DIRECTIVES OF THE EAST GERMAN MINISTRY OF RAILROADS
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CIA-RDP80S01540R005600030026-5
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
C
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49
Document Creation Date:
December 22, 2016
Document Release Date:
August 30, 2012
Sequence Number:
26
Case Number:
Publication Date:
June 19, 1954
Content Type:
REPORT
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Attachment | Size |
---|---|
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CIA-RDP80S01540R005600030026-5
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CIA-RDP80S01540R005600030026-5
fl fl V 1 1-1 I j M
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CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY
INFORMATION REPORT
CONFIDENTIAL
MSCUWWQROUNAVON
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50X1-HUM
COUNTRY
DATE OF INFO.
PLACE ACQUIRED
East Germany
Directives of the East German
Ministry of Railroads
REPORT
DATE DISTR.
NO. OF PAGES
REQUIREMENT ?NC
REFERENCES
THE SOURCE EVALUATIONS IN THIS REPORT ARE DEFINITIVE.
THE APPRAISAL OF CONTENT IS TENTATIVE.
XXXXXXXXXXXXXXXX
19 June 195/.
50X1-HUM
' Enclosures:
Directives Nos. 29,33,35,36,37,38 of the East German Ministry 50X1-HUM
of Railroads for period 26 March ?29 April 1954 (6 printed
bulletins)
CONFIDENTIAL
50X1-HUM
50X1-HUM
STATE I I ARMY
NAVY
AIR
FBI
AEC
OCD
(Note: Washington Distribution Indicated by "X"; Field Distribution By "#".)
Form BO. _51-61 , January 1957
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?
???
Verffigungen Und ifilleilunge
des
Ministeriums ffir Eisenbahnwese
els* 2 g. 29 50X1 -HUM
Marz 1954
Aufruf
zur Aktion der Eisenbahner zur freiwilligen Enttriimmerung
der Bahnanlagen im Jahre 1954
Eisenbahnerinnen und Eisenbahner!
Das Ministerium fiir Eisenbahnwesen und der Zantral-
vorstand der IG Eisenbahn hatten in den Jahren 1952
und 1953 zu einer freiwilligen Enttrilmmerungsaktion
zur Gewinnung von Baustaffen und zur Sauberung der
Bahnanlagen von den Trtimmern des Nazikrieges auf-
gerufen. Dieser Aufruf wurde von den Eisenbahnern
mit Begeisterung aufgenommen.
Sie gingen mit Initiative und Schwung ans Werk und
erzdelten groi3e Erfolge in der freiwilligen Enttrtimme-
rungsaktion. Das war der Ausdruck der Verbundenheit
der Eisenbahner mit ihrer Volksregierung. Itri Jahr
1952 wurdendurch die freiwillige Enttrtimmerungs-
aktion 170 000? DM der Plansumme filr Enttrtimmerung
eingespart. Im Jahre 1953 betrug die Einsparung
191 500 DM. Die erzielten Einsparungen verteilen sich
wie folgt auf die Reichsbahndirektionen
Berlin 90 173 DM
Cottbus 18 650 DM
Dresden 16 475 DM
Erfurt 1 080 DM
Halle* 18 435 DM
Magdeburg 46 765 DM
Das stolze Ergebnis dieser freiwilligen Enttrtimmerungs-
aktion der Eisenbahner reiht sich wtirdig in die groBe
Zahl der Leistungen der Werktatigen unserer DDR im
Kampf urn die Starkung unserer Arbeiter- und Bauern-
macht, urn die Einheit Deutschlands und die Erlialtung
des Friedens em. Das Ministerium ftir Eisenbahnwesen
und der Zentralvorstand der IG Eisenbahn sprechen
alien Eisenbahnern, die sich aktiv an der freiwilligen
Enttrilmmerungsaktion beteiligt haben, Dank und An-
erkennung aus. Als Anerkennung und Belohnung fiir
. die besten Leistungen bei der Durchfiihrung der frei-
willigen Enttrtimmerungsaktion werden 20 000 DM Pra-
mien an die aktivsten Kolleginnen und Kollegen ver-
teilt.
Eisenbahnerinnen und Eisenbahner!
Auch fur das Jahr 1954 wurden -betrachtliche Mittel
ftir die ' Beseitigung von Triimmerstatten aus dem
Staatshaushalt der DDR zur Verfilgung gestellt. Diese
reichen jedoch nicht aus zur Beseitigung slier Trtim-
merstatten, die noch an den grauenvollen
imperialisti-
schen Krieg erinnern. Im BewuBtsein der groBen, unter
Beweis gestellten Einsatzbereitschaft slier Eisenbahner
rufen wir auf
zur freiwilligen Enttrammerungsaktion der Eisenbahner
bei der Enttrtimmerung der Bahnanlagen 1954.
Das Ziel dieser freiwilligen Enttrtimmerungsaktion mull
sein, durch planmaBig organisierte, laufende, freiwillige
Arbeitseinsatze an den Enttriimmerungsobjekten Mittel
Der Minister
Abt H - IT 433/54
einzusparen zur Hebung des Lebensniveaus der Werk-
tatigen durch Schaffung zusatzlicher Kultur- und So-
zialeinrichtungen fiir unsere Eisenbahner.
In alien Reichsbahndirektionen, Reichsbahnausbesse-
rungswerken, Amtern und Dienststellen werden Kom-
missionen zur freiwilligen Enttrtimmerung gebildet.
Die Aufgabe der Kommissionen 1st es, die Arbeitsvor-
bereitung, den Arbeitsablauf zu organisieren und zu
kontrollieren und dabei die Einhaltung der Arbeits-
schutzbestimmungen zu gewahrleisten.
In alien Betrieben und Dienststellen der Deutschen
Reichsbahn, wo die Voraussetzung zur Aktion der frei-
willigen Enttriimmerung gegeben 1st, werden nach vor-
ausgehender Beratung in der BGL, AGL, Gewerk-
schaftsgruppen, im betrieblichen Gewerkschaftsaktiv
und in den Belegschaftsversammlungen Beschltisse auf
der Grundlage der Einzel- und Kollektivverpflichtungen
zur freiwilligen Triimmerbeseitigung gefant. Die BGT.,
wird verpflichtet, diese Aktion laufend zu r.interstiitzen
und den Kollegen bei der Erfilllung ihrer Verpflich-
tungen zu helfen, auf den Rechenschaftslegungen zum
BKV iiber die Erftillung dieser Verpflichtung Bericht
zu erstatten.
Bedenkt, daI3 der Erfolg unserer freiwilligen Arlseit uns
allen zugute kommt und nicht wie friiher den Aus-
beutern der Volker.
Die Arbeiterklasse in der DDR hat ihr Schicksal in
ihre eigenen Hande genommen; laBt sie uns regen ftir
eine schonere Zukunft!
Bildet Brigaden ?und entfaltet Wettbewerbe unterein-
ander!
Entfaltet eine breite Masseninitiative. Die erfolg-
reichsten Brigaden und besten Einzelleistungen werden
nach Ablauf der freiwilligen Enttriimmerungsaktion des
Jahres 1954 durch Geldpramien belOhnt.
Am 30. 3. 54 beginnt der IV. Parteitag der Sozialisti-
schen Einheitspartei Deutschlands. Das Ministerium f?r
Eisenbahnwesen und der Zentralvorstand der IG Eisen-
bahn rufen Euth auf, als Beweis Eurer Verbundenheit
mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem
Vortrupp der deutschen Arbeiterklasse, am 30. 3. 54,
dem Beginn des IV. Parteitags der Sozialistischen
En-
heitspartei Deutschlands, auf alien Enttrtimmerung_s-
stellen mit der freiwilligen Enttrtimmerungsaktion zu
beginnen. Gestaltet diesen Auftakt zu einer Manifesta-
tion des Aufbauwillens der Eisenbahner. Der be-
geisterte Einsatz alder Eisenbahner bei dieser Aktion
wird der Ausdruck der Verbundenheit der Eisenbahner
mit den Zielen unserer Regierung und der Sozialisti-
schen Einheitspartei Deutschlands, der Erhaltung des
Friedens, der Schaffung der Einheit Deutschlands und
dem Aufbau des Sozialismus sein.
Minister
fiir Eisenbahnwesen
Chwalek
Vorsitzender
des Zentralvorstandes
der IG Eisenbahn
Lukas
Herausgeber: Ministerium fur Eisenbahnwesen. Druck: Tribune, Hauptwerk Treptow. ?
15,2 - 354 -498- Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - Fti. V. 5. 10. 50.
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?
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50X1 -HUM
Veriiigungen und Milleilungen
des
Minislerinms fiir Eisenbahnwesen
1954 Berlin, den 10. April Nr. 33
MfE 230
Betr.: Mahnahmen zur besseren Planung, Lenkung und Kontrolle
des Arbeitskrafteeinsatzes
Die Erfahrungen der beiden letzten Jahre zeigen, daB
erhebliche Mangel in der Arbeitskraftezumessung, in
der Bewertung der Arbeiteplatze und in der Eingruppie-
rung der Beschaftigten bestehen. Dies kommt besonders
dadurch zum Ausdruck, daB laufend, zum Tell un-
begrandet, mehr Arbeitskrafte angefordert werden als
der Arbeitskrafteplan vorsieht. Der Beweis fiir eine
reale Arbeitskrafteplanung ist in vielen Fallen nicht
gegeben. AuBerdem besteht keine Kontrolle, wie die
Krafte ?in den Dienststellen auf die einzelnen Arbeits-
platze, aufgeteilt werden. Die innere Struktur gleich-
gelagerter Dienststellen 1st unterschiedlich. Der Einsatz
von unprocluktiven Kraften steigt standig.
Die Ureachen far diese Mangel sind, daB die Arbeits-
krafteplane ? mit Ausnahme der maschinentechnischen
Dienststellen ? nur auf .Amterebene und unter Berack-
sichtigung der betriebstypischen Leistungen aufgestellt
werden und daB keine wirksame Kontrolle hinsichtlich
des Arbeitskrafteeinsatzes im einzelnen besteht. Die
betriebstypischen ?Leistungen kii,nnen nicht in jedem
Falle auf den Dienststellen ? vornehmlich des Betriebs
und Verkehrs ? als vergleichbare Faktoren zur Steige-
rung der Arbeitsproduktivitat gesehen werden. Hieraus
ergibt sich, daB der Arbeitskraftebedarf zu einem
groBen Tell durch das Vorhandensein ortlicher fester
Betriebsdienstposten bedingt 1st. Es 1st em Minimum an
Arbeitskraften unbedingt notwendig, es kann aber asuch
in nicht wenigen Fallen eine Leistungssteigerung ohne
Vermehrung von Arbeitskraften durchgefahrt werden.
Diese Tatsachen begriinden die Notwendigkeit der
Schaffung von. Unterlagen auf den Dienststellen, die
AufschluB geben Ober den wirklichen Arbeitskrafte-
bedarf unter Beracksichtigung der jeweils ortlichen Be-
dingungen und des Arbeitsaufkommens. Diese Unter-
lagen werden eine wesentliche Hilfe ftir die richtige
Arbeitskrafteplanung eein. Alle zur Verbesserung der
Planting, Lenkung und Kontrolle des Arbeitskrafteein-
satzes notwendigen MaBnahmen haben den Zweck, den
wirtschaftlichsten Einsatz der Arbeitskrafte und eine
reale Arbeitskrafteverteilung zu gewahrleisten, sie ent-
sprechen den notwendigen Forderungen unserer Plan-
wirtschaft. AuBerdem werden hierdurch die bis jetzt
noch vorhandenen Unterschiedlichkeiten in der Bewer-
tung der Arbeitsplatze und der Eingruppierung der Be-
schaftigten beseitigt.
Als erste MaBnahme hierzu sind Unterlagen, die den
wirklichen Arbeitskraftebedarf in den Dienststellen be-
griinden, notwendig.
Ich ordne deshalb die Aufstellung von Besetzungs-
planen mit Ermittlungsbogen ilber das Arbeitsauf-
kommen in den Dienststellen nach folgenden Richt-
linien an:
(Hierzu Anlage 1, Seite 3)
EM Besetzungsplan mit Ermittlungsbogen ftir das Ar-
beitsaufkommen 1st von jeder selbstandigen Dienststhlle
in zweifacher Ausfertigung aufzustellen. Unterstellte
Stellen sind in diese Besetzunggplane einzuarbeiten.
Die Ausfiillung der Spalte 2 hat in nachstehender
Reihenfolge zu erfolgen:
a) Verkehrs- bzw. mgenieurtechn. Personal (Tv bzw. Ti),
b) Produktionsgrundarbeiter (PrG),
c) Produktionshilfsarbeiter (PrH),
d) Wirtschaftler (W),
e) Verwaltungspersonal (V),
f) Hilfspersonal (H),
g) Betreuungspersonal (B),
h) Beschaftigte in sich selbst finanzierenden Einrich-
tungen.
Innerhalb der vorgenannten Abschnitte sind die Be-
schaftigungsarten, in der gleichen Reihenfolge wie irn
Verzeichnis der Beschaftigungsarten und Beschaftigten-
gruppen bei der DR festgelegt, aufzuftihren. Die Ur-
laubs- und Krankenvertretungen sind am SchluB nach-
zuweisen.
Sofern mehrere Arbeitsplatze, z. B. far Fahrdienstleiter,
Weichen- und Stellwerkswarter, auf einer Dienststelle
vorhanden sind, sind diese Beschaftigungsarten ?nach
den Arbeitsplatzen zu ire
Z. B.: Fahrdienstleiter ?
Fahrdienstleiter ?
Stellwerkswarter
Stellwerkswarter
nnen.
Befehlsstellwerk I
Befehisstellwerk II
? Stellwerk I
? Stellwerk II usw.
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In Spalte 3 sind die Besetzungszeiten an Werktagen mit
blauen und an Sonntagen mit roten Strichen darzu-
stellen.
Bei Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung einz' elner Arbeits-
platze ist die Anzahl der Besetzungen in Doppel- bzw.
Mehrfachstrichen darzustellen.
Die Ausfiillung der Spalte 3 entfallt fiir folgende Be-
schaftigungsarten:
lfd. Nr. 42 his 45 der Gruppe Betrieb und Verkehr,
lfd. Nr. 24 bis 28, 31 und 32 der Gruppe Fahrzeuge, '
lfd. Nr. 19 bis 21 und 24 der Gruppe Unterhaltung der
Bahnanlagen.
In Spalte 4 ist der Kraftebedarf nach Arbeitszeitein-
heiten einzutragen. Die Errechnung des Arbeitskrafte-
bedarfs nach Arbeitszeiteinheiten erfolgt pach zwei
Methoden.
Methode 1 filr alle nicht im Leistungslohn Beschaftigten:
Bei diesen Beschaftigten let die Errechnung des
Personalbedarfs nach der als Anlage 3 .beigeffigten
Hilfstafel durchzufilhren.
(Hierzu Anlage 3, Seite 4)
Hierzu Beispiele:
a) Ein Befehlsstellwerk mull an einem Tage 24 Stunden
durchgehend besetzt sein. Berechnung des Personal-
bedarfs nach Hilfstafeln ergibt 3,50 Arbeitszeiteinheiten;
b) eine Fahrkartenausgabe mull werktags 15 und sonn-
tags 8 Stunden besetzt sein. Eine Berechnung des
Personalbedarfs nach Hilfstafeln ergibt
werktags 1,88 Arbeitszeiteinheiten,
'sonntags 0,17 Arbeitszeiteinheiten,
zusammen: 2,05 Arbeitszeiteinheiten.
Methode 2 fur alle im Leistungslohn Beschaftigten:
Bei der Ermittlung des Personalbedarfs fiir diese Be-
schaftigungsarten ist wie folgt vorzugehen:
?
a) Ermittlung der moglichen Arbeitsdauer je Arlaeits-
kraft;
b) Umrechnung des gesamten Produktionsprogramms in
Normzeiten, also in die zur Durchfuhrung der Produk-
tionsaufgaben notwendige Arbeitszeit;
c) Division der ermittelten fur die Gesamtproduktion
erforderlichen Arbeitsstunden durch die rhogliche
Arbeitsdauer.
Hieraus ergibt sich die Zahl der erforderlichen Arbeits-
krafte filr die Erfilllung des Produktionsprogramms. 1st
der Arbeitskraftebedarf festgelegt, erfolgt die Verteilung
der Arbeitskrafte auf die einzelnen Arbeitsplatze. Auch
hier ist der Personalbedarf in Arbeitszeiteinheiten ffir
jeden Arbeitsplatz und jede Beschaftigungsart nach-
zuweisen. Voile Arbeitszeiteinheiten sind in ganzen
Zahlen, Teil-Arbeitszeiteinheiten in dezimal, ahnlich der
Hilfstafel (Anlage 3), anzugeben.
In Spalte 5 ist die Bewertung der Arbeitsplatze nach
den Lohn- und Gehaltsgruppen des RKV bzw. der Satze
nach der M-Verordnung einzuordnen.
In Spalte 6 let die monatliche Lohnsumme (Konto 430,
432, 4340 bis 4343, 435 und 4360 bis 4362) fill. 1,00 Ar-
beitszeiteinheit entsprechend der Bewertung in Spalte 5
einzutragen.
Der Minister
(Org 40/54 v. 19.3. 54 / 31 434)
310
Bei Beschaftigten der Gehaltsgruppen ist der mittlere
Satz der jeweiligen Gehaltsgruppe in Ansatz zu bringen.
Bei Beschaftigten der J-Gruppen ist das J-Gehalt nach-
richtlich als Klammerzahl fiber die entsprechend der
Bewertung einzutragende monatliche Lohnsumme nach
RKV einzusetzen.
In Spalte 7 ist der monatliche Leistungspramienlohn
(Konto 4330 bis 4339) fiir eine Arbeitszeiteinheit einzu-
tragen. Eine Aufechltisselung auf die einzelnen Konten
ist auf einem besonderen Blatt vorzunehmen und als
Anlage dem Besetzungsplan beizuffigen.
In Spalte 8 sind die monatlichen Lohnzuschlage ,bzw.
Zulagen (Konto 4363 his 4369 und 4390 bis 4399) filr eine
Arbeitszeiteinheit einzutragen. Eine Aufschliisselung auf
die einzelnen Konten ist auf einem besonderen Blatt
vorzunehmen und als Anlage dem Besetzungsplan bei-
zuffigen.
In Spalte 9 ist die monatliche Lohnsumme einschlieBlich
Pramien, Zuschlage und Zulagen filr eine Arbeitszeit-
einheit nachzuweisen (Spalte 6 + 7 8 = Spalte 9).
In Spalte 10 ist die monatliche Gesamtlohnsumme fiir
die in Spalte 4 ausgewiesenen Arbeitszeiteinheiten je
Beschaftigungsart zu errechnen (Spalte 4 X Spalte 9).
(Hierzu Anlage 2, Seite 4)
Die Ermittlungslaogen fiber das Arbeitsaufkommen sind
fiir folgende Beschaftigungsarten bzw. Arbeitsplatze
aufzustellen:
a) Beschaftigungsarten in alien Dienstzweigen filr
lfd. Nr. 12, 17, 32 bis 49, 53 his 59;
b) Beschaftigungsarten der Gruppe Betrieb und Ver-
kehr, lfd. Nr. 3 bis 5, 8, 9, 11, 12, 14 bis 24, 27, 48 bis 52,
54, 64 bis 67 und 81 bis 83;
c) Beschaftigungsarten der Gruppe Fahrzeuge, lfd. Nr.
bis 13, 20 und 57;
d) Beschaftigungsarten Gruppe Unterhaltung der Bahn-
anlagen, lfd. Nr. 7 his 9.
Im Ermittlungsbogen Spalte 1 sind-die einzelnen stan-
dig zu verrichtenden Tatigkeiten und in Spalte 2 die
Bewertung derselben nach dem Tatigkeitsverzeichnis
des RKV aufzuffihren.
In Spalte 3 ist die fiir die einzelne Tatigkeit notwendige
Arbeitszeit in Minuten einzutragen.
Die Dienststellen haben den Besetzungsplan und den
Ermittlungsbogen ausgefiillt bis zum 30. 4. 54 dem zu-
standigen Reichsbahnamt ? Gruppe Organisation und
Verwaltung ? vorzulegen. Die Reichsbahnamter fiber-
priifen diese Aufstellungen auf die Richtigkeit.
Wegen der Zusammenstellung auf A.mterebene und der
Bestatigung dieser Plane ergeht besondere Weisung an
die Rb-Direktionen und Rb-Amter.
Diese Verftigung gilt filr alle Dienststellen auBer Raw,
Betriebe der Reichsbahn-Bau-Union und Dienststellen,
die dem MfE und den Rbd'en direkt unterstellt,sind. Die
Anlagen' 1-3 werden zentral gedruckt und den Dienst-
stellen zugeteilt.
7
(GKB-Nr. 013 552)
gez. i. V. Stairner
Stellvertreter des Ministers
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Dienststelle:
Rba:
Rbd:
(Anlage 1 zur Verfiigung Der Minister [Org 40/541 vom 19. 3. 54)
Deutsche Reidisbahn
GKB-Nr. 013552
Aufgestellt:
(Name)
Genehmigt:
(Tag)
Besetzungsplan
(Name)
(Tag)
1
2
4
5
6
7
8
' 9
10
Lid.
Nr.
Besehaftigungsart bzw.
Arbeitsplatz -
Besetzungszeit in Stunden
Arbeits-
zeit-
einhetten
Be- -
wertung
_ '
Lohn-
summe
f fir 1 AZE
Pramien_
summe
fiir 1 AZE
Zuschlage
fiir
'Zulagen
fiir 1 AZE
Gesamt-
lohn-
summe
ffir 1 AZE
monatl.
Lohnsum-
me ffir er-
rechn. AZE
1
2
3
4
5
6
7
8
9 110
11
12
13
14
15
16 17
18
19
20
21
22
23
24
-
?
?
??-
,
-
?
'
1
?.
?
'
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
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p. ? ? f ?
.1
(Anlage 2 zur Verfligung Der Minister [Org 40/54]
vom 19. 3. 54)
Dienststelle: Lfd. Nr.
GKB-Nr. 013 552
Ermittlung
Ober das Arbeitsaufkommen
Beschal tigungsart/Arbeitsplatz:
1 2 3 4
Bewer- tagliche
? tting Arbeits-
Tatigkeiten nach zeit
? RKV W S
MM Min
(Anlage 3 zur Verfagung Der 'Minister [Org 40/541
vom 19. 3. 54)
Hilfstafel zur Errechnung des Personalbedarfs
Arbeitsdauer
in Stunden
an 6 Tagen
AZE
an 1 Tag
AZE
an alien Tagen
AZE
24
3,00
0,50
3,50
23
2,87
0,48
3,35
22
2,75
0,46
3,21
21
2,62
0,44
3,06
20
2,50
0,42
2,92
19
2,38
0,39
2,77
18
2,25
0,38
2,63
17
2,13
0,35
2,48
16
2,00
0,33
2,33
15
1,88
0,31
2,19
14
1,75
0,29
2,04
13
1,62
? 0,27
1,89
12
1,50
0,25
1,75
11
1,37
0,23
1,60
10
1,25
0,21
1,46
9
1,12
0,19
1,31
8
1,00
0,17
1,17
7
0,88
0,14
1,02
6
0,75
, 0,13
0,88
5
0,63
0,10
0,73
4
0,50
0,08
0,58
"3
0,38
0,06
0,44
2
0,25
0,04
0,29
1
0,13
0,02
0,15
A
nerausgeber: Ministerium fur Eisenbahnwesen. Beitrage bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einsenden.
Druck: Tribtine, Hauptwerk Treptow. - 13,9 - 354 - 528- Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - Fa. V. 5. 10. 50.
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Vernigungen und 1Viiiteilungen 5?X1 HUM
des
Ministeriums fur Eisenbahnwesen
1954 Berlin, den 15. April 1954
I Nr. 35
Nr. 33 Betr. Mafmahmen zur besseren_Planung, Lenkung und Kontrolle des
Arbeitskrafteeinsatzes
mid
Nr. 34 Betr. Massenwettbewerb der Eisenbahner im Jahre 1954 ? Erlauterungen
zur Durchfiihrung des Wettbewerbes und zur Erfassung der Leistungen
wurden nach Sonderschliissel verteilt
Leitung
MfE 232
Betrieb
MfE 233
MfE 234
MfE 235
Berlin 20
Erfurt 23
Greifswald 21
Greifswald 22
INHALTSVERZEICHNIS
Bearbeitung von Antragen, Kritiken, Gesuchen, Beschwerden
DV 439 ?Anordnung ftir die Vormeldung der Reisezilge" (MfE 44 v. 28.1.54)
Einsatz von Glx-Wagen
Richtlinien ftir die Behandlung der Nahgtiterztige, die nach der Kutafin-Methode
gefahren werden 324
324
324
Berichtigung Ausgabe 24/54 Verftigung Greifswald 15 324
27. Berichtigung zum Anhang zu den Fahrdienstvorschriften und zum Signalbuch
(DV 411 a Grw)
Halle 27 Unfallbekampfung
Magdeburg 21 Berichtigung des AzFV Magdeburg
Greifswald 23 Zusatzbestimmungen zu der Unfallvorschrift (Zu Buvo)
seite
323
324
324
Standortverlegung von Signalen
5. Berichtigung des Abschnitts 21 (Sonderheft) des AzFV Erfurt
Giiterverkehr
MfE 236 Vordrucke 799 154 und 799 154/1
Maschinendienst
MfE
324
324
324
325
326
237 Organisierte Lokpflege nach der Methode Lunin 326
MfE 238 Durchftihrung der Externatslehrgange zur Scliulung von Ingenieuren, Technikern, DV,
DVV, Gruppenleitern, TAN-Bearbeitern, AV-Kraften, Meistern und Brigadieren ent-
sprechend den Richtlinien ftir die Ausarbeitung und Einftihrung technisch begrfindeter
Arbeitsnormen (TAN) bei der Deutschen Reichsbahn im Betriebsmaschinendienst in
den Rba-Bezirken 32(,
MfE 239 Bedarf an Vordrucken fur die technische Arbeitsnormung entsprechend den TAN-
Richtlinien der Deutschen Reichsbahn 328
7
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Wagenwirtsthaft
MfE 240 Wagenabnahme bei den Ausbesserungsstellen 328
MfE 241 Olwechsel in den Wagenachslagern 328
Reichsbahnausbesserungswerke
MfE 242 Verhtitung von Arbeitsunfallen 328
Sicherungs- und Fernmeldewesen
. ME 243 Wiederholungssperren und Unterwegssperren in mechanischen Stellwerksanlagen .... 329
Berlin 21 Telegr. Abkiirzungen fiir die ab 1. -4. 54 in Betrieb genommenen Tb-Leitungen 761
und 762 .. 329
Magdeburg 22 Einfahrvorsignale des Streckenabschnitts Magdeburg?Brandenburg 330
Rader
ME 244, Belobigung 330
ME 245 Sperrung von Dienstausweisen 330
Berlin 22 Gewahrung auBerordentlicher Belohnungen 330
Dresden 22 Belobigung '330
Finanzen
MfE 246 Bargeldplan ? Reisekosten 330
MfE 247 Abrechnung der Bahnhofskassen mit den Finanzbuchhaltungen 331
Hauptbuchhalter
. MfE 248 Abschreibungen fur Anlagegegenstande, die durch die permanente Inventur neu fest-
gestellt werden -333
MfE 249 Beseitigung von Trtimmern auf Reichsbahngelande; hier: Verwendung und Abrech-
nung der aus der Enttrtimmerungsaktion gewonnenen Stoffe 333
MfE 250 Lokkohleverrechnung
Materialversorgung
MfE 251 Berichtigung des ?Nummernverzeichnisses der Ersatzstiicke fur Personen-, Gepack- 334
und Gtiterwagen, Regelspur", Drucksache 91 706-09
MfE 252 Zusatzliche Zuteilungen auf M 20 335
MfE 253 Waggondachdecken 335
Arbeit
MfE 254 Direktive ilber "Kilometergeld fiir Triebwagenftihrer und 'Beimanner von Triebwagen
mit Verbrennungsrnotoren 335
MfE 255 Anweisung des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen. 211 der 5. Anordnung :zur Durch-
fiihrung des Gesetzes tiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demo-
kratischen Republik und die Forderung der Jugend In Schule und Beruf, bei Sport
und Erholung vom 4. 2.54 336
MfE 256 Anderung der Arbeitsschutzbestimmung 351 337
MfE 257 5. -Anordnung der- Regierung der Deutsdien Demokratischen Republik zum Gesetz zur
Forderung der Jugend und Anweisung des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen 'zu dieser
Anordnung 338
Verwaltung
MfE 258 Neuausgabe der Dienstvorschrift 103 '338
MfE 259 BesehluB des Ministerrates -tiber die MaBnahmen zur weiteren Entwicklung in der
Landwirtschaft vom 4, 2. 54 (Punkt 8, Abs. 4) 338
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, Li tH.
Leitung
MfE 232
Betr.: Bearbeitung von Antragen, Kritiken, Gesuchen
Beschwerden
Auf Grund der Verordnung der Regierung vom 6. 2.53
wurden th MfE sowie bei den Rbd'en Beschwerde-
stellen eingerichtet. Am 2.7.53 (?Verfugungen und Mit-
teilungen des MfE" Nr. 10) habe ich auf die Verant-
wortlichkeit der leitenden Funktionare bei der Be-
arbeitung von Vorschlagen, Kritiken und Beschwerden
der Werktatigen hingewiesen. Staatsfunktionare der
Deutschen Reichsbahn, die diese Bedeutung der Vor-
schlage, Kritiken und Beschwerden der Werktatigen
bisher wenig beachteten, haben inzwischen begriffen,
wie wertvoll die Mitarbeit der Werktatigen an der Ver-
besserung der Arbeit des Staatsapparates 1st.
Unzahlige Vorschlage zur Verbesserung der Arbeiten
brachten uns grofie Erfolge. Vorhandene Mange] von
burokratischem Arbeitstil, Schlendrian, formaler Aus-
legung und Anwendung unserer demokratischen Ge-
setze bis in die letzte Dienststelle wurden durch das
immer starkere Wachstum gesellschaftlicher Aktivitat
unserer Werktatigen mit Hinweis auf die groBartigen
Erfolge ihrer Arbeit und der Forderung des Schritt-
haltens mit den Produktivkraften einer scharfen Kritik
unterzogen.
Die Verbesserung unserer Arbeit durch die Mithilfe
der Werktatigen l?t sich an vielen% Beispielen nach-
weisen. Sie findet ihren besten Ausdruck in einem
verbesserten Arbeitsstil in Betrieb Lind Verwaltung.
Die Kollegen der Reichsbahndirektion Dresden konnen
stolz sein und werden mit Freude vernommen haben,
da13 ihnen in der sozialistischen Presse Dresdens (?Sach-
sische Zeitung" vom 20. klt4) folgende Beurteilung aus7
gestellt wird:
?Es 1st aufgefallen, daf3 die Reichsbahndirektion Dres-
den eine sehr gute Einstellung zur Kritik und Selbst-
kritik hat. Wenn es einmal etwas zu kritisieren gibt,
so haben wir in wenigen Tagen die Antwort. Aber
nicht etwa faule Ausreden, sondern gute Vorschlage
und Termine, wann und wie der Mifistand beseitigt
werden soil. Diese Methode empfehlen wir allen
anderen zur Nachahmung."
Ich spreche den Kollegen der Reichsbahndirektion Dres-
den meine voile Anerkennung aus. Sie geben alien
Reichsbahndirektionen, Amtern und Dienststellen das
vorbildliche Beispiel, wie man von unseren Werk-
tatigen lernt, die Hinweise, Kritiken und Beschwerden
sinnvoll auszuwerten und sie als Mittel ?zur Gewahr-
leistung demokratischer Gesetzlichkeit anwendet.
Die schnelle und gute Bearbeitung 1st gleichzeitig das
wirksamste Mittel, unsere Werktatigen in immer star-
kerem Mae zur Mitarbeit zu ermutigen.
Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daf3 das Beispiel von
Dresden in alien Verwaltungen unseres Betriebes Schule
macht.
(Berlin, den 2. 4. 54)
,
gez. R. Chwalek
Minister
50X1 -HUM
323
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Betr.:
Betrieb
NUE 233
DV 439 ?Anordnung fiir die Vormeldung der
Reiseziige"
(MfE 44 v. 28. 1. 54)
Da sich die Aufstellung des Meldeplanes der vorzu-
meldenden Reiseztige und der Druck der Meldezettel
verzogert hat, kann die mit Anordnung MfE 44 vom
28. 1. 54 verftigte Inkraftsetzung der DV 439 nicht ein-
gehalten werden.
Sie tritt nunmehr mit Fahrplanwechsel am 23. 5. 54 in
Kraft. Der Inkraftsetzungstermin ist auf der DV 439
abzuandern. Der Termin ftlr die Abgabe des Bewah-
rungsberichtes tiber die DV 439 wird vom 1. 6. auf
den 1. 8. 54 verlegt.
(B - I - 2 Bail v. 3. 4. 54 / 31 474) gez. i. V. Lehmay
Betr.: Einsatz von Glx-Wagen /Aft. 234
Greifswald 21
Betr.: Berichtigung Ausgabe 24/54 Verffigung Greifs-
wald 15
Es mull heif3en:
Betr.: Aufstellung von Signalfernsprechern
auf Bahnhof Greifswald.
(B-II-1 Bstf 8 v. 25. 3. 54 / 315) gez. I. V. Janke
Greifswald 22
Betr.: 27. Berichtigung zum Anhang zu den Fahrdienst-
vorschriften und zum Signalbuch (DV 411a Grw)
Folgende Erganzungen sind sofort handschriftlich nach-
zutragen :
1. Abschnitt 3: Strecke 1 zwischen den Bf'en Neu-
strelitz und Neubrandenburg
Glx-Wagen sind ftir Getre{deverladung bestimmt und 1 I 2
nur mit Genehmigung der Rbd'en far andere Lebens-
mitteltransporte einzusetzen. Tburow
Verboten bleibt die Verwendung dieser Wagen far
Tiere, Stack- und Sammelgut, Dtingemittel und alle
Gilter, die eine nachfo1g6-de Wasche der Wagen er- a) vor Eberswalde
forderlich machen. /Wildtriinke alle Zuge
b) hinter Ziissow
Guest ale Zuge
3
Strecke 2
ale Zuge
(B III 1 - 108/54 v. 2. 4. 54) gez. i. A. Made;
MfE 2a5
Betr.: Richtlinien fiir die Behandlung der Naheiterziige
die nach der Kutafin-Methode gefahren werden
Die GZV far den Sommerfahrplan 1954 enthalten im
Abschnitt I erslmalig allgemeine Richtlinien ftir die An-
wendung der Kutafin-Methode. Damit ist die Periode
der Einzelaktionen und Versuche im wesentlichen abge-
schlossen, und es kann zur verstarkten, organisierten
Anwendung dieser Neuerermethode iibergegangen wer-
den.
Die Reichsbahndirektionen legen zu diesem Zweck vor
Einfiihrung des Sommerfahrplans 1954 diejenigen Nah-
gilterzage fest, die ab Fahrplanwechsel nach der Kutafin-
Methode gefahren werden sollen, und teilen sic den zu-
standigen Reichsbahnamtern und Dienststellen in ge-
eigneter Weise mit.
Alle 'beteiligten Aufsichten, Zugabfertiger und Zug-
begleiter sind ebenfalls rechtzeitig zu unterrichten und
haben sich mit dem Verfahren vertraut zu machen.
TDie Reichsbahndirektionen teilen uns bis zum 30. 5. 54
die einzelnen festgelegten Strecken bzw. Zi_ige mit.
