DIE REDE VON A.A. GROMYKO STELLVERTENDER AUFENMINISTER DER U D S S R AUF DER KONFERENZ VON SAN FRANZISKO AM 5. SEPTEMBER 1951

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CIA-RDP83-00415R010200020005-0
Release Decision: 
RIFPUB
Original Classification: 
K
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18
Document Creation Date: 
December 14, 2016
Document Release Date: 
July 11, 2001
Sequence Number: 
5
Case Number: 
Publication Date: 
September 5, 1951
Content Type: 
REPORT
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Approved For Release 2001/09/10 : CIA-R0P83-00415R010200020005-0 DIE REDE VON A.A.GROMYKO Stellvertretender AuBenminister der Ud SS R auf der - Konferenz von San Franzisko am 5. September 1951 Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 Werte Leserinnen und Leserl Wir cilDerreichen Ihnen im Wortlaut die Erktarung des Stellvertretenclen Augenministers der Sowjetunion, A. A. Groinyko, vom 5. September 1951 auf der Konferenz in San Franzisko fiber den Friedensvertrag mit Japan, wetche von den meisten westdeutschen Zeitungen im Worttaut Und Inhatt der Bevotkerung vorenthatten wurden. Die Konferenz in San Franzisko 1st deshalb fur uns Deutsche besonders bedeutungsvott, wed - wie von amerikanischen und westdeutschen Regierungskreisen offen erklArt wurde - der Friedensvertrag mit Japan als Vorbild fur eine geplante ?Friedensregelung" der Westmachte mit Westdeutsch [and dienen soft. Bitte tesen Sic aufmerksam die Rede Gromykos und Sic werclen fest= stetten, daf. fast jedes Wort dieser Rede unmittelbar auf Deutschland zu fibertragen 1st und fur unser Volk Gfiltigkeit hat. Beantworten Sic sick dabei bitte setbst folgende Fragen: I. Gab es jemals in der Geschichte einBeispici, daf bei einer inter= nationaten Konferenz eine Partei - in diesem Falk die Regierungen der USA und den von ihnen abhAngigen Staaten - schon vor Konferenzbeginn erklArte, daf3 es in ihrem Diktat keine Aban- derung geben kann? ? Z. Kann man von einer wirklichen Friedensregetung in Ostasien sprechen, wenn die Meinung der Stamen, die am rneisten unter des japa= nischen Aggression zu leiclen hatten - China, Indien und die So- wjetunion - nicht berachsichtist wird und fiber 900 Mitlionen Menschen Ostasiens nicht mitreden dfirfen? 3 Was fur einen Frieden braucht das deutsche Volk - einen ?Frieden" mit unbegrenzter milit4rischer Besetzung, wie ihn der USA-Frieden fiir Japan brachte, oder Abzug atter Besatzungstruppen, Nationale tinheit und UnabhAngigkeit, wie sic die Sowjetunion fordert? Remititarisierung und Wiederaufrostung, Terrorisiertmg fricd Iiebender Menschen und Freiheit fur Kriegshetzer und Kriegs= verdiener, wie sic die USA-Besatzung 'far Japan brachte, oder friedlichen Aufbau und uneingeschrankte Entwicktung der Friedenswirtschaft wie die Sowjetunion fordert? Einbeziehung in aggressive Mititarpakte, wie die USA sic Japan und Westdeutschiand aufzwingen, oder friedliche und freund= schafttiche Beziehungen zu ellen Volkern? Lind nun tesen und urteiten Sic selbsti Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R01020002000j5-0 Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 Die Rede von A. A. Gromyko auf der Konferenz von San Franzisko am 5. Sept. 1951 Herr Vorsitzender, meine Herren Delegier- ten! Die sowjetische Delegation halt as far unbedingt erforderlich, gleich am Anfang die Widiligkeit der Frage eines Friedens- vertrages mit Japan zu betonen. Die Bedeu- tung dieser Frage ist schon daraus daB Opfer der japanischea Aggression viele auf dieser Konferenz vertretene Lan- der waren, ganz zu schweigen von der Volksrepublik China, deren Volk lange Zeit hindurch den Kampf gegen den eingedrun- genen japanischen Aggressor ganz allein gefahrt hat. Schon im Jahre 1931 drang die japanische Armee in die Mandschurei em. Nacb sechs- jahriger Besetzunq der Mandschurei, die Ja- pan in em n militarisches Aufmarschgebiet f?r eine weitere Ausdehnung der Aggression auf dem asiatischen Kontinent verwandelt hatte, brach das militaristische Japan im Jahre 1937 in Zentralchina em n und besetzte lebenswichtige Zentren Chinas. Das chinesi- sche Volk hat im Kampf gegen den japani- schen Aggressor gewaltige Opfer gebracht, und zwar sowohl materielle als auch solche an Menschenleben. Durch die Verteidigung seiner Unabhangigkeit im Kampf gegen die japanische Aggression und durch die Ueber- nahme der Hauptlast des Kampfes gegen diese Aggression, hat das chinesi- sche Volk einen unschatzbaren Beitrag zum Kampf gegen die japanischen Militaristen ge- leistet, da es dadurch den endgultigen Sieg der freiheitliebenden Volker beschleu- nigt hat. Die japanische Aggression gegen die ildSSR Es ist gut bekannt, daB schon vor 13 Jahreu das militaristische Japan die Sowjetunion im Gebiet von Wladiwostock, am Cha- san-See iiberfallen hat. Doch auch nach- dem sie die gebahrende Abfuhr erhalten hatten, gaben die japanischen Militaristen ihre aggressiven Plane gegeniiber der Sowjet- union nicht auf. Im Jahre 1939 wiederhol- ten die aggressiven Streitkrafte Japans den Approved For Release 2001/09/10: 4 Ueberfall an einer anderen Stelle im Goblet der mongolischen Volksrepublik in der Nahe von Chalchin-Gol, mit dem Ziele eines Durchbruchs in sowjetisches Territorium. Obwohl sie auch in diesems Falle eine gebiihrende Abfuhr durch Streit- krafte der Sowjetunion erhielten, gaben die japanischen Militaristen bekanntlich trotz- dem ihre aggressiven Plane gegeniiber der Sowjetunion nicht auf und machten kein Hehl daraus, daB ihr Ziel die Besetzung des sowjetischen Fernen Ostens war.' Unter der japanischen Aggression hat eine Reihe anderer Staaten Asiens und des Fer- nen Ostens gelitten, darunter Indi en, I3irma,Indonesien und die Philip- pinen. Schliefilich weiB auch das amerikanische Volk,' was eine japanische Aggression be- cleutet, denn die Erinnerung an den Ueber- fall Japans auf den Flottenstatzpunkt der USA. im Stillen Ozean, Pearl Harbour, ist noch ganz frisch. Dieser Ueberfall auf die USA. erweiterte das Ausman der japani- schen Aggression. Danach veriibten die japanischen Militaristen Ueberfalle auf eine Reihe anderer Lander Asiens und des Fernen Ostens. Der Krieg dehnte sich aus und erfaBte ganz Asien. Irn Verlaufe von fast fiinf- zehn Jahren wurden alle Lander Asiens und des Fernen Ostens von den japanischen Militari- sten, eins nach dem anderen, iiberfalle n. Es waren die vereinten Anstrengungen der GroBmdchte erforderlich, um die Unabhan- gigkeit der Lander, die vom japanischen Aggressor iiberfallen worden waren, zu schatzen und die Voraussetzunoen fiir die Herstellung eines dauerhaften Friedens im Fernen Osten zu schaffen. Viele Lander Asiens und des Fernen Ostens haben bei der yerteidigung ihrer nationalen Unab- hangigkeit gegen die japanischen Militari- C1412R15115MOISMIgitOlihbO020005-0 ApprovedjFalshileottiffpgieringpmii IFictRa9p20005-0 Dies alles Zeigt, daB es an der Zeit ist, die japanische Volk. Dieses hat die Rechnung durch die Zerschlagung des japanischen fur die. Verbrechen zu begleichen, die die Aggressors geschaffenen Verhaltnisse z u japanischen Militaristen, die Japan in den nutzen und im.Fernen Osten den Aggressionskrieg gegen ander: Lander und Frieden herzustellen. Eben von Volker hjneinzerrten, begangen haben. D i e diesem Bestreben geleitet, hat die Sowjet- nationalen Interessen des japa- union wiederholt vorgeschlagen, praktische nischen Volkes fordern, daB Schritte zu unternehmen, die die Losung die- zwischen Japan und den anderen ser Frage garantieren. Im Laufe der letzten Landern, in sb e sonder e seinen Jahre schlug sic wiederholt vor, den Ab- Na c hb ar 1 ander n, f ri edli c he Be - schluB eines Friedensvertrages mit Japan ziehungen bestehen. zu beschleunigen. Es 1st selbstverstandlich, daB die Sowjetunion immer davon ausging Die sowjetische Delegation hielt es deshalb und noch haute davon ausgeht, daB as ein ftir unbedingt notwendig, auf die Wichtig- demokratischer Friede sein muB, der den keit der Frage des Friedensvertrages mit Interessen der -Volker entspricht, und nicht Japan hinzuweisen, wail bei weitem nicht em n imperalistischer Friede, der filr irgend alle Teilnehmer dieser Konferenz wirklich welche Kreise unersattlicher Imperialisten darum besorgt sind, das Entstehen einer vorteilhaft ist. Der Friede muB so beschaffen Situation zu verhindern, in welcher die sem, daB or wirklich den berechtigten For- japanischen Militaristen das japanische derungen der friedliebenden Staaten ent- Volk erneut auf den Weg der Aggression .spricht, und zwar in erster Linie derjenigen f?hren konnten. Dartiber hinaus zeugt der Staaten, die Ziel der japanischen Aggression amerikanisch-britische Entwurf eines Frie- waren, und daB et em n Wiedererstehen densvertrages mit Japan, der der Konferenz Japans als eines aggressiVen Staates nicht vorgelegt wurde, davon, daB die Verfasser gestattet. dieses Entwurfes vor allem darum besorgt Daraus folgt, clan es sich um amen solchen sind, den Weg fiir eine Wiedergeburt des Friedensvertrag und urn eine solche Frie- japanischen Militarismus freizumachen und densregelung mit Japan handeln mull, die Japan erneut auf den Weg der Aggression es dem japanischen Militarismus nicht ge- und der Kriegsabenteuer zu stoBen. statten, von neuem sein Haupt zu erheben, und die den Frieden und die Sicherheit aller Dies gilt in erster Linie fur die Lander Asiens und des Fernen Ostens U S A? deren Japanpolitik wahrend der garantieren. letzten Jahre gentigend Beweise clef& bot, daB die USA.