstellung der alten und neuen Austahrung die Verlinderungen bescoders hervorzuheben. 50-Yr 2013/07/01: C IA-R D P83-00418 R000500060010-5 Erzeugnissen, die im Lattet dieses Jahres in die Produktion gehen. Es ist vorgesehen, dafl die wesentlichsten Exponate von den Vertretern der in Frage kommenden Be- triebe selbst vorgefahrt werden. Ferner ist em n anschauliches Bad Ober die Ent- wicklung dieser Gebrauchsgilter zu geben. Hierbei ist besonders hervorzuheben die Auswertung von Verbesserungsvorschlagen, die Ergebnisse durchge- gefahrter Wettbewerbe sowie die Verwendung von Abfallmaterial oder Austauschstoffen. Hierzu gehort auch die Einfluanahme der gesellschaftlichen KrAfte in den Betrieben auf die Durdaiihrung dieser Arbeiten. Neue Haushaltsgerate sind in besonderen Vorfah- rungen zu zeigen und zur Diskussion zu stellen. Es ist daftir Sorge zu tragen, claa far diese Erzeug- nisse bereits Prospekte und Kataloge tinter An- gabe der Fabrikmarken ? vorliegen. Ober Beztls- maglichkeiten und Preise sind Informationen zu geben. In Erganzung dieser Ausstellen,g wird cin sport- belies Rahmenprogramm sowie em n Verkauf von Neuheiten durch die HO-Industriewaren zur Durch- fahrung gelangen. IL Teilnehmer Die Leiter der Hauptvenvaltungen haben fest- zulegen, welche Betriebe ,bzw. Entwicklungs- und Konstruktionsbtiros ihres Bereiches far eine Tell- nahme in Frage kommen. Hierbei ist anzugeben, welche Erzeugnisse. Plane und Modelle ausgestellt und vorgefahrt werden. Diese Unterlagen sind unter ?Beachtung der den Hauptverwaltungen bereits tibergebenen Richtlinien zusamxnenzustellen und der HA Export und Absatz zu tibergeben. Finanzierung Die Bereastellung der erforderlichen Mittel hat anteilmaBig aus den Konten far Messen und Wer- bung der einzeinen Hauptverwalttngen zu erfolgen. Die Inanspruchnahme und Abrechnung erfolgt tlber die Leiter dieser Abteilungen nach den far die Durchfiihrung der Leipziger Messe festgelegten Grundsatzen. IV. Durchtlihrung Die HA Export und Absatz ist verantwortlich far die Organisation some werbetechnische Gestaltung dieser Ausstellung. Sie hat filr diesen Zweck die bei den einzelnen Hauptverwaltt ngen bestehenden Gruppen far Werbung und Messe heranzuziehen. Bis zum 6. Marz hatte sie dem 1. Stellvertreter des Ministers, Staatssekretar Schneider, zur Bestati- gung vorzulegen: 1. den Lage- und Gestaltungsplan, 2. die Exponatenlisten geordnet nods den Haupt- verwaltungen und der festgelegten Gliederung, 3. den Finanzplan. Es wird erwartet, daLl alle Maschinenbauer, Kon- strtkteure und Techniker graate Anstrengungen untemehmen, damit durch diese Ausstellung unser gemeinsamer Wille dokumentiert wird, schnell zu einem besseren Leben zu gelangen. Die Beteiligung mull zur Ehre der Betriebe des Maschinenbaues werden. 8. ExPortwerbung Zur Steigerung des Exportes 1st es notwendig, daft WM den Betrieben eine erweiterte Werbung dt rchgefithrt wird. Es wird darauf hingewlesen, daD die Zeitschrlft ?Deutscher Export" ala Organ der Kammer far AuBen- handel die Erzeugnisse unserer Industrie in alien Hint Erdteilen propagiert. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 In folgenden Ausgaben w. ese Zeitschrift veroffent- licht: 1. ?Deutscher Export" 2. ?German Export" 3. ?Exportation Allemande" 4. ?Njemetzki-Export" 5. ?Exportaclon Allemanha" far das deutsche Sprach- gebiet fiir des englischeSprach- gebiet far das franzasische Sprachgebiet, insbeson- dere far den Nahen Osten far die UdSSR wad Volltsclemokratien fur das spanische Sprach- gebiet, insbesondere air Mittel- und Sadamerika The Zeitschrlft erscheint monatlich illustriert in einem Umfang von etwa 100 Seiten. Der Anzeigenil steht alien Betrieben zur Werbung fer ihre Erzeugnisse zur Verfageng. Dartiber hinaus besteht die Moglichkeit, kw:Lentos ftir die Betriebe technische Besehreibungen und Abhandlungen fiber neue Erzeugnisse einsetzen zu lessen. Unter den Wirtschaftsnachrich ten werden laufend die Meklungen Ober neue Erzeugnisse oder groftere Ex- portabschltIsse veraffentlicht. Desgleichen werden neue Entwicklungen besprochen, die nut Messen und Aus- stellungen gezeigt werden. Ftir Betriebe, die Vertretengen his Ausland vergeben wollen, werden ebenfalls kostenlos diese Vertreterge- suche bekanntgegeben. Sits der Redaktion der Zeitschrift ?Deutscher Export" ist: Berlin W 8 Franzasische Streik 53-57. 9. Herstellung von Massenbedartsgiitern hochster Qualltat Die Kolleginnen und Kollegen des VEB Me0gerlite- und Annaturenwerk ?Karl Marx" Magdeburg und des VEB Chemische Maschinenbauwerke Rudis- leben haben Mel) an Ehren des 4. Parteitages der Sozialisti- schen Einheitspartei Deutschlands unter der Losung ?Kampf gegen das Primitive" an alle Betriebe des Ministeriums ffir Maschinenbau ge- wandt, nur Massenbedarfsgater hoehster Qualit5t her- zustellen. Der Aufruf enthtilt die Aufforderung, von der Produk- Hon von Haarnadeln, Ofenrohren mid Feuerhaken atntukommen und nur die brauchbarsten, beaten Lund preiswertesten Bedarfsgiiter zu produzieren, die die BevdIkerung wilnscht. Mese Forderung wird vom Ministerium far Maschinen- ban nut das lebhafteste unters(iltzt. in unseren Maschinenbaubetrieben sind genagend her- vorragende Facharbeiter, Aktivisten, Techniker, Kon- strukteure utul Wissenschaftler vorhanden, die jederzeit in der Lege sind, qualitlitsmatlig gute und preiswerte Mater des Massenbedarfs zu konstruieren,zuentwickeln und au produzieren. JederMaschinenbaubetrieb mud in der Loge sein, neben seiner Hauptproduktion mindestens einen .Artikel herzu- stetter% der den hochsten geschmaddichen und quali- tittsmattigen Anspriidien gentigt. 10. Direktive an die Betrie ea Ministeriuma Mir Masehineribau fiber die agrinmenarbeit mit dem Staatlichen Vermittitutgskontor fur Maschinen- und Metafireserven. Die Anfgaben des Staatlichen Vermittluingskontors far Maschinen- und Metallreserven sind in der Verordnung vom 7. 1. 1954, veroffentlieht im Gesetzblatt Nr. 8, S. 42, festgelegt. Es ist erforderlich, daft' jeder Werkleiter sich mit dem Text dieser Verordnung eingehend vertiaut macht und die hieraus entstehenden Verpflichtungen und Aufgaben des Betriebes mit ellen leitenden Mit- arbeitern des ihm anvertrauten Betriebes durchspricht. Durchfiihrungsbestimmungen zur Verordnung werden in Kilrze veraffentlicht.Verordnung und Durchfiihrungs- bestirnmun gen bilden also die Arbeitsgrundlage filr die Betriebe des Maschinenbaues und des Staatl. Vermitt- lungskontors. Das Staatliche Vermittlungskontor hat vor allern die Aufgabe, den Betrieben des Maschinenbaues beim Ab- bau der Oberplarribestande und bei der Abdeckung von Bedarfswansehen behiLflich zu sem. Es kann diese Auf- gaben nun erfallen, wenn elle Betriebe des Maschinen- baues der in der Verordnung niedergelegtenAnbietungs- pflicht alien Oberplanbestande naehkommen und etch von dem Grundsatz leiten lessen, (tail in die Betriebe nur das Material gehort, das zur Sicherung der Produk- tionsauftrdge notig ist. Das gilt vor allem far die Vorratsmengen. Es ist unzulassig, Maschinen und Me-. tallreserven in der Hoffnung zu horten, daft irgendwann einmal Auftrage kommen, far die diese Reserven ge- braveht werden, Dabei mutt inter Beachtung alter Prinzipien einer verantwortungsvollen Betrie-bsleitung mit dem Betriebsegoismus em n far allemal gebrochen werden. Wenn also das Staatliche Vermittlungskontor sich an Sie wendet und gegebenenfalls in Ihrem Betrieb kontrolliert, ob wirklich alle Dberplanbestande, die lm wesentlichen im ? 1 der noda zu veroffentlichenden Ersten Durchfahrungsbestimmung speziftziert sind, an- geboten wurden, so milssen Sic diese Kontrolle als eine Hilfe betrachten. Angebote nehmen folgende Stellen des Staatlichen Ver- mittlungskontors far Maschinen- und Metallreserven entgegen: a) Far metallurgische Erzeugnisse das Staatliche Vermittlungskontor Berlin, Berlin NO 55, Greifswalder Str. 207, fiir site tibrigen Bestande das Staatliche Vermittlungskontor Leipzig, Leipzig CI, Erich-Weinert-Platz 3-4. Angebote sind ner an die-se beiden Stellen zu richten und nicht an die iibrigen Zweigkontore des Staatlichen Vermittlungskontors, die andere Aufgaben zu erfallen haben. Das Staatliche Vermittlungskontor Mat wie sehon sein Name sagt ? eine verrnittelnde Tatigkeit aus, das heil3t, es kauft nicht selbst Bberplanbestande, sondern as ver- mittelt deren Umsetzung. Notig ist, da0 die den Be- trieben zugehenden besondercn Angebotskarten einschl. der Sehltaseheine sorgftiltig und in ellen Angaben aus- geftilit werden. Es ist farmer notig zu beat:Men, da0 fiber angebotene Best5nde nicht ohne Zustimmung des Staatlichen Vermittlungskontors verfilgt werden dart. Das Staatliche Vermittlengskontor wird jedem yolks- eigenen Betrieb in Kdrze die Verrnittlungsbetlingungen sowie das erforderliehe Angebotsmaterial in ausreithen- der Menge zur Verfilgung stellen. Weil das nod' nicht in vollem Umfange gesdiehen ist, soil diese Direktive as Ihnen ermOglichen, mit dem Staatlichen Vermittlungskoritor zu arbeiten und soil Ste davon tiberzeugen, da0 die Mitarbeit jedes Betriebes Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 an den Aufgaben des Stas.??.....en Vermittlungskontors unmittelbar der gesamten volkseigenen Industrie und den Privatbetrieben zugute kornmt, die bei der Burch- Iiihrung des neuen Kurses, des beilit also bel der Her- stellung von Massenbedarfsgiitern, besondere Aufgaben durchzuftihren habett, Es wird daber von alien Betrieben erwartet, da6 sie in jedem Palle die Aufgaben richtig erkennen und ihre Erfahrun, n der Zusammen- arbeit mit dem Staatlichen Verstifittlungskontor Bowie ihre Vorschlfige fiir eine Verbesserung der gemeinsamen Arbeit der Hauptabteilung Export und Absatz des Ministeriums f?r Maschinenbau zugehen Lassen. ilL Materialwirtschaft 11. Primden Mr MetaBemoaning Gemth3 Abadmitt 11 der Richtlinien fiir die Gewahrung von Pahnten ftir Metalleinsparungen vom 9. Mal 1953 (Z14). S. 223) werden Einsparungen von Metall, die auf Grund von Erflndungen und Vorschlagen erzielt werden, atm dem neu gebildeten Pramienfonds der Ministerien Die Betriebe haben deshalb, wie in der Richt- linie den Antrag zur Prdrnienzahlung bei dem Bearbeiter von Material-Verbraudip-Normen der zustAndtgen IW einzurelchen. Der Antrag 1st vierfach auszustellen. 2 Exemplare ''werden dem Ministerium eingereicht, 1 Exemplar erhalt der Leiter der Materialversorgung der Betriebe, 1 Exemplar erhillt des BFE des Antragstellers. Jeder Antrag mug enthalten: 1. Welehe Material-Verbrauchs-Norm oder Material- Etnsatzliste wurde zugrunde gelegt bei der Berech- nung der Prtimie? Wann und von wem wurde these Material- Verbrauchs-Norm bestatigt? 2. Liegt keine Material-Verbrauchs-Norm vor, so rind die notwendigen Unterlagen einzeschicken, danut des Ministerium in der Lege ist, eine Material- Verbrauchs-Norm entsprechentl dem vat der Erfln- dung oder dem Verbesserungsvorsthlag erreichten Stand der Technik aufzustellert. 3. Der Gegenstand ist genau so spezifizieren, das heith des Gewicht des eingesparten Materials und die Art desselben rind anzugeben, Bei Legierungen ? mit Ausnahme von Stahl ? sind die Anteile der eln- zelnen Metalle prozentual aufzufilhren. 4. Weiterhin rind die durch die Umstellung bedingten Kosten, ausgenommen der Werkstoffkosten, anzu- geben. Die Regelung unter Punkt 2 entbindet die Betriebe nicht davon, Materialverbrauchsnormen zu schaffen; sie ist nur getroffen, urn neu auftretende FAile auf Grund von gleieher Produktion anderer Betriebe oder bei Vorlage der Konstruktionszeichnceigen volliger Neuproduktion beurteilen zu konnen. Prlimienantrage fer Einsparungen bel bereits Ringer laufender Produktion, fiir die abet noch keine Material- verbrauchsnormen auf Grund von Nachliissigkeit des Betriebes vorliegen, werden nicht berildcsichtigt. Das BEE des Betriebes hat die Unterlagen tiber den Erfindungs- bzw. Verbesserungsvorschlag beizufilgen. Der Antrag mull der Verbrauchs-Normen-Kommisslon des Betriebes vorgelegen haben und vom Vorsitzenden derselben unterzeichnet sein. Dec Technische Direktor hat durch Utriterschrift die fachliche und der Hauptbuchhalter die rechnerlsche Richtigkeit zu bestatigen. Blase Anweisung ist zumindest durch Aushang der Be- legschaft bekanntzugeben. IV. Forschung, Entwicklung und Konstruktion 12. Ebtfebrung automatiseher Schwelfiverfahren, ins- besondere der 11P-SchwelOung In den Betrieben des Mlnisteriums f?r Maschinenbau Vom Ministerium Air Maschinenbau wurde des Zentral- Institut filr Schwelfitechnik, Halle/Saale N 10, verant- wortlIch mit der Entwicklung und E,nfiihrung der UP- Schweigung In den Fertigungsbetrieben der DDR be- auftragt. Zur Durchfilhrung dieser Aufgabe wird yam Zentralinstitut filr SchweiBtechnik folgendes mitgeteilt: 1. Lteferwog von UP-Schwelflptdver Die nererriditete Schweittpulverfabrik in Weitl- wasser hat ihre Produktion aufgenommen. Bestel- lungen auf UP-Schweil3pulver !airmen iiber die DHZ-Chemie, Abt. SchweiBbedarf, aufgegeben werden. 2. 13P-Sdawelltdrabt Der SchwelBdraht wird vom Betrieb Kjellberg, Finsterwalde, vertrieben. Um die erforderliche Qualitat zu garantieren, wird die Autlenstelle Finsterwalde des ZIS Halle die Giitekontrolle durchfithren. Idle von dem Betrieb Kjellberg ange- Beferten Sendungen mUssen em n Wel kattest, des von der VS-AuBenstelle Finsterwalde bestatigt wurde, vorweisen. 56 3. Einftihrung der UP-SchwelBung In den Betrieben des Ministeriums Him Masehinenbau Die beabsichtigte Einftihrung der UP-SchweiBung in den Betrieben der DDR ist in engster Zusam- menarbeit mit dem ZIS-Halle durchzufiihren. Das ZIS-Halle wurde vein Ministerium angewiesen, den Betrieben bei der Einftihrung beratend stir Seite zu stehen und jede Untersttitzung zu gewahren. Urn den Betrieben noch welter zu helfen, wird eine Instruktecrbrigade zusammengestellt, die den An- lauf der UP-Schwei6ung in den Betrieben unter- stiltzt. 4. Ztdassung von abnalunepflidatIgen HP-geschweffIten Kesseln und BehlUtern Das Ministerium file Arbett, Abt. Technische ITher- wachung, ist an der Einftihrung, Weiterentwicklung und Zulassung der UP-Schwelfiung tin Kessel- und Behalterbau sehr stark interesslert und unterstOtzt die Mattnahmen des ZIS weitgehendst. Es wurde vereinbart, daB den Antragen zur Zulassung der UP-SchwelBung em n PrOf protokoll des ZIS belgeftigt wird, sue dem ersiehtlich ist, dal die beantragte UP-SchweiBung in den Betrieben den geforderten GOtewerten entspricht. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 5. EInsala der Maher iendeten Gerate und Steuerung der WelterentwIrklung der IJP-Seliweldung Es wurde vom Zentralinstitut far Schweilhechnik festgestellt, dad nur em n geringer Teil der zur Zeit In den Betrieben befIndlichen Gerate entsprechend der Leisteng dieser Gerate ausgenutzt wird. Das ZIS wurde beauftragt, die bereits in Betrieb beflnd- lichen Gerate festzustelkn end den Betrieben bei der weiteren Entwicklung der UP-SchweiOung be- ratend zur Seite zu stehen. Das ZIS Halle bearbeitet zur Zeit die Einfiihrung der UP-SchweiBung im Kessel- und Behalterbau, Stahl- und Kranbau sciwie fbau, wobei vorge- sehen ist, in jedem Fertigunrgebiet einen Muster- betrieb far automatisches UP-SchweiBen zu schaffen. Die dort ge,sammelten Erfahrungen werden laufend vom ZIS im Rahrnen des Erfahrungsaustausches durch die Arbeitsgruppe UP beim ZIS bekannt- gegeben. Es wird den Betrieben, die an der Einfahrung und Weiterentwicklung der UP-Schweillung Interesse haben, empfohlen, Einladungen zu diesem Erfah- rungsaustausch beim ZIS anzufordern. V. Hoch- und Fachschulen 12. Attweisung zur Vorbereltung taut Durehrtihrung des Berutspraktikums der Studenten an Universi- Men und Hoebschulen Die melte Entwicklung der Friedensindustrie in der Deutschen Demokratischen Republik stelit insbesondere an die techniach-wissenschaftlichen Kader immer hiihere Anforderungen. An den Hochschuien und Universitaten tier Deutschen Demokratischen Republik wird daher ? damit dlesen Anforderungen Redmung getragen wird ? em n standiger Kampf urn die .Erreichung htichster StudienergebnIsse gefahrt. Bin wichtiges Mittel zur Erreichung dieses Zieles 1st die unbedingte Anwendung des Prinzips der Verbindung von Theorie und Praxis. Bet der Anwendung dieses Prinzips haben Insbesondere die Betriebe des Maschinen- baues durch Bereitstellung von Praktikaplatzen und Organisation der Durthfahrung des Praktikums im Be- trieb wichtige Aufgaben zu erfallen. Damit des Berufs- praktikum lm Jahre 1954 entsprechend den Forderungen der Regierung vorbereitet und durchgeftihrt wird, ist nachfolgende Anweisung eingehancl zu studieren. Es sind stile Madnahmen zu treffen, die zur Losung der Aufgaben erforderlich werden. I. Aufgaben, Form und Flnauzierung des Bernts- praktikums Bel der Vorbereitung des Praktikums 1st zu beachten, dad vier verschiedene Arten des Praktikums gesetzlich festgelegt sind: 1. Das obligatortsche Vorpraktikum (Dauer em n halbes Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Immatrikula- tion an). &us Durchfiihrung dieses Praktikums sind in der Beget alle immatrikulierten Sltdenten verpflichtet, die noch keine praktische Tiitigkeit im Betrieb nachweisen konnen. In der Mehrzahl handelt es aids urn Absolventen der Oberschuien. Das oblige- torische Vorpraktikum wird enter der Anleitung tier Hochschulen durchgefiihrt. Es stela den ersten Ausbildungsabschnitt der Studierenden dar, in dem die grundlegenden Arbeiten. Fertigungsmethoden end betrieblichen Zusammenharage entsprechend der gewahlten Studienrichtung verrnittelt werden. Studenten, die sich in einem soichen Vorpraktikum befinden, erhelten von der Universitet oder Hoch- schule ihr Stipendium entsprechend den Stipendien- richtlinien. Dem Betrieb entsterit keine finanzielle Belastung. 2. DRS obligatorische Berufspraktikurn (Dauer sechs Wochen). Es dient der Vertiefung tier im Vorpraktikum end im vorangegangenen Studium erworbenen Kennt- nisse. Es Iindet am Ende eines jeden Studienjahres, in der Reuel von Mitte Juni his Ende Juli statt (im Jahre 1954 in der Zeit vom 14. Juni bis 24. Juld. Diese Praktikanten erhalten wahrend der Dauer des 13erufspraktikums ebenfalls ihr Stipendium welter. Die Gewahrung von Zuschlagen fur den zweiten Wohnsitz wird nods gesetzlich geregelt Dern Betrieb entstehen keine Mehrkosten. 3. Das Vorpraktikum von einem Jahr und 'anger. Es wird u. a. im Bergbau und in der Forstwirtschaft durchgefahrt. Diese Praktikanten sind far das Stu- diem nur vorgemerkt, jedoch nicht immatrikuliert, end leisten ihr Praktikum nach den Ausbildungs- riehtlinien der betreffenden Hochschule ab. Hach den zur Zeit noch geltenden Bestimmungen erhaiten die Vorpraktikanten 125,? DM durch den Betrieb ausgezahlt abzeglich der Sozialversicherung. Eine Neuregelung 1st in Vorbereitung. 4. Das langfristige Berufspraktikum. Es wird in der Landwirtschaft, in den Rechtswissen- schaften und in der Eisenhilttenkunde durchgefiihrt. Die Studenten erhalten von der Universitet oder Hochschule ebenfalls ihr Stipendium, so dad dent Betrieb keine finanzielle Belastung entsteht. Wahrend der Dauer des Praktikums gelten filr die Praktikanten die jeweilige Dienstordnung des Betriebes sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere aber die Arbeitszeit und den Arbeitsschutz. II. Mailnahmen des Betriebes zur Vorbereitung des Berurspraktikums 1. Da eine zentrale Erfassung end Verteilung der Praktikaplatee unzweckmadig 1st, sind die Hoch- schulen und Universittiten angewiesen, unmittelbar mit den Betrieben Verbindtsng aufzunehmen und fiir die Bereitstellung der Platve auf der Gnindlage der bereits bestehenden Verbindungen Sorge zu tragen. Betriebe, die bisher noch keine Praktikanten betreuten, haben unverzaglich zu prtifen, weiche Moglichkeiten zur Aufnahme von Praktikanten be- stehen. Dabei 1st zu beachten, dad bei der Ermitt- lung von Praktikaplatzen nicht nur die Abteilungen der Produktion, sondern auch alle anderen Abtei- lungen berticksichtigt werden (Praktikentenplatze far Betriebswirtschaftler, Chemiker, Physiker, Ma- thematiker usw.). Die den Betrieben far die Er- fassung der technisch-wissenschaftlichen Fachkrafte abergebene Nomenklatur far Hochschulen zeigt, far welche Fachrichtungen Praktikaplatze bentitigt werden. Die Erfahrungen haben gelehrt, da0 die Hochschulen in der Vergangenheit nicht immer in der Lege waren, die erforderlichen Praktikaplatze zu er- mitteln, obwohl durchaus noch Betriebe vorhanden waren, die Praktikaplatze zur Verfilgung stellen konnten. Damft eine restlose Erfassung eller Palk- tikapletze erfolgen kann, skid durch die Betriebe Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Hauptabteilung Hoch- und Fachschulen des Mini- organisationen heranzuziehen.Wkommt darauf an. - ? steriums ftir Maschinenbau zu melden. Die Meldung dull die Studenten zu dem Bewatsein erzogen multi die Nomenklaturnummer, die Fachrichtung werden, im Auftrage der Arbeiter- und Bauern- und die Anzahl der freien P1Aire enthalten. macht zu studieren und durch die Tat beweisen, da0 2. Zur ordnungsgemABen Durchfiihrung des Berufs- sie sich in Aufklarungseinstitzen der Nationslen praktikums im Betrieb let der Leiter der Abteilung Front usw. aktiv an dem Kampf urn die Wieder- Arbeit durch den Werkleiter zu beauftragen. Der herstellung der Einheit Deutschlands auf demokra- Leiter der Abteilung Arbeit liberninunt insbeson- tischer Grundlage beteiligen. dere die Aufgaben der sozialen und kulturellen Be- 5. Disziplinarvergehen der Praktikanten sind unver- treuung der Studenten. Fiir die fachliche und ge- zilglich der Hochschrle zu melden und zuvor im sellschaftliche Erzielurng und Ausbildung der Stu- Praktikantenkollektiv des Betriebes zu behandeln. denten 1st nach Moglichkeit der A.usbildungsleiter 6. Bei AbschluB des Berufspraktikums 1st durch den des Lehrbetriebes zu verpfliditen. Verantwortlichen ftir des Berufspraktikum unter 3. Die Hocluduilen sind angewiesen, den Betrieben Hinzuziehung der Werkleitung, der Leiter der Be- die Anzahl der wohnraummaBig unternbringenden triebsabteilungen sowie der gesellschaftlichen Or- Studenten rechtzeitig mitzuteilen, damit die Be- ganisationen eine Aussprache mit den Praktikanten schaffung der erforderlichen Quartiere rechtzeitig durdizufilhren, in der die Auswertung vorgenommen erfolgen kann, wird. Der Bericht tiber die Auswertung des Beruts- 4. Die Hoduatulen Obergeben den Betrieben die praktikums 1st der Hochschule zu Obermitteln. Praktikaplane, die durch die Verantwortlichen far? 14. Verleihung der Berufsbezeidmung ?Meister, Tech- die Ausbildung der Praktikanten entsprechend den tinter und Ingenieur" It. G131. 10/1953 VerhAltnissen des Betriebes zu fiberarbeiten sind. Die Anzahl der dem Ministerium ftir Maschinenbau ein- In diesen Plan sind Lehrunterweisungen, Konsul- gereichten Antrage auf Befreiung von der Sonder- tationen und eine Absdiluebesprechung mit Aus- priifung beweist, dee von den meisten Werkleitem die wertung des Praktikums aufzunehmen. Bedeutung des ? 