VERFUEGUNGEN UND MITTEILUNGEN (BULLETINS) OF THE EAST GERMAN MINISTRY OF CONSTRUCTION
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CIA-RDP83-00418R004800190002-6
Release Decision:
RIPPUB
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C
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42
Document Creation Date:
December 20, 2016
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2
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Content Type:
REPORT
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INFORMATION REPORT
CONFIDENTIAL/NOFORN
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DATE ACQUIRED
Verfuegungen and Mitteilungen
(Bulletins) of the.East German
Ministry of Construction
This material contains information affecting the Na-
tional Defense of the United States within the mean-
ing of the Espionage Laws, Title 18, U.S.C. Secs. 793
and 794, the transmission or revelation of which in
any manner to an unauthorized person is prohibited
REPOR11
DATE DISTR. F June 14. 19 %
NO. OF PAGES 1 25X1
REQUIREMENT NO. RD
REFERENCES
THE SOURCE EVALUATIONS IN THIS REPORT ARE DEFINITIVE:
THE APPRAISAL OF CONTENT IS TENTATIVE.
(FOR KEY SEE REVERSE)
The folloving bulletins are available:
A. Standardized Construction, October 1955 (bound)
B. Verfuegungen and Mitteilungen 15 December 1955 (bound)
C. Verfuegungen and Mitteilungen 2 January 1956 (bound)
D. Verfuegungen and Mitteilungen 15 February 1956 (bound)
E. Verfuegungen and Mitteilungen 1 March 1956 (bound)
CONFIDENTIAL/NOFORN
I STATE ARMY NAVY AIR FBI AEC
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ITerl~gungdn and Milteilungdn
des Miuisleriuns lur Au16au
1955 I
Berlin, den 15. Dezember 1955 I Nr. 5
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
A. Allgemeiner Teil
9. Dienstanweisung Nr. 207 uber die Verteilung
and Abnahme der vom Institut fur Bauindu-
strie herausgegebenen ?Anleitung fur Bau-
leiter", Teil II
vom 30. November 1955 . . . . . . . .
10. Kontrollbericht per 31. Dezember 1955
11. Dienstanweisung Nr. 183
Vereinheitlichung des Vordruckwesens im
Zustandigkeitsbereich des Vordruck-Leitver-
lages Weimar . . . . . . . . . . . . .
12. Dienstanweisung Nr. 206 uber den Bezug and
die Auswertung der Veroffentlichungen von
der Baukonferenz der Deutschen Demokra-
tischen Republik
B. Besonderer Teil
I. Technik and Entwurf
26. Dienstanweisung Nr. 205 vorn 30. November
1955 betr. Standsicherheit der Wande and
Bauteile bei Lehmbauten . ... . . . . . 2
27. Auflagenhohe der Deutschen Bauordnung . . 3
28. Baumal3nahmen in der Nahe von Flugplatzen
- Staatliche Bauaufsicht - . . . . . . . 3
29. Einstellung der ,monatlichen Meldung uber
die Arbeitsunfahigkeit" an die HV Stadte-
bau and Entwurf . . . . . . . . . . .
30. Berechnung der Giltekontrolle als Einzel-
leistung durch volkseigene Entwurfsburos
II. Baustoffindustrie
3. VerstoBe gegen die VO uber die Regelung
and Kontrolle des Berichtswesens in der DDR
vom 28. Mai 1954 (GBI. 54) - Berichterstat-
tung ortliche Baustoffindustrie . . . '. 3
Diesem Heft liegt eine Sonderbeilage betr. ,Direktive uber den Abschluf3 der Betriebskollektivvertrage 1956
der im Bereich des Ministeriums fur Aufbau and des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Bau-Holz
gelegenen volkseigenen and ihnen gleichgestellten Bet rieben" bei.
A. Allgemeiner Teil
9. Dienstanweisung Nr. 207
fiber die Verteilung and Abnahme der vom Institut fur
Bauindustrie herausgegebenen ?Anleitung fur Bauleiter"
Teil II
Mit den Dienstanweisungen Nr. 162/54 vorn 29. De-
zember 1954 and Nr. 179/55 vom 10. Juni 1955 wurde
bestimmt, daf3 die volkseigenen Baubetriebe, Entwurfs-
buros and anderen deco Ministeriurn fur Aufbau nach-
geordneten Organe and Institutionen die vom Institut
fur Bauindustrie herausgegebene ?Anleitung fur Bau-
leiter" entsprechend der vom Ministeriurn fdr Aufbau
festgelegten Verteilerliste abzunehmen haben. Dennoch
haben einige Entwurfsburos, Baubetriebe and Fach-
schulen die ihnen vorn Buchhaus Leipzig ubermittelten
Exemplare aus Unkenntnis oder Nichterkennen des In-
halts and der Bedeutung dieses Werkes die Broschiiren
nicht angenommen oder zuruckgesandt.
Die ?Anleitung fur Bauleiter" ist ein wichtiges
Arbeitsmittel fur die Mitarbeiter sowohl in den volks-
eigenen Baubetrieben als such in den Entwurfsburos.
Es sind darin Angaben and Hinweise enthllten, die
bei der Entwurfsbearbeitung and der Arbeitsvorberei-
tung zur Bauausfiihrung notwendig sind, urn die erfor-
derliche standige Verbesserung der Organisation der
Produktion zu sichern and dabei die einheitliche Ent-
wicklung im Bauwesen zu gewahrleisten. Zugleich ist
dieses Werk in der Hand der Mitarbeiter in der Praxis
des Bauwesens wie fur den Nachwuchs ein Hilfsmittel
zur Verbesserung der personlichen Arbeit and weiteren
Qualifizierung.
In. der deco Buchhaus Leipzig zur Verfiigung ge-
stellten Verteilerliste wurde beriicl sichtigt, daf3 die
Baubetriebe and Entwurfsburos etwa je drei Exem-
plare fur die leitenden Mitarbeiter anschaffen and dar-
uber hinaus in. den Baubetrieben mindestens jeder Bau-
leiter, in den Entwurfsburos mindestens jede Entwurfs-
brigade im Besitz je eines Exemplars als standiges
Arbeitsmittel sein muf3.
Der in der Dienstanweisung Nr. 179/55 genannte
Preis von etwa 5,- DM fur Teil II -,,Richtlinien fur
die Bearbeitung der Baustelleneinrichtung" - hat sich
bei endgiiltiger Preisermittlung auf 6,75 DM erh&ht.
Dabei ist zu beriicksichtigen, daB dieser Teil als Lose-
blattsammlung herausgegeben wird and in der Aus-
fi.ihrung entsprechend dauerhafter gestaltet wurde. Im
Hinblick auf these spater folgenden Erganzungsliefe
rungen war in der Verteilerliste fur die Entwurfsburos
and Baubetriebe die Anzahl der benotigten Exemplare
bereits nach der weiteren Entwicklung des Betriebes
bemessen.
Die Leiter der volkseigenen Baubetriebe, der Ent-
wurfsburos sowie der Hoch- and Fachschulen sind da-
fur verantwortlich, daB die ?Anleitung fur Bauleiter"
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Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6 l~
entsprechend .den. in dieser' Anweisung gegebenen Er 12.
lauterungen bei : der, Entwurfsbearbeitung und Arbeits-
vorbereitung Bowie zur Qualifizierung verwendet wird
and die gemaf festgelegter Verteilerliste vom Buch-
haus Leipzig zugehenden Sendungen abgenommen und. .
bezahlt werden. Zur exakten Ermittlung der Auflage .
fur die ErganzungsIieferungen haben die Baub6triebe
und Entwurfsburos unverzuglich nach Empfang von
Tell II der ,,Anleitung fiir. Bauleiter" entsprechende
Sammelbestellungen Beim Buchhaus Leipzig, aufzu
fiber, den Bezug und die Auswertung der.Veroffent-
lichungen.von der. Baukonferenz der Deutschen Demo-
kratischen Republik
Vom 30. November:1955
Das Ministerium.fur.'Aufhau hat fiber die Baukori-
ferenz ? der. Deutschen Demokratischen . Republik, die
Yom, 3. bis 6. April 1955 . stattfand, .eine Broschure her-
ausgegeben,'Diese Veroffentlichung ist im Verlag, ME
WIRTSCHAFT An der' Schriftenreihe. ;,Die Bauwirt-
antwortlichen Mitarbeiter in den staatlichen.. Verwal
alter . igene urtliche.Baustoffbetriebe, die Hach dem. tungen des' Bauwesens ::sowie. in den Betrieben der
alter . Rechnungswesen arbeiten, 'haben den.' Kon- volkseigenen Bau 'und Baustoffindustrie und denEnt-
trollbericht nach den Vordrucken .des Kontroli-: ,;wurfsbiiros die Bedeutung der Baukonferenz und die
berichtes KBI (U) A des Ministeriurns der Finanzen ? T:..,:-L : _
fin IIer vUr-
dere Seite =.. lie
genden Bestellungen Lassen erkennen dafi die ver-
Dazu::gehoren. folgende Kontrollblatter: umfassende. Broschure wurde dadurch erreicht, daB,.
10. Kontrollbericht per 31.:12. 1955 enthalt alleIzur Baukonfe enzegehal enensReferate so-
wie die'wichtigsten Diskussionsbeitrage und den volt-
GemaB Anordnung fiber die Finanzberichterstattung standigen 'Abdruck., des Ministerratsbeschlusses' :vom
1955 der ortlichen volkseigenen Wirtschaft vom 21. April 19.55 caber die wichtigsten Aufgaben im Bau-
15. 3. 1955 (GBI. 11/55 Nr. 17, S. 118), Abschn. II 3 bb, wesen (GBI. I..S. 297). Die Broschure ist zum Preise
haben alle volkseigenen Bau urid Baustoff von 1,- DM . bei Sammelbestellungen vom Buchhaus
betriebe,'die nach dem neuen Rechnungswesen ar- Leipzig,.Leipzig C 1, QuerstraBe 4-6, zu beziehen und
beiten, den Kontrollbericht nach den Vordrucken auch in einzelnen Exemplaren 'im. off entlichen Buch-:
des Kontrollberichtes KBJ (Z) des Ministeriums der handel.erhaltlich:
Finanzen aufzustellen. Der verhaltnismaBig billige Preis fur die 310 Seiten
o esam au age der..Bro-
ist sofort durch den Rat desBezirkes beim Vor- : schure abgesetzt. Daher gebe ich folgende Anweisung:.;
druck-Leitverla Freiber IS h
g
sowie der volkseigenen ortlichen .Baustoff betriebe Bisher Bind erst 20 4~ der G t fl
Koll. Ruhland
Der Formularbedarf fur die Kontrollberichte der des veroffentlichten,'MateriaLs 'Hoch immer unter
g ac Benzu bestellen.
Erlauterungen zur Aufstellung des Kontrollberichtes
Vereinheitlichung des Vordruckwesens im Zustan-
digkeitsbereich des Vordruck-Leitverlages Weimar
In Abiinderung der Dienstanweisung Nr. 183 vom
13. Juli 1955 wird die Bearbeitung der Vereinheit-
lichung des Vordruckwesens fur die B a u i n d u
s t r i e ktlnftig von der Abteilung Arbeit der HA
Bauindustrie - vertreten durch den
Koll.Barts.ch
vorgenommen.
tvlaterialversorgung sowohl den Arbeitskreis, gege-
benenfalls in Untergruppen, als such die zustandige
aLiiauLenung ninzuzienen.
Der Vordruck-Leitverlag Weimar wird in Zukunft
nor mit der Abt. Arbeit der HA Bauindustrie in
alien Fragen des einheitlichen Vordruckwesens ver-
kehren.
Fur den Bereich Baustoffindustrie ist
als Leiter des Arbeitskreises 4 an Stelle des Koll.
Fischer
Fur den Bereich Entw.urf ist als
Stelle des Koll. Utecht
Koll. Rafalski
eingesetzt worden.
1. Die Leiter. der volkseigenen Bau-, und Baustoff-
betriebe; Bowie der Entwurfsburos sind verpfiichtet,
unverzuglich die Bestellung und Abnahme der vom
M
inisteriumfur Aufbau herausgegebenen Broschure
fiber die- Baukonferenz zu organisieren, so daB bis
Endes des 'Jahres 1955 dieses Material' in aus-..
reichender Anzahl .im Besitz der Mitarbeiter in den
Betrieben und Biros und die .Abnahme der. Druck-
auflage gesichert, ist. Als Schlilssel fur. die Bestel
lung ist zugrunde zu legen, daft alle verantwort
lichen Mitarbeiter in den Verwaltungen und dariiber
hinaus jede..Brigade diese Broschure besitzen - und'
den Inhalt.fiir-.ihre Arbeit auswerten.
in Anbetracht des veirhaltnismaflig billigen a?reises
ist darauf hinzuwirken, daB as Heft. moglichst. von
sind weitere Bestellungen aus. den betrieblichen'
Broschure und- die: Arbeit mit dieser Veroffent-'
Anweisung zu kontrollieren.. Sie erhalten dazu
noch besondere Hinweise 'vom Ministerium ftir
Aufbau " fiber die beim Buchhaus Leipzig, vor-.
liegenden und belieferten Bestellungen,. der, Be-.
triebe.
B. Besonderer Tejl '
1. Technik und Entwurf,
26. Dienstanweisung Nr. 205/55 vom 30. November 1955
bets: Standsicherheit der W>nde und Bauteile bei
Lehmbauten ,
Die Dienstanweisung Nr.- 182 'vom 4.'Juli 1955 Ober
die 'Staridsicherheit der Wande und Bauteile bei. .
Lehmbauten, Ziffer 7,31, wird wie nachstehend er
ganzt:' .
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?Bei nicht ausgesteiften Wanden mu13 die Resul-:
tierende . infolge samt.licher standigen..Lasten so-
wie der ungunstig wirkenden senkrechten Ver-. '
kehrslasten im Kern desQuerschnittes.liegen..
Bei Einschlul3 vorubergehend wirkender waage
Querschnitten ,die .Resultierende bei Lehmstampf-
bauten
mi, ndestens 0,3 d, bei . Lehmsteinbauten
mindestens,0,2 d vom Rand entferntliegen:.Hier-
bei 1st d die Wanddicke.
In anderen Querschnitten darf die klaffende Fuge.
auf der Zugseite bei Lehmstampfbauten hochstens
%, bei Lehmsteinbauten' hochstens ,% des Schwer
punktabstandes vom Rand betragen.".
27. Auflagenhohe der Deutschen Bauordnung '
Die Deutsche Bauordnung (Teil 1. bis 4) wird vor-.
aussichtlich im Laufe`des 'I. Quartals 1956 erscheinen.
Wegen der Bemessung der Auflagenhohe..bitten wir
alle staatlichen Organe.der?Bezirke und Kreise, die
bezirks- und zentralgeleiteten Entwurfsburos und
die volkseigenen Baubetriebe um Mitteilung ihrer
Vorbestell.ungen. bis zum 31.. Januar 1956.
28. BaumaBnahmen in der Nahe von Flugplatzen
- . Staatliche `Bauaufsicht- ..
Bei B6umaf3nahmen aller,Art, die-naher als 10 km
von ;Flugplatzgrenzen entfernt, liegen, - ist e'ine be
sondere Zustimmung der Dienststellen der Feuer-
w
h
u
e
r einz
holen:
29. Einstellung' der ,Monatlichen Meldung? fiber
Arbeitsunfahigkeit" an die HV -Stadtebau
und Entwurf
II. Baustoffindtistrie
3. VerstoBegegen;die: VO fiber die Regelung und Kon=
trolle des Berichtswesens in der' DDR vom 28.. Mai
Bei der Staatlichen' Zentralverwaltung ,fur Statistik,
ist vom VEB (K) . Ziegel und Betonwerke'Lubbe,n
?mit. Schreiben .vom 4,''November 1955.. eine?.Be
schwerde : daruber eingegangen,.?daB die'..Abteilung-`
Aufbau .beim. Rat des Kreises .Lubber eine' Produk-
tionsmeldung vom ' Betrieb nach der Form `P 11 ?t
angefordert, hat,, die i' Form- der IM. Bericht:.
erstattung bereits bei der Fachabteilung !des Kreises;
Abteilung Aufbau oder Ortliche; Wirtschaft' yor,,
l iegt. :'
Dies . ist ein VerstoB gegen die . o a Verordnung,
da die Abteilung'Aufbau: beimRat desKreises?zu
dieser Erhebung . nicht; berechtigt war,. und auch
keine Notwendigkeit dafur vorhanden ist,
Es scheint so, daf3 einige Abteilungen Aufbau` bei'
den Raten der Bezirke und Kreise die Arbeitsmittel;
die sie`vom,Ministerium ?fur.Aufbau'erhalten;'nicht?
studieren und zur Grundlage': ihrer A'rbeit -ver
wenden.,
Zur Vermeidung weiterer VerstoBe, gegen: die Ord
nung des Berichtswesens. und' zur' Gewahrleistung
der ordnungsgemai3en `Durchfuhrung ? der Plan'.'.:
abrechnung der brtlichen' Baustoffindust&e wird `'
nochmals. auf die: gesetzliche,,Grundlage _fur'die,,.;;
Planabrechnung;. hingewiesen.`
Am 25 Juli 1955 wurden die Rate der Bezirke durch
das Ministerium fur Aufbau ' beauftragt, ;'die Plan
abrechnung:der ortlichenBaustoffindustrie'zu'orga
nisieren. Diese Berichterstattung wurde von der
Staathchen Zentralverwaltung fur. Statistik;';Am':,"' 15: Juli 1.1955 ~genehmigt und unter ' Nr 510/37
registriert
Die Rate der Bezirke erhie.iten ..dazu eirie Anzahl '-
Anleitungen; die fur die'. Bezirke. und .,fur eden
Kreis' bestimmt waren und in~denen der Durchlauf
der Planabrechnung` sowie die ; Methodik ^klar Pest-
gelegt sand
Die Verpflichtung- der Entwurfsburos des'Ministe-
riums fur Aufbau, ein Exemplar der ,Monatlichen
Meldung 'uber, die Arbeitsunfahigkeit'" (registriert bei der Staatlichen Zentralverwaltung fir.Statistik
am 27. Ok.tober'1954 unter Nummer'630/5) an-die'
HV Stadtebau.und Entwurf einzureichen, .wird hier
mit 'aufgehoben.
30. Berechnung der Giitekontrolle'als Einzelleistung
Burch volkseigene Entwurfsburos;
Nach Abschnitt I. Ziffern 2 der. Dritten Durch-
fuhrungsbestimmung .vom 3, November 1955 zur?, -
Verordnung,' fiber. 'die Staatliche"? Bauaufsicht
Gebiihrenordnungder Staatlichen. Bauaufsicht.
(GB1: I, Nr. 97 , S. 793) .erheben die Organe. der.,
Staatlichen Bauaufsicht. bei den volkseigenen Ent-
wurfsburos .und Baubetrieben (Giltekontrolle) keine
bauaufsichtiichen.Gebii.hren. -Der IGrund hierfur ist;
.&1 3' die durch -die' Ausubung der Giitekontrolle
entstehenden Kosten.. in den Pauschalsatzen der'
Preisverordnung' Nr 412 vom 31: Marx 1955
Verordnung fiber die Abreclinung' bautechnischer
Entwurfsleistungen. volkseigener. Entwurfsburos;
(GB1. I Nr; 32 S. 265) .bzw.., in den- Preisen der Bau . `:
..' leistungen. berucksichtigt 'sind. Daraus ergibt. sich daB' die Vorschrift sich nicht auf ?die Ausubung.-der
Gi tekontrolle,in bezug auf,Fremdleistungen bezieht
'Die Bestimmungen des:, ?: 5 Abs. , 10 der Preisver. .
ordnung.Nr. 412, wonach das volkseigene Entwurfs
buro fur die Ausubung der. Giltekontrolleals Einzel
leistung 12 % des fur die Herstellung'des: Entwurf,
zu.berechnenden?_Satzes erhalt ist durch die??Ge
?. buhrenordnung der Staatlichen Bauaufsicht vom
3. November .1955'. nicht beruhrt worden. Ste `1st
daher. ' mach wie' .vor . anzuwenden. Die Staatliche
Bauaufsicht :hat, dieser Auffassung zugestimmt, `.`
?Auf: Seite 3 dieser;; Anleitung wird m. den; Erlau
terungen zur Durchfuhrung der :,Planabrechnung
fur die, einzelnen Planteile unter~; dem.; Abschnitt.
;,Bruttopr'oduktionen' zum' Ausdruckgebracht
Die Abteilungen Aufbau~,'der Rate der Kreise ver
wenden^die Zahlen: aus der:'IMder: Betriebe
Auch,.zur .Abrechnung der ':ubrigen Planteile wird
stets?gesagt,daB. die Zusammenstellungder.Kreise
aufbaut, auf?. den ~ von den Betrieben bereits abzu
gebenden 'Planabrechnungen, die ' auller zur statisti-
schen Kreisstelle auch der Fachat teilung beam: Rat
des Kre'ises (Abteilung' Aufbau_ . in ,einigen .Fallen
nosh' Abtei1ung ; Ortliche.. ' Wirtschaft):: zugesteht
werden
Die Planer derUA Bau=?und Baustoffindustriebei
den ',R$ten', der . Bezirke werden aufgefordert die .
Verantwortlic'hen. der : Kreise in % einer ` Arbeits-'
lieratung,;oder in 'anderer,.geeignete'r'-Form'noch
mals,mit der :Anleitung zur Durchfuhrung der; Plan
abrechnung' vom 225 ?Juli 1955. vertraut zu machen,
11 da cd ese Abrechnung auch fur,.1956.:weiter laufen
wird :und ordnungsgerna(3! durchgesetztwerden mUB,
gez. , W I n k 1 e?r
Minister {'[
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
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O
Mitteilung des Verlages
Wir erhielten mehrfach Anfragen. Ober die
Loseblattsammlung ,Bauretht,,
Dieses Werk ist vergriffen.
Interessenten, die es noch erwerben wollen, bitten wir, Bich direkt an den Verlag
zu wenden. Dieser vermittelt von fr0heren Beziehern zuriickgegebene Exemplare.
VEB DEUTSCHER ZENTRALVERLAG
D6% iteies,,ie e r
Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft
Vom 23. Oktober 1951
Gesetz der Arbeit.
Vom 19. April 1950
Verordnung fiber die weitere Verbesserung der Arbeits- and
Lebensbedingungen der Arbeiter and der Redite der Gewerkschaften
Vom 10. Dezember 1953
DIN A 6 ? 176 Seiten ? Brosdiiert 0,95 DM
SCHRIFTENREIHE ,ARBEIT UND SOZIALFURSORGE"
Heft 6
Das Sozialversidlerungsreeht
Zusammenstellung der sozialversicherungsrechtlichen Gesetze, Verordnungen,
Durchfuhrungsbestimmungen, Anordnungen, Richtlinien
2.. iiberarbeitete Auflage (erscheint Ende Dezember 1956)
DIN A 5 ? 304 Seiten end 6 Taleln ? Brosdtiert 4,85 DM
Heft 7
Was der Werktiitige vom Wohnungsmietreeht wissen mu(1
2., iiberarbeitete and verbesserte Auflage
DIN A 5 ? 100 Seilen _ Brosd,ierl 1,311 DM
,Heft 8
Erliiuterungen zum Gesetz caber den Mutter- and Kindersd-utz
and die Rechte der Fran
DIN A 5 ? 124 Seiten ? Brusehiert 1,45 DM
Heft 10
Sdiutz der Reehte von Mutter and Kind in der UdSSR
DIN A 5 ? 86 Seiten ? Brosdiiert 2,20 DM
Heft 13
Das Recht auf Arbeit
Eine demokratische Lebensforderung des werktatigen deutschen Volkes
DIN A 5 ? 72 Seiten ? Brosdiiert 1,50 DM
Zu erhalten beim ortlidten Bodihandel oder beim Budthaus Leipzig,
Leipzig C 1, Querstra/le 4-6
VEB DEUTSCHER ZENTRALVERLAG ? BERLIN
Herausgeber: Ministerium fur Aufbau Verlag: VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Ver&ffentlicht unter Nr. Ag 124/55/DDR.
erscheint jewells am 1. and 15. nines jeden Monats Druck: Voksdruckerei Ostharz, Werk Bernburg
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J-1,
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O
Sonderdruck zum Heft 5 der ,Verfiigungen and Mitteilungen
des Ministeriums fur Aufbau".
