COPY OF BOOKLET ON 1951 BUDGET REFORM FOR DDR
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Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R006800090009-8
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
C
Document Page Count:
137
Document Creation Date:
December 22, 2016
Document Release Date:
February 23, 2012
Sequence Number:
9
Case Number:
Publication Date:
December 7, 1950
Content Type:
REPORT
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Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 I
1,14FORMAT1014 REPORT 'J'CD NO.
COUNTRY Germany (Russian Zone)
SUBJECT Cony of Booklet on 1951 Budget Reform
for DDR
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ACQUIRED
DATE OF
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THIS DOCUMENT -HAS AN ENC
DATE DISTR. 7 December 1950
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NO. OF ENCLS. 1 booklet
(LISTED BELOW)
DO NOT DETACH LOSURE ATTACHED
SUPPLEMENT TO
50X1-HUM
REPORT NO.
TRAL IN i C.E. r?'.C AGENCY
THIS DOCUMENT CONTAINS IHFORIBATIOII AFFECrflHTHE HAYIONAL DIFEDSL'
OP TEi UDITED STATLF WITHIN TAE EITAHIHO OF THE ASPIORACE ACT SD
B.E. C? A! AND EA, AS AGENDRD. ITS TRANS ISItIOA OE TH6 REVELATION
OF r= FAIREIIT$ IH ART NANWIIU TO AN UNAUTHORHIGD PERSON IF PRO*
HIDITED by L>`VI. RRPRODUCTIOR OP TUTS FORM IS PROHISITEIS.
50X1-HUM
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is a copy of a booklet entitled "The Budget rm~
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THIS IS UNEVALUATED INFORMATION
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in the DDR" containing directives for 195 -t---7
4mnning.
- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8
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SCHR.IFTENRELHE,DEUTSCHE FINANZWIRTSCHAFT
HEFT 9
DIE
HAUSHALTS-
REFORM
in der Deutschen Demokratischen Republik
VERLAG DIE WIRTSCHAFT GMBH BERLIN
STAT
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NEUERSCHEINUNG SOFORT LIEFERBAR
Tabelle zur
Berechnung der Normerfiillung
and des Leistungsluhnes
- Ein Hilfsmi ttei fur Planung, Kalkulation and Statistik -
von- Bodo.Milsse and Werner Sellin
36 Seiten, broschiert, DIN A 4 (quer), Preis DM 0,90
Mit dieser Tabelle wird den Lohnbiiros and statistischen Ab-
teilungen aller Betriebe der Deutschen Demokratischen
Republik, in welchen Leistungslohn gezahlt wird, ein un.
entbehrliches Hilfsmittel an die Hand gegeben.
Auch jeder im Leistungslohn Stehende hat jetzt die Mog-
lichkeit, seine Normerfullung and den verdienten Leistungs-
John mit Hilfe der Tabelle auf die einfachste Weise abzulesen.
Die ?Tabelle zur Berechnung der Normerfullung and des
Leistungslohnes" ist in Zusammenarbeit mit alien hierfur in
Frage kommenden Stellen geschaffen worden.
Zu beziehen dutch den drtlichen Buchhandel and den Verlag
VERLAG Die W it sthai BERLIN W 8, FRIEDRICHSTRASSE 61
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SCH.RIFTENREIHE DEUTSCHE FINANZWIRTSCHAFT
HEFT 9
DIE
llAUSiIALTS-
REFORM
in der Deutschen Dernokratischen Republik
VERLAG DIE WIRTSCHAFT GMBH - BERLIN
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Als Heft 8 der ,Schriftenreihe Deutsche Finanzwirt-
schaft" erscheint demnachst:
Die Finanzplanung 1951
in der volkseigenen Wirtsehaft
Kommentare / Richtlinien / Formulare
Die Schrift zerf illt in drei Teile. Der erste Teil ?Die Finanzplanung der volkseigenen Wirtschaft
1951 Grundsatze and Erlauterungen" enthalt neben einigen einfiihrenden grundsatzlichen
Artikeln Kommentare zu den im Tell II enth.altenen Richtlinien zur Finanzplanung.
In den einleitenden Artikeln des ersten Teils, die sich mit den Grundprinzipien der Finanzplanung
befassen, gibt zunachst der Abteilungsleiter in der Hauptabteilung Finanzen der VEW im Ministe-
rium der Finanzen, Johannes Rudolph, einen M. erblick fiber die Durchfuhrung der Finanzplanung
and Finanzkontrolle in der volksei!g+enen Wirtschaft. In einem anderen Aufsatz werden die Grund-
zuge dieser Planung herausgestellt. In wtiteren drei Artikeln wird zu einigen besonders wichtigen
Teilen dieser Planung Stellung genommen, Ein letzter Artikel befaSt sich mit der Kontrolle der
Finanzplanerstellung.
Diese Artikelgruppe soli alien mit dieser Planting befallten Mitarbeitern der volkseigenen Wirt-
schaft nochmals die Wichtigkeit ihrer Arbeit vor Augen fiihren and sie mit den fur die Planung 1951
erforderlichen Grundsatzen vertraut machen.
Die zwelte Artikelgruppe des ersten Teils gibt die eigentlichen Kommentare zu den im Teil II
gegebenen Richtlinien. Er ist gegliedert nach den einzelnen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft.
Soweit die Industriezweige bzw. Wirtschaftszweige bereits in die Planung ei.nbezogen waxen, wird
in diesen Artikeln speziell auf die Neuerungen der Finanzplanung 1951 hingewiesen, wahrend in
den Zweigen, the ab 1951 neu in die Planung eingebaut werden, eingehendere Hinweise erforder-
lich erschienen.
Die Richtlinien fur die einzelnen Wirtschaftszweige im zweiten Tell des Heftes sind amtliche An-
ordnungen des Ministeriurns der Finanzen, denen die erforderlichen Formulare zur Erlauterung als
Teil III beigefiigt sixul.
tin fang etwa 320 Seiten I Format DIN A 4
Zu beziehen dutch den Buchhandel oder direkt vom
VERLAG llIEWII1[ha1t BERLIN W8, FRIEDRICHSTRASSE 61
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SCHRIFTENREIHE DEUTSCHE
Heft 5
FINANZWIRTSCHAFT
Rechnungswesenund
Finanzplanung
der volkseigenen Giiter
Dine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen uber das Rechnungswesen and die Finanz-
planung fur den volkseigenen Sektor der Landwirtschaft mit erlauternden and kommentieren-
den Artikeln der maligebenden Fachleute des Ministeriums der Finanzen.
Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen derVVG, der GVVG and der FVVG werden die ein-
schlagigen Bestimmungen Uber das Rechnungswesen wiedergegeben and erlautert.
Der erweiterte Kontenrahmen mit den dazugehorigen Erlauterungen wird erganzt durch ein aus-
fiihrliches Buchungsbeispiel, dem eine Reihe sehr wichtiger Tabellen beigegeben sind, so z. B.:
Durchschnittliche Diingermengen je Hektar fir die wesentlichsten Feldfruchte, Jahresfutter-
normen, Treibstoffverbrauchsnormen fur 41 Traktorentypen fur 17 verschiedene Arbeitsgitnge. Im
Beispiel wird auch die Kostenrechnung dargestellt, fur die e;n ausfiihrlicher BAB aus-
gearbeitet wurde, der dem Heft beiliegt. Die Kostenrechnung ist zwar noch nicht verbindlich; die
vorgelegte Form soil vielmehr als Diskussionsunterlage fur eine spdter noch zu erlassende Anord-
nung dienen. Es ist daher fur alle Praktiker and Theoretiker wesentlich, sich damit vertraut zu
machen and Verbesserungsvorschlage einzureichen.
Den AbschluB bilden die Vorschriften zur Finanzplanung, die ebenfalls erldutert sind and zu denen
alle erforderlichen Formulare wiedergegeben werden.
Das Handbuch , "r alle
in der.Finanzwirtschafl der VEG Tatigen
Wichtig
fur Banken, Finauz- and Preisamter
VERLAG Qielhitls[haff BERLIN W 8, FRIIEDRICHSTRASSE 61
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Inhaltsverzeiehnis
Seite
Arbeitsplan fur die Haushaltsreform 1951 ........................
5
Willy Georgino:
Die Grundlagen unserer Haushaltspolitik .................... . ....
7--9
Karl Pauligk:
Neue einheitliche Technik der Planung, Durchfiihrung and Rech-
nungslegung des Staatshaushaits ................................
11-15
Haushaltsrichtlinien 1951
Text der Haushaltsrichtlinien ..........................................
17--29
Anlage 1: Einheitskontenrahmen der offentlichen Verwaltung
1. Teil: Plan der Aufgabenbereiche ..................................
31-35
2. Tell: Haushaltsschema .............................................
36--42
3. Tell: Sachkontenrahmen .... ...................................
43-51
Anhang zur Anlage 1 .................................................
51-52
Alphabetisches Stichwortverzeichnis zum Haushaltsschema ............
52-57
Alphabetisches Stichwortverzeichnis zum Sachkontenrahmen ..........
57-69
Anlage 2: Muster eines Haushaltsplanes ................................
70-73
Anlage 3: Muster einer Zusammenstellting des Gesamthaushaltes einer
Gebietskorperschaft .................................................
73-74
Anlage 4: Muster fur die Zusammenfassung der Haushalte ............
74-75
Anlage 5: Muster fur Erganzungen zum Entwurf .........
5
Anordnung Nr. 50: Kassenordnung ..............................
76---77
Anordnung Nr. 51: Ausfuhrungsanweisung zur Kassenordnung ..
77-79
Anordnung Nr. 52: Anweisung fiir Zentralbuchhaltungen ........
79
Anlage I zur Anordnung Nr, 51: Kassenplan ................ . ..........
80
Anlage 2 zur Anordnung Nr 51: Bericht fiber die Erfullung des Kassen-
planes .... ........................................................
81
Anordnung Nr, 53: Richtlinien fur die Verwaltungsbuchfiihrung
Text der Richtlinien fiir die Verwaltungsbuchfuhrung ..................
82--84
Vordruck 1: Zeitbuch fiir Zahlungsfaile ...............................
85
Vordruck 2: Zeitbuch fur Nichtzahlungsfalle ..........................
86
Vordruck 3: Vermogenskonto Bestand .,..... ........................
87
Vordruck 4: Vermogenskonto Werterhaltung ...........................
88
Vordruck 5: Vermogenskonto Verwahrgeld/Vorschull ...................
89
Vordruck 6: Ergebniskonto Ertrag .....................................
90
Vordruck 7: Ergebniskonto Aufwand ..................................
91
Vordruck 8: Sachkontenzusammenstellung fiir die Haushaltsrechnung, zu-
gleich JahresabschluB ....,.....;... ...... . . . . .
................. . . .
92-93
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Arbeitsplan 'fur. die Hau'shalts-reform 1.951
Die vier Bestandteile der Haushaltsreform, namlich
1. die Koordinierung der Sachkonten and Kapitel der Haushaltspli ne mit den
Einzelteilen des Volkswirtschaftsplans,
2. die Einfuhrung der Vermogensrechnung,
3. die Einfuhrung einer einheitlichen Verwaltungsbuchfuhrung,
4. der Vbergang der Kassengeschafte auf die Deutsche Notenbanle
sind nach den Beratungen auf der Haushaltskonferenz im April d. J. durch eine groie
Anzahl von Kommissionen, zusaminengesetzt aus Mitarbeitern der Gem indon, Stadte,
Kreise and Lander, erarheitet worden. Ihre Durchfuhrung macht eine eingehende
Beratung erforderlich.
Aus diesem Grunde werden folgende Konferenzen einberufen:
1. Konferenz am 24. and 25. Oktober 1950
im Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen
Republik.
T e i I n e h m e r: Die Haushaltsreferenten der Ministerien,
die Abteilungsleiter and Referenten der Haushaltsabteilungen
and Kontroll- and Revisionsabteil uigen der Ministerien der
Finanzen der Lander,
die Kammerer der Kreise.
2. Konferenzen in den funf Landern
am 31. Oktober 1950 in Erfurt
am 2. November 1950 in Halle
am 4. November 1950 in Dresden
am 6. November 1950 in Potsdam
am 9. November 1950 in Schwerin.
T e i l n e h m e r: Die Haushaltsreferenten aller Ministerien der Landes-
regierungen,
die Haushaltssachbearbeit?r and die Mitarbeiter der Kontroll-
und Revisionsabteilungen der Kreisverwaltungen,
die Finanzdezernenten der Gemeinden fiber 10 000 Einwohner.
3. Konferenzen in alien Kreisen
in der Zeit vorn 9.-19. November 1950
T e i l n o h m e r: Je ein Vertreter der Gemeinden unter 10 000 Einwohner,
die Milarbeiter der Z entralbuchhaltungen,
der Haushaltsrefercnt oder ein sonstiger Vertreler aller Dezer-
nate der Kreisverwaltungen.
Tagesordnung aller Konferenzen:
a) Die politische Bedeutung der Haushaltsreform 1951;
b) die technische Durchfuhrung der in Heft 9 der Schriftenreihe der Finanzwirtschaft
verbffentlichten Anordnungen;
c) Fragenbcantwortung, Diskussion and Vorschlage.
Die Konferenzteilnehmer werden gebeten, ihre,Anfragen nach Moghrh:,eit bei Be-
ginn der Konferenz schriftlich an den Leiter der Konferenz zu ilbergeben.
Joranzeige. : Auf den Konferenzen werden eine grol3e Rcihe Fragen gestellt unct beantwortet
werden.
Diese Fragen und' die Antworten werden, um sic allen inr Houshaliswesen tdtigen
Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen, in der 1. Dezembernunrmer der Deutschen
Finanzwirtschaft veroffenI)icht.
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Die Grundlagen unserer Haushaltspolitik
.Wcihrend ins Westen Deutschlands die sogenannte Marktwirlschatt zur Steigerung
dcr Gewinne der kapitalistischen Monopole oaf der einen Seise and zur fort-
schreitenden Verelendung 'des arbeitenden Volkes auf der anderen Seite fi hrt,
bekennt sich the Regierung der Deuf.schen Demokratischen Republik zum Prinzip
der Wirischaftsplanung, die ihre Grundlage im volkseigenen Sektor der Wirtsohaft
haL' So heiBt es in der Regierunggerklarung unseres Ministerprasidenten Otto
GrotewohL
Nachdem (lie Voraussetzungcn fiir die Planting durch die okonomischen and gesell-
schaftlichen Veranderungen in un:serer Dernokratie gescltaffen sind, ist der Wirtschafts-
plan das herrschende Gesetz.
1. Die Aufgaben der Finanzwirtschaft In der Wirt-
schaftsplanung
Die Wirtschaftsplanung stellt die Finanzwirtschaft
von neue Aufgaben. In ihrer Funktion, ihrem Aufbau
und ihrer Bedeutung unterscheidet sie sich schon
wesentlich von der Finanzwirtschaft der kapitalisti-
schen Staaten. Wahrend die staatliche Finanzwirtschaft
in den kapitalistischen Staaten dazu dient, die Posi-
tion einer Clique von Parasiten zu starken, die Aus-
beutung der Werktatigen fortzusetzen, die Mittel fur
die Kriegsrustung and Kriege sicherzustellen, um auch.
andere Volker deco gleichen loch wie das eigene Volk
zu unterwerfen, ist unsere Finanzwirtschaft ein Hebel
zur Entwicklung unserer Volkswirtschaft und damit:
zur Hebung des Lebensstandards des Volkes.
Die Hauptaufgaben unserer Finanzwirtschaft sind
1. die planmaf3ige Verteilung des Volkseinkommens und
der Akkumulation zum Zwecke der Befriedigung der
staatlichen und ailgemeinen Bediirfnisse des Volkes and
zur Beschleunigung der erweiterien Reproduktion in
der Volkswirtschaft,
2. die Kontrolle aber die Einnahmen and ihre Verteilung
und Verwendung auch beziiglich der Akkumulation, des
weiteren die Kontrolle durch die Mark fiber die Pro-
duktion und Zirkulation des Produkts.
Nun diirfen wir uns aber nicht fiber die besondere
Lage in unserer Republik hinwegtauschen, die dadurch
gekennzeichnet ist, daB durch das Nebeneinander-
bestehen des volkseigenen Sektors und einer groflen
Zalil von privaten Betrieben die MSglichkeit von
Planstorungen gegeben ist, Planstbrungen. die in sozia-
listischen Staaten, we es ein Privateigentum an den
Produktionsmitteln nicht mehr gibt, ausgeschiossen
sind. Es ist doch efne Tatsache, ja das Charakteristi-
kunt der kapitalistischen Wirtschaft und gilt daher
auch fur die privaten Betriebe in unserer Republik,
dal3 sic sich den Mehrwert, der durch die Arbeitskraft
in ihren Retrieben produziert wird, aneignen. Eine
Frage unserer Finanzpolitik 1st es, wie hoeh der Staat
diesen Mehrwert fur sich in Anspruch nirnmt, und
zwar in Form der Steuern. Staatssekretar Ruinpf sagte
dariiber auf der Haushaltskonferenz:
?Werden auf diesem Gebiet falsche MaBnahmen ge-
troffen oder werden die erlassenen Gesetze nichl ein-
gehalten, sondern durchbrochen, dann trill aid dem
privaten Teil unserer Wirtschall eine grOBere Akku-
nsulation ein, als im Rahmen unserer Volkswirtschafts-
plane beabsichtigt ist. This heilit, es werden Voraus-
setzttngen fur Krisen geschaffen. Die privaten Betriebe
wurcien auBerplanmaBig Kaufkraft fur den auBerplan-
mdligen Erwerb von Produklionsmitteln bekommen',
um dann fortzufahren:
?Weirden die privaten Unternehmen die auBerplan-
maBig and ungesetzlich angeeigneten Gewinne aber
nicht sat Ausweftung ihrer Produktionsmittel ver-
wenden, sondern wiirden sie sic als Kaufkraft fur Kon-
sumgiiter auftreten Lassen, dann wurde cfas Preisgeffige
fitr Konsumgiiter gestort werden."
Anders ist es hinsichtlich des Tells unserer Wirt-
schaft, der volkseigen ist. Hier werden die Ertrage
in ihrer vollen Hi he durch unsere Plane einer Neu-
verteilung zugefuhrt. Es ist selbstverstandlich, daft
das Gesamtprodukt nicht in seinem vollen Umfang an
diejenigen verteilt werden kann, die mittelbar am
Produktionsprozel3 teilgenommen haben. Der Staat
braucht fur den gesellschaftlichen Bedarf wie fur den
UnterhaIt des Verwaltungsapparats, fur die Befriedi-
gung der kulturellen und sozialen Bedi rfnisse und fur
die Erweiterung der Produktion ebenfalls Mittel.
Die Saulen unseres Finanzsystems sind der Kreditplan
und der Staatshaushaltsplan. Besondere Bedeutung
kommt dem Staatsbaushalt zu.
II. Der Staatsbaushalt als Bestandteil des Volks-
wirtschaftsplanes
Der VoIkswirtschaftsplan ist das bestimmende Gesetz
tuxserer Wirtschaft. Der Haushaltsplan wird auf der
Grundlage des Volkswirtschaftsplanes erstellt. Das be-
deutet aber nicht, dal3 der Haushaltsplan lediglich eine
mechanische Aufzahlung der MeBzahlen des Volkswir-t-
schaftsplans in finanzieller Form darstellt. Der Haus-
halt stellt als Finanzplanung einen selbstandigen ent-
scheidenden Tell der staatlichen Planung dar.
Die McBzahlen des VolkswirtschaftspIans bilden fur
die Haushaltsberechnungen die Grundlage. Dem Volks-
wirtschaftsplan kbnnen aber nur die Hauptberech-
nungselemente entnommen werden, die durch Finanz-
meRzahlen zu erganzen sind, die von den Finanz-
organen ausgearbeitet werden.
Der Volkswirtschaftsplan bestimmt z. B. das Netz
der sozialen Einrichtungen am Ende des Planabschnitts.
Aufgabe der Finanzorgane ist es, unter Beachtung der
gewonnenen Richtsatze (Normen) den Stand am Be-
ginn des Jahres und seine Veranderungen im Laufe
des Planjahres zu ermitteln. - Fur die Berechnung
der Umlaufmittel und des Gewinns in der volks-
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eigenen ?Wirtschaft bringt der Volkswirtschaftsplan nur
die Produktionssteigerung und den Satz der Selbst-
kostensenkung. Aufgabe der Finanzorgane ist es nun-
mehr, an Hand dieser Grundmeflzahlen die Haushalts-
, berechnung durchzufiihren. - Fiir die Kapitalinvesti-
tionen ist im Volkswirtschaftsplan nur das Gesaint-
volumen vorgesehen. Die Finanzierungsquellen miissen
die Finanzorgane ermitteln. Der Haushaltsplan fallt
die fur die Erfullung des Volkswirtschaftsplans erfor-
derlichen Finanzquellen zusammen.
Der Haushaltsplan steiit keine blol3e Widerspiege-
lung des 'Volkswirtschaftsplans dar, sondern er ist ein
aktiver Faktor bei der Aufstellung des Volkswirt-
schaftsplans und seiner Durehfiihrung. Im Abschnitt
seiner Aufstellung hilft er Reserven aufzuzeigen und
den Plan in. seinen richtigen Proportionen aufzustellen.
Im Abschnitt seiner Durchfuhrung ist or ein aktiver
Faktor der Kontrolle der Durchfuhrung des ' Volks-
wirtschaftsplans. So stehen Volkswirtschaftsplan und
Staatshaushalt in organischem Zusammenhang und
enger Wechselbeziehung miteinander. So unmoglich es
ist, den. Volkswirtschaftsplan in quantitativer und
ixualitativer Hinsicht zu erfiillen, ohne daf3 der Staats-
Haushalt erfullt wird, so unmdglich ist es, den Staats-
haushalt zu erfullen, wenn der Volkswirtschaftsplan
niche erfullt ist.
Die Durchfi hrbarkeit des Plans wird garantiert
durch die Tatsache, dal3 der Staat den Plan lenkt, und
nicht zuietzt durch den politischen Willen und die Kraft
von Millionerr Werktatigen, die hinter derv Plan stehen.
Wie sieht es nun mit der Haushaltsplanung in den
kapitalistischen Landern aus? Da die Voraussetzungen
fur cine Wirtschaftsplanung dort nicht gegehen sind,
kann auch nicht von einer Planting des Staatshaushalts
gesprochen werden. Dort lenkt nicht der Staat die
Wirtschaft, sondern die Wirtschaft, d. h. eine Clique
von Wirtschaftshyanen, hat den Staat in der Hand.
Die in der Wirtschaft vorherrschenden anarchischen
Krafte Sind, auch fur die Staatsfinanzen charakte-
ristisch.
Man kann also in deft kapitalistischen Staaten nicht
von , einern Haushalts,,plan" sprechen, sondern von
einer Zusammenstellung, von einem Versuch, die Ein-
nahmen und Ausgaben des Staates vorauszubestirnmen.
Per Haushalt ist dort eine Schatzung.
Da dort keine zusammenfassende Planung (wie bei
uns der Volkswirtschaftsplan) vorhanden ist, haben
die btirgerlichen Theoretiker keine Ausgangsbasis fair
ihre Uaushaltsplanung. Sic wenden fur die Aufstellung
des Haushalts verschiedene Methoden an. Da ist
1. the automatische Veranschlagung, d. h. man veran-
schlagt die Einnahmen und Ausgaben des zu pianenden
Jahres nach den tatsachlichen Ansatzen des la-_ifenden
Jahres. Der Vorzug einer solchen Methode soil in der
Ei-nfachheit der Berechnung liegen. Fiir eine solche
Me,thode ist aber eine Stabilitiit der okonomischen und
politischen Verhdltnisse notwendig Da aber gerade
diese in den kapitalistischen. Landern nicht gegeben ist,
wirft die Praxis alle Berechnungen uber den Haufen.
2. Die zweite Methode ist eine verbesserte Art der Be-
rechnung der Haushaltsansatze auf Grund der Istergeb-
nisse des vergangenen Jahres_ Diese Ansatze werden
darn auf Grund von Durchschnittsberechnungen einer
Reihe vergangener Jahre erhoht oiler ermal3igt. Aber
auch eine solche Berechnung kann keine brauchbare
Grundlage geben, da eben der Charakter der kapitali-
stischen Wirtschaft mit seinen Widerspruchen dies nicht
crmoglicht. Die geubteste Methode let
3. the der Schatzung. Die Reafitat eines solehen Plans
mud daher von vornherein angezweifelt werden.