5 der 2. Durchfahrungsbesthrunung zur 5. Nath Festlegung des Ausbildungsplanes sand durch Anordnung Ober die Bildung ether HA filr Fachschul- den Verantwortlichen far des Berufspraktikum die wesen beim Staatssekretariat fiir Hochschulwesen vallig Leiter der entsprechenden Abteilungen noch vor verkarint wird. Elntreffen der Praktikanten mit dein Ausbildungs- Es heiat darin, dal3 nur is, Einzelfallen, bet au3er- plan vertraut zu machen, damit die ordnungsgemage gewOhnlichen Leistungen und entsprechend langer er- DurchfOhrung des Praktikums In den Abteilungen folgreicher Tatigkeit, eine Befrelung von der Sonder- gewahrleistet 1st. Es 1st untersagt, die Praktikanten prilfung meglich 1st. anderweitig ala im Ausbildungsplan vorgesehen, zu Bei den bisher eingereichten Antragen sind fast aus- beschaftign. schilefilich die Voraussetzung,en zur Verleihung einer Berufsbezeidmung nicht gegeben. Deshalb mull eine Dunhttihrung des Praktikums genaue Uberprilfung der Antrage gesichert werden. Urn 1. Das Berufspraktikum 1st nut einer Betriebsbesich- elle bisher aufgetretenen Mangel auszuschlieBen, wird Ugung und einem Einfilhrungsvortrag in die vom Minister ftir Maschimenbau folgende Neuregelvng Arbeitsweise des Betriebes und seine Struktur zu in der Bearbeitung angewiesen: ertiffnen. Die Praktikanten sind bei der Einweisung Die bereits vorliegenden Antrage werden zurildcgesandt. in die Abtellungen durch den jeweiligen Abteilungs- Die Werkleiter prilfen unter Hinzuziehung der Betriebs- leiter mit den Arbeitsschutz- urLd Sicherheits- sektion der Kammer der Technik nochmals. ob bel ihren bestimmungen vertraut zu machen. Bewerbern die zur Verleihung einer Berufsbezeichnung 2. Von den Praktikanten 1st em Praktikantenbuch notwendigen Kenntnisse vorliegen. Sie sind ftir jeden n zu Vorschlag volt verantwortlich und reichen folgende ftihren, in des laufend Berichte 'Ober die Ausbildung Unterlagen an eine Fachschule des Ministeriums ftir eingetragen werden. Der Praktikant 1st bei der Fehrung des Praktikuntenbuches anzuleiten und Maschinenbau dm, an der die entsprechende Fach- zu kontrollieren. Die Eintragungen sind regelmaffig richtung gelehrt wird: entsprechend den Weisungen der Hochschule vor- 1. Ausfiihrlich begrtindeter Antrag. aus dem die Quell- zunehmen. fikation des Kollegen genau ersichtlich tat, unter- zeichnet vom Werkleiter und Technischen Leiter, 3. Zur Erreichung hachster Ausbildvngsergebnisse sind den Studenten durch die Verantwortlichen Per des 2. Fachliche und gesellschaftliche Beurteilung durch die Kaderabteilung und BGL des Betriebes. Berufspraktikum bzw. die Leiter der Abteilungen klar umrissene Aufgaben zu stellen, ler deren ord- 3. Ausfehrlicher handschriftlicher Lebenslauf. nungsgemalle Losung der Praktikant dem Auftrag- 4. Liickenloser Tatigkeitsnachweis und Nachweis tiber geber gegentiber rechenschaftspflichtig 1st. Der Er- beauchte Schulen und Lehrgange. fahrungsaustavech zwischen BetriebsangehorIgen 5. Beglaubigte Abschriften samtlicher Berufszeugnisse. und Praktikanten 1st zu organisieren. Den Prakti- Die Fachschule stellt fest, ob die Verleihung einer Be- kanten 1st der Besuch von Fadwortragen der rufsbezeichnung ohne Sonderprafung magnets fat und Kammer der Technik usw. zu ermliglichen. legt beftirwortete Antrage der HA Hoch- und Fachschu- 4. Eine besondere Aufgabe des Verantwortlichen filr len zur Bestatigung vor, die die entspredaenden Urkun- die Durchfithrung des Berufspraktakums tat die den ausstellt. VI. Planung ? 15. Mullnahuseu aur Durdgilhrung der Vereinhelt- %resells bisher nods nicht des notwendige Augenmerk Ihitung der Vardrucke ha ZustindIgkeitsbereich des gesdienkt. Die Tatsache, dal3 allein im Zustandigkeits- Vordrutdk-Leltverleges Wdmar. bereich des Vordruck-Leitverlages Weimar trotz der bis- Softens des Ministeriums Aar Masddnenbau wurde der her teilweise geleisteten Vereinheitlichungsarbeit north Vereinheithchung und Verminderung des Vordru*.--.436% der hergestellten Vordrucke Sondervordrucke der - Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 erforderlich, in ZusammenMit mit dern Vordruck- Leitverlag Weimar folgende Manahmen durehzu- fahren: einzeinen Betriebe und V tungen sind maciil es 2. Arbeitstagungen a) Urn die Vereinheitlichuirder Vordrucke be- stimrnter Sachgebiete vornehmen zu konnen, fin- den unter Hinzuziehung des Vordruck-Leltver- lases Weimar von Zeit zu Zeit Arbeitstagungen statt, zu denen Fachleute des betreffenden Sach- gebietes aus der Industrie delegiert werden. Zeitpunkt und Ort der Tagungen werden vom Beauftragten des Ministeriums im Einvernehmen nut dem Vordruck-Leitverlag Weimar festgelegt. C) The Einladung zu diesen Tagungen ergeht abet die Beauftragten der einzelnen Hauptverwaltun- gen rechtzeitig an die in Frage kommenden Kol- legen aus je einem Grofi-, und Klein- betrieb sowie an die entsprechende Abtellung der Hauptverwaltung, um der Koordinierung zwischen Hauptverwaltung und Betrieb Rech- flung zu tragen. 3. Ergebnls a) Die im Verlauf der Arbeitstagungen entwiekel- ten veretnheitlichten Vordrucke werden von dem Beauftragten der Hauptverwaltung bestAtigt und durch Bekanntmachung far verbindlich erldint. b) Der Vordruck-Lei(verlag Weimar legt dieselben als Lagervordrucke unter seiner ftinfstelligen Bestellnummer im Dreimonatsbedarf auf. c) Das Industrie-Vordruck-Verzeichnis des Vor- druck-Leitverlages Weimar (Ausgabe 1. Dezem- ber 1953) gibt alien Vordruck-Bedarfstragern Kenntnis Ober die in den Bereich des Vordruck- Leitverlages Weimar fallenden Sachgebiete. So- welt dean Vordruck-Leitverlag die Betriebsan- schriften bekannt waren, ist die Zusendung des Vordruckverzeichnisses bereits Anfang Dezem- ber erfolgt. Je nach Mf all neuentwIckelter Vor- drucke gibt der Vordruck-Leitverlag Weimar ErgAnzungen zum Industrie-Vordruck-Ver- zelehnis heraus. 1. Verantwortllehkeft a) Als Beauftragter far die ordnungsgembile Durch- fahrung der Vereinheitlidiungsarbeit im Bereich des Ministeriums ftir Maschinerrbau wird die Kali. Basiliee, HA Planung, benannt b) Ftir die Durchtlihrung der Arbeiten innerhalb der einzelnen Hauptverwaltungen sine! in der Je- weillgem Abteilung Planung ebenfalls Beauf- tragte eingesetzt, und zwar far die 1. HIT Ausrastung far Schwerindustrie Koll. Bell 2. HV Ausrilstung ftir Chemie, Keramik- und Nahrungsmittelindustrie, Roll. Lemmel 3. HV Ausr(lstung filr Textil, polygr. Industrie, Koll. Pohlmann 9. HV Werkzeugmaschinenbau, Koll. Madre] 5. I-1V Gieflereien, Katt Fritsch 8. HV Kessel- und Turbinenbau, Koll. Raethel 7. By Kraft- und Arbeitsmaschinenbau, Koll. Manthei 8. HV Elektromaschinenbau, Koll. Tuschy 9. HV SchiLfbau, Koll. Kunert 10. HV Auto- und Traktorenbau. Koll. Schatz 11. HV Lokornotiv- und Waggonbau, Koll. Besedce 12. HV Landmaschinenbau Koll. Baacke 13. HV Kabel- und Apparatebau, Koll. Scholz 14. HV Radio- und Fernmeldetechnik, Koll. Kal- denhoven 15. HV Leichtmaschinenbau, Roll. Gattert 10. HV Eisen, Blech- und Metallwaren, Koll. Hofmann 17. HV Feinmechanik / Optik, Roll. Richter c) Dartiber hinans sind alle Betriebe des Ministe- riurns far Maschinenbau zur Mitarbeit bei der Sehaffung von Lagervordrucken verpflichtet, d. Is., sic haben die Aufgabe, die entsprechen- den Fachkrilfte zu den einberuferien Arbeits- tagungen zu entsenden sowie alle VorschlAge, die eine Vereinfachung des Vordruckwesens der Sachgebiete des Vordrudt-Leitverlages Weimar bedeuten, diesem mit entsprechendem Menu- skriptentwurf zuzuleiten. 4. Answertung Der Vordrudc-Leitverlag Weimar 1st verpflichtet worden, dem Mlnisterium laufend vierteljahrlich bekanntzugeben, wieviel Vordrucke vereinheitlicht worden sind und welche Ersparnis sich durch den Wegfall der Sondervordrucke far den Bereich des Ministeriums ergibt. Die rege Mitarbeit eller Betriebe bei der Durchfilh- rung dieses Programms wird third) Einftihrung ein- heitlich gestalteter Vondrucke eine Vereinfachung der Arbeitsorganisation Bowie eine erhebliche Ein- sparung an Material und Verwaltungskosten ermog- Lichen. VII. Kader It Erwellerung des Brazes der Nomenklatur-Funktio- late In den Beideben deS Allnisterlums tfir Mastednenban In Erkermtnis der politischen Notwe_ndigkeit wurde der Kreis der Nomenklatur-Funktiontire nach gewissen Schwerpunkten erweitert Dlese Maanahme bringt eine wesentliche Hilfe und Unterstiltzung far die Betriebe, gewahrleistet eine ein- wandfnele As-belt der Kader-Abteilungen des Ministe- rluma far Maschinenbau und fiihrt zu einer Erhilhung der Wachsamkeit Der Kreis der bisher der Nomenklatur der jeweiligen Hauptverwaltung unterliegenden Funktionare Werkdirektor bzw. Werkleder Techrtischer Direktor bzw. Techni.sdier Leiter in Leipzig durchgefahrten Tagung der Kaderleiter Hauptbuchhalter ---bereits entsprechend unterrichtet worden. Arbeitsdirektor bzw. Leiter der Abt. Arbeit Kaderleiter ist mit sofortiger Wirkung auf folgende Funktiontire erweitert worden; Kaufmtirmischer Direktor bzw. Kaufmlinnischer Leiter Produktionslelter Planungsleiter Chefdispatcher oder Hauptdispatcher. Die entspreehenden Nomenklaturantritge mit den Unter- lagen sind von den Betrieben bis zum 31. Man 1054 an die Kader-Abt, der zustiindigen Hauptverwaltung eln- zureichen. Die Kaderleiter der Betriebe sind auf der Ende Februar 59 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release, @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 florlaccifipri in 17. Verbeugeng gegen Katastrophenflifte Urn Katastrophenftille zu vermeiden. werden die Sicher- heitsinspektoren der Betriebe des Ministeriums filr Maschinenbau angewiesen, in ihren Betrieben Schwer- punktlisten ? soweit noch nicht vorhanden ? aufzu- stellen, in denen an crater Stelle die Aggregate und Maschinen aufgefithrt werden, die besonders stark be- ansprucht sind. Alle tiberwachungspflichtigen Anlagen des Betriebes "Ind vierteljiihrlich vom Sicherheitsinspektor in Ver- bindung mit dem Hauptmechaniker zu Oberprtifen. Diese Uberprilfung 1st unabhlingig von denen der Tech- nischen Uberwachung des staatlichen Arbeitsschutzes durchzu(iihren und soil dazu dienen, diese St&ien zu unterstiltzen. Besonderes Augenmerk 1st auf die monatliche Prilfung der Anschlaginittel zu richten. Die bei der vierteljahrlichen Uberprtlfung festgestellten Mange' sind im Protokoll festzuhalten und zu heselti- gen. Besonders schwere Weigel sind der Abt. Acbeits- schutz und Hauptsicherheitsinspektion mitzuteilen. IX. Produktion 18. Annaben fiber Kapazhitsermitilungen und fiber mindere Yovichtige Unterlagen Angaben Ober Kapazitlitsermittlungen und Ober andere widstige Unterlagen dtirfen von Mitarbeitern des Mini- sterlums nicht in der Form von persdelichen Notizen gefilhrt werden. Vielmehr hit in jedern Fall vom Werk- leiter em n Protokoll aufzustellen, des nach den Bestim- mungen von vertnaulichen Dienstsachan oder vertrau- lichen Verschlui3sachen dem Mitaiabeiter des Ministe- riums zuzustellen lit. Die Anordnung hiertiber 1st jeweils bei der Auftrags- erteilung durch den HV-Leiter oder einen seiner leiten- den Mitarbeiter zu geben. Wird zur Kapazittitsermittlung oder tihnlich wichtigen Aufgaben eine Gruppe von mehreren Mitarbeitern ein- gesetzt, so 1st ausddiddich der verantwortliche Leiter zu bestimmen, der sowohl ftir die sichere Aufbewah- rung der Unterlagen am Besprediungsort, als auch f?r thre sichere tiberbringung in des Ministerium und ihre Aufbewahrung dortselbst volt verantwortlich 1st. X. Haushalt 19. Bergeldunuateplane Die WIrksamkeit der Kontmlle der Deutschen Noten- bank wird dadurch beeintraditigt, da0 den Banken die bestatigten Bargeldumsatzplane erst im Laufe jedes Planquartals zur Verftigung stehen. Diese wichtige Ar- beitsgrundlage mull jedoch so rechtzeitig vorliegen, daB bereits zu Seem jeder Planperiode, d. h. vom ersten Werktage jedes Quartals an, die Kontrolle der Plan- erfillturig dumb die Banken sowie ihre operative Ein- schaltung mit dem Ziel der Beseltigung von Planwidrig- keiten in vollem Urnfange Welch 1st. Eine Voraus- setzung hierfilr let die Vorverlegung der Einreichungs- termine filr die der Bargeldumsatzplanung zugrunde- liegenden BargeIdplane bei den Kreditinstituten. Wir tragen den Grundsatzen des neuen Rechnungs- wesens in den Betrieben dadurch Rechnung, dell wir den Ekireichungstermin filr die Erfilllungsmeldung zum Bargeldplan zurtkicverlegen. Das Presidium des Ministerrates der Deutschen Demo- kratisdten Republik hat mit Besdllull vom 28. vorigen Moneta die Deutsche Notenbenk ermachtigt, In Ab- tinderung der ?? 3 und 5 der 2. DB zum Gesetz Ober die Deutsche Notenbank vont 15. 11. 1951 mit den planungspftichtigen Betrieben, Verwaltungen used Orga- nisationen neue Vereinbarungen himichtlith der Ein- reichungstermine der Bargeldpitine und der Ede!lungs- meldungen zum Bargeldplan su troffers. Es wird daher Anweisung erteilt, da0 die mit der Bargeldplanung be- auftragten Abteilungen der dem Ministerium ftir Ma- schinenbau nachgeordneten bargelciplanungspfliditigen Betriebe Verwaltungen used Onlanisellonen a) bis zum 1. Werktage der Monate Februar, Mai, August und November dem kontoftihrenden Kredit- institut ftir das folgende Quartal einen Bargeldplan in einfacher Ausfertigung einzureichen haben. Diese rtegelung gilt erstmalig am 3. 5. 54 far den Bargeld- plan Ilk des III. Quartet 1954. b) Bis zum 9. Werktage jedes Monats dem kontoftihren- den Kreditinstitut die Erftillung des Bargeldplanes, die Inanspruchnahrne des Lohnfonds sowie die Er- ftillung der Produktions-, Warenumsatz- bzw. Lel- stungsauflage fik den Vormonat nadi den von der Deutschen Notenbank ergangenen Anweisungen zu melden 1st. these Weisung gilt erstmalig ilk die Er- ftillungsmeldung zum Bargeldplan ftir den Monet Februar 1954, die bis zum 9. Werktage des Monats Mars der Bank vorliegen muBte. Die Betriebe und Institutionen sind von dem zustencligen Kreditinsti- tut hiervon bereits rechtzeitig unterridttet wooden. 28. Erstattung von Atudonen durch das NUM Eine Erstattung von Auslagen der Betriebe und nach- geordneten Dienststellen, wie Gehaltsanteile, Abord- nungsgelder und de. kann nur dam durch die ZA Haushalt erfolgen, wenn v or dem Antall der Kosten eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betrieb und der austlindigen Kaderabtig. des Pdf51 sowle der ZA Haushalt getroffen wurde. Gerneinkosten- oder sonstige Zusthlege (Verwaltungs- kostenztrschlage turw .) konnen nicht erstattet werden, da dem MLIN1 els Haushaltsorganisation hierfikr keine Mittel zur Vertilgung stehen. Die Bestimmungen der Reisekostenanordnung vom 19. 10. 1953 massen serum eingetudten werden; des gleiche gilt far die Gestellung von Kraftwagen used dgl. 'St Part - Sanitized Copy Approved for Release 50X1 @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 iNett.1111d9 22. Arbeltsschutz and technhtehe Sicberheit Die Dberprufung einer Reihe Betriebe des Ministeriums ftir Maschinenbau hat ergeben, da6 den Fragen des Arbeitsschutzes und der tedmischen Sicherheit der An- lagen eine ungenagende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es wird daher angeordnet: 1. Die Werkleiter sind verpflichtet, in Verbindung mit dem Vorsitzenden der BGL und dem Vorsitzenden der ASK in alien Abteilungen bzw. Werksteilen Kommtssionen aus den Reihen der Arbeiter, Bri- gadiere und Meister zu bilden mit der Aufgabe, die Oberprilfung der Einhaltung der Arbeitschutz- Einrichtungen und hinsichtlich der technischen Sicherheit durchzuftihren. 2. Insbesondere zu priden 1st der Zustand der Krline, Seile, ausreichende Ventilation, Schutzvorrichtungen an Maschinen, richtige Stapelung von sperrigen Materialien, elektrische Einrichtungen und Leitun- gen auf Bertihrungsgefahr, Lagerung von Acetylen- flaschen, giftigen Farbstoffen, Einhaltung der Vor- schriften des Arbeitsschutzes und der Bedienung in Kesselhttusern. 3. Unter Anleitung des Sicherheitsinspektors sind von den Kommissionen Mannahmeplane zur Beseitigung der festgestellten Mfingel auszuarbeiten ,und die Durchftlhrung zu kontrollieren. 4. Soweit die Beseitigung von Gefahrenquellen und gesundheitsschadigenden Ursachen die Durchfilh- rung von Investitionen erfordem, sind, soweit die erforderlichen Mallnahmen nicht aus Mittein des Direktorenfonds durchgeftihri werden konnen, ent- sprechende Vonschlage far den Investitionsplan 1955 auszuarbeiten. In besonders dringenden Fallen 1st gesonderter Antrag mit ausreichender Begrtindung an die zustandige HV elnzureichen. 5. In Fallen, in denen die DHZ die Belieferung der Kontingente an Arbeitsschutzkleidung ganz oder teilweise ablehnen und von side aus Kontingent- kUrzungen durchfiihren, 1st umgehend Mitteilung an die Abteilung Arbeit der zustandigen Haupt- verwaltung zu geben. 22. Rithtlinie fiir die Aufnahme von Entwicklungen komplizierter tedmischer Erzeugnisse deo Massen- bedarts. Um Doppelentwicklungen von Verbrauchsgiltern zu ver- meidan und die Entwicklung technisch vollkommener VerbrauchsgUter zu gewahrleisten, werden in Ergiln- zung der Anordnung tiber die A.ufgaben des Ministe- riums ftir Maschinenbau zur Forderung der Produktion von Verbrauchsgihenn fur die Bevolkerung gem? ?Verftigungen und Mitteilungen des Ministeriums f?r Maschinenbau Nr. 2, vom 27. Januar 1954" folgende Richtlinien festgelegt: 1. Entwicklung und Fertigung von zustitzlichen tech- nisch komplizierten Verbrauchsgiitern dUrfen nur von Betrieben aufgenommen werden, deren Be- triebserfahrungen und technische Einrichtungen eine fachgemaBe Herstellung der gewlihlten Konsumgilter gewahrleisten. 2. Vor Aufnahme der Entwicklung technisch kompli- zierter Massenbedarfsgtiter 1st das Thema bei der HA Forschung, Entwicklung und Konstruktion anzumelden, die nach Abstimmung mit der HA Export und Absatz eine Freigabe zur Konstruktion erteilt. 3. Ober die fertiggestellte Konstruktion 1st vom Betrieb em Gutachten durch die Fachkomrnission der ent- sprechenden Fachriditung einzuholen. Die Freigabe fur die Produktion wird von der HA Export und Absatz linter Beracksichtigung des Gut- achtens erteilt. Rau Stellvertreter des Ministerprasidenten und Minister fur Masthinenbau 50X1 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 INor liir des Diessigebrawa I Verffigungen und Mitteilungen des Minisleriums fir Illasthinenbau 1954 I Berlin, den 30 Thin 1954 Anweisung zur Handhabung des Vertragssystems INHALT h) Die Vertragsstrafe I) Verspatungszinsen j) Erg5nzung, Anderung oder Auf- hebung des Vertrages aa) Aligemeines bb) Zustiinmung des Ministcriums bei Vertragsanderungen 3. Besondere Mustervertrage Vertragsbeziehungen mit dem Val Deutscher Innen- und Auflenhandel b) Vertragsbeziehungen tiber die Aus- fiihrung von Entwurfsarbeiten (Projektierungs- und Konstruktions- arbeiten) C) Weitere Mustervertrage 4. Globalvertrage 5. Regierungsauftrage Vorwort 1. TEIL Die Vertragsbeziehungett Swe I. Der Vertragsabsehluit (31 U. Die Vertragspartner 70 I. VEB?VEB 70 2. VEB?DHZ 70 a) Lagergeschaft 71) b) Streckengeschaft 70 C) Vermittlungsgeschaft 70 3. VEB ?DIA 70 a) Realisierung des Importpianes 70 b) Realisierung des Exportplanes 71 4. VEB?Privatbetriebe 71 III. Der Vertrag 71 1. Die Form der Vertrage 71 2. Der Inhalt der Vertrage, insbesondere des Mustervertrages 72 a) Allgemeines 72 b) Vertragsgegenstand 72 C) Preis 72 d) Termine 72 aa) Allgemeines bb) Schrauben, Muttern, Federn, Normteile und Werkzenge 72 72 e) Verpflichtungen des Lieferers 73 aa) Allgemeines 73 bb) Versandpflicht 73 cc) Rechnungserteilung 73 Verpflichtungen des Bestell.ers 73 aa) Abnahmeverpflichtung 73 bb) Zahlungsverpflichtung 73 cc) Versanddisposition dd) Riickgabe von Verpackungs- material 73 73 K1 Garantie und Mangelhaftung 74 aa) Allgemeines bb) Garantiebestimmungen der 5. DB zur VVO 74 75 Declassified in cc) Ersatz der Bearbeitungskosten bei Gull- und Schmiedesttidten Part - Sanitized Copy Approved for Release 2. TEIL Das Schiedsverfahren I. Das Vertragsgericht 1. Aufgaben der Vertragsgerichte 2. Gliederung der Vertragsgerichte 3. Zustandigkeit der Vertragsgerichte a) Staatliches Vertragsgericht bei der Regierung der DDR b) Staatliche Vertragsgerichte in den Bezirken c) Vertragsschiedsstelle d) Vertragsgerichte ? ordentl. Gerichte e) Besonderheit: Regierungsauftrage II. Das Verfahren 1. Verhandiungen vor Einleitung des Ver- fahrens a) Ausschiipfung der EinigungsmOglich- keiten Einigungsvorschlag an die Vertrags- sch iedsstelle Solt, 75 71; 71; 77 77 78 78 78 78 78 78 78 78 78 79 79 79 79 80 80 80 KO go 2. Vorbcreitung des Vcrfahrens 81 a) Antrag auf Erkiffnung des Verfahrens 81 b) Antrag auf schriftliche Entscheidung 81 c) Erkliirung des Antragsgegners d) Einigungsvorschlag seitens der Ver- t ragssch iedsstel le 81 81 @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 e) Vereinfachtes Verfahren Verfahren von Amts wegen g) Kontrolle der Verfahren duron die Justitiare 3. Die Verhandlung 4. Befugnisse der Vertragsgeridite a) Ordnungsstrafen b) Auferlegung von Terminkosten C) Auskunftserstattung d) Bestrafung von Mitarbeitern Bestrafung bei schuldhafter Ver- letzung der Vertrags- oder Plan- dIsziplin IlL Reehtsmittel 1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen: a) des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der DDR ,ieate 82 b) der Staatlidien Vertragsgerichte in den Bezirken c) der Vertragsschiedsstelle 2. Rechtsbehelf: Erinnerung 82 82 82 82 82 82 83 83 IV. Die Kasten des Verfahrens I. Geb?hren 2. Auslagen 3. Ffilligkeit der Geb?hren Vollstreckung 1. Zwangsstrafen 83 2. Zwangsbuchungsantrag 83 83 83 84 84 84 84 und Auslagen 84 Anhang Zusammenstellung der das Vertragssystem be- treffenden Gesetze, Verordnungen und An- 83 ordnungen Abkfirzungen VV0.= Verordnung tiber die Einfiihrung des Allgemeinen Vertragssystems air Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleich- gestellten Wirtschaft vom 6. De- zember 1951 (GB!. 1051, S. 1141). 6. DB. VVO 6. Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung iiber die Einfiihrung des Allgcmeinen Vertragssystems fiir Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleich- gestellten Wirtschaft vom 23. De- zember 1953 (GB!. 1954, S. 21 If). VOStVG = Verordnung ilber die Bildung und Tatigkeit des Staatlichen Ver- tragsgerichtes in der Fassung vom 1. Juli 1953 (GB!. 1953, S. 855 ff.). Verf.0= Verfahrensordnung fiir das Staat- Vertragsgericht in der Fas- sung vom 1. Juli 1953 (G81. 1953, S. (158 ft.). Geb?hren- und Vollzugsordnung filr das Staatliche Vertragsgericht vom 27. November 1952 (GB1.1952, S. 1255 ff.). 50X1 84 84 84 85 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 1. Das Vertragssystem stellte eine bisher unbekannte Regelung von vertraglichen Beziehungen innerhalb der volkseigenen Wirtschaft dar. Daraus ergab sich, dal} die getroffenen Bestimmungen nicht immer den Erforder- nissen der Wirtschaft entsprachen. Es war deshalb not- wendig, laufend neue gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen zu erlassen bzw. bereits ergangene ab- zuandern, urn das Vertragssystern den sich ebenfalls Irn Laufe der Entwicklung andeinden wirtsdiaftlichen Bechirfnissen anzupassen und Z11 verbessern. Unver- meldlich war hierbei, daB Frage!' auftauchten, die zu- weilen Unsicherheit brachten und der Klarung be- durften. Diese Anweisung soli daher die zahlreichen Anweisun- gen des ehemaligen Ministeriums f?r Maschinenbau und der ehemaligen Ministerien filr Sdiwermaschinenbau, Allgemelnen Maschinenbau und Transportmittel- und Landmaschinenbau auf den neuesten Stand bringen, zusammenfassen und besonders den Mitarbeitern des Ministeriums und der Betriebe einen Uberblick Ober das gesamte Vertragssystem geben. Es ist nicht /nog- samtliche Zweifelsfragen zu behandeln, da sich in vielen Fallen erst eine einheitliche Spruchpraxis der Staatlichen Vertragsgerichte herausbilden mull. Soweit dennoch zu Zweifelsfallen SteBurg genommen wird, ist zu beachten, dal3 die Vertragsgerichte unter Umstanden zu elner anderen Auffassung kommen kOnnen, wie tiberhaupt die Vertragsgerichte an frillier ergangene Entscheidungen nicht gebunden sind. Die dieser Anweisung entgegenstehenden bisher ergan- gcnen Anweisungen sind nicht mehr anzuwenden. II. Die Einfilhrung des Vertragssystems wurde im Zu- sammenhang mit der Einftihrung des Prinzips der wirt- schaftlichen Rechnungsftihrung auf Anregung der 6. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Ein- heltspartel Deutschlands und der EntschlieBung in der flnanzpolitischen Konferenz vom 17. und 19. September 1951 (abgedruckt in ?Deutsche Finanzwirtschaft" Nr. 17/18, 1951, S. 203) beschlossen. Das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsfijhrung erforderte, daf3 die volkseigenen Betriebe Rechtspersanlichkeit erlangten. Hierdurch werden sic in die Lage versetzt, Schuldver- haltnisse in Form von Vertragen begrtinden zu }carmen. Gesetzliche Grundlage fiir den AbschluB von Vertragen bildet die Verordnung Ober die Einftihrung des All- gemeinen Vertragssystems ftir Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft vom 16. Dezember 1951 (GBI. S. 1141) sowie die im An- hang einzeln aufgeftihrten Verordnungen, die durch zahlreiche Anordnungcn und Anweisungen des naheren erlautert wurden. Diese Verordnungen in ihrer Gesamtheit sollen der Weiterentwicklung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsfahrung dienen. Da der Betrieb nach dem Prinzip der wirtsehaftlichen Rechnungsfiihrung die ihm Obertragenen Aufgaben selbstanclig durchzufahren hat, mull er Vertrage ftir die zu seiner Produktion erforder- lichen Materialien abschlieBen und ebenfalls den Absatz seiner Erzeugnisse durch auf moglichst lange Sicht ge- schlossene Vertrage sichern. Bei der Durchfilhrung des Vertragssystems haben alto Verantwortlichen als staats- und planbewuf3te Wirtschaftsfunictionare zu handeln. Das Vertragssystem soil die irrige Auffassung vom Selbstlauf des Planes beseitigen. Der Vertrag ist die beste Verbindung von Planaufgabe und der durch sie bedingten Planungsakte mit dem Prinzip der wirtschaft- lichen Rechnungsfahrung und tibt eine regulierende Funktion innerhalb unscrer volkseigenen Wirtschaft aus. Planungsakte und Vertrag bestimmen in ihrer Ge- samtheit die Beziehungen zwischen den Vertragspart- nern. (Vgl. Such, Staat und Hecht, 1. Jahrgang, Heft 1/2, zu einigen Fragen des Vertragssystems.) Eine besondere Bedeutung hat das Vertragssystems zur Verwirklichung des neuen Kurses bekommen. Es ist Aufgabe der Vertragsschiedsstelle des Ministeriums ftir Maschinenbau und alter Mitarbeiter des Ministeriums und der Betriebe, sich des Vertragssystems bevorzugt zur Steigerung der Produktion von Massenbedarfs- gtitern zu bedienen. 