COPY OF BOOKLET ON 1951 BUDGET REFORM FOR DDR

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Collection: 
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP83-00415R006800090009-8
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
C
Document Page Count: 
137
Document Creation Date: 
December 22, 2016
Document Release Date: 
February 23, 2012
Sequence Number: 
9
Case Number: 
Publication Date: 
December 7, 1950
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP83-00415R006800090009-8.pdf11.78 MB
Body: 
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 I 1,14FORMAT1014 REPORT 'J'CD NO. COUNTRY Germany (Russian Zone) SUBJECT Cony of Booklet on 1951 Budget Reform for DDR PLACE ACQUIRED DATE OF INFO. THIS DOCUMENT -HAS AN ENC DATE DISTR. 7 December 1950 NO. OF PAGES NO. OF ENCLS. 1 booklet (LISTED BELOW) DO NOT DETACH LOSURE ATTACHED SUPPLEMENT TO 50X1-HUM REPORT NO. TRAL IN i C.E. r?'.C AGENCY THIS DOCUMENT CONTAINS IHFORIBATIOII AFFECrflHTHE HAYIONAL DIFEDSL' OP TEi UDITED STATLF WITHIN TAE EITAHIHO OF THE ASPIORACE ACT SD B.E. C? A! AND EA, AS AGENDRD. ITS TRANS ISItIOA OE TH6 REVELATION OF r= FAIREIIT$ IH ART NANWIIU TO AN UNAUTHORHIGD PERSON IF PRO* HIDITED by L>`VI. RRPRODUCTIOR OP TUTS FORM IS PROHISITEIS. 50X1-HUM CLASSIFICAT iOI I TATS _l -T f ~ iIAVY NSRH y y xFcASI( i Att2t is a copy of a booklet entitled "The Budget rm~ i~eQ THIS IS UNEVALUATED INFORMATION Wl in the DDR" containing directives for 195 -t---7 4mnning. - Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 SCHR.IFTENRELHE,DEUTSCHE FINANZWIRTSCHAFT HEFT 9 DIE HAUSHALTS- REFORM in der Deutschen Demokratischen Republik VERLAG DIE WIRTSCHAFT GMBH BERLIN STAT Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 NEUERSCHEINUNG SOFORT LIEFERBAR Tabelle zur Berechnung der Normerfiillung and des Leistungsluhnes - Ein Hilfsmi ttei fur Planung, Kalkulation and Statistik - von- Bodo.Milsse and Werner Sellin 36 Seiten, broschiert, DIN A 4 (quer), Preis DM 0,90 Mit dieser Tabelle wird den Lohnbiiros and statistischen Ab- teilungen aller Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik, in welchen Leistungslohn gezahlt wird, ein un. entbehrliches Hilfsmittel an die Hand gegeben. Auch jeder im Leistungslohn Stehende hat jetzt die Mog- lichkeit, seine Normerfullung and den verdienten Leistungs- John mit Hilfe der Tabelle auf die einfachste Weise abzulesen. Die ?Tabelle zur Berechnung der Normerfullung and des Leistungslohnes" ist in Zusammenarbeit mit alien hierfur in Frage kommenden Stellen geschaffen worden. Zu beziehen dutch den drtlichen Buchhandel and den Verlag VERLAG Die W it sthai BERLIN W 8, FRIEDRICHSTRASSE 61 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 SCH.RIFTENREIHE DEUTSCHE FINANZWIRTSCHAFT HEFT 9 DIE llAUSiIALTS- REFORM in der Deutschen Dernokratischen Republik VERLAG DIE WIRTSCHAFT GMBH - BERLIN Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Als Heft 8 der ,Schriftenreihe Deutsche Finanzwirt- schaft" erscheint demnachst: Die Finanzplanung 1951 in der volkseigenen Wirtsehaft Kommentare / Richtlinien / Formulare Die Schrift zerf illt in drei Teile. Der erste Teil ?Die Finanzplanung der volkseigenen Wirtschaft 1951 Grundsatze and Erlauterungen" enthalt neben einigen einfiihrenden grundsatzlichen Artikeln Kommentare zu den im Tell II enth.altenen Richtlinien zur Finanzplanung. In den einleitenden Artikeln des ersten Teils, die sich mit den Grundprinzipien der Finanzplanung befassen, gibt zunachst der Abteilungsleiter in der Hauptabteilung Finanzen der VEW im Ministe- rium der Finanzen, Johannes Rudolph, einen M. erblick fiber die Durchfuhrung der Finanzplanung and Finanzkontrolle in der volksei!g+enen Wirtschaft. In einem anderen Aufsatz werden die Grund- zuge dieser Planung herausgestellt. In wtiteren drei Artikeln wird zu einigen besonders wichtigen Teilen dieser Planung Stellung genommen, Ein letzter Artikel befaSt sich mit der Kontrolle der Finanzplanerstellung. Diese Artikelgruppe soli alien mit dieser Planting befallten Mitarbeitern der volkseigenen Wirt- schaft nochmals die Wichtigkeit ihrer Arbeit vor Augen fiihren and sie mit den fur die Planung 1951 erforderlichen Grundsatzen vertraut machen. Die zwelte Artikelgruppe des ersten Teils gibt die eigentlichen Kommentare zu den im Teil II gegebenen Richtlinien. Er ist gegliedert nach den einzelnen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft. Soweit die Industriezweige bzw. Wirtschaftszweige bereits in die Planung ei.nbezogen waxen, wird in diesen Artikeln speziell auf die Neuerungen der Finanzplanung 1951 hingewiesen, wahrend in den Zweigen, the ab 1951 neu in die Planung eingebaut werden, eingehendere Hinweise erforder- lich erschienen. Die Richtlinien fur die einzelnen Wirtschaftszweige im zweiten Tell des Heftes sind amtliche An- ordnungen des Ministeriurns der Finanzen, denen die erforderlichen Formulare zur Erlauterung als Teil III beigefiigt sixul. tin fang etwa 320 Seiten I Format DIN A 4 Zu beziehen dutch den Buchhandel oder direkt vom VERLAG llIEWII1[ha1t BERLIN W8, FRIEDRICHSTRASSE 61 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 SCHRIFTENREIHE DEUTSCHE Heft 5 FINANZWIRTSCHAFT Rechnungswesenund Finanzplanung der volkseigenen Giiter Dine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen uber das Rechnungswesen and die Finanz- planung fur den volkseigenen Sektor der Landwirtschaft mit erlauternden and kommentieren- den Artikeln der maligebenden Fachleute des Ministeriums der Finanzen. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen derVVG, der GVVG and der FVVG werden die ein- schlagigen Bestimmungen Uber das Rechnungswesen wiedergegeben and erlautert. Der erweiterte Kontenrahmen mit den dazugehorigen Erlauterungen wird erganzt durch ein aus- fiihrliches Buchungsbeispiel, dem eine Reihe sehr wichtiger Tabellen beigegeben sind, so z. B.: Durchschnittliche Diingermengen je Hektar fir die wesentlichsten Feldfruchte, Jahresfutter- normen, Treibstoffverbrauchsnormen fur 41 Traktorentypen fur 17 verschiedene Arbeitsgitnge. Im Beispiel wird auch die Kostenrechnung dargestellt, fur die e;n ausfiihrlicher BAB aus- gearbeitet wurde, der dem Heft beiliegt. Die Kostenrechnung ist zwar noch nicht verbindlich; die vorgelegte Form soil vielmehr als Diskussionsunterlage fur eine spdter noch zu erlassende Anord- nung dienen. Es ist daher fur alle Praktiker and Theoretiker wesentlich, sich damit vertraut zu machen and Verbesserungsvorschlage einzureichen. Den AbschluB bilden die Vorschriften zur Finanzplanung, die ebenfalls erldutert sind and zu denen alle erforderlichen Formulare wiedergegeben werden. Das Handbuch , "r alle in der.Finanzwirtschafl der VEG Tatigen Wichtig fur Banken, Finauz- and Preisamter VERLAG Qielhitls[haff BERLIN W 8, FRIIEDRICHSTRASSE 61 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Inhaltsverzeiehnis Seite Arbeitsplan fur die Haushaltsreform 1951 ........................ 5 Willy Georgino: Die Grundlagen unserer Haushaltspolitik .................... . .... 7--9 Karl Pauligk: Neue einheitliche Technik der Planung, Durchfiihrung and Rech- nungslegung des Staatshaushaits ................................ 11-15 Haushaltsrichtlinien 1951 Text der Haushaltsrichtlinien .......................................... 17--29 Anlage 1: Einheitskontenrahmen der offentlichen Verwaltung 1. Teil: Plan der Aufgabenbereiche .................................. 31-35 2. Tell: Haushaltsschema ............................................. 36--42 3. Tell: Sachkontenrahmen .... ................................... 43-51 Anhang zur Anlage 1 ................................................. 51-52 Alphabetisches Stichwortverzeichnis zum Haushaltsschema ............ 52-57 Alphabetisches Stichwortverzeichnis zum Sachkontenrahmen .......... 57-69 Anlage 2: Muster eines Haushaltsplanes ................................ 70-73 Anlage 3: Muster einer Zusammenstellting des Gesamthaushaltes einer Gebietskorperschaft ................................................. 73-74 Anlage 4: Muster fur die Zusammenfassung der Haushalte ............ 74-75 Anlage 5: Muster fur Erganzungen zum Entwurf ......... 5 Anordnung Nr. 50: Kassenordnung .............................. 76---77 Anordnung Nr. 51: Ausfuhrungsanweisung zur Kassenordnung .. 77-79 Anordnung Nr. 52: Anweisung fiir Zentralbuchhaltungen ........ 79 Anlage I zur Anordnung Nr, 51: Kassenplan ................ . .......... 80 Anlage 2 zur Anordnung Nr 51: Bericht fiber die Erfullung des Kassen- planes .... ........................................................ 81 Anordnung Nr, 53: Richtlinien fur die Verwaltungsbuchfiihrung Text der Richtlinien fiir die Verwaltungsbuchfuhrung .................. 82--84 Vordruck 1: Zeitbuch fiir Zahlungsfaile ............................... 85 Vordruck 2: Zeitbuch fur Nichtzahlungsfalle .......................... 86 Vordruck 3: Vermogenskonto Bestand .,..... ........................ 87 Vordruck 4: Vermogenskonto Werterhaltung ........................... 88 Vordruck 5: Vermogenskonto Verwahrgeld/Vorschull ................... 89 Vordruck 6: Ergebniskonto Ertrag ..................................... 90 Vordruck 7: Ergebniskonto Aufwand .................................. 91 Vordruck 8: Sachkontenzusammenstellung fiir die Haushaltsrechnung, zu- gleich JahresabschluB ....,.....;... ...... . . . . . ................. . . . 92-93 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Arbeitsplan 'fur. die Hau'shalts-reform 1.951 Die vier Bestandteile der Haushaltsreform, namlich 1. die Koordinierung der Sachkonten and Kapitel der Haushaltspli ne mit den Einzelteilen des Volkswirtschaftsplans, 2. die Einfuhrung der Vermogensrechnung, 3. die Einfuhrung einer einheitlichen Verwaltungsbuchfuhrung, 4. der Vbergang der Kassengeschafte auf die Deutsche Notenbanle sind nach den Beratungen auf der Haushaltskonferenz im April d. J. durch eine groie Anzahl von Kommissionen, zusaminengesetzt aus Mitarbeitern der Gem indon, Stadte, Kreise and Lander, erarheitet worden. Ihre Durchfuhrung macht eine eingehende Beratung erforderlich. Aus diesem Grunde werden folgende Konferenzen einberufen: 1. Konferenz am 24. and 25. Oktober 1950 im Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik. T e i I n e h m e r: Die Haushaltsreferenten der Ministerien, die Abteilungsleiter and Referenten der Haushaltsabteilungen and Kontroll- and Revisionsabteil uigen der Ministerien der Finanzen der Lander, die Kammerer der Kreise. 2. Konferenzen in den funf Landern am 31. Oktober 1950 in Erfurt am 2. November 1950 in Halle am 4. November 1950 in Dresden am 6. November 1950 in Potsdam am 9. November 1950 in Schwerin. T e i l n e h m e r: Die Haushaltsreferenten aller Ministerien der Landes- regierungen, die Haushaltssachbearbeit?r and die Mitarbeiter der Kontroll- und Revisionsabteilungen der Kreisverwaltungen, die Finanzdezernenten der Gemeinden fiber 10 000 Einwohner. 3. Konferenzen in alien Kreisen in der Zeit vorn 9.-19. November 1950 T e i l n o h m e r: Je ein Vertreter der Gemeinden unter 10 000 Einwohner, die Milarbeiter der Z entralbuchhaltungen, der Haushaltsrefercnt oder ein sonstiger Vertreler aller Dezer- nate der Kreisverwaltungen. Tagesordnung aller Konferenzen: a) Die politische Bedeutung der Haushaltsreform 1951; b) die technische Durchfuhrung der in Heft 9 der Schriftenreihe der Finanzwirtschaft verbffentlichten Anordnungen; c) Fragenbcantwortung, Diskussion and Vorschlage. Die Konferenzteilnehmer werden gebeten, ihre,Anfragen nach Moghrh:,eit bei Be- ginn der Konferenz schriftlich an den Leiter der Konferenz zu ilbergeben. Joranzeige. : Auf den Konferenzen werden eine grol3e Rcihe Fragen gestellt unct beantwortet werden. Diese Fragen und' die Antworten werden, um sic allen inr Houshaliswesen tdtigen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen, in der 1. Dezembernunrmer der Deutschen Finanzwirtschaft veroffenI)icht. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Die Grundlagen unserer Haushaltspolitik .Wcihrend ins Westen Deutschlands die sogenannte Marktwirlschatt zur Steigerung dcr Gewinne der kapitalistischen Monopole oaf der einen Seise and zur fort- schreitenden Verelendung 'des arbeitenden Volkes auf der anderen Seite fi hrt, bekennt sich the Regierung der Deuf.schen Demokratischen Republik zum Prinzip der Wirischaftsplanung, die ihre Grundlage im volkseigenen Sektor der Wirtsohaft haL' So heiBt es in der Regierunggerklarung unseres Ministerprasidenten Otto GrotewohL Nachdem (lie Voraussetzungcn fiir die Planting durch die okonomischen and gesell- schaftlichen Veranderungen in un:serer Dernokratie gescltaffen sind, ist der Wirtschafts- plan das herrschende Gesetz. 1. Die Aufgaben der Finanzwirtschaft In der Wirt- schaftsplanung Die Wirtschaftsplanung stellt die Finanzwirtschaft von neue Aufgaben. In ihrer Funktion, ihrem Aufbau und ihrer Bedeutung unterscheidet sie sich schon wesentlich von der Finanzwirtschaft der kapitalisti- schen Staaten. Wahrend die staatliche Finanzwirtschaft in den kapitalistischen Staaten dazu dient, die Posi- tion einer Clique von Parasiten zu starken, die Aus- beutung der Werktatigen fortzusetzen, die Mittel fur die Kriegsrustung and Kriege sicherzustellen, um auch. andere Volker deco gleichen loch wie das eigene Volk zu unterwerfen, ist unsere Finanzwirtschaft ein Hebel zur Entwicklung unserer Volkswirtschaft und damit: zur Hebung des Lebensstandards des Volkes. Die Hauptaufgaben unserer Finanzwirtschaft sind 1. die planmaf3ige Verteilung des Volkseinkommens und der Akkumulation zum Zwecke der Befriedigung der staatlichen und ailgemeinen Bediirfnisse des Volkes and zur Beschleunigung der erweiterien Reproduktion in der Volkswirtschaft, 2. die Kontrolle aber die Einnahmen and ihre Verteilung und Verwendung auch beziiglich der Akkumulation, des weiteren die Kontrolle durch die Mark fiber die Pro- duktion und Zirkulation des Produkts. Nun diirfen wir uns aber nicht fiber die besondere Lage in unserer Republik hinwegtauschen, die dadurch gekennzeichnet ist, daB durch das Nebeneinander- bestehen des volkseigenen Sektors und einer groflen Zalil von privaten Betrieben die MSglichkeit von Planstorungen gegeben ist, Planstbrungen. die in sozia- listischen Staaten, we es ein Privateigentum an den Produktionsmitteln nicht mehr gibt, ausgeschiossen sind. Es ist doch efne Tatsache, ja das Charakteristi- kunt der kapitalistischen Wirtschaft und gilt daher auch fur die privaten Betriebe in unserer Republik, dal3 sic sich den Mehrwert, der durch die Arbeitskraft in ihren Retrieben produziert wird, aneignen. Eine Frage unserer Finanzpolitik 1st es, wie hoeh der Staat diesen Mehrwert fur sich in Anspruch nirnmt, und zwar in Form der Steuern. Staatssekretar Ruinpf sagte dariiber auf der Haushaltskonferenz: ?Werden auf diesem Gebiet falsche MaBnahmen ge- troffen oder werden die erlassenen Gesetze nichl ein- gehalten, sondern durchbrochen, dann trill aid dem privaten Teil unserer Wirtschall eine grOBere Akku- nsulation ein, als im Rahmen unserer Volkswirtschafts- plane beabsichtigt ist. This heilit, es werden Voraus- setzttngen fur Krisen geschaffen. Die privaten Betriebe wurcien auBerplanmaBig Kaufkraft fur den auBerplan- mdligen Erwerb von Produklionsmitteln bekommen', um dann fortzufahren: ?Weirden die privaten Unternehmen die auBerplan- maBig and ungesetzlich angeeigneten Gewinne aber nicht sat Ausweftung ihrer Produktionsmittel ver- wenden, sondern wiirden sie sic als Kaufkraft fur Kon- sumgiiter auftreten Lassen, dann wurde cfas Preisgeffige fitr Konsumgiiter gestort werden." Anders ist es hinsichtlich des Tells unserer Wirt- schaft, der volkseigen ist. Hier werden die Ertrage in ihrer vollen Hi he durch unsere Plane einer Neu- verteilung zugefuhrt. Es ist selbstverstandlich, daft das Gesamtprodukt nicht in seinem vollen Umfang an diejenigen verteilt werden kann, die mittelbar am Produktionsprozel3 teilgenommen haben. Der Staat braucht fur den gesellschaftlichen Bedarf wie fur den UnterhaIt des Verwaltungsapparats, fur die Befriedi- gung der kulturellen und sozialen Bedi rfnisse und fur die Erweiterung der Produktion ebenfalls Mittel. Die Saulen unseres Finanzsystems sind der Kreditplan und der Staatshaushaltsplan. Besondere Bedeutung kommt dem Staatsbaushalt zu. II. Der Staatsbaushalt als Bestandteil des Volks- wirtschaftsplanes Der VoIkswirtschaftsplan ist das bestimmende Gesetz tuxserer Wirtschaft. Der Haushaltsplan wird auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes erstellt. Das be- deutet aber nicht, dal3 der Haushaltsplan lediglich eine mechanische Aufzahlung der MeBzahlen des Volkswir-t- schaftsplans in finanzieller Form darstellt. Der Haus- halt stellt als Finanzplanung einen selbstandigen ent- scheidenden Tell der staatlichen Planung dar. Die McBzahlen des VolkswirtschaftspIans bilden fur die Haushaltsberechnungen die Grundlage. Dem Volks- wirtschaftsplan kbnnen aber nur die Hauptberech- nungselemente entnommen werden, die durch Finanz- meRzahlen zu erganzen sind, die von den Finanz- organen ausgearbeitet werden. Der Volkswirtschaftsplan bestimmt z. B. das Netz der sozialen Einrichtungen am Ende des Planabschnitts. Aufgabe der Finanzorgane ist es, unter Beachtung der gewonnenen Richtsatze (Normen) den Stand am Be- ginn des Jahres und seine Veranderungen im Laufe des Planjahres zu ermitteln. - Fur die Berechnung der Umlaufmittel und des Gewinns in der volks- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 eigenen ?Wirtschaft bringt der Volkswirtschaftsplan nur die Produktionssteigerung und den Satz der Selbst- kostensenkung. Aufgabe der Finanzorgane ist es nun- mehr, an Hand dieser Grundmeflzahlen die Haushalts- , berechnung durchzufiihren. - Fiir die Kapitalinvesti- tionen ist im Volkswirtschaftsplan nur das Gesaint- volumen vorgesehen. Die Finanzierungsquellen miissen die Finanzorgane ermitteln. Der Haushaltsplan fallt die fur die Erfullung des Volkswirtschaftsplans erfor- derlichen Finanzquellen zusammen. Der Haushaltsplan steiit keine blol3e Widerspiege- lung des 'Volkswirtschaftsplans dar, sondern er ist ein aktiver Faktor bei der Aufstellung des Volkswirt- schaftsplans und seiner Durehfiihrung. Im Abschnitt seiner Aufstellung hilft er Reserven aufzuzeigen und den Plan in. seinen richtigen Proportionen aufzustellen. Im Abschnitt seiner Durchfuhrung ist or ein aktiver Faktor der Kontrolle der Durchfuhrung des ' Volks- wirtschaftsplans. So stehen Volkswirtschaftsplan und Staatshaushalt in organischem Zusammenhang und enger Wechselbeziehung miteinander. So unmoglich es ist, den. Volkswirtschaftsplan in quantitativer und ixualitativer Hinsicht zu erfiillen, ohne daf3 der Staats- Haushalt erfullt wird, so unmdglich ist es, den Staats- haushalt zu erfullen, wenn der Volkswirtschaftsplan niche erfullt ist. Die Durchfi hrbarkeit des Plans wird garantiert durch die Tatsache, dal3 der Staat den Plan lenkt, und nicht zuietzt durch den politischen Willen und die Kraft von Millionerr Werktatigen, die hinter derv Plan stehen. Wie sieht es nun mit der Haushaltsplanung in den kapitalistischen Landern aus? Da die Voraussetzungen fur cine Wirtschaftsplanung dort nicht gegehen sind, kann auch nicht von einer Planting des Staatshaushalts gesprochen werden. Dort lenkt nicht der Staat die Wirtschaft, sondern die Wirtschaft, d. h. eine Clique von Wirtschaftshyanen, hat den Staat in der Hand. Die in der Wirtschaft vorherrschenden anarchischen Krafte Sind, auch fur die Staatsfinanzen charakte- ristisch. Man kann also in deft kapitalistischen Staaten nicht von , einern Haushalts,,plan" sprechen, sondern von einer Zusammenstellung, von einem Versuch, die Ein- nahmen und Ausgaben des Staates vorauszubestirnmen. Per Haushalt ist dort eine Schatzung. Da dort keine zusammenfassende Planung (wie bei uns der Volkswirtschaftsplan) vorhanden ist, haben die btirgerlichen Theoretiker keine Ausgangsbasis fair ihre Uaushaltsplanung. Sic wenden fur die Aufstellung des Haushalts verschiedene Methoden an. Da ist 1. the automatische Veranschlagung, d. h. man veran- schlagt die Einnahmen und Ausgaben des zu pianenden Jahres nach den tatsachlichen Ansatzen des la-_ifenden Jahres. Der Vorzug einer solchen Methode soil in der Ei-nfachheit der Berechnung liegen. Fiir eine solche Me,thode ist aber eine Stabilitiit der okonomischen und politischen Verhdltnisse notwendig Da aber gerade diese in den kapitalistischen. Landern nicht gegeben ist, wirft die Praxis alle Berechnungen uber den Haufen. 