DIRECTIVES OF THE EAST GERMAN MINISTRY OF RAILROADS

Document Type: 
Collection: 
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP80S01540R005600030026-5
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
C
Document Page Count: 
49
Document Creation Date: 
December 22, 2016
Document Release Date: 
August 30, 2012
Sequence Number: 
26
Case Number: 
Publication Date: 
June 19, 1954
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP80S01540R005600030026-5.pdf4.52 MB
Body: 
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 fl fl V 1 1-1 I j M Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY INFORMATION REPORT CONFIDENTIAL MSCUWWQROUNAVON This Document contains information affecting the Na- tional Defense of the United States, within the mean- ing of Title 18, Sections 793 and 794, of the U.S. Code, as amended. Its transmission or revelation of its contents to or receipt by an unauthorized person is prohibited by law. The reproduction of this form is prohibited. 50X1-HUM COUNTRY DATE OF INFO. PLACE ACQUIRED East Germany Directives of the East German Ministry of Railroads REPORT DATE DISTR. NO. OF PAGES REQUIREMENT ?NC REFERENCES THE SOURCE EVALUATIONS IN THIS REPORT ARE DEFINITIVE. THE APPRAISAL OF CONTENT IS TENTATIVE. XXXXXXXXXXXXXXXX 19 June 195/. 50X1-HUM ' Enclosures: Directives Nos. 29,33,35,36,37,38 of the East German Ministry 50X1-HUM of Railroads for period 26 March ?29 April 1954 (6 printed bulletins) CONFIDENTIAL 50X1-HUM 50X1-HUM STATE I I ARMY NAVY AIR FBI AEC OCD (Note: Washington Distribution Indicated by "X"; Field Distribution By "#".) Form BO. _51-61 , January 1957 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 ? ??? Verffigungen Und ifilleilunge des Ministeriums ffir Eisenbahnwese els* 2 g. 29 50X1 -HUM Marz 1954 Aufruf zur Aktion der Eisenbahner zur freiwilligen Enttriimmerung der Bahnanlagen im Jahre 1954 Eisenbahnerinnen und Eisenbahner! Das Ministerium fiir Eisenbahnwesen und der Zantral- vorstand der IG Eisenbahn hatten in den Jahren 1952 und 1953 zu einer freiwilligen Enttrilmmerungsaktion zur Gewinnung von Baustaffen und zur Sauberung der Bahnanlagen von den Trtimmern des Nazikrieges auf- gerufen. Dieser Aufruf wurde von den Eisenbahnern mit Begeisterung aufgenommen. Sie gingen mit Initiative und Schwung ans Werk und erzdelten groi3e Erfolge in der freiwilligen Enttrtimme- rungsaktion. Das war der Ausdruck der Verbundenheit der Eisenbahner mit ihrer Volksregierung. Itri Jahr 1952 wurdendurch die freiwillige Enttrtimmerungs- aktion 170 000? DM der Plansumme filr Enttrtimmerung eingespart. Im Jahre 1953 betrug die Einsparung 191 500 DM. Die erzielten Einsparungen verteilen sich wie folgt auf die Reichsbahndirektionen Berlin 90 173 DM Cottbus 18 650 DM Dresden 16 475 DM Erfurt 1 080 DM Halle* 18 435 DM Magdeburg 46 765 DM Das stolze Ergebnis dieser freiwilligen Enttrtimmerungs- aktion der Eisenbahner reiht sich wtirdig in die groBe Zahl der Leistungen der Werktatigen unserer DDR im Kampf urn die Starkung unserer Arbeiter- und Bauern- macht, urn die Einheit Deutschlands und die Erlialtung des Friedens em. Das Ministerium ftir Eisenbahnwesen und der Zentralvorstand der IG Eisenbahn sprechen alien Eisenbahnern, die sich aktiv an der freiwilligen Enttrilmmerungsaktion beteiligt haben, Dank und An- erkennung aus. Als Anerkennung und Belohnung fiir . die besten Leistungen bei der Durchfiihrung der frei- willigen Enttrtimmerungsaktion werden 20 000 DM Pra- mien an die aktivsten Kolleginnen und Kollegen ver- teilt. Eisenbahnerinnen und Eisenbahner! Auch fur das Jahr 1954 wurden -betrachtliche Mittel ftir die ' Beseitigung von Triimmerstatten aus dem Staatshaushalt der DDR zur Verfilgung gestellt. Diese reichen jedoch nicht aus zur Beseitigung slier Trtim- merstatten, die noch an den grauenvollen imperialisti- schen Krieg erinnern. Im BewuBtsein der groBen, unter Beweis gestellten Einsatzbereitschaft slier Eisenbahner rufen wir auf zur freiwilligen Enttrammerungsaktion der Eisenbahner bei der Enttrtimmerung der Bahnanlagen 1954. Das Ziel dieser freiwilligen Enttrtimmerungsaktion mull sein, durch planmaBig organisierte, laufende, freiwillige Arbeitseinsatze an den Enttriimmerungsobjekten Mittel Der Minister Abt H - IT 433/54 einzusparen zur Hebung des Lebensniveaus der Werk- tatigen durch Schaffung zusatzlicher Kultur- und So- zialeinrichtungen fiir unsere Eisenbahner. In alien Reichsbahndirektionen, Reichsbahnausbesse- rungswerken, Amtern und Dienststellen werden Kom- missionen zur freiwilligen Enttrtimmerung gebildet. Die Aufgabe der Kommissionen 1st es, die Arbeitsvor- bereitung, den Arbeitsablauf zu organisieren und zu kontrollieren und dabei die Einhaltung der Arbeits- schutzbestimmungen zu gewahrleisten. In alien Betrieben und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn, wo die Voraussetzung zur Aktion der frei- willigen Enttriimmerung gegeben 1st, werden nach vor- ausgehender Beratung in der BGL, AGL, Gewerk- schaftsgruppen, im betrieblichen Gewerkschaftsaktiv und in den Belegschaftsversammlungen Beschltisse auf der Grundlage der Einzel- und Kollektivverpflichtungen zur freiwilligen Triimmerbeseitigung gefant. Die BGT., wird verpflichtet, diese Aktion laufend zu r.interstiitzen und den Kollegen bei der Erfilllung ihrer Verpflich- tungen zu helfen, auf den Rechenschaftslegungen zum BKV iiber die Erftillung dieser Verpflichtung Bericht zu erstatten. Bedenkt, daI3 der Erfolg unserer freiwilligen Arlseit uns allen zugute kommt und nicht wie friiher den Aus- beutern der Volker. Die Arbeiterklasse in der DDR hat ihr Schicksal in ihre eigenen Hande genommen; laBt sie uns regen ftir eine schonere Zukunft! Bildet Brigaden ?und entfaltet Wettbewerbe unterein- ander! Entfaltet eine breite Masseninitiative. Die erfolg- reichsten Brigaden und besten Einzelleistungen werden nach Ablauf der freiwilligen Enttriimmerungsaktion des Jahres 1954 durch Geldpramien belOhnt. Am 30. 3. 54 beginnt der IV. Parteitag der Sozialisti- schen Einheitspartei Deutschlands. Das Ministerium f?r Eisenbahnwesen und der Zentralvorstand der IG Eisen- bahn rufen Euth auf, als Beweis Eurer Verbundenheit mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem Vortrupp der deutschen Arbeiterklasse, am 30. 3. 54, dem Beginn des IV. Parteitags der Sozialistischen En- heitspartei Deutschlands, auf alien Enttrtimmerung_s- stellen mit der freiwilligen Enttrtimmerungsaktion zu beginnen. Gestaltet diesen Auftakt zu einer Manifesta- tion des Aufbauwillens der Eisenbahner. Der be- geisterte Einsatz alder Eisenbahner bei dieser Aktion wird der Ausdruck der Verbundenheit der Eisenbahner mit den Zielen unserer Regierung und der Sozialisti- schen Einheitspartei Deutschlands, der Erhaltung des Friedens, der Schaffung der Einheit Deutschlands und dem Aufbau des Sozialismus sein. Minister fiir Eisenbahnwesen Chwalek Vorsitzender des Zentralvorstandes der IG Eisenbahn Lukas Herausgeber: Ministerium fur Eisenbahnwesen. Druck: Tribune, Hauptwerk Treptow. ? 15,2 - 354 -498- Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - Fti. V. 5. 10. 50. ???? ? Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 50X1 -HUM Veriiigungen und Milleilungen des Minislerinms fiir Eisenbahnwesen 1954 Berlin, den 10. April Nr. 33 MfE 230 Betr.: Mahnahmen zur besseren Planung, Lenkung und Kontrolle des Arbeitskrafteeinsatzes Die Erfahrungen der beiden letzten Jahre zeigen, daB erhebliche Mangel in der Arbeitskraftezumessung, in der Bewertung der Arbeiteplatze und in der Eingruppie- rung der Beschaftigten bestehen. Dies kommt besonders dadurch zum Ausdruck, daB laufend, zum Tell un- begrandet, mehr Arbeitskrafte angefordert werden als der Arbeitskrafteplan vorsieht. Der Beweis fiir eine reale Arbeitskrafteplanung ist in vielen Fallen nicht gegeben. AuBerdem besteht keine Kontrolle, wie die Krafte ?in den Dienststellen auf die einzelnen Arbeits- platze, aufgeteilt werden. Die innere Struktur gleich- gelagerter Dienststellen 1st unterschiedlich. Der Einsatz von unprocluktiven Kraften steigt standig. Die Ureachen far diese Mangel sind, daB die Arbeits- krafteplane ? mit Ausnahme der maschinentechnischen Dienststellen ? nur auf .Amterebene und unter Berack- sichtigung der betriebstypischen Leistungen aufgestellt werden und daB keine wirksame Kontrolle hinsichtlich des Arbeitskrafteeinsatzes im einzelnen besteht. Die betriebstypischen ?Leistungen kii,nnen nicht in jedem Falle auf den Dienststellen ? vornehmlich des Betriebs und Verkehrs ? als vergleichbare Faktoren zur Steige- rung der Arbeitsproduktivitat gesehen werden. Hieraus ergibt sich, daB der Arbeitskraftebedarf zu einem groBen Tell durch das Vorhandensein ortlicher fester Betriebsdienstposten bedingt 1st. Es 1st em Minimum an Arbeitskraften unbedingt notwendig, es kann aber asuch in nicht wenigen Fallen eine Leistungssteigerung ohne Vermehrung von Arbeitskraften durchgefahrt werden. Diese Tatsachen begriinden die Notwendigkeit der Schaffung von. Unterlagen auf den Dienststellen, die AufschluB geben Ober den wirklichen Arbeitskrafte- bedarf unter Beracksichtigung der jeweils ortlichen Be- dingungen und des Arbeitsaufkommens. Diese Unter- lagen werden eine wesentliche Hilfe ftir die richtige Arbeitskrafteplanung eein. Alle zur Verbesserung der Planting, Lenkung und Kontrolle des Arbeitskrafteein- satzes notwendigen MaBnahmen haben den Zweck, den wirtschaftlichsten Einsatz der Arbeitskrafte und eine reale Arbeitskrafteverteilung zu gewahrleisten, sie ent- sprechen den notwendigen Forderungen unserer Plan- wirtschaft. AuBerdem werden hierdurch die bis jetzt noch vorhandenen Unterschiedlichkeiten in der Bewer- tung der Arbeitsplatze und der Eingruppierung der Be- schaftigten beseitigt. Als erste MaBnahme hierzu sind Unterlagen, die den wirklichen Arbeitskraftebedarf in den Dienststellen be- griinden, notwendig. Ich ordne deshalb die Aufstellung von Besetzungs- planen mit Ermittlungsbogen ilber das Arbeitsauf- kommen in den Dienststellen nach folgenden Richt- linien an: (Hierzu Anlage 1, Seite 3) EM Besetzungsplan mit Ermittlungsbogen ftir das Ar- beitsaufkommen 1st von jeder selbstandigen Dienststhlle in zweifacher Ausfertigung aufzustellen. Unterstellte Stellen sind in diese Besetzunggplane einzuarbeiten. Die Ausfiillung der Spalte 2 hat in nachstehender Reihenfolge zu erfolgen: a) Verkehrs- bzw. mgenieurtechn. Personal (Tv bzw. Ti), b) Produktionsgrundarbeiter (PrG), c) Produktionshilfsarbeiter (PrH), d) Wirtschaftler (W), e) Verwaltungspersonal (V), f) Hilfspersonal (H), g) Betreuungspersonal (B), h) Beschaftigte in sich selbst finanzierenden Einrich- tungen. Innerhalb der vorgenannten Abschnitte sind die Be- schaftigungsarten, in der gleichen Reihenfolge wie irn Verzeichnis der Beschaftigungsarten und Beschaftigten- gruppen bei der DR festgelegt, aufzuftihren. Die Ur- laubs- und Krankenvertretungen sind am SchluB nach- zuweisen. Sofern mehrere Arbeitsplatze, z. B. far Fahrdienstleiter, Weichen- und Stellwerkswarter, auf einer Dienststelle vorhanden sind, sind diese Beschaftigungsarten ?nach den Arbeitsplatzen zu ire Z. B.: Fahrdienstleiter ? Fahrdienstleiter ? Stellwerkswarter Stellwerkswarter nnen. Befehlsstellwerk I Befehisstellwerk II ? Stellwerk I ? Stellwerk II usw. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 ?A I ? z ? In Spalte 3 sind die Besetzungszeiten an Werktagen mit blauen und an Sonntagen mit roten Strichen darzu- stellen. Bei Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung einz' elner Arbeits- platze ist die Anzahl der Besetzungen in Doppel- bzw. Mehrfachstrichen darzustellen. Die Ausfiillung der Spalte 3 entfallt fiir folgende Be- schaftigungsarten: lfd. Nr. 42 his 45 der Gruppe Betrieb und Verkehr, lfd. Nr. 24 bis 28, 31 und 32 der Gruppe Fahrzeuge, ' lfd. Nr. 19 bis 21 und 24 der Gruppe Unterhaltung der Bahnanlagen. In Spalte 4 ist der Kraftebedarf nach Arbeitszeitein- heiten einzutragen. Die Errechnung des Arbeitskrafte- bedarfs nach Arbeitszeiteinheiten erfolgt pach zwei Methoden. Methode 1 filr alle nicht im Leistungslohn Beschaftigten: Bei diesen Beschaftigten let die Errechnung des Personalbedarfs nach der als Anlage 3 .beigeffigten Hilfstafel durchzufilhren. (Hierzu Anlage 3, Seite 4) Hierzu Beispiele: a) Ein Befehlsstellwerk mull an einem Tage 24 Stunden durchgehend besetzt sein. Berechnung des Personal- bedarfs nach Hilfstafeln ergibt 3,50 Arbeitszeiteinheiten; b) eine Fahrkartenausgabe mull werktags 15 und sonn- tags 8 Stunden besetzt sein. Eine Berechnung des Personalbedarfs nach Hilfstafeln ergibt werktags 1,88 Arbeitszeiteinheiten, 'sonntags 0,17 Arbeitszeiteinheiten, zusammen: 2,05 Arbeitszeiteinheiten. Methode 2 fur alle im Leistungslohn Beschaftigten: Bei der Ermittlung des Personalbedarfs fiir diese Be- schaftigungsarten ist wie folgt vorzugehen: ? a) Ermittlung der moglichen Arbeitsdauer je Arlaeits- kraft; b) Umrechnung des gesamten Produktionsprogramms in Normzeiten, also in die zur Durchfuhrung der Produk- tionsaufgaben notwendige Arbeitszeit; c) Division der ermittelten fur die Gesamtproduktion erforderlichen Arbeitsstunden durch die rhogliche Arbeitsdauer. Hieraus ergibt sich die Zahl der erforderlichen Arbeits- krafte filr die Erfilllung des Produktionsprogramms. 1st der Arbeitskraftebedarf festgelegt, erfolgt die Verteilung der Arbeitskrafte auf die einzelnen Arbeitsplatze. Auch hier ist der Personalbedarf in Arbeitszeiteinheiten ffir jeden Arbeitsplatz und jede Beschaftigungsart nach- zuweisen. Voile Arbeitszeiteinheiten sind in ganzen Zahlen, Teil-Arbeitszeiteinheiten in dezimal, ahnlich der Hilfstafel (Anlage 3), anzugeben. In Spalte 5 ist die Bewertung der Arbeitsplatze nach den Lohn- und Gehaltsgruppen des RKV bzw. der Satze nach der M-Verordnung einzuordnen. In Spalte 6 let die monatliche Lohnsumme (Konto 430, 432, 4340 bis 4343, 435 und 4360 bis 4362) fill. 1,00 Ar- beitszeiteinheit entsprechend der Bewertung in Spalte 5 einzutragen. Der Minister (Org 40/54 v. 19.3. 54 / 31 434) 310 Bei Beschaftigten der Gehaltsgruppen ist der mittlere Satz der jeweiligen Gehaltsgruppe in Ansatz zu bringen. Bei Beschaftigten der J-Gruppen ist das J-Gehalt nach- richtlich als Klammerzahl fiber die entsprechend der Bewertung einzutragende monatliche Lohnsumme nach RKV einzusetzen. In Spalte 7 ist der monatliche Leistungspramienlohn (Konto 4330 bis 4339) fiir eine Arbeitszeiteinheit einzu- tragen. Eine Aufechltisselung auf die einzelnen Konten ist auf einem besonderen Blatt vorzunehmen und als Anlage dem Besetzungsplan beizuffigen. In Spalte 8 sind die monatlichen Lohnzuschlage ,bzw. Zulagen (Konto 4363 his 4369 und 4390 bis 4399) filr eine Arbeitszeiteinheit einzutragen. Eine Aufschliisselung auf die einzelnen Konten ist auf einem besonderen Blatt vorzunehmen und als Anlage dem Besetzungsplan bei- zuffigen. In Spalte 9 ist die monatliche Lohnsumme einschlieBlich Pramien, Zuschlage und Zulagen filr eine Arbeitszeit- einheit nachzuweisen (Spalte 6 + 7 8 = Spalte 9). In Spalte 10 ist die monatliche Gesamtlohnsumme fiir die in Spalte 4 ausgewiesenen Arbeitszeiteinheiten je Beschaftigungsart zu errechnen (Spalte 4 X Spalte 9). (Hierzu Anlage 2, Seite 4) Die Ermittlungslaogen fiber das Arbeitsaufkommen sind fiir folgende Beschaftigungsarten bzw. Arbeitsplatze aufzustellen: a) Beschaftigungsarten in alien Dienstzweigen filr lfd. Nr. 12, 17, 32 bis 49, 53 his 59; b) Beschaftigungsarten der Gruppe Betrieb und Ver- kehr, lfd. Nr. 3 bis 5, 8, 9, 11, 12, 14 bis 24, 27, 48 bis 52, 54, 64 bis 67 und 81 bis 83; c) Beschaftigungsarten der Gruppe Fahrzeuge, lfd. Nr. bis 13, 20 und 57; d) Beschaftigungsarten Gruppe Unterhaltung der Bahn- anlagen, lfd. Nr. 7 his 9. Im Ermittlungsbogen Spalte 1 sind-die einzelnen stan- dig zu verrichtenden Tatigkeiten und in Spalte 2 die Bewertung derselben nach dem Tatigkeitsverzeichnis des RKV aufzuffihren. In Spalte 3 ist die fiir die einzelne Tatigkeit notwendige Arbeitszeit in Minuten einzutragen. Die Dienststellen haben den Besetzungsplan und den Ermittlungsbogen ausgefiillt bis zum 30. 4. 54 dem zu- standigen Reichsbahnamt ? Gruppe Organisation und Verwaltung ? vorzulegen. Die Reichsbahnamter fiber- priifen diese Aufstellungen auf die Richtigkeit. Wegen der Zusammenstellung auf A.mterebene und der Bestatigung dieser Plane ergeht besondere Weisung an die Rb-Direktionen und Rb-Amter. Diese Verftigung gilt filr alle Dienststellen auBer Raw, Betriebe der Reichsbahn-Bau-Union und Dienststellen, die dem MfE und den Rbd'en direkt unterstellt,sind. Die Anlagen' 1-3 werden zentral gedruckt und den Dienst- stellen zugeteilt. 7 (GKB-Nr. 013 552) gez. i. V. Stairner Stellvertreter des Ministers Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Dienststelle: Rba: Rbd: (Anlage 1 zur Verfiigung Der Minister [Org 40/541 vom 19. 3. 54) Deutsche Reidisbahn GKB-Nr. 013552 Aufgestellt: (Name) Genehmigt: (Tag) Besetzungsplan (Name) (Tag) 1 2 4 5 6 7 8 ' 9 10 Lid. Nr. Besehaftigungsart bzw. Arbeitsplatz - Besetzungszeit in Stunden Arbeits- zeit- einhetten Be- - wertung _ ' Lohn- summe f fir 1 AZE Pramien_ summe fiir 1 AZE Zuschlage fiir 'Zulagen fiir 1 AZE Gesamt- lohn- summe ffir 1 AZE monatl. Lohnsum- me ffir er- rechn. AZE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 110 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 - ? ? ??- , - ? ' 1 ?. ? ' Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 p. ? ? f ? .1 (Anlage 2 zur Verfligung Der Minister [Org 40/54] vom 19. 3. 54) Dienststelle: Lfd. Nr. GKB-Nr. 013 552 Ermittlung Ober das Arbeitsaufkommen Beschal tigungsart/Arbeitsplatz: 1 2 3 4 Bewer- tagliche ? tting Arbeits- Tatigkeiten nach zeit ? RKV W S MM Min (Anlage 3 zur Verfagung Der 'Minister [Org 40/541 vom 19. 3. 54) Hilfstafel zur Errechnung des Personalbedarfs Arbeitsdauer in Stunden an 6 Tagen AZE an 1 Tag AZE an alien Tagen AZE 24 3,00 0,50 3,50 23 2,87 0,48 3,35 22 2,75 0,46 3,21 21 2,62 0,44 3,06 20 2,50 0,42 2,92 19 2,38 0,39 2,77 18 2,25 0,38 2,63 17 2,13 0,35 2,48 16 2,00 0,33 2,33 15 1,88 0,31 2,19 14 1,75 0,29 2,04 13 1,62 ? 0,27 1,89 12 1,50 0,25 1,75 11 1,37 0,23 1,60 10 1,25 0,21 1,46 9 1,12 0,19 1,31 8 1,00 0,17 1,17 7 0,88 0,14 1,02 6 0,75 , 0,13 0,88 5 0,63 0,10 0,73 4 0,50 0,08 0,58 "3 0,38 0,06 0,44 2 0,25 0,04 0,29 1 0,13 0,02 0,15 A nerausgeber: Ministerium fur Eisenbahnwesen. Beitrage bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: Tribtine, Hauptwerk Treptow. - 13,9 - 354 - 528- Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - Fa. V. 5. 10. 50. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Vernigungen und 1Viiiteilungen 5?X1 HUM des Ministeriums fur Eisenbahnwesen 1954 Berlin, den 15. April 1954 I Nr. 35 Nr. 33 Betr. Mafmahmen zur besseren_Planung, Lenkung und Kontrolle des Arbeitskrafteeinsatzes mid Nr. 34 Betr. Massenwettbewerb der Eisenbahner im Jahre 1954 ? Erlauterungen zur Durchfiihrung des Wettbewerbes und zur Erfassung der Leistungen wurden nach Sonderschliissel verteilt Leitung MfE 232 Betrieb MfE 233 MfE 234 MfE 235 Berlin 20 Erfurt 23 Greifswald 21 Greifswald 22 INHALTSVERZEICHNIS Bearbeitung von Antragen, Kritiken, Gesuchen, Beschwerden DV 439 ?Anordnung ftir die Vormeldung der Reisezilge" (MfE 44 v. 28.1.54) Einsatz von Glx-Wagen Richtlinien ftir die Behandlung der Nahgtiterztige, die nach der Kutafin-Methode gefahren werden 324 324 324 Berichtigung Ausgabe 24/54 Verftigung Greifswald 15 324 27. Berichtigung zum Anhang zu den Fahrdienstvorschriften und zum Signalbuch (DV 411 a Grw) Halle 27 Unfallbekampfung Magdeburg 21 Berichtigung des AzFV Magdeburg Greifswald 23 Zusatzbestimmungen zu der Unfallvorschrift (Zu Buvo) seite 323 324 324 Standortverlegung von Signalen 5. Berichtigung des Abschnitts 21 (Sonderheft) des AzFV Erfurt Giiterverkehr MfE 236 Vordrucke 799 154 und 799 154/1 Maschinendienst MfE 324 324 324 325 326 237 Organisierte Lokpflege nach der Methode Lunin 326 MfE 238 Durchftihrung der Externatslehrgange zur Scliulung von Ingenieuren, Technikern, DV, DVV, Gruppenleitern, TAN-Bearbeitern, AV-Kraften, Meistern und Brigadieren ent- sprechend den Richtlinien ftir die Ausarbeitung und Einftihrung technisch begrfindeter Arbeitsnormen (TAN) bei der Deutschen Reichsbahn im Betriebsmaschinendienst in den Rba-Bezirken 32(, MfE 239 Bedarf an Vordrucken fur die technische Arbeitsnormung entsprechend den TAN- Richtlinien der Deutschen Reichsbahn 328 7 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Wagenwirtsthaft MfE 240 Wagenabnahme bei den Ausbesserungsstellen 328 MfE 241 Olwechsel in den Wagenachslagern 328 Reichsbahnausbesserungswerke MfE 242 Verhtitung von Arbeitsunfallen 328 Sicherungs- und Fernmeldewesen . ME 243 Wiederholungssperren und Unterwegssperren in mechanischen Stellwerksanlagen .... 329 Berlin 21 Telegr. Abkiirzungen fiir die ab 1. -4. 54 in Betrieb genommenen Tb-Leitungen 761 und 762 .. 329 Magdeburg 22 Einfahrvorsignale des Streckenabschnitts Magdeburg?Brandenburg 330 Rader ME 244, Belobigung 330 ME 245 Sperrung von Dienstausweisen 330 Berlin 22 Gewahrung auBerordentlicher Belohnungen 330 Dresden 22 Belobigung '330 Finanzen MfE 246 Bargeldplan ? Reisekosten 330 MfE 247 Abrechnung der Bahnhofskassen mit den Finanzbuchhaltungen 331 Hauptbuchhalter . MfE 248 Abschreibungen fur Anlagegegenstande, die durch die permanente Inventur neu fest- gestellt werden -333 MfE 249 Beseitigung von Trtimmern auf Reichsbahngelande; hier: Verwendung und Abrech- nung der aus der Enttrtimmerungsaktion gewonnenen Stoffe 333 MfE 250 Lokkohleverrechnung Materialversorgung MfE 251 Berichtigung des ?Nummernverzeichnisses der Ersatzstiicke fur Personen-, Gepack- 334 und Gtiterwagen, Regelspur", Drucksache 91 706-09 MfE 252 Zusatzliche Zuteilungen auf M 20 335 MfE 253 Waggondachdecken 335 Arbeit MfE 254 Direktive ilber "Kilometergeld fiir Triebwagenftihrer und 'Beimanner von Triebwagen mit Verbrennungsrnotoren 335 MfE 255 Anweisung des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen. 211 der 5. Anordnung :zur Durch- fiihrung des Gesetzes tiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demo- kratischen Republik und die Forderung der Jugend In Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 4. 2.54 336 MfE 256 Anderung der Arbeitsschutzbestimmung 351 337 MfE 257 5. -Anordnung der- Regierung der Deutsdien Demokratischen Republik zum Gesetz zur Forderung der Jugend und Anweisung des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen 'zu dieser Anordnung 338 Verwaltung MfE 258 Neuausgabe der Dienstvorschrift 103 '338 MfE 259 BesehluB des Ministerrates -tiber die MaBnahmen zur weiteren Entwicklung in der Landwirtschaft vom 4, 2. 54 (Punkt 8, Abs. 4) 338 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 , Li tH. Leitung MfE 232 Betr.: Bearbeitung von Antragen, Kritiken, Gesuchen Beschwerden Auf Grund der Verordnung der Regierung vom 6. 2.53 wurden th MfE sowie bei den Rbd'en Beschwerde- stellen eingerichtet. Am 2.7.53 (?Verfugungen und Mit- teilungen des MfE" Nr. 10) habe ich auf die Verant- wortlichkeit der leitenden Funktionare bei der Be- arbeitung von Vorschlagen, Kritiken und Beschwerden der Werktatigen hingewiesen. Staatsfunktionare der Deutschen Reichsbahn, die diese Bedeutung der Vor- schlage, Kritiken und Beschwerden der Werktatigen bisher wenig beachteten, haben inzwischen begriffen, wie wertvoll die Mitarbeit der Werktatigen an der Ver- besserung der Arbeit des Staatsapparates 1st. Unzahlige Vorschlage zur Verbesserung der Arbeiten brachten uns grofie Erfolge. Vorhandene Mange] von burokratischem Arbeitstil, Schlendrian, formaler Aus- legung und Anwendung unserer demokratischen Ge- setze bis in die letzte Dienststelle wurden durch das immer starkere Wachstum gesellschaftlicher Aktivitat unserer Werktatigen mit Hinweis auf die groBartigen Erfolge ihrer Arbeit und der Forderung des Schritt- haltens mit den Produktivkraften einer scharfen Kritik unterzogen. Die Verbesserung unserer Arbeit durch die Mithilfe der Werktatigen l?t sich an vielen% Beispielen nach- weisen. Sie findet ihren besten Ausdruck in einem verbesserten Arbeitsstil in Betrieb Lind Verwaltung. Die Kollegen der Reichsbahndirektion Dresden konnen stolz sein und werden mit Freude vernommen haben, da13 ihnen in der sozialistischen Presse Dresdens (?Sach- sische Zeitung" vom 20. klt4) folgende Beurteilung aus7 gestellt wird: ?Es 1st aufgefallen, daf3 die Reichsbahndirektion Dres- den eine sehr gute Einstellung zur Kritik und Selbst- kritik hat. Wenn es einmal etwas zu kritisieren gibt, so haben wir in wenigen Tagen die Antwort. Aber nicht etwa faule Ausreden, sondern gute Vorschlage und Termine, wann und wie der Mifistand beseitigt werden soil. Diese Methode empfehlen wir allen anderen zur Nachahmung." Ich spreche den Kollegen der Reichsbahndirektion Dres- den meine voile Anerkennung aus. Sie geben alien Reichsbahndirektionen, Amtern und Dienststellen das vorbildliche Beispiel, wie man von unseren Werk- tatigen lernt, die Hinweise, Kritiken und Beschwerden sinnvoll auszuwerten und sie als Mittel ?zur Gewahr- leistung demokratischer Gesetzlichkeit anwendet. Die schnelle und gute Bearbeitung 1st gleichzeitig das wirksamste Mittel, unsere Werktatigen in immer star- kerem Mae zur Mitarbeit zu ermutigen. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daf3 das Beispiel von Dresden in alien Verwaltungen unseres Betriebes Schule macht. (Berlin, den 2. 4. 54) , gez. R. Chwalek Minister 50X1 -HUM 323 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Betr.: Betrieb NUE 233 DV 439 ?Anordnung fiir die Vormeldung der Reiseziige" (MfE 44 v. 28. 1. 54) Da sich die Aufstellung des Meldeplanes der vorzu- meldenden Reiseztige und der Druck der Meldezettel verzogert hat, kann die mit Anordnung MfE 44 vom 28. 1. 54 verftigte Inkraftsetzung der DV 439 nicht ein- gehalten werden. Sie tritt nunmehr mit Fahrplanwechsel am 23. 5. 54 in Kraft. Der Inkraftsetzungstermin ist auf der DV 439 abzuandern. Der Termin ftlr die Abgabe des Bewah- rungsberichtes tiber die DV 439 wird vom 1. 6. auf den 1. 8. 54 verlegt. (B - I - 2 Bail v. 3. 4. 54 / 31 474) gez. i. V. Lehmay Betr.: Einsatz von Glx-Wagen /Aft. 234 Greifswald 21 Betr.: Berichtigung Ausgabe 24/54 Verffigung Greifs- wald 15 Es mull heif3en: Betr.: Aufstellung von Signalfernsprechern auf Bahnhof Greifswald. (B-II-1 Bstf 8 v. 25. 3. 54 / 315) gez. I. V. Janke Greifswald 22 Betr.: 27. Berichtigung zum Anhang zu den Fahrdienst- vorschriften und zum Signalbuch (DV 411a Grw) Folgende Erganzungen sind sofort handschriftlich nach- zutragen : 1. Abschnitt 3: Strecke 1 zwischen den Bf'en Neu- strelitz und Neubrandenburg Glx-Wagen sind ftir Getre{deverladung bestimmt und 1 I 2 nur mit Genehmigung der Rbd'en far andere Lebens- mitteltransporte einzusetzen. Tburow Verboten bleibt die Verwendung dieser Wagen far Tiere, Stack- und Sammelgut, Dtingemittel und alle Gilter, die eine nachfo1g6-de Wasche der Wagen er- a) vor Eberswalde forderlich machen. /Wildtriinke alle Zuge b) hinter Ziissow Guest ale Zuge 3 Strecke 2 ale Zuge (B III 1 - 108/54 v. 2. 4. 54) gez. i. A. Made; MfE 2a5 Betr.: Richtlinien fiir die Behandlung der Naheiterziige die nach der Kutafin-Methode gefahren werden Die GZV far den Sommerfahrplan 1954 enthalten im Abschnitt I erslmalig allgemeine Richtlinien ftir die An- wendung der Kutafin-Methode. Damit ist die Periode der Einzelaktionen und Versuche im wesentlichen abge- schlossen, und es kann zur verstarkten, organisierten Anwendung dieser Neuerermethode iibergegangen wer- den. Die Reichsbahndirektionen legen zu diesem Zweck vor Einfiihrung des Sommerfahrplans 1954 diejenigen Nah- gilterzage fest, die ab Fahrplanwechsel nach der Kutafin- Methode gefahren werden sollen, und teilen sic den zu- standigen Reichsbahnamtern und Dienststellen in ge- eigneter Weise mit. Alle 'beteiligten Aufsichten, Zugabfertiger und Zug- begleiter sind ebenfalls rechtzeitig zu unterrichten und haben sich mit dem Verfahren vertraut zu machen. TDie Reichsbahndirektionen teilen uns bis zum 30. 5. 