Direktive
fiber den Abschlus der Betriebskollektivvertrage 1956
der im Bereich des
Ministeriums ffir Aufbau
and des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft
Rau-Holz gelegenen volkseigenen and ihnen gleich-
gesteckten Betriebe
An alle Betriebsleiter and Betriebs-
gewerkschaftsleitungen!
Der Abschlu13 der Betriebskollektivvertrage im
Jahre 1956 erfolgt in einer geschichtlichen. Situation,
in der die Sicherung des Friedens in Europa and die
Wiedervereinigung Deutschlands von der Starkung des
Lagers der sozialistischen and demokratischen Staaten
and von der weiteren Entfaltung der Weltfriedens-
bewegung abhangen.
Die Erfolge der Deutschen Demokratischen Repu-
blik beim Aufbau des Sozialismus and die damit ver-
bundene Erhohung des Lebensstandards des gesamten
Volkes zeigen den friedliebenden Kraften in West-
deutschland den Weg der Demokratie and des Fort-
schritts.
Der in der Deutschen Demokratischen Republik be-
schrittene Weg zur Schaffung der Grundlagen des
Sozialismus zeigt die okonomische Uberlegenheit des
sozialistischen Systems gegeniiber dem System des
Monopolkapitals im Westen unserer Heimat.
Im Jahre 1955 konnte die Arbeit der Werktatigen
das gesteckte Ziel ?Weg von den Staatszuschussen"
and damit die gleichzeitige Erhohung der Rentabilitat
in vielen unserer volkseigenen Bau- and Baustoff=
betriebe erreicht werden.
Der Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung
erfordert unter den Bedingungen der Spaltung Deutsch-
lands noch grof3ere Anstrengungen von unseren Werk-
tatigen zur Erfullung der im 2. Filafjahrplan gestellten
Aufgaben.
Es 1st daher erforderlich, daf3 bei der Erarbeitung
des Betriebskollektivvertrages 1956 die Betriebs-
leitungen and Betriebsgewerkschaftsleitungen in Aus-
wertung des Beschlusses des Ministerrates vom
21. April 1955 fiber ?die wichtigsten Aufgaben im Bau-
wesen", des 24. and 25. Plenums des Zentralkomitees
der SED and des 4. FDGB-Kongresses sich auf die
schopferische Initiative der Werktatigen des Betriebes
orientieren.
Das bedeutet fur die Bau- and Baustoffindustrie,
die Bentabilitat auf allen Baustellen and in allen Be-
trieb*n weiter zu erh6hen and zu festigen and die
Maf3nahmen zur Industrialisierung durchzusetzen, da-
mit der Beschluf3 des Baudokumentes verwirklicht
wird.
I. Inhalt der Betriebskollektivvertrage
a) Schaffung der Voraussetzungen zum planmal3igen
Anlauf der Produktion and zum kontinuierlichen
Bauablauf (Bauen im Winter), Steigerung der
Arbeitsproduktivitat and Schaffung eines gesunden
Verhaltnisses zwischen der Steigerung der Arbeits-
produktivitat and der Lohnsumme, Senkung der
Selbstkosten fiber den Plan, Ubererfiillung des Ge-
winnplanes, Beschleunigung der Umschlaggeschwin-
digkeit der Umlaufmittel, Unterschreitung des
Arbeitskrafteplanes bei Erreichung der gesteckten
Ziele, Einhaltung der Lohnsumme entsprechend der
Ausschbpfung des Arbeitskrafteplanes, Einhaltung
der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit bei Erzielung
einer hohen Arbeitsmoral, Starkung der Arbeits-
disziplin and volle Anwendung des Leistungsprinzips.
b) Modernisierung, Mechanisierung and Automatisie-
rung, besonders der schweren and zeitraubenden
Arbeiten (siehe besonders im Plan der technisch-
organisatorischen Mal3nahmen), Ausarbeitung eines
Perspektivplanes fur die Einfuhrung der neuen
Technik and dessen Kontrolle, Einsatz von leichten
Bauaufziigen, von Etagenkranen bei vorgefertigten
Grof3bauelementen and Montagearbeit in der Block-
bauweise,Ausarbeitung von technisch-okonomischen
Kennziffern 'tar den Maschineneinsatz, obligatorische
Einfuhrung and Anwendung der Neuerermethoden
im Mauern and Putzen, in der Ziegelindustrie
Duwanow- and Kartazew-Methode, hei Entwurfs-
biiros Wiederverwendung geeigneter Konstruktionen,
verstarkte Typenanwendung, breiter Meinungsaus-
tausch fiber die besten Objekte, Herstellung enger
Verbindung zu Baustellen, Einfuhrung des techno-
logischen Regimes in der Zementindustrie, Aus-
nutzung der vorhandenen Technik and Ausschop-
fung aller innerbetrieblichen and ortlichen Reserven,
Erarbeitung von Bauablaufplanen, urn den Produk-
tionsrhythmus zu erzielen, Absch1u13 von Bau-
leistungsvertragen mit mindestens einern Vierteljahr
Vorlauf, Bildung and Einsatz von Komplexbrigaden
auf der Grundlage des kalkulierten Mittellohnes
and der Geldvorgabe, Aufschlusselung der Plane bis
auf die Brigaden mit konkreter Terminstellung,
Maf3nahmen zur Verbesserung der Qualitat, zur
Senkung der Ausschui3arbeit sowie der Streu- and
Bruchverluste, Anwendung von Brigadekonten, per-
Der Betrlebskollektivvertrag 1956 muf3 zur Errei-
chung dieses Zieles insbesondere die Verpflichtungen
fiber den Beschlu13 des 25. Plenums ?Modernisierung,
Mechanisierung, Automatisierung" beinhalten.
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sonlichen Konten auf der Grundlage der Material-
verbrauchsnormen, Einfuhrung von Ingenieur-
konten.
Herstellung von Massenbedarfsartikeln
c) Breiteste Entfaltung des innerbetrieblichen sozia-
listischen Wettbewerbs von Mann zu Mann, Brigade
zu Brigade, Baustelle. zu Baustelle auf der Grund-
lage der gegenseitigen Aufforderung und Uber-
nahme konkreter Produktionsverpflichtungen, Siche-
rung der offentlichen Fiihrung des Wettbewerbs in
bezug at}f Einhaltung der Termine, der Qualitat und
Senkung der Selbstkosten an Wettbewerbstafeln auf
Baustellen und in Abteilungen, regelmaflige Durch-
fuhrung von Produktionsberatungen durch die Ge-
werkschaftsleitungen, in deren Mittelpunkt die
Fragen des gleichmal3igen Produktionsablaufes, der
Planerfullung und der Entwicklung und Einfuhrung
der neuen Technik, der Verbesserung der Qualitat
der Arbeit, der Materialeinsparung, Senkung der
Baukosten und Fragen des 16rbeitsschutzes stehen,
sowie schnelle Verwirklichung der eingebrachten
Vorschlage der Arbeiter und der in den Produk-
tionsberatungen gefaf3ten Beschliisse, Mallnahmen
der Betriebsleitungen zur Unterstiitzung bei der
Durchfuhrung von Produktionsberatungen, breiteste
Unterstutzung und Weiterentwicklung der Ratio-
nalisatoren- und Erfinderbewegung, schnellste Aus-
wertung und Verwirklichung der eingebrachten
Vorschlage und Pramiierung auf der gesetzlichen
Grundlage, Durchfuhrung von okonomischen Kon-
ferenzen zur Oberpriifung der Rentabilitat und Ein-
leitung von Maf3nahmen zur Planerfullung und
Ubererfullung, Organisierung von Betriebsver-
gleichen zur Steigerung der Rentabilitat und zur
Vermeidung von Verlusten, Durchfuhrung eines
Plan-Ist-Vergleichs fur die Produktionsbetriebe zur
Verfolgung der Kostenentwicklung, Durchfuhrung
des Tages des sowjetischen Neuerers und regel-
maf3ige Durchfuhrung des Tages des Meisters, recht-
zeitige und grilndliche Auswahl und termingemaf3e
Einreichung der Vorschlage fur betriebliche und
staatliche Auszeichnungen, Auswertung und offent-
liche Popularisierung der Produktionserfahrungen
der Aktivisten und Neuerer, Anwendung der wirt-
schaftlichen Rechnungsfiihrung bis auf die Brigaden
und Arbeitsplatze.
d) Erhohung der Leistungslohnstunden gegenizber den
Gesamtlohnstunden, Schaffung ' eines Planes der
Normenarbeit unter Mitarbeit der Werktatigen des
Betriebes (Ziel Komplexarbeitsnormen), Kontrolle
des Planes, Aushandigung der Lohnscheine vor
Arbeitsbeginn (termingebunden), vollste Durch-
setzung des sozialistischen Leistungsprinzips, Schaf-
fung und Erweiterung der Pramiensysteme fur
Zeitlohner auf echter Leistungsgrundlage, Ausarbei-
tung des Planes uber die Verwendung der Mittel
aus dem D-Fonds.
e) Systematische produktionstechnische Schulungen
der Arbeiter, vor allem der Produktions-(Schicht-)
Arbeiter, obligatorische Schulung aller Meister und
Brigadiers auf okonomisch-technisch-wissenschaft-
lichem Gebiet, systematische Entwicklung und
Qualifizierung von Normenkadern, Erweiterung der
produktionstechnischen Schulung unter Einbezie-
hung der technischen Intelligenz, Abschlul3 von
Qualifizierungsvertragen zur Heranbildung von
mittleren und leitenden Kadern, Ausarbeitung und
Einhaltung des Jugend- und Frauenforderungs-
planes, Qualifizierung von ungelernten zu ange-
lernten und von angelernten zu Facharbeitern,
Qualifizierung fur den derzeitigen Arbeitsplatz,
Studiurn und Ubermittlung von Neuerermethoden
durch die Aktivistenschulen, Ubernahme von Paten-
schaften durch die Intelligenz zur Weiterentwick-
lung von Facharbeitern und Aktivisten.
f) Maf3nahmen zur Senkung der Unfalle, Bekampfung
des Uberstundenunwesens, besonders im Trans-
port, Verbesserung der Arbeitshygiene und des vor-
beugenden Gesundheitsschutzes, Senkung des Kran-
kenstandes bei gleichzeitiger weiterer Festigung der
Arbeitsdisziplin, Verbesserung der Arbeitsbedin-
gungen durch Einhaltung der Arbeitsschutz- und
Sicherheitsbestimmungen, richtige Verwendung der
Mittel fur Arbeitsschutz, Durchfuhrung von Arbeits-
schutzwochen, offentliche Auswertung der Unfall-
und Krankenstatistik..
g) Gewinnung der Werktatigen fur die' richtige Ver-
wendung der Mittel der Sozialversicherung und zur
Senkung des Krankenstandes, Maf3nahmen zur Be-
kampfung des Bummelanten- und Simulantentums
(offentliche Bekanntgabe durch Zeitung, Bild und
Funk unter Angabe des Produktionsverlustes),
bessere Betreuung der Kranken, verstarkte Kon-
trolle fiber die Verwendung der Mittel aus dem
Haushaltsplan der Sozialversicherung, Aufschliisse-
lung der Haushaltsplane his auf die Baustellen und
Abteilungen, Verbesserung der sanitaren Anlagen
im Betrieb, Mal3nahmen zur besseren Betreuung
werdender und stillender Mutter und der Werk-
tatigen, die gesundheitsschadigende Arbeiten ver-
richten,. Durchfuhrung von Reihen- und Einstel-
lungsuntersuchungen und Schaffung von Schon-
platzen, strikte Durchfuhrung der Verordnung vom
10. Dezember 1953.
h) Verbesserung der Betreuung der Werktatigen durch
Hebung der Qualitat des Werkkiichenessens, Quali-
fizierung des Kiichenpersonals, Erweiterung der
Verkehrsmoglichkeiten im Arbeiterberufsverkehr in
.Verbindung mit den, ortlichen Organen, Organisie-
rung der Arbeiterkontrolle auf dem Gebiete des
Bau- und. Wohnungswesens und der Versorgung,
planmai3ige Verwendung.der Mittel fur soziale,und
kulturelle Einrichtungen, weitere Verbesserung der
Wohnraumverhaltnisse der Arbeiter, und Ange-
stellten durch Gewinnung von. Wohnraum. aus der
Wohnraumreserve durch Aus- bzw. Umbau von
Raumen, Durchfuhrung von Reparaturen . und
Ubernahme von Investitionstragerschaften bzw.
volkseigenen Wohnobjekten in Rechtstragerschaft,
Hilfe und Anleitung sowie'materielle und flnanzielle
Unterstiitzung Bit den Arbeiterwohnungsbau, ins-'
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besondere ' der Arbeh,rohnungsbaugenossen-
schaften.
i) Entwicklung einer wissenschaftlichen Produktions-
propaganda, die auf die restlose Ausnutzung der
Technik and Anwendung modernster wissenschaft-
licher Erkenntnisse and Neuerermethoden im Be-
trieb gerichtet ist, Verbesserung der kulturellen
Massenarbeit unter dem Gesichtspunkt, daB die
kulturelle Massenarbeit der Produktion dienen mull,
Abschlul3 von Vertragen mit der Gesellschaft fur
die Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse and
Festlegung and Bereitstellung von flnanziellen Mit-
teln, offentliche Popularisierung and Anerkennung
bei hervorragenden Produktionsleistungen, Durch-
fuhrung von Ausstellungen fiber die betriebliche
Entwicklung, Anwendung fortschrittlicher Arbeits-
methoden, Arbeitsschutz usw., Abschluf3 von Paten-
schaften mit landwirtschaftlichen Produktions-
genossenschaften and volkseigenen Gutern (ideo-
logisch-politische Arbeit), Unterstutzung der Bildung
von Baubrigaden.
j) Durchfuhrung von Ausspracheabenden mit den ein-
zelnen Sektionen der BSG, Unterstiitzung der Sport-
klubs durch Delegierung talentierter and guter
Sportier, Verbesserung der Jugendarbeit, Verbesse-
rung der internationalen and nationalen Verbin-
dungen auf dem Gebiet des Sports, Entwicklung
des Breitensports, Durchfuhrung von Betriebssport-
festen, Unterstiitzung der Grundeinheiten der Ge-
sellschaft fur Sport,und Technik, erhohte Wachsam-
keit and Schutz des Volkseigentums durch Unter-
stiitzung der Kampfgruppen, weiterer Ausbau der
Arbeit der Gesellschaft fur Deutsch-Sowjetische
Freundschaft im Betrieb, Verbesserung der Arbeit
unter den Kindern, Verpflichtung der BGL zur
regelmaf3igen Durchfuhrung von Mitgliederver-
sammlungen der Gewerkschaftsgruppen and Abtei-
lungen, auf denen Fragen des Lebens der Arbeiter
and Angesteilten im Zusammenhang mit den Plan-
aufgaben des Betriebes in bezug auf Erfullung der
Produktion, Senkung der Selbstkosten, Steigerung
der Arbeitsproduktivitat, Verbesserung der Qualitat
sowie Erfullung der Verpflichtungen aus dem BKV
in alien seinen Teilen behandelt werden.
Zur Festigung der Aktionseinheit der deutschen
Arbeiterklasse sowie zur Festigung' des Bi ndnisses
der Arbeiterklasse mit den werktatigen Bauern in
der Deutschen Demokratischen Republik sind Ver-
pflichtungen im Betriebskollektivvertrag zu. Ober-
nehmen, die sith auf die.verstarkte Arbeit mit west-
deutschen Arbeitern and die Einladung von
Arbeiter- and Gewerkschaftsdelegationen konzen-
trieren, Abschlul3 von Patenschaftsvertragen usw.
Folgende Anlagen sand ?dem BHV beizuf igen:
. z.. ?r-roeitsscnutzvereinbarung;.
3. Frauenfdrderungsplan;
Jugendforderungsplan;
Der Abschluf3 der Betriebskollektivvertrage 1956
1. Die Betriebskollektivvertrage 1956 sind als gegen-
seitige Verpflichtung zwischen den Betriebsleitungen
bzw. Bauleitungen and den Belegschaften, ver-
treten durch die gewahlten Betriebsgewerkschafts
leitungen, bis zum 15. Marz 1956 abzuschlief3en.
Grundlagen fur den Abschlul3 sind:
a) die gesetzlichen Bestimmungen Ober den Ab-
schluB der BKV and die bestatigten Betriebs-
plane,
b) die an die Betriebe herausgegebene Direktive
des Ministeriums Air Aufbau and des Zentral-
vorstandes der IG Bau-Holz,
c) Der vom Bundesvorstand des FDGB beschlossene
Muster-Kollektivvertrag des VEB Stickstoffwerk
Piesteritz.
2. Dem Abschlul3 der Betriebskollektivvertrage fur
das Jahr 1956 mull eine grundliche Massenkontrolle
fiber die Erfullung der Betriebskollektivvertrage fur
das Jahr 1955 vorausgehen. Insbesondere kommt. es
darauf an, daB in den Gewerkschaftsgruppen um
fassend die Erfiillung der Betriebskollektivvertrage
1955 behandelt wird sowie die betrieblichen Plan-
aufgaben fur das Jahr 1956 and Mal3nahmen fest-
gelegt werden zur wirksamen Verbesserung der
Arbeit mit dem BKV 1956.
3..Nach Abschlul3 der Betriebskollektivvertrage 1956
mussen die gewerkschaftlichen Organe im Betrieb
eine wirksame Massenkontrolle Ober die Erfiillung
aller Verpflichtungen im BKV organisieren.
Berichterstattung, Registrierung and Drucklegung
1. Die Betriebsleitungen geben Erfolgsmeldungen. an
das Ministerium fur Aufbau Ober
b) den Abschluf3 des Betriebskollektivvertrages 1956.
2. Die Registrierung der abgeschlossenen Betriebskol-
lektivvertrage entsprechend der Ordnung der Regi-
strierung fii.r das Jahr.1956 erfolgt: Fur die zentral-
geleiteten Betriebe durch das Ministerium fur Auf-
bau ' and den Zentralvorstand der IG Bau-Holz, fiir
die Bezirks-Bau-Unionen durch den Rat des Be-
zirkes, Abteilung Aufbau, and den Bezirksvorstand
der IG Bau-Holz, fur die ubrigen Betriebe durch
den Rat des Kreises and den Kreisvorstand der IG
Bau-Holz.
3. Der Betriebskollektivvertrag ist .innerhalb "vier
Wochen. teach AbschluS in allen Betrieben Ober
500 Belegschaftsmitglieder gedruckt an alle Funk-
tionaTe? des Gewerkschaftcaktiva Leltungsmi+dlieAer
der ..a0G,.. and aie Vorsitzende des Frauenaus-
schiisses.- sowie an: alle Wirtschaftsfunktionare ein-
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schlie0lich' der Brigadiers auszuhdndigen.. In den
Betrieben unter 500 Belegschaftsmitgliedern ist der
Betriebskollektivvertrag vervielft ltigt (abgezogen)
an-den gleichen Personenkrels auszuhdndigen.
In allen. Meisterbereichen und Aufenthaltsrdumen
1st der Betriebskollektivvertrag gedruckt bzw. in
Plakatform affentlich zum Aushang 7,u bringen.
Zur Sicherung der Drucklegung bzw. der Verviel-
fdltigung miisserl die Betriebsleiter oder Bauleiter
bereits mit Beginn der Arbeiten fur den 1. Entwurf
mit den Dtuckereien Vertrage abschlieien, um die
teriningerechte Aushandigung der Betriebskollek-
tivvertrage zu gewdhrleisten.
Der Zenteralvorstand der. Industriegewerkschaft
Bau-Holz und das Ministerium fiir Aufbau verpflichten
die Gewerklachafts- und Wirtschaftsleitungen in den
Betrieben, den Abschlu0 der Betriebskollektivvertrdge
als eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Ma0-
Berlin, den 22.' November 1955
nahmen zu betrachten und;:, die? WerktE tigen. in; den
Betrieben in breitem Umfang an der, Kontrolle der Er1
vertrages 1955 sowie an der Ausarbeitung des' Betriebs
kollektivvertrages 1956 zu beteiligen.
Die von den Arbeitern, Meistern; Ingenieuren` und
Technikern sowie den Angestellten unterbrelteten Vor=
schldge zur Verbesserung des Inhalts der Betriebs=
kollektivvertrdge sind vor Einarbeitung in 'den BKV
sorgfaltig zu { berpriifen.
Der Zentralvorstand der IG Bau-Holz und das.
Ministerium Air Aufbau erwarten von den Beleg
schVkften die aktive Mitarbeit bei der Ausarbeitung des
Betriebskollektivvertrages und die t)bernahme neuer'
Produktionsverpflichtungen durch die Belegschaften
einerseits und die Betriebs- bzw. Bauleitungen anderer-
seits, um die besten Voraussetzungen fiir den Beginn
des 2. Fiinfjahrnlanes zu schaffen.
Ministerium ftir Aufbau
Winkler
Minister
Zentralvorstand der IG Rau-Holz
Tille
Vnrsitzender
Herausgeber: Minlsterlum fur Aufbau Verlag: VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin VerOffentlicht,unter Nr. Ag 124/55/DDR.
Erscheint jewells am 1r und' 18. eines jeden Monats Druck: Volksdruckerei Ostharz, Werk ?Bernburg
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-L1
A
roved For Release 2007/09/19 ? ('IA_RDP83
0 18800 800190002_6
pp
-
^eriagangen and Milleiluilgen
des Mloisleriums for Aui6ao
1956 _ '1 Berlin, den 2. Januar 1956
INHALTSVERZEICHNIS
A..Aligemeiner Tell
1. Aufhebung der Vertrage 1955 . . . . . 1
B. Besonderer Tell
1. Technik and Entwurf
1. Richtlinien zur Einsparung von Metallen im
Bauwesen, Genehmigung von Stahlkonstruk-
tionen ... . . . . . . . . . . . .
2. Anwendung der Preisverordnung Nr. 412
beim Typenwohnungsbau . . . . . . . .
3. Lehrgange fur die Staatliche Bauaufsicht der
Bezirke and Kreise sowie fur Guteingenieure
der Entwurfsburos and Baubetriebe im Jahre
1956 . . .. . . . . . .. . . . . . .
4. Erfahrungsaustausch fiber Unfallgefahren and
Anleitung zur Verhiitung von Unf illen in der
Bauindustrie - Informationsschreiben Nr. 31
der Hauptsicherheitsinspektion - .
5. Haftung bei Projektierungsfehlern, Auswer-
tung vertragsgerichtlicher Falle (1) . . . . 4
IL Baustoffindustrie
III. Bauindustrie
1. Volkseigener Wohnungsbau . . . . . . . 4
A. Allgemeiner Teil
1. Aufhebung der VertrSge 1955
In der ,Anordnung fiber die. Verteilung, den Bezug
and die Lieferung von Materialien im Jahre 1956,
Allgemeiner Teil" vom 29. 6. 55 GB1. der DDR,
Sonderdruck Nr. 93 vom 15. 7. 55 - ist festgelegt
worden, wie die im Jahre 1955 abgeschlossenen
Vertrage beim Obergang zum Planjahr 1956 zu be-
handeln sind. Nach diesen Bestimmungen ist ent-
sprechend zu verfahren. Eine besondere Anweisung
des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regie-
rung der Deut then Demokratischen Republik wird
daher fur den Obergang 1955/56 nicht erscheinen.