2. Die zweite Methode ist eine verbesserte Art der Be- rechnung der Haushaltsansatze auf Grund der Istergeb- nisse des vergangenen Jahres_ Diese Ansatze werden darn auf Grund von Durchschnittsberechnungen einer Reihe vergangener Jahre erhoht oiler ermal3igt. Aber auch eine solche Berechnung kann keine brauchbare Grundlage geben, da eben der Charakter der kapitali- stischen Wirtschaft mit seinen Widerspruchen dies nicht crmoglicht. Die geubteste Methode let 3. the der Schatzung. Die Reafitat eines solehen Plans mud daher von vornherein angezweifelt werden. Wahrend also eine Wirtschaftsplanung eine ordent- liche Haushaltsplanung ermdglicht, 1st diese nicht gegeben in einem Staat, der seine Wirtschaft nicht plant. Erinnern wir uns aber sehr wohl, welche Metho- den wir nosh bis vor gar nicht ]anger Zeit angewendet haben, und welche Vorstellungen auch manche unserer. Mitarbeiter von der Aufstellung eines Haushalts noch haben. Der Plan 1st keine Sammlung von Mutmailun- gen und Wunschen! Die Tatsache, dal3 der Haushalt im kapitalistischen Staat lediglich eine Prognose der zu erwartenden Ein- nahmen und Ausgaben darstellt, andert aber nichts daran, daf3 dort dem Haushaltsplan eine gewaltige politische Bedeutung in seiner Funktion ale Instrument der herrschenden Klasse zur Festigung ihrer Macht und Ausbeutung der Werktatigen zukommt. III. Die Funktion des Haushalts In der Regierungserklarung unseres Ministerprasi- denten Otto Grotewohl heif3t es: ,Wir sind an unseren Aufbau hetangegangen, ohne tins lurch Dollar-Kredite in die Abhangigkeii ausltin- discher. Finanzkreise zu begeben. Bei uns erfolgi der Aufbau mil den Krditen aller Schichien des cteutseiren Vollees, and es hat sich gezeigt, da/3 trots des Krieges, trots der Verwiistungen, trotz der Ausbhjtung these Krdite des deutschen Volkes groper sind als man an- ne/i nen konnte." Aufgabe des Staatshaushalts let es, einen bedeuten- den Toil des Volkseinkornmens eines. Neuverteilung zuaufiihren. Die Quelle allen Volkseinkommens ist.die Arbeit. Darum ist das_ Volkseinkommen im Interesse der Werktatigen neu zu verteilen. In unserem Haus- haltsplan werden daher die Mittel im weitesten Maf3e fur die Weiterentwicklung unserer Volkswirtschaft und zur Hebung unseres kulturellen und sozialen Niveaus verwendet. Das entspricht den Interessen unserer werktatigen Bevolkerung. Das wissen auch unsere Werktatigen, und darum tragen sie stiindig zur Ver- mehrung des Volkseinkommens bei durch Verbesse- rung ihrer Arbeitsmethoden und der Qualitiit ihrer Arbeit. Darau?s ergibt sich aber auch die Konsequenz, keine Mittel unwirtschaftlich zu verwenden. Jeder Pfennig, der eingespart wird, kann zur weiteren Ent- wicklung unserer Wirtschaft und darnit zur Beschleu- nigung der Verbesserung der Lage der Werktatigen beitragen." Deshalb ist jede unwirtschaftliche Verwen- dung offentlicher Mittel ein Verbrechen. So sind die Haushaltsplane der Staaten ein sicht- barer P.eeweis ihrer Politik. Wahrend die Haushalte der Volksdemokratien und auch unser Haushalt, insbeson- dere aber der Staatshaushalt der sozialistischen Sowjetunion von Jahr zu Jahr steigende Ausgaben fur die. Weiterentwicklung der Wirtschaft aufweisen, weisen' die Haushalte der anglo-amerikanischen Staa- ten und ihrer Satelliten steigende Ziffern Air Rustung und Kriegsausgaben auf. Das von den bilrgerlichen Okonomen wirksarn geglaubte Gesetz des wachsendert Finanzbedarfs sell fiber die tatsachlichen Verhiiltnisse hinwegtauschen. Rand 75 % des Haushalts der USA werden often fur flustungs- und Kriegsausgaben aus- gewiesen. Ursprii.ngIich war der Haushalt der USA fur 1949/50 mit 42 Milliarden Dollar festgestellt worden. Darin waren rund 25 Milliarden fur Rustung und Kriegsausgaben enthalten. Nunmehr sind die Ausgaben fur Rustung und Krieg allein mit 40 Milliarden fest- gesetzt worden. Die Steuern wurden um rund 18 Milliar- den erhoht, urn die Kriegsausgaben zu ermoglichen. Das Westberliner Wirtschaftsblatt vom. 11. August 1950 schreibt: ?Truman hat gefordert, die Steu.ersatze wieder auf Kriegshohe zu bringen", und weiter fahrt es fort, dad alle diese.neuen Ausgaben ?nur auf Kosten Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 des privaten Verbrauchs" gehen werden. Hier wird also keinesfalls der Teil des Volkseinkommens, der durch den Haushalt einer Neuverteilung zugefuhrt wird, im Interesse der Werktatigen verwendet.. Hier werden die Mittel irn Interesse einer kleinen Clique von. Kriegstreibern verwendet. Dadurch unterscheiden sichr die Haushalte der Kriegstreiber von denen der friedliebenden Volker. 1V.,Die allgemeinen Erfordernisse des Staatshaushalts Zinser Staatshaushalt kann seine Aufgabe nur er- fiil]en, wenn er alle finanzwirtschaft.liehen Vorgange umfal3t, d. h. ein Nebeneinanderbestehen verschiedencr Finanzwirtschaften ist nicht moglich Deshalb beinhal- tet der Staatshaushalt die Haushalte der Lander, Kreise und Gemeinden. Jede Fondswirtschaft au.f3er- halio des Haushalts Ledeutet eine Gefahrdung unserer Planung, da diese Fonds Anlagemoglichkeiten suchen. Das Halten von Fonds und ihre Verwendung sind daher verboten. Dazu gehort schon das Vorenthalten von Ein- na;hmen, wie die Bildung stiller Reserven (hier ins- besondere auf dem Sektor der Banken und Versiche-? rurrgen). Der Staatshaushalt kann aber auch seine Aufgabe nur erft llen, wenn ihm ein einheitliches Rechnungs- wesen zugrunde ]iegt. ?Das wirischaflliche Rechnungswesen dient der Ver- `waltung; Planung, Kontrolle und Analyse wirtschafi- lielier Vorgdnge, d. h. der Produklion, der Verteilung dem Austausch und der Konsumlion, also der Prozesse, die in ihrer Gesanitlreit die gesellschoftliche Repro- dauiction bilden (Kiparisow, ?Die Theorie des so- wjetischen Buchhaltungswesens"). Gegenstand aller Arten des Rechnungswesens ist der Proze13 der erweiterten Reproduktion, die Erfullung des; einheitlichen Volkswirtschaftsplans. Jede Rech-- nungsart hat bestimmte Kennziffern Taber die Plan- erfUllung zu liefern. Aus diesem Grunde muf3 das Rechnungswesen aufeinander abgestimmt sein. Das gilt insbesondere auch von demn speziellen Rechnungs- wesen, mit dem wir uns zu befassen haben, dem Rech- nungswesen des Staatshaushalts. I)as Rechnungswesen des Staatshaushalts ist mit den Elementen des Volkswirtschaftsplans abgestimmt. Der Rahmen des Haushaltsrechnungswesens 1st die Gliederung des Staatshaushalts. Durch diese Gliede.- rung 1. nach Aufgabenbereichen entsprechend 'den Elementen des Volkswirtschaftsplans, 2. nach Einzelplanen entsprechend der Verwaltungsstruk.- tur and damit Zuordnung nach?Kompetenzen, 3. in der E:nteilung, der nahmen und Ausgaben ent- sprechend ihrem Charakter entspricht die -Haushaltsplangliederung alien erforder- lichen Voraussetzungen. Dadurch, dal3 diese Gliederung in einheitlicher Form bestimmend ist fiir alle Haushaltsorganisationen, ist das Haushaltsrechnungswesen in der Lage, die Kontroll- funktionen in der DurchfUhrung des Volkswirtschafts- plans zu ubernehmen ist es in der Lage, die Grund- lagen fur die Planung zu liefern und die Kontrolle and Analyse fiber die Durchfiihrung des Plans zu ver- mitieln. r)ieses elnheitliche Rechnungswesen ermog- licht ein einheitliches Buchhaltungswesen und gibt die Voraussetzung fir die Semmlung von Unterlagen zur statistischen Auswertung. Das Haushaltsrechnungs- wesen mull mit dem gesamten Rechnungswesen abg;e- stimmt sein, Ist dies nicht der Fall, so kann es seine Aufgabe nicht erfullen. Daftir ein Beispiel: Nach der geltenden Verordnung fiir Kommunale Wirtschafts- unternehmen konnen Eir_richtungen des Gesuridheits- wesens wie Krankenhauser in die KWU mit einbe- zogen werden, Die KWU sind aber in der Gliederung unserer Wirtschaftsrechnung -?em Sektor volkseig. ne Wiri.schaft zuzuordnen, wahrend die Krankenhauser Ira Sektor Gesundheitswesen erscheinen. Durch eine solche ?Kann"-Verordnung kann das Rechnungswesen seine Kontrollfunktion nicht mehr erfiallen, well ja Teile des Gesundheitswesens noch in einem anderen Bereich (hier volkseigene Wirtschaft) wirksam werden. V. Der Staatshaushalt - der Plan der ? Werktatigen Der Staatshaushalt fiihrt den grolten Teil des Volks einkommens einer Neuverteilung zu, Ich sagte schon eingangs, dal3 die Quelle alien Volkseinkommens die Arbeit sei und daher die Mittel durch den Staatshaus- halt im Interesse der Werktatigen verwendet werden miissen. Die Werktatigen sind daher weitgehend inter- essiert an der Verwendung der bffentlichen Mittel. Der Staatshaushalt bietet weite Moglichkeiten der Einschaltung der Bevolkerung bei Aufstellung, Durch- fiihrung und Kontrolle des Plans. Es darf keinesfalls so sein, dal3 der Kreiskammerer die Burgermeister auffordert, zu ihm zu kommen, um Haushaltsplane aufzustellen. - Im Rahmen der ermittelten Kontroll- ziffern erstellt jede Haushaltsorganisation 1hren Plan selbst, und zwar unter Einschaltung breitester Schich- ten der Bevolkerung. Es mull unseren Werktatigen immer wieder gesagt werden, dal3 das, was durch den Hatirshalt neu verteilt wird, ein Teil ihrer Arbeit ist, und ich bin der Auffassung: Eine Einschaltung der Bevolkerung bei der Aufst.ellung, Durchfiihrung und Kontrolle des Plans wird wertvolle Hinweise geben und wird garantieren, dal3 die Mittel wirtschaftlicher als bisher verwendet werden. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Neue einheitliche Technik ,der Planung, Durchftihrung and Rechnungslegung des Staatshaushalts Die okonomische Grundlage der antifaschistisch- demokratischen Ordnung in der Deutschen Demokra- tischen Republik ist die volkseigene Wirtschaft. Zu ihrrr Entwicklung auf eine den Vorkriegsstand der Produktion uberragende Hohe wurde der Zweijahrplan mit Hilfe der Aktivisten and Hunderttausender Werk-- tat?iger in 11-h Jahren erfiillt, beschlo13 die Regierung auf Vorsehlag des III. Parteitages der SED den Fitnf-? jahrplan. Ein Charakteristikum unserer Wirtschafts- ordnung ist also die Wirtschaftsplanung; zu ihr gehdrt die Tatsache, daf3 die Finanzen der volkeigenen Wirt- schaft mit dem Staatshaushalt verbunden sind. Diese Tatsache hat die Technik der Planun.g, Durch-? fiihrung and Rechnungslegung der Haushalte bisher nicht beachtet. Sie berticksichtigte, nicht, dal3 unser Finanzwesen and besonders unser Staatshaushalt eine aktive Rolle als wichtiger i konomischer Hebel bei der Aufstellung, Erfi llung and Kontrolle der Wirtschafts-? plane zu spielen hat. Gliederung des Haushaltsplans and Methode des Rechnungswesens waren die gleichen wie in der Zeit der kapitalistischen Haushaltsplane. Deshalb faf3te die grope Haushaltskonferenz der Deutschen Demokratischen Republik vom 13.--15. April 1950 init. Recht folgenden Beschluf3: ?Der einheitliche Staatshaushalt bedarl eines ein- .heitlichen, den verdnderten politischen rind oko?? .nonrischen Verhdltnissen angepal3ten Rechnungs- wesens. Grundlage dieses Rechnungswesens mull eine .klare Gliederung des Rechnungsstoffes nach Ver- waltungszweigen rind Sachkonten sein. Mit Beginn des neuen Haushaltsjahres ist daher ein einheillicher .Konlenplan zur Anwendung zu bringen. Die Buch- haltung hat sich die technischen Verbesserungen, die In der Betriebswirtsehaft Anwendungq linden, zunutze :zu machen. Die Haushaltsrechnung bestehl ails der verbundenen Haushalts- upd Vermogen?srechnung".. Die von der Haushaltskonferenz gewkhlten Fachaus- schlisse ' haben gemeinsarn mit den Mitarbeitern des Ministeriums der Finanzen in langer and ernsthafter Arbeit die Richtlinien aufgestellt, die dazu dienen sollen, daft dieses Reformwerk in die Tat umgesetzt wind. Die Vorschlage wurden nicht nur am Sehreib- tisch erarbeitet Sic wurden in einer zweiten Konfe- renz Ende Juni 1950 vorgelegt; sie wurden - wie beispielsweise das neue Buchungswesen - in einer Gemeinde an Hand des Haushaltsplanes 1950 auf ihre Darchft hrbarkeit hin gepruft. Fur mehr als 500 Mitarbeiter aus den Gemeinden, Krcisen, Landern rind den Ministerien der Deutschen Derokra tischen Republik wurden vier Kurse abge- halten, in denen die neuen Grundsatze gelehrt and gleichzeitig der Kritik der Praktiker unterworfen wurden. Damit hat das Ministerium der Finanzen auch die Forderung- des Stell vertretenden Ministerprbsidenten Walter Ulbricht verwirklicht, dali man neue Verwal- tungsmethoden anwenden masse, and es ?nicht so sehr darauf ankom?mt, Gesetze bekanntzugeben, sondern zu sagen, wic sie durchzuft hren sind." Das Ergebnis dieser Beratungen and der Kritik sind 1. die Haushaltsrichtlinien 1951, 2. der Einheitskontenrahmen der offentlichen Ver- waltungen 3. die Richtlinien fur die Verwaltungsbuchfuhrung in der Deutschen Demokratischen Republik, 4. die Richtlinien fur die Verwaltung des offent- lichen Vermdgens, 5. die Inventurrichtlinien fur die Verwaltung, 6, die Kassenordnung, 7. die- Anweisung fur Zentralbuchhaltungen. I. Was sind die Besonderheiten der Haushaltsrichtlinien 1951? 1. Entsprechend den Beschliissen des Ministerrates der_ Deutschen Demokratischen Republik ist die Auf- stellung des Staatshaushaltes so rechtzeitig zu be- enden, daf3 das Gesetz fiber den. Staatshaushalt am 1. Dezember 1950 der Volkskamtner zur Beschluf3- fassung zugestellt werden kann. 2. Durch die Haushaltsrichtlinien 1951 wird der ein- heitliche Staatshaushalt geschaffen. Zu ihm ge- horen nunmehr auch die Haushalte der Gemeinden Damit wird endgiiltig der Gegensatz beseitigt zwischen- den staatlichen and lokalen Haushalten, wie er in kapitalistischen Staaten als Ausdruck des Kampfes der Unterdrucker and Ausbeuter gegen die Ausgebeuteten odor des Gegensatzes zwischen ver- schiedenen Ausbeutergruppen Ublich ist. Der biir- gerliche Staat ist auf jede Weise bemuht, die Rechte der lokalen Selbstverwaltungen and deren finan- zielle Grundlage zu beschneiden. Im demokratischen Staat konnen die staatlichen and lokalen Haushalte nicht in Gegensatz zueinander gebracht werden. Getneinde and Staat sind bier gleicherweise Selbst- verwaltung. Die Wirtschaftsplanung erfordert eine Abstimmung der Haushaltsplane aller Ebenen; sic weist dabei den lokalen Haushalten die Einnahmen and Ausgaben zu, die der Abgrenzung der Ver- waltungsaufgaben and den Besonderheiten der Ge- biete entspricht. 3. Die Gemeinden haben fur ihre KWU den Haus- haltsplanen F inanzplane beizufugen. Damit wer- den den Gemeinden neue Einnahmequellcn erschlos- sen: die Gewinne rind die Korperschaftsteuern der KWU. Daneben erhalten die Gemeinden' auch die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer and die Gewerbe- steuer der ihrer Aufsicht unterstellten volkseigenen Unternehmen. Gleichzeitig ubernehmen sie aber die Verpflichtung, die notwendigen Umlaufmittel and Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Investitionsmittel bercitzustellen and fur die Ren- tabilitat der Betriebe zu sorgen. Die Finanzen der KWU miissen fur die Haushalte der Gemeinden die gleiche Bedeutung erlangen wie die Finanzen der iibrigen volkseigenen Wirtschaft fiir die Haushalte der Lander and der Republik. 4. Neben der Eisenbahn and der Schiffahrt, neben darn Kraftverkehr and der Post, die bereits durch das Haushaltsgesetz 1950 dazu verpflichtet sind, haben ab 1951 auch die Sparkassen, Banken and Versicherungen (mit Ausnahme der Sozialversiche- rung) Finanzplane aufzustellen, die mit den Haus- halten ihrer Gewahrstrager zu verbinden sind. Der Staatshaushalt wirdd zu einem immer um- fassenderen Instrument der Finanzkontrolle. 5. Die Haushaltsrichtlinien 1951 schreiben einen ein- he:itlichen Kontenrahmen ftir alle Gebietskorper- schaften vor. Die Haushaltsgliederung ist eben- falls fiir alle Gebietskorperschaften einheitlich; die Einzelplane sind grundsatzlich wie vorgeschrieben aufzustellen, auch wenn bei den Landern, Kreisen and Gemeinden die Verwaltungsstruktur damit nicht ubereinstimmt. So wird es vorkommen, dali dort mehrere Einzelplane durch einen Minister oder Dezernenten bewirtschaftet werden oder die Be- wirtschaftung eines Einzelplanes unter Ministern bzw. Dezernenten aufgeteilt werden mui. 6. In deco den Haushaltsrichtlinien 1951 beigegebenen Ha:ushaltsschema werden die Kostentrager verbind- lich vorgeschrieben. Diese Arbeit ddrfte nicht als beendet and auch nicht als restlos befriedigend anzusehen sein. Hier mull kritisch festgestellt werden, daB sowohl die Mitarbeiter des Ministeriums des Inne'rn als auch die Vertreter aus den Kreisen and Landern die Un- klarheit and Unabersichtlichkeit 'hinsichtlich der Struktur der Verwaltung in der Deutschen Demo- kratischen Republik nicht uberwunden haben. 7. Urn die auf der Haushaltskonferenz beschlossene Verwaltungskastensenkung zu erreichen, wurden zwei besonders wichtige Grundsatze aufgestellt: a) Alle Einnahmen and Ausgaben sind dort in voller H6he zu veranschlagen, wo sic entstehen. Erstattungen von einern Verwaltungsweig zum anderen oder von einer Gebietskorperschaft zur anderen haben zu unterbleiben. b) Fur den gleichen Zweck diirfcn Mittel im Haus- halt nur an einer Stelle veranschlagt werden, In diesem Zusammenhang wurde bestimmt daB Mieten and Pachten innerhalb einer Gebietskorper- schaft sowie von einer Gebietskorperschaft an eine andere nicht mehr zu zahlen sind. Das bedeutct, dad jede Verwaltungsstelle fiir das Verrnogens- obekt, das sie nutzt, die erforderlichen Aufw(-ndun- gen in den Haushalt einsetzt and eine Verrechnung untereinander wegfillt. Diese Grundsatze werden weiterhin dazu fiihren, da13 die Kran'-enhauser in Zukunft keine Rechnun- gen mehr der Sozialversicherung fur sozialversicherte Patienten ausstellen werden. Die Ausgaben wer- den in voller Hohe von den Krankenhausern ge- tragen. Da die Sozialversicherung im Staatshaus- halt erscheint, senkt sick die Ausgabenseite des Haushaltsplanes Sozialversicherung and ermoglicht den erforderlichen Finanzausgleich. Es kann sich jeder ausrechnen, dal sowohl in den Kranken- hausern als auch bei den Sozialversicherungsanstal- ten enccbliche Verwaltungskosten gespart werden, wenn die Verrechnung der Krankenhauskosten un- terbleibt. 3. Riicklagen, Ri ckstellungen and Fonds jeder Art sind aufzulbsen and im Jahre 1951 die Bestande als allgemeine Deckungsmittel in Einnahme zu setzen. Das Ziel dieser MaBnahmen mull sein, die bank- ahnlichen Geschafte. die bisher von den Ministe- rien, Gemeinden and Kreisen getatigt wurden, zu unterbinden. 9. Die Absicht, den Haushaltsriehtlinien verbindliche Veranschlagungsnormen beizufugen, hilt sich im Jahre 1951 noch nicht verwirklichen. Zwar sind eine grole Anzahl von Normen erarbeitet worden, doch konnte noch nicht gepruft werden, wie these Normen Bich auf alle Haushalte auswirken. Erst wenn eine statistische Auswertung der Haushalte der Jahre 1949 and 1959 vorliegt, kann an die Er- arbeitung verbindlicher Normen herangegangen werden. Was sind die Besonderheiten des Einheitskonten- rahmens der iiffentlichen Verwaltung? 