54 die einzelnen festgelegten Strecken bzw. Zi_ige mit. Die Reichsbahndirektionen und Reichsbahnlimter Ober- wachen fi/r ihre Zugbildungsbahnhofe die dauernde An- wendung der Kutafin-Methode. (113-8 / 35/45 - v. 31. 3. 54 -31 952). gez. I. A. Mader Betr.: Standortverlegung von Signalen Berlin 20 Am 30. 3. 54 wurden auf Bahnhof Jiiterbog das Einfahr- signal A, g?ltig ftir die Einfahrt aus Richtung Berlin, von km 61,230 nach km 61,070 und das Einfahrvorsignal Va von kni 60,230 nach km 60,070 versetzt. (Rba Berlin 2/3 B II - 1/2 / 27 131) gez. Fehrmann Erfurt 23 Betr.: 5. Berichtigung des Abschnitts 21 (Sonderheft) des AzFV Erfurt (1. Berichtigung siehe Verftigungen des MfE Nr. 47/1953 2. Berichtigung siehe Verftigungen des MfE Nr. 8/1954 3. Berichtigung siehe Verftigungen des MfE Nr. 14/1954 4. Berichtigung siehe Verftigungen des MfE Nr. 17/1954) Strecke 10 a). Vor lfd. Nr. 3 einfagen: und Mitteilungen und Mitteilungen und und Mitteilungen Mitteilungen 2a Jena West- Goschwitz 23,95 25,02330 1,07 1400hl 75 Strecke lob). Fiir lfd. Nr. 9 und 10 erhalten die Spalten 9 bis 11 folgende Angaben: (B II - la Bavfa v, 25. 3, 54 / 12 02) 324 1)50 I - I Vkrn 1,7 gez. Feigel Neubrandenburg und Neustreli,z Eberswalde und Bernau Greifswald und Ziissow 4 5 alien Gleisen - alien Gleisen Iellen Gleisen Strecke 4: Stralsund-Velgast Langendorf I alle Zuge Stralsund und ellen Gleisen Velgast 2. Abschnitt 9: Strecke 4 vor Velgast 1 2 Langendorf alle Gaterzage 4 5 -6 aus beiden Signal Signal Bichtungen Hy 3 Hr 3 I (13-II-1 Bavfa v. 12. 3. 54 / 315) gez. Marg Betr.: Unfallbekampfung Halle 27 Am 21. 1. 54 im Bf Milcheln (Geiseltal) sprang der Rga Martin Seibt auf eine mit maBiger Geschwindigkeit fah- rende Rangierabteilung auf, urn diese zum Ausziehgleis zu begleiten. Hierbei rutschte er ab und schlug mit dem Full auf dem Boden auf, wodurch er den Halt mit den Handen verlor, vom Trittbrett des folgenden Wagens 7ll Boden geschleudert und vom Wagen aberrollt wurde. Dem Kollegen Seibt muBte der rechte Unterschenkel am- putiert werden. Ursache: 'Am Eckfufitritt fehlte nach der Gleismitte zu die Schutzleiste, auBerdem wies der EckfuBtritt zahl- reiche Olspritzer auf, die oberflachlich abgetrocknet waren. Kollegen in den Wagenausbesserungsstellen! Achtet darauf, daB bei eingehenden Wagen die an den Eckfuf3tritten fehlenden Schutzleisten angebracht wer- den. Ihr erleichtert unseren Kollegen im Betriebsdienst die Arbeit und helft Unfalle verhaten. Kollegen im Betriebsdienst! Seid vorsichtig beim Aufspringen auf rollende Fahr- zeuge. Eigene Vorsicht ist der beste Unfallschutz. (B-II-3 Bu v. 20. 3. 54) gez. Lewy Magdeburg 21 Betr.: Berichtigung des AzENT Magdeburg In Abanderung der durch Verfagungen und Mitteilun- gen des MfE 11/54 unter Magdeburg 7 bekannt- gegebenen Erganzung ist auf Seite 48 zu Strecke 8 in Spalte 1 ?Zerbst" wieder zu streichen und daftir zu setzen ?Gilterglack". In der Spalte 6 ist das Sternchen mit dem Klammerzeichen zu streichen: Ebenso ist zu Strecke 9 ?Sangerhausen" zu streichen und dafilr wieder zu setzen ?Klostermansfeld", desgl. ist in Spalte 6 das Sternchen zu streichen. (B-II-4/1a Bavf v. 26. 3. 54 /11 63) gez. Laux Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Betr: Zusatzbestimmungen zu der Unfallvorscbrift (Zu Buvo) Ab 15. 4 1954 urn 0.00 tritt folgende Anderting in der Anforderung der Arzt- und derfitewagen in Kraft. Die Zu Buvo jet wie folgt einzubesSern: Anlage 3. Seite 12: 50X1 -HUM Greitswald 23 p Strecke 2. (Berlin) 1,614Tel:berg ? Neustrelitz Hib ? Stralsund 1 2 4 5 6 7 8 9 10 Griineberg Lowenberg Gransee Rbd Grenze 37,0 ? 41,0 41,0 ? 47,0 streichen Lowenberg Neustrelitz 919 Pankow Neustrelitz 99 Pankow Neustrelitz Neubratide urg ?Rbd Grenze" Spelt? 3-10 Mwerandert 45,8 andern in ?47,0" Seite 16: Strecke 8. Fberswalde - Frankfurt (Oder) Altcanft 67,0 ? 72,0 Rbd Grenze Spelt? 3-10 unverandert Wriezen bis mit ellen Angaben streichen Letschin Strecke 10: Lowenberg Templin Prenzlau Lowenberg 41,0 ? 45,1 Lowenberg Neustrelitz Pankow Neustrelitz Pankow Neusttelitz Neubrandenburg Zehdenick 45.1 ? 60,0 wie bisher Templin Eberswalde Eberswalde IMarld Vogelsang 60,0 ? 68.0 49 99 91 Templin 68,0 ? 83,1 Eberswalde Neustrelitz Eberswaide Neustrelitz Pasewalk Hatileben 83,1 ? 107.9 Kreuzkrug Prenilau Pasewalk Eberswalde Pasewalk Eberawalde Pasewalk Angermiinde Mittenwalde Beenz Gr. Sperrenwalde Prenzlau 107,9 ? 119,5 93 99 Seite'18: Strecke 11. Fberswalde Templin ? Furstenberg Havel) Fiirstenibeig Spalte 2 4 unverandert I Neustrelitz I Ebers*alde Neustre1it I Fberswalde Neustrelitz I Angermiinde Seite Strecke IS. Werneuchen Wriezen mit alien Angaben streidien Seite 24: Strecke 29. Lowenberg (Mark) - Herzberg (Mark) ? Rheinaberg (Marl) Lowenberg 0,0 ? 6,0 Lowenberg Neustrelitz Pankow Neuruppitt Neustrelltz Neustrelitz Neubrandenbnrg Lindow 9,0 ? 29,0 Strecken- absdmitt 99 99 99 99 99 91 Herzberg- Neuruppin bis Rbd Grenze km 42,7 Rheinsberg 29,0 ? 37,6 99 59 99 99 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 ? Anlage 4. Seite 26: Strecke Erster Arztwagen Zweiter Arztwagen Erster Geratewagen Zweiter Geratewagen Neustrelitz - Wittstock/Dosse . km 26,0 Rbd Grenze - km 14,444 Zirtow (a) _ Neustrelitz - Willstock/Dosse km 14,444 - 64.0 Dranse (e) Mirow - Herblin Neustrelitz 9, ? streidien: Neustrelitz Neustrelitz ''... ? Neustrelitz Neustrelitz 1 Anlage 5. Seite 27: pranienburg (a) Km 28,5 - Rbd Grenze km 47,0 Eberswalde - Frankfurt (Oder) km 72,0 - 100,2 Eberswalde Neustrelitz Diese Anderung ist als 1. Berichtigung auf Seite 3 der Zu Buvo zu vermerken. Eberswalde Neuslrelitz gez. I.V. Janke Giiterverkehr Betr.: Vordrucke 799 154 und 799 154/1 MfE 236 Die Vordrucke 799 154 (DIN A 4) und 799 154/1 (DIN A 5) ? Wettbewerbsmeldung Ober Unregelmaf3igkeiten im Sttickgutverkehr ? erhalten ab sofort die Bezeichnung ?Meldung fiber Qualitatsarbeit im Sttickgutverkehr". Vorhandene Bestande .sind handschriftlich zu andern. RBDen melden Bedarf mit neuer Bezeichnung an zu- standiges Drucksachenlager.. Diese tauschen noch vor- handene groBe Bestande untereinander aus. Urn eine einwandfreie und vollstandige Erfassung der a bgerichieten Ow und Uw zu gewahrleisten, sind fol- gende Maf3nahmen durchzufiihren: 1. Umladestellen und grof3e Ga'en geben die Meldun- gen tiber Qualitatsarbeit im Stiickgutverkehr deka- denweise an die Versand-Ga'en zurtick. Die mitt- leren und kleinen Ga verfahren weiter wie bisher nach der Vfg. des MfE 373/53. Die Ziffer 10 c der Vfg. MfE 405a/53 ist aufgehoben. 2. Der Dvst der Entlade-Ga hat auf der Meldung fiber Qualitatsarbeit im Stilckgutverkehr zu bescheinigen, daf3 alle ausgeladenen Ow und Uw des Zeitraumes von bis - erfaBt wurden. 3. Die Versand-Ga hat die Rilekkunft dieser Meldun- gen zu tiberwiachen und bei der Vorlage an das Rba die Vollzahligkeit zu bescheinigen bzw. die saumigen Dienststellen zu benennen. Bei Auswertung des Wettbewerbes ist die schlechte Arbeit der saumigen Dienststelle dem zustandigen Rba durch Zurechnung von fi_inf Ladefehlern je fehlende Wagenmeldung anzulasten. Diese Regelung gilt ab 1. 4. 54. (Ref. Arbeit G 7/8 v. 4. 4. 54 / 31 905) gez. i. V. Lehmann Maschinendienst MfE 237 Betr.: Organisierte Lokpflege nach der Methode Lunin Im Nachgang zur Verftigung der friiheren Gene- raldirektion vom 15. 5. 52 ? Wd (IV) 42 M 15 Bl 3774/52 Kontrollen haben ergeben, daf3 viele Lokomotiven beim Verlassen der Reichsbahnausbesserungswerke nach einer L3 oder L4 bereits den Lunin-Lokpflegewimpel f?hren. In vielen Fallen werden diese Lok nicht mehr mit dem frtiheren Stammpersonal, das durch seine gute Lokpflege die Auszeichnung erhalten und diese vor der Zuftihrung der Lok zum Raw geftihrt hat, be- setzt. Hierdurch verliert die Verleihung des Wimpel an eine Lokbrigade den Wert einer besonderen Aus- zeichnung. Zur Vermeidung dieses MiBstandes ordnen i,vir an, daB die Heimat-Bw den Wimpel von Lokomotiven der Schadgruppen L3 und L4, die sofort dem Raw zuge- gefiihrt werden, unmittelbar vor der Zuftihrung ent- fernen. An Lokomotiven der gleichen Schadgruppen, die in den Wartepark abgestellt werden, ist der Wimpel bereits vor der Abstellung abzunehmen. Filr eine erneute Verleihung des Wimpels an die Lok- brigaden, die die Lok der vorstehend genannten Schad- gruppen nach der Riickkehr-aus dem Raw ilbernehmen, 326 gelten die Punkte 4 bis 7 unserer Verftigung vom 15.5. 52. Der Punkt 4 dieser Verftigung wird zur Ver- einfachung ab sofort so geandert, daf3 die Verpflich- tungsurkunde ftir die tlbernahme der Lokpflege nicht mehr von der Lokbrigade, sondern nur noch vom Bri- gadelokftihrer unterzeichnet zu werden braucht. (M I - 5 a v. 30. 3. 54 / 31 888) gez. Muller MfE 238 Betr.: Durchfiihrung der Externatslehrgiinge zur Schu- lung von Ingenieuren, Technikern, DV, DVV, Gruppenleitern, TAN-Bearbeitern, AV-Kraften, Meistern and Brigadieren entspreehend den Riehtlinien fiir die Ausarbeitung und Ein- fiihrung technisch begriindeter .Arbeitsnormen (TAN) bei der Deutschen Reichsbahn im Be- triebsmaschinendienst in den Rba-Bezirken Am 21. 4. 54 beginnen die Externatslehrgange ftir den Betriebsmaschinendienst einschl. Wagenwirtschaft in alien Rba-Bezirken gemdf3 den Beschlassen des ZK der SED und den Richtlinien der Regierung der DDR vom 20, 5.52 ? Gesetzbl. Nr. 64. Mit der Durchftihrung dieser Lehrgange werden die vom 2.11. bis 12.12. 53 im Bw Zittau ausgebildeten TAN-Lektoren beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, in den Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Rba-Bezirken alle Ingenieure, Techniker, DV, DVV, Gruppenleiter, TAN-Bearbeiter, AV-Krafte, Meister und Brigadiere entsprechend den Richtlinien fur die Aus- arbeitung und Einfiihrung technisch begriindeter Ar- beitsnormen (TAN) bei der Deutschen Reichsbahn zu schulen. Die gesellschaftspolitischen Cektionen werden von Lek- toren der Polit-Verwaltung, der zustandigen Rbd bzw. Rba iThernommen Die Rbd stellen die erforderlichen Lehrgange f?r jeden Rba-Bezirk zusammen. Die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Lehrgangen mull mindestens 25 und darf hochstens 30 betragen, urn einerseits eine wirtschaftliche Auslastung der Lehr- gange und andererseits eine richtige Seminarffihrung zu gewahrleisten. Bei zahlenmaBig schwacheren Lehr- gangen benachbarter Rba-Bezirke sind diese zu einem Lehrgang zusammenzufassen. Es diirfen hierbei jedoch keine unvertretbar langen An- bzw. Rtickreisewege fi_ir die Teilnehmer entstehen. Die zusammengestellten Lehrgange mit den TAN-Lektoren sind den Rba be- kanntzugeben. Die Rba haben einen geeigneten Unter- richtsraum zur Verffigung zu stellen. Desgleichen geben sie den Polit-Abteilungen ihres Rba Ort und Zeit der Durchfuhrung der Lehrgange bekannt, damit die Polit- Abteilungen ihre Lektoren rechtzeitig einsetzen konnen. Die Lehrgange sind in solchen Dienststellen durchzu- f?hren, in denen die Teilnehmer die Moglichkeit haben, praktisch zu tiben. Etwa en:stehende Kosten fiir die Bezahlung von Unterrichtsraumen sind der Schulver- waltung des MfE auf Konto 4920 anzulasten. Den Leitungen dieser Betriebe und Dienststellen ist bereits vor Eintreffen der Lehrgangsteilnehmer mitzu- teilen, da13 die durchzufahrenden praktischen Arbeiten nur Sehulungszwecken dienen und keinerlei Aus- wirkungen auf die bestehenden Arbeitsnormen haben. Die Externatslehrgange sind entsprechend den ort- , betriebsbedingten Verhaltnissen so durchzuftihren, dat3 keine Storungen in den Dienststellen auftreten konnen. Der Lehrgang wurde auf Grund der Erfahrungen mit 136 Stunden festgelegt, die auf 17 Wochen mit je acht Stunden Unterricht je Teilnehmer verteilt worden sind. Die Rbd sind verantwortlich fiir den einwandfreien, disziplinierten Ablauf der Lehrgange. Es mull gewahr- leistet sein, dal3 die Teilnehmer keinen Unterricht ver- saumen. Die Freistellung von einem Unterrichtstag darf nur bei dringendsten Anlassen erfolgen. In solchen Fallen mull der Betreffende den versaumten Unterricht durch intensives Selbststudium ausgleichen. Die Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, die Lehrgangsteilnehmer soweit als moglich wahrend der Dauer des Lehrganges nur im Tagesdienst zu beschafti- gen. Es ist nicht statthaft, den Teilnehmer etwa nach einem Nachtdienst zum Unterricht zu entsenden. Die von den Rbd eingesetzten Lektoren sind von ihren Dienststellen Air die festgelegten Schulungstage freizu- stellen. Den Lektoren wie den Teilnehmern ist far die Zeit des Unterrichts von ihren Dienststellen der Durch- schnittsverdienst zu zahlen, und es sind die Freifahrt-' scheine fiir die Hin- und Riickfahrt auszustellen. Die gegebenenfalls entstehenden Reisekosten ffir die Lektoren und Lehrgangsteilnehmer sind nach der An- ordnung fiber Reisekostenvergiitung, Trennungsent- schadigung und Umzugskostenvergatung vom 19.10.53 It. G131. Nr. 113 vom 29.10.53 von den Dienststellen zu regeln. Die Unterrichtsvergiitung fur die Lektoren ist aus dem Schreiben des MfE, Abteilung Arbeit, vom 22.12.53 er- sichtlich. Der TAN-I3earbeiter des Reichsbahnamtes ist nach Moglichkeit als Assistent einzusetzen. Jeder Externatslehrgang ist von dem Leiter der Gruppe Betriebsmaschinendienst des Rba zu eroffnen und zu schlief3en. Die Eroffnung hat durch eine Lektion zu er- folgen, an die- sich em n Seminar anschlieBen mull. Samtliche Lehrgange sind entsprechend dem Lehrplan durchzuffihren. Je nach Anzahl der erforderlichen Lehrgange sind als Unterrichtstage festzulegen: bei 2 Lehrgangen Dienstag und Freitag, bei 3 Lehrgangen Dienstag, MIttwoch, Freitag, bei 4 Lehrgangen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag. Grundsatzlich soli montags und sonnabends kein Un- terricht statfinden. Werden in einem Rba-Bezirk mehr als 4 Lehrgange erforderlich, so haben these im AnschluB stattzufinden. In jedem Lehrgang wahlen die Teilnehmer aus ihrem Kreis einen Schillerrat, der den Lektor bei seiner Ar- beit unterstiitzt und fiir Disziplin und Ordnung sorgt. Am Schluf3 des Lehrganges fertigt der Schalerrat emn Abschluf3protokoll mit einer Durchschrift an. Vor AbschluB jedes Lehrganges schreiben die Teil- nehmer eine Arbeit abet- eines der festgelegten Themen, welches vom Lektor bestimmt wird. Die Arbeiten sind vom Lektor auszuwerten unci zu beurteilen. Die Be- urteilung des Teilnehmers im Seminar erfol,gt eben- falls durch den Lektor. Hierbei ist der Teilnehmer auf noch vorhandene Schwachen hinzuweisen. Bei der Beurteilung sind die Noten ?Lehrgangsziel erreicht" oder ?Lehrgangsziel nicht erreicht" anzuwen- den. Der Beurteilung ist eine Kurzcharakteristik Ober den Lehrgangsteilnehmer beizuftigen. Die Beurteilun- gen sind vom Lektor in eine Zusammenstellung aufzu- nehmen, die am Schluf3 des Lehrganges mit dem Ab- schluBprotokoll des Schtilerrates an den Leiter der Gruppe Betriebsmaschinendienst des Rba tibergeben wird. Die Durchfiihrung der Lehrgange ist von den TAN- Bearbeitern des Betriebsmaschinendienstes der Rbd zu kontrollieren. Hierbei ist den Lehrgangen bei der Losung ihrer Aufgabe jede nur mogliche Hilfe zu ge- wahrleisten. Der Tag bzw. die Tage des Besuches sind mit dem Lehrgangsleiter des Rba nach fernmilndlicher Rtick- sprache festzulegen. fiber den Kontrollbesuch bitten wir, einen kurzen aber treffenden Bericht zu geben, in dem auf nachstehende Punkte besonders einzugehen 1. Wie ist der Verlauf der Lehrgange, welche Schwie- rigkeiten treten auf, und welche MaBnahmen wur- den dagegen eingeleitet bzw. durchgefiihrt? 2. Wie ist die Beteiligung des vom MfE festgelegten Kreises der Lehrgangsteilnehmer? 3. Wie ist die Versorgung mit Literatur? 4. Welche grundsatzlichen Fragen konnten in den Lehr- gangen nicht geklart werden? Bericht ist spatestens zum 3. des Nachmonats an das MfE, Hv M ? M 8, einzusenden. Die Berichterstattung erfolgt mit GKB Nr. 012 019. (M 8-130/54. v. 2. 4. 54/31 078) gez. Muller 327 50X1 -HUM Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 MfE 239 Betr.: Bedarf an Vordrucken fiir die Jechnische Ar- beitsnormung entsprechend den TAN-Richt- linien der Deutschen Reichsbahn Zur Durchfiihrung von Arbeitstagsaufnahmen sowie zur Ausarbeitung von technisch begrtindeten Arbeits- normen (TAN) sind von den Reichsbahndirektionen die benotigten Vordrucke entsprechend den TAN-Richtlinien ftir das Jahr 1954 zu ermitteln. Die Reichsbahndirektionen melden schriftlich ihren Be- darf an Vordrucken unter Angabe der Vordruck-Nr. bis zum 20. 4.54 dem MfE, Hv M, M 8, damit der Druck- auftrag schnellstens durchgeftihrt werden kann. (M 8 - 118/54 v. 5. 4. 54 / 31 678) gez. Muller Wagenwhischaft MfE 240 Betr.: Wagenabnahme bei den Ausbesserungsstellen Der Druck der Dienstanweisung ftir Abnahrne-Inspek- toren und Abnahme-Wagenmeister (Wagenabnahme) DA 002, Ausgabe 1954, ist abgeschlossen und die DA kann von dem zustandigen Drucksachenlager der Rbd angefordert werden. Die Leiter der Verw. Wagenwirt- schaft sind fur die ordnungsgemaBe Verteilung der Druckstticke veranti,vortlich. Jeder Abnahme-Inspektor und Abnahme-Wagenmeister erhalt em n Exemplar; des weiteren ist je em n Stuck ftir die Vorschriftensammlung der Raw, WAS, WBS, Rba, Ew und- Bww, Gruppe Revision der Rbd und drei Stiick fur Rbd Verwaltung Wagenwirtschaft vorgesehen. Wahrend der Drucklegung haben sich noch nachstehende Erganzungen ergeben, die handschriftlich e!nzutragen sind. 1. Seite 10 Unter: Besondere Bestimmungen ftirGtiterwagen Punkt 1 fiir nicht transitfahige Wagen erganzen: bei gebremsten Radsatzen der Wagen unter 80 km/h (nicht transitfahig) WGM = 22 mm BGM = 20 mm 2. Seite 20 Unter: Gemeinsame Bestimmungen ftir Gtiter- und Reisezugwagen Punk. 2 neu hinzu: 2. Wagen mit holzernen Fuf3bdden mtissen iiber den bremsbaren Radern mit einem zweimaligen Funken- schutzanstrich aus saurehartendem farblosem Kunst- harzlack versehen werden, soweit besondere Funken- schutzbleche nicht vorhanden sind. Be! Giiterwagen kann auch em n zweimaliger Anstrich mit dem Feuerschutzmittel ?Ornit" oder Wasserglas angewendet werden. 3. Seite 35 unter Punkt 3 unter: Zeile BGM = 18 mm fill- nicht transitfahige Gtiterwagen unter 80 km/h erganzen: WGM = 22 mm bei gebremsten Radsatzen BGM = 20 mm ftir nicht transitfahige GUterwagen unter 80 km/h. 4. Seite 35 unter Punkt 3 Zeile WGM = 27 mm bei ge- bremsten Radsatzen ist das Wort ?gebrernsten" zu streichen. Die neue DA ist bei den WAS und WBS im Dienst- unterricht zu behandeln. (W - I -2 V. 31. 3. 54/31 745) gez. i. V. Peters Betr.: Olwechsel in den Wagenachslagern,MfE 241 In der Zeit vom 1.4. bis 20. 5. 54 ist der Austausch von Winter- auf Sommerol in samtlichen Giiter- und Reise- zugwagenachslagern durchzuftihren. Die erforderlichen Olmengen sind rechtzeitig von dem Betriebsstoffhaupt- lager anzufordern. Nach vollzogener Umstellung ist der am Langtrager neben dem Untersuchungsdatum angebrachte Olfarbring zu entfernen. Die im Zu- sammenhang mit dem Olwechsel bisher ergangenen. Anweisungen bleiben welter unverandert bestehen. Zur Senkung der HeiBlaufer ist der Olsumpf aus der Olwanne restlos zu entfernen und samtliche Schmier- polster, die noch die bisherige Befestigungsart mit Draht, Schnur oder Kunstfaser aufweisen, gegen eine vorgeschriebene, durch Blechstreifen und Nietung mit dem Gestell festverbundene Schmiervorrichtung aus- zuwechseln. Ein Tauschvortat _lerartiger Schmiervor- richtungen ist anzulegen. Aufarbeitung hat laufencl zu erfolgen. Das gewonnene Winterol ist an die Nebenlager zurtick- zugeben. Die DurchfUhrung der Umstellung ist von den Be- schaftigten der WAS der Raw'e und den Instrukteuren der Rbd'en und Rba zu tiberwachen. (W - II - 3 Fuw 26 v. 30. 3. 54) gez. Peters Raw Reichsbahnausbesserungswerke Betr.: Verhiitung von Arbeitsunfallen MfE 242 Am 4. 3. 54 verungliickte im Raw Cottbus der 55jahrige Dreher Georg Kulla todlich bei der Arbeit am groBen Universal-Bohrwerk. Der Unfall ereignete sich in der Nachtschicht gegen 3.05 Uhr. Urn 3.15 Uhr fand man Kulla an der Maschine leblos auf. Augenzeugen waren bei diesem Unfall nicht zugegen. Die Untersuchung ergab folgendes: K. hatte in das Bohrwerk eine fliegende Frasspindel eingesetzt und an einer Dampfzylinderbuchse die Kanale ausgefrast. Urn die Frasarbeit zu kontrollieren, 328 zog er die Frasspinder100 mm vom Werksttick ab und neigte sich dann vermutlich seitlich tiber die Maschine, um besser beobachten zu konnen. Hierbei ist er mit dem linken Jackenarmel der umlaufenden Frasspindel zu nahe gekommen und wahrscheinlich vom Sicherungs- bolzen des Erasers, der 35 mm fiber den Spindelumfang herausragte, erfaBt worden. Dadurch wurde die Arbeits- jacke von der Spindel aufgewickelt und K. an die Ma- schine herangezogen, wobei er mit der linken Hals- seite gegen die Spindel gepreSt wurde; der Tod trat durch Abdriicken der Halsschlagader ,em. ? Der,durch den an die Spindel angepref3ten Korper vertirsachte Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Druck war so stark, daB der bei Uberlastung der Ma- schine in Wirkung tretende Motorschutzschalter aus- gelost wurde und das Bohrwerk zum Stehen kam. Der Unfall war durch folgende Momente verursacht worden: 1. Der Verungliickte hatte vor dem Kontrollieren des Werkstticks die Maschine nicht ausgeschaltet. K. hatte diese VorsichtsmaBnahme nicht beachtet, ob- wohl er noch am letzten Sonnabend vor dem Unfall im Unterricht fiber Unfallverhiltung auf Gefahren an rotierenden Maschinenteilen hingewiesen worden war. In den Arbeitsnormen des Raw Cottbus ist dieser Arbeitsgang mit berticksichtigt. 2. Der von K. verwendete Sicherungsbolzen war un- vorschriftsmaBig, er war zu lang und durfte nicht fiber die Spindel herausragen. Dieser Bolzen gehorte nicht zur Maschine und war den anderen an der Maschine Beschaftigten nicht bekannt. Es konnte nicht festgestellt werden, wie K. zu diesem Bolzen- gekommen war; Bolzen in richtiger, den Arbeits- schutzbestimmungen entsprechender Ausfiihrung waren an der Maschine vorhanden. Dieser Unf all macht es erforderlich, alle Beschaftigten eingehend darauf hinzuweisen, daB nach der ASB 192 ? 6 (2) b es verboten ist, 50X1 -HUM die Rundlaufkontrolle und das Nachmessen des Arbeitssttickes bei schnellem Gang der Maschine durchzuftihren. Damit wird gefordert, daB die Kontrolle und das Nach- messfn des Arbeitsstiickes nur bei ausgeschalteter Ma- whine erfolgen darf. Dieser ? der ASB 192 gilt nicht nur f?r Drehbanke, sondem sinngemal3 such fur Bohr- maschinen, Bohrw,erke, Frasmaschinen, Werkzeug- schleifmaschinen usw. Gleichzeitig damit werden alle Beschaftigten auf die Einhaltung des ? 10 der ASB 351 hingewiesen, der vor- schreibt, daB wahrend der Arbeit nur enganliegende Kleiciung zu tragen ist. Ein jeder muB der einwand- freien Beschaffenheit seiner Arbeitskleidung die groBte Beachtung schenken. Auf Grund dieses Unfalles werden alle Beschaftigten in den Reichsbahnausbesserungswerken aufgefordert, im Interesse der Erhaltung ihrer Gesundheit bei all ihren Handlungen die Arbeitsschutzbestimmungen und die besonderen Betriebsvorschriften der Deutschen Reichsbahn zu beachten. Dieser Unfall ist mit alien Beschaftigten bei den lauf end stattfindenden Unfallbelehrungen, Unterweisungen fiber die Arbeitsschutzbestimmungen usw. eingehend auszuwerten. (7b/17/34/54 v. 5. 4. 54 / 31 794) gez. LoBner Sicherungs- und Fernmeldewesen NEM 243 Betr.: Wiederholungssperren und Unterwegssperren in *mechanischen Stellwerksanlagen Bezug: Unsere Verfg. SF Ia Ssbs 2 vom 4. 7.53 Uberprilfungen der Stellwerksanlagen durch die Fach- inspekteure der Sicherheitsinspektionen haben ergeben, daB bei einem erheblichen Teil der mechanischen Steil- werksanlagen ? insbesondere in den Rbd-Bezirken Berlin, Greifswald und Magdeburg ? die Wieder- holungs- und Unterwegssperren sich nicht erganzen und keine Uberschneidung der Sperrenwirkung vorhanden ist. In diesen Fallen besteht die M8glichkeit, den Signalhebel mehrmals in die Fahrtstellung umzulegen. Wir ersuchen daher alle Rbd'en, bis zum 1. 7. 54 alle mechanischen Stellwerksahlagen auf die ordnungs- gemaBe Sperrwirkung (Uberschneidung) der Wieder- holungs- und Unterwegssperren zu ilberpriifen. Vorgefundene Mange' sind sofort zu beseitigen. Die Durchfiihrung der Uberprtifung sowie die vorgefun- denen Mange' sind uns bis zum 25.7. 54 zu berichten. AuBerdem achten standig alle Kontrolloigane des Sicherungswesens bei der Uberprilfung der Sicherungs- anlagen auf die ordnungsgemaBe Sperrwirkung. (SF I - 1 Ssbs 2 v. 1. 4.54 /31 571) gez. Gebhardt Betr.: Berlin 21 Telegr. Abkiirzungen ffir die ab 1. 4. 54 in Be- trieb genommenen Tb-Leitungen 761 und '762 Die Tb-'1Ag 761 Bln Osb?Genshagener Heide ist auf folgenden Bahnhofen und Abzw. mit Monseapparaten betriebsfahig ausgeriistet: Nachrichtenstelle Bin Osb Telegr. Abkilrz. = Bin Wuhlheide Vbf ? = Wuv Abzw. Teltowkanal Abzw. Falkenberg Bf Schonefeld b. Berlin Bf Genshagener Heide f f Pt f f f t = Atk = Ala = Sfb = Gh Die Tb-Leitung 762 Bln Osb--Nauen ist auf folgenden Bahnhofen und Abzw. mit Morseapparaten betriebs- fahig ausgerilstet: Nachrichtenstelle Bin Osb Hp Springpfuhl Telegr. Abkiirz. If f = Bin = Sgp Bf Wartenberg f =Wt BI Karow f I f t Kar Bf Schonerlinde tf = SI Bf Schonwalde I/ ft = Swd Bf Basdorf ? f I ft Bas Bf Wensickendorf tI = Wsd Bf Schmachtenhagen IP f> = Shn Bf Oranienburg = Or Bf Germendorf PP = GI Bt Kremmen IP = Krm Bf Flatow ft If Fl BE Bornicke f If = Bke Bf Kienberg If = Kg Bf Nauen Nau Vorgenannte Morsebezirksleitungen sind wie alle ande- ren Morsebezirksleitungen zu bedienen. Urn Irrtilmer auszuschalten, wird besonders auf die Fernschreibvorschrift 476 ? 16 Abs. 1 c und Abs. 4 hin- gewiesen. Hiernach ist unbedingt zu verfahren, damit eine schnelle Nachrichtenfibermittlung erfolgt. (Sf?II--2 v. 26. 3. 54 / 25 162) gez. Bonnke Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Magdeburg 22 Betr.: Einfahrvorsignale des Streekenabschnitts Magde- burg?Brandenburg Bezug: Verfilgung Mgb 10 17/54 Auf dem mit Dreibegriffvorsignalen ausgerilsteten Streckenabschnitt Magdeburg?Brandenburg werden ab 10.5. die Einfahrvorsignale mit der 2. Laterne be- leuchtet. Das Signalbild tritt am 10. 5. 54 mit Beginn der Be- leuchtungszeit in Kraft. (Sf 1-2 c/3 ? Ss, B ? Be v. 26. 3. 54) gez. Holzmuller Kader Betr.: Belobigung MfE 244 Den Vizeprasidenten der Rbd Halle, Herrn Otto Arndt, habe ich wegen vorbildlicher Anleitung und Organisa- tion bei der Erfallung der Transportaufgaben, die der Rbd Halle anlaBlich der Wiederkehr des Tages der ge- fallenen Heiden der Marzkampfe im Jahre 1921 gestellt waren, mit einer Belobigung ausgezeichnet. gez. Chwalek Betr.: Sperrung von Dienstausweisen MfE 245 Die Dienstausweise Nr. 494, gedruckte Nr. 148 694, aus- gestellt filr Karl Hamman, BPO-Sekretar, und Nr. 63, gedruckte Nr. 148 263, ausgestellt iiir Hans Chaverial, BGL-Vorsitzender vom RAW Malchin, werden filr un- gultig erklart. (K I - 5/114/54 v. 6. 4. 54 / 31 796) gez. i. V. Jonack Berlin 22 Betr.: Gewahrung auBerordentlicher Belobnungen a) Der Fdl Otto Kurth ? Bf Seddin war durch be- sondere Umsicht ,und Aufmerksamkeit bei der Ver- hiitung einer Flankenfahrt infolge Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Blecksignal bei der Abzweig- stelle Bea maBgeblich beteiligt. b) Durch mehr als gewohnliche Aufmerksamkeit ver- hiltete der Lola Fritz Karper ? Bw Blo ? am I..lber- weg des Postamts 58 bei Furstenberg (Havel) einen schweren Unfall. K. bemerkte trotz Nebels einen auf dem 1Therweg stehengebliebenen Lkw und brachte seinen Zug durch Schnellbremsung kurz hinter dem tlberweg zum Halten. Der Lkw wurde infolge der starken Abbremsung des Zuges nur leicht beschadigt. c) Durch besondere Aufmerksamkeit und Umsicht ver- hilteten am 12. 2. 54 bei Dunkelheit die Lokpersonale des Ps 1822 ? Lokf Willi Klippen und Lokheizer Fritz Radan ? sowie des N 8663 ? Lokf Harri Tucholl und Lokheizer Paul Lange ? samtlich vom Bw Basdorf ? einen schweren Betriebsunfall. Beide Zilge waren aus entgegengesetzter Richtung in den Streckenabschnitt Schildow-MOhlenbeck eingelassen. Ein Zusammensta beider Zilge konnte im letzten Moment durch die Umsicht und Aufmerksamkeit beider Lokpersonale verhiltet werden. Beide Per- sonale wurden belohnt. d) Bei der Beseitigung von schweren Sturmschaden an den Leitungsanlageh in der Mlle der Gleise bei Hubertush6he in der Nacht vom 15. L zum 16. 