COLLECTIVE LABOR AGREEMENT FOR THE REICHSBAHNAMT BERLIN 4
Document Type:
Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R013800090008-1
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
S
Document Page Count:
110
Document Creation Date:
December 22, 2016
Document Release Date:
September 20, 2012
Sequence Number:
8
Case Number:
Publication Date:
January 8, 1953
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
CIA-RDP83-00415R013800090008-1.pdf | 4.38 MB |
Body:
"flf(lr
-
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iiiQRA_No.. E iw ?1 ? - --- r
mAy0li
-
49 ?8 t LASSICCATION SECRET
SECURITY WORM TICEI
CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY REPORT
INFORMATION REPORT
COUNTRY
SUBJECT
PLACE
ACQUIRED
East Germany
Collective Labor Agreement for the
ReichstahnarAt Berlin 4
DATE OF INFO.
ACQUIRED
CD NO.
50X1-HUM
DATE DISTR. 8 January 1953
NO. OF PAGES 1
NO. OF ENCLS. 1 booklet
(LISTED BELOW)
SUPPLEMENT TO 50X1-HUM
PM:V-10T Kin
THIS DOCUMENT CONTAINS INFORMATION AFFECTING TNE NATIONAL DEFENSE
OF THE UNITED STATES WITHIN THE MEANING OF THE ESPIONAGE ACT 50
U. S C.. 31 AND 32 AS AMENDED. ITS TRANSMISSION OR THE REVELATION
OF ITS CONTENTS IN ANY MANNER TO AN UNAUTHORIZED PERSON IS PRO.
HIBITED BY LAW. REPRODUCTION OF THIS FORM IS PROHIBITED
THIS IS UNEVALUATED INFORMATION
50X1-HUM
111S DV!,11;:_..Ti
tiOT
CLASSIFICATION
q.C1..SURE ATTACHti)
STATE
NAVY
NSRB
DISTRIBUTION
ARMY
AIR
ORR y
50X1-HUM
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German Democratic Republic
952 COLLECTIVE WORK CONTRACT FOR RBA 4 BERLIN
50X1 -HUM
The document consists of a booklet containing the collective work contract of the
Reichsbahn Division Berlin 4 (RBA) for 1952. The contract contains the following infor-
mation:
The 1952 plans for RBA 4 , such as -- increase tons of freight transported, in-
crease the daily average of freight cars loaded, increase the transpprt performance
in million tarrifFkilometers, reduce the turnaround time of freight cars, reduce the
specific coal consumption, increase gross production, icrease productivity per man,
and lower the operating cost.
General obligations of RBA Berlin 4, followed by the obligations accepted by
manggement, the railroad workers union, the various departments, installations and
offices.
Legal provisioks of the contract, such as working hours (8 hour day, 6 day week),
hiring and discharge procedure, pay (time and piece work basis), representation,
transfers, incentive premium payments, vacation time, accident compensation, etc.
Creation of reserve labor pool through support of apprentice system with
particular emphasis on emplpyment and training of women.
Acdident prevention provisions.
Social security and health provisions.
Cultural provisions
The contract willIpe valid for 1952 and will remain in force until the 1953
contract becomes valid. The contract was signed 19 August 1952 but was effective
retroactively to the beginning of 1952.
Among the obligations accepted by the vvous orga zations are those designed
to curb sabotage and espionage.
Attached to the contract are 1? appendices including wage and salary schedules,
schedules of premium payments to be made to health damaging or dangerous work, for
payments to be made for the use of private tools and machines, vacation regulations
-
etc. 50X1-HUM
Appendix 9 is a colleTtive work contract of Reichsbahn Operations Plant (BW)
Seddin located in RBA 4. his contract is similar in organization and content to
the one described above,
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BETRIEBS-
KOLLEKTIVVERTRAG
1952
Abgeschlossen zwischen dem
Reichsbahnamt Berlin 4
und dem Unterbezirksvorstand
der IG Eisenbahn
STAT
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STAT
?
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BETRIEBS-
ROLLEHTIVVERTRAG
1952
Abgeschlossen zwischen dem
Reichsbahnamt Berlin 4
und dem Unterbezirksvorstand
der IG Eisenbahn
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Einleitung
Inhaltsverzeichnls
Abschnitt A
, Seite
Der Volkswirtschaftsplan 1952 arid die sich daraus ergebenden Ver-
pflichtungen fiir die Amtsleitung des Reichsbahnamtes Berlin 4
6
und dem "Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn
Planaufgaben
6
Verpflichtungen der Amtsleitung des Reichsbahnamtes Berlin 4
7
Verpflichtungen des Unterbezirksvorstandes der IG Eisenbahn
8
Verpflichtungen der Dienststellen
10
Abschnitt B
Arbeits- und Lohribedingungen
32
I. Einstellung und Entlassung
32
II. Arbeitszeit
32
III. Entlohnung
33
Ortsklassen
33
Vertretungen, Versetzungen und Abordnungen
34
Heimfahrttage
38
Dienstbereitschaft, Ausgleichszulage, Entschadigung
38
Abschnitt C
Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und planmaBige Erhohung
der Qualifikation der Arbeiter, Meister, Techniker, Ingenieure und
Angestellten, insbesondere der werktatigen Frauen und FOrderung
der Intelligenz 40
I. MaBnahmen zur Heranbildung von fachlichem Nachwuchs 40
Ma9nahrnen zur Erhohung der Qualifikation der Arbeiter, Ar-
beiterinnen und Angestellten
41
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Abschnitt D
Seite
Arbeitsschutz 47
Abschnitt E
Sozial- und Gesundheitsfiirsorge 51
Abschnitt F
Kulturelle Betreuung 55
Abschnitt G
Geltungsbereich und Dauer 59
Abschnitt H
SchluBbestimmungen 60
Anlagen
Lohn- und Gehaltstabellen 61
Pramienlohn air Zeitlohnarbeiten 71
Zuschlage filr schwere, gefahrliche oder gesundheitsschadigende
Arbeiten 74
Richtlinien Ober die Entschadigung fOr die Benutzung eigener Werk-
zeuge, Gerate, Maschinen und Fahrzeuge far Zwecke der Deutschen
Reichsbahn 77
Kassenverlustentschadigung 78
Montageabkommen 80
Protokollerklarung fOr Entlohnung 83
, Urlaubskatalog, 84
BKV Bw. Seddin 89
A
Betrieb-Urlaubsvereinbarungen 105
Nachtrag Nr, 1 107
4
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In der Entwicklung unseres Eisenbahnbetriebes ist die Schaffung der
Grundlagen far die Erfilllung der uns im Fanfjahrplan gestellten Auf-
?
gaben notwendig.
Dern Volkswirtschaftsplan 1952 kommt eine besondere Bedeutung durch
den BeschluB der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei
Deutschlands im Kampf urn die Einheit Deutschlands un' d der Erhaltung
des Friedens zu.
Wir Arbeiter, Bauern und werktatige Intelligenz in der Deutschen Demo-
kratischen Republik werden alien Menschen in Westdeutschland und in
der ganzen Welt durch den planmaffigen Aufbau des Sozialismus be-
weisen, dari unser Weg, der Weg des deutschen Volkes zu Frieden und
Wohlstand, richtig ist.
Der Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik
ist der groate Schrecken der Imperialisten. Deshalb schicken sie solche
Banditen wie Burianek in unsere Betriebe, urn Diversionsakte, Hetze und
Sabotage durchzufahren, damit der Eisenbahnbetrieb gefahrdet und in
seiner Erfallung der Plane durch Desorganisation behindert wird. Durch
verstarkte Wachsamkeit und hohe Disziplin der Eisenbahner wird diesen
Agenten ?und Saboteuren das Handwerk gelegt.
Die Beseitigung des Schlendrian und der Verantwortungslosigkeit hilft
uns, sparsam zu sein mit den Mitteln der Volkswirtschaft. Nur die groBie
Sparsamkeit und die voile Ausnutzung der Transportkapazitat ermoglicht
die schnelle Weiterentwicklung der volkseigenen Industrie sowie die Er-
hohung des Lebensstandards unseres Volkes.
Eisenbahner!
Vorvarts mit alien KrUften zum Aufbau des Sozialismus
in der Deutschen Demokratischen Republik!
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.?
Abschnitt A
Verpflichtungen des Reichsbahnamtes Berlin 4 und des Unterbezirksvoi-
standes der IG Eisenbahn zur gewissenhaf ten und termingerechten Er-
fiillung des Produktionsplanes, zur Entwicklung des sozialistischen Wett-
bewerbs und zur Verbreiterung der fortgeschrittepsten Produktion und
Arbeitserfahrungen bei der Deutschen Reichsbahn
1. Der Volkswirtschaftsplan f?r das Jahr 1952 sieht fiir die Deutsche
Reichsbahn (Rba Berlin 4) die Erftillung folgender Verpflichtungen gegen-
fiber dem Jahre 1951 vor:
den Gtitertransport in Tonnen zu erh?hen urn 9,7 Prozent
die tdgliche durchschnittliche Beladung von Giiterwagen
zu steigern urn 8,0
die Transportleistung in Mio Tarifkm zu steigern urn 8,3
die Umlaufzeit eines Gtiterwagens zu senken um 5,0
den spezifischen Kohlenverbrauch zu senken um 3,8
die Bruttoproduktion zu steigern urn 4,3
die Arbeitsproduktivitat zu steigern
je Produktionsarbeiter um 4,8
je Beschaftigten urn 3,3
die Selbstkosten zu senken urn 5,4
Fiir den Bau und die Ausstattung von sozialen, kulturell en und gesund-
heitlichen Einrichtungen, fur die Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie
fiir die Qualifizierung der Arbeiter und Angestellten sind im Plan 1952
950 649,? DM vorgesehen, die nach einem mit dem Unterbezirksvorstancl
der IG Eisenbahn auszuarbeitenden Plan zweckmaBig, wirtschaftlich und
restlos zu verwenden sind.
2. Das Reichsbaimamt und der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn
schlieBen diesen Kollektivvertrag als gegenseitige Verpilichtung ab mit
dem Ziel, alle Arbeiter, Angestellten, das kaufmannische, ingenieur-tech-
nische und verkehrstechnische Personal zur aktiven Teilnahme filr die
Losung der im Transportplan fur die Deutsche Reichsbahn gestellten Auf-
gaben zu mobilisieren.
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Die im Kollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen sollen
die Erfullung und tbererfallung des Transportplanes nach den fest-
gelegten Leistungen unter Einhaltung eines ptinktlichen und sicheren
Betriebs- und Verkehrsablaufes,
das weitere Anwachsen der Arbeitsproduktivitat und die Senkung der
Selbstkosten,
die Einfahrung eirier neuen Technik und besserer Produktionsverfahren
sowie die breite Anwendung fortschrittlicher Neuerermethoden,
die Verbreiterung des Rationalisierungs- und Erfindungswegens,
die weitere Verbesserung der Arbeitkrganisation,
die Verbesserung der technischen Normen und der Arbeitsnormen,
die Verbesserung der Qualitat der Arbeit und die Verhinderung von
Betriebsstorungen,
eine hohe Arbeitsdisziplin,
die Erhohung der Wachsamkeit gegentiber Aienten und Saboteuren,
die Anwendung der wirtschal tlichen Rechnungsftihrung,
die Erhohung der Sparsamkeit bei der Verwendung der Grundfonds-
und Umlaufmittel,
die Einhaltung der im Plan far die Deutsche Reichsbahn festgelegten
Lohn- und Gehaltssumme,
die Erhohung der Qualifikation der Kader, insbesondere der Jugend-
lichen und Frauen,
die Verbesserung des Arbeitsschutzes und die Erhohung der techni-
schen Sicherheit,
die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der sozialen und
kulturellen Betreuung der Arbeiter und Angestellten
gewahrleisten.
3. Die Leitung des Reichsbahrtamtes Berlin 4 verpftichtet sich:
a) Auf Grund der politischen Lage und der erhohten Sabotage- und Spio-
nagetatigkeit die Diensts Lellenleiter der Schwerpunktbetriebe zu er-
hohter Wachsamkeit anzuleiten, damit sie mit Hilfe der gesamten Be-
legschaft den Betrieb in personlichen Schutz nehmen. Hierzu ist im
aw. Seddin em Musterbeispiel zu schaffen.
b) Urn die Qualitat der Arbeit zu?verbessern, sind die Beschaftigten von
der Notwendigkeit und dem neuen Wesen der personlichen Verantwor-
tung und demokratischen Disziplin 7,U aberzeugen, indem in den mona t-
lichen Seminaren mit den DVst ilber diese Probleme diskutiert und
sie ihnen an Hand von Beispielen erlautert werden.
3
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c) Urn den Sozialismus planmafhg aufzubauen, ist die Arbeitsproduktivitat
bedeutend zu steigern.
Hierzu ist notwendig:
1. Unsere Kollegen bei der Durchfiihrung von sozialistischen Wett-
bewerben zu unterstiitzen, die Ergebnisse des Wettbewerbes aus-
zuwerten und ftir eine verbreiterte Anwendung zu sorgen. Au!3er-
dem werden die Sieger im Wettbewerb entsprechend den erzielten
Einsparungen pramiiert.
2. Die neuen Arbeitsmethoden der Volksdemokratien und unserer
Bestarbeiter und AktiVisten zu studieren, sie aut breitester Basis
popularisieren und einftihren. Zu diesem Zwecke wird die Leitung
des Amtes wochentlich in den Hauptdienstzweigen, Arbeitsbespre-
chungen und Erfahrungsaustausche durchfuhren.
d) Die Abteilungsleiter, Kontrolleure und 13etriebsingenieure anzuleiten,
dal3 sie selbst Kader entwickeln unter besonderer Berticksichtigung
des Fraueneinsatzes.,
e) Verbesserungsvorschldge die von Arbeitern und Angr.stellten in jeder
Form eingebracht werden, innerhalb 14 Tagen zu dberprtifen und
brauchbare Verbesserungsvorschlage sofort nutzbar zu machen.
f) Den Dienststellen bei einer verbreiterten Anwendung des Leistungs-
lohnes und Leistungspramienlohnes Anleitung zu gebcn und den An-
tell der im Leistungslohn beschaftig ten bis zum 31. Dezember auf
folgenden Stand zu erhhhen:
Betriebsdienst 35 Prozent
Verkehrsdienst 30 59
Maschinendienst 82
Oberbau 85/7
g) In Zusammenarbeit mit dem Unterbezirksvorstand bis zum 15. Sep- ,
tember 1952 als besondere Anlage zum Betriebskollektivvertrag eine
Aufschbasselung des Direktorenfonds herauszugeben. Aus ihr wird zu
ersehen sell, die Bestimmung -Ober die Verwendung, die Aufgliede-
rung auf die einzeinen Wirtschaftsbereiche und die genaue Aufgliede-
rung fiber die bisher verausgabten Betrdge und die noch zur Ver-
ftigu,ng stehenden und woftir diese geplant sind.
Her Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn verptlichtet sich:
a) Den sozialistischen Wettbewerb auf den Grundlagen personlicher und
kollektiver Verpflichtungen zur Steigerung der Arbeitsproduktivitat,
der Verbesserung der Arbeitsqualitat, der systematischen Senkung der
Selbstkosten und der verstarkten Einfuhrung neuer fortschrittlicher
Arbeitsmethoden in alien Betrieben des Bezirks zu organisieren.
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b) Entsprechend dem tWettbewerbsplan des Zentralvorstandes der IG
Eisenbahn und der Generaldirektion Reichsbahn quartalsweise mit der
Amtsleitung Wetibewerbsplane ftir den Amtsbezirk auszuarbeiten und
den Belegschaften bekanntzugeben.
c) Den Betriebsgewerkschaftsleitungen und Kommissionen fUr Wett-
bewerbe standige Anleitung und Hilfe bei der Organisierung und
Durchfuhrung der Wettbewerbe zu gewahren.
d) Die Amtswettbewerbskommission ftir den zentralen Wettbewerb der
Reichsbahnamter anzuleiten und zu unterstiltzen und atis ?den Ana-
lysen der Auswertungssitzungen sofort die Aufgaben ftir den Wett-
bewerbsplan zu tibernehmen.
e) Die mit dem Stahl- und Walzwerk Brandenburg abgeschlossenen
Komplexwettbewerbe auf ihren Inhalt_zu tiberprtifen und durch gute
Anleitung standig zu verbessern.
f) Anleitung zu geben ftir den Abschla eines Komplexwettbewerbes
zwischen EKO bzw. DHZ Schrott ? Reichsbahn Stahl- und Walz-
werk Brandenburg.
g) Die karneradschaf tliche Hilfe far die zurtickgebliebenen Arbeits-
brigaden, Betriebsabteilungen, Betriebe und Dienststellen zu organi-
sieren, Oen Wettbewerb regelmaig auszuwereen .und die Wettbewerbs-
teilnehmer sofort -Ober die Ergebnisse zu unterrichten '
10 Den betrieblichen und tiberbetrieblichen Erfahrungsaustausch iiber die
. besten Methoden des Wettbewerbs und bei der Einftihrung neuer,
bespndere sovojetischer Arbeitsmethoden, zu organisieren:
Kowaljow-Methode, Luninsche Nlethode, Hieronymus-Methode,
Mamedow-Methode, TJnterschaufelverfahren, personliche Pflege
der, Maschinen und Werkzeuge nach den Beispielen Nina Nasa-
rowa und Frieda Hoffmann
unci in den Wettbewerb urn den Titel ?Brigade der ausgezeichneten
Qualitat".
i) Die sorgfaltige Auswertung der eingereichten Verbesserungsvorschlage
und ihre Pramiierung zu tiberwachen.
fi.) Den Betriebsgewerkschaftsleitungen jede Untersttitzungt zu gewahren,
urn im Verlauf der gesamten Periode zwischen den einzelnen Auszeich-
nungsterminen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende begran-
dete Vorschlage ftir die staatlichen Auszeichnungen ?und Ehrentitel
einzureichen.
1) Die Betriebsgewerkschaf tsleitungen bei der Ausarbeitung von Akti-
yistenplanen und der Plane der Rationalisatoren und Erfinder anzu-
leiten sowie die Kontrolle Ober ihre Erfiillung zu entfalten. Dazu bis
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zum 31. Oktober 1952 im Bw. Brandenburg '13-t)f. em Beispiel zu
schaffen.
m) Den Betriebsgewerkschaftsleitungen Anleitung zur Organisierung und
Durchfiihrung von Produktionsberatungen sowie zur Durchfiihrung der.
Kontrolle -Ober die Verwirklichung der Vorschlage aus den Produktions-
beratungen durch die Betriebs- und Dienststellenleitungen zu geben.
Dazu bis Ende des 3. Quartals 1952 Beispiele zu ehaffen:
1. Bw. Seddin,
2. Bf. Brandenburg Hbf.,
3. Bm. Grunewald.
Der Leiter der Gruppe Betrieb und Verkehr verpflichtet sich im besonderen:
1 Durch standige Mitarbeit in der Wetrbewerbsbewee,ung den Komplex-
wettbewerb Grube Plessa ? Reichsbahn ? SWB zu verbessern und
durch weitgehendste Anleitung des SWB den Wagenumlauf im SWB
urn 10 Prozent bis 31. Dezember 1952 senken.
2. Die Nachtentladung bis zum 31. Oktober 1952 im Bezirk kentinuierlich
zu gestalten, die Sonntagsbe- und -eniladung auf 90 Prozent der durch-
schnittlichen Werktagsleistungen zu steigern und die Nachtbeladung
auf 28 Prozent der Gesamttagesbeladung zu erh?hen.
3. Die Einfiihrung der Marnedow-Methode in Brandenburg-Altstadt zu
unterstiitzen und durch laufende Besprechungen mit den Be- und Ent-
ladern so anzuleiten, daf3 der Wagenumlauf urn 10 Prozent gegenilber
dem 1. Januar 1952 verbessert wird.
4. Auf den ,SchwerpunktbahnhOfen Seddin und Brandenburg-Altstadt
vierteljahrlich je eine Arbeitsbesprechung mit alien Dienststellen
durchzufiihren.
5 Die Aufenthaltszeiten der Giiterwagen im Rba-Bezirk 4 urn 10 Prozent
zu senken.
6. 12 Prozent aller Giiterziige als Sch-erlastztige zu [ahren.
7. Zn den DVst-Besprechungen laufend Merkblatter fiber die festgestellten
Mange' herauszugeben zur Anleitung der Dienststellen auch in ihrer
operativen Tatigkeit
8. Zur Bekampfung der Betriebsunfalle die Betriebsunregelmalligkeiten
? auch solche, die nicht zu Unfallen gefiihrt haben ? scharf zu ver-
folgen und in Arbeitsbesprechungen sowie in DVst-Besprechungen
grundlichst auszuwerten.
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Bf. Seddin
Die Dienststellenleitung des Bfs. Seddin verpflichtet sich:
1. Durch planmal3igen Einsatz der Rangierlokomotiven die Selbstkosten
zu senken.
2. Durch. rechtzeitige tbeiwachung der Fertigstellung der Ausgangsztlge
die Verspatungsminuten zu beseitigen.
3. Der Personalsachbearbeiter, Koll. Neumann, verpflichtet sich, den Er-
bolungsurlaub 1952 bis zum 21. Dezember 1952, dem Geburtstage J. W
? Stalins, 'hundertprozentig abzuwickeln.
4. Der TAN-BearbeitIK.oll. Bunke, verpflichtet sich, bis zum 13. Oktober
? 1952 den groBten e7. der Kollegen in Pramienlohn zu bringen.
5. Der Planer, Koll. Wullwage, verpflichtet siCh, die ihm unterstellten
Kollegen ideologisch in der Kral teplanung zu schulen und durch Ein-
sparung von Krdften die Selbstkosten ird Wirtschaftsbereich zu senken.
6. Die Fahrdienstleiter des Befehlsstellwerkes Sed (B 6), Koll. Hauffe,
Spief3 und Schulze, verpflichten sich, bis zum 21. November 1952 die
Ausgangs-Verspatungsminuten bei Reise- und Gilterztigen zu beseitigen.
.7. Die Rangierbrigaden des Ablaufberges Ost und West, Brigaden Bur-
mester, Budick, Muller, Schmidt, Usorasch und Ziegler, verpflichten
sich, durch unfallfreies, planvolles und gut durchdachtes Arbeiten im
Ablaufbetrieb eine Selbstkostensenkung und einen beschleunigten
Wagenumlauf herbeizufi_ihren.
Die BGL des Bahnhofs verpflichtet sich:
1. Den inner- und tiberbetrieblichen Wettbewerb zu organisieren. Den
,Vepauf dieser Wettbewerbe standig zu kontrollieren und die Ergeb-
nisse alien Wettbewerbsteilnehmern bekanntzumachen.
2. Produlttionsberatungen zu organisieren und diese zu einer dauernden
Einrichtung zu machen.
Ga Seddin
1. Die Belegschaft verpflichtet sich, den Aufenthaltsraum der Ga bis
zum 1. Oktober 1952 neu auszugestalten.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, den inner- und
tiberbetrieblichen Wettbewerb weiter auszubauen und standig zu kon-
trollieren.
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3. Die Kollegen des Giiterbodens verpflichten sich, gute Qualitatsarbeit
zu leisten, die noch vorhandenen Fekler zu beseitigen und ihre Lade-
gerate in gutem Zustand zu halten.
4. Die Kollegen der Eingangszugabfertigung Osten und der Ausgangszug-
abfertigungen Westen und Mitte verpnichten sich. durch gute Quail-
tatsarbeit bei der Abfertigung der Wa gen in Verbindung mit dem Amt
far Warenkontrolle jegliche Zugverspatungen infolge fehlender Papiere
zu vermeiden.
Bf. Brandenburg
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich:
1. Die von der Betriebsgewerkschaftsledung or isierten Produktions-
beratungen innerhalb der Brigaden zu untertzen.
2. Einen Vertrag mit dem Bahnbetriebswerk zwecks )tinkticher Gestel-
lung der Rangierlok abzuschlienen.
3. Urn Zugverspatungen auszuschalten, die Ursachen der aufgetretenen
Zugverspatungen zu ermitteln und schnellstens zu beseitigen.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich:
1. Bis zum 1. Oktober 1952 14 Arbeitsbrigaden zu bilden und durch ideo-
logische Aufklarung ftir die Teilnahme am Wettbewerb urn den Titel
?Brigade der ausgezeichneten Quantal" zu gewinnen.
2. Einen innerbetrieblichen Wettbewerb auf der Grundlage der Verpflich-
tungen der Arbeitsbrigaden zu organisieren.
Verpilichtung der Belegschaft
1. Die gesamten Kolleginnen und Kollegen des Bahnhofs verpflichten
sich, die Ruine des alten Betriebsgebaudes in freiwilligen Einsatzen
zu enttrtimmern, urn dadurch dem Bahnhof em n wardiges Aussehen
zu geben.
2. Die Brigaden des Betriebsdienstes verpflichten sich, monatlich eine
Produktionsberatung durchzuftihren, in denen sic Fehler und Schwa-
chen in der Betriebsifihrung aufzeigen wollen. Hierdurch wollen sie
unter Anrechnung
a) der mehr als nach dem Bildfahrplan gefahrenen Zilge,
b) der verursachten Verspatungsminuten, und
c) der bei Verktirzung des Aufenthaltes aufgeholten Minuten min-
destens einen hundertprozentigen piinktlichen und unfallfreien Zug-
ablauf gewahrleisten.
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3. Die Gtiterbodenarbeiter verpflichten sich:
a) Trotz Verlangerung der Karrbahn ihre Norm von 9 t standig mit
? 10 Prozent iiberzuerftillen.
b) Ihre Ladegerate ih personliche Pflege zu nehmen.
4. Folgende Brigaden verpflichten sich zur Teilnahme am Wettbewerb
urn den Titel ?Brigade der ausgezeichneten Qualitat" ab 1. Juni 1952:
Brigade Ebel, Brigade Fricke, Brigade Schmidt, Brigade Ball, Brigade
Dtiring, Brigade Neumann, Brigade 'Haberle.
Bf. Brandenburg Altstadt
Die Dienststellenleitung des Bfs. Brandenburg-Altstadt verpflichtet sich:
Die Gleisanschltisse ab 1. Juli 1952 nach der Mamedow-Methode zu
be-
dienen.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich:
J. Die Rangier- und Verkehrsbrigaden ab 1. September 1952 in einen tiber-
betrieblichen Wettbewerb treten zu lassen.
2. Die drei Rangierbrigaden des Bfs. ab 1. Juli 1952 fUr den Wettbewerb
urn den Titel ?Brigade der ausgezeichneten QuOitat" zu gewinnen.
3. Ziel der Wettbewerbe auf dem RI. soli sem:
Die Wagenaufenthaltszeiten, die jetzt etwa zwischen 9 und 10 Stunden
betragen, unbedingt auf 8 Stunden zu senken.
VerpflichtAngen der Belegschaft:
1. Die Rangierbrigade Stoof verpflichtet sich, die Bahnhofsgleise 27, 28,
29 und 30 in personliche Pflege zu Ubernehmen.
2. Folgende Brigaden verpflichten sich zur Teilnahme am Wettbewerb
urn den Titel ?Brigade der ausgezeichneten Quaflat" ab 1. Juni 1952:
Brigade Lange, Brigade Forst, Brigade Hippler.
B. KirchmOser
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich:
Den Betriebsplan bis zum 30. November 1952 vorfristig zu erfiAllen.