1. Der Plan der Aufgabenbereiche. Die Einzelplane bleiben nach wie vor an die be- stehende Verwaltungsstruktur der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gebunden. Da- mit ware jedoch die Forderung nach Gliederung der Haushaltsrechnung nach volkswirtschaftlichen Ge- sichtspunkten bzw? nach den Elementen des Volks- wirtschaftsplanes nicht erftillt, well volkswirtschaftliche Elemente und Verwaltungsstruktur der Deutschen Demokratischen Republik nicht immer ubereinstirn- men. Es ist deshalb vorgeschen, daB die Kapitelglie- derung auf volkswirtschaftlichen Lind staatspolitischen Gesichtspunkten beruht and die Hauptzwecke des Staatshaushaltes deutlich-erkennbar werden 15Bt: A) Die rechtzeitige and planmaBige Her- anziehun der flberschiisse der volks- e i g e n e n Wirtschaft als immer en1 scheiden- der werdende Quelle der Haushaltseinnahmen. Diese von Jahr zu Jahr wachsende Position des Haushalts mull in der Haushaltsgliederung deut- lich sichtbar werden zum Beweis der iberlegenheit der neben Wirtschaftsordnung gegeniiber dem Monopolkapitalismus. B) Die produktive Verwendung des uberwiegenden T e i I s der Finanz- m i t t e l, die aus dem Volkseinkommen in die Kassen des Staatshaushalts gelangt sind: a) als Aufwendungen fur die Ausstattung der volkseigenen Wirtschaft mit Umlaufmitteln, b) als Aufwendungen fiir die Errichtung Fabriken, Gruben, Werkstatten usw., d. h. als Aufwendungen fur die erweiterte Repro- duktion, die fiber heue and bessere Verbrauchs- guter, Wohnungen and Lebensmittel zu niedrigeren Preisen in immer wachsendem Umfange den Werk- tdtigen mittelbar wieder zuflielen, c) als Aufwendungen fiir (lie Verbesserungen der kulturellen un.d sozialen Einrichtungen, der Krankenhduser, der Schulen, Kin>lerheime, Kindergarten'und Altersheime, - Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 d) als Aufwendungen fur die standige Senkung der Preise, fur die Erhohung der Liihne and 1Zenten, d. h. als Aufwendungen, die der Beviilkerung fur die Verbesserung ihrer materielIen and geistigerr Lebenshaltung unmittelbar zugute kommen. Die standig steigende Tendenz dieser produk-- tiven. Ausgaben mull deutlich sichtbar werden as Gegensatz zu der Entwicklung in den kapita- listischen Landern, wo diese Ausgaben hinter den Aufwendungen fur die Vorbereitung des Krieges immer mehr zurdektreten. C. Die Finanzierung des staatlichen Verwaltungsapparates, der dazu dient, die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu fest.igen, die Rechte des Volkes zu schittzen and die Feinde der Demokratie, der Einheit Deutsch- lands and des Friedens zu treffen. Die Hbhe dieser Ausgaben darf einen bestimmten Anteil an den Gesamtausgaben nicht ubersteigen. Der Anteil der Ausgaben fur die Verwaltung mull im Gegen- satz zu den Haushalten in den kapitalistischen Staaten - immer mehr zurtickgehen, obwohl diese ?unproduktiven" Ausgaben ganz im Gegensatz stehen zu den tatsachlich unproduktiven Ausgaben in den kapitalistischen Staaten, wo mit ihnen der Apparat zur Unterdri ckung des Volkes finanziert wind. D. Die Erfi llung unserer internatio - nalen Verpflichtungen, insbeson- dere des Potsdamer Abkommens. Wie bisher, werden wir auch in den nachsten Jahren unsere Verpflichtungen, die aus dem ver- brecherischen Hitlerkrieg stammen, erfullen. Dank der GroBziigigkeit der Sowjetunion werden die Ausgaben fur Reparationen and Besatzungskostea - von denen die ersteren sich auf 15 Jahre ver- teilen - Beringer sein als in den Vorjahren. In- dem these Ausgaben helfen. das Vertrauen der fried- liebenden Volker zum deutschen Volke wachsen zu lassen, indem diese Ausgaben beitragen, den Frieden zu erhalten and die Freundschaft mit den demokrati.- schen Kraften in der Welt, insbesondere mit der sozialistischen Sowjetunion zu festigen, wirken auch diese Ausgaben hochst produktiv, im Gegen- satz zu den Besatzun.gskosten in Westdeutsehland, we sie dazu - dienen, die Spaltung Deutschlands zu verewigen, die , Unterdriickungspolitik der west- lichen Besatzungsrnachte zu finanzieren and den Krieg gegen den Osten vorzubereiten.. 'Um kunftig aus dem Haushaltsplan der Deutschen Demokratischen Republik diese Hauptzwecke zu er- kennen, wurde das gesamte volkswirtschaftliche Ge:- schehen in folgende Aufgabenbereiche geteilt: Aufgaben- bereich Politische, kulturelle and soziale Ver- waltung . . . . . . . . . . 0 Wirtschaftliche Verwaltung . . . . 1 Volkseigene Wirtschaft . . . ... 2 Volksbildung, Wissenschaft u. Kultur 3 Verkehr . . . . . . . . . . . 4 Land- and Forstwirtschaft . 5 Arbeit and Sozialwesen . . . . . 6 Gesundheitswesen . . . . . . 7 Forderung der demokratischen Ord- nung, Jugend and Sport . . . . 8 lbrige Aufg.abenbereiche ... . . 9. Durch die Gliederung des Haushalts nach diesen Auf- gabenbereichen. besteht erstmalig die Moglichkeit,- die Einnahmen and Ausgaben nach den groBen politischen Zielen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zu ermitteln. Der Staatshaushalt enthalt somit alle Flemente des Volkswirtschaftsplanes, and erst dadurch kann die For- derung nach der Kontrolle von Produktion and Ver- teilung durch die Mark verwirklicht werden. 2. Der Sachkontenrahmen trennt die Einnahmen and Ausgaben fur Vermogen, fiir Verwaltung and fur die bestimmten Zwecken dienenden Anstalten and Einrichtungen. Er sieht folgende Gliederung vor: Sachkonten- k1.cssen Vermogenskonten 0 Sachvermogen 1 Kapitalvermdgen and Schulden. Ertragskonten 2 Einnahmen der Verwaltung 3 Einnahmen der Anstalten and Einrichtungen, Einnahmen aus dem Sachvermogen der Stif- tungen and aus Allgemeinem Sachvermogen 4 Einnahmen laut Abgabengesetz and Sonderein- nahmen. Aufwandskonten- 5 Verwaltungskosten 6 Zweckausgaben der Verwaltung 7 Kasten der Unterhaltung der Anstalten, Ein- richtungen, Stiftungen and des Allgemeinen Sachvermogens 8 Zweckausgaben der Anstalten and Einrichtungen 9 Sonderausgaben. Bei den Einnahmen and Ausgaben ist also zuerst zu unterscheiden zwischen vermogensandernden and er- gebniswirksamen. Vermogensandernde Vorgange kon- nen our die Kontenklassen 0 and 1 betreffen. Zin- sen, Einnahmen aus Beteiligungen, laufende Unterhal- tung von Gebauden usw. Sind nicht vermogensandernd and daher nicht auf den Vermogenskonten zu buchen. Die wirkungsvollste Anderung ist die Trennung der Verwaltungskosten (KIasse 5) von den Be- t r i e b s k o s t e n der Anstalten and Einrichtungen (Kontenklasse 7). In die Kontenklasse 5 gehoren nicht nur die Verwaltungskosten der Verwaltungsdienststel- len, sondern auch die personliehen and sachlichen Kosten der Anstalten and Einrichtungen, die sich auf deren Verwaltungspersonal and Verwaltungseinrich- tungen beziehen. So werden Verwaltungskosten and Betriebskosten von Krankenhausern, Kinderheimen, Schulen usw. genau getrennt. Der Senkung der Ver- waltungskosten kann nicht mehr mit dem Argument begegnet werden, dali diese Kosten nicht bekannt sind. Andererseits kann auch eine bestimmte Zielsetzung fur die Senkung der Betriebskosten erstellt werden. Der neue Kontenplan sichert durch den Haushaltsquer- schnitt (Kapitel bzw. Aufgabenbereich vertikal, Sach- konto horizontal) die einwandfreie Feststellung: a) wie Koch sind die personlichen Kosten der Verwaltungsdienststelle, der Ministerien, der Amter, der Burgermeistereien usw.? (Kapitelgruppen 00-19) (Sachkontengruppen 50-52) b) wie hoch sind die sachlichen Verwal- t u n g s k o s t e n dieser Verwaltungsdienst- stellen? (Kapitelgruppen 00-19) (Sachkontengruppen 53-59) Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 c) wie hoch sind die persdnliehen Verwal- t u n g s k o s t e n der Anstalten und Einrich- tungen? (Kapitelgruippen 20-97) (Sachkontengruppen 50-52) d) wie hoch sind die sachlichen Verwal- t u n g s k o s t e n der Anstalten und. Eiorich- tungen? - (Kapitelgruppen 20-97) (Sachkontengruppen 53--59) e) wiehochsinddiepersonlichenBetriebs- kos t e n (Arzte, Schwestern, Lehrer, Profes- soren) von Anstalten und Einrichtungen? (Kapitelgruppen 20-97) (Sachkontengruppen 70-72) f) wie hoch sind die sachlichen Betriebs- k o s t e n (Lehrmittel, Arzneien, Heizstoffe usw.) von Anstalten und Einrichtungen? (Kapitelgruppen 20--97) (Sachkontengruppen 73-79). Die ilntergliederung dieser Konten ist bereits weit- gehend vorgesehen und kann noch erweitert werden, so dal3 alle Erfordernisse der Betriebs- wirtschaft erfullt werden konnen. Die Kontenklasse 6 erfal3t die unmittelbaren Lei- stungen der Verwaltung fur die Offentlichkeit, wahrend die Kontenklasse 8 die Leistungen aufnimmt, die set- tens Anstalten und Einrichtungen im Interesse der In- sassen oder Benutzer aufgewendet werden. III. Was sind die Besonderheiten der neuen Verwaltungsbuchfuhrung? 1. a) In dieser BuchfGhrung wird nicht nur die Haus- haltsrechnung, sondern auch die Vermogensrech- nun.g erfal3t. Es soil nicht abgestritten werden, dal3 die Auf- nahme des Vermdgens in die Verwaltungsbuch- fuhrung pine Mehrarbeit bedeutet, sie wird aber erforderlich, weil die werktatige Bevolke- rung ein Recht darauf hat, daf3 das Vermogen des demokratischen Staates peinlich genau erfaf3t, verwaltet, erhalten und vermehrt wird. b) Fiir die Wirtschaftsplanung ist es erforderlich, den Umfang des vorhandenen Vermdgens zu ;;kennen, damit in die Haushalte die richtigen Be- trdge fur die Werterhaltung ein.gesetzt werden konnen. c) Die Vermiigenskonten sollen dazu dienen, die Neuinvestitionen zu erfassen, damit jederzeit durch die Rechnungslegung nachgewiesen wer- den kann, in welchem Umfange das Vermogen des Staates gewachsen ist. Wenn durch die Aufnahme des Vermdgens in die Verwaltungsbuchfuhrung die Grundlage fur clip Planung der Werterhaltung gegeben _ ist, so wird gleichzeitig davon ausgegangen, dal3 die Ersatzinvestitionen, die Generalreparaturen und sonstigen laufenden Instandsetzungen durch den Volkswirtschaftsplan festgelegt werden, aber die Realisierung unmittelbar Aufgabe der Gebiets- lcorperschaften ist und die Betrage an die Inve- stitionsbank nur abzufiihren sind, soweit es sich urn Bauobjekte einschlief3lich Ausrustung handelt. 2. Die Verwaltungsbuchfuhrung bleibt insofern kameralistisch, als in der Haushaltsrechnung nur Zahlungsvor- gange gebueht werden. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung kennt der Teil der Verwaltungsbuchhaltung, der die Haus- haltsrechnung erfal3t, keine Nichtzahlungsvorgange. Es werden daher nach wie vor eingehende Rech- nungen erst gebucht, wean sie bezahlt werden. Der Mangel, der in dieser Form liegen kann, mull durch eine musterhafte Haushaltsdisziplin wettgemacht werden. Am Jahresende darf es grundsatzlich weder Kasseneinnahmereste noch unbezahlte Rechnungen geben. Wo sich das nicht vermeiden 150t, wird der Weg offengelassen, these Reste am Jahresende in der Vermogensrechnung zu erfassen. In der Ausschaltung von Nichtzahlungsvorgangen aus der Haushaltsrechnung der Verwaltungsbuch- haltung sehen wir einen wesentlichen Vorteil. der Ka:meralistik. Sie bedeutet das einfachste, schnellste, kosten- und menschensparendste Ver- fahren, das moglich ist. 3. Did Verwaltungsbuchfuhrung legt das Haushaltsergebnis und das Reinver- mogen off en. Die Verwaltungsbuchfuhrung weicht von der Ka- meralistik ab, sobald es sich um die Vermogens- rechnung handelt. Hier gibt es Nichtzahlungsvor- gange, Abschreibungen, Eroffnungs- und Abschluf3- buchungen, Forderungs ausfaile. Das Zeitbuch Air Zah]ungsvorgange kontrolliert das Wirtschaftsergebnis der Haushaltsrechnung. Das Zeitbuch fur Nichtzahlungsvorgange kontrolliert die Hohe der Reinvermogenserhbhung bzw. -ver- minderung. Indem die Verwaltungsbuchhaltung Vermogen und Schulden erfait, verhindert she die Aufstellung von Jahreshaushaltsabschliissen mit irrefi hrenden Ergebnissen. So kann beim gegenwartigen kame- ralistischen Verfahren der Haushaltsabschluf3 gun- stig sein - hoherer Istiiberschull als geplant -, aber die Haushalts- und Vermogenslage durchaus katastrophal sein, indern der Haushaltsiiberschul3 auf Auflosung von Vermogen oder Aufnahme von Schulden beruht. Die neue Verwaltungsbuchhal- tung legt sowohl das Wirtschaftsergebnis des Haas- haltsjahres als auch die Entwicklung des Reinver- mogens blol3. Verschleierungen der Vermogenslage oder des Haushaltsergebnisses sind nicht mehr mog- lich. 4. Die Verwaltungsbuchfuhrung ist eine Durchschreibebuchfi hrung. Sie kann sowohl manuell als auch maschinell betrieben werden. Original gebucht wird auf die Sachkarte, die Durchschrift bildet entweder das Zeit- buch fur Zahlungsvorgange oder das Zeitbuch fur Nichtzahlungsvorgange. Die moisten Nebenbiicher fallen fort. tYbertragungsfehler werden ausgeschaltet. Alle Mittel der modernen Technik konnen und mussen angewendet werden. Die Vordrucke sind fur alle Haushaltsbuchhaltungen einheitlich. Jeder Buch- halter kann 'heute in Sachsen, morgen in Branden- burg arbellen, ohne umlernen zu mussen. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 5. Die Verwaltungsbuchfuhrung beruht auf einem Einheit`skontenrahinen each dem Dezimalsysteni, sie ist deshalb nicht beengt und in ihrer Entwick- lung abgeschlossen. Sic latlt es zu, da13 Arbeits- gebiete wegfallen and neue aufgenommen werden konnen. Sie ermoglicht es, daO auf Sondergebieten das Buchungssystem erweitert und den Erforder-- nissen der Faehverwaltung angepalitwird. 6. *arum keine doppeite Buchhaltung? Es wird die Frage auftauchen. warum in der Ver- waltung nicht die doppelte Buchhaltung anzuwenden ist, und warum fur Krankenhauser, fur Theater unci alle sonstigen Einrichtungen, die brutto im Haus.. halt stehen, die Verwaltungsbuchfuhrung zur Pflicht gemacht wird. Die doppelte Buchhaltung ist erforderlich in alien Produktionsbetrieben, in alien Einrichtungen des Handels und Verkehrs, in denen sich der Akkumu- lationsprozef3 abspielt oder eine genaue Kosten-- ermittlung zum Zwecke der Preisbildung erforder- lich ist. Dagegen ist die doppelte Buchhaltung entbehrlich und kann nur die Verwaltungsbuchfuhrung zweck-? mat3ig sein in alien Einrichtungen, die der Verwal- tung und den kulturellen und sozialen Aufgaben des Staates dienen. In alien diesen Fallen findet keine Preisbildung auf Grund der Kosten statt. Es ware widersinnig und .wurde nicht dem Geiste der Menschlichkeit entsprechen, wenn die Entwickiung des Gesundheitswesens von' Rentabilitatsberechnun-- gen abhangig gemacht wurde. Es wird Rentabilitat mit Wirtschaftlichkeit verwechselt. Die Wirtschaftlichkeit der Anstalten and Einrich- tungen, die zukunftig die Verwaltungsbuchfuhrung anwenden, wird gesichert durch die AufstelIung der Haushaltsplane nach bestimmten Normen and Er-- fahrungssatzen, durch den Vergleich der Kosten der einzelren Anstalten miteinander auf Grund der in den. Haushaltsrichtlinien vorgesehenen Sachkonten-- gliederung und der Haushaltsquerschnitte. Unserem plan wirtschaftlichen Denken entspricht die Soil- und Istgegenuberstellung, die am reinsten durch die Verwaltungsbuchfuhrung verwirklicht wird. IV. Die Richtlinien fur die Verwalttthg von Vermogen und die Inventurrichtlinien werden an anderer Stelle dieses Heftes erl5utert. Die Inventur ist die Voraussetzung fur die Erstellung der Eroffnungsbilanz zum 1. Januar 1951, und ihrer richtigen Aufstellung mussen daher alle Ministerien und Gebietskbrperschaften grof3e Aufmerksamkeit wid- men. Die Haushaltskonferenz beschlol3 zur Erzielung einer besseren Haushaltsdisziplin, zur Erleichterung der Kon- trolle und zur Zusammenfassung der Mittel, mit Be- ginn des neuen Planjahres die Kassengeschafte den Kreditinstituten zu ilbertragen, Die von der Haushaltskonferenz gewahlte :Kommis- sion hat in der Nr. 17, 1950 der ,Deutschen Finanzwirt- schaft" bereits ein ausfuhrliches Gutachten fiber den Zustand des Kassenwesens in der Deutschen Demokra- tischen Republik und Vorschlage fur die tYbertragung der Kassengeschafte auf die Banken veroffentlicht. Das Ministerium der Finanzen veroffentlicht gleich- zeitig Richtlinien auch fur das Kassenwesen, namlich die neue K a s s e n o r d n u n g, .und schlief3t mit ihr fur des Jahr 1951 die Mafinahmen fir die Reform im Haushaltswesen ab. Mix den jetzt vorliegenden Richtlinien sind eine Reihe neuer Rechtsgrundsatze fur die Aufstellung, Durchfuh- rung und Rechnungslegung der Haushalte geschaffen worden. Diese Rechtsnormen werden noch his Ende dieses Jahres, spatestens jedoch Anfang des nachsten Jahres, in einer neuen ,Haushaltsordnung" - wie sie von der Haushaltskonferenz gefordert wurde - ihren Niederschlag finden, Allen snit der Bewirtschaftung von Iiaushalten Be- trauten und dari ber hinaus alien in der staatlichen Verwaltung tatigen Mitarbeitern wird dann ein Werk in die Hand gegeben sein, das ihnen ermoglicht, die Finanzwirtschaft so zu gestalten, wie die Interessen des werktatigen deutschen Volkes es erfordeYn. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Literatur, die jeder fbrtsehrittliche Finanzwirtschaftler and Haushaltshearbeiter keunen mull Die Milarbeiter im Hausholtswesen der Deutschen Deznokratischen Republik rind nicht mehr die ?Finanzbeamten" des monopo)kapitalistischen Staatsapparates, Der Haushalts- plan hat heute.eine uberragende Bedeutung fiir die Erfullung der Volkswirtschaftsplane. Der Haushaltsbearbeiter mu13 daher nicht nur seine Verwaltung and seinen llaushaltsplan kennen, sondern alle Teile der Finanzpolitik unserer Republik. Besonderen Vorteil fur seine Arbeit wird er auch aus der Literatur uber die sowjetische Pinanzwirtschaft ziehen. Wir znachen deslzolb ant folgende Erscheinungen der Finanzlileratur aufinerksam: Po'.litische Okonomie I. J. A. K r o n r o d: ,Grundprobleme der rnarxi.stisch- leninistischen Lehre von der produktiven Arbeit im Kapitalismus and Sozialismus". - ,Sowjetwisserr- schaft", Nr. 4/1948. 2, D. Tschernomordik: ?Der Nutzeffekt der Ka- pitalinvestitionen and die Theorie der Reproduktion" -- ?Sowjetwissenschaft", Heft 3/1949. 3. G. Koslow: ?Die politische Okonomie des Sozia- lismus", - ?Neue Welt", Nr. 14/1948. 4. J. A. K r o n r o d: ?Die sozialistische Akkumulation", ?Neue Welt", Hr. 20/1948. 5. J. A. K r o n r o d: ?Erfolge der sozialistischen erwet- terten Reproduktion in der UdSSR". - ?Neue Welt", Hr. 3/1948. 6. Schriftenreihe ?Die Arbeit", Heft 3. Planwirtschaft 1. K. O s t r o w i t j a n o w : ?Die sozialistische Planung and das Wertgesetz". - ?Sowjetwissenschaft", Nr. 2/1948. 2. N. Wosnessenski ?Organisation der Arbeit and der Arbeitslohn". Aug ?Die Kriegswirtschaft der UdSSR. wahrend des Vaterlandischen Krieges". - ,,Scwjetwissenschaft", 3. Beiheft. 3. N. W o s n e s s ens k i: ?Die Planung der Produktion". Aus ?Die Kriegswirtschaft der UdSSR wahrend des Vaterlandischen Krieges", - ?Sowjetwissenschaft", 3. Beiheft. 4. A k a d e m i e der Wissenschaften der U d S S R: ,Mlingel and Aufgaben der wirtschafts- wissenschaftlichen Forschungsarbeit". - ,Sowjet- wissenschaft", Heft 2 and 3/1949. 5. J. .I o f f e : ?,Die Planung der Industrieproduktion". - ,,Sowjetwissenschaft", Beiheft 4. 6. S. G u r o wit s c h: ?Die Grundprinzipien der Ver- wal.tung eines sowjetischen Industrieunternehmens". - ,,Neue Welt", Nr 13/1948. 7. J. A. K r o n r o d: ?Die Produktionssteigerung in der UdSSR". - ?Neue Welt", Nr. 20/1948, 8. F r i t z S e I b m a n n : ,Wandlungen im Wirtschafts- recht der sowjetischen Besatzungszone". -- ?l eue Welt", Heft 12/1949. 9. M a k a r o w a : ,Vber die wirtschaftlichen Erfolge der chinesischen Volksrepublik". - ?Neue Welt", Nr. 13/1950. 10. Dr. L o I a Z a h n: ?Die okonomischen Grundbegriffe der Sowjetplanwirtschaft", - ?Einheit", Nr. 2/1948. 11. W. A w a r i n : ?Der staatliche and wirtschaftliche Aufbau der Volksrepublik China". - ?Einheit", Heft 8/1950. 12. W. A w a r i n: ?Der Funfjahrplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (1951-1955)". - ?Einheit", Heft Hr. 8/1950. 13. Aus der Zeitschrift Dokumente der Gegen- w a r t ": ,Der polnische Weg". - Allgem, Dt. Verlag GmbH, Bin. 1948, Finanzen I. A. Gus s a k o w : ?Die sowjetischen Finanzen in der ersten Entwicklungsphase des sozialistischen Staates - Von W. F. Djatschenko". - ?Sowjetwissenschaft", Heft Nr.4/1948. 2. N. W o s n e s s e n s k i :. ,B'udget, Kredit and Geld". Aug ?Die Kriegswirtschaft der UdSSR wahrend des Vaterlandischen Krieges". - ?Sowjetwissenschaft", 3. Beiheft. 3. P. M s t i s I a v s k i : ,Zum Nutzeffekt der Kapital- investitionen in der sowjetischen Wirtschaft". - ,So- wjetwissenschaft", Heft Hr. 4/1949, 4. ?Investitionen rind wichtig". ?TAgliche Rundschau" nom 18. 