Die Reichsbahndirektionen und Reichsbahnlimter Ober-
wachen fi/r ihre Zugbildungsbahnhofe die dauernde An-
wendung der Kutafin-Methode.
(113-8 / 35/45 - v. 31. 3. 54 -31 952). gez. I. A. Mader
Betr.: Standortverlegung von Signalen Berlin 20
Am 30. 3. 54 wurden auf Bahnhof Jiiterbog das Einfahr-
signal A, g?ltig ftir die Einfahrt aus Richtung Berlin, von
km 61,230 nach km 61,070 und das Einfahrvorsignal Va
von kni 60,230 nach km 60,070 versetzt.
(Rba Berlin 2/3 B II - 1/2 / 27 131) gez. Fehrmann
Erfurt 23
Betr.: 5. Berichtigung des Abschnitts 21 (Sonderheft) des
AzFV Erfurt
(1. Berichtigung siehe Verftigungen
des MfE Nr. 47/1953
2. Berichtigung siehe Verftigungen
des MfE Nr. 8/1954
3. Berichtigung siehe Verftigungen
des MfE Nr. 14/1954
4. Berichtigung siehe Verftigungen
des MfE Nr. 17/1954)
Strecke 10 a). Vor lfd. Nr. 3 einfagen:
und Mitteilungen
und Mitteilungen
und
und
Mitteilungen
Mitteilungen
2a Jena West-
Goschwitz 23,95 25,02330
1,07 1400hl 75
Strecke lob). Fiir lfd. Nr. 9 und 10 erhalten die
Spalten 9 bis 11 folgende Angaben:
(B II - la Bavfa v, 25. 3, 54 / 12 02)
324
1)50 I - I Vkrn 1,7
gez. Feigel
Neubrandenburg
und Neustreli,z
Eberswalde und
Bernau
Greifswald und
Ziissow
4 5
alien Gleisen -
alien Gleisen
Iellen Gleisen
Strecke 4: Stralsund-Velgast
Langendorf I alle Zuge Stralsund und ellen Gleisen
Velgast
2. Abschnitt 9: Strecke 4 vor Velgast
1 2
Langendorf alle Gaterzage
4 5 -6
aus beiden
Signal Signal
Bichtungen Hy 3 Hr 3
I
(13-II-1 Bavfa v. 12. 3. 54 / 315) gez. Marg
Betr.: Unfallbekampfung Halle 27
Am 21. 1. 54 im Bf Milcheln (Geiseltal) sprang der Rga
Martin Seibt auf eine mit maBiger Geschwindigkeit fah-
rende Rangierabteilung auf, urn diese zum Ausziehgleis
zu begleiten. Hierbei rutschte er ab und schlug mit dem
Full auf dem Boden auf, wodurch er den Halt mit den
Handen verlor, vom Trittbrett des folgenden Wagens
7ll Boden geschleudert und vom Wagen aberrollt wurde.
Dem Kollegen Seibt muBte der rechte Unterschenkel am-
putiert werden.
Ursache: 'Am Eckfufitritt fehlte nach der Gleismitte zu
die Schutzleiste, auBerdem wies der EckfuBtritt zahl-
reiche Olspritzer auf, die oberflachlich abgetrocknet
waren.
Kollegen in den Wagenausbesserungsstellen!
Achtet darauf, daB bei eingehenden Wagen die an den
Eckfuf3tritten fehlenden Schutzleisten angebracht wer-
den. Ihr erleichtert unseren Kollegen im Betriebsdienst
die Arbeit und helft Unfalle verhaten.
Kollegen im Betriebsdienst!
Seid vorsichtig beim Aufspringen auf rollende Fahr-
zeuge.
Eigene Vorsicht ist der beste Unfallschutz.
(B-II-3 Bu v. 20. 3. 54) gez. Lewy
Magdeburg 21
Betr.: Berichtigung des AzENT Magdeburg
In Abanderung der durch Verfagungen und Mitteilun-
gen des MfE 11/54 unter Magdeburg 7 bekannt-
gegebenen Erganzung ist auf Seite 48 zu Strecke 8 in
Spalte 1 ?Zerbst" wieder zu streichen und daftir zu
setzen ?Gilterglack". In der Spalte 6 ist das Sternchen
mit dem Klammerzeichen zu streichen:
Ebenso ist zu Strecke 9 ?Sangerhausen" zu streichen
und dafilr wieder zu setzen ?Klostermansfeld", desgl. ist
in Spalte 6 das Sternchen zu streichen.
(B-II-4/1a Bavf v. 26. 3. 54 /11 63) gez. Laux
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Betr: Zusatzbestimmungen zu der Unfallvorscbrift (Zu Buvo)
Ab 15. 4 1954 urn 0.00 tritt folgende Anderting in der Anforderung der Arzt- und derfitewagen in Kraft. Die Zu Buvo jet wie folgt einzubesSern:
Anlage 3.
Seite 12:
50X1 -HUM
Greitswald 23 p
Strecke 2. (Berlin) 1,614Tel:berg ? Neustrelitz Hib ? Stralsund
1
2
4
5
6
7
8
9 10
Griineberg
Lowenberg
Gransee
Rbd Grenze
37,0 ? 41,0
41,0 ? 47,0
streichen
Lowenberg
Neustrelitz
919
Pankow
Neustrelitz
99
Pankow
Neustrelitz
Neubratide urg
?Rbd Grenze"
Spelt? 3-10 Mwerandert
45,8 andern
in ?47,0"
Seite 16: Strecke 8. Fberswalde - Frankfurt (Oder)
Altcanft
67,0 ? 72,0
Rbd Grenze
Spelt? 3-10 unverandert
Wriezen bis
mit ellen Angaben streichen
Letschin
Strecke 10: Lowenberg Templin Prenzlau
Lowenberg
41,0 ? 45,1
Lowenberg
Neustrelitz
Pankow
Neustrelitz
Pankow
Neusttelitz
Neubrandenburg
Zehdenick
45.1 ? 60,0
wie bisher
Templin
Eberswalde
Eberswalde
IMarld
Vogelsang
60,0 ? 68.0
49
99
91
Templin
68,0 ? 83,1
Eberswalde
Neustrelitz
Eberswaide
Neustrelitz
Pasewalk
Hatileben
83,1 ? 107.9
Kreuzkrug
Prenilau
Pasewalk
Eberswalde
Pasewalk
Eberawalde
Pasewalk
Angermiinde
Mittenwalde
Beenz Gr.
Sperrenwalde
Prenzlau
107,9 ? 119,5
93
99
Seite'18: Strecke 11. Fberswalde Templin ? Furstenberg Havel)
Fiirstenibeig Spalte 2 4 unverandert I Neustrelitz I Ebers*alde Neustre1it I Fberswalde Neustrelitz I Angermiinde
Seite Strecke IS. Werneuchen Wriezen
mit alien Angaben streidien
Seite 24: Strecke 29. Lowenberg (Mark) - Herzberg (Mark) ? Rheinaberg (Marl)
Lowenberg
0,0 ? 6,0
Lowenberg
Neustrelitz
Pankow
Neuruppitt
Neustrelltz
Neustrelitz
Neubrandenbnrg
Lindow
9,0 ? 29,0
Strecken-
absdmitt
99
99
99
99
99
91
Herzberg-
Neuruppin
bis Rbd
Grenze
km 42,7
Rheinsberg
29,0 ? 37,6
99
59
99
99
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? Anlage 4.
Seite 26:
Strecke
Erster
Arztwagen
Zweiter
Arztwagen
Erster
Geratewagen
Zweiter
Geratewagen
Neustrelitz - Wittstock/Dosse .
km 26,0 Rbd Grenze - km 14,444 Zirtow (a) _
Neustrelitz - Willstock/Dosse
km 14,444 - 64.0 Dranse (e)
Mirow - Herblin
Neustrelitz
9,
?
streidien:
Neustrelitz
Neustrelitz
''...
?
Neustrelitz
Neustrelitz
1
Anlage 5.
Seite 27:
pranienburg (a) Km 28,5 - Rbd Grenze km 47,0
Eberswalde - Frankfurt (Oder) km 72,0 - 100,2
Eberswalde
Neustrelitz
Diese Anderung ist als 1. Berichtigung auf Seite 3 der Zu Buvo zu vermerken.
Eberswalde
Neuslrelitz
gez. I.V. Janke
Giiterverkehr
Betr.: Vordrucke 799 154 und 799 154/1 MfE 236
Die Vordrucke 799 154 (DIN A 4) und 799 154/1 (DIN A 5)
? Wettbewerbsmeldung Ober Unregelmaf3igkeiten im
Sttickgutverkehr ? erhalten ab sofort die Bezeichnung
?Meldung fiber Qualitatsarbeit im Sttickgutverkehr".
Vorhandene Bestande .sind handschriftlich zu andern.
RBDen melden Bedarf mit neuer Bezeichnung an zu-
standiges Drucksachenlager.. Diese tauschen noch vor-
handene groBe Bestande untereinander aus.
Urn eine einwandfreie und vollstandige Erfassung der
a bgerichieten Ow und Uw zu gewahrleisten, sind fol-
gende Maf3nahmen durchzufiihren:
1. Umladestellen und grof3e Ga'en geben die Meldun-
gen tiber Qualitatsarbeit im Stiickgutverkehr deka-
denweise an die Versand-Ga'en zurtick. Die mitt-
leren und kleinen Ga verfahren weiter wie bisher
nach der Vfg. des MfE 373/53. Die Ziffer 10 c der
Vfg. MfE 405a/53 ist aufgehoben.
2. Der Dvst der Entlade-Ga hat auf der Meldung fiber
Qualitatsarbeit im Stilckgutverkehr zu bescheinigen,
daf3 alle ausgeladenen Ow und Uw des Zeitraumes
von bis - erfaBt wurden.
3. Die Versand-Ga hat die Rilekkunft dieser Meldun-
gen zu tiberwiachen und bei der Vorlage an das Rba
die Vollzahligkeit zu bescheinigen bzw. die saumigen
Dienststellen zu benennen. Bei Auswertung des
Wettbewerbes ist die schlechte Arbeit der saumigen
Dienststelle dem zustandigen Rba durch Zurechnung
von fi_inf Ladefehlern je fehlende Wagenmeldung
anzulasten.
Diese Regelung gilt ab 1. 4. 54.
(Ref. Arbeit G 7/8 v. 4. 4. 54 / 31 905) gez. i. V. Lehmann
Maschinendienst
MfE 237
Betr.: Organisierte Lokpflege nach der Methode Lunin
Im Nachgang zur Verftigung der friiheren Gene-
raldirektion vom 15. 5. 52 ? Wd (IV) 42 M 15
Bl 3774/52
Kontrollen haben ergeben, daf3 viele Lokomotiven beim
Verlassen der Reichsbahnausbesserungswerke nach
einer L3 oder L4 bereits den Lunin-Lokpflegewimpel
f?hren. In vielen Fallen werden diese Lok nicht mehr
mit dem frtiheren Stammpersonal, das durch seine gute
Lokpflege die Auszeichnung erhalten und diese vor
der Zuftihrung der Lok zum Raw geftihrt hat, be-
setzt. Hierdurch verliert die Verleihung des Wimpel
an eine Lokbrigade den Wert einer besonderen Aus-
zeichnung.
Zur Vermeidung dieses MiBstandes ordnen i,vir an, daB
die Heimat-Bw den Wimpel von Lokomotiven der
Schadgruppen L3 und L4, die sofort dem Raw zuge-
gefiihrt werden, unmittelbar vor der Zuftihrung ent-
fernen. An Lokomotiven der gleichen Schadgruppen,
die in den Wartepark abgestellt werden, ist der Wimpel
bereits vor der Abstellung abzunehmen.
Filr eine erneute Verleihung des Wimpels an die Lok-
brigaden, die die Lok der vorstehend genannten Schad-
gruppen nach der Riickkehr-aus dem Raw ilbernehmen,
326
gelten die Punkte 4 bis 7 unserer Verftigung vom
15.5. 52. Der Punkt 4 dieser Verftigung wird zur Ver-
einfachung ab sofort so geandert, daf3 die Verpflich-
tungsurkunde ftir die tlbernahme der Lokpflege nicht
mehr von der Lokbrigade, sondern nur noch vom Bri-
gadelokftihrer unterzeichnet zu werden braucht.
(M I - 5 a v. 30. 3. 54 / 31 888) gez. Muller
MfE 238
Betr.: Durchfiihrung der Externatslehrgiinge zur Schu-
lung von Ingenieuren, Technikern, DV, DVV,
Gruppenleitern, TAN-Bearbeitern, AV-Kraften,
Meistern and Brigadieren entspreehend den
Riehtlinien fiir die Ausarbeitung und Ein-
fiihrung technisch begriindeter .Arbeitsnormen
(TAN) bei der Deutschen Reichsbahn im Be-
triebsmaschinendienst in den Rba-Bezirken
Am 21. 4. 54 beginnen die Externatslehrgange ftir den
Betriebsmaschinendienst einschl. Wagenwirtschaft in
alien Rba-Bezirken gemdf3 den Beschlassen des ZK der
SED und den Richtlinien der Regierung der DDR vom
20, 5.52 ? Gesetzbl. Nr. 64.
Mit der Durchftihrung dieser Lehrgange werden die
vom 2.11. bis 12.12. 53 im Bw Zittau ausgebildeten
TAN-Lektoren beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, in den
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Rba-Bezirken alle Ingenieure, Techniker, DV, DVV,
Gruppenleiter, TAN-Bearbeiter, AV-Krafte, Meister und
Brigadiere entsprechend den Richtlinien fur die Aus-
arbeitung und Einfiihrung technisch begriindeter Ar-
beitsnormen (TAN) bei der Deutschen Reichsbahn zu
schulen.
Die gesellschaftspolitischen Cektionen werden von Lek-
toren der Polit-Verwaltung, der zustandigen Rbd bzw.
Rba iThernommen
Die Rbd stellen die erforderlichen Lehrgange f?r jeden
Rba-Bezirk zusammen.
Die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Lehrgangen
mull mindestens 25 und darf hochstens 30 betragen, urn
einerseits eine wirtschaftliche Auslastung der Lehr-
gange und andererseits eine richtige Seminarffihrung
zu gewahrleisten. Bei zahlenmaBig schwacheren Lehr-
gangen benachbarter Rba-Bezirke sind diese zu einem
Lehrgang zusammenzufassen. Es diirfen hierbei jedoch
keine unvertretbar langen An- bzw. Rtickreisewege fi_ir
die Teilnehmer entstehen. Die zusammengestellten
Lehrgange mit den TAN-Lektoren sind den Rba be-
kanntzugeben. Die Rba haben einen geeigneten Unter-
richtsraum zur Verffigung zu stellen. Desgleichen geben
sie den Polit-Abteilungen ihres Rba Ort und Zeit der
Durchfuhrung der Lehrgange bekannt, damit die Polit-
Abteilungen ihre Lektoren rechtzeitig einsetzen konnen.
Die Lehrgange sind in solchen Dienststellen durchzu-
f?hren, in denen die Teilnehmer die Moglichkeit haben,
praktisch zu tiben. Etwa en:stehende Kosten fiir die
Bezahlung von Unterrichtsraumen sind der Schulver-
waltung des MfE auf Konto 4920 anzulasten.
Den Leitungen dieser Betriebe und Dienststellen ist
bereits vor Eintreffen der Lehrgangsteilnehmer mitzu-
teilen, da13 die durchzufahrenden praktischen Arbeiten
nur Sehulungszwecken dienen und keinerlei Aus-
wirkungen auf die bestehenden Arbeitsnormen haben.
Die Externatslehrgange sind entsprechend den ort-
, betriebsbedingten Verhaltnissen so durchzuftihren, dat3
keine Storungen in den Dienststellen auftreten konnen.
Der Lehrgang wurde auf Grund der Erfahrungen mit
136 Stunden festgelegt, die auf 17 Wochen mit je acht
Stunden Unterricht je Teilnehmer verteilt worden sind.
Die Rbd sind verantwortlich fiir den einwandfreien,
disziplinierten Ablauf der Lehrgange. Es mull gewahr-
leistet sein, dal3 die Teilnehmer keinen Unterricht ver-
saumen. Die Freistellung von einem Unterrichtstag
darf nur bei dringendsten Anlassen erfolgen. In solchen
Fallen mull der Betreffende den versaumten Unterricht
durch intensives Selbststudium ausgleichen.
Die Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, die
Lehrgangsteilnehmer soweit als moglich wahrend der
Dauer des Lehrganges nur im Tagesdienst zu beschafti-
gen. Es ist nicht statthaft, den Teilnehmer etwa nach
einem Nachtdienst zum Unterricht zu entsenden.
Die von den Rbd eingesetzten Lektoren sind von ihren
Dienststellen Air die festgelegten Schulungstage freizu-
stellen. Den Lektoren wie den Teilnehmern ist far die
Zeit des Unterrichts von ihren Dienststellen der Durch-
schnittsverdienst zu zahlen, und es sind die Freifahrt-'
scheine fiir die Hin- und Riickfahrt auszustellen.
Die gegebenenfalls entstehenden Reisekosten ffir die
Lektoren und Lehrgangsteilnehmer sind nach der An-
ordnung fiber Reisekostenvergiitung, Trennungsent-
schadigung und Umzugskostenvergatung vom 19.10.53
It. G131. Nr. 113 vom 29.10.53 von den Dienststellen zu
regeln.
Die Unterrichtsvergiitung fur die Lektoren ist aus dem
Schreiben des MfE, Abteilung Arbeit, vom 22.12.53 er-
sichtlich.
Der TAN-I3earbeiter des Reichsbahnamtes ist nach
Moglichkeit als Assistent einzusetzen.
Jeder Externatslehrgang ist von dem Leiter der Gruppe
Betriebsmaschinendienst des Rba zu eroffnen und zu
schlief3en. Die Eroffnung hat durch eine Lektion zu er-
folgen, an die- sich em n Seminar anschlieBen mull.
Samtliche Lehrgange sind entsprechend dem Lehrplan
durchzuffihren.
Je nach Anzahl der erforderlichen Lehrgange sind als
Unterrichtstage festzulegen:
bei 2 Lehrgangen Dienstag und Freitag,
bei 3 Lehrgangen Dienstag, MIttwoch, Freitag,
bei 4 Lehrgangen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag,
Freitag.
Grundsatzlich soli montags und sonnabends kein Un-
terricht statfinden.
Werden in einem Rba-Bezirk mehr als 4 Lehrgange
erforderlich, so haben these im AnschluB stattzufinden.
In jedem Lehrgang wahlen die Teilnehmer aus ihrem
Kreis einen Schillerrat, der den Lektor bei seiner Ar-
beit unterstiitzt und fiir Disziplin und Ordnung sorgt.
Am Schluf3 des Lehrganges fertigt der Schalerrat emn
Abschluf3protokoll mit einer Durchschrift an.
Vor AbschluB jedes Lehrganges schreiben die Teil-
nehmer eine Arbeit abet- eines der festgelegten Themen,
welches vom Lektor bestimmt wird. Die Arbeiten sind
vom Lektor auszuwerten unci zu beurteilen. Die Be-
urteilung des Teilnehmers im Seminar erfol,gt eben-
falls durch den Lektor. Hierbei ist der Teilnehmer auf
noch vorhandene Schwachen hinzuweisen.
Bei der Beurteilung sind die Noten ?Lehrgangsziel
erreicht" oder ?Lehrgangsziel nicht erreicht" anzuwen-
den. Der Beurteilung ist eine Kurzcharakteristik Ober
den Lehrgangsteilnehmer beizuftigen. Die Beurteilun-
gen sind vom Lektor in eine Zusammenstellung aufzu-
nehmen, die am Schluf3 des Lehrganges mit dem Ab-
schluBprotokoll des Schtilerrates an den Leiter der
Gruppe Betriebsmaschinendienst des Rba tibergeben
wird.
Die Durchfiihrung der Lehrgange ist von den TAN-
Bearbeitern des Betriebsmaschinendienstes der Rbd zu
kontrollieren. Hierbei ist den Lehrgangen bei der
Losung ihrer Aufgabe jede nur mogliche Hilfe zu ge-
wahrleisten.
Der Tag bzw. die Tage des Besuches sind mit dem
Lehrgangsleiter des Rba nach fernmilndlicher Rtick-
sprache festzulegen. fiber den Kontrollbesuch bitten
wir, einen kurzen aber treffenden Bericht zu geben, in
dem auf nachstehende Punkte besonders einzugehen
1. Wie ist der Verlauf der Lehrgange, welche Schwie-
rigkeiten treten auf, und welche MaBnahmen wur-
den dagegen eingeleitet bzw. durchgefiihrt?
2. Wie ist die Beteiligung des vom MfE festgelegten
Kreises der Lehrgangsteilnehmer?
3. Wie ist die Versorgung mit Literatur?
4. Welche grundsatzlichen Fragen konnten in den Lehr-
gangen nicht geklart werden?
Bericht ist spatestens zum 3. des Nachmonats an das
MfE, Hv M ? M 8, einzusenden.
Die Berichterstattung erfolgt mit GKB Nr. 012 019.
(M 8-130/54. v. 2. 4. 54/31 078) gez. Muller
327
50X1 -HUM
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MfE 239
Betr.: Bedarf an Vordrucken fiir die Jechnische Ar-
beitsnormung entsprechend den TAN-Richt-
linien der Deutschen Reichsbahn
Zur Durchfiihrung von Arbeitstagsaufnahmen sowie
zur Ausarbeitung von technisch begrtindeten Arbeits-
normen (TAN) sind von den Reichsbahndirektionen die
benotigten Vordrucke entsprechend den TAN-Richtlinien
ftir das Jahr 1954 zu ermitteln.
Die Reichsbahndirektionen melden schriftlich ihren Be-
darf an Vordrucken unter Angabe der Vordruck-Nr. bis
zum 20. 4.54 dem MfE, Hv M, M 8, damit der Druck-
auftrag schnellstens durchgeftihrt werden kann.
(M 8 - 118/54 v. 5. 4. 54 / 31 678) gez. Muller
Wagenwhischaft
MfE 240
Betr.: Wagenabnahme bei den Ausbesserungsstellen
Der Druck der Dienstanweisung ftir Abnahrne-Inspek-
toren und Abnahme-Wagenmeister (Wagenabnahme)
DA 002, Ausgabe 1954, ist abgeschlossen und die DA
kann von dem zustandigen Drucksachenlager der Rbd
angefordert werden. Die Leiter der Verw. Wagenwirt-
schaft sind fur die ordnungsgemaBe Verteilung der
Druckstticke veranti,vortlich.
Jeder Abnahme-Inspektor und Abnahme-Wagenmeister
erhalt em n Exemplar; des weiteren ist je em n Stuck ftir
die Vorschriftensammlung der Raw, WAS, WBS, Rba,
Ew und- Bww, Gruppe Revision der Rbd und drei Stiick
fur Rbd Verwaltung Wagenwirtschaft vorgesehen.
Wahrend der Drucklegung haben sich noch nachstehende
Erganzungen ergeben, die handschriftlich e!nzutragen
sind.
1. Seite 10
Unter: Besondere Bestimmungen ftirGtiterwagen Punkt 1
fiir nicht transitfahige Wagen
erganzen:
bei gebremsten Radsatzen der Wagen unter 80 km/h
(nicht transitfahig)
WGM = 22 mm
BGM = 20 mm
2. Seite 20
Unter: Gemeinsame Bestimmungen ftir Gtiter- und
Reisezugwagen Punk. 2 neu hinzu:
2. Wagen mit holzernen Fuf3bdden mtissen iiber den
bremsbaren Radern mit einem zweimaligen Funken-
schutzanstrich aus saurehartendem farblosem Kunst-
harzlack versehen werden, soweit besondere Funken-
schutzbleche nicht vorhanden sind.
Be! Giiterwagen kann auch em n zweimaliger Anstrich
mit dem Feuerschutzmittel ?Ornit" oder Wasserglas
angewendet werden.
3. Seite 35 unter Punkt 3
unter: Zeile BGM = 18 mm fill- nicht transitfahige
Gtiterwagen unter 80 km/h
erganzen:
WGM = 22 mm bei gebremsten Radsatzen
BGM = 20 mm ftir nicht transitfahige GUterwagen
unter 80 km/h.
4. Seite 35 unter Punkt 3 Zeile WGM = 27 mm bei ge-
bremsten Radsatzen ist das Wort ?gebrernsten" zu
streichen.
Die neue DA ist bei den WAS und WBS im Dienst-
unterricht zu behandeln.
(W - I -2 V. 31. 3. 54/31 745) gez. i. V. Peters
Betr.: Olwechsel in den Wagenachslagern,MfE 241
In der Zeit vom 1.4. bis 20. 5. 54 ist der Austausch von
Winter- auf Sommerol in samtlichen Giiter- und Reise-
zugwagenachslagern durchzuftihren. Die erforderlichen
Olmengen sind rechtzeitig von dem Betriebsstoffhaupt-
lager anzufordern. Nach vollzogener Umstellung ist
der am Langtrager neben dem Untersuchungsdatum
angebrachte Olfarbring zu entfernen. Die im Zu-
sammenhang mit dem Olwechsel bisher ergangenen.
Anweisungen bleiben welter unverandert bestehen.
Zur Senkung der HeiBlaufer ist der Olsumpf aus der
Olwanne restlos zu entfernen und samtliche Schmier-
polster, die noch die bisherige Befestigungsart mit
Draht, Schnur oder Kunstfaser aufweisen, gegen eine
vorgeschriebene, durch Blechstreifen und Nietung mit
dem Gestell festverbundene Schmiervorrichtung aus-
zuwechseln. Ein Tauschvortat _lerartiger Schmiervor-
richtungen ist anzulegen. Aufarbeitung hat laufencl zu
erfolgen.
Das gewonnene Winterol ist an die Nebenlager zurtick-
zugeben.
Die DurchfUhrung der Umstellung ist von den Be-
schaftigten der WAS der Raw'e und den Instrukteuren
der Rbd'en und Rba zu tiberwachen.
(W - II - 3 Fuw 26 v. 30. 3. 54) gez. Peters
Raw
Reichsbahnausbesserungswerke
Betr.: Verhiitung von Arbeitsunfallen MfE 242
Am 4. 3. 54 verungliickte im Raw Cottbus der 55jahrige
Dreher Georg Kulla todlich bei der Arbeit am groBen
Universal-Bohrwerk. Der Unfall ereignete sich in der
Nachtschicht gegen 3.05 Uhr. Urn 3.15 Uhr fand man
Kulla an der Maschine leblos auf. Augenzeugen waren
bei diesem Unfall nicht zugegen.
Die Untersuchung ergab folgendes:
K. hatte in das Bohrwerk eine fliegende Frasspindel
eingesetzt und an einer Dampfzylinderbuchse die
Kanale ausgefrast. Urn die Frasarbeit zu kontrollieren,
328
zog er die Frasspinder100 mm vom Werksttick ab und
neigte sich dann vermutlich seitlich tiber die Maschine,
um besser beobachten zu konnen. Hierbei ist er mit
dem linken Jackenarmel der umlaufenden Frasspindel
zu nahe gekommen und wahrscheinlich vom Sicherungs-
bolzen des Erasers, der 35 mm fiber den Spindelumfang
herausragte, erfaBt worden. Dadurch wurde die Arbeits-
jacke von der Spindel aufgewickelt und K. an die Ma-
schine herangezogen, wobei er mit der linken Hals-
seite gegen die Spindel gepreSt wurde; der Tod trat
durch Abdriicken der Halsschlagader ,em. ? Der,durch
den an die Spindel angepref3ten Korper vertirsachte
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Druck war so stark, daB der bei Uberlastung der Ma-
schine in Wirkung tretende Motorschutzschalter aus-
gelost wurde und das Bohrwerk zum Stehen kam.
Der Unfall war durch folgende Momente verursacht
worden:
1. Der Verungliickte hatte vor dem Kontrollieren des
Werkstticks die Maschine nicht ausgeschaltet. K.
hatte diese VorsichtsmaBnahme nicht beachtet, ob-
wohl er noch am letzten Sonnabend vor dem Unfall
im Unterricht fiber Unfallverhiltung auf Gefahren
an rotierenden Maschinenteilen hingewiesen worden
war. In den Arbeitsnormen des Raw Cottbus ist
dieser Arbeitsgang mit berticksichtigt.
2. Der von K. verwendete Sicherungsbolzen war un-
vorschriftsmaBig, er war zu lang und durfte nicht
fiber die Spindel herausragen. Dieser Bolzen gehorte
nicht zur Maschine und war den anderen an der
Maschine Beschaftigten nicht bekannt. Es konnte
nicht festgestellt werden, wie K. zu diesem Bolzen-
gekommen war; Bolzen in richtiger, den Arbeits-
schutzbestimmungen entsprechender Ausfiihrung
waren an der Maschine vorhanden.
Dieser Unf all macht es erforderlich, alle Beschaftigten
eingehend darauf hinzuweisen, daB nach der ASB 192
? 6 (2) b es verboten ist,
50X1 -HUM
die Rundlaufkontrolle und das Nachmessen des
Arbeitssttickes bei schnellem Gang der Maschine
durchzuftihren.
Damit wird gefordert, daB die Kontrolle und das Nach-
messfn des Arbeitsstiickes nur bei ausgeschalteter Ma-
whine erfolgen darf. Dieser ? der ASB 192 gilt nicht nur
f?r Drehbanke, sondem sinngemal3 such fur Bohr-
maschinen, Bohrw,erke, Frasmaschinen, Werkzeug-
schleifmaschinen usw.
Gleichzeitig damit werden alle Beschaftigten auf die
Einhaltung des ? 10 der ASB 351 hingewiesen, der vor-
schreibt, daB wahrend der Arbeit nur enganliegende
Kleiciung zu tragen ist. Ein jeder muB der einwand-
freien Beschaffenheit seiner Arbeitskleidung die groBte
Beachtung schenken.
Auf Grund dieses Unfalles werden alle Beschaftigten
in den Reichsbahnausbesserungswerken aufgefordert,
im Interesse der Erhaltung ihrer Gesundheit bei all
ihren Handlungen die Arbeitsschutzbestimmungen und
die besonderen Betriebsvorschriften der Deutschen
Reichsbahn zu beachten.
Dieser Unfall ist mit alien Beschaftigten bei den lauf end
stattfindenden Unfallbelehrungen, Unterweisungen
fiber die Arbeitsschutzbestimmungen usw. eingehend
auszuwerten.
(7b/17/34/54 v. 5. 4. 54 / 31 794) gez. LoBner
Sicherungs- und Fernmeldewesen
NEM 243
Betr.: Wiederholungssperren und Unterwegssperren in
*mechanischen Stellwerksanlagen
Bezug: Unsere Verfg. SF Ia Ssbs 2 vom 4. 7.53
Uberprilfungen der Stellwerksanlagen durch die Fach-
inspekteure der Sicherheitsinspektionen haben ergeben,
daB bei einem erheblichen Teil der mechanischen Steil-
werksanlagen ? insbesondere in den Rbd-Bezirken
Berlin, Greifswald und Magdeburg ? die Wieder-
holungs- und Unterwegssperren sich nicht erganzen und
keine Uberschneidung der Sperrenwirkung vorhanden
ist. In diesen Fallen besteht die M8glichkeit, den
Signalhebel mehrmals in die Fahrtstellung umzulegen.
Wir ersuchen daher alle Rbd'en, bis zum 1. 7. 54 alle
mechanischen Stellwerksahlagen auf die ordnungs-
gemaBe Sperrwirkung (Uberschneidung) der Wieder-
holungs- und Unterwegssperren zu ilberpriifen.
Vorgefundene Mange' sind sofort zu beseitigen. Die
Durchfiihrung der Uberprtifung sowie die vorgefun-
denen Mange' sind uns bis zum 25.7. 54 zu berichten.
AuBerdem achten standig alle Kontrolloigane des
Sicherungswesens bei der Uberprilfung der Sicherungs-
anlagen auf die ordnungsgemaBe Sperrwirkung.
(SF I - 1 Ssbs 2 v. 1. 4.54 /31 571) gez. Gebhardt
Betr.:
Berlin 21
Telegr. Abkiirzungen ffir die ab 1. 4. 54 in Be-
trieb genommenen Tb-Leitungen 761 und '762
Die Tb-'1Ag 761 Bln Osb?Genshagener Heide ist auf
folgenden Bahnhofen und Abzw. mit Monseapparaten
betriebsfahig ausgeriistet:
Nachrichtenstelle Bin Osb Telegr. Abkilrz. = Bin
Wuhlheide Vbf
? = Wuv
Abzw. Teltowkanal
Abzw. Falkenberg
Bf Schonefeld b. Berlin
Bf Genshagener Heide
f f
Pt
f f
f t
= Atk
= Ala
= Sfb
= Gh
Die Tb-Leitung 762 Bln Osb--Nauen ist auf folgenden
Bahnhofen und Abzw. mit Morseapparaten betriebs-
fahig ausgerilstet:
Nachrichtenstelle Bin Osb
Hp Springpfuhl
Telegr. Abkiirz.
If f
= Bin
= Sgp
Bf Wartenberg
f
=Wt
BI Karow
f I
f t
Kar
Bf Schonerlinde
tf
= SI
Bf Schonwalde
I/
ft
= Swd
Bf Basdorf
? f I
ft
Bas
Bf Wensickendorf
tI
= Wsd
Bf Schmachtenhagen
IP
f>
= Shn
Bf Oranienburg
= Or
Bf Germendorf
PP
= GI
Bt Kremmen
IP
= Krm
Bf Flatow
ft
If
Fl
BE Bornicke
f
If
= Bke
Bf Kienberg
If
= Kg
Bf Nauen
Nau
Vorgenannte Morsebezirksleitungen sind wie alle ande-
ren Morsebezirksleitungen zu bedienen.
Urn Irrtilmer auszuschalten, wird besonders auf die
Fernschreibvorschrift 476 ? 16 Abs. 1 c und Abs. 4 hin-
gewiesen. Hiernach ist unbedingt zu verfahren, damit
eine schnelle Nachrichtenfibermittlung erfolgt.
(Sf?II--2 v. 26. 3. 54 / 25 162) gez. Bonnke
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Magdeburg 22
Betr.: Einfahrvorsignale des Streekenabschnitts Magde-
burg?Brandenburg
Bezug: Verfilgung Mgb 10 17/54
Auf dem mit Dreibegriffvorsignalen ausgerilsteten
Streckenabschnitt Magdeburg?Brandenburg werden
ab 10.5. die Einfahrvorsignale mit der 2. Laterne be-
leuchtet.
Das Signalbild tritt am 10. 5. 54 mit Beginn der Be-
leuchtungszeit in Kraft.
(Sf 1-2 c/3 ? Ss,
B ? Be v. 26. 3. 54)
gez. Holzmuller
Kader
Betr.: Belobigung MfE 244
Den Vizeprasidenten der Rbd Halle, Herrn Otto Arndt,
habe ich wegen vorbildlicher Anleitung und Organisa-
tion bei der Erfallung der Transportaufgaben, die der
Rbd Halle anlaBlich der Wiederkehr des Tages der ge-
fallenen Heiden der Marzkampfe im Jahre 1921 gestellt
waren, mit einer Belobigung ausgezeichnet.
gez. Chwalek
Betr.: Sperrung von Dienstausweisen MfE 245
Die Dienstausweise Nr. 494, gedruckte Nr. 148 694, aus-
gestellt filr Karl Hamman, BPO-Sekretar, und Nr. 63,
gedruckte Nr. 148 263, ausgestellt iiir Hans Chaverial,
BGL-Vorsitzender vom RAW Malchin, werden filr un-
gultig erklart.