B. Besonderer Teil
1. Technik and Entwurf
1. Richtlinien zur Einsparung. von Metallen im Bau-
wesen, Genehmigung von Stahlkonstruktionen
Ergeben sich bei einem Objekt aus vertretbaren Griffin-
den Konstruktionen, die. eine Verwendung von Stahl
abweichend von den Richtlinien vom 15. Mai 1953 zur
Einsparung von Metallen im Bauwesen (ZB1. S. 236)
erfordern, ist ein begriindeter . Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung mit prufbaren Unterlagen '
sowie einer Befurwortung des Beauftragten fur Metall-
einsparung vorzulegen. Der Antrag ist zu richten
a) fur Bauobjekte zentraler Plantrager
an das Ministerium fiir Aufbau,
Zentrale Metallsparkommission;
b) fir alle t brigen Objekte
an die Abteilung Aufbau bei den Raten
der Bezirke.
2. Anwendung der Preisverordnung Nr. 412
beim Typenwohnungsbau
Typenwohnungsbauten gehoren ohne Riicksicht auf
das Ausbauverhaltnis grundsatzlich in die Schwie-
rigkeitsstufe I. Nur fur den Ausnahmefall beson-
derer architektQnischer Gestaltung sieht die Preis-
verordnung Nr. 412. die Einstufung in eine hohere
Schwierigkeitsstufe yor. Eine solche hohere Ein
stufung kommt. in aller Regel nur bei Bauten in
Magistralen in Betracht. Wiederholte Beschwerden
lassen erkennen, daB . die Entwurfsburos nicht
durchweg nach diesen Gesichtspunkten verfahren.
Die Entwurfsburos werden daher nochmals nach-
drucklich auf these Regelung hingewiesen.
3. Lehrgange fur die Staatliche Bauaufsicht, der Be
zirke and Kreise sowle fur. die Guteingenieure der
Entwurfsburos and Baubetriebe Im Jahre 1956
Die Staatliche Bauaufsicht des Ministeriums fiir
Aufbau plant fur das Jahr 1956 insgesamt 6 Quali-
fizierungs- and Nachwuchsentwicklungslehrgange
fur die Staatliche Bauaufsicht der Bezirke and
Kreise sowie fur die Giiteingenieure der Entwurfs-
buros and Baubetriebe in der nachstehenden ,
Reihenfolge:
1. Qualiflzierungslehrgang fur die Staatliche Bau-
aufsicht der Bezirke and Kreise vom 1 5. b is
24. 2. 1956
Meldetermin : 31. 1. 1956,
2. Nachwuchsentwicklungslehrgang fur Giiteinge-
nieure Bauausfilhrung von 1 4. b i s 2 3: 3. 19 5 6
Meldetermin : 29. 2. 1956
Diesem Heft iiegen als Sonderbeilage die ,Richtlinienfur eine einheitliche Typenprojektierung in der Deut-
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I Nr., 1
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3. Qualiflzierungslehrgang fur Gilteingenieure Ent-
wurf vom 11. bis 21. 4. 1956
Meldetermin : 20. 3. 1956
4. Qualiflzierungslehrgang fur Giiteingenieure Bau-
ausfuhrung vom 2 3. 5. b i s 2. 6. 1 9 5 6
Meldetermin : 5. 5. 1956
5. Qualiflzierungslehrgang fur Guteingenieure Sta-
tik vom 4. b i s 15. 9. 1956
Meldetermin : 15. 8. 1956
6. Nachwuchsentwicklungslehrgang fur die Staat-
liche Bauaufsicht der Bezirke and Kreise vom
18. bis 29. 9. 1956
Meldetermin : 31. 8. 1956
Die eingestzten Meldetermine sind fur die orga-
nisatorische Vorbereitung unbedingt einzuhalten.
Wir machen darauf aufmerksam, dab es sich bei
den Qualiflzierungslehrgangen um die Fortsetzung
der im Jahre 1955 durchgefUhrten Lehrgange
handelt.
Die Lehrgange flnden internatsmaf3ig im Lehrgangs-
heim des Ministeriums fur Aufbau in Naumburg,
Kalter Hiigel 1, statt. Die Kosten fur die An- and
Ri ckreise sind von' der delegierenden Diewststelle
zu tragen. Fur Vollverpflegung and Unterbringung
rind von den Teilnehmern 2,- DM taglich' zu ent-
richten.
Den Meldungen sind eine kurze Beurteilung des
Betriebes in fachlicher and gesellschaftlicher Hin-
sicht and Angaben fiber den li ckenlosen fachlichen
Werdegang des, Teilnehmers beizufi gen.
Fur den 1. Lehrgang konnen wir bereits jetzt mit- daf3 von jedem Bezirk 3 Kollegen delegiert
werden konnen. Der voraussichtliche Lehrstoffplan
enthalt folgende Themen:
1. Deutsche Bauordnung,
2. Haustechnik, Warme- and Schallschutz.
3. Industrialisierung,
4. Elementare Statik,
5. Fragen des Baugrundes,
6. Lehmbau,
7. Sperrungen, Dichtungen,
8. Holzschutz,
9. Brandschutz, Arbeitsschutz,
10. Sonderbauordnungen,
11. Staat and Recht.
4. Erfahrungsaustausch Ober Unfallgefahren and An-
Icitung zur Verhiitung von Unfallen in der Bau-
industrie (Informationsschreiben Nr. 31 der Haupt-
sicherheitsinspekt ion)
1. Unfalle durch ungesicherte Durchbruchsoffnungen
1. Eine 1,5X2 m grol3e Montageluke in einer
Maschinenhalle war mit Schalttafeln aus Bohlen
abged(-,ckt. Ein Betonhauer, der diese Abdeckung
selbst mit hergestellt hatte, brauchte fur seine
Arbeit Schalttafeln. Aus Gri nden der Bequem-
lichkeit wollte er dieselben von der am nachsten
liegenden Stelle, namlich der Montageluke, neh-
men. Er rief drei mit der Ortlichkeit weniger
vertraute Kollegen herbei. Diesen drei Kollegen
war nicht bekannt, daB die Schalttafeln als Ab-
deckung einer Montageluke dienten; der Beton-
bauer machte auch seine Kollegen nicht darauf
aufmerksam, daB sick unter den Schalttafeln eine
Montageluke befand; er hatte dies selbst ver-
gessen.
Beim Anheben and Wegtragen der Schalttafeln
trat der Betonbauer and einer der herbei-
gerufenen Kollegen beim ersten Schritt in die
Lukenoffnung and st(rzten 5 m tief ab. Beide
Kollegen zogen sich schwere Verletzungen zu.
2. Auf einer Baustelle entfernte ein Kollege von
einer 35X35 cm grof3en Deckendurchbruchsoff-
nung die Abdeckung, um sie als Unterlage fur
sein Bockgeriist zu verwenden. Kurze Zeit darauf
ging derselbe Kollege unter der nicht mehr ab-
gedeckten Durchbruchsoffnung hindurch and
wurde durch einen durch die Offnung herab-
fallenden Stein am Kopf verletzt.
Zur Vermeidung gleicher and ahnlicher Unfalle ist
folgendes zu beachten:
a) Kollegen, entfernt nicht zu Eurem Schutz an-
gebrachte Schutzabdeckungen, Sicherheitsvor-
richtungen and Schutzgelander; Ihr selbst (wie
im vorliegenden Fall) oder auch Eure Kollegen
konnen dadurch verunglilcken.
b) Nach ? 9 der ASB Nr. 331 sind Gefahrenstellen
durch sichtbare Gefahrenzeichen kenntlich zu
machen and durch Umzaunung, Abdeckung usw.
abzuschlief3en oder durch Wachter oder geeignete
Beleuchtung zu sichern. Es ist also die Kennt-
lichmachung der Gefahrenstelle erforderlich.
Es wird empfohlen, Montageoffnungen, Decken-
durchbriiche usw., die eine grof3ere Lichtweite
als 1X1 m haben, moglichst mit Schutzgelander
allseitig zu umwehren. Die Schutzgelander
mussen mit Kniebrett and Fuf3brett versehen
sein and mindestens 1 m hoch ausgefiihrt
werden.
Wenn Bohlen zum Abdecken von Durchbruchs-
offnungen in Decken Verwendung finden sollen,
werden am besten Falze einbetoniert, in die sich
die Bohlen unverriickbar so einlegen lassen, daB
Oberkante Bohle gleich ist mit Oberkante Decke.
Hierdurch wird das Stolpern uber die Bohlen
verhindert and die Abdeckung der Offnung als
solche kenntlich gemacht.
Je nach den ortlichen Verhaltnissen kann die
Abdeckung gegen Abheben von unten durch ein
Querholz mit Drahtverbindung gesichert werden.
H. Unfalle bei der Ausschachtung von Rohrgraben and
in Gruben, Briichen and Grabereien
Wahrend des Winters, insbesonndere bei Eintritt
von Tauwetter, ereignen sich immer wieder bei der
Ausschachtung von Rohrgraben and bei der Arbeit
in Gruben, Briichen and Grabereien folgenschwere
- meistens ]eider todliche - Unfalle.
Es ist notwendig, auf die genaue Einhaltung der
ASB Nr. 631 - Herstellung von Leitungsgraben
and Verlegungen von Leitungen in die Erde - bzw.
die ASB Nr. 151 - Steinbriiche, Gruben and Grabe-
reien Ober Tage - zu achten. Wir machen auf die
bereits von uns im Informationsschreiben N r. 10.
u. 2 1 gegebenen Anleitungen aufmerksam.
In letzter Zeit ereigneten sich bei der Hersdtellung
von Rohrgraben folgende todliche Unfalle:
1. Ein ca. 3 m tiefer Rohrgraben wurde im Sand-
boden fur die Verlegung der Entwasserungs-
leitung ausgeschachtet. An der Kreuzung von
Hauseingangen mit deco Rohrgraben schachtete
man den Graben nicht durch, wie es richtig ge-
wesen ware, sondern lieB oben 1,50 m and unten
2,10 m lange Teile des Bodens stehen and durch-
stach diese Teile mit dem Spaten fur die Ein-
legung der Entwasserungsleitung. Die Seiten-
wande des Rohrgrabens wurden, wie aus Skizze 1
ersichtlich, ahgesteift - n i c h t a b e r d i e
Stirnwande des Rohrgrabens an den
Hauseingangen.
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0
Als die Rohrleitungen verlegt waren, beschaf-
tigte sich ein 17% Jahre alter Kollege an dem in
der Skizze 1 bezeichneten Ort in knieender Stel-
lung. In diesem Moment rutschte der Sandboden
an der nicht abgesteiften Stirnwand des Rohr-
grabens am Hauseingang zusammen and ver-
schuttete den Kollegen. Er konnte nur als Leiche
geborgen werden. Von dem Erdreich am Haus-
eingang blieb zunachst der in Skizze 1 schraf-
fierte Teil, welcher aufgefullt war, stehen. Der
Unfall wurde verursacht durch den Sand unter
dem aufgeschutteten Boden. Die Bergungsarbeiten
nahmen durch den immer wieder nachrutschen-
den Sand lange Zeit in Anspruch.
Wir machen besonders darauf aufinerksam, dal3
dieses Stehenlassen von Grabenstucken, die nach-
her fur das Einlegen der Rohrleitungen unten
durchgestochen werden, Unfallgefahren in sich
birgt; es empfiehlt sich, die Rohrgrahen durch-
gehend auszuschachten; sie sind auch durch-,
gehend den Arbeitsschutzbestimmungen Nr. 631
entsprechend?abzusteifen.
Wenn man wie im vorliegenden Fall Graben-,
stiicke stehen 1513t and Bann durchsticht., mUssen
entsprechend den Bode nverhaltnissen - die
Stirnwande abgesteift and auch die Wtinde des
Durchstiches and das Erdreich uher dem Durch-
stich hinreichend abgesteift (verbaut) werden, da-
mit die Ausschachtungs-, Rohrlegungs- u. a. Ar-
beiten ohne Gefahr durchgefi hrt werden konnen.
Praktisch ergibt sich dabei, dal3 die durchgehende
Ausschachtung am einfachsten and sichersten ist.
Der Unfall zeigt, wie schon verhaltnismaflig ge-
ringe Sandmassen einen in gehiickter Stellung
arbeitenden Kollegen schnell verschiatten konnen.
2. Drei Kollegen waren mit dem Ausheben eines
Rohrgrabens im Wiesengelande mit lehmigem
Roden beschaftigt. Es wurde versaumt, den
Rohrgraben entsprechend den Arbeitsschutz-
bestimmungen Nr. 631 abzusteifen and 60 cm
breite Schutzstreifen zu beiden Seiten des Gra-
bens vom ausgehobenen Boden freizuhalten.
Der Leitungsgraben verlief an einer Stelle um
250 abbiegend vor der Geraden. Als der Graben
2,90 m tief ausgeschachtet war, stUrzte die Gra?-
benwand an der Ecke (siehe Skizze 2) auf einer
Lange von ca. 5 m ein and verschiittete die
gerade dort beschaftigten Kollegen. Nur durch
Zufall konnte sich ein Schwerverletzter befreien
and um Hilfe rufen, bis er on einer voruber-
gehenden Frau gehort wurde. Der Kollege, wel-
cher an, der Ecke (s. Punkt X der Skizze 2!) ge-
arbeitet hatte, konnte erst nach langerer Zeit tot
geborgen werden.
Zur Vermeidung gleicher oder ahnlicher Unfalle ist
zu beachten:
a) Wenn Rohrgraben von der Geraden abbiegen,
befindet sich das Erdreich an der in den Graben
einspringenden Ecke nicht in der Einspannung,
die es bei geradlinigem Verlauf des Rohrgrabens
durch das seitlich anstehende Erdreich hat, and
droht hier zuerst einzustii.rzen. Es mull daher
besondersdarauf geachtet werden, dal3 hier zu
allererst eine vorschriftsmaflige Versteifung ent-
sprechend der Arbeitschutzbestimmung Nr. 631
erfolgt.
b) Beim Ausheben eines Grabens mu13 auf jeder
Seite ein mindestens 60 cm breiter Streifen
vom ausgehobenen Boden freigehalten werden
(? 8 der ASB Nr. 631). Graben von uher 1,50 m
Tiefe sind mit einer genugendeni Anzahl Leitern
zu versehen (? 7 der ASB Nr. 631).
c) Die Rohrgraben mussen nach den Bestimmungen
? 1 der ASB Nr. 631 bei Tiefen von mehr als
0
1,25 m, entsprechend der Bodenart, den Grund-
wasserverhaltnissen and der Straf3enbefestigung
abgeboscht oder sachgem5f3 versteift. werden.
Die Absteifung mu13 mit der Ausschachtung mit-
schreiten. Wenn erhebliche Erschi.itterungen
durch Straf3enverkehr usw. zu erwarten sind
oder der Erdboden in unmittelbarer Umgebung
bereits durch friihere Erdarbeiten verandert
worden ist, so mussen auch Graben geringerer
Tiefe der Bodenart entsprechend abgesteift oder
abgeboscht werden.
d) Es ist gerade wahrend der Winterzeit besonders
darauf zu achten, ob durch Arbeitsunter-
brechung, durch Regen, durch Frost oder andere
Ursachen Veranderungen an den Grabenwanden.
and Absteifungen eingetreten sind; vor Beginn
der Arbeiten ist daher gerade wahrend der
Winterzeit die Standsicherheit der Grabenwande
and der Absteifung usw. ganz besonders zu
iiberprufen - siehe ? 5 der ASB Nr. 631!
3. Beim Ausschalen eines 2,90 m tiefen Rohrgrabens
in sandigem Boden beachtete ein Kollege nicht
die richtig gegebenen Anweisungen des Schacht-
meisters and entfernte unzulassigerweise zuerst
die Steifen am Ende eines Feldes; als er dann in-
nerhalb des Feldes stehend (Verstol3 gegen ? 14
der ASB Nr. 631) die Mittelsteife herausschlug,
erfolgte blitzschnell der Einsturz des Graben-
feldes. Der Kollege konnte erst nach 6 Stunden
tot geborgen werden.
Ein zweiter Kollege, der beim Ausschalen mit
tatig war and seinen Kollegen gewarnt hatte,
die Steife im Endfeld zuerst zu beseitigen,
konnte sich schnell in das nachbarliche, noch
abgesteife Grabenfeld werfen; er wurde durch.
Sand leicht verschUttet and befreite ?sich selbst.
Zur Vermeidung derartiger Unfalle beim Aus-
schalen von Rohrgraben ist folgendes zu beachten:
a) Die Bestimmungen der ASE Nr. 631, insbeson-
dere des ? 14, sind genau einzuhalten; beim Zu-
schiitten der Graben diirfen bei waagerechter.
Verschalung die Bohlen nur einzeln ausgebaut'
Hauseingang
4' ~-- .iso i
Steinwand, die nicht abge
steift war and einrutscht
Aufsicht Rohrgraben
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_i
0
werden,, nachdem allsreichende Umsteifungen
vorgenommen worden sind.
Beim Ausschaldn rind die St.eifen
an den Enden jedes Feldes zuletzt.
zu entfernen; hierbei dart niemand
waren jedoch fiir .den vorgesehenen Zweck nicht.
weitreichend .genug. Nach der Errichtung des Bau-
werks zerstdrte nachstrbmendes Schichtenwasser
die vom. Projektanten voigeschriebene Isolierung'
des;Betons. Auch hier. wurde das Entwurfsbjiro. zur
Ersetzung des Schadens mit der Begrundung ver-
pflichtet, es sei seine Aufgabe gewesen, die Mill-
lung der Vertragsletstung .seines Partners zu. kon-
trollieren and die Erganzung. erkennbarer Lticken
in dem iibergebenen Baugrundgutachten zu fordern.
innerhalb des Feldes s'tehen, damit
im Falle des Einsturzes noch die Rettung in das
nachbarliche Grabenfeld mdglich ist.
Entsteht durch den Ausbau One. Einsturzgefahr,
so mull die Absteifung stehen
bleiben.
..,b) Die betrieblichen Sicherheitsinspektoren and
-beauftragten werden angewiesenn, mit den auf-
sichtsftihrenden Kollegen (Bauleitern, Polieren
tq nd Schachtmeistern), welche Bhnliche Arbeiten
a-usfiihren, Schulungen. durchzufiihren; hierzu
sind auch, die in der Bauzeitung Nr. 4 and 5/1954
erschienenen Aufsatze ,Unfallgefahren in der
Bauindustrie" and die Informationsschreiben
Nr. 10 and 21 mitzuverwenden.
5. llaftung bei Projektierungsfehlern, Auswertung
vertragsgerichtlicher Falle (1)
Es gehort innerhalb der Beziehungen der volks-
eigenen Wirtschaft zur Pflicht eines jeden Vertrags
partners, von sich aus tatig zu werden, wenn damit
gerechnet werden kann, daB der andere Vertrags-
partner _ sei. es mit oder ohne Verschulden -
seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach-
kommt.
Bei der Projektierung des Anbaues einer GieBerei-
halle unterstellte das Entwurfsbiiro fur den vor-
handenen . 40-t-GieBereikarren, der eine von der
Norm abweichende Sonderausfuhrung darstellte,.
ohne weitere Riickfrage. die NormalmaBe der DIN-
Vorschrift 698. Bei der Inbetriebnahme des Bau-
werks stiell der Kran an die Deckenkonstruktion.
Durch Anderung.der Laufkatze konnte der Schaden
allerdings behoben werden. Es entstand jedoch ein
Kostenaufwand von Ober 8000,- DM. An der Er-
setzung dieses Schadens wurde das Entwurfsbiiro
mitbeteiligt. Es war zwar Aufgabe des Auftrag-
gebers, dem Entwurfsbdro die von der Norm ab-
weichenden Kranmalle zur Verfugung zu stellen.
bas Entwurfsburo durfte sich jedoch nicht damit
begnugen, daB eine solche, Zurverfiigungstellung
unterblieb. Es hatte sich vielmehr von sich aus ver-
gewissern miissen, ob keine Normabweichung vor-
liegt.
In einem anderen Falle hatte der Auftraggeber ver-
traglich die Bodenuntersuchung and die Vornahme
der Wasseranalyse ubernommen and dem Ent-
wurfsbiiro .iibergeben. Die Untersuchungsergebnisse
1. Volkseigener Wohnungsbau
Am 18. 11. 1955 land beim Zentralvorstand der Ge-
werkschaft Land and Forst eine Besprechung statt,
bei der u. a. folgende Punkte- behandelt worden:
1. Bei Kontrollen Burch die Gewerkschaft. ist fest-.
gestellt .worden, . dal mit der Belegschaft des Be-
triebes, der als Investitionstrager eingesetzt wet-
den soil, d. h. mit den zukiinftigen Nutzern der
Wohnungen, das Bauprogramm nicht immer dis-
kutiert wurde. In der Hauptsache ist dies beim
landlichen Wohnungsbau der Fall.
Auch werden nicht alle fur den Wohnungsbau
zugelasssenen Typen vorgelegt, so daB beim In-
vesttrager keine Vbersicht, besteht and keine
entsprechende Diskussion fiber die Deckung des'
Wohnraumbedarfs moglicht ist.
Diese Handlungsweise widerspricht der ,,Anord-
nung- fiber Investitionstrager beim volkseigenen
Wohnungsbau" vom 1. 12. 1954 (GBI. II, 1/55).
Hierin wird unter I, 5 gesagt, daB die als Inve
stitionstrager vorgesehenen Betriebe vom Plan-
trager fur den volkseigenen Wohnungsbau be-
reits an der Vorplanung zu beteiligen sind.
Diese Anweisung ist durch die Abteilungen Auf-
bau der Rate der Bezirke and Kreise genauestens
zu beachten. Vber die im Betrieb durchgefiihrten
Diskussionen ist ein Protokoll, das dem Projekt
beigefugt wird, auszufertigen.
2. Von der Abt. Arbeiterversorgung der Gewerk-
schaft Land and Forst wird dariiber Klage ge
fiihrt, daB noch Typen angewendet werden, die
den Wohnraumbedurfnissen nicht entsprechen.
Im GB1. II, 34/55, ist eine Reihe von unzulang-
lichen Typen fur landliche Wohnungsbauten zu-
ruckgezogen worden. Es stehen nunmehr ge-
nugend brauchbare Typen des stadtischen and
landlichen Wohnungsbaues zur Verfugung. Wird
bei der Vorplanung and Planung die im Punkt I
genannte Anordnung beachtet, diirfte die rich-
tige Wahl der Typen keine Schwierigkeit mehr
bedeuten. Die Abteilungen Aufbau der Rate der
Bezirke werden nochmals darauf hingewiesen,
nur noch die zugelassenen Typen zu verwenden.
gez. Winkler
Minister
Herausgeber: Ministerium ffir Aufbau Verlag: VEB',Deutscher Zentralverlag,.Berlin Veroffentllcht unter Nr. Ag 105/56/DDR.
Erscheint jeweiis am 1. and 15. eines jeden Monats' Druck: Volksdruckerei Ostharz, Werk Bernburg
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
t7erlllgnngen unit Milleilungen
des Minisferiums fur Aufbau
1956
Berlin, den 15. Februar 1956 I Nr. 4
A. Allgemeiner Tell
9. Plan des Ministerrates zur Forderung der
Jugend and Werbung von Oberschiilern . . 1
10. Betriebskollektivvertrag 1956 . . . . . 2
11. Miflbrauchliche Benutzung amtlicher Messe-
ausweise . . . . . . . . . . . . . . 2
B. Besonderer Tell
1. Technik and Entwurf
16. Typenprojekte landlicher Nutzbauten-
Umarbeitung gemaf3 DIN 4172 .. . . . . .