1. Tell: Die Vertragsbeziehungen 1. Der Vertragsabschluft. Der AbschluB der Vertrage mull gemaf3 ? 2 der VO Ober die Einfiihrung des Allgemeinen Vertragssystems spa- testens einen Monet nach Bekanntwerden der Plan- aufgaben erfolgt sem. Bei nachtraglichen Planaufgaben milssen die Vertrage unverztiglich nach Bekanntgabe geschlossen werden (? 2 VV0). Hierbei ist gemaB ? 2 der 1. Durchfiihrungsbestimnnung zur 17V0 the nber- gnbe der Planprojekte als Zeitpunkt der Bekanntgabe der Planaufgaben anzusehen. Die erste Durchfiihrungs- bestimmung regelt im einzelnen, in welcher Iliihe die Betriebe und Handelsorganisationen Vertrage abzu- schlieften haben. Die Verpflichtung zum Vertragsabsdaufl besteht grund- satzlith in Hahe der Planaufgabe, selbst dann, wenn Zweifel bestehen, ob diese Vertrage eingehalten werden kannen, weil beispielsweise die Materialzulieferung mach nicht gesichert ist. Erst wenn diese Zweifel zur GewiBheit werden, kann der VertragsabschluB verwei- gert werden. Es besteht dann allerdings die Verpflich- tuna, die Herabsetzung der Planaufgabe zu beantragen. Auch far Lieferungen oder Leis tungen, die im Produk- tionsplan nicht enthalten sind (sogenannteGefalligkeits- vertrago, sind Vertrage nach dem Vertragssystem ab- zuschlieBen. Gleiches gilt ftir Lieferungen aus Ober- planbestanden, Submissionen und ahnlichem. Vertrage brauchen nicht abgeschlossen zu werden ftir Kleinst- mengen, wenn der Abschluf3 eines formlichen Vertrages dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsfiihrung widersprechen wiirde. Die Termine und sonstigenVertragsbedingungen milssen in Zusammenarbeit beider Vertragspartner verein- bart werden. Ein Diktat von Bedingungen ist unzu- lassig. Der Bestimmung durch die Vertragspartner unterliegen allerdings nicht Termine, die gesetzlich, bei- spielsweise durch den Volkswirtschaftsplan, bestimmt sind. Fiir plankontingentierte Waren flndet die Richtlinie iiber die Verteilung und Realisierung der Materialkon- tingente 1954 vom 21. August 1953 (ZB1. S. 403) An- wendung. Eine AbschluBpflicht besteht nur, wenn durch den Besteller eine gilltige Bezugsbereehtigung vorgelegt wird. Der AbschluB von Vorvertragen 1st zuIti..ssig. Der Lieferer ist abet verpflichtet, trotz des Vorliegens der- artiger Vorvertrage dafilr zu sorgen, daB diejenigen Be- delict, die bereits eine Bezugsberechtigung vorweisen }carmen, vorrangig beliefert werden. Sind .Kontingente . 1.9 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 stimmung in den Vertrag aufzunehmen: schen volkselgenen und ihnen gleicngesielisen tsesrieuen ..Der Sestetler verpflichtet sich, fin' die Beschaf- lung einer Bezugsberechtigung Sorge zu tragen. Kann diese bis ZUM . Datum let einzusetzen) nicht vorgelegt werden, so wird der Vertrag un- wirksame Filr die volkseigenen Aniagenbaubetriebe trifft die An- ordnung der StaattichenPlankommission fiber die Arbeit der zentral geleiteten volkseigenen Anlagenbaubetriebe far die Errichtung elektrotedinischer Anlagen vom 10. Mai 1952 eine besondere Begetting. Diese Regetung it den Anlagenbaubetrieben zugegangen. Den Betrie- ben erwAchst hieraus die nicht, beim Vertragsabschluf3 auf die Einhaltung der Sonderbestirnmungen zu achten. Hiernach haben die InvestitionstrAger irn Rahmen ihrer im Plan festgelegten Investitionsaufgaben mit den An- lagenbaubetrieben Iiir die Erriehtung elektrotechnischer Anlagen Vertrage abzuschlieBert, in denen die Durch- tilhrung, Materialbereitstellung unci Finanzierung fest- zulegen 1st. Einzelheiten (Kontingente, Zahl u. a.) er- geben sich aus dieser Anordnung. Planungsakte, dies sind Anweisangen, die sich auf die Planung beziehen, begrtinden nur die Verpflichtung zum Vertragsabschluf3 bzw. zur Anderung oder Aufhebung des Vertrages. Eine rechtsverbindliehe Vereinbarung kommt erst durch die Einigung der Vertragspartner zustande, das heiBt, die Vertragspartner sind auch dann verpflichtet, einen Vertrag zu schliellen bzw. den ge- schlossenen Vertrag zu lindern, wenn [lurch die Pro- duktionsleitung fUr beide Partncr verbindliche Termine festgelegt worden sind. Die Warenproduktion dart erst begonnen werden, wenn deren Absatz durch AuftrAge gesichert 1st. Die Auf- nahme der Produktion ohne Vertrag bedarf der schrift- lichen Genehmigung des Ministers, der these an die zu- stlindlgen HV-Leiter delegieren kann. Der Absatz ohne Vertrag 1st in jedem Fall unzulbssig (? 3, Abs. 4 VV0). Der Vertragspartner, demgegeniiber em n Vertrags- abschluA verweigert oder verziigert wird, mull beim Vertragsgericht oder bei der Vertragsschiedsstelle einen Antrag auf ErOffnung eines Verfahrens gegen den stlu- migen Partner stellen (vgl. B II Da). Die Werkleiter milssen sites Erforderliche veranlassen, um die Versorgung des Betriebes mit Material und den Absatz Ihrer Erzeugnisse durch VertragsabschlUsse sicherzustellen. Aufgabe der zustandigen Hauptverwal- lung 1st es, festzustellen, ob die gesdslossenen Vertrlige den Planaufgaben des Betriebes oder den zugestellten Kontingenten entsprechen. Der Werkleiter mull sich be- wunt sein, daf3 er nur durch stlindige Kontrolle der Vertragsabschltisse und Durchfiihrung der Vertrlige in seinem Betrieb zur Erffillung der sich fiir seinen Be- trieb aus dem Volkswirtschaftsplan ergebenden Auf- gaben beitragen kann. LAM das Verhalten eines Betrie)aes eine grobliche Ver- letzung der Plandisziplin erkennen, wird das Vertrags- gericht von sich aus gegen ihn en Verfahren gemaii ? 6 der Verfahrensondnung Or das Staatiiche Vertrags- gericht vom 6. Miirz 1952 in der Fassung der Bekannt- machung vom 1. Juli 1953 (GB1. S. 859) einleiten. Die Schuldigen konnen dartiber hinaus nazis ? 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOBI. S. 439) in der Fassung der VO zur Anderung der VO Libel. die Bestrafung von Verst,513en gegen die Wirtschaftsordnung vom 29. Oktober 1953 (GRI. S. 1077) bestraft warden. II Vertragspartner. Der BesdiluB Ober die Ordnung der Materialversorgung vom 21. August /952 (GB1. S. 767) erstrebt im Interesse einer Beschleunigung und Vertelligung des Warenver- ohne Einschaltung der Handelszentralen. PlanmilBle organisiert wird der direkte Warenverkehr der yolks eigenen Betriebe untereinander durch die Absatzabtei- lungen des Ministeriums. 1. VEB ? VEB Die vertragliche 13indung des Materialbedarfs eines Produktionsbetriebes erfolgt grundsatzlich untnittel- bar mit dem Herstellerbetrieb. Vornussetzung hter- fiir 1st ledoch, (MB die ins Mindestmengenverzeich- nis genannten Mengen erreicht werden. Wird die vorgeschriebene Menge nicht erreicht, 1st der Bedarf bei der Niederlassung der fachlich zustandlgen DHZ zu decken. In den zwischen den DHZ und den Ab- salzabteilungen zur Abgrenzung der Zustandigkeits- bereiche abgestimmten Mindestrnengenlisten werden festgelegt: a) Planpositionen, die ohne Iffieksicht auf die Lie- fermenge unmittelbar mit dens Herstellerbetrieb vertraglich zu binden sind; b) Planpositionen, die ohne Rticksicht auf die Lie- fermenge nur mit den Nieder 1 a ssungen der fachlich zustAndigen DHZ vertraglich zu bin- den sind. 2. VEB ? DHZ Die Deutschen Handelszentralen unterscheiden drei Arten von Gesell/then. Diese wickein sich wle folgi ab: a)Lagergesch Aft Die DHZ schlief3t einen Absatzvertrag mit dem Lieferwerk und nimmt die Erzeugnisse aid ihr Lager. Auf der anderen Seite schtlef3t sic elnen Versorgungsvertrag mit einem BedarfstrAger. Die Lieferung erfolgt ab Lager. b) Streckengeschlift Die DHZ schliefh einen Vertrag mit einem Lie. ferwerk und einen Vertrag mit einem Bedarfs- trliger. Die Lieferung erfolgt direkt zwischen Lieferwerk und Bedarfstrtiger. Die Redmungs- erteilung erfolgt durch die zustandige Nieder lassung der DHZ. c)Vermittlungsgeschlift Die DHZ vermittelt ein Geschaft. Der Vertrags- abschlut3 und die Lieferung erfolgt unmittelbar zwischen Lieferwerk und Bedarfstragen Ver- tragspartner sind Lieferwerk und Bedarfstrfiger. Der Vertrag bei Vermittlungsgeschliften dart erst dann geschlossen werden, wenn em n Vey- mittlungsauftrag der DHZ vorliegt. Balm Lager und Streekengeschaft sind die Nieder- lassungen der Handelszentralen, die gem8t3 ? 4 Abs. 2 der Verordnung fiber die Verbesserung der Arbeit der Handelszentralen vom 6. Dezember 1951 (GBI. S. 1145) selbstondige juristische Personen sind. Vertragspartner. Wenn die Zentrale Leitung der DHZ beim VertragsabschluB mitwirkt, dents ge- schieht dies nur im Auftrage der Niederlassungen 3. VEB ? DIA a) Realisierung des Importplanes. Im ? 2 der Verordnung iiber das Einfuhrverfah- ren fur den AuBenhandel und Innerdeutschen Handel vom 9. November 1952 (OBI. S. 881) 1st festgelegt, wer Vertragspaitner der einzelnen Importlieferungen mit den Fachanstalten Deut- seller Innen- und AuBenhandel 1st. dieser Verordnung erging die erste Durcliffih- rungsbestimmung zur Verordnung Ober das Ein- fuhrverfahren fur den AuBenhandel und Inner- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ In der the List e der einzelnen Warenpositionen verdffentlicht 1st. Im ? 2 Abs. 2 sind Ausnahmen von Warenpositionen festgelegt, the nur bei den Deutschen Handelszentralen zu bestehen sind. (Vgl. auch 2. und 3. Durchfahrungsbestimmung zur VO fiber this Einfuhrrerfahren usw. vom 24. Februer [GB). S. 4091 bzw vont 8. Juni 1953 (GB). S. 80014 bi Realisierung des Exportplanes. Die Verwirklichung des Exportplanes wird durch die Verordnung Ober die Durehfahrung von Ex- portaufli agen - - E-wertordnung rem 17. De- zember 1933 (GBI. S. 1312) gesichert. Hier- nach werden Exps.tauftrage in ihrer Wertigkeit den Regierungsauftragen gleichgesetzt. Sie sind also vorrangig auszufiituen und gegebenenfalls sind Fertigungen anderei Art zurtickzustellen. Glelehes gilt fur Unter- Lind Zulieferungen. Ina Gegensatz al den eigentlichen Regierungsauftra- gen werden aber Vertrtige abgeschlossen, die den Bestimmungen des Allgerneinen Vertrags- systems unterliegen. Hierbei ist zu beachten, ((LIB forrnliche Vertrage nicht abgeschlossen wer- den, sondem daft die Exportauftrage selbst each Unterzeichnung durch den Lieferer als Vertrage gelten. Hinsichtlich des Verfahrens cur Ert,eilung der Exportauftrage und des Abschlusses der Ver- trtige werden noch Ausfahrungsbestimmungen ergehen. Im Gegensatz rum allgerneinen Vertragssystem konnen nicht termingemaB erfallte Exportauf- trage annulliert werden, allerdings mull das Ministeriurn, dem der Lieferer untersteht, zu- stimmen. Die aus der Annullierung entstehenden Kosten hat der Lieferbetrieb zu tragen. In den Fallen, In denen Exportauftrage aus Granden unnulliert warden, die das zustandige VEH DIA zu vertreten hat, hat dieses alle hieraus en stehenden Kosten zu tragen ? 13! Sinngem813 das gleiche gilt bei Mtingelragen ?? 13 und 14 Ex- portordnung. Es wird unterschieden zwischen: 1. Eigengeschtiften der VEH Deutscher Innen- und AuBenhandel. Hier bestehen Vertragsbeziehungen zwischen dem auslandischen Kunden und den VEH Deutscher Innen- und Auflenhandel einerseits und dem Hersteller und den VEH Deutscher Innen- unci AuBenhandel andererseits. Unmittelbare Vertrags- beziehungen zwischen dem Hersteller und dem aus- Itindischen Kunden bestehen nicht. 2. Elgengeschtifte der volkseigenen und der ihnen glelchgestellten Betriebe und der privaten Industrie- und Handwerksbetriebe. Hier bestehen Vertrags- beziehungen unmittelbar zwischen dem auslandi- schen Kunden und dem Herstellerbetrieb. Die Ver- teage werden jedoch erst durch die Genehmigung des Ministeriums ftir AuBenhandel und Innerdeut- schen Handel bzw. der von ihm beauttragten Organe rechtswirksam. Bei Streitigkeiten aus derartigen Vertragen sind also die Vertragsgerichte nicht zu. Eine Pramiierung der Betriebs- und Produktions- leitungen Bann nicht erfolgen, wenn die Export- verpflichtungen nicht vertragsgerecht errant werden. 4. VEB ? Privatbetriebe Filr den Absatz der Erzeugnisse der privaten In- dustrie trifft die VO fiber die Neuregelung dee Ver- tragsbeziehungen der privaten Industriebetriebe vom 29. Oktober 1953 (GB1. S. 1078) eine Regelung. (reattoi ? 3 ktmnen Vertrag,s1rafen veleftlbart 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 strafen besteht aber ilicht. Es sind aber Bedingun- gen zu vereinbaren, insbesondere Ober Mengen. Sortimente, Qualitkt, Versandart, Lieferfristen und Preise. Im tibrigen sind genehmigte Formblatter f?r den Vertragsabschla zu verwenden. Diese Ver- tritge sind durch die Vertragskontore nach Entrich- lung einer Gebahr zu registrieren. Daraber, ob die Vertrtige erst durch die Registrierung rechtswirk- sam werden, ist nichts gesagt. Da in der VO Ober die Reorganisation der Staatlichen Vertragskontore rum 23. Oktober 1952 (GB1. S. 1095) aber eine der- artige Bestimmung enthalten war, ist zu schlteBen. daft Vertrage such ohne Registrierung durch die Vertragskontere rechtswirksam warden. Die Belieferung von privaten Betrieben ist, sowed (.?, die Planung betrifft, im ? 2 der VO geregelt. Fur Liefervectrage, bei denen private Betriebe Ab- nehmer sind, dilate die VO sinngemaB ebenfalls zutreffen, das heifh insbesondere, daft hier Vertrags- strafen zwar vereinbart werden konnen, aber nicht massen. Eine Verpflichtung zum VertragsabschluB ftir volkseigene Betriebe mit Privalbetrieben dilate nicht bestehen. (Hber die Zustandigkeit der Staat- lichen Vertragsgerichte bzw. der ordentliehen Ge- richte bei Streitigkeiten val. unten 2. Teil, I 1.) Bei Vertragen mit Privatbetrieben ist folgender Zu - satz zum Vertrag aufzunehmen: ?Das Eigenturn an dem Vertragsgegenstand geht erst nach Eingang der letzten Zahlung lauf den Besteller Ober" Der Vertrag: Die Form der Vertrlige: Nadi ? 4 Abs. 1 VVO sind ilber die Vertrage Ur- kunden 71.1 errichten und von beiden Vertragspart- nern zu unterzeichnen. Vertrage mit einem Liefer- wert bis zu 5000,? DM konnen in der Form brief- licher Vereinbarung abgeschlossen werden. Die brieflichen Vereinbarungen mussel) ebenfalls die genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes, den Preis, die Liefertermine, die Vorpflichtung des Lieferers cur Rechnungserteilung und die Verpflich- tuna des Bestellers cur Bezahlung enthalten. Ge- gebenenfalls }carmen besondere Liefer- und Ab- nahmebedingungen aufgefahrt werden. Act den brieflichen Vereinbarungen sind auBerdem folgende Stempel anzubringen: ?Die vorliegende Bestellung gilt als angenom- men, wenn nicht bis zum widersprochen wird. Ira abrigen gelten die Bestimmungen der ?? 4 bis 10 des Mustervertrages (Mini- sterialblatt Nr. 3 vom 30 Januar 1952). In Ab- anderung des ? 9 des Mustervertrages gelten die im ? 2 der 6. DB cur VVO mom 27. Dezem- ber 1953 (GBI. 54 S. 21) genannten Vertrags- strafen als vereinbart. An Stelle des ? 10 tritt ? 8 der 6. DB VVO." Soweit gewollt empfiehlt sich der wehere Zusatz: ?Vertragsstralen wegen Zahlungsverzuges werden nidat vereinbart." Es ist eine angemessene Frist zu setzen, die min- destens 14 Tage betragen mull. Diese Widerspruchs- klausel ist durch vorliegende Dienstanweisung nun verbindlich filr die Betriebe und Niederlassungen der DHZ, die dem Ministerium fur Maschinenbau unterstehen. Untersteht emit Vertragspartner einem anderen Ministerlum, 1st die Widerspruchsklausel nicht zu verwenden, da die Vertragsgerlehte deren Anwendung auBerhalb des Bereiches des Mini- ? itims far Maschinenbau far unzulassig halten Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 a) AI1gerneines: Der Inhalt der VertrAge wird insbesondere durch die VVO selbst und (lama durch die 6. DB vom 23. Dezember 1953 (GB1. 54, S. 21) festgelegt. Veriragsvereinbarungen, die diesen Bestimmun- gen entgegenstehen, sind nichtig. Es wurde emn Mustervertrag mit Allgemeinen Lieferbedingun- gen am 10. Januar 1952 veroffentlicht (MB). Nr. 3/52, S. 7). Er ist verbindlidi ftir die Bereiche der aus der Unterzeichnung ersichtlichen Mini- sterien. Schon aus der Bezeidmung ?Musterver- trag" geht jedoch hervor, daet die Vertragspart- ner Abweichungen, die sich allerdings imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten miissen, vereinbaren konnen. Eine AbschluBpflicht zu den vom Mustervertrag abweichenclen Bestimmungen besteht jedoch nur dann, wenn besondere Liefer- bedingungen im Zentralblatt vertiffentlidi wor- den sind, denen vor Vertiffentlichung die betel- ligten Ministerien zugestimmt haben miissen. Durch das Erscheinen der 6. DB zur VVO sind such der Mustervertrag sowie eine Reihe von Lieferbedingungen anderungsbedurfrig geworden. Der 6. DB entsprechende Abweichungen vom Mustervertrag und von Lieferbedingungen klin- nen zwischen den Parteien vereinbart werden. Es empflehlt sich, folgenden Stempelaufdruck den bestehenden Vertragsmustern aufzupragen: ?Die Bestimmungen der 6. DB zur VVO vom 23. Dezember 1953 (GB1. 54, S. 21) gelten ent- sprechend." Soweit gewollt, empflehlt sich wiederum der Zu- satz: ?Vertragsstrafen wegen Zahlungsverzuges werden nicht vereinbart." Fur laufende Vertrage, bei deren AbschluB die 6. DB noch nicht beriicksichtigt wurde, mull eine der 6. DB entsprechende Anderung gemail ? 8 Abs. 4 der 6. DB VVO vereinbart werden. Hier- bei empfiehlt es sich, omen der obenerwahnten Stempel bei der Abanderungsvereinbarung zu verwenden. 1st von den Partnern entgegen den Bestimmun- gen des Vertragssystems em n Vertrag abgeschlos- sen worden, der die zwingenden Bestimmungen nicht enthalt, so haben die Staatlichen Vertrags- gerichte den dem Gesetz entsprechenden Zustand wiederherzustellen, des hei0t, daft die zwingen- den Bestimmungen, insbesondere die Ober die Zahlung von Vertragsstrafen als vereinbart an- genommen werden, es sei denn, daf3 em n oder beide Vertragspartner den AbschluB nach dem Vertragssystem ausdriicklith nicht gewollt haben. Auf diese Vertrfige linden die zivilrechtlichen Bestimmungen des BGB, HGB und sonstigen aullerhalb des Vertragssystems erlassenen Ge- setze Anwendung. Hier ist besonders die 6. DB zur VO Uber die Finanzwirtsdraft der volkseige- nen Betriebe vom 17. Juli 1949 (ZVOB1. 49, S. 548) zu beachten, the u. a. urn ? 4 Abs, 5 besondere Mangelrtigefristen festlegt. In jedem Falle besteht die Maglidakeit, daB Disziplinar- strafen ausgeworfen werden kOnnen. Bedingungen, die die Wirksamkeit des Vertrages oder die vereinbarten Termine von einer recht- zeitigen Zulieferung des Vormat erials abhtingig machen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoBen, sind unzulassig und nichtig. b) Vertragsgegenstand: Der Vertragsgegenstand ist nada Position, Waren- nummer? Bezeichnung der Ware, Giite, Sorte, Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release e) Preis: Im ? I Abs. 2 des Mustervertrages war ursprting- Bch die Preisgenehmigung anzugeben. Auf Grund der Preisverordnung Nr. 339 vom 29. Dezember 1953 (GB1. 54, S. 69) ist die Angabe der Preis- genehmigung nicht mehr erforderlich. Ausfiihrungen Ober des Verhfiltnis von Preis- recht und Vertrag sind in ?Deutsche Finanzwirt- schaft" Heft 1/54, S. 1, gemacht worden. Fur den Bereich des Masdiinenbaues sind Kalkulations- vorschriften ver8ffentlicht in der Preisverord- nung Nr. 341 ? Verordnung Ober die Kalku- lationsvorschriften zum Zwecke der Prelsbildung der volkseigenen Betriebe des Maschinenbaues vom 26. Januar 1954 (GRI. S. 101) sowie die hier- zu erschienene 1. Durchfiihrungsbestimmung vom 26. Januar 1954 (GB1. S. 101). Da eine unexakte Kalkulation einen Verstol3 gegen die Vertragsdisziplin darstellt, haben die Vertragsgerichte die Meglichkeit, Disziplinar- strafen gegen die fur die nicht gewissenhaft er- folgte Vorkalkulation Verantwortlichen auszu- werfen. Die 20. DB zur VO Ober die Finanzwirtschaft der volkseigencn Betriebe ? Finanzierung lang- fristiger Einzelfertigungen ? vom 22. Mai 1951 (GB1. S. 497) bestimmt im ? 8 Abs. 4, ftir In- vestitionen filr die langfristige Einzelfertigun- gen erforderlich sind, dal) dann eine Dberzahlung nicht erfolgen darf, wenn die Preisdifferenz die Folge eines Dberschreitens der im Kosten- anschlag vorgesehenen Leistungen und Preise darstellt. d) Termine: aa) Allgemeines. Es sind grundsatzlich den Pliinen entspre- chende, kontinuierliche, f?r Serienproduk- tion mindestens monatliche Liefertermine, die keine unbegrilndeten Sicherheiten cnt- halten, zu vereinbaren. Die Liefertermine sind konkret zu benennen (z. B. 10., 25. 2. usw.). Auch filr Vertrage tiber die Lieferung von Erzen und metallurgischen Erzeugnissen mull entgegen dem ? 3 der Anordnung Ober die Vertragsregelung ftir den Absatz von Erzen und metallurgischen Erzeugnissen im Planjahr 1954 vom 28. Oktober 1954 (ZBi. S. 509) auf Vertragsabschlal zu monatlichen Lieferterminen bestanden werden. Der Nach- weis von Lieferanteilen (Walzquoten) ist nicht erforderlich. bb) Schrauben, Muttern, Federn, Normteile und Werkzeuge. Fiir die Schrauben, Muttern, Federn, Norm- teile und Werkzeuge herstellenden Betriebe gilt folgende Sonderregelung: I. Bestellungen Ober Schrauben, Muttern, Federn, Normteile und Werkzeuge sind von den Bedarfstragern bei den Nleder- lassungen der DHZ Maschinen- und Fahr- zeugbau bzw. bei den Herstellerbetrieben 12 Wochen vor Beginn desjenigen Quar- tals, in dem die Lieferung gewiinscht wird, aufzugeben. 2. Die Niederlassungen der DHZ Maschinen- und Fahrzeugbau werden verpflichtet, Be- stellungen 8 Wochen vor Beginn desjeni- _gen Quartals, in dem die Lieferung ver- @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 tresteller den Vertragsgegenstand selbst ab- bau werden verpflichtet, samthdie Bestel- holt, 1st moglich. lungen in einem Vertrag zusammenzu- fassen. ce)Rechnungserteilung. 3 Erfolgen die Bestellungen rechtzeitig, so sind die Werkzeugfabriken verpflichtet, entsprechend diesen Bestellungen einen Fertigungsplan. und die Schrauben, Mut- tern, Federn und Normteile herstellenden Betriebe einen Maschinenbelegungsplan aufzustellen. Der DlIZ Maschinen- und Fahrzeugbau sind 20 Tage 'or Quartals- beginn die diesem Fertigungsplan ent- sprechenden Liefertermine mitzuteilen. Der Vertragsabschluf3 hat zu den dem Fertigungsplan entsprechenden Terminen zu erfolgen. Erbringen die Hersteller- betriebe den Nachweis, daB sie wegen fehlender Kapazitat nicht in der Lage sind, gewisse Bestellungen filr das fol- gende Quartet im Fertigungsprogramm aufzunehmen, so sind sie berechtigt, die Vertragsangebote zuriickzustellen und ftir des nachstfolgende Quarts! zu bertick- sichtigen. 4. Die Bedarfstrtiger konnen von den Nie- derlassungen der DHZ nur Termine for- dern, die den Terminen, die die Nieder- lassungen der DHZ auf Grund der Fer- tigungsprogramme bzw. BelegungsplOne mit den Herstelterbetrieben vereinbart haben, entsprechen. 5. Die Niederlassungen der DHZ Maschinen- und Fahrzeugbau sind berechtigt, Bestel- lungen von Bedarfstrtigern, die nicht frist- gemdfl aufgegeben worden sind, erst ftir des darauffolgende Quartal zu beriielt- sichtigen. 6. UnberOhrt bleiben Regierungsauftrilge und Auftrfige, die auf Weisung des Mini- steriums vordringlicih erfUllt werden mtlssen. e) Verpflichtungen des Lieferers: aa) Allgemeines. Der Lieferer 1st verpflichtet, den Vertrags- gegenstand entsprechend den in ? 