(K I - 5/114/54 v. 6. 4. 54 / 31 796) gez. i. V. Jonack
Berlin 22
Betr.: Gewahrung auBerordentlicher Belobnungen
a) Der Fdl Otto Kurth ? Bf Seddin war durch be-
sondere Umsicht ,und Aufmerksamkeit bei der Ver-
hiitung einer Flankenfahrt infolge Vorbeifahrt an
einem Halt zeigenden Blecksignal bei der Abzweig-
stelle Bea maBgeblich beteiligt.
b) Durch mehr als gewohnliche Aufmerksamkeit ver-
hiltete der Lola Fritz Karper ? Bw Blo ? am I..lber-
weg des Postamts 58 bei Furstenberg (Havel) einen
schweren Unfall.
K. bemerkte trotz Nebels einen auf dem 1Therweg
stehengebliebenen Lkw und brachte seinen Zug
durch Schnellbremsung kurz hinter dem tlberweg
zum Halten.
Der Lkw wurde infolge der starken Abbremsung des
Zuges nur leicht beschadigt.
c) Durch besondere Aufmerksamkeit und Umsicht ver-
hilteten am 12. 2. 54 bei Dunkelheit die Lokpersonale
des Ps 1822 ? Lokf Willi Klippen und Lokheizer
Fritz Radan ? sowie des N 8663 ? Lokf Harri
Tucholl und Lokheizer Paul Lange ? samtlich vom
Bw Basdorf ? einen schweren Betriebsunfall. Beide
Zilge waren aus entgegengesetzter Richtung in den
Streckenabschnitt Schildow-MOhlenbeck eingelassen.
Ein Zusammensta beider Zilge konnte im letzten
Moment durch die Umsicht und Aufmerksamkeit
beider Lokpersonale verhiltet werden. Beide Per-
sonale wurden belohnt.
d) Bei der Beseitigung von schweren Sturmschaden an
den Leitungsanlageh in der Mlle der Gleise bei
Hubertush6he in der Nacht vom 15. L zum 16. 1. 54
hat sich der Lta Leschinski ? Fm Swv ? durch vor-
bildlichen Einsatz besonders hervorgetan.
Unter den schwierigsten Verhaltnissen setzte er sich
voll em n zur Beseitigung eller Schaden und Hinder-
nisse.
e) Im AnschluB an eine Explosion in der Gasprefi-
anlage auf dem Bf Wur am 8. 2. 54 verhiitete der
Betriebsarbeiter H. Volkmann durch Umsicht und Ent-
schlossenheit die weitere Auswirkung der Explosion.
V. eilte sofort nach der Explosion in den Raum,
sperrte die Gaszufiihrung ab und bekampfte den
entstandenen Brand.
Allen Beteiligten wurde filr ihr vorbildliches Verhalten
bei der Verhiltung und Einschrankung von Unf alien
und sonstigen Betriebsschwierigkeiten auBerordentliche
. Belohnungen gewahrt.
(B II - la v. 31. 3. 54 / 23 714) gez. Funke
Betr.: Belobigung Dresden 22
Fiir entschlossenes und mutiges Verhalten bei Gefahr-
dung zWeier Reisender auf Bahnhof Penig am 3. 3. 54
spreche ich hiermit dem Fahrdienstleiter
Gunther Sandig
meine besondere Anerkennung aus unter gleichzeitiger
oberreichung einer Geldpramie in Holm von 300 DM
nach den Bestimmungen der DO in ? 4 und ? 5.
(Rba Karl-Marx-Stadt ? Der Amtsvorstand ?
V. 26. 3. 54) gez, Heine
Finanz en
Betr.: Bargeldplan ? Reisekosten MfE 246
1m Zentralblatt der Deutschen Dernokratischen Repu-
blik Nr. 3/54 vom 23. 1. 54 (Seite 30) 1st vom Ministerium
der Finanzen die
?Anweisung ilber die Kontrolle der Inanspruch-
-- nahme der geplanten Mittel fur Reisekosten in den
Betrieben der zentralverwalteten und ortlichen
volkseigenen Wirtschaft (VEW) im Planjahr 1954.
Vom 9. 1. 54"
veroffentlicht worden.
330
Wir weisen hiermit auf diese Bekanntmachung be-
sonders hin und ersuchen alle selbstandig planenden
Reichsbahnstellen, die Planung und Inanspruchnahme
der Reisekosten in ihren Quartalsbargeldplanen und
monatlichen Erfiillungsmeldungen in der vorgeschrie-
benen Form den kontofilhrenden Kreditinstituten zu
erstatten.
(F I - 1/154/54 v, 31, 3.54 / 33 561) gez, Hielscher
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
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Betr.: Abrechnung der Bahnhofskassen WE 247
mit den Finanzbuchhaltungen
Ein am 20. 1. 54 in Berlin durchgefilhrter Erfahrungs-
aus,tausch des Ministeriums filr Eisenbahnwesen mit
einigen Bahnhofskassenverwaltern aller Reichsbahn-
direktionen und Mitarbeitern aus Hauptbuchhaltungen
der Reichsbahnamter hat ergeben, daB grundsatzlich die
Arbeitsweise bei alien Bahnhofskassen wohl gleich, die
Abrechnung mit den Finanzbuchhaltungen jedoch ver-
schieden ist. In einem Teil der Bahnhofskassen wird
noc,h nach Anlage A zum Mitteilungsblatt 10,52 abge-
rechnet, d. h., die Bahnhofskassen fertigen, soweit noch
nicht vorhanden, fur alle Geschaftsvorgange nach den
Kassenlisten Belege, wahrend in anderen Bahnhofs-
kassen der mit MfE-Vfg.Hb 11-11/53 vom 4. 7. 53 (an die
Hauptbuchhaiter der Rbd und Ebb) gegebenen Empfeh-
lung entsprochen wurde und nur mit einem Buchungs-
beleg far den Abrechnungszeitraum abgerechnet wird.
Letzteres Verfahren erfordert gegenilber anderen den
geringsten Aufwand, ohne daB bei seiner Anwendung
gegen Grundsatze des Rechnungswesens der volkseige-
nen Wirtschaft verstoBen wird. Nachstehendes Verfah-
ren, das auf der Abrechnung mit nur einem Buchungs-
beleg basiert und sigh bereits vielfach bewahrt hat, wird ?
vom I. 5. 54 an verbindlich fur die Abrechnung zwischen
alien Bahnhofskassen und Finanzbuchhaltungen der
Reichsbahnamter eingefiihrt.
1. Die Bahnhofskassen buchen taglich die Geschafts-
vorfalle in den Kassenbilchern und Kassenlisten
nach den Kassenvorschriften, nach Anlage A zum
Mitteilungsblatt 10/52 und den weiteren ergangenen
und folgenden Bestimmungen.
2. Far die Einnahmen und Ausgaben nach Absatz ha
bis ee und hh sind von der Bahnhofskasse keine
Belege .zu fertigen. (Wegen der Aufnahme der Be-
trage in den Buchungsheleg siehe gleichen Absatz.)
3. Die Aufteilung der Verkehrseinnahmen auf Per-
sonen- und Giiterverkehr und nach Rechnungsmo-
naten nach Ziffer 10 der Anlage A zum Mittellungs-
blatt 10/52 auf der Riickseite der Kassenhauptliste
entfallt. (Wegen des Vermerks einmal im Monat auf
dem Buchungsbeleg siehe Absatz 13.)
4. Im Abrechnungsbuch filr Ablieferungen, Spalte 3
bis 9, sind die Einnahmen nach den Ablieferbilchern
nicht mehr nach Verrechnungsmonaten und auf den
Personen- und Giiterverkehr aufzuteilen. In die
Spalte 3 ist der Gesamtbetrag der Einnahmen nach
den Ablieferbiichern (einschl. Verschiedener Er-
trage) einzutragen, in Spalte 4 der auf die Verschie-
denen Ertrage entfallende Betrag. Spalte 5 wird
Leerspalte, sie kann fiir durchlaufende Betrage nah
Absatz 10d verwendet werden. in die Spalten 6 bis
9 werden die bisher auf der Zunge eingetragenen
Betrage mingesetzt. Die Zunge wird damit ilber-
fliissig. Spalten 18 his 25 andern sich nicht.
5. Am letzten Tag des Abrechnungszeitraumes sind die
Tagessummen des Abrechnungszeitraumes der Spal-
ten 3, 4 und 5 (nicht der ilbrigen Spalten) im Ab-
rechnungsbuch zusammenzustellen. Vom Gesarnt-
betrag der Einnahmen nach den Ablieferbachern
(Spalte 3) ist der Gesamtbetrag der Verschiedenen
,Ertrage (Spalte 4) und der durchlaufenden Betrage
(Spalte 5) abzuziehen. Der Differenzbetrag ist nach
Abstimmung mit dem Kassenbuch far Verkehrsein-
nahmen als Verkehrseinnahme in den Buchungs-
beleg nach Absatz 13 zu iibernehmen.
6. Bei Bahnhofskassen mit geringem Geschaftsumfang
kann das Reichsbahnamt genehmigen, daB im Ab-
rechnungsbuch fiir Ablieferungen nicht die Betrage
50X1 -HUM
ftir jecle abliefernde Kasse, sondem je Spalte nur
die Tagessummen eingetragen werden.
7. Das Reichsbahnamt kann anordnen, daB ilber die
Kassenhauptliste und die Kassenlisten der Auszahl-
schalter hinaus fiir von Abfertigungskissen buch-
maBig als Verkehrseinnahmen weitergegebene (ab-
gelieferte) Forderungen (z. B. filr Gutscheine), die
die Bahnhofskasse vom Zahlungspflichtigen einzu-
ziehen hat, eine Kassenliste fur Forderungen an
Verkehrseinnahmen gefillart wird. Die Tagessum-
men der von den Abfertigungskassen abgelieferten
Forderungen dieser Art werden taglich in dieser
Kassenliste als Verkehrseinnahmen vereinnahmt
(also nicht in der Spalte ?Barkasse" der Kassen-
hauptliste). Die von den Zahlungspflichtigen ein-
gehenden Betrage werden in die Kassenhauptliste
als Einnahme und in die Kassenliste filr Forde-
rungen aus Verkehrseinnahmen als Ausgabe ein-
getragen. Die Bahnhofskasse fagt far den Kontroll-
bericht den Abrechnungen zum Quartalsletzten ilber
den Bestand laut Kassenliste eine Nachweisung bei,
in der die unbezahlten Forderungen nach Zahlungs-
pflichtigen aufzuteilen sind.
8. Vorschiisse an Abfertigungskassen ftir die Auszah-
lung von Lohnen auf Grund von Rb-Sparkassen-
schecks usw. sind nicht mehr nach Anlage A ZUM
Mitteilungsblatt 10/52, Absatz 11 und 12, zu behan-
deln. Es ist wie fr?hr zu verfahren, d. h., die Zah-
lungen sind wie auch z. Z. die von den Bahnhofs-
kassen gezahlten Nachnahmen aus dem Gilterver-
kehr im Kassenbuch f?r Verkehrseinnahmen, im
Abrechnungsbuch fiir Ablieferungen und im Ab-
lieferbuch rot abzusetzen. Da an den Bilanzstich-
tagen die Bestande der Abfertigungskassen an die
Bahnhofskassen bar oder buchmaBig als Verkehrs-
einahmen abzuliefern sind, werden diese zunachst
von den Verkehrseinnahmen abgesetzten Betrage
in jedem Fall als Verkehrseinnahmen ausgewiesen.
Die Abfertigungskasse fordert die benotigten Be-
trage mit formlosem Schreiben an (die neue KV TI
sieht spater hierfar einen besonderen Vordruck
vor). Sie setzt den eingegangenen Betrag im Haupt-
buch (Spalte Ablieferungen) rot em n und liefert die
gezahlten Belege als Verkehrseinnahmen ab. Die
Buchuno im Kassenbuch filr Durchlaufende Gelder,
die Fahrung von zweiten Ablieferbilchern und
bhn-
liche Interimsregelungen entfallen. Vorschtisse an
Abfertigungskassen sind nach wie vor our aus dem
A-Kento der Bahnhofskasse zu zahlen.
9. Die Bahnhofskassen rechnen mit den Finanzbuch-
haltungen drei- bis sechsmal im Monat unter Bei-
filgung der Kassenlisten ab. Das Reichsbahnamt
setzt die Abrechnungstage entsprechend der Fertig-
stellung der Lohnabrechnung, Abrechnung von Auf-
wandsentschadigungen usw. fest, z. B. zum 8., 17.,
24. und Letzten des Monats.
Am Letzten des Monats ist immer abzurechnen.
10. Folgende Einnahmen und Ausgaben in gleicher
line, die nur Zahlungsmittelkonten der Bahnhofs-
kasse und Konten fiir Forderungen an Verkehrs-
einnahmen (Absatz 7) beriihren, werden in den
Kasser.listen angehakt; sie werden bei der Abrech-
nung nicht belegt und bei der Aufstellung des Bu-
chungsbeleges nach Absatz 11 nicht beriicksichtigt:
a) tbergabe von Zahlungsmitteln und gezahlten
' Belegen zwischen Kassenverwalter und Schal-
terbeschaftigten und umgekehrt, sofern nur der
Kassenverwalter mit der Finanzbuchhaltung
abrechnet,
b) Einzahlung oder Abhebung von Betragen bei,
der Bank,
c) tberweisung vom Bankkonto ? A ? auf das
Bankkonio ? E ? umgekehrt,
d) t'berweisung an die Rb-Sparkasse von zugunsten
der Rb-Sparkasse eingezahlten Betragen und
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Vberweisung von Expragutnachnahmen inner-
halb eines Abrechnungszeitraumes,
e) Obergabe von Kundenschecks an die Bank 7Air
Einziehung der Betrage,
f) Einzahlungen von Verkehrstreibenden zum
Ausgleich von Forderungen an Verkehrseinnah-
men (siehe Absati 7),
g) Einzahlungen, z. B. irrtiimliche, die im Abrech-
nungszeitraum wieder ausgezahlt werden,
h) zunachst ungeklarte Einzahlungen, die jedoch
innerhalb des Abrechnungszeitraumes als Ver-
kehrseinnahmen oder Verschiedene Ertrage er-
mittelt wurden. Diese Betrage sind in der
Kassenhauptliste am Tage der Errnittlung als
Verkehrseinnahmen oder Verschiedene Ertrage
zu vereinnahmen. Sie sind am gleichen Tage zu
verausgaben; der Ausgabebetrag und der Ein-
nahmebetrag am Tage der Einzahlung werden
angehakt.
11. Die Kassenlisten werden am letzten Tage des Ab-
rechnungszeitraumes abgeschlossen. Die Summen
der Umsatze samtlicher Kassenlisten und Spalten
der Kassenhauptliste im Abrechnungszeitraum, das
sind die Summen der Einnahmen und. der Aus-
gaben ohne Berticksichtigung der Anfangs- und End-
bestande, werden in einen Buchungsbeleg (Vordruck
DIN A 4, Bestell-Nr. 090/03) in zweifacher Ausferti-
gung tibernommen, und zwar die Einnahmen als
Lastschriften und die Ausgaben als Gutschriften.
Als Gutschriften werden folgende im Abrechnungs-
zeitraum aufgekommenen Betrage eingetragen:
a) die Summe der Verkehrseinnahmen nach dem
Abrechnungsbuch fiir Ablieferungen,
b) die Summe der Verschiedenen Ertrage nach dem
Kassenbuch ftir Verschiedene Ertrage,
c) die Summe der mit sogenannten Lila-Anwei-
sungen erhaltenen Zuschilsse oder auch die
Summe der auf anderem Weg erhaltenen Zu-
schtisse,
d) einzeln ungeklarte Einzahlungen.
Als Lastschriften werden folgende im Abrechnungs-
zeitraum aufgekommenen Betrage eingetragen:
aa) die Summe der durch Scheckziehungen an das
MfE (EVK Berlin) abgelieferten Betrage,
bb) die Summe der an die EVK Berlin abgelieferten
EVK-Anweisungen,
cc) die Summe der an die artliche zustandige EVK
abgelieferten Anweisungen,
dd) die Summe der an die Rb-Sparkasse abgelie-
ferten Rb-Sparkassenschecks,
ee) die Summe in Zahlungspflichtigen der nicht von
. der Bahnhofskasse emzuziehenden Forderungen
aus Verkehrseinnahmen (Deutrans, DIA usw.),
If) die Summe der gezahlten Lohne,
gg) die Summen der tibrigen gezahlten Betrage (die
Einzelbetrage werden, mOglichst mit Rechen-
masclaine, zusammengestellt, der Aufrechriungs-
streifen wird der Abrechnung beigeftigt),
hh) einzeln die von der Bahnhofskasse als Ver-
kehrseinnahmen _oder Verschiedene Ertrage zu
behandelnden Betrage, deren Zweckbestimmung
nach Einzahlun.g bei der 8alinhofskasse in
332
friiheren Abrechnungszeitraumen nicht geklart
werden konnte, oder die beim Reichsbahnamt
eingegangen waren (letztere auf Grund einer
Buchungsanzeige des Rba),
ii) einzelne Aubzahlungen nach irrttimlichen Einzahlungen frilherer Abrechnungszeitraume.
De Summen der in den BUchungsbeleg eingetra-
genen Lastschriften und Gutschriften miissen ilber7
einstimmen. Die Erstschrift des Buchungsbelegs
wird dem Reichsbahnamt mit der Abrechnung ilber-
sandt, die Zweitschrift wird bei der Bahnhofskasse
aufbewahrt.
12. Die nach IVitteilungsblatt 10/52, Anlage A, Absatz 15,
dem Rba zu tibersendenden Verzeichnisse und Ba-
lege tibcr die in den Kassenlisten gebuchten Ver-
schiedenen Ertrage sind nicht mehr zehntagig, son-
dern nur einmal im Monat, und zwar imrner zum
3. des Monats fur die im Vormanat gebuchten Ver-
schiedenen Ertrage vorzulegen.
13. Die Bahnhofskasse gibt nach dem Kassenbuch far
Verkehrseinnahmen auf der Riickseite des Bn-
chungsbelegs far den letzten Abrechnungszeitraum
im Monat an, win sich die in den Kassenlisten ein-
getragenen und mit den Buchungsbelegen verrech-
neten Verkehrseinnahmen des abgelaufenen Monats
auf Personenverkehr und Gilterverkehr und nach
Rechnungsmonaten verteilen.
14. Der Buchungsbeleg nach Absatz 11 1st vom Tages-
prtifer der Bahnhofskasse nach den Kassenbtichern,
Kassenlisten und Belegen zu prtifen. In der Finanz-
buchhaltung werden die Kassenlisten nur bei Un-
stimmigkeiten nachgeprtift.
15. Die Finanzbuchhaltung des Reichsbahnamtes bucht
wahrend des Monats die mit Buchungsbeleg abge-
rechneten Verkehrseinnahmen und Verschiedenen
Ertrage je auf einem Sammelkonto. Sin belastet
das Sammelkonto fiir Verkehrseinnahmen auf
Grund des Vermerks auf der- Rtickseite des Bu-
chungsbelegs der Bfk filr den letzten Abrechnungs-
zeitraum im Monat (Absatz 13) und schreibt die Be-
trage den nach dem Kontenplan als Monatskonten
zu fahrenden Verkehrseinnahmesammelkonten,
Personenverkehr und Gtiterverkehr, gut. Das Sam-
melkonto ftir Verschiedene Ertrage wird mit den
nach Absatz 12 in den Verzeichnissen gemeldeten
Betragen in einer Summe belastet, die Ertrags-
konten werden erkannt. Die Finanzbuchhaltungen
beachten, dal3 sich die beiden Sammelkonten nach
Durchfahrung der in diesem Absatz genanhten Bu-
chungen ausgleichen miissen. Unstimmigkeiten 1st
nachzugehen.
16. Alle abrigen nicht im Absatz 15 genannten Ein-
nahmen und Ausgaben werden in der Finanzbuch-
haltung nach dem Buchungsbeleg und nach den
Auszahlungsbelegen gebucht. Die Finanzbuchhal-
tong gibt den Bahnhofskassen die Konten far die
Lastschriften und Gutschriften nach dem Buchungs-
beleg bekannt.
Die Rba berichten bis zum 10. 6. 54 an die Rbd'en, die
Rbd'en bis zum 15. 6. 54 an das MfE, Abteilung Finan-
zen, wenn weitere Vereinfachungen von allgemeiner
Bedeutung vorgeschlagen werden. Es 1st beabsichtigt,
das Verfahren noch in die neuen Kassenvorschriften
Teil II aufzunehmen.
GKB-Nr. 011 522. gez. Hielsc.her
(F I-1 156/54 v. 6. 4. 54(33 561)
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Hauptbuchhalter
MfE 248
Betr.: Abschreibungen filr AnIagegegenstinde, die durch
die permanente Inventur neu festgestelit werden
Durch die permanente Inventur werden verschiedent-
lich Anlagegegenstande aufgefunden, die bisher nicht
im Sachanlagevermagen enthalten waren.
Zur Klarung der Frage, von welchem Zeitpunkt ab
diese Anlagegegenstande der Abschreibung unterliegen,
hat das Ministerium der Finanzen, HV Finanzrevision,
im Einvernehmen mit der Zentrale der DIB ent-
schieden, daf3 samtliche bei der permanenten Inventur
festgestellten Anlagegegenstande, die bisher noch nicht
im Anlagevermogen enthalten waren, zum Stand per
1.1. 54 einzubuchen und von diesem Zeitpunkt ab die
Amortisationen zu entrichten sind. Beztiglich der Ab-
schreibungen auf fertiggestellte bzw. in Betrieb ge-
nommene Investitionen wird nochmals auf die Vfg.
111.1 - 1231/53 vom 18. 4. 52 hingewiesen. Es ist un-
bedingt sicherzustellen, daB hierftir die Abschreibungen
mit dem 1. des Monats nach der Fertigstellung be-
ginnen und zurtickliegende Wertstellungen vermieden
werden.
(Hb I - 101/54 I v. 30. 3. 54 / 31 401) gez. Kleinert
MfE 249
Betr.: Beseitigung von Triimmern auf Reichsbabn-
gelande;
hier: Verwendung und Abrechnung der aus der Ent-
triimmerungsaktion gewonnenen Stoffe
Nach Mitteilung der Haushaltsstelle des MfE bestehen
Unklarheiten bei der Abrechnung far die bei der Ent-
trtimmerung gewonnenen Stoffe. Nachstehende Anwei-
sungen sind kiinftig genauestens anzuwenden.
Fiir die Abrechnung der Solidaritatsaktion werden in
Karze besondere Richtlinien veroffentlicht.
Es sind zu beachten:
Rundschreiben der DIB II Invest. Nr. 13/53 (II/1)
vom 2. 7. 53 = Einplanung und Finanzierung der durch-
zufahrenden Enttrtimmerungen 1953.
GB1. 71/52 S. 447 ff - ?Anordnung zum Plan der
Enttriimmerungsarbeiten vom 23. 5. 52
und erste Durchftihrungsbestimmung ..."
dazu.
GB1. 9/54 vom 21. 1. 54 - Preisverordnungen tiber
Alt- und Abfallmaterial.
MfE 43/53 S. 355 - Beseitioung von Trtimmern auf
ReichsbahngelanCle.
(Der letzte Absatz obiger Anweisung ist
zu streic.hen und wird durch nach-
stehende Richtlinien ersetzt.)
1. Alle bei der Enttrummerungsaktion gewonnenen
Baustaffe und Teile sind Eigentum der DR. Sie sind
in der nachsten Lagerbuchhaltung sofort mengen-
und 1,vertmaBig zu erfassen.
2. Die gewonnenen Stoffe sind den Verbrauchern
(Rbbu, volkseigenen und privaten Baubetrieben) im
Rahmen des Investitions-, Generalreparatur- oder
Unterhaltungsplanes zu tibergeben und sofort in
Rechnung .zu stellen. Der gewonnene Nutzstahl ist
der Zcntralen Leitung der Reichsbahn-Bau-Union,
Berlin NW 7, Unter den Linden 10, Ruf-Nr. 25 487
oder 25 471, App. 31, monatlich zum 5. des Nach-
monats schriftlich unter Beiftigung einer Eisenliste
zu melden. Die Verfugung tiber die Verwendung
des Nutzstahls erfolgt durch die Reichsbahn-Bau-
Union. (Preisverordnungen im GE31, 9/54 vom 21. 1. 54).
3. a) An die Enttriimmerungskolonnen sind gema13
1. Durchftihrungsanweisung zum Plan der Ent-
triimmerungsarbeiten (GB1. 71/52 S. 450) ftir die
restlose Gewinnung eller Metalle aus den Triim-
mern Pramien gemaf3 nachstehender Tabelle zu
zahlen:
far je 100 kg
far Eisen aller Art 0,70 DM
fi_ir Buntmetalle mit Fremdanhaf-
tungen von 11 bis 70 ?A 2,-
ftir Zink, Zinklegierungen, Magne-
sium, Magnesiumlegierungen, Bunt-
metalle mit Fremdanhaftungen bis
zu 10 ?/o 5,-
ftir Blei, Bleilegierungen, Alumi-
nium, Aluminiumlegierungen, Kup-
fer- und Nickellegierungen 10,-
fur Kupfer, Nickel, Zinn und Zinn-
legierungen 15,-
Pramien werden gezahlt ftir wahrend der Arbeits-
zeit aus den bearbeiteten Massen heraussortierte
Metalle.
b) Die Pramienbetrage sind dem ausfahrenden Be-
trieb quartalsweise, aber spatestens 14 Tage nach
Beendigung der Arbeiten, zur Auszahlung an die
Enttrtimmerungskolonnen zu tiberweisen. Die
Hale der Pramien ist nach den im Lager mengen-
maf3ig erfaBten Stoffen zu errechnen.
c) Der Investtrager hat sich von der ordnungs-
gemaBen Auszahlung der Pramien an die Ent-
trtimmerungskolonnen durch Einsichtnahme in
die quittierten Pramienlisten zu tiberzeugen. Die
Vberprtifung ist aktenkundig zu machen.
4. Der Erlos aus dem Verkauf der gewonnenen Stoffe
- abztiglich der gezahlten Pramien - ist bis zum
25. des Nachmonats an das MfE - Haushaltsstelle
Konto 1143000 bei der Deutschen Notenbank Berlin
- zu ilberweisen.
Buchungssatze:
13
50X1 -HUM
1.
Stoffgewinnung
per 392
an 19320
2.
Stoffverkauf
per 14
an 392
3.
Pramienzahlung an den aus-
fiihrenden Betrieb
per 19320
an 160
4.
Abfiihrung des Habensaldos
aus 19310 an das MfE
per 19320
an 19241
Das Konto 193 ist aufzugliedern:
19310 Abrechnungskonto fi_ir Schadensfalle und
Verschrottungen,
und 19320 Abrechnungskonto ftir aus der Enttrtim-
merung gewonnene Baustoffe - und
Teile.
Neu aufzunehmen ist Konto
19241 Einnahmesammelkonto fur aus der Ent-
triimmerung gewonnene und verkaufte
Stoffe.
Die Anderungen erscheinen im nachsten Nachtrag zum
Kontenplan der Deutschen Reichsbahn 1954.
Abt. Hochbau hat mitgewirkt.
(Hb 1 - 002 - IV/54 v. 3. 4. 54 / 33 676) gez. Kleinert
Betr.: Lokkohleverrechnung MfE 250
Bezug: 1. Anweisung zur Leistungsabrechnung im
Jahre 1954 Vfg. Hb 1/070/54 I vom 6.1. 54
2. Vfg. Hb I -1/102/54 vom 19. 3. 54
Da in einigen Rbd'en jetzt Rohbraunkohle als Lok-
kohle verwendet wird, ist es notwendig, die Bezugsver-
ftigung1) auf Seite 32 wie folgt zu erganzen:
Als 6. Zeile sind die Werte
0,4 (Umrechnungsfaktor)
5,20 (Lagerverrechnungspreis)
7,60 (Tenderverrechnungspreis)
einzuftigen.
Zum 31. 3. dieses Jahres und alien folgenden Kontroll-
berichtsterminen ist hinsichtlich des Kohleumwertungs-
betrages die Bezugsverftigung .2) zu beachten.
(Hb II - 2/220/54 II v. 31. 3. 54 / 33 677) gez. Thiede
333
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Materialversorgung
MfE 251
Betr.: Berichtigung des ?Nummernverzeidmisses der Ersatzstiicke fiir Personen-, Gepack- und Guterwagen,
Regelspur, Drucksache 91 706-09
Folgende Ersatzstiick-Nmmmern wurden erteilt und sind daher handschriftlich nachzutragen:
1
2
4
5
6
Teil I. S. 13
000 02 001 00 15
Deutsdier Utusetzradsatz fiir Wagen
russischer Bauart mit Achswelle
Type S-111
000 02 0071 00151)
Pers 4
Gut 4
Teil (, S. 17
000 02 001 01 15
Achswelle Mr deutsdien Umsetzradsatz
Type S-111
000 02 001 0115')
Pers 4
Gut 4
Tell 1, S. 121
738 03 068 00 04
Rniewellenlager fur ligf-Wagen
738 03 068 00 04
Omm (Linz)
Teil I, S. 121
738 03 068 00 05
Kniewellenlager, geschweifite Ausfiih-
rung, zum Anschweifien an Kopftrager
738 03 068 00 05
.
Omrnr
Omm (Linz)
Teil II, S. 367
000 10 035 00 39
Rahmen fiir Bilder DIN AS
000 10 035 00 39
A Pers
Tell 11. S. 369
000 10 035 05 39
liahmenteil, kurzer
000 10 035 00 39
A Pers
Tell 11, S. 369
000 10 035 06 39
-
Rahmenteil, langer000
10 035 00 39
A Pers
Teil II, S. 369
000 10 035 07 39
Verbindungsecke, 25 mm
000 10 035 00 39
A Pers
A Pers
Teil II. S. 369
000 10 035 08 39
Glasscheibe
000 10 035 00 39
I
Teil V, S.
Teil IV, S.153
358 22 032 00 73
Eingangstiirsdlloti fiir holzerne Drehttir,
.
wie gez.
Beiblatt 1 zu
358 22 032 15
00 ?16
358 22 032 00 74
Eingangstiirschla fiir hiilzerne Drehtiir,
entg. w. gez.
Beiblatt 1 zu
358 15
22 032 00 ?
16
?
Teil IV, S.154
358 22 032 02 73
Sdilofflalle dazu wie gez.
Beiblatt 1 zu
15
358 22 032 00 ?16
Teil IV, S.154
358 22 032 02 74
Sthlofifalle dazu entg. w. gez.
Teil IV, 5, 155
358 22 032 03 73
Schloffieder fik Driidter
Beiblatt 1 zu
15
358 22 032 00 ?
16
Teil IV, S. 163
358 22 032 15 73
FaK
enfeder ffir Schlott fur holz.. Eingangsdrehtur
Beiblatt 1 zu
358 22 032 0015
16
Teil IV, S.167
358 22 032 37 73.
Einreiber 1. EingangstiirschInfl wie gez
Beiblatt 1 zu
358 22032 00 15
10
Tell IV, S. 167
313 22 on 37 74
Einreiber dazu entg, w. gez.
Beiblatt 1 zu
15
358 22 032 Cill i-6-
.
Teil V. S. 190
000 26 01000 18
Gasbehalter 540X 1500, Inh. 3101
Gaselan 123 091
Pers
Teil V, S. 190.000
26010 00 20
Gasbehafter 540X1950, Inh.4?01
Gaselan 123 093
Pers
Teil V, S. 190
000 26 010 00 21
Gasbehiifter 540 X 2600, Ink 5401
Gaselan 123 092
Pers
Teil V, S. 190
000 26 016 00 05
Gasdruckregier iiir 1 Leitung fiir
1500 mm WS, Type ROB
Gaselan3C1-6 001
Pers
Teil V, S. 190
00026 03500 08
Gastauchte fiir Able& (neue Bauart)
Gaselett 4E1001475
Pars
1) Dies, Zeichnungerr weselen Tarn demnachst aufgeste
IMP 11-3 ? v: 28, 3. 1954) 31 617
334
gen. Haas
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Btr.: Zusatzliche Zuteilungen auf 6120 MfE 252
Die Absatzabteilung der HV Baustoffindustrie des
Ministeriums far Aufbau fiihrt daraber Klage, daI3 die
auf M 20 gegebenen zusatzlichen Zuteilungen nicht den
Vermerk ?ausgestellt auf Grund Freigabeanweisung
M 20 Nr..; ." tragen. Das Fehlen des Vermerks fiihrt zu
Storungen in der Produktion und im Absatz.
Wir ersuchen, die M 593 c zukiinftig unbedingt mit dem
Vermerk zu yersehen, wenn die Zuteilung mit M 20
erfolgte.
(MY I v. 31. 3. 54 / 31 391) gez. Haas
Betr.: Waggondachdecken MfE 253
Beim VEB Waggonbau Niesky, OIL, lagern aus der
Fertigung 1953 noch nachstehende Posten an Waggon-
dachdecken:
110 Decken
8,40 X 3,30
=
3049,20 qm
7 Decken
9,00 X 3,49
=
219,87 qm
54 Decken
10,40 X 3,50
=
1965,60 qm
101 Decken
10,40 X 3,30
=
3466,32 qm
8 Decken
11,00 X3,50
=
308,00 qm
3 Decken
12,00 X 3,50
=
? 126,00 qm
Das Lieferwerk ist bereit, bei Erteilung von Bestellun-
gen einen PreisnachlaI3 zu gewahren.
Im Bedarfsfalle ist von diesem Angebot Gebrauch zu
machen.
(Mv III - 4b - 436/54 v. 5. 3. 54 / 31 493) gez. Haas
Arbeit
MfE 254
Betr.: Direktive tiber Kilometergeld f?r Triebwagen-
fiihrer und Beimanner von Triebwagen mit Ver-
brennungsmotoren
Nachstehend wird die Direktive aber Kilometergeld fur
Triebwagenfahrer und Beimanner von Triebwagen mit
Verbrennungsmotoren veroffentlicht.
Soweit mit dem Inkrafttreten dieser Direktive Nach-
zahlungen verbunden sind, sind diese sofort vorzu-
nehmen. Wurden nach den Bestimmungen Ober die
Zahlung von Aufwandsentschadigung filr Triebwagen-
fahrer und Beimanner in den Monaten November 1953
bis Marz 1954 bereits hohere Betrage gezahlt, so ver-
bleibt es bei diesen Auszahlungen.
Antrage zur Zahlung von Zuschlagen filr Strec.ken mit
besonderen ortlichen Schwierigkeitsverhaltnissen sind
gemaB Ziffer 8 der Direktive sofort der Abt. Arbeit des
Ministeriums far Eisenbahnwesen zuzuleiten.
?Direktive iiber Kilometergeld fur Triebwagenfiihrer
und Beimattner von Triebwagen mit Verbrennungs-
motoren
1. Das Kilometergeld betragt far jeden vom Trieb-
wagen geleisteten km 0,07 DM.
Im Rangierdienst wird ebenfalls Kilometergeld ge-
zahlt, wobei jede voile Stunde mit 7 km zu be-
rechnen ist.
21 Far Triebwagenfahrten wird bei Geschwindigkeiten
von 100 bis 119 km/h em n Zuschlag von 150/0, fiir
Schnelltriebwagenfahrten bei Geschwindigkeiten ab
120 km/h em n Zuschlag von 25 0/0 zum Kilometergeld
berechnet.
3. Das Kilometergeld wird je
berechnet und zu gleichen
Triebwagenfiihrer aufgeteil
Bei Besetzung von einem
einem Beimann erhalt der
und der Beimann 40 ?A des
Fahrt und Triebwagen
Teilen auf die beiden
t.
Triebwagenfiihrer und
Triebwagenfahrer 60 ?/o
Kilometergeldes.