17. Produktion von Mauerziegeln nach dem
neuen Format in den Ziegeleibetrieben im
Planjahr 1956 . . . . . . . . . . . . . 8
18. Abgabe von Inventar . . . . . . . . . 3
19. Steigerung des Aufkommens nichtmetallischer
Altstoffe - Rundschr. Nr. L 57/54 Ziff. 1 - . . 3
20. Preise im Stahlbau . . . . . . . . . . 3
II. Baustoffindustrie
4. Zementbevorratung im I. Quartal 1956 . . .
5. Versorgung der D-Betriebe mit nicht kontin-
gentierten Baustoffen . . . . . . . . . 3
6. Mindestmengen im Direktverkehr . . . . . .'3
A. Allgemeiner Teil
9. Plan des Ministerrats zur Forderung der Jugend
and Werbung von Oberschillern -
'Den an den Oberschulen jahrlich ausgebildeten
Schiilern mit mittlerer' Reife and Abitur ist neben
der Moglichkeit, eine Fach- oder Hochscliule zu he-
suchen, auch die Moglichkeit zur Erlernung be-
stimmter Berufe in der Verwaltung zu geben, um
in den dafiir geeigneten Berufen Kader heranzu-
bilden, die fiber eine hohere Allgemeinbildung ver-
fiigen.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium fur Arbeit
and Berufsausbildung and dem Bundesvorstand des
FDGB bestbtige ich folgende Tatigkeiten fur Abi-
turienten and Schuler mit mittlerer Reife:
Sekretarinnen
Betriebsplaner
Betriebskaufleute
Revisoren
Hilfsrevisoren.
Hierzu weise ich auf die Tatigkeitsmerkmale in der
beigefugten Liste hin. Fur diese Tatigkeiten sind
saite
7: Rtickgabepflicht bei nicht selhst ausgenutzten
Warenbereitstellungen . . . . . . . :3
8. Bezug von Schlammkreide . . . . . . . . 4
9. Warenbestande per 1. Januar 1956 bei den
Baustoff-Lieferbetrieben . . . . , . . . 4
III. Bauindustrie
10. Dienstanweisung zur Einfuhrung der Grund-
satzanordnung der ,Betriebsorganisation"
vom 31. Dezember 1955 . . . . . . . .
11. Lehrplangerechte Ausbildung der Lehrlinge
12. Dienstanweisung Nr. 212/1956 vom 10. 1. 1956
- 1. Rechnungslegung der volkseigenen Bau-
industrie zum 31. Dezember 1955
2. Wohnunterkiinfte fur Bauarbeiter -
13. Dienstanweisung Nr. 213'1956 vom 12. Januar
1956 - Kurzbericht zu IM-Bau 1956 - . . . .
14. Dienstanweisung Nr. 21411956 vom 16. Januar
1956 fiber die Arbeitsvorbereitung in der
volkseigenen Bauindustrie . . . . . . . .
15. Fachkontenrahmen fur.. die volkseigene Bau-
industrie 1956 . . . . . . . . . . . . .
C. Buchbesprechungen
2. Typisierung im Wohnungsbau . . . . . 8
Abiturienten and Schuler mit mittlerer Reife zu
gewinnen.
Die Einstellung dart nur im Rahmen des bestatigten
Arbeitskrafteplanes bzw. Stellenplanes erfolgen.
Die Bezahlung wahrend der Einarbeitung erfolgt
eine Lohn- oder Gehaltsgruppe niedriger, als die
Planstelle vorsieht. Nach Bestehen der betrieb-
lichen Prufung ist der voile Lohn bzw. this voile
Gehalt zu zahlen.
Die Einarbeitung fur die vorgesehene Tbtigkeit soil
in der Regel ein his drei Monate dauern. Die be-
triebliche Prufung ist unmittelbar nach Abschluf3
der Vereinbarungszeit vorzunehmen. Die Werbung
der Oberschiiler ist nach Absprache mit den Pada-
gogischen Institut der hetreffenden Schule recht-
zeitig zu heginnen.
Die Betriebsdirektoren, Betriebsleiter and Work-
leiter haben sofort Mal3nahmen einzuleiten, urn die
noch nicht in eine Arbcitsstelle vermittelten Ober-
schuler fur diese Tatigkeiten zu gewinnen.
Ab sofort ist bei Briefsendungen an das Ministerium fur Aufbau folgendc Anschrift zu
Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium fur Aufbau
Berlin 0 11
Postschliefifach Nr. 150
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25X1
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
(7
Tiitigkeitsmerkmale
Zur letzten MesseF 1955 wurden durch' die EinlaB-
kontrollen mehrere -tausend Messeausweise einge-
zogen, die an Dritte weitergegeben worden waren.
In vielen Fallen war 'erlcennbar, daB die Weiter-
gabe dieser Messeaus,,veise im Einverstandnis and
auf Anweisung der Betriebsleitungen erfolgte.
Es wird darauf hingewiesen, daB jecler Messe-
besucher im Besitz eines gultigen Messeausweises
sein muB and die amtlichen Messeausweise nicht
ubertragbar sind. Jede miBbrauchliche Benutzung
amtlicher Messeausweise, besonders die Weitergabe
an Dritte, ist strafbar.
1. Sekretarinnen
Fuhrung des Sekretariats.. Kontrolle and Weiter-
leitung des Schriftverkehrs der einzelnen Abtei-
lungen. Erledigung der anfallenden Schreibarbeiten.
Terminkontrolle and Uberwachung der Registratur.
Se.! tandige Fuhrung von Aktenplanen, Aufnahme
sowie Aufstellung von Sitzungsprotokollen.
Fur diese Tatigkeit sind Schuler mit mittlerer Reife
and Abitur zu gewinnen.
2. Planer
Zuarbeit fur den Planungsleiter. Mitarbeit bei der
Erarbeitung von Betriebsplanen and bei der Auf-
schlusselung der Plane. Kontrolle des Planablaufes.
Kontrolle der Erfullung staatlicher Aufgaben.
Fur diese Tatigkeit sind Abiturienten zu gewinnen.
3. Betriebskaufleute
Die Tatiglceitsmerkmale fiir these Gruppe sind ent-
sprechend der Moglichkeit des Einsatzes im Be-
trieb aus den Rahmenstellenplanen fur die volks-
eigenen Baubetriebe zu entnehmen.
4. Revisoren
Operative Kontrolle des Gesamtbetriebes uber die
Einhaltung der Gesetze sowie Feststellungen von
VerstoBen gegen das Prinzip der strengsten Spar-
samkeit.
Hierfi r sind Abiturienten zu gewinnen.
Zuarbeit fur den Revisor. Fur diese Tatigkeit sind
Schuler mit mittlerer Reife zu gewinnen.
10.?Betriebskollektivvertrag 1956
Der NeuabschluB der Betriebskollektivvertrage in
Jahre 1956 muB auf der Grundlage des 4. FDGB-
Kongresses and des 25. Plenums des ZK der SED
erfolgen.
Der Bundesvorstand des FDGB lenkt dabei die be-
sondere Aufmerksamkeit der Gewerkschafts-
leitungen auf die Ausarbeitung von Verpflichtungen
im Betriebskollektivvertrag, die der Unterstutzung
and Forderung der Frauen and Jugendiichen
dienen.
Aus diesem Grunde empfehle ich, die gegenwartig
in den Betrieben zur Vorbereitung des BKV 1956
arbeitenden Kommissionen dahingehend zu unter-
stiitzen, daB in die Entwurfe Verpflichtungen de,
Betriebsleiter and der Belegschaft zur weiteret
Mobilisierung der Initiative der Jugend fur die
Steigerung der Arbeitsproduktivitat aufgenommen
werden. Hierzu folgende Schwerpunkte:
Bildung von Tugendbrigaden
Termine fur den Abschluli von Brigadevertragen
Unterstutzung der FDJ.bei der Auswahl and
Schaffung von FDJ-Kontrollposten.
Ich bitte, fur die Durchfuhrung der vorgeschla-
genen MaBnahmen den Plan des Ministerrates der
Deutschen Demokratischen Republik zur Forderung
der Jugend im Jahre 1955 vom 3. 2. 1955, GBI.
Nr. 14, Teil I, als Grundlage zu nehmen.
11. Millbrauchliche Benutzung amtlicher Messeausweise
Fur den politischen and wirtschaftlichen Erfblg
der Leipziger Messe ist ein reibungsloser organisa-
torischer Ablauf von groBter Bedeutung. Dieses
wird von einem Teil der Messebesucher aus der
Deutschen Demokratischen Republik, selbst von
Leitern volkseigener Betriebe, unterschatzt.
Die Leiter der Betriebe and Institutionen sind ver-
pftichtet, alle Kollegen, die die Leipziger Messe be-
suchen, fiber die Auswirkungen miBbrauchlicher
Ausweisbenutzung zu informieren.
B. Besonderer Teil
1. Technik and Entwurf
16. Typenprojekte 11indlicher Nutzbauten-
Umarbeitung gemaB DIN 4172
Folgende nach der Anordnung vom 25. Marz 1955
uber die Anwendung vonTypen fur landliche Nutz-
bauten - Vorlauflge zentrale Typenliste - (GBI. II
S. 149) gultigen Typenprojekte wurden nach der
MaBordnung im Hochbau (DIN 4172) umgearbeitet;
sie haben die im nachstehenden mitgeteilten Kenn-
ziffern erhalten:
Bezeichnung .
bisherige neue
Kennziffern Kennziffern
SVB SVB
Abkalbe- u. Kalberstall
813.21-54 (bzw. 55)
813.212
Stall fur 90 Kilhe
81324-54 (bzw. 55)
813.242
Stall fur 60 Kiihe
(Sondertyp)
813.25-54 (bzw. 55)
813.252
Abferkelstall 8 bzw.
12 Buchten
813.51-54 (bzw. 55)
813.512
Stall fur Sauen and
Absatzferkel
815.52-54 (bzw. 55)
813.522
Stall fiir 100 Mast-
schweine
813.54-54 (bzw. 55)
813.542
Stall fur 200 Mast-
schweine
813.55-54 (bzw. 55)
813.552
Hi hnerhaus fur 500 Tiere
53/1 Bl. 1-2
813.612
sowie
53/2 B1.3
Futterhaus fur 500 bis
1000 Schweine
812. 1-54
812.102
Garfuttergrube
53/1 Bl. 3939
814.112
Der Versand der umgearbeiteten Typenprojekte erfolgt
durch das Entwurfsburo fur Typung an die Abteilungen
Aufbau der Rate der Bezirke and die bautechnischen
Entwurfsburos. Das Entwurfsburo fur Typung hat trait
Schreiben vom 12. Januar 1956 den Empfangern die
Versandtermine fur die einzelnen Typen bekannt-
gegeben.
Statische Berechnungen werden entsprechend Ziffer
03.209/02.125 der Richtlinien fur eine einheitliche
Typenprojektierung in der Deutschen' Demokratischen
Republik (Oktober 1955) - mitgeteilt in Nr. 1/56 der
,,Verfugungen and Mitteilungen des Ministeriums fur
Aufbau" nicht mitgeliefert. Es, wird auf ? 7 der
Anordnung vom 15. November 1955 uber die Ausarbei-
tung, Bestatigung and Anwendung von Typen im Bau-
wesen (GBI. II Nr. 61 S. 406) hingewiesen, wonach die
Verbindlicherklarung zugleich die generelle bauauf-
sichtliche Genehmigung enthalt. Soweit sich in Aus-
nahmefi llen durch brtliche Bedingungen konstruktive
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Approved For Reif
Anderungen notwendig machan, kann die statische
Bereehnung fur den betroffenen Bauteil beim Entwurfs-
buro fur Typung angefordert werden.
Die umgearbeiteten Typ'en sind bet Beginn neuer Pro-
jektierungsauftrage anzuwenden. Die Unterlagen der
alten Serien sind in den Archiven der Normengruppen
aufzubewahren.
17. Produktion von. Mauerzlegeln nach dem neuen
Format in den Ziegelelbetrieben im Planjahr 1956
Entsprechend der Anordnung vom 2. Oktober 1954 Ober
die Einfuhrung des Normalformates NF fur Mauer-
ziegel and Kalksandsteine (ZBI. S. 507) ist die Urn-
stellung auf das neue Format an den Strangpressen,
Streichmaschinen, Stempel- and Drehtischpressen der
Ziegeleien erfolgt, so daB die Jahresbetriebe bereits
mit der Produktion nach neuem Format begonnen
haben.
Zu beachten ist jedoch - vergl. auch ? 2 obengenannter
Anordnung -, dalI der noch vorhandene Vorrat an
Rohlingen fur das alte Format verbraucht wird. Da-
durch ergibt sich, daB gegen Ende des I. Quartals 1956
etwa 20 % der Produktion der Ziegeleien als Ziegel
neuen Formats zur Auslieferung kommen werden. Das
entspricht auch dem Ablauf der Bauarbeiten bei Ob-
jekten des Planjahres 1956.
Die in diesem I. Quartal aus vorhandenen Rohlingen
gebrannten Mauerziegel alten Formats sind fur die
'Uberhangsbauten nach Ziff. 4 des Rundschreibens L
16/1955 vom 25. Mai 1955 der HV Stadtebau and Ent-
wurf zu verwenden.
Die Saison - Ziegeleibetriebe beginnen unter denselben
Voraussetzungen Anfang April mit dem Brennen der
Mauerziegel neuen Formats, wobei ebenfalls die noch
vorhandenen Rohlinge zu Ziegeln alten Formats ge-
brannt and fur Uberhangsbauten ausgeliefert werden.
Ab 1. Juli 1956 kommen. nur noch Ziegel neuen For-
mats zur Auslieferung.
In Ausnahmefallen, die durch das Vorziehen eines
Bauobjektes aus besonderen Griinden eintreten konnen,
ist von einer Umproje1 tierung auf das alte Mauer-
ziegelmaB abzusehen and unter Einhaltung der Bau
werkssystemmaf3e die Bauausfuhrung zu beginnen.
18. Abgabe von Inventar
Pas Entwurfsburo fur Hochbau Aue des Rates des
Bezirkes Karl-Marx-Stadt hat
1 Olympia-Schreibmaschine
mit Wagen 67 and 32 cm
im Tausch gegen eine normale Buromaschine abzu-
geben.
Das Entwurfsburo fur Hochbau Potsdam hat
30 Starklichtlampen
352 Ln 300 HK
abzugeben.
An der Umsetzung bzw. Obernahme interessierte Buros
werden gebeten, sich direkt an die abgabebereiten
Buros zu wenden.
19. Steigerung des Aufkommens nichtmetallischer
Altstoffe
Bezug: Rundschreiben Nr. L 57/54 Ziff. 1
Die Jahressammelergebnisse 1955 der nachgenannten
Entwurfsbiiros werden hiermit zur allgemeinen Kennt-
nis gebracht:
Entwurfsburos fur Industriebau
Berlin I and II zusamen 7046 kg Altpapier
Entwurfsburo fur Industriebau
Rostock
Entwtirfsbiiro fur Industriebau
Leipzig
Entwurfsburo fur Industriebau
Stralsund
Entwurfsburo fur Industriebau
20. Ptelse Im Stahlbau
Die Entwurfsburos werden auf die als Sonderdruck
Nr. 140 des Gesetzblattes am 20. Dezember 1955 er-
schienene Preisanordnung Nr. 525 - Anordnung vom
24. November 1955 uber die Preise fur Stahlkonstruk-
tionen fur Hochbauten, Bri cken, Kranfahrbahnen,
Turme `und Masten - hingewiesen.
H. Baustofindustrie
4. Zementbevorratung im I. Quartal 1956
Urn einen wesentlichen Mangel, der sich in den ver-
gangenen Jahren herausstellte, fur 1956 zu beseitigen,
ist es notwendig, daB alle Bedarfstrager fur einen kon-
tinuierlichen Abzug der-Produktion von Zement in der
Hohe ihrer Kontingente sorgen. Es ?wird die Forde-
rung erhoben, daf3 alle Baubetriebe den ihnen zuge-
teilten Zement in normalen Lieferzyklus ab 1. Januar
1956 abnehmen.
Die Moglichkeit fur die Baubetriebe besteht, ?die da-
durch eintretende Erhohung der Richtsatztage zusatz-
lich finanzieren zu lassen. Dadurch werden wir er-
reichen, dalI der fiir die Planaufgaben geplante Zement
auch fur diese Verwendung findet. Wir machen darauf
aufmerksam, daB zusatzliche Zuweisungen von Zement
fur Planbauten in den folgenden Quartalen des Jahres
1956 nicht moglich sind.
5. Versorgung der D-Betriebe mit nicht kontin-
gentierten Baustoffen
In der Quartals-Warenbereitstellung der DHZ Baustoffe
fur die gesamten Bauleistungen (Kapazitat) der ein-
zelnen Bezirke sind unter dem Begriff .Zentrale Wirt-
schaft"` nicht nur die Abteilungen Aufbau der Rate
der Bezirke, sondern auch alle D - Betriebe der ver-
schiedenen Ministerien mit nicht kontingentierten Bau-
stoffen enthalten.
Bei der Aufteilung der Zuweisung durch die Rate der
Bezirke and der Niederlassungen der DHZ Baustoffe
mussen also diese D - Betriebe entsprechend beri ck-
sichtigt werden.
6. Mindestmengen im Direktverkehr
Anordnung fiber die Verteilung, den Bezug and die
Lieferung von Baumaterialien im Jahre 1956 - GB1.
Sonderdruck Nr. 123 vom 15. November 1955.
Die Anordnung fiber die Verteilung, der. Bezug and
die Lieferung von Baumaterialien im Jahre 1956 legt
fur den Bezug von Baustoffen im Direktverkehr Min-
destmengen fest, die in einem Quartal vom Bedarfs-
trager abgenommen werden mussen, urn in den Genull
des Direktverkehrs zu kommen.
Die Praxis hat gezeigt, daB die verschiedensten Auf-
fassungen uber diesen Wortlaut der Anordnung be-
stehen. Dazu geben wir bekannt, daB die Mindest-
mengen bei einem Lieferwerk pro Quartal liegen
mussen.
Aullerdem wird darauf hingewiesen, dalI fur die Er-
reichung der Mindestmengen die Material7uweisungen
zugrunde gelegt werden and nicht die Hohe der Be-
stellung des Bedarfstragers.
? 7. Riickgabepflicht bei nicht selbst ausgeniitzten
W arenberei tstellungen
In der Praxis der Materialrealisierung von Baustoffen
hat sich gezeigt, daB ein grof3er Teil der Bedarfstrager
bei nicht eigener Realisierung der von den DHZ-Nieder-
lassungen gegebenen Warenbereitstellungen diese an
andere Betriebe (Subunternehmer) weitergeben. Damit
vergehen sich diese Bedarfstrager gegen die Ordnung
der Materialplanung.
Aus diesem Grunde wird zur Erlauterung darauf hin-
gewiesen, dal alle Bedarfstrager die Warenbereit-
stellungen fir kontingentierte and nicht kontingentierte
Baustoffe den zustandigen Niederlassungen der DHZ
Baustoffe zuruckgeben, wenn die Realisierung nicht in
ihren eigenen Handen liegt.
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8. Bezug von Schlammkreide
Die Produktion an Schlammkreide wird im Jahre 1956
zum Teil als Pastenkreide von dem VEB Vereinigte
Kreidewerke Rugen zur Auslieferung kommen. Die
DHZ Baustoffe mit ihren Niederlassungen wird be-
sonders fur die Malereibetriebe these Schliimmkreide
in Pastenform vorsehen. Die Beschaffung von Fassern
hat von dem Bedarfstrager selbst zu erfolgen.
9. WarenbestAnde per 1. Januar 1956
bel den Baustoff-Lieferbetrieben
Um eine restlose Erfassung aller zur Verteilung ge-
langenden Baustoffe zu erreichen, ist es notwendig,
daB aul3er fiber die laufende Produktion auch iiher die
am 1. Januar 1956 in den Baustoff erzeugenden Be-
trieben vorhandenen Warenbestande ein Rahmenabsatz-
Vertrag mit den jeweiligen zustandigen Niederlassungen
der DHZ Baustoffe abgeschlossen wird.
Die Niederlassungen der DHZ Baustoffe haben eine
entsprechende Anweisung erhalten.
111. Bauindustrie
10. Dienstanweisung zur Einfiihrung der Grundsatz-
ordnung der ?Betriebsorganisation"
vom 31. Dezember 1955
Aufgaben der Abteilung Arbeit - Betriebs-
organisation -
Die bisherige Arbeit hat gezeigt, dalI die im Jahre 1954
herausgegebene Dienstanweisung fiber,,Organisatorische
Vorplanung" nicht mehr den Erfordernissen entspricht.
Das Ministerium fur Aufbau hat gemeinsam mit den
Betriebsorganisatoren die neue Grundsatzordnung der
Betriebsorganisation geschaffen.
Veranlassung zu dieser Anderung waren die in meh-
reren Industriezweigen aufgetretenen Unstimmigkeiten,
die infolge ungenauer Aufgabenstellung das Arbeits-
gebiet der fri heren ,Organisatorischen Vorplanung"
betrafen. Das Ministerium fur Arbeit and Berufsaus-
bildung hat daher den Fachministerien neue Arbeits-
richtlinien bekanntgegeben, die der neuen Aufgabep-
stellung als Rahmenrichtlinie zugrunde gelegl, wurden.
Diese Grundsatzordnung ist im Prinzip als Arbeits-
grundlage fur das Aufgabengebiet ?Betriebsorganisation"
ab 1. Januar 1956 in den volkseigenen Betrieben der
Bauindustrie anzuwenden.
Grundsatzordnung ?Betriebsorganisation"
1. Der Gegenstand der Arbeits- and Betriebs-
organisation
Die Organisation. der Arbeit im Betrieb umfallt
sowohl die Organisation der Arbeit in der "mate-
riellen Produktion als auch die Organisation der
Arbeit in den Verwaltungsorganen des Betriebes.
Bel der Organisation der Arbeit ist auszugehen von
den Erfordernissen der dkonomischen Gesetze des
Sozialismus in bezug auf die Organisation des Be-
triebes (z. B. die sozialistischen Prinzipien der Lei-
tung) and den aus ihnen entspringenden Merkmalen.
der Organisation der gesellschaftlichen Arbeit.
Die Hauptaufgabe der Organisation der Arbeit in
der materiellen Produktion besteht darin, ausgehend
von den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Tech-
nologie, den gesamten ArbeitsprozeB so zu organi-
sieren, dalI die im Plan des Betriebes gestelten
Ziele mit geringstem Aufwand an Arbeitsmitteln,
Arbeitsgegenstand and Arbeitskraft erreicht werden.
Die Hauptaufgabe der Organisation der Arbeit in
der Verwaltung besteht darin, den fur die Losung
der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Aufwand
an lebendiger Arbeit and an Arbeitsmitteln im
Interesse der Erweiterung der materiellen Produk-
tion so rationell wie moglich zu gestalten.
0
Die Organisation der Arbeit, vom Standpunkt des
gesamten Betriebes aus betrachtet, ist die Betriebs-
organisation. Sie umfallt die Koordinierung der
Arbeit aller Organisationseinheiten des Betriebes
and der in ihnen auszui bnden Funktionen.
2. Anwendung des Prinzips der Einzelleitung
and personlichen Verantwortung auf die Betriebs-
organisation
Um die Leitung and Organisation unserer volks-
eigenen Betriebe grundlegend zu verbessern, ist die
Anwendung der sozialistischen Leistungsprinzipien
von entscheidender Bedeutung. Insbesondere muf3
das Prinzip der Einzelleitung and personlichen
Verantwortung voll zur Geltung gebracht werden.
Jeder leitende Wirtschaftsfunktionar and alle Mit-
arbeiter sind fir ihren Wirkungsbereich bzw. ihre
Aufgabengebiete dem unmittelbaren Vorgesetzten
pers6nlich verantwortlich. Das schliellt ein, daB
jeder Leiter eines Betriebes, einer Abteilung, eines
Abschnittes oder einer Brigade unter Wahrung der
gesetzlichen Bestimmungen and betrieblichen An-
weisungen auch fir die zweckmaf3ige Organisation
der Arbeit in seinem Verantwortungsbereich zu
sorgen and die Disziplin zu festigen hat.