2 des Mustervertrages vereinbarten Lieferterminen zur Auslieferung zu bringen. Der Lieferer hat seine Verpflichtung erf(illt, wenn er den Vertragsgegenstand zu den angegebenen Ter- minen zum Versand gebracht hat. Die Zeit des Transportes geht zu Lasten des Bestel- lers. Eine vorfristige Lieferung 1st mit Ruck- sicht auf die Finanzplanung des Bestellers nur auf Grund einer besonderen vertrag- lichen Vereinbarung moglich. Diese kann im ? 2 Absatz 2 des Mustervertrages erfolgen. bb) Versandpflicht: Der Lieferer 1st verpflichtet, den Vertrags- gegenstand zu versenden. (Vgl. Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission fiber die Versandverpflictitung von Waren und die Einfiihrung eines Warenbegleitscheines vom 2. 12. 48 ? ZVOBI. S. 560 ?1 Der Lieferer hat seiner Versandpflicht ge- ntligt, wenn er den Vertragsgegenstand dem Spediteur oder dem Transportfiihrer Ober- geben hat. Der Versand erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers. (VC. ? 6 Dor Lieferer 1st vernflichtet. dem Hosteller binnen 2 Tagen nach dem Versand des Ver- tragsgegenstandes Rechnung zu erteilen. (? 2 Abs. 5 des Mustervertrages) Filr den Inhalt der Rechnungen 1st die VO fiber die Ausstel- lung und den Inhalt der Rechnungen firr Warenlieferungen und Leistungen vom 11. 9. 52 (GBI. S. 859) und die dazu ergangene Anordnung (ZR!, 1953. Seite 219) mal3gebend. Hiernach 1st der Lieferer abweichend vom Mustervertrag verpflichtet, binnen 3 Tagen nada dem Versand Rechnung zu erteilen. F) Verpflichtun gen des Bestellers. aa) Abnahmeverpflichtung. Der Besteller 1st verpflichtet, den Vertrags- gegenstand bei Anlieferung entgegenzuneh- men, selbst wenn nicht vertragsgerecht ge- liefert wurde. Unter Entgegennahme wird die rein korperliche Annahme verstanden. Dartiber hinaus hat er die Ware abzuneh- men, d. h. die vertragsgemdf3e Lieferung an- zuerkennen. Daraus ergibt sich, dali der Ver- tragsgegenstand unverzOglich geprOft und offene MAngel unverztiglich gertigt werden mOssen. Besondere Abnahmebedingungen konnen Im ? 3 Abs. 2 des Mustervertrages vereinbart werden. bb) Zahlungsverpflichtung. Der Besteller 1st verpflichtet, die ihm erteilte Rechnung zu bezahlen. Die Zahlung hat innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Rechnungserteilung zu er- folgen. Mangelrugen befreien nicht von der fristgemaBen Bezahlung des Rechnungs- betrages. Vgl. im Obrigen die Verordnung Ober des Bankinkasso ? Rechnungseinzugs- verfahren ? vom 17. 7. 52 (GB!. S. 609). cc) Versanddispositionen. Der Besteller 1st verpflichtet. dem Lieferer spatestens 2 Wochen vor Ablauf der verein- barten Lieferfrist seine Versanddispositionen zuzusenden, soweit dime sich nicht aus dem Vertrage ergebcn. Bei zulassiger vorfristiger Lieferung hat er diese unverztiglich nach Kenntnis der Lieferbereitschaft dem Lieferer bekanntzugeben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach. 1st der Lieferer be- rechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Bestellers zu lagern. AuBerdem 1st der Lieferer berechtigt, mit diesem Zeitpunkt Rechnong zu erteilen. Der Liefertermin ver- schiebt sich zugunsten des Lieferers um die Zeit, urn die sich der Eingang der Versand- dispositionen verztigert hat. dd) Rtickgabe von Verpackungsmaterial. Die Verpflichtung zur Riickgabe des Ver- packungsmaterials ergibt sich aus der An- ordnung Ober die Rtickgabe und Berechnung von Leihverpackung vom 20. 11. 53 (GB!. S. 1175). Hier 1st folgendes zu beachten: zu ? 1 der Anordnung: Verpadcungsmittel im Sinne der Anordnung sind solche Gegenstande, die zum mehrmaligen Ver- sand der Waren benutzt werden und als Leih- Mustervertrag.) ---4pos-guides Lieferanten kenntlich gemacht slnd. In Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 S II rl r. A n t. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 zeichnet sein. Eine inrechnungstellung von Ver- earkungsmitteln. die nicht gekennzeichnet sind, &nip nicht erfolgen. Nur gekennzeidmetes Leih- gut genief3t den SeltAitz der Anordnung vorn 20. 11. 53. Schalbretter. Versteifungen tend iihnliches gelten nicht als Leihgut. Diese Teile sullen jedoch mit dem Leihgut wieder zuriiekresandt werden, clenn such diese Materialien sind pfleglich zu behan- deln. Spulen gelten ais Ware. Zu ? 2 Abs. 2 uni 3 der Anordnung: Bei der Berechnung des Abnutzungsbetrages ist our die Wertminderung in Ansatz zu bringen. Die Berechnung weiterer Gebithren. Pfandgelder oder die Erteilung von Gutschriften ist nicht statthaft. Fiir Kabeltrommeln sind die branche- Ohlichen Satze der Wertrninderung. in der Regel 23% des Anschaffunrswertes zu berechnen. Zu ? 6 Abs. la der Annrcinung: Mese Rikkgabefrist gilt wain bei der Spezial- verpackung (Verpackiing. die nor dutch einen Monteur des Werkes geriffnet wcrden darf, oder die his zum Kunden mitgeht). In den Fallen, in cienen die ROckgabefr st unverschuldet nicht ein- gehalten werden konnte (z. B. Warenstau bei den Niederlassungen der DHZ) ist die Entscheidung des Staatlichen Vertragsgerichtes herbeizuliihren. Zu ? 6 Abs. 4 der Anordnung: Die Rtickgabefrist veriangert sich welter I. bel LeergutrOcksendesperren his cur Auf- hebung der Sperry. 2 bet Zulieferung verpackter Teile fur Invest- objekte, die vor Einbau nicht aus der Ver- packung genornmen werden krinnen, his zum erfolgten Einbau, 3 bei Einsendungen zu Reparaturen, wobei die Verpadcung gleichzeitig Aufbewahrungsbehal- ter ist und filr die Rticksendung verwandt wird, his cur Beendigung tier Reparatur, 4 bei Trommeln. aul denen Kabel, Seile usw. his zu ihrer Verlegung lagern milssen. bis cur erfolgten Verlegung. Liegen die Voraussetzungen der Punkte 1-4 vor, so hat der Empfanger itofort dem Lieferer schrift- lithe zu gotten. Dieser Nachricht sind schriftliche Bestatigurgen von den Stellen, die die Verztigerung verursacht haben, beizuftigen. zum Beispiel der Reichsbahn bei Leergutrtick- sendesperren. bei Investauftrtigen der Oberbau- leitung des Objektes, bei Reparaturen des tech- nischen Leiters des Empfangerbctriebes. Werden die angegebenen Grande dumb den Lieferer an- erkannt, ist em n Entscheidungsantrag bet den Staatlichen Vertragsgerichten nicht zu stellen Diese Falle gelten gernall ? 7 Abs. 2 ala Aus- nahmeftille. In diesen Fallen sind dem Empfan- ger keine Vertragsstrafen zu berechnen, wohl aber sind dem Lieferer fiir jeden angefangenen Monat 20% des berets in Reehnung gestellten Wertminderungsbetrages zu zahlen. z. B. bei Kabeitrommeln des fiir 180 Tage angesetzten Wertminderungsbetrages. Zu ? 6 Abs. 5 der Anordnung: Die Rtieltgabefristen fiir Kabeltrommeln werden his zu 180 Tagen, ftlr die Versendung von Kisten an Anlagen- und Fernmeldeanlagenbaubetriebe bis zu 90 Tagen veritingert. Kilrzere Riieltsbe- fristen kbnnen vereinbart werden. stens zu beachten. Garantie- und Mangelhaftiing as) Allgemeines. In ? 8 des Mustervertrages sind die Richt- linien fiir Mangelringen festgelcgt. Es wird zwischen offenen Lind vercleekten Mangein untersehieclen. Dem Fachkundigen sofort erkennbare Mtingel (offend) sind umgehend. splitestens jedoch innerhalb 15 Tagen nach Entgegennahme des Vertragsgegenstandes dem Lieferer sehriftlich nnzuzeigen. Nicht erkennbare (verdeckte) uledrnotechr- zaglich nach Feststellung. innerhalb einer AusschluBfrist von 6 Mu- naten, schriftlich anzuzeigen. Nach der Anordnung fiber 11.(faBnahmen cur Verbesserung der Qualitiit der Blechproduk- tion vorn 15. August 1932 (GB1. S. 753) ?iS Abs. 2 sind Qualitatsbennstandungen bei der Lieferung von Blechen hinnen sechs Woehen nach erfolgter Lieferung geltend zu machen. Diese Bestimmung soli jedoch offenbar nut. far offene Mtingel Anwendurg finden. Welter muB gerntifl ? 20 dieser Anordnung die Beanstandung der Zentralen Qualitats- stelle gemeldet werden. Unterbleibt die's' Beanstandung, so krinnen Ersatzanspriiche gegen den Lieferer nicht mehr ltend ge macht werden. Nach Ablaut' der Mangelrilrefrist krinnen Anspr?che nicht mehr erhoben werden. set denn, daB der Lieferer die Mange) ore- listig hat (?? 477. 618 BGB, ? 377 IIGB). Es bieibt den Vertregspartnern unbenom- men, langere ala im Mustervertrag %tor- gesehene Garantiefristen und Mangelrage- fristen zu vereinbnren. Dies empflehlt ski) besonders drum, wenn die Tnbetriebnahme eines Aggregates einen langeren Zeltrimm beansprucht, als die each dem Muster- vertrng beslirnmte Gnrantiefrist ausmachen win-de. 1st eine derartige Verningerung nicht vereinbart worden und wird drst naeh In- betriebnahme und damit nach Ablauf der Mangelrilgefrist der Mange' entdeckt, so hat der Besteller die Kosten, die sich ails der Beseitigung des Mangels ergeben, zu tragen. Bei Vertragsverhaltnissen zwischen yolks- eigenen Betrieben hat der Hosteller dos Becht. die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu forciern. In besonderen Fallen steht ihm dos Becht der Minderiing (Herabsetzung des Kaufpreises) Cu. Der Rticktritt very, Vertraffe (Wandlung) ist mit Ausnahme des im ? 2, Abs. I et der 6 DB zur VVO Bestir': mten ?,vird auf ? 6 Abs. 4 und ? 7 VVO ver- wiesen. Eine Minderung kommt nor in den Fallen in Betracht, in denen der Besteller den nicht mangelfreien Vertragsgegenstand verwenden kann. Neben der gesetzlichen Manc,ielhaftung kann zwischen den Vertrogspartnern eine Ga- ramie vereinbart werden. Die Garantie wird far einen bestimmten zu iiewahr- leistenden Zustanct vereinbart. (Z.13. Laufzeit eines Wegens. Brennclauei einer Glithbirne, Erbringurn einer bestimm- ten Leistung !Ur eine bestimmte Dauer Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 zu beachten dad dc Miingelrugetru: bei Gua- und Schrniedestucken nur drei Monate betragt (III Ziffer 8 der Richtllnien) Da der Lieferbetrieb gemiia 111 Zlffer 4 ver- ptlichtet 1st, den Bezleher darauf hin- zuweisen, an welthen SteIlen eines Gua- bzw. Schmiedestackes maglicherweise ver- deckte Mangel vorhanden sein kOnnen, mull aus dieser Bestirnmung gefolgert werden. daD er sum Sdiadensersatz (ebernahme der Bearbeitungskosten) schon dann verpflichtet 1st, wenn er diesen Hinweis unterifif3t. Welter 1st zu beachten, dali Gewiehtsmengen, die das vertraglich vereinbarie Gewlcht abersteigen, weder berechnet noch kontin- gentsmaaig abgedeckt werden darfen. Mehrkosten, die bei der Bearbeitung da- durch entstehen, daa das Liefergewicht die vertraglich vereinbarte Gewichtstoleran7 ilbersteigt, sind vom Lieferbetrieb zu tragen. Bei Serienbestellung 1st die Vor- ablieferung eines Ausfallmusters zu ver- einbaren. hi Die Vertragsstrafe. Ein wesentlieher Bestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung iliber die Zahlung von Vertrags- strafen bei Verletzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen. Durch die Vertrags- strafe werden Ansprache auf Erfallung des Vertrages und auf Schadensersatz nicht ails- geschlossen. Die Vertragsstrafe 1st in Rechnung 7.11 stellen, wenn der Tatbestand des ? 2 der 6. DB verwirklicht 1st, d, h. bel Verzug bei der Lieferung, dem Abruf, der Mitteilung der Vet- sanddisposition, der Rechnungsertellung oder bel der Entgegen- oder Abnahme des Vertrags- gegenstandes in Hobe von 0,1%. Bet Nicht- einhaltung der Vereinbarungen aber Sorte, Gilte und sonstlge Eigenschaften sind de,. Wertes des Vertragsgegenstandes oder des be- ,traohfifeennen Teiles des Vertragsgegenstandes 711 Welter slnd 5% des ,Wertes des Vertragsgegen standes zu zahlen, wenn infolge von Umstanden, die em n Vertragspartner zu vertreten hat, dem anderen Vertragspartner die Lieferung oder Abnahme nicht mehr grgiglich oder nicht mehr zumutbar 1st, d. h. wenn das ErfallungsInteresse weggefallen 1st. Eine .Erklarung des tibergeondneten Organs ? 2 Abs. 2 6. DB VVO hat der Vertrags- strafenglaubiger jedoch nur in den Fallen bei- zubringen, in denen er Vertragsstrafe mit der Behauptung fordert, dad ihm die Lieferung bzw. Abnahme nicht mehr zugemutet werden Winne Wird die Vertragsstrafe auf die Unmtiglichkeii der Lieferung oder Abnahme etwa wegen Kon- tingentsverfall gestat7t. so 1st eine Erkliirung nicht erforderlich. .,Die Vertragsstrafe bringt besonders geuthcji die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell- erzieherische Funktion unseres demokratischen Staates zurn Ausdrudc. Ste it ein wirksarne< Mittel, urn cite Arbeitsmethoden unserer Wirt- schaftsorgane zu verbessern. die Vcrtrags- und 'Unlit die Plandisziplin zu erhOhen and die Lei- tungen unserer Wirtschaftsorgane dazu zu er- 7.iehen, die vertraglIch iibernotnmenen Verpilich tungen einzuhalten und bei ihrer Begriindung und Erftillung stets den gesamten Vorgang der Planung zu beachten." (Such, Stant und Rect. I. Jg. Heft 1/2 S. 84.) Die 6. DB, die die 2. DB vorn 19.Aug.52 (081.5. 793) aufhebt, beseitigt die ('C) Garanttebk mungen der 3. 1)13 cur VVO. Besondere Garantiebestimmungen gelten zwLst.hen dem VEH DIA und den Lieferern nach der 5. DB cur VVO vorn B. Juni 1953 (081, S. 803). Nadi Auskunft des Staatlichen Komitee.s jar Materialversorgurg soli die 5, DB far die Vereinbarung eon Garantiefristen elnen Rahmen aufstellen. In ihr sind daher nicht elle branchebecling,ten Besonderheiten sat- geftibrt. Die in der 5. DB festgelegten Garantie- fristen sind auf cler Grundlage eines ein- schichtigen Betriebes zu gewahren. Die in, ? 2 genannten Garantiefristen gelten such Dir Zulleferungen. Der Zulieferer braucht jedoch elne GarantiefrIst, die die fiir ihn gesetzlich festgelegte aberschreitet, such dann nicht zu vereinbaren, wenn fur den Endausileferer eine la ngere G a ran tfefrist besteht. Ersatz von Bearbeitingskosten be! Gull- und Schmieclest Ucken. Die Bekanntmachung des Beschlusses Ober Mal3nahmen zur IVietalleinsparung in der gesamten Wirtschaf t vom 26. Februar 1953 (0131, S. 379) besag:t unter Abschnitt XII. dell bel mange1hafter Lieferung nicht our das Material, sondem such die aus der mangelhaf ten Lieferung entstehenden Kosten durch den Lleferbetrieb zu ersetzen sind. Welter hat das Lleferwerk auch die zustitz- lichen Bearbeitungskosten zu tragen, wenn die gemaa Normenblatt bestellte und er- rechnete Tonnage tiberschritten wird. Richt- mien zu diesem BeschluB sind am I. Januar 1954, 0131. 10, Sette 73, erschienen. Der Absatz III Ziffer 5 klart bisher bestehende Streltfragen dahingenend, daft neben der Verpflichtung, kostenlosen Ersatz far Aus- schuf3stticke zu leisten, in den Fallen, in denen verdeekte Mangel vorliegen, nutzlos aufgewandte Bearbeitungskosten vom Lie- ferer nur dann zu tragen sind, wenn ale auf Verschulden zurildczufehren sind. Bei reinen Matertalfehlern, die gemat3 den tech- nischen Lieferbedingungen festgestellt werden milssen, sind Bearbeitungskosten durch den Lieferer nicht zu zahlen. Anders 1st es bei offenen Mangeln (III ZIffer 5 der 'Ilichtlinien). Hier 1st vor Beginn der Bearbeitung elne .Entscheldung des Lieferbetrlebes darabee einzuholen, oh dieser die Kosten filr die N'achbearbeitung fiber- nlmmt oder kostenlos Ersatz liefert. Wird mit der Bearbeitung begonnen, ohne daft urn Entscheidung des Lieferers nachgesucht wurde, miissen die Bearbeitungskosten vom Besteller getragen werden. Wird die Gbernahme der Bearbeitungs- kosten durch den Lieferbetrieb abgelehnt. so kann der Besteller die Gull- bzw. Schmiedestiicke bearbeiten and ilber die abernahme der Bearbeitungskosten eine Entschetdung des Staatlichen Vertrags- gerichtes herbelfahren, Auch bet verdeekten Mangeln 1st gema13 Miler 7 die Bearbeitung einzustellen, wenn em n Mangel erkennbar wird. Audi tiler mull dann entspreehend der Bestimmung zu Ziffer 5 verfahren warden. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 starren VorschrtisrOn iiber die Bcrechnung von Mindestvertragsstrafen dadurch, dad von der Berechnun,g abgesehen werden kann, wenn die Vertragsstrafe aus einem Vertrage monatlich den Betrag von DM 13,? nicht iibersteigt. (? 4, 6. DB), Zur 6, DB vergl. Gerhard Hauser ,,Neue Bestirrunungen im Allgemeinen Vertragssystem" (?Die Wirtschaft" Nr. 6, Sette 5). Welter gibt der ? 5 der 6. DB die Maglichkeit, auf eine fallig gewordene Vertragsstrafe zu ver- zichten, wenn sie insgesamt DM 100,? nicht ilbersteigt und der Berechtigte annehmen kann, daft em n Verschulden seines Vertragspartners nicht vorliegt. Mud er aber der Annahme sem, daft em n Ver- schulden bet seinem Vertragspartner vorliegt, dad f er auf die Vertragsstrafe nicht verzichten. Es gilt also abgesehen von den obigen Auc- nahmen, der Grundsatz, clan auf Vertragsstrafen nicht verzichtet werden darf, ebenso ist eine Verrechnung von Vertragsstrafen unzul5ss1g. Die Bestimmung, daft eine Mindestvertragsstrafe In Rabe von DM 10,? zu vereinbaren ist, ist damit fortgefallen. Die Vertragsstrafen gerntift ? 2a, d. h, wegen Verzuges bei der Lieferung, dom Abruf, der Mittellung der Versanddisposi- Hones, der Rechnungerteilung oder bet der Ent- gegen- oder Abnahme des Vertragsgegenstandes In Rohe von 0,1% sind t5glich, und etwa wegen Zahlungsverzuges vereinbarte Vertragsstrafen sind monatlich zu berechnen (? 4, 6. DB). Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung der Ver- ein,barungen titer Sorte, Gilte und sonstige zu- gesicherte Eigenschaften sawie bei Wegfall des ErfUllungsinteresses (? 2 Abs, lb und c) in Rohe von 5% sind unverzLiglich, d, is. ohne schuldhaf- tes &germ zu berechnen. Die nicht fristgemafte Berechnung der Vertrags- strafe hat keine Verwiricang des Anspruches zur Folge. Die Einhaltung der Berechnungs- fristen ist allerdings dadurch gesichert, daa die Vertragsgerichte die Verletzung dieser Vorschrift clureh Strafen ahnden 'carmen. Die Vertragsstrafenforderung gilt ala anerkannt, wenn der Empfanger der Rechnung nicht inner- halb eines Monats nach Zustellung schriftlich bei semen, Vertragspartner Einspruch eingelegt hat. Dec Anspruch desjenigen Vertragspartners, der die Rechnung erteilt hat, erlischt, wenn er nicht innerhalb ether Frist von 6 Monaten nach Ab- laut der Berechnungsfrist Entscheidungsantrag beim Staatlichen Vertragsgericht gesiellt hat (? 4 Abs. 2, 6. DB VVO). Auch die linterlassung der Einreichung des Entscheidungsantrages innerhalb dieser Frist kann durch Strafes geahndet wer- den, da sic eine Verletzung der Vertragsdisziplin darstellt. Die Aussdilul3frist beginnt jeweils nach dem Ende desjenigen Monats zu tauten, der auf den Monat foLgt, in dem der Verzug eingetreten ist. 13eispiet: lAefertermin 5. 8. Gleichgiiltig, oh nun der Lte- ferverzug in, August oder erst spater beendet wird, 1st die Vertragsstrafe spatestens Ms zum 30. 9. erstmalig oder endgiiltig zu herechnen. Der Entscheldungsantrag kann dams spatestens his zum 31. 3. des folgenden Jahres gestellt werden. Der Anspruch ist nach Ablaut dieser Zeit nicht verjahrt, sondem vollIg untergegangen. 78 Fallig geworden Vertragsstrafe dann, wenn der mit Vertragsstrafe bedrohte Zustand eingetreten 1st. Far die Einhaltung der Ausschlunfristen 1st, wie auch bei anderen Fristen, nicht die Absendung, sondern das Zugehen der Erkl5rung magebend. Zugegangen ist eine Erkttirung dann, wenn sie in den Empfangsbereich desjenigen, dem gegen- fiber die Erklarung abgegeben werden soil, ge- kommen ist. Von der Zahlung der Vertragsstrafe kann nur des Staatliche Vertragsgericht oder die Vertrags- schiedsstelie befreien, wenn der Nachweis gefiltirt ist, dad der Verpflichtete alles in seiner Macht stehende getan hat, urn den Vertrag zu erfilllen und die aufgetretenen Schwierigkeiten zu be- seitigen. Hierbei trifft auch den Besteller die Verpftichtung, den Lieferer, wenn dieser in Lie- Serschwierigkeiten gekommen ist, so welt wie moglich zu unterstdtzen. Vertragsstrafen }carmen bei offensichtlichen Fehlern In der Berechnung allerdings ohne Befreiung durch die Vertrags- gerichte ausgebucht werden. In den Fallen, in denen eine Katie von Zullefe- cern his zum Endauslieferer vorliegt, 1st as nicht maglich, dad Vertragsstrafenforderungen auf den Zulieferer in, Wege der Schadenersatzforderung abgewalzt werden. Die Vertragsgerichte beurtel- len jedes Vertragsverhhltnis gesondert nach dem VerschuldensprInzip. Wird festgestellt, daft den Endauslieferer an der verspfiteten Lieferung kein Verschulden trifft, weil der Zulieferer versptitet geliefert hat, so kann der Endauslieferer zur Zah- lung der Vertragsstrafen nicht verpflichtet wer- den, wohl aber kann der Zulieferer, wenn diesen ein Verschulden trifft, zur Zahlung verpflichtet werden. Eine ?Kettenreaktion" trill also nicht eth. Der ? 9 Abs. 3 der VVO ist dahin auszulegen, daft die 6. DB Anwendung findet, wenn Ansprftche der im Absatz 3 genannten Art erstmalig oder weiterhin gegentiber dem Vertragspartner oder dem Staatlichen Vertragsgericht geltend gemacht werden. Damit hat die 6. DB zur VVO generell rackwirkende Kraft. i)Versptitungszinsen. Dec ? 3 der 6. DB gibt die Moglichkeit, Vertrags- strafe wegen Zahlungsverzuges nach frelem Er- messen in beliebiger Halle zu vereinbaren. Ein Zwang zur Vereinbarung derartiger Vertrags- strafen besteht nicht. Der hier erstmalig auf- tauchende Begriff der ?Verspatungszinsen" weist darauf bin, daft eine Anderung der Vorschriften des ? 4 Abs. 6 der 6. DB zur VO (iber die Finanz- wirtschaft der volkseigenen Betriebe beabsich- tigt ist. Der Begriff ?Verspatungszinsen" wird in dieser Ab5nderungsverordnung gekl5rt werden. Mit Racksicht auf die zu erwartende Neuregelung haben die StaatlIchen Vertragsgerichte in emer Vielzahl von Fallen den Vertragspartnern bet Streitigkeiten Einigungen vorgeschlagen, nach denen in der Beget 6% Zinsen j5hrlich gezahlt werden j) Ergtinzung, Anderung oder Auf- hebung des Vertrages. aa) Allgemeines. Nath ? 8 der 6. DB, die ;such Insoweit den * 10 des Mustervertrages aufhebt, 1st der Vertrag zu lindern,.werm die ihm zugrunde Begende Planaufgabe des Lleferers oder des Bestellers getindert oder zurUckgezogen wird. Der Verfall von KontIngenten sowie die Streit:hung von Investmitteln 1st elner Ande- rung der Planaufgabe gleichzusetzen. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 uac 1,111.1r1,111K Mtn I geLcuu urt .1[u, mauler' die Vertragspartner eine Anderung des Ver- trages vereinbaren. Die Vertrdge sind weiterhin zu andern oder aufzuheben, wenn beide far die Vertrags- partner zustandigen Minister oder Staats- sekretare auf Vorschlag eines Vertragspart- ners die Aufhebung des Vertrages anordnen. (? 8, Abs. 4, 6. DB.) Erganzungen, Anderungen und Aufhebungen des Vertrages bediirfen der Schriftform. In den Fallen, wo der Vertrag (lurch Anderung der Planaufgabe geandert oder aufgehoben werden mull, oder dieses durch den Minister oder Staatssekretar angeordnet worden ist, hat die schriftlich zu erfolgende Anderung oder Aufhebung des Vertrages nur noch fest- stellende Wirkung. Anderungsantrage sind dem Vertragspartner unverztiglich dann zu stellen, wenn erkannt wird, daf3 eine rechtzeitige Lieferung nicht maglich sein wird. Stimmt der Vertragspart- ner der Anderung zu, so gilt die Anderung rtickwirkend von dem Zeitpunkt an als ver- einbart, in dem das Anderungsangebot dem Vertragspartner zugegangen ist. Dartiber hin- aus hat eine Anderung keine rackwirkende Kraft, d. h. daf3 die bis zur Anderung bereits thing gewordenen Vertragsstrafen berechnet werden massen. Das rechtzeitige Ersuchen urn eine Vertragsaufhebung oder Anderung dient der Information des N'ertragspartners tiber die eingetretenen Schwierigkeiten und hat den Zweck, diesen zu entsprechenden Disponierungen oder zur Hilfeleistung bei der ErfUllung des Vertrages zu veranlassen. Die zum Erschelnen der VO ((her die Bildung und Tatigkeit des Staatlichen Vertragsgerich- tes in der Fassung vom 1. 7. 53 (GB1. S. 855) ging die Spruchpraxis der Vertragsgerichte dahin. daB eine Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe in der Regel schon dann ausgesprochen wurde, wenn der Vertrags- partner die rechtzeitige And rungoder Auf- hebung des Vertrages unterlassen hat. Jetzt sprechen die Vertragsgerichre in der Regel gemtiB ? 10 der VO ilber die Bildung und Tatigkeit der Staatlichen Vertragsgerichte far diese Rifle Strafen aus, die an den Haus- halt abgefiihrt werden mtissen. Damit erken- nen die Vertragsgerichte jetzt auf Verpflich- tung zur Zahlung der Vertragsstrafe nur noch dann, wenn em n Verschulden festgestellt wird, welches far den Lieferverzug oder die sonsti- gen mit Vertragsstrafe bedrohten Tat- bestande ursifichlith gewesen ist. bb) Zustimmung des Ministerrums bei Vertragslinderungen. Gemtla ? 8 der 6. DB ist das Erfordernis der Zustimmung durch den Minister oder Staats- sekretlir zu Vertragsanderungen weggefallen. Gemaa ? 