1. 54 hat sich der Lta Leschinski ? Fm Swv ? durch vor- bildlichen Einsatz besonders hervorgetan. Unter den schwierigsten Verhaltnissen setzte er sich voll em n zur Beseitigung eller Schaden und Hinder- nisse. e) Im AnschluB an eine Explosion in der Gasprefi- anlage auf dem Bf Wur am 8. 2. 54 verhiitete der Betriebsarbeiter H. Volkmann durch Umsicht und Ent- schlossenheit die weitere Auswirkung der Explosion. V. eilte sofort nach der Explosion in den Raum, sperrte die Gaszufiihrung ab und bekampfte den entstandenen Brand. Allen Beteiligten wurde filr ihr vorbildliches Verhalten bei der Verhiltung und Einschrankung von Unf alien und sonstigen Betriebsschwierigkeiten auBerordentliche . Belohnungen gewahrt. (B II - la v. 31. 3. 54 / 23 714) gez. Funke Betr.: Belobigung Dresden 22 Fiir entschlossenes und mutiges Verhalten bei Gefahr- dung zWeier Reisender auf Bahnhof Penig am 3. 3. 54 spreche ich hiermit dem Fahrdienstleiter Gunther Sandig meine besondere Anerkennung aus unter gleichzeitiger oberreichung einer Geldpramie in Holm von 300 DM nach den Bestimmungen der DO in ? 4 und ? 5. (Rba Karl-Marx-Stadt ? Der Amtsvorstand ? V. 26. 3. 54) gez, Heine Finanz en Betr.: Bargeldplan ? Reisekosten MfE 246 1m Zentralblatt der Deutschen Dernokratischen Repu- blik Nr. 3/54 vom 23. 1. 54 (Seite 30) 1st vom Ministerium der Finanzen die ?Anweisung ilber die Kontrolle der Inanspruch- -- nahme der geplanten Mittel fur Reisekosten in den Betrieben der zentralverwalteten und ortlichen volkseigenen Wirtschaft (VEW) im Planjahr 1954. Vom 9. 1. 54" veroffentlicht worden. 330 Wir weisen hiermit auf diese Bekanntmachung be- sonders hin und ersuchen alle selbstandig planenden Reichsbahnstellen, die Planung und Inanspruchnahme der Reisekosten in ihren Quartalsbargeldplanen und monatlichen Erfiillungsmeldungen in der vorgeschrie- benen Form den kontofilhrenden Kreditinstituten zu erstatten. (F I - 1/154/54 v, 31, 3.54 / 33 561) gez, Hielscher Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Betr.: Abrechnung der Bahnhofskassen WE 247 mit den Finanzbuchhaltungen Ein am 20. 1. 54 in Berlin durchgefilhrter Erfahrungs- aus,tausch des Ministeriums filr Eisenbahnwesen mit einigen Bahnhofskassenverwaltern aller Reichsbahn- direktionen und Mitarbeitern aus Hauptbuchhaltungen der Reichsbahnamter hat ergeben, daB grundsatzlich die Arbeitsweise bei alien Bahnhofskassen wohl gleich, die Abrechnung mit den Finanzbuchhaltungen jedoch ver- schieden ist. In einem Teil der Bahnhofskassen wird noc,h nach Anlage A zum Mitteilungsblatt 10,52 abge- rechnet, d. h., die Bahnhofskassen fertigen, soweit noch nicht vorhanden, fur alle Geschaftsvorgange nach den Kassenlisten Belege, wahrend in anderen Bahnhofs- kassen der mit MfE-Vfg.Hb 11-11/53 vom 4. 7. 53 (an die Hauptbuchhaiter der Rbd und Ebb) gegebenen Empfeh- lung entsprochen wurde und nur mit einem Buchungs- beleg far den Abrechnungszeitraum abgerechnet wird. Letzteres Verfahren erfordert gegenilber anderen den geringsten Aufwand, ohne daB bei seiner Anwendung gegen Grundsatze des Rechnungswesens der volkseige- nen Wirtschaft verstoBen wird. Nachstehendes Verfah- ren, das auf der Abrechnung mit nur einem Buchungs- beleg basiert und sigh bereits vielfach bewahrt hat, wird ? vom I. 5. 54 an verbindlich fur die Abrechnung zwischen alien Bahnhofskassen und Finanzbuchhaltungen der Reichsbahnamter eingefiihrt. 1. Die Bahnhofskassen buchen taglich die Geschafts- vorfalle in den Kassenbilchern und Kassenlisten nach den Kassenvorschriften, nach Anlage A zum Mitteilungsblatt 10/52 und den weiteren ergangenen und folgenden Bestimmungen. 2. Far die Einnahmen und Ausgaben nach Absatz ha bis ee und hh sind von der Bahnhofskasse keine Belege .zu fertigen. (Wegen der Aufnahme der Be- trage in den Buchungsheleg siehe gleichen Absatz.) 3. Die Aufteilung der Verkehrseinnahmen auf Per- sonen- und Giiterverkehr und nach Rechnungsmo- naten nach Ziffer 10 der Anlage A zum Mittellungs- blatt 10/52 auf der Riickseite der Kassenhauptliste entfallt. (Wegen des Vermerks einmal im Monat auf dem Buchungsbeleg siehe Absatz 13.) 4. Im Abrechnungsbuch filr Ablieferungen, Spalte 3 bis 9, sind die Einnahmen nach den Ablieferbilchern nicht mehr nach Verrechnungsmonaten und auf den Personen- und Giiterverkehr aufzuteilen. In die Spalte 3 ist der Gesamtbetrag der Einnahmen nach den Ablieferbiichern (einschl. Verschiedener Er- trage) einzutragen, in Spalte 4 der auf die Verschie- denen Ertrage entfallende Betrag. Spalte 5 wird Leerspalte, sie kann fiir durchlaufende Betrage nah Absatz 10d verwendet werden. in die Spalten 6 bis 9 werden die bisher auf der Zunge eingetragenen Betrage mingesetzt. Die Zunge wird damit ilber- fliissig. Spalten 18 his 25 andern sich nicht. 5. Am letzten Tag des Abrechnungszeitraumes sind die Tagessummen des Abrechnungszeitraumes der Spal- ten 3, 4 und 5 (nicht der ilbrigen Spalten) im Ab- rechnungsbuch zusammenzustellen. Vom Gesarnt- betrag der Einnahmen nach den Ablieferbachern (Spalte 3) ist der Gesamtbetrag der Verschiedenen ,Ertrage (Spalte 4) und der durchlaufenden Betrage (Spalte 5) abzuziehen. Der Differenzbetrag ist nach Abstimmung mit dem Kassenbuch far Verkehrsein- nahmen als Verkehrseinnahme in den Buchungs- beleg nach Absatz 13 zu iibernehmen. 6. Bei Bahnhofskassen mit geringem Geschaftsumfang kann das Reichsbahnamt genehmigen, daB im Ab- rechnungsbuch fiir Ablieferungen nicht die Betrage 50X1 -HUM ftir jecle abliefernde Kasse, sondem je Spalte nur die Tagessummen eingetragen werden. 7. Das Reichsbahnamt kann anordnen, daB ilber die Kassenhauptliste und die Kassenlisten der Auszahl- schalter hinaus fiir von Abfertigungskissen buch- maBig als Verkehrseinnahmen weitergegebene (ab- gelieferte) Forderungen (z. B. filr Gutscheine), die die Bahnhofskasse vom Zahlungspflichtigen einzu- ziehen hat, eine Kassenliste fur Forderungen an Verkehrseinnahmen gefillart wird. Die Tagessum- men der von den Abfertigungskassen abgelieferten Forderungen dieser Art werden taglich in dieser Kassenliste als Verkehrseinnahmen vereinnahmt (also nicht in der Spalte ?Barkasse" der Kassen- hauptliste). Die von den Zahlungspflichtigen ein- gehenden Betrage werden in die Kassenhauptliste als Einnahme und in die Kassenliste filr Forde- rungen aus Verkehrseinnahmen als Ausgabe ein- getragen. Die Bahnhofskasse fagt far den Kontroll- bericht den Abrechnungen zum Quartalsletzten ilber den Bestand laut Kassenliste eine Nachweisung bei, in der die unbezahlten Forderungen nach Zahlungs- pflichtigen aufzuteilen sind. 8. Vorschiisse an Abfertigungskassen ftir die Auszah- lung von Lohnen auf Grund von Rb-Sparkassen- schecks usw. sind nicht mehr nach Anlage A ZUM Mitteilungsblatt 10/52, Absatz 11 und 12, zu behan- deln. Es ist wie fr?hr zu verfahren, d. h., die Zah- lungen sind wie auch z. Z. die von den Bahnhofs- kassen gezahlten Nachnahmen aus dem Gilterver- kehr im Kassenbuch f?r Verkehrseinnahmen, im Abrechnungsbuch fiir Ablieferungen und im Ab- lieferbuch rot abzusetzen. Da an den Bilanzstich- tagen die Bestande der Abfertigungskassen an die Bahnhofskassen bar oder buchmaBig als Verkehrs- einahmen abzuliefern sind, werden diese zunachst von den Verkehrseinnahmen abgesetzten Betrage in jedem Fall als Verkehrseinnahmen ausgewiesen. Die Abfertigungskasse fordert die benotigten Be- trage mit formlosem Schreiben an (die neue KV TI sieht spater hierfar einen besonderen Vordruck vor). Sie setzt den eingegangenen Betrag im Haupt- buch (Spalte Ablieferungen) rot em n und liefert die gezahlten Belege als Verkehrseinnahmen ab. Die Buchuno im Kassenbuch filr Durchlaufende Gelder, die Fahrung von zweiten Ablieferbilchern und bhn- liche Interimsregelungen entfallen. Vorschtisse an Abfertigungskassen sind nach wie vor our aus dem A-Kento der Bahnhofskasse zu zahlen. 9. Die Bahnhofskassen rechnen mit den Finanzbuch- haltungen drei- bis sechsmal im Monat unter Bei- filgung der Kassenlisten ab. Das Reichsbahnamt setzt die Abrechnungstage entsprechend der Fertig- stellung der Lohnabrechnung, Abrechnung von Auf- wandsentschadigungen usw. fest, z. B. zum 8., 17., 24. und Letzten des Monats. Am Letzten des Monats ist immer abzurechnen. 10. Folgende Einnahmen und Ausgaben in gleicher line, die nur Zahlungsmittelkonten der Bahnhofs- kasse und Konten fiir Forderungen an Verkehrs- einnahmen (Absatz 7) beriihren, werden in den Kasser.listen angehakt; sie werden bei der Abrech- nung nicht belegt und bei der Aufstellung des Bu- chungsbeleges nach Absatz 11 nicht beriicksichtigt: a) tbergabe von Zahlungsmitteln und gezahlten ' Belegen zwischen Kassenverwalter und Schal- terbeschaftigten und umgekehrt, sofern nur der Kassenverwalter mit der Finanzbuchhaltung abrechnet, b) Einzahlung oder Abhebung von Betragen bei, der Bank, c) tberweisung vom Bankkonto ? A ? auf das Bankkonio ? E ? umgekehrt, d) t'berweisung an die Rb-Sparkasse von zugunsten der Rb-Sparkasse eingezahlten Betragen und 331 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Vberweisung von Expragutnachnahmen inner- halb eines Abrechnungszeitraumes, e) Obergabe von Kundenschecks an die Bank 7Air Einziehung der Betrage, f) Einzahlungen von Verkehrstreibenden zum Ausgleich von Forderungen an Verkehrseinnah- men (siehe Absati 7), g) Einzahlungen, z. B. irrtiimliche, die im Abrech- nungszeitraum wieder ausgezahlt werden, h) zunachst ungeklarte Einzahlungen, die jedoch innerhalb des Abrechnungszeitraumes als Ver- kehrseinnahmen oder Verschiedene Ertrage er- mittelt wurden. Diese Betrage sind in der Kassenhauptliste am Tage der Errnittlung als Verkehrseinnahmen oder Verschiedene Ertrage zu vereinnahmen. Sie sind am gleichen Tage zu verausgaben; der Ausgabebetrag und der Ein- nahmebetrag am Tage der Einzahlung werden angehakt. 11. Die Kassenlisten werden am letzten Tage des Ab- rechnungszeitraumes abgeschlossen. Die Summen der Umsatze samtlicher Kassenlisten und Spalten der Kassenhauptliste im Abrechnungszeitraum, das sind die Summen der Einnahmen und. der Aus- gaben ohne Berticksichtigung der Anfangs- und End- bestande, werden in einen Buchungsbeleg (Vordruck DIN A 4, Bestell-Nr. 090/03) in zweifacher Ausferti- gung tibernommen, und zwar die Einnahmen als Lastschriften und die Ausgaben als Gutschriften. Als Gutschriften werden folgende im Abrechnungs- zeitraum aufgekommenen Betrage eingetragen: a) die Summe der Verkehrseinnahmen nach dem Abrechnungsbuch fiir Ablieferungen, b) die Summe der Verschiedenen Ertrage nach dem Kassenbuch ftir Verschiedene Ertrage, c) die Summe der mit sogenannten Lila-Anwei- sungen erhaltenen Zuschilsse oder auch die Summe der auf anderem Weg erhaltenen Zu- schtisse, d) einzeln ungeklarte Einzahlungen. Als Lastschriften werden folgende im Abrechnungs- zeitraum aufgekommenen Betrage eingetragen: aa) die Summe der durch Scheckziehungen an das MfE (EVK Berlin) abgelieferten Betrage, bb) die Summe der an die EVK Berlin abgelieferten EVK-Anweisungen, cc) die Summe der an die artliche zustandige EVK abgelieferten Anweisungen, dd) die Summe der an die Rb-Sparkasse abgelie- ferten Rb-Sparkassenschecks, ee) die Summe in Zahlungspflichtigen der nicht von . der Bahnhofskasse emzuziehenden Forderungen aus Verkehrseinnahmen (Deutrans, DIA usw.), If) die Summe der gezahlten Lohne, gg) die Summen der tibrigen gezahlten Betrage (die Einzelbetrage werden, mOglichst mit Rechen- masclaine, zusammengestellt, der Aufrechriungs- streifen wird der Abrechnung beigeftigt), hh) einzeln die von der Bahnhofskasse als Ver- kehrseinnahmen _oder Verschiedene Ertrage zu behandelnden Betrage, deren Zweckbestimmung nach Einzahlun.g bei der 8alinhofskasse in 332 friiheren Abrechnungszeitraumen nicht geklart werden konnte, oder die beim Reichsbahnamt eingegangen waren (letztere auf Grund einer Buchungsanzeige des Rba), ii) einzelne Aubzahlungen nach irrttimlichen Einzahlungen frilherer Abrechnungszeitraume. De Summen der in den BUchungsbeleg eingetra- genen Lastschriften und Gutschriften miissen ilber7 einstimmen. Die Erstschrift des Buchungsbelegs wird dem Reichsbahnamt mit der Abrechnung ilber- sandt, die Zweitschrift wird bei der Bahnhofskasse aufbewahrt. 12. Die nach IVitteilungsblatt 10/52, Anlage A, Absatz 15, dem Rba zu tibersendenden Verzeichnisse und Ba- lege tibcr die in den Kassenlisten gebuchten Ver- schiedenen Ertrage sind nicht mehr zehntagig, son- dern nur einmal im Monat, und zwar imrner zum 3. des Monats fur die im Vormanat gebuchten Ver- schiedenen Ertrage vorzulegen. 13. Die Bahnhofskasse gibt nach dem Kassenbuch far Verkehrseinnahmen auf der Riickseite des Bn- chungsbelegs far den letzten Abrechnungszeitraum im Monat an, win sich die in den Kassenlisten ein- getragenen und mit den Buchungsbelegen verrech- neten Verkehrseinnahmen des abgelaufenen Monats auf Personenverkehr und Gilterverkehr und nach Rechnungsmonaten verteilen. 14. Der Buchungsbeleg nach Absatz 11 1st vom Tages- prtifer der Bahnhofskasse nach den Kassenbtichern, Kassenlisten und Belegen zu prtifen. In der Finanz- buchhaltung werden die Kassenlisten nur bei Un- stimmigkeiten nachgeprtift. 15. Die Finanzbuchhaltung des Reichsbahnamtes bucht wahrend des Monats die mit Buchungsbeleg abge- rechneten Verkehrseinnahmen und Verschiedenen Ertrage je auf einem Sammelkonto. Sin belastet das Sammelkonto fiir Verkehrseinnahmen auf Grund des Vermerks auf der- Rtickseite des Bu- chungsbelegs der Bfk filr den letzten Abrechnungs- zeitraum im Monat (Absatz 13) und schreibt die Be- trage den nach dem Kontenplan als Monatskonten zu fahrenden Verkehrseinnahmesammelkonten, Personenverkehr und Gtiterverkehr, gut. Das Sam- melkonto ftir Verschiedene Ertrage wird mit den nach Absatz 12 in den Verzeichnissen gemeldeten Betragen in einer Summe belastet, die Ertrags- konten werden erkannt. Die Finanzbuchhaltungen beachten, dal3 sich die beiden Sammelkonten nach Durchfahrung der in diesem Absatz genanhten Bu- chungen ausgleichen miissen. Unstimmigkeiten 1st nachzugehen. 16. Alle abrigen nicht im Absatz 15 genannten Ein- nahmen und Ausgaben werden in der Finanzbuch- haltung nach dem Buchungsbeleg und nach den Auszahlungsbelegen gebucht. Die Finanzbuchhal- tong gibt den Bahnhofskassen die Konten far die Lastschriften und Gutschriften nach dem Buchungs- beleg bekannt. Die Rba berichten bis zum 10. 6. 54 an die Rbd'en, die Rbd'en bis zum 15. 6. 54 an das MfE, Abteilung Finan- zen, wenn weitere Vereinfachungen von allgemeiner Bedeutung vorgeschlagen werden. Es 1st beabsichtigt, das Verfahren noch in die neuen Kassenvorschriften Teil II aufzunehmen. GKB-Nr. 011 522. gez. Hielsc.her (F I-1 156/54 v. 6. 4. 54(33 561) Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Hauptbuchhalter MfE 248 Betr.: Abschreibungen filr AnIagegegenstinde, die durch die permanente Inventur neu festgestelit werden Durch die permanente Inventur werden verschiedent- lich Anlagegegenstande aufgefunden, die bisher nicht im Sachanlagevermagen enthalten waren. Zur Klarung der Frage, von welchem Zeitpunkt ab diese Anlagegegenstande der Abschreibung unterliegen, hat das Ministerium der Finanzen, HV Finanzrevision, im Einvernehmen mit der Zentrale der DIB ent- schieden, daf3 samtliche bei der permanenten Inventur festgestellten Anlagegegenstande, die bisher noch nicht im Anlagevermogen enthalten waren, zum Stand per 1.1. 54 einzubuchen und von diesem Zeitpunkt ab die Amortisationen zu entrichten sind. Beztiglich der Ab- schreibungen auf fertiggestellte bzw. in Betrieb ge- nommene Investitionen wird nochmals auf die Vfg. 111.1 - 1231/53 vom 18. 4. 52 hingewiesen. Es ist un- bedingt sicherzustellen, daB hierftir die Abschreibungen mit dem 1. des Monats nach der Fertigstellung be- ginnen und zurtickliegende Wertstellungen vermieden werden. (Hb I - 101/54 I v. 30. 3. 54 / 31 401) gez. Kleinert MfE 249 Betr.: Beseitigung von Triimmern auf Reichsbabn- gelande; hier: Verwendung und Abrechnung der aus der Ent- triimmerungsaktion gewonnenen Stoffe Nach Mitteilung der Haushaltsstelle des MfE bestehen Unklarheiten bei der Abrechnung far die bei der Ent- trtimmerung gewonnenen Stoffe. Nachstehende Anwei- sungen sind kiinftig genauestens anzuwenden. Fiir die Abrechnung der Solidaritatsaktion werden in Karze besondere Richtlinien veroffentlicht. Es sind zu beachten: Rundschreiben der DIB II Invest. Nr. 13/53 (II/1) vom 2. 7. 53 = Einplanung und Finanzierung der durch- zufahrenden Enttrtimmerungen 1953. GB1. 71/52 S. 447 ff - ?Anordnung zum Plan der Enttriimmerungsarbeiten vom 23. 5. 52 und erste Durchftihrungsbestimmung ..." dazu. GB1. 9/54 vom 21. 1. 54 - Preisverordnungen tiber Alt- und Abfallmaterial. MfE 43/53 S. 355 - Beseitioung von Trtimmern auf ReichsbahngelanCle. (Der letzte Absatz obiger Anweisung ist zu streic.hen und wird durch nach- stehende Richtlinien ersetzt.) 1. Alle bei der Enttrummerungsaktion gewonnenen Baustaffe und Teile sind Eigentum der DR. Sie sind in der nachsten Lagerbuchhaltung sofort mengen- und 1,vertmaBig zu erfassen. 2. Die gewonnenen Stoffe sind den Verbrauchern (Rbbu, volkseigenen und privaten Baubetrieben) im Rahmen des Investitions-, Generalreparatur- oder Unterhaltungsplanes zu tibergeben und sofort in Rechnung .zu stellen. Der gewonnene Nutzstahl ist der Zcntralen Leitung der Reichsbahn-Bau-Union, Berlin NW 7, Unter den Linden 10, Ruf-Nr. 25 487 oder 25 471, App. 31, monatlich zum 5. des Nach- monats schriftlich unter Beiftigung einer Eisenliste zu melden. Die Verfugung tiber die Verwendung des Nutzstahls erfolgt durch die Reichsbahn-Bau- Union. (Preisverordnungen im GE31, 9/54 vom 21. 1. 54). 3. a) An die Enttriimmerungskolonnen sind gema13 1. Durchftihrungsanweisung zum Plan der Ent- triimmerungsarbeiten (GB1. 71/52 S. 450) ftir die restlose Gewinnung eller Metalle aus den Triim- mern Pramien gemaf3 nachstehender Tabelle zu zahlen: far je 100 kg far Eisen aller Art 0,70 DM fi_ir Buntmetalle mit Fremdanhaf- tungen von 11 bis 70 ?A 2,- ftir Zink, Zinklegierungen, Magne- sium, Magnesiumlegierungen, Bunt- metalle mit Fremdanhaftungen bis zu 10 ?/o 5,- ftir Blei, Bleilegierungen, Alumi- nium, Aluminiumlegierungen, Kup- fer- und Nickellegierungen 10,- fur Kupfer, Nickel, Zinn und Zinn- legierungen 15,- Pramien werden gezahlt ftir wahrend der Arbeits- zeit aus den bearbeiteten Massen heraussortierte Metalle. b) Die Pramienbetrage sind dem ausfahrenden Be- trieb quartalsweise, aber spatestens 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten, zur Auszahlung an die Enttrtimmerungskolonnen zu tiberweisen. Die Hale der Pramien ist nach den im Lager mengen- maf3ig erfaBten Stoffen zu errechnen. c) Der Investtrager hat sich von der ordnungs- gemaBen Auszahlung der Pramien an die Ent- trtimmerungskolonnen durch Einsichtnahme in die quittierten Pramienlisten zu tiberzeugen. Die Vberprtifung ist aktenkundig zu machen. 4. Der Erlos aus dem Verkauf der gewonnenen Stoffe - abztiglich der gezahlten Pramien - ist bis zum 25. des Nachmonats an das MfE - Haushaltsstelle Konto 1143000 bei der Deutschen Notenbank Berlin - zu ilberweisen. Buchungssatze: 13 50X1 -HUM 1. Stoffgewinnung per 392 an 19320 2. Stoffverkauf per 14 an 392 3. Pramienzahlung an den aus- fiihrenden Betrieb per 19320 an 160 4. Abfiihrung des Habensaldos aus 19310 an das MfE per 19320 an 19241 Das Konto 193 ist aufzugliedern: 19310 Abrechnungskonto fi_ir Schadensfalle und Verschrottungen, und 19320 Abrechnungskonto ftir aus der Enttrtim- merung gewonnene Baustoffe - und Teile. Neu aufzunehmen ist Konto 19241 Einnahmesammelkonto fur aus der Ent- triimmerung gewonnene und verkaufte Stoffe. Die Anderungen erscheinen im nachsten Nachtrag zum Kontenplan der Deutschen Reichsbahn 1954. Abt. Hochbau hat mitgewirkt. (Hb 1 - 002 - IV/54 v. 3. 4. 54 / 33 676) gez. Kleinert Betr.: Lokkohleverrechnung MfE 250 Bezug: 1. Anweisung zur Leistungsabrechnung im Jahre 1954 Vfg. Hb 1/070/54 I vom 6.1. 54 2. Vfg. Hb I -1/102/54 vom 19. 3. 54 Da in einigen Rbd'en jetzt Rohbraunkohle als Lok- kohle verwendet wird, ist es notwendig, die Bezugsver- ftigung1) auf Seite 32 wie folgt zu erganzen: Als 6. Zeile sind die Werte 0,4 (Umrechnungsfaktor) 5,20 (Lagerverrechnungspreis) 7,60 (Tenderverrechnungspreis) einzuftigen. Zum 31. 3. dieses Jahres und alien folgenden Kontroll- berichtsterminen ist hinsichtlich des Kohleumwertungs- betrages die Bezugsverftigung .2) zu beachten. (Hb II - 2/220/54 II v. 31. 3. 54 / 33 677) gez. Thiede 333 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Materialversorgung MfE 251 Betr.: Berichtigung des ?Nummernverzeidmisses der Ersatzstiicke fiir Personen-, Gepack- und Guterwagen, Regelspur, Drucksache 91 706-09 Folgende Ersatzstiick-Nmmmern wurden erteilt und sind daher handschriftlich nachzutragen: 1 2 4 5 6 Teil I. S. 13 000 02 001 00 15 Deutsdier Utusetzradsatz fiir Wagen russischer Bauart mit Achswelle Type S-111 000 02 0071 00151) Pers 4 Gut 4 Teil (, S. 17 000 02 001 01 15 Achswelle Mr deutsdien Umsetzradsatz Type S-111 000 02 001 0115') Pers 4 Gut 4 Tell 1, S. 121 738 03 068 00 04 Rniewellenlager fur ligf-Wagen 738 03 068 00 04 Omm (Linz) Teil I, S. 121 738 03 068 00 05 Kniewellenlager, geschweifite Ausfiih- rung, zum Anschweifien an Kopftrager 738 03 068 00 05 . Omrnr Omm (Linz) Teil II, S. 367 000 10 035 00 39 Rahmen fiir Bilder DIN AS 000 10 035 00 39 A Pers Tell 11. S. 369 000 10 035 05 39 liahmenteil, kurzer 000 10 035 00 39 A Pers Tell 11, S. 369 000 10 035 06 39 - Rahmenteil, langer000 10 035 00 39 A Pers Teil II, S. 369 000 10 035 07 39 Verbindungsecke, 25 mm 000 10 035 00 39 A Pers A Pers Teil II. S. 369 000 10 035 08 39 Glasscheibe 000 10 035 00 39 I Teil V, S. Teil IV, S.153 358 22 032 00 73 Eingangstiirsdlloti fiir holzerne Drehttir, . wie gez. Beiblatt 1 zu 358 22 032 15 00 ?16 358 22 032 00 74 Eingangstiirschla fiir hiilzerne Drehtiir, entg. w. gez. Beiblatt 1 zu 358 15 22 032 00 ? 16 ? Teil IV, S.154 358 22 032 02 73 Sdilofflalle dazu wie gez. Beiblatt 1 zu 15 358 22 032 00 ?16 Teil IV, S.154 358 22 032 02 74 Sthlofifalle dazu entg. w. gez. Teil IV, 5, 155 358 22 032 03 73 Schloffieder fik Driidter Beiblatt 1 zu 15 358 22 032 00 ? 16 Teil IV, S. 163 358 22 032 15 73 FaK enfeder ffir Schlott fur holz.. Eingangsdrehtur Beiblatt 1 zu 358 22 032 0015 16 Teil IV, S.167 358 22 032 37 73. Einreiber 1. EingangstiirschInfl wie gez Beiblatt 1 zu 358 22032 00 15 10 Tell IV, S. 167 313 22 on 37 74 Einreiber dazu entg, w. gez. Beiblatt 1 zu 15 358 22 032 Cill i-6- . Teil V. S. 190 000 26 01000 18 Gasbehalter 540X 1500, Inh. 3101 Gaselan 123 091 Pers Teil V, S. 190.000 26010 00 20 Gasbehafter 540X1950, Inh.4?01 Gaselan 123 093 Pers Teil V, S. 190 000 26 010 00 21 Gasbehiifter 540 X 2600, Ink 5401 Gaselan 123 092 Pers Teil V, S. 190 000 26 016 00 05 Gasdruckregier iiir 1 Leitung fiir 1500 mm WS, Type ROB Gaselan3C1-6 001 Pers Teil V, S. 190 00026 03500 08 Gastauchte fiir Able& (neue Bauart) Gaselett 4E1001475 Pars 1) Dies, Zeichnungerr weselen Tarn demnachst aufgeste IMP 11-3 ? v: 28, 3. 1954) 31 617 334 gen. Haas Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Btr.: Zusatzliche Zuteilungen auf 6120 MfE 252 Die Absatzabteilung der HV Baustoffindustrie des Ministeriums far Aufbau fiihrt daraber Klage, daI3 die auf M 20 gegebenen zusatzlichen Zuteilungen nicht den Vermerk ?ausgestellt auf Grund Freigabeanweisung M 20 Nr..; ." tragen. Das Fehlen des Vermerks fiihrt zu Storungen in der Produktion und im Absatz. Wir ersuchen, die M 593 c zukiinftig unbedingt mit dem Vermerk zu yersehen, wenn die Zuteilung mit M 20 erfolgte. (MY I v. 31. 3. 54 / 31 391) gez. Haas Betr.: Waggondachdecken MfE 253 Beim VEB Waggonbau Niesky, OIL, lagern aus der Fertigung 1953 noch nachstehende Posten an Waggon- dachdecken: 110 Decken 8,40 X 3,30 = 3049,20 qm 7 Decken 9,00 X 3,49 = 219,87 qm 54 Decken 10,40 X 3,50 = 1965,60 qm 101 Decken 10,40 X 3,30 = 3466,32 qm 8 Decken 11,00 X3,50 = 308,00 qm 3 Decken 12,00 X 3,50 = ? 126,00 qm Das Lieferwerk ist bereit, bei Erteilung von Bestellun- gen einen PreisnachlaI3 zu gewahren. Im Bedarfsfalle ist von diesem Angebot Gebrauch zu machen. (Mv III - 4b - 436/54 v. 5. 3. 54 / 31 493) gez. Haas Arbeit MfE 254 Betr.: Direktive tiber Kilometergeld f?r Triebwagen- fiihrer und Beimanner von Triebwagen mit Ver- brennungsmotoren Nachstehend wird die Direktive aber Kilometergeld fur Triebwagenfahrer und Beimanner von Triebwagen mit Verbrennungsmotoren veroffentlicht. Soweit mit dem Inkrafttreten dieser Direktive Nach- zahlungen verbunden sind, sind diese sofort vorzu- nehmen. Wurden nach den Bestimmungen Ober die Zahlung von Aufwandsentschadigung filr Triebwagen- fahrer und Beimanner in den Monaten November 1953 bis Marz 1954 bereits hohere Betrage gezahlt, so ver- bleibt es bei diesen Auszahlungen. Antrage zur Zahlung von Zuschlagen filr Strec.ken mit besonderen ortlichen Schwierigkeitsverhaltnissen sind gemaB Ziffer 8 der Direktive sofort der Abt. Arbeit des Ministeriums far Eisenbahnwesen zuzuleiten. ?Direktive iiber Kilometergeld fur Triebwagenfiihrer und Beimattner von Triebwagen mit Verbrennungs- motoren 1. Das Kilometergeld betragt far jeden vom Trieb- wagen geleisteten km 0,07 DM. Im Rangierdienst wird ebenfalls Kilometergeld ge- zahlt, wobei jede voile Stunde mit 7 km zu be- rechnen ist. 21 Far Triebwagenfahrten wird bei Geschwindigkeiten von 100 bis 119 km/h em n Zuschlag von 150/0, fiir Schnelltriebwagenfahrten bei Geschwindigkeiten ab 120 km/h em n Zuschlag von 25 0/0 zum Kilometergeld berechnet. 3. Das Kilometergeld wird je berechnet und zu gleichen Triebwagenfiihrer aufgeteil Bei Besetzung von einem einem Beimann erhalt der und der Beimann 40 ?A des Fahrt und Triebwagen Teilen auf die beiden t. Triebwagenfiihrer und Triebwagenfahrer 60 ?/o Kilometergeldes. 4. 1st em n Triebwagen our mit einem Triebwagen- fahrer besetzt, so sind 60 ?/0 des Kilometergeldes zu zahlen. Werden vom Triebwagenfahrer gleichzeitig die Ge- schafte de S Zugfiihrers wahrgenommen, so sind 70 0/0 des Kilometergeldes zu zahlen. 5. Streckenkundige Begleiter erhalten far jeden zu- riickgelegten km 0,03 DM. Beschaftigte, die Streckenkenntnisse erwerben massen, sowie Triebwagenfahrer-Anwarter bei Be- lehrungsfahrten erhalten je km 0,015 DM. 6. Ein Triebwagenfahrer, der zur Vberwachung tech- nischer Anlagen als dritter Mann auf mehrteiligen Triebwagen mitfahrt, oder bei Beforderung von Triebwagen mit fremder Kraft diesen begleitet, er- halt em n Kilometergeld von 0,025 DM. 7. Bei BefOrderung von Steuer- oder Beiwagen durch eine Triebwageneinheit erhalt das Triebwagen- personal far jeden mitgefiihrten Wagen einen Zu- schlag von 5 ?A des Kilometergeldes. 8. Far Strecken mit besonderen ortlichen Schwierig- keitsverhaltnissen (Gebirgsstrecken usw.) kann den Triebwagenfahrern und Beimannern em n Zuschlag zum Kilometergeld bis zu 25 0/o gezahlt bzw. eine Sonderregelung getroffen werden. Die in Frage kommenden Strecken werden auf An- trag der Direktionen vom Ministerium filr Eisen- bahnwesen in Tibereinkommen mit dem ZV der IG Eisenbahn festgelegt. 9. Bei Sonderdiensten (vom MfE bzw. von den Prasidenten der Rbd'en angeordnete Sonderdienst- fahrten) ist den Triebwagenfiihrern und Bei- mannern der Durchschnitt des Triebwagenkilo- metergeldes der Heimatdienststelle zu zahlen (einschl. der unter 2., 7. und 8. genannten Zu- sch lage). Planmal3ige Bereitschaften und Fahrten von und zum Raw gelten nicht als Sonderdienst. 10. Das Kilometergeld ist am 20. oder am 28. des Nachmonats zu zahlen. Diese Direktive tritt am 1. November 1953 in Kraft. 11. Mit dem Inkrafttreten entfallt die Zahlung von Aufwandsentschadigung far Triebwagenfahrer und Beimanner gemaf3 Vfg. A III c/305/14/53 vom 16.1.53 und Vfg. 9 III c/335/942/53 vom 30. 3. 53. Berlin, den 27. 3. 54. Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Eisenbahn gez. Seeger Sty. Vorsitzender Ministerium der Finanzen gez. Schmidt Sty. des Ministers Ministerium far Eisenbahnwesen gez. Chwalek Minister Ministerium far Arbeit gez. Macher Minister Bundesvorstand des FDGB gez. Kirchner" (A - I - 3/231/1926/54) gez. Schaefer 335 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 MitE 255 Betr.: Anweisung des Ministeriums f?r Eisenbahn- wesen zu der 5. Anordnung zur Durchfiihrung des Gesetzes iiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Forderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung 'vom 4.2.54. Die 5. Anordnung zur Durchftihrung des ',Gesetzes ilber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Forderung der Ju- gend in Schule und Beruf, bei Sport land Erholune vom 4. 2. 54 ist fi_ir alle Betriebe Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn eine der Arbeitsgrundlagen far die Ausarbeitung der Be- triebskollektivvertrage, des Planes zur Forderung der Jugend und des Planes der Berufsausbildung. Neben den in der 5. Anordnung gestellten Aufgaben sind fol- gende Manahmen durchzufahren: Zu ? 1: In den Reichsbahnamtern, den Reichsbahnausbesse- rungswerken, den Signal- und Fernmeldewerken, den Baubetrieben, der Rb-Bau-Union sowie in den einzelnen Verwaltungsstellen, z. B. dem Ministerium, den Rbd'en, der Zentralen Leitung der Reichsbahn-Bau-Union und in den Betrieben und Dienststellen, die entsprechend der Direktive fiber den Abschluf3 der Betriebskollektiv- vertrage Teil-Betriebskollektivvertrage a.bschlief3en, sind durch die verantwortlichen Leiter in Zusammenarbeit mit den Leitungen der FDJ Plane zur Forderung der Jugend aufzustellen. In den Betrieben und Dienststellen, die einen Betriebskollektivvertrag bzw. Teil-Betriebs- kollektivvertrag abschlief3en, wird der Plan Bestandteil des Betriebskollektivvertrages. Beim bereits abgeschlos- senen Betriebskollektivvertrag ist der Plan als Nachtrag zum Betriebskollektivvertrag auszuarbeiten und zu registrieren. Zu ? 2: Bei der Bildung von Jugendbrigaden sind neben den Vertretern der FDJ und der IG Eisenbahn die Aus- bildungsleiter zu beteiligen. Zu ? 4: Von den Ausbildungsstatten der Deutschen Reichsbahn ist zu beachten, dal3 sie den erforderlichen Nachwuchs far alle Reichsbahndienststellen eines bestimmten Be- reiches auszubilden haben. Die Werbungsmaf3nahmen diirfen sich deshalb nicht nur auf den Ort der Aus- bildungsstatte beschranken, sondern sind von den Rbd'en, Reichebahnamtern, Reichsbahnausbesserungs- werken, Signal- und Fernmeldewerken und Baubetrie- ben der Reichsbahn-Bau-Union in den jeweiligen Be- zirken gemeinsam zu beraten und festzulegen. Die Werkdirektoren und Amtsvorstande haben die Aus- bildungsleiter mit der Organisierung der Werbung zu beauftragen. Zu ? 6: Die Jugendlichen, die vom Plan der Berufsausbildung nicht erfafit werden, sind 'lath den von der Abt. Arbeit des Ministeriums far Eisenbahnwesen in der nachsten Numrner der ?Verftigungen und Mitteilungen des MfE" veroffentlichten Richtlinien in den ArbeitsprozeB der Deutschen Reichsbahn einzubeziehen und zu quail- flzieren. Zu ? 7: Die Zusatzrichtlinie far die Aufstellung des Staatshaus- haltsplanes, die die Haushaltsplanungen far die Nach- wuchseinrichtungen behande.lt, ist zu beachten. Zu ? 8: Far die Investvorhaben ftir Nachwuchseinrichtungen sind besondere Maf3nahmen zu ergreifen, die zu einer vorzeitigen Fertigstellung und Verbilligung der Vor- haben f?hren, z. B. freiwillige Einsatze der Lehrlinge und Ausbildungskrafte usw. Die .durch diese Arbeits- einsatze eingesparten Mittel kannen ftir eine weitere Verbesserung der geschaffenen Einrichtungen Ner- wendung finden. 336 Zu ? 9: In der z.weiten Woche der Monate Marz, Juni, Septem- ber, Dezember sind unter dem Vorsitz des Amtsvor- standes, des Werkdirektors oder des Betriebsleiters Be- ratungen uber die Probleme der Berufsausbildung durchzuftihren. Far die organisatorische Vorbereitung ist der Ausbildungsleiter verantwortlich. Zu ? 10: Die Hv Raw'e, die Hv Sicherungs- und Fernmeldewesen, die Zentrale Leitung der Reichsbahn-Bau-Union und die Abt. Planung beim Ministerium ftir Eisenbahn- wesen sind verantwortlich daftir, daB kein Produktions- plan bestatigt wird, in dem der Beschluf3 des Minister- rates vom 8.2.52 tiber die Einbeziehung der Arbeit der Ausbildungsstatten in die Produktionsplane der yolks- eigenen Betriebe nicht beachtet wurde. Zu ? 11. Bei der Einbeziehung der Jungfacharbeiter in den Ar- beitsprozef3 ist die vom Verlag Tribune herausgegebene Broschtire ?Patenschaft tiber Jungfacharbeiter" von A. Moshaiski und B. Tschertkow auszuwerten. Far die Unterbringung der Jungfacharbeiter sind von den Rbd'en, Raw'en usw. gemeinsame Mafinahmen zu treffen, ahnlich wie bei der Einstellung der Lehrlinge (s: zu ? 5). Zu ? 13: In alien Ausbildungsstatten sind unter Beteiligung der FDJ mit den Jugendlichen, insbesondere mit den Lehr- lingen, Beratungen durchzuftihren, die die Bildung von Klubs Junger Techniker und im Betriebs- und Ver- kehrsdienst von Klubs Junger Eisenbahner ermoglichen helfen. Die Tatigkeit der Jugendlichen in den einzelnen Interessenzirkeln ist von holier erzieherischer Be- deutung. Deshalb miissen die Ausbildungskrafte die Ar- beit dieser Klubs durch personlichen Einsatz unter- sttitzen. Literatur tiber die Aufgalaen und die Arbeit dieser Klubs sowie Beispiele aus den Erfahrungen be- reits bestehender Klubs kann vom Verlag Junge Welt und vom Verlag Volk und Wissen bezogen werden. Far die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen und des Materials sind Mittel aus dem Direktorfonds zur Verftigung zu stellen. Zu ? 15: Die Betriebe der Deutschen Reichsbahn, in denen Aus- bildungsstatten bestehen, haben die Aufgabe, in Ver- bindung mit der FDJ und der 1G Eisenbahn bis spatestens Dezember 1954 Kulturgruppen, soweit solche noch nicht bestehen, zu bilden und gem513 der zu er- wartenden besonderen Direktive des Staatssekretariats far Berufsausbildung aber die Durchftihrung eines Kul- turwettbewerbes die erforderlichen Vorlaereitungen zu treffen. Zu ? 17: Die Dienststellenleiter und Werkdirektoren sind ver- pflichtet, alle in ihrem Betrieb beschaftigten Jugend- lichen mindestens halbjahrlich arztlich untersuchcn zu lassen. Ergibt die Untersuchung der einzelnen Jugend- lichen, daB gesundheitliche lIachteile zu beftirchten sind, so ist unter Berticksichtigung dieser Tatsache em n Ar- beitsplatzwechsel vorzunehmen. ? Zu ? 21: Im Jahr 1954 sind von den im Investitionsplan der Deutschen Reichsbahn far die Erweiterung der Hoch- schule far Verkehrswesen vorgesehenen Mitteln die erforderlichen Schul- und Internatsplatze zu schaffen, damit zu Beginn des nachsten Studienjahres an dieser Hochschule weitere 600 Studierende aufgenommen wer- den konnen. Die Projektierungsaufgaben far den Bau - der Hochschule fi_ir Eisenbahnwesen in Erfurt sind so voranzubringen, daB im Jahre 1955 durch die Fertig- stellung eines ensten Bauabschnittes eine Anfangs- kapazitat von 220 Studienplatzen gesichert ist. Zu ? 23: Die Amtsvorstande und Werkdirektoren, in deren Be- reich Einrichtungen zur Betieuung von Kindern liegen, Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 sind verpflichtet, durch Aufklarung unter den weib- lichen Beschaftigten dafiir -Sorge zu tragen, dal3 die Kapatitat dieser Einrichtung voll und ganz ausgenutzt Wird. Durch Mittel aus dern Direktorfonds sind An- Schaffungen von ausreichenden Mengen an Spielgerat Lind eine gute Bekostigung zu flnanzieren. Zu ? 28: Die Amtsvorstande und Werkdirektoren haben den Be- triebsgewerkschaftsleitungen und den Kommissionen ?Arbeit unter den Kindern" die groBte Unterstiitzung bei der Errichtung und Durchfiihrung der Kinderferien- lager zu gewahren. Ab sofort sind mit der BGL und den Kommissionen ?Arbeit unter den Kindern" alle Vorbereitungen zu treffen, damit die .,Richtlinie des Bundesvorstandes des FDGB tiber die Kinderferienlageraktion" verwirklicht wird. Die Amtsvorstande bzw. Werkdirektoren haben die Auf- gabe, einen? Plan aufzustellen, der: nachstehende Ver- pflichtungen enthalten 1. den Ausbau und die notwendig werdenden Ver- groBerungen der vorhandenen Lager. 1m Plan der Durchfiihrung der Aktion ?Frohe Ferien- ?? tage fur alle Kinder" ist die genaue Kapazitat der Lager und die Anzahl der Durchgange festzulegen; 2. die Auswahl und Freistellung geeigneter Arbeits- gemeinschaftsleiter und Helfer (Pionierleiter), Sport- heifer und Wirtschaftskrafte im Benehmen mit der EGL; 3. die rechtzeitige Bereitstellung von Material fiir die Arbeitsgemeinschaften; 4. den Abschluf3 der Vertrage mit den Eigenttimern oder Pachtern.; 5. die Unterrichtung der ortlichen Beh6rden und der Volkspolizei tiber die Erric:htung der Kinderferien- lager, urn ggf. den Schutz der Lager durch die Volks- polizei zu sichern. Wenn der Schutz nicht von der Volkspohzei aber- nommen werden kann, ist bei Errichtung der Lager ftir gentigenden Schutz zu sorgen. Die bereitgestellten Mittel aus dem Direktorfonds fiir _ :edes Kinderferienlager sind als Verpflichtung in den Betriebskollektivvertrag aufzunehmen. Zentra le Mittel der Verwaltung werden nicht gezahlt. (Siehe auch Ver- fiigung A II ? 1/1516/54 vom 17. 3. 54.) Nach Abschlun der Kinderferienlageraktion berichten bis zum 30. 9. 54 die Reichsbahndirektionen fiir die Reichsbahnamter, die Hauptverwaltung Raw'e filr alle Reichsbahnausbesserungswerke und die Bau-Union fur ihre Betriebe je besonders an das MfE, Abteilung Arbeit. Die Berichte miissen enthalten: a) Ort des Lagers b) Anzahl der Kinder c) Zahl und Zeit der Durchgange von his - 1. Direktorfonds 2. Beitragsanteil des FDGB 3. Zuschul3 des Zentralvorstandes der 1G Eisenbahn 4. Freiwillige Spenden 5. Sonstiges Neben dem Kinderlager ?Frohe Ferientage far alie Kinder" sind Veranstaltungen, wie Spiel und Sport usw. durchzuftihren. Dazu sind mit der BSG Lok und dem Rat der Stadt oder Gemeinde Vereinbarungen urn nberlassung von Spiel-, Griin- und Rasenflachen abzu- schliefien. Urn die kulturelle Betatigung der Jugend zu fordern, sind mit Theatern und Lichtspielhausern Ver- trage Ober die Abgabe von Karten fiir Jugend- und Marchenvorstellungen abzuschlie6en. Die Karten k?n- nen fur die Jugendlichen, die bei der Dienststelle be- schaftigt werden, und fiir die Kinder der Beschaftigten aus dem Direktorfonds bezahlt werden. Die reichsbahneigenen Kulturhauser und -raume sind mit ausreichender Literatur, Spielen, u. a. Tischtenrtis, Schachspielen usw., auszustatten. Die Raurne sind den Jugendlichen in ausreichendem MaBe zur Verftigung zu stellen. Sollten reichsbahneigene geeignete Raume nicht zur Ver- filgung stehen, sind mit anderen volkseigenen Betrieben oder mit dem zustandigen Rat der Stadt oder Gemeinde Vertrage urn tlberlassung von Raumen abzuschlieBen. Aufgabe der bestehenden Kommissionen ?Arbeit unter den Kindern" ist es, mit der Ortlichen Pionierorganisa- lion zu vereinbaren, dal3 zum Jahrestag der Pionier- organisation am 13.12. die Kinder der Eisenbahner in hoherem MaBe als bisher beteiligt werden. Im Monat Dezember sind mit den Kindern die Vorbereitungen far das Weihnachsfest und im Monat Februar filr die Durch- fahrung von Kostilmfesten zu treffen. An diesen Ver- anstaltungen sollen die Kinder nicht nur durch Ge- schenke uSw., sondern auch aktiv durch Vorfiihrung von Spielen, Tanzen, Liedern und anderem mehr be- teiligt werden. Dasselbe gilt ftir den Weltfeiertag der Werktatigen akin 1.5., den Tag der Befreiung am 8. 5. und den Tag der Republik am 7.10. Zum Internationalen Kindertag am 1. 6. sind in alien Betrieben Feiern fiir die Kinder unter Teilnahme der Eltern durchzuftihren. Auf diesen Feiern ist das Gesetz iiber den Mutter- und Kinderschutz durch einen Vortrag zu erlautern. Nach Einbringung der Ernte sind Erntefeste fiir die Kinder unter 03eteiligung von Kindern der LPG oder Patenschulen zu veranstalten. Bei diesen Erntefesten ist die Verbundenheit zwischen Stadt und Land zum Ausdruck zu bringen. Zur Durch- fiihrung dieser Veranstaltungen ist mit der FDJ und dem DFD wegen des Einsatzes von freiwilligen Helfern eine Vereinbarung zu treffen. Aus den Mitteln des Direktorfonds und mit linter- sttitzung der Belegschaftsangehorigen sind, wie im Sommer Kinderferienlager, auch Winterferienlager im Harz und in Thtiringen einzurichten. Durch Bereit- stellung von Skiern und Rodelschlitten durch den Be- trieb sollen unseren Kindern erweiterte Sportmoglich- keiten geboten werden. In Verbindung mit der BSG Lok sind Kurse ftir Skilaufen durchzufiihren. Alle durchzuftihrenden MaBnahmen sind dem zustandi- gen ortlichen Bezirks-, Kreis- oder Gemeindeausschui3 zweeks Leitung und Koordinierung zuzuleiten. Zu ? 38: Mit der Organisierung ist der jeweils zustandige Aus- bildungs/eiter zu beauftragen. gez. Chwalek Minister IME 256 Bar.: Anderung der Arheitsschutzbestimmung 351 Nachstehend geben wir eine Anderung der ASB 351 be- kannt. (Veroffentlicht im GBI. Nr. 27 vom 12.3. 54, S. 265). Die auf den Dienststellen vorhandenen Arbeitsschutz- bestimmungen 351 sind handschriftlich zu berichtigen. ?Auf Grund des ? 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Ok- tober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GB1. S. 957) wird nachstehende Anderung der Arbeitsschutzbestim- mung 351 vom 1. Dezember 1953 ? Vorschriften fiir die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz in den Reichsbahnbetrieben ? (GB1. S. 1235) bekanntgemacht: ?1 Teil I ? 39 der Arbeitsschutzbestimmung 351 erhalt folgende Fassung: (1) Far die Errichtung und den Betrieb elektrischer StarkstromanIagen ist das von der Kammer der Tech- nik herausgegebene Vorschriftenwerk Deutscher Elek- trotechniker (VDE) maBgebend. (2) Alle Starkstromanlagen der Reichsbahn ? ausge- nommen diejenigen der Reichsbahnausbessertings- werke und elektrische Anlagen, Iiir die die Sidierungs- 337 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 und Fernmeldezernate der Reichsbahndirektionen ver- antwortlich sind - unterstehen der Dienstaufsicht der Dezernate fur technische Anlagen oder elektrische Zug- forderung bzw. den hiermit beauftragten Dienststellen. Auch die Kraftwagenbetriebswerke, Signal- und Fern- meldemeistereien sowie 5hnliche Dienststellen, in denen elektrotechnisch vorgebildete Fachkrafte tatig sind, haben sich zur Beseitigung von Storungen sowie wegen etwaiger Anderungs- und Erweiterungsarbeiten - auc.h geringftigiger Art - ausschlialich an die ortlich zu- standige Starkstrommeisterei bzw. Starkstromunter- haltungsstelle zu wenden. Eingriffe in die Starkstrom- anlagen durch eigenes Personal kOnnen zu folgen- schweren Weiterungen f?hren und sind daher verboten. (3) In Sonderfallen kann mit Zustimmung der Dezer- nate fur technische Anlagen oder elektrische Zugfor- derung eine abweichende Regelung getroffen werden. insbesondere die Bestimmungen des von der Kammer der Technik herausgegebenen Vorschriftenwerkes Deut- scher Elektrotechniker (VDE) zu beachten. Diese Anderung der Arbeitsschutzbestimmung 351 tritt mit ihrer Verktindung in Kraft. Berlin, den 4. Marz 1954." (AII-2/1857/54 v. 29. 3.54 / 31 643) gez. Schaefer , ?2 Teil VII ? 2 der Arbeitsschutzbestimmung 351 erhalt folgende Fassung: ?Bei der Errichtung und dem Betrieb elektrischer Anlagen sind neben den folgenden Arbeitsschutzbestimmungen Arbeitsschutzbestimmung 900 - Uberwachung elektrischer Anlagen - (GB1. 1953 S. 427), Arbeitsschutzbestimmung 901 - Schaltberechtigte Personen filr elektrische Stark- stromanlagen - (GB1. 1953 S. 430), Arbeitsschutzbestimmung 904 - Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen - (GB1. 1953 S. 436), Arbeitsschutzbestimmung 950 - Rifintgenanlagen in medizinischen Betrieben (noch in Bearbeitung), Arbeitsschutzbestimmung 951 - Rontgenanlagen in nichtmedizinischen Betrieben - (noch in Bearbeitung), Arbeitsschutzbestimmung 952 - Elektromedizinische Anlagen - (GB1. 1953 S. 628), MfE 257 Betr.: 5. Anordnung der Regierung der Deutschen De- mokratischen Republik zum Gesetz zur Firde- rung der .Jugend und Anweisung des Ministe- riums f?r Eisenbahnwesen zu dieser Anordnung Die 5. Anordnung der Regierung der Deutschen Demo- kratischen Republik zur Durchfiihrung des Gesetzes iiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deut- schen Demokratischen Republik und die Forderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 4. 2. 54 ist im Gesetzblatt der DDR Nr. 18 vom 11.2. 54 bekanntgegeben worden. Dariiber hinaus wurde der Gesetzestext im ?Neuen Deutschland" Nr. 30 vom 5. 2. 54 veroffentlicht. Gesetzestext und die Anweisung des MfE zu dieser An- ordnung sind von den Prasidenten, Amtsvorstanden, Werkdirektoren, Dienststellenleitern mit den leitenden Funktionaren im Seminar zu behandeln. Dabei ist die grolie politische Bedeutung dieser Anordnung fiir unseren Kampf urn die Einheit Deutschlands hervor- ? zuheben. Es ist von den Rbd'en, der Hv Raw'e und der Zentralen Leitung der Reichsbahn-Bau-Union fiir die ihnen unter- stellten Betriebe an die Abt. Arbeit im MfE zu be- - richten: a) bis zum 30.4.54 Ober die durchgefiihrten Seminare und die dabei eingeleiteten Mafinahmen, b) bis zum 1.8.54 ()tier die Realisierung der eingeleite- ? ten MaBnahmen im 1. Halbjahr, c) bis zum 30.9.54 fiber den Tell der Anweisung ?Kin- derferienlager". Arbeitsschutzbestimmung 955, - Errichtung und Llberwachung von Blitzschutzan- lagen - (GB1. 1952 S. 1182), Stellv. des Ministers (A 111/75/54 v. 25. 3.54 / 31 423) gez. Staimer Verwaltung ME 258 .-,Betr.: Neuausgabe der Dienstvorschrift 103 'Die Dienstvorschrift fiir die Behandlung von Dienst- brief- und Postsendungen (Dv 103) soli demnachst in Druck gegeben werden. Fiir die neue Dienstbriefvor- schrift ist folgender Verteilungeplan vorgeeehen: Ministerium fiir Eisenbahnwesen, Reichsbahndirektionen, Reichsbahnamter, Reichsbahnausbesserungswerke, alle dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen und den Reichsbahndirektionen unmittelbar unterstellten Dienst- stellen, Betriebe und Einrichtungen, samtliche Dienststellen der Deutschen Reichsbahn. TDie Dienststellen melden ihren Bedarf bis zum 22.4. 54 an das Reichsbahnamt, die Reichsbahnamter bis zum 28. 4.54 an die Rbd'en und die Rbd'en bis zum 5.5.54 an das Ministerium filr Eisenbahnwesen - Abteilung 4 Verwaltung. Die den Rbd'en unmittelbar unterstellten Stellen, Betriebe und Einrichtungen geben ihren Bedarf an die Allgemeine Verwaltung der Rbd'en; das gleiche gilt auch fiir die Raw'e. Die dem MfE direkt unter- stellten Stellen melden ihren Bedarf bis zum 5. 5. 54 an die Abteilung Verwaltung des Ministeriums fiir Eisen- bahnwesen. (V-I-1/436/54 v. 31. 3. 54 / 31 431) gez. Konig MfE 259 Betr.: Beschlu8 des Ministerrates fiber die Manahmen zur weiteren Entwicklung in der Landwirtschaft vom 4.2.54 (Punkt 8, Abs. 4) Die Rbd'en und Raw'e haben sofort in ihren Bereichen alle nichtgenutzten Baracken festzustellen bzw. frei zu machen, urn diese fiir die Unterbringung zusatzlicher Arbeitskrafte der Landwirtschaft zur Verfilgung zu stellen. Die Reichsbahnamter und Reichsbahnausbesserungs- werke melden den Bestand bis zum 22. 4. 54 an die Reichsbahndirektion und die Reichsbahndirektionen bis zum 24.4. 54 an das Ministerium fiir Eisenbahnwesen, Abt. Verwaltung. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich. (V - I - 1/447/54 v. 7. 4. 54 / 31 431) gez. Konig Herausgeber. Ministerium fur Eisenbahnwesen. Beitrage bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: TribUne, Hauptwerk Treptow. - 14,2 - 550 - 454 - Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - FS. V. 5. 10. 39. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Verfiigungen and Mittellungeir des Minislieriums fur Eisenbahnwesen 1954 I Berlin, den 24. April I Nr. 36. MfE 262 Betr.: Einfiihrung einer Zusatzrentenversorgung im Bereich der Deutschen Reichsbahn 1. Auszug aus der Verordnung vom 10. 12. 53 fiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedin- gungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaf- ten, Kapitel I, Ziffer 17: ?Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik betrachtet die Verbesserung der Rentenversorgung der Arbeiter und Angestellten ala eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Als erster Schritt in dieser Richtung wird ? unter Beriicksichtigung der der Regierung zur Ver- ftigung stehenden finanziellen und materiellen Mittel ? ab 1954 eine Zusatzrentenversorgung der Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben der Republik geschaffen." 2. Anordnung zur Einfiihrung einer Zusatzrentenver- sorgung fiir die Arbeiter und Angestellten in den wich- tigsten volkseigenen Betrieben v. 9. 3. 54 Zur Durchfiihrung des Abschnitts I Ziff. 17 der Ver- ordnung vom 10. 12. 53 tiber die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften (GB1. S. 1219) wird in Ubereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: ?1 (1) Zur Verbesserung der Rentenversorgung der Arbei- ter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben wird ab 1. 1. 54 eine Zusatzrentenversorgung eingeftihrt. (2) Die zunachst ausgewahlten wichtigsten volkseigenen Betriebe werden durch den zustandigen Minister unter- richtet. (3) Entsprechend dem weiteren wirtschaftlichen Auf- schwung unserer Republik und im Rahmen der zur Ver- ftigung stehenden Mittel werden weitere volkseigene Betriebe benannt werden. ?2 Arbeiter und Angestellte, die in einem dieser Betriebe beschaftigt sind oder beschaftigt waren, erhalten bei Erftillung der Voraussetzungen eine Zusatzrente nach MaBgabe folgender Bestimmungen. ?3 Der Anspruch auf Zusatzrente besteht, wenn Arbeiter oder Angestellte a) noch beschaftigt oder aus einem dieser Betriebe wegen Invaliditat oder Oberschreitung der Altersgrenze ausgeschieden sind und b) eine 20jahrige ununterbrochene Beschaftigungsdauer in diesem Betrieb und c) den Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Unfallvoll- rente nachweisen. ?4 (1) Die monatliche Zusatzrente betragt 5 0/0 des monat- lichen Nettodurchschnittsverdienstes der letzten fiinf Jahre, mindestens jedoch 10 DM im Monat. (2) Als die letzten ftinf Jahre im Sinne des 'Abs. 1 gelten a) ftir Arbeiter und Angestellte, die vor dem 1. 1. 54 die Voraussetzungen ftir die Gewahrung der Zusatzrente gernaf3 ? 3 erftillt haben und noch in dem Betrieb be- schaftigt sind, die Jahre 1949 bis 1953; b) fiir Arbeiter und Angestellte, die vor dem 1. 1. 54 die Voraussetzungen ftir die Gewahrung der Zusatzrente gemaB ? 3 erfullt haben und vor dem 1. 1. 54 aus dem Betrieb ausgeschieden sind, die letzten fiinf Jahre vor ihrem Ausscheiden. Kann der Verdienst der letzten ftinf Jahre vor dem Ausscheiden weder durch den Betrieb noch durch den Anspruchsberechtigten nachgewiesen werden, so ist der Durchschnittsverdienst eines Arbei- ters oder Angestellten mit vergleichbarer Tatigkeit aus den Jahren 1949 bis 1953 fur die Berechnung der Zusatz- rente zugrunde zu legen. Bei Personen, die wahrend ihrer Mitgliedschaft zur NSDAP befordert oder mit einer holier bezahlten Tatigkeit beauftragt wurden, wird der Durchschnittsverdienst nach der letzten Lohn- oder Gehaltsgruppe vor ihrer BefOrderung berechnet; c) ftir Arbeiter und Angestellte, die nach dem 1. 1. 54 die Voraussetzungen filr die Gewahrung der Zusatzrente gem5,13 ? 3 erftillt haben, die letzten ftinf Jahre vor Ent- stehen des Anspruchs auf Zusatzrente. (3) Zum Durchschnittsverdienst gehoren nicht: einmalig gewahrte Pramien, Vergtitung ftir Einzelleistungen und Uberstunden und Trennungsgelder, Wege- und Fahr- gelder. (4) Beziehen Arbeiter oder Angestellte infolge eines Betriebsunfalles oder einer anerkannten Berufskrank- heit eine Unfallvollrente oder Unfallteilrente, so ist diese Rente zum Nettodurchschnittsverdienst hinzuzu- rechnen. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 ?5 (1) Die 20jahrige Beschaftigungsdauer gilt in folgenden Fallen als nicht unterbrochen: a) Bei Arbeitsplatzwechsel nach dem 8. 5. 45 im Einvernehmen mit den Betriebsleitungen oder auf Ver- anlassung fibergeordneter staatlicher Organe aus einem der benannten Betriebe in einen anderen dieser Be- triebe. In diesen Fallen ist fiir die Berechnung der un- unterbrochenen Beschaftigungsdauer die Tatigkeit in den Betrieben zusammenzurechnen. Die Zahlung der Zusatzrente erfolgt durch den Betrieb, in dem der Arbeiter oder Angestellte die Voraussetzungen nach ? 3 erfiillt hat. b) Bei MaBregelungen infolge gewerkschaftlicher oder antifaschistischer Tatigkeit vor dem 8. 5. 45, die die vordbergehende Abwesenheit des Arbeiters oder Ange- stellten vom Betrieb zur Folge hatte. Die Zeit der Ab- wesenheit infolge MaBregelung ist auf die 20jahrige Beschaftigungsdauer anzurechnen. Fiir die Prtifung und Anerkennung der Dauer der MaBregelung kann ? der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschafts- bundes im Einvernehmen mit dem Ministerium fiir Arbeit Richtlinien erlassen. c) Durch Einberufung zum Militar, Arbeitsdienst oder durch Dienstverpflichtung und durch die Zeit der Kriegsgefangenschaft. d) Bei Stillegung des Betriebes infolge Kriegsein- wirkungen bzw. Kriegsfolgen, wenn der Arbeiter oder Angestellte vor Inkrafttreten dieser Anordnung seine Tatigkeit in diesem Betrieb fortgesetzt hat. In den Fallen der Buchstaben c und d darf die Zeit der Abwesenheit vom Betrieb auf die 20jahrige Beschafti- gungsdauer nicht angerechnet werden. (2) Bei der Berechnung der 20jahrigen Beschaftigungs- dauer sind friihere Beschaftigungszeiten in einem Haupt- Zweig- oder Teilbetrieb innerhalb Deutschlands anzurechnen. (3) Bei ehemaligen Umsiedlern sind Beschaftigungs- zeiten vor ihrer Umsiedlung als Arbeiter oder Ange- stellter in einem gleichartigen Betrieb bei der Berech- nung der 20jahrigen Beschaftigungsdauer anzurechnen. Voraussetzung ist, daB der Anspruchsberechtigte nach dem 8. 5. 45 in einem der Betriebe ununterbrochen tatig war und zusammen mit der ununterbrochenen Tatigkeit in dem Betrieb vor der Umsiedlung eine 20jahrige Beschaftigungsdauer nachweisen kann. (4) Kann die Dauer der Beschaftigung vor dem 8. 5. 45 weder vom Betrieb noch durch den Anspruchsberech- tigten nachgewiesen werden, so hat der Anspruchs- berechtigte fiber die Dauer und Art der Beschaftigung in diesem Betrieb em n eidesstattliche Versicherung ab- zugeben. (5) Fur Beschaftigte in Betrieben, die nach dem 8. 5. 45 neu errichtet wurden, kann das Ministerium f?r Arbeit auf Antrag des zustandigen Ministeriums Ausnahme- regelungen vom ? 3 zulassen. Voraussetzung ist, dal:3 die Beschaftigungszeit in diesen Betrieben bereits vor Inkrafttreten der Verordnung begonnen hat. ?6 (1) Die Zusatzrente ist weiterzuzahlen, wenn em n An- spruchsberechtigter aus dem Betrieb, der die Zusatz- rente zahlt, ausscheidet. (2) Beginnt em n Anspruchsberechtigter em n neues Be- schaftigungsverhaltnis, so ist die Zusatzrente von dem Betrieb, in dem die Voraussetzungen erffillt wurden, weiterzuzahlen. ?7 (1) Angestellte, die eine zusatzliche Altersversorgung erhalten, haben keinen Anspruch auf die Gewahrung der Zusatzrente. Ob em n Anspruch auf zusatzliche Altersversorgung besteht, regelt sich nach den Bestim- mungen der Verordnung vom 17. 8. 50 iiber die zusatz- Eche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GB1. S. 844) oder nach der Verordnung vom 12.7.51 340 fiber die Altersversorgung der Intelligenz an wissen- schaftlichen, kiinstlerischen, padagogischen und medi- zinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GB1. S. 675). (2) Zusatzrente ist nicht zu zahlen, wenn der Arbeiter oder Angestellte aus einem der im ? 9 der Verordnung vom 7. 6. 51 fiber Kundigungsrecht (GB1. S. 550) aufge- fiihrten Grande fristlos entlassen wurde. (3) Im Falle des Todes eines Anspruchsberechtigten haben seine Hinterbliebenen keinen Anspruch auf Weiterzahlung der vollen oder eines Teiles der Zusatz- rente. ?8 Tritt bei Invaliden- oder Unfallvollrentnern eine Besse- rung ihres Gesundheitszustandes em n und wird dadurch die Zahlung der Invaliden- oder Unfallvollrente einge- stellt, ruht der Anspruch auf Zusatzrente. ?9 (1) Die Zusatzrente dart nicht zugunsten Dritter ein- behalten werden. (2) Die Zusatzrente ist steuerfrei. (3) Die Betriebsleitungen haben die Termine ffir die Auszahlung der Zusatzrenten mit ihrem kontofiihren- den Kreditinstitut zu vereinbaren. ? 