Wahrend also eine Wirtschaftsplanung eine ordent-
liche Haushaltsplanung ermdglicht, 1st diese nicht
gegeben in einem Staat, der seine Wirtschaft nicht
plant. Erinnern wir uns aber sehr wohl, welche Metho-
den wir nosh bis vor gar nicht ]anger Zeit angewendet
haben, und welche Vorstellungen auch manche unserer.
Mitarbeiter von der Aufstellung eines Haushalts noch
haben. Der Plan 1st keine Sammlung von Mutmailun-
gen und Wunschen!
Die Tatsache, dal3 der Haushalt im kapitalistischen
Staat lediglich eine Prognose der zu erwartenden Ein-
nahmen und Ausgaben darstellt, andert aber nichts
daran, daf3 dort dem Haushaltsplan eine gewaltige
politische Bedeutung in seiner Funktion ale Instrument
der herrschenden Klasse zur Festigung ihrer Macht
und Ausbeutung der Werktatigen zukommt.
III. Die Funktion des Haushalts
In der Regierungserklarung unseres Ministerprasi-
denten Otto Grotewohl heif3t es:
,Wir sind an unseren Aufbau hetangegangen, ohne
tins lurch Dollar-Kredite in die Abhangigkeii ausltin-
discher. Finanzkreise zu begeben. Bei uns erfolgi der
Aufbau mil den Krditen aller Schichien des cteutseiren
Vollees, and es hat sich gezeigt, da/3 trots des Krieges,
trots der Verwiistungen, trotz der Ausbhjtung these
Krdite des deutschen Volkes groper sind als man an-
ne/i nen konnte."
Aufgabe des Staatshaushalts let es, einen bedeuten-
den Toil des Volkseinkornmens eines. Neuverteilung
zuaufiihren. Die Quelle allen Volkseinkommens ist.die
Arbeit. Darum ist das_ Volkseinkommen im Interesse
der Werktatigen neu zu verteilen. In unserem Haus-
haltsplan werden daher die Mittel im weitesten Maf3e
fur die Weiterentwicklung unserer Volkswirtschaft und
zur Hebung unseres kulturellen und sozialen Niveaus
verwendet. Das entspricht den Interessen unserer
werktatigen Bevolkerung. Das wissen auch unsere
Werktatigen, und darum tragen sie stiindig zur Ver-
mehrung des Volkseinkommens bei durch Verbesse-
rung ihrer Arbeitsmethoden und der Qualitiit ihrer
Arbeit. Darau?s ergibt sich aber auch die Konsequenz,
keine Mittel unwirtschaftlich zu verwenden. Jeder
Pfennig, der eingespart wird, kann zur weiteren Ent-
wicklung unserer Wirtschaft und darnit zur Beschleu-
nigung der Verbesserung der Lage der Werktatigen
beitragen." Deshalb ist jede unwirtschaftliche Verwen-
dung offentlicher Mittel ein Verbrechen.
So sind die Haushaltsplane der Staaten ein sicht-
barer P.eeweis ihrer Politik. Wahrend die Haushalte der
Volksdemokratien und auch unser Haushalt, insbeson-
dere aber der Staatshaushalt der sozialistischen
Sowjetunion von Jahr zu Jahr steigende Ausgaben
fur die. Weiterentwicklung der Wirtschaft aufweisen,
weisen' die Haushalte der anglo-amerikanischen Staa-
ten und ihrer Satelliten steigende Ziffern Air Rustung
und Kriegsausgaben auf. Das von den bilrgerlichen
Okonomen wirksarn geglaubte Gesetz des wachsendert
Finanzbedarfs sell fiber die tatsachlichen Verhiiltnisse
hinwegtauschen. Rand 75 % des Haushalts der USA
werden often fur flustungs- und Kriegsausgaben aus-
gewiesen. Ursprii.ngIich war der Haushalt der USA fur
1949/50 mit 42 Milliarden Dollar festgestellt worden.
Darin waren rund 25 Milliarden fur Rustung und
Kriegsausgaben enthalten. Nunmehr sind die Ausgaben
fur Rustung und Krieg allein mit 40 Milliarden fest-
gesetzt worden. Die Steuern wurden um rund 18 Milliar-
den erhoht, urn die Kriegsausgaben zu ermoglichen.
Das Westberliner Wirtschaftsblatt vom. 11. August
1950 schreibt: ?Truman hat gefordert, die Steu.ersatze
wieder auf Kriegshohe zu bringen", und weiter fahrt
es fort, dad alle diese.neuen Ausgaben ?nur auf Kosten
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des privaten Verbrauchs" gehen werden. Hier wird
also keinesfalls der Teil des Volkseinkommens, der
durch den Haushalt einer Neuverteilung zugefuhrt
wird, im Interesse der Werktatigen verwendet.. Hier
werden die Mittel irn Interesse einer kleinen Clique
von. Kriegstreibern verwendet. Dadurch unterscheiden
sichr die Haushalte der Kriegstreiber von denen der
friedliebenden Volker.
1V.,Die allgemeinen Erfordernisse des Staatshaushalts
Zinser Staatshaushalt kann seine Aufgabe nur er-
fiil]en, wenn er alle finanzwirtschaft.liehen Vorgange
umfal3t, d. h. ein Nebeneinanderbestehen verschiedencr
Finanzwirtschaften ist nicht moglich Deshalb beinhal-
tet der Staatshaushalt die Haushalte der Lander,
Kreise und Gemeinden. Jede Fondswirtschaft au.f3er-
halio des Haushalts Ledeutet eine Gefahrdung unserer
Planung, da diese Fonds Anlagemoglichkeiten suchen.
Das Halten von Fonds und ihre Verwendung sind daher
verboten. Dazu gehort schon das Vorenthalten von Ein-
na;hmen, wie die Bildung stiller Reserven (hier ins-
besondere auf dem Sektor der Banken und Versiche-?
rurrgen).
Der Staatshaushalt kann aber auch seine Aufgabe
nur erft llen, wenn ihm ein einheitliches Rechnungs-
wesen zugrunde ]iegt.
?Das wirischaflliche Rechnungswesen dient der Ver-
`waltung; Planung, Kontrolle und Analyse wirtschafi-
lielier Vorgdnge, d. h. der Produklion, der Verteilung
dem Austausch und der Konsumlion, also der Prozesse,
die in ihrer Gesanitlreit die gesellschoftliche Repro-
dauiction bilden (Kiparisow, ?Die Theorie des so-
wjetischen Buchhaltungswesens").
Gegenstand aller Arten des Rechnungswesens ist der
Proze13 der erweiterten Reproduktion, die Erfullung
des; einheitlichen Volkswirtschaftsplans. Jede Rech--
nungsart hat bestimmte Kennziffern Taber die Plan-
erfUllung zu liefern. Aus diesem Grunde muf3 das
Rechnungswesen aufeinander abgestimmt sein. Das
gilt insbesondere auch von demn speziellen Rechnungs-
wesen, mit dem wir uns zu befassen haben, dem Rech-
nungswesen des Staatshaushalts.
I)as Rechnungswesen des Staatshaushalts ist mit
den Elementen des Volkswirtschaftsplans abgestimmt.
Der Rahmen des Haushaltsrechnungswesens 1st die
Gliederung des Staatshaushalts. Durch diese Gliede.-
rung
1. nach Aufgabenbereichen entsprechend 'den Elementen
des Volkswirtschaftsplans,
2. nach Einzelplanen entsprechend der Verwaltungsstruk.-
tur and damit Zuordnung nach?Kompetenzen,
3. in der E:nteilung, der nahmen und Ausgaben ent-
sprechend ihrem Charakter
entspricht die -Haushaltsplangliederung alien erforder-
lichen Voraussetzungen.
Dadurch, dal3 diese Gliederung in einheitlicher Form
bestimmend ist fiir alle Haushaltsorganisationen, ist
das Haushaltsrechnungswesen in der Lage, die Kontroll-
funktionen in der DurchfUhrung des Volkswirtschafts-
plans zu ubernehmen ist es in der Lage, die Grund-
lagen fur die Planung zu liefern und die Kontrolle
and Analyse fiber die Durchfiihrung des Plans zu ver-
mitieln. r)ieses elnheitliche Rechnungswesen ermog-
licht ein einheitliches Buchhaltungswesen und gibt die
Voraussetzung fir die Semmlung von Unterlagen zur
statistischen Auswertung. Das Haushaltsrechnungs-
wesen mull mit dem gesamten Rechnungswesen abg;e-
stimmt sein, Ist dies nicht der Fall, so kann es seine
Aufgabe nicht erfullen. Daftir ein Beispiel: Nach der
geltenden Verordnung fiir Kommunale Wirtschafts-
unternehmen konnen Eir_richtungen des Gesuridheits-
wesens wie Krankenhauser in die KWU mit einbe-
zogen werden, Die KWU sind aber in der Gliederung
unserer Wirtschaftsrechnung -?em Sektor volkseig. ne
Wiri.schaft zuzuordnen, wahrend die Krankenhauser
Ira Sektor Gesundheitswesen erscheinen. Durch eine
solche ?Kann"-Verordnung kann das Rechnungswesen
seine Kontrollfunktion nicht mehr erfiallen, well ja
Teile des Gesundheitswesens noch in einem anderen
Bereich (hier volkseigene Wirtschaft) wirksam werden.
V. Der Staatshaushalt - der Plan der ? Werktatigen
Der Staatshaushalt fiihrt den grolten Teil des Volks
einkommens einer Neuverteilung zu, Ich sagte schon
eingangs, dal3 die Quelle alien Volkseinkommens die
Arbeit sei und daher die Mittel durch den Staatshaus-
halt im Interesse der Werktatigen verwendet werden
miissen. Die Werktatigen sind daher weitgehend inter-
essiert an der Verwendung der bffentlichen Mittel.
Der Staatshaushalt bietet weite Moglichkeiten der
Einschaltung der Bevolkerung bei Aufstellung, Durch-
fiihrung und Kontrolle des Plans. Es darf keinesfalls
so sein, dal3 der Kreiskammerer die Burgermeister
auffordert, zu ihm zu kommen, um Haushaltsplane
aufzustellen. - Im Rahmen der ermittelten Kontroll-
ziffern erstellt jede Haushaltsorganisation 1hren Plan
selbst, und zwar unter Einschaltung breitester Schich-
ten der Bevolkerung. Es mull unseren Werktatigen
immer wieder gesagt werden, dal3 das, was durch den
Hatirshalt neu verteilt wird, ein Teil ihrer Arbeit ist,
und ich bin der Auffassung: Eine Einschaltung der
Bevolkerung bei der Aufst.ellung, Durchfiihrung und
Kontrolle des Plans wird wertvolle Hinweise geben
und wird garantieren, dal3 die Mittel wirtschaftlicher
als bisher verwendet werden.
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Neue einheitliche Technik ,der Planung, Durchftihrung
and Rechnungslegung des Staatshaushalts
Die okonomische Grundlage der antifaschistisch-
demokratischen Ordnung in der Deutschen Demokra-
tischen Republik ist die volkseigene Wirtschaft. Zu
ihrrr Entwicklung auf eine den Vorkriegsstand der
Produktion uberragende Hohe wurde der Zweijahrplan
mit Hilfe der Aktivisten and Hunderttausender Werk--
tat?iger in 11-h Jahren erfiillt, beschlo13 die Regierung
auf Vorsehlag des III. Parteitages der SED den Fitnf-?
jahrplan. Ein Charakteristikum unserer Wirtschafts-
ordnung ist also die Wirtschaftsplanung; zu ihr gehdrt
die Tatsache, daf3 die Finanzen der volkeigenen Wirt-
schaft mit dem Staatshaushalt verbunden sind.
Diese Tatsache hat die Technik der Planun.g, Durch-?
fiihrung and Rechnungslegung der Haushalte bisher
nicht beachtet. Sie berticksichtigte, nicht, dal3 unser
Finanzwesen and besonders unser Staatshaushalt eine
aktive Rolle als wichtiger i konomischer Hebel bei der
Aufstellung, Erfi llung and Kontrolle der Wirtschafts-?
plane zu spielen hat. Gliederung des Haushaltsplans
and Methode des Rechnungswesens waren die gleichen
wie in der Zeit der kapitalistischen Haushaltsplane.
Deshalb faf3te die grope Haushaltskonferenz der
Deutschen Demokratischen Republik vom 13.--15. April
1950 init. Recht folgenden Beschluf3:
?Der einheitliche Staatshaushalt bedarl eines ein-
.heitlichen, den verdnderten politischen rind oko??
.nonrischen Verhdltnissen angepal3ten Rechnungs-
wesens. Grundlage dieses Rechnungswesens mull eine
.klare Gliederung des Rechnungsstoffes nach Ver-
waltungszweigen rind Sachkonten sein. Mit Beginn
des neuen Haushaltsjahres ist daher ein einheillicher
.Konlenplan zur Anwendung zu bringen. Die Buch-
haltung hat sich die technischen Verbesserungen, die
In der Betriebswirtsehaft Anwendungq linden, zunutze
:zu machen. Die Haushaltsrechnung bestehl ails der
verbundenen Haushalts- upd Vermogen?srechnung"..
Die von der Haushaltskonferenz gewkhlten Fachaus-
schlisse ' haben gemeinsarn mit den Mitarbeitern des
Ministeriums der Finanzen in langer and ernsthafter
Arbeit die Richtlinien aufgestellt, die dazu dienen
sollen, daft dieses Reformwerk in die Tat umgesetzt
wind. Die Vorschlage wurden nicht nur am Sehreib-
tisch erarbeitet Sic wurden in einer zweiten Konfe-
renz Ende Juni 1950 vorgelegt; sie wurden - wie
beispielsweise das neue Buchungswesen - in einer
Gemeinde an Hand des Haushaltsplanes 1950 auf ihre
Darchft hrbarkeit hin gepruft.
Fur mehr als 500 Mitarbeiter aus den Gemeinden,
Krcisen, Landern rind den Ministerien der Deutschen
Derokra tischen Republik wurden vier Kurse abge-
halten, in denen die neuen Grundsatze gelehrt and
gleichzeitig der Kritik der Praktiker unterworfen
wurden.
Damit hat das Ministerium der Finanzen auch die
Forderung- des Stell vertretenden Ministerprbsidenten
Walter Ulbricht verwirklicht, dali man neue Verwal-
tungsmethoden anwenden masse, and es ?nicht so sehr
darauf ankom?mt, Gesetze bekanntzugeben, sondern zu
sagen, wic sie durchzuft hren sind."
Das Ergebnis dieser Beratungen and der Kritik sind
1. die Haushaltsrichtlinien 1951,
2. der Einheitskontenrahmen der offentlichen Ver-
waltungen
3. die Richtlinien fur die Verwaltungsbuchfuhrung
in der Deutschen Demokratischen Republik,
4. die Richtlinien fur die Verwaltung des offent-
lichen Vermdgens,
5. die Inventurrichtlinien fur die Verwaltung,
6, die Kassenordnung,
7. die- Anweisung fur Zentralbuchhaltungen.
I.
Was sind die Besonderheiten der Haushaltsrichtlinien
1951?
1. Entsprechend den Beschliissen des Ministerrates der_
Deutschen Demokratischen Republik ist die Auf-
stellung des Staatshaushaltes so rechtzeitig zu be-
enden, daf3 das Gesetz fiber den. Staatshaushalt am
1. Dezember 1950 der Volkskamtner zur Beschluf3-
fassung zugestellt werden kann.
2. Durch die Haushaltsrichtlinien 1951 wird der ein-
heitliche Staatshaushalt geschaffen. Zu ihm ge-
horen nunmehr auch die Haushalte der Gemeinden
Damit wird endgiiltig der Gegensatz beseitigt
zwischen- den staatlichen and lokalen Haushalten,
wie er in kapitalistischen Staaten als Ausdruck des
Kampfes der Unterdrucker and Ausbeuter gegen die
Ausgebeuteten odor des Gegensatzes zwischen ver-
schiedenen Ausbeutergruppen Ublich ist. Der biir-
gerliche Staat ist auf jede Weise bemuht, die Rechte
der lokalen Selbstverwaltungen and deren finan-
zielle Grundlage zu beschneiden. Im demokratischen
Staat konnen die staatlichen and lokalen Haushalte
nicht in Gegensatz zueinander gebracht werden.
Getneinde and Staat sind bier gleicherweise Selbst-
verwaltung. Die Wirtschaftsplanung erfordert eine
Abstimmung der Haushaltsplane aller Ebenen; sic
weist dabei den lokalen Haushalten die Einnahmen
and Ausgaben zu, die der Abgrenzung der Ver-
waltungsaufgaben and den Besonderheiten der Ge-
biete entspricht.
3. Die Gemeinden haben fur ihre KWU den Haus-
haltsplanen F inanzplane beizufugen. Damit wer-
den den Gemeinden neue Einnahmequellcn erschlos-
sen: die Gewinne rind die Korperschaftsteuern der
KWU. Daneben erhalten die Gemeinden' auch die
Umsatzsteuer, die Lohnsteuer and die Gewerbe-
steuer der ihrer Aufsicht unterstellten volkseigenen
Unternehmen. Gleichzeitig ubernehmen sie aber die
Verpflichtung, die notwendigen Umlaufmittel and
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Investitionsmittel bercitzustellen and fur die Ren-
tabilitat der Betriebe zu sorgen. Die Finanzen der
KWU miissen fur die Haushalte der Gemeinden die
gleiche Bedeutung erlangen wie die Finanzen der
iibrigen volkseigenen Wirtschaft fiir die Haushalte
der Lander and der Republik.
4. Neben der Eisenbahn and der Schiffahrt, neben
darn Kraftverkehr and der Post, die bereits durch
das Haushaltsgesetz 1950 dazu verpflichtet sind,
haben ab 1951 auch die Sparkassen, Banken and
Versicherungen (mit Ausnahme der Sozialversiche-
rung) Finanzplane aufzustellen, die mit den Haus-
halten ihrer Gewahrstrager zu verbinden sind.
Der Staatshaushalt wirdd zu einem immer um-
fassenderen Instrument der Finanzkontrolle.
5. Die Haushaltsrichtlinien 1951 schreiben einen ein-
he:itlichen Kontenrahmen ftir alle Gebietskorper-
schaften vor. Die Haushaltsgliederung ist eben-
falls fiir alle Gebietskorperschaften einheitlich; die
Einzelplane sind grundsatzlich wie vorgeschrieben
aufzustellen, auch wenn bei den Landern, Kreisen
and Gemeinden die Verwaltungsstruktur damit
nicht ubereinstimmt. So wird es vorkommen, dali
dort mehrere Einzelplane durch einen Minister oder
Dezernenten bewirtschaftet werden oder die Be-
wirtschaftung eines Einzelplanes unter Ministern
bzw. Dezernenten aufgeteilt werden mui.
6. In deco den Haushaltsrichtlinien 1951 beigegebenen
Ha:ushaltsschema werden die Kostentrager verbind-
lich vorgeschrieben.
Diese Arbeit ddrfte nicht als beendet and auch
nicht als restlos befriedigend anzusehen sein. Hier
mull kritisch festgestellt werden, daB sowohl die
Mitarbeiter des Ministeriums des Inne'rn als auch
die Vertreter aus den Kreisen and Landern die Un-
klarheit and Unabersichtlichkeit 'hinsichtlich der
Struktur der Verwaltung in der Deutschen Demo-
kratischen Republik nicht uberwunden haben.
7. Urn die auf der Haushaltskonferenz beschlossene
Verwaltungskastensenkung zu erreichen, wurden
zwei besonders wichtige Grundsatze aufgestellt:
a) Alle Einnahmen and Ausgaben sind dort in
voller H6he zu veranschlagen, wo sic entstehen.
Erstattungen von einern Verwaltungsweig zum
anderen oder von einer Gebietskorperschaft zur
anderen haben zu unterbleiben.
b) Fur den gleichen Zweck diirfcn Mittel im Haus-
halt nur an einer Stelle veranschlagt werden,
In diesem Zusammenhang wurde bestimmt daB
Mieten and Pachten innerhalb einer Gebietskorper-
schaft sowie von einer Gebietskorperschaft an eine
andere nicht mehr zu zahlen sind. Das bedeutct,
dad jede Verwaltungsstelle fiir das Verrnogens-
obekt, das sie nutzt, die erforderlichen Aufw(-ndun-
gen in den Haushalt einsetzt and eine Verrechnung
untereinander wegfillt.
Diese Grundsatze werden weiterhin dazu fiihren,
da13 die Kran'-enhauser in Zukunft keine Rechnun-
gen mehr der Sozialversicherung fur sozialversicherte
Patienten ausstellen werden. Die Ausgaben wer-
den in voller Hohe von den Krankenhausern ge-
tragen. Da die Sozialversicherung im Staatshaus-
halt erscheint, senkt sick die Ausgabenseite des
Haushaltsplanes Sozialversicherung and ermoglicht
den erforderlichen Finanzausgleich. Es kann sich
jeder ausrechnen, dal sowohl in den Kranken-
hausern als auch bei den Sozialversicherungsanstal-
ten enccbliche Verwaltungskosten gespart werden,
wenn die Verrechnung der Krankenhauskosten un-
terbleibt.
3. Riicklagen, Ri ckstellungen and Fonds jeder Art
sind aufzulbsen and im Jahre 1951 die Bestande als
allgemeine Deckungsmittel in Einnahme zu setzen.
Das Ziel dieser MaBnahmen mull sein, die bank-
ahnlichen Geschafte. die bisher von den Ministe-
rien, Gemeinden and Kreisen getatigt wurden, zu
unterbinden.
9. Die Absicht, den Haushaltsriehtlinien verbindliche
Veranschlagungsnormen beizufugen, hilt sich im
Jahre 1951 noch nicht verwirklichen. Zwar sind
eine grole Anzahl von Normen erarbeitet worden,
doch konnte noch nicht gepruft werden, wie these
Normen Bich auf alle Haushalte auswirken. Erst
wenn eine statistische Auswertung der Haushalte
der Jahre 1949 and 1959 vorliegt, kann an die Er-
arbeitung verbindlicher Normen herangegangen
werden.
Was sind die Besonderheiten des Einheitskonten-
rahmens der iiffentlichen Verwaltung?
1. Der Plan der Aufgabenbereiche.
Die Einzelplane bleiben nach wie vor an die be-
stehende Verwaltungsstruktur der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik gebunden. Da-
mit ware jedoch die Forderung nach Gliederung der
Haushaltsrechnung nach volkswirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten bzw? nach den Elementen des Volks-
wirtschaftsplanes nicht erftillt, well volkswirtschaftliche
Elemente und Verwaltungsstruktur der Deutschen
Demokratischen Republik nicht immer ubereinstirn-
men. Es ist deshalb vorgeschen, daB die Kapitelglie-
derung auf volkswirtschaftlichen Lind staatspolitischen
Gesichtspunkten beruht and die Hauptzwecke des
Staatshaushaltes deutlich-erkennbar werden 15Bt:
A) Die rechtzeitige and planmaBige Her-
anziehun der flberschiisse der volks-
e i g e n e n Wirtschaft als immer en1 scheiden-
der werdende Quelle der Haushaltseinnahmen.
Diese von Jahr zu Jahr wachsende Position des
Haushalts mull in der Haushaltsgliederung deut-
lich sichtbar werden zum Beweis der iberlegenheit
der neben Wirtschaftsordnung gegeniiber dem
Monopolkapitalismus.
B) Die produktive Verwendung des
uberwiegenden T e i I s der Finanz-
m i t t e l, die aus dem Volkseinkommen in die
Kassen des Staatshaushalts gelangt sind:
a) als Aufwendungen fur die Ausstattung der
volkseigenen Wirtschaft mit Umlaufmitteln,
b) als Aufwendungen fiir die Errichtung
Fabriken, Gruben, Werkstatten usw.,
d. h. als Aufwendungen fur die erweiterte Repro-
duktion, die fiber heue and bessere Verbrauchs-
guter, Wohnungen and Lebensmittel zu niedrigeren
Preisen in immer wachsendem Umfange den Werk-
tdtigen mittelbar wieder zuflielen,
c) als Aufwendungen fiir (lie Verbesserungen der
kulturellen un.d sozialen Einrichtungen, der
Krankenhduser, der Schulen, Kin>lerheime,
Kindergarten'und Altersheime, -
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d) als Aufwendungen fur die standige Senkung
der Preise, fur die Erhohung der Liihne and
1Zenten,
d. h. als Aufwendungen, die der Beviilkerung fur
die Verbesserung ihrer materielIen and geistigerr
Lebenshaltung unmittelbar zugute kommen.