8, Abs. 2 kannen ftir bestimmte Falle die Minister und Staatssekretare die Rechtswirksamkeit einer solchen Verein- barung 'von ihrer Zustimrnung abhangig machen. FOr den Bereich des Ministeriums far Ma- schinenbau wird angeordnet, daB bei der Anderung folgender Vertrage 'die Zustim- mung des Ministers erforderlich 1st: z. tmermeprogramm, 3. Metallurgie-Programm, 4. Eau schwerer Werkzeugmaschinen, 5. Lieferungen, bei denen besondere Ver- pfliehtungen der NVerkleiter vorliegen, 6. Lieferungen, deren Termin im Staats- plan bestimmt ist. Weiter wird gemaIl ? 8 Abs. 3 der 6. DB VVO angeordnet, daB die Zustimmung zur Vertrags- aufhebung mit Ausnahme derjenigen Falle er- teilt wird, ftir die auch die Zustimmung zur Ver- tragsanderung erforderlich ist. Wird durch eine vorgeschlagene Vertragsande- rung die Verpflichtung des Bestellers nicht ge- frihrdet, so hat dieser dem Anderungsantrag stattzugcben. Es ist aber darauf zu achten, da0 eine Vertragsanderung oder -aufhebung nur dann vereinbart werden darf, wenn die Erftillung der Planeufgeben nicht geftihrdet wird (? 8 Abs. 2, 6. DB VVO). Kommt es zu keiner Vertragsanderung zwischen den Vertragspartnern, so bleibt es beim alien Vertrage. Die Vertragsgerichte haben jedoch die MOglichkeit, Ordnungs- oder Disziplinarstrafen auszuwerfen, wenn festgestellt wird, daB emn Vertragspartner leichtfertig eine ihm angebotene Vertragsanderung abgelehnt hat. Wird einer angebotenenVertragsanderung nicht zugestimmt, so kann der Lieferer die fur ihn zustandige Ab- satzabteilung unter Darlegung des Sachverhaltes van der zu erwartendenVerspatung unterrichten. Die Absatzabteilungen haben nach Racksprache mit der Produktionsleitung zu tiberprtifen, ob es erforderlich ist, geeignete Schritte bei dem Ober- geordneten Organ desBestellers zu unternehmen. Unabhangig hiervon hat derjenige Vertrags- partner, dessen Planerftillung durch die voraus- sichtlich verspatete Lieferung gefahrdet ist, die far ihn zustandige Produktionsleitung formlos zu benachrichtigen, damit gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. Zur Erreichung der Zustimmung des Ministe- riums far Maschinenbau ist in den Fallen, wo die Zustimmung des Ministeriums ftir Vertragsande- rungen erforderlich ist, wie folgt zu verfahren: 1. Absatzvertrage Die Zustimmung zur Aufhebung oder Ande- rung von Absatzvertragen ist bei der Absatz- abteilung der ftir den Betrieb zustandigen Hauptverwaltung zu beantragen. Die Absatz- abteilungen haben sich, falls sie aus eigener Sachkenntnis eine Zustimmung nicht erteilen kannen, mit der Produktionsleitung in Ver- bindung zu setzen. 2. Versorgungsvertrage Die Zustimmung zur Aufhebung oder Ande- rung von Versorgungsvertragen ist bel der Produktionsleitung der Mr den Betrieb zu- standigen Hsuptverwaltung zu beantragen. Diese hat sich gegebenenfalls mit der ihr zu- geordneten Absatzabteilung in Verbindung zu setzen. Es wird darauf hingewiesen, daB Antrage auf Zustimmung nur dann einzureichen sind, wenn der andere Vertragspartner der Vertragsande- rung zugestimmt hat. 3. Besondere Mustervertrige Allgemein verbindlich sind Lieferbedingungen nur dann, wenn sic die Zustimmung der Ministerien und Staats- _sekretariate gefunden haben, den die Hauptver- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ Maher unterstehen ..venn sie im Zentralblatt der DDR bekanntgemacht worden sind ? 1 8. DB zur VVO Innerhalb des Ministeriums ftir Maschinenbau wird an der Ausarbeitung von Lieferbedingungen und Mustervertragen fiir mehrere Gruppen von Erzeugnissen gearbeitet. Die Vediffentlichung dieser Lieferbedingun- gen wird im Laufe des Jahres erfolgen. at Vertragsbeziehungen mit dem VEH Deutsdier Innen- und Aullenhandel Die neu erschienene Exportorcinung wird die Aus- arbeitung von neuen Vertragsmustern zur Folge haben, His dahin 1st die Bekanntmadiung fiber die GOltigkeit des Mustervertrages mit Allgerneinen Lieferbedingungen !fir die Fachanstaiten Deutsdier Innen- und Aullenhandel vom 1. April 1952 (Min.B1. S. 39) mallgebend. Vertragsbeziehungen dber die Austilhrung von Ent- wurfsarbetten (Projektierungen) and Konstruktions- arbeiten. FOr diese VertragsverhOltnisse ist fiir die Betriebe des Mlinisteriums fur Maschinenbau der im Sonder- rundschreiben Nr. 8/2/52 des ehemaligen Ministe- dims f?r Maschinenbau verillfentlichte Musterver- trag verbindlich. Hierbei 1st zu beachten, daft dieser Mustervertrag filr bautechnIsche Projektierungs- arbeiten keine Anwendung findet. Weltere Mustervertrage, 1. Weitere Mustervertrage oder besondere Liefer- bedingungen bestehen ftir Vertragsbeziehungen mit der Bauindustrie filr die fftiernahme und Durchftihrung von Bauarbeiten, 2, Vertragsbeziehungen Ober bautechnisehe Pro- jektferungsarbeiten. 3. Vertragsbeziehungen Ober Bauarheiten der An- lagenbau-Betrlebe. 4. Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Reichs- balm und der volkseigenen Schiffahrt iiber Transport raum. 5. Fur die Vertragsverhilltnisse hir Liefevungen der Haupterzeugnisse der Kohlenindustrie. Fiir Giefiereierzeugnisse und Modelle. 7. Emallleerzeugasse. Die Fundstellen fOr diese Liefervertrtige dud im An- hang angegeben, 4. Olobalvertage (Verwaltungsvereinbarungen) Zwischen zentralen Organen der volkseigenen oder der ihr glelchgestellten Wirtschaft kdnnen Vertrage Ober globale Lleferungen (GlobeIvertrage) geschlossen wee- den (? I, Abs. 2 VVO). Vertragspartner eines Global- vertrages 1st daher niemals em n Betrieb oder eine Nie- derlassung der DHZ, sondem Vertragspartner kiionen nor die Ministerien, Staatssekretariate oder deren Hauptverwaltung sowie die Zentralen Lettungen der 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 DHZ sein. Der Globalver iiidet die Grundiage liii die nach dein Mustervertrartzdschen den volkseigenen Betrieben untereinander bzw. mit den Zweignfeder- tassungen der DHZ schlieBenden Vertritge. Die Globalvertrage sind demnach Verwaltungsverem- barungen und stellen keine wirtschaftlidien Vertrtige clan Der Plan- bzw. Kontingenttriiger wird durch (liege Verwaltungsvereinbarung verpflichtet. fin' den Ab- schluli der einzeinen Liefervertrage seiner untergeord- neten Betriebe zu sorgen und aufzustelien, was 1'011 diesen einzelnen Betrieben bezogen bzw. geliefert wer- den soil. Die Giobalvertriige habcn also cum Inhalt, die Verwaltungsmalinahmen, die von den einzeinen Mini- sterien zu treffen sind, wig Kontingentanweisting. Au! stellung eines Lieferplanes u.sw. Feiner sullen sie eine Kontrolle der unterstellten Be, triebe sichern, damn diese such den in diesen Verwal- tungsmallnahmen getroffenen Anweisungen nach- itomrnen, 3. RegierungsauftrAge File die Durchftihrting von Regierungsauftragen ist die Verordnung tiber die Erteilung und Durehldhrung von Regierungsauftrbgen worn 17. 12. 1953 (GBI., S. 13071 mafigebend. Regierungsauftrage werden im Rahmen des Volltswirtsdiaftsplanes durch I. dos Ministerium des Innern, 2. die HA Regierungsauftriige beim Staatlichen Komitee f?r Materialversorgung erteilt. Die Regierungsauttrfige werden direkt an the zustandigen Minister oder Staatssekretariate gegeben, die fur die Durchfilhrung der Regierungsauftrilge ver- antwortlich sind. Diese wiederum haben den Auftrag an die Betriebe weiterzugeben und den Leiter dieses Betriebes fiir die termingerechte und qualittitsgemillie Durchfiihrung des Regierungsauftrages zu verpflichten. Der Leiter des mit der Auftragsdurdiftihrung verpflich- teten Betriebes kann innerhalb 10 Tagen Einspruch gegen die im Auftrag genannten Liefertermine oder Qualitatsbestimmungen sehriftlich geltend machen, Den Auftrtigen liegen besondere Lieferbedingungen zu- grunde, die die Verpflichtung zur Zahlung von Vertrags- strafen f?r bestimmte Tatbestande enthalten. F?r Zu- lieferungen zu Regierungsauftriigen sind VertrAge abzu- schliefien, Diesen Vertragen werden ebenfalls die Lieferbedingungen zu Regierungsauftragen zugrunde gelegt. Fitt' Zulieferungen zu Regierungsauftragen gill sinngemail das gleiche wie filr die RegierungsauftrOge selbst. Fiir Regierungsauftrage sind die Bestimmungen des Aligemeinen Vertragssystems nieht anwendbar. Es id auch fOr Streitigkeiten der Rechtsweg ausgeschlossen: jedoch entscheidet die Vertragsschiedste/le gemiiii einer getroffenen Vereinbarung Ober Streitigkeiten aus Zu- liefervertragen, wenn beide Vertragspartner dem Mini- sterium fur Masdiinenbau unterstehen. 2. Tell: Das Schtedsverfahren funter Berticksichtigung der Verordnung vom 8.12.1951 dber die Bildung und Tatigkeit des Staatliehen Ver- tragsgerichtes in der Fassung der Bekanntmachung worn 1.7.1953 (GRI. S. 855), der Verfahrensordnung fiir das Sleetfiche Vertragsgericht worn 6.3.195:1 in der Fassung der Bekartintmachung worn 1. 7.1953 (GBI. S. 858) und der 8. Durchfiihrungsbestimmung zur Vero.rdnung Ober die Einftih rung des Allgemei nen Vert ragssys toms filr Waren- lieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichge- stellten Wirtschaft worn 23.12.1953 (GB!. 1954 S 21),I I.Das V ertragsgericht. 1. Aufgabeth der Vertragegerichle. Streittlille zwischen Vertragspflichtigen entspre- chend der Verordnung von 8.12.1951 Ober die-Bins? fiihrung des Allgemeinen Vertragssystems tin Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (GB!. S. 1141) werden durch das Staatlithe Vertragsgericht entschieden oder geschlichtet. Das Staatliche Vertragsgericht hat die Aufgabe, die Einfuhrung des Allgemvinen Ver- tragssystems zu besdileunigen und die Vertrags- und Plandisziplin zu gewlihrleisten und zu heben ? 1 VOStVG). 2. 011ederting der Vertragsgeridite. Das Staatliche Vertragsgericht gliedert sich in. das StaatlIche Vertragsgericht bet der Regierung der Deutschen Demo- kt..atischenRepublik; 78 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release brise Staatlich,a Vertragsgerichte in den Bezirken; c) die Vertragsschiedsstellen bei den Ministerien und Staatssekretariaten der Deut- schen Demokiatischen Republik, denen Organe der volkseigenen Wirtschaft unterstehen. (Vgl. ? 2 VOStVG.) Zustandigkelt der Vertragsgerichte. a) Das Staatliche Vertragsgericht bei der Regieruing der Deutschen Demo- kratischen Republik ist zustandig in 1. Instanz fur Streitfalle, die nicht vor die Vertragsgerichte in den Bezirken oder die Vertragsschiedsstellen gehoren; in 2. Instanz far die Verhandlung und Entschei- dung Ober das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen der Vertragsge- richte in den Bezirken. Das Staatliche Vertragsgericht bet der Regierung der Deutschen Demokratisdien Republik kann such in Fallen, in denen die Entscheidung eines Streitfalles von grundslitzlicher Bedeutung ist, den Streitfall ohne Rticksicht auf seine Zu- stiindigkeit an sich ziehen. (Vgl. a '7 VOStVG.) in Die Vertragsgerichte in den Bezir- ken sind zustandig Dir Streitfalle, bet denen die Vertragspartner zur &Mellen Industrie des gleichenBezirkes gehbren, und zwar ohne RticksiehL auf den Wert des Streltgegenstandes; bei denen die Vertragspartner weder cur ortlichen Industrie des gleichen Bezirkes gehdren noch dem gleichen Ministerium oder Staatasekretariat unterstehen, wenn der Wert desStreitgegertstandes 100 000 DM In Streitftillen, die sich bel den Vertragsverhandlungen ergeben, oder 10 000 DM in sopstigen Streitfallen nicht aberstelgt, (Va). a 5 VOStVG.) iHierbei richtet sich die baliehe Zustandigkeit nach dem Sitz des cur Lieferung oder Leistung Verpflichteten (Sitz des Schuldners;, und in Streitftillen, die sich bei den Vertragsverhand- lungen ergeben, nach dem Sitz des Vertragspart- ners, der zum AbschluB des Vertrages verpflich- tet warden soil. (Val. ? 8 VOStVG.) r) Die Vertragsschiedsstelle des Mini- steriums f?r Maschinenbau ist zu- standig ohne Racksicht auf die H6he des Streitwertes ffir Streltfalle zwischen Organen, die dem Ministe- rium far Masehinenbau unterstehen. Mal. a 6 VOStVG.) Vertragsgerichte iirdentliche Gerichte. A. Vertragsgerichte. Zur Zustandigkeit der Vertragsgendite gehoren: I. si Streitigkeiten ausVertragen zwischen yolks- eigenen und ihnen gleichgestellten Betrie- ben titter Warentieferungen, die im Rahmen des allgemeinen Vertragssystems abge- schlossen worden sind. Neben Warenlieferungsvearagen gehoren nach der 1. Durchftihrungsbestimmung cur Verordnum vom 6. Dezember 1951 Ober die Einftihrung des allgemeinen Vertrags- systems vom 21. Marz 1952 (GB). S. _la. 50-Yr 2013/07/01: CIA- R D P83-00418 R000500060010-5 und der 3. Durdieteihrungsbestiniatuna von, 20. August 1952 (G13), S. 794) hierat such Vertrage fiber Dienstleistungen, Bauleist Li n- gen und Transportratim. Streitigkeiten zwischen volkseigenen und ihnen gieichgestellten Betrieben, aus Ve-- tragen, die zwar nicht ins Rahmcn des tinge- rneinen Vertragssystems abgeschlossen wor- den sind, jedoch genauso wie diese un- mittelbar der Durchftihrung der W irtsch a ft s- and Finanzpliine dionon. 1-lierher geharen insbesondere Kreditvertrage zwischen volks- eigenen Betrieben rind der Deutschen Notenbank sowie nberlassungsvertrage Ober bewegliche Sachem insbesondere Pro- duktionsmittel. 2.a) Streitigkeiten zwischen volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben (Konsurn- genossenschaf ten, Landwirtschaftliche Pro- duktionsgenossenschaften, Bauerliche Tian- delsgenossenschaften) aus Vertragen, die zwischen ihnen im Rahmen des aligetneinen Vertragssystems abgeschlossen worden sind. Streitigkeiten aus sonstigen Vertragen zwischen volkseigenen unci genossenschaft- lichen Betrieben wie unter 1 Hierher gelairen insbesondere: Kreditver- trage zwischen Landwirtschaftlichen Pro- duk t ionsgenossenschaften und der Deutschen Bauernbank, und Arbeitsvertrage zwischen den MTS und den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; farrier Ver- trage zwischen der VEAB und den volks- eigenen Gatern oder den Landwirtschaft- lichen Froduktionsgenossenschaften fiber die Pflichtablieferung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Streitigkeiten aus Vertragen zwischen volkseigenen und Privatbetrieben (privaten Inclustriebetrieben und produzierenden Handwerksbetrieben), die tiber das Stast- lithe abgeschlossen worden stad. Fitt. alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsver- haltnissen ist das Staatliche Vertragsgerlcht zu- standig. Far die Durchfiihrung soldier Prozesse bei den Gerichten ist deshalb nach ? 9 GVG die Unzulassigkeit des Rechtsweges auszusprechen. B. Ordentliche Gerichte. I. Die Gerichte sind zustandig fur alle anderen Streitigkeiten tin Bereich der volkseigenen und ihnen gleidigestellten Wirtschaft; ins- besondere also far Streitfalle aus Ver- tragen auBerhalb des allgemeinen Vertrags- systems, wie: Mietvertragen, Versicherungsvertragen, Frachtvertrligen (einschl. der Streitig- keiten fiber Liegegelder bei Schiffeini Streitigkeiten fiber Wagenstandsgelder bei der Eisenbahn gehoren nicht cur Zn- sthndigkeit der Gerichte. Ste werden, soweit ate im Zusammenhang mit Trans- portraumvertragen stehen, dureh das Staatliche Vertragsgericht en tschieden. Die anderen Falle entscheidet nach der Ver- ordnung Ober die Be- und Entladvng von Etsenbahn-Gtiterwagen vom 20. Juni 1951 (GB). S. 491) die Reichsbahn in eigener Zustandigkeit Dberlasstmgsvertragen fiber Grundstticke. tAterre.-MW,S, 79 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Ansprucrie aus ungerechtfertigter Be- reicherung, AnsprOche aus unerlaubter Handlung. 2. Das gleiche gilt fur Streitigkeiten zwischen volkseigenen und genossenschaftlichen Be- trieben. C. Begetting der Zustandigkeit rod' der Ver- ordnung Ober die Neuregelung der Vertrags- beziehungen der privaten Industriebetriebe vom 29. Oktober 1953 (GBI. S. 1078). a) Das Staatliche Vertragsgericht ist nicht zustandig !fir Streitigkeiten Ober den Ab- schlufl von Vertragen nach der Verord- nung vom 29. Oktober 1953 (GB1. S. 1078). Das-ergibt sich aus den ?? 1 und 4 dieser Verordnung. b) Das Staatliche Vertragsgericht ist zu- standig far alle Streitfalle, die sich aus den gem88 ? 1 Abs. 1 a abgeschlossenen Vertitgen ergeben. has sind Streitftille zwischen privaten Industriebetrieben und Betrieben der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft. c) FOr Streitigkeiten zwtschen volkseigenen Betrieben und privaten Handelsbetrieben ist das Gericht zustandig, wenn der Ver- tragsgegenstand nicht zum Bereiche der NahrungsgOter gehort. d) Streitigkeiten zwischen privaten Industrie- betrieben und privaten Handels- und son- stIgen Privatbetrieben fallen in die Zu- standigkeit der ordemliehen Gerichte und konnen nur durch die ordentlichen Ge- richte entschieden werden. e)Besonderheit: Regie rungsauftrage. Ftir Regierungsauftrage und deren Unter- und Zulleferungsauftrage gilt folgende Regelung: Bel Streitigkeiten zwischen Betrieben, die dem Ministerium fOr Maschinenbau unterstehen, ent- scheidet die Vertragsschiedsstelle des Ministe- riums fOr Maschinenbau. Zwischen Betrieben verschiedener Ministerien bzw. Staatssekretariaten ist bei Streitigkeiten Ober Vertragsabschluf3 Ober die Produktionsleitung das ;Indere Ministerium anzusprechen (Pr8sidiumsbeschlul3 des Ministerrates vom 4. Mai 1953, in Verftigungen und Mitteilungen des Ministeriums fur Allgemeinen Maschinen- bau Nr. 8/1953, II 1); bei Streitigkeiten fiber Vertragsstrafen eine Einigung der betreffenden Vertragsschiedsstellen herbelzullihren. Kommt eine Einigung nicht zu- stande, entscheidet eine zu bildende Kommis- sion. Die Betriebe des Ministeriums filr Ma- schinenbau wenden sich also immer in diesen Fallen an die Vertragsschiedsstelle. IL Das Vertahren. Grundslitzlich haben elle Betriebe bei Vertragsstreitig- keiten, Grundsatzfragen des Vertragssystems und An- tr5gen an das Vertragsgericht ihre Justitiare einzu- schalten. Verhandlungen vor FJnIcitung des Vexfahrens. a) Ausachtipfung der Einigungs- mitglIchkeiten. Bever von den Vertragspartnern das Vertrags- gericht angerufen wird, haben Bich die betreffen- Al11.31 MCI DIM/ VIC ?UaLUIIUI5CLZUUDIilflLV und bei VertragsabschlOssen die Obergeordneten Stellen zunlichst einzuschalten. Dabel sollen elle EinigungsmOglichkeiten zwischen den Vertrags- partnern ausgenutzt werden. Insbesondere ist die zustandige Hauptverwaltung um ihr Einschreiten bei den in ihr Aufgaben- bereich faller,den Fragen (wie Materialschwie- rigkeiten, Anderungsantrlige, Auslastung der Kapazitat des einzeknen Betriebes, Vergebung der Auftrage als Lohnauftrage in andere Be- triebe, Ausleihung von Aggregaten usw.) zu er- suchen. Mehr Gewicht mull auf die unbedingt notwendigen Produktionsbesprechungen beider Vertragspartmer zur Abstimmung der beider- seitigen volkswirtschaftlichen Belange gelegt werden. Das Vertragsgericht ist in der Beget nicht zu- standig bei Terminstreitigkeiten. In diesen Mien haben sich die Vertragspartner mit der Bitte urn Festlegung der Liefertermine an die Absatzabteilung ihrer zustlindigen Hauptverwal- bung zu wenden, die sich gegebenenfalls mit der Produktionsleitung in Verbindung setzen Die Niederlassungen der DHZ haben bei Termin- streitigkeiten die Absatzabteilung der Haupt- verwaltung einzuschalten, der der Lieferbetrieb untersteht. Wird bet dem Vertragsgericht em n Verfahren an- hangig gemacht, bel dem es urn Terminstreitig- keiten geht, so ist stets der Nachweis (Deer die erfolglos gebliebene Einigung und die Einschal- tung der Absatzabteilung bzw. Produktions- leitung der zustandigen Hauptverwaltung softens des Antragstellers zu fiihren. b)Einigungsvorschlag an das Ver- tragsgericht. Bei Vertragsstreittgkeiten, ilber die in ahnlichen Fallen bereits durch das Vertragsgericht ent- schieden worden ist, soli vor Einleitung eines Verfahrens durch Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern eine Einigung erzielt werden. Bei Zustandekommen einer Einigung 1st diese schriftlich formuliert a) unter kurzer Wiedergabe des der Streitsache zugrundeliegenden Tatbestandes, b) des Einigungsvorschlages, c) der Aninahmeerklarung des Einigungsvor- schlages beide:* Vertragspartner, d) der Unterschriften der Leiter beider Betriebe oder deren verantwortlichen Vertreter, e) der linterschriften der Justitiare dem Vertragsgericht zur Bestatigung zu unter- breiten. Diese Eicnigungen sind drelfach dem Vertragsgericht vorzulegen. Je em n bestlitigtes Exemplar wird den Vertragspartnern zurtick- gesandt, wahrend das dritte Exemplar bet dem Vertragsgeridd verbleibt. Ein einseitiger Verzicht auf Vertragsstrafe tat unzulassig. Zu beadden 1st hierbei, dad einmal nach ? 4 Abs. 1 Satz 2 der 8. DB VVO von der Beredmung der Vertragsstrafe abgesehen wer- den kann, wenn die Vertragsstrafe wegen der Verletzung von Verpflichtungen aus einem Ver- trage monatlich den Betrag von 10,? DM often- bar nicht Ohersteigt. Zum anderen darf nada ? 5 der 8. DB VVO auf eine fallig gewordene Ver- tragsstrafe nur verzichtet werden, wenn sie wetgen der Verletzung von Verpflichtungen aus *Mean Vertrage Msgesamt nidtt mehr ale 100,?DM Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr-26'1-3/07/6H : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 betragt und ckee....serechtigte annehmen kann, dal) em Verschulden seines Vertragspartners nicht vorliegt. In diesen Fallen bedarf as nicht der Bestatigung durch das Vertragsgericht. the von dem Vertragsgericht bestetigte Einigung hat dann dieselbe Wirkung wie em n von dem Vertragsgericht unterbreiteterEinigungsvorsdilag. 2. Vorbereltung des Verfahrens. a) Antrag auf ErOffnung des Ver- fahrens. Sind alle Einigungsmoglichkeiten zwischen den Vertragspartnenn erschtipft worden und konnte keine Einigung erzielt werden, mull elm Antrag auf Ediffnung eines Verfahrens beim Vertrags- gericht gestelit werden. Dabei mull streng be- achtet werden, daft elle Antrage fiber den Justi- tiar zu leiten sind. Dieser hat die Antrege zu Oberprtifen, gegenzuzeichnen und an das Ver- tragsgericht weiterzugeben. Seitens der Vertrags- gerichte :werden keine Antrage mehr angenom- men, wenn nicht dieser Weg eingehalten warden ist. Der Antrag hat sthriftlich zu erfolgen, Der Antrag hat Cu enthalten: a) die gonaue Bezeichnung der Vertragspartner end ihrer Leiter, b) die Angabe der (ibergeordneten Organe der Vertragspartner (Ministerium, Produktions- bereich, Hauptverwaltung), c) die genaue Bezeichnung des von dem Antrag- steller geltend gemachten Anspruches, fiber den entschieden werden d) die Angabe des Streitwerees, e) em n genauer, in gedrengter Form geschilderter Sachverhalt, aus dem der geltend gemachte Anspruch und die Einwendungen des An- tragsgegners hervorgehen, f) die Angabe der Kontonummer, der Kennziffer und der zustandigen Niederlassung der Deut- schen Notenbank, Dem Antrage auf Einleitung des Verfahrens messen Abschriften der Vertrage und eller son- stigen, sich auf den Streitf all beziehenden Ur- kunden beigefilgt werden. Soweit em urkund- licher .Beweis nicht erbraeht werden konn, sind andere Beweismittel zu beriennen. Die Urschrif- ten von Beweismitteln, die sich im Besitz des Antragstellers beftnden, sind in der milndlichen Verhandlung vorzuiegen (vgl. ? 5 Verf.-0). Mit dem Antrage auf Ereffnung eines Verfah- rens Ober Streitfalle, die bei den Vertrags- verhandiungen entstanden sind, sind vorzulegon: a) der Vertragsentwurf, iiber den der Streit geht, b) eine Darstellung der Meinungsverschieden- heiten, c) Abschriften des gesamten, sich auf den Streit- fall beziehenden Schriftwechsels, d) die allgemeinen Lieferbedingungen, welche filr die zugrunde liegenden planmeftigen Liefer- und AbnahmeverPflichtungen gelten (vgl. ? 16 Verf.0). Die Bestimmung zu d) endet nur dorm An- wendung, wenn von dem Mustervertrag ab- weidiende Allgemeine Liefer- tend Leistungs- bedingungen dem Vertrage zugrunde liegen. Der klagende Vertragspartner hat bei mehreren beklagten Vertragspartnern ftir jeden Vertragspartner je eine Abschrift, b) bei einem beklagten Vertragspartner eine Ab- sdirift der Antragssehrift und der ihr anbe- genden Urkuincli,.weetzuffigen, die den be- klagten Vertragspartnern durch das Vertrags- gericht zugestellt werden. Die Antrage auf Einleitung eines Verfahrens sind direkt an das jeweils zustandige Vertrags- gericht zu richten und weiterzuieiten. 