4. 1st em n Triebwagen our mit einem Triebwagen-
fahrer besetzt, so sind 60 ?/0 des Kilometergeldes zu
zahlen.
Werden vom Triebwagenfahrer gleichzeitig die Ge-
schafte de S Zugfiihrers wahrgenommen, so sind
70 0/0 des Kilometergeldes zu zahlen.
5. Streckenkundige Begleiter erhalten far jeden zu-
riickgelegten km 0,03 DM.
Beschaftigte, die Streckenkenntnisse erwerben
massen, sowie Triebwagenfahrer-Anwarter bei Be-
lehrungsfahrten erhalten je km 0,015 DM.
6. Ein Triebwagenfahrer, der zur Vberwachung tech-
nischer Anlagen als dritter Mann auf mehrteiligen
Triebwagen mitfahrt, oder bei Beforderung von
Triebwagen mit fremder Kraft diesen begleitet, er-
halt em n Kilometergeld von 0,025 DM.
7. Bei BefOrderung von Steuer- oder Beiwagen durch
eine Triebwageneinheit erhalt das Triebwagen-
personal far jeden mitgefiihrten Wagen einen Zu-
schlag von 5 ?A des Kilometergeldes.
8. Far Strecken mit besonderen ortlichen Schwierig-
keitsverhaltnissen (Gebirgsstrecken usw.) kann den
Triebwagenfahrern und Beimannern em n Zuschlag
zum Kilometergeld bis zu 25 0/o gezahlt bzw. eine
Sonderregelung getroffen werden.
Die in Frage kommenden Strecken werden auf An-
trag der Direktionen vom Ministerium filr Eisen-
bahnwesen in Tibereinkommen mit dem ZV der IG
Eisenbahn festgelegt.
9. Bei Sonderdiensten (vom MfE bzw. von den
Prasidenten der Rbd'en angeordnete Sonderdienst-
fahrten) ist den Triebwagenfiihrern und Bei-
mannern der Durchschnitt des Triebwagenkilo-
metergeldes der Heimatdienststelle zu zahlen
(einschl. der unter 2., 7. und 8. genannten Zu-
sch lage).
Planmal3ige Bereitschaften und Fahrten von und
zum Raw gelten nicht als Sonderdienst.
10. Das Kilometergeld ist am 20. oder am 28. des
Nachmonats zu zahlen.
Diese Direktive tritt am 1. November 1953 in Kraft.
11. Mit dem Inkrafttreten entfallt die Zahlung von
Aufwandsentschadigung far Triebwagenfahrer und
Beimanner gemaf3 Vfg. A III c/305/14/53 vom
16.1.53 und Vfg. 9 III c/335/942/53 vom 30. 3. 53.
Berlin, den 27. 3. 54.
Zentralvorstand
der Industriegewerkschaft
Eisenbahn
gez. Seeger
Sty. Vorsitzender
Ministerium der Finanzen
gez. Schmidt
Sty. des Ministers
Ministerium
far Eisenbahnwesen
gez. Chwalek
Minister
Ministerium far Arbeit
gez. Macher
Minister
Bundesvorstand des FDGB
gez. Kirchner"
(A - I - 3/231/1926/54)
gez. Schaefer
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MitE 255
Betr.: Anweisung des Ministeriums f?r Eisenbahn-
wesen zu der 5. Anordnung zur Durchfiihrung des
Gesetzes iiber die Teilnahme der Jugend am
Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik
und die Forderung der Jugend in Schule und
Beruf, bei Sport und Erholung 'vom 4.2.54.
Die 5. Anordnung zur Durchftihrung des ',Gesetzes ilber
die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen
Demokratischen Republik und die Forderung der Ju-
gend in Schule und Beruf, bei Sport land Erholune
vom 4. 2. 54 ist fi_ir alle Betriebe Dienststellen und
sonstigen Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn eine
der Arbeitsgrundlagen far die Ausarbeitung der Be-
triebskollektivvertrage, des Planes zur Forderung der
Jugend und des Planes der Berufsausbildung. Neben
den in der 5. Anordnung gestellten Aufgaben sind fol-
gende Manahmen durchzufahren:
Zu ? 1:
In den Reichsbahnamtern, den Reichsbahnausbesse-
rungswerken, den Signal- und Fernmeldewerken, den
Baubetrieben, der Rb-Bau-Union sowie in den einzelnen
Verwaltungsstellen, z. B. dem Ministerium, den Rbd'en,
der Zentralen Leitung der Reichsbahn-Bau-Union und
in den Betrieben und Dienststellen, die entsprechend
der Direktive fiber den Abschluf3 der Betriebskollektiv-
vertrage Teil-Betriebskollektivvertrage a.bschlief3en, sind
durch die verantwortlichen Leiter in Zusammenarbeit
mit den Leitungen der FDJ Plane zur Forderung der
Jugend aufzustellen. In den Betrieben und Dienststellen,
die einen Betriebskollektivvertrag bzw. Teil-Betriebs-
kollektivvertrag abschlief3en, wird der Plan Bestandteil
des Betriebskollektivvertrages. Beim bereits abgeschlos-
senen Betriebskollektivvertrag ist der Plan als Nachtrag
zum Betriebskollektivvertrag auszuarbeiten und zu
registrieren.
Zu ? 2:
Bei der Bildung von Jugendbrigaden sind neben den
Vertretern der FDJ und der IG Eisenbahn die Aus-
bildungsleiter zu beteiligen.
Zu ? 4:
Von den Ausbildungsstatten der Deutschen Reichsbahn
ist zu beachten, dal3 sie den erforderlichen Nachwuchs
far alle Reichsbahndienststellen eines bestimmten Be-
reiches auszubilden haben. Die Werbungsmaf3nahmen
diirfen sich deshalb nicht nur auf den Ort der Aus-
bildungsstatte beschranken, sondern sind von den
Rbd'en, Reichebahnamtern, Reichsbahnausbesserungs-
werken, Signal- und Fernmeldewerken und Baubetrie-
ben der Reichsbahn-Bau-Union in den jeweiligen Be-
zirken gemeinsam zu beraten und festzulegen. Die
Werkdirektoren und Amtsvorstande haben die Aus-
bildungsleiter mit der Organisierung der Werbung zu
beauftragen.
Zu ? 6:
Die Jugendlichen, die vom Plan der Berufsausbildung
nicht erfafit werden, sind 'lath den von der Abt. Arbeit
des Ministeriums far Eisenbahnwesen in der nachsten
Numrner der ?Verftigungen und Mitteilungen des MfE"
veroffentlichten Richtlinien in den ArbeitsprozeB der
Deutschen Reichsbahn einzubeziehen und zu quail-
flzieren.
Zu ? 7:
Die Zusatzrichtlinie far die Aufstellung des Staatshaus-
haltsplanes, die die Haushaltsplanungen far die Nach-
wuchseinrichtungen behande.lt, ist zu beachten.
Zu ? 8:
Far die Investvorhaben ftir Nachwuchseinrichtungen
sind besondere Maf3nahmen zu ergreifen, die zu einer
vorzeitigen Fertigstellung und Verbilligung der Vor-
haben f?hren, z. B. freiwillige Einsatze der Lehrlinge
und Ausbildungskrafte usw. Die .durch diese Arbeits-
einsatze eingesparten Mittel kannen ftir eine weitere
Verbesserung der geschaffenen Einrichtungen Ner-
wendung finden.
336
Zu ? 9:
In der z.weiten Woche der Monate Marz, Juni, Septem-
ber, Dezember sind unter dem Vorsitz des Amtsvor-
standes, des Werkdirektors oder des Betriebsleiters Be-
ratungen uber die Probleme der Berufsausbildung
durchzuftihren. Far die organisatorische Vorbereitung
ist der Ausbildungsleiter verantwortlich.
Zu ? 10:
Die Hv Raw'e, die Hv Sicherungs- und Fernmeldewesen,
die Zentrale Leitung der Reichsbahn-Bau-Union und
die Abt. Planung beim Ministerium ftir Eisenbahn-
wesen sind verantwortlich daftir, daB kein Produktions-
plan bestatigt wird, in dem der Beschluf3 des Minister-
rates vom 8.2.52 tiber die Einbeziehung der Arbeit der
Ausbildungsstatten in die Produktionsplane der yolks-
eigenen Betriebe nicht beachtet wurde.
Zu ? 11.
Bei der Einbeziehung der Jungfacharbeiter in den Ar-
beitsprozef3 ist die vom Verlag Tribune herausgegebene
Broschtire ?Patenschaft tiber Jungfacharbeiter" von
A. Moshaiski und B. Tschertkow auszuwerten.
Far die Unterbringung der Jungfacharbeiter sind von
den Rbd'en, Raw'en usw. gemeinsame Mafinahmen zu
treffen, ahnlich wie bei der Einstellung der Lehrlinge
(s: zu ? 5).
Zu ? 13:
In alien Ausbildungsstatten sind unter Beteiligung der
FDJ mit den Jugendlichen, insbesondere mit den Lehr-
lingen, Beratungen durchzuftihren, die die Bildung von
Klubs Junger Techniker und im Betriebs- und Ver-
kehrsdienst von Klubs Junger Eisenbahner ermoglichen
helfen. Die Tatigkeit der Jugendlichen in den einzelnen
Interessenzirkeln ist von holier erzieherischer Be-
deutung. Deshalb miissen die Ausbildungskrafte die Ar-
beit dieser Klubs durch personlichen Einsatz unter-
sttitzen. Literatur tiber die Aufgalaen und die Arbeit
dieser Klubs sowie Beispiele aus den Erfahrungen be-
reits bestehender Klubs kann vom Verlag Junge Welt
und vom Verlag Volk und Wissen bezogen werden. Far
die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen und
des Materials sind Mittel aus dem Direktorfonds zur
Verftigung zu stellen.
Zu ? 15:
Die Betriebe der Deutschen Reichsbahn, in denen Aus-
bildungsstatten bestehen, haben die Aufgabe, in Ver-
bindung mit der FDJ und der 1G Eisenbahn bis
spatestens Dezember 1954 Kulturgruppen, soweit solche
noch nicht bestehen, zu bilden und gem513 der zu er-
wartenden besonderen Direktive des Staatssekretariats
far Berufsausbildung aber die Durchftihrung eines Kul-
turwettbewerbes die erforderlichen Vorlaereitungen zu
treffen.
Zu ? 17:
Die Dienststellenleiter und Werkdirektoren sind ver-
pflichtet, alle in ihrem Betrieb beschaftigten Jugend-
lichen mindestens halbjahrlich arztlich untersuchcn zu
lassen. Ergibt die Untersuchung der einzelnen Jugend-
lichen, daB gesundheitliche lIachteile zu beftirchten sind,
so ist unter Berticksichtigung dieser Tatsache em n Ar-
beitsplatzwechsel vorzunehmen.
?
Zu ? 21:
Im Jahr 1954 sind von den im Investitionsplan der
Deutschen Reichsbahn far die Erweiterung der Hoch-
schule far Verkehrswesen vorgesehenen Mitteln die
erforderlichen Schul- und Internatsplatze zu schaffen,
damit zu Beginn des nachsten Studienjahres an dieser
Hochschule weitere 600 Studierende aufgenommen wer-
den konnen. Die Projektierungsaufgaben far den Bau -
der Hochschule fi_ir Eisenbahnwesen in Erfurt sind so
voranzubringen, daB im Jahre 1955 durch die Fertig-
stellung eines ensten Bauabschnittes eine Anfangs-
kapazitat von 220 Studienplatzen gesichert ist.
Zu ? 23:
Die Amtsvorstande und Werkdirektoren, in deren Be-
reich Einrichtungen zur Betieuung von Kindern liegen,
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
sind verpflichtet, durch Aufklarung unter den weib-
lichen Beschaftigten dafiir -Sorge zu tragen, dal3 die
Kapatitat dieser Einrichtung voll und ganz ausgenutzt
Wird. Durch Mittel aus dern Direktorfonds sind An-
Schaffungen von ausreichenden Mengen an Spielgerat
Lind eine gute Bekostigung zu flnanzieren.
Zu ? 28:
Die Amtsvorstande und Werkdirektoren haben den Be-
triebsgewerkschaftsleitungen und den Kommissionen
?Arbeit unter den Kindern" die groBte Unterstiitzung
bei der Errichtung und Durchfiihrung der Kinderferien-
lager zu gewahren.
Ab sofort sind mit der BGL und den Kommissionen
?Arbeit unter den Kindern" alle Vorbereitungen zu
treffen, damit die .,Richtlinie des Bundesvorstandes des
FDGB tiber die Kinderferienlageraktion" verwirklicht
wird.
Die Amtsvorstande bzw. Werkdirektoren haben die Auf-
gabe, einen? Plan aufzustellen, der: nachstehende Ver-
pflichtungen enthalten
1. den Ausbau und die notwendig werdenden Ver-
groBerungen der vorhandenen Lager.
1m Plan der Durchfiihrung der Aktion ?Frohe Ferien-
?? tage fur alle Kinder" ist die genaue Kapazitat der
Lager und die Anzahl der Durchgange festzulegen;
2. die Auswahl und Freistellung geeigneter Arbeits-
gemeinschaftsleiter und Helfer (Pionierleiter), Sport-
heifer und Wirtschaftskrafte im Benehmen mit der
EGL;
3. die rechtzeitige Bereitstellung von Material fiir die
Arbeitsgemeinschaften;
4. den Abschluf3 der Vertrage mit den Eigenttimern
oder Pachtern.;
5. die Unterrichtung der ortlichen Beh6rden und der
Volkspolizei tiber die Erric:htung der Kinderferien-
lager, urn ggf. den Schutz der Lager durch die Volks-
polizei zu sichern.
Wenn der Schutz nicht von der Volkspohzei aber-
nommen werden kann, ist bei Errichtung der Lager ftir
gentigenden Schutz zu sorgen.
Die bereitgestellten Mittel aus dem Direktorfonds fiir
_ :edes Kinderferienlager sind als Verpflichtung in den
Betriebskollektivvertrag aufzunehmen. Zentra le Mittel
der Verwaltung werden nicht gezahlt. (Siehe auch Ver-
fiigung A II ? 1/1516/54 vom 17. 3. 54.)
Nach Abschlun der Kinderferienlageraktion berichten
bis zum 30. 9. 54 die Reichsbahndirektionen fiir die
Reichsbahnamter, die Hauptverwaltung Raw'e filr alle
Reichsbahnausbesserungswerke und die Bau-Union fur
ihre Betriebe je besonders an das MfE, Abteilung
Arbeit.
Die Berichte miissen enthalten:
a) Ort des Lagers
b) Anzahl der Kinder
c) Zahl und Zeit der Durchgange von his -
1. Direktorfonds
2. Beitragsanteil des FDGB
3. Zuschul3 des Zentralvorstandes der 1G Eisenbahn
4. Freiwillige Spenden
5. Sonstiges
Neben dem Kinderlager ?Frohe Ferientage far alie
Kinder" sind Veranstaltungen, wie Spiel und Sport
usw. durchzuftihren. Dazu sind mit der BSG Lok und
dem Rat der Stadt oder Gemeinde Vereinbarungen urn
nberlassung von Spiel-, Griin- und Rasenflachen abzu-
schliefien. Urn die kulturelle Betatigung der Jugend zu
fordern, sind mit Theatern und Lichtspielhausern Ver-
trage Ober die Abgabe von Karten fiir Jugend- und
Marchenvorstellungen abzuschlie6en. Die Karten k?n-
nen fur die Jugendlichen, die bei der Dienststelle be-
schaftigt werden, und fiir die Kinder der Beschaftigten
aus dem Direktorfonds bezahlt werden.
Die reichsbahneigenen Kulturhauser und -raume sind
mit ausreichender Literatur, Spielen, u. a. Tischtenrtis,
Schachspielen usw., auszustatten. Die Raurne sind den
Jugendlichen in ausreichendem MaBe zur Verftigung zu
stellen.
Sollten reichsbahneigene geeignete Raume nicht zur Ver-
filgung stehen, sind mit anderen volkseigenen Betrieben
oder mit dem zustandigen Rat der Stadt oder Gemeinde
Vertrage urn tlberlassung von Raumen abzuschlieBen.
Aufgabe der bestehenden Kommissionen ?Arbeit unter
den Kindern" ist es, mit der Ortlichen Pionierorganisa-
lion zu vereinbaren, dal3 zum Jahrestag der Pionier-
organisation am 13.12. die Kinder der Eisenbahner in
hoherem MaBe als bisher beteiligt werden. Im Monat
Dezember sind mit den Kindern die Vorbereitungen far
das Weihnachsfest und im Monat Februar filr die Durch-
fahrung von Kostilmfesten zu treffen. An diesen Ver-
anstaltungen sollen die Kinder nicht nur durch Ge-
schenke uSw., sondern auch aktiv durch Vorfiihrung
von Spielen, Tanzen, Liedern und anderem mehr be-
teiligt werden.
Dasselbe gilt ftir den Weltfeiertag der Werktatigen akin
1.5., den Tag der Befreiung am 8. 5. und den Tag der
Republik am 7.10. Zum Internationalen Kindertag am
1. 6. sind in alien Betrieben Feiern fiir die Kinder unter
Teilnahme der Eltern durchzuftihren. Auf diesen Feiern
ist das Gesetz iiber den Mutter- und Kinderschutz durch
einen Vortrag zu erlautern. Nach Einbringung der Ernte
sind Erntefeste fiir die Kinder unter 03eteiligung von
Kindern der LPG oder Patenschulen zu veranstalten.
Bei diesen Erntefesten ist die Verbundenheit zwischen
Stadt und Land zum Ausdruck zu bringen. Zur Durch-
fiihrung dieser Veranstaltungen ist mit der FDJ und
dem DFD wegen des Einsatzes von freiwilligen Helfern
eine Vereinbarung zu treffen.
Aus den Mitteln des Direktorfonds und mit linter-
sttitzung der Belegschaftsangehorigen sind, wie im
Sommer Kinderferienlager, auch Winterferienlager im
Harz und in Thtiringen einzurichten. Durch Bereit-
stellung von Skiern und Rodelschlitten durch den Be-
trieb sollen unseren Kindern erweiterte Sportmoglich-
keiten geboten werden. In Verbindung mit der BSG Lok
sind Kurse ftir Skilaufen durchzufiihren.
Alle durchzuftihrenden MaBnahmen sind dem zustandi-
gen ortlichen Bezirks-, Kreis- oder Gemeindeausschui3
zweeks Leitung und Koordinierung zuzuleiten.
Zu ? 38:
Mit der Organisierung ist der jeweils zustandige Aus-
bildungs/eiter zu beauftragen.
gez. Chwalek
Minister
IME 256
Bar.: Anderung der Arheitsschutzbestimmung 351
Nachstehend geben wir eine Anderung der ASB 351 be-
kannt. (Veroffentlicht im GBI. Nr. 27 vom 12.3. 54,
S. 265).
Die auf den Dienststellen vorhandenen Arbeitsschutz-
bestimmungen 351 sind handschriftlich zu berichtigen.
?Auf Grund des ? 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Ok-
tober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GB1. S. 957)
wird nachstehende Anderung der Arbeitsschutzbestim-
mung 351 vom 1. Dezember 1953 ? Vorschriften fiir die
technische Sicherheit und den Arbeitsschutz in den
Reichsbahnbetrieben ? (GB1. S. 1235) bekanntgemacht:
?1
Teil I ? 39 der Arbeitsschutzbestimmung 351 erhalt
folgende Fassung:
(1) Far die Errichtung und den Betrieb elektrischer
StarkstromanIagen ist das von der Kammer der Tech-
nik herausgegebene Vorschriftenwerk Deutscher Elek-
trotechniker (VDE) maBgebend.
(2) Alle Starkstromanlagen der Reichsbahn ? ausge-
nommen diejenigen der Reichsbahnausbessertings-
werke und elektrische Anlagen, Iiir die die Sidierungs-
337
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und Fernmeldezernate der Reichsbahndirektionen ver-
antwortlich sind - unterstehen der Dienstaufsicht der
Dezernate fur technische Anlagen oder elektrische Zug-
forderung bzw. den hiermit beauftragten Dienststellen.
Auch die Kraftwagenbetriebswerke, Signal- und Fern-
meldemeistereien sowie 5hnliche Dienststellen, in denen
elektrotechnisch vorgebildete Fachkrafte tatig sind,
haben sich zur Beseitigung von Storungen sowie wegen
etwaiger Anderungs- und Erweiterungsarbeiten - auc.h
geringftigiger Art - ausschlialich an die ortlich zu-
standige Starkstrommeisterei bzw. Starkstromunter-
haltungsstelle zu wenden. Eingriffe in die Starkstrom-
anlagen durch eigenes Personal kOnnen zu folgen-
schweren Weiterungen f?hren und sind daher verboten.
(3) In Sonderfallen kann mit Zustimmung der Dezer-
nate fur technische Anlagen oder elektrische Zugfor-
derung eine abweichende Regelung getroffen werden.
insbesondere die Bestimmungen des von der Kammer
der Technik herausgegebenen Vorschriftenwerkes Deut-
scher Elektrotechniker (VDE) zu beachten.
Diese Anderung der Arbeitsschutzbestimmung 351 tritt
mit ihrer Verktindung in Kraft.
Berlin, den 4. Marz 1954."
(AII-2/1857/54 v. 29. 3.54 / 31 643) gez. Schaefer
,
?2
Teil VII ? 2 der Arbeitsschutzbestimmung 351 erhalt
folgende Fassung:
?Bei der Errichtung und dem Betrieb elektrischer Anlagen
sind neben den folgenden Arbeitsschutzbestimmungen
Arbeitsschutzbestimmung 900
- Uberwachung elektrischer Anlagen - (GB1. 1953
S. 427),
Arbeitsschutzbestimmung 901
- Schaltberechtigte Personen filr elektrische Stark-
stromanlagen - (GB1. 1953 S. 430),
Arbeitsschutzbestimmung 904
- Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen -
(GB1. 1953 S. 436),
Arbeitsschutzbestimmung 950
- Rifintgenanlagen in medizinischen Betrieben
(noch in Bearbeitung),
Arbeitsschutzbestimmung 951
- Rontgenanlagen in nichtmedizinischen Betrieben -
(noch in Bearbeitung),
Arbeitsschutzbestimmung 952
- Elektromedizinische Anlagen - (GB1. 1953 S. 628),
MfE 257
Betr.: 5. Anordnung der Regierung der Deutschen De-
mokratischen Republik zum Gesetz zur Firde-
rung der .Jugend und Anweisung des Ministe-
riums f?r Eisenbahnwesen zu dieser Anordnung
Die 5. Anordnung der Regierung der Deutschen Demo-
kratischen Republik zur Durchfiihrung des Gesetzes
iiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deut-
schen Demokratischen Republik und die Forderung der
Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung
vom 4. 2. 54 ist im Gesetzblatt der DDR Nr. 18 vom
11.2. 54 bekanntgegeben worden.
Dariiber hinaus wurde der Gesetzestext im ?Neuen
Deutschland" Nr. 30 vom 5. 2. 54 veroffentlicht.
Gesetzestext und die Anweisung des MfE zu dieser An-
ordnung sind von den Prasidenten, Amtsvorstanden,
Werkdirektoren, Dienststellenleitern mit den leitenden
Funktionaren im Seminar zu behandeln. Dabei ist die
grolie politische Bedeutung dieser Anordnung fiir
unseren Kampf urn die Einheit Deutschlands hervor-
? zuheben.
Es ist von den Rbd'en, der Hv Raw'e und der Zentralen
Leitung der Reichsbahn-Bau-Union fiir die ihnen unter-
stellten Betriebe an die Abt. Arbeit im MfE zu be-
- richten:
a) bis zum 30.4.54 Ober die durchgefiihrten Seminare
und die dabei eingeleiteten Mafinahmen,
b) bis zum 1.8.54 ()tier die Realisierung der eingeleite-
? ten MaBnahmen im 1. Halbjahr,
c) bis zum 30.9.54 fiber den Tell der Anweisung ?Kin-
derferienlager".
Arbeitsschutzbestimmung 955,
- Errichtung und Llberwachung von Blitzschutzan-
lagen - (GB1. 1952 S. 1182),
Stellv. des Ministers
(A 111/75/54 v. 25. 3.54 / 31 423) gez. Staimer
Verwaltung
ME 258
.-,Betr.: Neuausgabe der Dienstvorschrift 103
'Die Dienstvorschrift fiir die Behandlung von Dienst-
brief- und Postsendungen (Dv 103) soli demnachst in
Druck gegeben werden. Fiir die neue Dienstbriefvor-
schrift ist folgender Verteilungeplan vorgeeehen:
Ministerium fiir Eisenbahnwesen,
Reichsbahndirektionen,
Reichsbahnamter,
Reichsbahnausbesserungswerke,
alle dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen und den
Reichsbahndirektionen unmittelbar unterstellten Dienst-
stellen, Betriebe und Einrichtungen,
samtliche Dienststellen der Deutschen Reichsbahn.
TDie Dienststellen melden ihren Bedarf bis zum 22.4. 54
an das Reichsbahnamt, die Reichsbahnamter bis zum
28. 4.54 an die Rbd'en und die Rbd'en bis zum 5.5.54
an das Ministerium filr Eisenbahnwesen - Abteilung
4 Verwaltung. Die den Rbd'en unmittelbar unterstellten
Stellen, Betriebe und Einrichtungen geben ihren Bedarf
an die Allgemeine Verwaltung der Rbd'en; das gleiche
gilt auch fiir die Raw'e. Die dem MfE direkt unter-
stellten Stellen melden ihren Bedarf bis zum 5. 5. 54 an
die Abteilung Verwaltung des Ministeriums fiir Eisen-
bahnwesen.
(V-I-1/436/54 v. 31. 3. 54 / 31 431) gez. Konig
MfE 259
Betr.: Beschlu8 des Ministerrates fiber die Manahmen
zur weiteren Entwicklung in der Landwirtschaft
vom 4.2.54 (Punkt 8, Abs. 4)
Die Rbd'en und Raw'e haben sofort in ihren Bereichen
alle nichtgenutzten Baracken festzustellen bzw. frei zu
machen, urn diese fiir die Unterbringung zusatzlicher
Arbeitskrafte der Landwirtschaft zur Verfilgung zu
stellen.
Die Reichsbahnamter und Reichsbahnausbesserungs-
werke melden den Bestand bis zum 22. 4. 54 an die
Reichsbahndirektion und die Reichsbahndirektionen bis
zum 24.4. 54 an das Ministerium fiir Eisenbahnwesen,
Abt. Verwaltung.
Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.
(V - I - 1/447/54 v. 7. 4. 54 / 31 431) gez. Konig
Herausgeber. Ministerium fur Eisenbahnwesen. Beitrage bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: TribUne,
Hauptwerk Treptow. - 14,2 - 550 - 454 - Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - FS. V. 5. 10. 39.
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Verfiigungen and Mittellungeir
des
Minislieriums fur Eisenbahnwesen
1954 I
Berlin, den 24. April I Nr. 36.
MfE 262
Betr.: Einfiihrung einer Zusatzrentenversorgung im Bereich der
Deutschen Reichsbahn
1. Auszug aus der Verordnung vom 10. 12. 53 fiber die
weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedin-
gungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaf-
ten, Kapitel I, Ziffer 17:
?Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
betrachtet die Verbesserung der Rentenversorgung der
Arbeiter und Angestellten ala eine ihrer wichtigsten
Aufgaben. Als erster Schritt in dieser Richtung wird
? unter Beriicksichtigung der der Regierung zur Ver-
ftigung stehenden finanziellen und materiellen Mittel ?
ab 1954 eine Zusatzrentenversorgung der Arbeiter und
Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben
der Republik geschaffen."
2. Anordnung zur Einfiihrung einer Zusatzrentenver-
sorgung fiir die Arbeiter und Angestellten in den wich-
tigsten volkseigenen Betrieben v. 9. 3. 54
Zur Durchfiihrung des Abschnitts I Ziff. 17 der Ver-
ordnung vom 10. 12. 53 tiber die weitere Verbesserung
der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und
der Rechte der Gewerkschaften (GB1. S. 1219) wird in
Ubereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien
Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet:
?1
(1) Zur Verbesserung der Rentenversorgung der Arbei-
ter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen
Betrieben wird ab 1. 1. 54 eine Zusatzrentenversorgung
eingeftihrt.
(2) Die zunachst ausgewahlten wichtigsten volkseigenen
Betriebe werden durch den zustandigen Minister unter-
richtet.
(3) Entsprechend dem weiteren wirtschaftlichen Auf-
schwung unserer Republik und im Rahmen der zur Ver-
ftigung stehenden Mittel werden weitere volkseigene
Betriebe benannt werden.
?2
Arbeiter und Angestellte, die in einem dieser Betriebe
beschaftigt sind oder beschaftigt waren, erhalten bei
Erftillung der Voraussetzungen eine Zusatzrente nach
MaBgabe folgender Bestimmungen.
?3
Der Anspruch auf Zusatzrente besteht, wenn Arbeiter
oder Angestellte
a) noch beschaftigt oder aus einem dieser Betriebe
wegen Invaliditat oder Oberschreitung der Altersgrenze
ausgeschieden sind und
b) eine 20jahrige ununterbrochene Beschaftigungsdauer
in diesem Betrieb und
c) den Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Unfallvoll-
rente nachweisen.
?4
(1) Die monatliche Zusatzrente betragt 5 0/0 des monat-
lichen Nettodurchschnittsverdienstes der letzten fiinf
Jahre, mindestens jedoch 10 DM im Monat.
(2) Als die letzten ftinf Jahre im Sinne des 'Abs. 1 gelten
a) ftir Arbeiter und Angestellte, die vor dem 1. 1. 54 die
Voraussetzungen ftir die Gewahrung der Zusatzrente
gernaf3 ? 3 erftillt haben und noch in dem Betrieb be-
schaftigt sind, die Jahre 1949 bis 1953;
b) fiir Arbeiter und Angestellte, die vor dem 1. 1. 54 die
Voraussetzungen ftir die Gewahrung der Zusatzrente
gemaB ? 3 erfullt haben und vor dem 1. 1. 54 aus dem
Betrieb ausgeschieden sind, die letzten fiinf Jahre vor
ihrem Ausscheiden. Kann der Verdienst der letzten ftinf
Jahre vor dem Ausscheiden weder durch den Betrieb
noch durch den Anspruchsberechtigten nachgewiesen
werden, so ist der Durchschnittsverdienst eines Arbei-
ters oder Angestellten mit vergleichbarer Tatigkeit aus
den Jahren 1949 bis 1953 fur die Berechnung der Zusatz-
rente zugrunde zu legen. Bei Personen, die wahrend
ihrer Mitgliedschaft zur NSDAP befordert oder mit
einer holier bezahlten Tatigkeit beauftragt wurden,
wird der Durchschnittsverdienst nach der letzten Lohn-
oder Gehaltsgruppe vor ihrer BefOrderung berechnet;
c) ftir Arbeiter und Angestellte, die nach dem 1. 1. 54 die
Voraussetzungen filr die Gewahrung der Zusatzrente
gem5,13 ? 3 erftillt haben, die letzten ftinf Jahre vor Ent-
stehen des Anspruchs auf Zusatzrente.
(3) Zum Durchschnittsverdienst gehoren nicht: einmalig
gewahrte Pramien, Vergtitung ftir Einzelleistungen und
Uberstunden und Trennungsgelder, Wege- und Fahr-
gelder.
(4) Beziehen Arbeiter oder Angestellte infolge eines
Betriebsunfalles oder einer anerkannten Berufskrank-
heit eine Unfallvollrente oder Unfallteilrente, so ist
diese Rente zum Nettodurchschnittsverdienst hinzuzu-
rechnen.
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?5
(1) Die 20jahrige Beschaftigungsdauer gilt in folgenden
Fallen als nicht unterbrochen:
a) Bei Arbeitsplatzwechsel nach dem 8. 5. 45 im
Einvernehmen mit den Betriebsleitungen oder auf Ver-
anlassung fibergeordneter staatlicher Organe aus einem
der benannten Betriebe in einen anderen dieser Be-
triebe. In diesen Fallen ist fiir die Berechnung der un-
unterbrochenen Beschaftigungsdauer die Tatigkeit in
den Betrieben zusammenzurechnen. Die Zahlung der
Zusatzrente erfolgt durch den Betrieb, in dem der
Arbeiter oder Angestellte die Voraussetzungen nach ? 3
erfiillt hat.
b) Bei MaBregelungen infolge gewerkschaftlicher oder
antifaschistischer Tatigkeit vor dem 8. 5. 45, die die
vordbergehende Abwesenheit des Arbeiters oder Ange-
stellten vom Betrieb zur Folge hatte. Die Zeit der Ab-
wesenheit infolge MaBregelung ist auf die 20jahrige
Beschaftigungsdauer anzurechnen. Fiir die Prtifung und
Anerkennung der Dauer der MaBregelung kann ? der
Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschafts-
bundes im Einvernehmen mit dem Ministerium fiir
Arbeit Richtlinien erlassen.
c) Durch Einberufung zum Militar, Arbeitsdienst oder
durch Dienstverpflichtung und durch die Zeit der
Kriegsgefangenschaft.
d) Bei Stillegung des Betriebes infolge Kriegsein-
wirkungen bzw. Kriegsfolgen, wenn der Arbeiter oder
Angestellte vor Inkrafttreten dieser Anordnung seine
Tatigkeit in diesem Betrieb fortgesetzt hat.
In den Fallen der Buchstaben c und d darf die Zeit der
Abwesenheit vom Betrieb auf die 20jahrige Beschafti-
gungsdauer nicht angerechnet werden.
(2) Bei der Berechnung der 20jahrigen Beschaftigungs-
dauer sind friihere Beschaftigungszeiten in einem
Haupt- Zweig- oder Teilbetrieb innerhalb Deutschlands
anzurechnen.
(3) Bei ehemaligen Umsiedlern sind Beschaftigungs-
zeiten vor ihrer Umsiedlung als Arbeiter oder Ange-
stellter in einem gleichartigen Betrieb bei der Berech-
nung der 20jahrigen Beschaftigungsdauer anzurechnen.
Voraussetzung ist, daB der Anspruchsberechtigte nach
dem 8. 5. 45 in einem der Betriebe ununterbrochen
tatig war und zusammen mit der ununterbrochenen
Tatigkeit in dem Betrieb vor der Umsiedlung eine
20jahrige Beschaftigungsdauer nachweisen kann.
(4) Kann die Dauer der Beschaftigung vor dem 8. 5. 45
weder vom Betrieb noch durch den Anspruchsberech-
tigten nachgewiesen werden, so hat der Anspruchs-
berechtigte fiber die Dauer und Art der Beschaftigung
in diesem Betrieb em n eidesstattliche Versicherung ab-
zugeben.
(5) Fur Beschaftigte in Betrieben, die nach dem 8. 5. 45
neu errichtet wurden, kann das Ministerium f?r Arbeit
auf Antrag des zustandigen Ministeriums Ausnahme-
regelungen vom ? 3 zulassen. Voraussetzung ist, dal:3
die Beschaftigungszeit in diesen Betrieben bereits vor
Inkrafttreten der Verordnung begonnen hat.
?6
(1) Die Zusatzrente ist weiterzuzahlen, wenn em n An-
spruchsberechtigter aus dem Betrieb, der die Zusatz-
rente zahlt, ausscheidet.
(2) Beginnt em n Anspruchsberechtigter em n neues Be-
schaftigungsverhaltnis, so ist die Zusatzrente von dem
Betrieb, in dem die Voraussetzungen erffillt wurden,
weiterzuzahlen.