Die standig steigende Tendenz dieser produk--
tiven. Ausgaben mull deutlich sichtbar werden
as Gegensatz zu der Entwicklung in den kapita-
listischen Landern, wo diese Ausgaben hinter den
Aufwendungen fur die Vorbereitung des Krieges
immer mehr zurdektreten.
C. Die Finanzierung des staatlichen
Verwaltungsapparates, der dazu dient,
die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu
fest.igen, die Rechte des Volkes zu schittzen and
die Feinde der Demokratie, der Einheit Deutsch-
lands and des Friedens zu treffen. Die Hbhe dieser
Ausgaben darf einen bestimmten Anteil an den
Gesamtausgaben nicht ubersteigen. Der Anteil der
Ausgaben fur die Verwaltung mull im Gegen-
satz zu den Haushalten in den kapitalistischen
Staaten - immer mehr zurtickgehen, obwohl diese
?unproduktiven" Ausgaben ganz im Gegensatz
stehen zu den tatsachlich unproduktiven Ausgaben
in den kapitalistischen Staaten, wo mit ihnen der
Apparat zur Unterdri ckung des Volkes finanziert
wind.
D. Die Erfi llung unserer internatio -
nalen Verpflichtungen, insbeson-
dere des Potsdamer Abkommens.
Wie bisher, werden wir auch in den nachsten
Jahren unsere Verpflichtungen, die aus dem ver-
brecherischen Hitlerkrieg stammen, erfullen. Dank
der GroBziigigkeit der Sowjetunion werden die
Ausgaben fur Reparationen and Besatzungskostea
- von denen die ersteren sich auf 15 Jahre ver-
teilen - Beringer sein als in den Vorjahren. In-
dem these Ausgaben helfen. das Vertrauen der fried-
liebenden Volker zum deutschen Volke wachsen zu
lassen, indem diese Ausgaben beitragen, den Frieden
zu erhalten and die Freundschaft mit den demokrati.-
schen Kraften in der Welt, insbesondere mit der
sozialistischen Sowjetunion zu festigen, wirken
auch diese Ausgaben hochst produktiv, im Gegen-
satz zu den Besatzun.gskosten in Westdeutsehland,
we sie dazu - dienen, die Spaltung Deutschlands zu
verewigen, die , Unterdriickungspolitik der west-
lichen Besatzungsrnachte zu finanzieren and den
Krieg gegen den Osten vorzubereiten..
'Um kunftig aus dem Haushaltsplan der Deutschen
Demokratischen Republik diese Hauptzwecke zu er-
kennen, wurde das gesamte volkswirtschaftliche Ge:-
schehen in folgende Aufgabenbereiche geteilt:
Aufgaben-
bereich
Politische, kulturelle and soziale Ver-
waltung . . . . . . . . . .
0
Wirtschaftliche Verwaltung . . . .
1
Volkseigene Wirtschaft . . . ...
2
Volksbildung, Wissenschaft u. Kultur
3
Verkehr . . . . . . . . . . .
4
Land- and Forstwirtschaft .
5
Arbeit and Sozialwesen . . . . .
6
Gesundheitswesen . . . . . .
7
Forderung der demokratischen Ord-
nung, Jugend and Sport . . . .
8
lbrige Aufg.abenbereiche ... . .
9.
Durch die Gliederung des Haushalts nach diesen Auf-
gabenbereichen. besteht erstmalig die Moglichkeit,- die
Einnahmen and Ausgaben nach den groBen politischen
Zielen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zu
ermitteln.
Der Staatshaushalt enthalt somit alle Flemente des
Volkswirtschaftsplanes, and erst dadurch kann die For-
derung nach der Kontrolle von Produktion and Ver-
teilung durch die Mark verwirklicht werden.
2. Der Sachkontenrahmen
trennt die Einnahmen and Ausgaben fur Vermogen, fiir
Verwaltung and fur die bestimmten Zwecken dienenden
Anstalten and Einrichtungen.
Er sieht folgende Gliederung vor:
Sachkonten-
k1.cssen Vermogenskonten
0 Sachvermogen
1 Kapitalvermdgen and Schulden.
Ertragskonten
2 Einnahmen der Verwaltung
3 Einnahmen der Anstalten and Einrichtungen,
Einnahmen aus dem Sachvermogen der Stif-
tungen and aus Allgemeinem Sachvermogen
4 Einnahmen laut Abgabengesetz and Sonderein-
nahmen.
Aufwandskonten-
5 Verwaltungskosten
6 Zweckausgaben der Verwaltung
7 Kasten der Unterhaltung der Anstalten, Ein-
richtungen, Stiftungen and des Allgemeinen
Sachvermogens
8 Zweckausgaben der Anstalten and Einrichtungen
9 Sonderausgaben.
Bei den Einnahmen and Ausgaben ist also zuerst zu
unterscheiden zwischen vermogensandernden and er-
gebniswirksamen. Vermogensandernde Vorgange kon-
nen our die Kontenklassen 0 and 1 betreffen. Zin-
sen, Einnahmen aus Beteiligungen, laufende Unterhal-
tung von Gebauden usw. Sind nicht vermogensandernd
and daher nicht auf den Vermogenskonten zu buchen.
Die wirkungsvollste Anderung ist die Trennung der
Verwaltungskosten (KIasse 5) von den Be-
t r i e b s k o s t e n der Anstalten and Einrichtungen
(Kontenklasse 7). In die Kontenklasse 5 gehoren nicht
nur die Verwaltungskosten der Verwaltungsdienststel-
len, sondern auch die personliehen and sachlichen
Kosten der Anstalten and Einrichtungen, die sich auf
deren Verwaltungspersonal and Verwaltungseinrich-
tungen beziehen. So werden Verwaltungskosten and
Betriebskosten von Krankenhausern, Kinderheimen,
Schulen usw. genau getrennt. Der Senkung der Ver-
waltungskosten kann nicht mehr mit dem Argument
begegnet werden, dali diese Kosten nicht bekannt sind.
Andererseits kann auch eine bestimmte Zielsetzung fur
die Senkung der Betriebskosten erstellt werden. Der
neue Kontenplan sichert durch den Haushaltsquer-
schnitt (Kapitel bzw. Aufgabenbereich vertikal, Sach-
konto horizontal) die einwandfreie Feststellung:
a) wie Koch sind die personlichen Kosten der
Verwaltungsdienststelle, der Ministerien, der
Amter, der Burgermeistereien usw.?
(Kapitelgruppen 00-19)
(Sachkontengruppen 50-52)
b) wie hoch sind die sachlichen Verwal-
t u n g s k o s t e n dieser Verwaltungsdienst-
stellen?
(Kapitelgruppen 00-19)
(Sachkontengruppen 53-59)
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c) wie hoch sind die persdnliehen Verwal-
t u n g s k o s t e n der Anstalten und Einrich-
tungen?
(Kapitelgruippen 20-97)
(Sachkontengruppen 50-52)
d) wie hoch sind die sachlichen Verwal-
t u n g s k o s t e n der Anstalten und. Eiorich-
tungen? -
(Kapitelgruppen 20-97)
(Sachkontengruppen 53--59)
e) wiehochsinddiepersonlichenBetriebs-
kos t e n (Arzte, Schwestern, Lehrer, Profes-
soren) von Anstalten und Einrichtungen?
(Kapitelgruppen 20-97)
(Sachkontengruppen 70-72)
f) wie hoch sind die sachlichen Betriebs-
k o s t e n (Lehrmittel, Arzneien, Heizstoffe usw.)
von Anstalten und Einrichtungen?
(Kapitelgruppen 20--97)
(Sachkontengruppen 73-79).
Die ilntergliederung dieser Konten ist bereits weit-
gehend vorgesehen und kann noch erweitert werden,
so dal3 alle Erfordernisse der Betriebs-
wirtschaft erfullt werden konnen.
Die Kontenklasse 6 erfal3t die unmittelbaren Lei-
stungen der Verwaltung fur die Offentlichkeit, wahrend
die Kontenklasse 8 die Leistungen aufnimmt, die set-
tens Anstalten und Einrichtungen im Interesse der In-
sassen oder Benutzer aufgewendet werden.
III.
Was sind die Besonderheiten der neuen
Verwaltungsbuchfuhrung?
1. a) In dieser BuchfGhrung wird nicht nur die Haus-
haltsrechnung, sondern auch die Vermogensrech-
nun.g erfal3t.
Es soil nicht abgestritten werden, dal3 die Auf-
nahme des Vermdgens in die Verwaltungsbuch-
fuhrung pine Mehrarbeit bedeutet, sie wird
aber erforderlich, weil die werktatige Bevolke-
rung ein Recht darauf hat, daf3 das Vermogen
des demokratischen Staates peinlich genau erfaf3t,
verwaltet, erhalten und vermehrt wird.
b) Fiir die Wirtschaftsplanung ist es erforderlich,
den Umfang des vorhandenen Vermdgens zu
;;kennen, damit in die Haushalte die richtigen Be-
trdge fur die Werterhaltung ein.gesetzt werden
konnen.
c) Die Vermiigenskonten sollen dazu dienen, die
Neuinvestitionen zu erfassen, damit jederzeit
durch die Rechnungslegung nachgewiesen wer-
den kann, in welchem Umfange das Vermogen
des Staates gewachsen ist.
Wenn durch die Aufnahme des Vermdgens in
die Verwaltungsbuchfuhrung die Grundlage fur
clip Planung der Werterhaltung gegeben _ ist, so
wird gleichzeitig davon ausgegangen, dal3 die
Ersatzinvestitionen, die Generalreparaturen und
sonstigen laufenden Instandsetzungen durch den
Volkswirtschaftsplan festgelegt werden, aber die
Realisierung unmittelbar Aufgabe der Gebiets-
lcorperschaften ist und die Betrage an die Inve-
stitionsbank nur abzufiihren sind, soweit es
sich urn Bauobjekte einschlief3lich Ausrustung
handelt.
2. Die Verwaltungsbuchfuhrung bleibt
insofern kameralistisch, als in der
Haushaltsrechnung nur Zahlungsvor-
gange gebueht werden.
Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung kennt
der Teil der Verwaltungsbuchhaltung, der die Haus-
haltsrechnung erfal3t, keine Nichtzahlungsvorgange.
Es werden daher nach wie vor eingehende Rech-
nungen erst gebucht, wean sie bezahlt werden. Der
Mangel, der in dieser Form liegen kann, mull durch
eine musterhafte Haushaltsdisziplin wettgemacht
werden. Am Jahresende darf es grundsatzlich weder
Kasseneinnahmereste noch unbezahlte Rechnungen
geben. Wo sich das nicht vermeiden 150t, wird der
Weg offengelassen, these Reste am Jahresende in
der Vermogensrechnung zu erfassen.
In der Ausschaltung von Nichtzahlungsvorgangen
aus der Haushaltsrechnung der Verwaltungsbuch-
haltung sehen wir einen wesentlichen Vorteil. der
Ka:meralistik. Sie bedeutet das einfachste,
schnellste, kosten- und menschensparendste Ver-
fahren, das moglich ist.
3. Did Verwaltungsbuchfuhrung legt das
Haushaltsergebnis und das Reinver-
mogen off en.
Die Verwaltungsbuchfuhrung weicht von der Ka-
meralistik ab, sobald es sich um die Vermogens-
rechnung handelt. Hier gibt es Nichtzahlungsvor-
gange, Abschreibungen, Eroffnungs- und Abschluf3-
buchungen, Forderungs ausfaile.
Das Zeitbuch Air Zah]ungsvorgange kontrolliert
das Wirtschaftsergebnis der Haushaltsrechnung.
Das Zeitbuch fur Nichtzahlungsvorgange kontrolliert
die Hohe der Reinvermogenserhbhung bzw. -ver-
minderung.
Indem die Verwaltungsbuchhaltung Vermogen
und Schulden erfait, verhindert she die Aufstellung
von Jahreshaushaltsabschliissen mit irrefi hrenden
Ergebnissen. So kann beim gegenwartigen kame-
ralistischen Verfahren der Haushaltsabschluf3 gun-
stig sein - hoherer Istiiberschull als geplant -,
aber die Haushalts- und Vermogenslage durchaus
katastrophal sein, indern der Haushaltsiiberschul3
auf Auflosung von Vermogen oder Aufnahme von
Schulden beruht. Die neue Verwaltungsbuchhal-
tung legt sowohl das Wirtschaftsergebnis des Haas-
haltsjahres als auch die Entwicklung des Reinver-
mogens blol3. Verschleierungen der Vermogenslage
oder des Haushaltsergebnisses sind nicht mehr mog-
lich.
4. Die Verwaltungsbuchfuhrung ist eine
Durchschreibebuchfi hrung.
Sie kann sowohl manuell als auch maschinell
betrieben werden. Original gebucht wird auf die
Sachkarte, die Durchschrift bildet entweder das Zeit-
buch fur Zahlungsvorgange oder das Zeitbuch fur
Nichtzahlungsvorgange. Die moisten Nebenbiicher
fallen fort.
tYbertragungsfehler werden ausgeschaltet. Alle
Mittel der modernen Technik konnen und mussen
angewendet werden. Die Vordrucke sind fur alle
Haushaltsbuchhaltungen einheitlich. Jeder Buch-
halter kann 'heute in Sachsen, morgen in Branden-
burg arbellen, ohne umlernen zu mussen.
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5. Die Verwaltungsbuchfuhrung beruht
auf einem Einheit`skontenrahinen
each dem Dezimalsysteni,
sie ist deshalb nicht beengt und in ihrer Entwick-
lung abgeschlossen. Sic latlt es zu, da13 Arbeits-
gebiete wegfallen and neue aufgenommen werden
konnen. Sie ermoglicht es, daO auf Sondergebieten
das Buchungssystem erweitert und den Erforder--
nissen der Faehverwaltung angepalitwird.
6. *arum keine doppeite Buchhaltung?
Es wird die Frage auftauchen. warum in der Ver-
waltung nicht die doppelte Buchhaltung anzuwenden
ist, und warum fur Krankenhauser, fur Theater unci
alle sonstigen Einrichtungen, die brutto im Haus..
halt stehen, die Verwaltungsbuchfuhrung zur Pflicht
gemacht wird.
Die doppelte Buchhaltung ist erforderlich in alien
Produktionsbetrieben, in alien Einrichtungen des
Handels und Verkehrs, in denen sich der Akkumu-
lationsprozef3 abspielt oder eine genaue Kosten--
ermittlung zum Zwecke der Preisbildung erforder-
lich ist.
Dagegen ist die doppelte Buchhaltung entbehrlich
und kann nur die Verwaltungsbuchfuhrung zweck-?
mat3ig sein in alien Einrichtungen, die der Verwal-
tung und den kulturellen und sozialen Aufgaben des
Staates dienen. In alien diesen Fallen findet keine
Preisbildung auf Grund der Kosten statt. Es ware
widersinnig und .wurde nicht dem Geiste der
Menschlichkeit entsprechen, wenn die Entwickiung
des Gesundheitswesens von' Rentabilitatsberechnun--
gen abhangig gemacht wurde. Es wird Rentabilitat
mit Wirtschaftlichkeit verwechselt.
Die Wirtschaftlichkeit der Anstalten and Einrich-
tungen, die zukunftig die Verwaltungsbuchfuhrung
anwenden, wird gesichert durch die AufstelIung der
Haushaltsplane nach bestimmten Normen and Er--
fahrungssatzen, durch den Vergleich der Kosten der
einzelren Anstalten miteinander auf Grund der in
den. Haushaltsrichtlinien vorgesehenen Sachkonten--
gliederung und der Haushaltsquerschnitte.
Unserem plan wirtschaftlichen Denken entspricht
die Soil- und Istgegenuberstellung, die am reinsten
durch die Verwaltungsbuchfuhrung verwirklicht
wird.
IV.
Die Richtlinien fur die Verwalttthg von Vermogen
und die Inventurrichtlinien werden an anderer Stelle
dieses Heftes erl5utert.
Die Inventur ist die Voraussetzung fur die Erstellung
der Eroffnungsbilanz zum 1. Januar 1951, und ihrer
richtigen Aufstellung mussen daher alle Ministerien
und Gebietskbrperschaften grof3e Aufmerksamkeit wid-
men.
Die Haushaltskonferenz beschlol3 zur Erzielung einer
besseren Haushaltsdisziplin, zur Erleichterung der Kon-
trolle und zur Zusammenfassung der Mittel, mit Be-
ginn des neuen Planjahres die Kassengeschafte den
Kreditinstituten zu ilbertragen,
Die von der Haushaltskonferenz gewahlte :Kommis-
sion hat in der Nr. 17, 1950 der ,Deutschen Finanzwirt-
schaft" bereits ein ausfuhrliches Gutachten fiber den
Zustand des Kassenwesens in der Deutschen Demokra-
tischen Republik und Vorschlage fur die tYbertragung
der Kassengeschafte auf die Banken veroffentlicht.
Das Ministerium der Finanzen veroffentlicht gleich-
zeitig Richtlinien auch fur das Kassenwesen, namlich
die neue K a s s e n o r d n u n g, .und schlief3t mit ihr
fur des Jahr 1951 die Mafinahmen fir die Reform im
Haushaltswesen ab.
Mix den jetzt vorliegenden Richtlinien sind eine Reihe
neuer Rechtsgrundsatze fur die Aufstellung, Durchfuh-
rung und Rechnungslegung der Haushalte geschaffen
worden. Diese Rechtsnormen werden noch his Ende
dieses Jahres, spatestens jedoch Anfang des nachsten
Jahres, in einer neuen ,Haushaltsordnung" - wie sie
von der Haushaltskonferenz gefordert wurde - ihren
Niederschlag finden,
Allen snit der Bewirtschaftung von Iiaushalten Be-
trauten und dari ber hinaus alien in der staatlichen
Verwaltung tatigen Mitarbeitern wird dann ein Werk
in die Hand gegeben sein, das ihnen ermoglicht, die
Finanzwirtschaft so zu gestalten, wie die Interessen des
werktatigen deutschen Volkes es erfordeYn.
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Literatur,
die jeder fbrtsehrittliche Finanzwirtschaftler and Haushaltshearbeiter keunen mull
Die Milarbeiter im Hausholtswesen der Deutschen Deznokratischen Republik rind nicht
mehr die ?Finanzbeamten" des monopo)kapitalistischen Staatsapparates, Der Haushalts-
plan hat heute.eine uberragende Bedeutung fiir die Erfullung der Volkswirtschaftsplane.
Der Haushaltsbearbeiter mu13 daher nicht nur seine Verwaltung and seinen llaushaltsplan
kennen, sondern alle Teile der Finanzpolitik unserer Republik.
Besonderen Vorteil fur seine Arbeit wird er auch aus der Literatur uber die sowjetische
Pinanzwirtschaft ziehen.
Wir znachen deslzolb ant folgende Erscheinungen der Finanzlileratur aufinerksam:
Po'.litische Okonomie
I. J. A. K r o n r o d: ,Grundprobleme der rnarxi.stisch-
leninistischen Lehre von der produktiven Arbeit im
Kapitalismus and Sozialismus". - ,Sowjetwisserr-
schaft", Nr. 4/1948.
2, D. Tschernomordik: ?Der Nutzeffekt der Ka-
pitalinvestitionen and die Theorie der Reproduktion"
-- ?Sowjetwissenschaft", Heft 3/1949.
3. G. Koslow: ?Die politische Okonomie des Sozia-
lismus", - ?Neue Welt", Nr. 14/1948.
4. J. A. K r o n r o d: ?Die sozialistische Akkumulation",
?Neue Welt", Hr. 20/1948.
5. J. A. K r o n r o d: ?Erfolge der sozialistischen erwet-
terten Reproduktion in der UdSSR". - ?Neue Welt",
Hr. 3/1948.
6. Schriftenreihe ?Die Arbeit", Heft 3.
Planwirtschaft
1. K. O s t r o w i t j a n o w : ?Die sozialistische Planung
and das Wertgesetz". - ?Sowjetwissenschaft", Nr. 2/1948.
2. N. Wosnessenski ?Organisation der Arbeit and
der Arbeitslohn". Aug ?Die Kriegswirtschaft der
UdSSR. wahrend des Vaterlandischen Krieges". -
,,Scwjetwissenschaft", 3. Beiheft.
3. N. W o s n e s s ens k i: ?Die Planung der Produktion".
Aus ?Die Kriegswirtschaft der UdSSR wahrend des
Vaterlandischen Krieges", - ?Sowjetwissenschaft",
3. Beiheft.
4. A k a d e m i e der Wissenschaften der
U d S S R: ,Mlingel and Aufgaben der wirtschafts-
wissenschaftlichen Forschungsarbeit". - ,Sowjet-
wissenschaft", Heft 2 and 3/1949.
5. J. .I o f f e : ?,Die Planung der Industrieproduktion". -
,,Sowjetwissenschaft", Beiheft 4.
6. S. G u r o wit s c h: ?Die Grundprinzipien der Ver-
wal.tung eines sowjetischen Industrieunternehmens". -
,,Neue Welt", Nr 13/1948.
7. J. A. K r o n r o d: ?Die Produktionssteigerung in der
UdSSR". - ?Neue Welt", Nr. 20/1948,
8. F r i t z S e I b m a n n : ,Wandlungen im Wirtschafts-
recht der sowjetischen Besatzungszone". -- ?l eue
Welt", Heft 12/1949.
9. M a k a r o w a : ,Vber die wirtschaftlichen Erfolge der
chinesischen Volksrepublik". - ?Neue Welt", Nr. 13/1950.
10. Dr. L o I a Z a h n: ?Die okonomischen Grundbegriffe
der Sowjetplanwirtschaft", - ?Einheit", Nr. 2/1948.
11. W. A w a r i n : ?Der staatliche and wirtschaftliche
Aufbau der Volksrepublik China". - ?Einheit",
Heft 8/1950.
12. W. A w a r i n: ?Der Funfjahrplan zur Entwicklung
der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen
Republik (1951-1955)". - ?Einheit", Heft Hr. 8/1950.
13. Aus der Zeitschrift Dokumente der Gegen-
w a r t ": ,Der polnische Weg". - Allgem, Dt. Verlag
GmbH, Bin. 1948,
Finanzen
I. A. Gus s a k o w : ?Die sowjetischen Finanzen in der
ersten Entwicklungsphase des sozialistischen Staates -
Von W. F. Djatschenko". - ?Sowjetwissenschaft",
Heft Nr.4/1948.
2. N. W o s n e s s e n s k i :. ,B'udget, Kredit and Geld".
Aug ?Die Kriegswirtschaft der UdSSR wahrend des
Vaterlandischen Krieges". - ?Sowjetwissenschaft",
3. Beiheft.
3. P. M s t i s I a v s k i : ,Zum Nutzeffekt der Kapital-
investitionen in der sowjetischen Wirtschaft". - ,So-
wjetwissenschaft", Heft Hr. 4/1949,
4. ?Investitionen rind wichtig". ?TAgliche Rundschau"
nom 18. 6. 1949.
9. W, D j a t s c h e n ko : ?Funktionen and Bestimmung
der sowjetischen Finanzwirtschafi." - ?Neue Welt",
Heft 11/1950.
6. Dr. A 1 f r e d L e m m n.i t z: ?Das Problem der Ren-
tabilitat in der dernokratischen Wirtschaft". - ,Ein-
heit", Heft 8/1949.
7. Prof. Dr, L o a Z a h n : ,Was verstehen wir unter
Finanzplanung?", - ?Einheit", Heft 9/1949.
8. Willy R u m p f : ,Probleme der Finanzpolitik". -
,,Einheit", Heft 2/1950.
9. W i 1 l y R u m p f: ?Die neue Finanzpolitik". - Dietz
Verlag, Berlin.
Haushalt
1. A. S w e r j e w : ?Der Staatshaushalt der UdSSR". -
,,Neue Welt", Nr. 3/1948.
2. A. S w e r j e w ?Der Staatshaushalt der UdSSR". -
Neuo Welt", Nr. 6/1949.
3. A. S w e r j e w : ?Ober den Staatshaushalt der UdSSR
fur 1950 and fiber die Durchfilhrung des Staatshaus-
halts der UdSSR in den Jahren 1943 and 1949". -
,,Neuo Welt". Hr. 12/1950.
4. J. K r o n r o d: ?Das Volkseinkommen der UdSSR" -
,,Neue Welt", Hr. 15/1950.
Preise
1. L. M a i s e n berg : ,Ober die einheitlichen staat-
lichen Einzelhandelspreise". - ?Sowjetwissenschaft",
Nr. 3/1948.