1st das Staatliche Vertragsgericht in den Bc- zirken oder bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zustandig, so mat der Vertragsschiedsstelle nur in Fallen von grund- satzlicher Bedeutung eine Abschrift des Antrages zur Kenntnisnahme zu abei?senden. Der weitere Schriftverkehr 1st dann ohne Ubersendung einer Abschrift an die Vertragsschiedsstelle zu fithren. Zu beachten 1st, daft nach ? 4, 6. DB VVO der Anspruch auf Vertragsstrafe innerhalb ether Ausschlul3frist von sechs Monaten beim Vertrags- gericht geltend zu machen 1st. Die AussehluB- hist beginnt dabei mit Ablauf der Frist, die fiir die Berechnung der Vertragsstrafe vorge- schrieben 1st. Flir Anspriiehe, die bis zum 31. De- zember 1953 entstanden sind, endet die Aus- schluBfrist am 30. Juni 1954. b) Antrag auf schriftliche Entschei- dung. Bei verhaltnismaftig geklartem Sachverhalt oder bei geringem Streitwert sollen die Justitiare bei den Betrieben darauf hinwirken, daft em n Antrag auf schriftliche Entscheidung bet dem Vertrags- gericht gestelit wird. In diesem Palle mull der Antrag auf Ereffnung eines Verfahrens nods den Antrag auf schriftliche Entscheidung ent- halten. Beantragt em n Vertragspartner Entscheidung im schriftliehen Verfahren oder halt das Vertrags- gericht eine schriftliche Entscheidung auf Grund der beigebrachten Beweismittel oder durch- gefithrten Ermittlungen ftir gerechtfertigt, so zieht das Vertragsgericht die Einverstandnis- erklarung unter Setzung ether Ausschluftfrist von dem anderen Vertragspartner bei. Antwortet innerhaib der von der Vertragsschiedsstelle fest- gesetzton Frist der Vertragspartner nicht, so gilt sein Einverstandnis far die schriftliche Ent- scheidung. Ein verspatetes Eingehen der Ant- wort kann in der Regel im Interesse der Be- schleunigung der Verfahren von der Vertrags- schiedsstelle nicht berecicsichtigt werden. c) Erkiarung des Antragsgegnera. Wenn ein Antrag auf Entiffnung cities Verfah- rens bei dem Vertragsgericht eingegangen 1st, so wird dem Antragsgegner der Antrag mit den er- forderlichen Unterlagen zugestellt. Der Antrags- gegner hat sich innerhalb der vom Vertrags- gericht festgesetzten Frist zu dem gesteliten Antrag zu erklaren und die Beweismittel ffir seine Behauptungen zu benennen bzw. beizu- ftigen. Bei weiterein Schriftwechsel konnen die Vertragspartner die Schriftsiitze unmittelbar der Gegenpartei oder den Gegenparteien und nach Moglichkeit such dem far die Gegenpartei zu- standigen Justitiar zustellen. Auf dem an das Vertragsgericht gerichteten Schriftsatz 1st die Zustellung an die Gegenpartei zu vermerken. ell Einigungsvorschlag seitens der Vertragsschiedsstelle. 1st em Verfahren eingeleitet, unterbreitet die Vertragsschiedsstelle, wenn diese der Uberzeu- gong 1st, daft der Sadeverhalt genCigend gekltirt 1st, den Vertragspartnern einen Einigungs- vorschlag. Deshalb mtissen such im Antrag schon die Einwendungen des Antragsgegners enthalten sein (vgl. ? 15 Verf.0). Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 der Mindestgrenze des RE-Verfahrens ? zur Zeit. 500,? DM ? liegen, liegt eta Redfisschutz- bedUrfnis des Glaubigerbetriebes vor, und hier soli dem antragstellenden Glaubiger im Wege der Leistungsaufforderung oder durch schrift- fiche Entscheidung des Vertragsgerichtes geholfen werden. Der Streitwertberechnung 1st die Rohe des geltend gemachten Anspruchs zugrunde zu legen. 3. Die Verhandlung. Wird von dem Vertragsgericht Termin zur mUncl- lichen Verhandlung anberaumt, so werden die Ver- tragspartner schriftlich geladen (vgl. ? 8 Verf.0). Die Leiter der Vertragspartner sind verpflichtet, entweder selbst zu erscheinen oder sich bel den Verhandlungen dwelt verantwortliche, mit dem Gegenstand des Streitfalles vertraute Angestelite vertreten zu lessen. Die Vertretungsbefugnis ki dabei schriftlich nachzuweisen. Erscheinen zum rerhandlungstermin trotz Ladung Vertreter der Vertragspartner nicht, so kann fiber den Streitfall in ihrer Abwesenheit entschieden werden. Vertreter der Vertragspartner, die mit dem Gegen- stand des Streitfalles nicht genagend vertraut sind, werden von dem Vertragsgericht zuriickgewiesen. Das Vertragsgericht kann clam trotzdem verhan- deln und entscheiden (vgl. ? 11 Verf.0). Zu beachten 1st hierbei, daa der schuldhaft au.s- gebliebenen oder nicht ordnungsgema3 vertretenen Partei pine Sondergebbhr auferlegt werden kann (vgl. ? 7 CVO). Zur Vorbereitung der milndlichen Verhandlung gehOrt auch, dell der Antragsteller bei Vertrags- strafen deren genaue .Berechnung bis zum Tage der mtindlichen Verhandlung vorweisen kann. Nach erfolgter mundlicher Verhandlung macht das Vertragsgericht den Vertragspartnern einen Eini- gungsvorschlag oder trifft eine Entscheidung (vgl. ?? 8, 15 Verf.0). Die Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte sind sofort wirksam. Die Entscheidungen der Ver- tragsschiedsstelle werden durch Bestatigung des Ministers oder Staatssekrettirs wirksam (? 13 VOStGV). 4. Befugnisse der Vertragsgerlehte. a) Ordnungsstrafen. Samtliche vom Vertragsgericht angeordneten MaBnahmen konnen durch Ordnungsstrafen er- zwungen werden (vgl. ? 14 Verf.0.), wie das Er- scheinen der Vertragspartner zur mtindlithen Verhandlung, bei Beriditerstattungen, ErmItt- lungsauftragen urw. Es handelt skit hierbei urn eine verfahrensrechtliche Strafe, die der glatten und reibungslosen DurchfUhrung der Schteds- verfahren der Vertragsgerichte dienen soli. Ste kann nach vorheriger Androhung sowohl gegen Partner (juristische Personen) ala such gegen physische Personen (Zeugen, Sachverstlinclige. Schiedsrichter) verhangt werden. Die Ordnungs- strafe 1st der HtShe nach nicht begrenzt und wird auf Grund frelen schiedsrichterlichen Ermessens verhangt. 13) Auferlegung von Terminkosten. Erscheint zum Verhandlungstermin trotz recht- zeitiger Ladung em n Schledsrichter nicht, so Item des Vertragsgericht ihm die den Parteien durch Wahrnehmung des Terinins entstandenen Kosten auferlegen. Dasselbe gill fUr Sachvers(tin partnern bet dem Einigungsvorschlag eine Frlst, innerhalb dieser Einspruch erhoben werden kann. Erfolgt kein Einspruch innerhalb dieser Frist, wird der Einigungsvorschlag reehtskraftig. e) VereinfachtesVerfahren. Bei Streitffillen mit einem Streltwert bis zu 1000 DM, mit Ausnahme von Streitfallen wegen des Abschlusses von Vertragen, kann em n verein- fachtes Verfahren seitens des Vertragsgerichtes durchgettihrt werden. Auf Grand des Antrages wird dem Aritragsgegner eine Leistungsaufforde- rung, d. h. eine Aufforderung, die mit dem An- trag begehrte Leistung innerhalb zehn Tagen zu erbrIngen, zugestellt. Gegen die Leistungsaufforderung 1st innerhalb einer Woche nach Zustellun?g der Einspruch zu- ifissig, Er 1st bei der Stelle einzulegen, welche die Leistungsaufforderung erlassen hat. Wird Ein- spruch nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, so hat die Letstungsaufforderung die Wirkung einer rechtskraftigen Entscheiclung (vgl. ? 10 Verfahren von Amts wegen. Das Vertragsgericht leitet in den Fallen, in denen eine grObliche Verletzung der Plandisziplin beim AbschluEl oder bel der Durelfithrung von Vertragen ihm gemeldet wird, eta Verfahren ein. Dies gilt insbesondere, wenn die Vertrags- partner der gesetzlich bestehenden Pfllcht zu- wider keine Vertrage abschlieflen oder die Ein- ziehung fling gewordener Vertragsstrafen unter- lessen (vgl. ? 6 Verf.O.:. Den Vertragspartneun wird dann eine Ein- leitungsschrift seitens des Vertragsgerichtes zu- gestellt (vgl. ? 7 Veil.% g)Kontrolle der Verfahren durch die Justitiare. Jeder Justifier lot verpflichtet, eine karteiartige Aufstellung alter von seinen Betrieben einge- reichten Verfahren zu ftlhren, urn dadurch eine Kontrolle austiben zu ktinnert Vor allem hat dadurch der Justifier auch die MOglichkeit, Ver- fahren mit demselben Antragsgrund zu verbin- den und gemeinsam einzureichen, sofern die Vertragspartner dem Ministerium filr Maschinen- bau unterstehen. Es mull erreicht werden, dali moglichst in einer Verhandlung der gesamte Fragenkomplex ent- schieden werden kann. Ebenso 1st die Forderting von Vertragsstrafen mit etwaigen Schadensersatzforderungen zu ver- binden. Bei Antrag auf Schadensersatz 1st nach- zuweisen, inwiefern und in welchem Umfange der Schaden entstandhn 1st. Besonders zu beachten 1st, dell die in einem Vertragsverhaltnis von zwei Vertragspartnern entstandene Vertragsstrafe nicht auf andere Vertragspartner, wie Lieferer veal Vortnaterlailen, abgewaizt werden kann (keine Kettenreaktionfi. astir elm Schiedsverfahren zwisdien volkseigenen Betrieben untereinander liegt dann kein Rechts- schutzloedUrfnis vor, wenn der Schuldner Teil- nehmer am RE-Verfahren 1st und der unstreitige Betrag die Mindestgrenze des RE-Verfahrens ? zur Zeit 500,? DM ? tiberschrettet. In diesem Faille tat der Glaubigerbetrieb auf das RE- Verfahren zu verweisen, das fUr das Rechts- schutzbedUrfnis des GlAubigers hinreichende Grundlage Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ vercagung des verhandltaigstermins erforderlich wird (vgl. ? 11 Abs. 4 Verf.0). C.) Auskunftserstattung. Da des Vertragsgericht alle zur AufkIttrung eines Streitfalles dienlichen Ermittlungon anzustellen hat, kann es zu diesem Zwecke von jeder Seite, auch von alien Organen der Staatlichen Verwal- tung und der Verwaltung der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtsithaft, Vorlage von Ur- kunden und gutachtlidien Aullerungen fordern, die sich auf den Streitfall beziehen, sowie jede Person, deren Angaben zur AufklArung des Sachverhaltes dienen konnen, zu Aussagen vet- pfl Wer hierbei vorsAtzlich oder fahritissig die vom Vertragsgericht geforderten Auskiinfte unrichtig oder irrefahrend erstattet, kann gemtiB ? 9 der Wirtsehaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOBI. S. 439) bestraft 'werden (val. ? 13 Verf.0). d) Bestrafung von Mitarbeitern. Die Vertragsgerichte sind ,berechtigt, Leiter oder andere verantwortliche Mitarbeiter der yolks- eigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft, die die Plan- oder Vertragsdiszipiin schuldhaft verletzt haben, mit DIszmiinarstrafen in Rohe Ms zu einem Monatsgehalt zu belegen. Diese DiszIplinarstrafe ist die sogenannte perstinliche DIzziplinarstrafe fur Betriebsleiter und andere verantwortliche Mitarbeiter, welche durch ihr Verhalten die Plan- und Vertragsdisziplin schuldhaft verletzt haben Der Vorsitzende des Staatlichen Vertrags- gerichtes bei der Regierung der Deutschen De- mokratischen Republik ist berechtigt, Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane, die die Plan- oder Vertragsdisziplin schuldhaft verletzt haben. mit Disziplinarstrafen in }lithe bis zu einem Monatsgehalt zu belegen. ,Dasselbe Recht haben die Vorsitzenden der Vartragsgerichte in den Bezirken gegenaber den Mitarbeitern der Art- lichen staatlichen Verwaltungsorgane (vgl. ? 10 Abs. 2 und 3 VOStVG). e) Bestrafung bei schuldhafter Vet- letzung der Vertrags- oder Plan- diszi p11 n. Die Vertragsgerichte sind berechtigt, einen Ver- tragspartner auch dann zur Zahlung einer ange- messenen Strafe zu verpfliehten, wenn er die Vertrags- oder Plandisziplin schuldhaft verletzt hat, sein Verhalten aber vertraglich nicht unter Strafe gestellt ist. Damit 1st eine gesetzlidie Grundiage geschaffen wordexi, die die Einhaltung der Vertrags- und PlandiEziplin garantieren wird (? 10 Abs. 1 VOStVG). Diese Strafe ist der Htihe nach nicht begrenzt. Die Festsetztmg der Hobe der Strafe ist dem freien schiedsrichterlichen Ermessen tiberlassen. Diese unpersOnliche Strafe wird vom Vertrags- gericht selbst eingezogen und direkt an den Haushait abgeftihrt. Zu beadden ist hierbei, dal3 diese Strafe fiir solche Vertrag,sverletzungen zu verhangen sein wird, die vertraglich nicht unter Strafe gestelit sind, also z. B. ftir Unterlassung der rechtzeitigen Vertragsanderung und f?r iihnliche Verst813e, die bisher entweder durch eine Minderung der Ver- tragsstrafe oder durch eine entsprechende Kostenlastverteilung gealindet wort:len _ 50-Yr 2013/07/01: C IA-R D P83-00418 R000500060010-5 letzung der Plan- oder TVertragsdisziplin fest, die nach den geltenden Gesetzen der gerichtlidten Strafverfolgung unterliegt, so erstatten sie gegen den Schuldigen Stra[anzeige (vgl. ? 10 Abs. 4 VOStVG). 111.Rechtemittel 1. Rechtemiltel gegen Enleeheidungen: a) des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik: Gegen die Entscheidungen des Staatlichen Vet- tragsgerichtes bei der Regierung der Deutsdien Demokratischen Republik ist kein Reditsmittel zul5ssig. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik kann jedoch in Ausnahmefallen Ent- scheidungen des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik aufheben, andern oder eine nochmalige Oberpriifung anordnen. Will em Vertragspartner die Anderung oder Aufhebung einer redits- krtiftigen Entscheiciung veranlassen, so hat er die zur Prilfung erforderlichen Unteriagen mit aus- reichender Begrtindung dem Minister odei Staatssekrettir tiber die Vertragsschiedsstelle zu ilbermitteln. Zur Stellung des Antrages bel der Regienung der Deutschen ,Demokratischen Repu- blik ist our der Minister oder Staatssekretar be- rechtigt. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einzubringen (vgl. ? 15 VOSTVG). b) der Staatlichen Vertragsgerichte in den Bezirken: Gegen die Entscheidungen der Staatlichen Vet- tragsgeriehte in den Bezirken ist b1nnen flint Tagen nach erfolgter Zustellung der Entsdiel- dung die Beschwerde an das Staatliche Vertrags- gericht bei der Regierung der Deutschen Demo- kratischen Republik zulassig. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen und zu begriinden. Sic muB erkennen lassen, welche Ab- iinderung der angefochtenen Entscheidung be- gehrt wird (vgl. ? 21 Verf.0). Die Beschwerdefrist beginnt an dem dem Zu- stellungstage folgenden Tage. 1st der letzte Tag der .Beschwerdefrist em n Sonntag oder ein steal- itch anerkannter Feiertag, so ist der darauf- folgende Werktag letzter Fristtag. Die BeschWerdefrist kann seitens des Vertrags- gerldites nicht verlangert werden. Eine Wiedereicrisetzung gegen die Versilumung der Beschwerdefrist flndet nicht statt. Zur Beschwerde berechtigt ist der durch die Entscheidung sich beschwert fahlende Vertrags partner. el der Vertragsschiedsstelle: Gegen Entscheidungen der Vertragssdnedssielle ist die Beschwerde nicht zulAssig. (Vergl. ? 22 Verf0.) Entscheidungen der Vertragsschiedsstelle warden durch BestAtigung des Ministers oder Steals - sekretars wirlcsam. (Vergl. ? 13 VOStVG.) Die Vertragspartner .ktinnen vor der Bestatigunic beim Minister oder Staatssekrettir Etnwande gegen die Entscheidungen erheben. Die Vertragspartner miLssen slch hierbei In der Veithndlung die Erhebung der Eire Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 wande vorbehaftith und dlese innerhalb von film/ Tagen beim Minister oder Staatssekretar er- hoben haben. (Vergl. ? 22 Abs. 2 Verfa Gegen die Verbangung von Ordnungs-, Zwangs- uncl Disziplinarstraferrgibt es keine Beschwerde. Ebenso ist die ablehnende Verbigung des Kom- missionsvorsitzenden, em n Verfahren zu ertiffnen, unanfechtbar, 2. Reddsbehelf: Erhtnerung. Gegen die Kostenrechnung, den Kostenfestsetzungs- beschluB, der auf Antrag eine Erstattung der Aug- lagen zwischen den Parteien rtelt, die Festsetzung von Zeugen- und Sachverstandigengebtihren sowie die Berechnung von Reisekosten, Tagegeldern und Dbernachtungsgeldern ist die Erinnerung zulassig. (Vergl, 114 GVO.) Die Erinnerung ist in analoger Anwendung des ? 104 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen, welche mit der Zustellung des Beschlusses beginnt, zu erheben. Sp5ter eingehende Erinnerungen kOnnen von der Vertragsschiedsstelle nicht berticksichtigt werden. Mit der Erinnerung karm in keinem Fall gegen die Kostenlast angegangen werden, Die Verteilung der Kostenlast liegt im Ermessen der Vertragsschieds- stelle, sofern das Verfahren durch Beschlu3 ge- schlossen und somit durch Beschluf3 fiber die Kosten entschieden wird. Gegen die Tragung der Kosten kann der betroffene Vertragspartner nut. das Rechtsmittel einlegen, welches gegen die Ent- scheldung, die die Hauptsac.he betrifft, zulassig ist. IV. Die Kasten des Verfahrens. Das Verfahren vor dern Vertragsgerieht ist gebtihren- pflichtig (vergl. ? 14 VOStVG). Gebehren und Auslagen werden nach der Gebtihren- und Vonzugsordnung fur das Staatliche Vertragsgericht vont 27. November 1952 (GBI S. 1255) erhoben. 1. Gebtibren. Bei Streitsachen Ober Forderungen aus abgeschlos- senen Vertragen werden die Geb?hren nach dem Wert des Streitgegenstandes erhoben. Die Mindest- gebtichr betrtigt dabel 30,? DM (vergl. ? 2 GVO). Bei Streitsachen, die ledigbch den AlzschluB von Vertragen aura Gegenstand haben, wird eine Fest- gebtihr von 100,? DM bis 5000,-- DM erhoben (vergl. ? 3 GVO). Nach ? 5 GVO konnen die Gebithren aus ? 3 GVO auf das Doppelte erhtiht werden, wenn in der vor- geschriettenen Frist von 30 Tagen nach Bekannt- gabe der Planauflage kein Vertrag abgeschlossen 1st und der Antrag auf Eroffnung eines Verfahrens nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablaut der 30tegigen Frist gestellt worden ist. Gebithren werden von dem Vex tragsgericht nicht erhoben, wenn der Antrag unmittelbar nach Ober- reichung mit Zustimmung des Vertragsgerichtes zurilckgenommen wird, ohne daB eine Tat igkeit des Vertrag,sgerichtes stattgefunden hat. Die Gebithren ermaBigen sich auf die Halfte, wenn der Antrag nach Seem" einer Tatigkeit des Vertragsgerichts mit dessen Zustimmung zurilckgenommen wird (vergl, ? 6 GVO). Das VertragsgerIcht kann einer Panel, deren schuldhaftes Verhalten die Vertag-ang einer miind- lichen Verhandlung notwendig macht, eine Sonder- gebuhr auferlegen (vengl. ? 7 GVO). - 04 2. Auslagen. An Auslagen werden von dem Vertragsgerlcht er- hoben: a) Telegrammgebithren, Geb?hren !Ur Ferngesprache nach auswartigen Orten, C) Zeugen- und Sachverstandigengebuhren, d) Post,gebahren filr Zustellungen von Amts wegen (vergl. ? 10 GVO). Eine Erstattung der Auslagen zwischen den Par- teien findet regelmaBig nicht statt. Das Vertrags- gericht kann bei schikantiser oder rnutwilliger Rechtsaustibung der schuldigen Panel die Er- stattung der Auslagen der Gegenpartei auferlegen, die in diesem Falle einen Antrag stellen mut) (vergl. ?? 12, 13 GVO). 3, Filligkeit der Gebiihren und Auslagen. Gebiihren und Auslagen werden faliig, sobald eine endgtiltige Entscheidung aber die Kosten ergangen oder das Verfahren durch Einigung, Zurile.knahme oder anderweitige Erledigung beendet 1st (yang!. ? 17 GVO). Die durch Entscheidungen begrtindete VerpRichtung zur Zahlung von Gebehren ussd Auslagen erlischt, soweit die Entscheidung aufgehoben oder ab- geandert wird (vergl. ? 20 GVO). V. Vollstreckung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die in den Ent- scheidungen festgelegten MaBnahmen zu den vor- geschriebenen Terminen durehzuliihren. Unterlafk oder verzhgert em Vertragspartner die Durchftihrung dieser MaBnahrnen, so kann die Leistung im Anweisungs- verfahren erzwungen und der sdumige Vertragspartner mit einer Geldstrafe belegt werden. Die gleiche Re- gelung gilt fiir die vor dem Vertrags,gericht erfolgten Einigungen (vergl. ? 13 VOStVG). 1. Zwangsstrafen. Fiihrt ein Vertragspartner We in einer Entschei- dung festgelegten Mafinahmen nicht durch, so wird ihm ? unter Androhung einer Zwangsstrafe eine Frist gesetzt. Nach erfolglosem Fristablauf hat der stiumige Vertragspartner die Zwangsstrafe zu ent- riehten. (Vergl. ? 23 Verf0.) Es handelt sich also nicht urn MaBnahmen wahrend des Verfahrens, sondern urn MaBnahmen der Ver- tragsgerichte, die auf Grund der ergangenen Ent- scheidung nach Schluf) des Verfahrens von den Vertragspartnern durchzufahren sind. Die Zwangs- strafe dient somit zur Erzwingung einer durch das Vertragsgericht in der Entscheidung angeordneten Mafinahme. Sie richtet sich gegen die Vertrags- partner, also gegen juristische Personen, und ist eine unpersonliche Strafe. Vom Vertragsgericht kann sie in leder Htthe festgelegt werden. 2. Zwangsbuehungsantrag. Die in Einigungen und Entscheidungen fest- gelegten Vertragsstrafen sind an den Vertrags- partner direkt zu entrichten. (Vergl. ? 24 Abs, 2 Verf0.) Das Vertragsgeridd ist grundsatzlich nicht be- rechtigt, Ratenzahlungen fUr die Bezahlung von Vertragsstrafen zu gewahren. Zah1t der zur Entrichtung der Vertragsstrafe ver- ptlichtete Partner tnnerhalb der besttmmten Fest die Vertragsstrafe nicht, so mull dies der die Ver- triasstrafe fordernde Vertragspartner dem Ver- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 tragsschiedsstelle Mittellung Ober erfolgte Zwangs- buchungen zu geben, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann. dann bei der zustandigen Niederlassung der Deutschen Notenbank einen Zwangsbuchungs- antrag. Um im Vollstreckungsverfahren die Zwangs- buchungsantr5ge sofort stellen zu lainnen, ist es erforderlich, daft bet Beginn des Verfahrens schon beide VertragsPartner dem Vertragsgericht a) thre zustandige Niederlassung der Deutsehen Notenbank, b) ihre Kennziffer, und C) die Nurruner titres Bankkontos mIttellen. Nur eine genaue Beachtung dieser Bestimmungen garantiert em n ordnungsmafliges und schnelles Verfahren und hilft den Vertragspartnern, unnotige Kosten zu vermeiden. Anhang 1. Elnlithrungs-Verordnungen und Durehttlhrungs- Bestimmungen. a) Verordnung Ober die E infiihru rig des Allgerneinen Vertragssystems fur Warenlieferungen in der volkselgenen und der ihr gleichgestellten Wirt- schaft vom 6. Dezember 1951 (GB1. 51/1141) b) 1. DB hierzu vom 21. 3.52 (GB!. 52/323) C) 2. DB hierzu vom 19. 8. 52 (GB!. 52/793) (aufgehoben) d) 3. DB blerzu vom 20. 8.52 (GB!. 52/794) e) 4. DB hierzu vom 18. 5. 53 (GB1. 53/735) I) 5. DB hierzu yam 6. 6. 53 (GB!. 53/803) g) 6. DB hierzu vom 23.12.53 (GB1.54/21 ) h) Verordnung Ober die Bildung und Tatigkeit des Staatlichen Vertragsgericbts vom 6. Dezember 1951 in der Neufassung vom 1. Juli 1953 (GB!. 53/855) I) Verfahrensordnung Ric das Staatliche Vertrags- gerIcht vom 8. Manz 1952 in der Neufassung vom 1. Juli 1953 (GB!. 53/858). j) Gebilhren- und Vollzugsordnung filr das Staat- Oche Vertragsgericht vom 27. November 1952 (GB!. 52/1255). 2. Mustervertrlige und Lieferbedingungen. a) Bekanntmachung eines Mustervertrages fiir all- gemeine Lieferbedingungen vom 10. Januar 1952 (MirtI31. 52/7) Berichtigung hierzu: Mm BI. 52/38 b) Bekanntmachung Ober die Gititigkeit des Muster- vertrages mit angemeinen Lieferbedingungen filr die Fachanstalten des DIA vom 1. April 1952 (MinBl. 52/39) c) Bekanntmachung der allgerneinen Bedingungen der volkseigenen Bauindustrie filr die 'Ober- nahme und DurchfUhning von Br.uarbeiten (ABB) nebst Mustervertrag vom 31. Mai 1952 (MinBl. 52/75). d) Bekarattmachung von allgemeinen Bedingungen filr bautechnische Projektierungsarbeiten nebst Mustervertrag vom 23. Juli 1952 (MinBl. 52/113). e) Bekanntmachung von Sonderbestimmungen fiir Giaerelerzeugnisse und Modelle vom 22. De- zember 1952 (ZB1. 53/6). Berichtlgung hierzu: ZBL 53/150. I) Bekanntmachung von Baubedingungen der yolks- eigenen Artlagenbau-Betriebe der Elektrotechalk vom 24. November 1932 52/191). Rau, Stellvertreter des Mlnisterprasidenten und Minister fiir Maschinenbau g) Bekanntmachung Ober allgemeine Bedingungen fur die Haupterzeugnisse der Kohlenindustrie yam 28. April 1953 (ZB1. 53/191). h) Bekanntmachung der allgemeinen Lieferbedin- gungen fur die volkseigene Filzindustrie 'worn 17. April 1953 (ZB1. 53/172). i) Bekanntmachung von Sonderbestimmungen fiir Emailleerzeugnisse ftir die chemische und Nah- rungsmittelindustrie vom 20. Juni 1953 (ZBI. 53/297). I) Bekanntmachung der allgemeinen Lieferbedin- gungen fib: den Absehluf3 von Transportraurn- Vertr5gen mit den volkseigenen Kraftverkehrs- betrieben und mit den Autotransport-Gemein- schaften vom 3. Juli 1953 (ZB1. 53/334). 3. Deutsche Handelszentralen a) Anderung der Verordnung iiher die Verbesserung der Arbeit der Deutschen Handelszentralen vom 22. Januar 1953 (GBI. 53/167). b) 1. DB hierzu vom 7.2.52 (GB!. 52/15!) e) 2. DB hierzu van 8.2.52 (GB!. /152) (Ber. S. 186) d) 3. DB hierzu vom 17.6.52 (GBL /500) e) 4. DB hierzu vom 28.8.52 (GB!. /530) 1) 5. DB hierzu vom 7.5.53 (GB!. 53/710) 0) Preisverordnung Nr. 232 vom 1. Marz 1952 - GB!. 52/197 - Verordnung iiber die Provisionen der DHZ Rir die Mitwirkung beim AbschluO und bei der Abwicklung von Vertrtigen. 