?7
(1) Angestellte, die eine zusatzliche Altersversorgung
erhalten, haben keinen Anspruch auf die Gewahrung
der Zusatzrente. Ob em n Anspruch auf zusatzliche
Altersversorgung besteht, regelt sich nach den Bestim-
mungen der Verordnung vom 17. 8. 50 iiber die zusatz-
Eche Altersversorgung der technischen Intelligenz in
den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben
(GB1. S. 844) oder nach der Verordnung vom 12.7.51
340
fiber die Altersversorgung der Intelligenz an wissen-
schaftlichen, kiinstlerischen, padagogischen und medi-
zinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen
Republik (GB1. S. 675).
(2) Zusatzrente ist nicht zu zahlen, wenn der Arbeiter
oder Angestellte aus einem der im ? 9 der Verordnung
vom 7. 6. 51 fiber Kundigungsrecht (GB1. S. 550) aufge-
fiihrten Grande fristlos entlassen wurde.
(3) Im Falle des Todes eines Anspruchsberechtigten
haben seine Hinterbliebenen keinen Anspruch auf
Weiterzahlung der vollen oder eines Teiles der Zusatz-
rente.
?8
Tritt bei Invaliden- oder Unfallvollrentnern eine Besse-
rung ihres Gesundheitszustandes em n und wird dadurch
die Zahlung der Invaliden- oder Unfallvollrente einge-
stellt, ruht der Anspruch auf Zusatzrente.
?9
(1) Die Zusatzrente dart nicht zugunsten Dritter ein-
behalten werden.
(2) Die Zusatzrente ist steuerfrei.
(3) Die Betriebsleitungen haben die Termine ffir die
Auszahlung der Zusatzrenten mit ihrem kontofiihren-
den Kreditinstitut zu vereinbaren.
? 10
(1) Die Zusatzrente wird aus Mitteln des Betriebes ge-
zahlt. Die erforderlichen Mittel sind gema3 dieser An-
ordnung zu errechnen und in den Betriebsplan ? Teil
Finanzen ? (Ergebnisplan) unter der Position: ?Son-
stiger Aufwand" als nachtragliche Planberichtigung ein-
zusetzen.
(2) Die Betriebe haben den Nachweis der im Jahre 1954
zu zahlenden Zusatzrenten gemaB der Anlage in zwei-
father Ausfertigung 14 Tage nach Veroffentlichung
dieser Anordnung an ihre zustandigen Hauptverwal-
tungen einzureichen.
(3) Die zustandigen Ministerien haben den Nachweis
der Zusatzrente zusammenzufassen und drei Wochen
nach Vertiffentlichung dieser Anordnung wie folgt ein-
zureichen:
Ministerium der Finanzen 2 Exemplare
Staatliche Plankommission 1 Exemplar
Ministerium fur Arbeit 1 Exemplar
Deutsche Notenbank 1 Exemplar.
(4) Die gezahlte Zusatzrente ist fiber em n Unterkonto
zum Konto 381 (zusatzliche Altersversorgung) zu buchen
und als Aufwand far sonstige produktionsbedingte Ab-
teilungen, Unterkonto zum Konto 7075 (Ruhegehalter
und Renten), zu verrechnen.
(5) Betriebe, die nach der Einundzwanzigsten Durch-
fiihrungsbestimmung vom 29. 11. 51 zur Verordnung
fiber die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe ?
Einheitskontenrahmen und Buchungsanweisungen ?
(GB1. S. 1120) abrechnen, haben die jeweils entsprechen-
den Konten ihres Fachkontenrahmens (Klasse 4 und 2)
anzuwenden.
? 11
(1) Fur die Durchfiihrung dieser Anordnung in den Be-
trieben sind die Betriebsleitungen verantwortlich.
Die Betriebsleitungen haben den Kreis der Berechtigten
bis zum 31. 12. 54 festzustellen.
(2) Anspruchsberechtigte, die nicht mehr im Betrieb
tatig sind, haben dem Betrieb die zustandige Geschafts-
stelle der Sozialversicherung mitzuteilen, welche die
Sozialversicherungsrente zahlt.
(3) Die Betriebsleitung ist verpflichtet, der zustandigen
Geschaftsstelle der Sozialversicherung die Gewahrung
der Zusatzrente anzuzeigen. I'm Falle des Todes des
Anspruchsberechtigten ist die Sozialversicherung ver-
pflichtet, dem Betrieb davon Mitteilung zu rnachen.
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?12
Streitigkeiten tiber den Anspruch oder die Hohe einer
Zusatzrente entscheidet die Konfliktkommis:sion im
Betrieb.
? 13
Durchfilhrungsbestimmungen zu dieser Anordnung er-
laBt das Ministerium fur Arbeit in Obereinstimmung
mit dem Ministerium der Finanzen und dem Bundes-
vorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. '
? 14
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. 1. 54 in
Kraft.
Berlin, den 9. 3. 54
Ministerium f?r Arbeit
Heinicke
Stellvertreter- des Ministers
3. Anweisung zur ?Anordnung vom 9.3.54 zur
Einf?h-
rung einer Zusatzrentenversorgung fur die Arbeiter
und Angestellten in den wiehtigsten volkseigenen Be-
trieben" (GB1. S. 301)
Zur weiteren Verbesserung der Lebenslage der Werk-
tatigen wurde vom Ministerrai auf Grund der Ver-
ordnung vom 10. 12. 53 ither die weitere Verbesserung
der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und
.der Rechte der Gewerkschaften, Abschnitt I, Ziffer 17,
die Einfilhrung einer Zusatzrentenversorgung in be-
stimmten Schwerpunktbetrieben beschlos,sen.
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
und das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheits-
partei Deutschlands haben die groBen Leistungen der
Eisenbahner im Kampf um die Erfilllung der Plane und
die Erhaltung des Friedens gewiirdigt und grofte Teile
der Beschaftigten der Deutschen Reichsbahn in den
Kreis der Anspruchsberechtigten filr Zusatzrente ein-
bezogen. Diese Anerkennung muE3 alien Eisenbahnern
em Ansporn sein, noch groBere Leistungen zu voll-
bringen und es damit der. Regierung zu ermoglichen,
den neuen Kurs schneller durchzuftihren und die Le-
benslage der Werktatigen weiter zu verbessern.
Die Einfiihrung der Zusatzrentenversorgung ist durch
Belegschaftsversammlungen alien Eisenbahnern be-
kanntzumachen. Die Dienststellenleiter, Werkdirektoren
usw. sind verantwortlich dafilr, dala alien Eisenbahnern
die grof3e politische Bedeutung dieser Manahme er-
lautert wird. Bis zum 5. 5. 54 berichten die Abteilungen
Arbeit der Reichsbahndirektionen, Hauptverwaltung
Reichsbahnausbesserungswerke und Hauptverwaltung
Strecken i_lber die in ihrem Bereich durchgeftihrten Ver-
sammlungen an die Abteilung Arbeit des Ministerium
ftir Eisenbahnwesen.
I.
Erlauterungen iiber die Anspruehsbereehtigung
f?r Zusatzrente
Urn die richtige Anwendung der ?Anordnung vom
9. 3. 54 zur Einfiihrung einer Zusatzrentenversorgung filr
die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten yolks-
eigenen Betrieben" (Veroffentlicht im GB1. 30/-54 vom
22. 3. 54 S. 301) zu gewahrleisten, werden von n Mini-
sterium filr Eisenbahnwesen in aisammenarbeit mit
dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Eisen-
bahn nachstehende Erlauterungen gegeben:
Zu ? 1:
Die Deutsche Reichsbahn ist em einheitlicher Betrieb.
Deshalb erfolgt die Einftihrung der Zusatzrentenver-
sorgung bei der Deutschen Reichsbahn nicht filr ein-
zelne Dienststellen, sondern nach Berufsgruppen.
Ftir die Zusatzrentenversorgung kommen unter Bertick-
sichtigung des ? 1, Ziffer 3, vorerst die Beschaftigten
nachstehender Berufsgruppen in Frage:
1. Rangiermeister
2. Rangieraufseher
fr?her auchOberrangiermeiSter
auch Gleisbremser, Rangier-
fiihrer, Rangierer
1
3. Rangierarbeiter
4. Stellwerksmeister
5. Weichenwarter
6. Zugabfertiger
7. Zugrevisor
8. Fahrmeister
9. Zugftihrer
10. Zugschaffner
11. Fahrladeschaffner
12. Ladeschaffner
13. Bahnhofsschaffner
14. Lokfahrmeister
15. Lokdienstleiter
16. AuBenlokleiter
17. Lokftihrer einschl.
Triebwagenfiihrer
(auch bei der Ber-
liner S-Bahn)
18. Lokheizer
19. Triebwagen-
schaffner
20. Klein- und Diesel-
lokfilhrer
21. Betriebstiberwacher
22. Fahrdienstleiter
23. Aufsicht
24. Zugmelder
25. Wagenmeister
26. Bahnhofshelfer
27. Haltepunktwarter
28. Schrankenwarter
29. Streckenlaufer
30. Dienststellenleiter
der Dienststellen
des Betriebs- und
Verkehrsdienstes
50X1 -HUM
auch Hemmschuhleger und
Kuppler
fr?her Weichensteller I. Klasse
im Stellwerk und Handwei-
chendienst
frilher auch Oberweichen-
wafter, Stellwerkswarter und
Hilfsweichenwarter
frilher auch Oberzugfiihrer
frilher auch Oberschaffner und
Hilfszugschaffner
auch Lademeister
frilher Bahnsteigschaffner und
Oberschaffner
frilher such Oberlokfilhrer
fr?her auch Oberlokheizer
einschl. S-Bahn
auf Befehls- und Abzweig-
stellen
(frilher auch Aufsichtsbeamter
auf Bf, Gbf, Pbf einschlieBlich
S-Bahn)
einschl. Abnahmewagenmeister
auch Wagenwerkfilhrer,
Werkftihrer, Oberwagenmeister
frQher Bahnhofsarbeiter, such
Weichenreiniger
fr?her auch Bahnwarter, Ober-
bahnwarter
das sind Dienststellenleiter von
Bahnhofen, selbstandigen Gil-
terabfertigungen, selbstandigen
Fahrkartenausgaben, selbstan-
digen Gepackabfertigungen und
des Deutschen Ausgleichs-
amtes
Zu ? 3 b:
Die Beschaftigten der Detitschen Reichsbahn haben-An-
spruch auf Zusatzrente, wenn sie eine 20jahrige un-
unterbrochene Beschaftigungsdauer, davon mindestens
sieben Jahre in einer oder mehrerer der abengenannten
Berufsgruppen nachweisen (s. auch ? 5). Die 7jahrige
Beschaftigungszeit in den genannten Berufsgruppen
braucht nicht zusammenhangend zu sein.
Zu ? 3c:
Die Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente ist durch
den Rentenbescheid der Sozialversicherung nachzu-
weisen.
Zu ? 4 (3):
Zum Nettodurchschnittsverdienst geh6ren nicht
einmalig gewahrte Pramien (z. B. Auszeichnungen zum
Aktivisten, Bestarbeiter usw.), Vergiltungen fur Einzel-
leistungen und tlberstunden einschl. 1.1berstundenzu-
schlag, Trennungsgelder, Wege- und Fahrgelder, Zu-
satzliche jahrliche Belohnung, Pramien filr langjahrige
341
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BeschaftigungSdauer, Zahlungen aus dem Direktor-
fonds, Pramien f?r Entdeckung von Schaden, Belohnung
nach der Disziplinarordnung.
Zu ? 4 (4):
Beim .Bezug einer Unfallvoll- oder -teilrente ist bei der
Berechnung des Nettodurchsdmittsverdienstes der
letzten fiinf Jahre der Rentenbescheid der Sozialver-
sicherung vorzulegen.
Zu ? 5 (1) a:
Die 20jahrige Beschaftigungszeit gilt in folgenden
Fallen als nicht unterbrochen:
1. Bei Versetzungen und Abordnungen zu anderen
Reichsbahndienststellen,
2. Bei Arbeitsplatzwechsel nach dem 8. 5. 45 zu einem
anderen Betrieb, der ebenfalls unter die Zusatzrenten,
versorgung f?t, sofern der Arbeitsplatzwechsel im
Einvernehmen mit der Betriebs- bzw. Dienststellen-
leitung oder auf Veranlassung iibergeordneter staat-
licher Organe erfolgte.
Bei unmittelbarer Riickkebr in den ReichSbahndienst
ist tiber die Beschaftigungsdauer in diesem Betrieb eine
Bescheinigung beizubringen, aus der auBerdem noch
hervorgehen mull, daB dieser Betrieb unter die Zusatz-
rentenversorgung fallt.
Die Zahlung der Zusatzrente erfolgt durch die Dienst-
stelle, bei der der Beschaftigte den Antrag auf Zusatz-
rente gestellt hat.
Zu ? 5 (1) c:
Bei der Einberufung zum Militar, Arbeitsdienst oder zu
anderen Dienstverpflichtungen sowie bei Kriegs-
gefangenschaft gilt die 20jahrige Beschaftigungszeit im
Sinne vorstehender Anordnung als nicht uuterbrochen,
wenn der Beschaftigte vor der Einberufung bei der
Deutschen Reichsbahn beschaftigt war und nach Ab-
leistung der vorgenannten Verpflichtungen sowie Be-
endigung der Kriegsgefangenschaft sich sofort zwecks
Arbeitsaufnahme bei der Deutschen Reichsbahn ge-
meldet hat. Die Zeit der Militar- oder anderen Dienst-
verpflichtungen sowie der Kriegsgefangenschaft wird
aber auf die Beschaftigungszeit nicht angerechnet.
Zu ? 5 (3):
Ehemalige Umsiedler, die bereits vor dem 8. 5. 45 aus
dem Reichsbahndienst ausgeschieden sind, haben keinen
Anspruch auf die Gewahrung einer Zusatzrente.
Bei alien ehemaligen Umsiedlern ist fiir die Zahlung
der Zusatzrente Voraussetzung, daB sie nach dem
8. 5. 45 ununterbrochen bei der Deutschen ReichSbahn
bis zu ihrem Ausscheiden beschaftigt waren bzw. noch
beschaftigt sind.
Zu '? 8:
Wird bei der Nachuntersuchung von Invaliden- oder
Unfallvollrentnern festgestellt, daB eine 662/3prozentige
Arbeitsunfahigkeit nicht mehr ibesteht, erlischt die Zu-
satzrente mit dem Tage der Streichung der Invaliden-
oder Unfallvollrente durch die Sozialversicherung.
Zu ? 10:
Die gezahlte Zusatzrente ist fiber das neueinzurichtende
Konto 1926 ?Sammelkonto fur gezahlte Zusatzrente" zu
buchen und monatlich in einer Summe an das Mini-
sterium fiir Eisenbahnwesen ? Hauptbuchhaltung ?
zu verrechnen.
Ma8nahmen zur Einffihrung der Zusatzrentenver-
sorgung im Bereich der Deutschen Reichsbahn
Alle Dienststellenleiter, Werkdirektoren und Leiter
sonstiger Einrichtungen haben die Aufgabe, die von der
Regierung erlassene Anordnung vom 9. 3. 54 zur
fiihrung einer Zusatzrentenversorgung fur die Arbeiter
und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Be-
trieben schnellstens und gewissenhaft durchzufithren.
Alle nach der Anordnung zur Einfiihrung einer Zusatz-
rentenversorgung und des Abschnittes I der Anweisung
des Ministeriums fur Eisenbahnwesen zu dieser An-
342
?
ordnung Empfangsberechtigten haben die 'Zusatzrente
mit dem in der Anlage 1 als Muster beigefilgten Antrag
(Antrag auf Gewahrung einer Zusazrente aus Mitteln
des Betriebes ? Vordruck 199 209/6) zu beantragen. Die
Vordrucke sind durch die Dienststellen vom Druck-
sachenlager abzufordern.
a) Anspruchsberechtigte, die noch bei der Deutschen
Reichsbahn tatig sind:
1. Anspruchsberechtigte, die noch bei der Deutschen
Reichsbahn tatig sind und eine Alters-, Invaliden- oder
Unfallvollrente ?beziehen, stellen den Antrag auf Ge-
wahrung der Zusatzrente sofort, alle anderen anspruchs-
berechtigten Eisenbahner bei Erreichung der Altera-
grenze oder zum Zeitpunkt der Gewahrung einer In-
validen- oder Unfallvollrente bei ihrem Betrieb,
Reichsbahnausbesserungswerk, ihrer Dienststelle usw.
2. Bei der Antragstellung hat der Beschaftigte den
Rentenbescheid der Sozialversicherung vorzulegen. Auf
dem Rentenbescheid ist zu vermerken, daB der Antrag
eingereicht wurde (Stempel der Dienststelle). Soweit
moglich, sind alle anderen Angaben, z. B. die frilhere
Tatigkeit, Beschaftigungszeit, MaBregelungen, Militar-
zeit sowie Kriegsgefangenschaft usw., durch ent-
sprechende Unterlagen zu beweisen bzw. aus den Per-
sonalpapieren zu entnehmen.
3. Das Antragsformular ist einfach auszufertigen und
dem Reich sbahnamt, Abteilung Arbeit, zur Uberpriifung
und Bestatigung vorzulegen. Das Reichsbahnamt schickt
den Antrag nach Genehmigung bzw. Ablehnung an die
Dienststelle zuriick. Der Antrag verbleibt auf der
Dienststelle. Die bei den Reichsbahnausbesserungs-
werken, den Reichsbahndirektionen, dem Ministerium
fiir Eisenbahnwesen und den der Reichsbahndirektionen
bzw. dem Ministerium fur Eisenbahnwesen direkt
unterstellten Dienststellen gestellten Antrage werden
vom Betriebsleiter dieser Dienststellen eigenverant-
wortlich bestatigt oder abgelehnt.
4. Alle Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, den
Antragsteller fiber die Genehmigung bzw. die Griinde
der Ablehnung seines Antrages zu benachrichtigen.
Die H6he der Zusatzrente ist dem Anspruchsberechtig-
ten auf dem in der Anlage 2 als Muster beigefilgten
?Rentenbescheid fiber Zusatzrente aus Mitteln des Be-
triebes" mitzuteilen.
5. Die Zahlung der Zusatzrente erfolgt monatlich im
voraus.
b) Anspruchsberechtigte, die nicht mehr bei der Deut-
schen Reichsbahn tatig sind:
1. Antrage von Anspruchsberechtigten, die bereits aus
dem Reichsbahndienst ausgeschieden sind, miissen bis
spatestens 31.12. 54 bei einer Dienststelle der Deut-
schen ReichsbIhn gestellt werden.
2. Um zu verhindern, daB Antrage bei mehreren Dienst-
stellen zu gleicher Zeit gestellt werden bzw. bereits ab-
gewiesene Antragsteller erneut andere Dienststellen
aufsuchen, ist auf dem Rentenbescheid der Sozialver-
sicherung em entsprechender Vermerk anzubringen
(Antrag gestellt, Antrag abgelehnt, Stempel der Dienst-
stelle).
3. Um alle empfangsberechtigten Rentner zu erfassen,
wurden die Geschaftsstellen der Sozialversicherung
fiber die Zentralverwaltung der Sozialversicherung an-
gewiesen, alle Eisenbahner, die mindestens 20 Jahre
ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn be-
schaftigt waren, davon mindestens sieben Jahre im Be-
triebs-, Verkehrs- oder Lokdienst, aufzufordern, sich
bei ihrer nachstgelegenen Dienststelle zwecks Ruck-
sprache zu melden.
4. Die Rentenzahlung erfolgt f?r Rentner bzw. Be-
schaftigte riickwirkend ab 1.1. 54; sofern der Anspruch
im Jahre 1954 oder spater entsteht, vom Page der Zah-
lung der Alters-, Invaliden- oder Unfallrente.
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5. Auf Wunsch des Antragstellers ist die Zusatzrente
von der Dienststelle unter Abzug der Portokosten durch
die Post zuzustellen.
6. Im iibrigen ist bei Alters-, Invaliden- oder Unfallvoll-
rentnern, die bereits aus dem Reichsbahndienst ausge-
schieden sind, in gleicher Weise wie unter Punkt a zu
verfahren.
7. Die Zusatzrente ist personengebunden. Deshalb sind
Antrage von Hinterbliebenen auf Zahlung der Zusatz-
rente grundsatzlich abzulehnen. Im Falle des Todes,
eines Zusatzrentenempfangeli haben die Hinterblie-
benen keinen Anspruch auf Weiterzahlung der vollen
oder eines Teiles der Zusatzrente.
c) Sonstige? MaRnahmen bei den Reichsbahnimtern,
Reichsbahnausbesserungswerken und Dienststellen:
1. Die Reichsbahnamter, Reichsbahnausbesserungs-
werke, Reich sbahndirektionen, das Ministerium fiir Eisen-
bahnwesen und die der Reichsbahndirektion bzw. dem
Ministerium fiir Eisenbahnwesen direkt unterstellten
Dienststellen sind verpflichtet, einen Nachweis (Aber die
Zahl der genehmigten Antrage fiir Zusatzrente in ein-
fachster Form ?zu f?hren. Zum 30. 9. 54 melden die
Reichsbahnamter und die der Reichsbahndirektion
direkt unterstellten Dienststellen der Abteilung Arbeit
der Reichsbahndirektion die Anzahl der genehmigten
Antrage.
Zum gleichen Termin melden die Reichsbahnausbesse-
rungswerke an die Hauptverwaltung Reichsbahnaus-
besserungswerke des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen
und die dem Ministerium fur Eisenbahnwesen direkt
unterstellten Dienststellen an die zustandige Hauptver-
waltung, Hauptabteilung, Abteilung usw.
Zum 5. 10. 54 haben die Reichsbahndirektion und die
in Frage kommenden Hauptverwaltungen des Mini-
Deutsche Reichsbahn
steriums filr Eisenbahnwesen die Zahl der genehmig-
ten Antrage der Abteilung Arbeit des Ministeriums ftir
Eisenbahnwesen mitzuteilen.
2. Alle Dienststellen, Reichsbahnausbesserungswerke
usw. sind verpflichtet, die zustandige Geschaftsstelle der
Sozialversicherung tiber die Gewahrung der Zusatz-
rente an einen Rentner bzw. Beschaftigten der Deut-
schen Reichsbahn zu informieren.
Hierbei it der Name des Zusatzrentenempfangers, die
H6he der Zusatzrente und die Nummer des Renten-
bescheides Ober Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente
anzugeben. Uber die Art der Benachrichtigung sind tirt-
fiche Vereinbarungen zu treffen. Dabei ist festzulegen,
daf3 die Dienststellen beim Tode des Rentenempfangers
von der Geschaftsstelle der Sozialversicherung benach-
richtigt werden (s. ? 11 [3] der Anordnung 'vom 9. 3. 54).
Die Durchfiihrung des neuen Kurses der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik verlangt, daB
unsere Betriebs- und Dienststellenleiter die Rentner in
jeder Weise unterstiitzen. In der zuriickliegenden Zeit
ist dies vielfach nicht geschehen.
Alle Dienststellenleiter, Werkdirektoren und anderen
Betriebsleiter haben sicherzustellen, daB ?die in Frage
kommenden Bearbeiter den Rentnern bei der Antrag-
stellung und Ausfiillung der Antragsformulare jede
Hilfe gewahren. Hierzu gehort auch, daB den Antrag-
stellern die Moglichkeit gegeben wird, die Antrage so-
fort auf der Dienststelle auszuftillen.
Den Eisenbahnrentnern sind alle unnotigen Wege zu
ersparen. Die gesamte Bearbeitung der Rentenantrage
mull unbiirokratisch vorgenommen werden.
Stellv. des Ministers
(A 11/600/54 v. 12. 4. 54) gez. Staimer
Antrag auf Gewahrung einer Zusatzrente aus Mitteln des Betriebes
1. Bezeichnung des Betriebes, des Reichsbahnausbesse-
rungswerkes, der Dienststelle, bei der der Antrag
gestellt wird.
Reichsbahndirektion Reichs-
bahnamt Dienststelle/Reichsbahn-
ausbesserungswerk
2. Name des Antragstellers
Vorname Wohnort und
StraBe
Beruf zuletzt ausgeubte
Tatigkeit
3. a) Dauer der Beschaftigung bei der Deutschen
Reichsbahn
vom bis = Jahre Monate
vom bis = Jahre Monate
vom bis = Jahre Monate
b) Dauer der Beschaftigung in den in der Erlaute-
rung angegebenen Berufsgruppen (s. ? 1 [2])
vom bis = Jahre Monate
vom bis = Jahre Monate
vom bis -= Jahre Monate
vom bis ? Jahre Monate
vom bis = Jahre Monate
insgesamt Jahre Monate
4. Wird
a) Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente bezogen?
(Zutreffendes unterstreichen),
b) seit wann? (Datum)
Anlage 1
c) welche Geschaftsstelle der Sozialversicherung
zahlt die Rente?
Anschrift
Nr. des Rentenbescheides der Sozialver-
sicherung
5. Wie hoch war der gesamte Netto-Durchschnittsver-
dienst der letzten 5 Jahre? DM
6. Mitglied der NSDAP? Ja ? nein; seit wann?
7. a) Welche Tatigkeit wurde vor Eintritt in die
NSDAP ausgeilbt?
b) Wie hoch war die Vergiltung fiir diese Tatig-
keit? DM
8. Erfolgte nach dem 8. 5. 45 em n Arbeitsplatzwechsel
im Sinne des ? 5, Abs I a der Anordnung? Ja --
nein
Erlauterung
Dauer: vom bis = Monate
9. a) Wurde der Antragsteller vor dem 8. 5. 45 infolge
gewerkschaftlicher oder antifaschistischer Tatig-
keit gemaf3regelt? Ja ? nein
Erlauterung
Dauer: vom bis
= ?
Monate
343
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b) Kann tiber die Art und Dauer der Maregelung
eine Bescheinigung der zustandigen Industrie-
gewerkschaft nachgewiesen werden? Ja ? nein
10. a) Zeitdauer
1. des Militardienstes
vom bis = Monate
vom bis = Monate
2. des Arbeitsdienstes
vom his = Monate
b) Zeitdauer der Dienstverpflichtung
vom bis = Monate
vom his = Monate
c) Zeitdauer der Kriegsgefangenschaft
vom bis = Monate
vom bis = Monate
d) Erfolgte eine Unterbrechung der 20jahrigen Be-
schaftigungsdauer durch Stillegung des Betriebes
infolge Kriegseinwirkungen? Ja ? nein
Dauer: vom his = Monate
11. a) 1st der Antragsteller ehemaliger Umsiedler?
Ja ? nein
b) In welchem gleichartigen Betrieb bestand vor
der Umsiedlung em n Beschaftigungsverhaltnis:
Dienststelle'
(Vorn Betrieb auszuftillen)
Dauer:
vom bis = Monate
vom bis = Monate
vom bis = Monate
12. Werden auf Grund eines Beschaftigungsverhalt-
nisses Pension, Ruhegeld oder ahnliche Zuwendun-
gen bezogen? Ja ? nein.
Von welchem Betrieb?
In welcher Hale? DM
13. 1st der Antragsteller im Besitz eines Versiche-
rungsscheines tiber
a) zusatzliche Altersversorgung ftir die technische
Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleich-
gestellten Betrieben (VO. vom 17. 8. 50, GB1.
S. 844)? Ja ? nein.
b) Altersversorgung der Intelligenz an wissen-
schaftlichen, ktinstlerischen, padagogischen und
medizinischen Einrichtungen (VO. vom 12.7. 51,
Gil. S. 675)? Ja ? nein.
Ich versichere, dal3 die Angaben der Wa'hrheit ent-
sprechen. ?
Ort und Datum
Unterschrift des Antragstellers
Bei der Berechnung der Rente zugrundegelegter Durch-
schnittsnettoverdienst DM,
davon 50/0 = DM monatlich
DM j?lich
Gesamtdauer der ununterbrochenen Beschaftigung im
Betrieb Jahre, Monate, davon in den in
der Anweisung unter I genannten Berufsgruppen
Jahre, Monate
Die Rente ist zu zahlen (rtickwirkend ab
Unterschrift des Bearbeiters Unterschrift des Dienst-
stellenleiters
UgR
Rba
zur tiberprilfung und Genehmigung des Rentenantrages
ftir Zusatzrente aus Mitteln des Betriebes.
Der / Dem Antrag wird abgelehnt / zugestimmt.
Bei Ablehnung bzw. Anderung der H6he des Renten-
betrages ist eine kurze Begrtindung beizuftigen.
(In Zweifelsfallen tiber die Richtigkeit der vom An-
tragsteller gegebenen Angaben konnen die Rentenakten
pei der im Antrag genannten Geschaftsstelle der Sozial-
versicherung eingesehen werden.)
Unterschrift des Bearbeiters Unterschrift des Abtei-
lungsleiters Arbeit
Deutsche Reichsbahn , den
Dienststelle/Reichsbahnauslaesserungswerk
Herrn / Frau / Fraulein
Rentenbescheid iiber Zusatzrente aus Mitteln des
Betriebes
Auf Grund der Verordnung vom 10.12. 53 zur weiteren
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der
Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften sind Sie
in den Kreis der Bezugsberechtigten fiir eine Zusatz-
rente aus Mitteln des Betriebes einbezogen worden.
Die beantragte Zusatzrente wird (rtickwirkend)
ab in Hale von DM gezahlt.
Berechnung der Zusatzrente:
Netto-Durchschnittsverdienst der letzten 5 Jahre
DM
davon 5 ?A = DM
Die erstmalige Zahlung der Zusatzrente erfolgt
-am bei der Dienststelle
Zimmer
Auf Ihren Wunsch kann die Zusatzrente von der
Dienststelle unter Abzug der Portokosten durch Post-
anweisung gezahlt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, daf3 Hinterbliebene
keinen Anspruch auf Weiterzahlung der vollen oder
eines Teiles der Zusatzrente haben. Beim Ableben des
Zusatzrentenempfangers ist die auszahlende Dienst-
stelle von den Hinterbliebenen zu benachrichtigen.
Einsprtiche gegen diesen Rentenbescheid sind innerhalb
von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides an
die Konfliktkommission in zu richten.
(Anschrift der Dienststelle)
Ausgefertigt:
Unterschrift des Dienststellenleiters
? Herausgeber: Ministerium ftir Eisenbahnwesen. Beitrage bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: Tribtine,
Hauptwerk Treptow. - 14,2 - 646 - 454 - Lizenz-Nr. Ag 21/54 DDR - Fit. V. 5. 10. 59.
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
?
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Vernigungen und Milleilungen
des
Minisleriums fur Eisenbahnwesen
1954
Berlin, den 22. April Nr. 37
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
.Betrieb
MfE 263 Geben von Rangiersignalen durch Weichen- und Stellwerkswarter 346
MfE 264 Dienstunterricht 346
Magdeburg 23 Berichtigung des Abschnittes 21 des AzFV Magdeburg 346
Maschinendienst
MfE 265 Entwicklung der Materialverbrauchsnormen in den Betrieben 346
Hader
MfE 266 Facharbeiterschulung 347
MfE 267 Sperrung von Dienstausweisen 347
Erfurt 24 Belobigung 347
Greifswald 24 Belohnung 347
Halle 28 Ungultigkeitserklarung von Dienstausweisen 347
Halle 29 Belobigung 347
Hauptbuchhalter
MEE 268 Vordrucke far Lohnabschlaglisten
Materialversorgung
MfE 269 Einfiihrung der MVN-Berichterstattung mit dem MVN-Pendelbericht GKB-Nr: 40 90 20
MfE 270 Handwaschpaste
MfE 271 Bezug von Treib- und Schmierstoffen
Arbeit
MfE 272
MfE 273
MfE 274
MfE 275
Verwaltung
MfE 276
Gewahrung von Erholungsurlaub filr die Anwarter des Hoheren Dienstes und die tech-.
nischen A-Dienstanwarter
Verordnung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Reichsbahn und
der Lage der Eisenbahner in der Deutschen Demokratischen Republik vom 9.10. 50
Richtlinie filr die Einbeziehung der nicht vom Plan der Berufsausbildung erfa6ten
Jugendlichen in den Arbeitsproze3 der Deutschen Reichsbahn und iiber die
Qualifizierung
Ausgabe von Vollmilch bei der Durchfiihrung gesundheitsgefkhrdender Arbeiten
Richtige Angabe der Bestimmungsorte in den Anschriften der Postsendungen
348
348
350
350
351
351
351
355
356
Organisation
MfE 277 Tarifauskunfteien der Deutschen Reichsbahn 357.
Magdeburg 24 Dienststellenorganisation 357
Technisches Zentralamt
MfE 278 Einheitliche Bezeichnungen der Dispatcher-Fernsprechanlagen 357
Bahnarztlicher Dienst
MfE 279 Anzeigen ilber eine Berufskrankheit 357
Reichsbahn-Bau-Union
MfE 280 Reichsbahn-Ziegelwerk Packebusch
Wer hat?
Versteigerungstermine fiir Fundsachen
358
358
858
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Betrieb
MIE 263
Beim Geben von Ranglersignalen dwell Weichen- mid
Stellwerkswarter
Es wird immer wieder festgestellt, dal3 die Weichen-
und Stellwerkswarter in ihrer Eigenschaft als Rangier-
leiter (vgl. hierzu Fahrdienstvorschriften ?? 78 [10], 103
[2] und [3]) die Rangiersignale nur sichtbar geben und
die Lokomotiv- und Kleinwagenfiihrer diese Zeichen
auch als gilltige Rangiersignale anerkennen.
Diese mangelhafte Auftragserteilung fiihrte in letzter
Zeit wiederholt zu Unfallen.
Wir weisen daher eindringlichst auf die Beachtung und
Anwendung der Ausfiihrungsbestimmungen 186 zur
ESO hin, die besagen:
?Rangiersignale sind gleichzeitig mit der Mundpfeife
oder dem Horn u n d mit einem Arm, bei Signal Ra 3b
mit beiden Armen zu geben.
Dementsprechend miissen die Rangiersignale auch
h?r-
bar und sichtbar aufgenommen werden. Das Signal
Ra 5 gilt jedoch bereits, wenn es nur horbar oder nur
sichtbar wahrgenommen wird."
Betriebseisenbahner! Erarbeitet euch Unfallkampf-
plane und arbeitet danach! Erzieht euch gegenseitig zur
gewissenhaften Beachtung der gegebenen Weisungen
und kampft gegen alle Nachlassigkeiten in der Hand-
habung des Betriebsdienstes! Ihr vermeidet dadurch
Unfalle und Betriebsst6rungen, die unserer Volkswirt-
schaft und damit euch selbst Schaden zufiigen.
gez. 1. V. Lehmann
(B - II - la Baos/Bavf v, 7. 4. 54 / 31 264) _
/
Bets.: Dienstunterrieht
MfE 264
Die der DR bevorstehenden grol3en Transportaufgaben
konnen von den Eisenbahnern insbesondere durch die
Steigerung der Arbeitsproduktivitat gelost werden. Ein
entscheidendes Mittel hied& ist die Anwendung neuer
Arbeitsmethoden. Besonders die Einfiihrung des Dis-
patcherdienstes bei der DR wird dazu beitragen, die
gestellten Aufgaben zu erftillen. Eine wesentliche Vor-
aussetzung filr einen vollen Erfolg des Dispatcherdien-
stes bei der DR ist seine Unterstiitzung durch alle
Eisenbahner. Urn alien Eisenbahnern Gelegenheit zu
geben, sich mit dem Dispatcherdienst vertraut zu
machen, veroffentlichen wir ab April d. J. 14taglich in
der Schulungsbeilage der ?Fahrt frei" entsprechendes
Lehrmaterial.