2. N. W o s n e s s e n ski : ,Warenumlauf and Preise".
Aug Die Kriegswirtschaft der UdSSR wahrend des
Vaterlandischen Krieges". -- ?Sowjetwissenschaft",
3. Beiheft,
Geld and Kredit
1. I. K o w a l e w: ,Wiihrungsre form in der UdSSR and
die Inflation in den kapitalistischen Landern". - ,So-
wjetwissenschaft", Nr. 3/1948.
2. J. K ro n r o d and G. A. Koslow : ,Theorie des
Geldes and des Geldumlaufes". - ?Sowjetwissenschaft",.
Nr. 4/1949.
3. B. W o 1 i k o w: ?Die sowjetischen Banken". - ?Neue
Welt", Nr. 11/1948.
4. W. I k o n n i k o w : ?Rolle and Funktionen des So-
wjetgeldes". - ?Neue Welt", Hr. 11/1949.
5. J. K r o n r o d : ?Die Rolle des Geldes in der'Okono-
mik der sozialistischen Gesellschaft". -. ,E1ij14'eit";
Nr. 7/1950,
W. M, M o l of o w : ,Rede in der Wahlversammlung
des Molotow-Wahlkreises der Stadt Moskau 'am
10. Marz 1950". - ?Neue Welt", Nr. 6./1950.
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Haushaltsrichtlinien 1951*)
Der Haushalt 1951 stellt innerhalb des Funfjahrplans
den ersten, fur die Erfiillung dieses Plans entscheiden-
den Abschnitt dar, Scharfste Disziplin and aui3erste
Sparsamkeit sowie die Zuruckstellung aller Sonder-
wunsche mussen uns die Finanzierung der erforder-
lichen Investitionen bei ausgeglichenen Haushalten and
ohne Aufnahme von Anleihen ermoglichen. Nur im
engsten Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen, klar
nach neuesten Erkenntnissen gegliederten and alle Teile
des Volkswirtschaftsplans umfassenden Haushaltsffih-
rung, kann der Kampf um die weitere planma3ige Ent-
wicllung unserer Volkswirtschaft and die Verbesserung
unseres Lebensstandards Erfolg haben. .
Der Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen
Republik umfaf3t deshalb die Haushalte der Gemeinden,
Kreise, Lander and der Republik einsehliel3lich der
Finanzplane der volkseigenen Wirtschaft. Die Durch-
fuhrung eines gerechten Finanzausgleichs, der den im
Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben sowie den
ortlichen Bedurfnissen entspricht, erfordert den syste-
matischen Aufbau des Staatshaushalts von unten nach
oben.
Auf Grund des ? 6, Absatz 2, der Verordnung fiber
die Verbindlichkeit der Anweisungen, Formblatter, No-
meriklaturen and Terminplane fur die Aufstellung des
Planes zum Aufbau and zur Entwicklung der Volkswirt-
schaft der Republik fur das Jahr 1951 vom 20. Juli 1950
werden fiir die Aufstellung des Haushaltsplanes 1951
folgende Richtlinien erlassen:
I.
Grundsatze fur die Aufstellung des Haushalts
1. Das Rechnungsjahr 1951 lauft vorn 1. Januar bis
31. Dezember 1951.
2. Grundlage des Haushaltsplans ist der Volkswirt-
schaftsplan.
Soweit der Volkswirtschaftsplan Kontrollziffern
festlegt, bilden diese die Grundlage fi.ir die Veran-
schlagung der Mittel,
3. Samtliche im Rechnungsjahr zu erwartenden Ein-
nahmen and Ausgaben sind im Haushaltsplan zu
veranschlagen. Die Minister der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik and derLandes-
regierungen sowie die Dezernenten der Kreis- and
Gemeindeverwaltungen sind fur die vollstandige
Veranschlagung aller Einnahmen and Ausgaben
innerhalb ihres Verwaltungsbereichs selbst verant-
wortlich.
4. Die zu veranschlagenden Haushaltsbetriige sind mit
der gebotenen Sparsamkeit genauestens each dem
tatsachlichen Bedarf zu errechnen. Alle nicht auf
Gesetz odor rechtlichen Verpfiichtungen beruhenden
Ausgaben, insbesondere she Verwaltungskosten
(Sachkontenklasse 5) dUrfen grundsatzlich our mit
hochstens 90 "/n der Ansatze des Jahres 1950 veran-
schlagt werden. Ausnahmen bediirfen einer ein-
gehenden Begrundung in den, Erlauterungen.
5. Die Einnahmen and Ausgaben aller Verwaltungs-
stellen and Einrichtungen sind grundsatzlich nach
dem Bruttopcinzi.p and nach der vollen Haus-
*) In diesem Abdruck sind die Haushaltsrichtlinien 1951 vom
31 Juli 1950 and die 3 Nachtr5ge zusammengesteilt.
haltsgliederung gema3 Anlage 1 zu veranschlagen,
soweit diese Einriehtungen nicht nach kaufmanni-
schen Gesichtspunkten geftihrt werden and Wirt-
schaftsplane aufstellen. Hierunter fallen insbeson-
dere die Nebenbetriebe der Anstalten. Die Wirt-
schaftsplane sind in diesen Fallen als Anlage dem
Haushaltsplan beizufiigen.
Alle sozialen und kulturellen Einrichtungen
(Heime, Krankenhauser and Theater) sind in dir:
Haushaltsentwurfe mit der vollen Haushaltsgliede-
rung gema3 Anlage 1 aufzunehmen.
Alle bisherigen Anweisungen auf Einfiihrung der
doppelten Buchhaltung in Krankenhausern and
Theatern sind mit den Haushaltsrichtlinien 1951
nicht vereinbar.
6. Mittel fur den gleichen Zweck durfen nur an einer
Stelle des Haushaltsplans and nur bei dem dafiir
vorgesehenen Sachkonto veranschlagt werden (vgl.
hierzu auch V A 3). Haushaltsverschleierungen sind
grobe Versto3e gegen die Planung and werden each
den Bestimmungen der Wirtschaftsstrafverordnung
v; rfolgt.
7. Einnahmen and Ausgaben diirfen nicht als' in das
nachste Haushaltsjahr ubertragbar bezeichnet wer-
den.
8. Erstattungen von einem Verwaltungszweig zu einem
anderen oder von einer Gebietskbrperschaft zu einer
anderen sind nicht zulassig. Alle Einnahmen and
Ausgaben mussen dort in voller HShe veranschlagt
werden, wo she anfallen (vgl. hierzu auch V A 3).
Unter ?Erstattungen" ist nicht die Bezahlung von
Lieferungen and Leistungen zu verstehen (z. B. Holz-
kaufgelder, Ausfi hrung von Gartenarbeiten durch
die Gemeindegartnerei u. dgl. Bowie samtliche Ver-
rechnungen unter kaufmannisch gefi hrten Wirt-
schaftsbetrieben and zwischen diesen and der Ver-
waltung). Steuern, Gebiihren and Beitrage sind
keine Erstattungen.
Eine Erstattung zwischen der Sozialversicherung
and den Gebietskorperschaften wegen der Kosten
fur die Aufnahme and Behandlung in Krankenhau-
sern and anderen Einrichtungen des Gesundheits-
wesens findet nicht mehr statt. Be! diesen Einrich-
tungen sind nur die Einnahmen zu verplanen, die
von den Selbstzahlern zu leisten sind.
Die fur diese Verrechnungsarbeiten in den Ein-
richtungen des Gesundheitswesens and der Sozial-
versicherung bisher vorgesehenen Planstellen sind
zu streichen.
9. Zur Vereinfachung der Verwaltung and zur Star-
kung der Selbstverantwortung der einzelnen Haus-
haltsmittel bewirtschaftenden Stellen wird fest-
gelegt. da3 innerhalb eines Kapitels die Sachkonten
einer Sachkontengruppe in den Sachkontenklassen
5, 6, 7 and 8 grundsatzlich gegenseitig deckungs-
fahig sind On besonderer Vermerk hierfiber ist bei
den einzelnen Sachkonten nicht erforderlich.
Von der gegenseitigen Deckungsfahigkeit sind die
Sachkonten der Sachkontengruppen 50 and 70 aus-
genommen.
10. Fur die Aufstellung der Haushaltsentwurfe gelten
allein die Bestimmungen der Richtlinien and die
Anlagen 1 bis 5. Alle mit der Aufstellung der Haus-
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haltsentwiirfe beschaftigten Stellen mussen sicli also
mit den Bestimmungen der Richtlinien eingehend
vertraut machen and die Anlagen This 5 genauestens
beachten. Hierbei ist zu berucksichtigen, daf3 die
haushaltsmaflige Einordnung aller Eirinahme- and
Ausgabemittel unabhangig von der Verwaltungs-
struktur durch den 1.-3. Teil der Anlage 1 bindend
vorgeschrieben ist. Die in den Anlagen aufgef0hrten
Zuordnungsbeispiele sollen die Wahl des richtigen
Kapitels bzw: Sachkontos erleichtern.
11. Eirinahme- and Ausgabeansatze fur Aufgaben, fur
die im Haushaltsschema (Anlage 1, 2. Teil) noch keine
be: ondere Kapitelnummer vorgesehen ist, sind sinn-
gema(3 mit einer Kapitelnummer der Abschnitte 09
bis 99 des. Aufgabenbereichspians (Anlage 1. 1. Teil)
zu bezeichnen and am Schlul3 des entsprechenden
Einzelplans zu veranschlagen. Das gilt auch fur
etwa im Rechnungsjahr 1951 neu hinzukommende
Aufgaben.
12. Es sind nur die Sachkonten in die Haushalisent-
wiirfe aufzunehmen, fiir die in einer der Spalten 5
his 8 der Anlage 2 ein Betrag ausgewiesen werden
kann. Dabel sind Sachkonten, fur d'e im Rech-
nungsjahr 1951 kein Ansatz in Frage kommt, in der
Zweckbestimmungsspalte mit ?frei" zu bezeichnen.
Kapitel and Sachkonten, die erstmalig in die Haus-
haitsentwurfe aufgenommen werden, sind u n t e r
der Nummer mit dem Zusatz ?(neu)" zu versehen.
13. Der?Wortlaut der Zweckbest_mmung in der Anlage I
ist unverandert in die Haushaltsentwurfe zu iibcr-
nehmen. Er darf weder durch Zusatze erweitert
nosh durch Fortlassungen gekurzt werden. Sofern
irn Einzelfall ein besonderer Anla13 fur den Ein-
nahmen- oder Ausgabenansatz besteht, 1st dieser in
den Erlauterungen zum. Haushaltsentwurf ersicht-
lich zu machen.
14. Die Erlauterungen zu den Haushaltsansatzen haben
au:f der gleichen Seite des Haushaltsentwurfs zu
erfolgen, auf der sick der Ansatz befindet. Sie
haben die genaue Berechnung des Haushaltsansatzes
zu enthalten and seine Hohe aul3erdem im Vergleich
mit den in den Spalten 6 bis 8 ausgewiesenen Be-
trbgen zu begriinden. Wird die Berechnung and
Begriindung des Ansatzes zu umfangreich, so ist sie
in einer besonderen Anlage dem Haushaltsentwurf
beizufugen (z. B. Kostenberechnungen fiir grol3ere
Instandsetzungen, Wirtschaftsplane fiir kaufnian-
nisch eingerichtete Wirtschaftsbetriebe u. dgl.). In
den Erlauterungen ist auf die Anlage zu verweisen.
15. Einnahmen and Ausgaben fur gleichartige Anstalten
and Einrichtungen sind in e i n e m Kapitel zu-
sammenzufassen. In den Erlauterungen sind die
StellenpIane and Haushaltsansatze nach den ein-
zelnen Anstalten aufzugliedern. Aus den Erlaute-
rungen mull auch der Sitz der einzelnen Anstalt
Cowie z. B. bei Heimen, Schulen usw. die Zahl der
Insassen zu ersehen sein.
16. Die Ausgaben fur die Minister der Landesregierun-
gen, die Ministerbiiros usw. sind einheitlich bei dem
Einzelplan derjenigen Fachverwaltung zu veran-
schlagen, fur die sie uberwiegend tatig sind. Ent-
sprechende$ gilt fur die Kreis- and Gemeinde-
verwaltungen.
;17. Kapitalanlagen (Investitionen) sind alle neu anzu-
schaffenden bzw. neu zu erstellenden Vermdgens-
objekte, durth die der bisherige Vermogensfonds
(Neuwert) erhoht wird (Erweiterung der Kapazitat).
Die., Antrage fur Kapitalanlaggn sind an die Dla-
nungsstellen zu richten and im Haushaltsplan Mittel
nur auf Grund des Investitionsplans in die Haus-
halte der Lander and der Republik einzusetzen.
Veranschlagt werden die Betrage bei der Sach-
kontenklase 9.
Alle fur Investitionen veranschlagten Betrage sind
in monatlichen Raten an die Deutsche rnvestitions-
bank zu (iberweisen.
Die fur die KWU im Volkswirtschaftsplan vor-
gesehenen Investitionen sind im Haushaltsplan der-
jen;gen Gob ietskorperschaft einzusetzen, zu der das
KWU gehort. Diese Mittel werden ebenfalls an die
Deutsche investitionsbank abgefuhrt.
Fur Investitionen sind keine besonderen Kapitel
vorgesehen.. Die von den Planungsstellen gegebenen
Kontroliziffern sind im Haushaltsentwurf in jedem
Einzelplan kapitelweise aufzugliedern and bei diesen
auszuweisen.
Investitionen unter 530 DM (Gesamtobjekt) gelten
als Kleininvestitionen, gehbren nicht in
den Investitionspian, sondern in den ?Plan der
Werterhaltung" and werden in der Sachkonten-
klasse 0 veranschlagt.
:18. ?Plan der Werterhaltung".
Hierzu gehdren alle Aufwendungen, die der Wert-
erhaltung der in der Sachkontenklasse 0 aufgefuhr-
ten Vermogenswerte dienen: ,
Laufende and einmalige Instandsetzungen, Repa-
raturen, Ersatzbeschaffungen and die Kleininvesti-
tionen. Die Veranschlagung dieser Kosten erfolgt
bei der Sachkontenklasse 0 in den Haushalten aller
Gebietskorperschaften. Diese Mittel entsprechen
dem irn Volkswirtschaftsplan enthaltenen ?Plan der
Werterhaltung fur nicht amortisationspflichtige Ein-
richtungen" and sind nur im Einvernehmen mit den
Planungsstellen zu veranschlagen. Die Betrage
werden nicht an die Deutsche Investitionsbank ab-
gefilhrt,
Aufwendungen fiir Gegenstande Oder Reparaturen
unter 100 DM oder fiir Gegenstande and an Gegen-
standen mit einer Lebensdauer von weniger als
1 Jahr gehdren n i c h t in den ?Plan der Wert-
erhaltung", sondern zu den Unterhaltungskosten.
Sie sind in den Sachkontenklassen 5 and 7 zu ver-
anschlagen.
ZuI17und18
Fur des Jahr 1951 sind die Kontrollziffern fur
den Investitionsplan and den Plan der Werterhal-
tung erstmalig aufgestellt. Urn die Erstellung der
Planvorschlage in voller tTbereinstimmung mit den
Haushaltsrichtlinien zu sichern, ist wie folgi zu ver-
fahren:
1.Die-Kontrollziffern fur den Investi-
t i o n s p 1 a n 19 5 1 umfassen sowohl Neuinve,sti-
tionen als auch Ersatzinvestitionen, soweit es sich
um Bauobjekte mit der dazugehorigen Aus-
rustung handelt.
2.Die Kontrollziffern fiir Werterhal-
t u n g umfassen die Aufwendungen fur laufende
and einmalige Instandsetzungen, Reparaturen and
Klei-iinvestitionen (bis zu 500 DM), ferner die
Aufwendungen fiir Ersatzbeschaffungen, soweit
es sich nicht urn Bauobjekte and deren Aus-
rizstung handelt.
3. In den Werterhaltungsplan fiir 1951 kdnnen auch
Neuinvestitionen (z. B. Mdbel, PKW usw.), die
nicht im Zusammenhang mit Bauobjekten and
deren AusrUstung stehen, fiber die in den Kon-
trollziffern festgelegte Hdhe hinaus aufgenom-
men werden.
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Bei tlberschreitung der Kontrollziffern ist die
Mdglichkeit der erhohten Bereitstellung von Ma-
terialen and finanziellen Mitteln Linter Anlegung
strengster Mallstabe von den Planungsstellen and
den Haushaltsstellen zu priifen.
19. Unterhaltungskosten
Hierzu rechnen:
a) die Aufwendungen It. Ziffer 18, Abs. 3;
b) alle sonstigen Unterhaltungskosten, die keinen
werterhaltenden oder werterhohenden Charakter
haben.
Alle Unterhaltungskosten sind bei den Sach-
kontenklassen 5 and 7 zu veranschlagen.
20. 1?inanzplane
Zugleich mit den Haushaltsvoranschlagen haben
das Ministerium fur Industrie, das Ministerium fur
Handel and Versorgung and das Ministerium fur
Innerdeutschen Handel, Aul3enhandel and Material-
versorgung der Deutschen Demokratischen Republik
fur die ihnen unterstellten Vereinigungen volks-
eigener Betriebe bzw. Einrichtungen des volks-
eigenen Handels einen zusammengefal3ten Finanz-
plan vorzulegen. Das Ministerium fur Land- and
Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Re-
publik hat je einen Finanzplan fur die volkseigenen
Giiter and die MAS, das Ministerium fur Post- and
Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen
Republik hat fur die Post and das Ministerium fur
Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik
fiir die Eisenbahn and die volkseigenen Kraftver-
kehrs- and Schiffahrtsbetriebe je einen Finanzplan
vorzulegen.
Die Lander haben gleichzeitig mit den Haushalts-
entwurfen je einen zusammengefaBten Finanzplan
:fur die landerverwalteten volkseigenen Betriebe
and fur die KWU der Kreise and Gemeinden vor-
zulegen.
Die Kreise and Gemeinden haben gleichzeitig mit
den Haushaltsentwurfen einen Finanzplan fur das
:KWU vorzulegen.
Entsprechend dem Verfahren bei der landerver-
;valteten and bei der zentralverwalteten volks-
efgenen Wirtschaft sind aus den Finanzplanen der
:KWU in den Haushalt einzusetzen:
E i n n a h m e n: Nettogewinne, Umlaufmittelab-
fiihrung, Steuern (vgl. I, 24).
A u s g a b e n: Verluste, Umlaufmittelzufuhrung,
Investitionen. Bis zur Aufstellung der Gemeinde-
haushalte and der Kreishaushalte werden geneh-
migte Finanzplane der KWU noch nicht vorliegen;
in die Haushaltsplane sind Schatzungsziffern auf-
zunehmen. Diese Schatzungsziffern sind von den
kaufmannischen Leitern der KWU and den Leitern
der Finanzabteilungen gemeinsam zu errechnen.
Dabei ist davon auszugehen, daf3 50?/o der von den
:KWU benotigten Umlaufmittel durch Kredite zu
decken sind. Diese Schatzungszif fern werden von
den Haushaltsabteilunen bei den Finanzministerien
der Lander bis zum 1. Oktober 1950 in den Kreis-
bzw. Gemeindehaushalten durch die giiltigen Zif-
fern ersetzt, die sich aus den genehmigten Finanz-
planen ergeben.
Die Investitionssumme, die fur den Haushalt in
Frage kommt, wird errechnet, indem von den Ge-
samtinvestitionen 65?/o der Amortisationssumme ab- i
gezogen werden. Mit den ubrigen 350/o der Amorti-
sationen werden Generalreparaturen finanziert.
Fur die Priifung and Zusammenfassung sowie die
Ergdnzungen gilt das in Abschnitt III A and B Ge-
sagte entsprechend.
Das Muster fur die Finanzplane wird in den Richt-
linien fiir die Aufstellung der Finanzplane der
volkseigenen Wirtschaft fur 1951 veroffentlicht.
Betreffs Aufstellung von Finanzplanen der Spar-
kassen, Banken and Versicherungen vgl. II b, 17.
21. Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses von
kaufmannisch eingerichteten Betrieben ist davon
auszugehen, dal3 die Bildung irgendwelcher Fends
unzulassig ist. Vorhandene Fonds sind aufzulosen
and in den Haushalt zu iiberfiihren. Derartige Ein-
nahmen rind bei dem Sachkonto 4C1 (Abfuhrung
von Umlaufmitteln der ubrigen dffentlichen Be-
triebe) zu veranschlagen.
22. Die Rticklagenverordnung ist nicht mehr anzu-
wenden.
Riicklagen, die bei Gebietskorperschaften ange- -
sammelt worden sind, sind ebenfalls aufzulosen
and in den Haushalt zu i berfiihren Das gilt auch
fiir Riicklagen, die in Wertpapieren angelegt sind,
and die jederzeit flussigzumachenden Landes-
anleihen. Einnahmen aus der Auflosung von Riick-
lagen sind bei den Sachkonten der Sachkonten-
gruppe 12 zu veranschlagen. Es wird hier ausdriick-
lich darauf hingewiesen, dali Zufuhrungen an
Riicklagen and deren Aufrechterhaltung einen Ver-
stol3 gegen die Plandisziplin darstellen and ent-
sprechend bestraft werden. Die Ri cklagen der auf-
zuldsenden Schulverbande fliel3en in den Haushalt
des neuen Schultragers.
Die Sachkonten der Sachkontengruppe 12 konnen
daher nur noch im Haushalt 1951 letztmalig er-
scheinen. Ihre Bestdnde sind im Laufe des Rech-
nungsjahres 1951 aufzulosen and in den Haushalt
zu tiberfiihren.
Riicklagen, die durch die Bankenschlief3ung ein-
gefroren sind (Uraltguthaben), sind nach den fur die
Privatkonten geltenden Bestimmungen bei den
Kreditinstituten anzumelden. Die Anmeldung von
Uraltguthaben der Gemeinden ist durch die Kreise
zu uberwachen.
23. Anteilige Sozialversicherungsbeitrage fur soge-
nannte unstandig Beschaftigte sind von den Ge-
bietskorperschaf ten nicht mehr zu veranschlagen.
24. Steuern and Finanzausgleich
Im Iaushalt der Gemeinden sind zu veranschlagen:
1. Grundsteuer A mit 200?/0, Grundsteuer B mit
300?/u,
2.
Kraftfahrzeugsteuer,
1
Grunderwerbsteuer mit 7/7
4.
Vergniigungsteuer
(cinschliel3lich Kinosteuer)
mit 20?/0,
5.
Hundesteuer,
6. Korperschaft-, Umsatz-, Lohn- and Gewerbe-
steuer des KWU.
Zu 1: Der Tell der Grundsteuer A, der durch die
Landwirtschaftsteuer abgelost wird, ist als
Steueranteil beim Einzelplan 21, Kapitel 980,
Sachkonto 480 zu veranschlagen.
Za 7,: Die notwendigen Unterlagen fur die Ver-
anschlagung der Kraftfahrzeugsteuer sind
beim zustandigen Finanzamt zu beschaffen.
Grundlage des Aufkommens: 2. Halbjahr 1949
and 1. Halbjahr 1950.
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Zu 6: Das Aufkommen an der Lohn-, Korper-
schaft-, Umsatz- and Gewerbesteuer des
KWU, das zu der betreffenden Gebietskorper-
schaft gehort, verbleibt der Gebietsk6rper-
schaft in vollem Umfange. Das Aulkommen
ist im Einzelplan 21, Kap. 980, Sachkonto 480
zu veranschlagen.
Abwicklung der nieht mehr den Gemeinden zu-
stehendzn Stcuern:
1. Gewerbesteuer einschliefllich Lohnsumm.ensteuer.
Alle Nachzahlungen and Erstattungen der Ge-
werbesteuer 1950 sowie alle nach dem I. Januar
1951 eingehenden Gewerbesteuerb(arage sind
nicht meter im Haushalt der Gemeindcn zu ver-
anschlagen and zu vereinnahmen.
2. Reste der weggefallenen Kommunalsteuern:
Die Reste der weggefallenen Kommunalsteuern
sled in den Haushalten der Gemeinden zu ver-
anschlagen, and zwar im Einzelplan 19, Kapitel
914, Sachkonto 435 ,Reste der weggefallenen
Kommunalsteuern".
Die Reste der Getrankesteuer, insbesondere die
Dezember-Monatsrate, sind noch bei den Ge-
meinden im Haushaltsplan zu veranschlagen and
zu vereinnahmen.
Im Haushalt der Kreise erscheint keine Kreisum-
lage. Defizit oder Uberschul3 ist bei Einzelplan 21,
Kapitel 980, Sachkonto 481 ,Zuweisungen" bzw.
984 ?Abfi hrungen" einzusetzen.