6. 1949. 9. W, D j a t s c h e n ko : ?Funktionen and Bestimmung der sowjetischen Finanzwirtschafi." - ?Neue Welt", Heft 11/1950. 6. Dr. A 1 f r e d L e m m n.i t z: ?Das Problem der Ren- tabilitat in der dernokratischen Wirtschaft". - ,Ein- heit", Heft 8/1949. 7. Prof. Dr, L o a Z a h n : ,Was verstehen wir unter Finanzplanung?", - ?Einheit", Heft 9/1949. 8. Willy R u m p f : ,Probleme der Finanzpolitik". - ,,Einheit", Heft 2/1950. 9. W i 1 l y R u m p f: ?Die neue Finanzpolitik". - Dietz Verlag, Berlin. Haushalt 1. A. S w e r j e w : ?Der Staatshaushalt der UdSSR". - ,,Neue Welt", Nr. 3/1948. 2. A. S w e r j e w ?Der Staatshaushalt der UdSSR". - Neuo Welt", Nr. 6/1949. 3. A. S w e r j e w : ?Ober den Staatshaushalt der UdSSR fur 1950 and fiber die Durchfilhrung des Staatshaus- halts der UdSSR in den Jahren 1943 and 1949". - ,,Neuo Welt". Hr. 12/1950. 4. J. K r o n r o d: ?Das Volkseinkommen der UdSSR" - ,,Neue Welt", Hr. 15/1950. Preise 1. L. M a i s e n berg : ,Ober die einheitlichen staat- lichen Einzelhandelspreise". - ?Sowjetwissenschaft", Nr. 3/1948. 2. N. W o s n e s s e n ski : ,Warenumlauf and Preise". Aug Die Kriegswirtschaft der UdSSR wahrend des Vaterlandischen Krieges". -- ?Sowjetwissenschaft", 3. Beiheft, Geld and Kredit 1. I. K o w a l e w: ,Wiihrungsre form in der UdSSR and die Inflation in den kapitalistischen Landern". - ,So- wjetwissenschaft", Nr. 3/1948. 2. J. K ro n r o d and G. A. Koslow : ,Theorie des Geldes and des Geldumlaufes". - ?Sowjetwissenschaft",. Nr. 4/1949. 3. B. W o 1 i k o w: ?Die sowjetischen Banken". - ?Neue Welt", Nr. 11/1948. 4. W. I k o n n i k o w : ?Rolle and Funktionen des So- wjetgeldes". - ?Neue Welt", Hr. 11/1949. 5. J. K r o n r o d : ?Die Rolle des Geldes in der'Okono- mik der sozialistischen Gesellschaft". -. ,E1ij14'eit"; Nr. 7/1950, W. M, M o l of o w : ,Rede in der Wahlversammlung des Molotow-Wahlkreises der Stadt Moskau 'am 10. Marz 1950". - ?Neue Welt", Nr. 6./1950. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Haushaltsrichtlinien 1951*) Der Haushalt 1951 stellt innerhalb des Funfjahrplans den ersten, fur die Erfiillung dieses Plans entscheiden- den Abschnitt dar, Scharfste Disziplin and aui3erste Sparsamkeit sowie die Zuruckstellung aller Sonder- wunsche mussen uns die Finanzierung der erforder- lichen Investitionen bei ausgeglichenen Haushalten and ohne Aufnahme von Anleihen ermoglichen. Nur im engsten Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen, klar nach neuesten Erkenntnissen gegliederten and alle Teile des Volkswirtschaftsplans umfassenden Haushaltsffih- rung, kann der Kampf um die weitere planma3ige Ent- wicllung unserer Volkswirtschaft and die Verbesserung unseres Lebensstandards Erfolg haben. . Der Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen Republik umfaf3t deshalb die Haushalte der Gemeinden, Kreise, Lander and der Republik einsehliel3lich der Finanzplane der volkseigenen Wirtschaft. Die Durch- fuhrung eines gerechten Finanzausgleichs, der den im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben sowie den ortlichen Bedurfnissen entspricht, erfordert den syste- matischen Aufbau des Staatshaushalts von unten nach oben. Auf Grund des ? 6, Absatz 2, der Verordnung fiber die Verbindlichkeit der Anweisungen, Formblatter, No- meriklaturen and Terminplane fur die Aufstellung des Planes zum Aufbau and zur Entwicklung der Volkswirt- schaft der Republik fur das Jahr 1951 vom 20. Juli 1950 werden fiir die Aufstellung des Haushaltsplanes 1951 folgende Richtlinien erlassen: I. Grundsatze fur die Aufstellung des Haushalts 1. Das Rechnungsjahr 1951 lauft vorn 1. Januar bis 31. Dezember 1951. 2. Grundlage des Haushaltsplans ist der Volkswirt- schaftsplan. Soweit der Volkswirtschaftsplan Kontrollziffern festlegt, bilden diese die Grundlage fi.ir die Veran- schlagung der Mittel, 3. Samtliche im Rechnungsjahr zu erwartenden Ein- nahmen and Ausgaben sind im Haushaltsplan zu veranschlagen. Die Minister der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik and derLandes- regierungen sowie die Dezernenten der Kreis- and Gemeindeverwaltungen sind fur die vollstandige Veranschlagung aller Einnahmen and Ausgaben innerhalb ihres Verwaltungsbereichs selbst verant- wortlich. 4. Die zu veranschlagenden Haushaltsbetriige sind mit der gebotenen Sparsamkeit genauestens each dem tatsachlichen Bedarf zu errechnen. Alle nicht auf Gesetz odor rechtlichen Verpfiichtungen beruhenden Ausgaben, insbesondere she Verwaltungskosten (Sachkontenklasse 5) dUrfen grundsatzlich our mit hochstens 90 "/n der Ansatze des Jahres 1950 veran- schlagt werden. Ausnahmen bediirfen einer ein- gehenden Begrundung in den, Erlauterungen. 5. Die Einnahmen and Ausgaben aller Verwaltungs- stellen and Einrichtungen sind grundsatzlich nach dem Bruttopcinzi.p and nach der vollen Haus- *) In diesem Abdruck sind die Haushaltsrichtlinien 1951 vom 31 Juli 1950 and die 3 Nachtr5ge zusammengesteilt. haltsgliederung gema3 Anlage 1 zu veranschlagen, soweit diese Einriehtungen nicht nach kaufmanni- schen Gesichtspunkten geftihrt werden and Wirt- schaftsplane aufstellen. Hierunter fallen insbeson- dere die Nebenbetriebe der Anstalten. Die Wirt- schaftsplane sind in diesen Fallen als Anlage dem Haushaltsplan beizufiigen. Alle sozialen und kulturellen Einrichtungen (Heime, Krankenhauser and Theater) sind in dir: Haushaltsentwurfe mit der vollen Haushaltsgliede- rung gema3 Anlage 1 aufzunehmen. Alle bisherigen Anweisungen auf Einfiihrung der doppelten Buchhaltung in Krankenhausern and Theatern sind mit den Haushaltsrichtlinien 1951 nicht vereinbar. 6. Mittel fur den gleichen Zweck durfen nur an einer Stelle des Haushaltsplans and nur bei dem dafiir vorgesehenen Sachkonto veranschlagt werden (vgl. hierzu auch V A 3). Haushaltsverschleierungen sind grobe Versto3e gegen die Planung and werden each den Bestimmungen der Wirtschaftsstrafverordnung v; rfolgt. 7. Einnahmen and Ausgaben diirfen nicht als' in das nachste Haushaltsjahr ubertragbar bezeichnet wer- den. 8. Erstattungen von einem Verwaltungszweig zu einem anderen oder von einer Gebietskbrperschaft zu einer anderen sind nicht zulassig. Alle Einnahmen and Ausgaben mussen dort in voller HShe veranschlagt werden, wo she anfallen (vgl. hierzu auch V A 3). Unter ?Erstattungen" ist nicht die Bezahlung von Lieferungen and Leistungen zu verstehen (z. B. Holz- kaufgelder, Ausfi hrung von Gartenarbeiten durch die Gemeindegartnerei u. dgl. Bowie samtliche Ver- rechnungen unter kaufmannisch gefi hrten Wirt- schaftsbetrieben and zwischen diesen and der Ver- waltung). Steuern, Gebiihren and Beitrage sind keine Erstattungen. Eine Erstattung zwischen der Sozialversicherung and den Gebietskorperschaften wegen der Kosten fur die Aufnahme and Behandlung in Krankenhau- sern and anderen Einrichtungen des Gesundheits- wesens findet nicht mehr statt. Be! diesen Einrich- tungen sind nur die Einnahmen zu verplanen, die von den Selbstzahlern zu leisten sind. Die fur diese Verrechnungsarbeiten in den Ein- richtungen des Gesundheitswesens and der Sozial- versicherung bisher vorgesehenen Planstellen sind zu streichen. 9. Zur Vereinfachung der Verwaltung and zur Star- kung der Selbstverantwortung der einzelnen Haus- haltsmittel bewirtschaftenden Stellen wird fest- gelegt. da3 innerhalb eines Kapitels die Sachkonten einer Sachkontengruppe in den Sachkontenklassen 5, 6, 7 and 8 grundsatzlich gegenseitig deckungs- fahig sind On besonderer Vermerk hierfiber ist bei den einzelnen Sachkonten nicht erforderlich. Von der gegenseitigen Deckungsfahigkeit sind die Sachkonten der Sachkontengruppen 50 and 70 aus- genommen. 10. Fur die Aufstellung der Haushaltsentwurfe gelten allein die Bestimmungen der Richtlinien and die Anlagen 1 bis 5. Alle mit der Aufstellung der Haus- Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 haltsentwiirfe beschaftigten Stellen mussen sicli also mit den Bestimmungen der Richtlinien eingehend vertraut machen and die Anlagen This 5 genauestens beachten. Hierbei ist zu berucksichtigen, daf3 die haushaltsmaflige Einordnung aller Eirinahme- and Ausgabemittel unabhangig von der Verwaltungs- struktur durch den 1.-3. Teil der Anlage 1 bindend vorgeschrieben ist. Die in den Anlagen aufgef0hrten Zuordnungsbeispiele sollen die Wahl des richtigen Kapitels bzw: Sachkontos erleichtern. 11. Eirinahme- and Ausgabeansatze fur Aufgaben, fur die im Haushaltsschema (Anlage 1, 2. Teil) noch keine be: ondere Kapitelnummer vorgesehen ist, sind sinn- gema(3 mit einer Kapitelnummer der Abschnitte 09 bis 99 des. Aufgabenbereichspians (Anlage 1. 1. Teil) zu bezeichnen and am Schlul3 des entsprechenden Einzelplans zu veranschlagen. Das gilt auch fur etwa im Rechnungsjahr 1951 neu hinzukommende Aufgaben. 12. Es sind nur die Sachkonten in die Haushalisent- wiirfe aufzunehmen, fiir die in einer der Spalten 5 his 8 der Anlage 2 ein Betrag ausgewiesen werden kann. Dabel sind Sachkonten, fur d'e im Rech- nungsjahr 1951 kein Ansatz in Frage kommt, in der Zweckbestimmungsspalte mit ?frei" zu bezeichnen. Kapitel and Sachkonten, die erstmalig in die Haus- haitsentwurfe aufgenommen werden, sind u n t e r der Nummer mit dem Zusatz ?(neu)" zu versehen. 13. Der?Wortlaut der Zweckbest_mmung in der Anlage I ist unverandert in die Haushaltsentwurfe zu iibcr- nehmen. Er darf weder durch Zusatze erweitert nosh durch Fortlassungen gekurzt werden. Sofern irn Einzelfall ein besonderer Anla13 fur den Ein- nahmen- oder Ausgabenansatz besteht, 1st dieser in den Erlauterungen zum. Haushaltsentwurf ersicht- lich zu machen. 14. Die Erlauterungen zu den Haushaltsansatzen haben au:f der gleichen Seite des Haushaltsentwurfs zu erfolgen, auf der sick der Ansatz befindet. Sie haben die genaue Berechnung des Haushaltsansatzes zu enthalten and seine Hohe aul3erdem im Vergleich mit den in den Spalten 6 bis 8 ausgewiesenen Be- trbgen zu begriinden. Wird die Berechnung and Begriindung des Ansatzes zu umfangreich, so ist sie in einer besonderen Anlage dem Haushaltsentwurf beizufugen (z. B. Kostenberechnungen fiir grol3ere Instandsetzungen, Wirtschaftsplane fiir kaufnian- nisch eingerichtete Wirtschaftsbetriebe u. dgl.). In den Erlauterungen ist auf die Anlage zu verweisen. 15. Einnahmen and Ausgaben fur gleichartige Anstalten and Einrichtungen sind in e i n e m Kapitel zu- sammenzufassen. In den Erlauterungen sind die StellenpIane and Haushaltsansatze nach den ein- zelnen Anstalten aufzugliedern. Aus den Erlaute- rungen mull auch der Sitz der einzelnen Anstalt Cowie z. B. bei Heimen, Schulen usw. die Zahl der Insassen zu ersehen sein. 16. Die Ausgaben fur die Minister der Landesregierun- gen, die Ministerbiiros usw. sind einheitlich bei dem Einzelplan derjenigen Fachverwaltung zu veran- schlagen, fur die sie uberwiegend tatig sind. Ent- sprechende$ gilt fur die Kreis- and Gemeinde- verwaltungen. ;17. Kapitalanlagen (Investitionen) sind alle neu anzu- schaffenden bzw. neu zu erstellenden Vermdgens- objekte, durth die der bisherige Vermogensfonds (Neuwert) erhoht wird (Erweiterung der Kapazitat). Die., Antrage fur Kapitalanlaggn sind an die Dla- nungsstellen zu richten and im Haushaltsplan Mittel nur auf Grund des Investitionsplans in die Haus- halte der Lander and der Republik einzusetzen. Veranschlagt werden die Betrage bei der Sach- kontenklase 9. Alle fur Investitionen veranschlagten Betrage sind in monatlichen Raten an die Deutsche rnvestitions- bank zu (iberweisen. Die fur die KWU im Volkswirtschaftsplan vor- gesehenen Investitionen sind im Haushaltsplan der- jen;gen Gob ietskorperschaft einzusetzen, zu der das KWU gehort. Diese Mittel werden ebenfalls an die Deutsche investitionsbank abgefuhrt. Fur Investitionen sind keine besonderen Kapitel vorgesehen.. Die von den Planungsstellen gegebenen Kontroliziffern sind im Haushaltsentwurf in jedem Einzelplan kapitelweise aufzugliedern and bei diesen auszuweisen. Investitionen unter 530 DM (Gesamtobjekt) gelten als Kleininvestitionen, gehbren nicht in den Investitionspian, sondern in den ?Plan der Werterhaltung" and werden in der Sachkonten- klasse 0 veranschlagt. :18. ?Plan der Werterhaltung". Hierzu gehdren alle Aufwendungen, die der Wert- erhaltung der in der Sachkontenklasse 0 aufgefuhr- ten Vermogenswerte dienen: , Laufende and einmalige Instandsetzungen, Repa- raturen, Ersatzbeschaffungen and die Kleininvesti- tionen. Die Veranschlagung dieser Kosten erfolgt bei der Sachkontenklasse 0 in den Haushalten aller Gebietskorperschaften. Diese Mittel entsprechen dem irn Volkswirtschaftsplan enthaltenen ?Plan der Werterhaltung fur nicht amortisationspflichtige Ein- richtungen" and sind nur im Einvernehmen mit den Planungsstellen zu veranschlagen. Die Betrage werden nicht an die Deutsche Investitionsbank ab- gefilhrt, Aufwendungen fiir Gegenstande Oder Reparaturen unter 100 DM oder fiir Gegenstande and an Gegen- standen mit einer Lebensdauer von weniger als 1 Jahr gehdren n i c h t in den ?Plan der Wert- erhaltung", sondern zu den Unterhaltungskosten. Sie sind in den Sachkontenklassen 5 and 7 zu ver- anschlagen. ZuI17und18 Fur des Jahr 1951 sind die Kontrollziffern fur den Investitionsplan and den Plan der Werterhal- tung erstmalig aufgestellt. Urn die Erstellung der Planvorschlage in voller tTbereinstimmung mit den Haushaltsrichtlinien zu sichern, ist wie folgi zu ver- fahren: 1.Die-Kontrollziffern fur den Investi- t i o n s p 1 a n 19 5 1 umfassen sowohl Neuinve,sti- tionen als auch Ersatzinvestitionen, soweit es sich um Bauobjekte mit der dazugehorigen Aus- rustung handelt. 2.Die Kontrollziffern fiir Werterhal- t u n g umfassen die Aufwendungen fur laufende and einmalige Instandsetzungen, Reparaturen and Klei-iinvestitionen (bis zu 500 DM), ferner die Aufwendungen fiir Ersatzbeschaffungen, soweit es sich nicht urn Bauobjekte and deren Aus- rizstung handelt. 3. In den Werterhaltungsplan fiir 1951 kdnnen auch Neuinvestitionen (z. B. Mdbel, PKW usw.), die nicht im Zusammenhang mit Bauobjekten and deren AusrUstung stehen, fiber die in den Kon- trollziffern festgelegte Hdhe hinaus aufgenom- men werden. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 Bei tlberschreitung der Kontrollziffern ist die Mdglichkeit der erhohten Bereitstellung von Ma- terialen and finanziellen Mitteln Linter Anlegung strengster Mallstabe von den Planungsstellen and den Haushaltsstellen zu priifen. 19. Unterhaltungskosten Hierzu rechnen: a) die Aufwendungen It. Ziffer 18, Abs. 3; b) alle sonstigen Unterhaltungskosten, die keinen werterhaltenden oder werterhohenden Charakter haben. Alle Unterhaltungskosten sind bei den Sach- kontenklassen 5 and 7 zu veranschlagen. 20. 1?inanzplane Zugleich mit den Haushaltsvoranschlagen haben das Ministerium fur Industrie, das Ministerium fur Handel and Versorgung and das Ministerium fur Innerdeutschen Handel, Aul3enhandel and Material- versorgung der Deutschen Demokratischen Republik fur die ihnen unterstellten Vereinigungen volks- eigener Betriebe bzw. Einrichtungen des volks- eigenen Handels einen zusammengefal3ten Finanz- plan vorzulegen. Das Ministerium fur Land- and Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Re- publik hat je einen Finanzplan fur die volkseigenen Giiter and die MAS, das Ministerium fur Post- and Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik hat fur die Post and das Ministerium fur Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik fiir die Eisenbahn and die volkseigenen Kraftver- kehrs- and Schiffahrtsbetriebe je einen Finanzplan vorzulegen. Die Lander haben gleichzeitig mit den Haushalts- entwurfen je einen zusammengefaBten Finanzplan :fur die landerverwalteten volkseigenen Betriebe and fur die KWU der Kreise and Gemeinden vor- zulegen. Die Kreise and Gemeinden haben gleichzeitig mit den Haushaltsentwurfen einen Finanzplan fur das :KWU vorzulegen. Entsprechend dem Verfahren bei der landerver- ;valteten and bei der zentralverwalteten volks- efgenen Wirtschaft sind aus den Finanzplanen der :KWU in den Haushalt einzusetzen: E i n n a h m e n: Nettogewinne, Umlaufmittelab- fiihrung, Steuern (vgl. I, 24). A u s g a b e n: Verluste, Umlaufmittelzufuhrung, Investitionen. Bis zur Aufstellung der Gemeinde- haushalte and der Kreishaushalte werden geneh- migte Finanzplane der KWU noch nicht vorliegen; in die Haushaltsplane sind Schatzungsziffern auf- zunehmen. Diese Schatzungsziffern sind von den kaufmannischen Leitern der KWU and den Leitern der Finanzabteilungen gemeinsam zu errechnen. Dabei ist davon auszugehen, daf3 50?/o der von den :KWU benotigten Umlaufmittel durch Kredite zu decken sind. Diese Schatzungszif fern werden von den Haushaltsabteilunen bei den Finanzministerien der Lander bis zum 1. Oktober 1950 in den Kreis- bzw. Gemeindehaushalten durch die giiltigen Zif- fern ersetzt, die sich aus den genehmigten Finanz- planen ergeben. Die Investitionssumme, die fur den Haushalt in Frage kommt, wird errechnet, indem von den Ge- samtinvestitionen 65?/o der Amortisationssumme ab- i gezogen werden. Mit den ubrigen 350/o der Amorti- sationen werden Generalreparaturen finanziert. Fur die Priifung and Zusammenfassung sowie die Ergdnzungen gilt das in Abschnitt III A and B Ge- sagte entsprechend. Das Muster fur die Finanzplane wird in den Richt- linien fiir die Aufstellung der Finanzplane der volkseigenen Wirtschaft fur 1951 veroffentlicht. Betreffs Aufstellung von Finanzplanen der Spar- kassen, Banken and Versicherungen vgl. II b, 17. 21. Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses von kaufmannisch eingerichteten Betrieben ist davon auszugehen, dal3 die Bildung irgendwelcher Fends unzulassig ist. Vorhandene Fonds sind aufzulosen and in den Haushalt zu iiberfiihren. Derartige Ein- nahmen rind bei dem Sachkonto 4C1 (Abfuhrung von Umlaufmitteln der ubrigen dffentlichen Be- triebe) zu veranschlagen. 22. Die Rticklagenverordnung ist nicht mehr anzu- wenden. Riicklagen, die bei Gebietskorperschaften ange- - sammelt worden sind, sind ebenfalls aufzulosen and in den Haushalt zu i berfiihren Das gilt auch fiir Riicklagen, die in Wertpapieren angelegt sind, and die jederzeit flussigzumachenden Landes- anleihen. Einnahmen aus der Auflosung von Riick- lagen sind bei den Sachkonten der Sachkonten- gruppe 12 zu veranschlagen. Es wird hier ausdriick- lich darauf hingewiesen, dali Zufuhrungen an Riicklagen and deren Aufrechterhaltung einen Ver- stol3 gegen die Plandisziplin darstellen and ent- sprechend bestraft werden. Die Ri cklagen der auf- zuldsenden Schulverbande fliel3en in den Haushalt des neuen Schultragers. Die Sachkonten der Sachkontengruppe 12 konnen daher nur noch im Haushalt 1951 letztmalig er- scheinen. Ihre Bestdnde sind im Laufe des Rech- nungsjahres 1951 aufzulosen and in den Haushalt zu tiberfiihren. Riicklagen, die durch die Bankenschlief3ung ein- gefroren sind (Uraltguthaben), sind nach den fur die Privatkonten geltenden Bestimmungen bei den Kreditinstituten anzumelden. Die Anmeldung von Uraltguthaben der Gemeinden ist durch die Kreise zu uberwachen. 23. Anteilige Sozialversicherungsbeitrage fur soge- nannte unstandig Beschaftigte sind von den Ge- bietskorperschaf ten nicht mehr zu veranschlagen. 24. Steuern and Finanzausgleich Im Iaushalt der Gemeinden sind zu veranschlagen: 1. Grundsteuer A mit 200?/0, Grundsteuer B mit 300?/u, 2. Kraftfahrzeugsteuer, 1 Grunderwerbsteuer mit 7/7 4. Vergniigungsteuer (cinschliel3lich Kinosteuer) mit 20?/0, 5. Hundesteuer, 6. Korperschaft-, Umsatz-, Lohn- and Gewerbe- steuer des KWU. Zu 1: Der Tell der Grundsteuer A, der durch die Landwirtschaftsteuer abgelost wird, ist als Steueranteil beim Einzelplan 21, Kapitel 980, Sachkonto 480 zu veranschlagen. Za 7,: Die notwendigen Unterlagen fur die Ver- anschlagung der Kraftfahrzeugsteuer sind beim zustandigen Finanzamt zu beschaffen. Grundlage des Aufkommens: 2. Halbjahr 1949 and 1. Halbjahr 1950. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Zu 6: Das Aufkommen an der Lohn-, Korper- schaft-, Umsatz- and Gewerbesteuer des KWU, das zu der betreffenden Gebietskorper- schaft gehort, verbleibt der Gebietsk6rper- schaft in vollem Umfange. Das Aulkommen ist im Einzelplan 21, Kap. 980, Sachkonto 480 zu veranschlagen. Abwicklung der nieht mehr den Gemeinden zu- stehendzn Stcuern: 1. Gewerbesteuer einschliefllich Lohnsumm.ensteuer. Alle Nachzahlungen and Erstattungen der Ge- werbesteuer 1950 sowie alle nach dem I. Januar 1951 eingehenden Gewerbesteuerb(arage sind nicht meter im Haushalt der Gemeindcn zu ver- anschlagen and zu vereinnahmen. 2. Reste der weggefallenen Kommunalsteuern: Die Reste der weggefallenen Kommunalsteuern sled in den Haushalten der Gemeinden zu ver- anschlagen, and zwar im Einzelplan 19, Kapitel 914, Sachkonto 435 ,Reste der weggefallenen Kommunalsteuern". Die Reste der Getrankesteuer, insbesondere die Dezember-Monatsrate, sind noch bei den Ge- meinden im Haushaltsplan zu veranschlagen and zu vereinnahmen. Im Haushalt der Kreise erscheint keine Kreisum- lage. Defizit oder Uberschul3 ist bei Einzelplan 21, Kapitel 980, Sachkonto 481 ,Zuweisungen" bzw. 984 ?Abfi hrungen" einzusetzen. 25. Normen Verbindliche Vereinbarungen uber H.xu_halts- normen sind fur 1951 noch nicht getroffen worden. 26. Zusatzliche Ausgaben Erhohungen der Ausgaben gegenuber dem Haus- haltsplan 1950 di rfen nur veranschlagt werden, so- welt die entsprechenden Anweisungen der Fach- ministerien auf Gesetzen beruhen, mit dem Finanz- ministerium abgestimmt sind and ire Rahmen des Volkswirtschaftsplans 1951 liegen. Anweisungen von Fachministerien, die vom Ministerium der Finanzen nicht mitgezeichnet worden sind, konnen bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht beachtet werden. 27. Vergleichszahlen Da ein Titel vielfach in mehrere Sachkonten auf- gespalten ist, so sind die entsprechenden Vergleichs- zahlen zu schatzen. Eine Aufteilung nach Durch-.. sicht aller Belege ist nicht erforderlich, jedoch darf sich der Gesamttitelbetrag nicht verandern. II. Einzelhinweise a) Einnahmen 1. Alle Einnahmen, die dem offentlichen Haushalt zu- stehen, mussen veranschlagt werden. 2. Schulgelder sled fir das Rechnungsjahr 1951 fur 3011/o der Schiller zu veranschlagen. 3. Einnahmen aus der Zahlung von Konzessionsab- ga.,hen der offentlichen Hand an Kreise, Gemeinden usw. sind nicht mehr zu veranschlagen. Sind bisher vom KVJU Konzessionsabgaben geleistet worden, so ist darauf zu?achten, dal3 der Gewinn des KWU ent- sprechend hoher veranschlagt wird. 4. Zuschdsse von einer Gebietskorperschaft an eine andere fur besondere Zwecke sind nicht mehr zu- lassig. Entsprechende Einnahmeansatze kommen daher nicht mehr in Frage. Saintliche IHauszinssteuerrucktliisse sind in voller Hohe- bei d e n Gebietskorpcrschaften, bei denen sie anfallen, als allgemeine Deckungsmittel in Kapitel 920, Sachkonto 112, einzusetzen. Die Verbuchung uber ein Verwahrkonto ist nicht statthaft. Die Aus- gabe neuer Darlehen aus Hauszinssteuerriickfli ssen wird untersagt. Eine Abfuhrung an die Deutsche Investitionsbank entfallt ab 1. Januar 1951. Die Ri ckfliisse aus der Wohnungsb?auabgabe 1946 in Sachsen-Anhalt sind entsprechend den RUck- fli ssen aus der Hauszinssteuer zu behandeln. 6. Die Einnahmen, die in Sachkonto 123 eingehen, sind allgemeine Deckungsmittel. Das Sachkonto hat also nicht nur einen buchhalterischen Wert. Die Betrage der Stral3enbaurucklagen (z. B. Pflasterkassen) sind hier zu vereinnahmen. 7. Zu Einzelplan 12, Kapitel 551, ,Binnenfischerei and Fischwirtschaft" gehort auch die Nutzung der Fischerei in den Wasserstraf3en. Kostentrager dafiir ist das Land, dem auch die Einnahmen daraus in voller Hohe zufallen. Fur die Einnahme der Fischereigebi hren ist das Sachkonto 300 and fur die Fischereipacht das Sachkonto 310. zutreffend. Eine Beteiligung der Wasserstral3endirektionen an diesen Einnahmen findet nicht mehr statt. (vgl. I8). b) Ausgaben 1. Die Berechnung der Vergfitungsmittel hat auf Grund des bestatigten Stellenplanes zu erfolgen. Verg(itungen kdnnen nur aus den Sachkonten der Sachkontengruppen 50 and 70 gezahlt werden. Fur die Zahl and Qualifikation der Stellen sind nur die von der Kommission gemal3 ? 26 der Dienstordnung der Regierung der Deutschen Dernokratischen Re- publik bestatigten Stellenplane zugrunde zu legen. Veranderungen der Stellenplane bedi:erfen der Be- statigung der Kommission. Verantwortlich far die Einhaltung dieser Bestimmung ist der jeweilige Leiter der Verwaltungsstelle bzw. Einrichtung. Ver- stol3e gegen die Stellenplandisziplin sind grobe Ver- st6l3e gegen die Planung and werden each den Be- stimmungen der Wirtschaftsstrafverordnung be- straft. Die Vergiitungen fur Lehrlinge, Pflichtassistenten, Pflegeanlernlinge, Referendare, Rechtspfleger- anwarter, der bibliothekarischen Nachwuchskrafte erscheinen in den Sachkontengruppen 50 bzw. 70. Diese Stellen warden unterhalb der letzten bestatig- ten Tarifgruppe eingesetzt (vgl. Beispiel Anlage 2).. Sonstige Vergutungsmittel fur standig oder vor- ubergehend Beschaftigte (z. B. Saisonarbeiter usw.), welche bisher in anderen Titeln als dem Titel 101 bzw. 270 verplant waren, sind ebenfalls sinngemal3 in den Sachkontengruppen 50 and 70 nach dem tat- sachlichen Bedarf (z. B. 7 Stellen Verg.-Gr. VIII Mr 4 Monate) zu veranschlagen. Auch fur d:ese Be- schaftigten sind Stellenplane unter Angabe der Be- schaftigungsdauer einzureichen. Um jeglichen Zweifel zu vermeiden, stellen wir ausdri cklich felt, daf3 die Betriebsarbeiter der An- stalten and Einrichtungen, bisher Titel 270, aus der Sachkontengruppe 70 zu bezahlen sind. Die erfor- derlichen Betrage sind in der Hohe des bisherigen Ansatzes zu planen. Die Stellenplane sind zur Be- statigung einzureichen. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Fur die Mittelberechnung kommen folgende Be- stimmungen zur Anwendung: a) Fur Planstellen der Gruppen S and E 1 bis E 10 die Tabelle fur Einzelgehalter, tb) fur Planstellen der Gruppen I A his XI die Ge- haltstabelle des Tarifvertrages der Gewerkschaft VBV (Lander), c) fur Planstellen der Gruppen IA bis XII die Ge- haltstabelle des Tarifvertrages der Gewerkschaft VBV (Berlin), entscheidend fur die Anwendung des Tarifs, ob Berliner Tarif oder Landertarif, ist der B e - achaftigungsort. d) fur Planstellen der Lehrer der Befehl 220/46 der SMAD, e) fur Planstellen des Lehrkorpers an der, Hoch- schulen der Deutschen Demokratischen Republik der Befehl 56/47 der SMAD, f) fur Planstellen der wissenschaftlichen Mitglieder der Akademie der Wissenschaften die Verord- nung fiber die vorlaufige Regclung der Ver- giitung des Lehrkorpers der Akademie der Wis- senschaften, fur Planstellen der Arzte die Gehaltstabelle dep Tarifvertrages der Gewerkschaft Gesundheits- weeen, h) fur Planstellen der Beschaftigten an den Theatern die Gehaltstabelle des Tarifvertrages der Ge- werkschaft Biihne, Film, Funk, Musik, Artistik. :1) fur Planstellen der Beschaftigten in der Forst- wirtschaft die Gehaltstabelle des Tarifvertrages d^.r IG Land- and Forstwirtschaft, it) fur Planstellen der Wahlangestellten die R cht- linien fur die Vergdting der Wahiangestellten vom 17. Januar 1950. Die Mittelberechnung erfolgt in der Weise. daB zu a) and f) das jeweilige Einzelgehalt reach der entsprechenden Ortsklasse zugrunde zu legen ist, zu b), c), h) and i) die vom Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Repu- blik herausgegebene Tabelle Anwendung findet (vb1. c), zu d) and e) das tatsachlich im Einzelfall be- z:._-ena G.-halt zugrunde zu legen ist. Fur die nicht besetzten Stellen sind entsprechend dem Plan der Lehrerausbildung Mittel nux fur den Zoitraum zu veranschlagen, in dem die Nach- wuchskrafte als Lehrer tatig sein werden. Dabei ist die A n f a n g s s t u f e der jeweiligen Gruppe zugrunde zu legen, zu k) die tatsachlich bezogenen_ Satze, die fiber den Maximalbetrag der Satze der Richtlinien nicht hinausgehen dirfen, zu veranschlagen sind. Die! Ortsklasse wird durch den Sitz der Verwa:ltungs- st:elle bcstimmt, in der der Beschaftigte seinen Dienst verrichtet. Die Ortsklasse let in Klammer hinter ' der Vergil- tungsgruppe gemail An.lage 2 anzugeben. Ale Haushaltsansatz fur Ldhne let der Stundenlohn der i.m Stellenplan festgele;ten Lohngruppe mit 216 zu multiplizieren and das Ergcbnis als Monatsvergt tun:g einzusetzen. Die Beitragsleistun.g der Verwaltungsstelle zur So- zialversicherung ist wie folgt zu berechnen: a) Bei Vergutungen von 600 DM monatlich an aufwarts sind 60 DM als Sozialversicherungsbeitrag zu ver- anschlagen. b) Be: allen Vergiitungen unter 600 DM im Monat And zehn Prozent der Monatsvergdtung als Sozial- versicherungsbeitrag einzusetzen. c) Die Unfallversicherungsumlage ist jeweils nach der Gefahren.klasse zu berechnen, in welcher sich die Mchrzahl der fan Stellenplan ausgewiesenen Be- schaftigten befindet. Die Errechnung ist vom Sozial- versicherungsbeitrag vorzunehmen and der Prozent- satz in den Erlauterungen anzugeben. Mittel fur zusatz.liche Unfallversieherung fur Be- schaftigte im offentlichen Dienst sired in den Haus- halten nicht zu veranschlagen. .Die bei den einzelnen Sachkonten der Sachkonten- gruppen 50 and 70 veranschlagten Mittel sind in den Erlaute?rungen zu unterteilen in a) VergUtungen b) Sozialversicherungsbeitrag der Verwaltungsstelle c) Unfallversicherun:gsuml.age (Hundertsatz). Finden die unter der Ziffer 1 a) bis k) aufgefuhrten Vergutungsordnungen keine Anwendung, so let d) die Vergutungsordnung zu bezeichnen, reach der die Berechnung der VergUtungen vorgencmmen warden let. In den Erlauterungen ist sine entsprechende Aufgliederung vorzunehmen. 2. Lcistungspramien (Sachkonto 520 bzw. 720) sind fur die Ministerien der Deutschen Dem?akratischen Republik and der Lander mit 3 Prozent, bei den Mittel- and nachgeordneten Behorden mit 2 Pro- zent der bei den Sachkonten ruppen 50 bzw. 70 veranschlagten Mittel anzueetzen. Die Vergutungs- mittel fur L e h r k r a f t e rind dabei n.icht zu be- rucksichti,gen. Von den Mitteln fur Leistungspr5mien konnen. 20 Prozent fur die Pramiierung von Verbesserungs- vorschlagen von Aktivisten verwendet warden. Kreisangehorige Gemeinden and Kreise veran- schlagen these Mittel zentral fur alle Einzelplane im Einzeiplan 03. 3. Mittel fur Unterstfitzungen (Sachkonto 525 bzw. 725) sind innerhalb ein?es Einzelplans nur einmal, and zwar im Kopfkapitcl zu veranschlagen. Ftr die Errechnung der Mittel sind fur jede Planstelle 10 DM pro Jahr zugrunde zu legen. Kreisangeho- rige Gemeinden and Kreise veranschlagen diese Mittel zentral fur alle Einzelplane im Einzel- plan 03. 4. Stcuerfreie Aufwandsentschildigungen (Sachkonto 521 bzw 721) sind zunachst wie im Vorjahr zu ver- anschla_-en. Mit eiuer Neuregelung ist zu rechnen. Empfhng.er fester Aufwandsentsehadigungen erhal- ten wedef Lcistungsprum.;en noch Reisekosten, je- doch werden die Fahrkosten erstattet. Der Dienstreisen, die zusammenhangend langer ala 14 Tege dauern, konnen Reisekosten fur die im La:ufe eines Kalendermonats fiber 14 Tage hinaus- gehende Zeit erstattet werden. 5. Fur fiberstunden sind besondere Mittel nicht zu veranschlagen Sollten dennoch Oberstunden erfor- derlich werden, sind sie mdglichst durch Freizeit- gewahrun..a abzugelten. Oberstunden and Uber- stundenzuschlage konnen ausnahmsweise aus den bei den Sachkonten der S ht;',,l lzwherknsterm (Verwaltonal ;,+bt llzi herkosten (Anstalten) ,ectcsallsausciattung .............. .ait,.,edarf (Verwaltung) ...... ,, r ~ jedar?f (Anstaliaru ........ ]t,;,;.anne. Unterhaltumt(1'erwaitung) Unternaltung (~tnstaltcn) Z,-Icse aus ?rwhtlicee i ostcn, Erstattung .... rri'atie(u, hasten (Verwaltung) .. ustYn (Atastaiten) .... c'-rzr .................... ]Yr.. 1:?r VEI einschi. KWU IVc"vraltu_ ,.. ........ nd(1,.?wr rt,=.teuer ................. itndsteacrbeihiiien flit Arbeiter- r;rl(ndstucutie bebaute (Verwaltung) cline n, Anlethe- enuklen. Schulden auf Grund von ,icfcrii.ngen and Leistungen, Real- .j -4 ~ir. Gr und- und Rentenschulden ~,,?iulden aus der Ze_t nach derv PVLai 1945 ...................... 1 B. Jarlehnssehulden Sehulden air Grund von Lieferunaen und Bs ,,,,Qen, Reallasten. Grund- und entcrschulden 'iiilcrorarnien .................... 812 209 FL-iiulpolder ....... .... 300 3 f-raulspeisung .................... 816 212 zficr!st Girt ...................... 814 210 =rrtz1deidung (Verwaltung) ...... 533 207 iiutzkleidung (Anstalten) .......... 733 207 _miflzraume, Errichtung and Unter- ialtrrne (Forst) ................... 775 270 .iwerbeschadigte, Au:'-gleichsgebuh- ;en .............................. 200 Stalireinigung ..................... 770 Standesbeamte, Entsch:idigungen ... 511 aeueranteile 480 S1: uecn Wr Falirzeuee (Verwaltung) 552 :x1= uer ri fur Fahrzc:u; e (AnstaIter) 752 Syleuer:4trafen ...................... 200 1111tunnen_ Zuwendunaen an ....... 611 ?.t`pencaen ........................ 813 :trafea .............. ............. 200 201 SIralen auc Si hneverfahren ........ 201 St. al3enbeleuchtung .. ............. 781 270 204 74-76 202 202 5 212 212a 5 5 327 st. ,- kenteir. Sad~~ 7`tel ,3 ruppe k._..ic. 1s50 Straibenbeleuchtungsgebuhren 300 4 Stral3enreinigurrgsgeiaUhren 300 4 StraBenschilder, Reparatur ......... 786 3s7 Stra0enunterhaltung und -instand- aetzung (ohne Lohne) .............1. 780 327 Streusand ........................ 781 327 .rtriiucher fur die Landwirtsthalt... r 771 2110 Studienreisen ......................m 811 :109 Tabaksteuer .........................m 410 51 "Yogegelder (Verwaltung) ... r.:e 531 203 agegelder (Anstalten) ............r 731 203 `t'agungen, Verwaltungstagungen b46 209 Tagungen der Facharzte, Lehrer .... 746 209 't'arifrechtliche Entschadiguagen, 13e- sondere ........................... 522 Tarifrechtliche Entschadigungen, Be- sondere .......................... 22 Taschengeld fur Anstaltsinsassen 805 315 200 3 Taxen, Gebiihren fur ................. Technische Anlagen ................. 014 Technische Anlagen, UnterhaltUng .. 561 "rehnische Anlagen, Kosten der Mieten 562 "'heaterbesuche durch Schiller und Studenten 811 209 Theatergastspiele in Gemeinden ohne Theater 616 'I'i?rarztliehe Betreuung (Anstalten) 770 270 'l'ierkorperbeseitigungsanStaIten .... 300 Transportanlagen and -gerate (Ver- waltung) ........................ 013 Transportanlagen and -gerate (An- B alten) 033 1?i?.isportanlagen unti -gerate (All- g'rncines Sachvermdgen) ........ 053 irensportanlagen und -gerate (St-if t.mgen) 073 lransportanlagen und -gerate (Un- tcrhaltung) 556 Transport von Leichen in krinunal- ttichnischem Interesse, von Hilflosen und 13etrunkcnen ................. 579 Transportanlagen und -gerate. Un- tcrhaltung der Anstait............ 75 756 270 Transport bei Wahlen .............. 632 290 Transportkosten, ailgemein ........ 540 200 Transportkosten. Justiz and Polizei 574 301 Transportkosten bei Reparations- lieferungen ...................... 998 394 Trennungsentschadigungen (Verwal- tung) ............................. Trcnnu.ngsentschiidigungen (An- stalten) ........................... 723 203 t)bcrnachtungsgelder (Verwaltung) 531 203 Ubcernacbtungsgeider (Anstalten) ... 731 203 UberschuB des Vorjahres 48y 36 UberwaLhungsdienst, Polizeilicher .. . 575 Uberweisungsgebiihren ............ 540 200 Umlaufmittelabfiihrung ............ 46 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Sacb. Sactr_ Titel gruppe konten-konto 1950 Umlaufmittelabfuhrung der VED und KWU 466 25 Umlaufmittelabfuhrung der ubrigen offentlichen Betriebe ............ 461 25 Umlaufmittelzuftihrung ............. 96 Umlaufmittelzbfuhrung an VEB und KWU ........................... 960 213 Umlaufmittelaufuhrung an die f1bri- gen dffentlichen Betriebe ........ 961 214 Umsatzausgleichsteuer .............. 422 42 Umsatzsteuer, Einnahme ........... 405 42 Umsatzsteuer (Verwaltung) ........ 549 200 Umsatzsteuer (Anstalten) ...... . ... 749 270 Umschrcibungskosten (Verwaltu?ngs- gehaude) ......................... 599 200 Umschreibungskosten (Anstalts- gebiiude) ........................ 799 200 Umschuhuigskosten ................ 661 312 Umsetzung'skosten .................. 92 920 Umzugskosten (Verwaltung) ........ 532 203 Umzugskosten (Anstalten) .......... 732 203 Umzugskosten der Dienststelle ..... 540 200 Unfallversicherung Mr Schiller, Stu- denten, Jugendliche und Kinder . 815 Unterbringung von Gefangenen, Ko- sten fur .......................... 574 Unterbringung von Jugendlichen in nichl; offentlichen Heimen ........ 680 Unterhaltung der Ausstattung von Speisesalen, Kulturraumen usw. (Verwaltung) .................... 535 Unterhaltung der Ausstattung von Speisesalen, Kulturraurnen usw. (Anstalten) ...................... 735 Unterhaltung der Bt roausstattung (Verwaltung) ....... ....... .. 542 200 Unterhaltung der Buromaschinen (Verwaltung) .................... 542 200 Unterhaltung der Buromaschinen (Anstalten) ...................... 742 270 Unterhaltung der Fachausstattung (Anstalten) ......... ........... 742 270 Unterhaltung der Fahrzeuge, Trans- portanlagen und -gerate .......... 75 Unterhaltung der Grundstilcke, Ge- baude und Raume (Anstalten) .... 791 Unterhaltung sonstiger Fahrzeuge (Verwaltung) .................... 553 202 Unterhaltung sonstiger Fahrzeuge (Anstalten) ........ ........... 753 270 Unterhaltung der Kraftfahrzeuge (Verwaltung) .................... 551 202 Unterhaltung der Kraftfahrzeuge (Anstalten) ........ ... .... 751 270 Unterhaltung der Maschinen, maschi- nellen. und technischen Anlagen (Verwaltung) .............. . ...... 56 561 Unterhaltung der Maschinen, maschi- nellen, und, technischen Anlagen (Anstalten) 76 761 270 konten- '?u`' 1LeA gruppe konto 1950 Unterhaltung offentlicher Anlagen (Straflen,Platze, Wasserlaufe,Briik- ken, Friedhbfe, Feuerlbschteiche) 780 327 Unterhaltung der Transportanlagen und -gerate ...................... 556 Unterhaltung der Verwaltungsgrund- stticke, -gebaude und -raume .... 591 Unterhaltungsschriften und -spiele 806 315 Unterkunft und Verpflegung fiir Verwaltungspersonal ............. 538 208 Unterkunft und Verpflegung Mr Fach- Lind Wirtschaftspersonal in Anstalten ......................... 738 270/315 Unterkunft, Entgelte Air (Anstalten) 340 7/17 Unterkunft, Erstattung der Kosten von Dienstkr5ften (Verwaltung) .. 220 7 Unterkunft, Erstattung der Kosten von Anstaltspersonal ...,. 320 7/17 Unterkunftskosten der Krankenhau- ser, Anstalten, Heime, Internate .. 300 7/17 Untelstiitzungen (Verwaltung) ...... 525 104 Unterstiitzungen (Anstalten) ........ 725 315 Untersuchungen, Gebiihren fiir (Ver- waltung) ......................... Untersuchungen, Gebi_ihren, fur (An- stalten) .......................... 743 205 Untersuchungsgebfihren ............ 300 4 Urkunde.n, Gebtihren Air ........... 200 3 Veranstaltungen, Kulturelle, fur An- staltsinsassen .................... 806 315 Veranstaltungen, Offentliche ........ 630 211 .Veranstaltungen, Offentliche (An- stalten) ............. ........... 860 Veranstaltungen in Verwaltungs- . gebauden, Miete und Pacht fur ... 210 200 Verbandsmittel fur- polizeiarztlichen Dienst 576 Verbesserungen im Walde .......... 775 270 Verbotsschilder (Forst) .............. 775 270 Verb rauchsmaterial der Werkstatten 741 200/270 Verbrauchsteuern .................. 41/42 Verfahrensgebtihren ................ 200 3 Verfilgungsmittei der VQrwaltungs- loiter 62 620 280 Vergniigungssteuer 433 62 Vergutungen nach dem Stellenplan 50 Vergutungen an Beschaftigte mit Verwaltungstatigkeit (siehe An- hang zur Anlage 1, Ziffer 1) ...... 500 100 Vergutungen an Beschaftigte mit technischer Tatigkeit im Verwal- tungsdienst (siehe Anhang zur An- lage 1, Ziffer 2) Vergutungen fur ehrenalntliche Ta- tigkeit ............ Vergutungen fiir sonstige Deschdf- tigte (Verwaltung) ............... Vergutungen fur nebenberufliche Ta- tigkeit (Verwaltung) .. . ........... Vergutungen nach dom Stellenplan .. 