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Verpffichtungen der Belegschaft:
1. Die Kollegen der Aufsicht und Stellwerk e Kw verpflic hten sich, die Signal
und Weichenlampen so rechtzeitig zu Rischen, dati dadurch der Ver-
brauch von Brennstoffen erheblich gescnkt und in den Sommermonaten
etwa 120 kg Petroleum eingespart werden.
2. Die vier Brigaden des Bfs. verpflichten sich, im freiwilligen Einsatz
alle Gleise des Bfs. von Schlacke freizuhalten.
3. Der Koll. Lange verpflichtet sich, in seiner Freizeit die Unterhaltung
der Propanbeleuchtung des VzA zu ilbernehmen.
4. Die Kollegen Frase und Schermutzki verpflichten sich, mit einem Bahn-
hof in der UdSSR in Erfahrungsausl ausch zu treten und die Ergeb-
nisse in den Produktionsberatungen auszuwerten.
Bf. Briick
Die Belegschaft des Bfs. verpflichtet sich, den Bf. lau fend von Schlacke
zu saubern, durch Anpflanzen von Blumen zur VerschOnerung der Bahn-
anlagen beizutragen und besonderen Wert auf den sparsamsten Verbrauch
von Betriebsstoffen zu legen.
Bf. Buchholz Zauche
Die Kollegen des Bfs. verpflichten sich, ihren Bf. standig von Schlacke
freizuhalten, die Bahnanlagen zu verschimern und durch akute Losungen
fur eine gute Sichtwerbung zu sorgen.
Fka. Friedrichstrafie
Die Dienststellenleitung und Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichten
sich, bis zum 31. Oktober 1952 die brigadenweise Abrechnung in der Fahr-
kartenauigabe auf Grund der Planziffern firr das Jain. 1952 einzufiihren.
Bf. Stahnstlorf
1. Alle Kollegen des Bahnhofs Stahnsclorf und des 1 raltepunktes Drel-
linden verpflichten sich, die Wachsamkeit gegen Sabotage und Spio-
nage zu erh?hen.
2. Die Kollegen A. B. verpflichtenssich, jede Verspatnngsminute zu be-
kampfen. Die Kollegen Bahnhofsschaffner verpflichten sich, ihre Bahn-
hofsschaffnerwanne in personliche Pliege zu nehmen.
3. Die Kollegen des Bfs. verpflichten sich, den Verbrauch von Kohle, Pe-
troleum, Schrnierol und Strom urn 4 Prozent zu senken.
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Die BGL verpflichtet sich, jede Maanahme der Dienststellenleitung, die
der Steigerung der Arbeitsproduktivitdt und Senkung der Selbstkosten
betreffen, zu unterstutzen und hierbei alle gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten.
Potsdamer Gbf.
Der bienststellenleiter und die Betriebsgewerkschaftsleitung, sowie die
Kollegen Ristau, Raetz, Tobys und Boer verpflichten sich, bis Ende 'des
Jahres 1952 einen Kulturraum fur die Beschaftigten des Bf. Pog im f rei-
willigen Einsatz herzurichten
Weiter verpflichten sie sich, mit den Kollegen Krug und Semmtner den
Schutt vor dem Bahnhofsgebdude wegzurdumen und in freiwilligen Son-
derschichten zu verladen.
?
Bf. Halensee
Die Dienststellen- und Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichten sich, die
Arbeitsdisziplin zu steigern.
Der Kollege Wiesner verpflichtet sich, dUrch wirtschaftliche und rationelle
Verteilung der Betriebsstoffe den Verbrauch ,zu senken und zur Selbst-
kostensenkung beizutragen.
Die Befriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, mit alien Mitteln daftir
Sorge zu tragen, daB der Ausbau als Unterkunftsraum fur das Rangier-
personal bis zum 1. November 1952 fertiggestellt ist.
Weiter verpflichtet sic sich, bis spatestens zum 1. September 1952, dem
?Tag des Friedens", einen FrauenausschuB zu grtinden.
Der BGL-Vorsitzende, Kollege Schrepel, verpflichtet sich, monatlich emn
Seminar tiber die Gesetze und Verordnungen der Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik durchzuftihren.
Der Kollege Heinz Bartsch verpflichtet sich, in seiner Freizeit sdmtliche
anfallenden Tischlerarbeiten auf dem Stellwerk Hal zu erledigen.
Der Kollege Kossin verpflichtet sich, alle personlichen Gesuche innerhalb
von 24 Stunden zu bearbeiten und anschlieBend den betreffenden Kollegen
die Erledigung mitzuteilen.
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich ferner:
1. Alle eingereichten Verbesserungsvorschldge sofort an die zustdndigen
Stellen weiterzureichen.
2. Die Verschonerung der Bahnsteige in Angriff zu nehmen.
3. Gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung mit alien Mitteln fur
den Ausbau clef Bahnhofsruine zu sorgen.
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BP. Wilmersdorf
Um den Aufbau des Sozialismus schneller zu erreichen, verpflichtet sich
die Belegschaf, t, ab 1. Oktober 1952 am sozialistischen Wettbewerb teil-
zunehmen und hierzu in Produktionsberatungen die Bedingungen zu dr-
arbeiten.
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, den Betriebsplan bis zum
15. September 1952 auf die einzelnen Fachgruppen aufzuschltisseln und ihn
in Produktionsberatungen zu erlautern.
Urn ,allen Beschaftigten einen einwandfreien Uberblick in der Planung
und der wirtschaftlichen Rechnungsftihrung zu geben, verpflichtet sich
der BGL-Vorsitzende, am 9. Oktober 1952 zwei Lektionen tiber ?Die Be-
deutung des Rechnungswesens in unserer volkseigenen Wirtschaft" zu
halten.
Die Kollegen der Gtiterabfertigung verpflichten sich, dutch engsten Kon-
takt mit den Kunden eine fristgemal3e Be- und Entladung zu ermoglichen.
Bf. Zehlendorf
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, dutch laufende Produktions-
beratungen die Kollegen wetter zu qualifizieren, ferner omen verstarkten
Selbstschutz im Bezirk aufzubauen.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung wird die von seiten der Betriebsleitung
eingegangenen Verpilichtungen mit der notwendigen K onsequenz unter-
sttitzen.
Verpflichtungen der Kollegen:
Um zu einer Herabsetzung der Entschadigungssummen der Reichsbahn
beizutragen, verpflichten sich die Kollegen Schumann und Qual, die ord-
nungsgemalle Verladung der Stackgtiter zu tiberwachen. Zur Ersparnis
von Kohlen und zur Vermeidung von unnlitigen Rangierminuten werden
die Kollegen Wurl, Robert, Munzig und Augustin ftir eine gutvorbereitete
Laderechtstellung der Gtiterwagen sorgen:
Bf. Potsdamer Platz
Die Belegschaft des Bfs, verpflichtet sich, die gesamten Wandflachen,.
Saulen usw. des Bf. Pou und Ulu von alten Plakaten zu saubern und
samtliche Kachelwandd auf den Bahnsteigen und im Zwischenstock im
freiwilligen Arbeitseinsatz abzuwaschen und fur die Zultunft eine ordent-
liche und planmailige Sichtwerbung auf der Dienststelle clurchzuftihren, urn
dadurch unsere Reisenden besser anzusprechen und besonders im Hin-
blick auf die Lage des Bfs. die Reisenden des Westsektors durch sinn-
voiles Plakatieren zu tiberzeugen. Hierzu wird em n besonderer Sichtwerbe-
plan aufgestellt. Termin: 15. Juli 1952.
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B. Steglitz
Die Rangierer und Bfs.-Arbeiter verpflichten sich, Mmtliche Gleisanlagen
in einem stets sauberen Zustand zu halten. Schlackenreste werden alle
zwei Wochen auf einen X-Wagen verladen.
Weiterhin wollen sie durch stRndige Pflege der Weichen- und Signal-
beleuchtung den Brcnnstoffverbrauch urn 10 Prozent senken.
Bf. Charlottenburg
Die Kollegen Ww der Stellwerke nehmen ihre Weichen zusatzlich in per-
sonliche Pflege.
)3f. Wannsee
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, die am 1. August 1952 bekannt-
gegebene Finanzsumme fiir den Personalauf wand, umgerechnet au.f die
monatlich anzugebende Summe, unbedingt einzuhalten.
Die Personalsachbearbeiterin verpflichtet sich, die Schreibmaschine in
personliche Pflege zu nehmen.
Der Kollege Dietrich verpflichtet sich, w4hrend der Freizeit fiir die
Sauberkeit auf und um das Stellwerk Wot zu sorgen und sich als West-
berliner Kollege an der gesellschaftlichen Arbeit auf der Dienststelle zu
beteiligen.
Die Kollegen DVst Fischer, DVstV Korth, BGL-Vorsitzender Engler,
BPO-Sekretar Bauer, Neumann, Herwarth und Liedtke verpflichten sich,
his zum 15. September 1952 die Bedingungen filr einen sozialistischen
Wettbewerb auszuarbeiten.
Bf. Grunewald
Die Dienststellenleitung des Bfs. Berlin-Grunewald verpftichtet sich:
1. Die Gleisanschldsse ab 1. Juni 1952 nach der Mamedow-Methode zu
bedienen.
2 Durch noch bessere Aebeitsorganisation und Rationalisierung den Ver-
brauch an Rangierlokstunden his zum 13. Oktober 1952 auf
45 Stunden zu senken.
3. Durch Qualifizierung der Rangierbrigaden bis zum 13. Oktober 1952
5 Rangierarbeiter einzusparen.
4. Die Verschonerungsaktion 1952 anzuleiten und Air gute Durchfuhrung
orge zu tragen.
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5. Wochentlich Produktionsbesprechungen mit alien am Wagenumlauf
operativ mitwirkenden Dienstposten d urchzuftihren.
6, Durch Abhalten von wochentlich 7 Unterrichten alle Kollegen des
13etriebs- und Verkehrsdienstes holier zu qualifiziw en mit dem Ziel,
den sozialistischen Wettbewerb einzufohren.
7. Den bestehenden freiwilligen Selbstschutz noch besser zu organisieren
und alle Kollegen zur erhOhten Wachsamkeit anzuhatten.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich:
1. Die laufenden innerbetrieblichen Wettbewerbe bis 4um 21. Dezember
1952 durch gute ideologische Aufklarung auf die Stufe des sozialisti-
schen Wettbewerbs zu heben.
2. Bis zum 13. Oktober einen Frauenausschu6 zu grunden.
Verpfiiehtungen der Belegsehaft:
1 Die Rangierbrigaden Naujack, Pedde, Rarrek, Harusch, Stoof, Froede
und Albrecht verpflichten sich, she Ausfahr-, Einfahr- und Gruppen-
gleise in personliche Pflege zu nehmen. Ein Plan hierzu wurde auf-
gestellt.
2. Die Kolleginnen und Kollegen der Zugabfe,rtigung, Verkehrsmelder, des
Wagendienstes und Abfertigungsdienstes verpflichten sich, die Lade-
gleise 34, 35 und 36 in personliche Pflege zu nehmen.
3. Der TAN-Bearbeiter, Kollege Goring, verpflichtet sich, die Bembhungen
der Dienststellenleitung und BGL zur Erreichung des sozialistischen
Wettbewerbes tatkraftig zu unterstiitzen, Brigadtkonten fiir Engpaf3-
materialien Petroleum und Karbid 7U errichten und weitere 10 Kol-
legen in den Leistungspramienlohn zu bringen.
Bf. Lichterfelde-West
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpilichtet sich:
1. Einen innerbetrieblichen Wettbewerh zu organisieren.
2. Produktionsberatungen zu organisieren und diese zu einer standigen
Einrichtung zu machen.
Die Belegschaft verpflichtet sich, bis zum 30. September 1952 die Bahn-
hofsanlagen von Unkraut und Schlacke zu befreien.
Der Kollege Schmidt verpflichtet sich, den Erholungsurlaub filr 1952
bis zum 21. Dezember 1952 abzuwickein.
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Die Kollegin N e y verpflichtet sich, die kulturelle Betreuung der Beleg-
schaft zu tibernehmen.
Der Kollege K ar an verpflichtet sich, den freiwilligen Selbstschutz zu
verstarken und durch noch 8ftere Begehung jeglichen Diebstahl im Be-
zirk zu verhindern.
BI. Bellevue
Die Belegschaft verpflichtet sich:
1. Die Bahnhofsgleise in den Sommermonaten von Unkraut frei zu
2. Zweimal im Jalir eine grtindliche Rein'gung des Bahnhofs durchzu-
fiihren, und zwar zum 1. Mai und im Chic ber.
RI. Friedrichstralle
Die Belegschaft verpflichtet sich:
1. Die Bahnanlagen in einen Zustand zu versetzen, der durch settle
$auberkeit verkehrswerbend wirbt.
2. Als fi.u.Berlichen Ausdruck ihres demokratIschen Staatsbewufltseins
Losungen, die auf den Friedenskampf des deutschen Volkes hin-
weisen, an ihren Arbeitsplatzen anzubringen.
Bf. Alexanderplatz
Der Kollege Karl L auc he verpflichtet sich, die SiChtwerbung auf der
Dienststelle so zu organisieren, daB sie einen tiefen Eindruck auf unsere
Reisenden hinterlaBt.
Die BGL-Vorsitzende Maria Lehmann verpflichtet sich, in Zusarn-
menarbeit mit dem DVst durch Ansprechen bei jeder Gelegenheit filr
den. Betriebs- und Selbstschutz zu werben.
Bf Potsdam
Die Belegschaft verpflichtet sich, in freiwilligem Arbeitseinsatz die Gleise
von Schlacke zu reinigen und diese zu verladen.
Die Kollegen verpflichten sich weiterhin, den Bahnhof Potsdam zu ens-
trtimmern, urn zusatzlich Steine, Nutzeisen sowie Schrott zu gewinnen.
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Bf. Friedenau
Die Dienststellenleitung und die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflich-
ten sich, durch standige ideologische Aufklarungsarbeit den Kampf urn
den Abschluff eines demokratischen Friedensvertrages mit Deutschland
zu verstarken und die Wachsamkeit gegeniiber Saboteuren und Agenten
zu erh?hen.
Ein Kollege Schaffner verpflichtet sich, in seiner Freizeit die Verschone-
rung der Bahnanlagen durchzuftihren.
Der Leiter der Gruppe ?Fahrzeuge und Ausbesserung" des Reichsbahn-
amtes Berlin 4 verpflichtet sich im besonderen:
1. Durch Rationalisierung des Betriebes ? ?CIberpri; fung der Arbeits-
organisation des Betriebsmaschinendienstes auf seinen wirtschaft-
lichen Aufbau ? 150 000,? DM innerhalb des Finanzplanes min-
destens bis zum Jahresende einzusparen.
2. Monatlich einmal auf den Dienststellen Seminare tiber den Lok-
dienst den Lokpersonalen personlich zu halten.
3. Mit Zustimmung der GdR das neue Speisewassei-Enthdrtungsmittel
des Bw. Bn bis zum 31. Dezember 1952 bei alien Lok des Bw. Bn in
Anwendung zu bringen.
4. Ein Technisches Kabinett zu schaffen und die MitgIieder mit ihren
Aufgaben vertraut zu machen mit dem Ziel, die neuen Arbeitsmethoden
und Arbeitsverbesserungen weitgehendst irn Amtsbezirk 4 anzuwenden.
Der Sachbearbeiter M 3 verpflichtet sich, die Dienststellen monatlich
zweimal zu besuchen, ihnen gute methodische Anleitung zu geben f?r
eine bessere Arbeitsvorbereitung und Qualitatsarbeit, damit eine erhohte
Leistung erreicht und der Reparaturstand der Wagen gesenkt wird.
Die Brigade der M-Abteilung verpflichtet sich:
1. Die Hyronimus-Methode so anzuwenden, daf3 his Ende 1952 technisch
begriindete Kohlenverbrauchsnormen fur die wichtigsten Strecken
aufgestellt sind.
2. Den Reparaturstand der Bw. auf 8 Prozent zu senken . ?
3. Den Kohleverbrauch um 15 Prozent, gemessen an dem Verbrauch des
Jahres 1950, zu senken.
4. Bis Ende des Jahres 1952 eine storungsfreie Laufleistung der Lok von
30 000 km zu erreichen.
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Die maschinentechnischen Dienststellen der Rba-Bezirke verpflichten sich:
Bw. Brandenburg-Altstadt
1. AV 5, Ko11. W leg and t, verpflichtet sich, anlaBlich der Einfilhrung
des Betriebskollektivvertrages bis zum 15. Oktober 1952 samtliche be-
helfsmaf3ig abgedichteten Fenster zu verglasen, die Winterfestmachung
im Bw. hundertprozentig_durchfiihren zu lassen, urn somit den Kollegen
einen helleren und freundlicheren Arbeitsplatz zu geben.
2. Die Kollegen der Brigade S huer verpflichten sich:
1. Durch gute Qualitatsarbeit bei der Zwischenuntersuchung der TW
die Laufzeit urn 33% Prozent zu erh?hen.
2. Die Norm beim Aus- und Einbau von Dieselmotoren urn 5 Prozent
zu erh?hen.
3. Die Kollegen der Brigade M eb es verpflichten sich, ihr Jahressoll vor-
fristig bis zum Geburtstage Stalins, des groBen Fiihrers der Weltfrie-
densbewegung, zu erfQllen. Auflerdem die Qualitat der Arbeit so zu
verbessern, daf3_die Giiterwagen dem Betrieb wieder hundertprozentig
zur VerfUgung stehen und die Standzeiten (GBA/1, GBA/3, GBA/K)
verkUrzt werden.
Die Kollegen TAN-Bearbeiter Nit z e und Kr u ge r verpflichten sich:
1. Das Leistungsprinzip der Produktionsarbeiter in unserem Bw, bis
zum Jahresende von 83 Prozent auf 90 Prozent zu steigern, was eine
Steigerung der Arbeitsproduktivitat zur Folge haben wird.
2. Die gemachten Erfahrungen im Bw. Reichenbach und auch die
Aktivisten- und Neuerermethoden in unserem Bw. zur Anwendung
zu bringen.
3. Das uns gestellte Soil an TAN bis zum 21. Dezember, zu Ehren des
graen FUhrers des Weltfriedenslagers, zu erarbeiten.
Die Brigaden Gorner, Kruger und Stahlberg verpflichten sich, ab 1. Juni
1952 in den Wettbewerb urn den Titel ?Brigade der ausgezeichneten
Quali-
tat' zu treten.
Bw. En
Die Dienststellenleitung des Bw. verpflichtet sich:
1. Di_e rechtzeitige Ausarbeitung des Betriebsplanes 1953 zu gewahrleisten.
2. Die Ei'nfillarung der Neuerermethoden zur Verbesserung der Arbeits-
organisation und zur Page der Maschinen und Werkzeuge sowie der
Lok zu fbrdern (Methode Lunin, Kowaljow, Nina Nasarowa).
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3 Die Anzahl der Leistungslohner zu erhohen.
4. Bis zum 31. Oktober 1952 einen Aktivistenplan aufzustellen.
5. Die eingereichten Verbesserungsvorschlage der Kollegen gewissenhaft
zu prtifen und kurzfristig weiterzuleiten und, falls maglich, unverzag-
lich im eigenen Betriebe nutzbar zu rnachen und nach Bewahrung zu
verbreiten.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich:
1. Innerbetriebliche und auBerbetriebliehe Erfahrungsaustausche zu orga-
nisieren und neue Arbeitsmethoden und Erfahrungen der Stachanow-
arbeiter und der Neuerer der Produktion aus den volksdemokratischen
Landern, der besten Aktivisten und Arbeitsbrigaden zu verbreitern,
den inner- und aufierbetrieblichen Wettbewerb zu crganisieren und zu
fordern.
2. Selbstverpflichtungen personlicher und kollektiver Art standig zu
organisieren.
3. Durch ideologische Aufklarung die verstarkte Anwendung von tech-
nisch begriindeten Normen durchzuftihren.
4. Alle Belegschaftsmitglieder von der Notwendigkeit der engsten Zusam-
menarbeit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft zu ilberzeugen.
5. Standig die Belegschaft durch Wettbewerbe zur ErniHung und Ober-
erfallung der Planaufgaben, zur Senkung der Selbstkosten, zur Material-
einsparung und zur Durchfiihrung der gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Arbeitskraft zu mobilisieren.
6. Alle Wettbewerbe laufend zu kontrollteren und die Auswertung alien
Wettbewerbsteilnehmern durch Aushang bekanntzugeben.
7. Standig die Aktivistenbewegung weitcr zu entwickeln, die Aktivisten
welter zu fordern, insbesondere Frauen far verantwortliche Funktionen
vorzuschlagen. Die Aktivistenkartei half end zu vervollstandigen und
die Aktivisten zur steten Mitarbeit an A ktivistenschulen zu organisieren
8. Einen Aktivistenplan zu erarbeiten und nach griindlicher Diskussion
mit der Belegschaft in Anwendung ztt bringen mit dem Ziel, Einzel-
und Kollektivverpflichtungen zum Betriebsplan aberzuerfallen.
9. RegelmaBig Produktionsbesprechungen abzuhaIten und protokollarisch
die Aufgaben festzulegen.
Verpflichtungen der Belegschaft:
Es verpflichtet sich das gesamte Kollektiv der Lokschlosser, auf3er ihrer
Arbeit die personliche Pflege der Maschinen und Werkzeuge zu tiber-
nehmen.
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Die- Kollegen der Gruppe Betriebsarbeiter verpflichten sich, die Kohlen-
krane und die Drehscheibe in personliche Pflege zu tibernehmen.
Der Schlosser Herbert Schick verpflichtet sich, die Abschleifmaschine in
personliche Pflege zu nehmen.
Zur Teilnahme am Wettbewerb urn den Titel ?Brigade der ausgezeichneten
Qualitat" verpflichten sich ab 1. Mai 1952 die Brigaden Knoll, Lehmann,
Dietig, Sokoll, Schuldei, Rtick, Gartmahn, Schulze, Sirevski, Sievers,
Kroger,, Goring, Hoffmann, Bruck und Marsand.
Bw. Grunewald
1. Die im ?Betriebsplan gestellten Planaufgaben qualitatsmaBig und
termingemal3 zu erfUllen und tiberzuerftillen.
2. Die Arbeitskraftelenkung durch wissenschaftliche Durchleuchtung der
einzelnen Arbeitsraten durchzuftihren, urn eventuelle Reserven far die
Produktion freizumachen.
3. Urn die Steigerung der Arbeitsproduktivitat durchzufUhren und da-
durch die Selbstkos ten zu senken, wird das Reichenbacher Verfahren
im Bw. Grunewald allumfassend durchgeftihrt. Die Aufstellung der
Fristarbeitsplane erfolgt bis zum 20. August 1952 und die Plane ftir die
Materialverbrauchsnormen werden bis zum 15. September 1952 fertig-
gestellt.
4. Alle Kollegen des Betriebes bei den wochentlichen Dienstbesprechun-
gen und Versammlungen anzuhalten, mit den Materialien, Stoffen,
Kohle und 01 sparsamst umzugehen.
5. Mit den Kollegen zu sprechen und dieselben aufzuklaren, daf3 die
hundertprozentige Einftihrung der Methode Lunin noch im Jahre 1952
gewahrleistet ist.
6. Nach der Reorganisation die inner- und tiberbetrieblichen Wettbewerbe
zu untersttitzen, wobei zu bemerken ware, daf3 das Bw. Grunewald sich
an dem Wettbewerb des Bw. Falkenberg beteiligt.
Termin: 15. September 1952,
7. Die offentlich durchgeftihrten Prozesse in der Deutschen Demokrati-
schen Republik und im demokratischen Sektor von Berlin gegen Sabo-
teure, Agenten, Spione und Diversanten alien Kollegen aufklarend
nahezubringen.
8. Die Jugend zu fordern und bei jeder sich bietenden Mog?lichkeit ?zu
untersttitzen.
Bei den Frauen die Bildung eines Frduenausschusses anzuregen und
diesen jede UnterstUtzung zu gewahren.
Termin: 1. September 1952.
9. Die Sorge urn den Menschen nicht zu einer Phrase werden zu lassen,
sondern die Mittel auch zu verwenden, mit der BGL und den fort-
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schrittlichen Kollegen die Sorge urn den Menschen auch wirklich in
die Tat umzusetzen.
10. Die Kontrolle dieser Verpflichtungen wird durch die vierteljahrliche
Rechenschaftslegung vor der Belegschaft gewahrleistet.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich:
1. Den Kampf urn die Erhaltung des Friedens durch die Aktionseinheit
mit dem Ziel, die Einheit DeutschlaRds herbeizuftihren, in verstarktem
MaBe fortzusetzen.
2. Die Wachsamkeit im Betriebe gegen Sabotage und Spionage zu erh?hen
und samtliche Kollegen zur erhohten Wachsamkeit anzuhalten.
3. Die Arbeitsmethoden unserer Neuerer, der sowjetischen Eisenbahner
sowie aller volksdemokratischen Lander mit alien Kollegen zu be-
sprechen und durchzuftihren.
4. Die Wettbewerbe von Brigade zu Brigade zu verstarken und die Aus-
wertung derselben lauf end alien Wettbewerbsteilnehmern zu tiber-
mitteln.
Verptlichtungen der Belegschaft:
1. Die Kollegen Hensel und Jat hge verpflichten sich, die Btiro-
maschinen (Schreib- und Rechenmaschine) in personliche Pflege zu
nehmen.
2. Die Kranftihrer des Dampfkranes verpflichten sich, den Kran in die
personliche Pflege zu nehmen.
3. Die AV 5-Gruppe verpflichtet sich:
1. Den Drehkran bis zum 15. Juli 1952 in Betrieb zu setzen.
2. Den zweiten Kreisel im Wasserwerk Halensee bis zum 30. Juli 1952
soweit vorzubereiten, daB dieser bei Storungen in der Wasserver-
sorgung sofort eingesetzt werden kann.
4. Der AV 1-Kollege Dittner verpflichtet sich, die TAN-Arbeit soweit
voranzutreiben, daB bis zum 31. Dezember 1952 2 Prozent (42 Prozent)
Ubersoll an TAN erreicht sind.
5. Der Schlosser Neubauer verpflichtet sich, die SchweiBgerate (Aze-
tylen) in personliche Pflege zu nehmen.
6. Der Dreher Umbrei t verpflichtet sich, die Drehbanke in personliche
Pflege zu nehmen.
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Bww. ?Ernst Kamieth"
Die Dienststellenleitung des Bww. ?Ernst Kamieth" verpflichtet sich:
a) die vorgesehene Planaufgabe bis zum 21. Dezember 1952 vorfristig zu
erfilllen,
b) die Selbstkosten urn 5,4 Prozent zu senken,
?c) sparsamsten Materialverbrauch gegentiber dem Jahr 1951 zu tiben,
d) die Arbeitsproduktivitat urn 3 Prozent zu steigern,
e) 30 0-Wagen Schadgruppe GJU (Gillerwagen-Jahresuntersuchung) zu-
satzlich auszubessern.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich:
a) die Sicherheit und den Schutz des Betriebes gegen Saboteure und
Agenten durch noch scharfere Wachsamkeit zu erhohen und durch
Atifklarungsarbeit in der Belegschaft diesen Elementen ihr schand-
liches Handwerk zu legen,
b) die Freundschaft mit der Sowjetunion noch verstarkter zu propagieren,
die Kriegshetzer und ihre Lakaien zu entlarven, den nationalen Auf-
bauplan Berlin in der Belegschaft noch verstarkter zu popularisieren,
c) den innerbetrieblichen Wettbewerb mit alien Mitteln zu erh?hen.