10 (1) Die Zusatzrente wird aus Mitteln des Betriebes ge- zahlt. Die erforderlichen Mittel sind gema3 dieser An- ordnung zu errechnen und in den Betriebsplan ? Teil Finanzen ? (Ergebnisplan) unter der Position: ?Son- stiger Aufwand" als nachtragliche Planberichtigung ein- zusetzen. (2) Die Betriebe haben den Nachweis der im Jahre 1954 zu zahlenden Zusatzrenten gemaB der Anlage in zwei- father Ausfertigung 14 Tage nach Veroffentlichung dieser Anordnung an ihre zustandigen Hauptverwal- tungen einzureichen. (3) Die zustandigen Ministerien haben den Nachweis der Zusatzrente zusammenzufassen und drei Wochen nach Vertiffentlichung dieser Anordnung wie folgt ein- zureichen: Ministerium der Finanzen 2 Exemplare Staatliche Plankommission 1 Exemplar Ministerium fur Arbeit 1 Exemplar Deutsche Notenbank 1 Exemplar. (4) Die gezahlte Zusatzrente ist fiber em n Unterkonto zum Konto 381 (zusatzliche Altersversorgung) zu buchen und als Aufwand far sonstige produktionsbedingte Ab- teilungen, Unterkonto zum Konto 7075 (Ruhegehalter und Renten), zu verrechnen. (5) Betriebe, die nach der Einundzwanzigsten Durch- fiihrungsbestimmung vom 29. 11. 51 zur Verordnung fiber die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe ? Einheitskontenrahmen und Buchungsanweisungen ? (GB1. S. 1120) abrechnen, haben die jeweils entsprechen- den Konten ihres Fachkontenrahmens (Klasse 4 und 2) anzuwenden. ? 11 (1) Fur die Durchfiihrung dieser Anordnung in den Be- trieben sind die Betriebsleitungen verantwortlich. Die Betriebsleitungen haben den Kreis der Berechtigten bis zum 31. 12. 54 festzustellen. (2) Anspruchsberechtigte, die nicht mehr im Betrieb tatig sind, haben dem Betrieb die zustandige Geschafts- stelle der Sozialversicherung mitzuteilen, welche die Sozialversicherungsrente zahlt. (3) Die Betriebsleitung ist verpflichtet, der zustandigen Geschaftsstelle der Sozialversicherung die Gewahrung der Zusatzrente anzuzeigen. I'm Falle des Todes des Anspruchsberechtigten ist die Sozialversicherung ver- pflichtet, dem Betrieb davon Mitteilung zu rnachen. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 ?12 Streitigkeiten tiber den Anspruch oder die Hohe einer Zusatzrente entscheidet die Konfliktkommis:sion im Betrieb. ? 13 Durchfilhrungsbestimmungen zu dieser Anordnung er- laBt das Ministerium fur Arbeit in Obereinstimmung mit dem Ministerium der Finanzen und dem Bundes- vorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. ' ? 14 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. 1. 54 in Kraft. Berlin, den 9. 3. 54 Ministerium f?r Arbeit Heinicke Stellvertreter- des Ministers 3. Anweisung zur ?Anordnung vom 9.3.54 zur Einf?h- rung einer Zusatzrentenversorgung fur die Arbeiter und Angestellten in den wiehtigsten volkseigenen Be- trieben" (GB1. S. 301) Zur weiteren Verbesserung der Lebenslage der Werk- tatigen wurde vom Ministerrai auf Grund der Ver- ordnung vom 10. 12. 53 ither die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und .der Rechte der Gewerkschaften, Abschnitt I, Ziffer 17, die Einfilhrung einer Zusatzrentenversorgung in be- stimmten Schwerpunktbetrieben beschlos,sen. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheits- partei Deutschlands haben die groBen Leistungen der Eisenbahner im Kampf um die Erfilllung der Plane und die Erhaltung des Friedens gewiirdigt und grofte Teile der Beschaftigten der Deutschen Reichsbahn in den Kreis der Anspruchsberechtigten filr Zusatzrente ein- bezogen. Diese Anerkennung muE3 alien Eisenbahnern em Ansporn sein, noch groBere Leistungen zu voll- bringen und es damit der. Regierung zu ermoglichen, den neuen Kurs schneller durchzuftihren und die Le- benslage der Werktatigen weiter zu verbessern. Die Einfiihrung der Zusatzrentenversorgung ist durch Belegschaftsversammlungen alien Eisenbahnern be- kanntzumachen. Die Dienststellenleiter, Werkdirektoren usw. sind verantwortlich dafilr, dala alien Eisenbahnern die grof3e politische Bedeutung dieser Manahme er- lautert wird. Bis zum 5. 5. 54 berichten die Abteilungen Arbeit der Reichsbahndirektionen, Hauptverwaltung Reichsbahnausbesserungswerke und Hauptverwaltung Strecken i_lber die in ihrem Bereich durchgeftihrten Ver- sammlungen an die Abteilung Arbeit des Ministerium ftir Eisenbahnwesen. I. Erlauterungen iiber die Anspruehsbereehtigung f?r Zusatzrente Urn die richtige Anwendung der ?Anordnung vom 9. 3. 54 zur Einfiihrung einer Zusatzrentenversorgung filr die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten yolks- eigenen Betrieben" (Veroffentlicht im GB1. 30/-54 vom 22. 3. 54 S. 301) zu gewahrleisten, werden von n Mini- sterium filr Eisenbahnwesen in aisammenarbeit mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Eisen- bahn nachstehende Erlauterungen gegeben: Zu ? 1: Die Deutsche Reichsbahn ist em einheitlicher Betrieb. Deshalb erfolgt die Einftihrung der Zusatzrentenver- sorgung bei der Deutschen Reichsbahn nicht filr ein- zelne Dienststellen, sondern nach Berufsgruppen. Ftir die Zusatzrentenversorgung kommen unter Bertick- sichtigung des ? 1, Ziffer 3, vorerst die Beschaftigten nachstehender Berufsgruppen in Frage: 1. Rangiermeister 2. Rangieraufseher fr?her auchOberrangiermeiSter auch Gleisbremser, Rangier- fiihrer, Rangierer 1 3. Rangierarbeiter 4. Stellwerksmeister 5. Weichenwarter 6. Zugabfertiger 7. Zugrevisor 8. Fahrmeister 9. Zugftihrer 10. Zugschaffner 11. Fahrladeschaffner 12. Ladeschaffner 13. Bahnhofsschaffner 14. Lokfahrmeister 15. Lokdienstleiter 16. AuBenlokleiter 17. Lokftihrer einschl. Triebwagenfiihrer (auch bei der Ber- liner S-Bahn) 18. Lokheizer 19. Triebwagen- schaffner 20. Klein- und Diesel- lokfilhrer 21. Betriebstiberwacher 22. Fahrdienstleiter 23. Aufsicht 24. Zugmelder 25. Wagenmeister 26. Bahnhofshelfer 27. Haltepunktwarter 28. Schrankenwarter 29. Streckenlaufer 30. Dienststellenleiter der Dienststellen des Betriebs- und Verkehrsdienstes 50X1 -HUM auch Hemmschuhleger und Kuppler fr?her Weichensteller I. Klasse im Stellwerk und Handwei- chendienst frilher auch Oberweichen- wafter, Stellwerkswarter und Hilfsweichenwarter frilher auch Oberzugfiihrer frilher auch Oberschaffner und Hilfszugschaffner auch Lademeister frilher Bahnsteigschaffner und Oberschaffner frilher such Oberlokfilhrer fr?her auch Oberlokheizer einschl. S-Bahn auf Befehls- und Abzweig- stellen (frilher auch Aufsichtsbeamter auf Bf, Gbf, Pbf einschlieBlich S-Bahn) einschl. Abnahmewagenmeister auch Wagenwerkfilhrer, Werkftihrer, Oberwagenmeister frQher Bahnhofsarbeiter, such Weichenreiniger fr?her auch Bahnwarter, Ober- bahnwarter das sind Dienststellenleiter von Bahnhofen, selbstandigen Gil- terabfertigungen, selbstandigen Fahrkartenausgaben, selbstan- digen Gepackabfertigungen und des Deutschen Ausgleichs- amtes Zu ? 3 b: Die Beschaftigten der Detitschen Reichsbahn haben-An- spruch auf Zusatzrente, wenn sie eine 20jahrige un- unterbrochene Beschaftigungsdauer, davon mindestens sieben Jahre in einer oder mehrerer der abengenannten Berufsgruppen nachweisen (s. auch ? 5). Die 7jahrige Beschaftigungszeit in den genannten Berufsgruppen braucht nicht zusammenhangend zu sein. Zu ? 3c: Die Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente ist durch den Rentenbescheid der Sozialversicherung nachzu- weisen. Zu ? 4 (3): Zum Nettodurchschnittsverdienst geh6ren nicht einmalig gewahrte Pramien (z. B. Auszeichnungen zum Aktivisten, Bestarbeiter usw.), Vergiltungen fur Einzel- leistungen und tlberstunden einschl. 1.1berstundenzu- schlag, Trennungsgelder, Wege- und Fahrgelder, Zu- satzliche jahrliche Belohnung, Pramien filr langjahrige 341 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 BeschaftigungSdauer, Zahlungen aus dem Direktor- fonds, Pramien f?r Entdeckung von Schaden, Belohnung nach der Disziplinarordnung. Zu ? 4 (4): Beim .Bezug einer Unfallvoll- oder -teilrente ist bei der Berechnung des Nettodurchsdmittsverdienstes der letzten fiinf Jahre der Rentenbescheid der Sozialver- sicherung vorzulegen. Zu ? 5 (1) a: Die 20jahrige Beschaftigungszeit gilt in folgenden Fallen als nicht unterbrochen: 1. Bei Versetzungen und Abordnungen zu anderen Reichsbahndienststellen, 2. Bei Arbeitsplatzwechsel nach dem 8. 5. 45 zu einem anderen Betrieb, der ebenfalls unter die Zusatzrenten, versorgung f?t, sofern der Arbeitsplatzwechsel im Einvernehmen mit der Betriebs- bzw. Dienststellen- leitung oder auf Veranlassung iibergeordneter staat- licher Organe erfolgte. Bei unmittelbarer Riickkebr in den ReichSbahndienst ist tiber die Beschaftigungsdauer in diesem Betrieb eine Bescheinigung beizubringen, aus der auBerdem noch hervorgehen mull, daB dieser Betrieb unter die Zusatz- rentenversorgung fallt. Die Zahlung der Zusatzrente erfolgt durch die Dienst- stelle, bei der der Beschaftigte den Antrag auf Zusatz- rente gestellt hat. Zu ? 5 (1) c: Bei der Einberufung zum Militar, Arbeitsdienst oder zu anderen Dienstverpflichtungen sowie bei Kriegs- gefangenschaft gilt die 20jahrige Beschaftigungszeit im Sinne vorstehender Anordnung als nicht uuterbrochen, wenn der Beschaftigte vor der Einberufung bei der Deutschen Reichsbahn beschaftigt war und nach Ab- leistung der vorgenannten Verpflichtungen sowie Be- endigung der Kriegsgefangenschaft sich sofort zwecks Arbeitsaufnahme bei der Deutschen Reichsbahn ge- meldet hat. Die Zeit der Militar- oder anderen Dienst- verpflichtungen sowie der Kriegsgefangenschaft wird aber auf die Beschaftigungszeit nicht angerechnet. Zu ? 5 (3): Ehemalige Umsiedler, die bereits vor dem 8. 5. 45 aus dem Reichsbahndienst ausgeschieden sind, haben keinen Anspruch auf die Gewahrung einer Zusatzrente. Bei alien ehemaligen Umsiedlern ist fiir die Zahlung der Zusatzrente Voraussetzung, daB sie nach dem 8. 5. 45 ununterbrochen bei der Deutschen ReichSbahn bis zu ihrem Ausscheiden beschaftigt waren bzw. noch beschaftigt sind. Zu '? 8: Wird bei der Nachuntersuchung von Invaliden- oder Unfallvollrentnern festgestellt, daB eine 662/3prozentige Arbeitsunfahigkeit nicht mehr ibesteht, erlischt die Zu- satzrente mit dem Tage der Streichung der Invaliden- oder Unfallvollrente durch die Sozialversicherung. Zu ? 10: Die gezahlte Zusatzrente ist fiber das neueinzurichtende Konto 1926 ?Sammelkonto fur gezahlte Zusatzrente" zu buchen und monatlich in einer Summe an das Mini- sterium fiir Eisenbahnwesen ? Hauptbuchhaltung ? zu verrechnen. Ma8nahmen zur Einffihrung der Zusatzrentenver- sorgung im Bereich der Deutschen Reichsbahn Alle Dienststellenleiter, Werkdirektoren und Leiter sonstiger Einrichtungen haben die Aufgabe, die von der Regierung erlassene Anordnung vom 9. 3. 54 zur fiihrung einer Zusatzrentenversorgung fur die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Be- trieben schnellstens und gewissenhaft durchzufithren. Alle nach der Anordnung zur Einfiihrung einer Zusatz- rentenversorgung und des Abschnittes I der Anweisung des Ministeriums fur Eisenbahnwesen zu dieser An- 342 ? ordnung Empfangsberechtigten haben die 'Zusatzrente mit dem in der Anlage 1 als Muster beigefilgten Antrag (Antrag auf Gewahrung einer Zusazrente aus Mitteln des Betriebes ? Vordruck 199 209/6) zu beantragen. Die Vordrucke sind durch die Dienststellen vom Druck- sachenlager abzufordern. a) Anspruchsberechtigte, die noch bei der Deutschen Reichsbahn tatig sind: 1. Anspruchsberechtigte, die noch bei der Deutschen Reichsbahn tatig sind und eine Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente ?beziehen, stellen den Antrag auf Ge- wahrung der Zusatzrente sofort, alle anderen anspruchs- berechtigten Eisenbahner bei Erreichung der Altera- grenze oder zum Zeitpunkt der Gewahrung einer In- validen- oder Unfallvollrente bei ihrem Betrieb, Reichsbahnausbesserungswerk, ihrer Dienststelle usw. 2. Bei der Antragstellung hat der Beschaftigte den Rentenbescheid der Sozialversicherung vorzulegen. Auf dem Rentenbescheid ist zu vermerken, daB der Antrag eingereicht wurde (Stempel der Dienststelle). Soweit moglich, sind alle anderen Angaben, z. B. die frilhere Tatigkeit, Beschaftigungszeit, MaBregelungen, Militar- zeit sowie Kriegsgefangenschaft usw., durch ent- sprechende Unterlagen zu beweisen bzw. aus den Per- sonalpapieren zu entnehmen. 3. Das Antragsformular ist einfach auszufertigen und dem Reich sbahnamt, Abteilung Arbeit, zur Uberpriifung und Bestatigung vorzulegen. Das Reichsbahnamt schickt den Antrag nach Genehmigung bzw. Ablehnung an die Dienststelle zuriick. Der Antrag verbleibt auf der Dienststelle. Die bei den Reichsbahnausbesserungs- werken, den Reichsbahndirektionen, dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen und den der Reichsbahndirektionen bzw. dem Ministerium fur Eisenbahnwesen direkt unterstellten Dienststellen gestellten Antrage werden vom Betriebsleiter dieser Dienststellen eigenverant- wortlich bestatigt oder abgelehnt. 4. Alle Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, den Antragsteller fiber die Genehmigung bzw. die Griinde der Ablehnung seines Antrages zu benachrichtigen. Die H6he der Zusatzrente ist dem Anspruchsberechtig- ten auf dem in der Anlage 2 als Muster beigefilgten ?Rentenbescheid fiber Zusatzrente aus Mitteln des Be- triebes" mitzuteilen. 5. Die Zahlung der Zusatzrente erfolgt monatlich im voraus. b) Anspruchsberechtigte, die nicht mehr bei der Deut- schen Reichsbahn tatig sind: 1. Antrage von Anspruchsberechtigten, die bereits aus dem Reichsbahndienst ausgeschieden sind, miissen bis spatestens 31.12. 54 bei einer Dienststelle der Deut- schen ReichsbIhn gestellt werden. 2. Um zu verhindern, daB Antrage bei mehreren Dienst- stellen zu gleicher Zeit gestellt werden bzw. bereits ab- gewiesene Antragsteller erneut andere Dienststellen aufsuchen, ist auf dem Rentenbescheid der Sozialver- sicherung em entsprechender Vermerk anzubringen (Antrag gestellt, Antrag abgelehnt, Stempel der Dienst- stelle). 3. Um alle empfangsberechtigten Rentner zu erfassen, wurden die Geschaftsstellen der Sozialversicherung fiber die Zentralverwaltung der Sozialversicherung an- gewiesen, alle Eisenbahner, die mindestens 20 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn be- schaftigt waren, davon mindestens sieben Jahre im Be- triebs-, Verkehrs- oder Lokdienst, aufzufordern, sich bei ihrer nachstgelegenen Dienststelle zwecks Ruck- sprache zu melden. 4. Die Rentenzahlung erfolgt f?r Rentner bzw. Be- schaftigte riickwirkend ab 1.1. 54; sofern der Anspruch im Jahre 1954 oder spater entsteht, vom Page der Zah- lung der Alters-, Invaliden- oder Unfallrente. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 5. Auf Wunsch des Antragstellers ist die Zusatzrente von der Dienststelle unter Abzug der Portokosten durch die Post zuzustellen. 6. Im iibrigen ist bei Alters-, Invaliden- oder Unfallvoll- rentnern, die bereits aus dem Reichsbahndienst ausge- schieden sind, in gleicher Weise wie unter Punkt a zu verfahren. 7. Die Zusatzrente ist personengebunden. Deshalb sind Antrage von Hinterbliebenen auf Zahlung der Zusatz- rente grundsatzlich abzulehnen. Im Falle des Todes, eines Zusatzrentenempfangeli haben die Hinterblie- benen keinen Anspruch auf Weiterzahlung der vollen oder eines Teiles der Zusatzrente. c) Sonstige? MaRnahmen bei den Reichsbahnimtern, Reichsbahnausbesserungswerken und Dienststellen: 1. Die Reichsbahnamter, Reichsbahnausbesserungs- werke, Reich sbahndirektionen, das Ministerium fiir Eisen- bahnwesen und die der Reichsbahndirektion bzw. dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen direkt unterstellten Dienststellen sind verpflichtet, einen Nachweis (Aber die Zahl der genehmigten Antrage fiir Zusatzrente in ein- fachster Form ?zu f?hren. Zum 30. 9. 54 melden die Reichsbahnamter und die der Reichsbahndirektion direkt unterstellten Dienststellen der Abteilung Arbeit der Reichsbahndirektion die Anzahl der genehmigten Antrage. Zum gleichen Termin melden die Reichsbahnausbesse- rungswerke an die Hauptverwaltung Reichsbahnaus- besserungswerke des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen und die dem Ministerium fur Eisenbahnwesen direkt unterstellten Dienststellen an die zustandige Hauptver- waltung, Hauptabteilung, Abteilung usw. Zum 5. 10. 54 haben die Reichsbahndirektion und die in Frage kommenden Hauptverwaltungen des Mini- Deutsche Reichsbahn steriums filr Eisenbahnwesen die Zahl der genehmig- ten Antrage der Abteilung Arbeit des Ministeriums ftir Eisenbahnwesen mitzuteilen. 2. Alle Dienststellen, Reichsbahnausbesserungswerke usw. sind verpflichtet, die zustandige Geschaftsstelle der Sozialversicherung tiber die Gewahrung der Zusatz- rente an einen Rentner bzw. Beschaftigten der Deut- schen Reichsbahn zu informieren. Hierbei it der Name des Zusatzrentenempfangers, die H6he der Zusatzrente und die Nummer des Renten- bescheides Ober Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente anzugeben. Uber die Art der Benachrichtigung sind tirt- fiche Vereinbarungen zu treffen. Dabei ist festzulegen, daf3 die Dienststellen beim Tode des Rentenempfangers von der Geschaftsstelle der Sozialversicherung benach- richtigt werden (s. ? 11 [3] der Anordnung 'vom 9. 3. 54). Die Durchfiihrung des neuen Kurses der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik verlangt, daB unsere Betriebs- und Dienststellenleiter die Rentner in jeder Weise unterstiitzen. In der zuriickliegenden Zeit ist dies vielfach nicht geschehen. Alle Dienststellenleiter, Werkdirektoren und anderen Betriebsleiter haben sicherzustellen, daB ?die in Frage kommenden Bearbeiter den Rentnern bei der Antrag- stellung und Ausfiillung der Antragsformulare jede Hilfe gewahren. Hierzu gehort auch, daB den Antrag- stellern die Moglichkeit gegeben wird, die Antrage so- fort auf der Dienststelle auszuftillen. Den Eisenbahnrentnern sind alle unnotigen Wege zu ersparen. Die gesamte Bearbeitung der Rentenantrage mull unbiirokratisch vorgenommen werden. Stellv. des Ministers (A 11/600/54 v. 12. 4. 54) gez. Staimer Antrag auf Gewahrung einer Zusatzrente aus Mitteln des Betriebes 1. Bezeichnung des Betriebes, des Reichsbahnausbesse- rungswerkes, der Dienststelle, bei der der Antrag gestellt wird. Reichsbahndirektion Reichs- bahnamt Dienststelle/Reichsbahn- ausbesserungswerk 2. Name des Antragstellers Vorname Wohnort und StraBe Beruf zuletzt ausgeubte Tatigkeit 3. a) Dauer der Beschaftigung bei der Deutschen Reichsbahn vom bis = Jahre Monate vom bis = Jahre Monate vom bis = Jahre Monate b) Dauer der Beschaftigung in den in der Erlaute- rung angegebenen Berufsgruppen (s. ? 1 [2]) vom bis = Jahre Monate vom bis = Jahre Monate vom bis -= Jahre Monate vom bis ? Jahre Monate vom bis = Jahre Monate insgesamt Jahre Monate 4. Wird a) Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente bezogen? (Zutreffendes unterstreichen), b) seit wann? (Datum) Anlage 1 c) welche Geschaftsstelle der Sozialversicherung zahlt die Rente? Anschrift Nr. des Rentenbescheides der Sozialver- sicherung 5. Wie hoch war der gesamte Netto-Durchschnittsver- dienst der letzten 5 Jahre? DM 6. Mitglied der NSDAP? Ja ? nein; seit wann? 7. a) Welche Tatigkeit wurde vor Eintritt in die NSDAP ausgeilbt? b) Wie hoch war die Vergiltung fiir diese Tatig- keit? DM 8. Erfolgte nach dem 8. 5. 45 em n Arbeitsplatzwechsel im Sinne des ? 5, Abs I a der Anordnung? Ja -- nein Erlauterung Dauer: vom bis = Monate 9. a) Wurde der Antragsteller vor dem 8. 5. 45 infolge gewerkschaftlicher oder antifaschistischer Tatig- keit gemaf3regelt? Ja ? nein Erlauterung Dauer: vom bis = ? Monate 343 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 b) Kann tiber die Art und Dauer der Maregelung eine Bescheinigung der zustandigen Industrie- gewerkschaft nachgewiesen werden? Ja ? nein 10. a) Zeitdauer 1. des Militardienstes vom bis = Monate vom bis = Monate 2. des Arbeitsdienstes vom his = Monate b) Zeitdauer der Dienstverpflichtung vom bis = Monate vom his = Monate c) Zeitdauer der Kriegsgefangenschaft vom bis = Monate vom bis = Monate d) Erfolgte eine Unterbrechung der 20jahrigen Be- schaftigungsdauer durch Stillegung des Betriebes infolge Kriegseinwirkungen? Ja ? nein Dauer: vom his = Monate 11. a) 1st der Antragsteller ehemaliger Umsiedler? Ja ? nein b) In welchem gleichartigen Betrieb bestand vor der Umsiedlung em n Beschaftigungsverhaltnis: Dienststelle' (Vorn Betrieb auszuftillen) Dauer: vom bis = Monate vom bis = Monate vom bis = Monate 12. Werden auf Grund eines Beschaftigungsverhalt- nisses Pension, Ruhegeld oder ahnliche Zuwendun- gen bezogen? Ja ? nein. Von welchem Betrieb? In welcher Hale? DM 13. 1st der Antragsteller im Besitz eines Versiche- rungsscheines tiber a) zusatzliche Altersversorgung ftir die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleich- gestellten Betrieben (VO. vom 17. 8. 50, GB1. S. 844)? Ja ? nein. b) Altersversorgung der Intelligenz an wissen- schaftlichen, ktinstlerischen, padagogischen und medizinischen Einrichtungen (VO. vom 12.7. 51, Gil. S. 675)? Ja ? nein. Ich versichere, dal3 die Angaben der Wa'hrheit ent- sprechen. ? Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Bei der Berechnung der Rente zugrundegelegter Durch- schnittsnettoverdienst DM, davon 50/0 = DM monatlich DM j?lich Gesamtdauer der ununterbrochenen Beschaftigung im Betrieb Jahre, Monate, davon in den in der Anweisung unter I genannten Berufsgruppen Jahre, Monate Die Rente ist zu zahlen (rtickwirkend ab Unterschrift des Bearbeiters Unterschrift des Dienst- stellenleiters UgR Rba zur tiberprilfung und Genehmigung des Rentenantrages ftir Zusatzrente aus Mitteln des Betriebes. Der / Dem Antrag wird abgelehnt / zugestimmt. Bei Ablehnung bzw. Anderung der H6he des Renten- betrages ist eine kurze Begrtindung beizuftigen. (In Zweifelsfallen tiber die Richtigkeit der vom An- tragsteller gegebenen Angaben konnen die Rentenakten pei der im Antrag genannten Geschaftsstelle der Sozial- versicherung eingesehen werden.) Unterschrift des Bearbeiters Unterschrift des Abtei- lungsleiters Arbeit Deutsche Reichsbahn , den Dienststelle/Reichsbahnauslaesserungswerk Herrn / Frau / Fraulein Rentenbescheid iiber Zusatzrente aus Mitteln des Betriebes Auf Grund der Verordnung vom 10.12. 53 zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften sind Sie in den Kreis der Bezugsberechtigten fiir eine Zusatz- rente aus Mitteln des Betriebes einbezogen worden. Die beantragte Zusatzrente wird (rtickwirkend) ab in Hale von DM gezahlt. Berechnung der Zusatzrente: Netto-Durchschnittsverdienst der letzten 5 Jahre DM davon 5 ?A = DM Die erstmalige Zahlung der Zusatzrente erfolgt -am bei der Dienststelle Zimmer Auf Ihren Wunsch kann die Zusatzrente von der Dienststelle unter Abzug der Portokosten durch Post- anweisung gezahlt werden. Wir machen darauf aufmerksam, daf3 Hinterbliebene keinen Anspruch auf Weiterzahlung der vollen oder eines Teiles der Zusatzrente haben. Beim Ableben des Zusatzrentenempfangers ist die auszahlende Dienst- stelle von den Hinterbliebenen zu benachrichtigen. Einsprtiche gegen diesen Rentenbescheid sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides an die Konfliktkommission in zu richten. (Anschrift der Dienststelle) Ausgefertigt: Unterschrift des Dienststellenleiters ? Herausgeber: Ministerium ftir Eisenbahnwesen. Beitrage bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: Tribtine, Hauptwerk Treptow. - 14,2 - 646 - 454 - Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - Fit. V. 5. 10. 59. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 ? Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 um Vernigungen und Milleilungen des Minisleriums fur Eisenbahnwesen 1954 Berlin, den 22. April Nr. 37 I INHALTSVERZEICHNIS Seite .Betrieb MfE 263 Geben von Rangiersignalen durch Weichen- und Stellwerkswarter 346 MfE 264 Dienstunterricht 346 Magdeburg 23 Berichtigung des Abschnittes 21 des AzFV Magdeburg 346 Maschinendienst MfE 265 Entwicklung der Materialverbrauchsnormen in den Betrieben 346 Hader MfE 266 Facharbeiterschulung 347 MfE 267 Sperrung von Dienstausweisen 347 Erfurt 24 Belobigung 347 Greifswald 24 Belohnung 347 Halle 28 Ungultigkeitserklarung von Dienstausweisen 347 Halle 29 Belobigung 347 Hauptbuchhalter MEE 268 Vordrucke far Lohnabschlaglisten Materialversorgung MfE 269 Einfiihrung der MVN-Berichterstattung mit dem MVN-Pendelbericht GKB-Nr: 40 90 20 MfE 270 Handwaschpaste MfE 271 Bezug von Treib- und Schmierstoffen Arbeit MfE 272 MfE 273 MfE 274 MfE 275 Verwaltung MfE 276 Gewahrung von Erholungsurlaub filr die Anwarter des Hoheren Dienstes und die tech-. nischen A-Dienstanwarter Verordnung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Reichsbahn und der Lage der Eisenbahner in der Deutschen Demokratischen Republik vom 9.10. 50 Richtlinie filr die Einbeziehung der nicht vom Plan der Berufsausbildung erfa6ten Jugendlichen in den Arbeitsproze3 der Deutschen Reichsbahn und iiber die Qualifizierung Ausgabe von Vollmilch bei der Durchfiihrung gesundheitsgefkhrdender Arbeiten Richtige Angabe der Bestimmungsorte in den Anschriften der Postsendungen 348 348 350 350 351 351 351 355 356 Organisation MfE 277 Tarifauskunfteien der Deutschen Reichsbahn 357. Magdeburg 24 Dienststellenorganisation 357 Technisches Zentralamt MfE 278 Einheitliche Bezeichnungen der Dispatcher-Fernsprechanlagen 357 Bahnarztlicher Dienst MfE 279 Anzeigen ilber eine Berufskrankheit 357 Reichsbahn-Bau-Union MfE 280 Reichsbahn-Ziegelwerk Packebusch Wer hat? Versteigerungstermine fiir Fundsachen 358 358 858 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Betrieb MIE 263 Beim Geben von Ranglersignalen dwell Weichen- mid Stellwerkswarter Es wird immer wieder festgestellt, dal3 die Weichen- und Stellwerkswarter in ihrer Eigenschaft als Rangier- leiter (vgl. hierzu Fahrdienstvorschriften ?? 78 [10], 103 [2] und [3]) die Rangiersignale nur sichtbar geben und die Lokomotiv- und Kleinwagenfiihrer diese Zeichen auch als gilltige Rangiersignale anerkennen. Diese mangelhafte Auftragserteilung fiihrte in letzter Zeit wiederholt zu Unfallen. Wir weisen daher eindringlichst auf die Beachtung und Anwendung der Ausfiihrungsbestimmungen 186 zur ESO hin, die besagen: ?Rangiersignale sind gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn u n d mit einem Arm, bei Signal Ra 3b mit beiden Armen zu geben. Dementsprechend miissen die Rangiersignale auch h?r- bar und sichtbar aufgenommen werden. Das Signal Ra 5 gilt jedoch bereits, wenn es nur horbar oder nur sichtbar wahrgenommen wird." Betriebseisenbahner! Erarbeitet euch Unfallkampf- plane und arbeitet danach! Erzieht euch gegenseitig zur gewissenhaften Beachtung der gegebenen Weisungen und kampft gegen alle Nachlassigkeiten in der Hand- habung des Betriebsdienstes! Ihr vermeidet dadurch Unfalle und Betriebsst6rungen, die unserer Volkswirt- schaft und damit euch selbst Schaden zufiigen. gez. 1. V. Lehmann (B - II - la Baos/Bavf v, 7. 4. 54 / 31 264) _ / Bets.: Dienstunterrieht MfE 264 Die der DR bevorstehenden grol3en Transportaufgaben konnen von den Eisenbahnern insbesondere durch die Steigerung der Arbeitsproduktivitat gelost werden. Ein entscheidendes Mittel hied& ist die Anwendung neuer Arbeitsmethoden. Besonders die Einfiihrung des Dis- patcherdienstes bei der DR wird dazu beitragen, die gestellten Aufgaben zu erftillen. Eine wesentliche Vor- aussetzung filr einen vollen Erfolg des Dispatcherdien- stes bei der DR ist seine Unterstiitzung durch alle Eisenbahner. Urn alien Eisenbahnern Gelegenheit zu geben, sich mit dem Dispatcherdienst vertraut zu machen, veroffentlichen wir ab April d. J. 14taglich in der Schulungsbeilage der ?Fahrt frei" entsprechendes Lehrmaterial. Zur systematischen Qualifizierung aller Betriebs- und Verkehrseisenbahner ist ab Mai d. J. in der ersten Stunde des planmaf3igen Dienstunterrichtes das Thema ?Der Dispatcherdienst bei der DR" zu behandeln. Als Lehrmaterial ist die Schulungsbeilage der ?Fahrt frei" zu benutzen. Im Einvernehmen mit der Hauptverwal- tung des Maschinendienstes ersuchen wir, entsprechend Abschn. E c der ?Arbeitsrichtlinie filr die Durchfiihrung des Dienstunterrichtes" (Anl. A zum Mitt.-B1. 28/52) zu handeln. (B - 6/54 v. 3. 4. 