501 100 511 204 51 524 108 70 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 kcmio 99$0 !?IUPPe ko:;to 1950 Vergi.itungen an das bachpersonal i('hu. Anhang zur Anlage 1, iaffcr 3) 700 V(-?Litungen an B(-sciaftigte mit ftclncischer Tatigkeit in Anstalten ,ind l:inrichtungen tsaehe Anhang rui, ?niage 1. Ziffer 4) ............ 701 Vergiitungerr fur son:;tige ljeschaf- tigte (Anstalten) .................. .1 Vurgiitungen fur nebenLc!'uflielie Ta- Ii.gkcil. (Anstalten) ................ 724 Ve,~gutangen fur Arbeiten im Werk- erlra:; and besondere Arbeiten 724 Vc kchisnnlagen ................... c$ Ve relit von Gertiaten, Werkzeugen, a;ersten, instrumenten ........... 311 V~, iutaladeckune; ... ............... 95 V rlu5te drr VEB and KWU ...... 950 V'? rtnes_ru~ . Lehr Inge ErliiuteruuCen: Gu 1(to, 002: Veranschlagt sled: DM E.. Dechreparatur am Ver,valtungsgebaude X-Platz 13 R. S 'utefiigtem Kostenvoranschlag (An 35) ...... 15 000 2, lansc-nde Instandsetzung der Verwaltu X-PSitz 13 and Ypsilonstral3e 12 -sgebaude 4 600 3. Kleininvestitionen (Neuinstallation eir. r elektri- sch?,u Anlage) ........................... ............ 400 * iisammen: 20 000 Stellen 1 3 15 Sutlbetrag fur das Istbetrag fiir Ilechnungslahr I 1. bis 1. 7. bis 1951 19.50 30. 6, 1959 131. 12. 1949 in 1000 DM mit einer Dezimaloteffe Einzelplan 17 jolksbildung (Seite 2) I 5,0 4,5 2,3 - 2,0 1,4 1,4 0,7 _ 40 6,4 6.4 7 20,0 tiC b0,0 5,1) 15,5 28,7 3,4 8,0 16,2 2,0 1,6 0,8 10,2 100 18,1 49,2 25 2 46 Stellen Seitenbetrag: 716,8 I 800,0 Zu Kto. 500: Veranschlagt sind: I Nach Tarif IG VBV (Lander) Ortsklasse A Vergutungen .......................................... 624 789 Sozialversieherungsbeitrag der Verwaltungsstelle 60 168 Dnfallversicherungsumlage (31/0) 1805 Lusammen: 716 762 ransi: 116 800 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Einzeiplao 17 Volksbildung (Seite 3) Kantonummer Sollbetrag fair das R h I Istbetrag fur I?;ia6?1.. Sacit- Zweckbestimmung ec nungsj' i 1951 19:10 . . Lfa 131 ].,7. his lgio 1j 1+149 plan gaPltd kento in 1000 Ml mit . . .. 1 l)ezimaladelle 1 31 I- 3 4 : f, 7 17 (17) (070) Obertrag: 716,8 800,0 X01 Venguttingen an Beschaftigte mit technischer Tatigkeit im Vervtaltungsdienst .............. 117,4 135,7 67,2 70,6 1. Nach Tarif IG VVBV (Lander) Verg.-Gr. Stellen II 3 IV 16 uSw. Zu?satnmen I: 19 Stellen IT. Nach Tarif IG -------- .-.--......... _ Verg.-Gr. Stollen A 2 B 5 usw. Zusammen II: 7 Stellen Zusammen I u. II: 26 Stellen 540 Allgemeiner Geschai'tsbedarf ................... 26,0 30.0 14,2 16,7 nw. Verwaltungskosten Zusammen: 860,2 965,7 Eriauterungep: Zu Kto. 501: Veranschlagt Sind: DM I Nach Tarif IG VBV (Lander) Ortsklasse A Verg(Itungen .......................................... 63 718 Sozialversicherungsbeitrag dot Verwaltungsstelle 6 212 17nfallversicherungsumlage (3'Io) .................... 186 Zusammen I: 70 116 II Nach Tarif IG .............. Ortsklasse A Vergtitungen .......................................... 40 212 Kinderzuschlag ....................................... 21600 Soziaiversicherungsbeitrag der Verwaltungsstelie 4 281 17nfallversicherungsumlage (41/o) .................... Vol Zusammen II: 47 264 Insgesamt':1 u. I:[: 117 380 Kapitel 070: Ministerium fur Volksbildung Kapii:el 352: Schlosser and Garten . Zu Kto. 540: Veranschlagt Sind: DM L Telefori- and Te1egraanmgebUhren ................. 17 00 2. Schreib- and Zeidh(enbedarf .......................... 4090 3. Sonstiges ....................... .. ......... 2 000 Zusammen: 23000 Einzelptan 17 Volksbildung (Seite 4) Kontonummer Sodlbetrag fir das Isthetrag lir i l k E l Zweckbestlmrnung Rechnuigsjahr 1. 1. him 1. 7. bit 19 1 14"0 30. 6. 1950 131.12 . 1949 Kap te o plan in 1000 D11 ink eiuer Q,- ,ualaldle 1 2 3 4 3 6 7 8 (17) (070) Zweckausgaben der Verwaltung 620 VerfSgungsmittel der Verwaltungsleiter ....... 20,0 20,0 7,2 13,1 new. Zweckausgaben der Verwaltung zusammen: 20,0 20,5- , Summe Ausgaben Kapitel 070 940,2 1034,9 Summe Einnahmen Kapitel 070 6,4 7,9 Mithin Zuschu(3, 933,8 1027,0 352 Schlosser and Garten Es folgt die Darstellung der einzelnen Sach- konten wie bei Kapitel 070 Summe Ausgaben Kapitel 352 Suanme Einnahmen Kapitel 352 Mithin Vberschu13 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Querscbnitt and AbsebluB ?f.Linnahmen achk ontenklas se bzw. Sa chkonteng ruppe Sach Au1gaber. Kapitel 94 40 - kon o Zu bereich 0 2 3 (ohn e 4 02) 45 46 ~ 402 sammen 47-49 0 070 - - 6,4 - I - I - - ( - 6,4 I - - - - - - - 0 - 6,4 -- - - I - I - 6,4 3 302 -- - - - - - - - - 3 318 - - - - - - - - - 3 352 - - - - - usw. 3 usW. I I ` I Zusammenstellung 0 - - - 6,4 - - - - 1 2 4 -- 5 6 -- r - g3en- befeich 1j f 0 070 600 1 - ' 834 2 26,0 20,0 - 73--791 8 1 -- 60,0 --- 1834,2 26,0 20,0 - ( ?- nW I 9L 98, 99 - 940,2 Einzel- pln 17 l '5C -52 0-59 6 170-72 I I ! I I I> u,.rip an 17 Vnik.sbildung (Seite 5i6) Zu sa:m. men - I - Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Einzelplan 17 Volksbilddung Quersd nitt and Abschlu6 C. AbschIu6, in 1000 DM mit 1 DezimalstelIe -}- tYberschuB - ZuschuB 1951 1950 6 7 1951 2 1950 3 Ausgaben 1951 1950 7,9 I 940,2 Haushaltsplan fiir 1951 des Landes ............................................................................................ des I{reises ............................................................................................ der Gemeinde .................................................................................... GesamtttuerseIinitt and Abschfuf3 A. Einnahmen Aufgaben- bereich Sachkontenklasse bzw. Sachkontengruppe 40-44 0 1 2 3 (ohne 402) 45 46 47-49 Sach- konto 402 Zusammen 0 1 2 3 4 5 6 7 8 _ 9 0-9 Aufgaben- bereich Sachkontenklasse bzw. Sachkontengruppe 0 1 50-5253-59 6 70-7273--79 98, 9 8 , g9 91 95 96 97 go, Zusammen 0 2 3 4 5 6 7 8 9 0-9 I I I I 1 I I I Einnahmen 1951 I 1950 3 1951 1950 + UberschuB - Zuschul3 1951 1 1950 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Lelauterung zur Anlage 3 Mr die Amaze 3 A and B erforderl Shen Angaben miissen aus den Einzelplanen zusammengestellt werden. i'ur wire: ?o1gendes Muster vorgesthiiag: n: A. Einnahmen ~~ mursssunq Satl~ho itenklasse bzw. Sa hkontengruppe us f I 40 -44 B. Ausgaben n.-ii vnr,tehenciem Mua;ter van der b i.r. Verwaltungsstelle gefertigten Aulstetlunyen Sind nur fur sie selbst i Sri ii., Ari die u'oergeuodnete Verwai? ingsstelle ist nur die Anlage 3 zu ubersenden. I:~lage fur die Zu :aenuternf.t,sisung &?I, 111tushalte ainuiengefafiter Haushalt 4i-r Gerneinden ' -r Kreise .......... _... l-v neic Bien cnnier 2000 Eiriwc in-ern f_ meinden von 2000 bis 10OOi. Einwohnern .t;.riieinden ubrr 100100 Einwot -ier di! _?is'e mtquersthnitt and .%bschluf . Einuahmen w !1;00 IJM mit I Dezimaisteile v.'rgleicte An1a,e 3 A l;. Auseaben in 1+1110 Dii mat i DezimaI teiis v::r:;1eiche Anlage 3 B Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 C. Absehluf3 in 1000 DM mit 1 DezimalstellP Einnahin en A-usgaben +uberschuB zusd,oa E.inzol- Bezeichnung _-_---------- plan Soll 1950 Ent wur Vorschlag Soll 1950 Entwurf Vorschlaq Soil 1950 Entwurf Vorschlag 4 5 5 7 1 8 9 10 -----11--- Erlauterung zur Anlage 4 Shane ist hier statt ?aus Einzefplanen" zu setzen: ?aus Pl5nen der Kreise bzw, Gemeinden". Fur die Zusammenstellungen nach Anlage 4 A and B wird Ins iibrigen gilt das unter ,Erl iuterung zur Anlage 3" Ge- gleichfalls das vorstehend unter ,Frlauterung our Anlage 3" sagte. An die tibergeordnete Verwaltungsstelle 1st daher nur gegebene Muster in Vorschlag gebracht, Lediglich in der zweiten die Anlage 4 zu iibersenden. Gemeinde :........ .......................... ................. Anlage 5 Kreis: ....... ...... ................................................ Muster fiir Ergailzungen cum Entwurf Land: ......... ........ A. Erganzana min Entwurf in 1000 DM mit 1 Dezimalstelle Brizel- Einnahmen Ausgaben Kapitel Bezeichnung Begrizndung plan mehr weuiger -.--- mehr wenigei _- I 1 2 3 4 5 _- 6 7 8 B. Zusammengefafite Erganzung zum Entwurf der Kreise der Gelneinden Einzelplan Bezeichnung E i n n a h m e n -- Ausgaben Be riz d me hr I ---- weniger me hr we iger g n ung ' 2 3 5 6 7 75 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Ani,rdnunw Nr. 50 ssenordnm tiir die Deutsche Demokratische Republik 1 Die Annahme von Haushaltseinnahmer und die Lei- stung von Haushaltsausgaben fur das Fiiro der Volkskatnmer, (lie Kanzlei beim Prasidenten der Re aublik, ci is Buro des Ministerorasidenten, ci 'le MMl i pis terlen der Republik, d c Landesregierungen, ;le Stttdt- und aandkreise und the G, meinden roet;ein sich ausschlieBlich nach den lestimmungen diese Kt--senordnun,g. ? 6 (1) Ober alle Einnahmekont;en verfugt nur das zu- sctandige Finanzorgan. (2) Ober die Ausgabekonten verfUgt der Konten- Inhaber im Rahmen des Kassenplans. 7 IDs zustandige Finanzorgan teilt der Deutschen No- ten`aank die Verfugungsbererlltigten fur die einzelnen Konten der Einzelplane mit. (1) Haushaltseinnahmen und -ausraben diirfen nut fiber die Haushaltskonten geleistet werden. (2) Die Haushaltskont:en sind ale solche kenntlich zu niw-,hen, die Kontennummern sind der Haushaltsplan- glit ierung anzupassc: n. tl, Kass- vollzugsorgan. fair den Stan ,haushalt der l)eulschen Demokratischen Republik (Hat shalt der Re- pnbi.;, Linder, Kreise und Geniein len) ist the Fe=,ut:;che Notenbank. )2) Die Deutsche Notenbank erlediet die rich aus di,s_e Verordnung er,gebenden Aufgabev in einer be- Sond rep -,tWteilune. )i.- Deutsche Notenbank hat die Aufga te: 1. the H b Zweckhflstimrnung Aufga.tLenhereieh 3 V;olkst3.lduna CVissen, schaft und iiultu'r 00 Volksve.tretung 10 Finanzen 20 Industrie 30 A11g-~melnbildende ident der Re- Oi Prd C" larrung mid i t 21 Unt^ ^b ne der Sdtulen und s publik . Statistik bffentliclien Hand Sondersc hu len 31 Berufs- und Fach- 02 Verwaltungs- 12 Land- und Fo 22 Handel schulen lei.tung wirtschaft 23 Kultur 32 Allgemeine Schul- 03 staatl.'Verwaltung, 13 Industrie 24 Landwirtseli.aft zwecke IntleNes 14 Aufbau (MAS. VV(,;) 33 Wissenschaft und Fnrschuna, 25 itre Uiin6utute, 34 Afleemeine volics- Staatl. Kontroille und Polizei 16 Post Versiclzerungen biidung 17 Handel und Ver- und Lotterien 35 Kultur 05 Auswartiges sorgung 26 Verkehr unct Post 36 Kulturelle Bezie- 06 Justiz 18 Innerdt sch.Handel, hungen zu ande- 07 Volksbildung AuBenhandel und 27 Kommunal- ren Volkern wirtschaftliche 08 Arbeit. Soziales u. Material versor- UnternehmQn 37 Rundfunk Gesundheitswesen gung 38 Kirchen- und son- (KWU) Religions- sti 09 Sonsta$e politische. 19 Sonstige wirt- ge kulttkrelle und so- schaftliche Ver- gemein schaften ziale Verwaltung waltung 39...... Aufgabenbereieh 5 Land- und Forst- wirtacbaft Aufgabenberekuh 6 Arbeit und Sozialwesen Aufgabesberrieb 7 GesundheitsWesen Aufgabenbereich 8 FOrderung der demokra- tiseben Ordouf e Jugend und Sport 50 Landwirtschaft 60 Steigerun:g der 70 Gesundheitswesen 80 Demokratische Arbeitsproduk- 71 Krankenhauser Organisationen 51 Rodemeform tivitat 72 Seuchen- u. Volks- 81 Nationale Front 52 Tierzuchtwesetl, 61 Arbeitsschutz krankheiten- bekampfung 82 yolkssolidarit it 53 Ve4erinkl'we t 62 Arbeitseirisatz 73 Gesundbeatpiiege 83 FLJ und JY 54 Forstwirtschaft 63 Einriehturtgen der Sozialfiirserge 74 Apotheken 75 Schutz von Mutter 84 Berufsausbildun.g und -betreuung 55 Fiscereiwesen 64 Sozialftirsorge und Kind 85 Sport u. Erholung 70 Nahrungsmittel,. 56 Scll dlings- 65...... liontrollg 66 VQrschu1is g ,F.,r- belmp$ung 66 ...... 77 Heil- und Rfleg- ziehung 57 Wasserwirtschaft 67 anstalten, Gene- 87 Jugendhilfe ...... sungsheime u, a, 58...... 88...::. 78 Ortshygiene 88 ...... 59 ..:.:: 69 Se, alver icherung 79 ...... 89 ...... Aufgabenberelcb 4 Verkehr 40 Kraftverkehr un Strai3en w?esen 41 Schiffahrt 42 Verkehrselnrich- tungen 43 .... 44...:. 45...... 46 ..::. 47.:.:.. 48...::. Aufgabenbereich 9 U?rige Aufgabep- berelche 90 kriegsfolgen 91 Abgaben 92 Vermogen und Schulden 93 Industrie und Handel 94 Sonstige Anstalien u. Einrichtungen 95 ...... 96...... und Solliiberschuf1 Finanzausgleich Aolage I 01 Volksvertretung 02 Prdsident der Re- publik 03 Verwaltungs- leitung 04 Awwartl9ft 05 Staatliche VerwaI- .........-A r.. new 06 Staatssicherheit 07 Planung 08 Finanzen 09 Industrie 10 Land- und Fonst- wirtsehaft 11 Innerdeutscher Handel. Auf3en- haaoeel und Ma- terialversorgung 12 Handel mid Ver- sorgung 13 Arbeit u. Gesund- heitswesen 14 Verkehr 15 Post und Fern- meldewesen 16 Aufbau 17 Volksbildung 18 JIj sti2 19 Abgaben 20 Vorjahr- und SoIliibersdiu6 21 Finanzausg1efc 1 22 Sozialversieherung Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Einheitskontenrahmen der offentlichen Verwaltung 3. Teal: Sachkontenrahmen Masse 0 Masse 2 Masse 4 Masse 6 Klasse 8 Sachverin gen I M*+.+amen der Verwaitung Einnahmen It. Abgabengesetz Zweckausgaben der Verwaltung Zweekausgaben der Anstalten und Sondereinnahmen und Einrichtungen Gruppe Zwedrbestimmung Gruppe Zwedcbestimmung Gruppe Zweckbestimmung Gruppe Zweckbestimmung Gruppe Zwedcbestimmung 00 Unbewegliches Verwaltungs- 20 VerwaltungsgebUhren und 40 Besitz- und Verkehrsteuern 60 Ehrungen und Preise 80 Aufwendungen fiirAnstalts- vermogen 01 Bewegliches Verwaltungs- Strafen 21 i 41 }Verbra chst d Zoll 61 Beitrage und Zuwendungen insassen E nnahmen aus dem Sach- u euern un e 42 62 Verfugungsmittel 81 Aufwendungen fur Schuler vermogen 02 Unbewegliches Vermogen vermogen der Verwaltung 43 Gemeindesteuern 63 Verschiedenes und Studenten der Anstalten und Ein- 22 Erstattung von Verwal- tungskosten 44 Haushaltsaufschlage 64 Filrsorgeunterstiitzung 82 , , , ; ; . richtungen 23 Erlose 45 Gewinne 65 Gesundheitsfiirsorge 83 .. ' ' ' ' 03 Bewegliches Anstaltsver- o 24 Erstattung von Zweckaus- 46 Abfuhrung von Umlauf- 66 Arbeitsfursorge 84 m gen 04 Unbewe ches gli Altgemeines gaben der Verwaltung 25 mitteln 47 Ausgleichsabgaben 67 . , , _ 68 Jugendfiirsor~ 85 .... , 86 Verschiedenes Sachvermogen 05 Bewegliches Allgemeines ...... 26 . ? ? ? ? . 48 Finanzausgleich und Haus- 69 87 ...:. , Sachvermogen 27 haltsuberschuB 88 ..... 06 Unbewegliches Sachvermo- ...... 28 Einnahmen aus Kapital- 49 Masse 7 89 gen der Stiftungen vermogen Kosten der Anstalten. Einrichtun- 07 Bewegliches Sachvermogen 29 Sonstige Verwaltungsein- gen, Stiftungen and des Ailgemeinen Sachvermogens der Stiftungen h 08 Verkehrsanlagen na men 09 Sonstiges Sachvermogen 70 Vergutungen nach dem Stellenplan Klasse 3 71 Vergutungen fir sonstige Masse 1 Einnahmen der Anstalten und Klasse 5 Beschaftigte Klasse 9 Kapitalvermogen und Schulden Einrichtungen, Einnahmen aus dem Sachverznogen der Stiftungen und Verwaitungskosten 72 Zusatzliche personliche Sonderausgaben aus.AUgemeinem Sachvermbgen Aufwendungen 10 Ka talvermo I pl' gen auf Grund I 30 Benutzungsgebuhren und 50 VergUtungen nach dem 73 Sachliche Aufwendungen fair das Fach- und Wirt- 90 Kriegsfolgekosten von Anspriichen gegen Ge- bietskorperschaften Beitrage Stellenplan schaftspersonal 91 Abfiihrun en an die DIB 31 Einnahmen aus dem Sach- 51 Vergutungen fur sonstige 74 Allgemeine sachliche Be- ll Kapitalvermogen vermogen der Anstalten und Beschaftigte triebskosten 92 Umsetzungskosten 12 Rileklagen und Guthaben Einrichtungen, Stiftungen 52 Zusatzliche personliche 75 Unterhaltung der Fahr- 93 bei Kreditinstituten und des Allgem. Sachver- Aufwendungen Transportanlagen zeuge . . . . 13 Auslandsschulden mogen 53 Sachliche Aufwendungen . und -aerate 94 ...... 14 Irlandss holden uber gegen 32 Erstattung von Betriebs- koste fur das Verwaltungs- personal 76 Unterhaltung d Maschiren 95 Verlustabdeckung Gebietskorperschaften n 33 E lo 54 Allgemeine sachliche Ver- , . maschinellen u technischen 96 Umlaufmittelzufuhrungen 15 tbrige Inlandsschulden r se waltungskosten Anlagen 97 Preis sttitzungen 16 Verwahrgeld 34 Erstattung von Zweckaus- gaben der Anstalten und 55 Unterhaltung der Fahr- 77 Besondere sachliche Be- 98 Finanzausgleich und Haus- haltsfehlbetrag 17 Vorsehiisse Einrichtungen zeuge, Transportanlagen triebsaufwendungen der 99 18 Zahlungslnittel 35 und -gerate Land- und Forstwirtschaft Reserve 19 Reinvermogen , , , , , , 36 56 Unterhaltung d. Maschinen, 78 Kosten der offentlictlen ...... maschinellen u. technischen Anlagen 37 Anlagen 38 o 57 de dere Au 79 Kosten der Grundst lcke Justiz der der P und Justiz olizei Gebaude und Raume der 39 Sonstiges 58 Anstalten und Einrichtun- 59 Kosten der Verwaltungs- gen und des Allgemeinen grundstiicke, -gebaude und Sachvermogens -raume Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Aktiva (Vermogen) Bilauz zum -........... _ ..................... ............ ................................................... ... Fassiva (Seh;iIden) 00 Unbewegliches Verwaltungsvermogen 000 Unbebaute Grundstiicke ....... ... _ ...................- ?1c11 Bebaute Grundstucke .......... ?_ ?:a;2 Verwaltun.gsgebaude ............. 003 Grundstucksgl Rechte ......... ... - ...................... C04 Nicht fertiggestellte Anlagen: .. ... - ................... 109 Sonst. unbewegliches Verwaltui gs- { LO Buro- und Geschafisausstattung ... .. . ..................... Oil Riiromaschinen, -instrumente and -apparate ..................... ............_........-- 0 2 Fahrzeuge ..................... ... _?..__...._.. W3 3 Transportanlagen und -gerate . ... ............... .... (11A Maschinen, mascninelle und t -ch- :rische Aniagen ................. ... -_............... _ 019 Sonstiges bewegiiches Verwaltu igs- nxige. 02 Unbewegliches Vermogen der Ansta.ten mid Einrichtungen 11,110 11;?1 iF`L2 u23 c,'4 029 Unbebaute Grundstiicke ....... ... ....................... Hebaute Grundstficke .......... ........................... Anstaltsgebaude Grundstucksgl. Itechte ......... ... _.._...._......... .. Nicht fertiggestellte Anlagen Sonstiges unbewegliches Anst its- .. ..... rermogen ......................... _............ o 10 Fachausstattung . .............. ... ? 31 Werkzeuge, Instrumente, Appi::ate 432 Fahrzeuge ......................... 033 Transportanlagen und -gerate ..... 034 lklaschinen, maschineiie und I rch- =b~.e Aniagen ................ ... x135 Lcbcndes lnvent:rr ................. 039 Sonstiges bewegliches Anstalts ,er- 040 Tnbebaute Grundstiicke .......... . ................... 141 Ilebaute Grundstucke ..... _ ........ _............_....,... ?142 Gebliude .......................... ?_................. 043 C:ruedstucksgl. Rechte 0144 Nicht fertiggestellte Anlagen ...... _..__ ............... 49 Snnstiges unbewegliches All, em. ................._ I- chvermogen ..................... .... 50 Ausstattungs- und Gebrauchsge Fen- sc;nde ........................ . _ ................. _ 051 Werkzeuge, Insi:'umente, App< rate 052 Fahrzeuge 053 Tiansporianlager und -gerate ...... .............. ...... 054 Maschinen, maschineiie und i ?ch- rE,che Anlagen ... ................. -...........:.......... 059 Sonstiges bewegliches Allgern. S ich- ver rnogen ......................... ..................... 00 Wertberichtigung aut unbewegliches V erwaltungsverin8gen 001 Bebaute Grundstucke........................_..._......_ OJ2 Verwaltungsgebiude....................................w 003 Grundstticksgl Rechte .............._.................? 004 Nicht fertiggestellte Anlagen....., ...._.......... .... ... 009 Sonstiges unbewegliches Verwaltungsvermogen 01 Wertberichtigung auf bewegliches Verwaltungsvermogen 010 Buro- und Geschaftsausstattungen . . 011 Bdromaschinen, -instrumente und -apparate ......................... 012 Fahrzeuge ........................ 013 Transportanlagen und -gerate ...... _.._....__.,._.. . 014 Maschinen, maschinelle und tech- nische Aniagen .................... -.-._............._ 019 Sonstiges bewegliches Verwaltungs- vermhgen ................... . ........ ............ 02 Wertberichtigung auf unbewegliches Ver- mogen der Anstalten und Einrichtungen 021 Bebaute Grundstiicke , ............. _...................... 