Zur systematischen Qualifizierung aller Betriebs- und
Verkehrseisenbahner ist ab Mai d. J. in der ersten
Stunde des planmaf3igen Dienstunterrichtes das Thema
?Der Dispatcherdienst bei der DR" zu behandeln. Als
Lehrmaterial ist die Schulungsbeilage der ?Fahrt frei"
zu benutzen. Im Einvernehmen mit der Hauptverwal-
tung des Maschinendienstes ersuchen wir, entsprechend
Abschn. E c der ?Arbeitsrichtlinie filr die Durchfiihrung
des Dienstunterrichtes" (Anl. A zum Mitt.-B1. 28/52) zu
handeln.
(B - 6/54 v. 3. 4. 54 / 31 326) gez. Lehmann/
Magdeburg 23
Bets.: Berichtigung des Absehnitts 21 des AzFV Magde-
burg
Auf Seite 7 (Strecke 2. [Wittenberge]?Geestgottberg?
Magdeburg?Kothen ? km 59,2 ? [Halle]) bei der lid.
Nr. 6 Wolmirstedt?Mg Rothensee in Spalte 4 streicfien
9,20 und dafiir setzen ?9,30" und in Spalte 5 streichen
9,10 und dafiir setzen ?9,20".
These Verfiigung ist auf Seite 2 des Abschnitts 21 AzFV
Magdeburg unter lfd. Nr. 9 zu vermerken.
(B- II - 4/1a Bavf v. 7. 4. 5-4 / 11 63) gez, Laux
Maschinendienst
MfE 265
Betr.: Entwieklung der Materialverbrauehsnormen in
den Betrieben
Nachdem die innerhalb der HV d M gebildeten Agm fur
die Entwicklung von MVN einen wichtigen Abschnitt
ihrer Arbeit beendet haben, sollen die nachfolgenden
Anweisungen zeigen, wie die Norrnen in den 13etrieben
selbst zu entwickeln sind.
Wie schon in der Direktive fiber die Verbesserung der
Materialverbrauchsnormen ? erschienen unter MfE
512/43/53 ? festgelegt wurde, sind wirklichkeitsnahe
Materialverbrauchsnormen Voraussetzung fUr eine
reale Materialplanung. Als Bezugsgrope kann des-
halb nur die Einheit der Beauflagung gewahlt wer-
den. Das bedeutet, daB z. B. fiir die Unterhaltung der
Dampflokomotiven im Betrieb als Bezugseinheit nicht
der Planausbesserungstag, sondern die Leistungseinheit
Mio Lltkm maf3gebend ist. Alle Dienststellen haben
danach zu verfahren!
Die Aussprachen in den Agm haben ergeben, daf3 es
unbedingt notwendig ist, in den Dienststellen Ermitt-
lungsaufschreibungen zu f?hren, die jeder ITherprilfung
standhalten.
Die Dispositionskartel kann in der bestehenden Form
nicht als Normengrundlage dienen:
Die vorhandenen Aufschreibungen sollen aber auch so
gut vide moglich filr die Normenerrnittlung nutzbar ge-
macht werden, Deshalb wurde als giinstigste Losung an-
346
gesehen, die Stoffzettel, die in jedem Falk bei Material-
bedarf ausgestellt werden mi_issen, gleichzeitig als Nor-
mengrundlage mit heranzuziehen.
Die Direktive besagt, daB bei der Normenbildung von
einer Qualititsarbeit ausgegangen werden mull. Das be-
dingt aber auch, daB die Materialanforderungen dieser
Voraussetzung entsprechend gestellt werden milssen.
Bei der gespannten Materiallage kommt es jedoch haufig
vor, daB die normalerweise benotigten Materialien ent-
weder giite- oder mengenmaBig nicht am Lager sind.
Die ausgegebenen Ersatzstoffe weisen dann einen un-
realen Materialverbrauch nach. Von derartigen Zufal-
ligkeiten kann die Normenbildung nicht abhangig
gemacht werden.
Es ist deshalb notwendig, daB mindestens fur eine ge-
wisse Zeit die Stoffzettel in doppelter Ausfertigung
ausgestellt werden. Die Erstschrift wird bei der Ab-
forderung des Materials dem Lager iibergeben und wie
der jetzige Stoffzettel weiterbehandelt. Der Aussteller
des Stoffzettels hat darauf zu achten, daB er ohne
Riicksicht auf den Lagervorrat die Stoffe anfordert, die
normalerweise verwendet werden milf3ten. Die Stoffe,
die zur Zeit nicht am Lager sind, werden von den
Lagerausgebern auf der ,Erstschrift rot durchgestrichen
una die Ersatzstoffe fur diese fehlende Stoffart eben-
falls rot hinzugefiigt. Die veranderten Werte und Arten
gehen mit in die Dispositionskartei em, wahrend die
unveranderte Durchschrift des Stoffzettels als Normen-
grundlage dienti
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Mtissen auf Grund einer Anforderung Teile selbst her-
gestellt werden, so veranlaat das Stofflager die An-
fertigung. Es darf also in Zukunft nicht mehr vorkom-
men, dell Teile hergestellt und eingebaut werden, ohne
daB em n Stoffzettel dafilr vorhanden ist. Auch Teile aus
dem Schrott milssen zettelmaBig erfaBt werden. Nur so
kann der Materialverbrauch als Normengrundlage
dienen. Es mull natiirlich in jedem Falle gewahrleistet
sein, dall Materialien nicht doppelt erfalli werden (als
Rohstoff und als fertiges Teil).
Die Zettel werden nach Materialpositionen geordnet
und die Werte innerhalb der Leistungen summiert. Die
daraus entstandenen Werte sind die Grundlage der
Normen, die durch laufende Berichtigungen, bedingt
50X1 -HUM
durch veranderte Verhaltnisse, verbessert werden und
nach und nach eine reale Grundlage bilden.
Ftir die Lokunterhaltung in den Bw wird noch em n be-
sonderes Sammelblatt, das in der Reichsbahndirektion
Halle entwickelt wurde, herausgegeben. Es wird von
der Rbd Halle, Abt. Materialversorgung, ausgeliefert.
Das Blatt ermoglicht es, die ermittelten Verbrauchs-
mengen auf die Planungseinheit Mio Lltkm zu be-
ziehen.
Die ermittelten Werte sind in die Materialverbrauchs-
normen-Kataloge einzutragen. Sie bilden die betriebs-
individuellen Materialverbrauchsnormen, deren Richtig-
keit vom Dvst zu bescheinigen ist.
(M 11-3 v. 13.4. 54 / 31 730) gez. Muller
Kader
Betr.: Facharbeiterschulung ItifE 266
Wiederholt gehen dem HRef. Schulung im MfE von den
Raw'en Monatsberichte ilber ?Facharbeiterschulun-
gen" zu.
Wir weisen nochmals darauf hin, daf3 die Facharbeiter-
schulung mit Beginn des Jahres 1953 eingestellt wurde
und an ihre Stelle die Ausbildung und Qualifizierung
in den Technischen Betriebsschulen trat.
Die Berichterstattune,d fiber die Arbeit der TES bei der
Deutsthen Reichsbahn tragt einen wesentlich anderen
Charakter und ist in ihrer Form gegentiber der Fach-
arbeiterschulung anders gestaltet.
Die Berichterstattung iiber die Facharbeiterschulung hat
demzufolge von sofort an nicht mehr zu erfolgen.
(K III - 4/45/54 v. 7. 4. 54 / 31 750) gez. Bernhardt '
' Betr.: Sperrung von Dienstausweisen WE 267
/
Nachstehend aufgeftihrte Dienstausweise werden hier-
mit fur ungtiltig erklart:
1. Machalewski, Dienstausweis Nr, 183;
2. Hiltner, Dienstausweis Nr. 16.
(K IV - 1/405/54 v, 9. 4. 54/31 464) gez. i. V. Jonack
Betr.: Belobigung Erfurt 24
Der Wagenmeister Seyfarth, Wbs Eisenach, hat durch
seine besondere Aufmerksamkeit am 23. 2. 54 einen
Unfall verhiltet. Eine auf einem R-Wagen verladene
Dreschmaschine, die on Bautzen nach Stadtlengsfeld
befordert werden sollte, wurde von ihm auf Bahnhof
Eisenach als LademaBilberschreitung festgestellt. Da die
Ladung auf Bf Eisenach kurz vor der Durchfahrt eines
Tunnels stand, dessen Abmessung den Transport nicht
gestattete, wurde infolge der Achtsamkeit des Wgm
em n Unfall vermieden. Die Aufmerksamkeit in der
Dienstaustibung des Wgm ist urn so holler zu bewerten,
da die in den Schragen des LademaIles liegende Ober-
schreitung nicht augenscheinlich erkannt werden konnte
und nach Durchfiihrung des Transportes von Bautzen
bis Eisenach anzunehmen war, da13 der Wagen bereits
unter einem LademaB geprtift wurde.
Der Wagenmeister wurde ftir seine gewissenhafte und
umsichtige Dienstaustibung- mit 100 DM pramiiert.
gez. Meyer zu H?cker
(Rba Eisenach ? Der Vorstand ? v. 3. 4. 54)
Betr.: Belohnung Greifswald 24
Der Lokftihrer Honig vom Bw Stralsund beforderte am
10. 1. 54 den P 702 von Stralsund nach Neubranden-
burg. Am Vorsignal vor Toitz-Rustow sah er trotz
schlechter Sicht einen vom Sturm umgewehten Baum
quer fiber dem Gleise liegen. Er brachte seinen Zug
zum Stehen und beseitigte das Hindernis. Durch sein
Aufmerksamkeit verhinderte er einen grofleren Be-
triebsunfall. Daftir wurde er mit einer grof3eren Geld-
pramie ausgezeichnet.
(Pr [A I] - 2/3 - B - v. 30. 3. 54/1208) gez. Behrenbruck
Halle 28
Betr.: Ungiiltigkeitserklarung von Dienstausweisen
Die Dienstausweise des Raw Dessau, If d. Nr. 1201 ?
Seriennummer 103 701 ?, ausgestellt am 22.2.53 auf
den Namen Hildegard Mallen, geb. am 7. 1. 24; lfd.
Nr. 1218 ? Seriennummer 103 718 ?, ausgestellt am
2.2.53 auf den Namen Ingeborg Sroka, geb. am 22. 3. 33,
beide beschaftigt gewesen als Werkstattenarbeiterin,
werden ftir ungilltig erklart.
(Raw Dessau -P P 4 v. 3.4.54) gez. I. V. Passon
Betr.: Belobigung Halle 29
1. Am 27.2.54, 15.34 Uhr, gab Lokf Wilhelm Richter,
Bw Halle P, vom ausfahrenden D 185 auf Hbf Leipzig
Notsignale.
Ursache: Einfallen des Ausfahrsignals A 13 und des
Wegesignals A 15 durch Abfallen der Kontrolle an
Weiche 260 c/d, Stellwerk W 7.
Weiche war Schutzweiche und wurde von Rangierlok
befahren. Lokf stellte hiermit unter Beweis, daf3 er
seinen Fahrweg laufend und gewissenhaft prtifte.
Durch das Geben des Notsignals stellte der Lokf der
Schiebelok das Schieben des D 185 aus der Bahnhofs-
halle em.
Lokf Wilhelm Richter, Bw Halle P, wurde fur diese
vorbildliche Pflichterftillung mit einer Geldpramie be-
lohnt.
(Rba Halle MI -1/2/5 v. 26. 3.54 / 14 77) gez. Jakel
2. Am 22.1.54 bemerkte Lokf Schneikart, Bw Roblin-
gen, auf der Fahrt nach Bf Teutschenthal, dell die
Schranke bei Posten 16 nicht geschlossen war und emn
Pferdefuhrwerk den Schrankentiberweg passierte.
Durch schnelles entschlossenes Handeln des Lokf konnte
die Lz-Lok vor dem Pferdefuhrwerk angehalten und
em n Unfall .vermieden werden. Der Schrankenwarter
kam erst auf das Achtungssignal des Lokf aus dem
Warterhaus.
Da sich der Schrankenwarter bereits mehrerer Ver-
fehlungen schuldig gemacht hat, wurde ihm am 1.2.54
gektindigt.
Lokf Schneikart wurde fur seine Aufmerksamkeit, wo-
durch Schaden an Menschenleben und am Volksgut ver-
htitet werden konnte, mit einer Geldpramie belohnt.
347
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3. Am 22.1. 54 bemerkte Lokf Lindner, Bw Halle G, bet
Einfahrt mit Dg 6463 in Magdeburg-Buckau, daB der
Zug ungleich lief. Er hielt sofort seinen Zug an und
stellte bei iTherprilfung des Zuges fest, daB an einem
Wagen die Achsbuchse fehlte.
Durch die besondere Aufmerksamkeit des Lokf wurde
em n groBerer Unfall vermieden.
Lokf Lindner wurde mit einer Geldpramie belohnt,
(Rba Halle MI - 1/2/5 v. 26. 3. 54 / 14 77) gez. i. V. Kruger
4. Der Oberlokf Willi Boin vom Bw RoBlau (Elbe) fuhr
am 1. 3. 54 den Dg 6512 auf der Strecke Brandenburg-
RoBlau. Zwischen Bf Golzow und Bf Ltitte in km 33,7
bemerkte er wahrend der Fahrt harte Schlage unter
seiner Lok und brachte den Zug sofort zum Stehen. Die
Untersuchung ergab einen Schienenbruch - es fehlten
25 cm Schiene. Nach vorsichtigem 1Therfahren der
Schadstelle veranlaBte Oberlokf Boin beim Bf Ltitte die
Sperrung des Streckenabschnittes.
Durch sein aufmerksames und umsichtiges Handeln
wurde eine Betriebsgefahr und eine Zuglaufsttirung von
nicht iibersehbarer Tragweite vermieden.
Der Kollege Boin wurde mit einer Geldpramie von
75 DM ausgezeichnet.
(Rba Wittenberg K II/IV v. 2. 4. 54 / 269) gez. Jaegeler
5. Am 18. 1. 54 wurde Lokf Zedler, Bw Halle G, bei Ein-
lahrt mit Zug 19730, Sdte 11 Uhr, in Halle Gbf in
Gleis 158 eingelassen, in dem em n Arbeitszug stand.
Durch die Geistesgegenwart des Lokheizers Siegfried
Erfurth, Bw Halle G, wurde em n Auffahren verhindert.
Ftir die besondere Aufmerksamkeit und die Verhi,itung
von Schaden am Volksgut wurde der Lokh Erfurth,
Bw Halle G, mit einer Geldpramie belohnt,
Der im Stellwerk AM tatige Kollege Bajock wurde ein-
gehend ermahnt. Wegen seiner langen Dienstzeit, in der
er stets seine Arbeit gewissenhaft und ohne Beanstan-
dungen ausfiihrte, wurde von einer Bestrafung ab-
gesehen.
(Rba Halle MI- 1/2/5 v. 26. 3. 54 /14 77) gez. Jakel
6. Am 22.1. 54 wurde beim Heranfahren mit P 583 an
Block Gonna die bereits geschlossene Schranke wieder
getiffnet, so daB em n davorstehender LKW mit Anhan-
ger den Schrankentibergang zur Durchfahrt benutzte.
Lokf Gebauer, Bw Halle P, brachte den P 583 durch
Schnellbremsung 15 m vor -dem 1.1bergang zum Halten
und verhtitete hierdurch groBeren Schaden an Men-
schenleben und am Volksgut.
Er wurde mit einer Geldpramie belohnt.
(Rba Halle - Der Vorstand - MI - 1/2/5 v. 29. 3. 54 / 14 77)
gez. Jakel
Hauptbuchhalter
Betr.: Vordruche far Lohnabschlaglisten 11.1fE 268
1m Anschlul3 an die Verftigung MfE 474 im Mitt.-
Bl. 38/53 wird bekanntgegeben, daB sich die Nummer ?
des bisherigen Vordrucks 21 411/1 (Lohnabschlagliste ftir
8 bzw. 16 Empfanger) andert. Die neue Vordruck-Nr.
lautet 214 003/1. Der Vordruck bleibt in Form und In-
halt unverandert:
(Hb III -1397/54 v. 7. 4. 54 / 31 403) gez, i V. Kleinert
Materialversorgung
/ME 269
Betr.: Einfahrung der MVN-Berichterstattung mit dem
MVN-Pendelberieht GKB-Nr. 40 90 20
Mit der Direktive vom 19.11. 53 (MBI. 43/53) tiber die
Verbesserung der Ermittlung von Materialverbrauchs-
normen nach der Verordnung vom 20. 8. 53 in den Ge-
setzblattern 94 und 101/53 wurde unter I d 6 b die guar-
talsweise Berichterstattung tiber den Stand der MVN-
Arbeit angeordnet.
Die Formblatter fur den MVN-Pendelbericht sind durch
die HV'en des MfE und die Mv-Abteilungen der Rbd'en
inzwischen an die Werke, Rba und Dienststellen verteilt
worden (Vfg. Mv 1 -3 vom 2. 4. 54). -
Far das erste Quartal 1954 wird die Berichterstattung
in der Zeit vom L bis 31. 5. 54, far die folgenden Quar-
tale aber jeweils in den Monaten Juli, Oktober und
Januar durchgeftihrt.
Die nachfolgende Anleitung ftir die Durchrtihrung der
Berichterstattung gilt vorlaufig nicht fiir das Fachgebiet
B u V. Da hier die Agm andere Wege der Normen-
ermitthing gegangen ist mit dem Ziel, allgemeingiiltige
Einheitsnormen zu entwickeln, mull die Meglichkeit zur
Ermittlung betriebsindividueller MVN nochmals aber-
prtift werden. Zur Einftihrung der Berichterstattung
ergeht im Einvernehmen mit der HV B u V besondere
Verftigung.
Die anderen beteiligten HV'en haben bei der nach-
stehenden Anleitung mitgewirkt.
348
A. Termine
1, Dienststellen berichten mit MVN-Pendelbericht bis
zum 5. eines jeden Quartals-Nachmonats an die Mv
der Rba.
2. Mv der Rba fassen die Berichte der Dienststellen
nach Fachgebieten getrennt zusammen und berichten
bis zum 15. eines jeden Quartals-Nachmonats an die
Mv der Rbd'en. Zum gleichen Zeitpunkt sind die Pendel-
berichte der Dienststellen diesen zurtickzugeben.
3. Mv der Rbd'en fassen die nach Fachgebieten getrenn-
ten Pendelberichte der Rba und der den Rbd'en direkt
unterstellten Dienststellen in gleicher Weise zusammen
und berichten bis zum 25. eines jeden Quartals-Nach-
monats an die zustandigen HV'en des MfE.
Zum gleichen Zeitpunkt sind die Pendelberichte der
Rba und der den Rbd'en direkt unterstellten Dienst-
stellen zurtickzugeben,
4. Die HV'en des MfE bitten wir, in der gleichen Weise
die Zusammenstellungen vorzunehmen und bis zum
Ende eihes jeden Quartals-Nachmonats an die HA Mv
zu geben:
Riickgabe der Rbd-Pendelberichte bis zum gleichen Zeit-
punkt. Rtickgabe durch die HA Mv an die HV'en bis
zum 15. des folgenden Monats:
5. Raw'e berichten bis zum 15, des Quartals-Nachmonats
an die HV Raw,
6. Sm, Fm, SFm berichten nach Anleitung der SFW an
diese bis zum 1 eines jedea Quartals-Nachmonats.
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SFW leiten ihre zusammengefaten Berichte bis zum
15: Ober ihre Fachabteilungen bei den Rbd'en an die
MY der Rbd'en4
Den Abteilungen SF der Rbd'en ist es ilberlassen, zur
besseren Kontrolle Abschriften zu fahren, Der Weg der
Rackgabe durch die MY ist dementsprechend ortlich zu
regeln.
7. Das zu 6. Gesagte gilt sinngernaB far alle den Rbd'en
direkt unterstellten Dienststellen und mull den art-
lichen Gegebenheiten entsprechend zwischen den be-
treffenden Fachabteilungen und den My der Rbd'en
abgesprochen werden.
Entscheidend ist, (Ise die HV'en des MfE von den My
der Rbd'en f?r jedes ihrer Fachgebiete bis zum 25.
eines jeden fiartals-Nachmonats Pendelberichte er-
halten.
B. Verantwortliehkeit
Die Pendelberichte sind in den Dienststellen vom Pla-
ner, in den Werken, Rba, Rbd'en und HV'en *von den
MVN-Bearbeitern aufzustellen und in der Zeile ?auf-
gestellt" auf der Rtickseite des Hauptblattes zu unter-
schreiben.
In der Zeile ?bestatigt" unterschreiben die Dienstvor-
steher, Werkleiter, Amtsvorstande, AL My der Rbd'en
und zustandigen AL der HV'en des MfE.
In der Zeile ?gesehen" wird den Dienststellen von den
My der Rba die Dbernahme des geprilften Berichts in
dem zusammengefaBten Bericht quittiert. Ebenso quit-
tieren die My der Rbd'en auf den Berichten der Rba
und direkt unterstellten Dienststellen sowie die HV'en
auf den Berichten der Rbd'en und Raw'e.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daB die Berichte
der Rba und Rbd'en vor ihrer Weiterleitung den zustan-
digen Fachabteilungen zur Kenntnis gegeben werden,
damit diese bei Schwierigkeiten in ihren Fachgebieten
rechtzeitig eingreifen konnen. Die Kenntnisnahme ist
unter der Zeile ?gesehen" auf dem unteren Rand des
Pendelberichts zu bestatigen. Es kann nach ortlicher
Vereinbarung so verfahren werden, wie das zu A 6. vor-
stehend auf Vorschlag der HV SF fur die Berichte des
SFW angeordnet ist. In jedem FaIle, also such bei den
SFW, wird die Kenntnisnahme in der gleichen Weise
bestatigt. Ortliche Regelungen mtissen so getroffen wer-
den, daB die termingernal3e Weiterleitung gewahr-
leistet ist. -
MaBnahmen zur Losung und Klarung auftretender
Schwierigkeiten sind in Zusammenarbeit des MVN-
Bearbeiters mit der zustandigen Fachabteilung sofort
und vor Rackgabe der betreffenden Einzelberichte an
die untergeordnete Stelle durchzufahren.
C. Aufstellung des MVN-Pendelberichts
L Zu beachten ist, daB fiir jedps Fachgebiet, wie Lok,
Wagen, Aufarbeitung, Bmt-Anlagen, Sicherungswesen,
Fernmeldewesen usw., getrennte Pendelberichte zu
fiihren sind, unabhangig davon, daB mehrere Fadi-
gebiete zu einer HV gehoren.
2. Far jedes Fachgebiet 1st je em n besonderer Pendel-
bericht zu filhren filr
a) das Grundmaterial und hinzuzurechnende Hilfs-
material, also alles in seinem Verbrauch auf eine ME
einer Betriebsplanposition bezogene Material und
b) das nicht hinzuzurechnende tibrige Hilfsmaterial, also
alles in seinem Verbrauch auf den Wert der Gesamt-
produktion oder des Grundlohns oder Gru.ndmaterials
usw. bezogene Material:
im ersten Fall ist im Kopf des Haupt- und Anlage-
blattes die Bezeichnung Hilfsmaterial, im zweiten Fall
Grundmaterial zu streichen.
Diese Unterscheidung ist notwendig, urn far die Bil-
dung von Einsatzschliisseln fiir die Materialplanung eine
brauchbare und iibersichtliche Grundlage zu schaffeni
50X1 -HUM
Zur Begriffsbestimmung sei hier folgendes erlautert:
Grundmaterial geht stofflich und wertmaBig in das
Erzeugnis oder in die Leistung em. Von ihm ist in
jedem Falle feststellbar, wieviel Material fiir eine ME
des betreffenden Erzeugnisses oder der Leistung ver-
braucht wird. Es ist also hinzuzurechnen.
Hilfsmaterial geht nur wertmaBig in die Erzeugnisse
oder Leistungen em. Es ist nur dann hinzuzurechnen,
wenn es ftir bestimmte Erzeugnisse oder Leistungen
allein verbraucht wird, wie z. B. das Reinigungsmaterial
fur die Wagenreinigung, das im Pendelbericht auf dem
Blatt ftir Grundmaterial zu erfassen ist.
Zum nicht hinzuzurechnenden tibrigen Hilfsmaterial ge-
horen elle im Betrieb allgemein verbrauchten Materia-
lien, wie Kohle und Energie ftir allgemeine Raum-
beheizung und -beleuchtung, Schmierol ftir Werkzeug-
maschinen, Putzlappen usw.
3. Um eine einheitliche Auswertung der Berichtsangaben
zu gewahrleisten, wird folgendes festgelegt:
Eine MVN im Sinne der Berichterstattung ist der not-
wendige Verbrauch eines bestimmten Materials, ge-
kennzeichnet durch eine Planposition der Schliisselliste,
ftir eine ME einer bestimmten Betriebsplanposition.
4. Zu I 1: und 2. des Pendelberichts ist fiber die Erftil-
lung der in der Direktive des MfE worn 19. 11. 53 ge-
stellten Aufgaben zur tlberprtifung der am 1. 9. bzw:
1.10.53 bestatigten Normenkataloge zu berichten.
Die ITherprilfungen sollten nach den von den einzelnen
fachlichen Agm'en entwickelten Methoden durch Auf-
stellung betriebsindividueller MVN durchgeftihrt
werden.
Die Raw'e sind zunachst andere Wege gegangen und
haben die Katalognormen nach der alten Methode in
den Agm'en noChmals tiberprtift. Sie melden daher zu
I 2. die Anzahl der auf diese Weise aberprilften MVN
und zu II 1., 2. und 3. die nach der neuen Methode auf-
gestellten betriebsindividuellen MVN.
Zu II 1, ist (auBer bei Raw) die Anzahl der neuauf-
gestellten, zuvor nicht in den Normenkatalogen oder
sonstigen Unterlagen festgelegten MVN zu melden.
Die Anzahl zu II 2. ergibt sich (auBer bei Raw) aus der
Addition von I 2. und 11 1.
6. Errechnete MVN zu II 3. sind an Hand von Kona
struktionszeichnungen oder anderen schriftlichen Ar-
. beitsunterlagen ermittelte Normen. Sie sind bei der DR
auf Einzelfalle beschrankt.
Erfahrungsstatistische MVN zu II 3. sind durch einf ache
Division des gesamten Jahresverbrauchs eines bestimm-
ten Materials fiir eine bestimmte Betriebsplanposition
durch die produzierte oder geleistete Jahresmenge dieser
Betriebsplanposition ermittelte Normen. Hierunter
fallt die ilbergroBe Mehrzahl der bisher ermittelten
Normen.
Ftir die technisch begriindeten MVN zu II 3. des Pendel-
berichts kann die in der Industrie gebrauchliche Be-
griffsbestimmung nur bei einem kleinen Prozentsatz
des Materialverbrauchs der DR angewandt werden, da
es nur wenige Arbeiten mit einem vorher genau zu
bestimmenden und gleichbleibenden Materialverbrauch
gibt. Von den HV'en mtissen hierzu im Einvernehrnen
mit der HA My den fachlichen Besonderheiten ent-
sprechend Begriffsbestimmungen festgelegt werden.
Vorlaufig sind hier nur solche MVN anzugeben, die
dutch wiederholte systematische Verbrauchsstudien er-
mittelt wurden und wo sich bei den einzelnen Unter-
suchungen nur unwesentliche Unterschiede im Ver-
brauch des bestimmten Materials ergeben haben. Als
Beispiel seien hier die von der fachlichen Agm B u V
durchgeftihrten Brennstoffyerbrauchs-Untersuchungen
der Signalbeleuchtung genannt.
Die Einordnung der ermittelten MVN in eine der drei
Kategorien wird von den in den Betrieben eingesetzten
MVN-Kollektivs entschieden. Die Einordnung als
technisch begrandete MVN bedarf der Zustimmung des
349
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MV-Gruppenleiters und des zustandigen Fachgruppen-
leiters der Rba (bei SFW u. h. der Rbd, bei Raw
der HV).
7. Zu II 4. ist von den Rba, Rbd und HV zu beachten,
daB far die Ubernahme in die noch zu entwickelnde
MVN-Kartei das gewogene Mittel aus der Division des
jeweils gesamten Materialverbrauchs der vorliegenden
Unterlagen durch die hierbei produzierte Menge der
Betriebsplanposition zu errechnen ist.
Die Angaben zu I und II sind durch die Normen-
kataloge kontrollierbar und mtissen ihren Niederschlag
in der noch einzuftihrenden Normenkartei finden, zu
deren standiger Berichtigung sie spaterhin dienen. Das
gleiche gilt fur IV des Pendelberichts.
8. Zu III k8nnen grundsatzlich nur solehe Angaben ge-
macht werden, die bei Kontrollen durch die Abteilun-
gen Mv, Arbeit und Finanzen bzw. Buchhaltung durch
entsprechende Belege nachgewiesen werden konnen. Zu
III 1. ist jeweils gesondert vor dem Trennungsstrich die
Anzahl der Brigadekonten und dahinter die Anzahl
der Personlichen Konten anzugeben. Allen Angaben
zu III sind die bis zum jeweils vorgesehriebenen Datum
erzielten Gesamtwerte zugrunde zu legen.
9. Im Gegensatz zu den Berichtsgruppen I, II und III
des Pendelberichts, far die der jeweilige Berichtszeit-
raum vorgesehrieben ist, ist in den Zeilengruppen zu
IV 1., IV 2. usw. laufend den jeweils in den einzelnen
Quartalen ermogliehten Normenverbesserungen ent-
sprechend zu berichten.
Bei der Meldung zum ersten Quartal 1954 ist hierbei
auch das Ergebnis des vierten Quartals 1953 zu beriick-
sichtigen.
Die erste Zeilengruppe IV dient nicht zu Eintragungen
(die Berichtslinierung wurde durch em n drucktechnisches
Versehen eingedruckt), sondern enthalt eine Anleitung
far die Berichterstattung in den folgenden Zeilengrup-
pen IV 1., IV 2. usw. Die Zeile IV ?Senkung des Ma-
terialverbrauehs durch -Verbesserung der MVN" ist also
praktisch die Uberschrift far den gesamten nachfolgen-
den Teil des Pendelberichts.
Im Berichtsblatt ftir Hilfsmaterial ist zu IV 1., IV 2.
usw. in der Zeile b die BezugsgroBe, auf die die MVN
bezogen wird, anzugeben, z. B. 1000 DM Bruttopro-
duktion.
Desgleichen ist in der Zeile d diese Bezugsgrofie an
Stelle der ME einer Betriebsplanposition zugrunde zu
legen.
Fur jede in einem Berichtsquartal ermittelte Verbesse-
rung einer MVN ist in laufender Reihenfolge eine der
Zeilengruppen IV 1., IV 2. usw. auszuftillen. Sind alle
Zeilengruppen des Hauptblatts ausgenutzt, so sind fiir
weitere Nachweisungen die hierfiir vorgesehenen An-
lageblatter zu benutzen.
Die Anlageblatter enthalten keine Angaben zu I, II und
III des MVN-Pendelberichts. Sie sind laufend zu flume-
rieren in der Reihenfolge, in der sie angelegt werden,
also Anlage Nr. 1, 2 usw.; ebenso ist die laufende Nume-
rierung der Zeilengruppen IV, die auf dem Hauptblatt
mit IV 6. endet, auf den Anlageblattern entsprechend
fortzusetzen.
In der Zeile unter IV 6. des Hauptblattes muB es statt
?Bedingungen" ?Nachweisungen" heiBen. Hier sind alle
nach und nach angelegten Anlageblatter zu verzeichnen:
(Mv I - 3 v, 8. 4. 54 / 31 704) gez. Haas
Betr.: Handwaschpaste MfE 270
Von dein VEB Fettchemie Fewa-Werke, Karl-Marx-
Stadt, ist in Verbindung mit dem Zentralinstitut far
den Bahnarztlichen Dienst und dem Chemischen Ver-
suchsamt Kirchmoser em n Universal-Hautreinigungs-,
mittel zur Beseitigung grober Verschmutzungen der
Hande entwickelt worden,
350
Die Erprobungen haben ergeben, dell die Handwasch-
paste hinsichtlich ihrer Reinigungskraft sowie Haut-
vertraglichkeit weit tither dein Durchschnitt der zur Zeit
zur Verftigung stehenden Hautreinigungsmittel steht.
Zwischen den Fewa-Werken und dem Zentralinstitut
fi_ir den Bahnarztlichen Dienst ist eine laufende Kon-
trolle der Qualitat der Handwaschpaste vereinbart
worden.
Eine zentrale einheitliche uberwachung seitens der
Reichsbahn ist hierdurch gewahrleistet.
Die Produktion dieser Handwaschpaste lauft in Kiirze
in grofiem Umfang an.
Alle zustandigen Beschaffungsstellen werden hiermit
angewiesen, vom 111.154 an nur noch die Waschpaste
Muster 27, der Fewa-Werke zu beschaffen. Die Bestel-
lungen far das 111./54 sind bis zum 15. 5. 54 den Fewa-
Werken einzureichen.
Die Beschaffung anderer Handwaschpasten wird hier-
mit untersagt.
(Mv III - 4a v. 7. 4. 54/31 493) gez. Haas
MfE 271
Betr.: Bezug von Treib- und Schmierstoffen
GemaB Bekanntmachung der Bedingungen fur den
Direktbezug von Erzeugnissen der Betriebe der yolks-
eigenen chemischen Industrie v. 25.11. 53, veroffentlicht
im Zentralblatt Nr. 48 v. 23.12. 53, wird filr den Bezug
von folgenden Treib- und Schmierstoffen eine Neu-
regelung getroffen.
64
11
110
Fahrbenzin
64
12
000
Petroleum
64
13
100
Dieselkraftstoff
63
23
170
Heiedampfzylindertil
64
23
990
Spindel?l (Putal)
64
23
990
Sattdampfzylinderiil
64
23
990
Achseniil
64
23
990
Dunkeliil
a) Direktbezug ab Lieferwerk
Mindestmenge (auch far DK und VK) 15 t bzw.
1 Kesselwagen. Die Reichsbahndirektionen geben
ihren Bedarf unter gleichzeitiger Mittelbindung f?r
das
III. Quartal 54 bis zum 10.5.54
IV. Quartal 54 bis zum 11.8. 54
dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen ? HA Mv ?
bekannt.
Die gewi_inschten Lieferwerke und Liefertermine sind
mit anzugeben.
Die Reichsbahnausbesserungswerke, die die Mindest-
menge erreichen und einen Direktbezug als wan-
schenswert erachten, geben ihren Bedarf ebenfalls
bis zu den festgesetzten Terminen bekannt.
Voraussetzung ist jedoch, den geeignete Abfiillmog-
lichkeiten (Tankanlagen) vorhanden sind.
Der gemeldete Bedarf wird in die von der Zentrale
der DHZ K u. M aufzustellenden Lieferplane mit
aufgenommen.
Nach Abstimmung mit den Produktionsplanen der
einzelnen Lieferwerke werden die Bedarfsstellen von
uns benachrichtigt, mit welcher endgtiltigen Menge
sie in die Lieferplane aufgenommen worden sind.
Zwischen den Lieferwerken und dem Ministerium
f?r Eisenbahnwesen werden Globalvertrage abge-
schlossen.
Der AbschluB von Liefervertragen durch die Reichs-
bahndirektionen und Reichsbahnausbesserungswerke
entfallt:
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
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Nach Bekanntgabe der zugeteilten Mengen fiber-
senden die Bedarfsstellen den Lieferwerken sofort
die Bestellschreiben, aus denen genaue Angaben
fiber die Versanddispositionen sowie den Zahlungs-
verkehr ersichtlich sind.
Die NL der EIHZ K u. M werden von der Zentralen
Leitung von dieser Neuregelung in Kenntnis gesetzt.
Die Berechnung der gelieferten Treib- und Schmier-
stoffe erfolgt nicht mehr fiber die DHZ K u. M,
sondern wird von den Lieferwerken vorgenommen.