Verpflichtungen der Belegsehaft:
L a) ihre samtlichen Normen urn 3 Prozent zu erh?hen,
b) ihre maschinellen Anlagen aus der Tischlerei in der Schlosserwerk-
statt zwecks Steigerung der Arbeitsproduktivitat und Senkung der
Selbstkosten instand zu setzen und zu montieren.
2. Die Tischler verpflichten sich, ihre Holzbearbeitungsmaschinen in per-
sonliche Pflege zu nehmen.
3. Der Dreher Pesseler verpflichtet sich, die Drehbank, Schmirgel-
scheibe sowie die Kaltsage in personliche Pflege zu nehmen.
4. Die Schlosser Ullrich, Schuler und Rust verpflichten sich, die
Achssenke sowie die Hebebocke in personliche Pflege zu nehmen.
5. Der AV 1-Kollege Kruska verpflichtet sich, die Erarbeitung von
Normen vorfristig bis zum 31. Oktober 1952 zu erfilllen.
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Der Leiter der Gruppe Bahnanlagen des Reichsbahnamtes Berlin 4 ver-
pflichtet sich im besonderen:
1. Durch organisatorische MaBnahmen eine hundertProzentige Erfilllung
der Obelbauunterhaltung trotz aller nestehenden Schwierigkeiten
durchzufahren.
2. Zur Forderung der Brigadenbildung und brigadeweiser Abrechnung in
der Bahnunterhaltung auf dem Wege des Wettbewerbcs die fachlichen
Anleitungen zu geben.
3. Zur Forderung des Unterschaufelverfahrens sich fir eine schnelle
Splittanlieferung einzusetzen und bei den far die Arbeit nach diesem
Verfahren vorgesehenen Bahnmeisterelen durch Abhaitung eines Er-
fahrungsaustausches mit den beteiligten Dienststellenlei tern und Rotten-
meistern die noch vorhandenen fachlichen Lticken zu beseitigen.
4. Die Bahnmeistereien zur ErftiHung ihrer Aufgaben durch Ausgleich
der Arbeitskrafte und Stoffe zu untersttitzen.
5 Durch andauernde Kontrolle und gewissenhafte Gleisabnahme eine
Verbesserung der Qualitat urn 0,5 Prozent gegentiber dem Vorjahre zu
erreich.en.
6. Zur tberbrackung des augenblicklichen Stoffengpasses alle Oberbau-
stoffe spatestens 2 Wochen nach Lieferung einzubauen und die zurtick-
gewonnenen Stoffe spatestens 10 Tage nach erfolgtem Ausbau zu ver-
laden.
7. Das Investitions- und Generalreparaturprogramm des Amtes in der
Erftillung mit alien IViittein voranzutreiben, so daB em n AbschluB zum
1. Dezember 1952 gewtihrieistet 1st.
8. Durch monatliche Uberprilfung der Kai teikarten und Bautagebticher
den Finanzstand zu tiberprafen, so da.13 eine Finanzdisziplin gewahr-
leistet ist.
9. Uber die Verpflichtung der Fertigstellung samtlicher Bauvorhaben bis
1. Dezember 1952 hinausgehend werden folgende Bauvorhaben vor-
fristig realisiert:
a) Havelbrilcke Werder
Inbetriebnahme des Haupttiberbaues his zum 10. Oktober 1952.
b) Kreuzungsstelle Liitte
Provisorische Inbetriebnahme 3 Monate nach Kontoeroffnung
c) Inbetriebnahme der Sildgruppe Seddln
3 Monate nach Schwellenlieferung.
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d) Langsamfahrstelle in Werder und Wielandstrafle
Beseitigung dieser Langsarnfahrstellen bis zum 15. November 1952.
e) Generalreparaturen der Lessingbriieke, Hardenbergbriicke und Wie-
landstrahe
Beendigung. bis zum 15. November 1952.
Bm. Halensee
a) Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, alle Generalreparaturen bis
zum 30. September 1952, und alle genehmigten Tinterhaltungsarbeiten
bis zum 31. Oktober 1952 zu erfallen.
b) Der DVs tV Brendel verpflichtet sich, regelmaBig Produktionsbe-
sprechungen durchzuftihren, alle handwerklichen Unterhaltungsarbei-
ten auf ihre Leistungslohnfahigkeit zu tiberprafen, gegebenenf ails die
Normen zu erarbeiten und die Arbeiten im Leistungslohn auszuschrei-
ben.
c) Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, eine gute ideologische
Aufklarung zur Erftillung der Ziele des Ftinfjahrplanes im Betrieb
durchzufahren.
d) Alle Kollegen verpflichten sich, zur sorgfaltigen Behandlung der Werk-
zeuge, urn somit die Lebensdauer zu erhohen und zur Selbstkosten-
senkung beizutragen.
e) Der Bua Koli. Knickenberg verpflichtet sich, zusatzlich die Kleinwagen
der Bm. in personliche Pflege zu nehmen.
Bm. Fog
Die Kollegen der Schmierkastenwartung im Tunnel der N-S-S-Bahn ver-
? pflichten etch, beim Grundwasserpumpen und beim Fallen der Kasten die
Selbstkosten an Benzin und 01 durch noch be.ssere Pflege der Gerate zu
senken.
Bm. Brandenburg
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, einen konsequenten Kampf
gegen jede Unregelmaffigkeit im Betriebslauf und gegen jeden Ausschuf3
zu f?hren.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, die Arbeitsnormen
standig zu tiberprtifen und bei schwachen Kollegen helfend einzugreifen.
a) Die Aktivisten- und WettbewerbsbeNkegung standig zu verbessern und
zu fordern.
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b) Die Wettbewerbsbewegung innerhalb der Dienststelle weiter auszu-
bauen uncl in den monatlichen Dienstbesprechungen als Hauptpunkt zu
behandeln.
c) Die in der Dienststelle bestehenden 6 A beitsbrigaden gewerkschaftlich
zu unterstatzen und in taglich auf der 13austelle durchgefithrten Pro-
duktionsberatungen Verbesserungsvorschlage durchzusprechen, urn so-
mit die Arbeitsweise der Brigade zu verbessern.
Bm. Seddin
1, Die Betriebsleitung der Bm. Seddin verpflichtet sich, die festgelegten
Planaufgaben termingemal3 zu erf alien und die hundertprozentige
Sicherheit des Oberbaues innerhalb deg Bezirkes herzustellen und zu
iiberwachen.
2. Die Frauenbrigade verpflichtet sich, den innerhaSb ihres Arbeits-
bereiches noch vorhandenen Schrott zu sammeln.
3. Die gesamte Belegschaft verpflichtet siert, die Ruine Schmiedestr. Nr. 18
in Neu-Seddin in freiwilligem Arbeitseinsatz zu entt timmem.
a) Bau eines Feldbahngleises von der Ruine bis zum Reichsbahn-
anschtuB far den Abtransport der Schuttmassen.
b) Herrichten eines Kleinwagens hierzu
c) Abbruch des noch vorhandenen Mauerwerkes.
d) Abputzen der Steine und Stapeln tar den Wohnungsbau Neu-Seddin.
e) Abfahrt der gesamten Schuttmassen (500 cbm).
Bm. Grunewald
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich:
1. Durch Einsparung der Lauf- und Reisewege sowie Frachtkosten bei
Gleis-Nebenarbeiten die Setbstkosten urn 10 Prozent zu senken.
2. Die Schienenausvvechselung mit 250 Prozent und die planmaBige
Durcharbeitung mit 120 Prozent zu erftillen.
3. Samtliche geltenden Dienstvorschriften im Sinne unserer anti-
faschistisch-demokratischen Ordnung gewissenhaft durchzufiihren.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, die Arbeiten der Bri
gaden und Kommissionen zu fordern und zu unterstatzen.
a) Die Wettlaewerbs- und Aktivistenbewegung im Zusammenhang mit der
ideologischen Aufklarung voranzutreiben.
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? b) Die Kollegen der Brigaden Wollitz, Wendl and t, Ti et ze und
Kr a mer verpflichten sich, das Handwerkszeug durch handwerkliches
Karmen vorschriftsmaBig in Ordnung zu halten, so dal3 der Umtausch
im Oberbaustofflager vermindert und die Selbstkosten der Dienststelle
gesenkt werden.
Bm. Bellevue
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, die Investbauten hundertpro-
zentig zu erfallen.
a) Die Dienststellenleitung verpflichtet sich zur besseren Herstellung der
Aufenthaltsraume der Rotte Bell, d. h. zum Ausbau der ehemaligen
Lagerraume des Fundburos einschlief3lich Herstellung von Wasch-,
Umkleide- und Aufenthaltsraumen.
b) Zur Schaffung von Arbeitsraumen filr Schlosser, SchweiBer und Maier.
c) Zum Ausbau des ehemaligen Versteigerungsraulnes als Kulturraum so-
wie Ausbau einer Kochgelegenheit.
d) Ohne besondere Kosten fiir den Bf. Zoo eine zeitgernaf3e Auskunft her-
zustellen.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, die Kollegen bei den
gestellten Aufgaben gewerkschaftlich und ideologtKh zu untersttitzen.
Ern. Belzig
Die Dienststellenleitung und die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichten
sich, einmal wochentlich am Arbeitsplatz der Kollegen eine Produktions-
besprechung durchzufahren und der Wettbewerbs- und Brigadenbewe-
gung die groate Aufmerksamkeit zu schenken.
Sm. Llehterfelde-West
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, zu ihren Plahauflagen
a) 3 EW auszuwechseln,
b) 4 EW auszubauen und Gleishicken zu schlief3en,
c) 600 laufende Meter Schienen im S-Bahngleis auzuwechseln,
d) den Aufenthaltsraum in Liw sowie die Badeanlage in freiwilligen Ar-
beitsschichten zu renovieren und instandzusetzen.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, durch systematische
Aufklarung der Kollegen diese von der neuen Einstellung zur Arbeit im
Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung zu iiberzeugen.
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Bm. Potsdam
Der DVstV Sallat verpflichtet sich, 10 Halbschichten a 3 Stunden bei der
Enttrtimmerung des 13fs. Potsdam zu leisten.
Der P-Bearbeiter verpflichtet skit:
1. Den Erholungsurlaub fur das Jahr 1952 bis zum 21. Dezember 1952 voll
abzuwickeln.
2. Durch standiges.Ansprechen der K olleginnen in der Frauenrotte 8 Kol-
leginnen zur Qualifizierung ftir andere Dienstzweige der DR. zu ge-
winnen.
Bm. Beelitz Stadt
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, die Planarbeiten bis zum 15. No-
vember 1952 hundertprozentig zu erftillen und dartiber hinaus folgende
Arbeiten durchzuftihren:
1. Die durch Schienenbrtiche erforderlich gewordene Schienenauswechse-
lung (300 m) vorzunehmen.
2. Den Bf. CaputhiGeltow leistungsfahiger zu gestalten (lurch Gewinnung
einer Weiche fur den Oberbau unrer Aufwendung einiger Meter Schie-
nen zur Schlief3ung der Gleishicke.
Bm. Bruck
Die Belegschaft verpflichtet sich, die auferlegten Planarbeiten bis zum
10. Dezember 1952 zu erftillen. Ferner verpflichten sich die Kollegen den
Baderaum des Bahnhofs Bruck in freiwilliger Arbeitszeit instandzusetzen.
VerpRiehtungen
der Kollegen des Rba Bin 4 zum Betriebskollektivvertrag 1952
1. Die Kollegen Bohm, Grona und Schanwandt verpflichten sich, in Zu-
sammenarbeit mit den Schlossern des Bw. Brandenburg-Altstadt und
der Havelbrticke Werder im freiwilligen Arbeitseinsatz eine ausge-
brannte Draisine bis zum 1. Oktober 1952 betriebsfahig herzustellen.
2. Die Bauleitung der Werderbrticke verpflichtet sich:
Zentner Blei (altbrauchbar) der Wirtschaft zur Verftigung zu stellen,
4 t Kernschrott, der aus der Havel geborgen wurde, dem Stahlwerk
Brandenburg zur Verftigung zu stellen, und
128 t Stahl von der alten Brticke ftir den Neubau der Wirtschaft zu
erhalten.
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3. Die Abteilung IV verpflichtet sich:
Das Lokpersonal so anzuleiten, daB die zur Zeit in persbnlicher Pflege
nach der Methode Lunin stehenden 25 Prozent der Lok bis Dezember
1952 auf 100 Prozent gebracht werden konnen.
4. Die Planungsabteilung verpflichtet sich:
Die Erarbeitung der Brigadeplane so zu gestalten, daB bis zum
31. Oktober 1952 die Lokausbesserungsbrigaden des Bw. Seddin gute
und brauchbare Plane haben.
5. Die Personalabteilung verptlichtet sich:
Je em n Lernaktiv unserer Ausbildungsbahnhofe wird von einem Kolle-
' gen als Pate abernommen.
Ferner die ihnen zugetellten Schreibmaschinen in personliche Pflege zu
tibernehmen.
Jedes eingegangene pers8nliche Gesuch eines Kollegen sofort zu be-
arbeiten und diesem innerhalb von 24 Stunden einen Zwischenbescheid
zu erteilen, inwieweit seine Bewerbung bearbeitet worden ist.
40 weibliche Beschaf tigte bis zum 21. Dezember 1952 als Zugschaffne-
rinnen zu qualifizieren.
Die Kollegin Wilk verpflichtet ich, bis zum 21. Dezember 1952 sich in
ihrem Beruf so zu qualifizieren, daB sie neben ihren Aufgaben als
Stenosekretarin auch Teilaufgaben eines Sachbearbeiters iibernehmen
kann.
6. Die Kollegen der TAN-Brigade verpflichten sich:
Anleitung, Unterstatzung und Unterricht iiber die Anwendung der
MaMedow-Methode zwecks Einfahrung ab 1. Juli 1952 dem Bf. Ba zu
geben, und zur Anfertigung von Anschauungsmaterial.
Die Einfahrung der Materialverbrauchsnormen auf den Betriebs- und
Verkehrsdienststellen ftir Karbid und Petroleum abzusChlief3en.
Zur Forderung der wirtschaftlichen Zerspanung wird der vom Htitten-
werk Thale gelieferte sogenannte Schnelldrehstahl Et anal 11 in
alien Bw. und Bww'e des Rba. Bin 4 probeweise eingeftihrt.
Durch kollektive Zusammenarbeit bei den Bm'en des Bezirkes die
Brigadenbildung und Wettbewerbsbewegung zu f8rdern.
Auf3erdem den Abschluf3 von 2 Komplexwettbewerben zu untersttitzen:
1. DHZ Schrott ? Deutsche Reichsbahn ? Stahlwerk Brandenburg.
2. EKO Ftirstenberg ? Deutsche Reichsbahn ? Stahlwerk Brandenburg.
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Abschnitt B
Arbeits- und Lohnbedingungen
1. Einstellung und Entlassung
1. Die Einstellung der Arbeiter und Angestellten erfolgt durch die T,...ettua-
gen der Betriebe oder Dienststellen entsprechend 'den Anweisimgerf der
Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn.
2. Bei Ktindigungen oder Entlassungen gelten die gesetzlichen Bestim-
mungen (Gesetz der Arbeit, ? 38, G131. S. 349/1950, Verordnung tiber Ktin-
digungsrecht vom 7. Juni 1951, GB1. S. 550/1951, erste Durchftihrungsbe-
stimmung zu ? 28 des Gesetzes der Arbeit Einbeziehung der Schwer-
beschkligten in den Produktionsproza ? vom 18. Dezember 1951, GB1.
S. 1185/1951, sowie Verordnung zur Forderung und PRege der Arbeits-
krafte vom 5. Mai 1950, VOB1. Gra-Berlin, S. 103/1950, und Verordnung
tiber Ktindigungsrecht vom 17. August 1951, VOB1. Grot3-Berlin, S. 388/1951)
II. Arbeitszeit
3. Die tagliche Arbeitszeit betr? 8 Stunden.
Die wochentliche Arbeitszeit betragt 48 Stunden und ist auf 6 Arbeitstage
zu verteilen.
4. Wo es der Produktions- bzw. Arbeitsabtauf erfordert, konnen unter
haltung einer durchschnittlichen 48s tiindigen Arbeitswoche betriebliche
Arbeitsregelungen zwischen den Leitungen der Betriebe und Dienststellen
und der Betriebsgewerkschaftsleitung vereinbart werden (Arbeitszeit-
plane); Anderungen in der Regelung der Arbeitszeit mtissen in Oberein-
stimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung der Belegschaft recht-
zeitig bekanntgegeben werden.
5. Die Arbeitszeit beginnt und endet am Arbeitsplatz. Fur die Bahnmeiste-
reien gelten die ortlich festgelegten Samtnelstellen.
6. Pausen gehoren nicht zur Arbeitszeit, ausgenommen solche Pausen, die
im Dreischichtsystem durch die Verordnung zum Schutze der Arbeits-
kraft vom 25. Oktober 1951 (GB1. 957/1951) als Bestanclteil der Arbeitszeit
festgelegt sind.
Versammlungen, Sitzungen der Leitungen bzw. Kommissionen der Ge-
werkschaften oder anderer gesellschaftlicher Organisationen finden grund-
satzlich auf3erhalb der Arbeitszeit statt.
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HI. Entlohnung
7. Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten erfolgt auf der Grundlage
des Leistungsprinzips unter Beriicksichtigung der volkswirtschaftlichen
Bedeutung dezi Arbeit, der Qualifikation des Arbeiters bzw. Angestellten,
seiner Tatigkeit und Verantwortung sowie nach Menge ulh.d Gate der ge-
leisteten Arbeit.
8. Die Leitung des Reichsbahnamtes 4 verpflichtet sich:
a) die fiir das Jahr 1952 festgelegten Lohn- und Gehaltssatze genau-
estew einzuhalten,
b) die Leitungen der Betriebe und Dienststellen anzuweisen, jedem neu
eingestellten Arbeiter und Angestellten im Bettieb oder in der
Dienststelle die Lohnbedingungen zu erklaren; Veranderungen in
den Lohnbedingungen massen den Arbeitern und Angestellten
rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Tage vor Inkrafttreten, bekannt-
gegeben und erlautert werden. Fiir die Oberfilhrung in eine andere
Lohngruppe gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten und Nachwuchskrafte
richtet sich nach den Lohn- und GehaItstabellen der Anlage L. zum Be-
triebskollektivvertrag. '
10. Ortsklassen
Die Arbeiter, Angestellten und Nachwuchskrafte werden grundsatzlich
nach den LohnsAtzen der Ortsklassen bzw. Betriebsklassen entlohnt, der
der Beschaftigungsort nach dem bestatig.ten Ortsklassenverzeichnis fur
die Deutsche Reichsbahn zugehort (Anhang III zum Rahmenkollektiv-
vertrag).
Grundsatzlich ist nicht die Ortsklasse am Sitz der Dienststelle maf3gebend,
sondern die Ortsklasse des tatsachlichen standigen Beschaftigungsortes.
Bei Eingemeindungen von Beschaftigungsorten in
a) hOhere Ortsklassen sind die Tarifsatze dieser Ortsklassen vom Tage
des Inkrafttretens der gesetzlich angeordneten Eingemeindungen
zu zahlen,
b) niedrigere Ortsklassen verbleibt es bei den Tarifsatzen der bisher
angewandten Ortsklassen.
Fiir die Arbeiter und Angestellten der 13ahnmeistereien (mit Ausnahme
des standigen Btiropersonals) gilt als Beschaftigungsort der im Beschafti-
gungsbereich (Bahnmeistereibezirk) liegende Ort mit der hochsten Orts-
klasse.
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Fiir Schrankenwarter und Blockwarter, die planmallig auf mehreren Posteri
mit verschiedenen Ortsklgssen beschii ftigt sind, ist der Posten mit der
hochsten Ortsklasse fiir die Entlohnung mal3gebend.
Far die Dienststellenleiter und deren stindige Vertreter der in Ziffer 10,
Abs 4, genannten Dienststellen gilt als tinterhaltungsbeztek der Bereich
der gesamten Dienststelle.
Andert sich die Ortsklasse infolge Versetzung, ist der Lohn der Mlle-
ren Ortsklasse vom Tage der Versetzung ab, der Lohn der niedrigeren
Ortsklasse nach Ablauf des auf die Versetzung folgenden Kalendermonats
zu zahlen. Beschaftigte, denen Trennungsentschadigung gewahrt wird, er-
halten bei Versetzungeh an einen Bescha f tigungsort mit niedrigerer Orts-
klasse den daftir vorgesehenen Lohn mit Beginn des Kalendermonats, der
auf die Einstellung der Zahlung der Trennungsentschadigung folgt.
Andert sich bei Beschaftigten, die Trennungsentschadigung erhalten, die
Ortsklasse durch erneute Versetzung, ist der Lohn der neuen Ortsklasse
vom Tag der Versetzung ab zu zahlen, mindestens jecloch der Lohn der
Ortsklasse, der bis zum Tage der ersten Versetzung zu zahlen war.
Bei Abordnungen an einen Beschaftigungsort mit nicdrigerer Ortsklasse
andert sich die Ortsklasse nicht, bei Abordnungen an einen Beschafti-
gungsort mit h?herer Ortsklasse ist dire vom Tage der Abordnung an
for die Entlohnung zugrunde zu legen.
11. Vertretungen, Versetzungen und Abordnungen.
Jeder Arbeiter und Angestellte ist im Interesse der Planerfiillung zur
Vbernahme zumutbarer Vertretungen in Drlaubs-, Krankheits- und
sonstigen Fallen verpflichtet.
Arbeiter und Angestellte kOnnen aus zwingenden dienstlichen Griinden
zu anderen Betrieben oder Dienststellen der Deutschen Reichsbahn des
'tgleichen oder eines anderen Ortes abgenninet oder versetzt werden. Ver-
setzungen auf eigenen Wunsch sind zulassig.
Abordnungen sind bis zur Dauer von drei Monaten end in dringenden
Fallen bis zur Dauer von sechs Monaten zulassig.
Zu beweglichen Betriebseinheiten (EAZ, Bauztige, Bautrupps, Lokkolon-
nen usw.) und zur Studienkommtssion 7ciinnen die Arbeiter oder An-
gestellten bis zu einem Jahr, darilber hinaus nur mit ihrer Zustimmung
abgeordnet werden.
12. Bis zur Einfiihrung des Wirtschaftszweig-Lohngrupoenkataloges Ver-
kehr/Eisenbahn bildet der von der Generaldirektion der Dentschen Reichs-
bahn und dem Zentralvorstand der IG Eisenbahn ausgearbeitete Lohn-
gruppenkatalog (Anhang I zum Rahmenkollektivvertrag) die Grundlage
tar die Einstufung der Arbeiter in die Lulingruppen.
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Die Einstufung und jede Anderung sind auf der Lohngrundkarte einzu-
tragen und vom Arbeiter unterschriftlich anzuerkennen.
13. Die Leitungen der Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, bei
Leistungslohnarbeiten den Arbeitern vor Beginn der Arbeit den Lohn-
schein auszuhandigen. Auf dem Lohnschein mu!) die Lohngruppe der aus-
zufilhrencjen Arbeit, die Fertigungsmenge und der Sttickpreis angegeben
sein.
14. Bei Arbeitsausfall als Folge von Witterungseinflussen (Regenfalle,
Frost usw.) wird die ausgefallene Arbeitszeit langstens bis zum Ende der
festgesetzten taglichen Arbeitszeit oder Arbeitsschicht 'mit dem Zeitlohn
(ohne Zuschlage) gezahlt, soweit keine andere zumutbare Arbeit zugewie-
sen werden kann. Ftir die weitere Dauer solchen Arbeitsausfalles sind
90 Prozent des Zeitlohns zu zahlen.
15. Ftir die Arbeiter im Zeitlohn, die zur Zeit nicht in den Leistungslohn
ilberftihrt werden konnen, jedoch nachweisbar hohere Leistungen als die
tibrigen Arbeiter im Zeitlohn vollbringen, wird ftir bestimmte Arbeiten
em n Pramiensystem nach Anlage II vereiribart. Voraussetzung daftir ist
eine hohe Qualitat bei Einhaltung bzw. Unterschreitung der gestellten
Termine und sparsamste Verwendung von Material, Energie und Hilfs-
stoffen. Die Mlle der Pramie ist abhangig vom Grad der Austahrung der
Arbeit und kann bis zu 20 Prozent des Zeitlohnes betragen, sofern slat
nicht bei leistungslohnverbundenen Arbeiten em n h?herer oder niedrigerer
Prozentsatz ergibt.
4 16. Aus dem Direktorfonds werden von der Leitung her Betriebe oder
Dienststellen gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung Sonder-
pramien ftir
besondere Leistungen im Wettbewerb oder gewissenhafte und termin-
gerechte Ausftihrung besonders dringlicher Auftrage (wie z, B. die
Besei4ung von I3etriebsstorungen)
gezahlt.
Die H6he der Pramien ist abhangig vom Umfang und der Dringlichkeit
der zu verrichtenden Arbeit und ist vor Beginn der Arbeit bekanntzugeben.
17. Leistungspramienlohn:
Arbeiter und Angestellte erhalten ftir besondere Leistungen, die die
Arbeitsproduktivitat und Wirtschaftlichkeit steigern, Pramien nach den
zwischen der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und dem Zen-
tralvorstand der IG Eisenbahn abzuschlieBenden Vereinbarungen.
. Pramienvereinbarungen sind apgeschlossen tiber:
a) Kilometergeld ftir das Lokornotivpersonal,
b) Zugforderungsgeld fur das Lokomotivpersonal,
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c) Wirtsehaftspramie ftir das Lokomotiv- und Triebwagenpersonal,
d) Kilometergeld ftir das Kraftwagenpersonal,
e) Achskilometergeld ftir das Zugbegleitpersonal,
f) Rangierpramien fiir Zugbildung und -zerlegung,
g) Pramie fur Arbeitsabnehmer,
Ti) Pramien far Angestelite in der Batinunterhaltung,
I) Pramien ftir den Sttickgut-, Gepack- und Expre6gutladediens
18. Entlohnung der von den Leitungen der Betriebe und Dienststellen ein-
gesetzten Brigadiere:
a) Brigadiere von Arloeitsbrigaden, die im Zcitlohn arbeiten (z. B. Betriebs-
elektriker-Brigaden u. a.), erhalten filr ihre verantwortliche Tatigkeit,
wenn sie Termiriauftrage fristgemai3 ausftlhren, einen Zuschlag in
Hohe von 10 Prozent auf den Zeitlohn der ihrer Qualifikation ent-
sprechenden Lohngruppe.
Die Zahlung von 10 Prozent Zuschlag erfolgt unabhangig von ander-
weitigen Pramienzahlungen.
b) Der yerdienst des Brigadiers einer im Leistungslolin stehenden Ar-
beitsbrigade wird in folgender Weise errechnet:
Der Brigadier wird entsprec4end seiner QualifiRation eingestuft
(Leistungsgrundlohn).
Die HOhe seines Lohnes ergibt sich aus der durchschnittlichen Norm-
erftillung seiner Brigade.