25. Normen
Verbindliche Vereinbarungen uber H.xu_halts-
normen sind fur 1951 noch nicht getroffen worden.
26. Zusatzliche Ausgaben
Erhohungen der Ausgaben gegenuber dem Haus-
haltsplan 1950 di rfen nur veranschlagt werden, so-
welt die entsprechenden Anweisungen der Fach-
ministerien auf Gesetzen beruhen, mit dem Finanz-
ministerium abgestimmt sind and ire Rahmen des
Volkswirtschaftsplans 1951 liegen. Anweisungen von
Fachministerien, die vom Ministerium der Finanzen
nicht mitgezeichnet worden sind, konnen bei der
Aufstellung des Haushaltsplans nicht beachtet
werden.
27. Vergleichszahlen
Da ein Titel vielfach in mehrere Sachkonten auf-
gespalten ist, so sind die entsprechenden Vergleichs-
zahlen zu schatzen. Eine Aufteilung nach Durch-..
sicht aller Belege ist nicht erforderlich, jedoch darf
sich der Gesamttitelbetrag nicht verandern.
II.
Einzelhinweise
a) Einnahmen
1. Alle Einnahmen, die dem offentlichen Haushalt zu-
stehen, mussen veranschlagt werden.
2. Schulgelder sled fir das Rechnungsjahr 1951 fur
3011/o der Schiller zu veranschlagen.
3. Einnahmen aus der Zahlung von Konzessionsab-
ga.,hen der offentlichen Hand an Kreise, Gemeinden
usw. sind nicht mehr zu veranschlagen. Sind bisher
vom KVJU Konzessionsabgaben geleistet worden, so
ist darauf zu?achten, dal3 der Gewinn des KWU ent-
sprechend hoher veranschlagt wird.
4. Zuschdsse von einer Gebietskorperschaft an eine
andere fur besondere Zwecke sind nicht mehr zu-
lassig. Entsprechende Einnahmeansatze kommen
daher nicht mehr in Frage.
Saintliche IHauszinssteuerrucktliisse sind in voller
Hohe- bei d e n Gebietskorpcrschaften, bei denen sie
anfallen, als allgemeine Deckungsmittel in Kapitel
920, Sachkonto 112, einzusetzen. Die Verbuchung
uber ein Verwahrkonto ist nicht statthaft. Die Aus-
gabe neuer Darlehen aus Hauszinssteuerriickfli ssen
wird untersagt. Eine Abfuhrung an die Deutsche
Investitionsbank entfallt ab 1. Januar 1951.
Die Ri ckfliisse aus der Wohnungsb?auabgabe 1946
in Sachsen-Anhalt sind entsprechend den RUck-
fli ssen aus der Hauszinssteuer zu behandeln.
6. Die Einnahmen, die in Sachkonto 123 eingehen, sind
allgemeine Deckungsmittel. Das Sachkonto hat also
nicht nur einen buchhalterischen Wert. Die Betrage
der Stral3enbaurucklagen (z. B. Pflasterkassen) sind
hier zu vereinnahmen.
7. Zu Einzelplan 12, Kapitel 551, ,Binnenfischerei and
Fischwirtschaft" gehort auch die Nutzung der
Fischerei in den Wasserstraf3en. Kostentrager dafiir
ist das Land, dem auch die Einnahmen daraus in
voller Hohe zufallen. Fur die Einnahme der
Fischereigebi hren ist das Sachkonto 300 and fur
die Fischereipacht das Sachkonto 310. zutreffend.
Eine Beteiligung der Wasserstral3endirektionen an
diesen Einnahmen findet nicht mehr statt. (vgl. I8).
b) Ausgaben
1. Die Berechnung der Vergfitungsmittel hat auf
Grund des bestatigten Stellenplanes zu erfolgen.
Verg(itungen kdnnen nur aus den Sachkonten der
Sachkontengruppen 50 and 70 gezahlt werden. Fur
die Zahl and Qualifikation der Stellen sind nur die
von der Kommission gemal3 ? 26 der Dienstordnung
der Regierung der Deutschen Dernokratischen Re-
publik bestatigten Stellenplane zugrunde zu legen.
Veranderungen der Stellenplane bedi:erfen der Be-
statigung der Kommission. Verantwortlich far die
Einhaltung dieser Bestimmung ist der jeweilige
Leiter der Verwaltungsstelle bzw. Einrichtung. Ver-
stol3e gegen die Stellenplandisziplin sind grobe Ver-
st6l3e gegen die Planung and werden each den Be-
stimmungen der Wirtschaftsstrafverordnung be-
straft.
Die Vergiitungen fur Lehrlinge, Pflichtassistenten,
Pflegeanlernlinge, Referendare, Rechtspfleger-
anwarter, der bibliothekarischen Nachwuchskrafte
erscheinen in den Sachkontengruppen 50 bzw. 70.
Diese Stellen warden unterhalb der letzten bestatig-
ten Tarifgruppe eingesetzt (vgl. Beispiel Anlage 2)..
Sonstige Vergutungsmittel fur standig oder vor-
ubergehend Beschaftigte (z. B. Saisonarbeiter usw.),
welche bisher in anderen Titeln als dem Titel 101
bzw. 270 verplant waren, sind ebenfalls sinngemal3
in den Sachkontengruppen 50 and 70 nach dem tat-
sachlichen Bedarf (z. B. 7 Stellen Verg.-Gr. VIII Mr
4 Monate) zu veranschlagen. Auch fur d:ese Be-
schaftigten sind Stellenplane unter Angabe der Be-
schaftigungsdauer einzureichen.
Um jeglichen Zweifel zu vermeiden, stellen wir
ausdri cklich felt, daf3 die Betriebsarbeiter der An-
stalten and Einrichtungen, bisher Titel 270, aus der
Sachkontengruppe 70 zu bezahlen sind. Die erfor-
derlichen Betrage sind in der Hohe des bisherigen
Ansatzes zu planen. Die Stellenplane sind zur Be-
statigung einzureichen.
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Fur die Mittelberechnung kommen folgende Be-
stimmungen zur Anwendung:
a) Fur Planstellen der Gruppen S and E 1 bis E 10
die Tabelle fur Einzelgehalter,
tb) fur Planstellen der Gruppen I A his XI die Ge-
haltstabelle des Tarifvertrages der Gewerkschaft
VBV (Lander),
c) fur Planstellen der Gruppen IA bis XII die Ge-
haltstabelle des Tarifvertrages der Gewerkschaft
VBV (Berlin),
entscheidend fur die Anwendung des Tarifs,
ob Berliner Tarif oder Landertarif, ist der B e -
achaftigungsort.
d) fur Planstellen der Lehrer der Befehl 220/46 der
SMAD,
e) fur Planstellen des Lehrkorpers an der, Hoch-
schulen der Deutschen Demokratischen Republik
der Befehl 56/47 der SMAD,
f) fur Planstellen der wissenschaftlichen Mitglieder
der Akademie der Wissenschaften die Verord-
nung fiber die vorlaufige Regclung der Ver-
giitung des Lehrkorpers der Akademie der Wis-
senschaften,
fur Planstellen der Arzte die Gehaltstabelle dep
Tarifvertrages der Gewerkschaft Gesundheits-
weeen,
h) fur Planstellen der Beschaftigten an den Theatern
die Gehaltstabelle des Tarifvertrages der Ge-
werkschaft Biihne, Film, Funk, Musik, Artistik.
:1) fur Planstellen der Beschaftigten in der Forst-
wirtschaft die Gehaltstabelle des Tarifvertrages
d^.r IG Land- and Forstwirtschaft,
it) fur Planstellen der Wahlangestellten die R cht-
linien fur die Vergdting der Wahiangestellten
vom 17. Januar 1950.
Die Mittelberechnung erfolgt in der Weise. daB
zu a) and f) das jeweilige Einzelgehalt reach der
entsprechenden Ortsklasse zugrunde zu legen ist,
zu b), c), h) and i) die vom Ministerium der
Finanzen der Deutschen Demokratischen Repu-
blik herausgegebene Tabelle Anwendung findet
(vb1. c),
zu d) and e) das tatsachlich im Einzelfall be-
z:._-ena G.-halt zugrunde zu legen ist. Fur die
nicht besetzten Stellen sind entsprechend dem
Plan der Lehrerausbildung Mittel nux fur den
Zoitraum zu veranschlagen, in dem die Nach-
wuchskrafte als Lehrer tatig sein werden. Dabei
ist die A n f a n g s s t u f e der jeweiligen Gruppe
zugrunde zu legen,
zu k) die tatsachlich bezogenen_ Satze, die fiber
den Maximalbetrag der Satze der Richtlinien
nicht hinausgehen dirfen, zu veranschlagen sind.
Die! Ortsklasse wird durch den Sitz der Verwa:ltungs-
st:elle bcstimmt, in der der Beschaftigte seinen Dienst
verrichtet.
Die Ortsklasse let in Klammer hinter ' der Vergil-
tungsgruppe gemail An.lage 2 anzugeben.
Ale Haushaltsansatz fur Ldhne let der Stundenlohn
der i.m Stellenplan festgele;ten Lohngruppe mit 216
zu multiplizieren and das Ergcbnis als Monatsvergt
tun:g einzusetzen.
Die Beitragsleistun.g der Verwaltungsstelle zur So-
zialversicherung ist wie folgt zu berechnen:
a) Bei Vergutungen von 600 DM monatlich an aufwarts
sind 60 DM als Sozialversicherungsbeitrag zu ver-
anschlagen.
b) Be: allen Vergiitungen unter 600 DM im Monat
And zehn Prozent der Monatsvergdtung als Sozial-
versicherungsbeitrag einzusetzen.
c) Die Unfallversicherungsumlage ist jeweils nach der
Gefahren.klasse zu berechnen, in welcher sich die
Mchrzahl der fan Stellenplan ausgewiesenen Be-
schaftigten befindet. Die Errechnung ist vom Sozial-
versicherungsbeitrag vorzunehmen and der Prozent-
satz in den Erlauterungen anzugeben.
Mittel fur zusatz.liche Unfallversieherung fur Be-
schaftigte im offentlichen Dienst sired in den Haus-
halten nicht zu veranschlagen.
.Die bei den einzelnen Sachkonten der Sachkonten-
gruppen 50 and 70 veranschlagten Mittel sind in den
Erlaute?rungen zu unterteilen in
a) VergUtungen
b) Sozialversicherungsbeitrag der Verwaltungsstelle
c) Unfallversicherun:gsuml.age (Hundertsatz).
Finden die unter der Ziffer 1 a) bis k) aufgefuhrten
Vergutungsordnungen keine Anwendung, so let
d) die Vergutungsordnung zu bezeichnen, reach der die
Berechnung der VergUtungen vorgencmmen warden
let. In den Erlauterungen ist sine entsprechende
Aufgliederung vorzunehmen.
2. Lcistungspramien (Sachkonto 520 bzw. 720) sind
fur die Ministerien der Deutschen Dem?akratischen
Republik and der Lander mit 3 Prozent, bei den
Mittel- and nachgeordneten Behorden mit 2 Pro-
zent der bei den Sachkonten ruppen 50 bzw. 70
veranschlagten Mittel anzueetzen. Die Vergutungs-
mittel fur L e h r k r a f t e rind dabei n.icht zu be-
rucksichti,gen.
Von den Mitteln fur Leistungspr5mien konnen.
20 Prozent fur die Pramiierung von Verbesserungs-
vorschlagen von Aktivisten verwendet warden.
Kreisangehorige Gemeinden and Kreise veran-
schlagen these Mittel zentral fur alle Einzelplane
im Einzeiplan 03.
3. Mittel fur Unterstfitzungen (Sachkonto 525 bzw.
725) sind innerhalb ein?es Einzelplans nur einmal,
and zwar im Kopfkapitcl zu veranschlagen. Ftr
die Errechnung der Mittel sind fur jede Planstelle
10 DM pro Jahr zugrunde zu legen. Kreisangeho-
rige Gemeinden and Kreise veranschlagen diese
Mittel zentral fur alle Einzelplane im Einzel-
plan 03.
4. Stcuerfreie Aufwandsentschildigungen (Sachkonto
521 bzw 721) sind zunachst wie im Vorjahr zu ver-
anschla_-en. Mit eiuer Neuregelung ist zu rechnen.
Empfhng.er fester Aufwandsentsehadigungen erhal-
ten wedef Lcistungsprum.;en noch Reisekosten, je-
doch werden die Fahrkosten erstattet.
Der Dienstreisen, die zusammenhangend langer ala
14 Tege dauern, konnen Reisekosten fur die im
La:ufe eines Kalendermonats fiber 14 Tage hinaus-
gehende Zeit erstattet werden.
5. Fur fiberstunden sind besondere Mittel nicht zu
veranschlagen Sollten dennoch Oberstunden erfor-
derlich werden, sind sie mdglichst durch Freizeit-
gewahrun..a abzugelten. Oberstunden and Uber-
stundenzuschlage konnen ausnahmsweise aus den
bei den Sachkonten der S ht;',,l lzwherknsterm (Verwaltonal
;,+bt llzi herkosten (Anstalten)
,ectcsallsausciattung ..............
.ait,.,edarf (Verwaltung) ......
,, r ~ jedar?f (Anstaliaru ........
]t,;,;.anne. Unterhaltumt(1'erwaitung)
Unternaltung (~tnstaltcn)
Z,-Icse aus
?rwhtlicee i ostcn,
Erstattung
....
rri'atie(u, hasten
(Verwaltung)
..
ustYn
(Atastaiten)
....
c'-rzr ....................
]Yr.. 1:?r VEI einschi. KWU
IVc"vraltu_ ,.. ........
nd(1,.?wr rt,=.teuer .................
itndsteacrbeihiiien flit Arbeiter-
r;rl(ndstucutie bebaute (Verwaltung)
cline n, Anlethe-
enuklen. Schulden auf Grund von
,icfcrii.ngen and Leistungen, Real-
.j -4 ~ir. Gr und- und Rentenschulden
~,,?iulden aus der Ze_t nach derv
PVLai 1945 ...................... 1
B. Jarlehnssehulden Sehulden
air Grund von Lieferunaen und
Bs ,,,,Qen, Reallasten. Grund- und
entcrschulden
'iiilcrorarnien .................... 812 209
FL-iiulpolder ....... .... 300 3
f-raulspeisung .................... 816 212
zficr!st Girt ...................... 814 210
=rrtz1deidung (Verwaltung) ...... 533 207
iiutzkleidung (Anstalten) .......... 733 207
_miflzraume, Errichtung and Unter-
ialtrrne (Forst) ................... 775 270
.iwerbeschadigte, Au:'-gleichsgebuh-
;en .............................. 200
Stalireinigung ..................... 770
Standesbeamte, Entsch:idigungen ... 511
aeueranteile 480
S1: uecn Wr Falirzeuee (Verwaltung) 552
:x1= uer ri fur Fahrzc:u; e (AnstaIter)
752
Syleuer:4trafen ...................... 200
1111tunnen_ Zuwendunaen an ....... 611
?.t`pencaen ........................ 813
:trafea .............. ............. 200 201
SIralen auc Si hneverfahren ........ 201
St. al3enbeleuchtung .. ............. 781
270
204
74-76
202
202
5
212
212a
5
5
327
st. ,-
kenteir. Sad~~ 7`tel
,3 ruppe k._..ic. 1s50
Straibenbeleuchtungsgebuhren 300 4
Stral3enreinigurrgsgeiaUhren 300 4
StraBenschilder, Reparatur ......... 786 3s7
Stra0enunterhaltung und -instand-
aetzung (ohne Lohne) .............1. 780 327
Streusand ........................ 781 327
.rtriiucher fur die Landwirtsthalt... r 771 2110
Studienreisen ......................m 811 :109
Tabaksteuer .........................m 410 51
"Yogegelder (Verwaltung) ... r.:e 531 203
agegelder (Anstalten) ............r 731 203
`t'agungen, Verwaltungstagungen b46 209
Tagungen der Facharzte, Lehrer .... 746 209
't'arifrechtliche Entschadiguagen, 13e-
sondere ........................... 522
Tarifrechtliche Entschadigungen, Be-
sondere .......................... 22
Taschengeld fur Anstaltsinsassen 805 315
200 3
Taxen, Gebiihren fur .................
Technische Anlagen ................. 014
Technische Anlagen, UnterhaltUng .. 561
"rehnische Anlagen, Kosten der
Mieten 562
"'heaterbesuche durch Schiller und
Studenten 811 209
Theatergastspiele in Gemeinden ohne
Theater 616
'I'i?rarztliehe Betreuung (Anstalten) 770 270
'l'ierkorperbeseitigungsanStaIten .... 300
Transportanlagen and -gerate (Ver-
waltung) ........................ 013
Transportanlagen and -gerate (An-
B alten) 033
1?i?.isportanlagen unti -gerate (All-
g'rncines Sachvermdgen) ........ 053
irensportanlagen und -gerate (St-if
t.mgen) 073
lransportanlagen und -gerate (Un-
tcrhaltung) 556
Transport von Leichen in krinunal-
ttichnischem Interesse, von Hilflosen
und 13etrunkcnen ................. 579
Transportanlagen und -gerate. Un-
tcrhaltung der Anstait............ 75 756 270
Transport bei Wahlen .............. 632 290
Transportkosten, ailgemein ........ 540 200
Transportkosten. Justiz and Polizei 574 301
Transportkosten bei Reparations-
lieferungen ...................... 998 394
Trennungsentschadigungen (Verwal-
tung) .............................
Trcnnu.ngsentschiidigungen (An-
stalten) ........................... 723 203
t)bcrnachtungsgelder (Verwaltung) 531 203
Ubcernacbtungsgeider (Anstalten) ... 731 203
UberschuB des Vorjahres 48y 36
UberwaLhungsdienst, Polizeilicher .. . 575
Uberweisungsgebiihren ............ 540 200
Umlaufmittelabfiihrung ............ 46
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Sacb. Sactr_ Titel
gruppe konten-konto 1950
Umlaufmittelabfuhrung der VED und
KWU 466 25
Umlaufmittelabfuhrung der ubrigen
offentlichen Betriebe ............ 461 25
Umlaufmittelzuftihrung ............. 96
Umlaufmittelzbfuhrung an VEB und
KWU ........................... 960 213
Umlaufmittelaufuhrung an die f1bri-
gen dffentlichen Betriebe ........ 961 214
Umsatzausgleichsteuer .............. 422 42
Umsatzsteuer, Einnahme ........... 405 42
Umsatzsteuer (Verwaltung) ........ 549 200
Umsatzsteuer (Anstalten) ...... . ... 749 270
Umschrcibungskosten (Verwaltu?ngs-
gehaude) ......................... 599 200
Umschreibungskosten (Anstalts-
gebiiude) ........................ 799 200
Umschuhuigskosten ................ 661 312
Umsetzung'skosten .................. 92 920
Umzugskosten (Verwaltung) ........ 532 203
Umzugskosten (Anstalten) .......... 732 203
Umzugskosten der Dienststelle ..... 540 200
Unfallversicherung Mr Schiller, Stu-
denten, Jugendliche und Kinder . 815
Unterbringung von Gefangenen, Ko-
sten fur .......................... 574
Unterbringung von Jugendlichen in
nichl; offentlichen Heimen ........ 680
Unterhaltung der Ausstattung von
Speisesalen, Kulturraumen usw.
(Verwaltung) .................... 535
Unterhaltung der Ausstattung von
Speisesalen, Kulturraurnen usw.
(Anstalten) ...................... 735
Unterhaltung der Bt roausstattung
(Verwaltung) ....... ....... .. 542 200
Unterhaltung der Buromaschinen
(Verwaltung) .................... 542 200
Unterhaltung der Buromaschinen
(Anstalten) ...................... 742 270
Unterhaltung der Fachausstattung
(Anstalten) ......... ........... 742 270
Unterhaltung der Fahrzeuge, Trans-
portanlagen und -gerate .......... 75
Unterhaltung der Grundstilcke, Ge-
baude und Raume (Anstalten) .... 791
Unterhaltung sonstiger Fahrzeuge
(Verwaltung) .................... 553 202
Unterhaltung sonstiger Fahrzeuge
(Anstalten) ........ ........... 753 270
Unterhaltung der Kraftfahrzeuge
(Verwaltung) .................... 551 202
Unterhaltung der Kraftfahrzeuge
(Anstalten) ........ ... .... 751 270
Unterhaltung der Maschinen, maschi-
nellen. und technischen Anlagen
(Verwaltung) .............. . ...... 56 561
Unterhaltung der Maschinen, maschi-
nellen, und, technischen Anlagen
(Anstalten) 76 761 270
konten- '?u`' 1LeA
gruppe konto 1950
Unterhaltung offentlicher Anlagen
(Straflen,Platze, Wasserlaufe,Briik-
ken, Friedhbfe, Feuerlbschteiche) 780 327
Unterhaltung der Transportanlagen
und -gerate ...................... 556
Unterhaltung der Verwaltungsgrund-
stticke, -gebaude und -raume .... 591
Unterhaltungsschriften und -spiele 806 315
Unterkunft und Verpflegung fiir
Verwaltungspersonal ............. 538 208
Unterkunft und Verpflegung Mr
Fach- Lind Wirtschaftspersonal in
Anstalten ......................... 738 270/315
Unterkunft, Entgelte Air (Anstalten) 340 7/17
Unterkunft, Erstattung der Kosten
von Dienstkr5ften (Verwaltung) .. 220 7
Unterkunft, Erstattung der Kosten
von Anstaltspersonal ...,. 320 7/17
Unterkunftskosten der Krankenhau-
ser, Anstalten, Heime, Internate .. 300 7/17
Untelstiitzungen (Verwaltung) ...... 525 104
Unterstiitzungen (Anstalten) ........ 725 315
Untersuchungen, Gebiihren fiir (Ver-
waltung) .........................
Untersuchungen, Gebi_ihren, fur (An-
stalten) .......................... 743 205
Untersuchungsgebfihren ............ 300 4
Urkunde.n, Gebtihren Air ........... 200 3
Veranstaltungen, Kulturelle, fur An-
staltsinsassen .................... 806 315
Veranstaltungen, Offentliche ........ 630 211
.Veranstaltungen, Offentliche (An-
stalten) ............. ........... 860
Veranstaltungen in Verwaltungs-
. gebauden, Miete und Pacht fur ... 210 200
Verbandsmittel fur- polizeiarztlichen
Dienst 576
Verbesserungen im Walde .......... 775 270
Verbotsschilder (Forst) .............. 775 270
Verb rauchsmaterial der Werkstatten 741 200/270
Verbrauchsteuern .................. 41/42
Verfahrensgebtihren ................ 200 3
Verfilgungsmittei der VQrwaltungs-
loiter 62 620 280
Vergniigungssteuer 433 62
Vergutungen nach dem Stellenplan 50
Vergutungen an Beschaftigte mit
Verwaltungstatigkeit (siehe An-
hang zur Anlage 1, Ziffer 1) ...... 500 100
Vergutungen an Beschaftigte mit
technischer Tatigkeit im Verwal-
tungsdienst (siehe Anhang zur An-
lage 1, Ziffer 2)
Vergutungen fur ehrenalntliche Ta-
tigkeit ............
Vergutungen fiir sonstige Deschdf-
tigte (Verwaltung) ...............
Vergutungen fur nebenberufliche Ta-
tigkeit (Verwaltung) .. . ...........
Vergutungen nach dom Stellenplan ..
501
100
511
204
51
524
108
70
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kcmio 99$0 !?IUPPe ko:;to 1950
Vergi.itungen an das bachpersonal
i('hu. Anhang zur Anlage 1,
iaffcr 3) 700
V(-?Litungen an B(-sciaftigte mit
ftclncischer Tatigkeit in Anstalten
,ind l:inrichtungen tsaehe Anhang
rui, ?niage 1. Ziffer 4) ............ 701
Vergiitungerr fur son:;tige ljeschaf-
tigte (Anstalten) .................. .1
Vurgiitungen fur nebenLc!'uflielie Ta-
Ii.gkcil. (Anstalten) ................ 724
Ve,~gutangen fur Arbeiten im Werk-
erlra:; and besondere Arbeiten 724
Vc kchisnnlagen ................... c$
Ve relit von Gertiaten, Werkzeugen,
a;ersten, instrumenten ........... 311
V~, iutaladeckune; ... ............... 95
V rlu5te drr VEB and KWU ...... 950
V'? rtnes_ru~ .
Lehr Inge
ErliiuteruuCen:
Gu 1(to, 002: Veranschlagt sled: DM
E.. Dechreparatur am Ver,valtungsgebaude X-Platz 13
R. S 'utefiigtem Kostenvoranschlag (An
35) ......