022 Anstaltsgebaude ................... ..?.................. 023 Grundstilcksgl. Rechte ..................................... 024 Nicht fertiggestellte .Aniagen ....... ........ ......... 029 Sonstiges unbewegliches Anstalts- vermogen ......................... ......... ............ 03 Wertberichtigung auf bewegliches A;istaltsvermi gen 030 Fachausstattung ................... 031 Werkzeuge, Instrumente,Apparate.. 032 Fahrzeuge ........................ 033 Transportanlagen und -gerate ...... ?....?............ 034 Maschinen, rnaschinelle und tech- nische Anlagen .................... ._................ 039 Sonstiges bewegliches Anstaltsver- rnogen .................................................-. 04 Wertberichtigung auf unbewegliches Allgemeinen Sachvermogen 040 Unbebaute Grundstiicke 041 Bebaute Grundstucke .............. ..... ................ _. .-_.....-. 042 Gebaude ........................... ........... 043 Grundstucksgl. Rechte 044 Nlcht fertiggestellte Anlagen 049 Sonstiges unbewegliches Allgemein. Sachvermogen ........................................... 05 Wertberichtung auf bewwegliches Sach- vermogen "I ................ 050 Ausstattungs- und Gebrauchsgegen- mtande .................................... _...._..... -......... 051 Werkzeuge, Instrumente, Apparate ............... 052 Fahrzeuge ........................ ............ _..._... 053 Transportanlagen und -gerate 054 Maschinen, maschinelle und tech- nische Anlagen .... .......... ..................... 059 Sonstiges bewegliches Allgemeines _ Sachvermogen .................... ..... ................. Seitenbetrag Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Ubertrag: 06 Unbewegiiches Saehvermogen der Stiftungen 060 Unbebaute Grundstiicke ...... .... . ....................... 061 Bebaute Grundstticke ...... . ... . . 062 Gebaude .......................... 063 Grundstiicksgi. Rechte ............. 064 Nicht fertiggestellte Aniagen ....... 069 Sonstiges unbewegliches Sachver- mogen der Stiftungen ............. 07 Bewegliehes Sachvermogen der Stiftungen 070 Ausstattungs- und Gebrauchsgpgen- stande ....................... ..... ......................- 071 Werkzeuge, Instrumente, Apparate ........................ 072 Fahrzeuge ... ..... . ..........'...........................? 073 Transportanlagen und -gerate . ............................. 074 Maschinen, maschinelle und tech- nische Aniagen ..... ...... ... 079 Sonstiges bewegliches Sachvermogen der Stiftungen ........... ... 08 Verkehrsanlagen 080 Autobahnen und Fernverkehrs. stral3en ..................... 081 LandstraBen 1. Ordnung . ... 082 LandstraGen 2. Ordnung ..... ... 083 LandstraBen 3. Ordnung undoffent- lithe Wege aller Art ......... ... 084 Platze, Parks und Sffentliche Aniagen 085 Anlagen an FluBlaufen und Seen .. 086 Kanale ...................... ... 087 Schleusen ......................... 088 Deiche .............. 089 Sonstige Verkehrsanlagen ......... 090 Forsten, soweit nicht KWU ........ 091 Kunstwerke, Museumswerte 10 Kapitalvermogen a. Gr. v. Anspr. gegen Gebietskorperschaften 101 Darlehnsforderungen gegen andere Gebietskorperschaften ............. 103 WertpapiermaBig verbr. Forderun- gen gegen and. Gebietskorperschaften 105 Sonstige Forderungen gegen andere Gebietskorperschaften .............. . ....................... `11 Kapitalvermogen 110 Darlehnsforderungen ohne dingliche Sicherung aus der Zeit vor 9. Mai'-1945 111 Darlehnsforderungen ohne dingliche Sicherung aus der Zeit n. B. Mai 1945 112 Darlehnsforderungen mit dinglicher Sicherung aus derZeit vor9. Mai 1945 _ .................. 113 Darlehnsforderungen mit dinglicher Sicherung aus der Zeit n-, 8. Mai 1945 114 Sonstige Forderingen aus der Zeit yor dem 9. Mai 1945 .......... . ..:.. ?........... ........_: 115 Sonstige Forderungen aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 116 Wertpapiere und Beteiligungen' aus - der Zeit vor dem 9. Mai 1945....'.... Seitenbetrag ?............ ?.... Ylbertrag: 06 Wertberichtigung auf unbewegliches Sachvermogen der Stiftungen ...................... _ ........................ nische Aniagen .. ... 079 Sonstiges bewegliches Sachvermogen der Stiftungen .................... ...................... 072 Fahrzeuge ........................ 073 Transportanlagen und -gerate...... 074 Maschinen, maschinelle, und tech- 061 Bebaute Grundstucke .............. 062 Gebaude ....... 063 Grundstiicksgl. Rechte ............. 064 Nicht fertiggestellte Aniagen ...... 069 Sonstiges unbewegliches Sachvermo- gen der Stiftungen.................. 07 Wertberichtigung auf bewegliches Sachvermogen der Stiftungen 070 Ausstattungs- und Gebrauchsgegen- stande ........................... 071 Werkzeuge, Instrumente, Apparate 1951 noch nidbf: ausfii:len ..-......... .................. 08 Wertberichtigung auf Verkehrsanlagen 080 Autobahnen und Fernverkehrs- stra[3en .......................... 081 LandstraGen 1. Ordnung ........... 082 LandstraGen 2.Ordnung ........... 083 LandstraGen 3. Ordnung und dffent- liche Wege aller Art ................ 084 Platze, Parks und offentliche Aniagen 085 Aniagen an FluBlaufen und Seen .. 086 Kanale ............................ 087 Schleusen ......................... 088 Deiche ............................. 089 Sonstige Verkehrsanlagen ......... 09 Wertberichtigung auf sonstiges Sachver- mogen 090 Forsten, soweit nicht KWU ........ 091 Kunstwerke, Museumswerte ....... 13 Auslandsschulden 130 Auslandsschulden aus der Zeit vor 1951 nosh nidit ausfiillen dem 9. Mai 1945 .................... ...................... 131 Auslandsschulden aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 ................... _.................. 132 Reparationsverpflichtungen ......... ........?............ 14 Inlandsschulden gegenuber Gebiets- korperschaften 140 Darlehnsschulden gegenuber dem fr. D.R. u. ehem. Preullen .... , ..... - ................?. 141 Darlehnsschulden aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 gegen sonstige Ge- Gebietskorperschaften . . . ...... . . ...................... 142 Darlehnsschulden aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 ...............:... ............?......... 143 Anleihescbulden gegenuber fr. D. R. und ehemaligem Preullen ............... ...................... 144 Anleihescbulden aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 gegen sonstige Gebiets korperschaften ...........:........ ........?........... 145 Anleihescbulden aus der Zeit nach dens 8. Mai 1945 .................... ...... ............... _ Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Uhertrag: 1-7 Wertpapiere and Beteiligungen tus der Zeit nach dean 8. Mai 1945 ...... ..................... _ 1,33 Kapitalvermogen der Stiftungen, ... - ...................... 1'9 Sonstiges Kapitalvermogen ........ .......... ...........- 12 )tiiekiagen and Guthaben bei Kredit- i+i,tituten 128 Vei fiigbare Rucklagen ............. ........... _........ . 121 Riicklagen. die in Wertpapiere c ier R?1eiligungen angelegt sind .... ... ........................ 312, Rdcklagen auf Sperrkonten ........ . ....................- 123 Kontenbestande ttir fremde Rechn ing ..._ .................- 124 Sorest. Guthaben bei Kreditinstitt ten _ ...................._ am..... ......... ........................_...... 19" tort) (Datum) Llbertrag: 146 Sonstige Schulden gegeniiber d. fr. D. R. and ehemaligem Preuflen .... . 147 Sonstige Schulden aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945. gegen sonstige Ge- bietskirperschaften ................ 148 Sonstige 5chulden aus der Zeit nach dem B. Mai 1945 .................... 5 Ubrige Inlandsschulden 150 Schulden aus der Zeit vor dem9.Mai 1945 .. .......................... 151 Schulden aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 ................................ 19 Reinvermogen .......... .............. Unterschrift des Leiters der Verwaltung Unterschrift des Haushaltsreferentefn Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Bel ieht _.. fiber die Erfiillung,des Haushaltsplanes des Landes, I{reises, der Gesneinde*) ..... ........... ?.... ............. fiir die Zeit vom 1. ,Januar 1951 bis _______________ ..... _...................... _ In Taus-end DM snit eIsxer Dezianalstelle Einnahme Ausgabe Iipl. Bezeichnung Jahres- ?/o Yom Jahres- VOW sol]. Ist Jahres- soil Is+t Jahres- sold >s~di t 2 3 4 5 6 - 8 M Volksvertretung ............. .. . 03 Veswaltungsleitung ................. ........... ........... ........ ._................. ------------------ ...... _............. ........ 4 a v . , 4u d Md Spe-rt ........... . .. ......... '05 Staatliche Verwaltung and Inneres DX Planting ------------------_--_------ 03 Finanzen .......................... _ ................... ...?-----_......_..... ._..._...__._.___.__. -----........--?--- -------~_.,.--- -------- dav. a) ubergehende Bestinde am ? - ------?--- 1. Januar 1951 .............. b) Ktrchen ............. .., Reserve ............... _-___.-? ..................... --- - ?????-- ------. -??--- ----?- ...... Indumtrie ..... ...' ... zlav...a) G-ewin.ne b) Umlaufmittel .............. c) Preisstiitzungen and Verluste ................ 10 Land- and .Forstwirtschaft .. .... ................ ................ .... ..................... ........ ............ . ..----------------- --.................. 'day. a) 8odenreform ................ b) Kartoffelkaferbekampfung c) Forstwirtschaft ............ d) Wasserwirtschaft 11 Innerdeutscher Handel, AuBenh andel 'urid Materialversorgung ....1 ..... 12 Handel and Versorgung ............ - 43 Arbei?t and GesundYzeifts vesen ...... .. dav. a) Untersttitzungen ........... b) Gesundheitswesen ......,.. - c) Lehrlingsbetreuung ........ ---------- ............ ---?_. ........ ......... .......... .... --?? ---- ...... ......... 14 Verkehr ..... .............,...... --?....-. 1'6 Au.fbau ............................ 17 Volksbildung ....... ...' . ? ....? ?? ?.. _ - Fagendhilfe .............. J'ugendhftfe .............. .............. .. .. _ ......__.._..._.- 18 Justiz ,a...,........,.. ..,... .,.. 111 Abg abe n ..,.._........,,..... _ - 20 Varjnhr s?rnd Soll ibarseha! ..... , .. day. Varjahr .... .. .....,.. ..., .. zusammen dav.Investitionen ................ ................. 21 Finanzausgleich .................... _ dav. Steueranteile ................. insgesamt Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Haushaltsreehnnng ir (limeZeit vom A. Einnahmen Aufgaben- bereida fsapitai 0 1 G y lm 2 Einna mnn 3 { Linna'i nan 40-44 ul. ~e 4U2) 45 vermbaen vermogen ~TerwaltFng 75Ta, a 9.11 i Ts' Soil i Tst en i TO 1 Solt ! T, _;t moil Tst Soll I 1st 0 070 0 Prot.? 8 804 8 851 usw. 8 870 Politische Verwaltung Wir-schaftliche Verwaltung Voikseigene Wirtsdiaft Volksbildung Verkehr Land- and Forstwirtschaft Arbeit and Soziaiwesen Gesundheits- wesen Forderung der dem.Ordnung { Jugend u. Sport Ubrige Anlage 5a J 46 Korper- Sachkonto 402 sc aftsteuer W rtschatt Soil 1st! Soil ?st Soli 1st Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Finzeiplan: Haushaltsrechnung fur die Zeit. vom ..... ..._._-__._. B. Ausgaben ( Sachkontenklassen. -Gruppen bezw. Sachko: ten I A,rr_ n I t 50-52 I s~_ sa un-72 .. 1 r 3 79 I 8 90, yi 95 Oti 97 gaben Kapitel Bezeichnung Sach Kapital- Verwaltun gs" Zwedc- ausgaben Kosten der Zweck- S8,99 Preis Zusammex bereich ver ver kosten aer ver- Anstalt en usw. a sgabn u der e der onaer- Investi Ver- TJ mlauf stiitzun mbgen m6gen personlche achlichhe waltunrr persoeliche satfiche Ansta~ten ausqaben tionen Juste mittel Soil Tst Solt Ist So11 Ist Soil Ist Soll Ist _ -loll 1 Ist 15011 1 1st Soll Ist Sol] Tst Soll Ist Soll Ist gen Soll Ist Soil 1st Soil Ist 0 070 -0_ 090 - - ~-- - ~- '--~--- ~------ - 0~ ( I ; !- ------ - - -- - -- ~- - - - ---- 3 30t 3 318 ~ 3 J 352 __ - - - - 3 - I i I -i- - - ---i -i --i _ I - ---- -i -- ( 8 804 8 851 - usw 8 870 8 j I I i -~- usw. Soll 2 I 1 1 Anla,ge 5h 0 Politische I I !I Verwaltung I Wlrtschaftliche I{ Verwaltung 2 Volkseiqene 3 Vo:ksb dung 4 VerKehr I 5 Land- and Fo, etwirtschaft 6 Arbeit and Sozialwesen 7 Gesund :efts to esen 8 Forderung der dem Ordnung J ugend u. Sport 9 Ubrige I I l l l l( l! i l l l I Ist 3 i Ausgaben I I I Ist 5 + Uberschull . Zuschull Soil Ist 6 y Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 des Landes ....................... ..................................... _ Haushaltsrechnung fur die Zeit vom.......................................... bim.......... .................... A) EiPsiNAHMEN In 1000 DM mit I Bezlmalstelle Sachkonto nklasse bzw. Sachkontengtuppe Sathkonto --' 0 1 2 44-44 45 46 402 Znsammen Auf aben. 9 bereteh Sadt- Kapttal- Einnahmen f Einnahmen (ohne 402) der Anstalten 47-49 Gewlnne Umlaut. Kbrper- vermogen vermogen der Verwaltung usw. Abgaben mittel adtaftstener Soil 1st Sell Ist Soti i Isi Ist Splt Ist sop. i let Solt Ist Sell ist sell Ist Sol, 1st Z I ~ I I I ! 4 1 ( I I 6 0-9 SachkontenkLassen, -gruppenbzw.Sachkonten `3 1 50-52 53-59 6 70-72 73-79 6 90, 93, 39 91 95 96 97 ZusatgmeA Aofgaben? Safi- Kapitel- Verweltungs? Zwed aus? Kosten der Zwedraus? Sonder- In- Verluste ! Umlaut- Prets- beretch vermo en vermo en kosteo gaben der Anstalten usw. gaben der ausgaben vestitionen millet etutzungen g g personlide I sadtlidte Verwaltung personltche sadtliche Anstalten ~ Soil 1st 1 Sell I it Soll I 1st Soil I Ist Soll 1 Ist Still I Ist [ roll Ist I s-01-1 -1 Ist~ SoII Ist Soil i I't Soil I Ist 1. Sell Ist _ Sell Ist Seth Ist 1 2 4 6 n---~ E P. i ~ i ~ ~ I ~ ~ I I I I I i ( I 1 I ' Einzelplan Bezeichnung E i n n a h e n + Uberschu3 A u s g a b e n Zu sch.u>3 r 1 Soil ` t I I Ist Solt Ist Still _. -_._-- ----- - _. 2 s 0l 1 1 02 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Anordnung Nr. 54 Richtlinien fur die Verwaltung des Wentlichen Vermogens Das von den Organen der Deutschen Demokratischen Republik, der Lander, Kreise and Gemeinden sowie -das von Kbrperschaften and Anstalten des offentlichen Rechts verwaltete Vermogen dient in seiner Gesamtheit dem demokratischen Aufbau. Fir seine Verwaltung gelten die nachstehend fest- gesetzten Richtlinien: 1. Das Vermogen des friheren Deutschen Reiches and des aufgelosten preulischen Staates 1. (1) Das Vermogen des fruheren Deutschen Reiches and des aufgelosten preullischen Staates ist, a) insoweit es fur Zwecke eines bestimmten Verwal- tungszweiges der Deutschen Demokratischen Repu- blik verwendet wird (zweckgebundenes Vermogen), eigenverantwortlich durch das zustandige Fach- rninisterium bzw. FachressorL der Deutschen Demo- kratischen Republik, b) insoweit die Voraussetzungen gemcO Abs, a) oder die Ausnahmen gemad Punkte 5-7 nicht vor- liegen, eigenverantwortlich durch die Finanz- ministerien der Lander unter Aufsicht des Mini- steriums der Finanzen der Deutschen Demokrati- schen Republik zu verwalten. (2) Die Finanzministerien der Lander bedienen sich der Finanzdezernate der Stadt- and Landkreise zur Durchfuhrung der ortlichen Verwaltung. 2. Entfallt die zweckgebundene Nutzung eines Ver- mogensobjektes, so geht dessen Verwaltung auf das Finanzministerium desjenigen Landes uber, in dessen Gebiet es liegt. Fur die Uberleitung der Verwaltungs- geschafte 1st dasjenige Fachministerium verantwort- ]ich, das die Verwaltung bis zum Fortfall der zweck- gebundenen Nutzung ausgeubt hat. 3. (1) Tritt innerhalb eines Verwaltungszweiges der Deutschen Demokratischen Republik ein Bedarf an be- stimmten Objekten des unter Punkt 1 bezeichneten Vermogens ein, so ist -von dem zustandigen Fachmini- sterium ein Antrag auf entsprechende Zuweisung an das Ministerium der Finanzen der Deutschen De mo- kratischen Republik zu richten. - (2) Uber den Antrag auf Zuweisung entscheidet das Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Repu;alik. (3) Wird dem Antrag auf Zuweisung nicht stattgege- ben, so kann das antragstellende Fachministerium die Entscheidung "der Regierung der Deutschen Demokra- tischen Republik einholen. Dasselbe Recht steht sowohl dem Ministerium der Finanzen wie auh dem Ministe- rium des Innern der Deutschen Demokratischen Re- publik zu, wenn zwischen beiden ein Einvernehmen im Sinne des Abs. 2 nicht zu erzielen ist. Die Regie- rung entscheidet in alien Fallen endgultig. - 4. (1) Die unmittelbare Abgabe von Objekten des unter Punkt 1 bezeichneten Vermogens von einem Verwal- tungszweig an einen anderen erfolgt auf Grund eines t7bergabeprotokolls and ist nur mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokrati- schen Republik zulassig. (2) Die nach Vorstehendem fur die Verwaltung der einzelnen Objekte zustandigen Ministerien bzw. Fach- ressorts haben fur these Objekte eine besondere An- lagenkartei in doppelter Ausfertigung einzurichten. Eine Ausfertigung der Anlagenkartei ist fur das Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt. Vber die Einrichtung dieser Kartei ergehen noch besondere Anweisungen. Die fur die Verwaltung zustandigen Ministerien bzw. Fachressorts haben these Objekte in ihre Vermogensrechnung auf- zunehmen. Im Falle des Wechsels der verwaltungs- mblligen Zustandigkeit hat die ubernehmende Stelle das Objekt mit den bisherigen Buchwerten in die An- lagenkartei and in die Vermbgensrechnung aufzuneh- men, wahrend die abgebende Stelle in der Anlagen- kartei sowie in der Vermogensabrechnung ent- sprechende Abbuchungen vorzunehmen hat. 5. fl) Objekte des unter Punkt 1 bezeichneten Ver- mogens, die fur Aufgaben eines Landes bereits genutzt werden, sind durch das zustandige Fachministerium bzw. Fachressort des Landes zu verwalten. Die Fach- ministerien der Lander sind verpflichtet, dem zu- standigen Finanzministerium eine Nachweisung fiber samtliche von ihnen genutzten Objekte dieses Ver- mogens zu erbringen. (2) Tritt innerhalb des Verwallungszweiges eines Landes ein Bedarf an bestimmten Objekten des unter Punkt 1 bezeichneten Vermogens ein, so ist von dem zustdndigen Fachministerium des Landes ein Antrag auf entsprechende Zuweisung an das Finanzministerium - des Landes zu richten. (3) 17ber den Antrag auf Zuweisung entscheidet das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innen- ministerium des Landes. (4) Wird dem Antrag auf Zuweisung nicht stattgege- ben, so kann das antragstellende Fachministerium auf dem Dienstwege die Entscheidung des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik einholen. Dasselbe Recht steht sowohl dem Finanzmini- sterium' wie dem Innenministerium des Landes zu, wenn zwischen beiden ein Einvernehmen im Sinne des Abs. 3 nicht zu erzielen ist. Das Ministerium der Finan- zen entscheidet gemeinsam mit dem Ministerium des Innern - der Deutschen Demokratischen Republik in alien Fallen endgUltig. (5) Die Bestimmungen der Punkte 2 and 4 flnden entsprechende Anwendung. Die unrnittel'bare Abgabe von einem Verwallungszweig an einen anderen ist hier nur mit Zustimmung des Finanzministeriums des Lan- des zulassig. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 O t (?b ekte des unter Punkt 1 be: aicbneten Ver- ;tto? ears, the fur Aufgaben eines Kra ses, einer Ge- iteinde oiler einer nut dein llaushit t verbundenen iicht volkseigenen Korpersehaft odc ? Anstalt des +dfentlichen Reehtes bereits genutzt w' rden, gehen in d e verwaltungsinliJ ige Zustandigkeit i er nutzniellen- den Stele uber. Vertra .liehe Vere.inbs -ungen, die im l?:ir)~,liek auf das Nutzungsverhaltnis be ,rundet worden :nci, eriiischen dwelt. 1:11 Vlird zu?