-Regierung gegentiber Japan Daran sind nicht cur diejenigen Staaten ihre besonderen Plane hat Plane, die mit interessiert, die tinter der japanischen Ag- den Interessen an einer echte i Friedens- gression gelitten haben, sondern auch das regelung mit Japan nichts gemein haben. I. tlber die Grundsatze eines Friedensvertrages mit Japan Bei der Betrachtung der Frage des Friedens- Diese Aufgabe kann erfolgreich gelost wer- vertrages mit Japan taucht vor allem die den, wenn die Teilnehmer der Konferenz Fage auf: Wie miissen die Grundsatze be- von jenen Grundsatzen ausgehen, die in schaffen sem, die diesem Friedensvertrag den bekannten internationalen Vereinba- zugrunde zu legen sind? Wie soli man rungen fiber Japan Ausdruck gefunden ha- sicherstellen, claB die erneute Verwandlung ben und deren Verwirklichung sicherstel- Japans in omen aggressiven Staat unmOg- len wtirde, deli eine Wiedergeburt, des lich 1st, wie soli man erreichen, daB das Schick- japanischen Militarismus ni cht zug e las- sal Japans nicht wieder die Militaristen in s e n wird. .ihre Hand nehmen, die in Japan sthon wie- der ihr Haupt erheben und ungeniert offen Das bezieht sich vor allem auf die Abkom- eiklaren, daB sie Revancheplane hegen? men, wie die Deklaration von Kairo von Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-% Approved For Release 2001/09/10: 1943, die Potsdamer Deklaration von 1945 und das Abkommen von Jalta von 1945, in denen die Vereinigten Staaten von Amerika, GroBbritannien, China und die Sowjet- union sowohl beztiglich des Abschlusses des Krieges mit Japan wie auch beztiglich der Friedensregelung mit Japan und seiner Um- wandlung in einen friedliebenden demokra- tischen Staat bestimmte Verpflichtungen iibernommen haben. Das bezieht sich auch auf Abkommen, wie die Deklaration der Vereinigten Nationen vom 1. Januar 1942, nach der sich die Ver- einigten Nationen verpflichteten, mit feind- lichen Staaten, darunter auch mit Japan, keinen Separatfrieden zu schlieBen, und wie die Beschltisse der Fernostkommission (der die Sowjetunion, GroBbritannien, die USA., China, Frankreich, die Niederlande, Kanada, Australien, Neuseeland, Indien und die Philippinen als Mitglieder angehoren) iiber die grundlegende Politik gegentiber Japan, die bereits nach der Beendigung' des Krieges gegen Japan angenommen wurden. Bekanntlich ist in der Potsdamer Deklaration vom 26. Jell 1945 und in den im Einklang mit dieser Deklaration gefaBten Beschlassen der Fernostkommission fiber die grundle- gende Politik hinsichtlich Japans vorgese- hen, den japanischen Militarismus auszu- rotten und die Entstehung der Vorausset- zungen fiir eine Wiedergeburt des Militaris- mus in Japan zu verhindern. Durch den Be- schluB der Fernostkommission ?Grundsatze der Politik hinsichtlich Japans nach der Ka- pitulation" vom 19. Juni 1947 werden Ja- pan, insbesondere beziiglich se:71er Streit- krafte, strenge Beschrankungen auferlegt. In der Potsdamer Deklaration wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Macht und den EinfluB jener zu beseiti- gen, die das japanische Volk betrogen und irregeftihrt haben, als sie es ?zwangen, den Weg internationaler Eroberungen einzu- schlagen". In ihr wird ferner darauf hinge- wiesen, dal3 MaBnahmen ergriffen werden mtissen, urn Japan daran zu hindern, sich erneut zu rasten und auf Eroberungen aus- zugehen. Die Abkommen der Machte tiber Japan sehen die Beseitigung des japanischen Mili- tarismus und die Neugestaltung Japans zu einem friedlichen Staat vor, der fahig ist, CIA-RDP83-00415R010200020005-0 auch zu den Nachbarstaaten, die unter der japanischen Aggression besonders gelitten hal:ten, normale Beziehungen zu unterhal- ten. Wer tatsachlich darum bemtiht ist, eine Wiederholu.ng der japanischen Aggres- sion zu verhindern und eine Gewahr ftir friedliche Beziehungen zwischen Japan und den anderen Staaten zu schaffen, mull sich dieses Ziel stecken. Somit ist die Aufgabe der Entmilitarisierung Japans eine der Hauptaufgaben, die durch einen Friedens- vertrag mit Japan gelost werden massen. Das bedeutet in erster Linie, daB der Frie- densvertrag mit Japan Bestimmungen ent- halten mull, durch die die Starke der Streit- krafte dieses Landes ? der Armee, der Ma- rine- und Luftstreitkrafte ? begrenzt wird. Bekanntlich stellten die japanischen Milita- risten wahrend ihrer Vorbereitungen zu der Aggression gegen andere Staaten zahlen- maBig starke Streitkrafte ? Armee, Marine- und Luftstreitkrafte ? auf. Kurz vor dem Uebeyfall Japans auf Pearl Harbour er- reichte die japanische Armee eine Starke von 3 200 000 Mann. Bei der Kapitulation Japans im August 1945 betrug die Starke der japanischen Armee rund 6 Millionen Mann. Allein die sogenannte Kwantung- armee, die die im Gebiet der von den japa- nischen Militaristen besetzten Mandschurei stationierte japanische Elitearmee dar- stellte, erreichte eine Starke von fast einer Million Mann. Es versteht sich von selbst, daB alle diese unmaBig starken Streitkrafte Japans durch Auspliinderung der werktatigen Bevolke- rung unterhalten wurden. Die japanischen Militaristen, die sich nach dem Beispiel ihres Aggressionspartners Hitlerdeutschland zum Ziel gesetzt hatten, sich ganze Lander und Volker zu Sklaven zu machen, nahmen 'wenig- Rticksicht auf die Lebensinteressen des japanischen Volkes und zogen die SI euerschraube far die japanische Bauern- und Arbeiterschaft immer fester, am fur die Kriegsvorbereitungen und danach far die Kriegfahrung soviel wie nur mOglich an Mit- teln herauszupressen. Bei der Vorbereitung und dem Abschl-aB des Ftiedensvertrages mit Japan mull deshalb die Aufgabe gelost werden, Garantien ge- gen das Wiedererstehen des japanischen Militarismus und andere Garantien zu zA006%eler6rizaidAnitiinit1t6r: ciAlgefinegtiegolaiidobroee B de/0015*dPOt nkelletsV20 01/0 gfit schlieBen. Es ist selbstverstandlich, daf3 nach dem AbschluB des Friedensvertrages samtliche Besatzungstruppen aus Japan zu- ruckgezogen werden miissen und japani- sches Gebiet nicht far die Unterhaltung auslandischer Militarstiitzpunkte verwendet werden darf. Das Fehlen eines eindeutig formulierten Hin- weises darauf im Friedensvertrag wiirde allein schon dem Zweck einer Regelung des Friedens mit Japan widersprechen, die zur Wiederherstellung der Souveranitat dieses Uncles fiihren soli, ebenso wie es den In- teressen der Aufrechterhaltung des Frie- dens im Fernen Osten zuwiderlaufen warde. Die erwahnten 'Abkommen der Machte schen die Umgestaltung Japans in einen demokratischen Staat vor. Was die Potsdamor Deklaration fordert In der Potsdamer Deklaration wird direkt darauf hingewiesen, clan ?die japanische Re- gierung alle Hindernisse auf dem Wege zur Neubildung und Festigung demokratischer Tendenzen im japanischen Volk beseitigen mull." Ferner heiBt es darin, daB ?die Frei- heit des Wortes, der Religion und des Den- kens sowie die Achtung vor den grundle- genden Menschenrechten hergestellt wer- den sollen." In den Beschlassen der Fern- Dernokratisterung ? Dies bedeutet, daB em n Friedensvertrag, mit Japan Bestimmungen enthalten mull, die die Verwirklichung des in der Potsdamer Dekla- ration und in den anderen