Zusatzlich erhalt der Brigadier Zuschlage. '
Die Hiihe der Zuschlage wird bei der Auftragserteilung im Betrieb
oder der Dienststelle festgelegt. Sic karin betragen:
bei hundertProzentiger durchschflittlicher Normerftillung der Brigade
bis zu 10 Prozent
tiber 100-110 Prozent
? ?
15
?
? 110-120
20
71 ,
? 120
25
des Leistungsgrundlohnes.
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20. Far die Einstufung der Angestellten gelten die Bestimmungen des
Gehaltsgruppenkataloges und das Tatigkeitsverzeichnis far die Arbeits-
platzbewertung bei der Deutschen Reichsbahn (Anhang II zum RKV).
21. Die Einstufung und jede Anderung sind auf der Lohngrundkarte ein-
zutragen und vom Angestellten unterschriftlich anzuerkennen.
22. Das Gehalt far jugendliche Angestellte wird auf der Grundlage der
42- bzw. 45-Stunden-Woche berechnet (182/208 bzw. 195/208 des Monats-
gehaltes nach der Tabelle 2 der Anlage I), (Gesetz der Arbeit vom 19. April
1950, Abschnitt IX, Arbeitsschutz, ? 40, GB1. S. 349/1950).
Sfringernal3 hat die Berechnung eines Stundenlohnes, zu erfolgen.
23. Far Angestellte (Aber 18 Jahre betragt der Stundenldhn 1/203. des
Gehaltes.
24. Arbeiter und Angestellte als planmaBige Abloser und planmaBige U-
und K-Vertreter sind in die Lohn- bzw. Gehaltsgruppe der aberwiegend
zu verrichtenden Arbeit einzu.gruppieren. Far die Zeit der Ausftihrung
haler zu entlohnender Arbeiten ist die Entlohnung der betreffenden Lohn-
bzw. Gehaltsgruppe entsprechend ihrer Leistung zu zahlen.
25. Arbeiter oder Angestellte, die ftir eine andere Tatigkeit ausgebildet
werden, erhalten far die Zeit der Ausbildung den Zeitlohn bzw. Leistungs-
grundlohn ihrer bisherigen Lohngruppe und Ortsklasse bzw. das fest-
gesetzte Gehalt ihrer bisherigen Gehaltsgruppe und Ortsklasse, sofern far
sle kein Umschulungsvertrag abzuschliellen ist.
Planmallige Abloser und planmnige U- und K-Vertreter erhalten in
dieser Zeit die Entlohnung der Lohngruppe bzw. Gehaltsgruppe, in der
sie in den letzten drei Monaten ilberwiegend beschaftigt waren.
Als ?Ausbildung far eine andere Tatigkeit" gilt jede Ausbildung ? auch
die laufbahnmaflige ? far holier bewertete oder gleichbewertete Arbeiten.
26. Entsprechend der Verordnung aber die Wahrung der Rechte der
Werktatigen und ilber die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und
*Ange?tellten vom 20. Mai 1952 (GB1. S. 377/1952) ist far die Bezahlung von
Zuschlagen far schwere, gefahrliche oder gesundheitsschadigende Arbeiten
eine Liste der in Betracht kommenden Erschwernisse sowie der Satze
der Zuschlage auf den Zeit- bzw. Leistungsgrundlohn als Anlage III
beigeftigt.
27. Bei -0-bungen und Einsatzen der Reichsbahnfeuerwehren (auch
auller-
haib des Bahnbereiches) und der Hilfszage sowie Einsatzen bei Betriebs-
unfallen, Naturereignissen oder aufigrgewohnlichen Umstanden (hohere
Gewalt) ist der Durchschnittsverdienst der letzten Lohnperiode zu zahlen.
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28. Mitglieder der BGL, die zur Erledigung ihrer Aufgaben ganz oder teil-
weise von der Arbeitsleistung befreit sind, erhalten den Durchschnitts-
verdienst der letzten Lohnperiode weitergezahlt.
Freigestellte BGL-Mitglieder diirfen in ihrer fachlichen Entwicklung nicht
benachteiligt werden.
Sie sind nach einer h?her bewerteten Arbeit zu entlohnen, wenn sie ohne
Freistellung eine solche entsprechend ihrer Qualifikation verrichten
warden.
29. Erholungsurlaub
Ftir die Gewahrung des Erholungsurlaubes und des zu ;atzlichen Urlaubs
ftir mehrjahrige ununterbrochene Tatigkeit bei der Deu ischen Reichsbahn
gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung tiber Erholungsurlaub
vom 7. Juni 1951, GB1. S. 547/1951, Erste Durchfiihrungs1Destimmung vom
30. September 1951 zur Verordnung (Aber Erholungsurlaub, GB1. S. 88011951,
Zweite Durchftihrungsbestimmung vom 27. Dezember 1951 zur Verordnung
iiber Erholungsurlaub, GB1. S. 1180/1951. Verordnung tiber Erholungs-
urlaub vom 12. November 1951, VOB1. I S. 505/1951, Erste Durchfiihrungs-
bestimmung vom 13. November 1951 zur Verordnung tiber Erholungs-
urlaub, VOB1. I S. 508/1951, Zweite Durchaihrungsbestimmung vom 12. Ja-
nuar 1952 zur Verordnung fiber Erholungsurlaub, V0131. I S. 22/1952 und
Dritte Durchfiihrungsbestimrnung vom 29. Januar 1953 zur Verordnung
tiber Erholungsurlaub, VOB1. I S. 171/1952).
30. Heimfahrttage
Arbeiter und Angestellte, die infolge ihrer Einstellung, Aboriinung oder
Versetzung drei Monate hindurch mindestens 50 km Weg7recke von
ihrem standigen Wohnsitz abwesend sind, haben Anspruch auf bezahlte
Tage ftir die Heimfahrt (Durchschnittsverdienst der letzten Lohnperiode).
Die bezahlten Tage entfallen bei Verlegung des standigen Wohnsitzes
an den neuen Beschaftigungsort.
Die Tage ftir die Heimfahrt (Hin- und RUckfahrt und Aufenthalt) betragen
f?r je drei Monate:
bei Wegestrecken von 50-100 km = 1 Tag
von 101-150 km = 2 Tage
ilber 150 km = 3 Tage
Die Heimfahrttage durfen nicht nachgewahrt oder durch Geld abge-
golten werden.
31. Dienstbereitsehaft
Die Arbeiter und Angestellten sind auf Anordnung zur Dienstbereitschaft
verpflichtet und milssen .dann jederzeit an der von ihnen bezeichneten
Stelle erreichbar sein.
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Far die Leiter der Betriebe oder Dienststellen und ihre Vertreter wird
die Dienstbereitschaft vom zustandigen Reichsbahnamt angeordnet.
Ftir die Dienstbereitschaft werden fur jede voile Stunde 0,10 DM als
Vergatung gezahlt.
32. Ausgleichszulage
Arbeiter oder Angestellte, die infolge eines im Eisenbahndienst erlittenen
Betriebsunfalles oder einer Berufskrankheit ausnahmsweise in eine niedri-
ger zu entlohnende Tatigkeit tiberf tihrt wurden oder tiberftihrt werden,
erhalten ftir die Zeit dieser Beschaftigung eine Ausgleichszulage .zwischen
dem Grundlohn der neuen Lohn- oder Gehaltsgruppe und dem Grundlohn
der Lolui- oder Gehaltsgruppe, in die der Beschaftigte einzugruppieren
ware, wenn em n Betriebsunfall bzw. eine Berufskrankheit nicht vorliegen
warde.
Der Hochstbetrag der zu zahlenden Ausgleichszulage darf nicht mehr
als 0,20 DM je Stunde betragen.
33. Sterbegeld
Beim Ableben eines Arbeiters oder Angestellten ist den Hinterbliebenen
em n Sterbegeld in Hohe des letzten Monatsverdienstes zu zahlen.
34. ErAsehlidigungen
Arbeiter und Angestellte erhalten Entschadigungen:
a) wenn sie auf Anordnung dein, Betrieb oder der Dienststelle eigene
Werkzeuge, Gerate, Maschinen oder Fahrzeuge zur Verfagung stellen.
Die Hbhe der Entschadigung richtet sich nach Anlage IV.
b) Far Verluste im Kassendienst.
Die line der Kassenentschadigung richtet sich nach Anlage V.
35. Gehaltsvolumen
' I
Die im Arbeitskrafteplan des Reichsbahnamtes Berlin 4 eingeplante Ge-
haltsumme 1st auf der GrunclIage der mittleren Satze der einzelnen Ge-
haltsgruppen berechnet.
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Abschnitt C
Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und planmaIlige Erhbhung der
Qualifikation der Arbeiter, Meister, Techniker, Ingenieure und Angestell-
ten, insbesondere der werktatigen Frauen und Fbrderung der Intelligenz
I. Mafinahmen zur Heranbildung von fachlichem Nachwuchs
L Die Leitung des Reichsbahnamtes Berlin 4 verpflichtet sich, die sich
aus dem Nachwuchsplan 1952 ergebenden Neueinstellungen bis zum
15. Oktober 1952 zu erftillen.
Auszubildende Berufe:
davon weibliche Lehrtinge
Junghelfer
Bf. Bn
40
40 Prozent
Bf. Pd
40
40
Bf. Big
20
40
Maschinenschlosser
und dazu
Bw. Sed
30
40
a) die eingeplanten 12 500,? DM schwerpunktmahig wie folgt zu ver-
wenden:
1. Lehrwerkstatt in Brandenburg/Alt 10 500,? DM
2. Ausbildungsbahnhof Potsdam 2 000,? DM
mit Pertigstellungstermin zu 1.: 30. Juli 1952
zu 2.: 30. Juni 1952
b) Die Betriebs- und Dienststellenleiter so anzuleiten, clah die vorhan-
denen Ausbildungsplane nach den neuesten Erkenntnissen und Erfah-
rungen des Staatssekretariats fur Berufsausbildung urngestaltet werden.
c) In Zusammenarbeit mit dem Unterbezirksvorstand tier IG Eisenbahn
eine fortlaufende Werbung unter den Aktivisten und besten Fach-
arbeitern zur Gewinnung der erforderliehen qualifizierten Ausbil-
dungskrafte durchzufiihren.
2. Der Unterbezirksvorstand der 1G Eisenbahn verpflichtet sich:
a) Die im Plan vorgesehenen Investmittel zu kontrolliercn.
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b) Den Berufswettbewerb der FDJ zu unterstutzen und unter den Lehr-
lingen den Gedanken des Wettbewerbes zu festigen mil der Grundlage
der Planerftillung.
c) Durch Vbernahme von Patenschaften durch AktiVisten, Techniker und
hoch.qualifizierten Arbeitern die Arbeit der Lernaktivs zu untersttitzen.
'II. -Manahmen zur Erhohung der Qualifikation der Arbeiter,
Arbeiterinnen und Angestellten
Die Leitung des Reichsbahnamtes Berlin 4 verpflichtet sich:
a) Fol.gende Berufsgruppen sind in zwei- bis vierwochigen Externatslehr-
gangen am Sitz des Reichsbahnamtes, der Betriebe und Dienststellen,
nach hierftir besonders aufzustellenden planen durchzuftihren:
Rangierarbeiter
15 mannlich, davon ? weiblich.
Rangieraufseher
2
Fahrdienstleiter
38
Zugftihrer
Zugschaffner
53
40
Fka und Aufsicht
19
12
Bahnhofsschaffner.
2
Ladeschaffner und Meister
8
?Lokfilhrer
31
Wagenmeister
13
Rottenaufseher
3
/7
Schrankenwarter
6
1
b) Den Anteil der Frauen im Amtsbezirk im Planjahr 1952 auf 5 Prozent
zu, erhohen.
c) Den Betrieben Lind Dienststellen Anweisung sowie Anleitung und Hilfe
zu geben, gennaf3 dem Gesetz zum Schutze der Arbeitskraft und seinen
Durchtahrungsbestimmungen die Zahl der Schwerbeschadigten und
Korperbehinderten zu erh?hen und zu qualifizieren,
Der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn verpflichiet sieh:
a) Die von den Amtsorganen eingegangenen Verpflichtungen zu fiber-
prtifen und zu kontrollieren.
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b) Durch standige Aufklarungsarbeit die Kollegen rind Kolleginnen ftir
die Erhohung ihrer Qualifikation zu interessieren, insbesondere Air den
Besuch von ?Technischen Abendschulen" und Fachkursen zu werben.
c) Bis zum 31. Dezember 1952 im Am1sbezjrk Fachfihne zur Vorftihrung
zu bringen.
d) Den Betriebsgewerkschaftsleitungen Anleitungen zu geben bei der Atd-
klarung der Belegschaft Liber die Rolle der Leistung der Intelligenz, die
Notwendigkeit der Hersteltung enger kameradschattlicher Beziehungen
zwischen der Intelligenz und Arbeitern zu geben.
e) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen anzuleiten bei der Gewinnung von
Angehorigen der Intelligenz zur Vbernahme von Patenschaften tiber
Facharbeiter, Aktivisten und Frauen, um sie mit ihren theoretiSchen
Kenntnissen vertraut zu rnachen.
1) Zur Forderung des Fach- und flochschuistudiums eine intensive Wer-
bung unter den jun.gen Kollegen und Kolleginnen vorzunehmen
Verpflichtungen der Kollegen zur Erhiihung der Qualifikation der Kollegen
I. Verwaltungsgruppe
Die Kollegen der Buchhaltung verpflichten sich, wahrend ihrer Arbeits-
zeit im personlichen Einsatz zu qualifizieren:
a) 3 Kollegen zu Lohnrechnern ffir die Leistungslohnrechnung
ftir die Buchhaltung
far die Betriebsabrechnung
fur die Materialbuchhaltung
2. Gruppe Betrieb und Verkehr
Bt. You
Die Kollegen A u s t wald unci Schmidt verpflichten sich, die Kol-
legen Bernau (Weichenwarter) und P an n eck (Aufsicht) im Seminar
und Selbststudium so zu entwickein, daB sie am 31. August 1952 auf dem
Reichsbahnamt ihre Fachprtifung ablegen konnen.
Tif. Seddin
Der Kollege Bunk e verpflichtet sich, bis zum 13. Oktober 1952 einen
Kollegen als TAN-Bearbeiter zu qualifizieren.
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Die Kollegen Rangiermeister Hans M alle r und Alfred Ziegler ver-
pflichten sich, his zum 1. September 1952 die Kollegen Herbert Stabler
und Fritz Neue zum Rangieraufseher auszubilden.
Der. Kollege No wark verpflichtet sich, innerhalb des Betriebskollektiv-
vertrages 1952 Telegrafen- und Fernsprechzirkel innerhalb des Kollektivs
Seddin zu bilden, da es far die nationale Verteidigung unseres Vaterlandes
unbedingt erforderlich 1st.
Bf. Brandenburg-Alt
Per Kollege G rzesiak verpflichtet sich, den Kollegen Herbert Bitt-
n e r bis zum 16. Juli 1952 als selbstandigen Zugabfertiger zu qualifizieren.
Die Kollegin F?rst verpflichtet sich, die Kollegin Pon t eau his zum
16. Juli 1952 als Verkehrsmelderin zu qualifizieren.
\
BY. FriedrichstraBe
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, zwei Bahnhofsschaffnerinnen bis
zum 15. September 1952 as umsichtige und sichere Aufsichtsfahrende zu
qualifizieren.
Br. Zoo
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, bis zum 1. Oktober 1952 zwei
Bahnhofsschaffnerinnen qhne Verbrauch zusatzlicher Tagewerke zu Auf-
sichtsfahrende zu qualifizieren.
B. Potsdam
a) Die Kollegen in technischen Abendschulen weiter zu qualifizieren.
b) Durch Einrichtung einer gesellschaftswissenschaftlichen Schulung das
Staatsbewatsein der Kollegen zu heben und zu festigen.
B. Wannsee
?
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich: ?
a) Die Kollegen Stwm Jaen tsc h zum Aufsichtsfahrenden Gbf bis .zum
1. September 1952, Betriebsarbeiter Hildebrand und Pa hle zum
Bahnhofsschaffner bis zum 1. Oktober 1952, Weichenwarter Leder
zum Aufsichtsfahrenden S-Bahn und den Kollegen Klein zum Fahr-
dienstleiter wahrend ihrer Freizeit zu qualifizieren.
b) Weitere Kollegen, ohne den Ausbildungsfonds in Anspruch zu nehmen,
unter Einhaltung des Finanzplanes 1952 bis zum 31. Dezember 1952 zu
qualifizieren.
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Der Kollege DVst Fischer verpflichtet sich, zu seiner Qualifizierung
ab 1. September 1952 die Volkshochschule zu besuchen und zwar die
Facher Betriebswirtschaft und Buchhaltung zu belegen.
Die Personalsachbearbeiterin verpflichtet sich:
a) Ab September 1952 die Volkshochschule zu besuchen, urn sich in der
Wirtschafts- und Finanzlehre zu "qualifizieren.
b) Ab September 1952 den Feststellerlehrgang der Rbd zu besuchen.
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, sich mit alien Mitteln
fur die Entwicklung und Forderung der Jugend einzusetzen.
Bf. Briick
Die Kollegin Schulze verpflichtet sich, sich bis zum ?Tage des Eisen-
bahners" zur Aufsichtsfiihrertden zu qualifizieren.
Der DVst Kollege Jechor verpflichtet sich, die Kollegin Schulze so-
wie die Kolleginnen Ha selof f und Lange bei ihrer Qualifizierung zum
Fahrdienstleiter, weitgehendst zu unterstiitzen.
Kollege Nichelmann verpflichtet sich. sich zum A-Feststeller zu quali-
fizieren
Bf. Michendorf
Die Dienststelle verpflichtet sich, die Bahnhofsschaf fnerin He bis
zum 21. Dezember 1952 zu einer qualifizierten Fahrkartenverkauferin aus-
zubilden.
Bf. Alexanderplatz
Der DVst Wiegand verpflichtet sich, auf der DienststelIe Fach- und Ge-
sellschaftsunterricht zu erteilen auf3erhalb der Arbeitszeit und hierzu nach
Yoglichkeit Kollegen der kleineren Dienststellen zu gewinnen.
Bf. Lichterfelde-West
Kollege Drzymalski (Fka) verpflichtet sich, sich in seiner Freizeit in
der Ga als Abfertigungskraft zu qualifizieren.
Ga. Seddin
Der Sachbearbeiter fiir Transportunregelmafligkeiten. Kollege Maer z,
verpflichtet sich, bis zum 21. Dezember. 1952 eine Kollegin so zu quali-
fizieren, daf3 sic nach dieser Zeit selbstandig arbeiten kann.
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Bf. Halensee.
'
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, zwei junge Kollegen
Rangierarbeitdr ais Kleinlokftihrer zu qualifizieren und dafar zu sorgen,
daf3 eine Kollegin aus dem Aufsichtsdienst als Weichenwarterin quali-
fiziert wird.
Der Kollege Stegen verpflichtet sich, die Kollegen im Aufsichtsdienst
besonders tiber VerhaTten bei Betriebsstorungen und UnfalIen zu unter-
richten, urn so den Kollegen eine graGere Sicherheit bei derartigen Vor-
kommnissen zu geben.
Die Kollegin S chuck ardt verpflichtet sich, bei ihrer Ausbildung das
thebretische Wissen auf3erhalb der Dienstzeit z? erwerben, urn dib Aus--
bildungszeit zu verktirzen.
DVStV Kollege S te gen verpflichtet sich, die Ausbildurig der Kollegin
Schuckardt tinter personliche Kontrolle zu nehmen.
Bf. Buchholz-Zatiche
Der Dienststellenleiter und der 1. BGL-Vorsitzende verpflichten sich, eine
Kollegin zur qualifizierten Fahrkartenverkauferin auszubilden.
Gruppe Fahrzeugwirtschaft
Die Betriebsgewerkschaitsleitung verpflichtet sich zur fachlichen Qualifi-
zierung der Lok- und Wagenschlosser, die Kollegen zurn regelmaf3igen
Fachunterricht zu gewinnen und ftir die gesellschaftsPolitische Entwick-
lung zu sorgen.
Der Kollege Kurt We verpflichtet sich, ebenfalls einen Kollegen
?zum Kesselschmied zu qualifizieren.
Bw. Grunewald
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, mit alien Kollegen des
Betriebes tiber die NOtwendigkeit der fachlichen Schulung zu diskutieren
und sie zu qualifizierten Arbeitern heranzubilddn.
Bww, ?Ernst .Kanileth"
Die Dienststcllenleitung mit der BGL und BPO verpflichten sich, die fach-
liche Schulung und das technische Aktiv weitgehend zu fordern. Unsere
jugendlichen Kollegen fortschrittlich und im Kollektivgeist zu schulen.
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Gruppe Bahnanlagen
Der Kollege S per ii c h der 13m. Seddin verpfliehtet sich, bis zum
13. Oktober 1952 drei Brigadiere fachlicn so auszubilden, (Jail diese ab
14. Oktober 1952 ale selbstandige Brigadiere im Oberbau (Gleisbau)
arbeiten konnen.
Bm. Brandenburg
per Kollege Schroder verpflichtet sich, den Kol gen He (Dach-
decker) zu einem Sachbearbeiter ftir Stolle und Geriite his zum 21. De-
zember 1952 zu qualifizieren.
Der Kollege Baum verpflichtet sich, den Brigadier Fe h r mann bis
zum 21. Dezember 1952 zum Rottenftihrer zu qualifizieren.
Der Kollege Rettig verpflichtet sich, die Kollegin Wiegand t his zum
1. Oktober 1952 zu einem Sicherheitsposten zu qualifizieren.
Bm. Halensee
Der Kollege Rottenmeister He verpflichtet sich. den Bua S c h w al-
lach soweit auszubilden, dall dieser den Rottenftihrer zeitweise vertreten
kann.
Der Personalsachbearbeiter Kollege Sc hulz wird den Rottenmeister
Henke soweit bis zum 30. November 1952 ausbilden, dall er die Arbeits-
scheine f?r Bua selbstandig fertigen kann
Bm. Beelitz-Stadt
Dec Rottenmeister Fritz e verpflichtet sich, zur Ausbi dung von zwei
Brigadieren.
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Abschnitt D
Arbeitsschutz
Die Grundlage der planmaBigen Verbesserung des Arbeitsschutzes bildet
die Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25 Oktober 1951
(GB1. S. 957/1951).
Die Leitung des Reichsbahnamtes verpflichtet sich, in Zusammenarbeit
mit dem Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn, die zweck- und termin-
gebundene Ausnutzung der im Plan 1952 v,orgesehenen Investitions- und
Generalreparaturmittel ftir den Arbeitsschutz zu kontrollieren. Anteile
wie folgt:
? Fiir die Gruppe Betrieb und Verkehr 32 Prozent
Ftir die Gruppe Fahrzeugwirtschaft 52 Prozent
Ftir die Gruppe Bahnanlagen 16 Prozent
1. Es entfallen auf Berufs-, Dienst- und Schutzkleidung fUr Neuanschaf-
fung und Instandhaltung insgesamt 94 Prozent
Davon fur die Gruppe Betrieb und Verkehr
ftir die Gruppe Fahrzeugwirtschaft
ftir die Gruppe Bahnanlagen
2. Sonstige Mittel filr den Arbeitsschutz sind eingeplant
insgesamt
Davon ftir die Gruppe Betrieb und Verkehr
ftir die Gruppe Fahrzeugwirtschaft
ftir die Gruppe Bahnanlagen
33 Prozent
52 Prozent
15 Prozent
6 Prozent
15 Prozent
57 Prozent
28 Prozent
Wahrend letztere Mittel der Gruppe Betrieb und Verkehr und Bahn-
anlagen ausschliefflich der Instandhaltung vorhandener Arbeitsschutz-
vorrichtungen dienen, schliisselt sich der Betrag der Gruppe Fahrzeug-
wirtschaft wie folgt auf:
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Bw. Brandenburg
Verbesserung und Unterhaltung der vorhandenen Schutz-
vorrichtungen
8 Prozent
Bw. Brandenburg-Alt
Instandhaltung der vorhandenen Arbeitsschutzvorrichtungen 11 Prozent
Bw. Seddin
Neuanschaffung von Schutzbrillen 0,5 Prozent
Neuanschaffung von Schutzglasern 0,8 Prozent
Atemschutzgerate 2,6 Prozent
Lederschuhe 13,2 Prozent
Bw. Grunewald
Instandhaltung der vorhandenen Schutzvorrichtungen
Oberholung der Rauchabztige im Lokschuppen
Warnungsschi1der anfertigen und anbringen
7,0 Prozent
44,0 Prozent
1,3 Prozent
Bww. ?Ernst Kamieth"
Verbesserung der Schutzvorrichtungen an Werkzeugmaschinen 0,7 Prozent
Abdecken der Arbeitsschutzgruben 1,3 Prozent
Ausbesserung des FuBbodens 2,6 Prozent
Verbesserung der Hangevorrichtung tar die Dach-
ausbesserung der Schadwagen 3,3 Prozent
Verbesserung von Leitern und Tritten 0,7 Prozent
Bww. Grunewald
Unterhaltung der vorhandenen Schutzvorrichtungen
48
3 Prozent
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3. Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Einfahrung neuer Arbeits-
methoden und einer neuen Arbeitsorganisation.
4. Standige Instruktion an die mit der Leitung und Aufsicht der Pro-
duktion ,und Prodnktionseinrichtungen beauftragten Kollegen, um den
Arbeitern und Angestellten Aufklarung tiber die gesetzliche Sicherheit
und Arbeitsschutzbestimmungen zu geben.
5. Die Aufklarung der Belegschaft aber die Notwendigkeit der vollen Be-
achtung def Arbeitsschutzbestimmungen.
6. Beginn und Ende der regelma6igen Arbeitszeit und der Arbeitspausen
mit den Betrieben und Dienststellen zu vereinbaren und der Belegschaft
durch Aushang bekanntzugeben.
7. Durch Standige Analysen der Unfallursachen und Hinweise fur die
Beseitigung die Belegschaften zur Mitarbeit an der Senkung der Unfalle
zu veranlassen und den Gesundheitszustand der Arbeiteri und Angestellten
zu verbessern.
Der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn verpflichtet sich, semen Ge-
werkschaftsorganen Anleitung zu geben:
1. Dull in den Betrieben unci Dienststellen durch eine wirksame Massen-
kontrolle die Einhaltung der Betriebsschutzvereinbarungen gewahr-
leistet ist.
2. Da6 bei ,Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen im Be-
triebskollektivvertrag und in den Arbeitsschutzvereinbarungen die Ver-
antwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
3 Far die Wahl von Arbeitsschutzobleuten in den Betrieben und Dienst-
stellen entsprechend den Chemnitzer Beschlassen bis zum 31. Oktober
1952 zu sorgen.
4. Der Urlaub regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Einzel-
heiten siehe auch Urlaubskatalog, Anlage ?? zum Betriebskollektiv-
vertra g):
5. Daftir zu sorgen, daa bei besonders schmutzigen Arbeithn die Wasch-
zeit gewahrt wird.
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Die Kollegen verpflichten sich:
Bw. Brandenbtirg-Alt
Durch standige Aufklarungsarbeit die Betrieb unfalle auf em Mindestmaf3
zu senken.
Bw. Grunewald
Durch Betriebsbegehungen die Unfall- und Gefahrenquellen festzustellen,
die Kollegen anzuleiten, Unfallquellen sofort zu melden und ftir schnellste
Beseitigung zu sorgen.