4. Export und Import. a) Verordnung Ober die Einfiihrung des neuen AuBenhandels-Verfahrens filr Export vom 30. Juni 1950 - GB!. 50/639 -, anliegend All- gemeine Lieferbedingungen und AlLgemeine Auf- tragsbedingungen (aufgehoben durch ? 23 der Exportordnung). b) Bekanntmachung der Neufassung der Verord- flung titer die Einfiihrung des neuen AufSen- harndels-Verfahrens filr Export vom 31. Januar 1951 (GB!. 51/57) (aufgehoben durch ? 23 der Exportordnung). c) 1. Durchfiihrungsbestimmung zur Verordnung titter die Elnfiihrung des neuen Augenhandels- Verfahrens fur Export vont 17. April 1951 (GB1. 51/304). d) 2. Durchfiihrungsbestinunung zur Verordnung titer die Einfahrung des neuen Auflenhandels- Verfahrens fOr Export vom 26. Mai 1951 (GB1. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release e) i. Durchfithrungsbestimmung zur Verordnung tiber die Einftihrung des neuen AuBenhandels- Verfahrens fiir Export vom 12. November 1951 (GB!. 51!1041, Ber. 1952 S. 73). 1) Bekanntmachung der Richtlinien tir die Bear- beitung von Importantagen llber Warenbeztige aus dem Ausland und Westdeutschdand sowie Westberlin vom I. Juli 1952 (MinBl. 52/105). g) Verordnung Ober das Einfuhrverfahren ftir den AuBenhandel und Inrterdeutschen Handel vom 18. September 1952 (GB!. . 52/861). Is) Verordnung tiber die Durchfuhrung yore Export- auftriigen - Exportordrumg VOTT1 IT- Dezem- ber 1953 (GB!. 53/1312). 5. VEB - private Wirtschaft. a) Anordnung tiber die Regelung der Vertrags- beziehungen zwischen privaien Betrieben und volkseigenen sowle genossenschaftlichen Betrie- ben und anderen Organisationen vom 18. Mai 1949 (ZVOB1. 49/385). b) I. DB hierzu vom 111.5.49 (2VOBL 49/385) C) 2. DB .hierzu vom 15. 6. 49 (1VOBI. 49/469) d) 3. fiB hierzu vom 3.8.49 (ZVOBI. 49/604) e) Anweisung fiber die Durchfiihmng der Anord- nung Ober die Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen privaten Betrieben und volkseigenen. @ 50-Yr 2013/07/01: CIA-RDP83-00418R000500060010-5 sowie genossenschaftlichen Betrieben und ancle- ren Organisationen vom 12. August 1949 (ZVOBI ? 49/615). I) Verordnung tiber die Neuregelung der Vertrags- beziehungen der privaten Industrlebetriebe vom 29. Oktober 1911 (GB!. 53 1078). Preisordnung Nr. 233 vom 5. MArz 1952 (GB1. 52/204). 6. Sonstige Bestimmungen, a) 8. DB zur VO titer die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe vom 15. Jut) 1949 (ZVB1 49/548). b) Verordnung tiber die Erteilung und Durchfiih- ?i rung von Regierungsauftrligen vom 17. Dezember 1953 (GB1. 53/1307). C) Richtlinien Ober die Verteilung und Realisierung der Matenialkontingente 1954 vom 21. August 1953 (ZB1. 53/403). d) Verordnung ikber Mallnahmen zur Sicherung des Schrottaufkommens vom 6. August 1953 (GB!. 53/923). e) Beltanntmachung des Besdllusses des Prasidiums des Micnisterrates tiber Mallnahmen zur Metall- einsparung in der gesamten Wirtschaft vom 28. Februar 1953 (GB1. 53/379) sowie Richtlinien hierzu vom 1. Januar 1954 (GB! 54/73). VEB Deutsche, Z.pnerskerlag (202154 La) A 16/54 DDR Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R00050006no1n_ Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 INur ler den Diendgebranda 1 404 Verfligungen und Mitteilungen des Minis' eriums fur Masthinenhau 1?101MIMMII? 1954. I Berlin, den 2. April 1954 I Nr. 7 Betr.: Auswahl zum Studium an den Arbeiter-und-Bauern-Fakultaten und den Fachschulen des Ministeriums f tir Maschinenbau Die Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokrati- schen Republik haben die Aufgabe, Kader fUr unsere Volkswirtschaft heranzubilden, die fahig und bereit sind, das groBe Werk des friedlichen Aufbaues (lurch- zuflihren und zu vollenden. Die Lehrkrafte an unseren Hoch- und Fachschulen waren in den vergangenen Jahren bemtiht, die Jugend- lichen zu allseitig entwiekelten Perstinlichkeiten und aufrechten Patrioten zu erziehen, die ihrer Heimat. ihrem Volk und ihrer Regierurtg treu ergeben sind, die Freunde der Sowjetunion, der Lander der Volksdemo- kratien und alter friedliebenden und fortschrittlichen Menschen sind, die ihre ganze Personlichkeit im Kampf um den Frieden und urn em n einheitliches, friedlieben- des, demokratisches und unabhangiges Deutschland ein- setzen. Dali diese Bernilhungen von Erfolg begleitet sind, zelgen heute Tausende meuer Kader in der Pro- duktien, in den Konstruktions- und Entwicklungsbtiros und in der Verwaltung durch groBe Taten in der Ent- wieklung unserer Friedensindustrie. Diese Erfolge, die nicht zuletzt das Ergebnis der Ausbildungs- und Erzie- hungsarbeit an den Hoch- and Fachschulen sind, diirfen nicht die nods vorhandenen Mange! in der Erziehungs- arbeit beschemigen. Welche Mange! sind das? 1. Die Erziehungsarbeit an den Hoch- und Fachschulen wird losgelOst von der 1?roduktion durchgefiihrt. Die Tatsache, daB bereits mit der Delegierung der ErziehungsprozeB an den Hods- oder Fachschulen eingeleitet wird, findet keine Beachtung. 2. Trotz groBer Anstrengungen ist es nicht gelungen, jeden Studenten so zu erziehen, daf3 er sich bewuBt ist, dal) er im Auftrage der Arbeiter- und Bauern- macht an der Schule studiert und sein Studium eine hohe Auszeichnung darstellt. 3. Die Delegierungen geschehen formal. Die Beurtei- lungen durrh die Kaderabteilungen geben nicht ein klares Bud des zukiinftigen Hoch- oder Fach- whalers. Die Auswahl filr das Studium berticksich- tigt nicht die Entwicklung der bestcar Facharbeite- rinnen und Facharbeiter. 4. Die mangelhafte Auswahl und das Fehlen elates Unterstiltzung der Schulen durch die Betriebe ftihrt dazu, dap der Prozentsatz der wahrend des Sta- diums Ausscheidenden ziemlich hoch ist. Das be- deutet unverantwortliche Mehrausgabe an Stipen- dien. Es kommt jetzt darauf an,diepolitisch- ideologische Erziehungsarbeit an den Hoch- und Fachschulen mit Unter- stirtzung der Betriebe so zu verbessern, cla13 das Erziehungsziel der demokrati- schen Schule bei jedem Studierenden erreicht wird Folgende Aufgaben sind zu losers: I. Es mull eine sorgfaltige Auswahl der zu delegieren- den Kader erfolgcn. Aus diesem Grunde ist in jedem Betrieb eine Auswahlkommission zu bilden. Sic be- steht aus: Kaderleiter, Direktor fur Arbeit, Vertreter der Par- teien und gesellschaftlichen Organisationen, Ausbil- dungsleiter, Vertreterinnen des Frauenausschusses. 2. Die Delegierung zum Studium wird in einer Beleg- schafts- oder Abteilungsversammlung des Betriebes und in feierlicher Form durchgeftihrt, in der dem Studierenden klar gemacht wird, daf3 er im Auf- trage der Arbeiter- und Bauernmacht, im Auftrage des Betriebes zum Studium delegiert wird. 3. Dem Studierenden mull bei der feierlichen Ver- abschiedung em n ordentlicher Studienauftrag erteilt werden. In ihm wird Cr von den Arbeitern und An- gestellten des Betriebes verpflichtet, dein Studien- auftrag an der Schule zu erfirilen. Der Studierende hat von der Belegschaft des Betriebes fiber sein Studium Rechenschaft abzulegen. 4. Die Hoch- oder Fachschulen geben dem delegieren- den Betrieb nach jedem Studienjahr eine Ein- schatzung der Leistungen des Studierenden, insbe- sondere Ober die gesellsehaftlichen Leistungen. Bei hervorragenden Leistungen ist der Studierende vom Betrieb einzuladen, damit ihm die Anerkennung der Arbeiter fiir seine Leistungen ausgesprochen werden kann. Such-, wertvolle Sach- oder Geld- pramien sind als Auszeichnung vorzusehen. 5. Bei mangelhaften Leistuingon veran1aBt der Be- trieb, daB der Studierende vor der Belegschaft oder Abteilung in einer Versammlung Rechenschaft Ober seine Schwachen ablegt, und er auf seine ilber- nommene Verpflichtung ernsthaft aufmerksam ge- macht wird. 6 Bei auBerordentlich mangelhafter Leistung und Disziplinarvergehen von schwerwiegender Bedeu- tung ist der Betrieb verpflichtet, den Studierenden von der Schule zurrickzubemdern. In einer Beleg- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R00050onAnn1n_ Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ziehungsnel gestellt wird Nach einer erfolgreichen Erziehunssarbeit im Be- trieb kann evtl. zu einem spaterert Zeitpunkt noch- mals eine Delegierung ausgesprochen werden. Diese Mannahmen sind em n entscheidender Beitrag der Betriebe zur Unterstiitzung der Hoch- und Fachschulen Es wird von jedem Werkdirektor und Weekleiter er- wartet, dad er entsprechend diesen Prinzipien handelt und die anliegenden Auswahl-Richtlinien in seiner Al- beit beachtet! Richtlinien Rh die Auswahl mid Delegierung zum Hoch- und Fachschulstudium A. Fachschulen I. Vorbereltung zum Facbscbulatudium An den Fachschulen wird in diesem Jahre bei alien Auf- nahmeprilfungen em n einheitliches Niveau verlangt. Das bedeutet, daf3 die delegierten Kollegen entsprechende Vorkenntnisse haben mtissen. Es wird deshalb voraus- gesetzt, dell der delegierte Fachschiiler folgende Kcnnt- !noise aufweisen kann: a) Die Facharbeiterpriifung mull mit gutem Erfolg ab- gelegt worden sein. Delegierte, die in den Monaten JunliJuli ihre Facharbeiterprtifung ablegen, milssen auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewahr geben, daf3 sie ihre Facharbeiterpriifung mit dem Pradikat ?gut" bestehen. Die fachliche, theoretische und gesellschaftliche Beurteilung soli das Ergebnis von mindestens 80 Prozent Erftillung in den einzel- nen Ffichern aufweisen. b) Der Stoff, der nach den Ausbildungskompendien des Staatssekretariats fiir Berufsausbildung verlangt wird, mud von den einzelnen Sditilern beherrscht werden, wobei besondere Kenntnisse auf den Gebie- ten Mathematik, Physik, techn. Zeichnen, Fachkunde und Gesellschaftswissenschaften verlangt werden. c) Die Fachschulen erwarten, daB sich die delegierten Kollegen durch aktive gesellschaftliche Mitarbeit an der Schule ausgezeichnet haben und gewillt sind, sich das hbehstmogliche Mall an Wissen anzueignen. d) Von jedem Fachschtiler wird erwartet, daf3 er in moralischer Hinsicht vorbildlich ist. Er mull seine Interessen denen des Kollektivs unterordnen und sich den Beschlilssen des Kollektivs ftigen. el Die Direktoren fur Arbeit werden beauftragt, die zu delegierenden Kollegen in Vorbereitungslehrgangen tan den Technischen Betriebsschulen zusammemu- fassen und den Stoff der Ausbildungskompendien zu vertiefen. Dartiberhinaus wird empfohlen, daB die besten Ingenieure, Meister, Brigadiere und hochqualifizicrte Facharbeiter Patenschaften iiber die zu delegieren- den Kollegen Obernehmen, damit diese mit den tech- nischen Problemen weitgehend vertraut gemacht werden. Hierbei sind in erster Linie solche Grund- kenntnisse zu vermittelin, die ftir einen zukiinftigen Ingenieur von besonderer Wichtigkeit sind (z. B. Werkstoffoormen und Werkstoffpnifutng. Kenntnisse von den einfachen tectmologischen Prozessen, Kennt- nisse Ober die Funktion der einzelnen Aggregate des jeweiligen Industriezweiges, Kenntnisse fiber die wirtschaftliche Fertigung usw.). In kleineren Betrie- ben. wo nicht die Metglichkeit einer Vorbereitung im Rahmen eines Zirkels gegeben ist, mud auf alle Falle die Vorbereitung durch Ubemahme von indivi- duellen Patenschaften erfolgen. f)Die Fachsrhulen werden den Betrieben auf Anforde- rung Prospektmaterial zur Verfiigung stellen, aus denen ersichtlich ist, welche Fachgebiete an den einzelnen Fachschulen gelehrt wurclen. ww die Stu- dienplane aufgebaut sind, welche speziellen Kennt- nisse verlangt werden und welche Berufsoussichten die zuktinftigen Ingenieure in den einzelnen Indu- striezweigen haben. g) Die Fachschulen werden Werbekommissionen in die einzelnen Betriebe entsenden, damit jeder einzeltie Interessent die Moglichkeit hat, sich nach Einzel- heiten zu erkundigen. Diese Werbekommissionen werden gleichzeitig vor den jungen Facharbeiterin- nen und Facharbeitern Aufkidrungsvortrtige halten und ihnen einen Einblick in das schulische Leben geben. h) Alle Fachschulen des Ministeriums fiir Maschinen- bau fiihren in den Monaten Marz und April einen ?Tag der offenen 'rift" durch. Nicht die leitenden Funktionare sollen die Schule an diesem Tage be- suchen, sondem die zum Studium vorgeschlagenen Kollegen des Betriebes. i) Um die Arbeit der Auswahlkommission zu erleich- tern, werden einzelne Schulen Tonbandaufnahmen filr den Werkfunk zur Verfiigung stellen. k) Die Kaderabteilungen der Betriebe reichen folgende Unterlagen an die Kaderabteilung der Fachschule ein: I. Aufnahmeantrag (diese werden von den jeweili- gen Fachschulen zur Verftigung gestellt). 2. Zwei Lichtbilder. 3. Ausftihrliche fachliche, gesellschaftliche und eharakterliche Beurteilung. 4 Delegierungssehreiben des Betriebes. 5 Abschriften samtlicher Zeugnisse Ober bisher besuchte Schulen und iiber den Abschluf3 der Be- rufsausbildung. 6. Bescheinigung des Arztes, daB der Bewerber frei von ansteckenden Krankheiten 1st. 7. Polizeiliches Fithrungsmugnis. I) Vorschlage zur Delegierung k6nnen vom Kaderlei- ter, von den Abteilungsleitern der einzelnen Be- triebs-Abteilungen und von den Parteien und Massenorganisationen unterbreitet werden. Das Dele- gierungssehreiben mull die Unterschriften des Kader- leiters, des BGL-Vorsitzenden und gegebenenfalls die des Ausbildungsleiters bzw. des Vorsitzenden der jeweiligen Partei oder Massenorganisation auf- weisen. m)Folgender Terminkalender wird fiir verbindlich erklart: 30. April 1954 Anmeldeschluf3 ? bis zu diesem Zeit- punkt milissen sdmtliche Unterlagen bei der Kaderabteilung der jeweiligon Fachschule vorliegen. 1.-15. Mai Uberprilfung der Bewerbungsunter- lagen durch die Kaderabteilung der Fachschule unci Einladuing zur Auf- nahmepilifung. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 15. Mai bis 31. Mai Durchfiihrung und Auswertung der Aufnahmeprilfungen. 1.-30,Juni Benachrithtigung der Bewerber fiber Zulassungen zum Fachschulstudium. 1. September Beginn des Studiums n) Bei der Werbung haben die Betriebe besonderen Wert auf the Gewinnung von Arbeiter- und Bauern- kindenn und die Delegierung von F'acharbeiterinnen zu legen. IL StudienmoglichkeIten the genauen Anschritten der jeweiligen Fachschulen sind aus dem ?Verzetehnts der dem Ministerium far Masehinenbau unterstehender volkseigenen Betriebe sowie der Hoch- und Fachschulen" zu ersehen. Zum 1. September werden an den einzelnen Fachschulen Be- wetter itir folgende Fachgebiete aufgenommen: Name and Ansehrift der helm:Mile: FS far Schwermaschinenbau Bautzen, Schilleranlagen 1 FS /Br Schwermaschinenbau und Elektrotechnik Berlin-Lichtenberg, Marktstr, 11/13 FS Eir Schwermaschlnenbau Bernburg, Kothener Str, 1/3 FS 11.1r Schwermaschinen- bau, Elektrotechnik und Feinmechanik Dresden A 18, Elisenstr. 25 FS ffir Feinmechanik und Uhrentechnik Glashiltte/Sa., E.-Thalm.- Str. 17 FS fur Schienenfahrzeuge GdrlItz, Goethestr. 5/7 FS !Or Feinmechanik und Optik Jena, Carl-Zei13-Platz FS fikr Augenoptik ?Hermann Pistor" Jena, Carl-ZeiB-Platz FS filr Schwermaschinenbau unci Elektrotechnik Karl-Marx-Stadt, Stratle der Nationen FS ftir Schwermaschinenbau Karl-Marx-Stadt, Annaberger Str. 1/9 FS fur Werkzeugmaschinen- bau Karl-Marx-Stadt, Erfensehlager Str. FS filr Werkstofftedmik und Materialprilfung Karl-Marx-Stadt, Schefrelstr. 110 Fachrielktung: Forderteehnik Hebezeuge Technologie des Maschi- nenbaues, Elektromaschi- nenbau Elektr. Anlagen und Ge- rhte Funkgerate Fernmeldegertite Kfiltetechnik Chem. Apparate und Be- hiilterbau Nahrungs- und Genuf3- mittelmaschinen Elektr. Anlagen und Gerate Schweilheehnik Kabel und Leitungen Bilromaschinen Uhrentechnik Bilramaschinen Lokomotiv- U. Waggon- bau Optische Gerhte Augenoptik (2 Jahre) Spanlose Formung Textilmaschinen Bau-, Keramik- u. Gies- maschinen Whrmeversorgung u. Ge- sundheitstechn ik ? 'Wassermeister Werkzeugmaschinen Holzbearbeitungs- niaschinen 'Werkstofftectunik und Materialpriifung FS fur GieBerettechnik ..Georg Schwarz" Leipzig W 34, Gerh.-Ellr.Str. FS fill' Landmaschinenbau Leipzig W31, Am Lausner Weg FS filr Schwermaschinenbau Leipzig C 1, Dimitroffstr. 13 FS ftir Schwermaschinenbau Magdeburg, Am Krokern- tor la FS fiir Kraft- und Arbeits- maschinen MeiBen, Weinbohlaer Str. 11 FS fur Elektrotechnik ?Fritz Selbmann" Mittweida, Technikumplatz FS fur Schwermaschinenbau ?Walter Ulbricht" Rofiwein, Dobelner Str. 65 FS fiar Schwermasehinenbau Sehmalkalden, Blechhammer 4 FS !Ur Elektromasehinenbau ?Hanno Gunther" Velten-Hohensehopping FS fur Schiffsbautechnik Warnemfinde, Richard- Wagner-Str. FS fin' Schwermasehinenbau Walzwerksmasehi nen Wildau, Friedr.-Engels- Str. 55/64 F'S f?r Schiffsbautechnik Wismar, Ulmenstr. 15 GieLlereitechnik Landmaschifnenbau Polypraphische Maschi- nen Ingenieurwirtschaftler Metallurgieausriistung Kraft- und Arbeits- maschinen Technologie der Elektro- feinwerksteehnik Fernmeldegerate Elektrowtirme Funkgeratebau Licht- u. Rohrentechnik Elektr. Anlagen und Ge- rate Kabel und Leitungen Transformatorenbau Fordertechnik Hebezeuge Stahlkonstruktion Schweilhechnik Technologie des Maschi- nenbaues Technologic, des Elektro- maschinenbaues Elektrofahrzeuge Elektromaschinenbau Schiffbau Schiffsmaschinenbau Schiffbau Schiffsmaschinenbau Schiffselektrik FS fur Kraftfahrzeugbau Kraftfahrzeugbau Zwickau, Lessingstr. 15 Kraftfahrzeuginstand- setzung Karosseriebau Urn den groBen Bedarf bestimmter Inclustriezweige decken zu konnen, wird vorgeschlagen, verstarktes Augenmerk auf folgende Fachgebiete zu legen: Holzbearbeitungsmasehinen, Ban-, Keramik- und Glasmaschinen, SchweiBtechnik, GieBereitedmik, Technologie des Maschinenbaues, Ingenieurwirtschaftler, Landmaschinenbau. 111. Allgemeine Hinweise a) Das Studium erstreckt sich ill den einzeinen Fach- gebieten fiber 3 (drei) Jahre und schlieSt mit der lngenieuerprlifung ab. I,) Die Fachschider ktinnen Stipendien nach den gesetz- Lehen Bestimmungen (GBI. 1,1954) erhalten. Stipen- dienantrhge werden den Fachschijlern nach bestan- dener Aufnahmeprfifung zugesandt. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 C) Das Studienjahr umfaBt 38 Unterrichtswochen. wobel der Unterricht an der Fachschule am 30. 8. eines juden Jahres endet. Zwischen dein 1. und 2., dem 2. und 3. Studienjahr wird ein gelenktes Berufsprakti- kum von 4 Wochen durchgefiihrt, d) 171c Schiller sind, sowed sic Stipendium erhalten. gegen Krankheit und Unfan volt versichert. t) Schalern. die kein Stipendium erhalten. kann in be- schrtinktem MaBe GebiihrenerlaB gew5hrt werden. I) Fachschuler, die kein Stipendium erhalten and denen keine Gebtihren erlassen werden. haben Studien- gebiihren zu zahlen. Sic betragen fib. die Hauptfachrichtung Schwermaschinenbau DM 200.? pro Studienjahr Hauptfachrichtung Schiffbau DM 200.? pro Studienjahr Hauptfachrichtung Fahrzeugbau DM 180.? pro Studienjahr Hauptfachrichtung Lancimasehinenbau DM 180,? pro Studienjahr Hauptfachrichtung Elektintechnik DM 180,? pro Studienjahr ,Hauptfachrichtung Allg. Maschinenbau DM 180.? pro Studienjahr g) Den glasverarbeitenden Betrieben des Ministeriums ffirMaschinenbau wird empfohlen.Facharbeiterinnen und Facharbeiter aus den entspreehenden Flerufen cur Ingenieurausbildung an die Fachschule far technische Glasverarbeitung, Ilmenau, Wallgraben 8? Fernruf 2474 ? zit sender). h) Es wird auf die Zeitschrift ?Der Maschinenbau". Verlag die Wirtschaft, Berlin, Heft 3 und 4/1954, verwiesen, in denen Aufsfitze iiber das Fachsehul- studium erscheinen. Den Betrieben wird vorge- schlagen, die Zeitschrift ?Die Fachschule", Fachbuch- verlag GmbH. Leipzig, laufend zu beziehen, urn liber die Fragen des Fachschulstudiums unterrichtet zu seln. B. Arbeiter- and Bauernfakuitaten I, Voraussetzungen fiir die Aufnahme: Ausgezeichnete Arbeitsleistungen, erfolgreiche Nina rbeit in einer der Massenorganisationen, rilekhattlose Aner- kennung unseres demokratischen Striates und Bereil- willigkeit, am Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik mitzuarbeiten. U. Aufgenommen werden: a) Kinder von Arbeitern, Landarbeitern and werk- tatigen Bauerd. Arbeiter und Lanciarbeiter im Since dieser Richt/inien sind Personen, die minde- stens seit dem 1. Januar 1942 als Arbeiter in der Industrie oder Landwirtschaft tatig rind oder his cum 8. Mai 1945 thug waren. Werktfitige Bauern im Sinne dieser Richtlinien rind Personen, die entweder Mitglieder der Landwirt- sehaftlichen Produktion.sgenossenschaften sind oder deren nu(zbares Grundeigentum in der Hegel 20 ha mutterer Bodenklasse nicht tibersteigt and die vor- wiegend ohne fremde Arbeitskrfifte arbeiten. b) Kandidaten, die vont Bundesvorstand des FDGB als Aktivisten anerkannt wooden sind. c) In Ausnahmeffillen Kinder von Personen, die durch Gesetze oder Verordnuingen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik besonders zu fordern sind. Diese Ausnahmen bediirfen einer Ge- nehmigurtp; der Zentralen Auswahlkommission unter dem Vorsitz eines Vcrtreters des Staats- sekretariats fiir Hochschulwesen. ebrige Bestimmungen a) Kandidaten fur this Arbeiter- und Bauernstudium miissen in der Regal das 17. Lebensjahr vollendet and dfirfen this 30. Lebensjahr nicht iiberschritten haben, b) An den Arbeiter- und Bauernfakultaten werdcn nur Personen zugelassen, die von den Betriebskommis- sionen der Betriebe oder von den dcmokratischen Massenorganisationen vargeschlagen and delegiert werden. c) Der Besuch der Arbeiter- und Bauernfakultal setzt den erfolgreichen Absch/u0 der Grundschule voraus. dl Kandidaten, die in einem Lehrverbfiltnis stehen und dieses vol Beginn des Stadiums am 1, September nicht beenclen, kiinnen nicht zugelassen werden. a) Fin Wechsel von der Oberschule cur Arbeiter- und Bauernfakultat hit nicht statthaft. IV. Auswahlverfahren a) Die Betriebskommission width die geeigneten Kandi- daten aus und ithersendet deren Unterlagen an die custandige Arbeiter- und Bauernfakultat. b) Die Aufnahmekommission der ABF iiberprilft die eingereichten Unterlagen und entscheidet Ober die Zulassung zur Aufnahmeprilfung. Die Unterlagen der abgelehnten Bewerber werden mit einer Be- grandung der Ablehnung und Vorschlfigen f?r andere Bildungsmnglichkeiten an die Betriebskommission curiickgesandt. Die Unterlagen der curUckgestellten Bewerber bleiben mit Ausnahme der Originalzeug- nisse an den ABF. Be) Einspriichen gegen den Beschluf) der Aufnahme- kommission entscheidet die Zentrale Kommission beim Staatssekretariat f?r Hochschulwesen. c. Die Aufnahmeprilfungen an den Arbeiter- und Bauern- fakultaten bestehen aus einem schriftlichen und einem mandlichen Tail. Sic werden in der Zeit vow 1, bis 24. April 1954 durchgefiihrt. d) Bis spatestens 30, April 1954 teilt die Arbeiter- und Bauernfakulta den Betriebskommissionen mit, welche Kandidaten die Aufnahmeprilfung bestanden oder nicht bestanden haben. e) Daraufhin schlagt die Betriebskommission die Kandi- daten am 1, oder 8. Mai der gesamten Belegscha(t oder Voliversammlung oder in don Grofibetrieben der AGL-Gruppe cur Delegierung vor. Jeder von der Belegsehaft delegierte Kandidat erhfilt vom Betrieb eine Delegierungsurkunde. f) Hat der Kandidat die Aufnahmepriifung bestanden und wird er vom Betrieb cum Studium delegiert, so wird er cum ABF-Studium zugelassen. g) Kandidaten, die hervorragende gesellschaftliche und berufliche Leistungen aufzuweisen haben, aber fachlich den Anforderungen an em n Arbeiter- und Bauernstudium noch nicht von genfigen, warden wahrend der Zeit ihrer Kandidatur bis cum Beginn des Studiums von der ABF fachlich besonders be- raters und betreut. VEB tIz.ntiszZ,sazdu (20)254 Ka.) A. 16 54151:M %TB Berliner Druckheur, Pre/wiener Alice 36 55047 Ra u Stellvertreter des Ministerpritsidenten und Minister fur Maschinenbau Creeereenewoecine.. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Veriiigvingen und Milicidungen des Ministeriums iiir Masthinenban 1954 I Berlin, den 6. April 1954 I Nr. 9 Nachstehend wird alien Werkleitern und den Belegschaf ten die EntschlieBung und em n Beschluti der Konfererts der Maschinenbaubetriebe zur Steigerung der Rentabilitat bekannt gemacht. Die Leitung des Ministeriums macht alien Werkleitern der Betriebe des Ministeriums fiir Maschinenbau die Durch- fiihrung des Beschlusses dieser Konferenz our Pflicht. ENTSCHLIESSUiVG der Konferenz der Masehinenbauer zur Steigerung der Rentabilitiit der Masehinenbaubetriebe. Die Arbeiterklasse und alle Werktiitigen in Stadt und Land der Deutschen Demokratischen Republik, darunter ouch die Maschinenbaucr, machen grof3e Anstrengungen, urn im Jahr der grofien Initiative durch die Verwirk- lichung des neuen Kurses von I'artei und Regierung nisch die Lebenslagc der gesamten werktdtigen Be- vollterung in unserer Republik 211 verbessern und die Deutsche Demokratische Republik ala unerschtitterliches Bollwerk der groBen nationalen Bewegung fOr die Kin- twit und den Frieden Deutschlands immer mehr zu festigen. Die Arbeiterinnen und Arbeiter der M.asehinenbau- betriebe konnen und werden hierzu durch allseitige Erfullung und Dbererftillung des Vol.kswirtschaftsplanes 1959 einen entscheidenden Beitiag leisten. Grof3e Erfolge wurden bereits von den Maschinenbauern in den vergangenen Jahren errangen. Die Produktion wurde weit tiber den Vorkriegsstand gesteigert, das Sortiment erweitert, die Qualitdt verbessert, die Selbst- kosten gesenkt und die Gewinnabfiihrung in steigen- dem Marie vermehrt. Die Durchfiihrung volkswirtschaftlich wichtiger Auf- gsben, wie z. B. Investitionen our Erweiterung der Pro- duktionskapazithten, Verbesserung der sozialen, hygieni- schen und kulturellen Einrichtungen sowie MaBnahmen our Erhohung des Acbeitsschuizes und der Sicherheit unserer Werktdtigen in den Betrieben, konnte jedoch in noch schnellerem Tempo eriolgen, wenn eine Reihe von Betrieben ihren Verpfliehtungen gegentiber dem Staat hinsichtlich der allseitigen Planerftillung und ins- besondere der Gewinnabltihrung besser nachkommen wiirden. Dec neue Kurs. die Politik der Regierung Grotewohl, durch Preissenkungen und Lohnerhohungen die Lebens- Inge der Werktinigen rather ci steigern, erfordern, daB ouch die ttnanziellen Verpflichtungen oiler volltseigenen Betriebe gegentiber dem Arbeiter- end fiauernstaat un- bedingt erftillt werden. Fur die Betriebe des Mini- Rau Stellvertrteter des Ministerprtisidenten und Minister ftir Maschinenbau steriums fur Masehinenbau ergibt sich daraus die pa- triotische Aufgabc, nicht our mehr und besser, sondern ouch billiger zu produzieren. Alle Maschinenbauer mussen sich in ihrer thglichen Arbeit davon leiten lassen, unserem Staat zur Dural- ftihrung des neuen Kurses mehr finanzielle Mittel durch Erreichung und Steigerung der Rentabilittit, durch Er- hiihung der Gewinnabfiihrung zur Verfugung zu stellen. Die Werkleiter milssen ihre hohe Verantwortung filr die Erreichung dieses groflen Zieles erkennen und ihre besondere Verpflichtung darin schen, in engster Zu- sammenarbeit mit den gesellschaftlichen Orgrmisationen, insbesondere den Gewerkschaften, die umnittelbare Interessiertheit und die aktive Mitarbeit aiir Work- tatigen in den Betrieben zur Erreichung und Steigerung der Rentabilitat zu organisieren. Durch eine breite ideologische Aufklarungsarbeit, unter Einschaltung von Presse, Funk und Film, lit this Ver- standnis der Werktdtigen (tic die Fragen der Rentabill- tdt und der Kostengestaltung, vor allem /Or die Selbst- kostensenkung zu wecken und em n konsequenter Kampf gegen alle Betriebsverluste, ftir hochste Sparsamkeit und Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsf0h- rung zu f?hren. Wenn alle Maschinenbauer these Ziele und Aufgaben zu ihrer eigenen Sache machen, wird der Kampf um die Steigerung der Rentabilitat zum Wohle aller Werk- tatigen in der Deutschen Demokratischen Republik er- folgreich sein. IL Eine zentrale Aufgabe alter Maschinenbaubetriebe und der Hauptverwaltungen des Ministeriums lit die Er- reichung und stiindige Steigerung der Rental:9BM. Die geforderte erhohte Gewinnabftihrung an unseren Staat ist nur zu erreichen, wenn die Gewinnbetriebe noch mehr Gewinn abfehren und die Verlustbetriebe In Ge- winnbetriebe umgewandelt werden. Unsere Atrfgabe besteht daher darin, das Sparsamkeitsregime, die wirt- schaftliche Rechnungsfiihrung zum obersten Grundsatz bei der Mobilisierung der Werktatigen und der Organi- sierung der Arbeitsprozesse filr die Planerftillung zu machen. Hierzu ist es notwendig, die Voraussetzungen Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 ftir eine allseitige Planer: g in den Maschinenbau- betrieben zu schaffen und dfrPlanung, die Organisation der Arbeitsprozesse, die Technologie, die Materialspezi- flzierung, Sestetlung und Bereitstellung, die Projektie- rung und Konstruktion wie suds die Organisierung der Kontrollen darauf abzustellen. Die Belegschaften und Werkleitungen rthissen sich in Ihrer gesamten Arbeit von dem BewuBtsein leaten lassen, dad es nicht nur gilt, die matedellen Produk- Uonsgrundlagen strindig zu festgen und zu erweitern, sondern auch die finanzielle Kraft unserer Deutschen Demokratischen Republik unablassig zu erhdhen. Dabel beeteht die Hauptaufgabe der Maschinenbau- betriebe darin, elle die Rentabilitat hernmenden Fak- toren und Verlustquellen zu beseitigen. Hierzu 1st er- forderlich, dad die Werkleitungen und Belegschaften sich nicht einsedig nur auf die Planerfiillung der Pro- duktionsaufgaben orientieren, sondern zugleich standig der Verbesserung des Betriebsergebnisses und der Er- ftillung der Finanzplane, der Durchsetzung der wirt- schaftlichen ftechnungsftihrung und eines strengen Sparsamkeitsregimes ihre ganze Aufmerksamkeit wid- men. Es sind elle Anstrengungen darauf zu richten, da6 die Fragen der wirtschaftlichen RechnungsfUhrung und der Rentabilitat nicht mehr els eine ressortmaffige kaufmannIsche Angelegenheit angesehen werden, son- dem ala eine Aufgabe, urn die jeder einzelne Maschinen- bauer an seinem Arbeitsplatz kampfen mull. Die start- dige Kontrolle Ether das Produktions- und Betriebs- ergebnis mull im Mittelpunkt der Arbeit der Beleg- schaften, insbesondere der Werkleitungen und der Gewerkschaften, stehen. Urn das zu ermOglichen, 1st es notwendig, in alien Betrieben em n wirksames und schnell die Ergebnisse aufzeigendes Rechnungswesen zu orga- nisieren. Auch das dart nicht nur die Aufgabe der kauf- mtinnischen Leiter und Buchhalter sem, sondern er- fordert die UnterstOtzung und Kritik der gesamten Belegsthaft. Die Arbeits- und Produktionsprozesse sind so zu organisleren, da0 StilLstands.. und Wartezeiten und andere Verlustquellen beseitigt und die Kosten immer mehr gesenkt werden. Fite die Werkleitungen der Maschinenbaubetriebe, die Hauptverwaltungen und zentralen Organe des Mini- stetiums ftir Maschinenbau ergeben sich eine Reihe von Mafinahmen, deren Durchftihrung .n alien .Betrieben die Verbesserung des Betriebsergebnisses ermOglichen wird. WU' rufen alle Werkleiter turf, zur Erreichung und Steigerung der Rentabilitlit die Krafte und Anstren- gungen der gesamten Belegschaft auf folgende Ma13- nahmen zu konzentrieren: I. Die entscheidende Aufgabe der Werkleitungen be- steht darin, f?r ihren Betrieb einen klaren Dberblick Ober alle Kostenfaktoren und die Verlustquellen zu schaffen. Die Kostenfaktoren und Verlustquellen sind in Belegschaftsversammlungen und Produktionsbera- tungen den Werkttitigen der Betriebe aufzuzeigen und gemelnsam mit ihnen Manahmen zur Verringe- rung der Kosten und Beseitigung von Verlustquellen zu beraten und durch die Werkleitungen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbeson- dere den Gewerkschaften, Matinahmepitine aufzu- Diese mOssen die Aufgaben, the Verantwortlichen und die Tern:One enthalten, die zur Erreidsung und Steigerung der Rentabilittit, zur Senkung der Selbst- kosten usw. erforderlich sind. Ober die Durchfuhrung dieser Mallnahmeplane 1st eine strenge Kontrolle /38 und mindestens eine monatlic ridsterstattung in der Werkleitung mit den Leffer/S der Abteilungen und der Bereiche sowie in Belegschaftsversammlun- gen sicherzustellen und in Zusammenarbeit mit den gesellschaftliehen Organisationen und den Beleg- schaften die Aufgaben filr die einzelnen Bereiche. Abteilungen usw. der Betriebe zur Verbesserung des Finanzergebnisses festztdegen. 2. Die Betriebs- und Arbeitsorganisation 1st zu Ober- prilfen und so zu verbessern, daft em reibungsloser Produktionsflufl erreicht wird, der die standige Sen- kung der Selbstkosten und die Verbilligung der Pro- duktion 3. In alien Betrieben sind die Technologie und die technologischen Prozesse so zu gestalten und zu ver- bessern, daft sie eine rationelle Produktion gewahr- leisten. Es 1st erforderlich, da0 die technologischen Abteilungen der Betriebe durch die Werkleiter mit qualiflzierten Krtiften besetzt werden. 4. Durch Einhaltung der Qualitiitsvorschriften und durch die Senkung bzw. Beseitigung des Ausschusses sind die hier rum Teil nods entstehenden Verlust- quellen zu beseitigen. Dazu 1st erforderlich, dal] durch die Werkleitungen eine wirksame und strenge Giitekontrolle organislert wird und die Gewahrung von Pramien such an die Einhaltung der Gilte- und Qualitatsvorschriften gebunden wird. 5. In den Maschinenbaubetrieben ist eine grundlegende Verbesserung der Materialwirtschaft zu erreichen. Die Werkleitungen mtissen sichern, dal3 eine arbeits- fahige Abt. Materialwirtschaft in ihren Betrieben eine ehrliche Materialpolitik betreibt, eine recht- zeitige Materialspeziflzierung, Bestellung und Bereit- stellung organisiert, she Oberplanbestande abbaut und neue vermeidet und den Materialeingang und Ausgang einer stfindigen wirksamen Kontrolle unter- zieht, so dafi im Betrieb stets em n kLarer Oberblick Ober die Materialsituatlon besteht. 8. Durch Ausnutzung eller Produktions- und Material- reserven und durch Schaffung von Abteilungen fIlr Massenbedarfsgilter mtissen die Werkleitungen und Belegschaften der Maschlnenbaubetriebe zugieich alle Moglichkeiten zur Verbesserung des Betriebs- ergebnisses und der Rentabilitot ausschdpfen. 7. Entsprechend derVerordnung vain 10.Dezember1953 fiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften haben die Werkleitungen eine den Gesetzen entsprechende Lohnpolitik zu sichern und durch standige Erhohung der Arbeitsmoral und der Arbeitsdisziplin sowie durch Senkung und Vermel- dung von Dberstunden die Einhaltung des Lohn- fonds und des Arbeitskrafteplanes finanzielle Ver- luste zu vermeiden. 8. Durch breite Forderung und EntfaBung der Neuerer-, Erfinder- und Rationalisatorenbewegung sind die Vorschlage der Werktatigen tilt' die bessere und WM- gere Gestaltung der Produktion in den Betrieben auszuwerten. Die Werkleiter milssen sich auf diem grofle Kraft und die Fahigkeiten der Arbeiterinnen und Arbeiter in den Maschinenbaubetrieben syste- matise!) stirtzen und die schopferische Kritik der Maschinenbauer bewuBt organisieren. Die Aktivisten- und Neuererbewegung 1st eine der groBten Quellen zur Steigerung der Rentabilitat. Die Werkleiter wer- den verpflichtet, die Ergebnisse dieser Bewegung sowie die Ergebnisse der Wettbewerbe zur Verbesse- rung der RentabilitAt laufend auszuwerten. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 9. Eine vordringlich :fgabe alter Maschinenbau- schtidliche Auffassungen fib Fragen der Rents- betriebe besteht de, des zahlenmellige Verhaltnis bilitthsverbesserung zu zwischen Produktionsarbeitern und den tibrigen Re Welter erscheint es dringend erforderlich, -Seimlen der achtiftigten zugunsten der ersteren zu verbessem wirtschaftlichen Rechnungsfiihrung" durch die Gewerk- und besonders durch Beschrankung der Verwaitun- schaften zu organisieren, in denen die Arbeiterinnen gen der Betriebe auf des mindest notwendige Mali und Arbeiter mit den wichtigsten Fragen der valise:haft- des Betrlebsergebnis wesentlich zu verbessern. lichen Rechnungsfiihrung, der Rentabilitlit, der Kosten- Die Werkleitungen und Hauptverwaltungen werden gestaltung usw. vertraut gemacht werden. Der Sozia- aufgefordert, gemeinsam mit den Gewerkschaften in listische Wettbewerb 1st welter zu entfalten. Hierbei ist den Maschinenbaubetrieben eine breite Massenbewe- es notwendig, die Werkttitigen auf die Durchfiihrung gung zur Steigerung der RentabilitAt unter Zugrunde- solcherWettbewerbe hinzulenken, die der Steigerung der legung der vorgenannten Aufgaben zu entwickeln. Rentabilitat durch Erhohung der Umschlagsgeschwin- Die Hauptverwaltungen Bind verptlichtet, diese Be- digkeit der Umlaufmittel, durch Senkung der Uberplan- besttinde und der Selbstkosten, durth Verbesserung der wegung mit alien Mitteln zu fordern und die Anstren- Arbeitsorganisation und durch Steigerung der QuaMgt gungen der Belegschaften bedeutend wirksamer als bis- und Senkung des Material- und Energleverbraucha usw. her zu unterstiltzen und insbesondere den Betrieben bel Beseitigung auBerbetrieblicher Verlustquellen jeg- dienen. lithe HiHe zu leisten. Von den Hauptverwaltungen 1st eine Patenschafts- bewegung zur gegenseitigen Hilfe zu organisieren. Durch Ubernahrne von Patenschaften der besten rentabel arbeitenden Betriebe 1st den Verlustbetrieben eine systematische Hilfe zu geben, urn sie in einem bestimm- ten Zeitabschnitt zu Gewinnbetrieben zu machen. Hier- zu rntissen von den Hauptverwaltungen Vergleiche Ether des Finanzergebnis gleichartiger Betriebe angestellt werden und in den bedeutendsten Verlustbetrieben Untersuchungen zur Feststellung der Hauptverlust- quellen durch Kollektivs der Hauptverwaltungen durch- geftihrt werden. In Zusamenarbeit mit der HA Finanzen Mild von den Hauptverwaltungen kampferische und fortschrittlithe Finanzplane ftir alle Betriebe aufzu- stellen. Es 1st em n System okonomischer Kennziffern zu erarbeiten, das es den Hauptverwaltungen ermOglicht, die wirtschaftliche und flnanzielle Entwidclung ihrer Betriebe genau zu verfolgen und zur Verbesserung des Betriebsergebnisses helfend einzugreifen. Durch recht- zeitige Aufstellung und Bestatigung des Produktions- planes ist die rentable Durchfehrung der Produktion zu erleic:htern und zu gewahtleisten. Die Teilnehmer der Konferenz der Maschinenbauer zur Steigerung der Rentabilitat rufen elle Belegschaften und Werkleitungen der Maschinenbaubetriebe auf, die in dieser Entschliefiung enthaltenen Aufgaben in alien Betrieben des Maschinenbaus zu verwirklichen und eine breite Bewegung der Maschinenbauer zur Steigerung der Rentabilittit zu entfalten. Der erfolgreiche Kampf um die Erreichung und Steige- rung der Rentabilitat in den Maschinenbaubetrieben ist eine patriotische Verpflichtung der Maschinenbauer im gegenwtirtigen Ringen urn die Einheit und den Frleden unseres Vaterlandes. Berlin, den 20. Mtirz 1954. BESCHLUSS der Konferenz der Maselnnenbaubetrlebe zur Stelgerung der Rentab111194. Durch die zentralen ?ream des Ministeriums sind Ober- prilfungen zur Verbesserung der Vor- und Nachkalku- Die auf der heutigen Konferenz der Maschinenbau- Litton, der Orgamsation der Giitekontrolle, der Speziali- betriebe zur Steigerung der Ftentabilltilt anweeenden sierung der Maschinenbaubetriebe, der Preisgestaltung, Werkleiter und Vertreter der Betriebe Obernehmen die der Planmethodik, der Beschleunigung der Projektie- Verpflichtung, in ihren Betrieben den Kampf gegen elle rungs- und Konstruktionsarbeiten, der produktiven Verlustquellen um die Errelchung und Steigerung der Auslastung der Lehrwerksttitten usw. durchzufiihren. Rentabilitat mit Hilfe eller Werktlitigen mid der gesell- Ferner sind die Erfahrungen der Wirtschaftsmethoden schaftlichen Organisationen zu entfalten. Das Mel dieser der ehemaligen SAG-Betriebe und der sowjetischen Bewegung 1st, dad die Maschinenbaubetriebe ohne staat- Maschinenbaubetriebe zu studieren und ftir die Steige- lithe Zuschtisse arbeiten und an den Staat in wachsen- rung der Rentabilittit und die Verbesserung der Wirt- dem Matte Gewinn abfiihren, schaftsfilhrung unserer Maschinenbaubetriebe auszu- Wir rufen die Werkleiter und Belegschaften eller Werten. Maschinenbaubetriebe und dartiber litmus elle Betriebe Die Gewerkschaften werden ersucht, in alien Betrieben der volkseigenen Wirtschaft ruff, in ihren Betrieben ein und Betriebsabteilungen n Zusammenerbeit mit den Kampfprogramm mit konkrete erpflichtungen ftlr die Werkleitungen und Produktionsleitungen des Betriebes Verbesserung des Betriebsergebni es aufzustellen. Die- und den Hauptverwaltungen des Ministeriums die regel- set Kampfprogramm ist von den Werkleltungen in Zu- rnaBige Durchfiihrung von Produktionsberatungen zu sammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen organisteren und diese zum wichtigsten Forum der Ent- und mit den Belegschaften zu beraten und die Ober- faltung der Kritik und Selbstkritik und der Mobilisie- nahme konkreter Verpflichtungen ffir die Erreichung rung der Belegschaften Mr die Steigerung der Produk- und Steigerung der Rentabilitht bis zum 21. April 1954, dem Grtindungstag tier Sonalistischen Einhedspartel tion und der Rentabilitat zu machen. Dem Zentralvorstand der IG Metall wird empfohlen, Dcutschlands, an die Hauptverwaltungsieiter mitzuteilen. die Gewerkschaftsleitungen aufzufordern, eine breite Die von den Maschinenbaubetrieben eingegangenen Aufkitirungsarbeit In den .Betrieben Ober die Bedeutung Verpflichtungen werden durch des stAndige Rentabili- der Reetabilittitssteigerung und die Aufgaben der Be- thtskollektiv des Ministeriums zusammengefafit und legschaften in den Betrieben zu entfalten und hierzu durch eine Delegation ala Gesamtverpflichtung der Gruppenversammlungen durchfiihren zu Lassen. Es ist Maschincnbauer dem PrAsidenten unserer Republik, notwendig, elnen energischen Kampf gegen falsche und Wilhelm Pied, Oberreicht. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Die Konferenz beauftragtavolgende Rollegen mit der Obergahe unserer Verpfliditung an den Staatsprasi- denten: Werkleiter Altenbrand, VEB EAW ?J. W. Stalin' Werkleiter DelMetro. VEB Fritz-Heckert-Werk, Karl-Marx-Stadt Werkleiter Kaiser, VEB Grolkirelunaschinenbau 7. Oktober, Berlin Werkleiter Druf, Waniowerft Werkleiter Thieme, VEB Fortschritt, Neustadt Werkleiter Behrend, VEB Schwermaschlnenbau ?Heinrich Rau", Wilda u Werkleiter Schmiedecke, VEB Kraftfahrzeugwerk ,,Ernst Grube", Werdau Werkleiter Eberhardt, VEB Stern-Radio-StaRturt Werklei ter Seikrit, VEB Lokbau Karl-Marx-Werk Babeishert Werkleiter Lente, VEB Hans Beimler, Hennigsdorf Werkleiter Kitt, VEB Elektromotorenwerk Dessau Stellvertreter des Ministers Alfred Wunderlich und bittet den Minister, die Leitung dieser Delegation zu fibernehmen. Berlin, den 20. Miirz 1954. P (2139)A. 16/54 DOR vtle All.. 45155 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 NKr ler dem Diems!gebrauil Verffigungen und Milleilungen des Minisleriums iiir Masddnenbau 11??????????????? 1934 I Berlin, den 15. April 1954 INHALT I. FInanzen und Prate 1. Lehrlingsabrechnung f?r das Jahr 1954 92 2. Finanzierung der betrmblichen Kultur-, Sozial-, Gesundheits- und Nachwuchs- Einrichtungen der ab 1954 in Volks- eigentum ilbernommenen SAG-Betriebe 93 3. Rahmenrichtlinien tur die Durchfiihrung der Vor- und Nachkalkulation in den Betrieben 4. Erganzungen und Erlauterungen zur Direktive fiber die Verwendung und Abrechnung des Lohnfonds in den Be- trieben der sozialistischen Wirtschaft und den Haushaltsorganisationen (Erschienen In Nr. 5, Ziffer 3, dieses Blattes.). 94 5. Kontrollbericht per 31. Marz 1954 95 15. BeschluB des Prasidiums des Minister- rates zur Neuregelung der Dienstreisen zu volkseigenen Industrie- und Ver- ? kehrsbetrieben vom 27. Juli 1953 16. Verordnung tiber die Erweiterung des 17. Kollegien der Rechtsanwtilte 93 Versicherurngsschutzes bei Unfallen vom 4.Februar 1954 (GB!. 54/169) 18. Zuschlage fiir ununterbrochene Beschtifti- IL Planung 8. Industrieberichtersta ttung 7. Erhebungen und Anforderungen von Berichten IIL Arbeit 8. Richtlinien zur Massenkontrolle fiber die Einhaltung der Verpfiichtungen im BKV 1954 9 Beschaftigung von Jungfacharbeitern im erIernten Beruf 10. Errichttsng von Bethebsferienlagern fiir die Kinder der AngehOrigen unserer volkseigenen Betriebe 11. Dbennahme der Ausarbeitung bautech- nischer Aushihrungszeichnungen dumb die Bauindustrie fir Investitionsvor- haben 1954 IV. Hoch- und Fachschulen 95 95 95 96 97 98 12. Zusammenarbeit zw+schen den techni- schen Betriebsschuten und den Abteilun- gen fiir Fachschulabendstudiurn 99 13. Grtindung von lioctischulen 99 V. Recht 14. Warenzeichengesetz 100 gung 100 100 IN) lull VI. Vertragsangelegenheiten 19. Beschlufl des Prlisidiums des Minister- rates vom 14. Januar 1954 100 20. Angabe der Ilbergeordneten Organe bei Antragen an die Staatlichen Vertrags- gerichte 21. Verzicht auf Vertragsstrafen gegen Ver- tragspartner der privaten Industrie 101 VII. Verkehr 22. Transportplanungs - Verordnung vom 4. Marz 1954 (GB!. S. 281) 23. Bevorratungs-Transporte 24. Schiffsgtinstige Transporte 25. Kfz.-Ersatzteilbeschaffung 101 102 102 102 VIII. Export und Absatz 26. Vordrucke ?Lieferplan und ?Realisie- rungsmeldung" 103 IX. Sonstiges 27. Unterrichtung der Mitarbeiter des Mini- steriums und der Betriebe Ober die In den ?VerRigungen und Mittedungen" enthaltenen Vertiffontlichunarrn 28. Handbuch fiir den Werklorter 29. Anschrift der HV Landmaschinenbau 30. ?Verfilgungen und Mitteilungen des Ministeriums fur Maschinenbau" 31. Druddehlerberichtigung 101 II,:! X. Nachtrag - Verkehr 32. Wagenstand- und Liegegelder 103 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release @ 50-Yr 2013/07/01 : CIA-RDP83-00418R000500060010-5 1. Pinanzen und Preise 1. Lehrlingzabrechnung ffir du Jahr 1954 cad In der Planung 'Mr das Jahr ,95-4. a urm, lc ten bei produktiver Leistung unter den Plan Regelung getrof AWL 48 790 ,,140 525 ? Die betrtettsnotwendige Le/II-n/404am A urn& run.), einem Prozentsatz, der von den iiVen den 13,-triebm ant-- 700 150 produktiv 200 50 175 gegeben wurde, von den Produktiorn-Grundarbeitern 375 (45) 700X sommaa. ermittelt. Dieser Anteil wurde als Kosten in der Konten- 175 (7) 200-- gruppe 45 geplant. Der Oberschiellende Tell wurde in 6. Fall der Klasse 7 geplant. Niedrigere Kosten bei geplanter produktiver Leistung Dumb Mese Regelung ergeben sich in der Ist-Abrech- konnen, grundsatzlich dargestellt werden. Die einzeinen nung viele Falle, die bier, ohne jedodi alle benennen zu 48 4410100Xx1.5500 _ 106,-- 200 Mille werden ttber Kontengruppe 48 gezeigt. Betriebe, 400 ! 200 produktiv 100 (45) die die Gruppe 48 nicht mehr fiihren, entnehmen die 100 (7) 200 Werte der Betriebsabrechnung. Die Buchung erfolgt dann fiber das Ausgleichskonto der Klasse 3 7. Fall Niedrigere Kosten bei produktiver Leistung unter tgeispIel den Plan Plan 1954 48 Anzahl Tom. 350 i 100 produktiv Produktions- 16827:55 ((475) ) i10004 I grundarbeiter ? Lehrlinge 21 500 it. Fall Davon betriebs- 0 notwendig 15% (45) I2f1 210!, oduktive Leistung und ilberschie8ende Tell (7) igskosten Plan-Abrectinung 48 500 Kosten 150 Lehi Ige 5,-- 500 200 produktiv 200 Lehrlinge 175 (45) 500 KostenX 50 Lehrlg(.? 125 (7) 200 Lehrlinge lst-Abreehnung. 125,- 1. Fall Anderung der produktiven Leistung tine,. den Plan 48 1 500 300 produktiv 75 (45) 123 (7) 100 , 375 ? Niedrigere Kosten bei den Plan 48 450 250 produktiv 07,5 (45) 112,5(1) 350)(150 _ ..-:....aa_ 200 350X50 = 87,5 =s: 200 produktiver Leistung fiber 450X150 ---- 337,5 200 === 450X50 = 112,5 200 =110112601= 9, Fall Anderung dee Produktionsgrundarbeiter. Keine Ande- rung der geplanten Kasten, procluktive Leistung und Letnlingszahl (1200 statt 1000) 48 300 1 200 produktiv 250 (45) 50 (7) 200 10. Fall 125,? Anderung der Produktlonsgrundarbeiter unter den Plan, Keine Anderung der geplanten Kostcn, produktive Leistung und Lehrlingszahl (BOO statt 1000) 48 500X120 ? 308,? - ?.......? 500 i 200 produktiv 201) 1 100 (45) 500X00 = 200,? xnacs=asns AO ;,,, i50 - 375,? 200 (7) 200 200 500X50 125,? 11. Fall 200 Anderung der Lehrlinge unter den Plan. Keine Ande- rung der geplanten Kosten, produktive Leistung und Produktionsgrundarbeiter (170 statt 200) 500X180 '= 460,- 200 =no 500X20 2. Fall Anderung der produktiven LmNiunt outer den Plan 48 500 100 produ 275 (45) 125 co 3. Fall Hohere Kosten bei geplanter produktiver Leistung 48 500X150 141,2 500 1 200 produktiv 170 4e ,i00 x150 4110 1 241,2 (45) 500%20 - 588 550 1 200 produktiv 200 ; 58.8 (7) 170 ---.?=vd=1= 1 212,5 (45) 550 X150 137,5 i 117,5)7) :(00 12. Fall Anderung der Lehrlinge Ober den Plan li.,.:?ne Ande- 4. Fall ,ung der geplante') Kosten, produktive Leisttmg und Flohere Kosten bei produktiver Leistung 515,1- den Plan Produktionsgrundarbeiter (220 statt 200) 48 1101 '-,.158 4,i0,? 48 5001