Beschlassen der Machte zum Ausdruck gebrachten Prinzips der Notwendigkeit einer Wiederherstellung und Festigung der demokratischen Tenden- zen im japanischen Volk, der Notwendig- keit einer Demokratisierung Japans gewahr- leisten. Von, groBer Bedeutung shad im Zusammen- hang mit der Vorbereitung eines Friedens- vertrages far Japan die Fragen, die die Entwicklung der japanischen Wir tsch a ft betreffell. Bekanntlich wurde die japanische Wirtschaft in der Ver- gangenheit in den Dienst der militaristischen Kreise gestellt. Ihre Entwicklung wurde in dem Sinne beeinfluBt, daB die japanische Industrie und Landwirtschaft auf die Dek- 01A0RIDP843413416RO*0204020035410r Politik gegenaber Japan nach der Kapitu- lation" heillt es: ?Das japanische Volk wird zur Entwicklung des Strebens nach indivi- duellen Freiheiten. und nach Achtung vor den grundlegenden Menschenrechten, be- sonders der Religions-, Versammlungr-, Ver- einigungs-, Rede- und Pressefreiheit, sowie zur Bildung demokratischer Organisationen und Vertreterkorperschaften ermutigt wer- den." Die Demokratisierung Japans ist die zweite wichtige Aufgabe, die sich die Machte noch wahrend des Krieges gegen Japan stellten,. Dail man dies tat, ist durch- aus verstandlich. Im militaristischen Japan herrschte eine reaktionare Clique. Das ge- samte politische und offentliche Leben wurde von dieser Clique und von japani- schen Grol3konzemen wie Mitsubischi, Mi- tsui und anderen, die sie untersttitzten, be- herrscht. Daraus folgt, daf3 die Aufgabe der Entmilitarisierung Japans und der Verhin- clerung eines Wiedererstehens des japani- schen Militarismus untrennbar mit der Auf- gabe der Demokratisierung des politischen und gesellschaftlichen Lebens des Landes, mit der Aufgabe der Schaffung demokrati- scher Zustande in Japan verbunden ist, un- ter denen des Schicksal des Landes nicht von der Willkar einer Gruppe reaktionarer Militaristen abhangt. nicht Militarisierung kmng des Rtistungsbedarfs vorbereitet wur- den. Charakteristisch war far die japani- sche Wirtschaft sowohl vor dem Kriege als auch wahrend des Krieges ihre Militarisie- rung, wodurch die lebensnotwendigen Be- darfnisse des japanischen Volkes vernach- lassigt wurcien. Die wichtigsten Mittel in Industrie und Landwirtschaft wurden fiir die Pro duktion von Waffen und strategisch wichtigem Material, nicht aber far die Be- friedigung der Beclarfnisse der friedlichen Be- vOlkerung verwandt. Daraus ergibt sich, .daf3 der Friedensvertrag mit Japan Bestim- mungen enthalten mull, die neben den Be- schr4nkungen far die japanischen Streit- krafte auch die Verhinderung einer Milita- risierung der japanischen Wirtschaft vor- sehen. Gleichzeitig darf der Friedensver- trap die Entwicklung einer japanischen Frie- denswirtschaft nicht hemmen. Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-07 JOREfilftEhafthi3t*M AWN ?iNn: W0047900 5APtitia9 ?A? qingan Dieses Prinzip wurde bereits in der Pots- demer Deklaration formuliert, die bekannt- lich von den USA, Grof3britannien, China und der UdSSR unterzeichnet wurde. Von diesem Prinzip der Potsdamer Deklara- tion ausgehend, stellte die Sowjetregierung bereits im September 1948 in der Fernost- kommission den Antrag, daB auBer dem Verbot der Wiederherstellung und Errich- tung einer japanischen Rastungsindustrie und der Schaffung einer entsprechenden Kontrolle fiir die Einhaltung dieses Verbots der Wiederherstellung und Entwicklung einer japanischen Friedensindustrie, die die Befriedigung der Bedarfnisse der japani- schen Bevolkerung sowie die Entwicklung der Handelsbeziehungen Japans zu anderen Landern gemaB dem Bedarf der japanischen Friedensindustrie zum Ziel hat, keine Gren- zen gesetzt werden sollen. In ihren Anmerkungen vom 7. Mai dieses Jahres zu dem vorher von der USA-Regie- rung mitgeteilten Entwurf eines Friedens- vertrages far Japan bestand die Sowjet- regierung, von dem erwahnten Prinzip aus- gehend, darauf, daB Japan in der Entwick- lung seiner Friedenswirtschaft keinerlei Be- schrankungen auferlegt und alle Beschran- kungen hinsichtlich des Handels Japans mit anderen Staaten aufgehoben werden. Mull man lang und breit daraber reden, dal3 die Gewahrleistung einer unbegrenzten Ent- wicklung der Friedenswirtschaft Japans und die Entwicklung seines AuBenhandels nicht nur im Interesse der Aufrechterhaltung des Friedens im Fernen Osten und der Wieder- herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Japan und den anderen Staaten, sondem auch im Interesse des japanischen Volkes liegt? Eine solche Entwicklung der Wirtschaft Japans wiirde dem japanischen Volk zum ersten Male die Moglichkeit ether Hebung seines Wohlstandes erschlie- Ben. Gegen die Aufnahme solcher Be- stimmungen in den japanischen Friedens- vertrag kannen nur diejenigen Einwande er- heben, die die japanische Wirtschaft zu knebeln und sie in Abhangigkeit von den Interessen auslandischer Monopole zu brin- gen bemilht sind ? jene, die bestrebt sind, auch in Zukunff die Entwicklung der japa- nischen Wirtschaft nicht auf die Befriedi- gung der Bediirfnisse des japanischen Vol- 8Approved For Release 2001/09/10: Wirtschaftsbeziehungen Japans zu anderen Staaten zu lenken, sondern auf die Milita- risierung Japans und auf die Anpassung sei- ner Wirtschaft an die Plane f?r einen neuen Krieg im Fernen Osten, die von einigen GroBmachten geschmiedet werden. USA suchen in Japan billige Arbeitskrtifte Eine gesunde Friedenswirtschaft Japans vriirde es ermoglichen, die von einer Reihe von Staaten, die von der japanischen Be- setzung betroffen waren, erhobenen berech- tigten Forderungen nach Ersatz des ihnen von dem japanischen Aggressor zugefagien Schadens ohne Schwierigkeiten zu befrie- dig en. Das zu erfiillen, wiirde Japan ver- lialtnismaBig leichier fallen, als wenn as diesen Schaden unmittelbar durch Verwen- dung der Arbeitskraft der japanischen Be- valkerung begleichen mallteewie es in dem amerikanisch-britischen Entwurf vorgese- hen ist. Es ist nicht schwer, sich darilber klar zu werden, von welchen Erwagungen der in dem Entwurf enthaltene Vorschlag bestimmt wurde. Er wurde durch das Be- streben veranlaBt, die billige Arbeitskraft des japanischen Arbeil ers und Bauern aus- zunutzen, ohne Riicksicht darauf, daf3 diese fiir Japan nachteilige Form des Schaden- ersatzes dem Lande einen bedeutenden Tail seiner Produktivkrafte entzieht. Diese Form ist nicht filr jene Lander von Vorteil, die berechtigte Ansprache out Ersatz "des ihnen zugefagten Schadens durch Japan er- heben; denn diese Lander naben einen UeberfluB an Arbeitskraften. Sie ist rth einige Grol3machte von Vorteil, die sich durch Ausnutzung der billigen Arbeitskraft der Japaner bereichern wollen. Die territorialen Fragen milssen gelost werden Der Friedensvertrag mit Japan mull selbst- verstandlich eine Reihe von t err it o- rial en F r ag en 'Risen, die mit der Erie- densregelung mit Japan verbunden sind. Bekanntlich abernahmen die USA, GroB- britannien, China und die Sowjetunion auch in dieser Hinsicht bestimmteVerpflchtungen. Diese Verpflichtungen sind in der Dekla- ration von Kairo, in der Potsdamer Deklara- tion sowie im Abkommen von Jalta nieder- el a- DP83-00415R010200020005-0 Approved Taiwan gehtirt zu China In dieSem Abkommen fanden die v011ig un- bestreibaren Rechte Chinas, jetzt der Volksrepublik China, auf die Gebiete ihre Anerkennung, die noch heute von China ab- getrennt sind. Es ist nicht zu bestreiten, daft die von alters her zu China gehoren- den, jetzt losgetrennten Gebiete, wie die In- sel Taiwan (Formosa), die Pesca do - res-Inseln, die Paracelsus-In- seln und andere chinesische Gebiete, der Chinesischen Republik zurackgegeben wer- den massen. Ebenso unbestreitbai sind die Rechte der Sowjetunion auf den Sadteil der Insel S a - ch alin und auf ale in ihrer Nahe liegen- For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 den Inseln sowie auf die Kurilen, die jetzt unter der Souveranitat der Sowjetunion stehen. Deshalb darf es bei der Losimg der terri- torialen Fragen im Rahmen der Vorberei- tungen zu dem Friedensvertrag mit Japan keine Unklarheit geben, wenn man, von den unbestreitbaren Rechten der Staaten auf die Gebiete ausgeht, die Japan mit Waffenge- waft an sich gerissen hatte. Das sind die Hauptprinzipien, diemn Ueberein- stimmung mit den bereits vorliegenden inter- nationalen Abkommen dem Friedensvertrag mit Japan zugrunde gelegt werdm miissen und deren Verwirklichung die Herstellung eires dauerhaften Friedens im Fernen Osten bedeuten warde. II. Amerikanisch-englischer Entwurf kein Friedens- vertrag, sondem. em Pakt der Kriegsvorbereitung Es erhebt sich. die Frage, inwieweit der amerikanisch-britische Friedensvertragsent- werf far Japan den Prinzipien entspricht, die in den entsprechenden Abkommen der alli- ierten Machte hinsichtlich Japans formuliert wurden, und folglich, inwiefern er den Inter- essen der Aufrechterhaltung des Friedens im Fernen Osten entspricht. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie die Frage erlaubt, rob dieser Entwurf irgend- welche Garantien gegen die Wiederher- stellung Japans als eines aggressiven Staa- tes enthalt. Leider gibt es darin in die- ser Hinsicht keinerlei Garan- tien. Daft der Entwurf keinerlei Garan lien gegen das Wiedererstehen des japa- niichen Militarismus enthalt, bezeugt allein die' Tatsache, daft er far den Umfang der Streitkrafte Japans keinerlei Beschrankun- gen festlegt. Es ist indessen allgemein be- kannt, daft in den Friedensvertragen, die nach dem zweiten Weltkrieg mit anderen Staaten geschlossen wurden, besonders in dem Friedensvertrag mit Italian, klare und genaue Bestimrnungen enthalten sind, die den Umfang der Streitkrafte der entspre- chenden Staaten bestimmte Grenzen setzen. Japan allerdings erhalt in dieser Hinsicht im Vergleich zu den anderen Staaten eine priviligierte Stellung, obgleich daftir kein Grund vorliegt. Somit steht der amerikanisch-britische Ent- Approved For Release 2001/09/10 wurf in krassem VViderspruch zu denjenigen Grundsatzen, auf deren Grundlage ein ech- ter Friedensvertrag mit Japan abgeschlos- sen werden kann, der den Frieden im Fer- nen Osten garantiert und Schutz gegen eine Wiederholung der japanischen Aggression bietet. Dieser ,Entwurf steht aufterdem im Wider- spruch zu den Beschlassen der Fernostkorn- mission, die erst im Jahre 1947 in dem er- wahnten Dokument, ?die Grundsatze der Politik gegentiber Japan nach der Kapitu- lation" die Aufgabe gestellt hat, ?die phy- sische und geistige Entmilitarisierung Ja- pans zu vollenden, turd zwar auf dem Wege der Durchfiihrung einer Reihe von MaBriah- men, die die Einfahrung einer strengen Kontrolle, die vollstandige Entwaffnung so- wie eine Wirtschaftsreform fordern, und de. ren Ziel darin besteht, Japan der M8glich- keit, amen Krieg zu f?hren, zu berauben, die militaristischen Einflasse auszuschalten und eine strenge Rechtsprechung in bezug auf die Kriegsverbrecher durchzuftihren." Dieser BeschluB wurde von alien Mitgliedstaaten der Fernostkommission gebilligt: Australien, Kanada, China, Frankreich, Indien, den Niederlanden, Neuseeland, den Philippinen, der UdSSR, GroBbritannien und den USA. Die Verfasser des amerikanisch-britischen Entwurfs far den Friedensvertrag mit Japan sind bemtiht, die Bedeutung dieser Tat- CIA-RDP83-00415R010200020005-0 ,r Approved For Release 2001/09/10: sache abzuSchwachen, indem sie darauf hin- weisen, daB der BeschluB der Feinostkorn- mission angeblich nur far den Zeitraum bis zum AbschluB des Friedensvertrages mit Japan Bedeutung habe. Es bedarf jedoch keiner groBen Anstrengung, um die vollige Haltlosigkeit dieser Bemahungen autzuzei- Ja,panische Soldn Schon aus der Tatsache geht ganz klar her- vor, daft der BeschluB der Fernostkommis- sion natarlich auch die gesamte Nachkriegs- zeit in Betracht zieht. Der -imerikanisch- britische Entwurf far den Friedensvertrag mit Japan liegt auf der gleichen Ebene, wie die gegenwartige Praxis der amerikanischen Besatzungsbehorden in Japan in bezug auf die Neugrandung verschiedenartiger milita- ristischer Organisationen, die Errichtung und Erweiterung von Land-, See- und Luftstatzpunkten ? in Japan, in bezug auf die Neuaufstellung eines japa- nischen Landheeres, japanischer Luft- und Seestreitkrafte sowie hinsichtlich der ehemaligen japanischen Militararsenale, die erweitert und modernisiert werden. Schon jetzt wird die japanische Industrie immer mehr auf die Herstellung von Waffen und kriegswichtigem Material umgestellt. Die Material- und Menschenreserven Japans werden von den USA bei ihrer militarischen Intervention in Korea, die rechtswidrig un- ter der Flagge der UN durchgeffihrt wird, in breitestem Mafia ausgenutzt. Alle diese MaBnahmen, die von der USA- Regierung in Japan durchgefiihrt werden, zeigen ebenso wie der von uns hier eror- terte Entwurf des Friedensvertrages mit Japan, daB die USA-Regierung gemeinsam mit anderen Staaten abernommene Verpflich- tung, die Wiedergeburt eines aggressiven japanischen Staates nicht zuzulassen, ignoriert. Nur USA an Japans Militarlsten interesstert Die USA-Regierung tritt far ?die Wiederher- stellung des japanischen Militarismus em. Dagegen massen diejenigen Staaten entschie- den protestieren, die an der Sicherung eines wahrhaften Friedens im Fernen Osten wirk- lich interessiert sind. Daher ist im ameri- kanisch-britischen Entwurf keine Garantie gegen die Wiedergeburt des japanischen Mi- litarismus entlialten_und keine Gazwati.e.iiti Approved For Keiease 2uultuw 10 CIA-RDP83-00415R010200020005-0 gen. Es gentigt zum Beispiel, darauf hinzu- weisen, daB in diesem BeschluB auf die Manahmen Bezug genommen wird, die durchgefahrt werden massen, ?urn Japan der Moglichkeit zu berauben, amen Krieg zu fiihren." er im Koreakrieg die Sicherheit der Lander, die unter der Ag- gression des militaristischen Japan gelitten haben, obgleich darin eine der Hauptauf- gaben bei der Vorbereitung des Friedens- vertrages mit Japan bestehen mull: fin amerikanisch-britischen Entwurf 1st der Beitritt Japans zu den Milit arblocks vorgesehen, die unter der Fahrung der USA gebildet wurden und deren Zweck mit den Interessen der Erhaltung des Frie- dens im Fernen Osten nichts ge- m ein hat. Es 1st bekannt, welches Ziel damit verfolgt wird, daB im Entwurf des Friedensvertrages Bestimmungen enthalten sind, die den AbschluB von Militarabkom- men zwischen Japan und anderen Staaten vorsehen. Die USA-Regierung will errei- chen, daB die Frage des Abschlusses eines Militarabkommens zwischen den USA und Japan schon im Friedensvertrag im voraus entschieden werde und daB auf diese Weise sc:hon beim AbschluB des Friedensvertrages mit Japan das Schicksal des Landes als amerkanischer Militarstiltzpunkt im voraus bestimmt werde. Die Aufgabe, die Wiedergebart des japa-. nischen Militarismus nicht zuzulassen, und die Sicherheit derjenigen Lander, die unter der japanischen Aggression gelitten haben, zu garantieren, wird von den USA durch den Abschlufi von Militarabkommen mit Japan ersetzt. Es ist nicht schwer, zu begreifen, daB der AbschluB eines solchen Abkom- mens Japan noch mehr zur Wiedererwek- kung des Militarismus drangen und noch mehr die militaristischen Kreise in Japan beganstigen wird, die ohne Rticksicht auf die nationalen Interessen des japanischen Volkes bereft sind, sich in neue Krieg s- abenteuer gegen die Nachbar- staaten einzulassen. Der amerikanisch-britische Entwurf des Friedensvertrages mit Japan drangt Japan diA4krifileNotntskoivo2000litintcbe Approved ,For Release 2001/09/10 Gruppierung einzutreten, die gegen die Nachbarstaaten Japans und in erster Linie gegen 'die Sowjetunion und die Volksrepu- , blik China gerichtet ist. Dies ist zum Bei- spiel aus der Tatsache ersichtlich, deli die Teilnahme solcher Staaten wie der Volks- republik China und der Sowjetunion an dem Milifarabkornmen, das in dem amerika- nisch-britischen Entwurf vorgesehen ist, aus- geschlossen ist. thgen kbennen Aggressionspltine nicht tarnen - Es ist unmaglich den wahren Charakter die- ser Forderung, deren Ziel es ist, Japan durch die Vorpflichtung zur Teilnahme an der von den USA gefiihrten Gruppierung schon jetzt an Hamden und FiiBen zu binden, durch irgendwelche liignerischen Phrasen vom Recht Japans. auf ?individuelle und kollek- tive Selbstverteidigung" zu tarnen, da I ? r Japan keinerlei Bedrohung dutch die Nachbarstaaten be- st eht. Dip in diesen Bedingungen ent- baltene Bezugnahme auf die Notwendigkeit far Japan, irgendwelchen militarischen Grup- pierungen mit dem angeblichen Ziel . der Selbstverteidigung beizutreten, entbehrt je- der Grundlage. Die Hinweise auf die an- geblich fiir Japan existierende Notwendig- Amerikanischer