Hierbei mull jede ressortmal3ige Behandlung von
organisatorischen Fragen vermieden werden.
Die Vielzahl and Verschiedenartigkeit der zu lbsen-
den organisatorischen Probleme erfordern eine ein-
heitliche, systematische Anleitung and Lenkung
durch ein Organ ?Betriebsorganisation", ohne da-
bei das Prinzip der Einzelleitung and personlichen
Verantwortung zu verletzen.
Der Leiter der Abteilung Betriebsorganisation bzw.
der verantwortliche Organisator hat vor allem dar-
auf hinzuwirken, dali die Grundsatze der Leitung
and Organisation der sozialistischen Betriebe durch-
gesetzt werden and daB den Erfordernissen der oko-
nomischen Gesetze des Sozialismus Rechnung ge-
tragen wird.
Fur die Mitarbeiter der Abteilung Betriebsorgani-
sation sind zur Durchfiihrung dieser Aufgaben
besondere fachliche Kenntnisse and Fahigkeiten
sowie ein vollstandiger Uberblick uber die betrieb-
lichen Zusammenhange unbedingt erforderlich.
3. Grundsatzliche Aufgaben der Abteilung
Betriebsorganisation
Auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse and praktischen Erfahrungen obliegt
ihr die Koordinierung aller Organisationseinheiten
and der in ihnen auszuilbenden Funktionen.
Die Vorschlage der Betriebsabteilungen, die aus
dem Erfahrungsaustausch mit anderen Betrieben,
aus dern Studium der Literatur usw. gewonnenen.
Erkenntnisse sowie die Ergebnisse betrieblicher
Untersuchungen sind auszuwerten and zu koordi-
nieren.
Die Formen and Methoden der Organisation sind
den Erfordernissen des Betriebes so anzupassen,
dalI eine organische Entwicklung erreicht wird.
Je nach der zu losenden Aufgabe mull die Abtei-
lung Betriebsorganisation mit den in Frage kom-
menden Abteilungen zusammenarbeiten, and zwar
. unabhangig von deren termingebundenen Arbeiten.
Sie soil durch Teilnahme an Leitungsbesprechungen,
Produktionsberatungen bzw. durch Auswertung von
Protokollen uber die Schwerpunktprobleme im Be-
trieb unterrichtet sein.
Auf Grund dieser allseitigen Untersuchungen and
Auswertungen sind Mallnahmen - zur Beseitigung
aufgedeckter Mangel and zur systematischen Ver-
besserung der Betriebsorganisation auszuarbeiten
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und dem Betriebsdirektor zur Bestatigung vorzu-
legen.
Fur die Durchfuhrung dieser Malnahmen sind die
Leiter der betreffenden Organisationseinheiten ver-
antwortlich.
Die Abteilung Betriebsorganisation hat
Aufgabe der Anleitung und Kontrolle.
organisation
4. 1 Abgenzung der Arbeitsgebiete
Lind Funktionspidnen.
Auf der Grundlage des Rahmenstrukturplanes des
Ministeriums 1st der betriebsbedingte Strukturplan
in Zusammenarbeit mit den Betriebsabteilungen
aufzustellen.
Auf der Grundlage des betrieblichen Strukturplanes,
der Funktionsplane und des Rahmenstellenplanes
des Ministeriums ist der betriebliche Stellenplan
in Zusammenarbeit mit der Abteilung Lohne und
Sozialwesen auszuarbeiten.
Die Abteilungen sind bei der Aufstellung von Funk-
tionsplanen fur jedes Arbeitsgebiet his zum Arbeits-
platz von der Abteilung Betriebsorganisation anzu-
leiten. Die Abteilungsabgrenzung 1st zu koordi-
nieren, um alle Aufgaben vollstandig zu erfassen
und tYberschneidungen zu vermeiden.
Im Strukturplan, im Stellennlan sowie in den
Funktionsplanen sind einheitliche Kurzbezeich-
nungen fur die Organisationseinheiten festzulegen.
Sie kennzeichnen das Sachgebiet im Schriftverkehr,
im Aktenplan sowie auf den Vordrucken.
Die Gliederung des Betriebes nach Abrechnungs-
einheiten ist weitgehend der Gliederung nach Orga-
nisationseinheiten anzupassen.
Die koordinierten und vom Betriebsdirektor besta-
tigten Struktur- und Funktionsnlane sind verbind-
lich. Sie Sind der Entwicklung anzupassen; ihre
Einhaltung ist in bestimmten Zeitabstanden zu
iiberprizfen.
4. 2 Untersuchungen und Verbesserung des organisato-
rischen Betriebsablaufes.
Die Untersuchung aufgetretener betrieblicher Mangel
und Schwierigkeiten ist im Zusammenhang mit den
in Frage kommenden Abteilungen durchzufuhren.
Diese sind fur die Klarung der sich hierbei erge-
benden Einzelfragen verantwortlich. Die Abteilung
Betriebsorganisation hat insbesondere die organi-
satorischen Beziehungen zwischen den Abteilungen
zu untersuchen. Nach grundlicher Auswertung der
Untersuchungsergebnisse sind die erforderlichen
MaBnahmen und die Verantwortlichen fur deren
Durchfuhrung gemeinsam festzulegen.
Arbeitsablaufuntersuchungen innerhalb einzelner
Abteilungen und Arbeitsplatzanalysen sind nach
den Richtlinien und unter Anleitung der Abtei-
lung Betriebsorganisation durchzufuhren. Die Ab-
teilung Betriebsorganisation hat die Aufgabe, die
Ergebnisse zu iiberpriifen und auszuwerten.
Insbesondere sind die Mechanisierungsmoglichkeiten
der Verwaltungsarbeit voll auszunutzen. Dies gilt
auch fur die Einfi hrung von Organisationshilfs-
mitteln.
Die Abteilung Betriebsorganisation arbeitet mit an
der Aufstellung von Planen der technisch-organi-
satorischen MaBnahmen sowie an der Kontrolle
ihrer Durchfuhrung.
4. 3 Ausarbeitung von Belegdurchlaufplanen.
Die Organisation des Belegdurchlaufes ist zu unter-
suchen und zu vervollkommnen. Die Ursachen von
Durchlaufverzogerungen sind zu erforschen und
durch entsprechende MaBnahmen zu beseitigen.
Der Belegdurchlauf ist weitgehend durch bildlich-
schematische Darstellungen zu veranschaulichen.
4. 4 Gestaltung und Koordinierung der Vordrucke,
Stempel und Zahlensysteme.
Die fur die Tatigkeit des Betriebes benotigten Vor-
drucke sowie Stempel und Zahlensysteme sind in
Zusammenarbeit mit den beteiligten Abteilungen
einfach und ii.bersichtlich zu gestalten. Die Vor-
schlage der Abteilungen sind auf ihre ZweckmaBig-
keit zu iiberpriifen.
Folgende Grundsatze sind zu beachten:
Verwendung von Leitverlagvordrucken,
Verwendung einheitlicher und klarer Vordruck-
bezeichnungen,
Anwendung der bestehenden Normen,
Sparsamkeit im Papierverbrauch durch gut ii.ber-
legte Formatsbestimmung und zweckmalige
Papierwahl,
geringster Aufwand an Schreibkraft, u. a. durch
entsprechenden Textdruck,
Angleichung der Nomenklaturen an uberbetrieb-
liche statistische Meldungen,
kurzer unmil3verstandlicher Text,
ausreichender Raum fur die Eintragungen,
gegebenenfalls Beriicksichtigung der Durchschreibe-
und Vervielfaltigungsvertahren.
Ausarbeitung von Schlusselnummern. beim Loch-
kartenverfahren.
Samtliche Vordrucke sind ih einer Mustermappe
zu erfassen und nach einem Nummernsystem zu
registrieren. Die Registriernummer ist. zugleich
Anforderungsnummer. Die Anforderungen zur Be-
stellung von Vordrucken mussen von der Abteilung
Betriebsorganisation genehmigt sein. Korrektur-
abziige sind zu i1berpr6fen und zu bestatigen.
In diesem Zusammenhang ist der Einsatz der Ver-
vielfaltigungsmittel zu kontrollieren, um das An-
fertigen von nicht genehmigten Organisationsmitteln
zu verhindern.
AuBerdem sind fur die innerbetrieblichen Schrift-
stiicke die Bezeichnung und aul3ere Form ein-
heitlich festzulegen (Angabe der absendenden
Abteilung mit Kurz- und Diktatzeichen, Datum,
Verteilerangabe, Betreff, Bezug und Unterschrift).
Auch bei der Ausarbeitung eines einheitlichen
Aktenplanes ist mit den Abteilungen zusammen-
zuarbeiten.
4...5 Koordinierung der Raumplanung des Betriebes.
Die Abteilung Betriebsorganisation koordiniert die
mit der Raumplanung und -belegung zusammen-
hangenden Vorschlage.
Nach den gegebenen Betriebsmoglichkeiten sind die
Raume so zu verteilen, dalI das Zusammenwirken
der Produktions-, Lenkungs- und Verwaltungs-
abteilungen gesichert ist.
Grundsatze hierfur sind die Verkurzung der
Transport- und Laufwege, die Gewahrleistung des
Schutzes der Arbeitskraft, der Betriebssicherheit
und bestmoglicher Arbeitsbedingungen. Die im
Kollektiv erarbeiteten Raumverteilungsglane sind
dem Betriebsdirektor zur Bestatigung vorzulegen.
4. 6 Ausarbeitung und Koordinierung von Organisations-
anweisungen.
Die aus der Verwirklichung dieser Arbeitsrichtlinien
sich ergebenden Festlegungen sind in Organisations-
anweisungen festzuhalten.
Hierbei sind die Vorschlage zur Verbesserung der
Betriebsorganisation mit den betreffenden Abtei-
lungen durchzuarbeiten.
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Von anderen Abteilungen ausgearbeitete Organi-
sationsanweisungen sind im Entwurf der Abteilung
Betriebsorganisation vorzulegen. Sie werden auf
die Zweckmal3igkeit des Inhalts und der Gestaltung
iiberpriift bzw. uberarbeitet und mit anderen Orga-
nisationsanweisungen abgestimmt.
Samtliche Organisationsanweisungen werden nach
Bestatigung durch den Betriebsdirektor von der
Abteilung Betriebsorganisation herausgegeben.
Fur die Einhaltung der Organisationsanweisungen
sind die jeweils zustandigen Abteilungsleiter ver-
antwortlich.
Die Organisationsanweisungen werden zweckmal3ig
zusammengefafit und nach einem Nummernsystem
geordnet.
4. 7 Kontrolle der Durchfuhrung der festgelegten
Mal3nahmen.
Die von der Abteilung Betriebsorganisation 4n Zu-
sammenarbeit mit alien in Betracht kommenden
Abteilungen ausgearbeiteten organisatorischen Fest-
legungen sind der Belegschaft, vor
der Durchfuhrung Beteiligten, in
chender Weise bekanntzugeben.
allem den an
zweckentspre-
Mal3nahmen zur Beseitigung von Mangeln sind mit
Angabe der Verantwortlichen und Termine festzu-
legen.
Fur die Durchsetzung der Disziplin in Organisations-
fragen sind die Leiter der Organisationseinheiten
verantwortlich. Die Abteilung Be triebsorgani sat; on
kontrolliert die Durchfuhrung der festgelegten Maf3-
nahmen fur den Ge~amtbetr?ieb nach Terminplanen
bzw. veranlaf3t die Kontrolle.
Bei Nichteinhaltung sind die verantwortlichen
Leiter dem Betriebsdirektor rechenschaftspflichtig.
5. Grundlagen fiir die Ausarbeitung von betriebs-
organisatorischen Mal3nahmen
5. 1 Beschliisse des Zentralkomitees der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands und der Regierung,
Ge-etze und Verordmmgen, soweit sie auf die Be-
triebsorganisation Einfluf3 haben.
5. 2 Erkenntnisse auf Gr?und des Liternturstudil,ms. ins-
besondere des Studiums der Politischen Okonomic.
5. 3 Svstematische Untersuchung des Ablaufes der Vor-
g5.nee und der Arbeit-weice in den einzelnen Orga-
n isationseinheit:en (siehe Ziffer 4.2).
5. 4 Hinweise anf hetriebcoreanisatnrisrhe I\Tangel auf
Grund von Kosten- und Kenn 7ahll.enanalvsen.
Ai,f Cri,nd der von der Abte 'nog Finan7kontrolle
durcheefiihrten Kostenverareiche und -kontrollen
tra aern (Se' bct knot r,nka r kuration)
sa^hn von Knstenab,,veich>>neen
triehcoraanisatnrisrhen Miincel
untercnchen l'nd 7u be-eiticen.
narh Kosten-
sind die als Ur-
festeestell ten Be-
im einzelnen zu
Das gleiche gilt fiir dieAusvwertunc der Kennzahlen-
analpsen. die von der Abteilung Plankontrolle oder
von anderen Abteilungen durcheefuhrt werden.
Dem Hauptbi'chhalter und dem Planungsleiter sind
1-Iinwe~se zurVerbessernng derMethoden derKosten?-
zu.rechnung und der Kenn-ahrenermittlung sowie
zur Erfas-une realer Zahlenwerte zu ceben. Damit
werden falcche Belastunven vermieden und aus-
sagefahige Kennzahlen erreicht.
5. 5 Kenntnis betriebsorganisatorischer Mantel und
Fehler. die in Leitunes-, Plantings-, Rentabilitats-
und anderen Pesnrechuneen Bowie in den Produk-
tionsberatungen aufgedeckt werden.
5. 6 Die von den verantwortlichen Leitern der Organi-
sationseinheiten unterbreiteten Vorschlage zur Ver-
besserung der Betriebsorganisation.
5. 7 Die wont Btiro fiir Erfindungs- und Vorschlagswesen
zur Uberpriifung und Auswertung ii.bergebenen Ver-
besserungsvorschlage, soweit sie betriebsorganisa-
torische Fragen betreffen.
. 5. 8 Erkenntnisse aus inner- und iiberbetrieblichem Er-
fahrungsaustausch sowie aus Arbeitstagungen.
6. Besetzung der Abteilung und fachliche Voraus-
setzungen der Mitarbeiter
Fiir die Besetzung der Abteilung Betriebsorgani-
sation mit besonders qualiflzierten Kraften sind die
Voraussetzungen? in den Stellenplanen zu schaffen.
Hierbei sind die Erfordernisse und Besonderheiten
der Betriebe und die Betriebsgr6f3e zu berii.ck-
sichtigen. So wird in kleineren Betrieben eine
besondere Abteilung Betriebsorganisation nicht er-
forderlich sein, es wird geniigen, einen geeigneten
Mitarbeiter damit zusatzlich zu beauftragen.
Im Bereich des zustandigen Leiters der Haupt-
verwaltung ist ein qualiflzierter Mitarbeiter fiir
Betriebsorganisation einzusetzen. Dieser hat die
Aufgabe, den Erfahrungsaustausch zwischen den
Betrieben zu fordern, Arbeitskreise zur einheit-
lichen Losung betriebsorganisatorischer Grundsatz-
fragen zu bilden, Lehrgange bzw. Schulungen zur
weiteren Qualifizierung der Mitarbeiter der Abtei-
lung Betriebsorganisation zu organisieren. Die Er-
fahrungen der Aktivistenkommissionen sind zu
berticksichtigen.
Bei der Losung komnlizierter betriebsorganisato-
rischer Fragen und bei der Qualiflzierung der Mit-
arbeiter miissen die Betriebe von den wissenschaft-
lichen Instituten unterstiitzit werden.
Der Leiter der Abteilung Betriebsorganisation soil
die Qualiflkation eines Diplomingenieurokonomen,
Ingenieurokonomen, Diplomwirtschaftlers, Diolom-
ineenieurs oder Ingenieurs mit okonomischen
Kenntnissen haben.
Im einzelnen sind foleende fachliche Voraus-
setzuneen erforderlich: Kenntnisse der Fertigungs-
technik des Tndustriezweiges, der Grundlacen der
po'itischen Okonomie, der LeitungsprinziDien sozia-
listischer Betriebe. der Planunes- undAbrechnungs-
methodik, laneiahrige betriebliche Praxis und
organisatorische Fahigkeiten.
11. Lehrplangerechte Aushildung der Lehrlinge
Beschwerden der Abteilung Berufsausbildung in den
Betrieben der Bauindustrie geben Veranlassung, auf
folgendcs hinzuweisen:
Zur Dur?chfiihrung einer lehrnlaneerechten Berufsaus-
bilditng it es unbedinet erforderlich. dal3 von den
Betrieb-refit innen Lehrbiuobiekte fur die produktive
Lehrausbildrng in ausreichendem Umfanee zur Ver-
fd.gune gecte'It werden. Hierzu ist es notwendig, dal3
von der Abteilune Aufbau hei den Raten der Bezirke
in Zusammenarheit mit den Leitern der Betriebe und
deren Abteilune Berufsausbildrmg schnn bei der Ohiekt-
beanfrnoung die fiir die Lehrausbildnng geeier'et'-n
Bar,nbiekte kenntlich gemacht und hierfiir verbindlich
festgelegt werden.
Die znm Teil maneelnde Erfullung der herzu srhon
im B-schrnf3 des Minist-rrate- vnm 21. Anril 1955 fest-
gelee'ten Mal3nahmen fiihrt in den Betrieben zu Dis-
knssionen iiher eine dadurch bedinate Verran,gernng
der Ansbildiinesda,,er. Die- veranlallt mirh 7u dem
Hinweis, dal3 eine Verliineeruno der Lehrzeit etwa auf
2'~, oiler 3 Jahre nicht beab-ichtiet fist. Die erfolereiche
Auchildung von Facharheitern ist hei Einhaltung der
Anshildunasnr5ne in der zwpiriihriaen Lehrzr-it voll
gewahrleistet. da in den Ausbildunesnranen die prak-
tische Ausbildung mit 73 % und die theoretische Aus-
bildung von 27 % der gesamten Lehr7eit festgelegt sind.
Voraussetzung ist aber, da(3 die Obiekte fiir die Lehr-
ausbildung rechtzeitig festgelegt werden und der Ab-
teilung Berufsausbildung die baureifen Unterlagen fur
das gesamte Objekt vor Beginn der Arbeiten zur Ver-
fiigung gestellt werden.
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
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Ich weise hier noch einmal besonders darauf hin, daB
in den Abteilungen Aufbau bei den Raten der Bezirke
and Kreise sowie in den volkseigenen Betrieben der
Bauindustrie die Fragen der Berufsausbildung starkere
Beachtung finden mussen, damit die Ausbildung eines
hochqualifizierten Facharbeiternachwuchses gesichert
wird.
12. Dienstanweisung Nr. 212/1956 vom 10. Januar 1956
1. Rechnungslegung der volkseigenen Bauindustrie
gum 31. Dezember 1955
2. W'ohnunterkiinfte fur Bauarbeiter
Zu 1.
Die gegebenen Anweisungen laut 29. Mitteilung vom
13. Dezember 1954 der HV Bauindustrie, Abteilung
Finanz- and Betriebswirtschaft sind, wic bereits in
den Arbeitstagungen. bekanntgcgcben, sinngemaB anzu-
wenden.
Die Baustellenraumung mull unter Bezugnahme auf die
29. Mitteilung (I b) bis sp5testens 28. Februar 1956 tat-
sachlich durchgefuhrt and buchhalterisch abgerechnet
werden.
Bezuglich Rechnungslegung fur angeliefertes Material
bei Investitions-Bauvorhaben (I c) wird aulerdem auf
die Ausfuhrungen im Informationsdienst 31 vom August
1955, Gruppe 00, Seite 109, verwiesen.
Zu 2.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen,
HA Industrie, and der IG Bau/Holz wird hiermit zur
Durchfuhrung der Dienstanweisung 163 folgende Rege-
lung getroffen:
1. Betriebe, die Wohnlager vor dem 1. Januar 1955
auf Pfahlgriindungen errichtet haben, konnen, sofern
das Wohnlager bis 31. August 1956 infolge Fertig-
stellung des Bauvorhabens aufgelost wird, ab,1. Juli
1955 die vorgesehenen Entschadigungen fur Pfahl-
griindungen von -,10 DM aus den Einnahmen von
1,50 D1\1 pro Bettplatz zahlen.
Das gleiche trifft zu fur Entschadigungen hei raum-
licher Trennung der Wasch- and Toil etteneinrich-
tung von der Wohnunterkunft, wenn dies durch die
ortlichen Verhaltnisse begriindet ist. Dadurch dart
in keinem Fall der Betrag von -,20 DM fur Ergan-
zungen and Verbesserungen in den Wohnlagern ge-
schmalert werden.
Die den Betrieben hierfur zuflieflenden Betrage -
Teilbetrag aus der Einnahme von 1,50 DM pro Bett-
platz - sind zweckgebunden auf Abrechnungskonto
zu vereinnahmen and zu verwenden.
Es mull erreicht werden, dalI binnen kiirzester Frist
auch die letzten Mangel beseitigt werden, damit die
Zahlungen fur Entschadigungen in Fortfall kommen
and die Verluste aus Wohnlagern beseitigt werden.
2. Etwaige noch zu zahlende Entschadigungen fur be-
stehende andere Mangel, sind wie bisher zu Lasten
des Ergebnisses,,B' - >Jbriges Ergebnis - zu zahlen
and im Konto 705 auszuweisen.
13. Dienstanweisung 213'1956 vom 12. Januar 1956
- Kurzbericht zur IM-Bau 1956 -
Der Kurzbericht zur IM-Bau 1956 lost den bisberigen
IM-Bau Schnellbericht ab. Er wird kunftig nur noch
von den Abteilungen Aufbau bei den Raten der Kreise
and Bezirke ausgewertet and zusammengestellt weiter
gereicht.
Die Angaben des Kurzberichtes sollen fernmundlich
oder fernschriftlich unter dem bekannten Schli ssel-
wort Uber die einzelnen Abteilungen bis zum Mini-
sterium laufen.
Monatlich sollen gemeldet werden:
1. Bauleistungen des Monats insgesamt in TDM
2. Die Leistungen im Wohnungsbau - Plan-
position 41 10
-
3. Die Leistungen an landwirtschaftlichen Bauten
Planposition 41 20
4. Anzahl der Produktionsarbeiter am Ende
des Monats
5. Summe der bis Monatsende abgeschlossenen
Bauleistungsvertrage in TDM
Die Betriebe melden monatlich ihre Ergebnisse bis zum
zweiten Werktag an die Abteilung Aufbau beim Rat
des Kreises. Dieser stellt seine Ergebnisse zusammen
and gibt sie bis zum dritten Werktag an den Bezirk,
wobei eine Trennung nach Betrieben des Bauhaupt-
und Baunebengewerbes vorzunehmen ist. Die Abtei-
lungen Aufbau bei den Paten der Bezirke sind dadurch
in der Lage, bis zum funften Werktag ihre Bezirks-
ergebnisse zusammenzustellen and an die HA Bau-
industrie, Tel. Berlin, 232 4356, durchzugeben.
Im besonderen wird auf die Moglichkeit hingewiesen,
auch nachts durch die zustandlgen Bereitschaftsdienste
die Meldungen weiter geben zu lassen. Der Bereit-
schaftsdienst des Ministeriums Mir Aufbau ist unter
der Nr. 232 4564 zu erreichen.
Die Betriebe, Kreise bzw. Bezirke melden dabei nur
das Schlusselwort and die Leistung bzw. die Anzahl
der Produktionsarbeiter des Monats, wobei jeweils die
erste Zahl die Angaben der Betriebe des Bauhaupt-
gewerbes lend die zweite Zahl die Angaben der Betriebe
Jet Baunebengewerbes darstellen.
Zum Beispiel: Anton - 1800'860
Otto - 680/340
Casar - 860/120
Ulrich - 400/210
Emil - 46000/23000
Die Berichterstattung wurde am 10. December 1955
unter der Nummer 510'60 von der Staatlichen Zentral-
verwaltung fur, Statistik registriert and bis zum 31. De-
zember 1956 befristet.