15 000
2, lansc-nde Instandsetzung der Verwaltu
X-PSitz 13 and Ypsilonstral3e 12
-sgebaude
4 600
3. Kleininvestitionen (Neuinstallation eir. r elektri-
sch?,u Anlage) ........................... ............
400
* iisammen:
20 000
Stellen
1
3
15
Sutlbetrag fur das Istbetrag fiir
Ilechnungslahr I 1. bis 1. 7. bis
1951 19.50 30. 6, 1959 131. 12. 1949
in 1000 DM mit einer Dezimaloteffe
Einzelplan 17
jolksbildung (Seite 2)
I
5,0 4,5 2,3
-
2,0
1,4 1,4 0,7
_ 40
6,4
6.4 7
20,0
tiC
b0,0
5,1)
15,5
28,7
3,4
8,0
16,2
2,0
1,6
0,8
10,2
100
18,1
49,2
25
2
46 Stellen
Seitenbetrag: 716,8 I 800,0
Zu Kto. 500: Veranschlagt sind:
I Nach Tarif IG VBV (Lander) Ortsklasse A
Vergutungen .......................................... 624 789
Sozialversieherungsbeitrag der Verwaltungsstelle 60 168
Dnfallversicherungsumlage (31/0) 1805
Lusammen: 716 762
ransi: 116 800
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Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8
Einzeiplao 17
Volksbildung (Seite 3)
Kantonummer
Sollbetrag fair das
R
h
I
Istbetrag fur
I?;ia6?1..
Sacit-
Zweckbestimmung
ec
nungsj'
i
1951 19:10
. . Lfa 131 ].,7. his
lgio
1j
1+149
plan
gaPltd
kento
in 1000 Ml mit
.
.
..
1 l)ezimaladelle
1
31
I- 3
4
: f,
7
17
(17)
(070)
Obertrag:
716,8
800,0
X01
Venguttingen an Beschaftigte mit technischer
Tatigkeit im Vervtaltungsdienst ..............
117,4
135,7
67,2
70,6
1. Nach Tarif IG VVBV (Lander)
Verg.-Gr. Stellen
II 3
IV 16
uSw.
Zu?satnmen I: 19 Stellen
IT. Nach Tarif IG -------- .-.--......... _
Verg.-Gr. Stollen
A 2
B 5
usw.
Zusammen II: 7 Stellen
Zusammen I u. II: 26 Stellen
540
Allgemeiner Geschai'tsbedarf ...................
26,0
30.0
14,2
16,7
nw.
Verwaltungskosten Zusammen:
860,2
965,7
Eriauterungep:
Zu Kto. 501: Veranschlagt Sind: DM
I Nach Tarif IG VBV (Lander) Ortsklasse A
Verg(Itungen .......................................... 63 718
Sozialversicherungsbeitrag dot Verwaltungsstelle 6 212
17nfallversicherungsumlage (3'Io) .................... 186
Zusammen I: 70 116
II Nach Tarif IG .............. Ortsklasse A
Vergtitungen .......................................... 40 212
Kinderzuschlag ....................................... 21600
Soziaiversicherungsbeitrag der Verwaltungsstelie 4 281
17nfallversicherungsumlage (41/o) .................... Vol
Zusammen II: 47 264
Insgesamt':1 u. I:[: 117 380
Kapitel 070: Ministerium fur Volksbildung
Kapii:el 352: Schlosser and Garten .
Zu Kto. 540: Veranschlagt Sind: DM
L Telefori- and Te1egraanmgebUhren ................. 17 00
2. Schreib- and Zeidh(enbedarf .......................... 4090
3. Sonstiges ....................... .. ......... 2 000
Zusammen: 23000
Einzelptan 17
Volksbildung (Seite 4)
Kontonummer
Sodlbetrag fir das Isthetrag lir
i
l k
E
l
Zweckbestlmrnung
Rechnuigsjahr
1. 1. him 1. 7. bit
19 1 14"0 30. 6. 1950 131.12 . 1949
Kap
te
o
plan
in 1000 D11 ink eiuer Q,- ,ualaldle
1
2
3
4
3
6
7 8
(17)
(070)
Zweckausgaben der Verwaltung
620
VerfSgungsmittel der Verwaltungsleiter .......
20,0
20,0
7,2
13,1
new.
Zweckausgaben der Verwaltung zusammen:
20,0
20,5-
,
Summe Ausgaben Kapitel 070
940,2
1034,9
Summe Einnahmen Kapitel 070
6,4
7,9
Mithin Zuschu(3,
933,8
1027,0
352
Schlosser and Garten
Es folgt die Darstellung der einzelnen Sach-
konten wie bei Kapitel 070
Summe Ausgaben Kapitel 352
Suanme Einnahmen Kapitel 352
Mithin Vberschu13
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Querscbnitt and AbsebluB
?f.Linnahmen
achk
ontenklas
se bzw. Sa
chkonteng
ruppe
Sach
Au1gaber.
Kapitel
94
40
-
kon
o
Zu
bereich
0
2
3
(ohn
e
4
02)
45 46
~
402
sammen
47-49
0
070
-
-
6,4
- I
- I
- -
( -
6,4
I
-
-
-
-
-
- -
0
-
6,4
--
-
- I - I
-
6,4
3
302
--
-
-
-
-
-
-
-
-
3
318
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3
352
-
-
-
-
-
usw.
3
usW.
I I
`
I
Zusammenstellung
0
-
-
-
6,4
-
-
-
-
1
2
4
--
5
6
--
r
-
g3en-
befeich
1j f
0 070 600 1 - ' 834 2 26,0 20,0 -
73--791 8
1 -- 60,0 --- 1834,2 26,0 20,0 - ( ?-
nW I
9L
98, 99
- 940,2
Einzel-
pln 17
l
'5C -52 0-59 6 170-72
I I ! I I
I> u,.rip an 17
Vnik.sbildung (Seite 5i6)
Zu
sa:m.
men
- I -
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Einzelplan 17
Volksbilddung
Quersd nitt and Abschlu6
C. AbschIu6,
in 1000 DM mit 1 DezimalstelIe
-}- tYberschuB
- ZuschuB
1951 1950
6 7
1951
2
1950
3
Ausgaben
1951 1950
7,9 I 940,2
Haushaltsplan fiir 1951
des Landes ............................................................................................
des I{reises ............................................................................................
der Gemeinde ....................................................................................
GesamtttuerseIinitt and Abschfuf3
A. Einnahmen
Aufgaben-
bereich
Sachkontenklasse bzw. Sachkontengruppe
40-44
0 1 2 3 (ohne 402) 45 46
47-49
Sach-
konto
402
Zusammen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
_ 9
0-9
Aufgaben-
bereich
Sachkontenklasse bzw. Sachkontengruppe
0 1 50-5253-59 6 70-7273--79 98,
9 8 , g9 91 95 96 97
go,
Zusammen
0
2
3
4
5
6
7
8
9
0-9
I
I
I
I
1
I
I
I
Einnahmen
1951 I 1950
3
1951 1950
+ UberschuB - Zuschul3
1951 1 1950
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Lelauterung zur Anlage 3
Mr die Amaze 3 A and B erforderl Shen Angaben miissen aus den Einzelplanen zusammengestellt werden.
i'ur wire: ?o1gendes Muster vorgesthiiag: n:
A. Einnahmen
~~ mursssunq Satl~ho itenklasse bzw. Sa hkontengruppe
us f I 40 -44
B. Ausgaben
n.-ii vnr,tehenciem Mua;ter van der b i.r. Verwaltungsstelle gefertigten Aulstetlunyen Sind nur fur sie selbst
i Sri ii., Ari die u'oergeuodnete Verwai? ingsstelle ist nur die Anlage 3 zu ubersenden.
I:~lage
fur die Zu :aenuternf.t,sisung
&?I, 111tushalte
ainuiengefafiter Haushalt
4i-r Gerneinden
' -r Kreise
.......... _... l-v neic Bien cnnier 2000 Eiriwc in-ern
f_ meinden von 2000 bis 10OOi. Einwohnern
.t;.riieinden ubrr 100100 Einwot -ier
di! _?is'e
mtquersthnitt and .%bschluf
. Einuahmen w !1;00 IJM mit I Dezimaisteile
v.'rgleicte An1a,e 3 A
l;. Auseaben in 1+1110 Dii mat i DezimaI teiis
v::r:;1eiche Anlage 3 B
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C. Absehluf3 in 1000 DM mit 1 DezimalstellP
Einnahin en A-usgaben +uberschuB zusd,oa
E.inzol- Bezeichnung _-_----------
plan Soll 1950 Ent wur Vorschlag Soll 1950 Entwurf Vorschlaq Soil 1950 Entwurf Vorschlag
4 5 5 7 1 8 9 10 -----11---
Erlauterung zur Anlage 4 Shane ist hier statt ?aus Einzefplanen" zu setzen: ?aus Pl5nen
der Kreise bzw, Gemeinden".
Fur die Zusammenstellungen nach Anlage 4 A and B wird Ins iibrigen gilt das unter ,Erl iuterung zur Anlage 3" Ge-
gleichfalls das vorstehend unter ,Frlauterung our Anlage 3" sagte. An die tibergeordnete Verwaltungsstelle 1st daher nur
gegebene Muster in Vorschlag gebracht, Lediglich in der zweiten die Anlage 4 zu iibersenden.
Gemeinde :........ .......................... ................. Anlage 5
Kreis: ....... ...... ................................................ Muster fiir Ergailzungen cum Entwurf
Land: ......... ........ A. Erganzana min Entwurf in 1000 DM mit 1 Dezimalstelle
Brizel-
Einnahmen
Ausgaben
Kapitel
Bezeichnung
Begrizndung
plan
mehr weuiger
-.---
mehr wenigei
_-
I
1
2
3
4
5
_-
6
7
8
B. Zusammengefafite Erganzung zum Entwurf
der Kreise
der Gelneinden
Einzelplan
Bezeichnung
E i n n a h m e n
--
Ausgaben
Be
riz
d
me
hr I
----
weniger
me
hr
we
iger
g
n
ung
'
2
3
5
6
7
75
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Ani,rdnunw Nr. 50
ssenordnm tiir die Deutsche Demokratische Republik
1
Die Annahme von Haushaltseinnahmer und die Lei-
stung von Haushaltsausgaben fur
das Fiiro der Volkskatnmer,
(lie Kanzlei beim Prasidenten der Re aublik,
ci is Buro des Ministerorasidenten,
ci 'le MMl i pis terlen der Republik,
d c Landesregierungen,
;le Stttdt- und aandkreise und the G, meinden
roet;ein sich ausschlieBlich nach den lestimmungen
diese Kt--senordnun,g.
? 6
(1) Ober alle Einnahmekont;en verfugt nur das zu-
sctandige Finanzorgan.
(2) Ober die Ausgabekonten verfUgt der Konten-
Inhaber im Rahmen des Kassenplans.
7
IDs zustandige Finanzorgan teilt der Deutschen No-
ten`aank die Verfugungsbererlltigten fur die einzelnen
Konten der Einzelplane mit.
(1) Haushaltseinnahmen und -ausraben diirfen nut
fiber die Haushaltskonten geleistet werden.
(2) Die Haushaltskont:en sind ale solche kenntlich zu
niw-,hen, die Kontennummern sind der Haushaltsplan-
glit ierung anzupassc: n.
tl, Kass- vollzugsorgan. fair den Stan ,haushalt der
l)eulschen Demokratischen Republik (Hat shalt der Re-
pnbi.;, Linder, Kreise und Geniein len) ist the
Fe=,ut:;che Notenbank.
)2) Die Deutsche Notenbank erlediet die rich aus
di,s_e Verordnung er,gebenden Aufgabev in einer be-
Sond rep -,tWteilune.
)i.- Deutsche Notenbank hat die Aufga te:
1. the H b Zweckhflstimrnung
Aufga.tLenhereieh 3
V;olkst3.lduna CVissen,
schaft und iiultu'r
00 Volksve.tretung
10 Finanzen
20 Industrie
30 A11g-~melnbildende
ident der Re-
Oi Prd
C" larrung mid
i t
21 Unt^ ^b ne der
Sdtulen und
s
publik
.
Statistik
bffentliclien Hand
Sondersc hu len
31 Berufs- und Fach-
02 Verwaltungs-
12 Land- und Fo
22 Handel
schulen
lei.tung
wirtschaft
23 Kultur
32 Allgemeine Schul-
03 staatl.'Verwaltung,
13 Industrie
24 Landwirtseli.aft
zwecke
IntleNes
14 Aufbau
(MAS. VV(,;)
33 Wissenschaft und
Fnrschuna,
25 itre Uiin6utute,
34 Afleemeine volics-
Staatl. Kontroille
und Polizei
16 Post
Versiclzerungen
biidung
17 Handel und Ver-
und Lotterien
35 Kultur
05 Auswartiges
sorgung
26 Verkehr unct Post
36 Kulturelle Bezie-
06 Justiz
18 Innerdt sch.Handel,
hungen zu ande-
07 Volksbildung
AuBenhandel und
27 Kommunal-
ren Volkern
wirtschaftliche
08 Arbeit. Soziales u.
Material versor-
UnternehmQn
37 Rundfunk
Gesundheitswesen
gung
38 Kirchen- und son-
(KWU)
Religions-
sti
09 Sonsta$e politische.
19 Sonstige wirt-
ge
kulttkrelle und so-
schaftliche Ver-
gemein schaften
ziale Verwaltung
waltung
39......
Aufgabenbereieh 5
Land- und Forst-
wirtacbaft
Aufgabenberekuh 6
Arbeit und Sozialwesen
Aufgabesberrieb 7
GesundheitsWesen
Aufgabenbereich 8
FOrderung der demokra-
tiseben Ordouf e
Jugend und Sport
50 Landwirtschaft
60 Steigerun:g der
70 Gesundheitswesen
80 Demokratische
Arbeitsproduk-
71 Krankenhauser
Organisationen
51 Rodemeform
tivitat
72 Seuchen- u. Volks-
81 Nationale Front
52 Tierzuchtwesetl,
61 Arbeitsschutz
krankheiten-
bekampfung
82 yolkssolidarit it
53 Ve4erinkl'we t
62 Arbeitseirisatz
73 Gesundbeatpiiege
83 FLJ und JY
54 Forstwirtschaft
63 Einriehturtgen der
Sozialfiirserge
74 Apotheken
75 Schutz von Mutter
84 Berufsausbildun.g
und -betreuung
55 Fiscereiwesen
64 Sozialftirsorge
und Kind
85 Sport u. Erholung
70 Nahrungsmittel,.
56 Scll dlings-
65......
liontrollg
66 VQrschu1is g ,F.,r-
belmp$ung
66 ......
77 Heil- und Rfleg-
ziehung
57 Wasserwirtschaft
67
anstalten, Gene-
87 Jugendhilfe
......
sungsheime u, a,
58......
88...::.
78 Ortshygiene
88 ......
59 ..:.::
69 Se, alver icherung
79 ......
89 ......
Aufgabenberelcb 4
Verkehr
40 Kraftverkehr un
Strai3en w?esen
41 Schiffahrt
42 Verkehrselnrich-
tungen
43 ....
44...:.
45......
46 ..::.
47.:.:..
48...::.
Aufgabenbereich 9
U?rige Aufgabep-
berelche
90 kriegsfolgen
91 Abgaben
92 Vermogen und
Schulden
93 Industrie und
Handel
94 Sonstige Anstalien
u. Einrichtungen
95 ......
96......
und Solliiberschuf1
Finanzausgleich
Aolage I
01 Volksvertretung
02 Prdsident der Re-
publik
03 Verwaltungs-
leitung
04 Awwartl9ft
05 Staatliche VerwaI-
.........-A r.. new
06 Staatssicherheit
07 Planung
08 Finanzen
09 Industrie
10 Land- und Fonst-
wirtsehaft
11 Innerdeutscher
Handel. Auf3en-
haaoeel und Ma-
terialversorgung
12 Handel mid Ver-
sorgung
13 Arbeit u. Gesund-
heitswesen
14 Verkehr
15 Post und Fern-
meldewesen
16 Aufbau
17 Volksbildung
18 JIj sti2
19 Abgaben
20 Vorjahr- und
SoIliibersdiu6
21 Finanzausg1efc 1
22 Sozialversieherung
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8
Einheitskontenrahmen der offentlichen Verwaltung
3. Teal: Sachkontenrahmen
Masse 0
Masse 2
Masse 4
Masse 6
Klasse 8
Sachverin gen
I M*+.+amen der Verwaitung
Einnahmen It. Abgabengesetz
Zweckausgaben der Verwaltung
Zweekausgaben der Anstalten
und Sondereinnahmen
und Einrichtungen
Gruppe Zwedrbestimmung
Gruppe Zwedcbestimmung
Gruppe Zweckbestimmung
Gruppe Zweckbestimmung
Gruppe Zwedcbestimmung
00 Unbewegliches Verwaltungs-
20 VerwaltungsgebUhren und
40 Besitz- und Verkehrsteuern
60 Ehrungen und Preise
80 Aufwendungen fiirAnstalts-
vermogen
01 Bewegliches Verwaltungs-
Strafen
21
i
41
}Verbra
chst
d Zoll
61 Beitrage und Zuwendungen
insassen
E
nnahmen aus dem Sach-
u
euern un
e
42
62 Verfugungsmittel
81 Aufwendungen fur Schuler
vermogen
02 Unbewegliches Vermogen
vermogen der Verwaltung
43 Gemeindesteuern
63 Verschiedenes
und Studenten
der Anstalten und Ein-
22 Erstattung von Verwal-
tungskosten
44 Haushaltsaufschlage
64 Filrsorgeunterstiitzung
82 , , , ; ; .
richtungen
23 Erlose
45 Gewinne
65 Gesundheitsfiirsorge
83 .. ' ' ' '
03 Bewegliches Anstaltsver-
o
24 Erstattung von Zweckaus-
46 Abfuhrung von Umlauf-
66 Arbeitsfursorge
84
m
gen
04 Unbewe ches
gli Altgemeines
gaben der Verwaltung
25
mitteln
47 Ausgleichsabgaben
67 . , , _
68 Jugendfiirsor~
85 .... ,
86 Verschiedenes
Sachvermogen
05 Bewegliches Allgemeines
......
26 . ? ? ? ? .
48 Finanzausgleich und Haus-
69
87 ...:. ,
Sachvermogen
27
haltsuberschuB
88 .....
06 Unbewegliches Sachvermo-
......
28 Einnahmen aus Kapital-
49
Masse 7
89
gen der Stiftungen
vermogen
Kosten der Anstalten. Einrichtun-
07 Bewegliches Sachvermogen
29 Sonstige Verwaltungsein-
gen, Stiftungen and des
Ailgemeinen Sachvermogens
der Stiftungen
h
08 Verkehrsanlagen
na
men
09 Sonstiges Sachvermogen
70 Vergutungen nach dem
Stellenplan
Klasse 3
71 Vergutungen fir sonstige
Masse 1
Einnahmen der Anstalten und
Klasse 5
Beschaftigte
Klasse 9
Kapitalvermogen
und Schulden
Einrichtungen, Einnahmen aus dem
Sachverznogen der Stiftungen und
Verwaitungskosten
72 Zusatzliche personliche
Sonderausgaben
aus.AUgemeinem Sachvermbgen
Aufwendungen
10 Ka talvermo I
pl' gen auf Grund
I
30 Benutzungsgebuhren und
50 VergUtungen nach dem
73 Sachliche Aufwendungen
fair das Fach- und Wirt-
90 Kriegsfolgekosten
von Anspriichen gegen Ge-
bietskorperschaften
Beitrage
Stellenplan
schaftspersonal
91 Abfiihrun en an die DIB
31 Einnahmen aus dem Sach-
51 Vergutungen fur sonstige
74 Allgemeine sachliche Be-
ll Kapitalvermogen
vermogen der Anstalten und
Beschaftigte
triebskosten
92 Umsetzungskosten
12 Rileklagen und Guthaben
Einrichtungen, Stiftungen
52 Zusatzliche personliche
75 Unterhaltung der Fahr-
93
bei Kreditinstituten
und des Allgem. Sachver-
Aufwendungen
Transportanlagen
zeuge
. .
. .
13 Auslandsschulden
mogen
53 Sachliche Aufwendungen
.
und -aerate
94 ......
14 Irlandss holden uber
gegen
32 Erstattung von Betriebs-
koste
fur das Verwaltungs-
personal
76 Unterhaltung d
Maschiren
95 Verlustabdeckung
Gebietskorperschaften
n
33 E
lo
54 Allgemeine sachliche Ver-
,
.
maschinellen u technischen
96 Umlaufmittelzufuhrungen
15 tbrige Inlandsschulden
r
se
waltungskosten
Anlagen
97 Preis sttitzungen
16 Verwahrgeld
34 Erstattung von Zweckaus-
gaben der Anstalten und
55 Unterhaltung der Fahr-
77 Besondere sachliche Be-
98 Finanzausgleich und Haus-
haltsfehlbetrag
17 Vorsehiisse
Einrichtungen
zeuge, Transportanlagen
triebsaufwendungen der
99
18 Zahlungslnittel
35
und -gerate
Land- und Forstwirtschaft
Reserve
19 Reinvermogen
, , , , , ,
36
56 Unterhaltung d. Maschinen,
78 Kosten der offentlictlen
......
maschinellen u. technischen
Anlagen
37
Anlagen
38
o 57 de
dere
Au
79 Kosten der Grundst lcke
Justiz
der
der P
und Justiz
olizei
Gebaude und Raume der
39 Sonstiges
58
Anstalten und Einrichtun-
59 Kosten der Verwaltungs-
gen und des Allgemeinen
grundstiicke, -gebaude und
Sachvermogens
-raume
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Aktiva (Vermogen)
Bilauz
zum -........... _ ..................... ............ ................................................... ... Fassiva (Seh;iIden)
00 Unbewegliches Verwaltungsvermogen
000 Unbebaute Grundstiicke ....... ... _ ...................-
?1c11 Bebaute Grundstucke .......... ?_
?:a;2 Verwaltun.gsgebaude .............
003 Grundstucksgl Rechte ......... ... - ......................
C04 Nicht fertiggestellte Anlagen: .. ... - ...................
109 Sonst. unbewegliches Verwaltui gs-
{ LO Buro- und Geschafisausstattung ... .. . .....................
Oil Riiromaschinen, -instrumente and
-apparate ..................... ............_........--
0 2 Fahrzeuge ..................... ... _?..__...._..
W3 3 Transportanlagen und -gerate . ... ............... .... (11A Maschinen, mascninelle und t -ch-
:rische Aniagen ................. ... -_............... _
019 Sonstiges bewegiiches Verwaltu igs-
nxige.
02 Unbewegliches Vermogen der Ansta.ten
mid Einrichtungen
11,110
11;?1
iF`L2
u23
c,'4
029
Unbebaute Grundstiicke ....... ... .......................
Hebaute Grundstficke .......... ...........................
Anstaltsgebaude
Grundstucksgl. Itechte ......... ... _.._...._......... ..
Nicht fertiggestellte Anlagen
Sonstiges unbewegliches Anst its-
.. .....
rermogen ......................... _............
o 10 Fachausstattung . .............. ...
? 31 Werkzeuge, Instrumente, Appi::ate
432 Fahrzeuge .........................
033 Transportanlagen und -gerate .....
034 lklaschinen, maschineiie und I rch-
=b~.e Aniagen ................ ...
x135 Lcbcndes lnvent:rr .................
039 Sonstiges bewegliches Anstalts ,er-
040 Tnbebaute Grundstiicke .......... . ...................
141 Ilebaute Grundstucke ..... _ ........ _............_....,...
?142 Gebliude .......................... ?_.................
043 C:ruedstucksgl. Rechte
0144 Nicht fertiggestellte Anlagen ...... _..__ ...............
49 Snnstiges unbewegliches All, em.
................._
I- chvermogen ..................... ....
50 Ausstattungs- und Gebrauchsge Fen-
sc;nde ........................ . _ ................. _
051 Werkzeuge, Insi:'umente, App< rate
052 Fahrzeuge
053 Tiansporianlager und -gerate ...... .............. ......
054 Maschinen, maschineiie und i ?ch-
rE,che Anlagen ... ................. -...........:..........
059 Sonstiges bewegliches Allgern. S ich-
ver rnogen ......................... .....................
00 Wertberichtigung aut unbewegliches
V erwaltungsverin8gen
001 Bebaute Grundstucke........................_..._......_
OJ2 Verwaltungsgebiude....................................w
003 Grundstticksgl Rechte .............._.................?
004 Nicht fertiggestellte Anlagen....., ...._.......... .... ...
009 Sonstiges unbewegliches
Verwaltungsvermogen
01 Wertberichtigung auf bewegliches
Verwaltungsvermogen
010 Buro- und Geschaftsausstattungen . .
011 Bdromaschinen, -instrumente und
-apparate .........................