54 / 31 326) gez. Lehmann/ Magdeburg 23 Bets.: Berichtigung des Absehnitts 21 des AzFV Magde- burg Auf Seite 7 (Strecke 2. [Wittenberge]?Geestgottberg? Magdeburg?Kothen ? km 59,2 ? [Halle]) bei der lid. Nr. 6 Wolmirstedt?Mg Rothensee in Spalte 4 streicfien 9,20 und dafiir setzen ?9,30" und in Spalte 5 streichen 9,10 und dafiir setzen ?9,20". These Verfiigung ist auf Seite 2 des Abschnitts 21 AzFV Magdeburg unter lfd. Nr. 9 zu vermerken. (B- II - 4/1a Bavf v. 7. 4. 5-4 / 11 63) gez, Laux Maschinendienst MfE 265 Betr.: Entwieklung der Materialverbrauehsnormen in den Betrieben Nachdem die innerhalb der HV d M gebildeten Agm fur die Entwicklung von MVN einen wichtigen Abschnitt ihrer Arbeit beendet haben, sollen die nachfolgenden Anweisungen zeigen, wie die Norrnen in den 13etrieben selbst zu entwickeln sind. Wie schon in der Direktive fiber die Verbesserung der Materialverbrauchsnormen ? erschienen unter MfE 512/43/53 ? festgelegt wurde, sind wirklichkeitsnahe Materialverbrauchsnormen Voraussetzung fUr eine reale Materialplanung. Als Bezugsgrope kann des- halb nur die Einheit der Beauflagung gewahlt wer- den. Das bedeutet, daB z. B. fiir die Unterhaltung der Dampflokomotiven im Betrieb als Bezugseinheit nicht der Planausbesserungstag, sondern die Leistungseinheit Mio Lltkm maf3gebend ist. Alle Dienststellen haben danach zu verfahren! Die Aussprachen in den Agm haben ergeben, daf3 es unbedingt notwendig ist, in den Dienststellen Ermitt- lungsaufschreibungen zu f?hren, die jeder ITherprilfung standhalten. Die Dispositionskartel kann in der bestehenden Form nicht als Normengrundlage dienen: Die vorhandenen Aufschreibungen sollen aber auch so gut vide moglich filr die Normenerrnittlung nutzbar ge- macht werden, Deshalb wurde als giinstigste Losung an- 346 gesehen, die Stoffzettel, die in jedem Falk bei Material- bedarf ausgestellt werden mi_issen, gleichzeitig als Nor- mengrundlage mit heranzuziehen. Die Direktive besagt, daB bei der Normenbildung von einer Qualititsarbeit ausgegangen werden mull. Das be- dingt aber auch, daB die Materialanforderungen dieser Voraussetzung entsprechend gestellt werden milssen. Bei der gespannten Materiallage kommt es jedoch haufig vor, daB die normalerweise benotigten Materialien ent- weder giite- oder mengenmaBig nicht am Lager sind. Die ausgegebenen Ersatzstoffe weisen dann einen un- realen Materialverbrauch nach. Von derartigen Zufal- ligkeiten kann die Normenbildung nicht abhangig gemacht werden. Es ist deshalb notwendig, daB mindestens fur eine ge- wisse Zeit die Stoffzettel in doppelter Ausfertigung ausgestellt werden. Die Erstschrift wird bei der Ab- forderung des Materials dem Lager iibergeben und wie der jetzige Stoffzettel weiterbehandelt. Der Aussteller des Stoffzettels hat darauf zu achten, daB er ohne Riicksicht auf den Lagervorrat die Stoffe anfordert, die normalerweise verwendet werden milf3ten. Die Stoffe, die zur Zeit nicht am Lager sind, werden von den Lagerausgebern auf der ,Erstschrift rot durchgestrichen una die Ersatzstoffe fur diese fehlende Stoffart eben- falls rot hinzugefiigt. Die veranderten Werte und Arten gehen mit in die Dispositionskartei em, wahrend die unveranderte Durchschrift des Stoffzettels als Normen- grundlage dienti Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 Mtissen auf Grund einer Anforderung Teile selbst her- gestellt werden, so veranlaat das Stofflager die An- fertigung. Es darf also in Zukunft nicht mehr vorkom- men, dell Teile hergestellt und eingebaut werden, ohne daB em n Stoffzettel dafilr vorhanden ist. Auch Teile aus dem Schrott milssen zettelmaBig erfaBt werden. Nur so kann der Materialverbrauch als Normengrundlage dienen. Es mull natiirlich in jedem Falle gewahrleistet sein, dall Materialien nicht doppelt erfalli werden (als Rohstoff und als fertiges Teil). Die Zettel werden nach Materialpositionen geordnet und die Werte innerhalb der Leistungen summiert. Die daraus entstandenen Werte sind die Grundlage der Normen, die durch laufende Berichtigungen, bedingt 50X1 -HUM durch veranderte Verhaltnisse, verbessert werden und nach und nach eine reale Grundlage bilden. Ftir die Lokunterhaltung in den Bw wird noch em n be- sonderes Sammelblatt, das in der Reichsbahndirektion Halle entwickelt wurde, herausgegeben. Es wird von der Rbd Halle, Abt. Materialversorgung, ausgeliefert. Das Blatt ermoglicht es, die ermittelten Verbrauchs- mengen auf die Planungseinheit Mio Lltkm zu be- ziehen. Die ermittelten Werte sind in die Materialverbrauchs- normen-Kataloge einzutragen. Sie bilden die betriebs- individuellen Materialverbrauchsnormen, deren Richtig- keit vom Dvst zu bescheinigen ist. (M 11-3 v. 13.4. 54 / 31 730) gez. Muller Kader Betr.: Facharbeiterschulung ItifE 266 Wiederholt gehen dem HRef. Schulung im MfE von den Raw'en Monatsberichte ilber ?Facharbeiterschulun- gen" zu. Wir weisen nochmals darauf hin, daf3 die Facharbeiter- schulung mit Beginn des Jahres 1953 eingestellt wurde und an ihre Stelle die Ausbildung und Qualifizierung in den Technischen Betriebsschulen trat. Die Berichterstattune,d fiber die Arbeit der TES bei der Deutsthen Reichsbahn tragt einen wesentlich anderen Charakter und ist in ihrer Form gegentiber der Fach- arbeiterschulung anders gestaltet. Die Berichterstattung iiber die Facharbeiterschulung hat demzufolge von sofort an nicht mehr zu erfolgen. (K III - 4/45/54 v. 7. 4. 54 / 31 750) gez. Bernhardt ' ' Betr.: Sperrung von Dienstausweisen WE 267 / Nachstehend aufgeftihrte Dienstausweise werden hier- mit fur ungtiltig erklart: 1. Machalewski, Dienstausweis Nr, 183; 2. Hiltner, Dienstausweis Nr. 16. (K IV - 1/405/54 v, 9. 4. 54/31 464) gez. i. V. Jonack Betr.: Belobigung Erfurt 24 Der Wagenmeister Seyfarth, Wbs Eisenach, hat durch seine besondere Aufmerksamkeit am 23. 2. 54 einen Unfall verhiltet. Eine auf einem R-Wagen verladene Dreschmaschine, die on Bautzen nach Stadtlengsfeld befordert werden sollte, wurde von ihm auf Bahnhof Eisenach als LademaBilberschreitung festgestellt. Da die Ladung auf Bf Eisenach kurz vor der Durchfahrt eines Tunnels stand, dessen Abmessung den Transport nicht gestattete, wurde infolge der Achtsamkeit des Wgm em n Unfall vermieden. Die Aufmerksamkeit in der Dienstaustibung des Wgm ist urn so holler zu bewerten, da die in den Schragen des LademaIles liegende Ober- schreitung nicht augenscheinlich erkannt werden konnte und nach Durchfiihrung des Transportes von Bautzen bis Eisenach anzunehmen war, da13 der Wagen bereits unter einem LademaB geprtift wurde. Der Wagenmeister wurde ftir seine gewissenhafte und umsichtige Dienstaustibung- mit 100 DM pramiiert. gez. Meyer zu H?cker (Rba Eisenach ? Der Vorstand ? v. 3. 4. 54) Betr.: Belohnung Greifswald 24 Der Lokftihrer Honig vom Bw Stralsund beforderte am 10. 1. 54 den P 702 von Stralsund nach Neubranden- burg. Am Vorsignal vor Toitz-Rustow sah er trotz schlechter Sicht einen vom Sturm umgewehten Baum quer fiber dem Gleise liegen. Er brachte seinen Zug zum Stehen und beseitigte das Hindernis. Durch sein Aufmerksamkeit verhinderte er einen grofleren Be- triebsunfall. Daftir wurde er mit einer grof3eren Geld- pramie ausgezeichnet. (Pr [A I] - 2/3 - B - v. 30. 3. 54/1208) gez. Behrenbruck Halle 28 Betr.: Ungiiltigkeitserklarung von Dienstausweisen Die Dienstausweise des Raw Dessau, If d. Nr. 1201 ? Seriennummer 103 701 ?, ausgestellt am 22.2.53 auf den Namen Hildegard Mallen, geb. am 7. 1. 24; lfd. Nr. 1218 ? Seriennummer 103 718 ?, ausgestellt am 2.2.53 auf den Namen Ingeborg Sroka, geb. am 22. 3. 33, beide beschaftigt gewesen als Werkstattenarbeiterin, werden ftir ungilltig erklart. (Raw Dessau -P P 4 v. 3.4.54) gez. I. V. Passon Betr.: Belobigung Halle 29 1. Am 27.2.54, 15.34 Uhr, gab Lokf Wilhelm Richter, Bw Halle P, vom ausfahrenden D 185 auf Hbf Leipzig Notsignale. Ursache: Einfallen des Ausfahrsignals A 13 und des Wegesignals A 15 durch Abfallen der Kontrolle an Weiche 260 c/d, Stellwerk W 7. Weiche war Schutzweiche und wurde von Rangierlok befahren. Lokf stellte hiermit unter Beweis, daf3 er seinen Fahrweg laufend und gewissenhaft prtifte. Durch das Geben des Notsignals stellte der Lokf der Schiebelok das Schieben des D 185 aus der Bahnhofs- halle em. Lokf Wilhelm Richter, Bw Halle P, wurde fur diese vorbildliche Pflichterftillung mit einer Geldpramie be- lohnt. (Rba Halle MI -1/2/5 v. 26. 3.54 / 14 77) gez. Jakel 2. Am 22.1.54 bemerkte Lokf Schneikart, Bw Roblin- gen, auf der Fahrt nach Bf Teutschenthal, dell die Schranke bei Posten 16 nicht geschlossen war und emn Pferdefuhrwerk den Schrankentiberweg passierte. Durch schnelles entschlossenes Handeln des Lokf konnte die Lz-Lok vor dem Pferdefuhrwerk angehalten und em n Unfall .vermieden werden. Der Schrankenwarter kam erst auf das Achtungssignal des Lokf aus dem Warterhaus. Da sich der Schrankenwarter bereits mehrerer Ver- fehlungen schuldig gemacht hat, wurde ihm am 1.2.54 gektindigt. Lokf Schneikart wurde fur seine Aufmerksamkeit, wo- durch Schaden an Menschenleben und am Volksgut ver- htitet werden konnte, mit einer Geldpramie belohnt. 347 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 3. Am 22.1. 54 bemerkte Lokf Lindner, Bw Halle G, bet Einfahrt mit Dg 6463 in Magdeburg-Buckau, daB der Zug ungleich lief. Er hielt sofort seinen Zug an und stellte bei iTherprilfung des Zuges fest, daB an einem Wagen die Achsbuchse fehlte. Durch die besondere Aufmerksamkeit des Lokf wurde em n groBerer Unfall vermieden. Lokf Lindner wurde mit einer Geldpramie belohnt, (Rba Halle MI - 1/2/5 v. 26. 3. 54 / 14 77) gez. i. V. Kruger 4. Der Oberlokf Willi Boin vom Bw RoBlau (Elbe) fuhr am 1. 3. 54 den Dg 6512 auf der Strecke Brandenburg- RoBlau. Zwischen Bf Golzow und Bf Ltitte in km 33,7 bemerkte er wahrend der Fahrt harte Schlage unter seiner Lok und brachte den Zug sofort zum Stehen. Die Untersuchung ergab einen Schienenbruch - es fehlten 25 cm Schiene. Nach vorsichtigem 1Therfahren der Schadstelle veranlaBte Oberlokf Boin beim Bf Ltitte die Sperrung des Streckenabschnittes. Durch sein aufmerksames und umsichtiges Handeln wurde eine Betriebsgefahr und eine Zuglaufsttirung von nicht iibersehbarer Tragweite vermieden. Der Kollege Boin wurde mit einer Geldpramie von 75 DM ausgezeichnet. (Rba Wittenberg K II/IV v. 2. 4. 54 / 269) gez. Jaegeler 5. Am 18. 1. 54 wurde Lokf Zedler, Bw Halle G, bei Ein- lahrt mit Zug 19730, Sdte 11 Uhr, in Halle Gbf in Gleis 158 eingelassen, in dem em n Arbeitszug stand. Durch die Geistesgegenwart des Lokheizers Siegfried Erfurth, Bw Halle G, wurde em n Auffahren verhindert. Ftir die besondere Aufmerksamkeit und die Verhi,itung von Schaden am Volksgut wurde der Lokh Erfurth, Bw Halle G, mit einer Geldpramie belohnt, Der im Stellwerk AM tatige Kollege Bajock wurde ein- gehend ermahnt. Wegen seiner langen Dienstzeit, in der er stets seine Arbeit gewissenhaft und ohne Beanstan- dungen ausfiihrte, wurde von einer Bestrafung ab- gesehen. (Rba Halle MI- 1/2/5 v. 26. 3. 54 /14 77) gez. Jakel 6. Am 22.1. 54 wurde beim Heranfahren mit P 583 an Block Gonna die bereits geschlossene Schranke wieder getiffnet, so daB em n davorstehender LKW mit Anhan- ger den Schrankentibergang zur Durchfahrt benutzte. Lokf Gebauer, Bw Halle P, brachte den P 583 durch Schnellbremsung 15 m vor -dem 1.1bergang zum Halten und verhtitete hierdurch groBeren Schaden an Men- schenleben und am Volksgut. Er wurde mit einer Geldpramie belohnt. (Rba Halle - Der Vorstand - MI - 1/2/5 v. 29. 3. 54 / 14 77) gez. Jakel Hauptbuchhalter Betr.: Vordruche far Lohnabschlaglisten 11.1fE 268 1m Anschlul3 an die Verftigung MfE 474 im Mitt.- Bl. 38/53 wird bekanntgegeben, daB sich die Nummer ? des bisherigen Vordrucks 21 411/1 (Lohnabschlagliste ftir 8 bzw. 16 Empfanger) andert. Die neue Vordruck-Nr. lautet 214 003/1. Der Vordruck bleibt in Form und In- halt unverandert: (Hb III -1397/54 v. 7. 4. 54 / 31 403) gez, i V. Kleinert Materialversorgung /ME 269 Betr.: Einfahrung der MVN-Berichterstattung mit dem MVN-Pendelberieht GKB-Nr. 40 90 20 Mit der Direktive vom 19.11. 53 (MBI. 43/53) tiber die Verbesserung der Ermittlung von Materialverbrauchs- normen nach der Verordnung vom 20. 8. 53 in den Ge- setzblattern 94 und 101/53 wurde unter I d 6 b die guar- talsweise Berichterstattung tiber den Stand der MVN- Arbeit angeordnet. Die Formblatter fur den MVN-Pendelbericht sind durch die HV'en des MfE und die Mv-Abteilungen der Rbd'en inzwischen an die Werke, Rba und Dienststellen verteilt worden (Vfg. Mv 1 -3 vom 2. 4. 54). - Far das erste Quartal 1954 wird die Berichterstattung in der Zeit vom L bis 31. 5. 54, far die folgenden Quar- tale aber jeweils in den Monaten Juli, Oktober und Januar durchgeftihrt. Die nachfolgende Anleitung ftir die Durchrtihrung der Berichterstattung gilt vorlaufig nicht fiir das Fachgebiet B u V. Da hier die Agm andere Wege der Normen- ermitthing gegangen ist mit dem Ziel, allgemeingiiltige Einheitsnormen zu entwickeln, mull die Meglichkeit zur Ermittlung betriebsindividueller MVN nochmals aber- prtift werden. Zur Einftihrung der Berichterstattung ergeht im Einvernehmen mit der HV B u V besondere Verftigung. Die anderen beteiligten HV'en haben bei der nach- stehenden Anleitung mitgewirkt. 348 A. Termine 1, Dienststellen berichten mit MVN-Pendelbericht bis zum 5. eines jeden Quartals-Nachmonats an die Mv der Rba. 2. Mv der Rba fassen die Berichte der Dienststellen nach Fachgebieten getrennt zusammen und berichten bis zum 15. eines jeden Quartals-Nachmonats an die Mv der Rbd'en. Zum gleichen Zeitpunkt sind die Pendel- berichte der Dienststellen diesen zurtickzugeben. 3. Mv der Rbd'en fassen die nach Fachgebieten getrenn- ten Pendelberichte der Rba und der den Rbd'en direkt unterstellten Dienststellen in gleicher Weise zusammen und berichten bis zum 25. eines jeden Quartals-Nach- monats an die zustandigen HV'en des MfE. Zum gleichen Zeitpunkt sind die Pendelberichte der Rba und der den Rbd'en direkt unterstellten Dienst- stellen zurtickzugeben, 4. Die HV'en des MfE bitten wir, in der gleichen Weise die Zusammenstellungen vorzunehmen und bis zum Ende eihes jeden Quartals-Nachmonats an die HA Mv zu geben: Riickgabe der Rbd-Pendelberichte bis zum gleichen Zeit- punkt. Rtickgabe durch die HA Mv an die HV'en bis zum 15. des folgenden Monats: 5. Raw'e berichten bis zum 15, des Quartals-Nachmonats an die HV Raw, 6. Sm, Fm, SFm berichten nach Anleitung der SFW an diese bis zum 1 eines jedea Quartals-Nachmonats. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 SFW leiten ihre zusammengefaten Berichte bis zum 15: Ober ihre Fachabteilungen bei den Rbd'en an die MY der Rbd'en4 Den Abteilungen SF der Rbd'en ist es ilberlassen, zur besseren Kontrolle Abschriften zu fahren, Der Weg der Rackgabe durch die MY ist dementsprechend ortlich zu regeln. 7. Das zu 6. Gesagte gilt sinngernaB far alle den Rbd'en direkt unterstellten Dienststellen und mull den art- lichen Gegebenheiten entsprechend zwischen den be- treffenden Fachabteilungen und den My der Rbd'en abgesprochen werden. Entscheidend ist, (Ise die HV'en des MfE von den My der Rbd'en f?r jedes ihrer Fachgebiete bis zum 25. eines jeden fiartals-Nachmonats Pendelberichte er- halten. B. Verantwortliehkeit Die Pendelberichte sind in den Dienststellen vom Pla- ner, in den Werken, Rba, Rbd'en und HV'en *von den MVN-Bearbeitern aufzustellen und in der Zeile ?auf- gestellt" auf der Rtickseite des Hauptblattes zu unter- schreiben. In der Zeile ?bestatigt" unterschreiben die Dienstvor- steher, Werkleiter, Amtsvorstande, AL My der Rbd'en und zustandigen AL der HV'en des MfE. In der Zeile ?gesehen" wird den Dienststellen von den My der Rba die Dbernahme des geprilften Berichts in dem zusammengefaBten Bericht quittiert. Ebenso quit- tieren die My der Rbd'en auf den Berichten der Rba und direkt unterstellten Dienststellen sowie die HV'en auf den Berichten der Rbd'en und Raw'e. Besonderer Wert ist darauf zu legen, daB die Berichte der Rba und Rbd'en vor ihrer Weiterleitung den zustan- digen Fachabteilungen zur Kenntnis gegeben werden, damit diese bei Schwierigkeiten in ihren Fachgebieten rechtzeitig eingreifen konnen. Die Kenntnisnahme ist unter der Zeile ?gesehen" auf dem unteren Rand des Pendelberichts zu bestatigen. Es kann nach ortlicher Vereinbarung so verfahren werden, wie das zu A 6. vor- stehend auf Vorschlag der HV SF fur die Berichte des SFW angeordnet ist. In jedem FaIle, also such bei den SFW, wird die Kenntnisnahme in der gleichen Weise bestatigt. Ortliche Regelungen mtissen so getroffen wer- den, daB die termingernal3e Weiterleitung gewahr- leistet ist. - MaBnahmen zur Losung und Klarung auftretender Schwierigkeiten sind in Zusammenarbeit des MVN- Bearbeiters mit der zustandigen Fachabteilung sofort und vor Rackgabe der betreffenden Einzelberichte an die untergeordnete Stelle durchzufahren. C. Aufstellung des MVN-Pendelberichts L Zu beachten ist, daB fiir jedps Fachgebiet, wie Lok, Wagen, Aufarbeitung, Bmt-Anlagen, Sicherungswesen, Fernmeldewesen usw., getrennte Pendelberichte zu fiihren sind, unabhangig davon, daB mehrere Fadi- gebiete zu einer HV gehoren. 2. Far jedes Fachgebiet 1st je em n besonderer Pendel- bericht zu filhren filr a) das Grundmaterial und hinzuzurechnende Hilfs- material, also alles in seinem Verbrauch auf eine ME einer Betriebsplanposition bezogene Material und b) das nicht hinzuzurechnende tibrige Hilfsmaterial, also alles in seinem Verbrauch auf den Wert der Gesamt- produktion oder des Grundlohns oder Gru.ndmaterials usw. bezogene Material: im ersten Fall ist im Kopf des Haupt- und Anlage- blattes die Bezeichnung Hilfsmaterial, im zweiten Fall Grundmaterial zu streichen. Diese Unterscheidung ist notwendig, urn far die Bil- dung von Einsatzschliisseln fiir die Materialplanung eine brauchbare und iibersichtliche Grundlage zu schaffeni 50X1 -HUM Zur Begriffsbestimmung sei hier folgendes erlautert: Grundmaterial geht stofflich und wertmaBig in das Erzeugnis oder in die Leistung em. Von ihm ist in jedem Falle feststellbar, wieviel Material fiir eine ME des betreffenden Erzeugnisses oder der Leistung ver- braucht wird. Es ist also hinzuzurechnen. Hilfsmaterial geht nur wertmaBig in die Erzeugnisse oder Leistungen em. Es ist nur dann hinzuzurechnen, wenn es ftir bestimmte Erzeugnisse oder Leistungen allein verbraucht wird, wie z. B. das Reinigungsmaterial fur die Wagenreinigung, das im Pendelbericht auf dem Blatt ftir Grundmaterial zu erfassen ist. Zum nicht hinzuzurechnenden tibrigen Hilfsmaterial ge- horen elle im Betrieb allgemein verbrauchten Materia- lien, wie Kohle und Energie ftir allgemeine Raum- beheizung und -beleuchtung, Schmierol ftir Werkzeug- maschinen, Putzlappen usw. 3. Um eine einheitliche Auswertung der Berichtsangaben zu gewahrleisten, wird folgendes festgelegt: Eine MVN im Sinne der Berichterstattung ist der not- wendige Verbrauch eines bestimmten Materials, ge- kennzeichnet durch eine Planposition der Schliisselliste, ftir eine ME einer bestimmten Betriebsplanposition. 4. Zu I 1: und 2. des Pendelberichts ist fiber die Erftil- lung der in der Direktive des MfE worn 19. 11. 53 ge- stellten Aufgaben zur tlberprtifung der am 1. 9. bzw: 1.10.53 bestatigten Normenkataloge zu berichten. Die ITherprilfungen sollten nach den von den einzelnen fachlichen Agm'en entwickelten Methoden durch Auf- stellung betriebsindividueller MVN durchgeftihrt werden. Die Raw'e sind zunachst andere Wege gegangen und haben die Katalognormen nach der alten Methode in den Agm'en noChmals tiberprtift. Sie melden daher zu I 2. die Anzahl der auf diese Weise aberprilften MVN und zu II 1., 2. und 3. die nach der neuen Methode auf- gestellten betriebsindividuellen MVN. Zu II 1, ist (auBer bei Raw) die Anzahl der neuauf- gestellten, zuvor nicht in den Normenkatalogen oder sonstigen Unterlagen festgelegten MVN zu melden. Die Anzahl zu II 2. ergibt sich (auBer bei Raw) aus der Addition von I 2. und 11 1. 6. Errechnete MVN zu II 3. sind an Hand von Kona struktionszeichnungen oder anderen schriftlichen Ar- . beitsunterlagen ermittelte Normen. Sie sind bei der DR auf Einzelfalle beschrankt. Erfahrungsstatistische MVN zu II 3. sind durch einf ache Division des gesamten Jahresverbrauchs eines bestimm- ten Materials fiir eine bestimmte Betriebsplanposition durch die produzierte oder geleistete Jahresmenge dieser Betriebsplanposition ermittelte Normen. Hierunter fallt die ilbergroBe Mehrzahl der bisher ermittelten Normen. Ftir die technisch begriindeten MVN zu II 3. des Pendel- berichts kann die in der Industrie gebrauchliche Be- griffsbestimmung nur bei einem kleinen Prozentsatz des Materialverbrauchs der DR angewandt werden, da es nur wenige Arbeiten mit einem vorher genau zu bestimmenden und gleichbleibenden Materialverbrauch gibt. Von den HV'en mtissen hierzu im Einvernehrnen mit der HA My den fachlichen Besonderheiten ent- sprechend Begriffsbestimmungen festgelegt werden. Vorlaufig sind hier nur solche MVN anzugeben, die dutch wiederholte systematische Verbrauchsstudien er- mittelt wurden und wo sich bei den einzelnen Unter- suchungen nur unwesentliche Unterschiede im Ver- brauch des bestimmten Materials ergeben haben. Als Beispiel seien hier die von der fachlichen Agm B u V durchgeftihrten Brennstoffyerbrauchs-Untersuchungen der Signalbeleuchtung genannt. Die Einordnung der ermittelten MVN in eine der drei Kategorien wird von den in den Betrieben eingesetzten MVN-Kollektivs entschieden. Die Einordnung als technisch begrandete MVN bedarf der Zustimmung des 349 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 MV-Gruppenleiters und des zustandigen Fachgruppen- leiters der Rba (bei SFW u. h. der Rbd, bei Raw der HV). 7. Zu II 4. ist von den Rba, Rbd und HV zu beachten, daB far die Ubernahme in die noch zu entwickelnde MVN-Kartei das gewogene Mittel aus der Division des jeweils gesamten Materialverbrauchs der vorliegenden Unterlagen durch die hierbei produzierte Menge der Betriebsplanposition zu errechnen ist. Die Angaben zu I und II sind durch die Normen- kataloge kontrollierbar und mtissen ihren Niederschlag in der noch einzuftihrenden Normenkartei finden, zu deren standiger Berichtigung sie spaterhin dienen. Das gleiche gilt fur IV des Pendelberichts. 8. Zu III k8nnen grundsatzlich nur solehe Angaben ge- macht werden, die bei Kontrollen durch die Abteilun- gen Mv, Arbeit und Finanzen bzw. Buchhaltung durch entsprechende Belege nachgewiesen werden konnen. Zu III 1. ist jeweils gesondert vor dem Trennungsstrich die Anzahl der Brigadekonten und dahinter die Anzahl der Personlichen Konten anzugeben. Allen Angaben zu III sind die bis zum jeweils vorgesehriebenen Datum erzielten Gesamtwerte zugrunde zu legen. 9. Im Gegensatz zu den Berichtsgruppen I, II und III des Pendelberichts, far die der jeweilige Berichtszeit- raum vorgesehrieben ist, ist in den Zeilengruppen zu IV 1., IV 2. usw. laufend den jeweils in den einzelnen Quartalen ermogliehten Normenverbesserungen ent- sprechend zu berichten. Bei der Meldung zum ersten Quartal 1954 ist hierbei auch das Ergebnis des vierten Quartals 1953 zu beriick- sichtigen. Die erste Zeilengruppe IV dient nicht zu Eintragungen (die Berichtslinierung wurde durch em n drucktechnisches Versehen eingedruckt), sondern enthalt eine Anleitung far die Berichterstattung in den folgenden Zeilengrup- pen IV 1., IV 2. usw. Die Zeile IV ?Senkung des Ma- terialverbrauehs durch -Verbesserung der MVN" ist also praktisch die Uberschrift far den gesamten nachfolgen- den Teil des Pendelberichts. Im Berichtsblatt ftir Hilfsmaterial ist zu IV 1., IV 2. usw. in der Zeile b die BezugsgroBe, auf die die MVN bezogen wird, anzugeben, z. B. 1000 DM Bruttopro- duktion. Desgleichen ist in der Zeile d diese Bezugsgrofie an Stelle der ME einer Betriebsplanposition zugrunde zu legen. Fur jede in einem Berichtsquartal ermittelte Verbesse- rung einer MVN ist in laufender Reihenfolge eine der Zeilengruppen IV 1., IV 2. usw. auszuftillen. Sind alle Zeilengruppen des Hauptblatts ausgenutzt, so sind fiir weitere Nachweisungen die hierfiir vorgesehenen An- lageblatter zu benutzen. Die Anlageblatter enthalten keine Angaben zu I, II und III des MVN-Pendelberichts. Sie sind laufend zu flume- rieren in der Reihenfolge, in der sie angelegt werden, also Anlage Nr. 1, 2 usw.; ebenso ist die laufende Nume- rierung der Zeilengruppen IV, die auf dem Hauptblatt mit IV 6. endet, auf den Anlageblattern entsprechend fortzusetzen. In der Zeile unter IV 6. des Hauptblattes muB es statt ?Bedingungen" ?Nachweisungen" heiBen. Hier sind alle nach und nach angelegten Anlageblatter zu verzeichnen: (Mv I - 3 v, 8. 4. 54 / 31 704) gez. Haas Betr.: Handwaschpaste MfE 270 Von dein VEB Fettchemie Fewa-Werke, Karl-Marx- Stadt, ist in Verbindung mit dem Zentralinstitut far den Bahnarztlichen Dienst und dem Chemischen Ver- suchsamt Kirchmoser em n Universal-Hautreinigungs-, mittel zur Beseitigung grober Verschmutzungen der Hande entwickelt worden, 350 Die Erprobungen haben ergeben, dell die Handwasch- paste hinsichtlich ihrer Reinigungskraft sowie Haut- vertraglichkeit weit tither dein Durchschnitt der zur Zeit zur Verftigung stehenden Hautreinigungsmittel steht. Zwischen den Fewa-Werken und dem Zentralinstitut fi_ir den Bahnarztlichen Dienst ist eine laufende Kon- trolle der Qualitat der Handwaschpaste vereinbart worden. Eine zentrale einheitliche uberwachung seitens der Reichsbahn ist hierdurch gewahrleistet. Die Produktion dieser Handwaschpaste lauft in Kiirze in grofiem Umfang an. Alle zustandigen Beschaffungsstellen werden hiermit angewiesen, vom 111.154 an nur noch die Waschpaste Muster 27, der Fewa-Werke zu beschaffen. Die Bestel- lungen far das 111./54 sind bis zum 15. 5. 54 den Fewa- Werken einzureichen. Die Beschaffung anderer Handwaschpasten wird hier- mit untersagt. (Mv III - 4a v. 7. 4. 54/31 493) gez. Haas MfE 271 Betr.: Bezug von Treib- und Schmierstoffen GemaB Bekanntmachung der Bedingungen fur den Direktbezug von Erzeugnissen der Betriebe der yolks- eigenen chemischen Industrie v. 25.11. 53, veroffentlicht im Zentralblatt Nr. 48 v. 23.12. 53, wird filr den Bezug von folgenden Treib- und Schmierstoffen eine Neu- regelung getroffen. 64 11 110 Fahrbenzin 64 12 000 Petroleum 64 13 100 Dieselkraftstoff 63 23 170 Heiedampfzylindertil 64 23 990 Spindel?l (Putal) 64 23 990 Sattdampfzylinderiil 64 23 990 Achseniil 64 23 990 Dunkeliil a) Direktbezug ab Lieferwerk Mindestmenge (auch far DK und VK) 15 t bzw. 1 Kesselwagen. Die Reichsbahndirektionen geben ihren Bedarf unter gleichzeitiger Mittelbindung f?r das III. Quartal 54 bis zum 10.5.54 IV. Quartal 54 bis zum 11.8. 54 dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen ? HA Mv ? bekannt. Die gewi_inschten Lieferwerke und Liefertermine sind mit anzugeben. Die Reichsbahnausbesserungswerke, die die Mindest- menge erreichen und einen Direktbezug als wan- schenswert erachten, geben ihren Bedarf ebenfalls bis zu den festgesetzten Terminen bekannt. Voraussetzung ist jedoch, den geeignete Abfiillmog- lichkeiten (Tankanlagen) vorhanden sind. Der gemeldete Bedarf wird in die von der Zentrale der DHZ K u. M aufzustellenden Lieferplane mit aufgenommen. Nach Abstimmung mit den Produktionsplanen der einzelnen Lieferwerke werden die Bedarfsstellen von uns benachrichtigt, mit welcher endgtiltigen Menge sie in die Lieferplane aufgenommen worden sind. Zwischen den Lieferwerken und dem Ministerium f?r Eisenbahnwesen werden Globalvertrage abge- schlossen. Der AbschluB von Liefervertragen durch die Reichs- bahndirektionen und Reichsbahnausbesserungswerke entfallt: Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Nach Bekanntgabe der zugeteilten Mengen fiber- senden die Bedarfsstellen den Lieferwerken sofort die Bestellschreiben, aus denen genaue Angaben fiber die Versanddispositionen sowie den Zahlungs- verkehr ersichtlich sind. Die NL der EIHZ K u. M werden von der Zentralen Leitung von dieser Neuregelung in Kenntnis gesetzt. Die Berechnung der gelieferten Treib- und Schmier- stoffe erfolgt nicht mehr fiber die DHZ K u. M, sondern wird von den Lieferwerken vorgenommen. 