Durch die schnelle and moglichst genaue Angabe der
Ergebnisse and deren Auswertung wird es alien ver-
antwortlichen Stellen leichter als bisher 'moglich sein,
operativ in das Baugeschehen der Kreise and Bezirke
EinfluB zu nehmen and bei Schwierigkeiten in der
Planerfiillung helfend einzugreifen.
14. Dienstanweisung Nr. 214/56
fiber die Arbeitsvorbereitung in der voikseigenen
Bauindustrie
Vom 16. Januar 1956
Die exakte Arbeitsvorbereitung ist fur die volkseigenen
Baubetriebe im Zusammenhang mit der Einf(jhrung
der Baufestpreise*) and der Industriealisierung des
Bauens unbedingt notwendig. Zugleich dient die Ar-
beitsvorbereitung in den Baubetrieben als Methode fur
die Verbesserung in der Planung and Organisation der
Produktion.
Den Baufestpreisen', die gemOB Preisanordnung Nr.561
vom 15. Dezember 1955 (GBI. I S. 997) im bautech-
nischen Kostenplan enthalten sind, liegen die Werte
fur die durchschnittlich fortschrittliche Ausriistung and
Arbeitsorganisation in der voikseigenen Bauindustrie
zugrunde. Daraus ergibt sich fur die volkseigenen Bau-
betriebe die Aufgabe, die Selbstkosten fur die Durch-
fi hrung eines jeden Bauvorhabens entsprechend den
betrieblichen and ortlichen Bedingungen in der Arbeits-
vorbereitung zu ermitteln.
Mit der fortschreitenden Industriealisierung des Bauens
and mit der Einfuhrung der neuen Technik im Bau-
wesen ist es notwendig, in der Arbeitsvorbereitung fur
alle Arbeitsprozesse die Technologie sorgfaltig auszu-
arbeiten and festzulegen.
Die exakte Arbeitsvorbereitung hilft Mangel in der
Organisation and Planung der Bauproduktion zu be-
seitigen and dient somit der Mobilisierung and Aus-
schopfung alley vorhandenen Reserven im Bauwesen.
*) BeschluO des Ministerrates vom 4. August 1955 Ober die Ein-
fiihrung der Festpreise f(ir Baultauptleistungen In der volks-
eigenen Bauindustrie (GBI. I S. 621) and Preisanordnung Nr. 561
vom 15. Dezember 1955 (GBI. I S. 997).
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Nach diesen Grundsatzen der Arbeitsvorbereitung hat
das Institut Mir Bauindustrie entsprechend den Bestim-
mungen in Teil II Abschn. A Ziffer 1 c) des Minister-
ratsbeschlusses vom 21. April 1955 Ober die wichtigsten
Aufgaben im Bauwesen (GB1. I S. 297) die
?Richtlinien fur die Arbeitsvorbereitung in den
volkseigenen Betrieben der Bauindustrie"
ausgearbeitet. Diese Richtlinien werden hiermit be-
statigt and zur verbindlichen Einfuhrung folgendes
angewiesen:
Einfuhrung and Auwendung
1. Die Leiter der volkseigenen Baubetriebe haben fur
die Durchfuhrung der Arbeitsvorbereitung in dem
volkseigenen Baubetrieb, fur die Ausarheitung and
Bestatigung der Arbeitsprojekte zur Baudurchfiih-
rung and der Brigadeplane, fur die Ermittlung and
Ubergabe der bestatigten Fonds fair das Bauobjekt
sowie fur die operative Kontrolle des Bauablaufes
die vom Institut fur Bauindustrie ausgearbeiteten
?Richtlinien fur die Arbeitsvorbereitung in den
volkseigenen Betrieben der Bauindustrie" anzu-
wenden.
2. In jedem volkseigenen Baubetrieb ist vom Betriebs-
leiter je Prod uktionsleiter mindestens ein Bauvor-
haben zu bestimmen, das im Jahre 1956 als Beispiel
mit exakter Arbeitsvorbereitung and entsprechend
kontrolliertem Bauablauf durchzufahren ist. Diese
Bauvorhaben bilden im Betrieb das Zentrum fur
den Erfahrungsaustausch Ober die Methoden zur
Vorbereitung and Durchfuhrung der Bauproduktion.
Die Auswahl der Musterbaustellen ist spatestens
bis zum 29. Februar 1956 im Einvernehmen zu treffen
von den VEB (K) bzw. (St) Bau
mit der Abt. Aufbau beim Rat
des Kreises bzw. der Stadt
von den VEB Bezirks-Bau-Unionen
mit der Abt. Aufbau beim Rat
des Bezirkes
von den zentralgeleiteten
volkseigenen Baubetrieben
mit der HV Spezialbaubetriebe.
Der Leiter der Abteilung Aufbau beim Rat des
Bezirkes nennt der Hauptabteilung Bauindustrie
schriftlich bis zurn 10. Marz 1956 die Musterbau-
stellen der Bezirks-Bau-Union.
3. Die Leiter der Hauptverwaltung Spezialbaubetriebe
sowie der Abteilungen Aufbau bei den Raten der
Bez:rke and Kreise sind verpflichtet, die ihnen ge-
mal3 Ziffer 2. benannten Musterbaustellen in den
ihnen zugeordneten volkseigenen Baubetrieben zu
unterstutzen and standig anzuleiten and zu kon-
trollieren.
4. Die dem Ministerium fur Aufbau and den Abtei-
lungen Aufbau bei den Raten der Bezirke unter-
.stellten Entwurfsburos haben in der Zusammen-
arbeit mit den volkseigenen Baubetrieben gleich-
falls die bestdtigten ?Richtlinien fur die Arbeits-
vorbereitung in den volkseigenen Betrieben der
Bauindustrie" anzuwenden.
Verteilung and Bezug
5. Die Verteilung der im Sonderdruck als Broschure
erscheinenden ?Richtlinien fur die Arbeitsvorbe-
reitung in den volkseigenen Betrieben der Bau-
industrie" erfolgt an die volkseigenen Baubetriehe
and Entwurfsburos gemaf3 der vom Ministerium
fur Aufbau festgesetzten Verteilerliste. Das Buch-
haus Leipzig, Leipzig C 1, Querstraf3e 4-6, ffi.hrt
danach den Versand der Broschijren gegen Berech-
nung an die Empfanger durch (ungefahrer Preis:
3,75 DM je Stuck).
6. Der Versand an Baubetriebe and Entwurfsburos,
die anderen Ministerien unterstehen, wird in Ab-
stimmung mit diesen Ministerien durchgefuhrt.
7. Nachbestellungen fur den Bezug weiterer Exem-
plare sind spatestens bis zum 31. Marz 1956 dem
Ministerium fur Aufbau, Hauptabteilung Bauindu-
strie, aufzugeben and kdnnen nur in beschranktem
Umfange bis zur Ausschopfung der Gesamtauflage
des Sonderdrucks berOcksichtigt werden.
8. Die Formblatter 1 bis 8 aus den ?Richtlinien fur
die Arbeitsvorbereitung in der volkseigenen Bau-
industrie" werden vom Vordruck-Leitverlag Wei-
mar, Weimar, Graben 2, aufgelegt and sind von
dort unter Benennung der zugehorigen Bestell-
nummer direkt zu beziehen. Diese Formblatter sind
in der Ausfi Krung auf weif3em Papier and in be-
schranktem Umfang auf Transparentpapier ge-
druckt lfeferbar.
U bergangsbestim mu ngen
9. Mit dieser Anweisung wird zugleich die Dienst-
anweisung Nr. 162/54 vom 29. Dezember 1954 (Az.:
321-as; Vo-Kn.), betrifft ?Anleitung Mir Bauleiter
- Teil I - Aufstellung von Bauablaufplanen" auf-
gehoben.
Teil II der ?Anleitung fur Bauleiter - Richtlinien
fur die Bearbeitung der Baustelleneinrichtung"
bleibt weiterhin fur die Arbeitsvorbereitung ver-
bindlich.
15. Fachkontenrahmen fur die volkseigene Bau-
Industrie 1956
1. Das Konto 3670 - Lohn fur Schlechtwetterregelung
- ist aus der Gruppe 36 in die Gruppe 37 zu Ober-
nehmen and entsprechend den Brancherichtlinien
- Kapitel Betriebsabrechnung - unter Konto Nr. 378
zu fi hren.
2. Das Sonderbankkonto - Verschleil3 fur Vorhalte-
holz and ROstelemente - gemaf3 Richtlinien fur die
Ermittlung and Anwendung der Materialvorrats-
normen and der Umlaufmittel der volkseigenen
Baubetriebe vom 24. Dezember 1955, Ziffer 26, ist
unter der Konto-Nr. 2490 einzurichten and zu
fi hren.
C. Budibesprechungen
2. Typislerung im Wohnungsbau
In der vom Institut fur Nachwuchsentwicklung der
Deutschen Bauakademie herausgegebenen Schrif-
tenreihe ,Architektur" ist das Heft 5/1955 Ober
Typisierung im Wohnungsbau erschienen. Es ent-
halt die 8 grundlegenden Abschnitte aus dem Buch
W. E. Korenkows ?Die Typisierung des Massen-
wohnungsbaues". Zur Erganzung werden Kapitel VI
- Der Modul and die Projektierung der Wohn-
hauser" von A. N. Dorochow and ein Ahschnitt
Ober das Modulsystem aus ?Baunormen and -vor-
schriften" aufgenommen.
Der Preis des Heftes betragt 3,40 DM.
Herausgeber: Ministetium fiir Aufbau Verlag: VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Veroffcnt.licht ureter Nr. Ag 105/56/DDR.
Erschelnt jewells am 1. and 15. eines jeden Monats Druck: Voksdruckerei Ostharz, Wcrk Bernburg
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
1956
lTerI.~gungen and Milleilungen
des Minisleriuma fer Aul6au
-Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
(j
Berlin, den 1. MArz 1956 I Nr. 5
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
12. Verfi Bung fiber MaBnahmen zur Sicherung
der Erf illung des Energieprogramms 1956
and des Anlaufes des Energieprogramms
1957 vom 24. Januar 1956 . . . . . . . .
13. Anweisung Ober die Beteiligung an Prozessen
Sor Gerichten auBerhalb der Deutschen
Demokratischen Republik vom 15. Februar
1956 . . . . . . . . . . . . . . .
I. Technik and Entwurt
21. Verfahrensweg zur Standortfestlegung fur
landwirtschaftliche Bauten . . . . . . . 2
22. Rucknahme der Zulassung eines Bausachver-
standigen . . . . . . . . . . . . . 4
A. Allgemeiner? Teil
12: V erfiigung
fiber MaBnahmen zur Sicherung der Erfullung des
Energleprogramms 1956 and des Anlaufes des
Energleprogramms 1957
Vom 24. Januar 1956
In Auswertung der Ergebnisse der Beratung des Wirt-
schaftsausschusses der Volkskammer am 10. Dezember
1955 fiber die Durchfuhrung des Energieprogramms
1955 and fber die kiinftige Stabilisierung der Energie-
versorgung wird zur Sicherung der Durchfuhrung des
Energieprogramms 1956 and des Anlaufes des Energie-
programms 1957 gemaB Ziffer 4 des Beschlusses des
Presidiums des Mihisterrates vom 8. Dezember 1955
fiber die Bildung der Kommission fur Industrie and
Verkehr and auf Grund des ? 23 der Arbeitsordnung
des Ministerrates vom 124. November 1955 folgendes
bestimmt:
I.
(1) Der Minister fur Kohle and Energie and der Mini-
ster fur Schwermaschinenbau haben zu veranlassen,
daB die mit Mangeln be'hafteten Maschinen and Aggre-
gate aus den Energieprogrammen der Jahre 1953 bis
1955 in den Sommermonaten des Jahres 1956 betriebs-
tuchtig hergerichtet werden.
(2) Die Finanzierung dieser MaBnahmen hat der Mini-
ster fur Schwermaschinenbau im Einvernehmen mit
dem Minister der Finanzen aus dem fur derartige
Zwecke bei dem Ministerium der Finanzen gebildeten
Fonds zu gewahrleisten.
II.
(1) Der Minister ffir Kohle and Energie hat in jedem
Quartal des Jahres 1956 mit den Ministern fur Schwer-
maschinenbau and fur Aufbau and mit dem zustan-
digen Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen
Plankommission auf je einer Grol3baustelle unter Hin-
23. Sonntagszuschlage fur Wachter in den Ent-
wurfsburos . . . . . . . . . . . . . 4
24. Lehmbauordnung . . . . . . . . . . . 4
25. Kostenlose Zurverfiigungstellung von Typen-
projekten an LPG . . . . . . ... . . 5
II. Baustoffindustrie
III. Bauindustrie
16. Dienstanweisung Nr. 217/56 vom 20. Februar
1956 zur Durchfuhrung der Baumaschinen-
Betriebsberichterstattung im Jahre 1956 . . 5
17. Arbeiterwohnungsbau-Bauleitung der AWG - 6
C. Buchbesprechungen
3. Industrielle Automatisierungstechnik
zuziehung der Bauleitungen and Aktivisten Beratungen
zur Sicherung der Einhaltung der Staatsplantermine
durchzufilhren.
(2) Der Minister fur Kohle and Energie hat daf(ir zu
sorgen, daB die restlichen Projekte fiir das Energie-
programm 1956 unverziiglich fertiggestellt and bestatigt
werden.
(3) Um den rechtzeitigen Anlauf des Energieprogramms
1957 zu gewahrleisten, hat der Minister fur Kohle and
Energie dafti.r zu sorgen, daB samtliche Projekte fur
das Energieprogramm des Jahres 1957 bis zum 31. Ok
tober 1956 bestatigt werden. Gerneinsam mit dem
Minister fur Aufbau hat er alle Voraussetzungen zu
schaffen, um diesen Termin einzuhalten.
(4) Der Minister fur Kohle and Energie hat am Ende
jedes Quartals des Jahres 1956 dem zustandigen Stell-
vertreter des Vorsitzenden des Ministerrates fiber den
Stand der Erfullung des Energieprogramms in diesem
Jahre zu berichten. In den Berichten sind auch etwa
aufgetretene Mengel darzulegen and die zu ihrer Uber-
windung eingeleiteten MaBnahmen anzugeben.
(5) Der Minister fur Kohle and Energie hat dem Vor-
sitzenden der Staatlichen Plankommission bis zum
1. Februar 1956 eine Aufstellung darilber vorzulegen,
welche Kapazitaten zur Erzeugung von Elektroenergie
im Jahre 1956 ohne wesentliche bauliche Verande-
rungen zusatzlich zum Plan installiert werden kbnnen.
Im Zusammenhang damit hat er den Vorsitzenden der
Staatlichen Plankommission zu ersuchen, die Finan-
zierung fur these Vorhaben fiber das bereitgestellte
Limit zu gewahrleisten.
_(6) Der Minister fur Kohle and Energie hat die MSg-
lichkeit des Aufbaus des Speicherwerkes Amalienh6he
im zweiten Filnfjahrplan zu untersuchen and dem zu-
standigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Minister-
rates bis zum 1. April 1956 einen entsprechenden
Fristen- and Ablaufplan. vorzulegen.
i
25X1
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Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
III.
(1) Der Minister fur Aufbau hat zu veranlassen, daB
Pramienzahlungen an volkseigene Baubetriebe nur
dann vorgenommen werden, wenn sie ihren Anteil am
Bauvorhaben des Energieprogramms erfi llt haben.
(2) Fur die termingerechte Durchfuhrung der Bau-
aufgaben an den Objekten des Energiebauprogramms
ist der Staatssekretar and Erste Stellvertreter des
Ministers fur Aufbau verantwortlich. Er hat das Recht,
alle zur Sicherung der DurchfUhrung dieser Bauvor-
haben notwendigen Mal3nahmen zu treffen, and hat
mit Hilfe seines Instrukteurstabes unmittelbar Anlei-
tung zur Verbesserung der Arbeitsorganisation and der
Einrichtung der Baustellen zu geben.
(3) Ausgehend von den Festlegungen des Ministerrates
zum Volkswirtschaftsplan 1956 hat der Minister fur
Aufbau unverzuglich im Prasidium eine BeschluB-
vorlage fiber weitere MaBnahmen zur Sicherung der
Erfullung des baulichen Teils des Energieprogramms
1956 einzubringen.
IV.
(1) In Auswertung der nach Ziffer II, Absatz 1, in jedem
Quartal durchzufuhrenden Beratungen hat der Minister
fur Schwermaschinenbau die festgestellten Mangel an
maschinentechnischen Kraftwerkausrustungen kurz-
fristig zu beseitigen and mit den Konstrukteuren and
Aktivisten seiner beteiligten Betriebe entsprechende
Konsultationen durchzufiihren.
(2) Der Minister fir Schwermaschinenbau hat samt-
liche Me13- and Priifeinrichtungen auf den neuesten
Stand der Technik zu bringen sowie Schleuder- and
Wuchteinrichtungen durch den VEB Bergmann-Borsig
im II. Quartal 1956 fertigstellen zu lassen.
Der Minister Air Allgemeinen Maschinenbau hat zu
veranlassen, daB seine gerate- and anlagenbauenden
Betriebe Abnahmevorschriften fur MeB- and Regel-
anlagen aufstellen, die dem jeweiligen Verwendungs-
zweck and der Art der Anlage angepaBt sind. Auch
fur den armaturentechnischen Teil solcher Anlagen
sind Abnahmevorschriften aufzustellen.
(1) Der Minister fur Berg- and Huttenwesen hat dafiir
zu sorgen, daB die Qualitat des Schaufelstahles, der
Radscheiben fur die Turbinen, der Transformatoren-
und Dynamobleche sowie der Schmiedestucke fur den
Elektromaschinenbau verbessert wird.
(2) Noch im I. Quartal 1956 hat der Minister fur Berg-
und Huttenwesen in einer. unter Hinzuziehung der be-
teiligten Maschinenbaubetriebe durchzufuhrenden Kon-
ferenz die bisherigen Qualitatsmangel zu beraten and
MaBnahmen zur Abstellung dieser Mangel einzuleiten.
gez. Selbmann
Stellv. Ministerprasident
13. Anweisung
fiber die Beteiligung an Prozessen vor Gerichten auBer-
halb der Deutschen Demokratischen Republik
Vom 15. Februar 1956
Auf G rund der Anordnung des Ministerprasidenten der
Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
vom 27. Januar 1956 uber die Beteiligung an Prozessen
vor Gerichten auBerhalb der Deutschen Demokra-
tischen Republik weise ich alle dem Ministerium fur
Aufbau unterstellten Organe, Einrichtungen and alle
volkseigenen Betriebe im Bereich des Ministeriums fur
Aufbau an:
1. Vor Teilnahme als Klager oder Verklagter an Pro-
zessen vor Gerichten auflerhalb der Deutschen
Demokratischen Republik ist meine Genehmigung
als Valutaplantrager einzuholen.
2. Die fur die ProzeBfuhrung erforderlichen Mittel
sind von mir als zustandigen Valutaplantrager be-
reitzustellen. Fur den Fall, daB die im Sachkonto
des Valutapreistragers vorgesehenen Mittel zur
' ProzeBfuhrung nicht ausreichen, entscheidet der
Minister der Finanzen fiber die erforderlichen Plan-
erhohungen.
3. Um die nach Ziffer 1 erforderliche Genehmigung
erteilen zu konnen and eine an das Biro des Pre-
sidiums des Ministerrates erforderliche Bericht-
erstattung zu ermoglichen, haben alle Organe, Ein-
richtungen and volkseigenen Betriebe vor ProzeB-
beginn mir folgende Angaben zu machen:
a) der ProzeBparteien,'
b) des Prozefivertreters,
c) des Streitgegenstandes mit kurzer Schilderung
des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachver-
halts and der Hohe des Streitwertes,
d) des zustandigen Gerichts, bei dem der Prozef
gefuhrt wird,
e) der voraussichtlichen Hohe der Prozef3kosten.
4. Ober den Ausgang eines jeden Verfahrens ist mir
umgehend zu berichten.
1. Technik and Entwurf
21. Verfahrensweg zur Standortfestlegung fair landwirt-
schaftliche Bauten
In Abanderung der bisher bestehenden Anwei-
sungen wird zur Standortfestlegung von Bauten
auf dem Lande and zur Erarbeitung von Planungs-
programm, Flachennutzungsplan, Dorfbebauungs-
plan and Teilbebauungsplan folgendes festgelegt:
1. Der Rat des Bezirkes - Hauptarchitekt - iiber-
priift in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Bauakademie and den Abteilungen Plankom-
mission and Landwirtschaft des Rates des Be-:
zirkes die Standorte der MTS and legt als Er-
gebnis die landlichen Siedlungs- and Schwer
punkte Pest.
Als Gesichtspunkte fur die Gliederung des land-
lichen Siedlungsnetzes sind zu beachten:
a) die Standortverteilung der MTS, die maBgeb-
lich die okonomische and gesellschaftliche
Entwicklung auf dem Lande bestimmt, and
ihre Brigadestiitzpunkte,
b) die Verteilung schulischer Einrichtungen, ins-
besondere der Zentralschulen.
Ihren gebietlichen Funktionen nach werden im
landlichen Siedlungsbereich kiinftig folgende
Kategorien von Gemeinden unterschieden:
a) MTS-Dorfer (landwirtschaftliche Zentren als
Standorte der MTS);
b) Hauptd8rfer (mit MTS-Brigadestutzpunkten,
Zentralschulen and sonstigen zentralen Ein-
richtungen);
c) zugeordnete Dorfer ohne besondere zentrale
Einrichtungen
(1) mit MTS-Brigadestutzpunkten;
(2) ohne Brigadestiitzpunkte.
Die StraBenentfernungen zwischen den Dorfern
mit Zentralschulen - MTS- and Hauptdorf -
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and den ihnen zugeordneten Dorfern soil mit
Rucksicht auf den Weg zur Zentralschule in der
Regel nicht grof3er als 4 km sein.
Fur die MTS- and Sti tzpunktbereiche ergibt sich
die Abgrenzung aus der fur rationelle Ausnut-
zung der Betriebseinrichtungen der MTS notwen-
digen optimalen Arbeitsflache - MTS- Bereich
ca. 10 000 ha, MTS-StUtzpunkte 2-3000 ha -.
Fur die Abgrenzung der Schuldorfbereiche ist
maf3gebend eine bestimmte Bevolkerungszahl,
die sich meistens aus der Zuordnung von zwei
and mehr Gemeinden ergibt and auch eine wirt-
schaftliche Ausnutzung der, iibrigen zentralen
Einrichtungen der Schwerpunktgemeinde ermog-
licht.
Haupt- and zugeordnete Dorfer sollen daher zu-
sammen mindestens 1400 Einwohner erreichen,
damit die Mindestkapazitat einer einziigigen vier-
klassigen Zentralschule gewahrleistet ist.
2. Ftr solche Gemeinden, die als Siedlungs- and
Bauschwerpunkte festliegen (vor allem MTS-
und Hauptdorfer), sind an Unterlagen and
Planen zu erarbeiten:
A. Planungsprogramm fur das gesamte Dorf
B. Flachennutzungsplan
C. Dorfbebauungsplan
D. Teilbebauungsplane fair Wohngeblete and Pro-,
duktionsanlagen
MTS-Dorfer
Das Programm fur die gesellschaftliche and bau-
liche Entwicklung der ?MTS-Dorfer soil folgende
Einrichtungen umfassen:
Technische Einrichtungen der MTS mit einer
oder mehreren Brigaden fur den Nahbereich
Veterinarstutzpunkt
Einrichtungen der BHG and der VEAB
Zentralschule (evtl. Zenklassenschule)
Kindergarten and Kinderkrippe
Landwirtschaftliche Berufsschule (soweit die
Einzugsbereiche es ermoglichen)
Kultuchaus
Sportanlagen
Jugend- and Pionierheim
Feierabendheim
Landambulatorium
Landkaufhaus
Landgaststatte
Handwerkerhaus
Geratehaus der freiwilligen Feuerwehr
Dorfwirtschaftshaus
Die Standorte der Apotheken and Molkereien
sind bei der Festlegung der Siedlungsschwer-
punkte zu beri cksichtigen; die Schaffung von
Apotheken in Landambulatorien ist erwunscht.