012 Fahrzeuge ........................
013 Transportanlagen und -gerate ...... _.._....__.,._.. .
014 Maschinen, maschinelle und tech-
nische Aniagen .................... -.-._............._
019 Sonstiges bewegliches Verwaltungs-
vermhgen ................... . ........ ............
02 Wertberichtigung auf unbewegliches Ver-
mogen der Anstalten und Einrichtungen
021 Bebaute Grundstiicke , ............. _......................
022 Anstaltsgebaude ................... ..?.................. 023 Grundstilcksgl. Rechte .....................................
024 Nicht fertiggestellte .Aniagen ....... ........ ......... 029 Sonstiges unbewegliches Anstalts-
vermogen ......................... ......... ............
03 Wertberichtigung auf bewegliches
A;istaltsvermi gen
030 Fachausstattung ...................
031 Werkzeuge, Instrumente,Apparate..
032 Fahrzeuge ........................
033 Transportanlagen und -gerate ...... ?....?............
034 Maschinen, rnaschinelle und tech-
nische Anlagen .................... ._................
039 Sonstiges bewegliches Anstaltsver-
rnogen .................................................-.
04 Wertberichtigung auf unbewegliches
Allgemeinen Sachvermogen
040 Unbebaute Grundstiicke
041 Bebaute Grundstucke .............. ..... ................ _.
.-_.....-.
042 Gebaude ........................... ...........
043 Grundstucksgl. Rechte
044 Nlcht fertiggestellte Anlagen
049 Sonstiges unbewegliches Allgemein.
Sachvermogen ...........................................
05 Wertberichtung auf bewwegliches Sach-
vermogen "I ................
050 Ausstattungs- und Gebrauchsgegen-
mtande .................................... _...._.....
-.........
051 Werkzeuge, Instrumente, Apparate ...............
052 Fahrzeuge ........................ ............ _..._...
053 Transportanlagen und -gerate
054 Maschinen, maschinelle und tech-
nische Anlagen .... .......... .....................
059 Sonstiges bewegliches Allgemeines
_
Sachvermogen .................... ..... .................
Seitenbetrag
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Ubertrag:
06 Unbewegiiches Saehvermogen der
Stiftungen
060 Unbebaute Grundstiicke ...... .... . .......................
061 Bebaute Grundstticke ...... . ... . .
062 Gebaude ..........................
063 Grundstiicksgi. Rechte .............
064 Nicht fertiggestellte Aniagen .......
069 Sonstiges unbewegliches Sachver-
mogen der Stiftungen .............
07 Bewegliehes Sachvermogen
der Stiftungen
070 Ausstattungs- und Gebrauchsgpgen-
stande ....................... ..... ......................-
071 Werkzeuge, Instrumente, Apparate ........................
072 Fahrzeuge ... ..... . ..........'...........................?
073 Transportanlagen und -gerate . .............................
074 Maschinen, maschinelle und tech-
nische Aniagen ..... ...... ...
079 Sonstiges bewegliches Sachvermogen
der Stiftungen ........... ...
08 Verkehrsanlagen
080 Autobahnen und Fernverkehrs.
stral3en .....................
081 LandstraBen 1. Ordnung . ...
082 LandstraGen 2. Ordnung ..... ...
083 LandstraBen 3. Ordnung undoffent-
lithe Wege aller Art ......... ...
084 Platze, Parks und Sffentliche Aniagen
085 Anlagen an FluBlaufen und Seen ..
086 Kanale ...................... ...
087 Schleusen .........................
088 Deiche ..............
089 Sonstige Verkehrsanlagen .........
090 Forsten, soweit nicht KWU ........
091 Kunstwerke, Museumswerte
10 Kapitalvermogen a. Gr. v. Anspr. gegen
Gebietskorperschaften
101 Darlehnsforderungen gegen andere
Gebietskorperschaften .............
103 WertpapiermaBig verbr. Forderun-
gen gegen and. Gebietskorperschaften
105 Sonstige Forderungen gegen andere
Gebietskorperschaften .............. . .......................
`11 Kapitalvermogen
110 Darlehnsforderungen ohne dingliche
Sicherung aus der Zeit vor 9. Mai'-1945
111 Darlehnsforderungen ohne dingliche
Sicherung aus der Zeit n. B. Mai 1945
112 Darlehnsforderungen mit dinglicher
Sicherung aus derZeit vor9. Mai 1945 _ ..................
113 Darlehnsforderungen mit dinglicher
Sicherung aus der Zeit n-, 8. Mai 1945
114 Sonstige Forderingen aus der Zeit
yor dem 9. Mai 1945 .......... . ..:.. ?...........
........_:
115 Sonstige Forderungen aus der Zeit
nach dem 8. Mai 1945
116 Wertpapiere und Beteiligungen' aus -
der Zeit vor dem 9. Mai 1945....'....
Seitenbetrag ?............ ?....
Ylbertrag:
06 Wertberichtigung auf unbewegliches
Sachvermogen der Stiftungen
...................... _
........................
nische Aniagen .. ...
079 Sonstiges bewegliches Sachvermogen
der Stiftungen .................... ......................
072 Fahrzeuge ........................
073 Transportanlagen und -gerate......
074 Maschinen, maschinelle, und tech-
061 Bebaute Grundstucke ..............
062 Gebaude .......
063 Grundstiicksgl. Rechte .............
064 Nicht fertiggestellte Aniagen ......
069 Sonstiges unbewegliches Sachvermo-
gen der Stiftungen..................
07 Wertberichtigung auf bewegliches
Sachvermogen der Stiftungen
070 Ausstattungs- und Gebrauchsgegen-
stande ...........................
071 Werkzeuge, Instrumente, Apparate
1951
noch nidbf:
ausfii:len
..-.........
..................
08 Wertberichtigung auf Verkehrsanlagen
080 Autobahnen und Fernverkehrs-
stra[3en ..........................
081 LandstraGen 1. Ordnung ...........
082 LandstraGen 2.Ordnung ...........
083 LandstraGen 3. Ordnung und dffent-
liche Wege aller Art ................
084 Platze, Parks und offentliche Aniagen
085 Aniagen an FluBlaufen und Seen ..
086 Kanale ............................
087 Schleusen .........................
088 Deiche .............................
089 Sonstige Verkehrsanlagen .........
09 Wertberichtigung auf sonstiges Sachver-
mogen
090 Forsten, soweit nicht KWU ........
091 Kunstwerke, Museumswerte .......
13 Auslandsschulden
130 Auslandsschulden aus der Zeit vor
1951
nosh nidit
ausfiillen
dem 9. Mai 1945 .................... ......................
131 Auslandsschulden aus der Zeit nach
dem 8. Mai 1945 ................... _.................. 132 Reparationsverpflichtungen ......... ........?............
14 Inlandsschulden gegenuber Gebiets-
korperschaften
140 Darlehnsschulden gegenuber dem
fr. D.R. u. ehem. Preullen .... , ..... - ................?.
141 Darlehnsschulden aus der Zeit vor
dem 9. Mai 1945 gegen sonstige Ge-
Gebietskorperschaften . . . ...... . . ......................
142 Darlehnsschulden aus der Zeit nach
dem 8. Mai 1945 ...............:... ............?.........
143 Anleihescbulden gegenuber fr. D. R.
und ehemaligem Preullen ............... ...................... 144 Anleihescbulden aus der Zeit vor dem
9. Mai 1945 gegen sonstige Gebiets
korperschaften ...........:........ ........?........... 145 Anleihescbulden aus der Zeit nach
dens 8. Mai 1945 .................... ...... ...............
_
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Uhertrag:
1-7 Wertpapiere and Beteiligungen tus
der Zeit nach dean 8. Mai 1945 ...... ..................... _
1,33 Kapitalvermogen der Stiftungen, ... - ......................
1'9 Sonstiges Kapitalvermogen ........ .......... ...........-
12 )tiiekiagen and Guthaben bei Kredit-
i+i,tituten
128 Vei fiigbare Rucklagen ............. ........... _........ .
121 Riicklagen. die in Wertpapiere c ier
R?1eiligungen angelegt sind .... ... ........................
312, Rdcklagen auf Sperrkonten ........ . ....................-
123 Kontenbestande ttir fremde Rechn ing ..._ .................-
124 Sorest. Guthaben bei Kreditinstitt ten _ ...................._
am..... ......... ........................_...... 19"
tort) (Datum)
Llbertrag:
146 Sonstige Schulden gegeniiber d. fr.
D. R. and ehemaligem Preuflen .... .
147 Sonstige Schulden aus der Zeit vor
dem 9. Mai 1945. gegen sonstige Ge-
bietskirperschaften ................
148 Sonstige 5chulden aus der Zeit nach
dem B. Mai 1945 ....................
5 Ubrige Inlandsschulden
150 Schulden aus der Zeit vor dem9.Mai
1945 .. ..........................
151 Schulden aus der Zeit nach dem 8. Mai
1945 ................................
19 Reinvermogen .......... ..............
Unterschrift
des Leiters der Verwaltung
Unterschrift
des Haushaltsreferentefn
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Bel ieht
_..
fiber die Erfiillung,des Haushaltsplanes des Landes, I{reises, der Gesneinde*) ..... ........... ?.... .............
fiir die Zeit vom 1. ,Januar 1951 bis _______________ ..... _...................... _
In Taus-end DM snit eIsxer Dezianalstelle
Einnahme
Ausgabe
Iipl.
Bezeichnung
Jahres- ?/o Yom
Jahres- VOW
sol]. Ist Jahres-
soil Is+t Jahres-
sold
>s~di
t
2
3
4
5
6
-
8
M
Volksvertretung ............. .. .
03
Veswaltungsleitung .................
...........
........... ........
._.................
------------------
...... _.............
........
4 a v . , 4u d Md Spe-rt ........... . ..
.........
'05
Staatliche Verwaltung and Inneres
DX
Planting ------------------_--_------
03
Finanzen ..........................
_ ...................
...?-----_......_.....
._..._...__._.___.__.
-----........--?---
-------~_.,.---
--------
dav. a) ubergehende Bestinde am
?
-
------?---
1. Januar 1951 ..............
b) Ktrchen ............. ..,
Reserve ...............
_-___.-?
.....................
--- - ?????--
------. -??---
----?- ......
Indumtrie ..... ...' ...
zlav...a) G-ewin.ne
b) Umlaufmittel ..............
c) Preisstiitzungen
and Verluste ................
10
Land- and .Forstwirtschaft .. ....
................
................ ....
.....................
........ ............
. ..-----------------
--..................
'day. a) 8odenreform ................
b) Kartoffelkaferbekampfung
c) Forstwirtschaft ............
d) Wasserwirtschaft
11
Innerdeutscher Handel, AuBenh andel
'urid Materialversorgung ....1 .....
12
Handel and Versorgung ............
-
43
Arbei?t and GesundYzeifts vesen ...... ..
dav. a) Untersttitzungen ...........
b) Gesundheitswesen ......,..
-
c) Lehrlingsbetreuung ........
----------
............ ---?_.
........
......... ..........
.... --?? ---- ......
.........
14
Verkehr ..... .............,......
--?....-.
1'6
Au.fbau ............................
17
Volksbildung ....... ...' . ?
....? ?? ?..
_
-
Fagendhilfe ..............
J'ugendhftfe
..............
.............. ..
.. _
......__.._..._.-
18
Justiz ,a...,........,.. ..,... .,..
111
Abg abe n ..,.._........,,..... _
-
20
Varjnhr s?rnd Soll ibarseha! ..... , ..
day. Varjahr .... .. .....,.. ..., ..
zusammen
dav.Investitionen ................
.................
21
Finanzausgleich ....................
_
dav. Steueranteile .................
insgesamt
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Haushaltsreehnnng ir (limeZeit vom
A. Einnahmen
Aufgaben-
bereida
fsapitai
0
1
G y lm
2
Einna mnn
3 {
Linna'i nan
40-44
ul. ~e 4U2)
45
vermbaen
vermogen
~TerwaltFng
75Ta,
a
9.11 i Ts'
Soil i Tst
en i TO
1 Solt ! T, _;t
moil Tst Soll I
1st
0 070
0 Prot.?
8 804
8 851
usw.
8 870
Politische
Verwaltung
Wir-schaftliche
Verwaltung
Voikseigene
Wirtsdiaft
Volksbildung
Verkehr
Land- and
Forstwirtschaft
Arbeit and
Soziaiwesen
Gesundheits-
wesen
Forderung der
dem.Ordnung
{ Jugend u. Sport
Ubrige
Anlage 5a
J 46 Korper-
Sachkonto
402
sc aftsteuer
W rtschatt
Soil 1st! Soil ?st Soli 1st
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Finzeiplan:
Haushaltsrechnung fur die Zeit. vom ..... ..._._-__._.
B. Ausgaben
(
Sachkontenklassen. -Gruppen bezw. Sachko: ten
I
A,rr_
n
I t
50-52 I s~_ sa
un-72 .. 1 r 3 79
I 8
90,
yi
95
Oti 97
gaben
Kapitel
Bezeichnung
Sach
Kapital-
Verwaltun
gs"
Zwedc-
ausgaben
Kosten der
Zweck-
S8,99
Preis Zusammex
bereich
ver
ver
kosten
aer ver-
Anstalt
en usw.
a
sgabn
u der e
der
onaer-
Investi
Ver-
TJ
mlauf stiitzun
mbgen
m6gen
personlche achlichhe
waltunrr
persoeliche satfiche
Ansta~ten
ausqaben
tionen
Juste
mittel
Soil Tst
Solt Ist
So11 Ist Soil Ist
Soll Ist
_
-loll 1 Ist 15011 1 1st
Soll Ist
Sol] Tst
Soll Ist
Soll Ist
gen
Soll Ist Soil 1st Soil Ist
0
070
-0_
090
-
- ~--
-
~-
'--~---
~------
-
0~
(
I
;
!-
------
- -
--
- -- ~- - -
- ----
3
30t
3
318
~
3
J
352
__
-
-
-
-
3 - I i
I
-i-
-
-
---i -i
--i
_ I
-
----
-i
--
(
8 804
8 851
- usw
8 870
8
j
I
I i
-~-
usw.
Soll
2
I 1 1
Anla,ge 5h
0 Politische
I
I
!I
Verwaltung
I Wlrtschaftliche
I{
Verwaltung
2
Volkseiqene
3 Vo:ksb dung
4 VerKehr
I
5 Land- and
Fo, etwirtschaft
6 Arbeit and
Sozialwesen
7 Gesund :efts
to esen
8 Forderung der
dem Ordnung
J ugend u. Sport
9 Ubrige
I
I
l
l l l(
l! i
l l l I
Ist
3
i
Ausgaben
I I I
Ist
5
+ Uberschull . Zuschull
Soil Ist
6 y
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des Landes ....................... ..................................... _ Haushaltsrechnung fur die Zeit vom.......................................... bim.......... ....................
A) EiPsiNAHMEN
In 1000 DM mit I Bezlmalstelle
Sachkonto nklasse bzw. Sachkontengtuppe
Sathkonto
--' 0
1
2
44-44
45
46
402
Znsammen
Auf aben.
9
bereteh
Sadt-
Kapttal-
Einnahmen
f
Einnahmen (ohne 402)
der Anstalten 47-49
Gewlnne
Umlaut.
Kbrper-
vermogen
vermogen
der Verwaltung
usw. Abgaben
mittel
adtaftstener
Soil 1st
Sell Ist
Soti i Isi Ist
Splt
Ist sop. i
let
Solt
Ist
Sell
ist
sell Ist
Sol, 1st
Z
I ~
I
I
I
!
4
1
( I
I
6
0-9
SachkontenkLassen, -gruppenbzw.Sachkonten
`3 1
50-52 53-59
6
70-72 73-79
6
90, 93, 39
91
95 96
97
ZusatgmeA
Aofgaben?
Safi- Kapitel-
Verweltungs?
Zwed aus?
Kosten der
Zwedraus?
Sonder-
In-
Verluste ! Umlaut-
Prets-
beretch
vermo
en vermo
en
kosteo
gaben der
Anstalten usw.
gaben der
ausgaben
vestitionen
millet
etutzungen
g
g
personlide I sadtlidte
Verwaltung
personltche sadtliche
Anstalten
~
Soil 1st 1 Sell I it
Soll I 1st Soil I Ist
Soll 1
Ist
Still I
Ist [ roll Ist I
s-01-1 -1
Ist~
SoII Ist
Soil i I't
Soil I Ist 1. Sell
Ist
_
Sell
Ist
Seth Ist
1
2
4
6
n---~
E P. i ~ i ~ ~ I ~ ~
I I I I I i (
I 1 I
'
Einzelplan
Bezeichnung E i n n a h e n
+ Uberschu3
A u s g a b e n
Zu
sch.u>3
r
1
Soil
` t
I
I
Ist
Solt Ist Still
_. -_._-- ----- - _.
2
s
0l
1 1
02
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Anordnung Nr. 54
Richtlinien fur die Verwaltung des Wentlichen Vermogens
Das von den Organen der Deutschen Demokratischen
Republik, der Lander, Kreise and Gemeinden sowie
-das von Kbrperschaften and Anstalten des offentlichen
Rechts verwaltete Vermogen dient in seiner Gesamtheit
dem demokratischen Aufbau.
Fir seine Verwaltung gelten die nachstehend fest-
gesetzten Richtlinien:
1. Das Vermogen des friheren Deutschen Reiches
and des aufgelosten preulischen Staates
1.
(1) Das Vermogen des fruheren Deutschen Reiches
and des aufgelosten preullischen Staates ist,
a) insoweit es fur Zwecke eines bestimmten Verwal-
tungszweiges der Deutschen Demokratischen Repu-
blik verwendet wird (zweckgebundenes Vermogen),
eigenverantwortlich durch das zustandige Fach-
rninisterium bzw. FachressorL der Deutschen Demo-
kratischen Republik,
b) insoweit die Voraussetzungen gemcO Abs, a) oder
die Ausnahmen gemad Punkte 5-7 nicht vor-
liegen, eigenverantwortlich durch die Finanz-
ministerien der Lander unter Aufsicht des Mini-
steriums der Finanzen der Deutschen Demokrati-
schen Republik
zu verwalten.
(2) Die Finanzministerien der Lander bedienen sich
der Finanzdezernate der Stadt- and Landkreise zur
Durchfuhrung der ortlichen Verwaltung.
2.
Entfallt die zweckgebundene Nutzung eines Ver-
mogensobjektes, so geht dessen Verwaltung auf das
Finanzministerium desjenigen Landes uber, in dessen
Gebiet es liegt. Fur die Uberleitung der Verwaltungs-
geschafte 1st dasjenige Fachministerium verantwort-
]ich, das die Verwaltung bis zum Fortfall der zweck-
gebundenen Nutzung ausgeubt hat.
3.
(1) Tritt innerhalb eines Verwaltungszweiges der
Deutschen Demokratischen Republik ein Bedarf an be-
stimmten Objekten des unter Punkt 1 bezeichneten
Vermogens ein, so ist -von dem zustandigen Fachmini-
sterium ein Antrag auf entsprechende Zuweisung an
das Ministerium der Finanzen der Deutschen De mo-
kratischen Republik zu richten.
- (2) Uber den Antrag auf Zuweisung entscheidet das
Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem
Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen
Repu;alik.
(3) Wird dem Antrag auf Zuweisung nicht stattgege-
ben, so kann das antragstellende Fachministerium die
Entscheidung "der Regierung der Deutschen Demokra-
tischen Republik einholen. Dasselbe Recht steht sowohl
dem Ministerium der Finanzen wie auh dem Ministe-
rium des Innern der Deutschen Demokratischen Re-
publik zu, wenn zwischen beiden ein Einvernehmen
im Sinne des Abs. 2 nicht zu erzielen ist. Die Regie-
rung entscheidet in alien Fallen endgultig. -
4.
(1) Die unmittelbare Abgabe von Objekten des unter
Punkt 1 bezeichneten Vermogens von einem Verwal-
tungszweig an einen anderen erfolgt auf Grund eines
t7bergabeprotokolls and ist nur mit Zustimmung des
Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokrati-
schen Republik zulassig.
(2) Die nach Vorstehendem fur die Verwaltung der
einzelnen Objekte zustandigen Ministerien bzw. Fach-
ressorts haben fur these Objekte eine besondere An-
lagenkartei in doppelter Ausfertigung einzurichten.
Eine Ausfertigung der Anlagenkartei ist fur das
Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen
Republik bestimmt. Vber die Einrichtung dieser Kartei
ergehen noch besondere Anweisungen. Die fur die
Verwaltung zustandigen Ministerien bzw. Fachressorts
haben these Objekte in ihre Vermogensrechnung auf-
zunehmen. Im Falle des Wechsels der verwaltungs-
mblligen Zustandigkeit hat die ubernehmende Stelle
das Objekt mit den bisherigen Buchwerten in die An-
lagenkartei and in die Vermbgensrechnung aufzuneh-
men, wahrend die abgebende Stelle in der Anlagen-
kartei sowie in der Vermogensabrechnung ent-
sprechende Abbuchungen vorzunehmen hat.
5.
fl) Objekte des unter Punkt 1 bezeichneten Ver-
mogens, die fur Aufgaben eines Landes bereits genutzt
werden, sind durch das zustandige Fachministerium
bzw. Fachressort des Landes zu verwalten. Die Fach-
ministerien der Lander sind verpflichtet, dem zu-
standigen Finanzministerium eine Nachweisung fiber
samtliche von ihnen genutzten Objekte dieses Ver-
mogens zu erbringen.
(2) Tritt innerhalb des Verwallungszweiges eines
Landes ein Bedarf an bestimmten Objekten des unter
Punkt 1 bezeichneten Vermogens ein, so ist von dem
zustdndigen Fachministerium des Landes ein Antrag
auf entsprechende Zuweisung an das Finanzministerium -
des Landes zu richten.
(3) 17ber den Antrag auf Zuweisung entscheidet das
Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innen-
ministerium des Landes.
(4) Wird dem Antrag auf Zuweisung nicht stattgege-
ben, so kann das antragstellende Fachministerium auf
dem Dienstwege die Entscheidung des Ministeriums
der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik
einholen. Dasselbe Recht steht sowohl dem Finanzmini-
sterium' wie dem Innenministerium des Landes zu,
wenn zwischen beiden ein Einvernehmen im Sinne des
Abs. 3 nicht zu erzielen ist. Das Ministerium der Finan-
zen entscheidet gemeinsam mit dem Ministerium des
Innern - der Deutschen Demokratischen Republik in
alien Fallen endgUltig.
(5) Die Bestimmungen der Punkte 2 and 4 flnden
entsprechende Anwendung. Die unrnittel'bare Abgabe
von einem Verwallungszweig an einen anderen ist hier
nur mit Zustimmung des Finanzministeriums des Lan-
des zulassig.
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O t (?b ekte des unter Punkt 1 be: aicbneten Ver-
;tto? ears, the fur Aufgaben eines Kra ses, einer Ge-
iteinde oiler einer nut dein llaushit t verbundenen
iicht volkseigenen Korpersehaft odc ? Anstalt des
+dfentlichen Reehtes bereits genutzt w' rden, gehen in
d e verwaltungsinliJ ige Zustandigkeit i er nutzniellen-
den Stele uber. Vertra .liehe Vere.inbs -ungen, die im
l?:ir)~,liek auf das Nutzungsverhaltnis be ,rundet worden
:nci, eriiischen dwelt.
1:11 Vlird zu?_ t nftig einem Kreis, einer Gemeinde Oder
rin_-r K;rperschait brw. Anstalt gen AS Abs. 1 fur
t ii;e to i-e:ke die Niat:ztrng von Objc- :ten des enter
i'unkt 1 bezeichneten Vermogens ge vahrt, so geht
leidhzc i, die v erwaltungsmaBige Zt >tandigkeit auf
die nuL.rniei3ende Stolle iiher. Die rhebung eine8
i'Iut.zunwsentgeltes kommt nicht in Beii acht.
() Punk, 4 tindet entsorechende Et iwendung.
(s) Entitllt die 1Vutzuni, fur kreis-, gel ieinde-, korper-
;,chafts- Oder anslaltseigene Zweeke. s - fallt die Ver-
w.valtung an das zustdndige Finanzmin ;terium zuruck.