Ent Bekanntlich ist in den 'Friedensvertragen, die nach dem zweiten Weltkrieg abgeschlos- sen wurden, darunter im Friedensvertrag mit Italien, genau festgelegt, daB die Be- setzung in einer moglichst kurzen Frist be- endet werden mu13, auf jeden Fall nicht spa- ter als 90 Tage nach Inkrafttreten des Frie- densvertrages. Der amerikanisch-britische Entwurf (Art. 6) enthalt formal eine solche Bestimmung. Im gleichen Artikel jedoch ist die Rede von der MOglichkeit, Streitkrafte auf dem japanischen Territoriam zu belas- sen, ,,in Uebereinstimmung mit oder als Folge irgehdeines zweiseitigen oder mehr- seitigen Abkommens, das zwischen Japan einerseits und einer oder mehreren verbiin- deten Machten andererseiA abgeschlossen worden ist oder abgeschlossen werden kann." Es ist klar, clal3 die Klausel fiber den Ab- zug der Okkupationstruppen in 90 Tagen eine leere und nichtssagende Phrase ist, die gani offensichtlich gebraucht wurde, um naive Menschen fiber die wirkliche Be- : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 keit, Militarabkommen und Biindnisse mit anderen Staaten zu schlieBen unter dem Vorwand, dies werde von den Interessen der Selbstverteidigung Japans diktiert, sind urn so lacherlicher, als Japan bekanntlich im Laufe eines Jahrhunderts keinem Ueberfall von irgendeiner Seite ausgesetzt war. Diese Hinweise werden offensichtlich tinter- nommen, urn die offentliche Meinung iiber die wahren Ziele irrezhfiihren, die die Ver- fasser des amerikanisch-britischen Entwurfs mit der Einbeziehung Japans in ihie aggres- siven Militargruppierungen verfolgen, dean diese Ziele haben nichts gemein mit der Erhaltung des Friedens im Fernen Osten. Die im amerikanisch-britischen Entwurf des Friedensvertrages vorgesehene Einbezie- hung Japans in die militaischen Gruppierun- gen midi eine Beunruhigung auf seiten der- jenigen Staaten hervorrufen, die an der Er- haltung und Wahrung des Friedens im Fer- nen Osten wirklich interessiert sind. In diesem Zusammenhang ist es unerlaB- lich, auch die Frage des Abzugs der Be- satzungstruppen aus Japan und die Frage der Nichtzulassung der Schaffung auslandi- scher? Militarstiitzpunkte auf japanischem Territorium zu beriihren, wurf mit Hintertiiren deutung dieses Artikels des Entwurfs irre- zufiihren, ihre wahre Bedeutung liegt darin, daB Japan schon jetzt Abkommen aufge- drangt werden, nach denen es sich im vor- aus verpflichtet, entsprechend den aggres- siven Planen der USA, im Fernen Osten.sein Territorium zur Schaffung von Stiitzpunk- ten fur die amerikanischen Land-, Marine- und Luftstreitkrafte zur Verftigung zu stel- len. Wer wine nicht, daB schon seit- lan- gerer Zeit zwischen der USA-Regierung und der derzeitigen japanischen Regierung Ver- hahdlungen daraber gefiihrt werden, dali die amerikanischen Besatzungstruppen in Japan belassen und daB militarische Stiitz- punkte der USA ouch nach AbschluB des Friedensvertrages mit Japan unterhalten werden sollen. ?Wer white nicht, doll im Zuge dieser Verhandlungen die japanische Regierung einem starken Druck von seiten der USA ausgesetzt ist, unter deren tatsach- licher Kontrolle zur Zeit das politische und wirtschaftliche Leben des Landes StehO Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-91 Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 schen Volk, dem eigentlichen Herren dieser Chinas Rechte werden groblich verletzt Gebiete, zurtickgegeben werden. Was den Teil des amerikanisch-britischen In dem Versuch, die souveranen Rechte der Entwurfs far den Friedensvertrag mit Japan Sowjetunion auf Sild-Sachalin und die in betrifft, der sich auf die territorialen Fragen seiner Nahe liegenden Inseln sowie auf die bezieht, so halt es die Delegation der UdSSR Kurilen, die schon jetzt unter der Souvera- far unerlaBlich, zu erklaren, daB dieser Ent- nitat der Sowjetunion stehen, gleichfalls wurf groblichst die unbestreitbaren Rechte groblichst zu verletzen, beschrankt sich der verletzt, die China auf eine Rtickgabe der Entwurf lediglich auf den Verzicht Japans integrierenden Teile des chinesischen Terri- auf die Rechte, Rechtsgrundlagen und An- toriums hat, die die japanischen Militaristen sprilche auf diese Territorien, wobei er die von China losgerissen haben ? die Insel hi storische Zngehorigkeit dieser Territorien Taiwan, die Pescadores-Inseln, die Paracel- und die unbestreitbare Pflicht Japans, die sus-Inseln und andere Inseln. Der Entwurf Souveranitat der Sowjetunion auf diese Teile enthalt lediglich einen Hinweis aber Ja- des Territoriums der UdSSR anzuerkennen, pans Verzicht auf diese Gebiete, schweigt verschweigt. jedoch bewuf3t fiber das Schicksal dieser Territorien. Wir sprechen gar nicht davon, &Al die USA und GroBbritannien, die seinerzeit die De- Faktisch aber ist Taiwan und sind die ge- klaration von Kairo und Potsdam sowie das nannten Inselgruppen von den USA be- Abkommen von Jalta unterzeichnet haben, s et z t , und diese Aggressionsakte wollen clurch einen solchen Vorschlag hinsichtlich die USA in dem hier zur Erorterung stehen- der territorialen Fragen den Wag grobster den Friedensvertragsentwurf legalisieren. Verletzungen der Verpflichtungen be- Das Schicksal dieser Territorien mull jedoch schreiten, die sie in diesem internationalen ganz klar sein ? sie massen dem chinesi- Abkommen tibernommen hatten. Washingtons Annexionspolitik auf Kosten Japans Der amerikanisch-britische Entwurf sieht die trag mit Japan gestellt werden massen ? Aberkennung der Souveranitat Japans tiber ungeachtet der Tatsache, dal3 in der Pots- die Riukiu- und Bonin-Inseln sowie aber darner Deklaration auf die Notwendigkeit die Rosario-, Volcano-, Paracelsus-, Vela-, der Demokratisierung Japans direkt hinge- Markus- und Daito-Inseln und ihre Ein- wiesen wird. gliederung in die Verwaltung der USA v or, angeblich, wail die Treu- Hexenjagd auf Dernokraten handerschaft der Vereinten Nationen tiber die Inseln errichtet werden soll. Es ist je- In den Beschltissen der Fernostkommission clod; bekannt, daB eine solche Lostrennung ist ebenfalls ? wie wir bereits ausgeftihrt der genannten Inseln von Japan ni ch t haben ? die Rede von der Notwendigkeit, vorgesehen ist ? weder in den erwahnten das japanische Volk bei der Bildung ?demo- Abkommen der Machte noch in den Be- kratischer Organisationen und Vertreter- schlassen des Sicherheitsrates, der allein karperschaften" zu unterstiitzen und es zur das Recht hat, Entscheidungen fiber die Treu- A chtung der grundsatzlichen Menschen- handerschaft in einem Gebiet von strategi- rechte zu veranlassen. Wie in dieser Hin- scher Bedeutung zu treffen? Dies bedeutet sicht die augenblickliche Lage in Japan ist, ist also, daB die Forderung, die der amerika- zum Beispiel daraus zu ersehen, daB im Laufe nisch-britische Entwurf enthalt, willktir- der.ganzen Besatzungszeit mit Zustimmung lich und rechtswidrigist. und direkter Unterstatzung der amerikani- schen Besatzung03ehorden Repressalien ge- Vergeblich werden wir im amerikanisch- gen die japanischen Gewerkschaften, gegen britischen Entwurf des Friedensvertrages Be- die demokratischen Parteien und gegen her- stimmungen suchen, die sich auf die Demo- vorragende demokratische Persanlichkeiten kratisierung Japans beziehen. Auch in die- Japans sowie gegen die fortschrittlichen ser Hinsicht entspricht der Entwurf nicht japanischen Presseorgane angewandt wor- dAlpTifiViagnsrlkeigaln6diri6Wrir: CiA1-11151D83-00415R010200020005-0 12 . .ApPAPRedifforhEtahantjet000 1 /09/1 0 In diesem Entwurf verlautet auBerdem nichts von der Unzulassigkeit der Tatsache, daB in Japan militaristische und faschistische Organisationen eller Art ins Leben gerufen werden, wobei die Gefahr um so realer ist, als viele solcher Organisationen bereits of- fen tatig sind. Dies alles steht im Wider- spruch, zu dem direkten Hinweis in dem Be- schluB der Fernostkommission, daB ?alle Organisationen, die vom Geist des Militaris- mus und der Aggression durchdrungen sind, energisch unterdriickt werden sollen". Dies alles veranlaBt uns, ernstlich daraber nach- zudenken, worauf die Urheber des amerika- : 01411-REIR88310041613104020002,00054) hinaus wollen und auf welchen Weg sie Ja- pan drangen wollen. Aus ? einer sorgfaltigen Analyse des ameri- kanisch-britischen Friedensvertragsentwurfs ergibt sich mit volliger Klarheit, dun dieser Entwurf nicht nur die Wiedergeburt des ja- panischen Militarismus vorsieht, womit die reale Gefahr einer Wiederholung der japa- nischen Aggression gegeben ist, sondern auch darauf berechnet ist, die Militaristen und Reaktionare, die Japan b?