50X1 -HUM Die Erhebung von 0,5 ?/o Vermittlungsgebtihren ent- f?t 'Ober die Abrechnung der 593 c erfolgen noch nahere Weisungen. b) Bezug ilber die DHZ Die Bedarfsstellen, die die Mindestmenge nicht er- reichen, geben ihren Bedarf nach wie vor bei der fi_ir sie zustandigen NL der DHZ K u. M bzw. dem VEB Kraftstoff-Vertrieb auf. (Mv III - 4a v. 24. 3. 54 / 31 493) gez. Haas Arbeit hifE 272 Betr.: Gewahrung von Erholungsurlaub fiir -die An- wader des Illiheren Dienstes und die technischen A-Dienstanwarter Verschiedene Anfragen geben uns Veranlassung, zu der Frage der Gewahrung des Erholungsurlaubes ftir die Anwarter des Hoheren Dienstes (Dipl.-Ing. und Dipl.-Ok.) sowie fiir die technischen A-Dienstanwarter (Fachschul- ingenieure) Stellung zu nehmen. Die Gevvahrung des Erholungsurlaubes richtet sich nach der Verordnung fiber Erholungsurlaub vom 7. 6. 51 (GB1. S. 547) bzw. im Gebiet von GroI3-Berlin nach der Verordnung fiber Erholungsurlaub vom 12.11. 51 (Ver- ordnungsblatt I, S.505). Nach ? 5 dieser Verordnung betragt der Grundurlaub fiir aIle Arbeiter und Angestellten fiber 18 Jahre 12 Tage. Erhohten Grundurlaub von 18 bis 24 Tagen erhalten Beschaftigte mit verantwortlicher Tatigkeit, insbesondere Werkleiter, Ingenieure, Meister, Abtei- lungsIeiter, Oberbuchhalter und Beschaftigte in Win- chen Beruf en. Die line des Urlaubs innerhalb der Spanne von 18 bis 24 Tagen fur diese Beschaftigungsgruppen ist durch Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Betriebs- gewerkschaftsleitung festzulegen. Die Festlegung der H6he des Urlaubs fiir Anwarter des Hoheren Dienstes und fiir technische A-Dienstanwarter darf also nach den gesetzlichen Bestimxnung,en nicht durch das Ministerium ftir Eisenbahnwesen erfolgen. Wir empfehlen jedoch, bei der Festlegung des Urlaubs fur diesen Personenkreis die Bestimmungen. des ? 5, Absatz 2, Buchstabe b, zur Anwendung zu bringen und dieser' Beschaftigten einen Erholungsurlaub von 18 Ta- gen zu gewahren. (A I - 2/224/2119/54 v. 12. 4.54 / 31 624) gez. Schaefer 111tE 273 Betr.: Verordnung zur Verbesserung der Wirtschaftlich- keit der Deutschen Reichsbahn und der Lage der Eisenbahner in der Deutschen Demokratischen Republik vom 9. 10. 50 hier: Einbeziehung von Pramien bei Ermittlung des Jahresbruttoeinkommens Air die Berech- nung der zusatzlichen Belohnung (Dritte Durch- fiihrungsbestimmung, ? 2, Ziff. 2 ? Mitt.-B1. 8/51, Anlage A ? und GdR 1308 ? Mitt.-B1. 6/53, S.110) Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dal3 laufende Leistungspramien, die aus dem Lohnfonds gezahlt werden, zum Jahresbruttoeinkommen gehoren und demgemaI3 bei Berechnung der zusatzlichen Beloh- nung zu berticksichtigen sind. Als laufende Leistungs- pramien in vorstehendem Sinne gelten: a) Pramien gemaB Verordnunetiber die Pramienzah- lung fiir das ingenieurtechnische Personal einschlief3- lich der Meister und das kaufmannische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrie- ben vom 21. 6. 51 (GB1. S. 625). b) Prat/lien nach der Verordnung fiber die Entlohnung und Pramiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in den volkseigenen und ihifen gleichgestellten Betrieben vom 31.1.52 (GBL S. 107). (A - I - 2a/223/2082/54 v. 9. 4. 54 / 31 578) gez. Schaefer ME 274 Betr.: Richtlinie fiir die Einbeziehung der nicht vom Plan der Berufsausbildung erfauten Jugendlichen In den Arbeitsproze0 der Deutschen Reic.hsbahn und iiber die Qualllizierung Zu den im ? 6 der 5. Anordnung zur Durchfiihrung des Gesetzes fiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die For- derung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 4.2. 54 (GB1. 18/54) festgelegten Bestim- mungen zur Schaffung von Arbeitsstellen fur Jugend- fiche, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBt werden, wird folgendes angeordnet: A. Zur Erfiillung und tbererfilllung der im Plan ?Arbeits- krafte, Produktivitat und Lohnsumme" in der Plan- position ?Neueinsteffung von Jugendlichen unter 18 Jah- ren, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBt sind" fiir die einzelnen Quartale festgelegten Planziffern sind folgende MaBnahmen durchzufiihren: L In sarntlichen Betrieben und Dienststellen sind durch Arbeitsplatzanalysen die Arbeitsplatze zu ermitteln, die fiir die Beschaftigung der vom Plan der Berufsausbil- dung nicht erfaf3ten Jugendlichen geeignet sind. Hierbei ist die geistige und korperliche Entwicklung dieser Ju- gendlichen unter 18 Jahren zu berticksichtigen. Verantwortlich fur die Arbeitsplatzanalysen sind die Abteilungen Arbeit. 2. mm Ergebnis der Arbeitsplatzanalysen ist festzulegen, welche Arbeitsplatze durch Jugendliche unter 18 Jah- ren, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaf3t sind, eingenommen werden konnen und eine Aufstel- lung der Tatigkeiten, ftir die die Jugendlichen ausgebil- det und qualifiziert werden k6nnen, zu fertigen. Als Anleitung fur die Aufstellung ist die Anlage 1 dieser Anweisung anzuwenden. 3. 1st es erforderlich, zur Erfilllung der im Plan ?Ar- beitskrafte, Produktivitat und Lohnsumme" enthalte- nen Planposition ?Neueinstellung von Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht vom Plan der Berufsausbil- dung erfaBt sind", Jugendliche neu einzustellen, so haben die Abteilungen Arbeit der betreffenden Betriebe und Dienststellen durch Werbung von Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Arbeit und Be- rufsausbildung bei den Raten der Kreise und Stadte fur die Besetzung der Arbeitsplatze zu sorgen. Weib- - lithe Arbeitskrafte sind besonders zu beriicksichtigen, 351 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 1. urn den Prozentsatz zu erftillen, der im Arbeitskrafte- plan als Anteil ftir weibliche Arbeitskrafte vor- gesehen ist. Sind geniigend Arbeitsplatze fiir Jugendliche unter 18 Jahren vorhanden, so ist im Rahmen des, Arbeits- krafteplans die 1.Thererftillung der Planposition ?Neu- einstellung von Jugendlichen unter 18 Jahren" anzu- streben. Die durch die Besetzung von Arbeitsplatzen durch Jugendliche (unter 18 Jahren) frei werdenden Arbeits- krafte tiber 18 Jahre sind wie folgt ? wenn erforderlich, nach weiterer Qualifizierung ? unterzubringen: a) durch Umsetzung im eigenen Betrieb bzw. Dienst- stelle, b) durch Umsetzung innerhalb des Bereiches der Reichsbahnamter, Reichsbahndirektionen, der Reithsbahn-Bau-Union, der Hauptverwaltung der Ausbesserungswerke und ftir das Schwellenwerk? ?Max Reimann", Zernsdorf, sowie das Weichenwerk Brandenburg mit seinen AuBenstellen der Haupt- verwaltung der Strecken, c) durch Umsetzung in andere volkseigene Wirtschafts- bereiche. Werden Umsetzungen nach b) erforderlich, so sind die liberzahligen Krafte der Abteilung Arbeit der fiber- geordneten Dienststelle zum tiberbezirklichen Ausgleich zu melden. Konnen die iiberzahligen Arbeitskrafte durch ilber- bezirklichen Ausgleich nicht untergebracht werden, so sind sie der zustandigen Abteilung Arbeit und Berufs- ausbildung der Kreise und Stadte zu melden, urn in Zu-. sammenarbeit mit diesen Stellen eine Umsetzung in andere Wirtschaftsbereiche zu erreichen. In den Mel- dungen miissen die bisherige Tatigkeit, die Qualifi- kation und der Wohnort dieser Arbeitskrafte angegeben werden. B. Mal3nahmen zur Qualifizierung der Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht vom Plan der Berufsausbildung er- fal3t sind: ? 1. Die Leiter der Abteilungen Arbeit sind fur die Aus- arbeitung des Planes der Ausbildung und Qualifizierung der nicht vom Plan der Berufsausbildung erfal3ten Jugendlichen verantwortlich. Sie arbeiten fiir jeden Jugendlichen einen Qualifizierungsvertrag aus, in dem das Qualifizierungsziel, die Ausbildungsdauer und der Ausbilder genannt sind (Musters. Anlage 2). Die besten Fachkrafte sollen veranlaBt werden, mit den Jugend- lichen Freundschafts- und Patenschaftsvertrage abzu- schlieBen. 2. Der Beginn der Qualifizierung ist nach M8glichkeit filr alle zu qualifizierenden Jugendlichen auf einen be- stimmten Tag zu legen und durch eine Feierstunde (ahnlich dem Tag des einheitlichen Lehrbeginns) fest- lich zu gestalten. Dabei sollen die Eltern, Vertreter der demokratischen Parteien und Massenorganisationen, insbesondere Vertreter der FDJ, eingeladen werden. 3. Alle leitenden Mitarbeiter des Betriebes, insbesondere die Meister, in deren Arbeitsbereichen nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBte Jugendliche beschaftigt werden, sind fiir deren Ausbildung und Qualifi4ierung verantwortlich. Sie haben monatlich dem Leiter der Ab- teilung Arbeit einen Bericht iiber den Stand der Aus- bildung bzw. Qualifizierung zu geben. 4. Die Ausbildung und Qualifizierung wird auf der Grundlage von Ausbildungsprogrammen durchgefiihrt, die auf den Qualifizierungsmerkmalen der jeweiligen Arbeitsplatze beruhen. Die Qualifizierungsmerkmale konnen entweder aus dem Wirtschaftszweig-Lohngrup- penkatalog entnommen werden oder sind durch Ar- beitsplatzanalysen festzustellen. (Studienmaterial iiber die Ausarbeitung dieser Merkmale und Aufstellung von Lehrplanen ist in der Broschtire M. Sonin ?Die betrieb-- 352 lithe Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter", Ver- lag Die Wirtschaft, zu finden.) Grundsatz fiir die Unterrichtsprogramme Wie em n Facharbeiter nicht nur filr eine bestimmte Ver- richtung, sondern fur alle in seinem Beruf vorkommen- den Arbeiten ausgebildet wird, sollen die Jugendlichen in ahnlicher Weise nach ihrer Ausbildung alle theoreti- schen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten ihrer Berufsrichtung bis zum Schwierigkeitsgrad der Lohn- gruppe, Air die sie ausgebildet werden (2 bis 4) besitzen. Die Ausbildungsprogramme milssen sich also an die jeweiligen Kompendien des Staatssekretariats fiir Be- rufsausbildung anlehnen. Hierdurch wird den Jugend- lichen die Moglichkeit gegeben, sich spater in den Lehr- gangen der Technischen Betriebsschulen zum Fach- arbeiter (Lohngruppe 5) zu qualifi2ieren. Urn Wissensliicken zu vermeiden, mul3 der Ausgangs- punkt der Ausbildungsprogramme dem derzeitigen Wissensstand der Jugendlichen entsprechen. Jugendliche unter 18 Jahren sind auch wahrend der Ausbildung zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Das mu.13 in den Ausbildungsprogrammen beriicksichtigt werden. Nach Moglichkeit ist mit der Berufsschule zu verein- baren, daB die Jugendlichen (auch anderer Betriebe) im gleichen Ausbildungsstadium in Klassen zusammen- gefaf3t werden. 5. Die Ausbildungsunterlagen miissen den Richtlinien fiir die Ausarbeitung betrieblicher Ausbildungsunter- lagen (Verftigungen und Mitteilungen des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen Nr. 10/54 vom 12. 3.54) entsprechen und sind dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen, Abt. Arbeit, Hauptref. Berufsausbildung, zur Bestatigung einzureichen. Eine Abschrift verbleibt beim MfE. 6. Die Ausbildung und Qualifizierung der Jugendlichen soil in der Hauptsache durch individuelle Schulung er- folgen. AuBerdem kann die Methocie der Brigaden- schulung angewandt werden (entweder Produktions- brigaden oder Lehrbrigaden). Die entsprechenden Er- lauterungen sind ebenf ails aus der Broschiire von Sonin zu entnehmen. Das technologische Wissen erhalten die Jugendlichen in Lehrgarigen der Technischen Betriebsschulen. Wo solche Schulen nicht bestehen, haben die Betriebe ent- sprechende Bildungsmoglichkeiten zu organisieren (Volkshochschulen, Teilnahme an Lehrgangen anderer Betriebe usw.). 7. Nath erfolgter Ausbildung ist eine Prilfung nach den Bestimmungen der ?Prtifungsordnung fur Teilneh- mer an Ausbildungs- und Qualifizierungsmaf3nahmen" vom 29. 7. 53 (Zentralblatt 29/53 und ?Arbeit und Sozial- fiirsorge" Nr. 19/53) abzulegen. Den Priiflingen ist em n Zeugnis auszulAndigen. Wahrend ihrer Ausbildung haben die Jugendlichen Be- richtshefte zu f?hren, in denen die verrichteten Arbeiten in Wort und Zeichnung festzuhalten und zu erlautern sind. Die Berichtshefte werden bei der Prtifung be- wertet. Diese SchulungsmaBnahmen haben auBer der Vermitt- lung des notwendigen Fachwissens den Zweck, die Jugendlichen zu friedliebenden und staatsbewuBten Arbeitern mit einer sozialistischen Einstellung zur Arbeit zu erziehen. 8. Die Betriebe und Dienststellen haben den jeweiligen Stand der Einbeziehung der Jugendlichen des laufenden Jahres, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBt sind, bis zum darauffolgenden QuartalsabschluB wie folgt zu melden (GKB-Nr. 012 013): a) Reichsbahnamter: Die dem Reichsbahnamt unterstellten Betriebe und Dienststellen melden zum 16. des letzten Monats eines jeden Quartals an die Gruppe Arbeit. Die Gruppe Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 Arbeit meldet bis zum 21. der vorgenannten Monate an die Abteilung Arbeit ihrer Reichsbahndirektion. b) Reichsbahndirektionen: Die der Reichsbahndirektion unmittelbar unterstellten Betriebe und Dienststellen und die Gruppen Arbeit der Reichsbahnamter melden bis zum 21. des letzten Mo- nats eines jeden Quartals der Abteilung Arbeit der Reichsbahndirektion. Die Abteilung Arbeit der Reichs- bahndirektion meldet bis zum 25. der vorgenannten Monate an die Abteilung Arbeit des MfE. c) Reichsbahn-Bau-Union: Die Betriebe der Reichsbahn-Bau-Union melden bis zum 16. des letzten Monats eines jeden Quartals an die Ab- teilung Arbeit der Zentralen Leitung der Rbbu. Die Ab- teilung Arbeit der ZL der Rbbu meldet bis zum 25. der vorgenannten Monate an die Abteilung Arbeit des MfE: d) Reichsbahnausbesserungswerke: Die Reichsbahnausbesserungswerke melden bis zum 16. des letzten Monats eines jeden Quartals an die Haupt- verwaltung der Reichsbahnausbesserungswerke des MfE. Die Hauptverwaltung der Raw des MfE meldet bis zum 25. der vorgenannten Monate an die Abteilung Arbeit des MfE. e) Obrige Betriebe und Dienststellen: Das Schwellenwerk ?Max Reimann", Zernsdorf, und das Weichenwerk Brandenburg-West mit seinen AuBen- stellen melden bis zum 16. des letzten Monats eines jeden Quartals an die Hauptverwaltung Strecken des MfE. Die Hauptverwaltung Strecken des MfE meldet bis zum 25. der vorgenannten Monate an die Abteilung Arbeit des MfE. Alle dem MfE unmittelbar unterstellten Betriebe und Dienststellen melden bis zum 25. der genannten Monate der Abteilung Arbeit des MfE. Die Meldungen milssen folgende Angaben enthalten: a) Anzahl der Jugendlichen, die nach dem Plan zu be- schaftigen sind, davon im Betrieb bzw. in der Dienststelle vorhanden, untergliedert nach Berufs- gruppen sowie in mannliche und weibliche, b) Anzahl der Jugendlichen, die eingestellt wurden (untergliedert wie zu a), C) Anzahl der Jugendlichen, die sich im Ausbildungs- prozeB befinden, d) Anzahl der Jugendlichen, die bereits eine AbschluB- prilfung abgelegt haben (untergliedert wie zu a). Hierzu ist eine Analyse zu geben, die mindestens fol- gende Punkte behandelt: Durchfuhrungsform der praktischen und theoretischen Qualifizierung, gesammelte Erfahrungen, Bewahrung des Ausbildungssystems, Erfolge und Fortschritte, die auf dem praktischen, theoretischen und erzieherischen Gebiet zu verzeichnen sind, Schwierigkeiten und Mangel, besonders auch bei der Einstellung oder Vermittlung der Jugendlichen seitens der Arbeitsverwaltungen der Rate der Stadte und Kreise. 9. Die Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, Ent- lassungen jugendlicher Arbeitskrafte nur mit Zustim- mung der zustandigen Abteilung Arbeit beim Rat des Kreises oder der Stadt vorzunehmen. Die Betriebe sind ferner verpflichtet, fur die nicht vom Plan der Berufs- ausbildung erfaBten Jugendlichen eine zusatzliche Kartei, getrennt nach mannlichen und weiblichen Jugendlichen, zu f?hren und standig auf dem laufenden zu halten. 10. Die Kaderabteilungen der Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, den regelmaBigen Berufsschulbesuch der Jugendlichen zu tiberwachen. C. Soweit in Dienststellen keine Abteilung Arbeit bzw. ein Sachbearbeiter ftir das Arbeitsgebiet Arbeit vorhanden 1st, organisiert und tiberwacht der Dienststellenleiter die Durchfiihrung der sich aus diesen Richtlinien er- gebenden Arbeiten. Mit der Veroffentlichung dieser Richtlinie wird die im Mitteilungsblatt der Deutschen Reichsbahn 34/52 An- lage A vom 13. 11. 52 herausgegebene Verftigung GdR 1094 aufgehoben. (A - I - 3/244/2154 v: 13. 4. 54 / 31 623) gez. Schaefer Anlage 1 Tatigkeiten fiir die die Jugendlichen (unter 18 Jahren) ausgebildet und qualifiziert werden konnen Allgemeine Fach- und Helferarbeiten: Auf- und Abtragen von Speisen und Getranken. Hilfsarbeiten bei der Zubereitung von Speisen. Lagerarbeiten, wie Ausgeben, Befordern, Annehmen, Aus- und Einpacken oder Versenden von Stoffen, Werkzeugen, Ersatz- und Tauschstiicken, Geraten usw., wenn diese Arbeiten unter Aufsicht eines Lagerver- walters ausgefuhrt werden (die Anlagen 2 und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. 10. 51 sind zu beachten). Betriebsarbeiten und leichte Gleisbauarbeiten in Bahn- meistereien (die Arbeit mit Stopfhacken f?r langere Zeit 1st verboten). Gartenarbeiten, wie Heckenschneiden usw. Helferarbeiten bei Montagen oder bei Reparaturen, wenn mit einer oder mehreren Fachkraften zusammen gearbeitet wird (die Anlagen 2 und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51 sind zu beachten). Selbstandiges Ausgeben von Stoffen, Werkzeugen, Er- satz- und Tauschstiicken (die Anlagen 2 und 4 zur Ver- ordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51 sind zu beachten). Instandsetzen von Verpackungen auf Gilterboden, in Gepackabfertigungen und Lagerhallen. Helfertatigkeit bei Vermessungsarbeiten an Gleisen oder anderen baulichen Anlagen. Nahen, Steppen, wenn nach Anweisung Kleidungsstiicke hergestellt werden. Aufplatten von Gleis- und Weichenschwellen einschl. Zupflocken alter Locher, Schwellenhobeln, Bohren, Streichen und Aufschrauben der Platten (die Anlagen 2 und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51 sind zu beachten). Arbeitsabnahme und Priifen (Revision): Einfache Prilfarbeiten auf Beschaffenheit, MaBhaltigkeit mittels Vorrichtungen, bei denen nach Angabe des Toleranzbereiches die Brauchbarkeit ohne Bestimmung des Einzelwertes festgestellt wird. Unter Anleitung ausgeftihrte Prtifarbeiten an Apparaten und Maschinen, z. B. elektrische Widerstandsmessungen bei Feststellung der Einzelwerte. Priifarbeiten an Ein- zelteilen auf Ma6haltigkeit mit allgemein verwendbaren Mageraten, 353 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Elektriker- und Autoelektrikarbeiten, Anker- und Spulenwickeln, Fernmelde- und Sicherungswesen: Einfaches Wickeln von einfachen Feld- und Anker- spulen und Traufelspulen ftir kleine Motoren sowie gleichwertige Arbeiten an Apparatespulen. Einfaches Wickeln in der Fertigung mit arbeitserleich- ternden Vorrichtungen, Tauchen, Tranken, BegieBen, Spritzen und Lackieren von Wicklungen unter normalen Verhaltnissen. Reinigen von elektrischen Apparaten und Maschinen- teilen sowie Fernmeldeanlagen, Montage und Demon- tage von Schutzverkleidungen (die Anlagen 2 und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51 sind zu beachten). Isolieren, Tranken und Trocknen von Wicklungen der 'elektrischen Apparate. Einfache Prtif- und Lotarbeiten. Giellereiarbeiten, Formen und Kernmachen: Einfache GieBerelarbeiten, z. B. Sand aufarbeiten nach Anweisung, Bedienen der Kollergange und Misch- maschinen, Sand in Maschinen und Ausschlagkasten ein- bringen. Einfaches Kernmachen, Herstellen kleinerer Kerne in groBen und mehrteiligen Kernkasten (soweit diese Arbeiten nicht unter das Bleimerkblatt fallen). Druckerei- und Buchdruckereiarbeiten: Zuarbeiten in Druckereien, Tischarbeiten, z. B. Falzen, Heften, Lochen usw, Arbeiten an Buch- und Steindruckschnellpressen, Fahr- kartendruckmaschinen, wie Anlegen, Bogenfangen. Holz-, Tischler-, Stellmacher- und Drechslerarbeiten: Einfache Maschinenarbeiten an der Pendel- und Kreis- sage, Schleifmaschine und Spritzeinrichtung, z. B. Ab- nehmen der Holzer, Leim- und Bohrarbeiten, Quer- schneiden ohne Verantwortung fiir die Holzausnutzung. Einfache Zuarbeiten, Ein- und Ausbau sowie Reinigen der Holzteile von Fahrzeugen, serienm613iger Einbau von Beschlagteilen. (Be! den Holz- und Schnitzstoffbearbeitungen ist der ? 1 [4] der UVV 7j genau zu beachten.) Klempner- und Rohrlegerarbeiten: Einfache Arbeiten, wie AnreiBen flack Schablone usw., Handreichungen filr Klempner- und Rohrlegerarbeiten, wie Lotwerkzeuge vorbereiten, Werkstticke saubern und entgraten, Hilfsarbeiten bei Dichtigkeitsprtifungen. Einfache Zuschneidearbeiten, Sicken, Runden, Lochen, Arbeiten an der Biegebank, Runden von zylindrischen Teilen. Vorgezeichnete Rohre zuschneiden mit Rohrschneider oder Metallsage. Maier- und Glasarbeiten: Einfache Anstreicherarbeiten, z. B. Giiterwagenkasten ausbessern bzw. einfache Grundierarbeiten (Arbeits- schutzverordnung Anlage 4 Ziffer 22 beachten). Aushauen von altem Glas, Reinigen des Kittfalzes. Einfaches Spachteln, z. B. kleinere Vertiefungen und ahnliche Arbeiten, Grundier- und Taucharbeiten. Einsetzen, Stiften und Verkitten von zugeschnittenen Scheiben an einfachen Fenstern. Fernmelde-, Signal-, Mechaniker- und Uhrmacher- arbeiten: Einfaches Zusammenbauen in der Fertigung bei Ver- wendung von Mustern und Schablonen, Zusammenbau von Vorrichtungen und anderen die Arbeit verein- fachenden Einrichtungen. ? Einfache Anfertigung von Einzelteilen mittels Vorrich- tungen unter Aufsicht. Zusammenbau in der Fertigung unter Anleitung und Oberwachungi Einfache PaB- und Zurichtearbeit an Einzelteilen f?r Apparate und Gerate. Sattler-, Polsterei- und Tapezierarbeiten: Polstermaterial zupfen. Alte Polster und Faltenbalge zerlegen. Riemenarbeiten einfacher Art, Riemenklammern an- bringen, Riemenpflege, Plane- und Maschinennahen em- father Art, Art, 01- und Schmierpolster nahen. Spanlose und spanabhebende Fertigungsarbeiten: Einfaches Frasen, Bohren, Hobeln sowie einfache Schneid-, Stanz-, PreB- Biege-, Zieh- und Pragarbeiten an eingerichteten Maschinen unter Anleitung und Auf- sicht. Unter Anleitung und Beaufsichtigung auszuftihrendes Drehen in der Fertigung an Mechaniker- oder Spezial- . drehbanken, die fill' bestimmte Arbeitsgange eingerfch- tet sind. Einfaches Arbeiten an eingerichteten Maschinen, wie Stangen einfiihren oder Werkstticke spannen, wobei neben diesen Arbeiten Messungen der Werkstticke watt- rend der Fertigung vorzunehmen sind und auf den ein- wandfreien Gang der Maschinen zu achten ist (die An- lagen 2 und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeits- kraft vom 25.10. 51 sind zu beachten). Selbstandiges Bohren, wenn die Bohrungen rechtwinklig zu den Auflageflachen angeordnet sind. Bohren und Reiben vieler Locher in wenigen verschiedenen Ebenen oder Gradstellungen bei Benutzung von Bohrvorrich- tungen. Selbstandiges Frasen auf kleinen und mittleren Waage- recht-, Senkrecht- und Spezialfrasmaschinen, selbstan- diges Hobeln und StoBen nur ftir Massen6nfertigung. Normale Dreharbeiten auf eingerichteten Maschinen bei standiger MaBkontrolle und Oberwachung der Dreh- arbeiten. Schlosserarbeiten: Einfache Arbeiten, wie Zureichen von Werkstiicken und Werkzeugen und andere leichte Arbeiten (die Anlagen und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. 10. 51 sind zu beachten). Einfache Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht, die in gleicher und ahnlicher Art wieder vorkommen, bei Ver- wendung arbeitserleichternder Maschinen und Vor- richtungen. Entgraten von Behalterteilen und Ank6rnen zum Bohren mit Hilfe einfacher Schablonen. Einfacher Zusammenbau in Serienarbeit, z. B. Schrauben oder Splinte einziehen usw., Grobbearbeitung von SchweiBnahten, Kanten brechen an bearbeiteten Werk- stticken mittels Feile. Ausfiihrung von einfachen Teilarbeiten wechselnder Art. Unter Aufsicht auszuftihrende einfache Arbeiten an ein- fachsten Baugruppen und deren Zusammenbau. Nietarbeiten ? ohne Pref3luftgerate ? an einfachen Gestellen und Behaltern ohne besondere Genauigkeit. Einfache Befeilarbeiten, z. B. an GuBnahten. Schweifl- und Schneidearbeiten: Einfache SchweiBarbeiten mit Vorrichtungen an von Ei-nrichtern eingerichteten elektrischen SchweiBmaschi- nen, bei denen SchweiBdauer, Stromstarke und Elek- trodendruck eingestellt sind, oder Sd-iweiBarbeiten mit Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part: Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 elektrischen Kleinschweiageraten (nur bei ausreichen- der Absaugung). Stumpfschweif3en an selbstandig eingerichteten elektri- schen Widerstandsschweil3maschineni Einfachste Licht- bogen- und Autogenschweil3arbeiten an Vorrichtungen (nur bei ausreichender Absaugung). Einfache Brennschneidearbeiten zerlegender Art, Brenn- schneiden mit maschinellen Vorrichtungen (nur bei aus- reichender Absaugung). Sonstige Tatigkeiten: Stenotypistinnen. Boten. Amtsgehilfen. Fernsprechbediener. Telegrafisten. Einfacher Rechnungs- und Schreibdienst. Briefsortierer. Anlage 2 Qualifizierungsvertrag ?Im jetzigen Stadium der Entwicklung erfordert die einfachste Arbeit be- stimmte technische Kenntnisse." (W. Ulbricht, II. Parteikonferenz) 1; Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen Raw, Bw, Bm vertreten durch (Werkdirektor) DV dem Brigadier und dem ungelernten Arbeiter 2. Der Vertrag lauft vom bis & Das Ziel des Vertrages ist die Ausbildung und Qualifizierung zum (Lohngruppe ) 4. a) die Tatigkeit eines ist: b) das Wissen eines ist: c) das Konnen eines ist: 5. Der Brigadier verpflichtet sich: a) sein gesamtfachliches und gesellschaftspolitisches Wissen einzusetzen, urn den ungelernten Ar- beiter ZUM zu qualifizieren, b) die praktischen Unterweisungen gernai3 fest- gelegtem Ausbildungsprogramm systematisch und sorgfaltig durchzufiihren, c) den regelmaf3igen Berufsschulbesuch und den Besuch der technischen Abendschule sorgfaltig zu kontrollieren, d) monatlich bis zum 5. einen Bericht ilber den Stand der Ausbildung an den fur die Ausbildung Verantwortlichen zu geben. 6. Der anzulernende Arbeiter verpflichtet sich: a) nach besten Kraften das Ausbildungsziel zu er- reichen, b) die Arbeitsdisziplin einzuhalten, C) die Berufsschule und den zusatzlichen Unter- richt in der technischen Abendschule regelmaf3ig zu besuchen, d) die ihm anvertrauten Werkzeuge, Gerate und maschinellen Einrichtungen sorgfaltig zu be- handeln und zu pflegen. 7. Das Raw, Bw, Bm vertreten durch verpflichtet sich: a) bei Erkrankung, Versetzung oder Urlaub des Ausbilders sofort eine andere geeignete Fach- kraft fi_ir die Weiterqualifizierung zu benennen, b) die Ausbildungsprogramme sorgfaltig auszu- arbeiten und den Stand der Qualifizierung laufend zu iiberwachen, C) das notwendige Schulungsmaterial, Schulungs- raume usw. bereitzustellen, d) fiir den theoretischen Unterricht und fur den gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht recht- zeitig geeignete Lehrkrafte aus den Reihen der technischen Intelligenz und der Meister zu ver- pflichten, e) nach Abschluft der Qualifizierung durch eine betriebliche Priifungskommission eine prak- . tische und theoretische Priifung abzunehmen, f) den anzulernenden Arbeiter nach AbschluB der Qualifizierung und bestan- dener Prilfung als weiter zu beschaftigen und nach Lohngruppe zu entlolthen. 8. Das Raw, Bw, Bm ist berechtigt, bei VerstoBen gegen die Verpflichtungen durch den anzulernenden Arbeiter ihn ent- sprechend der Disziplinarordnung bzw. den gelten- den gesetzlichen Bestimmungen zu bestrafen. 9. Der anzulernende Arbeiter ist be- rechtigt, gegen VerstoBe seitens des Ausbilders bei der Betriebsleitung und der BGL Einspruch zu er- heben. Er ist berechtigt, bei Verstol3en seitens der Diensistelle, die seine Qualifizierung gefahrden, das Arbeitsverhaltnis entsprechend den gesetz- lichen Bestimmungen zu 16sen. 10. Dieser Vertrag kann nur nach Zustimmung der Dienststellenleitung und BGL gelost werden. Die Verpflichtungen dieses Vertrages werden anerkannt; Betriebsleiter Brigadier Anzulernender Die BGL des Raw, Bw, Bm ver- pflichtet sich, die Qualifizierung des Kollegen zu untersttitzen und die richtige Einhaltung des Ver- trages zu ilberwachen: , den BGL-Vorsitzender MfE 275 Betr.: Ausgabe von Vollmilch bei der Durchfiihrung gesundheitsgefahrdender Arbeiten Zur Verbesserung der Versorgung der Werktatigen mit Vollmilch hat das Prasidium des Ministerrats der Deut- schen Demokratischen Republik am 12.3.54 beschlos- sen, mit Wirkung vom 1. 