(I) Sow: _,it das vlinisterium des Inner t der Deutscchen
i)e-nokvr:'ischen Republik es fur erforc erlich halt, daB
~'dr einzt.;ne Objekte des hier behat) elten Sachver-
iadfiens bestimrnie lrechtstrager elm esetzt werden,
9tnd diese damit aus der steati. Verv ali rrsg ausscheiden,
tellt c;. im Einvernehmen mit dem linisterium der
:?in nzen de- Deutschen Demokratische i Republik ent-
:;prF:chende Verzeichnisse auf and nitn+ t die lJberfdh-
rned in t erhtstrligerschaft vor, sobaid die rechtlithen
Vot aus ,eizungen hierfiir %orliegen_
(2) Fur Grundstdcke u^ui Gebaude d( ; enter Punkt 1
)ezeichnelen Vermogens, die nur in t inzelnen Teilen
;bzw. Stockwerken) von: der volkseigt nen Wirtschaft,
ube>rwiegend aber von anderer Seite enutzt werden,
sand durch die fur die Verwaltung z istandige Stelle
von den nutzniehenden :Mellen der vi)- cseigenen Wirt-
rdtaft die anteiligen Bewirtschaftskoste n zu erheben.
(1) Hin ichtlich der VE?riiullerung um Belastung von
G rundstiicken gemaB Punkt 1 dieser t) aordnung findet
=lie Vorsehrift des Artikels 28 der Verfa sung der Deut-
chen D ennkratisehen Republik mit do r MaBgabe An-
wendung. daB :.l's zustandige yolk. vertretung die
Volkskrmmer zu gelten hat.
(`2) Fur den Tausch vo i Grundstdcke gelten die Be-
.timmunren des fibs. f :sinngem5B.
(I) Per Erwerh von Grundbesitz ; us offentlichen
Milleln ist nur mit Zustirnmung des i1 .inisteriums der
s`iri nzen der Deutschen lternokratisch) n Republik zu-
iaseig.
(2) Dice Zustimrnurg soil nicht ertei; werden, wean
a; der ~eabsichtigte Erwerb im Inver itionsplan nicht
be) iii r;sichtigt worden ist,
odor
b) ein gcreignetes Grundstuck aus der t in dieser An-
ord)wkig behancielier: 7erm6ge:n zt! Verfugung ge-
st?' vvt?rden kanr
odor
c der ;,it dew H;rwc'rb verfoiete Zwc k such auf der
Grundlage von Miet- and Pachtvc ?tragen erreicht
w _,n kann_
1.0.
(1) Du).; Vermd en gsma3 Punkt I d ser Anordnung
,St am hvnmen der fiir this IJ'igentum dc o Valises gelten-
aten Bestimmungen pfleglich and wirtet aaftlich zu ver-
walten. Be! der Bewirtschaftung ist die gebotene Spar
samkeit zu beachten.
(2) Die Objekte dieses Vermogens ddrfen priva.ten
Personen oder Vereinigungen nur entgeltlich and nur
insoweit zur Nutzung iiberlassen wecden, als sie fur
eine Verwendung durch die offentliche Hand, oder dt ch
volkseigene Betriebe nichtr benotigt werden.
(3) Die Laufzeit von Met- and Pachtvertragen Ober
Objekte des Vermogens gemaB Punkt 1 dieser An-
ordnung darf nicht Langer a.usgedehnt werden, als es
bei E?eriicksichtigung der Wirtschaftlichkeit nach Lage
der Verhaltnisse unbedingt erforderlich ist. Miet- end
Pachtpreise diirfen nur auf der Grundlage gutatht-
liyher Ermittlungen der fur -die bauliche Betreuung zu-
standigen Stelle and unter ]3eachtung der bestehend.en
Bcstimmungen festgesetzt werden.
(4) Miet- and Pachtvertrage, denen ein Jahresmiet-
bzw. Pachtwert von mehr als 3000 DM zugrunde liegt,
ddrfen nur durch das zustandige F inanzministerium
and mit Genehmigung des zustandigen I.nnenministe-
riurrs des Landes abgeschlossen werden.
11.
(1) Fiir die bauliche Betreuung samtlicher Liegen-
schaften des in Punkt 1 bezeichneten Vernadgens sind
- soweit nicht besondere Dienststellen hierfur eirtge-
richtet worden sind - die zustandigen Bauamter der
Kreise verantwortlich.
(2) Die fur die Verwaltung der einzelnen Objekte
dieses Vermogens zustandigen Stellen sind verptiichtet,
beim Bekanntwerden von Mdngeln in der baulichen
R-etreuung these den fur die Beaufsichtigung der Kreis-
bauamter eingesetzten Dienststellen zum Zwecke der
Abhilfe mitzuteilen.
(3) Zu den Aufgaben der baulichen Betreuung gehdrt
aach die gutachtliche Feststellung von Met-, Pacht-
und Inventarwerten.
(1) Nach dem Stande vom 31. Dezember 1950 ist von
den fur die Verwaltung gemeinsam mit den fur die
bauliche Betreuung zustandigen Stellen fiir jedes eein-
zelne Ohjekt des in Punkt 1 bezeichneten Vermogens
eine Bewertung durchzufiihren.
(2) Die Dcwertung let nach. der Anordnung betreffend
Inventur-Richtlinien f(ir die offentliche Verwaltung
v arzune-amen.
(1) Die mit der Bewirtschaftung der Objekte des Ver
rniigens gemaB Punkt 1 ctieser Anordnung verbun-
denen Einnahmen and Ausgaben sind nach dem Brutto-
prinzip in den Haushaitspian derjenigen Stelle einzu-
setzen, die nach den Bestimmungen dieser Anordnung
fiir die Verwaltung zustandig ist. -
(2) Fir die haushaltsmdBige Behandlung and die Ver
buchung der mit der Bewirtschaftung von ubjekten
dieses Vermogens verbundenen Einnahmen and Aus
1 'Uen gelten im ubrigen die Haushaits-Riehtlinien.
It. Das Sachvermnogen der Lander
14.
(1) Das Sachvermdgen der Lander besteht aus den
Gbjekten, die
a) aus dem Vermmgen der fr(iheren preuBisehen Pro-
vinzen and Provinzialverbande,
2t) aus dem Vern gen der friiheren deutsehen Under
fohne Preullen),
c) auf Grund besonderer Rechtsvorsehriften
auf die einzelnen Lander Obergegangen sind.
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15.
(1) Entsprechende Anwendung auf das Sachvermogen
der Lander finden weiterhin die folgenden Vorschrif ten
dieser Anordnung.
Punkt 2
In Zweifelsfallen entscheidet das Ministerium des
Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der
Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik uber
die EigentamsverhaItnisse.
(2) Fir die Verwaltung des Landesvermogens gelten
die Vorschriften des Punktes I Abs. 1 and 2 sinn-
gernO, d. h. grundsatzlich 1st das zweckgebund3ne
Landesvermogen durch die Fachministerien bzw. Fach-
ressorts der Lander, das sonstige Landesvermogen durch
die Finanzministerien der Lander zu verwalten. Aus-
genommen hiervon sind diejenigen Falle, in denen nach
dieser Anordnung eine andere Stelle als fur die Verwal-
tung zustandig zu gelten hat.
(3) Die ~ achministerien bzw. Fachressorts der Lander
sind verpflichtet, dem zustandigen Finanzministerium
eine Nachweisung fiber samtliche von ihnen genutzten
Objekte des Landesvermogens zu erbringeri.
4 mit der MaBgabe, dalI hier fur die Zustim-
mung gemaB Abs. 1 das Finanzministerium
des Landes zustandig ist,
5 Abs. 2.
3
4 mit der MaBgabe, da13 hier die end-
gilltige Entscheidung dutch die Lan-
desregierung getrol'_`en wird,
mit der MaBgabe, daB in Abs. 1 an Stelle
des ersten Satzes hier folgender Wortlaut
tritt:
,,Das Landesvermogen 1st pfleglich and
wirtsehaftlich zu verwalten."
12
13
(2) Fur die VerauBerung and Belastung von landes-
eigenen Grundstiicken gelten die einschlagigen Vor-
schriften der Landesverfassungen.
III. Das Sachvermogen der Kreise and Gemeinden
16.
Das Sachvermogen eines Kreises oder einer Ge-
meinde 1st in einer besonderen Anlagenkartei des
Kreises oder der Gemeinde zu erfassen. Ober Einrich-
tung and Fuhrung der Kartei ergehen besondere Vor-
schriften. Gleichzeitig ist dieses Vermogen in die Ver-
mogensrechnung des Kreises oder der Gemeinde auf-,
zunchmen.
17.
(1) Objekte des Sachvermogens eines Kreises oder
einer Gemeinde, die fur Aufgaben eines anderen Krei-
ses bzw. einer anderen Gemeinde, fur Aufgaben einer
mit dem Haushalt verbundenen Korperschaft oder An-
stalt oder aber fur Aufgaben eines Landes oder der
Deutschen Demokratischen Republik bereits genutzt
werden, gehen in die verwaltungsmalige Zustandigkeit
derjenigen Stelle fiber, die die Nutzung aus(bt (Kreis,
Gemeinde, Fachministerium bzw. Fachressort usw.).
Vertragliche Vereinbarungen, die im Hinblick auf das
Nutzungsverhaltnis begrUndet worden sind, erloschen
damit.
(2) Werden zukfinftig Sachvermogensobjekte eines
Kreises oder einer Gemeinde einem anderen Kreise
bzw einer anderen Gemeinde, einer mit dem Haushalt
verbundenen Korperschaft Oder Anstalt, einem Land
oder der Deutschen Demokratischen, Republik zur
Nutzung fur eigene Zwecke iiberlassen, so geht gleich-
zeitig die verwaltungsmdBige Zustandigkeit auf die-
jenige Stelle (fiber, die die Nutzung ausi bt. Die Er-
hebung eines Nutzungsentgeltes kommt nicht in
Betracht.
(3) Die vorstehend enter Abs. 1 and 2 behandelten
Objekte sind von der fur die Verwal.tung zustandigen
Stelle in ihre Anlagenkartei sowie ihre Vermogens-
rechnung aufzunehmen, Im Falle des Wechsels der
verwaltungsmaBigen Zustandigkeit hat die tiberneh-
mende Stelle das Objekt kartei- and buchma(3ig zu er-
fassen, wahrend die abgebende Stelle entsprechende
Abbuchungen vorzunehmen hat. Obergabeprotoku:le
sind anzufertigen.
(4) Entfallen die Zwecke, deretwegen die Objekte zur
Nutzung iiberlassen worden sind, so f illt die Verwal-
tung an den (berlassenden Kreis bzw. die uberlassende
Gemeinde zurilek.
18.
Die folgenden Vorschriften dieser Anordnung fin-
den auf das Sachvermogen der Kreise and Gemeinden
entsprechende Anwendung:
Punkt 7 Abs. 2
? 9 mit der MaBgabe, daB hier fur die Erteilung
der Zustimmung gemaB Abs. 1 das Finanz-
ministerium des Landes zustandig ist,
10 mit der MaBgabe, dal in Abs. 1 an Stelle des
ersten Satzes folgender Wortlaut tritt:
?Das Sachvermogen der Kreise and Ge-
meinden 1st pfleglich and wirtschaftlich zu
verwalten."
12
13
19.
(1) Die Verauf3erung and Belastung von Grundstiicken
der Kreise and Gemeinden ist nur im Rahmen der
geltenden-Bestimmungen and nur mit Zustimmung des
Finanzministeriums sowie des Innenministeriums des
Landes zulassig. Dies gilt fur den Tausjch von Grund-
stiicken sinngemaf.
(2) Fur die bauliche Betreuung der von einem Kreise
verwalteten Gruncistiicke sind die Kreisbauamter, fur
die von einer Gemeinde verwalteten Grundstileke die
Gemeindebauamter verantwortlich. Besteht in der Ge-
meinde kein Bauamt, ist das Kreisbauamt zustandig.
Zu den Aufgaben der baulichen Betreuung gehort
auch die gutachtliche Feststellung von Miet-, Pacht-
und Inventarwerten.
IV.
Das Sachvermogen der Korperschaften and Anstalten
des offen`Iichen Rechtes and der tibrigen, mit dem
Ilaushalt verbundenen Anstalten and Einrichtungen.
20.
Das Sachvermogen einer nichtvolkseigenen, mit
dem H a u s h a l t verbundenen Korperschaft oder An-
stalt, die keiner. Finanzplan aufstellt, ist in einer be-
sonderen Anlagenkartei zu erfassen. t1ber Einrichtung
and Fiihrung der Kartei ergehen besondere Vorschriften.
Gleichzeitig 1st dieses Vermogen in die Vermogens-
rechnung der Korperschaft odor Anstalt aufzunehmen.
21.
(1) Objekte des Sachvermbgens einer Korperschaft
oder Anstalt gemaB Punkt 20 dieser Anordnung, die
bereits fur Aufgaben einer anderen Korperschaft oder
Anstalt dieser Art oder aber fiir Aufgaben der Deut-
schen Demokratischen Republik, eines Landes oder
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>iner Geb--etskdrperschaft genutzt were !n, gehen in die
-erwaltungsmalige Zustiindlgkeit do -jenigen Stelle
fiber, d=e die iN utzung ausdbt. Vert, gliche Verein-
,arungeit, die im Hinblick auf das Nu zungsverhaltnis
hegriiridet worden sing, erloschen dare t.
2} W:'rden zukiinftie Sachvermdge sob,jekte einer
Kocperschaft oder Anstalt gemaB Abs. 1 einer anderen
Korperscba.lt oder Anstalt dieser A_rl oder aber der
Deurtschen Demokratischen Republik, eir, ,m Lande,einem
Kreis,e (1der einer Gemeinde zur Nut ung fur eigene
/'e ckc uberlassen, so gent gleicbzei ig die verwal-
1uwgsm5l3ige Zustandigkeit auf diejer ge Stelle fiber,
lia~ die Nutzung ausiibt. the Erhebunt, sines Nutzungs-
entneltes kommt nicht in Betracht
ra) lug vorstehend ur_ter Abs. 1 un 2 behandelten
t)h ekte rind von der fair die Verwai; mg zustandigen
St ile in ihre Anlagen.certei sow:e i re Vermogens-
rec-icnung aufzunehmen. Im Falls des I echsels der ver-
waltungsmuBigen Zustandigkeit hat d? ubernehmende
;t.etle as Objekt kartet- and buchrn [fig zu erfassen,
-.raircnu die aagebende Stelle en' prechende Ab-
er.e?hunKecr vorzunehrnen hat Ubergat protokolle sind
? iufc~iin'en.
1 ??amen die Zweecc', cieretweger, die Objekte zur
Nutzune uberlassen wurderl rind, so 1 illt die Verwal-
Lung an die i berlasserde Korpeisehi ft oder Anstalt
zuruck,
i) Die folgenden Ee,>timmungen u user Anordnung
Trncien auf das Sachvermoeen der rr chtvolkseigenen,
nit dem Steats- oder suandeshaush. it verbundenen
K:5rperschaften and Arrstaiten en-L: erechende An-
wenduna:
Punkt 7 Abs. 2,
Punkt 9 mit der MaBgabe, daB hier fair die Erteilung
der Zustimmung gemaB Abs. I das Mint-
sterium der Finanzen der Deutschen Demo-
kratischen Republik oder das. Finanzmini-
sterium des Landes zustandig ist, je nac:h-
dem ob die fragliche Korperschaft bzw. An-
stalt au.fsichtsmaiig einem Fachministeriurn
bzw. Fachressort der Deutschen Demokrati-
sehen Republik oder einern solchen des Lan-
des unterstellt ist,
Punkt 10 mit der MaBgabe, daB in Abs. I an Stella
des ersten Satzes folgender Wortlaut tritt:
,,fl s Sachvermogen der mit dem Republi.k-
oder Landeshaushalt verbundenen Kor-
pcrschaften u:nd Anstalten des offent-
lichen Rechts ist pfleglich und wirtschaft-
lich zu verwalten."
Punkt 11
I'unkt 12
I'unkt 13
(2) Die VerauBerung and Belastung von Grundstbcken
der in Absatz 1 bezeichneten Kdrpersrhaften oder An-
staiten bedarf der Zustimmung des 1Vlinisteriums der
Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik oder
ces Finanzministeriums des Landes, je naurdem ob die
fragliche Korperschaft oder Anstalt aufsicirtsma.Big
einem Fachministerium bzw. Fachressort der Deutschen
Demokratischen Republik oder einem solchen des Lan-
( cs unterstellt ist.
Ministerium des Inncrn Ministerium der Finanzen
Warnke Itumpt
Slaatsselcrctur Staatssekretar
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Anordnung Nr. 55
Inventurrichtlinien fur die Wentliche Verwaltung
In der gesamten Verwaltung 1st zur Errnittlung des
Vernnogens nach dem Stande vom 31. 12. 1950 eine In-
ventor aufzunehmen, deren Ergebnisse in einem In-
ventarverzeichnis festzuhaiten sind.
I. Bestimmungen fur die Vorbereitung der Inventur
und allgemeine Hinweise.
(1) Die Inventur bedarf einer griindlichen Vorbereitung,
damit ihr ordnungs nalliger Ablauf gewahrleistet ist
und Storungen des Verwaltungsablaufs vermieden
werden. Die Verwaltungsleitung bestellt einen In-
venturleiter und seinen Stellvertreter (Inventur-
leitungi.
(2) Die Inventurleitung mull sofort einen Inventur-
plan aufstellen, aus dem
1. die fest umrissenen Aufnahmebereiche,
die mnit der Aufnahme betrauten Personen (An-
sager und Schreiber),
3. die zur Kontrolle der Aufnahme bestimmten
Personen (Kontrolleure),
4. der Zeitpunkt (Aufnahmetag und Stunde) der
Inventur zu ersehen sind.
I)ie Inventurleitung hat mit den bei der Inventur
beteiligten Personen eine Arbeitsbesprechung
Linter Zugrundelegung der Inventurrichtlinien und
des vorerwahnten fnventurplanes du'rchzufuhren.
(4) Soweit in- einzelnen Abteilungen oiler Dienst-
stellen einer Verwaltung die Inventur nicht zu
dem festgesetzten Inventurzeitpunkt moglich 1st,
kann mit Genehmigung der Verwaltungsleitung
die Aufnahme vor dem Inventurzeitpunkt beginnen
und nach ihm beendet werden.
(5) Der Verwaltungsleitung sind der Beginn und die
voraussichtliche Beendigung der Iriventuraufnahme
mitzuteilen. Die Verwaltungsleitung hat die ord-
ru ngsmafdige Vornahme der Inventur zu fiber-
vvachen. Fur die Inventur sind entsprechende Auf-
nahmelisten in ausreichender Menge vorzubereiten,
ihre Ausgabe und ihr Rilcklauf sind stuckzahl-
nnaf3ig zu kontrollieren.
(6) Kein Verwalter von Vermogensteilen, wie Kas-
sierer, Lagerverwalter u. a., darf die von ihm ver-
walteten Bestande selbst und allein verantwcrtlich
aufnehmen.
(7) Alle Eintragungen mussen vollstOndig und unzwel-
deutig erfolgen. Die ursprunglichen Eintragungen
durfen nicht unleserlich gemacht werden. Rasuren
sind unstatthaft. Anderungen durfen nur mit Zu-
stimmung des Inventurleiters vorgenommen und
mUssen von ihm Linter Hinzufiigung des Datums
und der Unterschrift bestatigt werden.; An Stellen,
die der Regel nach zu beschreiben sind, dUrfen
keine leeren Zwischenraume gelassen, vielmehr
mussen these mit Leerstrichen ausgefullt werden.
(8) Die Aufnahmelisten sind entsprechend Ziffer 11/12
aufzustelIen und mindestens nach Kapiteln und
Sachkontengruppen zu gliedern und zu beschriften.
Die Positionen sind im Zuge der Aufnahme fort-
laufend, und zwar auf jeder Seite neu mit der
N'r. 1 begfnnend, zu numerieren.
Um eine einheitliche Gestaltung der Aufnahmt-
listen sicherzustellen, sind darin fur das Sachver-
mogen Spalten fur folgende Mindestangaben vor-
zusehen:
Laufende Nummer,
Sachkonto,
Gegenstand (einheitliche fachgerechte Bezeichnung),
Dimensionen, Beschaffenheit (Betriebsnotwendig-
keit usw.), Tylen, Menge It. kbrperlicher Aufnahme,
Bestandsveranderungen (+, J') zwischen Auf-
nahmetag und 31. 12. 1950.
Bruttowert zum 31. 12. 1950,
Wertberichtigung zum 31. 12. 1950.
Die Aufnahmelisten mussen mit Ort und Datum
versehen und vom Ansager und Aufschreiber mit
vollem Namenszug unterschrieben werden. Die In-
ventur ist durch Kontrolleure mittels ausgewahlter
Stichproben spatestens nach Beendigung der Auf-
nahme zu ilberpriifen. Die durch die Kontrolleure
auf Art und Menge gepriiften Posten sind mit
Haken und Namenszug zu versehen.
Samtliche Additionen, Umrechnungen ,und Aus-
rechnungen sind liickenlos nachzurechnen und vein
Nachrechner mit Namenszug-abzuzeichnen. Auf die
Richtigkeit der Kommastellung ist dabei beson -'ers
zu achten.
Die Aufnahmelisten sind, auch wenn Reinschriften
angefertigt werden, sorgfdltig' aufzubewahren. Dies
bezieht sich in gleicher Weise auf alle Hilfsunter-
lagen zur Ermittelung von Mengen und Werten,
wie z. B. auf Additionsstreifen, Umrechnungen usw.
(9) Nach Abschluli der Inventur hat eine Abstimmung
der Soil- und Ist-Bestande zu erfolgen. Grund-
satzlich sind die Ursachen fair die festgestellten
Differenzen zu ermitteln. Fur den neuen Rech-
nungsabschnitt sind die Ist-Bestande vorzutragen.
(10) Vber den Verlauf der Aufnahme hat die Inventur-
leitung dem Verwaltungsleiter einen Bericht zu
erstatten, in dem die Erfahrungen und ggf. Vor-
schlage zur Abstellung von Mangeln niedergelegt
'werden.
H. Umfang und Durchfiihrung der Inventur und
Gliederung der Inventurlisten.
(11) Die Inventuraufnahme zum 31. 12. 1950 ist von
alien Verwaltungsstellen durchzufuhren, die mit der
vollen Klassifikation im Haushaltsplan stehen. Fur
die Anstalten und Einrichtungen, die nur mit Zu-
schul3 oder Uberschuf3 im Haushalt stehen, sind die
Inventurrichtlinien nicht verbindlich.
(12) Entsprechend dem - Einheitskontenrahmen der
offentlichen Verwaltung muf3 durch die Inventur
festgestellt werden, welches Vermogen je Einzel-
plan, Kapitel und Sachkonto vorhanden ist.
(13) Die Inventur hat sich auf das von jeder Verwal-
tungsstelle genutzte Vermogen zu erstrecken, das
sie nach den Richtlinien fur die Verwaltung des
8ffentlichen Vermogens vom 1. Oktober 1950 zu
verwalten hat.
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(1!)) Die Inventur ist nach dem Einhe
au-bustellen. Aus den Aufn<
1leinschriften als inventurlisten
kon-o anzufertigen. Die Inv'
turn Inventarverzeichnis zusamn
spneciend dem Einheitskontenrai
zeln[iinen, Kapiteln and Sachk(
konienklassen 0 and 1. Das
nis _st. vom Inventurleiter and v(
leii.:r unter Angabe von Ort and
zeic:inaen.
tskontenrahmen
amelisten sind
Ur jedes Sach-
nturlisten sind
~!nzustellen ent-
men nach Ein-
aten der Sach-
aventarverzeich-
m Verwaltungs-
)atum zu unter-
(l:i) Aus deni Inventarverzeichnis ist c ach dem Muster
der Anlage 1 ein Inventar-Quer chnitt and Ab-
sci l.ct3 aufzustelien and dem Ia iushaltsplan als
Ar.l#0,nr beizufuger.
Sac.lrverm6gen.
(Id) Das Sachvermogen 1st grundsatzlic i korperlich auf-
zuroamen. Soweit in letzter Zeit pine vollstandige
und ordnungsmai3i~,,e korperliche , .ufnahme erfolgt
st o: d. auf Basis dieser Inventur ei re Anlagenkartei
hot wind; die alie zwischenze :iichen Verande-
ruo orl (Zu- and Abgange) lull znlos nachweist,
karat aut eine k6rperliche Aufnahri e zum 31. 12. 1950
verdchi.et werden
Iia ,nventarverzeichnis ist in dies !mFalle an Hand
der Aniagenkartei aufzustellen., w bei stiehproben-
wE; =