Bw. Brandenburg
Daf3 die Belegschaft mit der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft
vertraut gemacht wird. Monatliche Zusammenfassung der Arbeitsschutz-
manner zur seminaristischen Schulung.
a) Die Einhaltung der Arbeitsschutzbe:timmungen laufend zu Uberwachen.
b) Die Verteilung der Arbeitsschutzbekleidung und ihre zweckentspre-
chende Verwendung zu kontrollieren.
c) Unfallquellen aufzudecken und die befristete Beseitigung zu verlangen.
Bin. Brandenburg
In den monatlichen Dienstbesprechungen auf die Unfallverhiltung hinzu-
weisen und die Unfallquellen sofort zu beseitigen.
Bf. Briiek
Die Kollegen Wolley und Wegner verpflichten sich, mit alien Kraf ten
fur die Durchftihrung und Einhaltung der Verordnung sum Schutze der
Arbeitskraft zu sorgen.
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Abschnitt E
Sozial- und Gesundheitsfiirsorge
I. Die Leitung des Reichsbahnamtes verpflichtet sich:
a) die im Plan 1952 vorgesehenen Investrnittel in Hate von 335 100,? DM,
die sich auf die Dienstzweige wie folgt aufteilen:
Betrieb und Verkehr
Fahrzeugwirtschaft
Bahnanlagen
204 800;? DM
139 800,? DM
10500,? DM
in tibereinstimmung mit dem Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn
zweckgebunden und restlos zu verwenden.
Von diesen Summen sind bereitgestellt:
1. Fur den Batt von betrieblichen Soz1aleinrichtungen,
insbesondere Kitchen, deren Uberholung und Ausbau
Bw, Brandenburg-Alt
Bw. Brandenburg Hbf.
Bw. Seddin
Bf. Alexanderplatz
Bf. Grunewald
30 000,? DM
4000,? DM
5 000,? DM
6000,? DM
18 400,? DM
Insgesamt 63 400,? DM
Fiir Kinderheime und Kindertagesstatten
zwecks Durchfithrung von Generalreparaturen
Kinderheim Brandenburg
Kinlertagesstatte Seddin
3. Fiir den Neu-, Urn-
Aufenthalta-, Wasch-
Bf. Brandenburg Hbf
Bf. Brandenburg-Alt
Bf. Seddin
Bf. Wannsee
Bw. Seddin
13 300,? DM
9 500,? DM
Insgesamt 22 800,? DM
und Ausbau der Ankleide-, Ubernachtungs-,
und Baderaume sowie Abortantagen
Aufenthaltsraum 3 900,? DM
3 200,? DM
40 000,? DM
Abortanlagen 2 000,? DM
Wasch- und Umkleideraume 65,000,? DM
Insgesamt 114 100,? DM
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?
Bf. Potsdam Waschraume u. Abortanlagen 2 500,? DM
Bf. Wannsee und Bf. Nikolassee 1 000,? DM
Bf. Drewitz, Bf. Dreilinden
und Bf. Stahnsdorf 2 500,? DM
Bf. Wildpark 3 000,? DM
Em. Potsdam 2 500,? DM
Bw. Grunewald Aufenthaltsraume u. Waschraurne 9 500,? DM
Bww. GrunewaId Aufenth.-, Wasch- u. Umk1.-Raurne 12 500,? DM
Bf. Brandenburg Hbf. Aufenthalts- u. Waschraurne 4000,? DM
Bf. Brandenburg-Alt 1 000,? DM
Bf. Kirchmoser 500,? DM
Em. Brandenburg 8 000,? DM
Bw. Brandenburg 7 300,? DM
Versuchsanstalt Brandenburg Waschraume 6 500,? DM
Bf. Zehlendorf-Mitte Aufenthaltsraurne 2 300,? DM
Bf. Zehlendorf-West 3 000,? DM
Bf. Seddin 12900,? DM
Bf. Michendorf 1 000,? DM
Bf. Niemegk 1 000,? DM
Bf. Halensee 12 500,? DM
Bf. Wilmersdorf einschl. Bm u. Sm 10300,? DM
Generalreparaturen insgesamt 103 800,? DM
F?r soziale Einrichtungen
Mobel, Gardinen usw. 28 700,? DM
Ftir die Gruppe Betrieb und Verkehr 20 130,? DM
Fahrzeugwirtschaft 7 37O,?DM
Bahnanlagen 1 200,? IDM
4. Fiir die Unterhaltung von reichsbahneigenen Wohn-
gebauden (Generalreparatur)
Siedlung Seddin
Sonstige im Bezirk
33 000,? DM
16 000,? DM
Insgesamt 51 000,? DM
b) Fur die Verbesserung und Instandhaltung der Werkwohnungen aus
Mitteln des Direktorfonds die erforderlichen Baumaterialien durch
A.uschopfung innerbetrieblicher und brtlicher Reserven zur Verftigung
zu stellen.
c) In Zusammenarbeit mit den Betriebswohnungskommissionen far die
verantwortungsbewuf3te Verteilung der zur Verftigung stehenden Woh-
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nungen zu sorgen und these in in erster Linie den Aktivisten, den An-
gehorigen der Intelligenz und den besten Arbeitern und Angestellten
sowie, den Umsiedlern zur_Verftigung zu stellen,
d) Den Betrieben und Dienststellen ,Anlei Lung zu geben, daB keine Werk-
Dienstwohnung an kommunale Verwaltungsstellen ohne Zustimmung
des Unterbezirksvorstandes der IG Eisenbahn abgegeben werden und
Dienststellen Anweisung zu geben, unter Verwendung des Direktor-
fonds die Qualitat des Werkktichenessens zu verbessern, die Rentabi-
lip.t der Werkktichen durch Mechanisierung und Senkung der Selbst?
-
kosten zu erreichen und die personliche Verantwortung des Ktichen-
. leiters herauszustellen.
II. Der Unterbpzirksvorstand der IG Eisenbahn verpflichtet sich:
1. Die richtige Verwendung der ftir soziale und gesundheitliche Fiirsorge
bewilligten Mittel und des Direktorfonds mit Hilfe aller Arbeiter und
Angestellten standig zu kontrollieren.
2. Die Initiative der Werktatigen zur Mithilfe bei der Schaffung sozialer
Einrichtungen und Gewinnung neuer Wohnungen, z. B. durch frei-
willige Arbeitsleistungen, zu fOrdern.
3. Die Ktichenkommissionen so zu untersttitzen und anzuleiten, daB sie
befahigt sind, standig zur weiteren Verbesserung der Speisen und Er-
reichung der Rentabilitat der Werkktichen beizutragen und die Kon-
trolle in den Werkktichen zu verstarken.
4. Den Betriebsgewerkschaffsleitungen Anleitungen und Hilfe zu geben
bei der Schaffung von Kassen der gegenseitigen Hilfe nach dem vom
Bundesvorstand des FDGB herausgegebenen Musterstatut vom 25. Sep-
tember 1951 (Wochenzeitung ?Tribune", Nr..41, vom 7. Oktober 1951)
und den Riehtlinien des Zentralvorstandes der IG Eisenbahn, und hier-
zu in folgenden Betrieben Beispiele zu schaffen:
Bw. Brandenburg Hbf.
Bf. Seddin
Bm. Brandenburg
bis 31. Oktober 1952
bis 15. Oktober 1952 ,
bis 15. November 1952
5. Den Betriebsgewerkschaftsleitungen Anleitung bei der regelmaBigen
Schulung der Mitglieder der Kommission filr Arbeiterversorgung zu
geben.
6. Die BevolImachtigten der Sozialversicherung monatlich einmal zu
schulen.
7. Die Kollegen der Dienststellen verpilichten sich, daftir zu sorgen, daB
in alien Betrieben auf 100 Beschaf tigte mindestens em Beschdftigter
als Gesundheitshelfer des FDGB ausgebildet wird.
33
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Bw. Brandenburg
a) Die Sozialbevollmachtigten werden mit den erkrankten Betriebsange-
horigen standige Verbindung halten, sie betreuen, die Durchfahrung
der arztlichen Anordnungen tiberwachen und Verstne gegen die
Krankenordnung der SVK dem Vorsitzenden des Rates der Bevoll-
machtigten unterbreiten.
b) Bis zum 31. Oktober 1952 eine Kasse der gegenseitigen Hilfe zu schaffen.
c) Kranken und erholungsbedtirftigen Kindern den Kur- und Genesungs-
aufenthalt zu vermitteln.
Bw. Grunewald
Die im Entstehen begriffene Kasse der gegenseitigen Hilfe durch weitere
Mitgliederwerbung urn 5 Prozent zu erweitern.
Bf. Pou
Die Dienststellenleitung verpflichtet sich, ab 1. Oktober 1952 monatliche
Hohensonnenbestrahlung fur die Besrldiftigten durfliftihren zu lassen.
18 Kolleginnen und Kollegen der Belegschaft verpilichten sich, in ab-
wechselnden Gruppen monatlich eine Aufbauschicht am Nationalen Auf-
bauprogramm Berlins unter persdnlicher Anleitung der Dienststellen-
leitung zu leisten. Die iibrige Belegsebaft wird die.e Kollegen jeweils
durch vorzeitige Dienstablosung beim Aufbau unterstiltzen.
Termin: 1. August 1952.
Bm. Treuenbrietzen
Die Kollegen werden bis zum 31. Augu- t 1952 den 13ahnhofsvorplatz im
Zuge der Verschonerungsaktion herrichten.
III. Der Unterbezirksvorstand der 1G Eisenbahn verpflichtet sich:
a) Im Jahre 1952 336 Ferienplatze zur Verftigung zu stellen und die
Aufschltisselung der Urlaubsreisen entsprechend der Wichtigkeit und
Planerftillung der Betriebe und Dienststellen vorzunehmen. Von diesen
Platzen miissen mindestens BO Prozent den Prociuktionskraften der
Betriebe und Dienststellen zur Verffigung gestellt werden.
b) Mit alien groBeren Betrieben und Dienststellen entsprechend ihrer Be-
deutung bei der Erffillung des Transportplanes 1952 Betriebsurlaubs-
vereinbarungen abzuschliefien.
c) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen der Betriebe und Dienststellen an-
zuleiten, Feriendienstkommissionen zu bilden, die Betriebsausfltige und
Wochenendfahrten organisieren, wobei kulturelle und sportliche Ver-
anstaltungen im Mittelpunkt stehen rndssen.
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Abschnitt F
Kulturelle Betreuung
Die Leitung des Reichsbahnamtes Berlin 4 verpflichtet sich:
a) Die im Plan ftir 1952 vorgesehenen Mittel in Hobe von 9 000,? DM
und zwar ftir Gruppe Betrieb und Verkehr 5 604,? DM
Fahrzeugwirtschaft 2 204,? DM
71
Bahnanlagen 1 192,? DM
ftir Einrichtung und Unterhaltung von Kulturraumen, Roten Ecken in
den Betrieben und Dienststellen, ftir die Erweiterung und Einrichtung
von Betriebsbtichereien, getriebsfunithnlagen und Kinovorfahrgeraten
nach Ubereinstimmung mit. dem Unterbezirksvorstand der IG Eisen-
bahn restlos zu verwenden.
b) Die Leitungen der Betriebe und Dienststellen anzuweisen, die Mittel
aus dem Direktorfonds ftir die kulturelle Massenarbeit, far Kulturver-
anstaltungen dem Zweck entsprechend verwendet werden.
c) Im Jahre 1952 em n Kinderferienlager mit einer Gesamtkapazitat ftir 300
Kinder einzurichten und ftir ihre materielle und kulturelle Betreuung
Mittel zur Verftigung zu stellen.
4) Par das Kinderlager Golm werden aus dem Direktorfonds Mittel .be-
reitgestellt ftir die Anschaffung von Unterrichtsmaterial (Globus und
Mikroskop), Bucher und Unterhaltungsspiele.
e) Die Leitung der Betriebe ud Dienststellen anzuweisen, da6 die Aus-
gestaltung sozialer und kultureller Einrichtungen mit den Belegschaften
beraten werden, urn zu gewahrleisten, da6 diese Einrichtungen den
Bedtirfnissen und dem kulturellen Empfinden der Werktatigen ent-
sprechen.
fr Die Leitung der Betriebe und Dienststellen anzuweisen bei der Orga-
nisierung und Durchfahrung von Betriebsabendschulen und Betriebs-
seminaren zur Schulung der Gewerkschaftsaktivs zu helfen, durch Be-
reitstellung von Referenten in speziell fachlichen Fragen und Bereit-
stellung von geeigneten Raumen.
g) Vom 1, August bis 31. Dezember 1952 monatlich 450,? DM ftir Kultur-
veranstaltungen in den Westberliner Dienststellen bereitzustellen.
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Der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn verpflichtet sich:
a) Die restlose Verwendung der ftir die kulturelle Massenarbeit bereft-
gestellten. Mittel zu kontrollieren.
b) Den Betriebsgewerkschaftsleitungen Anleitung zu geben fur die ge-
samte kulturelle Massenarbeit, die Auiklarungs- und t1berzeugungs-
arbeit, insbesondere bei der Erlauterung der Ziele und Aufgaben des
Ftinfjahrplanes, der Bedeutung des Wettbewerbes, der Einftihrung von
technisch begrtindeten Arbeitsnormen und Materialverbrauchsnormen
und der Anwendung des Leistungslohnes.
c) Den Betriebsgewerkschaftsleitungen Anleitung zu geben bei der Ent-'
faltung der Produktionspropaganda, die Leistungen der Aktivisten her-
auszustellen und einen breiten Erfahrungsaustausch zu organisieren.
d) Zur Forderung und Verbreitung der besten Arbeitsmethoden den Be-
triebsgewerkschaftsleitungen Anweisungen zu geben, folgende Arbeits-
methoden vordringlich zu behandeln:
1. Kowaljow
2. Mamedow
3. Batsisk-Reichenbach
4. Lunin-Nina Nasarowa
5. Losinski-Opitz
6. Korolewa.
e) Die Kulturorganisationen und Kommissionen ftir kulturelle Massen-
arbeit anzuleiten und zu unterstiltzen bei der Entfaltung der Rationa-
lisatorenbewegung in den Betrieben und Dienststellen.
f) Den Gewerkschaftsfunktionaren Anweisungen zu geben bei der Bil-
dung von technischen Kabinetten, bei der Organisierung von Vortrags-
und Zirkelwesen, bei der Heranftihrung der Werktatigen an fortschritt-
liche Filme, Theater, Musik, vor allem bei der guten Durchftihrung der
Theaterwochen der Gewerkschaften,, bei der Forderung der ?Betriebs-
sportgemeinschaften und der Entwicklung und Festigung der Volks-
sportbewegung auf der Grundlage des .'iportleistungsabzeichens ?Be-
reit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens".
g) Zur Verbesserung der Schulungsarbeit 1st bis zum 20. September 1952
eine at beitsfahige Schulungskommission beim Ubv zu bilden.
h) Auf der Grundlage der Lehrgangsplanung des Zentralvorstandes bis
zum 5. September 1952 omen Schulbeschickungsplan ftir den Besuch
der Betriebsschule in Jiiterbog und der ,.Kalinin"-Schule im IV. Quar-
tal 1952 aufzustellen und die Ausnutzung der Kapazittit dieser Schulen
zu gewahrleisten.
?
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1) Die Betrfebsgewerkschaftsleitungen zur Teilnahme an den vom Bw.
Haldensleben aufgerufenen ?Wettbevv-erb urn die hochste Teilnehmer-
zahl im zweiten Lehrabschnitt der Betriebsabendschulen" zu mobilisieren
und sie zu untersttitzen, mit dem Ziel, mindestens 200 Teilnehmer fur
den II. Lehrabschnitt zu gewinnen.
k) Zur Erhohung des Niveaus der Zirkel regelmaffig Seminarvorbespre-
chungen mit den Zirkelleitern du,rchzuftihren und diesen Anleitupg bei
der Durchftihrung des Selbststudiums zu geben.
Verpfliehtungen der Betriebsgewerkschaftsteitungen
Bw. Brandenburg
Die Kulturorganisatoren und die Kommissionsmitglieder der BGL monat-
lich einmal seminaristisch zu schulen.
Bis zum 31. Dezember 1952 aus dem 40prozentigen Gewerkschaftsanteil
50 BUcher im Wert von 300,-- DM zu erwerben.
Bw. Gruriewald
Termingemafi mit alien Funktionaren die Gesetze und Verordnungen der
Deutschen Demokratischen Republik sowie die Beschltisse des Bundes-
vorstandes durchzuarbeiten, urn diesen eine f este Grundlage zur Diskus-
sion mit den Kollegen zu geben.
Die Jugend bei ihren ZusammenkUnften, bei Sport und Spiel zu unter-
sttitzen.
Bm. Brandenburg
Die Werbutig ftir die Teilnahme an den netriebsabendschulen zu ver-
starken.
. Bf. Brandenburg
Aus dem 40prozentigen Beitragsaufkommert in jedem Vierteljahr eine
groBere Kulturveranstaltung durchzuftihren.
Bf. Pou
Bis zum 15. August 1952 den Entwurf fur die Inbetriebnahme einer Be-
triebsabendschule zu erarbeiten und die kulturelle Betreuung der Beleg-
schaf t mehr als bisher zu fordern.
Bf. Buchholz-Zauche
6 Kollegen verpflichteten sich zur Teilnahme an den technischen Abend-
schulen.
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Bf. Wannsee
I. Am 13. Oktober 1952 zum ?Tag der Aktivisten- eine Kulturveran-
staltung durchzufiihren.
2. Bis zum 13. Oktober 1952 im KuIturratim eine rote Ecke mit einer
Thalmannbilste einzurichten.
3. Bis zum 25. Dezember 1952 einen Bilche schrank anzuschaf fen und eine
Bibliothek einzurichten.
Der Kollege DVst Fischer verpflichtet rich, 2 Koliegen von der Notwen-
digkeit zum Besuch einer FDGB-Schule zu tiberzeugen und diesen den Be-
such der Schule durch Freistellung zu gewahrleisten
Bf. Potsdam
1. In Verbindung mit der Dienststellenleitung eine Schief3sportgemein-
schaft zu grunden.
2. Gemeinsam mit dem RAW im freiwilligen Arbeitscinsatz einen Klein-
kaliberschieBstand herzurichten.
3. Einen Zirkel der Betriebsabendschule einzurichten und hierzu min-
destens 20 Teilnehmer zu werben.
Bf. Friedrichstrade
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, bis zum 21. Dezember
1952 samtliche Kolleginnen und Kollegen im FDGB zu organisieren.
Bf. Zoo
Die BGL verpflichtet sich, die ideologische Aufklaringsarbeit unter der
Belegschaft zu verstarken und zur Verbesserung eine Propagandaecke
im Vorraum des Bahnhofsbiiros einzurichten.
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Abschnitt G
Geltungsbereieh ? Geltungsdaper
1. Dieser Betriebskollektivvertrag gilt fir alle in einem Arbeitsverhalt-
nis oder Ausbildungsverhaltnis stehenden Arbeiter und Angestellten
des Reichsbahnamtsbezirks Berlin 4,
2. Fur Personen, mit denen nach den gesetzlichen Bestimmungen Einzel-
' vertrage abgeschlossen werden, konnen von diesem Kollektivvertrag
abweichende Sonderregelungen im Einzelvertrag getroffen werden.
3. Dieser Betriebskollektivvertrag gilt ftir das Jahr 1952 und tritt nach
seiner Registrierung rtickwirkend vom Tage der Unterzeichnung in
Kraft.
Er behdit seine Gtiltigkeit bis zum Inkrafttreten des Kollektivvertrages
f?r das Jahr 1953.
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Abschnitt 1-1
Sehlufibestiminungen
1. Soweit in diesem Betriebskollektivvertrag Arbeitsbedingungen keine
Regelung finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die AmtSleitung verpflichtet sich, die Leiter der Betriebe und Dienst-
stellen zur gewissenhaften Erffillung der Verpflichtungen in diesem
Betriebskollektivvertrag anzuhalten und eine Kontroile ither die Durch-
fiihrung dieser Aufgaben zu organisieren.
3. Die Amtsleitung und der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn ver-
pflichten sich, die quartalsmaBige Oberprilfung und Rechenschafts-
legung fiber die ErniHung der sich aus diesem BetrIcbskollektivvertrag
ergebenden Verpflichtungen zu organisieren und bei der Feststellung
von Verstnen gegen die Bestimmungen dieses Betriebskollektivver-
trages Mal3nahmen ffir ihre Beseitigung zu treffen und ffir die Er-
f fillung des Betriebskollektivvertrages Sorge zu tragen.
Der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn verpflichtet sich, den Be-
triebsgewerkschaftsleitungen Anleitung zu geben ffir die Organisierung
der Massenkontrolle und Rechenschaftslegung fiber die ErfilHung der
sich aus dem Betriebskollektivvertrag crgebenden Verpflichtungen.
4. Die Amtsleitung und der Unterbezirksvorstand der IG Eisenbahn ver-
pflichten sich, diesen Betriebskollektivvertrag innerhalb von 10 Tagen
nach erfolgter Registrierung in der erforderlichen Anzahl gedruckt an
die Betriebe zu verteilen.
Berlin, den 19. August 1952
Deutsche Reichsbahn Industriegewerlischaft Eisenbahn
Reichsbahnamt Berlin 4 Unterbezirksvorstand Berlin 4
Der Vorstand
Gruner
60
L. S. Dahl enburg
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Anlage 1
Tabelle
Entlohnung der Arbeiter in Reichsbahndienststellen
auBer Reiehsbahnausbesserungswerken
a) Zeitlohn
Lohn-
gruppe
Ortsklasse
GroB-Berlin
DM
Ortsklasse
A
DM
Ortsklasse
B
DM
Ortsklasse
C
DM
Ortsklasse
D
DM
Z 1
1,06
0,83
0,79
0,75
0,70
Z 2
1,12
0,91
0,86
0,82
0,78
Z 3
1,18
0,99
0,94
0,89
0,83
Z 4
1,23
1,10
1,05
0,99
0,94
Z 5
1,42
1,29
1,23
1,16
1,12
Z 6
1,66
1,51
1,43
1,36
1,31
Z 7
1,96
1,78
1,69
1,60
1,55
. Z 8
2,28
2,07
1,97
1,86
1,80
b) Leistungsgrundlohn
Lohn-
gruppe
Ortsklasse
GroB-Berlin
DM ,
Ortsklasse
A
DM
Ortsklasse
B
DM
Ortsklasse
C
DM
Ortsklasse
D
i DM
L 1
1,17
0,92
0,86
0,82
0,78
L 2
1,23
0,99
0,95
0,91
0,85
L 3
1,32
1,11
1,05
0,99
0,93
L 4
1,40
1,25
;
1,19
1,13
1,07
L 5
1,63
1,48
1,41
1433
1,29
L 6
1,91
1,74
1,64
1,56
1,51
L 7
2,25
2,03
1,94
1,84
1,78
L 8
2,62
2,38
2,27
2,14
2,07
61
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.
Noch Anlage I
Tabelle 2
Entlohnung der technischen und nichttechnischen Angestellten
Gehalts-
gruppe
Ortsklasse
Monatsgehalt
von DM bis DM
1
GroB-Berlin
A
200
173
167
162
157
220
193
187
182
177
2
Grof3-Ber1in
A
225
205
194
189
184
255
225
214
209
204
3
Grof3-Berlin
A
255
242
231
225
220
295
262
251
245
240
325
284
273
267
262
4
GroB-Berlin
A
295
264
253
247
242
5
GroI3-Berlin
A
330
314
291
280
269
370
334 ?
311
300
289
6
62
Grofi-Berlin
A
B
C
D
370
336
314
302
291
410
376
354
342
331
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Gebalts-OrtSklasse
gruppe
:
CIA-RDP83-004-15R013800090008-1
Noch Anlage I
Monatsgehalt
von DM bis DM
\
7 Grof3-Berlin
\ A
410
381
358
347
336
470
421
398
387
376
10
Gra-Berlin
A
Gra-Berlin
A
470
448
426
414
403
530
488
466
454
443
530
484
462
451
440
_ 590
544
522
511
500
Gra-Berlin
A
600
550
528
517
506
680
610
588
577
566
12
.A
? B
700
648
616
594
572
800
728
696
674
652
Gro6-Berlin
. A
810
756
724
702
680
930
836 ?
804
782
760
13
Gra-Berlin
A
950
864
832
810
788
1110
1004
972
950
928
63
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Tabelle 3
Meister
MI MuI
DM DM
_
GroB-Berlin 445 535
A 405 485
B 388 450
C 379 433
D 371 416
Tabelle 4
Technische Inteiligenz
JI J II Jill
DM DM DM
_ t
Noch Anlage I
M II I M IV
DM DM
655 825
595 750
556 705
533 683
515 662
J IV JV
410VE DM
GraB-Berlin 655-720 800-880 950-1065 1190- -1300 1455-1585
DDR 595-655 725-800 880? 970 1080-1180 1320-1440
Tabelle 5
Entlohnung der Itehrlinge
Die Entlohnung erfolgt in tThereinstimmung mit den vom Staatssekretariat
fur Berufsausbildung herausgegebenen Berufsausbildungsunteriagen
(Kompend ten)
Ausbildungszeit
1. Lehrhalbjahr bzw. bis zur 1. Zwischenpriifung
2. Lehrhalbjahr bzw. bis zur 2. ZwischenPrtifung
3. Lehrhalbjahr bzw. bis zur 3. Zwischenprilfung
4. Lehrhalbjahr bzw, bis zur 4. Zwischenprilfung
64
?
.?
Monatslohn in DM
65
73
85
100
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Noch Anlage I
Tabelle 5a,
Die Entlohnung der Lehrlinge soIcher Berufe, Wir die noch keine neuen
Berufsausbildungsunterlagen vom Staatssekrctariat Ur Berufsausbildung
erlassen sind, erfolgt nach folgenden Satzen:
Ausbildungszeit Monatslohn in DM
1. Lehrhalbjahr
2. Lehrhalbjahr
3. Lehrhalbjahr
4. Lehrhalbjahr
65
70
75
80
. 5. Lehrhalbjahr. 90
6, Lehrhalbjahr 100
Lehrlinge, die das Ausbildungsziel einer Ausbildurigsstufe vorzeitig er-
reichen, werpen nach den Lohnatzen der nachsthoheren Ausbildungs-
. stufe entlohnt. Lehrlinge, die durch ,das vorzeitige Ablegen der Lehr-
abschluliprtifungen den Beweis?erbracht haben, dal3 sie das Ausbildungs-
ziel erreicht haben, werden als Facharbeiter anerkannt und entsprechend
entlohnt.
Zu den Tabellen 5 und 5a
Lehrlinge, die nachweisbar von den Eltern oder Unterhaltspflichtigen ge-
trennt wohnen mtissen und denen keine freie Unterkunft gewahrt wird,
erhalten monatlich 20,? DM als Trennungsaufwand.
Soweit ftir Lehrlinge (bisher Junghelfer) eine hohere Entlohnung gezahlt
wurde, verbleibt es bei diesen Satzen bis zum Ablaut des Ausbildutgs-
. vertrages.
65
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Noch Anlage I
Tabelle 6
Entlohnung der Nachwuchskrafte
a) Technische oder nichttechnische B-Dienstanwarter
Familienstand Monatslohn in DM
Gro13-Berlin und A B, C, D
Unverheiratete 170 155
Verheiratete 220 200
b) Nichttechnische A-Dienstanwarter
Familienstand Monatslohn in DM
Grof3-Berlin und A B, C, D
Unverheiratete 200 180
Verheiratete 250 220
c) Fachschulingenieure wahrend der Ausbildung im Eisenbahndienst ?