-!reits einmal in eine nationale Katastrophe hineintrieben, erneut ans Staatsruder zu brin- g e n . Amerlkanischer Entwurf von den Interessen der Monopole diktlert Ernste Aufmerksamkeit verdienen schlieBlich diejenigen Bestimmungen des amerikanisch- britischen Entwurfs, dte den Wirtschafts- fragen gewidmet sind. Was die Wirt- schaftsfragen anbetrifft, so wird in dem Ent- wurf das Hauptaugenmerk auf die Veranke- rung der wirtschaftlichen Privilegien ge- richtet, die einige Staaten, in erster Linie die USA, nach dem Kriege und wahrend der Beset7ung des Landes in Japan erhielten. In dem Entwurf sind genau ausgearbeitete Be- stimmungen enthalten, in denen die Beibe- haltung der fahrenden Stellung der auslan- dischen Monopole in der japanischen Wirt- schaft vorgesehen ist. Dies triff I auf die jananische Industrie, auf die japanische Schlffahrt, auf den AuBenhandel Japans und auf die Garantie verschiedener Rechte und Ansprache auslandischer Firrnen und juri- stischer Personen gegenaber Japan zu. Gleichzeitig wird in dem Vertragsentwurf mit keinem Wort die Notwendigkeit er- wahnt, far Japan die ungehinderte Entwick- lung seiner Friedensindustrie und seines AuBenhandels, die Entwicklung seiner Schiffahrt und seines Handelsschiffbaues zu sichern. Dies kann man keinesfalls als einen Zufall bezeichnen. Kein Geheimnis ist es, wer daran interessiert ist, die japanische Industrie in die Zange zu nehmen und die japanischen Markte mit auslandischen Industrieerzeugnissen zu ilberschwemmen. USA wollen keine Gleichberechtigung fiir Japan Vergebens werden wir in diesem Entwurf nach irgendwelchen Hinweisen darauf Aus- Approved For Release 2001/09/10: schau halten, dal3 Japan gleichberechtigt mit den anderen Staaten zu den Rohstoff- quellen zugelassen werden soil, obgleich dies in der Potsdamer Deklaration direkt vorgesehen ist. Eine solche Bestimmung enthalt der Entwurf deshalb nicht, well sie fiir die USA und far GroBbritannien, die samiliche Hauptrohstoffquellen der Welt an sich zu reifien versuchen, unvorteilhaft ist. Deshalb kann der der Konferenz vorgelegte amerikanisch-britische Friedens yertragsent- wurf far Japan in keiner Weise zur Reqe- lung der Frage des Friedens mit Japan die- nen und nicht im geringsten die Gewahr de- lft/ bieten, daB sich eine japanische Aggres- sion in Zukunft nicht wiederholt. Der ameri- kanisch-britische Vertragsentwurf kann und wird keinen einzigen Staat zufriedenstel- len, der nicht mit Worten, sondern mit Ta- ten far die Errichtung eines dauerhaften Friedens und far die 13eseitigung der Gefahr eines neuen Krieges eintritt. Besonders kann em n solcher Entwurf nicht die Lander Asiens und des Fetnen Ostens befriedigen, deren \Talker die Folgen der ja- panischen Aggression am st4rksten am eigenen Leibe versparten und die die Wie- dergeburt des japanischen Militarismus, der filr die friedliche Existenz der Nachbarlan- der Japans im Fernen Osten eine standige Gefahr darstellt, nicht zulassen konnen. Dies ist auch der Grund daftir, weshalb der amerikanisch-britische Entwurf einer Reihe von Landern ? der Volksrepublik China, Indien, Birma und -einigen anderen Staaten CIA-RDP83-00415R010200020005-03 --Apiarovecifgortfteleasge2804/09110-: GIA-RDR8314)0416m1112011412110115-iait lung gegeben hat. China urteilte gerecht In ihren Erklarungen vom 15. August beur- teilte die Zentrale Volksregierung der Volksrepublik China den amerikanisch-bri- tischen Vertragsentwurf absolut gerecht, wenn sie sich dahingehend aufierte, daB ?dieser Vertrag in Wirklich- keit em n .Vertrag fiber Vorbereitun- gen zu einem neuen Kriege und nicht emn echter Friedensvertrag ist" und daB er ?fur die Volker Asiens eine Bedrohung bedeutet, den Frieden und die Sicherheit in der gan- zen Welt verletzt und die Inter-?.ssen des ja- panischen Volkes schadigt." Bekanntlich verurteilte auch die Regierung Indiens den amerikanisch-britischen Ent- wurf, als sie erklarte, daB sie an diesem Vertrage nicht mitarbeiten konne, weil die in ihm vorgesehene ?Regelung" nur den Un- willen breiter Schichten des japanischen Volkes hervorruft und weil er die Ursache kiinftiger Zwistigkeiten und eines mOgli- chen Konfliktes im Fernen Osten sein mtisse. Gromykos programmatische SchluBfolgerung Zusammenfassend kann man an Hand des amerikanisch-britischen Friedensvertrags- entwurfes folgende Schliisse ziehen: 1. Der Entwurf enthalt keinerlei Garantien gegen die Wiedergeburt des japanischen Militarismus und gegen die Umwandlung Japans in amen aggressiven Staat. Der Entwurf enthalt keine Garantien fur die Si- cherheit der Lander, die unter der Aggres- sion des militarischen Japan zu leiden hat- ten. Der Entwurf schafft die Voraussetzun- gen ftir eine Wiedergeburt des japanischen Militarismus und fur die Gefahr einer Wie- derholung der japanischen Aggression. 2. Der Vertragsentwurf sieht faktisch kei- nen Abzug der auslandischen Besatzungs- tiuppen vor. Er sichert im Gegenteil die wei- tere Stationierung der auslandischen Streit- krafte im japanischen Staatsgebiet und die Beibehaltung der auslandischen Militarstfitz- punkte in Japan auch nach der Unter zeichnung des Frieclensvertrages. Unter dem Vorwand der Selbstverteidigung den USA. vor. 3. Der Vertragsentwurf enthalt nicht nur keinerlei Verbot eines Beitritts Japans zu. , Koalitionen, die gegen irgendeinen der Staaten gerichtet sind, die sich am Krieg gegen das militaristische Japan beteiligt hatten, sondern er ebnet Japan sogar noch den Weg far eine Beteiligung an den ag- gressiven Blocks im Fernen Osten, die unter der Ftihrung der USA. geschaffen werden. 4 Der Vertragsentwurf enthalt keinerlei Be- stimmungen tiber die Demokratisierung Ja- pans und fiber die Gewahrleistung demokra- tischer Rechte fur des japanische Volk. Dar- aus ergibt sich die direkte Gefahr, daB die faschistischen- Verhaltnisse der Vorkriegs- zeit in Japan wiederhergestellt werden. 5. Der Vertragsentwurf verstofit auf des groblichste gegen die wohlbegriindeten Rechte des chinesischen Volkes uf emen unveraufierlithen Tell Chinas ? auf Taiwan. (Formosa), die Pescadores- und die Paracel- sus-Inseln und die anderen Gebsete, die durch die japanische Aggressiin von China losgerissen wurden. 6. Der Vertragsentwurf widerspricht den Verpflichtungen, die die USA. und GroB- britannien ins Abkommen von Jalta in bezug auf die Riickgabe Sachalins und die Abtre- tung der Kurilen an die Sowjetunion tiber- nommen haben, 7. Zahlreiche wirtschaftliche Bestimmungen laufen darauf . hinaus, den auslandischen Monopolen ? in erster Linie den amerika- nischen ? die von ihnen wahrend der Be- satzungszei t erworbenen Privilegien zu sichern, die japanische Wirtschaft gerat in eine sklavische Abhangigkeit von diesen auslandischen Monopolen. 8. Der Entwurf ignoriert faktisch die berech- tigten Forderungen der von der japanischen Besetzung betroffenen Staaten auf Ersatz des ihnen zugeltigten Schadens durch Japan. Gleichzeitig zwingt er Japan eine Form der Reparationsleistungen auf, die Japan v?llig versklavt, indern or einen Schadenersatz unmittelbar durch die Arbeit der japanischen Bevolkerung vorsieht. 9. Der amerikanisch-britische Entwurf ist kein Vertrag des Friedens, sondern emn Vertrag tiber die Vorbereitung eines neuen Japans sieht der Entwurf den Beitritt Japans Krieges im Fern en Osten. 14Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 . Approveder /Mrs 'Atta1211734 Vorbereitungen des Frie- densvertrages mit Japan Es ist nicht schwer, sich GewiBheit Ober die "Tatsache zu verschaffen, daB der amerika- nisch-britische Friedensvertragsentwurf fiir Japan nicht nur keine Garantien gegen eine Wiedergeburt des japanischen Militarismus voisieht, sondern im Gegente I die Voraus- setzungen fur eine Wiedergeburt Japans als aggressiver Staat schafft. Dies taut sich daraus erklaren, daB die Plane der Urheber des amerikanisch-britischen Entwurfs hin- sichtlich Japans nichts mit der Aufgabe ge- mein haben, em n Wiedererstehen des japa- nischen Militarismus zu verhindern und den Trieden und die Sicherheit der von der japa- nischen Aggression betroffenen Staaten zu gewahrleisten. Die Hauptinteressenten wurden ausgeschlossen Diejenigen Staaten, die besonders stark -unter der japanischen Aggression gelitten haben und: die de.shalb besonders daran interessiert sind, daB eine Wiederholung dieser Aggression verhindert wird, sind von der Beteiligung an der Vorbereitung des Priedensvertrages mit Japan ausgeschlossen -worden, und zwar trotz der Tatsache, daB das Verfahren fiir die Vorbereitung des Friedensvertrages mit Japan im Potsdamer Abkommen festgelegt worden war, durch das der AuBenministerrat der fiinf Grofi- machte ? UdSSR., USA., China, GroBb'd- tannien und Frankreich ? bestatigt wurde, "und in der bekannten Deklaration der alli- ierten Nationen vom 1. Januar 1942, welche vorsah, daB mit Staaten, die sich im Kriege mit den alliierten und assoziierten Nationen befanden keine separaten Friedensvertrage abgeschlossen werden sollen. Im Potsdamer Abkommen heiat es ausdriicklich, daB der AuBenministerrat in erster Linie zur Ldi- stung der ?Vorbereitungsarbeiten fur die Friedensregelung" geschaffen wird und daB bei dem Entwurf entsprechender Friedens- vertrage ?der Rat aus Mitgliedern bestehen wird, die diejenigen Stanton vertreten, wel- che die Kapitulatiollsbedingungen ftir den Feindstaat unterschrieben haben, auf den sick die betreffende Aufgabe bezieht". Somit gibt es in der Frage ilber das Verfahren fiir die Vorbereitung des Friedensvertrages mit Approved For Release 2001109/10: : CIA-RDP03-pOil 10i 020003901A-QJapan keinernar eiten. je die nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten ihre Verpflichtungen einhalten, die sie in internationalen Abkommen iibernom- men haben, miissen das in diesem Abkom- men far die Vorbereitung des Friedensver- trages mit Japan festgelegte Verfahren ge- nau befolgen. USA und GroBbritannien wollen diktieren Nichts kann die Tatsache rechtfertigen, deli die Regierungen der USA. und GroBbri- tanniens die Vorbereitung des Friedensver- trages in ihre Hand genommen haben und jetzt andere Staaten zum AbschluB des von ihnen vorbereiteten separaten Vertrages mit Japan drangen. Es ist angebracht, hier daran zu erinnern, daB eben dieses Verfahren seinerzeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Fri edensvertrage mit Italian, Bulgarien, Ungarn, Rumanien und Finnland Anwen- dung gefunden hat. Wie damns zu ersehen ist, bestatigt auch die Erfahrung, wie ge- rechtfertigt die Forderung der Sowjetunion und die Forderung der Volksrepublik China ist, deren Regierung wiederholt ihren Stand- punkt dahin geduBert hat, daB es unbedingt erforderlich ist, bei der Vorbereitung des Friedensvertrages mit Japan streng das Verfahren einzuhalten, das die Aufgabe der Vorbereitung des Friedensvertrages dem AuBenministerrat ilbertragt. Wie schon beim AbschluB der Friedensver- trage mit den anderen Landern, miissen an der Vorbereitung des Friedensvertrages mit Japan selbstverstandlich auch alle anderen Lander teilnehmen, die am Krieg gegen Ja- pan teilgenommen haben. Die Sowjetregierung hat in dieser Bezie- hung einen entsprechenden Vorschlag be; reits im Jahre 1947 in einer Note an die da- malige chinesische Regierung am 30. Dezem- ber 1947 und in einer Note an die Re- gierung GroBbritanniens am 4. Januar 1948 gemacht. Die USA.=Regierung, die sich das Recht an- gemat hat, bei der Vorbereitung des Frie- densvertrages mit Japan die Initiative zu ergreifen, widerspricht bekanntlich, entge- gen den ilbernommenen Verpflithtungen, energisch der Uebertragung der Vorberei- tung des ?Friedensvertrages an den AuBen- CIA-RDP83-00415R010200020005-015 Approved For Release 2001/09/10: mirfts^terrat. Zur Verteidigung dieser Hal- tung wird das Argument angeftihrt, daB emn solches Verfahren angeblich die Vorberei- tung des Friedensvertrages aufhalten wtirde. Die Unhaltbarkeit einer solchen Behauptung 1st jedoch offensichtlich, woftir zum Beispiel die Tatsache spricht, daB es sich gerade des- halb, weil diese Aufgabe vom Aufienmini- sierrat durchgefiihrt wurde, in den anderen Fallen schon vor vier Jahren als mOglich erwiesen hat, Friedensvertrage mit den er- wahnten ftinf Landern abzuschlieBen. Die Regierungen der Vereinigten Staaten und GroBbritanniens, die einen gemeinsa- C hina mull Das chinesische Volk, das gezwungen war, einen langjahrigen und schweren Krieg mit dem in sein Territorium eingedrungenen militaristischen Japan zu f?hren, hat aufier- ordentlich schwere Opfer in diesem Kampfe gebracht. Daher darf die Regierung der Volksrepublik China, als einzige rechtma- Bige Wortfiihrerin des Willens dos chinesi- schen Volkes, von der Vorbereitung des Friedensvertrages mit Japan nicht fernge- halten werden. Die Sowjetregierung teilt in dieser Frage vollkommen den Standpunkt, der in entsprechenden Erklarungen von der Regierung der Volksrepublik China, insbe- sondere in ihrer Erklarung vom 22. Mai und in der Erklarung vom 15. August dieses Jahres, zum Ausdruck gebracht worden ist, mid besteht auf der vollen Teilnahme der Volksrepublik China an der Vorbereitung und der Erorterung des Friedensvertrages mit Japan. Die gleichen Staaten, die, den USA. und GroBbritannien folgend, bereit sind, den Friedensvertrag ohne Teilnahme der Volksrepublik China, Indiens und Bir- mas, welche besonders an der Friedensrege- lung interessiert sind, zu unterzeichnen, tibernehmen eine schwere Verant- wortung ftir die Folgen eines so ungerechten und rechtswidri- gen Aktes. In welcher Lage befindet sich zur Zeit diese Konferenz in San Franzisko? Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und GroBbritanniens haben die Konferenz vor die Tatsache gestellt, daB China an der Vorbereitung und Diskus- sillgiSsrgarr6Prikg6Wg leinnfift 16 CIA-RDP83-00415R010200020005-0 ? men Entwurf ftir den Friedensvertrag vor- gelegt haben, haben einen anderen Weg beschritten, indern sie von Anbeginn zu Unrecht sowohl die Sowjetunion als auch die Volksrepublik China von jeder Mitwir- kung an der Vorbereitung des Friedensver- trages ausgeschlossen haben, ohne deren Teilnahme von einer Regelung der Frage des Friedens mit Japan nicht die Rede sein kann. Die Sowjetregierung hat die Aufmerk- samke't der USA.-Regierung darauf bereits in ihren Bemerkungen vom 7. Mai zum ameri- kanischen Entwurf des Friedensvertrages sowie in ihrer Note vom 10. Juni dieses Jahres gerichtet. teilnehmen teilgenommen hat noch teilnimmt. Es 1st klar, daB bei einer solchen Sachlage eine wirkliche Friedensregelung im Fernen Osten nicht erreicht werden wird. Glaubt man denn, daB sich damit gerade die VOlker abfinden warden, die offen and frei ihre Gefahle der Gerechtigkeit und ihr Streben zum Frieden zwischen den Volkern zum Ausdruck bringen kOrnien? Die Teilnahme an der San-Franzisko-Kon- ferenz haben Indien und Birma abgelehnt, die den amerikanisch-britischen Entwurf ftir unannehmbar erklart haben. Dies bedeutet, daB nicht nur China, sondem ouch Indien, die die wichtigsten Staaten Asiens sind, von der Teilnahme an der Vorbereitung und Er- 6rterung des Entwurfs Mr den Friedensver- trag mit Japan, den die USA. und GroBbri- tannien den Teilnehmern dieser Konferenz aufdrangen, ferngehalten worden sind. Sind denn solcheHancllungen nicht diskreditierend fiir die Verfasser dieses Bntwurfs, und be- deutet dies nicht den Bankrott einer solchen Mink? Warum die Sowjetunion teilnahm Die Sowjetunion hat die Teilnahnie an der San-Franzisko-Konferenz nicht abgelehnt. Dies erklart sich aus der Notweridgkeit, alien horbar die reine Wahrheit fiber den amerikanisch-britischen Entwurf zu sagen und diesem Entwurf die Forderungen filr ellen solchen Friedensvertrag mit Japan gegenaberzustellen, der den Interessen der Friedensregelung im Fernen Osten tatsach- lich entspricht und der Festigung des all- : CIMRDP113e404ftR010200020005-0 Approved Iiir.ltrgsvaiggiA:ecid,,e-ippovigitizrocgoo020005-0 Mit Rticksicht darauf, da13 der amerikanisch- britische Entwurf fiir einen Friedensvertrag mit Japan nicht den FOrderurigen gerecht wird, die fiir den Friedensvertrag mit Japan gestellt .werden, schlagt die Sowjetdelega- tion .vor, den von den Regierungen der USA. und Grabritanniens der Konferenz vorgelegten Friedensvertragsentwurf fol- gendermaBen abzuandern: 1. Zu Artikel 2 a) An Stelle der Punkte ?b" und ?f" soil emn Punkt in folgender Fassung einbezogen werden: ?Japan anerkennt die voile Souveranitat der Volksrepublik China iiber die Mandschurei, (Aber die Insel Taiwan (Formosa) mit alien anl:egenden Inseln, iiber die Pescadores-In- seln, die Pratas-Inseln, die Paracelsus- rinseIn, die Amphitriten-Gruppe und die 'Maxfield-Bank und ilber die?Nanschaschiun- -tau-Inseln einschliehlich der Spratley-Inseln, und verzichtet auf alle Rechte, Rechtstitel und Anspriiche auf die in diesem Artikel genannten Gebiete." b) Punkt. ?c" soil folgende Fassung erhal- ten: ?Japan anerkennt die voile Souveranitat der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken tiber den siidlichen Tail der Insel Sachalin mit alien anliegenclen Inseln sowie ilber die Kurilen, und verzichtet auf alle Rechte, Rechtstitel und Anspr?che auf diese Gebiete." 