Hauptdorfer
Das Programm fur die gesellschaftliche and bau-
liche Entwicklung der Hauptdorfer soil nach-
stehende Einrichtungen umfassen:
Techni?che Einrichtungen eines MTS-Brigade-
stiitzpunktes (moglichst .in Verbindung mit
dem LPG-Wirtschaftshof)
Einrichtungen der BHG and der VEAB (fur
die Erfassungsstellen der VEAB Eisenbahn-
Versandmoglichkeiten beachten!)
Veterinarstutzpunkt (soweit die Eirizugs-
bereiche es zulassen)
Zentralschule '
Kindergarten and Kinderkrippe
.Sportanlagen
Jugend- and Pionierheim
Feierabendheim (fur grofiere Hauptdorf-
bereiche)
Landambulatorium (nach der gebietlichen
Kapazitat)
Landkaufhaus
Landgaststatte
Dorfwirtschaftshaus
Geratehaus der freiwilligen Feuerwehr
Zugeordnete Dorfer
Fur die iibrigen Dorfer sand im Bedarfsfall fol-
gende Plane and Unterlagen zu erarbeiten:
A. Planungsprogramm fur das gesamte Dorf
B. Flachennutzungsplanskizze
C. Teilbebauungsplane fur den Bauabschnitt
Die Notwendigkeit der Einrichtung von Brigade
stiltzpunkten der MTS in den den Hauptdorfern
zugeordneten Dorfern ergibt sich in den Fallen,
wo der Hauptdorfbereich infolge seiner Flachen-
ausmaf3e oder aus anderen betriebstechnischen
Gri nden in mehrere Stutzpunktbereiche geteilt
werden muli.
Im Grundsatzlichen der gesellschaftlichen Ziel-
setzung unterscheiden sich die Planungsziele fur
das zugeordnete Dorf in keiner Weise von denen
des MTS- bzw. Hauptdorfes.
Das Programm fur die gesellschaftliche and bau-
liche Entwicklung der Dorfer mit MTS-Stiitz-
punkt soil folgende Einrichtungen enthalten:
a) Technische Einrichtungen der MTS-Brigade
einschlief3lich Tankstelle and Waschanlage
(moglichst im Zusammenhang mit dem Wirt-
schaftshof der LPG)
Grundschule (Unterstufe)
Kindergarten and Kinderkrippe
Sportanlage
Geratehaus der freiwilligen Feuerwehr
Dorfwirtschaftshaus
Schwesternstation
Landgaststatte
Ortliche Verkaufsstellen fur den taglichen
Bedarf
b) Als Programm fur die bauliche Entwicklung
der Dorfer ohne MTS-Sti tzpunkt sind fol-
gende Einrichtungen vorzusehen:
Grundschule (nach Maf3gabe der gebietlichen
Verhaltnisse; anzustreben ist die Vierklassen-
schule, mindestens aber die Zweiklassenschule
fur die Unterstufe)
Kindergarten and Kinderkrippe
Sportanlage (mindestens ein tYbungsplatz)
Bauernstube
Geratehaus der freiwilligen Feuerwehr
Dorfwirtschaftshaus
Landgaststatte
Verkaufsstellen fur den taglichen Bedarf
3. In den Dorfern, fur die notch keine Flachen-
nutzungsplane and Dorfbebauungsplane vor-
liegen and im Rahmen des Arbeitsplanes vom
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?
0
Entwurfsbiiro fir Hochbau Abteilung Stadt-
und Dorfplanung - nicht sofort aufgestellt wer-
den konnen, ist fur Einzelbaumaf3nahmen, die
sofort durchgefiihrt werden, ein Teilbebauungs-
plan in skizzenhafter Form anzufertigen.
Bei der Bearbeitung der'notwendigen Unterlagen
ist folgendes zu beachten:
a) Das Planungsprogramm ist an Hand der Kurz
form'des Planungsrahmens zu erarbeiten. Vor
Inangriffnahme der weiteren planerischen
Arbeiten seitens des Entwurfsbearbeiters 1st
eine Besprechung unter Beteiligung der werk-
ta.tigen Bauern, des Agronomen and Zoo-
technikers, des Biirgermeisters sowie der Ab-
teilung Landwirtschaft beam Rat des Kreises
bel der im Dorf vorhandenen MTS, dem VEG
and der LPG durchzufiihren. Die Mitarbeit
dieser Stellen ist unerliifflich, damit die diffe-
renzierten Verhaltnisse der Landwirtschaft In
den Rahmenplpan eingearbeitet werden kon-
nen.
b) Der Fli chennutzungsplan ist je nach Ge-
meindegr6f3e and Vbersichtlichkeit im Mafl-
stab 1 : 10 000 bzw. 1 :5000 aufzustellen.
Die Belange der Wasserwirtschaft, Geologie
and Energie ?ind zu beriicksichtigen. Die. Be-
stimmungen des Gesetzes zur Sicherung der
Lagerstatten von Bodenschatzen gegen Be-
bauung vom 14. Marz 1951 (GBI. S. 199) sowie
des Naturschutzgesetzes vom 4. August 1954
(GB1. S. 695) Sind zu beachten.
c) Der Dorfbebauungsplan, der an Hand des
Flachennutzungsplanes aufgestellt wird, soil
je nach Dorfgroffe im Maflstab 1:5000 his
1 : 2000 angefertigt werden.
Gegebenenfalls konnen Flachennutzungsplan
and Dorfbebauungsplan im Maf3stab 1 :5000.
in einem Plan dargestellt werden.
d) Teilbebauungsplane sind je nach Gelinde-
schwierigkeit im Mafistab 1 : 2000 bzw. 1 : 1000
durch das Entwurfsbiiro fur Hochbau - Ab-
teilung Stadt- and Dorfplanung - anzufer-
tigen. Als Grundlage der Planung dienen die
durch das Entwurfsbiiro fur ' Typung heraus-
gegebenen Vorlauflgen Richtlinien fiir den
Entwurf von Teilbebauungsplanen. Die Stand-
ortausweisung beinhaltet die gutachtliche Zu-
stimmung der Wassenvirtschaft, Energie and
Geologic.
Auf die Ausnutzung der im 'Dorf selbst vor-
handenen Gebaude oder auf Schaffung von
Stallraum durch Umbauten bzw. Reparaturen
it besonderer Wert zu legen.
Nach Fertigstellung der Planunterlagen (siehe
2 B and C) erfolgt Ausarbeitung des Teil-
bebauungsplanes durch das Entwurfsburo fi r
Hochbau (auch bei nur einem Stall) unter
Beriicksichtigung der gesamten Erschliel3ung.
Notwendig werdende Veranderungen des Teil-
bebauungsplanes sind nur nach Zustimmung
.der Abteilung Stadt- and Dorfplanung durch-
zufuhren.
Das Baugelande der MTS soil in der Regel
nicht fiber 3,5 ha grof3 sein. Der Anschluf3 an
das bestehende Verkehrs- and Versorgungs-
netz muf3 vorhanden oder mit verhaltnismal3ig
geringem Aufwand herzustellen sein.
Der in den Hauptdorfern and gegebenenfalls
Ddrfern ohne besondere zentrale Einrichtungen
vorzusehende MTS-Brigadestutzpunkt
soll aus GrUnden reibungslosen and wirt-
schaftlichen Reparaturablaufes mit dem
Ackerbauhof der LPG zusammengelegt wer-
den. Der Bauplatz fur den Stiltzpunkt bedarf
einer Grof3e von etwa 0,8 ha.
Die Wirtschaftsgebaude der LPG konnen je
nach Gr6f3e, Lage and Qualitat des zu bear-
beitenden Bodens in einem odes. mehreren
Hofen zusammengefal3t werden. Es wird emp-
fohlen, bei einer landwirtschaftlichen Nutz-
flache i ber 500 ha mindestens zwei Ackerbau-
hofe, in giinstiger Lage zu den Feldern, vor-
zusehen. Die GrUe des Baugelandes fur samt-
liche Produktionsanlagen der LPG darf in der
Regel nicht mehr als 1 bis 1,5 Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzflache betragen.
Die zweigeschossige Bauweise fiir -Wohn-
bauten ist i1berall dort anzuwenden, wo es die
Einordnung dieser Bauwerke in das Orts- and
Landschaftsbild zulal3t, bevorzugt aber bei der
Schaffung neuer Dorfzentren.
4. Die aufgestellten Planungen sind nach Zustim-
mung durch die MTS, VEB oder LPG sowle
durch den Rat der Gemeinde, Rat des Kretses
- Abteilung Landwirtschaft - and den Rat des
Bezirkes - Abteilung Landwirtschaft - vom
Rat des Bezirkes - Hauptarchitekt - zu be-
statigen.
5. Bei Standortfestlegungen fiir Bauten der LPG
- ganze Anlagen wie Einzelobjekte - ist gema0
Abschnitt IV Ziff. 3 des Beschlusses des Minister-
rats vom 26. Januar 1956 zu den Maf3nahmen
and Empfehlungen der IV. Konferenz der Vor-
sitzenden and Aktivisten der LPG (GB1. I S. 97)
die Genehmigung nur nach Zustimmung durch
die LPG zu erteilen.
22. Rucknahme der Zulassung eines Bausach-
verstandigen
Die Zulassung des Walter Boehm, Botzow/Osth.,
Veltener Straf3e 73, als Sachverstandiger_fur Holz-
schutz im Hochbau wird zuriickgezogen. Im
Register der zugelassenen Holzschutzsachverstan-
digen ist er gestrichen worden.
23. Sonntagszuschlage fur Wachter in den Entwurfs-
buros
Die Anordnung der regelm5f3igen Lohnarbeit an
Sonntagen bedarf nach ? 1. Abs. 3 der Verordnung
vom 6. August 1953 zur Anderung der Verordnung
fiber die Wahrung der Rechte der Werktatigen and
fiber die Regelung der Entlohnung der Arbeiter
and Angestellten (GB1. S. 925) bei zentralverwal-
teten Betrieben der Zustimmung des zustandigen
Ministeriums oder Staatssekretariats. Unter Bezug-
nahme hierauf wird der Durchfiihrung des Wach-
dienstes auch an Sonntagen in den zentralgeleiteten
Entwurfsburos zugestimmt. Fur die bezirks-
geleiteten Entwurfsburos iiegt die Entscheidung bei
den Vorsitzenden der Rate der Bezirke.
24. Lehmbauordnung
Entsprechend den Wtinschen der Abteilungen Auf-
bau bei den Raten der Bezirke and Kreise sowie
der VE-Baubetriebe ist die seit langerer Zeit'ver-
griffene Lehmbauordnung vom 23. Dezember 1953,
verofferitlicht im Sonderheft 1/1954 der Technischen
Mitteilungen fur die volkseigene Bauindustrie,
nachgedruckt worden.
Intel?essenten wird empfohlen, mit Riicksicht auf
die beschrankte Auflage?Bestellungen dem Institut
fir Bauindustrie, Schriftleitung der ?Technischen
Mitteilungen fur die volkseigene Bauindustrie",
Leipzig N 22, Kickerlingsberg 18, Postschlief3fach
Nr. 27, aufzugeben.
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25. Kostenlose Zurverfiigungstellung von Typen-
projekten an LPG
Nach Abschnitt IV Ziffer 2 des Beschlusses des
Ministerrats vom 26. Januar 1956 zu den Mal3-
nahmen und Empfehlungen der IV. Konferenz der
Vorsitzenden und Aktivisten der Landwirtschaft-
lichen Produktionsgenossenschaften (GBI. I S. 97)
sind den LPG, die ihre Bauten nach bestatigten
Typen errichten, these Typenprojekte einschlief3lich
der Erg5nzungsprojekte fur Nebenanlagen (ortliche
Anpassung) von den Entwurfsburos kostenlos zur
Verfugung zu stellen. Hierzu wird im Einverneh-
men mit dem Ministerium fur Land- und Forst-
wirtschaft folgendes mitgeteilt:
1. Fur Typenprojekte, die nach dem 1. Februar 1956
Glen LPG oder den Genossenschaftsbauern iiber-
geben worden sind, ist keine Vergiitung mehr zu
berechnen. AlleZahlungen der LPG oderGenossen-
schaftsbauern, die nach dem 1. Februar 1956 fiir
1956 durchgefuhrte Projektierungsarbeiten bei
Anwendung best5tigter Typen geleistet worden
sind, sind zuruckzuerstatten. Noch offenstehende
Rechnungen fur Typenbearbeitungen des Jahres
1956 Sind nicht mehr geltend zu machen.
2. Besthtigte Typen im Sinne des Beschlusses sind
die in die Vorliuflge zentrale Typenliste each
den Anordnungen der Ministerien fur Aufbau
und fur Land- und Forstwirtschaft fiber die An-
wendung von Typen fir landwirtschaftliche
Nutzbauten vom 25. M5rz 1955 (GBI. II S. 149)
und, soweit es sich urn LPG-Hauswirtschaften
handelt, fur landwirtschaftliche Wohnbauten
vom 21. Juli 1955 (GBI. II S. 206) aufgenommenen
odor an deren Stelle tretenden Typenprojekte.
3. Die kostenlose Zurverfiagungstellung der Projek-
tierungsunterlagen bezieht sich auf diejenigen
Leistungen, die im Rahmen der 25prozentigen
Hochstsatze nach ? 5 Ziffer 1 Abs. 1 der Preis-
verordnung Nr. 412 - Verordnung fiber die Ab-
rechnung bautechnischer Entwurfsleistungen
volkseigener Entwurfsburos - vom 31. Mhrz
1955 (GBI. I S. 265) zu erbringen sind. Sie bezieht
sich nicht auf solche Projektierungen, fur die
hohere Shtze als 25 % zulassig sind (konstruktive
Anderungen, individuelle Projektierungen usw.).
4. Die kostenlose Ubernahme der Projektierungs-
arbeiten setzt voraus, da13 das Objekt im Kreis-
bauplan enthalten ist. Der Nachweis ist von der
LPG bzw. den Genossenschaftsbauern durch
Bescheinigung der Abteilung Landwirtschaft des
Rates des Kreises zu erbringen.
5. Zum Nachweis der Leistungen sind von den Ent-
wurfsbUros Belege auszustellen, die vom Auf-
traggeber zu bestatigen sind. Die erarbeitete Lei-
stung ist im monatlichen Erfiillungsbericht des
Entwurfsburos in Abschnitt IV (Erfullung des
Haushaltsplanes) Spalten 2 und 3 mit einzube-
ziehen. Als Davonzahlen zu den in Spalten 2
und 3 auszuweisenden Werten sind in einer An-
merkung
a) die erarbeiteten Leistungen fur bestatigte
Typen im Sinne von Ziffer 2
b) die insgesamt erarbeiteten Leistungen abzug-
lich der Leistungen zu a)
aufzufiihren.
Der Errechnung der Werte fur die Spalten 5-7
sind nur die erarbeiteten Leistungen zu b) zu-
grundezulegen, wahrend fur die Errechnung bei
den ubrigen Spalten die insgesamt erarbeiteten
Leistungen einschliel3lich der Leistungen zu a)
zu verwenden sind.
Weitere Anweisungen hierzu erfolgen nach Ab-
stimmung mit dem Ministerium der Finanzen.
C
III. Bauindustrie
16. Dienstanweisung Nr. 217/56 vom 20. Februar 1956
zur Durchfii,hrung der Baumaschinen-Betriebs-
berichterstattung im Jahre 1956
Die Auswertung der Baumaschinen-Betriebsbericht-
erstattung im Jahre 1955 hat ergeben, daf3 eine aus-
reichende Analyse nicht moglich war, weil z. B. die
Stillstandszeiten und deren Ursachen nicht diffe-
renziert enthalten waren. Auf3erdem haben viele
ortliche volkseigene Baubetriebe, insbesondere aber
die Abteilungen Aufbau bei den Rbten der Bezirke
keine oder eine nur Behr formale Auswertung die-
ser Berichte vorgenommen. So zeigt sich, dal3 nur in
den Bezirken
Potsdam, Frankfurt/Oder, Dresden, Leipzig, Karl-
Marx-Stadt und beim Magistrat von Grof3-Berlin
eine Steigerung der Ausnutzung in einzelnen Bau-
maschinengruppen erreicht wurde.
Urn die Forderung des Ministerratsbeschlusses vom
21. April 1955 fiber die wichtigsten Aufgaben im
Bauwesen (Teil II, Abschn. A, Ziff. 3, b) nach
einer verbesserten Ausnutzung der vorhandenen
Baumaschinen bei den volkseigenen Baubetrieben
umfassender durchzusetzen, weise ich an:
1. Die Berichterstattung fiber den Einsatz und die
Ausnutzung von Baumaschinen ist unter Ver-
wendung des Vordruckes ..Baumaschinen-
Betriebsberichterstattung" monatlich ab 1. Januar
1956 von alien volkseigenen Baubetrieben durch-
zuf iihren.
Die Baumaschinen-Betriebsberichterstattung 1956
ist registriert bei der Genehmigungsstelle der
Staatlichen Zentralverwaltung fur Statistik am
3. Januar 1956 unter der Nummer 510/75. Der
o. a. Vordruck wird als Standardvordruck beim
VEB Vordruck-Leitverlag Weimar aufgelegt und
kann dort unter der Bestellnummer 07353/3 be-
zogen werden.
Die Hauptabteilung Bauindustrie gibt die zu
einer sorgfaltigen Aufbereitung der Berichterstat-
tung notwendigen Erlauterungen an die Abtei-
lungen Aufbau bei den Rhten der Bezirke und
Kreise sowie an die volkseigenen Baubetriebe
gesondert, damit sie dern jeweils zust5ndigen Be-
arbeiter ausgehiindigt werden konnen.
2. Meldepflichtig rind alle volkseigenen Bau-
betriebe, und zwar fur samtliche in den jeweils
giiltigen ,TWK fur die Ausnutzung der Bau-
maschinen" aufgefuhrten Maschinengruppen.
3. In der Baumaschinen - Betriebsberichterstattung
ist die Ausnutzung aller e i g e n e n (d. h. im
Anlagevermogen des meldenden Betriebes be-
findlichen) Baumaschinen, getrennt von den aus
anderen volkseigenen Baubetrieben und aus dem
privaten Sektor angemieteten Baumaschinen,
aufzufilhren. Zu diesem Zweck wird jede lau-
fende Nummer mit den Buchstaben a), b) und
c) unterteilt.
Der Zusatz a) hinter der lfd. Nr. druckt aus:
Aufgefuhrte Baumaschinen stehen
im Anlagevermogen des melden-
den Betriebes;
Der Zusatz b) hinter der lfd. Nr.:
Die hierunter aufgefuhrten Bau-
maschinen sind von anderen
volkseigenen Baubetrieben ange-
mietet;
Der Zusatz c) hinter der lfd. Nr. besagt:
Aufgefuhrte Baumaschinen sind
angemietet aus dem privaten
Sektor.
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4. Die Monatsberichte der Betriebe haben jeweils
bis zum 13. des auf den Berichtsmonat folgen-
den Monats der Abteilung Aufbau beim Rat des
zustandigen Bezirkes vorzuliegen. Zum gleichen
Termin ist eine Durchschrift der Abteilung Auf-
bau Beim zustandigen Rat des Kreises zu iiber-
mitteln.
5. Die Abteilungen Aufbau bei den.Raten der Be-
zirke sind verpflichtet, die Zusammenfassung der
monatlichen Berichte aller ortlichen volkseigenen
Baubetriebe ihres Bezirkes vorzunehmen and
dem Ministerium fur Aufbau, HA Bauindustrie,
Abteilung Organisation and Technik der Bau-
produktion, bis zum 20. des auf den Berichts-
monat folgenden Monats zu ii.bersenden.
6. Ich macho ausdri cklich darauf aufmerksam, daf3
die Baumaschinen - Betriebsberichterstattung
standig von den volkseigenen Baubetrieben wie
auch von den Raten der Kreise and Bezirke
einer sorgfaltigen Auswertung zu unterziehen
ist, damit die entsprechenden SchluBfolgerungen
durch Betriebsleitungen and Rate gezogen wer-
den kiinnen. .
Die Baumaschinenausnutzung in den einzelnen Be-
zirken ist im Jahre 1956 durch die Hauptabteilung
Bauindustrie in der monatlichen Auswertung gegen-
Uberzustellen. Die besten and die schlechtesten Be-
zirke sind jeweils bekanntzumachen.
Besonders gute and besonders schlechte Beispiele der
Baumaschinenausnutzung sind im Rahmen des zen-
tralen Arbeitskreises ,Hauptmechanik" zu diskutieren
Lind auszuwerten.
Da der VEB Vordruck-Leitverlag Weimar noch einen
Besland an. Formularen ,Monatsbericht zur Bau-
maschinen - Betriebsberichterstattung" (Berichtsjahr
1955 - Bestellnummer 07353/2) sowie an Formularen
?Schichtbericht" (fur Bagger, Lokomotiven Lind ohne
Zweckangabe - ebenfalls aus dem Berichtsjahr 1955)
vorliegen hat, empfehle ich den volkseigenen Bau-
betrieben, bei der Bestellung der Vordrucke fur 1956
auch jeweils noch einen Teil der vorliegenden Vor-
druckreste aus 1955 fur anderweitige iunerbetriebliche
Verwendungszwecke abzunehmen.
17. Arbeiterwohnungsbau - Bauleitung der AWG -
Die Bauleitung der Bauvorhaben der AWG wird
sehr unterschiedlich gehandhabt.
Bei vielen AWG-en ist die Bctreuung durch eine
betriebseigene Bauabteilung oder einen Baufach-
mann des Betriebes nicht gegeben. Die AWG-en
sind gezwungen, die Bauleitung anderweitig zu
vergeben.
Solchen AWG-en, bei denen die Betreuung durch
den Betrieb oder einen Baufachmann der AWG
nicht moglich ist, sollte empfohlen werden, sich
der zustandigen Investbauleitung des Kreises oder
der Stadt zu bedienen. Soweit vertretbar, sollten
Gebiihren nicht erhoben oder ermaf3igt werden.
Die tUbernahme von Patenschaften durch die Auf-
bauleitungen ware zu begrii.f3en.
Den AWG-en sind entsprechende Empfehlungen zu
geben.
C. Budibespredlungen
3. Industrielle Automatisicrungstechnik
Unter diesem Titel hat Dipl.-Ing. Wilhelm H o r -
n a u e r, Berlin, eine Arbeit veroffentlicht, in der
er die Mittel and Moglichkeiten der Automati-
sierungstechnik erlautert. Das 157 Seiten um-
fassende Buch ist im VEB Verlag Technik, Berlin,
erschienen.
Der Verfasser gibt in seinen Ausfiihrungen einen
guten Uberblick fiber dieses noch junge Gebiet der
Technik. Er legt zunachst die allgemeinen Grund-
lagen des Zweiges der Technik, der das Ri stzeug
fur die Mechanisierung and Automatisierung der
Industrie liefert, namlich der Wirkungstechnik, dar
and gibt dann einen geratetechnischen Lind einen
verfahrenstechnischen Grundrif3. Das Schluf3kapitel
enthalt eine allgemeine Anleitung, wie man die
auf dem Gebiete der Wirkungstechnik erworbenen
Kenntnisse planmal3ig in der Praxis einsetzen kann
and soil.
Zahlreiche Abbildungen erleichtern das Verstand-
nis fur die textlichen Darlegungen des Verfassers.
Ein iibersichtliches Sachwortverzeichnis bietet die
Moglichkeit, sick' schnell fiber Einzelfragen der
Abhandlung zu orientieren.