50X1 -HUM
Die Erhebung von 0,5 ?/o Vermittlungsgebtihren ent-
f?t 'Ober die Abrechnung der 593 c erfolgen
noch nahere Weisungen.
b) Bezug ilber die DHZ
Die Bedarfsstellen, die die Mindestmenge nicht er-
reichen, geben ihren Bedarf nach wie vor bei der
fi_ir sie zustandigen NL der DHZ K u. M bzw. dem
VEB Kraftstoff-Vertrieb auf.
(Mv III - 4a v. 24. 3. 54 / 31 493) gez. Haas
Arbeit
hifE 272
Betr.: Gewahrung von Erholungsurlaub fiir -die An-
wader des Illiheren Dienstes und die technischen
A-Dienstanwarter
Verschiedene Anfragen geben uns Veranlassung, zu der
Frage der Gewahrung des Erholungsurlaubes ftir die
Anwarter des Hoheren Dienstes (Dipl.-Ing. und Dipl.-Ok.)
sowie fiir die technischen A-Dienstanwarter (Fachschul-
ingenieure) Stellung zu nehmen.
Die Gevvahrung des Erholungsurlaubes richtet sich nach
der Verordnung fiber Erholungsurlaub vom 7. 6. 51
(GB1. S. 547) bzw. im Gebiet von GroI3-Berlin nach der
Verordnung fiber Erholungsurlaub vom 12.11. 51 (Ver-
ordnungsblatt I, S.505).
Nach ? 5 dieser Verordnung betragt der Grundurlaub
fiir aIle Arbeiter und Angestellten fiber 18 Jahre
12 Tage. Erhohten Grundurlaub von 18 bis 24 Tagen
erhalten Beschaftigte mit verantwortlicher Tatigkeit,
insbesondere Werkleiter, Ingenieure, Meister, Abtei-
lungsIeiter, Oberbuchhalter und Beschaftigte in Win-
chen Beruf en.
Die line des Urlaubs innerhalb der Spanne von 18 bis
24 Tagen fur diese Beschaftigungsgruppen ist durch
Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Betriebs-
gewerkschaftsleitung festzulegen.
Die Festlegung der H6he des Urlaubs fiir Anwarter des
Hoheren Dienstes und fiir technische A-Dienstanwarter
darf also nach den gesetzlichen Bestimxnung,en nicht
durch das Ministerium ftir Eisenbahnwesen erfolgen.
Wir empfehlen jedoch, bei der Festlegung des Urlaubs
fur diesen Personenkreis die Bestimmungen. des ? 5,
Absatz 2, Buchstabe b, zur Anwendung zu bringen und
dieser' Beschaftigten einen Erholungsurlaub von 18 Ta-
gen zu gewahren.
(A I - 2/224/2119/54 v. 12. 4.54 / 31 624) gez. Schaefer
111tE 273
Betr.: Verordnung zur Verbesserung der Wirtschaftlich-
keit der Deutschen Reichsbahn und der Lage der
Eisenbahner in der Deutschen Demokratischen
Republik vom 9. 10. 50
hier: Einbeziehung von Pramien bei Ermittlung
des Jahresbruttoeinkommens Air die Berech-
nung der zusatzlichen Belohnung (Dritte Durch-
fiihrungsbestimmung, ? 2, Ziff. 2 ? Mitt.-B1. 8/51,
Anlage A ? und GdR 1308 ? Mitt.-B1. 6/53,
S.110)
Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen,
dal3 laufende Leistungspramien, die aus dem Lohnfonds
gezahlt werden, zum Jahresbruttoeinkommen gehoren
und demgemaI3 bei Berechnung der zusatzlichen Beloh-
nung zu berticksichtigen sind. Als laufende Leistungs-
pramien in vorstehendem Sinne gelten:
a) Pramien gemaB Verordnunetiber die Pramienzah-
lung fiir das ingenieurtechnische Personal einschlief3-
lich der Meister und das kaufmannische Personal in
den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrie-
ben vom 21. 6. 51 (GB1. S. 625).
b) Prat/lien nach der Verordnung fiber die Entlohnung
und Pramiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern
und Lehrobermeistern in den volkseigenen und
ihifen gleichgestellten Betrieben vom 31.1.52 (GBL
S. 107).
(A - I - 2a/223/2082/54 v. 9. 4. 54 / 31 578) gez. Schaefer
ME 274
Betr.: Richtlinie fiir die Einbeziehung der nicht vom
Plan der Berufsausbildung erfauten Jugendlichen
In den Arbeitsproze0 der Deutschen Reic.hsbahn
und iiber die Qualllizierung
Zu den im ? 6 der 5. Anordnung zur Durchfiihrung des
Gesetzes fiber die Teilnahme der Jugend am Aufbau
der Deutschen Demokratischen Republik und die For-
derung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und
Erholung vom 4.2. 54 (GB1. 18/54) festgelegten Bestim-
mungen zur Schaffung von Arbeitsstellen fur Jugend-
fiche, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBt
werden, wird folgendes angeordnet:
A.
Zur Erfiillung und tbererfilllung der im Plan ?Arbeits-
krafte, Produktivitat und Lohnsumme" in der Plan-
position ?Neueinsteffung von Jugendlichen unter 18 Jah-
ren, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBt
sind" fiir die einzelnen Quartale festgelegten Planziffern
sind folgende MaBnahmen durchzufiihren:
L In sarntlichen Betrieben und Dienststellen sind durch
Arbeitsplatzanalysen die Arbeitsplatze zu ermitteln, die
fiir die Beschaftigung der vom Plan der Berufsausbil-
dung nicht erfaf3ten Jugendlichen geeignet sind. Hierbei
ist die geistige und korperliche Entwicklung dieser Ju-
gendlichen unter 18 Jahren zu berticksichtigen.
Verantwortlich fur die Arbeitsplatzanalysen sind die
Abteilungen Arbeit.
2. mm Ergebnis der Arbeitsplatzanalysen ist festzulegen,
welche Arbeitsplatze durch Jugendliche unter 18 Jah-
ren, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaf3t
sind, eingenommen werden konnen und eine Aufstel-
lung der Tatigkeiten, ftir die die Jugendlichen ausgebil-
det und qualifiziert werden k6nnen, zu fertigen. Als
Anleitung fur die Aufstellung ist die Anlage 1 dieser
Anweisung anzuwenden.
3. 1st es erforderlich, zur Erfilllung der im Plan ?Ar-
beitskrafte, Produktivitat und Lohnsumme" enthalte-
nen Planposition ?Neueinstellung von Jugendlichen
unter 18 Jahren, die nicht vom Plan der Berufsausbil-
dung erfaBt sind", Jugendliche neu einzustellen, so
haben die Abteilungen Arbeit der betreffenden Betriebe
und Dienststellen durch Werbung von Jugendlichen in
Zusammenarbeit mit den Abteilungen Arbeit und Be-
rufsausbildung bei den Raten der Kreise und Stadte
fur die Besetzung der Arbeitsplatze zu sorgen. Weib-
- lithe Arbeitskrafte sind besonders zu beriicksichtigen,
351
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1.
urn den Prozentsatz zu erftillen, der im Arbeitskrafte-
plan als Anteil ftir weibliche Arbeitskrafte vor-
gesehen ist.
Sind geniigend Arbeitsplatze fiir Jugendliche unter
18 Jahren vorhanden, so ist im Rahmen des, Arbeits-
krafteplans die 1.Thererftillung der Planposition ?Neu-
einstellung von Jugendlichen unter 18 Jahren" anzu-
streben.
Die durch die Besetzung von Arbeitsplatzen durch
Jugendliche (unter 18 Jahren) frei werdenden Arbeits-
krafte tiber 18 Jahre sind wie folgt ? wenn erforderlich,
nach weiterer Qualifizierung ? unterzubringen:
a) durch Umsetzung im eigenen Betrieb bzw. Dienst-
stelle,
b) durch Umsetzung innerhalb des Bereiches der
Reichsbahnamter, Reichsbahndirektionen, der
Reithsbahn-Bau-Union, der Hauptverwaltung der
Ausbesserungswerke und ftir das Schwellenwerk?
?Max Reimann", Zernsdorf, sowie das Weichenwerk
Brandenburg mit seinen AuBenstellen der Haupt-
verwaltung der Strecken,
c) durch Umsetzung in andere volkseigene Wirtschafts-
bereiche.
Werden Umsetzungen nach b) erforderlich, so sind die
liberzahligen Krafte der Abteilung Arbeit der fiber-
geordneten Dienststelle zum tiberbezirklichen Ausgleich
zu melden.
Konnen die iiberzahligen Arbeitskrafte durch ilber-
bezirklichen Ausgleich nicht untergebracht werden, so
sind sie der zustandigen Abteilung Arbeit und Berufs-
ausbildung der Kreise und Stadte zu melden, urn in Zu-.
sammenarbeit mit diesen Stellen eine Umsetzung in
andere Wirtschaftsbereiche zu erreichen. In den Mel-
dungen miissen die bisherige Tatigkeit, die Qualifi-
kation und der Wohnort dieser Arbeitskrafte angegeben
werden.
B.
Mal3nahmen zur Qualifizierung der Jugendlichen unter
18 Jahren, die nicht vom Plan der Berufsausbildung er-
fal3t sind: ?
1. Die Leiter der Abteilungen Arbeit sind fur die Aus-
arbeitung des Planes der Ausbildung und Qualifizierung
der nicht vom Plan der Berufsausbildung erfal3ten
Jugendlichen verantwortlich. Sie arbeiten fiir jeden
Jugendlichen einen Qualifizierungsvertrag aus, in dem
das Qualifizierungsziel, die Ausbildungsdauer und der
Ausbilder genannt sind (Musters. Anlage 2). Die besten
Fachkrafte sollen veranlaBt werden, mit den Jugend-
lichen Freundschafts- und Patenschaftsvertrage abzu-
schlieBen.
2. Der Beginn der Qualifizierung ist nach M8glichkeit
filr alle zu qualifizierenden Jugendlichen auf einen be-
stimmten Tag zu legen und durch eine Feierstunde
(ahnlich dem Tag des einheitlichen Lehrbeginns) fest-
lich zu gestalten. Dabei sollen die Eltern, Vertreter der
demokratischen Parteien und Massenorganisationen,
insbesondere Vertreter der FDJ, eingeladen werden.
3. Alle leitenden Mitarbeiter des Betriebes, insbesondere
die Meister, in deren Arbeitsbereichen nicht vom Plan
der Berufsausbildung erfaBte Jugendliche beschaftigt
werden, sind fiir deren Ausbildung und Qualifi4ierung
verantwortlich. Sie haben monatlich dem Leiter der Ab-
teilung Arbeit einen Bericht iiber den Stand der Aus-
bildung bzw. Qualifizierung zu geben.
4. Die Ausbildung und Qualifizierung wird auf der
Grundlage von Ausbildungsprogrammen durchgefiihrt,
die auf den Qualifizierungsmerkmalen der jeweiligen
Arbeitsplatze beruhen. Die Qualifizierungsmerkmale
konnen entweder aus dem Wirtschaftszweig-Lohngrup-
penkatalog entnommen werden oder sind durch Ar-
beitsplatzanalysen festzustellen. (Studienmaterial iiber
die Ausarbeitung dieser Merkmale und Aufstellung von
Lehrplanen ist in der Broschtire M. Sonin ?Die betrieb--
352
lithe Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter", Ver-
lag Die Wirtschaft, zu finden.)
Grundsatz fiir die Unterrichtsprogramme
Wie em n Facharbeiter nicht nur filr eine bestimmte Ver-
richtung, sondern fur alle in seinem Beruf vorkommen-
den Arbeiten ausgebildet wird, sollen die Jugendlichen
in ahnlicher Weise nach ihrer Ausbildung alle theoreti-
schen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten ihrer
Berufsrichtung bis zum Schwierigkeitsgrad der Lohn-
gruppe, Air die sie ausgebildet werden (2 bis 4) besitzen.
Die Ausbildungsprogramme milssen sich also an die
jeweiligen Kompendien des Staatssekretariats fiir Be-
rufsausbildung anlehnen. Hierdurch wird den Jugend-
lichen die Moglichkeit gegeben, sich spater in den Lehr-
gangen der Technischen Betriebsschulen zum Fach-
arbeiter (Lohngruppe 5) zu qualifi2ieren.
Urn Wissensliicken zu vermeiden, mul3 der Ausgangs-
punkt der Ausbildungsprogramme dem derzeitigen
Wissensstand der Jugendlichen entsprechen.
Jugendliche unter 18 Jahren sind auch wahrend der
Ausbildung zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.
Das mu.13 in den Ausbildungsprogrammen beriicksichtigt
werden.
Nach Moglichkeit ist mit der Berufsschule zu verein-
baren, daB die Jugendlichen (auch anderer Betriebe) im
gleichen Ausbildungsstadium in Klassen zusammen-
gefaf3t werden.
5. Die Ausbildungsunterlagen miissen den Richtlinien
fiir die Ausarbeitung betrieblicher Ausbildungsunter-
lagen (Verftigungen und Mitteilungen des Ministeriums
fiir Eisenbahnwesen Nr. 10/54 vom 12. 3.54) entsprechen
und sind dem Ministerium fiir Eisenbahnwesen, Abt.
Arbeit, Hauptref. Berufsausbildung, zur Bestatigung
einzureichen. Eine Abschrift verbleibt beim MfE.
6. Die Ausbildung und Qualifizierung der Jugendlichen
soil in der Hauptsache durch individuelle Schulung er-
folgen. AuBerdem kann die Methocie der Brigaden-
schulung angewandt werden (entweder Produktions-
brigaden oder Lehrbrigaden). Die entsprechenden Er-
lauterungen sind ebenf ails aus der Broschiire von Sonin
zu entnehmen.
Das technologische Wissen erhalten die Jugendlichen in
Lehrgarigen der Technischen Betriebsschulen. Wo solche
Schulen nicht bestehen, haben die Betriebe ent-
sprechende Bildungsmoglichkeiten zu organisieren
(Volkshochschulen, Teilnahme an Lehrgangen anderer
Betriebe usw.).
7. Nath erfolgter Ausbildung ist eine Prilfung nach
den Bestimmungen der ?Prtifungsordnung fur Teilneh-
mer an Ausbildungs- und Qualifizierungsmaf3nahmen"
vom 29. 7. 53 (Zentralblatt 29/53 und ?Arbeit und Sozial-
fiirsorge" Nr. 19/53) abzulegen.
Den Priiflingen ist em n Zeugnis auszulAndigen.
Wahrend ihrer Ausbildung haben die Jugendlichen Be-
richtshefte zu f?hren, in denen die verrichteten Arbeiten
in Wort und Zeichnung festzuhalten und zu erlautern
sind. Die Berichtshefte werden bei der Prtifung be-
wertet.
Diese SchulungsmaBnahmen haben auBer der Vermitt-
lung des notwendigen Fachwissens den Zweck, die
Jugendlichen zu friedliebenden und staatsbewuBten
Arbeitern mit einer sozialistischen Einstellung zur
Arbeit zu erziehen.
8. Die Betriebe und Dienststellen haben den jeweiligen
Stand der Einbeziehung der Jugendlichen des laufenden
Jahres, die nicht vom Plan der Berufsausbildung erfaBt
sind, bis zum darauffolgenden QuartalsabschluB wie
folgt zu melden (GKB-Nr. 012 013):
a) Reichsbahnamter:
Die dem Reichsbahnamt unterstellten Betriebe und
Dienststellen melden zum 16. des letzten Monats
eines jeden Quartals an die Gruppe Arbeit. Die Gruppe
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Arbeit meldet bis zum 21. der vorgenannten Monate an
die Abteilung Arbeit ihrer Reichsbahndirektion.
b) Reichsbahndirektionen:
Die der Reichsbahndirektion unmittelbar unterstellten
Betriebe und Dienststellen und die Gruppen Arbeit der
Reichsbahnamter melden bis zum 21. des letzten Mo-
nats eines jeden Quartals der Abteilung Arbeit der
Reichsbahndirektion. Die Abteilung Arbeit der Reichs-
bahndirektion meldet bis zum 25. der vorgenannten
Monate an die Abteilung Arbeit des MfE.
c) Reichsbahn-Bau-Union:
Die Betriebe der Reichsbahn-Bau-Union melden bis zum
16. des letzten Monats eines jeden Quartals an die Ab-
teilung Arbeit der Zentralen Leitung der Rbbu. Die Ab-
teilung Arbeit der ZL der Rbbu meldet bis zum 25. der
vorgenannten Monate an die Abteilung Arbeit des MfE:
d) Reichsbahnausbesserungswerke:
Die Reichsbahnausbesserungswerke melden bis zum 16.
des letzten Monats eines jeden Quartals an die Haupt-
verwaltung der Reichsbahnausbesserungswerke des
MfE. Die Hauptverwaltung der Raw des MfE meldet
bis zum 25. der vorgenannten Monate an die Abteilung
Arbeit des MfE.
e) Obrige Betriebe und Dienststellen:
Das Schwellenwerk ?Max Reimann", Zernsdorf, und das
Weichenwerk Brandenburg-West mit seinen AuBen-
stellen melden bis zum 16. des letzten Monats eines
jeden Quartals an die Hauptverwaltung Strecken des
MfE. Die Hauptverwaltung Strecken des MfE meldet
bis zum 25. der vorgenannten Monate an die Abteilung
Arbeit des MfE.
Alle dem MfE unmittelbar unterstellten Betriebe und
Dienststellen melden bis zum 25. der genannten Monate
der Abteilung Arbeit des MfE.
Die Meldungen milssen folgende Angaben enthalten:
a) Anzahl der Jugendlichen, die nach dem Plan zu be-
schaftigen sind, davon im Betrieb bzw. in der
Dienststelle vorhanden, untergliedert nach Berufs-
gruppen sowie in mannliche und weibliche,
b) Anzahl der Jugendlichen, die eingestellt wurden
(untergliedert wie zu a),
C) Anzahl der Jugendlichen, die sich im Ausbildungs-
prozeB befinden,
d) Anzahl der Jugendlichen, die bereits eine AbschluB-
prilfung abgelegt haben
(untergliedert wie zu a).
Hierzu ist eine Analyse zu geben, die mindestens fol-
gende Punkte behandelt:
Durchfuhrungsform der praktischen und theoretischen
Qualifizierung,
gesammelte Erfahrungen,
Bewahrung des Ausbildungssystems,
Erfolge und Fortschritte, die auf dem praktischen,
theoretischen und erzieherischen Gebiet zu verzeichnen
sind,
Schwierigkeiten und Mangel, besonders auch bei der
Einstellung oder Vermittlung der Jugendlichen seitens
der Arbeitsverwaltungen der Rate der Stadte und
Kreise.
9. Die Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, Ent-
lassungen jugendlicher Arbeitskrafte nur mit Zustim-
mung der zustandigen Abteilung Arbeit beim Rat des
Kreises oder der Stadt vorzunehmen. Die Betriebe sind
ferner verpflichtet, fur die nicht vom Plan der Berufs-
ausbildung erfaBten Jugendlichen eine zusatzliche
Kartei, getrennt nach mannlichen und weiblichen
Jugendlichen, zu f?hren und standig auf dem laufenden
zu halten.
10. Die Kaderabteilungen der Betriebe und Dienststellen
sind verpflichtet, den regelmaBigen Berufsschulbesuch
der Jugendlichen zu tiberwachen.
C.
Soweit in Dienststellen keine Abteilung Arbeit bzw. ein
Sachbearbeiter ftir das Arbeitsgebiet Arbeit vorhanden
1st, organisiert und tiberwacht der Dienststellenleiter
die Durchfiihrung der sich aus diesen Richtlinien er-
gebenden Arbeiten.
Mit der Veroffentlichung dieser Richtlinie wird die im
Mitteilungsblatt der Deutschen Reichsbahn 34/52 An-
lage A vom 13. 11. 52 herausgegebene Verftigung
GdR 1094 aufgehoben.
(A - I - 3/244/2154 v: 13. 4. 54 / 31 623) gez. Schaefer
Anlage 1
Tatigkeiten
fiir die die Jugendlichen (unter 18 Jahren) ausgebildet
und qualifiziert werden konnen
Allgemeine Fach- und Helferarbeiten:
Auf- und Abtragen von Speisen und Getranken.
Hilfsarbeiten bei der Zubereitung von Speisen.
Lagerarbeiten, wie Ausgeben, Befordern, Annehmen,
Aus- und Einpacken oder Versenden von Stoffen,
Werkzeugen, Ersatz- und Tauschstiicken, Geraten usw.,
wenn diese Arbeiten unter Aufsicht eines Lagerver-
walters ausgefuhrt werden (die Anlagen 2 und 4 zur
Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. 10. 51
sind zu beachten).
Betriebsarbeiten und leichte Gleisbauarbeiten in Bahn-
meistereien (die Arbeit mit Stopfhacken f?r langere
Zeit 1st verboten).
Gartenarbeiten, wie Heckenschneiden usw.
Helferarbeiten bei Montagen oder bei Reparaturen,
wenn mit einer oder mehreren Fachkraften zusammen
gearbeitet wird (die Anlagen 2 und 4 zur Verordnung
zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51 sind zu
beachten).
Selbstandiges Ausgeben von Stoffen, Werkzeugen, Er-
satz- und Tauschstiicken (die Anlagen 2 und 4 zur Ver-
ordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51
sind zu beachten).
Instandsetzen von Verpackungen auf Gilterboden, in
Gepackabfertigungen und Lagerhallen.
Helfertatigkeit bei Vermessungsarbeiten an Gleisen
oder anderen baulichen Anlagen.
Nahen, Steppen, wenn nach Anweisung Kleidungsstiicke
hergestellt werden.
Aufplatten von Gleis- und Weichenschwellen einschl.
Zupflocken alter Locher, Schwellenhobeln, Bohren,
Streichen und Aufschrauben der Platten (die Anlagen 2
und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft
vom 25.10. 51 sind zu beachten).
Arbeitsabnahme und Priifen (Revision):
Einfache Prilfarbeiten auf Beschaffenheit, MaBhaltigkeit
mittels Vorrichtungen, bei denen nach Angabe des
Toleranzbereiches die Brauchbarkeit ohne Bestimmung
des Einzelwertes festgestellt wird.
Unter Anleitung ausgeftihrte Prtifarbeiten an Apparaten
und Maschinen, z. B. elektrische Widerstandsmessungen
bei Feststellung der Einzelwerte. Priifarbeiten an Ein-
zelteilen auf Ma6haltigkeit mit allgemein verwendbaren
Mageraten,
353
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Elektriker- und Autoelektrikarbeiten, Anker- und
Spulenwickeln, Fernmelde- und Sicherungswesen:
Einfaches Wickeln von einfachen Feld- und Anker-
spulen und Traufelspulen ftir kleine Motoren sowie
gleichwertige Arbeiten an Apparatespulen.
Einfaches Wickeln in der Fertigung mit arbeitserleich-
ternden Vorrichtungen, Tauchen, Tranken, BegieBen,
Spritzen und Lackieren von Wicklungen unter normalen
Verhaltnissen.
Reinigen von elektrischen Apparaten und Maschinen-
teilen sowie Fernmeldeanlagen, Montage und Demon-
tage von Schutzverkleidungen (die Anlagen 2 und 4 zur
Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25.10. 51
sind zu beachten).
Isolieren, Tranken und Trocknen von Wicklungen der
'elektrischen Apparate.
Einfache Prtif- und Lotarbeiten.
Giellereiarbeiten, Formen und Kernmachen:
Einfache GieBerelarbeiten, z. B. Sand aufarbeiten nach
Anweisung, Bedienen der Kollergange und Misch-
maschinen, Sand in Maschinen und Ausschlagkasten ein-
bringen.
Einfaches Kernmachen, Herstellen kleinerer Kerne in
groBen und mehrteiligen Kernkasten (soweit diese
Arbeiten nicht unter das Bleimerkblatt fallen).
Druckerei- und Buchdruckereiarbeiten:
Zuarbeiten in Druckereien, Tischarbeiten, z. B. Falzen,
Heften, Lochen usw,
Arbeiten an Buch- und Steindruckschnellpressen, Fahr-
kartendruckmaschinen, wie Anlegen, Bogenfangen.
Holz-, Tischler-, Stellmacher- und Drechslerarbeiten:
Einfache Maschinenarbeiten an der Pendel- und Kreis-
sage, Schleifmaschine und Spritzeinrichtung, z. B. Ab-
nehmen der Holzer, Leim- und Bohrarbeiten, Quer-
schneiden ohne Verantwortung fiir die Holzausnutzung.
Einfache Zuarbeiten, Ein- und Ausbau sowie Reinigen
der Holzteile von Fahrzeugen, serienm613iger Einbau
von Beschlagteilen.
(Be! den Holz- und Schnitzstoffbearbeitungen ist der ? 1
[4] der UVV 7j genau zu beachten.)
Klempner- und Rohrlegerarbeiten:
Einfache Arbeiten, wie AnreiBen flack Schablone usw.,
Handreichungen filr Klempner- und Rohrlegerarbeiten,
wie Lotwerkzeuge vorbereiten, Werkstticke saubern und
entgraten, Hilfsarbeiten bei Dichtigkeitsprtifungen.
Einfache Zuschneidearbeiten, Sicken, Runden, Lochen,
Arbeiten an der Biegebank, Runden von zylindrischen
Teilen.
Vorgezeichnete Rohre zuschneiden mit Rohrschneider
oder Metallsage.
Maier- und Glasarbeiten:
Einfache Anstreicherarbeiten, z. B. Giiterwagenkasten
ausbessern bzw. einfache Grundierarbeiten (Arbeits-
schutzverordnung Anlage 4 Ziffer 22 beachten).
Aushauen von altem Glas, Reinigen des Kittfalzes.
Einfaches Spachteln, z. B. kleinere Vertiefungen und
ahnliche Arbeiten, Grundier- und Taucharbeiten.
Einsetzen, Stiften und Verkitten von zugeschnittenen
Scheiben an einfachen Fenstern.
Fernmelde-, Signal-, Mechaniker- und Uhrmacher-
arbeiten:
Einfaches Zusammenbauen in der Fertigung bei Ver-
wendung von Mustern und Schablonen, Zusammenbau
von Vorrichtungen und anderen die Arbeit verein-
fachenden Einrichtungen.
? Einfache Anfertigung von Einzelteilen mittels Vorrich-
tungen unter Aufsicht.
Zusammenbau in der Fertigung unter Anleitung und
Oberwachungi
Einfache PaB- und Zurichtearbeit an Einzelteilen f?r
Apparate und Gerate.
Sattler-, Polsterei- und Tapezierarbeiten:
Polstermaterial zupfen.
Alte Polster und Faltenbalge zerlegen.
Riemenarbeiten einfacher Art, Riemenklammern an-
bringen, Riemenpflege, Plane- und Maschinennahen em-
father Art, Art, 01- und Schmierpolster nahen.
Spanlose und spanabhebende Fertigungsarbeiten:
Einfaches Frasen, Bohren, Hobeln sowie einfache
Schneid-, Stanz-, PreB- Biege-, Zieh- und Pragarbeiten
an eingerichteten Maschinen unter Anleitung und Auf-
sicht.
Unter Anleitung und Beaufsichtigung auszuftihrendes
Drehen in der Fertigung an Mechaniker- oder Spezial-
.
drehbanken, die fill' bestimmte Arbeitsgange eingerfch-
tet sind.
Einfaches Arbeiten an eingerichteten Maschinen, wie
Stangen einfiihren oder Werkstticke spannen, wobei
neben diesen Arbeiten Messungen der Werkstticke watt-
rend der Fertigung vorzunehmen sind und auf den ein-
wandfreien Gang der Maschinen zu achten ist (die An-
lagen 2 und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeits-
kraft vom 25.10. 51 sind zu beachten).
Selbstandiges Bohren, wenn die Bohrungen rechtwinklig
zu den Auflageflachen angeordnet sind. Bohren und
Reiben vieler Locher in wenigen verschiedenen Ebenen
oder Gradstellungen bei Benutzung von Bohrvorrich-
tungen.
Selbstandiges Frasen auf kleinen und mittleren Waage-
recht-, Senkrecht- und Spezialfrasmaschinen, selbstan-
diges Hobeln und StoBen nur ftir Massen6nfertigung.
Normale Dreharbeiten auf eingerichteten Maschinen bei
standiger MaBkontrolle und Oberwachung der Dreh-
arbeiten.
Schlosserarbeiten:
Einfache Arbeiten, wie Zureichen von Werkstiicken und
Werkzeugen und andere leichte Arbeiten (die Anlagen
und 4 zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft
vom 25. 10. 51 sind zu beachten).
Einfache Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht, die in
gleicher und ahnlicher Art wieder vorkommen, bei Ver-
wendung arbeitserleichternder Maschinen und Vor-
richtungen.
Entgraten von Behalterteilen und Ank6rnen zum
Bohren mit Hilfe einfacher Schablonen.
Einfacher Zusammenbau in Serienarbeit, z. B. Schrauben
oder Splinte einziehen usw., Grobbearbeitung von
SchweiBnahten, Kanten brechen an bearbeiteten Werk-
stticken mittels Feile.
Ausfiihrung von einfachen Teilarbeiten wechselnder
Art.
Unter Aufsicht auszuftihrende einfache Arbeiten an ein-
fachsten Baugruppen und deren Zusammenbau.
Nietarbeiten ? ohne Pref3luftgerate ? an einfachen
Gestellen und Behaltern ohne besondere Genauigkeit.
Einfache Befeilarbeiten, z. B. an GuBnahten.
Schweifl- und Schneidearbeiten:
Einfache SchweiBarbeiten mit Vorrichtungen an von
Ei-nrichtern eingerichteten elektrischen SchweiBmaschi-
nen, bei denen SchweiBdauer, Stromstarke und Elek-
trodendruck eingestellt sind, oder Sd-iweiBarbeiten mit
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elektrischen Kleinschweiageraten (nur bei ausreichen-
der Absaugung).
Stumpfschweif3en an selbstandig eingerichteten elektri-
schen Widerstandsschweil3maschineni Einfachste Licht-
bogen- und Autogenschweil3arbeiten an Vorrichtungen
(nur bei ausreichender Absaugung).
Einfache Brennschneidearbeiten zerlegender Art, Brenn-
schneiden mit maschinellen Vorrichtungen (nur bei aus-
reichender Absaugung).
Sonstige Tatigkeiten:
Stenotypistinnen.
Boten.
Amtsgehilfen.
Fernsprechbediener.
Telegrafisten.
Einfacher Rechnungs- und Schreibdienst.
Briefsortierer.
Anlage 2
Qualifizierungsvertrag
?Im jetzigen Stadium der Entwicklung
erfordert die einfachste Arbeit be-
stimmte technische Kenntnisse."
(W. Ulbricht, II. Parteikonferenz)
1; Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen
Raw, Bw, Bm
vertreten durch (Werkdirektor)
DV
dem Brigadier und dem ungelernten
Arbeiter
2. Der Vertrag lauft vom bis
& Das Ziel des Vertrages ist die Ausbildung und
Qualifizierung zum (Lohngruppe )
4. a) die Tatigkeit eines ist:
b) das Wissen eines
ist:
c) das Konnen eines
ist:
5. Der Brigadier verpflichtet sich:
a) sein gesamtfachliches und gesellschaftspolitisches
Wissen einzusetzen, urn den ungelernten Ar-
beiter
ZUM
zu qualifizieren,
b) die praktischen Unterweisungen gernai3 fest-
gelegtem Ausbildungsprogramm systematisch
und sorgfaltig durchzufiihren,
c) den regelmaf3igen Berufsschulbesuch und den
Besuch der technischen Abendschule sorgfaltig
zu kontrollieren,
d) monatlich bis zum 5. einen Bericht ilber den
Stand der Ausbildung an den fur die Ausbildung
Verantwortlichen zu geben.
6. Der anzulernende Arbeiter verpflichtet
sich:
a) nach besten Kraften das Ausbildungsziel zu er-
reichen,
b) die Arbeitsdisziplin einzuhalten,
C) die Berufsschule und den zusatzlichen Unter-
richt in der technischen Abendschule regelmaf3ig
zu besuchen,
d) die ihm anvertrauten Werkzeuge, Gerate und
maschinellen Einrichtungen sorgfaltig zu be-
handeln und zu pflegen.
7. Das Raw, Bw, Bm vertreten
durch verpflichtet sich:
a) bei Erkrankung, Versetzung oder Urlaub des
Ausbilders sofort eine andere geeignete Fach-
kraft fi_ir die Weiterqualifizierung zu benennen,
b) die Ausbildungsprogramme sorgfaltig auszu-
arbeiten und den Stand der Qualifizierung
laufend zu iiberwachen,
C) das notwendige Schulungsmaterial, Schulungs-
raume usw. bereitzustellen,
d) fiir den theoretischen Unterricht und fur den
gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht recht-
zeitig geeignete Lehrkrafte aus den Reihen der
technischen Intelligenz und der Meister zu ver-
pflichten,
e) nach Abschluft der Qualifizierung durch eine
betriebliche Priifungskommission eine prak-
. tische und theoretische Priifung abzunehmen,
f) den anzulernenden Arbeiter
nach AbschluB der Qualifizierung und bestan-
dener Prilfung als weiter
zu beschaftigen und nach Lohngruppe
zu entlolthen.
8. Das Raw, Bw, Bm ist berechtigt,
bei VerstoBen gegen die Verpflichtungen durch den
anzulernenden Arbeiter ihn ent-
sprechend der Disziplinarordnung bzw. den gelten-
den gesetzlichen Bestimmungen zu bestrafen.
9. Der anzulernende Arbeiter ist be-
rechtigt, gegen VerstoBe seitens des Ausbilders bei
der Betriebsleitung und der BGL Einspruch zu er-
heben. Er ist berechtigt, bei Verstol3en seitens der
Diensistelle, die seine Qualifizierung gefahrden,
das Arbeitsverhaltnis entsprechend den gesetz-
lichen Bestimmungen zu 16sen.
10. Dieser Vertrag kann nur nach Zustimmung der
Dienststellenleitung und BGL gelost werden.
Die Verpflichtungen dieses Vertrages werden anerkannt;
Betriebsleiter Brigadier Anzulernender
Die BGL des Raw, Bw, Bm ver-
pflichtet sich, die Qualifizierung des Kollegen
zu untersttitzen und die richtige Einhaltung des Ver-
trages zu ilberwachen:
, den
BGL-Vorsitzender
MfE 275
Betr.: Ausgabe von Vollmilch bei der Durchfiihrung
gesundheitsgefahrdender Arbeiten
Zur Verbesserung der Versorgung der Werktatigen mit
Vollmilch hat das Prasidium des Ministerrats der Deut-
schen Demokratischen Republik am 12.3.54 beschlos-
sen, mit Wirkung vom 1. 4.54 die auszugebende Voll-
milchmenge erheblich zu erh?hen.
Den Werktatigen, die mit einer der in dem beigefilgten
Verzeichnis aufgefiihrten Arbeiten beschaftigt sind, ist
je Arbeitstag 1/2 Liter Vollmilch an Stelle der bisher
zur Ausgabe gelangten entrahmten Frischmilch zu ver-
abfolgen.
355
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Das Ministerium fur Eisenbahnwesen ordnet zur schnel-
len Durchfiihrung dieses Beschlusses im Einvernehmen
mit dem ZV der IG Eisenbahn folgendes an:
1. An alle Eisenbahner, die entsprechend der nach-
stehenden Liste anspruchsberechtigt sind, ist je Arbeits-
tag 1/2 Liter Vollmilch auszugeben.