? technische A-Dienstanwarter
Ausbildungsabschnitt Monatslohn in DM
GroB-Berlin und A B, C, D
im 1. Ausbildungsjahr
im 2. Ausbildungsjahr
350 320
370 340
d) Diplomingenieure, Diplomwirtschaftler und Juristen wahrend der
Ausbildung als Anwarter fiir den hoheren Eisenbahndienst
Ausbildungsabschnitt Monatslohn in DM
Gro13-Berlin und A B, C, D
im 1. Ausbildungsjahr 510 460
S
im 2. Ausbildungsjahr 550 500
Volljuristen (Assessoren) 550 500
66
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'
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Noch Anlage I
Reichsbahnfachschaler erhalten Betriebsstipendien in folgender
Familienstand Monatliches Stipendium in DM
GroB-Berlin und A B, C, D
Unverheiratete
Verheiratete
180 165
230 210,
f) Besucher von Arbeiter- und Bauernfakultaten erhalten vom Beginn bis
zur Beendigung des Studiums Betriebsstipendien in folgender Hale:
Familienstand Monatliches Stipendium in DM
Unverheiratete
Verheiratete
180
230
g) Aufstiegskrafte im Hochschulstudium erhalten vom Beginn bis zur
Beendigung des Studiums Betriebsstipendien in folgender fine:
Farnilienstand Monatliches Stipendium in DM
Studierende im 1. bis 5. Semester
Unverheiratete
Verheiratete
Nach bestandener Vorprtifutig
oder im 6. und hoheren Semester
Unverheiratete
210
260
240
Verheiratete 290
Aufstiegskrafte, die das Hocihschulstudium nach Inkrafttreten des Rah-
menkollektivvertrages 1952 aufnehmen, erhalten Staatsstipendien nach
den gesellschaftlichen Bestimmungen.
67
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Noch Anlage I
h) An A- und B-Dienstanwarter, Anwarter des hoheren Eisenbahndienstes,
Reichsbahnfachschtiler, Besucher von Arbeiter- und Bauernfakultdten
sowie an Aufstiegskral te im Hochschulstudium isl em rnonatlicher
Trennungsauf wand ftir
Unverheiratete in Mlle von 30,- DM
Verheiratete in Halle von 60,- DM
zu zahlen, wenn sie wahrend der Ausbildung oder des Studiums nach-
weisbar von der Familie getrennt wohnen mtissen und ihnen keine freie
Unterkunft gewahrt wird.
Bei kostenloser Unterbringung wird kein Trennungge1d gezahlt.
i) Betriebsassistenten sind der besonderen Eigenart und dem Ziel ihrer
Ausbildung entsprechend nach Abschnitt c) und h) zu entlohnen.
Betriebsassistenten, die bereits eine 11c-there Entlohnung erhalten, als
in Abschnitt c) und h) vorgesehen, 1st die hohere Entiohnung bis zur
Beendigung ihrer Ausbildung zu zahlen
Tabelle 7
Entlohnung der LKIN-Fahrer
LKW-Fahrer Orts- IV1onatslohn Leistungslohn in DM
klasse in DM Gruppe I Gruppe II
Auf Lastkraftwagen mit Gra-Berlin 295-325 1,53 1,68
einer Ladefahigkeit bis 3,5 t A 264-284 1,39 1,54
einschlialich Anhanger B 253-273 1,32 1,46
C 247--267 1,27 1,38
D 242--262 1,20 1,30
Auf Lastkraftwagen mit Gro13-Berlin 330-370 1,68 1,85
einer Ladef dhigkeit Uber 3,5 t
einschlialich Anhanger
auf Schwerlastfahrzeugen
(Culemayer) Omnibussen
68
A
314-334
B
291-i-311
C
280-300
D
269-289
1,54 1,68
1,46 1,60
1,38 1,52
1,30 1,44
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Noch Anlage I
LKW-Fahrer Orts- Monatslohn Leistungslohn in DM
klasse in DM Gruppe I Gruppe II
Auf Schienen-LKW Grof3-13-erlin 370-410
A 336-376
B .314-354
? 302-342
?
D 291-331
Die Einstufung der LKW-Fahrer im Monatslohn erfolgt entsprechend ihrer
Leistung und Qualifikation. Die Einstufung der LKW-Fahrer im Leistungs-
lohn erfolgt entsprechend ihrer Qualifikation, uncl zwar einfacha Fahrer
in Gruppe I, Fahrer mit Qualitatspriifung in Gruppe II.
?
Tabelle 8
Entlohnung der PKW-Fahrer
Qualifikation Ortsklasse Monatslohn in DM
Die Einstufung der PKW-Fahrer Grof3-Berlin 295-325
erfolgt entsprechend ihrer Quail- A 264-284
fikation und Leistung B 253-273
247-267
242-262
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Anlage II
Abschnitt A
1. Reichsbahnausbesserungswerke, Betriebsmaschinendienst und Direk-
tionshauptlager
a) Unterhaltungsarbeiten sowie Storungsbeseitigung an Maschinen,
rnaschinenartigen und elektrischen Anlagen, 7.. B. Gleiswaagen,
Kleinlok usw;
b) Warten und Bedienen der Maschinen und maschinenartigen An-
lagen, auch Aufbereitungsanlagen f ur Dagipfkes-lelspeisewasser;
C) Pflege und Bereitstellung der Werkzeuge und Gerate;
d) Werkstoff- und Ersatzteilbereitstellung, Zuschneiden, Zubereiten der
Farben und sonstiger Stoffe einschliefflich Ausgfibe;
e) Betriebshandwerke'rarbeiten an baulichen Anlagen;
f) Hilfsarbeiten beim Indizieren der Lokomotiven einschliefflich An-
und Abbau der Apparide.
2. Oberbau, Hochbau und Briickenbau, Vermessungswcsen
a) Brenn- und SchweiBarbeiten an Gleisanlagen, Briicken und Hoch-
? bauten und in den Aufarbeitungswerken fur Oberbau;
b) Pflege, Instandsetzung, Bereitstellung und Lagerung der Stoffe.
Werkzeuge und Gerate in den La,gern;
c) Weichenschlosserarbeiten;
d) Handwerkerarbeiten an baulichen Anlagen;
e) Hilfeleistung bei Vermessungsarbeffer;?.
3. Verkehrsdienst
a) Betriebshandwerkerarbeiten filr die Instandhaltung der Ladegerate;
b) Ausschlieffliches Warten und Instandhalten der E-Karren;
c) Ausschlief3liches Bezetteln und Verbleien;
d) Annehmen und Ausgeben von Reisegepack, Expragut, und
Frachtstiickgut;
e) Packen und Biindeln von Fahrkarten in den Fahrkartendruckereien;
f) Warten und Instandsetzen der Fahrkartendruckinaschinen.
70
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Noch Anlage II
Abschnitt B
?
Pr6,mienlohn fiir Zeitlohnarbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit Leistungslohnarbeiten zu verrichten sind
I. Pramien 'airmen an Zeitlohnarbeiter gewahrt werden, deren .Arbeiten
in unmittelbarem Zusammenhang mit Leistungslohnarbeiten stehen
und die die Normerfullung fordern, jedoch noch nicht leistungslohn-
fahigitsind.
2. Die leistungslohnverbundenen Arbeiten sind in Ziffer 8 aufgefilhrt.
3. Die H6he der Pramien ergibt sich aus:
a) dem Durchschnittsprozentsatz des Uberverdienstes der vom Arbeiter
unmittelbar beeinfluflten Leistungslohnarbeiten,
b) dem zu bestimmenden Beeinflussungsgrad (Leistungsfaktor) ent-
? sprechend der Forderung der Normerftillung.
Die Pramie wird als Zuschlag zum Zeitlohn der Lohngruppe gezahlt,
in die der Arbeiter eingestuft ist
4. Der Beeinflussungsgrad (Leistungsfaktor) wird quartalsweise durch die
Betriebs- oder Dienststellenleitung festgelegt._ Be! der Festlegung des
Durchschnittsprozentsatzes wird der im vergangenen Zeitabschnitt er-
reichte Uberverdienst zugrunde gelegt.
5. Der Beeinflussungsgrad (Leistungsfaktor) ergibt sich aus dem Ante!!
der Arbeit, in der der Zeitlohner die Normerftillung der Leistungs-
inner beeinfluf3t.
6. Der Beeinflussungsgrad (Leistungsfaktor) ergibt sich aus:
a) dem direkten Zeitanteil, in dem der Arbeiter Leistungslohnarbeiten
fordert, oder wo diese Ermittlung schwierig bzw. nicht moglich ist,
nacb
b) Faktor 1 .= 1/4
Anrechnukig des
Uberverdienstes,
Faktor 2 = 2/4 Anrechnung des
Oberverdienstes,
Faktor 3 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/09/20: CIA-RDP83-00415R013800090008-1
Noch Anlage II
Der Faktor 4 darf nur dann angewendet werden, wenn alle Ar-
beiten des Zeitlohners die Normethillung fordern, den Giltevor-
schriften entsprechen und terrningemal3 ausgeftihrt werden.
7. Der Durchschnittsprozentsatz ergibt sich aus dem Uberverdienst sdmt-
licher in
a) der Brigade oder Gruppe oder
b) der Meisterei oder
C) der Abteilung oder
d) dem Betrieb bzw. der Dienststelle
mit Leistungslohnarbeiten Beschaftigten
Verzeichnis der leistungslohnverbundenen Arbeiten
I. Leistungslohnverbundene Arbeiten im Betriebsmaschinendienst
a) Arbeitsvermessung in den Werkstiitten
b) Arbeitsprtifung in den Werkstatten und Bezirken
c) Arbeitsprtifung an Prtifstanden und Prtiffeldern
d) Brenn- und Schweifiarbeiten (Gas oder Elektro)
e) Bedienen von Kompressoren
f) Bedienen von Hammerfiihren
g) Forderarbeiten innerhalb der Werkgrenzen der Raw'e und aller
Dienststellen des Betriebsmaschinendienstes:
mit Kranen und Hebezeugen
mit Hand- oder Elektrokarren usw? auch Achsentransport
mit Schiebebtihne und Drehscheibe
mit Kleinlok und anderen Triebfahrzeugen
h) Rangieren innerhalb der Werkgrenten der Bw'e und Bww'e
i) Betriebshandwerkerarbeiten, Erhattung und Ausbesserung der Ma-
schinen, maschinenartigen und elektrischen Anla.gen
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Noch Anlage H
H. Leistungslohnverbundene Arbeiten im Oberbau
a) Streckensicherung
b) Handwerkliche Arbeiten an Mascliinen, Kranen und Kesselanlagen
c) Maschinenwartung an Gleisbau- und Stoprapparaten
d) Arbeitsvermessung auf den Baustellen
e) SchienenstaBschweiBungen in Betriebsgieisen, die im Zusammen-
hang mit Oberbauarbeiten-ausgefahrt werden
HI. Leistungslohnverbundene Arbeiten Ina Verkehr
a) Packen des Gutes in Gilterwagen, Giiterboden und Umladehallen
b) Ausschliefiliches Sortieren und Vergleichen der Begleitpapiere
c) Ausschlialiches Ausfertigen von Meldezetteln
d) Ausschlief3liches Ausbessern und Bezetteln von beschadigten Gatern
e) Ermitteln von Gewichten an Hand der Begleitpapiere und Aus-
zeichnen der Begleitpapiere mit Lade- und Standplatz-Nummern
f) offnen, Vorfiihren, Schlief3eri und Abkarren von kontrollpflichtigen
&Rem einschlief3lich Zollgiitern
g) F?hren von E-Karren, soweit die Arbeit nicht im Leistungslohn
ausgefiihrt werden kann
h) Anfertigen von Drucksatzen in Fahrkartendruckereien
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Anlage III
Zuschlage fiir schwere, gefahrllehe oder gesundheitsschidIgende Arbeiten
Zuschlage gem513 Abschnitt B, Ziffer 26, sind fur nachstehende Arbeiten
zu zahlen:
1. Reinigung in Heizkesseln und Rauchabzugskanalen statio-
narer Anlagen 0,20 DM
je Stunde
2. Entleerung, Reinigung und Reparatur von benutzten Aborten
und Fakalienpumpen in ortsfesten und fahrbaren Anlagen,
Klar- und Abwasserungsanlagen, Senk- und Abortgruben,
sowie von Sammelbehaffern der Abortanlagen
Wird die Entleerung, soweit keine andere Schopf moglich-
keit vorhanden ist, durch Einsteigen in die Abortgaibe mit
Eimern oder sonstigen Gefa.Ben ausgeftihrt, betcagt der
Zuschlag
Der Zuschlag ist ftir die Wartung und allgemeinci Saube-
rung der Aborte, wie das blofie Abwischen der Abortdeckel
oder der Sitzbretter, sowie das Reinigen der Abortraiume
nicht zu zahlen.
0,20 DM
0,40 DM
3. Unterhaltungsarbeiten an Gleiskurvenschmierapparaten in
den Betriebsgleisen 0,10 DM
4. Arbeiten an Saurebadern mit atzenden oder giftigen Stoffen
an Blei- oder Zinkschmelzen, sowie Arbeiten in Rau men mit
chemischer Rauchgasentwicklung 0,10 DM
5. Arbeiten an Lokkesselaussauerungsanlagen 0,20 DM
1. 6 Arbeiten am Sandstrahlgeblase, mit Spritzpistolen (z. B.
Teer- und Farbspritzapparate) sowie Arbeiten, die mit auf-
gesetzter Atemschutzmaske zu verrichten .sind 0,10 DM
7. Arbeiten mit ungeschtitztem Glasgespinst, Karbolineum,
Teer, Waschbenzin, Teergasol, Bitumen oder frisch im-
pragnieeten Holzern und Arbeiten bei der Gasbereitung
8. Absauern von Gebauden, Desinfektionen von Geb5.uden und
Fahrzeugen
0,10 DM
0,10 DM
9. Ablaugen, Abbeizen oder Abbrennen von Farbanstrichen,
sowie Entrostungsarbeiten 0,10 DM
74
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Noch Anlage III
10. Arbeiten (auch Streckenlaufer) in den Tunnelanlagen der
Berliner S-Bahn (iiber 5000 m lang) mit Ausnahme der Be-
schaftigten auf Tunnelbahnhofen
0,10 DM
11. Gerauschstarke Arbeiten in Kesselschmieden 0,15 DM
Den Zuschlag erhalten die Beschaftigten, die
a) Kesselschmiedearbeiten ausfiihren, sowie Beschaftigte
mit Zu- oder Hilfsarbeiten, die im Zusammenhang mit
Kesselschmiedearbeiten stehen, deren Arbeitsplatz in
unmittelbarer Nahe der Kesselschmiede liegt und die der
Larmeinwirkung besonders ausgesetzt sind
b) Kesselschmiedearbeiten auBerhalb der Kesselschmiede,
aber innerhalb der Lokkessel, aber ortsfesten oder be-
weglichen Dampf- oder Schiffskessel (Feuerbtichse, Lang-
kessel und Rauchkammer) ausftihren
Den Zuschlag erhalten auBerdem Beschaftigte, die wah-
rend dieser Kesselschmiedearbeiten in den Kesseln
andere Tatigkeiten verrichten und der Larmeinwirkung
besonders ausgesetzt sind
12. Aufstellen oder Beseitigen von Gerilsten (auch Hange- oder
Schwebegertisten) von 5 bis 10 m Hohe fiber dem Erdboden
oder der Wasseroberflache
fiber 10 m Hdhe fiber dem Erdboden oder der Wasser2
oberflache
13. Arbeiten in 3 bis 10 m Hale auf Geriisten, Masten, Bock-
oder Anlegeleitern und Arbeiten in Eisen- oder Holzkon-
struktionen (z. B. Brucken, Hallen, Stapeln)
Arbeiten auf Gertisten, Masten, Steildachern und Brucken
oder Hallenkonstruktionen fiber 10 m Hohe oder Arbeiten,
die mit Sicherungsgtirtel bzw. Leine auszuftihren sind
Arbeiten an freistehenden Schornsteinen fiber 20 m HOhe,
je m Ober 20 m
14. Abladen von sLangholz und Stammen
15. Unterfangungsarbeiten an Bauteilen und Arbeiten in
Schachten mit einem Querschnitt von weniger als 4 qm
und mehr als Tiefe
0,10 DM
0,20 DM
0,10 DM
0,20 DM
0,05 DM
0,10 DM
0,10 DM
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Noch Anlage III
16. Schutz-, Aufraumungs- und Instandsetzungsarbeiten, die
durch auBergewohnliche Naturereignisse verursaeht wer-
den und beschleunigt durchgeftihrt werden miissen (z. 13.
Schutz von Brticken und baulichen Anlagen bei Hochwasser
oder Eisgang, Beseitigung von Schrteeverwehungen, Stein-
schlag usw.)
0,25 DM
17. Aufraumungs-, Eingleisungs- und Einebnungsarbeiten auf
und an betriebswichtigen Gleisen von Beginn dieser Ar-
beiten bis zur Herstellung der Befahrbarkeit 0,50 DM
18. Beseitigung von Schienenbrilchen an Hauptgleisen 0,20 DM
19. Weichenreinigen, das ausschliernich mit starkem Rangier-
betrieb (Ablaufberg, Zugbildungsgruppe wahrend des fort-
laufenden Rangiergeschaf tes und bei stark befahrenen
Kreuzungsweichen) wahrend des fortlaufenden Betriebes
durchgeftihrt werden mull
0,10 DM
20. Filr gesundheitsschadigende Arbeiten, die nicht in den Ziffern 1 bis 11
aufgefiihrt sind, 1st far die Dauer ihrer Ausfahrung em Erschwer-
nisztischlag von 0,10 DM je Stunde zu zahlen, sofern das zustandige
Amt far Arbeit (Arbeitsschutzinspektion) sic als gesundheitsschadi-
gend nach den Bestimmungen tiber die Anerkennung gesundheits-
schadigender Stoffe durch em schriftliches Gutachten bestatigt.
?
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Anlage IV
Richtlinien iiber die Entschadigung fiir die Benutzung eigener Werkzeuge,
Gerate, Maschinen und Fahrzeuge fiir Zwecke der Deutschen Reichsbahn
1. Eigene Werkzeuge, Gerdte, Maschinen und Fahrzeuge mUssen den
Unfallverhiltungsvorschrif ten entsprechen und dilrfen nur mit Zu-
stimmung oder auf Anforderung des Betriebs- und Dienststellenleiters
benutzt werden.
2. Entschadigungen werden Eh. die Benutzung eigener Werkzeuge, Gerate,
Maschinen und Fahrzeuge nur gezahlt, wenn sie auf Anforderung des
Betriebs- oder Dienststellenleiters benutzt werden.
3. Die Mille der Entschddigung filr Werkzeuge, Gerdte und Maschinen
richtet sich nach dem Eigenwert, der im Einzelf all zwischen der Lei-
tung des Betriebes oder der Dienststelle und dem Eigentiimer festzu-
legen und in angemessenen Zeitabstanden zu iiberpriffen 1st. Als Ent-
schadigung konnen je nach dem wirtschaftlichen Nutzen bis zu 4 Pro-
zent des Eigenwertes monatlich festgelegt werden.
4. Fiir im dienstlichen Auftrag benutzte Fahrzeuge werden gewahrt:
bei Einzelfahrten bei standiger Benutzung monatlich
hochstens
a) fur Motorr?r je km 0,10 DM 60,? DM
b) fUr Fahrrader je km 0,04 DM 15,? DM
Daneben sind Kosten,fiir Instandhaltung, Kraftstoffverbrauch, Schmier-
olverbrauch und Bereifung sowie sonstige allgemeine Unkosten nicht
zu erstatten. Werden Treibstoff oder 01 vom Betrieb oder von der
Dienststelle unentgeltlich zur Verfiigung gestellt, so verringern sich
die Vergiltungssatze zu a) und b) um den Tagespreis des Treibstoffes
oder Ols.
5. In begriindeten Ausnahmefallen konnen durch die Generaldirektion
Reichsbahn und den Zentralvorstand der 1G Eisenbahn andere Ent-
? schaligungssatze festgesetzt werden.
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Anlage V
Kassenverlustentsebadigung
1. Fur die bei der Bargeldannahme entstandenen Verluste wird den ver-
antwortlichen Annehmern eine Entschadigung nach der Halle der von
ihnen vierteljahrlich vereinnahmten Betrage gewahrt (siehe Ziffer 4).
2. Entschadigungsberechtigt sind alle Besehaftigten, die folgende Gelder
bar einnehmen:
a) Bargeldeinnahme bei den Kassensehaltern, Abfertigungsschaltern
und Zahlstellen (siehe Ziffer 4a bis
b) Geldbetrage, die den Schaltern und Zahlstellen ilbergeben werden
zur Barauszahlung von Lohnen, sonstigen persilnlichen Bezilgen,
Nachnahmen, Rechnungen und zur Einlosung von Personalschecks
auf die Reichsbahn-Sparkasse (siehe Ziffer 40).
c) Bargeldablieferungen bei den Kassen von den Schaltern, Zahlstellen,
Zug- und Kraftwagenbegleitem, I3arabhebungen von den Geldan-
stalten, Barvorschiisse und Barzuschtisse, die urimittelbar von der
Hauptkasse oder eine Vermittlungskasse eingehen (siehe Ziffer 4d).
3. Nicht entschadigt werden Beschaftigte:
a) die nur Gelder befordern (wie Kassenboten, Kraftwagenftihrer usw.),
b) die nur die Buchfiihrung besorgen,
c) die beim Eintaten der Lohne helfen, ohne far den Tiiteninhalt ver-
antwortlich zu sein,
d) die nur die verschlossenen Lohntuten aushandigen.
4. Die Verlustentschadigung f(ir die Einnahme unter Ziffer 2 betragt so-
wohl bei standiger als auch aushilfsweiser Tatigkeit im Kassendienst:
a) far je 1000,? DM Bargeldeinnahme an den Fahrkarten-,
Gepack- und Exprefigutschaltern 0,30 DM
b) far je 1000.? DM Bargeldeinnahme an den Giffer- und
Eilgutschaltern
Schalter, die Personen und Gtiter abfertigen, rechnen als
Fahrkartenschalter. Auszahlungen an den Schaltern zu a)
und b) werden nicht entschadigt
78
0,20 DM
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Noch Anlage V
c) fur je 1000,? DM Bargeldeinnahme an sonstigen Schaltern
und fur je 1000,? DM der den Zahlstellen iibergebenen
Geldbetrdge zur Barauszahlung von Lohnen und sonstigen
personlichen Bezugen und Nachnahmen an besonderen
Nachnahmeschaltern, zur Eintiltung von Lohngeldern
unter Verantwortung f?r richtigen Tilteninhalt und zur
Einlosung von F'ersonalschecks auf die Reichsbahn-Spar-
kasse
d) filr je 1000,? DM Bargeldeinnahme aus den Ablieferungen
von Kassen, Schaltern, Zahlstellen, Zug- und Kraft-
wagenbegleitern sowie aus Barabhebungen, Barvor-
schnssen und Barzuschtissen
Werden diese Bargeldeinnahmen vom Beschaftigten, der
sie entgegennimmt, zu Selbstauszahlungen nach AiDsatz d)
verwendet, wird fiir den ansgezahlten Betrag an Stelle
von 0,03 DM eine Entschadigung von 0,05 DM fiir je
1000,? DM gewahrt.
0) f?r je 100,? DM Bargeldeinnahme der Beschaltigten im
Zugbegleitdienst aus dem Verkauf von Fahrausweisen, aus
der Abfertigung von Fracht-, Eilsttick-, Gepack- und
ExpreBgutsendungen in den &igen'
f) f?r je 100, .?DM Bargeldeinnahmen der Beschaftigten im
Kraftwagenbegleitdienst aus den Beforderungen von Per-
sonen und Giitern
0,05 DM
0,03 DM
1,? DM
0,30 DM
5. Bei Annahmen von Bargeld in ausldndischer Wahrung erh?hen sich
die Satze unter Ziffer 4 urn 20 Prozent.
6. Als Hochstbetrag werden vierteljahrlich 4.5,? DM gewahrt.
7. Die Verlustentschddigung wird vierteljahrlich gezahlt, und zwar auf
Grund eines Forderungsnachweises, den der Beschaf tigte selbst fiihrt,
am SchluB des Kalendervierteljahres abschlieSt, unterschreibt und bis
zum 5. des nachfolgenden Monats an seinen Betrieb oder seine Dienst-
stelle abgibt.
8. Bei der Berechnung der Verlustentschddigung wird die vierteljahrliche
Einnahme nach Ziffer 4a bis d auf voile 1000,? DM und nach Ziffer 4e
und 4f auf voile 100,? DM aufgerundet. Bleibt die Gesamtentschadi-
gung des Vierteljahres unter 0,50 DM, wird sie nicht gezahlt.
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Anlage VI
Montageabkommen
I. Orts- und Nahmontagen
Orts- oder Nahmontage ist Montage, die mindestens 5 km vom standigen
Arbeitsplatz entfernt ist und von der die tagliche Heimreise dem Be-
schaftigten zugemutet werden kann.
Dieser Grundsatz gilt auch fur Unterhaltungs-, Reparatur- oder Ent-
wesungsarbeiten.
Fur die Berechnung der Entfernung von mindestens 5 km ist als standiger
Arbeitsplatz der Sitz der Dienststelle bzw. Sitz der AuBenstelle, f?r Bahn-
unterhaltungsarbeiter der stdndige Unterhaltungsbezirk (Bahnmeisterei)
anzusehen. Bei auswartiger Beschaftigung wird die tagliche regelmaBige
plantnaf3ige bzw. tatsachlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. Vberschreitet
bei einer auswartigen Beschaftigung die Ausbleibezeit die Arbeitszeit,
wird taglich die tatsachliche Arbeitszeit, mindestens jedoch die regel-
maf3ige bzw. planmaf3ige Arbeitszeit bezahlt.
1. Bei Orts- oder Nahmontagen sowie bei Unterhaltungs-, Reparatur- oder
Entwesungsarbeiten wird die fiber die higliche regelmaBige planmal3ige
bzw. tatsachliche Arbeitszeit hinausgehende Fahr-, Waite- und Wegezeit
mit 1,? DM je Stunde vergiitet. Arbeitspausen rechnen "nicht zur
Wartezeit. Die zu vergiitenden Zeiten (Minuten) sind Iliglich zusammen-
zuzahlen. Angefangene Stunden sind auf halbe Stunden aufzurunden
und mit 0,50 DM zu bezahlen.
2. Beschaftigte der Bauziige, die nicht in den Bauztigen wohnen und die
taglich an ihren Wohnort zurfickkehren, erhalten die Fahr-, Warte-
und Wegezeit nach Ziffer 1 vergtitet.
3. Die Fahr-, Warte- und Wegezeiten beginnen und enden am stdndigen
Arbeitsplatz oder, wenn dieser nicht bertihrt wird, an dem dem Wohn-
ort des Beschaftigten guns tigst gelegenen Bahnhof, von dem aus der
Beschaftigte den auswdrtigen Arbeitsplatz mit dem geringsten Zeitaufl
wand erreicht. Filr Fuf3wegstrecken werden je Kilometer 12 Minuten
berechnet.