Bei der Losung der mit der Automatisierung zu-
sammenhangenden vielfaltigen Einzelaufgaben
stellt das Buch Hornauers ein niitzliches Hilfsmittel
clar. Ingenieui-e,Technologen,Hauptmechaniker Lind
Wirtschaftsfunktionare der volkseigenen Industrie
and Verkehrswirtschaft sollten sich mit seinem In-
halt griindlich vertraut machen.
gez, Winkler
Minister
Herausgebor: Ministerium fur Aufbau Verlag: VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin Veroffentlicht unter Nr. Ag 105/56/DDR.
Erscheint jeweils am 1. and 15. eines jeden Monats Druck: Volksdruckerei Ostharz, Work Bernburg
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Sondefdudc zu Nr. 1/36 der ,Verfiigungen and Mitteilungen des Ministeriums fur Aufbau"
and der Zeitsdirift. ?Deutsdier Architekten"
Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium fiir Aufbau
Richtlinien
fiir eine einheitliche Typenprojektierung
in der
Deutschen Demokratischen Republik
(Oktober 1955) .
Bearbeitet vom Entwurfsbtiro fur Typung des Ministeriums fur Aufbau
(Sachwertverzeichnis 07.8)
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Tei1 I
Begriff, Arbeitsgrundlagen und Inhalt'
von. Typenarbeiten
1 Begriffsbestimmungen
02:, Arbeitsgrundlagen
03. lnhalt und Form von Typenarbeiten
.:1 Sa.mmlung von Typen-Bauelementen
:.2 Typenentwurf .. :
04. Giite- und Normenkontrolle .
05. Bestiitigung und: Verbindlichkeits-'
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erklarungen
Vervielfaltig'ungen und Herausgabe..,
Teil II: .
Gestaltung "der Zeichnungen.
und Unteriagen
07. Blattformate
'08.. Schrift;
10. Mal3eintragungen :und.Mallstabe.
11. Raumbezeichnungen
12. Ordinaten und Hinweispfeile .
13. Markierungen
14 Stiicklisten -
15 Vorschiiften
1. 16. Numerierung und,.Ausfuhrung:
v: 17. Darstellung von Bau'teilen
Tell. III:.:
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Ole. Industrialisierung im Bauwesen erfordert die
Massenproduktion einer Auswahl von Bauelementen
als Typen-Bauelemente. Die Typen-Bauelemente miis-
sen so entwickelt sein, daB sie eine vielseitige Anwen-
dung und eine Austauschbarkeit in verschiedenen
Gebaudekategorien und Bauweisen gewahrleisten. Die
urnfangreiche Produktion von Typen-Bauelementen
und die Errichtung einer groBen Anzahl von Typen-
bauten erfordern von der Bauausfiihrung eine Urn-
wandlung der Baustellen in Montageplatze. Der Mon-
tage auf der Baustelle muB die bautechnische Projek-
tierung entsprechen. Dazu ist, die verbindliche EinfUh-
rung und Herausgabe von Typen-Elementen in Form
einer Bauelementen-Sammlung riotwendig, die die kon-
..struktive Grundlage fur die Erarbeitung von Typen-
sektionen, Typensegmenten, Typengebauden und
Typenserien bildet
Um eine einheitliche Form und Methode bei der Aus-
arbeitung von Typenentwurfen und bei der Katalogi-
sierung der Tvpen-Bauelemente zu erreichen, sind fol-
gende Richtlinien verbindlich:
Teil f:
Begriff, Arbeitsgrundlagen und Inhalt
von Typenarbeiten
01. Begriffsbestimmung
Alle Typenarbeiten miissen dem neuesten Stand
der Technik sowohl in konstruktiver und Wirt-
schaftlicher Hinsicht, als auch im Hinblick auf
die Wahl der Baustoffe, der Ausfuhrungstechnik
und den Anforderungen an eine hohe Qualitat
der Architektur entsprechen.
.1 Typenbauelement
DasTypenbauelement ist. cin vorgefertigter Bau-
teil, der verbindlich erklart, fiir die Serien- und
Massenanfertigung entwickelt und vielseitig an-
wendbar ist.
.11 Sammlung von Typen-Bauelementen
Die Sammlung von Tynen-Bauelementen stellt
eine Zusammenfassung der textlichen und
zeichnerischen Beschreibungen fiir ganze Serien
von Typen-Bauelementen dar.
.12 Klassiflzierung
Die Systernatisierung und Katalogisierung von
Typen-Bauelementen erfolgt durch Numerierung
nach dem Dezimalsystem. Erlauterung hierzu
in der Sammlung Typen-Bauelemente.
.13 Markierung
Die Markierung ist eine Benennung von Bau-
teilen und Elementen durch Zahlengruppen auf
den Zeichnungen, um die Auffindbarkeit zu er-
leichtern, eine Verwechslung auszuschlief3en
und die Montage des Projekts mit. Typen-Bau-
elementen zu ermoglichen.
.2 Vorarbeiten zum Typenentwurf
.21 Entwurfsgrundlagen
Die Entwurfsgrundlagen legen das konstruktive
System und die raumlichen Zusammenhange
Pest. Sie sind die Grundlagen fur die Erarbeitung
der technisch wirtschaftlichen Kennziffern.
Gleichzeitig zeigen sie Moglichkeiten fi.i.r die
baukiinstlerische Losung einer Aufgabe.
Hierzu gehbren:
Richtlinien und. Raumprogramme, Entwurfs-
normen:
Kennziffern, Grof3enabmessungen, Belastungs-
angaben, Hinweise auf alle gesetzlichen Bestim-
mungen und spezielle bauliche Anforderungen,
Funktionsscherna, Schemagrundrisse, Schema-
fassaden.
.22 Typenvorentwurf
Der Typenvorentwurf ist die 1. Stufe der Typen-
projektierUng. Er wird nach den Festlegungen
der Entwurfsgrundlagen bearbeitet, mit dem
Ziel, eine einwandfreie Typenlosung unter Be-
riicksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu er-
reichen. Die Zeichnungen . sind im Mal3stab
1 :200 oder 1 : 100 zu fertigen. Auf3er den Planen,
dem Erlauterungsbericht, dem Kapazitaten-
nachweis und dem Bestatigungsvermerk werden
keine weiteren Unterlagen beigegeben.
Der Typenvorentwurf kann sich auf Typen-
sektionen, Typensegmente, Typengebaude oder
-serien erstrecken.
.221 Typensektion
Die Typensektion ist eine einwandfreie Grund-
ril3losung von Raumen oder Raurngruppen. Im
Wohnungsbau sind es z. B. die von einem
Treppenpodest erschlossenen Wohnungen ein-
schlieBlich der Flache des Treppenhauses. Es
konnen auch 2 Treppenhauser zu einer Sektion
gehbren.
.222 Typensegment
Das Typensegment ist die Darstellung einer ein-
wandfreien technischen und baukiinstlerischen
Losung eines Abschnitts eines Typengebaudes
einschlieBlich Dach- und Kelleranteil.
.3 Typenentwurf
Der Typenentwurf stellt die baureife Durch-
arbeitung eines Typensegmentes, eines Typen-
gebaudes odor einer Typenserie dar,,einschlieB-
lich aller Unterlagen nach 03.2.
.31 Typengebaude
Ein Typengebaude ist ein in sich abgeschlossenes
Bauwerk, das nach architektonischen, stadtebau-
lichen und strukturellen Forderungen aus einem
oder mehreren Segmenten einer Serie zusam-
mengesetzt sein kann und als Ganzes verbind-
lich, ist. Hinsichtlich der architektonischen Ge-
staltung muf3 der Gi.iltigkeitsbereich fur die
einzelnen Regionen festgelegt sein.
.32 Typenserie
Fine Serie von Typengebauden besteht aus einer
Reihe von verschieden groBen Typengebauden,
fiir die eine Standardbauweise mit einern fest-
stehenden Satz konstruktiver Bauelemente fest-
gelegt ist.
.4 Zeichnungsnrten
Die Industrialisierung zwingt zur Teilung der
Zeichnungsarten in Zeichnungen fur das Ent-
wurfsburo, die Baustelle und den Fertigungs-
betrieb.
.41 Leitzeichnungen
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
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411 In der Sammlung von Typen-Bauelementen
Leitzeich.nungen geben die Vbersicht i ber die
konstruktiven und architektonischen Einord
nungsmoglichkeiten von Bauteilen, Typen-Bau-
elementen und Knotenounkten im Entwurf.
.412 Im Typenentwurf
Leitzeichnungen geben die Vbersicht Ober Mog-
Iichkeiten der konstruktiven und architekto-
nischen Zusammenstellung von Typensektionen
oder Typensegmenten in Typenentwurfen.
Vbersichtszeichnungen sind ein Bestandteil des
Typenentwurfes und enthalten Lageplan-Vari-
anten, Moblierungsplan und. Ansichten ohne
Markierungen.
.42 Montagezeichnungen
Montagezeichnungen enthalten zeichnerische
Darstellung und textliche Erlauterung fur das.
Verlegen bzw. Versetzen von Bauelementen und
deren Anschliisse an andere Bauteile. Sie rind
fur die Baustellen bestimmt.
.43 Werkstattzeichnungen.
Werkstattzeichnungen geben die zeichnerische
Darstellung und textliche Erlauterung fur die
Fabrikation von Bauelementen in den Hersteller-
betrieben. Sie mi ssen vollkommen vermal3t, die
Toleranzen. festgelegt und nach Arbeitsgangen
geordnet sein.
02. Arbeiisgrundlagen
.1 Arbeitsvorbereitung.
.11 Schriftlicher Auftrag des Instituts fiir Typung
Thema, Termin, Arbeitsziel, Angabe der Stellen,
mit denen eine Zusammenarbeit oder Abstim-
mung erforderlich ist.
.12 Wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse
Grundlagen fir Bauteile oder Bauwerke, die
von Forschungsinstitutionen erarbeitet worden
sind.
.2 Vorsdlriften
.21 Staatliche Standards (TGL)
.22 DIN-Vorschriften, die in der DDR verbindlich
erklart wurden
.23 Werknormen des Ministeriums fur Aufbau
.24 Gesetzliche Bestimmungen der Bauaufstcht und
des Baurechts
03. Inhall mid Form der Typenarbeilen
.1 Samnung von Typen-Bauclementen
.11
Die Sammlung der Typen-Bauelemente ist nach
Gruppen, die in Loseblatt-Form herausgegeben
werden, zu untergliedern.
.12
Ordner:
Er dient zur Aufnahme
der einzelnen Samm-
lungen in Heftform, die nach Sachgebieten ge-
ordnet, auswechselbar eingelegt werden konnen
.121 Umschlagblatt:
Siehe Muster Abschn. 07.12.
.122 Titelblatt:
Siehe Muster Abschn. 07.12.
.123 Einlageblatter:
Sie enthalten die textliche Einfuhrung und Er-
lauterung fur die nachfolgenden ,Typen-Bau-,
elemente".
.124 Detailblatter:
Sie folgen den Einlageblattern und sind fort-
laufend zu numerieren.
Das Format der Originalblatter ist DIN A 1, A 2,
A 3 und A 4. Die Originalblatter A 1, A 2 und
A 3 werden fotografisch vorzugsweise auf das
Format DIN A 4 oder auf DIN A 3 verkleinert.
Die Detailhlatter gliedern sich in:
.1 Leitzeichnungen
.11 Vbersichtsblatter
.12.Schliisselblatter (siehe Anlage Abschn. 07.13).
Sie enthalten die graflsche Vbersicht fiber
samtliche Detailblattei? von Typen-Bauele-
menten.
.2 Werkstattzeichnungen
.3 Montagezeichnungen (AnschluB an andere
Bauteile als Beispiele).
.125 Statische Berechnung:
Sie wird der Sammlung von Typen-Bauele-
menten nicht beigefugt, sondern verbleibt im
Archiv des Instituts fur Typung. Ihre Ergeb-
nisse werden jedoch ' in den Detailblattern ver-
merkt.
(13.2 Typenentwurf
.201 Umschlagblatt: siehe Muster Anlage Abschn.
07.22. Die RUckseite erhalt die Pri.ifungs-, Zu-
stimmungs- und Bestatigungsvermerke, Ver-
fasser, die Autoren und drucktechnischen An-
gaben.
.202 Inhaltsverzeichnis auf Seite 3 des Umschlag-
blattes.
.203 Erltiuterungsbericht mit folgenden Angaben:
funktionelle Losung, Einzelheiten fur den Kapa-
zitatsnachweis, Variationsmbglichkeiten, fiber
das Baukarteiblatt Abschn. 03.210.11 hinaus-
gehende Angaben fur die technisch-konstruktive
Losung und die technische AusrUstung.
.204 Raumbuch; nach Notwendigkeit
Das Raumbuch enthalt die Raumbeschreibung,
Ful3boden - Decken - Wandflachen, den Innen-
ausbau mil, der eingebauten Ausstattung.
.205 Massenermittlung
.206 Leistungsverzeichnis nach EBV
.207 Kostenplan
.208 Materialbedarfsliste nach Materialverbrauchs-
normen nach der Anleitung fur Bauleiter, An-
lage 3.
.209 Statische Berechnung, aufgestellt nach in sich
abgeschlossenen Konstruktionsteilen mit der
Moglichkeit. statische Einzelberechnungen. zur
Wiederverwendung herauszunehmen (Siehe Ab-
schnitt 03.125).
.210 I3auzeichnungen
.1 Leitzeichnungen
.11 Baukarteiblatt nach Formblatt
.12 Ubersichtsblatter
Die Fliachenmaflc sind als Nutzllachen einzu-
tragen.
.2 Montagezeichnungen
.21 Fundamentplan
Der Fundamentplan ist fur eine angenom-
mene Bodenpressung von 2 kgiccri' zu zeich-
nen, die Festpreise danach zu ermitteln. Fur
zulassige Bodenpressungen von 1-3 kg/cm=
sind die ubrigen Fundamentabmessungen
tabellarisch beizugeben.
L.1
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
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0
.22 Shmtliche Orundrisse
.23 Montagplane fair Wfnde, Decken, Ditcher.
Treppen, Installation u. dgl.
.24 Schnitte nach Notwendigkeit
.25 Ansichten nach Notwendigkelt.
.3 Werkstattzelchnungen fur alle Bauteile, die
nicht in der Sammlung der Typen-Bauele-.
mente enthalten sind.
.1 Die Giltekontrolle, Entwurf, Statik and Normen-
kontrolle ist verantwortlich bei dem Entwurfs-
bilro durchzufilhren,. das die Typenbearbeitung
geleistet hat. Die Gi tekontrolle des Instituts fiir
Typung ubernimmt die. Anleitung der Gi te-
kontroll-Abteilungen in den Entwurfsburos.
.2 . Die Gi tekontrolle hat nach den Vorschriften.der
Verordnung fiber die Staatliche Bauaufsicht vom
7. 2. 55 and hinsichtlich folgender Punkte. zu
priifen :
Einhaltung der Richtlinien fur eine einheitliche
Typenprojektierung.
.3 Ein Priifbericht der Giitekontrolle erubrigt sich.
Notwendig werdende Ausnahmegenehmigungen
der Gutekontrolle sind zusammen mit dem Ori-
ginal des Priifungs-, Zustimmungs- and Bestati-
gungsvermerks, den im Konzept vorgelegten Be-
rechnungen and Ermittlungen, die nicht in die
Verdffentlichung eingehen, in einer Akte mit
Inhaltsverzeichnis im Archiv des Instituts fur
Typung aufzubewahren. Bei Ruckfragen and
Beanstandungen mussen die Unterlagen iiber-
sichtlich and prilfbar vorgelegt werden konnen.
.4 Bis zur Inkraftsetzung eines einheitlichen Bau-
gesetzes fur die gesamte DDR gelten die Vor-
schriften der Landerbauordnungen, soweit sie
nicht durch Sonderbauordnungen oder Anord-
nungen des Ministeriums fi rAufbau aufgehoben
worden sind.
05. Bestatigung and Verbindlichkeitserklarung
.1 Die fertiggestellten Typenarbeiten sind dem
Ministerium fir Aufbau zur Bestatigung vorzu-
legen. Die Bestatigungsdienststelle ist in meh-
reren Fertigungsstadien des Typenentwurfs zu
konsultieren. Der Bestatigungsvermerk ist auf
demselben Original, das den Prufungsvermerk
der Giltekontrolle and die Zustimmungsver-
merke des Plantragers oder anderer Stellen
(Arbeitsschutz, Feuerloschpolizei usw.) tragt,
vorzunehmen. Es ist nach 04.3 zu verfahren.
bb. Vervielfiiltigungen and Herausgabe
.1 Bestatigte Typenarbeiten Sind, dem Institut fur
Typung in zwei Ausfertigungen zu ubergeben.
.11 Originalausfertigung.
Die Originale enthalten die Zeichnungen als
Transparentoriginale; die Texte in Maschinen-
schrift auf weif3em Papier druckfahig.
.12 Zweitausfertigung.
Die Originale enthalten die gleichen Unterlagen,
ebenfalls mit Giitekontroll- and Unterschrifts-
vermerken, Zeichnungen als Lichtpausen, Texte
auf weiBem Papier.
06.2 Die Originalausfertigung wird ohne Statik der
beauftragten Druckerei zur Vervielfaltigung
ubergeben. Zu beachten ist, daB bei der druck-
technischen Vervielfaltigung mit dem Verlust
der Originalausfertigung zu rechnen ist. Deshalb
ist jeweils mindestens ein Exemplar auf Trans-
parentpapier zu drucken.
.3 Die Zweitausfertigung verbleibt im Institut fur
Typung im Archiv.
.4 Die Anzahl der jeweils drucktechnisch zu ver-
vielfaltigenden Exemplare wird durch das Mini-
sterium fur Aufbau (Verteilerschliissel) fest-
gelegt.
.5 Nach erfolgtem Druck werden die Original-
zeichnungen sowie Fotofolien ' an die Plan-
kammer des Instituts fur Typung gegeben.
.6 Aus dem Druck erhalt die Plankammer zwei
Exemplare, wobei ein Exemplar auf Transpa-
rentpapier gedruckt wird. Diesem Exemplar
wird das Original der statischen Berechnungen
sowie das Original des Prufungsvermerks, Zu-
stimmungs- and Bestatigungsvermerks beigefugt.
7. Der Versand wird durch das Institut fur Typung
geregelt.
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DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPVBI!K,MIHISTERJUM FOR AUFBAU
TYPENW-
BAU.ELEMENTE
FUR
HOCHBAUTEN
INST.ITUT' FUR TYPUNG, BERLIN
MAI. .1955
BEIRAT FOR BAUWESEN :
LT.BESTATIGUNGSVERMERK v..
PRUFONGSVERMERK DER 'GU-
BEARBEITER:
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6estaltung der Zeiehonngen and Unterlagen
U U ormate
FUr' Typen-Bauelemente
1 ? Detailblatt (fir Leit-;. Werksta'tt-
='Rl :N .cV
Serie
.:12. Umschlagblatt (Format DIN A 4) Titelblatt (For mat DIN A 4)
Blattformate erforderlich, so sind die Formate DIN AO,
A 1,. A 2 oder A. 3 zu wahlen. Sie werden fotografisch
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Det?ailblatf Nr.
2
3
4.5
6
7
81
3 1
0
11
12.
13
14
1516
17
81 19,20
21
2 .
2324;226~27i 29
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Fenster
Blend rahmenfenster (ausHolz)
Serie
Deta lblait
64
SchlusseL-Blatt
81
31
. r)
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
.2 . Fur"Typenentwiirfe
.21 Zeichnungen-(Left-, Werkstatt-, Montage-)
175
=210
230
Werden grol3ere Darstellungen erforderlich, . so sind die Formate: AO-A2 zu wAhlen and drucktech-
nisch vorzugsweise auf A, bzw.A4 zu verkleinern.
.22 Umschlagblatt
DIN A 3 fiir Transparentexemplare
420'-
440-
Deutsche Demokratische Republil~
Ministerium PurAufbau
Institut fiirTypung
LANDAMBULATORIUM:
Typenentwurf 633.32-`
Nov..1955
18. Sohrilfti
.1 Grol3- and Kleinschreibung
.2 handgeschriebene Beschriftungen sen'krechte Normschrift DIN, 17, Mittelschrift
210
230
du.rch Druck hergestellte Beschriftungen = ,senk rechte Groteskschrift DIN 1451, fette Mittelschrift,
Nenngr$aen in mm = 2, 3, 4, 6, .8, je. nach Dar stellungsart und -groi3e, bezogen auf Format DIN A'3
fir. drucktechnische Verkleinerung ist.DIN 474. zu, beachten. .
DIN A 4 fur Druckexemplare
Deutsche Demokratische Republik - Ministerium fiirAufbau
Institut furTypung .
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
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0,6
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0.e
0.6
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0.8
1. Ecken Scharf ausziehen, nicht kreuzen:
2. Bel Schraffuren and punktierten Linien,Striche in gleicher Lange, Abstand ca. -Y4 der Strich-
lange.
3. Kreismittelpunkt. durch Kreuz bezefchnen.
?) Anmerkung: Die 'Angaben fur Details konnen nach Art des dargestellten Gegenstandes abgeandert
werden, jedoch ist die drucktechnische Verkleinerung zu berucksichtigen.
10. MaBeintragungen und, MaBst$be
1875
1. Samtliche MaBe Sind in mm anzugeben.
2. Samtliche Darstellungen Sind ausreichend. so zu vermaf3en, daB der dargestelite Gegenstand ein-
deutig festgelegt ist.
3. Maf3striche mussen sich gleichmaf3ig iiberkre uzen.
4. Alle Darstellungen, mit Ausnahme der isometrischen, mussen maBstablich gezeichnet werden.
5. Der MaBstab wird nicht angegeben. Durch die fotograflsche Verkleinerung konnen sich abweichend
von den gebrauchlichen Maf3st5ben beliebige. ergeben.
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6
Approved For Release 2007/09/19: CIA-RDP83-00418R004800190002-6 -~ 1
Raumnummer
14,60 m2 - Raumgrundflache
Index
I-T-Nummer
Keller. - Index 0 also 001
ErdgeschoB - 1 101.
nbchstes Gesch. - 2 201 u. s. f.
Alle Rhume sind iibersichtlich gescholweise zu numerieren, moglichst so, daB gleiche tibereinander-
liegende Rdume gleiche Nummern erhalten.
?0
Ar-
300
Plusordinaten
O-Ordinaten
Minusordinaten
13. Marklerung
.1 Statikpositionen
auf
Zeichnungen
+
-
+400
4
25
4z8-
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
bei mehrschichtigen
Bauteilen
= Hinweis auf die Pos.-Nummer der
Statik-Berechnung
.2 Koordinatensystem der Achsen .3 Unterbrechung
bzw. Systemlinien
a- -
1 2 3
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Details der Sammiung
Indio. Detail ernes
i
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di
Detail t -
eines
En
v
.
fypisiert. Bauelemente
Typenentwurfes
S
a
wurfes
d
.
m
ml.
s
zur Wiederverwendg.
Pos.- Nr.
6mmO
= Pos.- Nr.
Nr. d. Details
e*10mmO
Nr. d. Details
Nr. d. Details
d
Nr. d. Details
hr. d. Details
WV 2
Slott:-Nr.
er .
Detailzeichng.
k
2
16
Blatt-Nr. der
'16 Blatt-Nn der
Detoilzeichng.
Detailzeichng.
.runqsnurnmer,
Die Wiederverwertung bewkhrter Projekte, Sek tionen und.Bauelemente erfolgt unter Beri~cksichtigung
der Wiederverwendungsrichtlinien der HV Stad tebau and Entwurf vom 3. 9. 1955.
wiesen.
FOrdie Katalogisierungvon Bauelementen.wird aufdie ?Directive zur Katalogisierung von wiederver-
wendungswerten Bauelementen im Hochbau" der HV-:Stadtebau and Entwurf vom 15. 9. 1955 hinge-
Biickrichtung vorzugsweise nach oben and links.
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rechten unteren Ecke zu versehen.