4.54 die auszugebende Voll- milchmenge erheblich zu erh?hen. Den Werktatigen, die mit einer der in dem beigefilgten Verzeichnis aufgefiihrten Arbeiten beschaftigt sind, ist je Arbeitstag 1/2 Liter Vollmilch an Stelle der bisher zur Ausgabe gelangten entrahmten Frischmilch zu ver- abfolgen. 355 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Das Ministerium fur Eisenbahnwesen ordnet zur schnel- len Durchfiihrung dieses Beschlusses im Einvernehmen mit dem ZV der IG Eisenbahn folgendes an: 1. An alle Eisenbahner, die entsprechend der nach- stehenden Liste anspruchsberechtigt sind, ist je Arbeits- tag 1/2 Liter Vollmilch auszugeben. 2. Eisenbahner, die nicht unter dieses Verzeichnis fallen, jedoch vorher entsprechend der Liste B (Gesundheits- schadigende Arbeiten) ? Verordnung vom 7. 6. 51 iiber Erholungsurlaub ? entrahmte Frischmilch erhielten, ist weiterhin je Tag 1/2 Liter entrahmte Frischmilch zu ver- abfolgen. 3. Die Betriebsleiter sind daftir verantwortlich, da3 den Anspruchsberechtigten die Vollmilch bzw. entrahmte Frischmilch im Betrieb (Dienststelle, Raw usw.) in den Arbeitspausen in einwandfreiem Zustand verabreicht wird. Soweit moglich, ist die Milch als Flaschenmilch oder in abgekochtem Zustand auszugeben. Es sind sofort Mafinahmen zu ergreifen, urn insbeson- dere in den Sommermonaten sicherzustellen, da3 die anspruchsberechtigten Eisenbahner in den Genut ein- wandfreier Milch kommen (z. B. Aufbewahrung der Milch in Eiskasten, Benutzung vorhandener Kuhl- schranke, lenge Lagerzeit der Much vermeiden usw.). 4. Die Ausgabe von Milchbezugskarten an die Bezugs- berechtigten ist nicht statthaft. 5. Damit die Vollmilch bereits in den nachsten Tagen zur Ausgabe gelangt, sind die benotigten Vollmilch- mengen sofort bei der fiir den Betrieb zustandigen Arbeitsschutzinspektion des Rates des Kreises oder Be- zirks durch den Dienststellenleiter, Werkdirektor bzwi den Leiter einer sonstigen Einrichtung zu beantragen. Im Antrag sind die Namen der Eisenbahner und die Arbeiten, mit denen sie beschaftigt werden, anzugeben: Die Arbeitsschutzinspektionen wurden durch das Mini- sterium fur Arbeit verpflichtet, die Antrage, sofern der Anspruch anerkannt wird, an die Abteilung Handel und Versorgung weiterzuleiten. 6. Die entstehenden Kosten ftir die Beschaffung der Mulch sind von den Dienststellen auf dem Konto 4144 ? Milch u. 5. ? zu verrechnen. 7. Die Verfilgungen der ehemaligen Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn GdR 526 (MB1. 15/51), 291 (MB1. 8/51) und 54 (MBI. 3/50) sind durch diese Anwei- sung ungiiltig. Anlage Verzeichnis der gesundheitsgefahrdenden Tatigkeiten, fiir die Vollmilch zu gewahren ist Arbeiten, bei denen Arbeiter und Angestellte iiber- wiegend Infektionen ausgesetzt sind (z. B. in Seuchen- und Tuberkulosestationen und Laboratorien). 2. Arbeiten, bei denen Arbeiter und Angestellte gesund- heitsgefahrdenden Strahlen ausgesetzt sind (z. B. bel Arbeiten mit Rontgenstrahlen oder radioaktiven Stof- fen, sofern sie bei Ausilbung ihrer Tatigkeit tatsachlich gefahrdet sind); % Arbeiten, bei denen Arbelter und Angestellte tiber- wiegend gefahrlichen Einwirkungeh nachstehend auf- gefiihrter Stoffe ausgesetzt sind: a) Quarzstaub (z. a im Bergbau, in der Industrie der Steine und Erden); b) Asbeststaub (z. B. in der Asbestaufbereitung und -verarbeitung); C) Blei oder dessen Verbindungen (z. B. Bleiloter, Homogenverbleier, Arbeiter in Akkumulatoren- fabriken, bei der Herstellung von Bleifarben, Blei- hiittenarbeiter, Arbeiter bel der Entfernung blei- haltiger Anstriche, Nieter- und Gegenhalter, wenn Mennige verwendet wird, BleigieBer); d) Kohlenoxyd (z. B. Hochofenarbeiter auf der Gicht- biihne, Arbeiter an Gasgeneratoren, Kalkschicht- 'Men, an Gasleitungen, Gasstocher); e) Blausaure (z. B. bei der Herstellung von Zyaniden, Arbeiten in Hartereien); f) Quecksilber und dessen Verbindungen (z. B. Subli- mat), ausgenommen Zinnober (z. B. bei der Herstel- lung von Thermometern, Gleichrichtern, Hohen- sonnen, Radio- und Rontgenrohren, bei der elek- trolytischen Gewinnung von Natronlauge im Queck- silberverfahren); Arsen und seine Verbindungen (z. B. bei der Ver- htittung von Blei-, Zink- und- Silbererzen, bei der Rostung von Schwefelkies, bei der Herstellung ?nd beim Umgang mit Kalkarsen); h) Benzol, Toluol, Xylol (z. B. Farbspritzer, Gummi- kleber und -streicher, Tiefdruckmaschinenarbeiter einschlief3lich der Farbmischer und Reiniger der Druckplatten und -walzen, Tankreiniger); i) Schwefelkohlenstoff und Schwefelwasserstoff (z. B. in der Kunstfaserindustrie, Arbeiter an Alkazid- anlagen); j) Chlorkohlenwasserstoffe der aliphatischen Reihe (Tetrachlorathan, Tetrachlor-Kohlenstoff, Trichlor- athylen, Dichlorathan) sowie Dichlorbenzol (z. B. Tri-Wascher, Chemischreiniger, Arbeiter bei der Herstellung von Lacken, Farbspritzer, Gummikleber und -streicher, Verwendung in der chemischen In- dustrie); k) Methanol (z. B. bei der Bearbeitung der Nitrozellu- lose, Farbspritzer); 1) Dioxan (bei der Verwendung in der chemischen Industrie); m) Tetrahydrofuran (bei der Verwendung in der chemi- schen Industrie); n) aromatische Nitro- und Aminoverbindungen (z. B. Nitrobenzol, Dinitrobenzol, Mono-, Bi-, Trinitro- tuluol, Anilin, Phenylendiamin, Benzidin, Naph- thylamin, Toluidin) (z. B. bei der Herstellung und Verwendung in der chemischen Industrie); o) Nitroglykol (bei der Herstellung und Verarbeitung). Stellv. des Ministers. (A 11/1881/54 v. 8. 4. 54 / 31 422) gez. Staimer Verwaltung NIUE 276 Betr.: ? Richtige Angabe der Bestimmungsorte in den Anschriften der Postsendungen Wie wir vom Ministerium fur Post- und Fernmelde- wesen erfahren, treten in der Beforderung der Post- 356 sendungen vielfach Fehlleitungen und Verzogerungen dadurch em, da3 die Bestimmungsorte bei gleichnami- gen oder ahnlich lautenden Orten sowie bei der Viel- zahl der weniger bekannten Orte nicht in der postamt- lichen Schreibweise ordnungsgema3 und zweifelsfrei bezeichnet sind. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30 : CIA-RDP80S01540R005600030026-5 Eine vollstandige Angabe samtlicher Postanstalten In der richtigen postamtlichen Schreibweise enthillt daS im November 1953 herausgegebene Ortsverzeichnis I ? Verzeichnis der Postanstalten der Deutschen Demo? kratischen Republik ?, das zum Preise von 2 DM bei jedem Postamt bezogen werden kanm \ im Interesse einer schnellen Beforderung der Post- sendungen wird alien Dienststellen, Betrieben und Ein- richtungen der Deutschen Reichsbahn die Anschaffung (Uses postamtlichen Ortsverzeichnisses dringend emp- fohlen: (V.1-1/484154 v: 13, 4. 54 / 31 431) gez. K6nig Organisation MfE 277 Betr.: Tarifauskunfteien der Deutschen Reichsbahn yom 1. 3. 54 an ist bel der bisherigen Auskunftsstelle filr den Gilterverkehr in Berlin eine Tarifauskunftei -far den Personen-, Gepack- und Exprengutverkehr ein- gerichtet worden. Beide Auskunfteien in Berlin erhal- ten kiinftig -die einheitliche Bezeichnung ?Tarifauskunftei der Deutschen Reichsbahn in Berlin". Die Bezeichnung der Auskunftsstelle ftir den Giiterver- kehr in Leipzig bleibt bestehen. Bei der Herausgabe von neuen Tarifen usw. ist dies zu beachten. (Org - la 121/54 v. 6:4. 54/31 631) gez. Diedrich Magdeburg 24 Betr.: Dienststellenorganisation Der Sitz der Sfm Burg (b. Magdeburg) wurde am 24. 3. 54 nach Biederitz verlegt: Die Sfm fiihrt von diesem Tage an die Bezeichnung Sfm Biederitz. Ruf: Basa Magdeburg 499 und 1599. (Org -2 Og v. 1; 4.54) gez. Kronberg Technisches Zentralamt MIE 278 Betr.: Einheitliche Bezeichnungen der Dispatcher-Fern- sprechanlagen Fut den Dispatcherdienst wurden zwei verschiedene Fernsprechanlagen entwickelt. Dem Streckendispatcher steht eine Anlage zur Verfilgung, die schnelle Sprech- verbindungen mit allen Stellen der Strecke ermoglicht. Sie arbeitet in ahnlicher Weise vie die bisherige Zil- Fernsprechanlage. Alle anderen Dispatcherstellen in den Amtern, Direktionen und im Ministerium sprechen liber die Ferndispatcher-Fernsprechanlage. Damit kiinftig diese Fernsprechanlagen und Anlagen- teile richtig im Schriftverkehr bezeichnet werden, sind nachfolgende einheitliche Bezeichnungen anzuwenden: 1. Streckendispatcher-Fernsprechanlagen a) Streckendispatcher-Zentrale bestehend aus: Relaiszentrale und Hauptsprechstelle. Die letztere unterteilt sich in Tastenpult und Mikrofonlautsprecher. b) Streckendispatcher-Sprechstellen bestehend aus: Relaisbeikasten, Tischsprechstelle, Notbetriebsfernsprecher, Sammlerbatterie und Anodenstrom-Ersatzeinrichtung. 2. Ferndispatcher-Fernsprechanlage a) Ferndispatcher-Vermittlung bestehend aus: Vermittlungsschrank mit Konferenzeinrichtung, Relaisgestell und Verstarkergestell. b) Ferndispatcher-Sprechstelle bestehend aus: Relaisbeikasten und Tischsprechstelle. Fiir den Streckendispatcher wird eine Sonderausfiihrung der Ferndispatcher-Sprechstelle gefertigt, die wegen der notwendigen Aufschaltemoglichkeit zur Strecken- dispatcher-Verbindung die dazu erforderlichen elek- trischen Einrichtungen hat. Darilber hinaus ist die Tisch-Sprechstelle in einen Tastenstreifen und Mikro- fonlautsprecher aufgeteilt, die beide in den Arbeitstisch des Streckendispatchers eingebaut werden. (TB V c v. 5. 4. 54 / 31 877) gez; Dunger Bahnarztlicher Dienst MfE 279 Betr.: Anzeigen fiber eine Berufskrankheit Im Verlauf der letzten Monate gingen keinerlei An- zeigen tiber eine Berufskrankheit bei uns em. Nach- prilfungen haben ergeben, clan dies nicht darauf zuriick- zufiihren ist, dal3 keine Berufskrankheiten bei den Be- schaftigten der DR auftraten, sondern dan die Erstat- tung einer Anzeige seitens des Betriebes unterlassen wurde. Er erscheint daher noti,vendig, nachdriicklich auf die gesetzliche Pflicht zur Meldung einer Berufskrank- heit, auch im Verdachtsfalle, hinzuweisen. Die Vordrucke (Drucksachen-Nr. 199 195) enthalten ge- naue Angaben Ober these Pflicht sowie einen Hinweis, wo ilber die entsprechende Verordnung nachgelesen werden kann. 357 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Das Auftreten einer Berufskrankheit muB ftir jede Dienststelle und jeden Betrieb ein Alarmzeichen sein, sofort alle zu Gebote stehenden Moglichkeiten auszu- nutzen, urn weitere Erkrankungen von Beschaftigten zu verhindern. Es wird daher auBerdem nochmals auf die Verftigung der GdR im Mitteilungsblatt 10/53 (GdR 1375) hingewiesen, die besagt, dal3 beim Auftreten einer Berufskrankheit die Oberbahnarzte sofort fernmilnd- 'rich zu verstandigen sind und auBerdem mit dem Zen- tralinstitut ftir den Bahnarztlichen Dienst RUcksprache zwecks Vorstellung des Erkrankten genommen werden mull. Wir weisen darauf hin, da3 bei Unterlassung der An- zeige der verantwortliche Betriebsleiter auf Antrag der Arbeitsschutzinspektion oder des Gesundheitsamtes be- straft werden kann. Berlin, den 9. 4. 54 Zentralinstitut filr den Bahnarztlichen Abt, Verkehrsmedizin gez. Dr. Schunck Dienst Reichsbahn-Bau-Union hifE 280 Betr.: Reichsbahn-Ziegelwerk Packebusch Die Reichsbahn-Bau-Union, Zentrale Leitung, gibt da- von Kenntnis, daB das Reichsbahn-Ziegelwerk Packe- busch mit Wirkung vom 1.1.54 wieder an die Privat- eigenttimer, die Firma Reeder & Schulz, zurtickgegeben wurde. Mit diesem Termin 1st gleichzeitig die Zugehd- rigkeit zur Deutschen Reichsbahn beendet. (Rbbu v. 6. 4.54) gez. Marx Wer hat? Von der Reichsbahnschule mit Fachlehrgangen ftir den Betriebsdienst, Altenburg (Thur.), Karl-Liebknecht- StraBe 8, kannen auf dem Tauschwege abgegeben werden:, 1 Kochkessel, 300 1, kohlebeheizt (gebrauchsfahig), 1 Kochkessel, 300 1, kohlebeheizt (reparaturbedtirftig). Wir benotigen daftir: 1 Kochkessel, 100 1. Nahere Auskunft gibt die Reichsbahnschule Altenburgi (972/837/376) Versteigerungstermine f?r Fundsachen Im Fundbiiro der Rbd Halle in Leipzig-Plagwitz finden im II. Quartal 1954 folgende Versteigerungen statt: Mai 1954 am 14. von 9 bis 18 Uhr, am 15. von 9 bis 14 Ulu% Juni 1954 am 12. von 12 bis 19 Uhr 1 fiir Berufs- am 13, von 8 bis 15 Uhr J tatige Herausgeber: Ministerium ftlr Elsenbahnwesen. BeitrNge bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, ensenden. Druck: Tribanei Hauptwerk Treptow. ? 15- 954- -Lizenz-Nr. Ag 21/59 DDR V. 5. 10. 50. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Verfiigungen und Milleilungen50X1 HUM des Ministeriums for Eisenbahnwesen 1954 Berlin, den 29. April 1954 Nr. 38 INHALTSVERZEICHNIS Seite Berichtigung 359 Betrieb MfE 281 Signalbuch (DV 301): hier: Neues Signalbild Ve 5 ? Ersatzsignal ? 360 Berlin 23 Inbetriebnahme von Signalen 360 Schwerin 5 F3etriebsdienst bei nicht signalabhangigen Weichen und Gleissperren an Nebenbahn- strecken 360 Reiseverkehr Berlin 24 Verlust einer Fahrkartenlochzange 360 Giiterverkehr MfE .282 MfE 231/34/54 360 Wagenwirtschaft MfE 283 Turrollen fur gedeckte Wagen, PW und Pwg 360 Reichsbahnausbesserungswerke MfE 284 Markotty-Feuerttiren 361 Sicherungs- und Fernmeldewesen Er furl 25 Verlust einet Siegelzapg,e far Sicherungsanlagen 361 Kader Cottbus 7 Behihnung 301 Halle 30 Belobigung und Belohnung 361 Halle 31 Belohnung 361 Finanzen MfE 285 Fahrgeldstundung fur die Deutsche Volkspolizei ? 361 Ar belt MfE 286 Anschaffung des Heftes 4 der Schtiftenrethe ?Arbeit und Sozmatirsorge" ? ?Erlute- rungen zur Kontliktkommissiunsverordnung" 362 MfE 287 Nachweis der Auszeichnungen als ?Aklivist des Flinfjahrplanes" und ?Fur ausgezeich- nete Leistungen" am 1.5.54 362 Organisation Erfurt 26 Dienststellerorganisation Magdeburg 25 Dienststellenorganisatton Wet hat? 362 :012 36'2 Berichtiqung zu 32/54 ? MiE 222: Zulassungspfliclitige Anlagen Punkt 1. Zulassungsverfahren: Als ortsfeste zulassungspflichtige Anlagen sind* in der ohigen Aufstellung besonders zu nennen: Ziffer a, b, e, 1, g. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 - Betrieb MfE 281 Betr.: Signalbuch,(DV 301); hier: Neues Signalbild Ve 5 ? Ersatzsignal ? Ftir das gemdf3 ESO yorgeschriebene Signal Ve 5 ? Er- satzsignal ? wird neben dem aus drei Lichtern in Form eines A bestehenden Lichtsignal eine neues Signalbild eingefahrt. Es zeigt an SteIle der drei weiBen Lichter em n gelbes Blinklicht und gibt, wie bisher, den Auftrag, am Halt zeigenden Hauptsignal ohne schriftlichen Be- fehl vorbeizufahren. Das Signalbuch ist bis zur Herausgabe des 8. Berichti- gungsblattes wie folgt zu erganzen bzw. zu berichtigen: Seite 48 vor den Text der 4. Zeile ?? drei weiBe Lichter in Form eines A ?" ist em n a) zu setzen. Unterhalb des Signalbildes ist als neue Zeile aufzu- nehmen: ?b) Ein gelbes Blinklicht." Seite 49 der 2. Absatz der AB 56 erhalt folgenden Wort- laut: ?Das Ersatzsignal leuchtet (Ve 5a) oder blinkt (Ve 5b) nicht dauernd, sondern nur von Fall zu Fall auf kurze Zeit, etwa 11/2 Minuten lang. Es gilt nur dann als Auf- trag zum Vorbeifahren ohne schriftlichen Befehl; wenn es aufleuchtet oder aufblinkt, wahrend der Zug vor dem Signal halt. 1st es schon vorher erschienen, so ist es fi_ir diesen Zug ungtiltig. Der Zug mull dann vor dem Signal so lange warten, bis das Zeichen yerloscht und von neuem aufleuchtet oder blinkt." AB 58 erhalt folgenden Wortlaut: ?Beim Versagen des Ersatzsignals ? hierzu rechnet auch das Versagen eines der weif3en Lichter des Signals Ve 5a ? mull schriftlicher Befehl Ab zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Hauptsignal ausgestellt werden (FV ? 22 [8])." Der Minister (B - II - 1 Baos 48 v. 31. 3. 54 / 31 512) gez. Chwalek SF - I Berlin 23 Betr.: Inbetriebnahme von Signalen Mit Aufnahme des zweigleisigen Richtungsbetriebes am 12. 4. 54 auf dem Streckenabschnitt Jilterbog?Grana Kloster Zinna des Gleises Eisenach?Erfurt?Halle? Jiiterbog?Ludwigsfelde?BAR?Berlin Ostbahnhof wer- den auf Bf Grana Kloster Zinna gtiltig: Einfahrvorsignal Vf in km 60,619 (dreibegriffig) und Einfahrsignal F in km 59,617 (einfliigelig) (Rba Berlin 2/3 - B II -1/2 / 27 131) gez. Fehrmann Schwerin 5 Betr.: Betriebsdicnst bei nicht signalabhangigen Weichen und Gleissperren an Nebenbahnstrecken Die mit Verf. vom 5.12. 49 ? 30 B 2 Bay ? heraus- gegebenen Vorschriften far die Handhabung des Be- triebsdienstes bei der Bedienung nicht signalabhangiger Weichen und Gleissperren der Anschluf3- und Halte- stellen an Nebenbahnen, einschl. Nachtrag zufolge Verf. vom 9.12. 50 ? 11 B 1 Bay werden durch eine Neu- ausgabe mit Galtigkeit ab 1. 5. 54 ersetzt. Fahrdienst- leiter und Zugfiihrer haben sich eingehend mit den Anderungen vertraut zu machen. Verteilung tiber Rba an alle Bfe, denen AnschluB- und Haltestellen zugeteilt sind, und Bfe mit Zub.; Eingang tiberwachen. (B II - 1 Bay v. 15. 4. 54) gez. Krajewski ? Reiseverkehr Berlin 24 Betr.: Verlust einer Fahrkartenlochzange Die Fahrkartenlochzange Nr. 1223 des Bfs Rathenow ist in Verlust geraten. Beim Auffinden der Lochzange ist diese an den Bf Rathenow unter gleichzeitiger Ver- standigung der Rbd Berlin zurackzusenden. (R II - la Vpfu v. 9. 4. 54 / 25 078) gez. Schmidt Giiterverkehr Betr.: MfE 231/34/54 ME 282 In der Vfg. MfE 231, yeroffentlicht in Nr. 34/54 der VM, mull es auf Seite 319 unter 7. Dienstausfiihrung, b) richtig heiBen: voile Ausnutzung des Arbeitstages. (Ref. Arbeit G 7/8 v. 14. 4. 54) gez. L Vi Lehmann Wagenwirtschaft MfE 283 Betr.: Tfirrollen ffir gedeckte Wagen, Pw und Pwg Vom Betrieb wird dartiber geklagt, daB die Ttirrollen der G-Wagen, Pw und Pwg festrosten und die Tfiren nur gewaltsam geoffnet werden konnen. Haufig werden hierbei die Wagenkasten erheblich beschadigt. Die Gilterwagen-Raw'e wurden bereits durch Verfilgung MfE/HY Raw/II 2b/93/54 v. 30. 3. 54. angewiesen, bei der Ausbesserung der Fahrzeuge besonderes Augenmerk auf die einwandfreie Beschaffenheit und Aufarbeitung der Ttirrollen zu legen. Tarrollen mit PreBstoffbuchsen 360 aus dem Material T 71 oder T 72 itonnen verwendet werden. Da bei den tibrigen Wagen mit Schiebeitiren (Gilter- und Reisezug-Gepackwagen) die gleichen SW- rungen auftreten, werden hiermit alle Ausbesserungs- stellen angewiesen, auch bei diesen Wagen im gleichen Sinne zu yerfahren. Die Abnahme-Inspektoren und -Wagenmeister haben ktinftig nur noch Wagen mit gut gelagerten und gangi- gen Ttiren abzunehmen: Hy Raw hat mitgewirkt (11v W/Hv Raw/W - 4/Fuw v, 6. 4,54) gez: Peters Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 . . Reichsbahnausbesserungswerke Betr.: MarkOtty-Feuertiiren 111fE 284 An den Luftkanalen der Markotty-Feuertilren wuzden in den letzten Jahren von den Raw'en und auch vom Maschinendienst die offnungen durch Blechkappen verschlossen. Auf diese Sekundarluft kann, vor allem zur lung des Feuergeschrankes, nicht verzichtet werden. Durch das VerschlieBen mit Blechkappen werden Schaden an der Feuertiir selbst und auch an den Teilen zum offnen und SchlieBen verursacht. Die Raw'e erhalten hiermit Weisung, ab sofort die be- weglichen Klappen wieder einzubauen. ? Die nuftkanale dilrfen im Betrieb zur Vermeidung von Tiirschaden nicht verschlossen werden. (Raw II -1 Fulk 23/54 / 31 552) gez. i. V, Ziem Sicherungs- und Fernmeidewesen Erfurt 25 Betr.: \Terlust einer Siegelzange fiir Sicherungsanlagen Die Siegelzange fi_ir Sicherungsanlagen Erf 88 ist in Ver- lust gerateR und wird fur ungiiltig erklart. Im Auffindungsfalle ist die Zange an das SFW Erfurt unter Verstandigung der Rbd Verw. SF Rut 375 ein- zusenden. (St - I Ssu / 375) gez. Gruhl Kader Betr.: Belohnung Cottbus 7 Am 8. 2. 54 fuhr vom Bahnhof Horka eine Lok in Rich- tung Uhsmannsdorf, ohne daf3 diese vorher angeboten und angenommen war. Zur selben Zeit erhielt der Weichenwarter Klar vom Bahnhof Uhsmannsdorf vom Fahrdienstleiter den Auftrag, das Ausfahrsignal f?r P 739 in Richtung Horka auf Fahrt zu stellen. Bei der Fahrwegpriifung bemerkte der Weichenwarter Klar die sich aus Richtung Horka dem Bahnhof nahernde Lok und sorgte ftir Beseitigung der drohenden Betriebs- gefahr. Durch besondere Umsicht und Aufmerksamkeit hat der Weichenwarter Klar vom Bahnhof Uhsmannsdorf einen folgenschweren Unfall verhindert. Er wurde hierfitr mit einer Geldpramie ausgezeichnet. (B - II - 3 Bu v. 14. 4. 54) gez. Thiemann Betr.: Belobigung und Belohnung Halle 30 Am 5,1. 54 stand die Lok 38-4025 zur Planausbesserung. Sie wurde um 16 Uhr angeheizt. Bei 10 atii Druck loste sich plotzlich der untere Wasserstandsprobierhahn aus dem Gehause. Der Dampf trat aus. Unter Einsatz seiner ganzen Person verhinderte der Kollege Lokheizer Rolf Sorge einen groBeren Lokschaden, ggf. das Ausgliihen der Feuerbuchse. Er setzte die Speiseeinrichtung in Tatigkeit und entfernte das Feuer vom Rost. Kollege Sorge wurde gernaf3 ? 5a und c der?Disziplinarordnung mit einer Belobigung und einer Geldpramie von 100 DM ausgezeichnet. (Bw Leipzig-Hbf-Stid - K - /5284 v. 7. 4. 54) gez. Carl Betr.: Belohnung Halle 31 1. Der Stellwerksmeister Stein, Falkenberg (Elster), entdeckte, daf3 bei Ausfahrt des N 8932 am 10. 2. 54 aus Gleis 10 die Weiche nicht in die fur die Fahrt erforder- liche Stellung gebracht war. Obwohl der Stellwerks- meister Stein z. Z. nicht im Dienst war, stellte er den Zug und eine Maschine und verhinderte dadurch eine Flankenfahrt. Fur sein vorbildliches Verhalten erhielt er eine Beloh- nung von 120 DM. 2. Der Rangierleiter Willi Hanke, Bf Falkenberg (Elster), bemerkte am 24. 2. 54 unter dem letzten Wagen des aus- fahrenden D 7829 einen Hemmschuh, der geschoben wurde. Er stia den Hemmschuh mit einem Stock von der Schiene und beseitigte durch seine aufierordentliche Aufmerksamkeit eine Betriebsgefahr, die zu einem Unfall f?hren konnte. Fur sein vorbildliches Verhalten wurde ihm eine Be- lohnung von 100 DM gezahlt. .(Rba Torgau - B II- 3 v. 7.4.54) gez. LV. Kruger Finanzen itifE 285 Betr.: Fahrgeldstundung fiir die Deutsche Volkspolizei Bezug: Verkehrsdienstliche Mitteilungen Nr. VM 330/42/ 52 (Seite 212) vom 18.12. 52 ? Neufassung der ?? 73 und 73 A der PAV I ? Die Abfkassen haben bei Aufstellung der Nachweise der gestundeten Fahrgelder und Gepackfrachten (Vor- druck 600 26) ftir die Deutsche Volkspolizei sorgfaltig jede Spalte auszuftillen. Neben die Nummer des Stun- dungsfahrscheines ist im Nachweis auch der der Num- mer beigegebene Buchstabe zu setzen. Bei Einziehung der gestundeten Betrage durch die Bfskasse gemal3 ?Ziffer (13) PAV I ilbersendet die Bfskasse die Originate der Nachweise der Deutschen Volkspolizei, die Durchschriften mit den Gutscheinen .behalt? sie zuriick. Nath Eingang des gestundeten Be- trages entwertet die Bfskasse die Gutscheine und fiber- sendet sie mit der nachsten Belegabrechnung dem Rba, wo sie bei der Finanzbuchhaltung mit anderen Rech- nungsbelegen aufbewahrt werden. Die Ubersendung der eingelosten Gutscheine an die Volkspolizei ist nicht rnehr vorzunehmen. Ebenso ertibrigt sich die Ab- sendung einer Bestatigung tiber den Eingang des Be- trages an die Deutsche Volkspolizei, da sie ihre Be- lastung und somit die Gutschrift des Betrages bel Ider Bfskasse aus ihrem Kontoauszug erfahrt. These Rege- lung tritt fur die Bfskassen ab 1. 6.54 bei der Abrech- 361 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80S01540R005600030026-5 , nung mit der Deutschen Volkspolizei in Kraft und betrifft alle nach dem 1. 5. 54 ausgestellten Gutscheine der Volkspolizei. An der Einziehung der der Volkspolizei gestundeten Betrage, die zentral durch die Hauptkassen der Rbd ? ?r erfolgt, andert sich nichts. Die sorgfaltig aisgefilllten Nachweise mit den Gutscheinen sind von den Abfkassen nach wie vor gernaB Ziffer (15 a) der PAV I zu behan- deln und den zustandigen VK I zu iibersenden. (F 1 - 166/54 II v. 12.'4. 54 /33561) gez. Hielscher Arbeit MfE 286 Betr.: Anschaffung des Heftes 4 der Schriftenreihe ?Arbeit .und Sozialfiirsorge" - ?Erlauterungen zur Konfliktkommissionsverordnung" In der Schriftenreihe ?Arbeit und Sozialfarsorge" sind. nunmehr als Heft 4 die ?Erlauterungen zur Konflikt- kommissionsverordnung" erschienen. Nadi ? 33 Abs. 2 der Verordnung fiber die Bildung von Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitskonflikten (Konfliktkommissionen) in den volkseigenen und thnen gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen vom 30. 4. 53 sind die Leiter der Betriebe und Verwal- tungen verpflichtet, die tech nischen Vora ussetzungen far die Tatigkeit der Konfliktkommissionen auf Kosten des Betriebes oder der Verwaltung zu schaffen. Die Leiter der Betriebe, Dienststellen und abrigen Ein- richtungen im Bereich des Ministeriums fur Eisenbahn- wesen, in denen KOnfliktkommissionen bestehen, wer- den daher angewiesen, die far die Tatigkeit ihrer Kon- fliktkommissionen erforderlichen Exemplar der ?Er- lauterungen zur Konfliktkommissionsverordnung" den Konfliktkommis?ionen zur Verfilgung zu stellen. (Al - 2/261/2153/54 v. 13. 4. 54 / 31 624) gez. Schaefer MfE 287 Betr.: Naehweis der Auszeichnungen als ?Aktivist des Fiinfjahrplanes" und ?Fur ausgezeicbnete Lei- stungen" am 1.5.54 Das Ministerium far Eisenbahnwesen 1st dem Mini- sterium fur Arbeit in bezug auf die Anzahl der flit' die obigen Auszeichnungen verbrauchten Medaillen und Passe rechenschaftspflichtig. Alle Betriebe und Dienststellen berichten nach dem gleichen Verfahrensweg wie bei der Anforderung der Medaillen und Passe (siehe Verfilgungen und Mitteilun- gen des MfE Nr. 30 - MfE 201). Die Angaben sind wie folgt abzufassen: ?Aktivist des Fiinfjahrplanes" Medaillen / Passe ?Far ausgezeichnete Leistungen" Medaillen / Passe Die Meldungen an die Gruppe Arbeit der Reichsbahn- arnter haben bis zum 10. 5. 54, an die Abteilung Arbeit der Reichsbahndirektionen bzw. an die zentrale Leitung der Reichsbahn-Bauunion bis zum 12.5.54 zu erfolgen. Die Reichsbahndirektionen und die zentrale Leitung der Reichsbahn-Bauunion melden der Abteilung Arbeit des T MfE bis zum 14. 5. 54 die Gesamtzahlen far den je- weiligen Bezirk. Filr die ordnungsmaBige und termingerechte Abgabe der Meldungen werden die Betriebs- und Dienststellenleiter voll verantwortlich gemacht. (A -I-4-62/2221/54 v. 20. 4. 54 / 31 456) gez. Schaefer Betr.: Dienststellenorganisation Organisation Erfurt 26 Die bisher zum DHL Erfurt gehorende Rb-Schuhinstand- setzungswerkstatt wird mit Wirkung vom 1. 4. 54 als selbstandige, unmittelbar der Rbd unterstellte Dienststelle (Rangkl. II) eingerichtet. (Org 2 Ogs V. 10.4. 54) gez. Lewin Magdeburg 25 Betr.: Dienststellenorganisation hier: Auflosung der Bm Wanzleben (b. Magde- burg) Mit Wirkung vom 1. 4. 54- 1st die Bm Wanzleben (b. Magdeburg) aufgelost. Der Streckenabschnitt der Bm Wanzleben (b. Magdeburg) 1st mit gleichzeitiger Grenz- verlegung auf die Bm Blumenberg ithergegangen. Es ergeben sich dann folgende Einteilungen: Bm Blumenherg Strecke von his Gesamt- W.nge km Magdeburg-Halberstadt Schonebeck-Biumenberg Blumenberg-Eilsleben StaBfurt-Blumenberg 9,774 7,600 0,000 28,600 24,730 25.450 23,000 32,630 14,956 17,859 23,000 4,030 zus. 59,836 km Bm Eitsleben Strecke . Gesamt- von bis lange km Berlin-Schoningen 163,300 171,680 8,380 zweigleisig 8,380 171,680 183,977 12,297 Eilsleben-Helmstedt 0,000 14,839. 14,830 zweigleisig 14,830 Blumenberg-Eilsleben 23,000 25,300 2,300 Marienborn-Beendorf 0,000 5,420 5,420 Haldensleben-Eilsleben 31,250 31,650 0,400 zus. 66,837 km Unterlagen sind zu berichtigen. (Org -2 Ogs 3 V. 8. 4. 54 / 11 02) Wer hat? gez. Kronberg Gesucht werden: 2 Drehstronimotoren ftir Hebebocke, 220/380 Volt, 5,5 kW, Schleifringlaufer, oder 380/660 Volt, Kurz- schluBlaufer, n = 900 U/min. Abmessungen von Unterkante Full bis Oberkante: Gehause 460 mm, Gesamtlange 650 mm, Breite des Motorgehauses 400 mm. (Rbd Halle M III M V/4 Ma v. 6. 4. 54 / 279) Herausceher minictprinni f?r Fiqennahnwesen, Beittige blue hi; Diensiaa leder Woche, 12 Uhr, einsenden. - Druck rrihone. 1-1nor'w,t-lt Trepto?,v. - 14,2 -fi7,3- 454 - Lizcnr-Nr. A 2159 DDR -Fo. V. 5. IS. O. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5