_ t nftig einem Kreis, einer Gemeinde Oder rin_-r K;rperschait brw. Anstalt gen AS Abs. 1 fur t ii;e to i-e:ke die Niat:ztrng von Objc- :ten des enter i'unkt 1 bezeichneten Vermogens ge vahrt, so geht leidhzc i, die v erwaltungsmaBige Zt >tandigkeit auf die nuL.rniei3ende Stolle iiher. Die rhebung eine8 i'Iut.zunwsentgeltes kommt nicht in Beii acht. () Punk, 4 tindet entsorechende Et iwendung. (s) Entitllt die 1Vutzuni, fur kreis-, gel ieinde-, korper- ;,chafts- Oder anslaltseigene Zweeke. s - fallt die Ver- w.valtung an das zustdndige Finanzmin ;terium zuruck. (I) Sow: _,it das vlinisterium des Inner t der Deutscchen i)e-nokvr:'ischen Republik es fur erforc erlich halt, daB ~'dr einzt.;ne Objekte des hier behat) elten Sachver- iadfiens bestimrnie lrechtstrager elm esetzt werden, 9tnd diese damit aus der steati. Verv ali rrsg ausscheiden, tellt c;. im Einvernehmen mit dem linisterium der :?in nzen de- Deutschen Demokratische i Republik ent- :;prF:chende Verzeichnisse auf and nitn+ t die lJberfdh- rned in t erhtstrligerschaft vor, sobaid die rechtlithen Vot aus ,eizungen hierfiir %orliegen_ (2) Fur Grundstdcke u^ui Gebaude d( ; enter Punkt 1 )ezeichnelen Vermogens, die nur in t inzelnen Teilen ;bzw. Stockwerken) von: der volkseigt nen Wirtschaft, ube>rwiegend aber von anderer Seite enutzt werden, sand durch die fur die Verwaltung z istandige Stelle von den nutzniehenden :Mellen der vi)- cseigenen Wirt- rdtaft die anteiligen Bewirtschaftskoste n zu erheben. (1) Hin ichtlich der VE?riiullerung um Belastung von G rundstiicken gemaB Punkt 1 dieser t) aordnung findet =lie Vorsehrift des Artikels 28 der Verfa sung der Deut- chen D ennkratisehen Republik mit do r MaBgabe An- wendung. daB :.l's zustandige yolk. vertretung die Volkskrmmer zu gelten hat. (`2) Fur den Tausch vo i Grundstdcke gelten die Be- .timmunren des fibs. f :sinngem5B. (I) Per Erwerh von Grundbesitz ; us offentlichen Milleln ist nur mit Zustirnmung des i1 .inisteriums der s`iri nzen der Deutschen lternokratisch) n Republik zu- iaseig. (2) Dice Zustimrnurg soil nicht ertei; werden, wean a; der ~eabsichtigte Erwerb im Inver itionsplan nicht be) iii r;sichtigt worden ist, odor b) ein gcreignetes Grundstuck aus der t in dieser An- ord)wkig behancielier: 7erm6ge:n zt! Verfugung ge- st?' vvt?rden kanr odor c der ;,it dew H;rwc'rb verfoiete Zwc k such auf der Grundlage von Miet- and Pachtvc ?tragen erreicht w _,n kann_ 1.0. (1) Du).; Vermd en gsma3 Punkt I d ser Anordnung ,St am hvnmen der fiir this IJ'igentum dc o Valises gelten- aten Bestimmungen pfleglich and wirtet aaftlich zu ver- walten. Be! der Bewirtschaftung ist die gebotene Spar samkeit zu beachten. (2) Die Objekte dieses Vermogens ddrfen priva.ten Personen oder Vereinigungen nur entgeltlich and nur insoweit zur Nutzung iiberlassen wecden, als sie fur eine Verwendung durch die offentliche Hand, oder dt ch volkseigene Betriebe nichtr benotigt werden. (3) Die Laufzeit von Met- and Pachtvertragen Ober Objekte des Vermogens gemaB Punkt 1 dieser An- ordnung darf nicht Langer a.usgedehnt werden, als es bei E?eriicksichtigung der Wirtschaftlichkeit nach Lage der Verhaltnisse unbedingt erforderlich ist. Miet- end Pachtpreise diirfen nur auf der Grundlage gutatht- liyher Ermittlungen der fur -die bauliche Betreuung zu- standigen Stelle and unter ]3eachtung der bestehend.en Bcstimmungen festgesetzt werden. (4) Miet- and Pachtvertrage, denen ein Jahresmiet- bzw. Pachtwert von mehr als 3000 DM zugrunde liegt, ddrfen nur durch das zustandige F inanzministerium and mit Genehmigung des zustandigen I.nnenministe- riurrs des Landes abgeschlossen werden. 11. (1) Fiir die bauliche Betreuung samtlicher Liegen- schaften des in Punkt 1 bezeichneten Vernadgens sind - soweit nicht besondere Dienststellen hierfur eirtge- richtet worden sind - die zustandigen Bauamter der Kreise verantwortlich. (2) Die fur die Verwaltung der einzelnen Objekte dieses Vermogens zustandigen Stellen sind verptiichtet, beim Bekanntwerden von Mdngeln in der baulichen R-etreuung these den fur die Beaufsichtigung der Kreis- bauamter eingesetzten Dienststellen zum Zwecke der Abhilfe mitzuteilen. (3) Zu den Aufgaben der baulichen Betreuung gehdrt aach die gutachtliche Feststellung von Met-, Pacht- und Inventarwerten. (1) Nach dem Stande vom 31. Dezember 1950 ist von den fur die Verwaltung gemeinsam mit den fur die bauliche Betreuung zustandigen Stellen fiir jedes eein- zelne Ohjekt des in Punkt 1 bezeichneten Vermogens eine Bewertung durchzufiihren. (2) Die Dcwertung let nach. der Anordnung betreffend Inventur-Richtlinien f(ir die offentliche Verwaltung v arzune-amen. (1) Die mit der Bewirtschaftung der Objekte des Ver rniigens gemaB Punkt 1 ctieser Anordnung verbun- denen Einnahmen and Ausgaben sind nach dem Brutto- prinzip in den Haushaitspian derjenigen Stelle einzu- setzen, die nach den Bestimmungen dieser Anordnung fiir die Verwaltung zustandig ist. - (2) Fir die haushaltsmdBige Behandlung and die Ver buchung der mit der Bewirtschaftung von ubjekten dieses Vermogens verbundenen Einnahmen and Aus 1 'Uen gelten im ubrigen die Haushaits-Riehtlinien. It. Das Sachvermnogen der Lander 14. (1) Das Sachvermdgen der Lander besteht aus den Gbjekten, die a) aus dem Vermmgen der fr(iheren preuBisehen Pro- vinzen and Provinzialverbande, 2t) aus dem Vern gen der friiheren deutsehen Under fohne Preullen), c) auf Grund besonderer Rechtsvorsehriften auf die einzelnen Lander Obergegangen sind. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 15. (1) Entsprechende Anwendung auf das Sachvermogen der Lander finden weiterhin die folgenden Vorschrif ten dieser Anordnung. Punkt 2 In Zweifelsfallen entscheidet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik uber die EigentamsverhaItnisse. (2) Fir die Verwaltung des Landesvermogens gelten die Vorschriften des Punktes I Abs. 1 and 2 sinn- gernO, d. h. grundsatzlich 1st das zweckgebund3ne Landesvermogen durch die Fachministerien bzw. Fach- ressorts der Lander, das sonstige Landesvermogen durch die Finanzministerien der Lander zu verwalten. Aus- genommen hiervon sind diejenigen Falle, in denen nach dieser Anordnung eine andere Stelle als fur die Verwal- tung zustandig zu gelten hat. (3) Die ~ achministerien bzw. Fachressorts der Lander sind verpflichtet, dem zustandigen Finanzministerium eine Nachweisung fiber samtliche von ihnen genutzten Objekte des Landesvermogens zu erbringeri. 4 mit der MaBgabe, dalI hier fur die Zustim- mung gemaB Abs. 1 das Finanzministerium des Landes zustandig ist, 5 Abs. 2. 3 4 mit der MaBgabe, da13 hier die end- gilltige Entscheidung dutch die Lan- desregierung getrol'_`en wird, mit der MaBgabe, daB in Abs. 1 an Stelle des ersten Satzes hier folgender Wortlaut tritt: ,,Das Landesvermogen 1st pfleglich and wirtsehaftlich zu verwalten." 12 13 (2) Fur die VerauBerung and Belastung von landes- eigenen Grundstiicken gelten die einschlagigen Vor- schriften der Landesverfassungen. III. Das Sachvermogen der Kreise and Gemeinden 16. Das Sachvermogen eines Kreises oder einer Ge- meinde 1st in einer besonderen Anlagenkartei des Kreises oder der Gemeinde zu erfassen. Ober Einrich- tung and Fuhrung der Kartei ergehen besondere Vor- schriften. Gleichzeitig ist dieses Vermogen in die Ver- mogensrechnung des Kreises oder der Gemeinde auf-, zunchmen. 17. (1) Objekte des Sachvermogens eines Kreises oder einer Gemeinde, die fur Aufgaben eines anderen Krei- ses bzw. einer anderen Gemeinde, fur Aufgaben einer mit dem Haushalt verbundenen Korperschaft oder An- stalt oder aber fur Aufgaben eines Landes oder der Deutschen Demokratischen Republik bereits genutzt werden, gehen in die verwaltungsmalige Zustandigkeit derjenigen Stelle fiber, die die Nutzung aus(bt (Kreis, Gemeinde, Fachministerium bzw. Fachressort usw.). Vertragliche Vereinbarungen, die im Hinblick auf das Nutzungsverhaltnis begrUndet worden sind, erloschen damit. (2) Werden zukfinftig Sachvermogensobjekte eines Kreises oder einer Gemeinde einem anderen Kreise bzw einer anderen Gemeinde, einer mit dem Haushalt verbundenen Korperschaft Oder Anstalt, einem Land oder der Deutschen Demokratischen, Republik zur Nutzung fur eigene Zwecke iiberlassen, so geht gleich- zeitig die verwaltungsmdBige Zustandigkeit auf die- jenige Stelle (fiber, die die Nutzung ausi bt. Die Er- hebung eines Nutzungsentgeltes kommt nicht in Betracht. (3) Die vorstehend enter Abs. 1 and 2 behandelten Objekte sind von der fur die Verwal.tung zustandigen Stelle in ihre Anlagenkartei sowie ihre Vermogens- rechnung aufzunehmen, Im Falle des Wechsels der verwaltungsmaBigen Zustandigkeit hat die tiberneh- mende Stelle das Objekt kartei- and buchma(3ig zu er- fassen, wahrend die abgebende Stelle entsprechende Abbuchungen vorzunehmen hat. Obergabeprotoku:le sind anzufertigen. (4) Entfallen die Zwecke, deretwegen die Objekte zur Nutzung iiberlassen worden sind, so f illt die Verwal- tung an den (berlassenden Kreis bzw. die uberlassende Gemeinde zurilek. 18. Die folgenden Vorschriften dieser Anordnung fin- den auf das Sachvermogen der Kreise and Gemeinden entsprechende Anwendung: Punkt 7 Abs. 2 ? 9 mit der MaBgabe, daB hier fur die Erteilung der Zustimmung gemaB Abs. 1 das Finanz- ministerium des Landes zustandig ist, 10 mit der MaBgabe, dal in Abs. 1 an Stelle des ersten Satzes folgender Wortlaut tritt: ?Das Sachvermogen der Kreise and Ge- meinden 1st pfleglich and wirtschaftlich zu verwalten." 12 13 19. (1) Die Verauf3erung and Belastung von Grundstiicken der Kreise and Gemeinden ist nur im Rahmen der geltenden-Bestimmungen and nur mit Zustimmung des Finanzministeriums sowie des Innenministeriums des Landes zulassig. Dies gilt fur den Tausjch von Grund- stiicken sinngemaf. (2) Fur die bauliche Betreuung der von einem Kreise verwalteten Gruncistiicke sind die Kreisbauamter, fur die von einer Gemeinde verwalteten Grundstileke die Gemeindebauamter verantwortlich. Besteht in der Ge- meinde kein Bauamt, ist das Kreisbauamt zustandig. Zu den Aufgaben der baulichen Betreuung gehort auch die gutachtliche Feststellung von Miet-, Pacht- und Inventarwerten. IV. Das Sachvermogen der Korperschaften and Anstalten des offen`Iichen Rechtes and der tibrigen, mit dem Ilaushalt verbundenen Anstalten and Einrichtungen. 20. Das Sachvermogen einer nichtvolkseigenen, mit dem H a u s h a l t verbundenen Korperschaft oder An- stalt, die keiner. Finanzplan aufstellt, ist in einer be- sonderen Anlagenkartei zu erfassen. t1ber Einrichtung and Fiihrung der Kartei ergehen besondere Vorschriften. Gleichzeitig 1st dieses Vermogen in die Vermogens- rechnung der Korperschaft odor Anstalt aufzunehmen. 21. (1) Objekte des Sachvermbgens einer Korperschaft oder Anstalt gemaB Punkt 20 dieser Anordnung, die bereits fur Aufgaben einer anderen Korperschaft oder Anstalt dieser Art oder aber fiir Aufgaben der Deut- schen Demokratischen Republik, eines Landes oder Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 >iner Geb--etskdrperschaft genutzt were !n, gehen in die -erwaltungsmalige Zustiindlgkeit do -jenigen Stelle fiber, d=e die iN utzung ausdbt. Vert, gliche Verein- ,arungeit, die im Hinblick auf das Nu zungsverhaltnis hegriiridet worden sing, erloschen dare t. 2} W:'rden zukiinftie Sachvermdge sob,jekte einer Kocperschaft oder Anstalt gemaB Abs. 1 einer anderen Korperscba.lt oder Anstalt dieser A_rl oder aber der Deurtschen Demokratischen Republik, eir, ,m Lande,einem Kreis,e (1der einer Gemeinde zur Nut ung fur eigene /'e ckc uberlassen, so gent gleicbzei ig die verwal- 1uwgsm5l3ige Zustandigkeit auf diejer ge Stelle fiber, lia~ die Nutzung ausiibt. the Erhebunt, sines Nutzungs- entneltes kommt nicht in Betracht ra) lug vorstehend ur_ter Abs. 1 un 2 behandelten t)h ekte rind von der fair die Verwai; mg zustandigen St ile in ihre Anlagen.certei sow:e i re Vermogens- rec-icnung aufzunehmen. Im Falls des I echsels der ver- waltungsmuBigen Zustandigkeit hat d? ubernehmende ;t.etle as Objekt kartet- and buchrn [fig zu erfassen, -.raircnu die aagebende Stelle en' prechende Ab- er.e?hunKecr vorzunehrnen hat Ubergat protokolle sind ? iufc~iin'en. 1 ??amen die Zweecc', cieretweger, die Objekte zur Nutzune uberlassen wurderl rind, so 1 illt die Verwal- Lung an die i berlasserde Korpeisehi ft oder Anstalt zuruck, i) Die folgenden Ee,>timmungen u user Anordnung Trncien auf das Sachvermoeen der rr chtvolkseigenen, nit dem Steats- oder suandeshaush. it verbundenen K:5rperschaften and Arrstaiten en-L: erechende An- wenduna: Punkt 7 Abs. 2, Punkt 9 mit der MaBgabe, daB hier fair die Erteilung der Zustimmung gemaB Abs. I das Mint- sterium der Finanzen der Deutschen Demo- kratischen Republik oder das. Finanzmini- sterium des Landes zustandig ist, je nac:h- dem ob die fragliche Korperschaft bzw. An- stalt au.fsichtsmaiig einem Fachministeriurn bzw. Fachressort der Deutschen Demokrati- sehen Republik oder einern solchen des Lan- des unterstellt ist, Punkt 10 mit der MaBgabe, daB in Abs. I an Stella des ersten Satzes folgender Wortlaut tritt: ,,fl s Sachvermogen der mit dem Republi.k- oder Landeshaushalt verbundenen Kor- pcrschaften u:nd Anstalten des offent- lichen Rechts ist pfleglich und wirtschaft- lich zu verwalten." Punkt 11 I'unkt 12 I'unkt 13 (2) Die VerauBerung and Belastung von Grundstbcken der in Absatz 1 bezeichneten Kdrpersrhaften oder An- staiten bedarf der Zustimmung des 1Vlinisteriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik oder ces Finanzministeriums des Landes, je naurdem ob die fragliche Korperschaft oder Anstalt aufsicirtsma.Big einem Fachministerium bzw. Fachressort der Deutschen Demokratischen Republik oder einem solchen des Lan- ( cs unterstellt ist. Ministerium des Inncrn Ministerium der Finanzen Warnke Itumpt Slaatsselcrctur Staatssekretar Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415ROO6800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Anordnung Nr. 55 Inventurrichtlinien fur die Wentliche Verwaltung In der gesamten Verwaltung 1st zur Errnittlung des Vernnogens nach dem Stande vom 31. 12. 1950 eine In- ventor aufzunehmen, deren Ergebnisse in einem In- ventarverzeichnis festzuhaiten sind. I. Bestimmungen fur die Vorbereitung der Inventur und allgemeine Hinweise. (1) Die Inventur bedarf einer griindlichen Vorbereitung, damit ihr ordnungs nalliger Ablauf gewahrleistet ist und Storungen des Verwaltungsablaufs vermieden werden. Die Verwaltungsleitung bestellt einen In- venturleiter und seinen Stellvertreter (Inventur- leitungi. (2) Die Inventurleitung mull sofort einen Inventur- plan aufstellen, aus dem 1. die fest umrissenen Aufnahmebereiche, die mnit der Aufnahme betrauten Personen (An- sager und Schreiber), 3. die zur Kontrolle der Aufnahme bestimmten Personen (Kontrolleure), 4. der Zeitpunkt (Aufnahmetag und Stunde) der Inventur zu ersehen sind. I)ie Inventurleitung hat mit den bei der Inventur beteiligten Personen eine Arbeitsbesprechung Linter Zugrundelegung der Inventurrichtlinien und des vorerwahnten fnventurplanes du'rchzufuhren. (4) Soweit in- einzelnen Abteilungen oiler Dienst- stellen einer Verwaltung die Inventur nicht zu dem festgesetzten Inventurzeitpunkt moglich 1st, kann mit Genehmigung der Verwaltungsleitung die Aufnahme vor dem Inventurzeitpunkt beginnen und nach ihm beendet werden. (5) Der Verwaltungsleitung sind der Beginn und die voraussichtliche Beendigung der Iriventuraufnahme mitzuteilen. Die Verwaltungsleitung hat die ord- ru ngsmafdige Vornahme der Inventur zu fiber- vvachen. Fur die Inventur sind entsprechende Auf- nahmelisten in ausreichender Menge vorzubereiten, ihre Ausgabe und ihr Rilcklauf sind stuckzahl- nnaf3ig zu kontrollieren. (6) Kein Verwalter von Vermogensteilen, wie Kas- sierer, Lagerverwalter u. a., darf die von ihm ver- walteten Bestande selbst und allein verantwcrtlich aufnehmen. (7) Alle Eintragungen mussen vollstOndig und unzwel- deutig erfolgen. Die ursprunglichen Eintragungen durfen nicht unleserlich gemacht werden. Rasuren sind unstatthaft. Anderungen durfen nur mit Zu- stimmung des Inventurleiters vorgenommen und mUssen von ihm Linter Hinzufiigung des Datums und der Unterschrift bestatigt werden.; An Stellen, die der Regel nach zu beschreiben sind, dUrfen keine leeren Zwischenraume gelassen, vielmehr mussen these mit Leerstrichen ausgefullt werden. (8) Die Aufnahmelisten sind entsprechend Ziffer 11/12 aufzustelIen und mindestens nach Kapiteln und Sachkontengruppen zu gliedern und zu beschriften. Die Positionen sind im Zuge der Aufnahme fort- laufend, und zwar auf jeder Seite neu mit der N'r. 1 begfnnend, zu numerieren. Um eine einheitliche Gestaltung der Aufnahmt- listen sicherzustellen, sind darin fur das Sachver- mogen Spalten fur folgende Mindestangaben vor- zusehen: Laufende Nummer, Sachkonto, Gegenstand (einheitliche fachgerechte Bezeichnung), Dimensionen, Beschaffenheit (Betriebsnotwendig- keit usw.), Tylen, Menge It. kbrperlicher Aufnahme, Bestandsveranderungen (+, J') zwischen Auf- nahmetag und 31. 12. 1950. Bruttowert zum 31. 12. 1950, Wertberichtigung zum 31. 12. 1950. Die Aufnahmelisten mussen mit Ort und Datum versehen und vom Ansager und Aufschreiber mit vollem Namenszug unterschrieben werden. Die In- ventur ist durch Kontrolleure mittels ausgewahlter Stichproben spatestens nach Beendigung der Auf- nahme zu ilberpriifen. Die durch die Kontrolleure auf Art und Menge gepriiften Posten sind mit Haken und Namenszug zu versehen. Samtliche Additionen, Umrechnungen ,und Aus- rechnungen sind liickenlos nachzurechnen und vein Nachrechner mit Namenszug-abzuzeichnen. Auf die Richtigkeit der Kommastellung ist dabei beson -'ers zu achten. Die Aufnahmelisten sind, auch wenn Reinschriften angefertigt werden, sorgfdltig' aufzubewahren. Dies bezieht sich in gleicher Weise auf alle Hilfsunter- lagen zur Ermittelung von Mengen und Werten, wie z. B. auf Additionsstreifen, Umrechnungen usw. (9) Nach Abschluli der Inventur hat eine Abstimmung der Soil- und Ist-Bestande zu erfolgen. Grund- satzlich sind die Ursachen fair die festgestellten Differenzen zu ermitteln. Fur den neuen Rech- nungsabschnitt sind die Ist-Bestande vorzutragen. (10) Vber den Verlauf der Aufnahme hat die Inventur- leitung dem Verwaltungsleiter einen Bericht zu erstatten, in dem die Erfahrungen und ggf. Vor- schlage zur Abstellung von Mangeln niedergelegt 'werden. H. Umfang und Durchfiihrung der Inventur und Gliederung der Inventurlisten. (11) Die Inventuraufnahme zum 31. 12. 1950 ist von alien Verwaltungsstellen durchzufuhren, die mit der vollen Klassifikation im Haushaltsplan stehen. Fur die Anstalten und Einrichtungen, die nur mit Zu- schul3 oder Uberschuf3 im Haushalt stehen, sind die Inventurrichtlinien nicht verbindlich. (12) Entsprechend dem - Einheitskontenrahmen der offentlichen Verwaltung muf3 durch die Inventur festgestellt werden, welches Vermogen je Einzel- plan, Kapitel und Sachkonto vorhanden ist. (13) Die Inventur hat sich auf das von jeder Verwal- tungsstelle genutzte Vermogen zu erstrecken, das sie nach den Richtlinien fur die Verwaltung des 8ffentlichen Vermogens vom 1. Oktober 1950 zu verwalten hat. Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/02/23: CIA-RDP83-00415R006800090009-8 (1!)) Die Inventur ist nach dem Einhe au-bustellen. Aus den Aufn< 1leinschriften als inventurlisten kon-o anzufertigen. Die Inv' turn Inventarverzeichnis zusamn spneciend dem Einheitskontenrai zeln[iinen, Kapiteln and Sachk( konienklassen 0 and 1. Das nis _st. vom Inventurleiter and v( leii.:r unter Angabe von Ort and zeic:inaen. tskontenrahmen amelisten sind Ur jedes Sach- nturlisten sind ~!nzustellen ent- men nach Ein- aten der Sach- aventarverzeich- m Verwaltungs- )atum zu unter- (l:i) Aus deni Inventarverzeichnis ist c ach dem Muster der Anlage 1 ein Inventar-Quer chnitt and Ab- sci l.ct3 aufzustelien and dem Ia iushaltsplan als Ar.l#0,nr beizufuger. Sac.lrverm6gen. (Id) Das Sachvermogen 1st grundsatzlic i korperlich auf- zuroamen. Soweit in letzter Zeit pine vollstandige und ordnungsmai3i~,,e korperliche , .ufnahme erfolgt st o: d. auf Basis dieser Inventur ei re Anlagenkartei hot wind; die alie zwischenze :iichen Verande- ruo orl (Zu- and Abgange) lull znlos nachweist, karat aut eine k6rperliche Aufnahri e zum 31. 12. 1950 verdchi.et werden Iia ,nventarverzeichnis ist in dies !mFalle an Hand der Aniagenkartei aufzustellen., w bei stiehproben- wE; =