IL Fernmontagen
Fernmontage ist jede Montage, die eine Ilbernachtung am Ort der Mon-
tage notwendig macht und von der dem Beschaftigten die tdgliche Ruck-
kehr zu seinem Wohnsitz nicht zumutbar ist.
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Noch Anlage VI
Dieser Grundsatz gilt auch far Unterhaltungs-, Reparatur- oder Ent-
wesungsarbeiten.
1. a) Beschaftigte in Bauzagen aller Art, die durch die Bauzugktichen
versorgt werden, erhalten je Einsatztag im Bauzug 4,? DM.
b) Beschaftigte, die in Bauztigen innerhalb ihrer Wohngemeinde ein-
gesetzt sind und auf Anordnung in Bauzagen tibernachten, erhalten
je Einsatztag im Bauzug 2,50 DM.
2. a) Beschaftigte in Montage-, Unterhaltungs-, Reparatur- oder Ent-
wesungstrupps, die in Wohnwagen abernachten und ihre Verpfle-
gung selbst besorgen und zubereiten massen, erhalten je Einsatz-
tag 5,-- DM.
b) Mtissen diese Beschaftigten innerhalb ihrer Wohngemeinde auf An-
ordnung in Wohnwagen abernachten, erhalten sie je Einsatztag
2,50 DM.
3. Beschaftigte in Stoff- und Kurierwagen, die in diesen tibernachten
massen oder taglich langer als 16 Stunden unterwegs sind, erhalten
je Einsatztag 5,? DM.
4. a) Beschaftigte, die zu Montage-, Unterhaltungs-, Reparatur- oder Ent-
wesungsarbeiten eingesetzt sind und denen behordeneigene o-der
vertragliche Unterkunft zur Verftigung gestellt wird, die ihre Ver-
pflegung selbst besorgen und zubereiten mtissen, erhalten fur. jeden
Tag eine Vergatung von 5,? DM.
b) Muss en diese Beschaftigten auf3erdem far aternachtung selbst auf-
kommen, erhoht sich die tagliche Vergtitung auf 7,? DM.
5. Hin- und Rackreise zum und vom Montageort (Ort der auswartigen
Beschaftigung) gelten als Einsatztage, wenn die Hinreise bis 16 Uhr
angetreten oder die Rtickreise nach 8 Uhr beendet wird. Wird die Mn-
reise nach 16 Uhr bis 22 Uhr angetreten oder die Rtickreise nach
2 Uhr bis 8 Uhr beendet, sind 50 Prozent der Vergatungssatze zu
zahlen. Bei Hinreisen nach 22 Uhr bis 24 Uhr oder bee-ndeter Rtick?
reis2 von 0,01 Uhr bis 2 Uhr wird keine Vergutung gezahlt. Bei Urlaub,
auch wenn sich der Beschaftigte am auswartigen Beschaftigungsort
befindet, und bel Familienheimfahrten ist nur die anteilige Mietsent-
schadigung zu gewahren. Wird behordeneigene oder vertragliche Un-
terkunft B. Bauzug) zur Verftigung gestellt, ist keine Entschadigung
zu zahlen. Beschaftigte, die wahrehd der auswartigen Tatigkeit arbeits-
unfahig erkranken, erhalten die Vergatung weitergezahlt, wenn sie
am auswartigen Beschaftigungsort aufgenommen werden. Bei Auf-
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Noch Anlage VI
nahme in em n Krankenhaus oder Rtickkehr zum Wohnort wird bis zur
eventuellen Losung des Mietverhaltnisses die anteilige Miete ftir, die
Wohnung am Beschaftigungsort erstattet.
6 Unbedingt notwendige Auslagen, die dem Beschiif tigten durch die aus-
wartige Beschaftigung entstehen (z. B. Beforderung von Werkzeug-
kisten, Gepackaufbewahrung, Zimmerbestellung, Post-, Telegramm-
und Fernsprechgebtihren, Beforderung mit andel-en Verkehrsmitteln),
sind in der nachgewiesenen Hale zu erstatten.
Allgemeine Bestimmungen
1. Das Montageabkommen gilt ftir alle Beschaftigteo, die Montage-, Un-
terhaltungs-, Reparatur- oder Entwesungsarbeiten ausfiihren otter un-
mittelbar und stanclig am Montageort beaufsichtigen, sowie ftir Be-
schaftigte im Stoff- und Kurierwagen, soweit sic die unter I. und II.
festgesetzten Voraussetzungen erfullen.
Uberwachungsbeauftragte, Abnahmeinspektoren und Bauwarte fallen
unter das Montageabkommen.
Fur Reisen der tibrigen Beschaltigten ,zur Austibung der Dienstauf-
sicht gilt die Verordnung tiber Reisekostenvergiltung, Trennungsent-
schadigung und Umzugskostenvergtitung vom 1 Dezember 1949; und
nicht das Montageabkommen.
2. Bei Ausfuhrung von Montage-, Unterhaltungs- Reparatur- oder Ent-
wesungsarbeiten werden keine Reisrkosten gezahlt.
3. Neben der Zahlung der unter Abschnitt II fiir Fernmontage vorge-
sehenen Vergtitungen darf in keinem Falle Montagegeld ftir Orts- und
Nahmontage gewahrt vverden.
4 Bei Dienstreisen erhalten Beschaftigte, die unter das Montageabkom-
men fallen, an SteIle der Vergtitungen nach dem Montageabkommen
Tage- und tThernachtungsgelder nach der Reisekostenverordnung vom
1. Dezember 1949. ?
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Protokollerklarung
zum Rahmenkollektivvertrag fiir die Betriebe-und Dienststellen
der Deutschen Reichsbahn vom 4. Juni 1952
Die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und der Zentralvorstand
der IG Eisenbahn erklaren zum Abschnitt B III ? Entlohnung ? sowie
zum GehaltsgruPpenkatalog (Anhang II):
1. Die Protokollerklarung zum Rahmenkollektivvertrag air die Betriebe
und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn vom 11. Juni 1951 fiber
die Zahlurig von Ausgleichszulagen in GroB-Berlin bleibt weiterhin
2. Die Verftigung der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn vom
2. August 1951 ? 123/300/244.1/51 ? und vom 13. September 1951 ?
123/300/244.1/51 ? fiber die Neuregelung der Westgeldzahlung an west-
berliner Eisenbahner gelten weiter.
3. Nachtrag Nr. 1 vom 28. April 1952 zum Rahmenkollektivvertrag fur
die Betriebe und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn vom 11. Juli
1951 far Kraftfahrer gilt welter.
Berlin, den 4. Juni 1952
Deutsche Reichsbahn Eisenbahn im FDGB
Generaldirektor Zentralvorstand
Kramer Seeger
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Richtlinien fiir Gewahrung von Erholungsurlaub
(Die Dienststellen benutzen these Aufstellung als Richtlipie zur indivi-
duellen Einstufung der Kollegen. Die Urlaubslisten sind dem Rba zur
Genehmigung vorzulegen.)
1. Urlaub fiir leitendes Personal und technisches Personal mit leitender
Tatigkeit:
24 Tage nach ? 34c des Gesetzes der Arbeit ir Verbindung mit ? 5
Ziffer 2c der Verordnung tiber Erholungsurlaub
Amtsvorstand
Leiter der Polit-Abteilung
Hauptbuchhalter
Leiter der Gruppe Betrieb,Verkehr
Leiter der Gruppe Fahrzeugwirtschaft
Leiter der Gruppe Bahnanlagen
2. Urlaub fur leitendes und technisches Personal mit verantwortlicher
Tatigkeit:
18-24 Tage nach ? 34c des Gesetzcs der Arbeit in Verbindung mit ? 5
Ziffer 2b der Verordnung fiber Erholungsurlaub
24 Tage Vertreter des Leiters der Polit-Abteilung,
Vertreter des Hauptbuchhal ters
Dienstvorsteher der Dienststellen Rangklasse Ia und Ib
Abteilungsleiter Kader
22 Tage Abteilungsleiter Verwaltung
Dienstvorsteher der Dienstsielle Rangklasse II
Dienstvorsteher-Vertreter in Dienststellen der Rangklassen
Ia und Ib
3. Urlaub fiir Beschaftigte mit verantwortlicher Tatigkeit:
18-24 Tage nach ? 5 Ziffer 2b der Verordnung iiber Erholungsurlaub
24 Tage Betriebsingenieure (BiBing, Bau:Ring)
Verkehrskontrolleure
Lokfiihrer
Meister in Lehrwerkstatten und Lehrgesel len
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22 Tage Instrukteure der Polit-Abteilung
Bilanzbuchhalter
Leiter der Zugleitung und der Verkehrsleitung
Lokfahrmeister
20 Tage B-W-V-Grupperileiter der Bw'e und Bww'e unci AV 5
Ausbildungsleiter auf _den Bahnhofen
Dieristvorsteher der Dienststellen der Rangklassen Ma,
Ilib und IV
Vertreter der DVst der Rangklasse II
Sachbearbeiter auf A 2 Raten beim Rba 4
TAN-Sachbearbeiter beim Rba 4
Fahrdienstleiter auf den Befehlsstellwerken Sed, r Mip, Pd,
Wp, Bn I, Ba, Big I, Pou, Ahu
Leiter des Verkehrsdienstes auf den Bahnhofen Pd, Bn, Ba
Rangierpersonal der Bfe Sed, Pd, Wp, Bn, Ba, Big
Rottenaufsichtskrafte der Bm. Sed, Bn, Pd, Big
Betriebstiberwachung Sed
Zugleiter Pou und Frie
Aufsichtftihrende der Gtiterbfe. Sed, Bn und Ba
18 Tage Zugilberwacher
Zugleiter Gr. 8
Sachbearbeiter auf A 3 Raten beim Rba 4 und in den
Dienststellen
Fahrdienstleiter
Diensthabende (Aufsicht) der Bfe Ale, Frie oben (S-Bahn)
Samtliche Beschaftigte unter Tage
Kassenverwaltung der Bahnhofskassen
Kassenverwaltung von Abfertigungskassen, sofern sie standig
oder tiberwiegend diese Tatigkeit verrichten
Zugabfertiger
Leiter des Wagendienstes
Beschaftigte des Au13erenwagendienstes
Beschaftigte der Verkehrsleitung und Unterverteilungsstellen
im Rba 4
Fahrmeister
LoKdienstleiter
Zugschaffner
Zugftihrer
Zugrevisoren
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Lademeister
Stellwerksmeister
Weichenwarter
Rottenaufsichtskrafte
Rangierpersonal
Kleinlokfilhrer
Zugmelder
Maschinisten
Arbeitsaufnehmer
Materialbereitstellung
AV 4 in den Bw'en und Bw w-en
Oberwerkmeister
Werkmeister
Werkf iihrer
Wagenmeister
Lagermeister in den aw'en und Bww'en
Arbeitsvorbereiter
TAN-Bearbeiter auf den Dienststellen
Leiter der Betriebsktichen Bn. Sed, Gd unci Ale
4. Uriaub fiir Beschaftigte mit gesundheitsschatligender Arbeit
nach ? 5 Ziffer 2a der Verordnung tiber Erholuru_surlaub ?
18 Tage Beschaftigte des Wasserwerkes Halensee, sofern sie durch die
chemischen Wasserenthartungsmittel in ihrer Gesundheit ge-
fahrdet werden
5. Urlaub fiir Beschaftigte mit schweren Arbelien
?18-24 Tage nach ? 5 Ziff. 2a der Verordnung fiber Erholungsurlaub ?
24 Tage Lokheizer
Schweifier in der Lokunterhaltung
Schmiede, wenn sie tiberwiegend am Feuer arbeiten
Kesselschmiede
Bahnunterhaltungsarbeiter, wcnn sie tiberwiegend im NS-
Tunnel beschaftigt sind
22 Tage Schweiller im Wagenunterhattungsdienst
Mater, wenn sie tiberwiegend mit Nitro- und Bleifarben be-
schaftigt sind
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20 Tage Schmiede, sofern sie nicht tiberwiegend am Feuer arbeiten
Rohrblaser
Reiniger von Feuerbuchsen
18 Tage Kohlenlader
Kanalarbeiter
Beschaf tigte, die standig an heiben Kesseln oder Feuerung-
anlagen, an Lokomotiven in warmem Zustand oder am Lok-
bzw. Wagenunterbau arbeiten (als Arbeiten am Lokunter-
bau gelten solche Arbeiten, die unterhalb des Umlaufs aus-
zufiihren sind)
Bahnunterhaltungsarbeiter
Beschaltigte der Schlackenentladestelle Sed
Weichenreiniger, sof ern sie Zuschlage nach Anlage III Ziff. 21
des Rahmenkollektivvertrages 1952 erhalten
Betriebsarbeiter, die tiberwiegend in der Unterhaltung der
Schienenschmiervorrichtungen beschaftigt sind
Gtiterboden- und Gepdckarbeiter
Orts- und Fahrladeschaffner.
Weichenschlosser
Zusatzurlaub
1. Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung (Aber Erholungsurlaub vom
30. September 1951, GB1. 51, S. 880, ? 2.
Der zusatzliche Urlaub kann im Urlaubsjahr gewahrt werden, wenn
die mindestens drei-, ftinf- oder zehnjahrige ununterbrochene Tatig-
keit im Betriebe der Deutschen Reichsbahn vor dem 30. Juni des
TJrlaubsjahres vollendet wird.
2. Als Urlaubsvergtitung ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei
Monate vor Urlaubsbeginn zu zahlen. 1st dem Urlaubsantritt eine
Arbeitsbefreiung wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorausge-
gangen, so 1st der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor
Beginn der Krankheit oder Schwangerschaft zugrunde zu legen.
Zum Durchschnittsverdienst gehoren nicht einmalig gewahrte Pramien,
Vergtitungen tiber Einzelleistungen, tberstunden und Trennungsgelder.
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Anhang
Betriebskollektivvertrag
des Bahnbetriebswerkes Seddin
Der Hetriebskollektivvertrag sctzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
A. Verpflichtungen des Dienststellenleiters der Betriebsgewerkschafts-
leitung und der Belegschaft des Bw. Seddin zur gewissenhaften und
termingerechten Erbilflung des Beyiebsplanes, zur Entwicklung des
sozialistischen Wettbewerbs und zur Verbreiterung der fortschritt-
lichen Produktions- und Arbeitserfahrungen
1. Planauflagen
2. Verpflichtungen des Dienststellenleiters
3. /Verpflichtungen der Betriebsgewerkschaftsleitung
4. Verpflichtungen der Belegschaft
B. Arbeits- und Lohnbedingungen
(siehe Betriebskollektivvertrag Rba Bin. 4)
C. Fachlicher Nachwuchs
D. Arbeitsschutzvereinbarung
E. Sozial- und Gesundheitsftirsorge
F. Kulturarbeit und Sport
G. Wachsamiceit
H. Geltungsbereich und Geltungsdauer
(siehe Betriebskollektivvertrag Rba Bin. 4)
J. SchluBbestimmungen
(siehe Betriebskollektivvertrag Rba Bin. 4)
Anlagen zum Betriebskollektivvertrag:
I. Urlaubskatalog (s. Rba 4)
2. Urlaubsvereinbarung
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?
A
Der Betriebsplan 1952 und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen
des Dienststellenlelters, der Betriebsgewerkschaftsleitung und der
Belegschaft des Bw. Seddin
I. Planaufgaben
Steigerung gegentiber dem Vorjahr
Lokfahrdienst um 30,8 'rozent
Wagenbau urn 27,8 Prozent
Steigerung der Arbeitsproduktivitat urn 3 Prozent
Senkung der Selbstkosten urn 8 Prozent
Die Dienststellenleitung, die Betriebsgewerkschaftsleitung, Gruppenleiter,
die Brigaden, alle Arbeiter und Angestellten verpflichten sich:
a) Den vorgelegten Plan auf der Grundiage der Wettbewerbe in quaff-
tativer und quantitativer Hinsicht zu erfilllen und tiberzuerftillen.
b) Die Selbstkosten zu senken in bezug auf Einsparunr von Energie, Ma-
terial und Betriebsstoffen, AusschuB und schlechte Arbeit zu vermeiden
und alle kostenerhohenden Faktoren zu beseitigen.
c) Die Arbeitsdisziplin zu festigen.
II. Verpflichtung des Dienststellenleiters
a) Das kveitere Anwachsen der Arbeitsproduktivitat und die Senkung der
Selbstkosten zu fordern und zi titer bessere Produktionsver-
fahren und fortschrittliche Neuerermahoden einzu f?hren.
b) Durch Einftihrung neuer Arbeitsmethorlen die innerbetrieblichen Wett-
bewerbe so umzugestalten, daf3 durch nachfolgende Punkte eine sechs-
prozentige Selbstkostensenkung erreicht wird:
1. Alla Lok des Bw. durch Wettbewerb Lok gegen Lok in personliche
Pflege zu nehmen.
2. Die technisch begriindeten Kohlenverbrauchsnorrnen fur Bw. Seddin
auszuarbeiten.
3. Eine erhohte Kohleneinsparung durch Ausarbei Lung einer Analyse
des Kesselwassers, urn dadurch einen verminderten Kesselsteinansatz
zu erzielen.
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4. Die Standzeiten am Auswaschtag der Baureihe 52 durch Einftihrung
eines Auswaschplanes und des Reparaturplanes urn 25 Prozent zu
senken. Hierzu einen innerbetrieblichen Wettbewerb zwischen Lok-
und Schlosserbrigaden nach Patensechaften einzufilhren.
c) Die wirtschaftliche Rechnungsfilhrung zu verbessern, Erhohung der
Sparsamkeit aller Mittel, urn die Voraussetzung filr die Einhaltung der
im Plan festgelegten Lane und Gehaltssummen zu pflegen und laufend
zu kontrollieren. Die Qualifikation der Kader zu erh?hen, die Arbeits-
bedingungen zu verbessern und die soziale und kulturelle Betreuung
der Arbeiter und Angestellten zu gewahren.
d) Die innerbetrieblichen Wettbewerbe schnellstens auszuwerten und die
Ergebnisse als Unterlagen fi_ir die Auszeichnung als Bestarbeiter und
Aktivisten zu verwenden. Auflerdem quartalsmaliig eine Pramiierung
der Sieger vorzunehmen.
e) Die brigadenweise Abrechnung auf den gesamten Betrieb auszudehnen.
f) Filr die Anwendung des Leistungslohnes (Stiicklohn, Leistungspramien-
lohn) auf der Grundlage technisch begrundeter Arbeitsnormen bemidht
zu sem, urn den Anteil der im Leistungs- bzw. Leistungspramienlohn
arbeitenden an der Gesamtzahl der Produktionsarbeiter zu erh?hen.
g) Mittel aus dem Direktorfonds zur Entwicklung des Rationalisierungs-
und Erfindungswesens zur Verfugung zu stellen.
h) Den Kollegen laufend Hinweise zu geben ilber die wichtigsten Auf-
gaben, die es auf dem Gebiet des. Rationalisierungs- und Erfindungs-
wesens zur Durchfilhrung der Planaufgaben und der Entwicklung des
technischen Fortschritts zu Risen gibt.
J) Das technische Aktiv verpflichtet sich, durch gute Steuerung, Schulung
und Verbesserung der Arbeitsgange das 5-Punkteprogramm des DVst
mit alien seinen Kenntnissen weitgehendst zu unterstiltzen, urn die
Selbstkostensenkung zu erreichen.
k) Den Betriebsplan fur das Jahr 1953 bis zum 1. August 1952 gewissen-
haft auszuarbeiten. Verantwortlich: AV-Gruppenleiter Wildner.
1) Die Erfassund der noch vorhandenen Material- und Rohstoffreserven
innerhalb der Dienststelle und den benachbarten Dienststellen so zu
organisieren und diese der Produktion zuzufiihren. Verantwortlich:
Kollege Rinkow.
m)Durch Auswertung der betriebswirtschaftlichen Abrechnung Mange'
im Betrieb festzustellen und ftir deren Behebung schnellstens zu sor-
gen. Verantwortlich: Kollege Dahn.
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n) Durch gesellschaftspolitische und fachliche Schulung seiner Mitarbeiter
die Grundlage zur Selbstkostensenkung des Betriebes zu schaffen. Ver-
antwortlich: Kollege Wildner.
o) Die "Gberpr(ifung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsgange zwecks
Ermittlung von Komplexnormen zur Vereinfachung des technischen
und verwaltungsmaf3igen Arbeitsablau fes standig durchzufiihren. Ver-
antwortlich: Kollege
p) Alle bisher noch im Zeitlohn ausgefiffirten Arbeiten auf die Moglichkeit
hin zu iiberprtifen, ob sie im Leistungslohn ausgefiihrt werden konnen.
Verantwortlich: Kollege Wolter.
q) Die AV 1-Gruppe (Wolter und Bar) verpflichten sich, das ihr von der
RBD Berlin auferlegte Plansoll von 40 Prozent in der Ausarbeitung
technisch begriindeter Arbeitsnormen bis 21. Dezember 1952 zu er-
filllen bzw. ilberzuerfiillen.
r) Der AV 4 (Dalin) verpflichtet sich, durch gewissenhafte Planung und
Fiihrung von Statistiken sowie Auswertung der betriebswirtschaft-
lichen Abrechnung dazu beizutragen, die Selbstkosten des Betriebes
zu senken.
s) Der Wettbewerbsbearbeiter, Kollege Muller, verpflichtet sich, den Ver-
lauf aller Wettbewerbe zu kontrollieren, die 1,Vettbewerbsteilnehmer
und alle Angehorigen des Betriebes laufend Uber die Ergebnisse zu
unterrichten. Bei der Vorbereitung und Einfiihrung neuer Arbeits-
methoden zu helfen.
t) Der AV 5-Kollege John und sein Vertreter, Kollege Wolny, verpflichten
sich, die im Jahre 1952 bewilligten Mittel fur Investitionen und Gene-
ralreparaturen restlos auszunutzen und trotz bestehender Material-
schwierigkeiten die Fertigstellung der Bauten bis zum 15. Dezember
1952 durchzufiihren.
Das auferlegte Plansoll fur BMT-Anlagen bis zum 15. Dezember vor-
fristig fertigzustellen.
u) Die AuBenschlosser WoRmann, Moller und Prober verpflichten sich,
den Hilfszug einschlialich Arztwagen durch einen neu ausgearbeiteten
Kontrollplan so zu unterhalten, daf3 die Gerate und Werkzeuge stets
einsatzbereit sind.
v) Die Abteilung Auf3enschlosser verpflichtet sich, die Auswaschanlage
durch Beseitigung vorhandener Mangel so herzustellen, daB das warme
Auswaschen sowie Pullen der Lok dumb Ablassen des Abdampfes und
Abwassers der zur Wasche gestellten Lok gewahrleistet wird. Den bau-
falligen Greiferkorb so zu tiberholen, daf3 er einem neuwertigen Grei-
fer entspricht und bei Ausfall des jetzigen sofort ausgewechselt werden
kann. Termin: 1. September 1952.
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w) Der Werkmeister Leo mit seinen Maschinisten und Heizern verpflichten
sich, durch grundliche Reinigung der Kessel im Heizwerk mit selbst-
gefertigten Reinigungsgeraten den ,warrnetechnischen Wirkungsgrad
der Kessel zu erh?hen. Termin: 1. August 1952.
x) Alle Kolleginnen und Kollegen der V-Gruppe verpflichten sich, den
? Urlaub fiir das Jahr 1952 ohne zusdtzliche Urlaubsvertretung bis zum
30. November 1952 abzuwickeln.
y) Die bei Ausf all einer Kollegin oder eines Kollegen durch Krankheit
mehr anfallende Arbeit ohne zusatzliche Hilfe zu erledigen. Ergebnis
zu 1 und 2: Jahrliche Einsparung = 5000,? DM. Verantwortlich: Kol-
lege Heese.
z) Durch Teilnahme am wochentlichen Unterricht (jeweils Sonnabends
von 12.30 bis 13.30 Uhr) fiber wirtschaftliche Rechnungsfiihrung der'
VDW sich so zu qualifizieren, dall die fristgemdfSe und vorfristige Er-
ledigung alter geforderten Terminarbeiten sichergestellt ist. Verant-
wortlich: Kbliege Heese.
Verpflichtungen der Betriebsgewerksehaftsleitung
Die Betriebsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, die von der Belegschaft
und dem Dienststellenleiter iibernommenen Gesamtaufgaben auch zu ihren
eigenen zu machen, diese zu popularisieren, das Verstandnis fiir die
Durchfiihrung bei den Kollegen zu wecken, um den Volkswirtschaftsplan
1952 zu sichern.
1. Die Aktivitat der Kollegen zu steigern sowie die Vachsamkeit und
Arbeitsdisziplin im Betrieb zu heben.
2. Den inner- und auf3erbetrieblichen Erfahrungsaustausch zu fordern.
3. Alle Kollegen mit den Neuerer-Arbeitsmethoden (sowjetische Arbeits-
methoden) vertraut zu machen.
4. Den innerbetrieblichen Wettbewerb weiterzuentwickeln und zu einer
Angelegenheit der gesamten Belegschaft zu machen.
5. Dip Kollegen bei der Durchfiihrung ihrer Selbstverpflichtungen anzu-
leiten und ihnen zu helfen.
6. Die eingereichten Verbesserungsvorschlage innerhalb 14 Tagen zu iiber-
prilfen und sie mit der Belegschaft zu diskutieren.
7. Die technische Intelligenz bei den ilbernommenen Patenschaften und
Verpflichtungen zu unterstiltzen.
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8. Samtliche Belegschaftsmitglieder von der Notwendigkeit der Ein-
sparung von Materialien und Energie zu fiberzeugen.
9. In guter Vorbereitung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung und den
Gewerkschaftsorganisatoren dahin zu wirken, daf3 laufend Produk-
tionsberatungen und Arbeitsbeskechungen durchgeffihrt werden.
Verpfliehtungen der Kollegen der B-Gruppe
Der Kollege B-Gruppenleiter Weber verpflichtet side den von' Dienst-
stellenleiter aufgestellten Plan durch gute Anleitung seiner Kollegen und
durch gute Arbeitsorganisation voll zu unterstiitzen.
1. Die Lokpersonale durch fachliche Schulung auf die wirtschaftliche
Fahrweise hinzuweisen und dadurch Kohle und 01 einzusparen.
2. Die Lok-Umlaufplane gut auszuarbeiten, um eine Wirtschaftlichkeit
herbeizuftihren.
3. Die Lokpersonale in der Einfiihrung der Luninschen Methode zu unter-
stiltzen, urn dadurch die von dem Dienststellenleiter erstrebte Selbst-
kostensenkung um 6 Prozent zu gewahrleisten.
4. Die Brigadiere der Betriebsarbeiter, Rohrblaser und Aufienlacker fach-
hch und gesellschaftspolitisch zu schulen, urn durch richtige Behand-
lung der Kessel die Schaden zu senken.
5. Die Kollegen der Lokbrigade 52 1275 verpflichten sich, in der 500 000er-
Bewegung durch gute Fahrweise, durch die richtige Behandlung des
?toten Feuerbetts" den Kohle- und Olverbrauch zu senken.
6 Die Lokpersonale der 52-Baureihe verpflichten sich, an der 250 ()00er-
Bewegung teilzunehmen.