2. Eisenbahner, die nicht unter dieses Verzeichnis fallen,
jedoch vorher entsprechend der Liste B (Gesundheits-
schadigende Arbeiten) ? Verordnung vom 7. 6. 51 iiber
Erholungsurlaub ? entrahmte Frischmilch erhielten, ist
weiterhin je Tag 1/2 Liter entrahmte Frischmilch zu ver-
abfolgen.
3. Die Betriebsleiter sind daftir verantwortlich, da3 den
Anspruchsberechtigten die Vollmilch bzw. entrahmte
Frischmilch im Betrieb (Dienststelle, Raw usw.) in den
Arbeitspausen in einwandfreiem Zustand verabreicht
wird. Soweit moglich, ist die Milch als Flaschenmilch
oder in abgekochtem Zustand auszugeben.
Es sind sofort Mafinahmen zu ergreifen, urn insbeson-
dere in den Sommermonaten sicherzustellen, da3 die
anspruchsberechtigten Eisenbahner in den Genut ein-
wandfreier Milch kommen (z. B. Aufbewahrung der
Milch in Eiskasten, Benutzung vorhandener Kuhl-
schranke, lenge Lagerzeit der Much vermeiden usw.).
4. Die Ausgabe von Milchbezugskarten an die Bezugs-
berechtigten ist nicht statthaft.
5. Damit die Vollmilch bereits in den nachsten Tagen
zur Ausgabe gelangt, sind die benotigten Vollmilch-
mengen sofort bei der fiir den Betrieb zustandigen
Arbeitsschutzinspektion des Rates des Kreises oder Be-
zirks durch den Dienststellenleiter, Werkdirektor bzwi
den Leiter einer sonstigen Einrichtung zu beantragen.
Im Antrag sind die Namen der Eisenbahner und die
Arbeiten, mit denen sie beschaftigt werden, anzugeben:
Die Arbeitsschutzinspektionen wurden durch das Mini-
sterium fur Arbeit verpflichtet, die Antrage, sofern der
Anspruch anerkannt wird, an die Abteilung Handel und
Versorgung weiterzuleiten.
6. Die entstehenden Kosten ftir die Beschaffung der
Mulch sind von den Dienststellen auf dem Konto 4144
? Milch u. 5. ? zu verrechnen.
7. Die Verfilgungen der ehemaligen Generaldirektion
der Deutschen Reichsbahn GdR 526 (MB1. 15/51), 291
(MB1. 8/51) und 54 (MBI. 3/50) sind durch diese Anwei-
sung ungiiltig.
Anlage
Verzeichnis der gesundheitsgefahrdenden Tatigkeiten,
fiir die Vollmilch zu gewahren ist
Arbeiten, bei denen Arbeiter und Angestellte iiber-
wiegend Infektionen ausgesetzt sind (z. B. in Seuchen-
und Tuberkulosestationen und Laboratorien).
2. Arbeiten, bei denen Arbeiter und Angestellte gesund-
heitsgefahrdenden Strahlen ausgesetzt sind (z. B. bel
Arbeiten mit Rontgenstrahlen oder radioaktiven Stof-
fen, sofern sie bei Ausilbung ihrer Tatigkeit tatsachlich
gefahrdet sind);
% Arbeiten, bei denen Arbelter und Angestellte tiber-
wiegend gefahrlichen Einwirkungeh nachstehend auf-
gefiihrter Stoffe ausgesetzt sind:
a) Quarzstaub (z. a im Bergbau, in der Industrie der
Steine und Erden);
b) Asbeststaub (z. B. in der Asbestaufbereitung und
-verarbeitung);
C) Blei oder dessen Verbindungen (z. B. Bleiloter,
Homogenverbleier, Arbeiter in Akkumulatoren-
fabriken, bei der Herstellung von Bleifarben, Blei-
hiittenarbeiter, Arbeiter bel der Entfernung blei-
haltiger Anstriche, Nieter- und Gegenhalter, wenn
Mennige verwendet wird, BleigieBer);
d) Kohlenoxyd (z. B. Hochofenarbeiter auf der Gicht-
biihne, Arbeiter an Gasgeneratoren, Kalkschicht-
'Men, an Gasleitungen, Gasstocher);
e) Blausaure (z. B. bei der Herstellung von Zyaniden,
Arbeiten in Hartereien);
f) Quecksilber und dessen Verbindungen (z. B. Subli-
mat), ausgenommen Zinnober (z. B. bei der Herstel-
lung von Thermometern, Gleichrichtern, Hohen-
sonnen, Radio- und Rontgenrohren, bei der elek-
trolytischen Gewinnung von Natronlauge im Queck-
silberverfahren);
Arsen und seine Verbindungen (z. B. bei der Ver-
htittung von Blei-, Zink- und- Silbererzen, bei der
Rostung von Schwefelkies, bei der Herstellung ?nd
beim Umgang mit Kalkarsen);
h) Benzol, Toluol, Xylol (z. B. Farbspritzer, Gummi-
kleber und -streicher, Tiefdruckmaschinenarbeiter
einschlief3lich der Farbmischer und Reiniger der
Druckplatten und -walzen, Tankreiniger);
i) Schwefelkohlenstoff und Schwefelwasserstoff (z. B.
in der Kunstfaserindustrie, Arbeiter an Alkazid-
anlagen);
j) Chlorkohlenwasserstoffe der aliphatischen Reihe
(Tetrachlorathan, Tetrachlor-Kohlenstoff, Trichlor-
athylen, Dichlorathan) sowie Dichlorbenzol (z. B.
Tri-Wascher, Chemischreiniger, Arbeiter bei der
Herstellung von Lacken, Farbspritzer, Gummikleber
und -streicher, Verwendung in der chemischen In-
dustrie);
k) Methanol (z. B. bei der Bearbeitung der Nitrozellu-
lose, Farbspritzer);
1) Dioxan (bei der Verwendung in der chemischen
Industrie);
m) Tetrahydrofuran (bei der Verwendung in der chemi-
schen Industrie);
n) aromatische Nitro- und Aminoverbindungen (z. B.
Nitrobenzol, Dinitrobenzol, Mono-, Bi-, Trinitro-
tuluol, Anilin, Phenylendiamin, Benzidin, Naph-
thylamin, Toluidin) (z. B. bei der Herstellung und
Verwendung in der chemischen Industrie);
o) Nitroglykol (bei der Herstellung und Verarbeitung).
Stellv. des Ministers.
(A 11/1881/54 v. 8. 4. 54 / 31 422) gez. Staimer
Verwaltung
NIUE 276
Betr.: ? Richtige Angabe der Bestimmungsorte in den
Anschriften der Postsendungen
Wie wir vom Ministerium fur Post- und Fernmelde-
wesen erfahren, treten in der Beforderung der Post-
356
sendungen vielfach Fehlleitungen und Verzogerungen
dadurch em, da3 die Bestimmungsorte bei gleichnami-
gen oder ahnlich lautenden Orten sowie bei der Viel-
zahl der weniger bekannten Orte nicht in der postamt-
lichen Schreibweise ordnungsgema3 und zweifelsfrei
bezeichnet sind.
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5
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Eine vollstandige Angabe samtlicher Postanstalten In
der richtigen postamtlichen Schreibweise enthillt daS
im November 1953 herausgegebene Ortsverzeichnis I
? Verzeichnis der Postanstalten der Deutschen Demo?
kratischen Republik ?, das zum Preise von 2 DM bei
jedem Postamt bezogen werden kanm
\
im Interesse einer schnellen Beforderung der Post-
sendungen wird alien Dienststellen, Betrieben und Ein-
richtungen der Deutschen Reichsbahn die Anschaffung
(Uses postamtlichen Ortsverzeichnisses dringend emp-
fohlen:
(V.1-1/484154 v: 13, 4. 54 / 31 431) gez. K6nig
Organisation
MfE 277
Betr.: Tarifauskunfteien der Deutschen Reichsbahn
yom 1. 3. 54 an ist bel der bisherigen Auskunftsstelle
filr den Gilterverkehr in Berlin eine Tarifauskunftei
-far den Personen-, Gepack- und Exprengutverkehr ein-
gerichtet worden. Beide Auskunfteien in Berlin erhal-
ten kiinftig -die einheitliche Bezeichnung
?Tarifauskunftei der Deutschen Reichsbahn in Berlin".
Die Bezeichnung der Auskunftsstelle ftir den Giiterver-
kehr in Leipzig bleibt bestehen. Bei der Herausgabe von
neuen Tarifen usw. ist dies zu beachten.
(Org - la 121/54 v. 6:4. 54/31 631) gez. Diedrich
Magdeburg 24
Betr.: Dienststellenorganisation
Der Sitz der Sfm Burg (b. Magdeburg) wurde am
24. 3. 54 nach Biederitz verlegt: Die Sfm fiihrt von
diesem Tage an die Bezeichnung Sfm Biederitz. Ruf:
Basa Magdeburg 499 und 1599.
(Org -2 Og v. 1; 4.54) gez. Kronberg
Technisches Zentralamt
MIE 278
Betr.: Einheitliche Bezeichnungen der Dispatcher-Fern-
sprechanlagen
Fut den Dispatcherdienst wurden zwei verschiedene
Fernsprechanlagen entwickelt. Dem Streckendispatcher
steht eine Anlage zur Verfilgung, die schnelle Sprech-
verbindungen mit allen Stellen der Strecke ermoglicht.
Sie arbeitet in ahnlicher Weise vie die bisherige Zil-
Fernsprechanlage. Alle anderen Dispatcherstellen in
den Amtern, Direktionen und im Ministerium sprechen
liber die Ferndispatcher-Fernsprechanlage.
Damit kiinftig diese Fernsprechanlagen und Anlagen-
teile richtig im Schriftverkehr bezeichnet werden, sind
nachfolgende einheitliche Bezeichnungen anzuwenden:
1. Streckendispatcher-Fernsprechanlagen
a) Streckendispatcher-Zentrale
bestehend aus:
Relaiszentrale und
Hauptsprechstelle.
Die letztere unterteilt sich in Tastenpult und
Mikrofonlautsprecher.
b) Streckendispatcher-Sprechstellen
bestehend aus:
Relaisbeikasten,
Tischsprechstelle,
Notbetriebsfernsprecher,
Sammlerbatterie und
Anodenstrom-Ersatzeinrichtung.
2. Ferndispatcher-Fernsprechanlage
a) Ferndispatcher-Vermittlung
bestehend aus:
Vermittlungsschrank
mit Konferenzeinrichtung,
Relaisgestell und
Verstarkergestell.
b) Ferndispatcher-Sprechstelle
bestehend aus:
Relaisbeikasten und
Tischsprechstelle.
Fiir den Streckendispatcher wird eine Sonderausfiihrung
der Ferndispatcher-Sprechstelle gefertigt, die wegen
der notwendigen Aufschaltemoglichkeit zur Strecken-
dispatcher-Verbindung die dazu erforderlichen elek-
trischen Einrichtungen hat. Darilber hinaus ist die
Tisch-Sprechstelle in einen Tastenstreifen und Mikro-
fonlautsprecher aufgeteilt, die beide in den Arbeitstisch
des Streckendispatchers eingebaut werden.
(TB V c v. 5. 4. 54 / 31 877) gez; Dunger
Bahnarztlicher Dienst
MfE 279
Betr.: Anzeigen fiber eine Berufskrankheit
Im Verlauf der letzten Monate gingen keinerlei An-
zeigen tiber eine Berufskrankheit bei uns em. Nach-
prilfungen haben ergeben, clan dies nicht darauf zuriick-
zufiihren ist, dal3 keine Berufskrankheiten bei den Be-
schaftigten der DR auftraten, sondern dan die Erstat-
tung einer Anzeige seitens des Betriebes unterlassen
wurde. Er erscheint daher noti,vendig, nachdriicklich auf
die gesetzliche Pflicht zur Meldung einer Berufskrank-
heit, auch im Verdachtsfalle, hinzuweisen.
Die Vordrucke (Drucksachen-Nr. 199 195) enthalten ge-
naue Angaben Ober these Pflicht sowie einen Hinweis,
wo ilber die entsprechende Verordnung nachgelesen
werden kann.
357
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Das Auftreten einer Berufskrankheit muB ftir jede
Dienststelle und jeden Betrieb ein Alarmzeichen sein,
sofort alle zu Gebote stehenden Moglichkeiten auszu-
nutzen, urn weitere Erkrankungen von Beschaftigten
zu verhindern. Es wird daher auBerdem nochmals auf
die Verftigung der GdR im Mitteilungsblatt 10/53 (GdR
1375) hingewiesen, die besagt, dal3 beim Auftreten einer
Berufskrankheit die Oberbahnarzte sofort fernmilnd-
'rich zu verstandigen sind und auBerdem mit dem Zen-
tralinstitut ftir den Bahnarztlichen Dienst RUcksprache
zwecks Vorstellung des Erkrankten genommen werden
mull.
Wir weisen darauf hin, da3 bei Unterlassung der An-
zeige der verantwortliche Betriebsleiter auf Antrag der
Arbeitsschutzinspektion oder des Gesundheitsamtes be-
straft werden kann.
Berlin, den 9. 4. 54
Zentralinstitut filr den Bahnarztlichen
Abt, Verkehrsmedizin
gez. Dr. Schunck
Dienst
Reichsbahn-Bau-Union
hifE 280
Betr.: Reichsbahn-Ziegelwerk Packebusch
Die Reichsbahn-Bau-Union, Zentrale Leitung, gibt da-
von Kenntnis, daB das Reichsbahn-Ziegelwerk Packe-
busch mit Wirkung vom 1.1.54 wieder an die Privat-
eigenttimer, die Firma Reeder & Schulz, zurtickgegeben
wurde. Mit diesem Termin 1st gleichzeitig die Zugehd-
rigkeit zur Deutschen Reichsbahn beendet.
(Rbbu v. 6. 4.54) gez. Marx
Wer hat?
Von der Reichsbahnschule mit Fachlehrgangen ftir den
Betriebsdienst, Altenburg (Thur.), Karl-Liebknecht-
StraBe 8, kannen auf dem Tauschwege abgegeben
werden:,
1 Kochkessel, 300 1, kohlebeheizt (gebrauchsfahig),
1 Kochkessel, 300 1, kohlebeheizt (reparaturbedtirftig).
Wir benotigen daftir:
1 Kochkessel, 100 1.
Nahere Auskunft gibt die Reichsbahnschule Altenburgi
(972/837/376)
Versteigerungstermine f?r Fundsachen
Im Fundbiiro der Rbd Halle in Leipzig-Plagwitz finden
im II. Quartal 1954 folgende Versteigerungen statt:
Mai 1954 am 14. von 9 bis 18 Uhr,
am 15. von 9 bis 14 Ulu%
Juni 1954 am 12. von 12 bis 19 Uhr 1 fiir Berufs-
am 13, von 8 bis 15 Uhr J tatige
Herausgeber: Ministerium ftlr Elsenbahnwesen. BeitrNge bitte bis Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, ensenden. Druck: Tribanei
Hauptwerk Treptow. ? 15- 954- -Lizenz-Nr. Ag 21/59 DDR V. 5. 10. 50.
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Verfiigungen und Milleilungen50X1 HUM
des
Ministeriums for Eisenbahnwesen
1954 Berlin, den 29. April 1954
Nr. 38
INHALTSVERZEICHNIS Seite
Berichtigung 359
Betrieb
MfE 281 Signalbuch (DV 301): hier: Neues Signalbild Ve 5 ? Ersatzsignal ? 360
Berlin 23 Inbetriebnahme von Signalen 360
Schwerin 5 F3etriebsdienst bei nicht signalabhangigen Weichen und Gleissperren an Nebenbahn-
strecken 360
Reiseverkehr
Berlin 24 Verlust einer Fahrkartenlochzange 360
Giiterverkehr
MfE .282 MfE 231/34/54 360
Wagenwirtschaft
MfE 283 Turrollen fur gedeckte Wagen, PW und Pwg 360
Reichsbahnausbesserungswerke
MfE 284 Markotty-Feuerttiren 361
Sicherungs- und Fernmeldewesen
Er furl 25 Verlust einet Siegelzapg,e far Sicherungsanlagen 361
Kader
Cottbus 7 Behihnung 301
Halle 30 Belobigung und Belohnung 361
Halle 31 Belohnung 361
Finanzen
MfE 285 Fahrgeldstundung fur die Deutsche Volkspolizei ? 361
Ar belt
MfE 286 Anschaffung des Heftes 4 der Schtiftenrethe ?Arbeit und Sozmatirsorge" ? ?Erlute-
rungen zur Kontliktkommissiunsverordnung" 362
MfE 287 Nachweis der Auszeichnungen als ?Aklivist des Flinfjahrplanes" und ?Fur ausgezeich-
nete Leistungen" am 1.5.54 362
Organisation
Erfurt 26 Dienststellerorganisation
Magdeburg 25 Dienststellenorganisatton
Wet hat?
362
:012
36'2
Berichtiqung zu 32/54 ? MiE 222:
Zulassungspfliclitige Anlagen
Punkt 1. Zulassungsverfahren:
Als ortsfeste zulassungspflichtige Anlagen sind* in der
ohigen Aufstellung besonders zu nennen:
Ziffer a, b, e, 1, g.
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- Betrieb
MfE 281
Betr.: Signalbuch,(DV 301); hier: Neues Signalbild Ve 5
? Ersatzsignal ?
Ftir das gemdf3 ESO yorgeschriebene Signal Ve 5 ? Er-
satzsignal ? wird neben dem aus drei Lichtern in Form
eines A bestehenden Lichtsignal eine neues Signalbild
eingefahrt. Es zeigt an SteIle der drei weiBen Lichter
em n gelbes Blinklicht und gibt, wie bisher, den Auftrag,
am Halt zeigenden Hauptsignal ohne schriftlichen Be-
fehl vorbeizufahren.
Das Signalbuch ist bis zur Herausgabe des 8. Berichti-
gungsblattes wie folgt zu erganzen bzw. zu berichtigen:
Seite 48 vor den Text der 4. Zeile ?? drei weiBe Lichter
in Form eines A ?" ist em n a) zu setzen.
Unterhalb des Signalbildes ist als neue Zeile aufzu-
nehmen:
?b) Ein gelbes Blinklicht."
Seite 49 der 2. Absatz der AB 56 erhalt folgenden Wort-
laut:
?Das Ersatzsignal leuchtet (Ve 5a) oder blinkt (Ve 5b)
nicht dauernd, sondern nur von Fall zu Fall auf kurze
Zeit, etwa 11/2 Minuten lang. Es gilt nur dann als Auf-
trag zum Vorbeifahren ohne schriftlichen Befehl; wenn
es aufleuchtet oder aufblinkt, wahrend der Zug vor dem
Signal halt. 1st es schon vorher erschienen, so ist es fi_ir
diesen Zug ungtiltig. Der Zug mull dann vor dem Signal
so lange warten, bis das Zeichen yerloscht und von
neuem aufleuchtet oder blinkt."
AB 58 erhalt folgenden Wortlaut:
?Beim Versagen des Ersatzsignals ? hierzu rechnet
auch das Versagen eines der weif3en Lichter des Signals
Ve 5a ? mull schriftlicher Befehl Ab zur Vorbeifahrt
am Halt zeigenden Hauptsignal ausgestellt werden
(FV ? 22 [8])."
Der Minister
(B - II - 1 Baos 48 v. 31. 3. 54 / 31 512) gez. Chwalek
SF - I
Berlin 23
Betr.: Inbetriebnahme von Signalen
Mit Aufnahme des zweigleisigen Richtungsbetriebes am
12. 4. 54 auf dem Streckenabschnitt Jilterbog?Grana
Kloster Zinna des Gleises Eisenach?Erfurt?Halle?
Jiiterbog?Ludwigsfelde?BAR?Berlin Ostbahnhof wer-
den auf Bf Grana Kloster Zinna gtiltig:
Einfahrvorsignal Vf in km 60,619 (dreibegriffig)
und
Einfahrsignal F in km 59,617 (einfliigelig)
(Rba Berlin 2/3 - B II -1/2 / 27 131) gez. Fehrmann
Schwerin 5
Betr.: Betriebsdicnst bei nicht signalabhangigen Weichen
und Gleissperren an Nebenbahnstrecken
Die mit Verf. vom 5.12. 49 ? 30 B 2 Bay ? heraus-
gegebenen Vorschriften far die Handhabung des Be-
triebsdienstes bei der Bedienung nicht signalabhangiger
Weichen und Gleissperren der Anschluf3- und Halte-
stellen an Nebenbahnen, einschl. Nachtrag zufolge Verf.
vom 9.12. 50 ? 11 B 1 Bay werden durch eine Neu-
ausgabe mit Galtigkeit ab 1. 5. 54 ersetzt. Fahrdienst-
leiter und Zugfiihrer haben sich eingehend mit den
Anderungen vertraut zu machen. Verteilung tiber Rba
an alle Bfe, denen AnschluB- und Haltestellen zugeteilt
sind, und Bfe mit Zub.; Eingang tiberwachen.
(B II - 1 Bay v. 15. 4. 54) gez. Krajewski
?
Reiseverkehr
Berlin 24
Betr.: Verlust einer Fahrkartenlochzange
Die Fahrkartenlochzange Nr. 1223 des Bfs Rathenow
ist in Verlust geraten. Beim Auffinden der Lochzange
ist diese an den Bf Rathenow unter gleichzeitiger Ver-
standigung der Rbd Berlin zurackzusenden.
(R II - la Vpfu v. 9. 4. 54 / 25 078) gez. Schmidt
Giiterverkehr
Betr.: MfE 231/34/54 ME 282
In der Vfg. MfE 231, yeroffentlicht in Nr. 34/54 der VM,
mull es auf Seite 319 unter 7. Dienstausfiihrung, b)
richtig heiBen:
voile Ausnutzung des Arbeitstages.
(Ref. Arbeit G 7/8 v. 14. 4. 54) gez. L Vi Lehmann
Wagenwirtschaft
MfE 283
Betr.: Tfirrollen ffir gedeckte Wagen, Pw und Pwg
Vom Betrieb wird dartiber geklagt, daB die Ttirrollen
der G-Wagen, Pw und Pwg festrosten und die Tfiren
nur gewaltsam geoffnet werden konnen. Haufig werden
hierbei die Wagenkasten erheblich beschadigt. Die
Gilterwagen-Raw'e wurden bereits durch Verfilgung
MfE/HY Raw/II 2b/93/54 v. 30. 3. 54. angewiesen, bei der
Ausbesserung der Fahrzeuge besonderes Augenmerk
auf die einwandfreie Beschaffenheit und Aufarbeitung
der Ttirrollen zu legen. Tarrollen mit PreBstoffbuchsen
360
aus dem Material T 71 oder T 72 itonnen verwendet
werden. Da bei den tibrigen Wagen mit Schiebeitiren
(Gilter- und Reisezug-Gepackwagen) die gleichen SW-
rungen auftreten, werden hiermit alle Ausbesserungs-
stellen angewiesen, auch bei diesen Wagen im gleichen
Sinne zu yerfahren.
Die Abnahme-Inspektoren und -Wagenmeister haben
ktinftig nur noch Wagen mit gut gelagerten und gangi-
gen Ttiren abzunehmen:
Hy Raw hat mitgewirkt
(11v W/Hv Raw/W - 4/Fuw v, 6. 4,54) gez: Peters
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. .
Reichsbahnausbesserungswerke
Betr.: MarkOtty-Feuertiiren 111fE 284
An den Luftkanalen der Markotty-Feuertilren wuzden
in den letzten Jahren von den Raw'en und auch vom
Maschinendienst die offnungen durch Blechkappen
verschlossen.
Auf diese Sekundarluft kann, vor allem zur lung
des Feuergeschrankes, nicht verzichtet werden. Durch
das VerschlieBen mit Blechkappen werden Schaden an
der Feuertiir selbst und auch an den Teilen zum offnen
und SchlieBen verursacht.
Die Raw'e erhalten hiermit Weisung, ab sofort die be-
weglichen Klappen wieder einzubauen.
?
Die nuftkanale dilrfen im Betrieb zur Vermeidung von
Tiirschaden nicht verschlossen werden.
(Raw II -1 Fulk 23/54 / 31 552)
gez. i. V, Ziem
Sicherungs- und Fernmeidewesen
Erfurt 25
Betr.: \Terlust einer Siegelzange fiir Sicherungsanlagen
Die Siegelzange fi_ir Sicherungsanlagen Erf 88 ist in Ver-
lust gerateR und wird fur ungiiltig erklart.
Im Auffindungsfalle ist die Zange an das SFW Erfurt
unter Verstandigung der Rbd Verw. SF Rut 375 ein-
zusenden.
(St - I Ssu / 375)
gez. Gruhl
Kader
Betr.: Belohnung Cottbus 7
Am 8. 2. 54 fuhr vom Bahnhof Horka eine Lok in Rich-
tung Uhsmannsdorf, ohne daf3 diese vorher angeboten
und angenommen war. Zur selben Zeit erhielt der
Weichenwarter Klar vom Bahnhof Uhsmannsdorf vom
Fahrdienstleiter den Auftrag, das Ausfahrsignal f?r
P 739 in Richtung Horka auf Fahrt zu stellen. Bei der
Fahrwegpriifung bemerkte der Weichenwarter Klar die
sich aus Richtung Horka dem Bahnhof nahernde Lok
und sorgte ftir Beseitigung der drohenden Betriebs-
gefahr.
Durch besondere Umsicht und Aufmerksamkeit hat der
Weichenwarter Klar vom Bahnhof Uhsmannsdorf einen
folgenschweren Unfall verhindert. Er wurde hierfitr mit
einer Geldpramie ausgezeichnet.
(B - II - 3 Bu v. 14. 4. 54) gez. Thiemann
Betr.: Belobigung und Belohnung Halle 30
Am 5,1. 54 stand die Lok 38-4025 zur Planausbesserung.
Sie wurde um 16 Uhr angeheizt. Bei 10 atii Druck loste
sich plotzlich der untere Wasserstandsprobierhahn aus
dem Gehause. Der Dampf trat aus. Unter Einsatz seiner
ganzen Person verhinderte der Kollege Lokheizer Rolf
Sorge einen groBeren Lokschaden, ggf. das Ausgliihen
der Feuerbuchse. Er setzte die Speiseeinrichtung in
Tatigkeit und entfernte das Feuer vom Rost. Kollege
Sorge wurde gernaf3 ? 5a und c der?Disziplinarordnung
mit einer Belobigung und einer Geldpramie von 100 DM
ausgezeichnet.
(Bw Leipzig-Hbf-Stid - K - /5284 v. 7. 4. 54) gez. Carl
Betr.: Belohnung Halle 31
1. Der Stellwerksmeister Stein, Falkenberg (Elster),
entdeckte, daf3 bei Ausfahrt des N 8932 am 10. 2. 54 aus
Gleis 10 die Weiche nicht in die fur die Fahrt erforder-
liche Stellung gebracht war. Obwohl der Stellwerks-
meister Stein z. Z. nicht im Dienst war, stellte er den
Zug und eine Maschine und verhinderte dadurch eine
Flankenfahrt.
Fur sein vorbildliches Verhalten erhielt er eine Beloh-
nung von 120 DM.
2. Der Rangierleiter Willi Hanke, Bf Falkenberg (Elster),
bemerkte am 24. 2. 54 unter dem letzten Wagen des aus-
fahrenden D 7829 einen Hemmschuh, der geschoben
wurde. Er stia den Hemmschuh mit einem Stock von
der Schiene und beseitigte durch seine aufierordentliche
Aufmerksamkeit eine Betriebsgefahr, die zu einem
Unfall f?hren konnte.
Fur sein vorbildliches Verhalten wurde ihm eine Be-
lohnung von 100 DM gezahlt.
.(Rba Torgau - B II- 3 v. 7.4.54) gez. LV. Kruger
Finanzen
itifE 285
Betr.: Fahrgeldstundung fiir die Deutsche Volkspolizei
Bezug: Verkehrsdienstliche Mitteilungen Nr. VM 330/42/
52 (Seite 212) vom 18.12. 52 ? Neufassung der
?? 73 und 73 A der PAV I ?
Die Abfkassen haben bei Aufstellung der Nachweise
der gestundeten Fahrgelder und Gepackfrachten (Vor-
druck 600 26) ftir die Deutsche Volkspolizei sorgfaltig
jede Spalte auszuftillen. Neben die Nummer des Stun-
dungsfahrscheines ist im Nachweis auch der der Num-
mer beigegebene Buchstabe zu setzen.
Bei Einziehung der gestundeten Betrage durch die
Bfskasse gemal3 ?Ziffer (13) PAV I ilbersendet die
Bfskasse die Originate der Nachweise der Deutschen
Volkspolizei, die Durchschriften mit den Gutscheinen
.behalt? sie zuriick. Nath Eingang des gestundeten Be-
trages entwertet die Bfskasse die Gutscheine und fiber-
sendet sie mit der nachsten Belegabrechnung dem Rba,
wo sie bei der Finanzbuchhaltung mit anderen Rech-
nungsbelegen aufbewahrt werden. Die Ubersendung
der eingelosten Gutscheine an die Volkspolizei ist nicht
rnehr vorzunehmen. Ebenso ertibrigt sich die Ab-
sendung einer Bestatigung tiber den Eingang des Be-
trages an die Deutsche Volkspolizei, da sie ihre Be-
lastung und somit die Gutschrift des Betrages bel Ider
Bfskasse aus ihrem Kontoauszug erfahrt. These Rege-
lung tritt fur die Bfskassen ab 1. 6.54 bei der Abrech-
361
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,
nung mit der Deutschen Volkspolizei in Kraft und
betrifft alle nach dem 1. 5. 54 ausgestellten Gutscheine
der Volkspolizei.
An der Einziehung der der Volkspolizei gestundeten
Betrage, die zentral durch die Hauptkassen der Rbd
?
?r
erfolgt, andert sich nichts. Die sorgfaltig aisgefilllten
Nachweise mit den Gutscheinen sind von den Abfkassen
nach wie vor gernaB Ziffer (15 a) der PAV I zu behan-
deln und den zustandigen VK I zu iibersenden.
(F 1 - 166/54 II v. 12.'4. 54 /33561) gez. Hielscher
Arbeit
MfE 286
Betr.: Anschaffung des Heftes 4 der Schriftenreihe
?Arbeit .und Sozialfiirsorge" - ?Erlauterungen
zur Konfliktkommissionsverordnung"
In der Schriftenreihe ?Arbeit und Sozialfarsorge" sind.
nunmehr als Heft 4 die ?Erlauterungen zur Konflikt-
kommissionsverordnung" erschienen.
Nadi ? 33 Abs. 2 der Verordnung fiber die Bildung von
Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitskonflikten
(Konfliktkommissionen) in den volkseigenen und thnen
gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen
vom 30. 4. 53 sind die Leiter der Betriebe und Verwal-
tungen verpflichtet, die tech nischen Vora ussetzungen
far die Tatigkeit der Konfliktkommissionen auf Kosten
des Betriebes oder der Verwaltung zu schaffen.
Die Leiter der Betriebe, Dienststellen und abrigen Ein-
richtungen im Bereich des Ministeriums fur Eisenbahn-
wesen, in denen KOnfliktkommissionen bestehen, wer-
den daher angewiesen, die far die Tatigkeit ihrer Kon-
fliktkommissionen erforderlichen Exemplar der ?Er-
lauterungen zur Konfliktkommissionsverordnung" den
Konfliktkommis?ionen zur Verfilgung zu stellen.
(Al - 2/261/2153/54 v. 13. 4. 54 / 31 624) gez. Schaefer
MfE 287
Betr.: Naehweis der Auszeichnungen als ?Aktivist des
Fiinfjahrplanes" und ?Fur ausgezeicbnete
Lei-
stungen" am 1.5.54
Das Ministerium far Eisenbahnwesen 1st dem Mini-
sterium fur Arbeit in bezug auf die Anzahl der flit'
die obigen Auszeichnungen verbrauchten Medaillen und
Passe rechenschaftspflichtig.
Alle Betriebe und Dienststellen berichten nach dem
gleichen Verfahrensweg wie bei der Anforderung der
Medaillen und Passe (siehe Verfilgungen und Mitteilun-
gen des MfE Nr. 30 - MfE 201). Die Angaben sind wie
folgt abzufassen:
?Aktivist des Fiinfjahrplanes"
Medaillen / Passe
?Far ausgezeichnete Leistungen"
Medaillen / Passe
Die Meldungen an die Gruppe Arbeit der Reichsbahn-
arnter haben bis zum 10. 5. 54, an die Abteilung Arbeit
der Reichsbahndirektionen bzw. an die zentrale Leitung
der Reichsbahn-Bauunion bis zum 12.5.54 zu erfolgen.
Die Reichsbahndirektionen und die zentrale Leitung der
Reichsbahn-Bauunion melden der Abteilung Arbeit des T
MfE bis zum 14. 5. 54 die Gesamtzahlen far den je-
weiligen Bezirk.
Filr die ordnungsmaBige und termingerechte Abgabe der
Meldungen werden die Betriebs- und Dienststellenleiter
voll verantwortlich gemacht.
(A -I-4-62/2221/54 v. 20. 4. 54 / 31 456) gez. Schaefer
Betr.: Dienststellenorganisation
Organisation
Erfurt 26
Die bisher zum DHL Erfurt gehorende Rb-Schuhinstand-
setzungswerkstatt wird mit Wirkung vom 1. 4. 54
als selbstandige, unmittelbar der Rbd unterstellte
Dienststelle (Rangkl. II) eingerichtet.
(Org 2 Ogs V. 10.4. 54) gez. Lewin
Magdeburg 25
Betr.: Dienststellenorganisation
hier: Auflosung der Bm Wanzleben (b. Magde-
burg)
Mit Wirkung vom 1. 4. 54- 1st die Bm Wanzleben
(b. Magdeburg) aufgelost. Der Streckenabschnitt der Bm
Wanzleben (b. Magdeburg) 1st mit gleichzeitiger Grenz-
verlegung auf die Bm Blumenberg ithergegangen.
Es ergeben sich dann folgende Einteilungen:
Bm Blumenherg
Strecke
von his
Gesamt-
W.nge km
Magdeburg-Halberstadt
Schonebeck-Biumenberg
Blumenberg-Eilsleben
StaBfurt-Blumenberg
9,774
7,600
0,000
28,600
24,730
25.450
23,000
32,630
14,956
17,859
23,000
4,030
zus. 59,836 km
Bm Eitsleben
Strecke
. Gesamt-
von bis lange km
Berlin-Schoningen 163,300 171,680 8,380
zweigleisig 8,380
171,680 183,977 12,297
Eilsleben-Helmstedt 0,000 14,839. 14,830
zweigleisig 14,830
Blumenberg-Eilsleben 23,000 25,300 2,300
Marienborn-Beendorf 0,000 5,420 5,420
Haldensleben-Eilsleben 31,250 31,650 0,400
zus. 66,837 km
Unterlagen sind zu berichtigen.
(Org -2 Ogs 3 V. 8. 4. 54 / 11 02)
Wer hat?
gez. Kronberg
Gesucht werden:
2 Drehstronimotoren ftir Hebebocke, 220/380 Volt,
5,5 kW, Schleifringlaufer, oder 380/660 Volt, Kurz-
schluBlaufer, n = 900 U/min.
Abmessungen von Unterkante Full bis Oberkante:
Gehause 460 mm, Gesamtlange 650 mm, Breite
des Motorgehauses 400 mm.
(Rbd Halle M III M V/4 Ma v. 6. 4. 54 / 279)
Herausceher minictprinni f?r Fiqennahnwesen, Beittige blue hi; Diensiaa leder Woche, 12 Uhr, einsenden. -
Druck rrihone. 1-1nor'w,t-lt Trepto?,v. - 14,2 -fi7,3- 454 - Lizcnr-Nr. A 2159 DDR -Fo. V. 5. IS. O.
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/08/30: CIA-RDP80501540R005600030026-5