2. Zu Artikel 3 Der Artikel soil folgende Fassung erhalten: ?Die Souveranitat Japans wird sich auf emn Gebiet erstrecken, das aus den Inseln Hon- siu, Kiusiu, Sokoku, Hokkaido sowie aus den Riukiu-, Bonin-, Rosario-, Volcano-, Pares-Vela-, Marcus-, Tsusima- und den anderen Inseln besteht, die bis zum 7. De- zember 1941 zu Japan gehorten, mit Aus- nahme jener Gebiete und Inseln, die in Ar- tikel 2 erwahnt wurden." 3. Zu Artikel 6 Punkt ?a" soli folgende Fassung erhalten: ? ?Alle Streitkrafte der alliierten und assozi- ierten Machte werden ii moglichst ,kurzer Frist, jecloch spatestens 90 Tage nach In- krafttreten des gegenwhrtign Vertrages, aus Japan zuriickgezogen. Danadi wird Approved For Release 2001/09/10: keine einzige der alliierten oder assoziier- ten Machte, auch keine andere auslandische Macht auf japanischem Gebiet Truppen oder Militarstiitzpunkte haben.'' 4. Zu Artikel 14 Punkt ?a" und Unterpunkt 1 desselben Punktes sollen durch folgenden Wortlaut ersetzt werden: ,,Japan iibernimmt die Verpflichtung, die Verluste zu er3etzen, die durch milittirisdie Operationen gegen die alliierten oder asso- ziierten Machte sowie ?durch Besetzung des Gebietes einiger alliierter oder assoziierter Machte verursacht wurden. Das AusmaB und die Quellen fiir die Aufbringung der von Japan zu zahlenden Reparationen sollen auf einer Konferenz der interessierten Staaten unter unbedingter Beteiligung der Lander, die der japanischen Besetzung unterworfen waren, und zwar: der Volksrepublik China, Indonesiens, der Philippinen und Birmas und mit Einladung Japans zu dieser Konferenz ? besprochen werden." 5. Zu Artikel 23 An Stelle der Punkte ?a" und ?b" soil emn Punkt folgender Fassung einbezogen wer- den: .?Der vorliegende Vertrag wird von den Staaten ratifiziert werden, die ihn unter- zeichnen werden, einschlieBlich Japans, und er wird fiir alle Staaten, die ihn danach rati- fizieren, in Kraft treten, wenn die Ratifi- kationsurkunden von Japan und der Mehr- heit der folgenden Staaten, einschliefflich der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjetunion, der Volksrepublik China und des Vereinigten Konigreidis von Grof3bri- tannien und Nordirland, zur Verwahrung gegeben wurden, und .zwar: Australian, Biima, Kanada, Ceylon, Frankreich, Indien, Indonesien, die Niederlande, die Mongoli- sche Volksrepublik, Neuseeland, Pakistan, die Philippinen, des Vereinigte Konigreich von Grofibritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Volksrepublik China und die Vereinigten Staaten von Amerika. Es wird fur jeden Staat, der ihn spater ratifiziert, von dem Aucienblick an in Kraft treten, in dem die Ratifkationsurkunde zur Aufbewahrung gegeben wurde." CIA-RDP83-00415R010200020005-0 17 6.%RrpvtiLfmrineiluit?9,91/09/10 : QIA-RDP83-120415R010200020005-0 tiugzeuge, mit einer Gesamtmannschafts- ?Japan verpflichtet sich, alle Hindernisse auf dem Weg zur Wiederherstellung und Festigung demokratischer Tendenzen tel japanischen Volk zu beseitigen und alle MaBnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, urn eine Gewahr clafar zu schaffen, daB alle Personen, die unter japanischer Rechtsprechung stehen, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion, die Menschenrechte und die grundsatzlichen Freiheiten geniefSen, einschlefflich der Rede-, Presse- und Publi- kationsfreiheit, der Religions- und Ver- svmmlungsfreiheit sowie der Freiheit der pclitischen Ueberzeugung.? 7. Neuer Artikel (unter Kapitel 4): ?Japan verpflichtet sich, das Wiedererstehen faschistischer und militaristischer Organisa- tionen, sei es politischer, militarischer oder halbmilitarischer Organisationen, deren Ziel es ist, das Volk seiner demokratischen Rechte zu berauben, auf japanischem Ge- biet nicht zuzulassen." Die milittirischen Bestimmungen 8. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Japan verpflichtet sich, keine Koalitionen oder Militarbandnisse einzugehen, die gegen irgendeine Macht gerichtet sind, die mit ihren Streitkraften am Krieg gegen Japan teilgenommenn hat." 9. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Die Bewaffnung der japanischen Land-, Luft- und Seescreitkrafte wird strengen Be- schrankungen unterworfen warden, so daB sie aussthlieBlich den Aufgaben der Selbst- verteidigung entspricht. In Uebereinstimmung mit dem oben Dar- gelegten ist es 'Japan gestattet, Streitkrafte, einschlieBlich Grvzschutz und Gendarmerie, zu unterhalten, de nicht starker sind a) Landheer, einschlieBlich Flakartillerie, mit einer Gesamtstarke von 150 000 Mann; b) Kriegsflotte mit einer Starke von 25 000 Mann und einer Gesamttonnage von 75 000 Tonnen; c) Luftstreitkrafte, darunter die Luftstreit- krafte der Kriegsflotte, mit 200 Jagd- und Aufklarungsflugzeugen sowie 150 Trans- port-, Seerettungs-, Uebungs- und Verbin- dungsflugzeugen, einschlieBlich der Reserve- starke von 20 000 Mann. Japan darf keine Flugzeuge haben oder er- werben, die als Bombenflugzeuge geeignet sind. d) Die Gesamtzahl der mittleren und schwe- ren Panzer in den japanischen Streitkraften darf 200 nicht iibersteigen. e) Die Mannschaftsstarke der Streitkrafte wird in jedem Falle das Kampfpersonal so- wie das nicht far den Kampfeinsatz be- stimmte Personal und das Stabspersonal mit einschlieBen." 10. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ,,Es ist Japan verboten, in irgendeiner Form eine militarische Ausbildung der Bevolke- rung in einem Umfang vorzunehmen, der die Erfordernisse der Streitkrafte abersteigt, deren Aufrechterhaltung Japan durth den noch zu numerierenden Artikel des vorlie- genden Vertrags, in dem AusmaB der Streit- kcafte Japans festgelegt ist, gestattet ist." 111. Neuer Artikel (unter Kapitel 3): ?Japan darf weder besitzen, noch produ- zieren, noch damit Versuche anstellen: (1) Alle Arten von Atomwaffen und andere Mittel zur Massenvernichtung von Men- schen, einschliefilich bakteriologischer und chemischer Waffen; (2) mit eigenem Antrieb fliegende Geschosse oder Apparate, die ferngelenkt werden (mit Ausnahme von Torpedos und Torpedo- apparaten, die die normale Bewaffnung der in vorliegendem Vertrag zugelassenen Kriegsschiffe darstellen); (3) Geschatze, die eine Reichweite von inehr als 30 Kilometer haben; (9) Seeminen oder Torpedos ohne Kontakt- ziindung; (5) Torpedos, die bemannt werden kOnnen." 12. Neuer Artikel (unter Artikel 4) ?Japan werden keinerlei Beschrankungen in der Entwicklung seiner Friedensindustrie sowie in der Entwicklung des Handels Ja- pans mit anderen Staaten und in bezug auf seinen Zutritt zu den Rohstoffvorraten entsprechend den Bedilrfnissen der Frie- denswirtschaft Japans auferlegt. Im gleichen MaBe werden Japan keinerlei Beschrankun- gen in der Entwicklung seiner Handels- schiffahrt und seines Handelsschiffbaues auferlegt." Approved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 18 \ Approved For Release 2001/09/10 13. Neuer Artikel (unter Artikel 3): ? (1) Die La-Perouse-Meerenge und die Nemuro-Meerenge, langs der gesamten japanischen Kilste sowie die Meerengen von Tsugaru und Tsusima mi-is- sen entmilitarisiert werden. Diese Meerengen werden immer far die Durch- fahrt von ,Handelsschiffen aller Lander offen ? sein. : CIA-RDP83-00415R010200020005-0 (2) Die in Punkt 1 dieses Artikels erwahn- t.en Meerengen durfen nUr far die Durch- fahrt jener Kriegsschiffe geoffnet werden, die den an die Japanische See angrenzenden Machten gehoren." Die Sowjetdelegation ersucht die Konferenz- teilnehmer, diese Vorschlage der Sowjetre- gierung zu erortern. Vberreicht durch: Gesellschaft Mr Deutsch-Sowletische Freundschaft Apprbved For Release 2001/09/10 : CIA-RDP83-00415R010200020005-0