Die Lokbrigaden verpfiichten sich,
a) an der gesefischaftspolitischen und fachlichen Set ulung rege teilzu-
nehmen,
b) 3 Prozent Roble gegeniiber dem Vorjahr einzusparen,
C) bei Vbernahme eines Schwerlastzuges diesen nach Fahrplan zu be-
fordern,
d) durch die Luninsche Methode den An all von Zwischenreparaturen
zu senken.
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7. -Die Kollegen der Lokleitung verpflichten sich, ohne Gestellung von
Ersatzkr5f ten den Urlaub abzuwickeln.
Einsparung: 8 X 21 Tagewerke = 2753,? DM.
8. Die Brigadiere der Betriebsarbeiter, Pflugner, Haseloff, Schugardt und
Reinhard verpflichten sich, den Einsatz der Kollegen so zu organi-
sieren, daB
a) die Reinigung der Loks (Aschkasten- und Rauchkammerreinigung)
schon auf dem Ausschlackkanal so durchgefiihrt wird, daf3 bei der
Reinigung des Schuppens je em n Kollege ftir das Aufbohren der
Steinbolzen in der Feuerbtichse frei gemacht werden kann.
b) In personliche Pflege abernimmt die
Brigade Pflugner die Kohlenkrane,
Brigade Haseloff beide Schiebebtihnen,
Brigade Reinhard die Achssenke und Drehscheibe,
Brigade Schugardt die Waschanlagen, Umkleideraume und Toiletten.
Auf3erdem verpflichten sich die Kollegen, sparsam mit Fetten, Olen,
Putzwolle u. a. umzugehen, um die von dem Dienststellenleiter geplante
Selbstkostensenkung urn 6 Prozent zu erreichen.
Verpilichtungen der Kollegen der Lokausbesserung
Der W-Gruppenleiter Friedrich, Oberwerkmeister Kiwitt und die Werk-
meister Borkward, Kern und Muschert verpflichten sich,
1. das Auswaschen und Reparieren der Lokomotiven nach dem neuerar-
beiteten Plan piinktlich durchzufiihren.
Hierzu nach dem Muster der Lok-Patenschaften die Schlosserbrigaden
In die Patenschaf ten einzureihen.
Der W-Gruppenleiter Friedrich und Oberwerkmeister Kiwitt ver-
pflichten sich, einen Satz Steckschliissel mit verstellbarem Bock f?r Ge-
lenkbolzen und Kreuzkopfmuttern anfertigen zu lassen.
Termin: 1, August 1952.
2. Die Werkzeugausgabe nach dem vom DVst. vorgeschlagenen Muster
umzugestalten.
Termin: 13. Oktober 1952.
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3. Eine Vorrichtung zum Kuppeln der Tender anfr rtigen zu lassen.
Termin: 15. Juli 1952.
Der Oberwerkmeister Kiwitt verptlichtet sich, den Schlosserkollegen
Werner Muller so zu qualifizieren. daI3 er seine Prtifung als Werk-
meister ablegen kann.
4. Die Brigadiere des Lokschuppens verpflichten sich, mit ihren Brigaden
nach Luninscher Methode Patenschaften mit den Lokbrigaden aufzu-
nehmen, urn den Unterhaltungszustand der Loks zu verbessern.
5. Die Brigadiere Schtilzke und Schroder verpflichten sich, ihre ihnen
zugeteilten Arbeitsplatze auszubauen und ihre Werkzeuge in person-
fiche Page zu nehmen.
6. Das Dreheraktiv des Lokschuppens verpflichtet sich, seine Maschinen
in personliche Pflege zu nehmen.
7. Die A- und E-Schweif3er der Lokausbesserung verpflichten sich, ihre
Maschinen und Apparate in personliche Pflege zu nehmen.
8. Die Betriebs-Arbeiterbrigaden der Lokbehandlung verpflichten sich,
durch schonendste Behandlung der Lokkessel beim Rohrblasen, Aus-
waschen und Feuerbilchsenreinigen, sowie bel der Bedienung der
Speiseeinrichtungen den Anfall an Kesselreparaturen bedeutend zu
senken.
9. Die gesamte Belegschaft der Lokausbesserung verpflichtet sich, chirch
engste Zusammenarbeit mit der AV-Gruppe die Arbeitsproduktivitat
urn weitere 3 Prozent zu steigern.
10. Der Kollege BGL-Vorsitzende Zach verpflichtet -dch, die Patenschaft
-fiber die Lokausbesserungsbrigaden zu ilbernehmen und die vom DVst.
festgelegten 5 Punkte in Produktionsbesprechungen zu popularisieren,
urn die Selbstkostensenkung von 6 Prozent zu erreichen.
Verpflichtungen der Kollegen des Wagenbaus
1. Der Kollege Oberwerkmeister Liedernann verpflichtet sich, durch lau-
fende Belehrung seiner Kollegen den Olverbrauch durch Gewinnung
von Altril urn 5 Prozent zu senken.
2. Die Brigade Krause verpflichtet sich, in freiwi/ tiger Arbeitszeit emn
Dachgertist ftir die Instandsetzung der Wagendacher aus dem Schrott-
bestand herzustellen, Als Laufbretter werden Bohlen genommen, die
jederzeit als Fuf3bodenbretter filr Wagen weiterverwendet werden
krinnen. Dadurch wird die Gewahr fur eine unfallsichere Bearbeitung
der Wagenclacher gegeben.
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3. Das Kollektiv Hans Henning stellt aus Altmaterial einen Destillier-
apparat her, der in 18 Stunden 50 Liter Wasser liefert. Dadurch konnen
die eigenen und die Sammelbatterien des sowjetischen Interessenzuges
laufend und einwandfrei unterhalten werden. Auflerdem kann man
noch -fremden Dienststellen Destillierwasser abgeben.
4. Das Tischlerkollektiv Klingner verpflichtet sich, samtliche Holzbear?bei-
tungsmaschinen in eigene Pflege zu nehmen und den Holzverbrauch
dutch gute Ausnutzung zu verringern.
5. Um im Wagenbau und in der Wagenausbesserung eine bessere Wirt-
schaftlichkeit und Selbstkostensenkung herbeizuftihren, verpflichtet
sich der Kollege, 2. BGL-Vorsitzender Schneider, die Patenschaft zu
tibernehmen.
6. Die Frauenbrigade in der Wagenreinigung verpflichtet sich, sparsam
mit Putzlappen, Putzwolle, Schwarnmen, Besen und Btirsten sowie
Reiriigungsmaterial umzugehen, urn damit einen Beitrag zur Selbst-
kostensenkung zu geben.
?
7. Die Kollegen Burtke und Burkhardt verpflichten slob, die Staubsauger
f tir den sowjetischen Interessenzug in personliche Pflege zu nehmen.
Verpflichtungen der Lehrwerkstatt
1. Das Ausbildungskollektiv (Ausbildungsleiter, IVIeister und Lehraus-
bilder) verpflichten sich, die Bedingungen der Verordnung (der GDR
3/52) hundertprozentig zu erftillen und betrachten die darin enthaltenen
Bedingungen als Faktoren des innerbetrieblichen Wettbewerbs von
Lehrausbilder zu Lehrausbilder.
2. Die Verordnung der Regierung der Deutschen Demokratischen Repu-
blik vom 8. Februar 1952 -fiber die Einbeziehung der Ausbildungszeiten
in die Produktion der Betriebe im Rahmen der im Bw. Seddin" gege-
benen Moglichkeiten hundertprozentig zu erfilllen und alle vargeschrie-
benen Ausbildungsgange laut Konwendium ftir produktive Stticke ein-
zusetzen.
3. Laufend mit der Betriebsbuchhaltung zusammenzuaNbeiten, urn an
Hand des BAB die Eigenwirtschaftlichkeit anzustreben, d. h. die
Selbstkosten zu senken und dem Betrieb nicht besonders entlastend
zur Verftigung zu stehen.
4. Schulleitung und Ausbildungsleitung verpflichten sich, noch mehr wie
bisher die Einheit zwischen Theorie und Praxis herauszustellen.
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5. Der Ausbildungsleiter verpflichtet sich, in fojgenden Punkten die
Arbeit der FDJ-Betriebsgruppe zu untersttitzen:
a) Verbesserung des Schuljahres. 1 lmstellung des Klassenprinzips zur
Schulung der einzelnen Lehrbi igaden unter stdndiger Teilnahme
der Lehrbrigadelejter, wobei die Klassenlehrer der BBS ihre Kennt-
nisse weitgehendst zur Verftigung stellen.
6. Die Kollegen Kuhn, Neumann, Pan nack, Janicke und Leidig verpflich-
ten sich, his zum ?Tag der Aktivriten" (13. Oldober) drei Verbesse-
rungsvorschlage zur Steigerung der Produktion dem Betrieb einzu-
reichen und die in Arbeit befindlichen Vorschlage bis dahin technisch
reif auszubilden.
Arbeits- und Lobnbedingungen
(Siehe Betriebskollektit vertrag Rba Bin. 4)
Fachlicher Nachwuchs
a) Die AV 2-Gruppe (Kollegen Gorisch und Schulz) verpflichten sich, den
Kollegen Rinkow (AV 3) soweit auszubilden, daf3 er in der Lage ist,
einen AV 2 zu vertreten.
b) Die Kollegin Lange verpflichtet sich, sich his Ende 1952 so zu quali-
fizieren, daf3 sie den Betriebsbuch halter, Kollegen Heese, voll ver-
treten kann.
c) Die Kolleginnen Schmidt und Rogoqch verpflichten sich, die Kollegin
Helminski bis zum 1. August 1952 mit der Lohnrechnung vertraut zu
machen, so daf3 sie in der Lage it, em n Lohnrechnungswerk selbst-
standig zu fertigen.
d) Der Kollege B-Gruppenleiter Weber verpflichtet sich, die Kollegin
Noske his zum 31. Dezember 1952 zum Lokdienstleiter zu qualifizieren.
e) Die Lokpersonale der 52er-13aureihe mid der 74er-Baureihe verpflichten
sich, die Nachwuchskollegen durch gute Belehrungen zu Lokftihrern
und Heizern zu qualifizieren
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7-rrr'reAriswrimi"w71.'
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f) Die vier Brigadiere der Betriebsarbeiter verpflichten sich, laufend Kol-
leginnen und Kollegen ftir die zustandigen Fachgebiete der Betriebs-
arbeiter zu qualifizieren.
g) Der Feuerschirmsetzer Kollege Josef Gahlert verpflichtet sich, einen
jungen Betriebsarbeiterkollegen bis zum 31. Dezember 1952 so zu
qualifizieren, daf3 er nach den neuesten Methoden des Feuerschirm-
setzens selbstandige Qualitatsarbeit liefern kann.
h) Kollege Gruppenleiter Willi Pusch verpflichtet sich, durch fachliche
Schulung die jiingeren Handwerker des Wagenbaues bis zum 31. De-
zember als gute Facharbeiter heranzubilden, damit sie die Laufbahn
des Wagenmeisters einschlagen konnen.
i) Der Kollege Oberwerkmeister Liedemann verpffichtet sich, den Kolle-
gen Krause ztim Werkmeister zu qualifizieren.
j) Zur Qualifizierung der Lehrausbildung verpflichtet sich der Ausbil-
dungsleiter, Kollege Leidig, em n eigenes Schulungsprogramm bis zum
1. September 1952 fi_ir alle Lehrausbilder aufzustellen und jeden Mitt-
woch von 15 bis 16 Uhr eine fachliche Schulungsstunde durchzuftihren.
k) Das Ausbildungskollektiv der Lehrwerkstatt verpflichtet sich, die vor-
handene Anlage ftir die Lehrausbildung so umzugestalten, daf3 dem
Prinzip des technischen Kabinettes ohne besondere Mittelaufwendung
Rechnung getragen wird.
1) Der Ausbildungsleiter, Kollege Ing. Leidig, verPflichtet sich, eine Be-
triebsvolkshochschule zu errichten, urn vorwiegend der Jugend die
Moglichkeit `zu geben, sich gesellschaftlich und fachlich zu qualifizieren
D.
Arbeitsschutzvereinbarung
Ausgehend von dem Artikel 18 der Verfassung der Deutschen Demokra-
tischen Republik und in der Erkenntnis, da13 die Fragen des Arbeits-
schutzes im Brennpunkt der Aufmerksamkeit aller Leiter, der Wirt-
schaf tsordnung, der Betriebe und derjenigen, die mit der technischen
Sicherheit und der Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsschutzes beauf-
tragt sind, wird zwischen der Werkleitung, der Betriehsgewerkschafts-
leitung und der Arbeitsschutzkommis.ion nachstehend aufgeftihrte Ar-
beitsschutzvereinbarung abgeschlossen.
Der Dienststellenleiter verpflichtet sich, semen verantwortlichen Organen
f tir die Verbesserung des Arbeitsschutzes Anweisungen zur Durchfuhrung
folgender Maf3nahmen zu geben:
99 ?
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a) Durch standige Analysen der Unfailursachen und Hinweise ftir die
Beseitigung, die Belegschaft zur Mitarbeit an der Senkung der Unfalle
zu veranlassen und den Gesundheitszustand der Arbeiter und Ange-
stellten zu verbessern.
b) Einen Plan zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeiter
und Angestellten in Zusammenarbeit mit der BGL und der ASK bis
zum 1. August 1952 auszuarbeiten, der samtliche iViaBnahmen auf dem
Gebiete des Arbeitsschutzes, einschlialich der Aufklarung der Be-
schaftigten, die Ausbildung der gewerkschaftlichen Obleute und der
Mitglieder der Arbeitsschutzkommission enthalt.
c) In diesem Plan folgende MaEnahmen festzulegen:
1. Verbesserung des Gesundheitszustandes,
2. Senkung der Unfalle,
3. Hebung der Arbeitskultur,
4. Einrichtung von Arbeitsschutzecken,
5. Vorfiihrung von Arbeitsschutzfilmen.
d) Die zweck- und termingebundene voile Ausnutzung der im Plan 1952
vorgesehenen Generalreparaturmittel fiir den Arbeitsschutz und die
Verbesserung des Arbeitsschutzes aus Betriebsumlaufmitteln durchzu-
fithren und zu kontrollieren. 2 Krankentragen bis zum 1. August 1952
zu beschaffen, wovon eine in der Lokleitung und die zweite beim Be-
triebsschutz bereitsteht.
1. Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Einfilb rung neuer Arbeits-
methoden und einer neuen Arbeitsorganisation.
2. Standige Instruktion an die mit der Leitung und Aufsicht der Pro-
duktion und der Produktionseinrichtungen btiauftragten Kollegen,
urn den Arbeitern und Angestellten Aufklarung iiber die gesetzliche
Sicherheit und Arbeitsschutzbestimmungen zu geben.
Die Aufklarung der Belegschaft fiber die Beachtung der Arbeits-
schutzbestimmungen. Beginn und Ende der regelmOigen Arbeits-
zeit und der Arbeitspausen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung zu
vereinbaren und der Belegschaft durch Aushang bekanntzugeben.
3. Die fiir die Investitionen und Generalreparatur vorgesehenen Mittel
von insgesamt 91 000,? DM zweckentsprechend zu verwenden.
65 000 DM Aufstocken des Betriebsktichengebaudes als Urn-
kleide- und Waschraume fr Lokpersonale.
16 000 DM Aufenthalts- und UmkleiderUume fur Kohlenlader
und Ausschlacker.
? tOo
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7 000 DM Verbesserung der Werkktichenraume.
(Fliesenfuf3boden, Malerarbeiten, Aufstellen einer
Kartoffelschalmaschine.)
. 3 000 DM Renovicrung des Kulturha.uses.
e) Die BGL verpflichtet sich, den Gewerkschaftsorganen Anleitung und
Hilfe zu gcben,
1, dal-3 ,durch laufende Kontrollen die Einhaltung der Arbeitsschutz-
vereinbarung gewahrleistet wird;
2. dafl bei Nichteinhaltung der cirigegangenen Verpflichtungen im BKV
und der ASV die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen
werden;
3. im Jahre 1952 den Vorsitzenden der Arbeitsschutzkommission zum
Lehrgang zwecks Schulung der Arbeitsschutzmanner zu delegieren;
4, dafiAr zu sorgen, da.13 der monatliche Unterricht ilber die Unfall-
schutzbestimmungen abgehalten wird;
5. personliche Verpflichtungen der Kolleginnen und Kollegen zur sorg-
faltigen Pflege der Arbeitsschutzmittel und Arbeitsschutzkleidung
zu organisieren und zu popularisieren;
6. zu veranlassen, da.13 vierteljahrlich die Arbeitsschutzkommission und
die Bevollmachtigten der Sozialversicherung zur ,gemeinsarnen Be-
ratung tiber den Arbeitsschutz und die Betriebshygiene zusammen-
treten;
7. daftir zu sorgen, da.13 die Arbeitsschutzkommission die Durchthhrung
der laufenden arztlichen Untersuchung uberwacht;
?
8. bei der Dienststellenleitung dathr einzuwirken, daf3 von der Ar-
beitsschutzkommission festgestellte Mangel sofort beseitigt werden;
-
9. zu itherwachen, daf3 der Urlaub nach den gesetzlichen Bestimmun-
gen gewahrt wird (siehe Urlaubskatalng);
10. daftir zu sorgen, daf3 bei besonders schmutzigen Arbeiten die Wasch-
zeit gewahrt wird;
a) Waschzeit bis 20 Minuten:
Kesselschmiede, Feuerschirmsetzer, Feuerbilchspnreiniger, Rohr-
blaser, AuSschlacker, Auswascher;
b) Waschzeit bis 10 Minuten:
Lokschlosser, Wagenschlosser (Unterbau), Maier, Schmiede,
? Schwether, Kanalreiniger, Kohlenlader, Entroster, Lehrlinge,
Putzer;
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11. Milchzuteilung erhalten:
Kesselschmiede, Schmiede, SchweiBer (A- 1.111(1 E-), Rohrblaser
Ausschlacker, Feuerschirmsetzer, Entsaurer, Wier.
Sozial- und Gesundheitsffirsorge
a) Die BGL verpflichtet sich, bis zum 1. September 1952 den Rat der
Sozialbevollmachtigten zu wahlen.
b) Die SVK-Bevollmachtigten monatlich zur Schulung zu delegieren.
c) Bei Krankheit der Ehefrau, wo Krankenhausaufnalune erforderlich 1st,
kann in Absprache mit der Dienststellenleitung 1 Tag Arbeitsbefrei-
ung im Zeitlohn gewahrt werden.
d) Bei langer erkrankten Betriebsangehorigen die personlichen und sozi-
alen Verhaltnisse festzustellen und ihm im Rahmen der Moglichkeit
zu helfen.
e) Die Sozialbevollmachtigten verpflichten sich, mit den erkrankten Kol-
legen standig in Verbindung zu bleiben.
f) Die Ktichenkommission so zu untersttitzen und anzuleiten, daB sie be-
fahigt 1st, zur Verbesserung der Speisen und der Rentabilitat der
Ktiche beizutragen und die Kontrolle in der Werkkilche durchzuftihren.
Hulturarbeit mid Sport
a) Die BGL verpflichtet sich; die 40pro xentige Beitragsrtickzahlung nach
den im Haushaltsplan aufgestellten Richtlinien richtig zu verwenden,
urn damit das gesellschaftliche Niveau zu heben.
b) Dem Gewerkschaftsaktiv Anleitung bei der regelmaffigen Schulung
der Mitglieder zu geben.
C) Die Bildung von neuen Kadern zu fordern, Gewerkschaftsfunktionare
zu Schulungen zu delegieren.
d) Zur Entfaltung eines frohen Jugendleben3 eine Betriebskapelle, be-
stehend nur aus Jugendlichen (Schalmeien- oder Fanfarenzug), auf-
4zuste11en.
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e) Den Jugendchor zu unterstiltzen, indem in Verbindung mit der Grund-
schule ?Friedrich List" das Kulturensemble durch die Betriebsjugend
verstarkt wird.
f) Eine Ferienaktion zu starten, in der den TJugendlichen Gelegenheit ge- -
geben wird,
a) das Hilttenwerk Unterwellenborn kennenzulernen,
b) eine Fahrt nach Jena und Eisenach vorzunehmen.
g) Die Arbeit der Betriebssportgemeinschaft Lokomotive zu unterstatzen,
indem eine zweite Kraft zur Unterrichtsabteilung zur Verfugung ge-
stellt wird und einmal in der Woche die gesamte Lehrwerks-tatt an den
Sportveranstaltungen teilnimmt,
h) Ende August em n Sportfest der Betriebsjugend durchzufuhren, bei dem
erreicht werden soil, daf3 50 Prozent der beschaftigten Jugendlichen
das Sportleistungsabzeichen ?Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung
des Friedens" erringen.
Wachsamkeit
Dec Dienststellenleiter verpflichtet sich, den vorbeugenden und abweh-
renden Brandschutz zu verbessern.
a) Durch verstarkte Durchfiihrung der Brandschutzkontrollen.
b) Durch Brandschutzkaderschulung, Ausbildung der Leiter von Losch-
einheiten, Brandschutzverantwortlichen, Maschinisten und Losch-
mannschaf ten.
c) In engster Zusammenarbeit mit dem Betriebsschutz durch Sichtwer-
bungen den Kollegen Anleitung zur Sicherung gegen Anschlage, Sa-
botageakte und Diebstahle zu geben.
d) Die vier Brigadiere der Aetriebsarbeiter verpflichten sieh, durch stan-
dige Belehrung ihrer Kollegen, den Betrieb gegen Saboteure, Agenten
und Diebstahle zu schiltzen.
e) Die Wagenmeister Bakowski und Sandmann verpflichten sich, durch
groBere Wachsamkeit im Wagenbau den Betrieb gegen Saboteure,
Agenten und. Diebstahle zu schiltzen.
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Geltungsbereich urn! Geltungsdauer
(Siehe Betriebskollektivvertrag Rba Bln. 4)
Schludbestimmungen
(Siehe Betriebskollektivverttmg Rba Bin. 4)
Seddin, den 1. August 1952
Betriebsgewerkschaftsleitung
IV. gez. Schneider
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Dienststellenleitung
LV. gez. Wildner
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Anlage
Betriebs-Urlaubsvereinbarung
Zur Erhaltung und Starkung der Arbeitskraft gibt em n gut organcsierter
Erholungsurlaub in unseren FDGB-Ferienheimen die beste Gewahr.
Gleichzeitig weckt man die Liebe zur Heimat und festigt damit den
Kampf urn den Frieden.
Zwischen der Dienststellenleitung, der BGL'und dem Unterbezirk 4 der
IG Eisenbahn?wurden folgende Ferienplatze festgelegt und eine Betriebs-
Urlaubsvereinbarung abgeschlossen.
Nach Manebach, Kreis Arristadt
vom
6.
8.-20,
8.
2 Platze
?
Heringsdorf, Kreis Usedom
?
10.
6.- 2.
9.
6
?
Niederoybin, Zittauer Gebirge
?
22.
7.-19.
8.
4
Wasungen, Meiningen
?
15.
6.-29.
6.
2
?
Reichsbahnheim Rohenthal
10.
6.-30.
9.
4
?
Kilhlungsborn, Ostsee
?
21.
6.- 4.
7.
2
Stadt Lengsfeld, Salzungen
?
29.
6.-13.
7.
6 ?
Zingst, Ostsee
?
29.
6.- 5.
9.
3
?
Falkenhain, Erzgebirge
?
26.
6.-13.
7.
4
?
Bad Schandau
11.
6.- 8.
7.
3
?
WalteTsdorf, Hubertusbaude
2.
9.-16.
9.
2
?
Rathenwalde
8.
8.-22.
8.
1
?
Zinnowitz, Ostsee
?
14.
9.-28.
9.
2
?
Schwarzburg
2.
9.-16.
9.
2
?
Friedrichsbrunn
?
10.
8.-24.
8.
2
Aus der 40prozentigen Beitragsrackzahlung erhalten 4 Aktivisten oder
Bestarbeiter unentgeltlich einen der aufgef Uhrten Ferienplatze.
liaushaltsylan:
40 Prozent = 100 Prozent
Schulungsarbeit 12 Prozent
Kulturarbeit 28
Sport ' 15
Arbcit unter den Kindern 8
Erholungszwecke 10
Materielle Unterstatzung 15
Pramien !Ur gute Gewerkschaftskassierung 5 12
Verschiedene Ausgaben 7 11
105
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Vorliegender Betriebskollektivvertrag wurde von der Generaldirektion
der Deutschen Reichsbahn und dem Zentralvorstand der IG Eisenbahn
registriert.
Zahl: 7
106
Datum: 10. September 1952 Lfd. Nr. VI/1/52
Deutsche Reichsbahn Zentralvorstand
Generaldirektion der IG Eisenbahn
Hartmann Ebert
Bevollmdchtigter Be volImachtigter
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Naohtrag Nr. 1
zum Rahmenkollektivvertrag fiir die Betriebe und Dienststellen
der Deutschen Reichsbahn vom 4. Juni 1952
Die wirtschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Re-
publik und die Erftillung der Transportaufgaben im Rahmen des Ftinf-
jahrplanes erfordert von den Lokpersonalen, da13 sie fiber eine hohe
Qualifikation verffigen. Die bisherige Entlohnung des Lokpersonals be-
ridcksichtigt nut ungentigend ihre grof3e Verantwortung.
Auf Grund der ErniHung und tbererftillung der Transportplane, der er-
reichten Steigerung der Arbeitsproduktivitat und der Entwicklung der
sozialistischen Wettbeikerbe wurde auch der materielle Wohlstand der
Lokftihrer durch die Verordnung fiber Rechte und Pflichten der Meister
in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und fiber die Er-
hohung der Gehalter vom 28. Juni 1952 wesentlich verbessert. Es 1st not-
wendig, auch die Gehalter der Lokheizer entspreChend ihrer Bedeutung
im Produktionsprozef3 zu erh?hen.
Mit Wi kung vom 1. Juli 1952 werden eingruppiert:
Lokheizer ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Schlosser
in die GehaltsgruPPe 5 mit einem Gehalt von
345,? DM in Ortsklasse Gro3-Berlin
314,? DM in Ortsklasse A
297,? DM in Ortsklasse
283,? DM in Ortsklasse
272,? DM in Ortsklasse
Lokheizer mit abgeschlossener Berufsausbildung als Schlosser
in die GehaltsgrupPe 6 mit einem Gehalt von
390,? DM in Ortsklasse Grof3-Berlin
356,? DM in Ortsklasse A
334,? DM in Ortsklasse
322,? DM in Ortsklasse
,311,? DM ih Ortsklasse D
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Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/09/20: CIA-RDP83-00415R013800090008-1
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Lokheizer mit abgelegter Lokftihrerprafti rig. Die Lokftihrerpriifung setzt
das technische Minimum eines Schlossers voraus
in die Gehaltsgruppe 7 mit einem Gehalt von
410,? DM in Ortsklasse Grof3-Berlin
381,? DM in Ortsklasse A
358,? DM in Ortsklasse
347,? DM in Ortsklasse
336,? DM in Ortsklasse
Berlin, den 5. August 1952
Deutsche Reichsbahn lndustriegewerkschaft Eisenbahn
Der Generaldirektor
gez. Kramer
Ministerium fiir Arbeit
Der Staatssekretar
gez.Malter
Zentralvorstand
gez. Ebert
Deutsche Demokratische Republik
Ministerium Iiir Arbeit
Tarifregiste r
Nr. VI/1/50 ? eingetragen Blatt Nr.
108
Berlin, den 32. September 1952
gez. Buc h
1:16103 952 491 s48/? 1875
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